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Schönheitsoperationen - BMELV

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Besonders trifft dies für Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-<br />

Chirurgie) sowie für Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) zu, welche<br />

bisher in einer mehrjährigen Weiterbildung den Zusatztitel „Plastische Operationen“<br />

erwerben und dann entsprechende Operationen im Gesichtsbereich durchführen<br />

konnten. Die Umbenennung von „Plastische Operation“ in „Plastische und Ästhetische<br />

Operation“ ist auch für diese Fachärzte unproblematisch.<br />

In den neuen WBO sind unter der Rubrik Zusatz-Weiterbildung die Anforderungen für<br />

den Erwerb der Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische Operation“ beschrieben.<br />

Anders stellt sich die Situation für die Fachärzte für Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe dar.<br />

Auf dem 108. Ärztetag im Mai 2005 wurde in der Beschlussvorlage begründet, dass<br />

auch diesen Fachkollegen der Zugang zu plastischen und ästhetischen Operationen<br />

durch die neue WBO ermöglicht werden sollte.<br />

Dermatologen konnten/können sich in ihrer Facharztausbildung auf chirurgische und<br />

ästhetische Eingriffe an der Haut und deren so genannten Anhangsgebilden, wie z.B.<br />

Fett, Haare etc. am gesamten Körper spezialisieren. Bei Gynäkologen galt/gilt dies<br />

für operative Behandlungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane und bei<br />

Brusterkrankungen. Für chirurgische Eingriffe am Auge konnten sich die Fachärzte<br />

für Augenheilkunde im Rahmen ihrer spezifischen Facharztausbildung qualifizieren.<br />

Derzeit handhaben die Länder die Zugangsberechtigungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation<br />

„Plastische und Ästhetische Operationen“ im Rahmen der Zusatz-<br />

Weiterbildung von Fachärzten für Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe jedoch heterogen und eher restriktiv. In<br />

Baden-Württemberg und Sachsen z.B. werden Fachärzte der o.g. Disziplinen derzeit<br />

nicht für die Zusatz-Weiterbildung zugelassen.<br />

Die Abstimmungsprozesse in der StäKo bei der Bundesärztekammer für die Zugangberechtigung<br />

von Fachärzten für Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die Zusatzqualifikation „Plastische und<br />

Ästhetische Operationen“ ist bisher noch nicht beendet. Möglicherweise wird dies<br />

nochmals Thema eines Ärztetages sein.<br />

Offenkundig sind die Weiterbildungsordnungen das Nadelöhr für Gynäkologen, Dermatologen<br />

und Augenärzte hinsichtlich der Zugangsberechtigung, sowohl aufgrund<br />

der Umsetzung durch die einzelnen Landesärztekammern wie der inhaltlichen und<br />

personellen Absicherung durch die vorhandenen akademischen Lehrkrankenhäuser<br />

und die dort vorhandenen Ausbildungsplätze. Die einzelnen Fachdisziplinen befinden<br />

sich hier im Streit. Die Plastischen Chirurgen versuchen, „das Herausbrechen wesentlicher<br />

Bereiche aus unserem Weiterbildungskatalog und die Aufteilung auf andere<br />

Fachgebiete auch langfristig zu verhindern“ 89 , während vor allem Dermatologen<br />

und Gynäkologen ihre ästhetisch-operative Erfahrung in ihren Teilgebieten in die<br />

Wagschale werden. Dass bei dieser Auseinandersetzung mit harten Bandagen gekämpft<br />

wird, macht die Äußerung von Windhorst bei der Diskussion auf dem 108.<br />

Deutschen Ärztetag deutlich: „Es geht um viel Geld, Scharlatanerie und Betrüge-<br />

89 Eisenmann-Klein 2005: 57<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 103

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