Schönheitsoperationen - BMELV
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Besonders trifft dies für Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-<br />
Chirurgie) sowie für Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO) zu, welche<br />
bisher in einer mehrjährigen Weiterbildung den Zusatztitel „Plastische Operationen“<br />
erwerben und dann entsprechende Operationen im Gesichtsbereich durchführen<br />
konnten. Die Umbenennung von „Plastische Operation“ in „Plastische und Ästhetische<br />
Operation“ ist auch für diese Fachärzte unproblematisch.<br />
In den neuen WBO sind unter der Rubrik Zusatz-Weiterbildung die Anforderungen für<br />
den Erwerb der Zusatzqualifikation „Plastische und Ästhetische Operation“ beschrieben.<br />
Anders stellt sich die Situation für die Fachärzte für Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe dar.<br />
Auf dem 108. Ärztetag im Mai 2005 wurde in der Beschlussvorlage begründet, dass<br />
auch diesen Fachkollegen der Zugang zu plastischen und ästhetischen Operationen<br />
durch die neue WBO ermöglicht werden sollte.<br />
Dermatologen konnten/können sich in ihrer Facharztausbildung auf chirurgische und<br />
ästhetische Eingriffe an der Haut und deren so genannten Anhangsgebilden, wie z.B.<br />
Fett, Haare etc. am gesamten Körper spezialisieren. Bei Gynäkologen galt/gilt dies<br />
für operative Behandlungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane und bei<br />
Brusterkrankungen. Für chirurgische Eingriffe am Auge konnten sich die Fachärzte<br />
für Augenheilkunde im Rahmen ihrer spezifischen Facharztausbildung qualifizieren.<br />
Derzeit handhaben die Länder die Zugangsberechtigungen für den Erwerb der Zusatzqualifikation<br />
„Plastische und Ästhetische Operationen“ im Rahmen der Zusatz-<br />
Weiterbildung von Fachärzten für Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe jedoch heterogen und eher restriktiv. In<br />
Baden-Württemberg und Sachsen z.B. werden Fachärzte der o.g. Disziplinen derzeit<br />
nicht für die Zusatz-Weiterbildung zugelassen.<br />
Die Abstimmungsprozesse in der StäKo bei der Bundesärztekammer für die Zugangberechtigung<br />
von Fachärzten für Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die Zusatzqualifikation „Plastische und<br />
Ästhetische Operationen“ ist bisher noch nicht beendet. Möglicherweise wird dies<br />
nochmals Thema eines Ärztetages sein.<br />
Offenkundig sind die Weiterbildungsordnungen das Nadelöhr für Gynäkologen, Dermatologen<br />
und Augenärzte hinsichtlich der Zugangsberechtigung, sowohl aufgrund<br />
der Umsetzung durch die einzelnen Landesärztekammern wie der inhaltlichen und<br />
personellen Absicherung durch die vorhandenen akademischen Lehrkrankenhäuser<br />
und die dort vorhandenen Ausbildungsplätze. Die einzelnen Fachdisziplinen befinden<br />
sich hier im Streit. Die Plastischen Chirurgen versuchen, „das Herausbrechen wesentlicher<br />
Bereiche aus unserem Weiterbildungskatalog und die Aufteilung auf andere<br />
Fachgebiete auch langfristig zu verhindern“ 89 , während vor allem Dermatologen<br />
und Gynäkologen ihre ästhetisch-operative Erfahrung in ihren Teilgebieten in die<br />
Wagschale werden. Dass bei dieser Auseinandersetzung mit harten Bandagen gekämpft<br />
wird, macht die Äußerung von Windhorst bei der Diskussion auf dem 108.<br />
Deutschen Ärztetag deutlich: „Es geht um viel Geld, Scharlatanerie und Betrüge-<br />
89 Eisenmann-Klein 2005: 57<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 103