Schönheitsoperationen - BMELV
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Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben in Richtzahl<br />
konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastisch-<br />
chirurgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer,<br />
Laser- und Ultraschall-Techniken sowie Nah- und<br />
Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss, davon<br />
- im Kopf-Hals-Bereich, davon 50<br />
- ästhetische Eingriffe an Nase, Ohren, Haut und Lidern 10<br />
- im Rumpf- und Brustbereich, davon 100<br />
- ästhetische Eingriffe zur Veränderung der Brustform 25<br />
- an Rumpf und Extremitäten, davon 100<br />
- ästhetische Eingriffe wie Aspirationslipektomien, Abdominoplastiken 50<br />
- an der Hand 100<br />
- im Band- und Skelettsystem, an Sehnen 25<br />
- an Haut- und subkutanen Weichteilen, 50<br />
einschl. am Gefäßsystem<br />
- an peripheren Nerven 25<br />
fachbezogene Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, 25<br />
Unfallversicherungen und Gerichte<br />
Dokumentation der jährlichen Gespräche<br />
§ 8 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004<br />
„Der Weiterbilder hat mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt mindestens einmal jährlich<br />
ein kollegiales Gespräch, aus welchem sich der Stand und die Fortschritte der Weiterbildung<br />
ergeben, zu führen. Dabei sollen erforderlichenfalls vorhandene Lücken aufgezeigt und Möglichkeiten<br />
zu deren Schließung erörtert werden. Der Weiterbilder dokumentiert den wesentlichen<br />
Gesprächsinhalt.“<br />
Von den insgesamt in den WBO geforderten mehr als 500 Operationen sind jedoch<br />
weniger als 20% (85) explizit als ästhetische Operationen genannt.<br />
Die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die vor der Neuregelung der WBO diesen Titel<br />
erworben haben, können sich nun problemlos Facharzt für Plastische und Ästhetische<br />
Operation nennen, unabhängig davon ob, im Rahmen ihrer früheren Facharztausbildung<br />
explizit ästhetische Operationen vorgesehen waren oder nicht. Als Beispiel<br />
sei hier die Regelung der Ärztekammer Nordrhein zitiert.<br />
„Die Facharztkompetenz „Plastische Chirurgie“ wurde in „Facharzt für Plastische und<br />
Ästhetische Chirurgie“ umbenannt.“<br />
Die Kammerversammlung der ÄkNo hat in mehreren Sitzungen zwischen dem 20.<br />
März 2004 und dem 18. Juni 2005 die Novellierung der Weiterbildungsordnung beschlossen,<br />
die am 8.8.2005 durch das Aufsichtsministerium genehmigt worden ist<br />
und am 1. Oktober in Kraft tritt. 87<br />
Derzeit problematisch scheint zu sein, dass für die Ausbildung zum Facharzt für<br />
Plastische und Ästhetische Chirurgie nur begrenzte Ausbildungskapazitäten in den<br />
Ländern vorhanden sind; auch hier ist das Bild sehr heterogen. In Sachsen stehen<br />
derzeit 3 Ausbildungsberechtigte zur Verfügung. 88<br />
Die Landesärztekammern haben weiterhin satzungsgemäß in den neuen WBO den<br />
Zugang von Fachärzten anderer Fachdisziplinen zu plastischen und ästhetischen<br />
Operationen berücksichtigt und geregelt.<br />
87 Rheinisches Ärzteblatt 10/2005<br />
88 Landesärztekammer Sachsen, 01.01.2007<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 102