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Schönheitsoperationen - BMELV

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Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben in Richtzahl<br />

konstruktive, rekonstruktive und ästhetisch-plastisch-<br />

chirurgische Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer,<br />

Laser- und Ultraschall-Techniken sowie Nah- und<br />

Fernlappenplastiken mit und ohne Gefäßanschluss, davon<br />

- im Kopf-Hals-Bereich, davon 50<br />

- ästhetische Eingriffe an Nase, Ohren, Haut und Lidern 10<br />

- im Rumpf- und Brustbereich, davon 100<br />

- ästhetische Eingriffe zur Veränderung der Brustform 25<br />

- an Rumpf und Extremitäten, davon 100<br />

- ästhetische Eingriffe wie Aspirationslipektomien, Abdominoplastiken 50<br />

- an der Hand 100<br />

- im Band- und Skelettsystem, an Sehnen 25<br />

- an Haut- und subkutanen Weichteilen, 50<br />

einschl. am Gefäßsystem<br />

- an peripheren Nerven 25<br />

fachbezogene Begutachtungen für Berufsgenossenschaften, 25<br />

Unfallversicherungen und Gerichte<br />

Dokumentation der jährlichen Gespräche<br />

§ 8 Abs. 3 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004<br />

„Der Weiterbilder hat mit dem in Weiterbildung befindlichen Arzt mindestens einmal jährlich<br />

ein kollegiales Gespräch, aus welchem sich der Stand und die Fortschritte der Weiterbildung<br />

ergeben, zu führen. Dabei sollen erforderlichenfalls vorhandene Lücken aufgezeigt und Möglichkeiten<br />

zu deren Schließung erörtert werden. Der Weiterbilder dokumentiert den wesentlichen<br />

Gesprächsinhalt.“<br />

Von den insgesamt in den WBO geforderten mehr als 500 Operationen sind jedoch<br />

weniger als 20% (85) explizit als ästhetische Operationen genannt.<br />

Die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die vor der Neuregelung der WBO diesen Titel<br />

erworben haben, können sich nun problemlos Facharzt für Plastische und Ästhetische<br />

Operation nennen, unabhängig davon ob, im Rahmen ihrer früheren Facharztausbildung<br />

explizit ästhetische Operationen vorgesehen waren oder nicht. Als Beispiel<br />

sei hier die Regelung der Ärztekammer Nordrhein zitiert.<br />

„Die Facharztkompetenz „Plastische Chirurgie“ wurde in „Facharzt für Plastische und<br />

Ästhetische Chirurgie“ umbenannt.“<br />

Die Kammerversammlung der ÄkNo hat in mehreren Sitzungen zwischen dem 20.<br />

März 2004 und dem 18. Juni 2005 die Novellierung der Weiterbildungsordnung beschlossen,<br />

die am 8.8.2005 durch das Aufsichtsministerium genehmigt worden ist<br />

und am 1. Oktober in Kraft tritt. 87<br />

Derzeit problematisch scheint zu sein, dass für die Ausbildung zum Facharzt für<br />

Plastische und Ästhetische Chirurgie nur begrenzte Ausbildungskapazitäten in den<br />

Ländern vorhanden sind; auch hier ist das Bild sehr heterogen. In Sachsen stehen<br />

derzeit 3 Ausbildungsberechtigte zur Verfügung. 88<br />

Die Landesärztekammern haben weiterhin satzungsgemäß in den neuen WBO den<br />

Zugang von Fachärzten anderer Fachdisziplinen zu plastischen und ästhetischen<br />

Operationen berücksichtigt und geregelt.<br />

87 Rheinisches Ärzteblatt 10/2005<br />

88 Landesärztekammer Sachsen, 01.01.2007<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 102

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