Schönheitsoperationen - BMELV
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Begründung: Die (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht für das Fach Plastische Chirurgie<br />
einen umfangreichen Operationskatalog in der Ästhetischen Chirurgie vor.<br />
Dadurch wird die Verankerung der Ästhetischen Chirurgie in der Plastischen Chirurgie,<br />
auch als Prüfungsfach, erneut bestätigt.“<br />
Der 108. Deutsche Ärztetag im Mai 2005 hat sich dieses Themas erneut angenommen<br />
und im Antrag und der Begründung erweiternd die Fachdisziplinen Augenheilkunde,<br />
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten,<br />
HNO sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie einbezogen:<br />
„Beschlussprotokoll des 108. Deutschen Ärztetages vom 03.-06. Mai 2005 in Berlin<br />
Der Antrag von Dr. Heinrich und Dr. Hornberger (Drucksache V-04) wird zur weiteren<br />
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:<br />
Der 108. Deutsche Ärztetag beschließt, die Facharzt-Bezeichnung „Plastische Chirurgie"<br />
um den adjektivischen Zusatz „Ästhetische“ zu ergänzen, so dass die neue<br />
Bezeichnung in der Muster-Weiterbildungsordnung lautet „Facharzt/Fachärztin für<br />
Plastische und Ästhetische Chirurgie" (Plastischer und Ästhetischer Chirurg/Plastische<br />
und Ästhetische Chirurgin).<br />
Der 108. Deutsche Ärztetag beschließt, die Zusatz-Bezeichnung „Plastische Operationen“<br />
um den adjektivischen Zusatz „Ästhetische" zu ergänzen, so dass die neue<br />
Bezeichnung in der Muster-Weiterbildungsordnung lautet: „Plastische und Ästhetische<br />
Operationen". Die Landesärztekammern werden gebeten, diese Änderungen in<br />
die Weiterbildungsordnungen der Länder aufzunehmen.<br />
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung „Plastische und Ästhetische<br />
Operation" um folgende Facharztkennungen zu ergänzen:<br />
� Facharzt für Augenheilkunde<br />
� Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />
� Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />
und den Weiterbildungsinhalt zu ergänzen um jeweils eigene operative Eingriffe und<br />
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die neu zugangsberechtigten<br />
Fachärzte festzulegen.<br />
Begründung: Vom Grundsatz her ist es zu begrüßen, dass „Ästhetische Chirurgie"<br />
auch in der Weiterbildung qualitativ unterlegt wird. Dabei ist der Teilhabe unterschiedlicher<br />
Facharztgruppen an diesem Tätigkeitsfeld durch eine chancengleiche Differenzierung<br />
Rechnung zu tragen. Dies lässt sich am besten in Form eines Menüsystems<br />
verwirklichen, in welchem allgemeinen Inhalten der Zusatz-Weiterbildung „Plastische<br />
und Ästhetische Operationen" spezifische Inhalte der neu zugangsberechtigten<br />
Fachärzte zugeordnet werden – analog der bestehenden Regelungen für HNO-Ärzte<br />
und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.“<br />
Die Landesärztekammern haben satzungsgemäß diese Beschlussvorlagen teilweise<br />
in den neuen Weiterbildungsordnungen (WBO) berücksichtigt. Die von den Landesärztekammern<br />
erarbeiteten WBO müssen jedoch – wie oben ausgeführt – grundsätzlich<br />
von den Ministerien der Länder genehmigt und somit in Kraft gesetzt werden.<br />
Dieses Prozedere dauert erfahrungsgemäß in den Ländern unterschiedlich lange; die<br />
Fristen können Monate bis Jahre betragen. 86<br />
Weiterhin gibt es länderspezifische Unterschiede: nicht nur der Zeitpunkt der Einführung<br />
der neuen WBO, sondern auch die Inhalte der Ausbildung und Übergangsregelungen<br />
für neue und alte WBO können von Kammer zu Kammer variieren. Dies ist<br />
vor allem für Ärzte, die während ihrer Facharztausbildung die Landesärztekammer<br />
wechseln, zu beachten.<br />
86 www.thime.viamedici.weiterbildung; Julia Jacobs, 14.11.2005<br />
Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 100