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Schönheitsoperationen - BMELV

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Begründung: Die (Muster-)Weiterbildungsordnung sieht für das Fach Plastische Chirurgie<br />

einen umfangreichen Operationskatalog in der Ästhetischen Chirurgie vor.<br />

Dadurch wird die Verankerung der Ästhetischen Chirurgie in der Plastischen Chirurgie,<br />

auch als Prüfungsfach, erneut bestätigt.“<br />

Der 108. Deutsche Ärztetag im Mai 2005 hat sich dieses Themas erneut angenommen<br />

und im Antrag und der Begründung erweiternd die Fachdisziplinen Augenheilkunde,<br />

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten,<br />

HNO sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie einbezogen:<br />

„Beschlussprotokoll des 108. Deutschen Ärztetages vom 03.-06. Mai 2005 in Berlin<br />

Der Antrag von Dr. Heinrich und Dr. Hornberger (Drucksache V-04) wird zur weiteren<br />

Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:<br />

Der 108. Deutsche Ärztetag beschließt, die Facharzt-Bezeichnung „Plastische Chirurgie"<br />

um den adjektivischen Zusatz „Ästhetische“ zu ergänzen, so dass die neue<br />

Bezeichnung in der Muster-Weiterbildungsordnung lautet „Facharzt/Fachärztin für<br />

Plastische und Ästhetische Chirurgie" (Plastischer und Ästhetischer Chirurg/Plastische<br />

und Ästhetische Chirurgin).<br />

Der 108. Deutsche Ärztetag beschließt, die Zusatz-Bezeichnung „Plastische Operationen“<br />

um den adjektivischen Zusatz „Ästhetische" zu ergänzen, so dass die neue<br />

Bezeichnung in der Muster-Weiterbildungsordnung lautet: „Plastische und Ästhetische<br />

Operationen". Die Landesärztekammern werden gebeten, diese Änderungen in<br />

die Weiterbildungsordnungen der Länder aufzunehmen.<br />

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung „Plastische und Ästhetische<br />

Operation" um folgende Facharztkennungen zu ergänzen:<br />

� Facharzt für Augenheilkunde<br />

� Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

� Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten<br />

und den Weiterbildungsinhalt zu ergänzen um jeweils eigene operative Eingriffe und<br />

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die neu zugangsberechtigten<br />

Fachärzte festzulegen.<br />

Begründung: Vom Grundsatz her ist es zu begrüßen, dass „Ästhetische Chirurgie"<br />

auch in der Weiterbildung qualitativ unterlegt wird. Dabei ist der Teilhabe unterschiedlicher<br />

Facharztgruppen an diesem Tätigkeitsfeld durch eine chancengleiche Differenzierung<br />

Rechnung zu tragen. Dies lässt sich am besten in Form eines Menüsystems<br />

verwirklichen, in welchem allgemeinen Inhalten der Zusatz-Weiterbildung „Plastische<br />

und Ästhetische Operationen" spezifische Inhalte der neu zugangsberechtigten<br />

Fachärzte zugeordnet werden – analog der bestehenden Regelungen für HNO-Ärzte<br />

und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.“<br />

Die Landesärztekammern haben satzungsgemäß diese Beschlussvorlagen teilweise<br />

in den neuen Weiterbildungsordnungen (WBO) berücksichtigt. Die von den Landesärztekammern<br />

erarbeiteten WBO müssen jedoch – wie oben ausgeführt – grundsätzlich<br />

von den Ministerien der Länder genehmigt und somit in Kraft gesetzt werden.<br />

Dieses Prozedere dauert erfahrungsgemäß in den Ländern unterschiedlich lange; die<br />

Fristen können Monate bis Jahre betragen. 86<br />

Weiterhin gibt es länderspezifische Unterschiede: nicht nur der Zeitpunkt der Einführung<br />

der neuen WBO, sondern auch die Inhalte der Ausbildung und Übergangsregelungen<br />

für neue und alte WBO können von Kammer zu Kammer variieren. Dies ist<br />

vor allem für Ärzte, die während ihrer Facharztausbildung die Landesärztekammer<br />

wechseln, zu beachten.<br />

86 www.thime.viamedici.weiterbildung; Julia Jacobs, 14.11.2005<br />

Dieter Korczak GP Forschungsgruppe Bericht <strong>Schönheitsoperationen</strong> 100

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