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Amtsblatt Nr. 45 - Klingenberg am Main

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Weihnachtsbeihilfe aus dem Maria-Schiegl-Fonds für bedürftige<br />

F<strong>am</strong>ilien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren<br />

Für F<strong>am</strong>ilien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im<br />

Landkreis Miltenberg wird eine einmalige Weihnachtsbeihilfe von 100,00 € aus dem<br />

Maria-Schiegl-Fonds gewährt, wenn für die F<strong>am</strong>ilie als Bedarfsgemeinschaft im<br />

Monat Dezember des laufenden Jahres Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Leistungen<br />

zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)<br />

oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.<br />

Antragsformulare hierfür sind erhältlich beim Bürgerservice des Landrats<strong>am</strong>tes in<br />

Miltenberg und Obernburg, <strong>am</strong> Empfang der ARGE Miltenberg sowie als pdf-<br />

Download unter www.landrats<strong>am</strong>t-miltenberg.de.<br />

Der Antrag muss bis spätestens 24. Dezember 2010 bei derjenigen Stelle abgegeben<br />

werden, die die oben genannten Leistungen gewährt (ARGE Miltenberg oder Sozial<strong>am</strong>t<br />

des Landrats<strong>am</strong>tes Miltenberg).<br />

Ein Bezug von Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG oder Miet- oder Lastenzuschuss<br />

nach dem Wohngeldgesetz genügt nicht für die Gewährung der Beihilfe.<br />

Ein Rechtsanspruch auf die Leistung, insbesondere auch für Folgejahre, besteht<br />

nicht.<br />

Landrats<strong>am</strong>t Miltenberg – Sozial<strong>am</strong>t -<br />

Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg;<br />

Einzugsermächtigung für Abfallgebühren erspart teure Mahnungen!<br />

Sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren, seit über einem Jahr sind alle Gemeinden an die<br />

Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg (ZAG) angeschlossen.<br />

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen um die Zuständigkeit des Landkreises und<br />

wenden sich mit Ihren Fragen und Wünsche direkt an uns.<br />

Geht es aber um die Begleichung der Abfallgebühren besteht offensichtlich noch ein<br />

Wissensdefizit. Immer noch müssen wir durch Mahnungen an die Begleichung der<br />

Abfallgebühren erinnern und darauf hinweisen, dass die Zentrale Abfallgebührenstelle<br />

im Landrats<strong>am</strong>t Miltenberg die Abfallgebühren einzieht.<br />

Deshalb nochmals eine kurze Zus<strong>am</strong>menfassung der wichtigsten Punkte.<br />

• Gebührenschuldner für die Abfallgebühren ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer.<br />

• Die Abfallgebühren werden mittels Gebührenbescheid festgesetzt und werden,<br />

soweit nichts anderes vermerkt ist, jeweils Mitte des Quartals zur Zahlung<br />

fällig.<br />

• Der Gebührenbescheid gilt so lange weiter bis ein anderer Bescheid erlassen<br />

wird.<br />

• Die Abfallgebühren sind jeweils zu den Fälligkeitsterminen, das sind in der<br />

Regel der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres, zu begleichen, ohne<br />

dass hierfür ein gesonderter Hinweis durch die ZAG erfolgt.<br />

952 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong> vom 25.11.2010

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