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Amtsblatt Nr. 45 - Klingenberg am Main

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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt<br />

entfallen.<br />

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Nachtragswirtschaftsplan<br />

der Stadtwerke werden hiermit mit 350.000 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Weitere Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt zu den bereits genehmigten<br />

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.750.000 EUR werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern bleiben, wie festgesetzt.<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan bleibt, wie bereits festgesetzt.<br />

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

des Eigenbetriebes Stadtwerke<br />

des Eigenbetriebes Tonwerk<br />

des Eigenbetriebes Weingut<br />

bleibt, wie bereits festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 1. Januar 2010 in Kraft.<br />

<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 20.10.2010<br />

Simon, 1. Bürgermeister<br />

Das Landrats<strong>am</strong>t Miltenberg hat mit Bescheid vom 09.11.2010, <strong>Nr</strong>. 121-9412.1 den<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 350.000,00 Euro für<br />

den Eigenbetrieb Stadtwerke <strong>Klingenberg</strong> zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt gemäß Art.<br />

71 Abs. 2 GO genehmigt.<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 26.11. - 06.12.2010 im<br />

Rathaus der Stadt <strong>Klingenberg</strong>, Zimmer <strong>Nr</strong>. 17, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

während der allgemeinen Geschäftsstunden bereit.<br />

<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 18.11.2010<br />

Simon, 1. Bürgermeister<br />

1. Änderung der<br />

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />

vom 17.11.2010<br />

Aufgrund § 132 Baugesetzbuch –BauGB– neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004<br />

(BGBl I S. 2414) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Bayern –GO– erlässt die Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> folgende Änderungssatzung<br />

zur Erschließungsbeitragssatzung vom 29.01.1988:<br />

§ 1<br />

950 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong> vom 25.11.2010

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