Amtsblatt Nr. 45 - Klingenberg am Main
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Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt<br />
entfallen.<br />
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Nachtragswirtschaftsplan<br />
der Stadtwerke werden hiermit mit 350.000 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Weitere Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt zu den bereits genehmigten<br />
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.750.000 EUR werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern bleiben, wie festgesetzt.<br />
§ 5<br />
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan bleibt, wie bereits festgesetzt.<br />
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
des Eigenbetriebes Stadtwerke<br />
des Eigenbetriebes Tonwerk<br />
des Eigenbetriebes Weingut<br />
bleibt, wie bereits festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt <strong>am</strong> 1. Januar 2010 in Kraft.<br />
<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 20.10.2010<br />
Simon, 1. Bürgermeister<br />
Das Landrats<strong>am</strong>t Miltenberg hat mit Bescheid vom 09.11.2010, <strong>Nr</strong>. 121-9412.1 den<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 350.000,00 Euro für<br />
den Eigenbetrieb Stadtwerke <strong>Klingenberg</strong> zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt gemäß Art.<br />
71 Abs. 2 GO genehmigt.<br />
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen vom 26.11. - 06.12.2010 im<br />
Rathaus der Stadt <strong>Klingenberg</strong>, Zimmer <strong>Nr</strong>. 17, zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
während der allgemeinen Geschäftsstunden bereit.<br />
<strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong>, 18.11.2010<br />
Simon, 1. Bürgermeister<br />
1. Änderung der<br />
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt <strong>Klingenberg</strong> a.<strong>Main</strong><br />
vom 17.11.2010<br />
Aufgrund § 132 Baugesetzbuch –BauGB– neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004<br />
(BGBl I S. 2414) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Bayern –GO– erlässt die Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>am</strong> <strong>Main</strong> folgende Änderungssatzung<br />
zur Erschließungsbeitragssatzung vom 29.01.1988:<br />
§ 1<br />
950 <strong>Amtsblatt</strong> der Stadt <strong>Klingenberg</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>45</strong> vom 25.11.2010