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1. Meilensteinsitzung, 08.05.2003 - ProReKo

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¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Arbeitspaket Nr. 4.2 PersonalvertretungsrechtVerantwortlich: MR Eickmann, MKBeteiligte:Fr. Kreutz, SHPR beim MKH. Hucker, SHPR beim MKAP-Nr. 4.2.1: Art und Umfang der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungen klären(incl. FB und SchwB)Ergebnis der <strong>Meilensteinsitzung</strong>: Arbeitspaket wird abgenommenArt und Umfang der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung der Schulpersonalrätean <strong>ProReKo</strong> –Schulen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzin Verbindung mit den den Schulen obliegenden Zuständigkeiten.Da die Schulpersonalräte die Interessen der Beschäftigten vertreten, ergeben sichBeteiligungsrechte insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung vondienstrechtlichen und personellen Befugnissen durch die Schule.Die in der Anlage 1 beigefügte Tabelle berücksichtigt die Vorschläge des Arbeitspakets4.1 zur Übertragung der Befugnisse auf die SchulenDarüber hinaus sind auch die Maßnahmen aufgeführt, die zu Beteiligungen nachdem Personalvertretungsgesetz Anlass geben, weil sie auch ohne einen speziellenÜbertragungserlass schon jetzt in die Zuständigkeit der Schulen fallen.In der Tabelle werden Aussagen darüber getroffen, ob und welche Art der personalvertretungsrechtlichenBeteiligung diese Befugnisse erfordern.Hinsichtlich der neuen Zuständigkeiten der Schulen müssen auch die Mitglieder derSchulpersonalräte qualifiziert werden, um ihre Beteiligungsaufgaben wahrnehmen zukönnen.Neben den oben dargestellten Beteiligungsanlässen, die auf klassische dienst- undpersonalrechtliche Maßnahmen abstellen, sind in der Anlage 2 Hinweise enthalten,ob und wie ggf. in anderen Arbeitspaketen Beteiligungen der Schulpersonalräte relevantwerden können. Welche Beteiligungsrechte konkret in Betracht kommen, hängtvon der Ausgestaltung der jeweiligen Instrumente und Arbeitsbereiche ab.Die Hinweise dienen zur Orientierung auch für die anderen Arbeitspakete und beruhenweitgehend auf entsprechenden Regelungen einer Vereinbarung nach § 81NPersVG zur Einführung von betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten in derniedersächsischen Landesverwaltung im Rahmen des Projekts „LeistungsorientierteHaushaltswirtschaft Niedersachsen“ (Nds. MBl. Nr. 31/2002, S. 654).Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©


¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Befugnisse,MaßnahmenAnlage 1Personalvertretungsrechtliche Einordnung von Befugnissen/Maßnahmen der Schulleitung in<strong>ProReKo</strong>-SchulenBeteiligungstatbeständeInformati-Mitbestim-Benehmensher-Initiativrecht Bemerkungennach onsrecht mung stellungNPersVGEinstellung (BegründungdesBeamtenverhältnisses/Abschlusseines Arbeitsvertrages)Abschluss vonWerk-/Dienstleistungsverträgen§ 65 Abs. 1 Nr. 1§ 65 Abs. 2 Nr. 1Anstellung § 65 Abs. 1 Nr. 2 x xLebenszeitverbeamtungVerzicht aufAusschreibungbei der Einstellungin denSchuldienstFestlegung derKriterien zurBestimmung desBewerberkreiseszur Einstellung inden Schuldienstbei Verzicht aufAusschreibungVerzicht auf dieAusschreibungvon Stellen innerhalbderSchule, es seidenn höhengleicheBesetzungDienstliche BeurteilungenbeiBewerbungen umDienstposten A10, A 11, A 14,A 15Beförderungnach A 10, A 11,A 14, A15Nicht nur vorübergehendeÜ-bertragung eineshöherwertigenDienstpostensA 10, A 11, A 14,A 15Verlängerung derProbezeit§ 101 Abs. 3 Nr.1§ 65 Abs. 1 Nr.16§ 65 Abs. 2 Nr.15x x xxxx x x§ 65 Abs. 1 Nr. 2 x x x§ 65 Abs. 1 Nr. 5 x x§ 65 Abs. 1 Nr. 6 x xxBeteiligungsausschluss§ 101Abs. 2 Nr. 12Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©


¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Befugnisse,MaßnahmenBeteiligungstatbeständenachNPersVGVerkürzung derProbezeitVersetzung § 65 Abs. 1 Nr. 7§ 65 Abs. 2 Nr. 5Abordnung (längerals ein Schulhalbjahr)Umsetzung innerhalbderSchule mitDienstortwechselüber den Einzugsbereichhinauslänger als 3Monate ohneZustimmungVersetzung inden Ruhestandvor Erreichen derAltersgrenzeWeiterbeschäftigungüber dieAltersgrenzehinausEntlassung aufeigenen AntragEntlassung alsBeamtin/Beamterauf ProbeGenehmigungvon NebentätigkeitenVersagung, Widerrufvon NebentätigkeitsgenehmigungenGenehmigungvon Anträgen aufTeilzeitbeschäftigungund UrlaubAblehnung vonAnträgen aufTeilzeitbeschäftigungund Urlaubmit Ausnahmevon Erholungsurlaub,Sonderurlaub,Arbeitsbefreiung§ 65 Abs. 1 Nr. 8/ § 65 Abs. 2 Nr.6 i. V. m. § 101Abs. 2 Nr. 3§ 65 Abs. 1 Nr.10 / § 65 Abs. 2Nr. 8 i. V. m. §101 Abs. 2 Nr. 4§ 65 Abs. 1 Nr.12§ 65 Abs. 1 Nr.13§ 65 Abs. 1 Nr.15§ 65 Abs. 2 Nr.11§ 65 Abs. 1 Nr.17§ 65 Abs. 2 Nr.16InformationsrechtMitbestimmungBenehmensherstellungx x xx x xx x xx x xxInitiativrechtBemerkungenx x x soweit auf dieSchule übertragen(nur wegenNichtbewährungin fachlicherHinsicht)xxxx3Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©


¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Befugnisse,MaßnahmenNSchGEntscheidungüber AussagegenehmigungAnordnung /Genehmigungvon DienstreisenEntscheidungüber die Erstattungvon Sachschäden/GeltendmachungvonErsatzansprüchenAnordnung vonMehrarbeitGenehmigungvon MehrarbeitBearbeitung vonDienstaufsichtsbeschwerdenAufstellung vonGrundsätzen fürdie Durchführungder FortbildungAuswahl beiüberzeichnetenFortbildungsveranstaltungenBeteiligungstatbeständenachNPersVG§ 101 Abs. 3 Nr.3xxInformationsrechtMitbestimmungBenehmensherstellungx (Benehmen einstufig)§ 75 Abs. 1 Nr. 5 (x) x (wenn Benehmenbeantragt wird)§ 67 Abs. 1 Nr. 7 x x (nicht imEinzelfall,sondern alsorganisatorischeMaßnahmefüreinen bestimmbarenPersonenkreis)§ 65. Abs. 1 Nr.18§ 65 Abs. 2 Nr.12§ 65 Abs. 1 Nr.19§ 65 Abs. 2 Nr.13x x xxxInitiativrechtBemerkungenAblehnung vonAnträgen aufSonderurlauboder ArbeitsbefreiungEntscheidungenüber Elternzeit,Mutterschutzfristen,StillzeitenEntscheidungenüber den flexiblenUnterrichtseinsatzunddie Gewährungvon AnrechnungsstundenEntscheidungennach § 51 Abs. 1Sätze 2 und 4Beteiligungsausschluss§ 101Abs. 2 Nr. 5 aund bBeteiligungsausschluss§ 101Abs. 2 Nr. 74Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©


¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Befugnisse,MaßnahmenEingruppierung,Höher- /Herabgruppierung,Fallgruppe, ZulagenÜbertragungeiner höher oderniedriger zu bewertendenodermit dem Wechselder FallgruppeverbundenenTätigkeit fürmehr als 3 MonateVerlängerungeines befristetenArbeitsvertragesAbschluss vonAuflösungsverträgenOrdentliche KündigungeinschließlichÄnderungskündigungAußerordentlicheKündigung einschließlichKündigungin derProbezeitBeteiligungstatbeständenachNPersVGInformationsrechtMitbestimmungBenehmensherstellung§ 65 Abs. 2 Nr. 2 x x x§ 65 Abs. 2 Nr. 3 x x§ 65 Abs. 2 Nr. 4 x x x§ 65 Abs. 2 Nr. 9 x x§ 75 Abs. 1 Nr. 3 x xAbmahnung § 75 Abs. 1 Nr. 2 (x) x (wenn Benehmenbeantragt wird)Erteilung vonArbeitszeugnissenFestlegung Dauer,Beginn, Endeder täglichenArbeitszeitGrundsätze fürAufstellung vonDienstplänenInitiativrechtBemerkungen§ 66 Abs. 1 Nr. 1 x x x Gilt nicht fürPersonen, dienach Stundenplaneingesetztwerden§ 66 Abs. 1 Nr. 2 x x x Gilt nicht fürPersonen, dienach Stundenplaneingesetztwerden§ 66 Abs. 1 Nr. 3 x x xAufstellung desUrlaubplansGrundsätze für § 66 Abs. 1 Nr. 5 x x xleistungsbezogeneZulagen /PrämienUnterstützungen, § 66 Abs. 1 Nr. 6 x xGehaltsvorschüsse,soziale Zuwendungen5Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©


¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Befugnisse,MaßnahmenRegelung derOrdnung in derDienststelleMaßnahmen desArbeits- undGesundheitsschutzesBestimmung desInhalts von PersonalfragebogenGrundsätze fürVorschlagswesenin der SchuleUmfang der automatisiertenVerarbeitungpersonenbezogenerDatenTechnische EinrichtungenzurÜberwachung derLeistung derBeschäftigtenGestaltung derArbeitsplätzeMaßnahmen zurHebung der ArbeitsleistungFrauenförderpläneEinführunggrundlegendneuer ArbeitsmethodenBestellung/Abberufung des/der DatenschutzbeauftragtenAufstellung /wesentliche Änderungvon Organisations-undGeschäftverteilungsplänenAnordnung vonOrganisationsuntersuchungenGrundsätze Arbeitsplatz-undDienstpostenbewertungInhalt von BeförderungsrichtlinienBeteiligungstatbeständenachNPersVG§ 66 Abs. 1 Nr.10§ 66 Abs. 1 Nr.11§ 66 Abs. 1 Nr.13§ 66 Abs. 1 Nr.15InformationsrechtMitbestimmungBenehmensherstellungx x xx x xxxx x x§ 67 Abs. 1 Nr. 1 x x x§ 67 Abs. 1 Nr. 2 x x x§ 67 Abs. 1 Nr. 3 x x x§ 67 Abs. 1 Nr. 4 x x x§ 67 Abs. 1 Nr. 5 x x x§ 67 Abs. 1 Nr. 6 x x x§ 67 Abs. 1 Nr. 9 x x x§ 75 Abs. 1 Nr. 6 x x x§ 75 Abs. 1 Nr. 7 x x x§ 75 Abs. 1 Nr. 9 x x x§ 75 Abs. 1 Nr.10x x xInitiativrechtBemerkungen6Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©


¢¡¤£¦¥¨§©£§¢ ¥¨§ £¢ §¢¡£Befugnisse,MaßnahmenInhalt von PersonalentwicklungsplänenÜbertragung vonArbeiten, dieüblicherweisevon Beschäftigtenwahrgenommenwerden, aufDauer an Private/ WirtschaftlicheUnternehmenPlanung vonNeu- Um- undErweiterungsbautensowieAnmietung vonDiensträumenAllgemeine RegelungeninnerdienstlicherArt,die die Beschäftigtenbetreffensoweit nicht inden §§ 65, 66, 67oder in Vereinbarungennach § 81aufgeführtSonderrechte derPV beim ArbeitsundGesundheitsschutzBeteiligungstatbeständenachNPersVG§ 75 Abs. 1 Nr.11§ 75 Abs. 1 Nr.12§ 75 Abs. 1 Nr.14§ 75 Abs. 1 Nr.15§ 77InformationsrechtMitbestimmungBenehmensherstellungx x xx x xInitiativrechtBemerkungenx x x soweit nicht inder Zuständigkeitdes Schulträgersx x xAnlage 2Beteiligung der Schulpersonalvertretung im Bereich einzelner ArbeitspaketeQualitätsmanagement§ 60 Informationsrecht: Konzept im Vorfeld der Entscheidung erörtern§ 60 Teilnahmerecht: Mitarbeit in Projektgruppe/Konzeptgruppe§ 67 Abs.1 Nr. 1 und 2/Mitbestimmung: Berichtsmöglichkeiten/Controllingverfahren(personenbezogenen Daten, „Überwachung“)§ 75 Abs.1 Nr. 11/Benehmensherstellung: QM – personenbezogene Seite - als Teilvon PersonalentwicklungsplänenBildungsangebote7Ergebnisse der <strong>1.</strong> <strong>Meilensteinsitzung</strong> (<strong>08.05.2003</strong>)©

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