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Das ABC der Tarifpolitik - IG Metall Baden-Württemberg

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Geschichtlicher Überblick1848Die ersten gewerkschaftlichen bzw. gewerkschaftsähnlichen Organisationenwerden, im Zusammenhang mit <strong>der</strong> deutschen Revolution,gegründet. Die tägliche Arbeitszeit lag bei 14-16 Stunden, Kin<strong>der</strong>arbeitwar an <strong>der</strong> Tagesordnung und die Arbeiterinnen und Arbeiter lebtenin ärmlichsten Verhältnissen, viele starben an Hunger o<strong>der</strong> Krankheiten.Geschichte1854Die Arbeitsorganisationen werden nach <strong>der</strong> gescheiterten Revolutionvon <strong>der</strong> neuen, antirevolutionären Regierung des Deutschen Bundswie<strong>der</strong> verboten. Diese Koalitionsverbote werden in den Folgejahrenaber wie<strong>der</strong> aufgehoben und es bilden sich neue Gewerkschaften,z. B. die <strong>der</strong> Buchdrucker.1873Die Buchdrucker schließen den ersten Tarifvertrag mit ihren Arbeitgebern.1878Um den sozialen Protesten in Deutschland die Stimme zu nehmen,erlässt <strong>der</strong> Kaiser auf Drängen Bismarcks die Sozialistengesetze.Damit sind sowohl Gewerkschaften als auch die Sozialdemokratie fürillegal erklärt.1890Die Sozialistengesetze werden wie<strong>der</strong> aufgehoben. Gewerkschaftenund Sozialdemokraten hatten 12 Jahre im Untergrund weiter gearbeitet.1914Bis zum ersten Weltkrieg haben es die Gewerkschaften geschafft, inden Tarifverträgen die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden zu verkürzen.Der Krieg spaltet nicht zuletzt auch die Gewerkschaften in verschiedeneLager und eine Welle von Massenaustritten drängt dieGewerkschaften bis in die Bedeutungslosigkeit.Ayhan Zeytkin, Arbeiter”Wenn die Arbeitgeber sich organisieren,dann müssen sich auch die Arbeitnehmerorganisieren, um ihre Interessen durchzusetzen.Allein kann man nichts machen, zusammenschon. Heutzutage würde sich das keinertrauen, allein zum Arbeitgeber zu gehenund zu sagen, ich brauche mehr. Umso wichtigeralso, dass es Tarifverträge gibt, die dasfür viele regeln.”5


Geschichte1918/19Nach dem Ende des 1. Weltkriegs versuchen sowohl Sozialdemokratenals auch Kommunisten, ihre Staatsvorstellungen durchzusetzen.Die Weimarer Republik - anfangs unter Führung <strong>der</strong> Sozialdemokraten- setzt sich durch. Die Anführer <strong>der</strong> kommunistischen Aufstände,namentlich Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, werden auf Befehl<strong>der</strong> sozialdemokratischen Regierung erschossen.Die Gewerkschaften gründen sich neu, sind aber ebenfalls gespaltenzwischen linken und zurückhaltenden Positionen.1920Rechtsextreme, vor allem aus Teilen <strong>der</strong> Armee, versuchen im Kapp-Putsch, die Regierungsgewalt an sich zu bringen. Ihr Zorn richtet sichvor allem gegen den Versailler Vertrag, <strong>der</strong> die Bedingungen <strong>der</strong>Kriegsnie<strong>der</strong>lage festlegt. Die Gewerkschaften rufen zum politischenGeneralstreik gegen den Putsch auf und helfen mit, ihn zu verhin<strong>der</strong>n.1933Nach <strong>der</strong> Machtergreifung durch die Nationalsozialisten werden dieGewerkschaften verboten. Die Nazis stürmen am 2. Mai 1933 dieGewerkschaftshäuser und konfiszieren Gewerkschaftseigentum. VieleGewerkschaftsmitglie<strong>der</strong> werden verhaftet und kommen in Konzentrationslager.Die Nazis führen die Deutsche Arbeitsfront als Zwangsorganisationfür die Arbeiter ein und erklären den 1. Mai zum gesetzlichenFeiertag als „Tag <strong>der</strong> nationalen Arbeit“.1938Die Nazis führen die Arbeitszeitordnung ein, die bis 1994 Gültigkeithat. Die AZO regelt, dass die „regelmäßige tägliche Arbeitszeit dieDauer von 8 Stunden nicht überschreiten darf“ (48-Stunden Woche).1949Nach Kriegsende und langen Verhandlungen tritt das Grundgesetz(GG) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft (Westdeutschland).Der Artikel 9 regelt, aus den Erfahrungen <strong>der</strong> vergangenen Jahre, dieKoalitionsfreiheit für die Gewerkschaften sowie die Tarifautonomie.Im gleichen Jahr tritt das Tarifvertragsgesetz (TVG) in Kraft.6


Was ist ein Tarifvertrag?Tarifverträge sind Vereinbarungen von Gewerkschaften einerseits undArbeitgebern o<strong>der</strong> Arbeitgeberverbänden an<strong>der</strong>erseits. Ende des 19.Jahrhun<strong>der</strong>ts, als die ersten Tarifverträge abgeschlossen wurden,regelten sie vor allem die Lohnhöhe (Tarif). Heute wird viel mehr inTarifverträgen geregelt: Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit, Fortbildung undvieles an<strong>der</strong>e. Der Name ist aber geblieben. Tarifverträge sind kollektiveArbeitsverträge, das heißt, sie gelten für alle Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong>im Regelungsbereich des Tarifvertrags und ersetzen den Einzelarbeitsvertrag.Der Regelungsbereich ist zum Beispiel eine Brancheo<strong>der</strong> auch nur ein Betrieb. Tarifverträge werden oft auch fürNicht-Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong> angewendet, einen Rechtsanspruchdarauf haben aber nur Mitglie<strong>der</strong>. Tarifverträge sind immer Kompromissezwischen den Interessen <strong>der</strong> Arbeitgeber und denen <strong>der</strong>Arbeitnehmer. Sie legen Mindestarbeitsbedingungen für Arbeitnehmerfest und schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.Lexikalische Definition:TarifvertragWas ist ein Tarifvertrag?Der Tarifvertrag ist ein Vertrag inSchriftform, abgeschlossen zwischenden Tarifvertragsparteien. Zuden Tarifvertragsparteien zählenArbeitgeber o<strong>der</strong> Arbeitgeberverbändeeinerseits und Gewerkschaftenan<strong>der</strong>erseits. Ein Vertrag mitnur einem Arbeitgeber auf <strong>der</strong>einen Seite nennt sich Firmeno<strong>der</strong>Haustarifvertrag.Florian Wagner, Industriemechanikerbei <strong>der</strong> BMW AG”Tarifverträge sind unverzichtbar für Arbeitnehmer,es ist unsere einzige Chancegemeinsam etwas durchzusetzen.”7


Wozu brauche ich einen TV?Die ungleichen Positionen erkenntauch das Bundesverfassungsgerichtan: „<strong>Das</strong> Tarifvertragssystemist darauf angelegt, die strukturelleUnterlegenheit <strong>der</strong> einzelnenArbeitnehmer beim Abschluss vonArbeitsverträgen durch kollektivesHandeln auszugleichen und damitein annähernd gleichwertiges Aushandeln<strong>der</strong> Löhne und Arbeitsbedingungenzu ermöglichen.“(BVerfG 4.7.95)Wozu brauche ich einen Tarifvertrag?Wir als Beschäftigte sind den Arbeitgebern gegenüber im Nachteil:Während <strong>der</strong> Arbeitgeber meistens zwischen vielen Bewerbern aufeinen Arbeitsplatz auswählen kann, brauchen wir den Arbeitsplatz,um Geld zum Leben zu verdienen. Der Arbeitgeber kann also dieBewerber herunter handeln – wer am wenigsten Geld verdienen will,wer am wenigsten Urlaub macht und am längsten arbeitet, <strong>der</strong>bekommt den Job. Wir müssten uns darauf einlassen, um zu überleben.Unser Rezept gegen dieses Herunterhandeln ist <strong>der</strong> Zusammenschlussin Gewerkschaften und <strong>der</strong> Abschluss von Tarifverträgen. EinTarifvertrag setzt eine Untergrenze, unter <strong>der</strong> Arbeitgeber unsereArbeit nicht „einkaufen“ können. Für uns garantiert er Mindesteinkommenund Mindeststandards an Lebensqualität, wie Freizeit,Urlaub o<strong>der</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten. Von Tarifverträgen darfnatürlich abgewichen werden: dann nämlich, wenn die abweichendenVereinbarungen besser sind als die Regelungen im Tarifvertrag(„Günstigkeitsprinzip“): mehr Urlaub, mehr Einkommen, geringereArbeitszeiten im Arbeitsvertrag – kein Problem. Aber schlechter als<strong>der</strong> Tarifvertrag – das geht nicht. Ansonsten würde sich die Spiraleimmer weiter nach unten drehen: wer arbeitet noch länger, wermacht´s für noch weniger Geld …Der Interessensgegensatz – was will <strong>der</strong> Chef,was wollen wir?Jochen Lüttig, AzubiBürokaufmann”Solange wir Lohnarbeit haben sind Tarifverträgenötig, um Löhne und Arbeitsbedingungenfestzuschreiben, sonst droht Lohndumpingund individuelle Ausbeutung.”Tarifverträge sind Kompromisse zwischen zwei Parteien mitgegensätzlichen Interessen. Auf <strong>der</strong> einen Seite stehen wir als Arbeitnehmer.Wir sind gezwungen, unsere Arbeitskraft zu verkaufen, umuns von dem Entgelt (Ausbildungsvergütung, Lohn o<strong>der</strong> Gehalt)unser Leben zu finanzieren. Dazu gehört, dass wir neben <strong>der</strong> Arbeitauch ausreichend Zeit für uns selbst, unsere Familie, Freunde undHobbys haben. Außerdem wollen wir nicht nur genug zum (Über-)8


Leben haben, son<strong>der</strong>n auch teilhaben am kulturellen Leben (Konzerte,Kino …) und am gesellschaftlichen Reichtum (Auto, Wohnung …),den wir mit erarbeitet haben. Auch an die Gestaltung unserer Arbeitsplätzehaben wir Anfor<strong>der</strong>ungen: interessant sollen sie sein, for<strong>der</strong>nd,aber nicht belastend.Wozu brauche ich einen TV?Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite stehen die Arbeitgeber. Sie haben die Kontrolleüber die Produktionsmittel (Maschinen, Anlagen, Immobilien). Siesetzen sie ein, um damit Gewinne zu erzielen. Je mehr Einnahmen einUnternehmen hat und je geringer die Ausgaben sind, umso höher ist<strong>der</strong> Profit. Im Sinne <strong>der</strong> Profitmaximierung ist <strong>der</strong> Arbeitgeber deswegenin erster Linie daran interessiert, dass seine Arbeitnehmer vielproduzieren, ohne viel zu kosten. <strong>Das</strong> heißt nicht, dass alle ArbeitgeberUnmenschen sind, aber den Arbeitsplatz ansprechend zu gestalteno<strong>der</strong> den Arbeitnehmern viel Urlaub zu geben, davon steigt <strong>der</strong>Gewinn nicht.Es prallen also zwei gegensätzliche Interessen aufeinan<strong>der</strong>, wennTarifverträge ausgehandelt werden. Je stärker eine Seite in dieserVerhandlung ist, desto mehr wird <strong>der</strong> Tarifvertrag die einen o<strong>der</strong> diean<strong>der</strong>en Interessen berücksichtigen. Eine hohe Arbeitslosenquotestärkt zum Beispiel die Verhandlungsposition <strong>der</strong> Arbeitgeber, drohen<strong>der</strong>Fachkräftemangel eher unsere. Entscheidend ist auch, dassviele Beschäftigte sich in Gewerkschaftenorganisieren. Denn je mehr wir sind, destomehr können wir durchsetzen!Vanessa Schöneich,Werkstudentin”Ohne Nebenjob kann ich mein Studiumnicht finanzieren. Doch diese Jobs sind unsicherund schlecht bezahlt. Da wären tarifvertraglicheRegelungen ein Segen für viele, diestudieren und arbeiten.”Solidarität - unsere Stärke in<strong>der</strong> VerhandlungDie Idee, sich schon zu Beginn <strong>der</strong> Industrialisierungin Gewerkschaften zusammen zuschließen, setzte eine Erkenntnis voraus: <strong>Das</strong>9


Wozu brauche ich einen TV?Bewusstsein, dass wir zusammen gehören und dann viel stärker sind,wenn wir gemeinsam handeln. So war es möglich, dass wir vieleserkämpfen konnten, was zur Verbesserung <strong>der</strong> Lebens- und Arbeitsbedingungenbeigetragen hat und was heute vielen als selbstverständlichgilt: Verkürzung <strong>der</strong> täglichen Arbeitszeit auf 8 Stunden,Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, 30 Tage Urlaub usw.Freiwillig haben die Arbeitgeber das nie gemacht. Auch was in Gesetzengeregelt ist (in aller Regel schlechter als in Tarifverträgen), wurdesozialpolitisch nachgebessert und den Inhalten von Tarifverträgennachempfunden.Heutzutage wird von Unternehmen, Medien und Politik viel davongeredet, dass wir mehr Eigenverantwortung brauchen. Der Einzelnesoll sich um sein Schicksal selbst kümmern und versuchen, sich imDschungel des Lebens allein durchzuschlagen. Wenn wir aber unserenLebensstandard absichern, ausbauen und unsere Vorstellungeneiner demokratischeren und sozialeren Gesellschaft durchsetzen wollen,müssen wir auchin Zukunft gemeinsamstark verhandelnkönnen.10


Wer macht Tarifverträge?Tarifvertragsgesetz und Grundgesetz –unsere GrundlageWer macht Tarifverträge?Zwei wichtige Grundlagen für den Abschluss von Tarifverträgen sinddas Grundgesetz (GG) und das Tarifvertragsgesetz (TVG).<strong>Das</strong> Grundgesetz regelt die Tarifautonomie und die Koalitionsfreiheit.Tarifautonomie heißt, dass in Deutschland Tarifverträge abgeschlossenwerden können, ohne dass sich <strong>der</strong> Staat einschaltet: NurGewerkschaften und Arbeitgeber(-verbände) bestimmen, wie und zuwelchen Bedingungen gearbeitet wird.Die Koalitionsfreiheit sichert uns zu, dass wir uns in Verbänden(Gewerkschaften) zur Durchsetzung unserer Interessen zusammenschließendürfen und dass wir uns mit unseren Kollegen solidarisierendürfen, indem wir zum Beispiel streiken, um For<strong>der</strong>ungendurchzusetzen.„<strong>Das</strong> Recht, zur Wahrung und För<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Arbeits- und WirtschaftsbedingungenVereinigungenzu bilden, ist für je<strong>der</strong>mann und füralle Berufe gewährleistet. Abreden,die dieses Recht einschränkeno<strong>der</strong> zu behin<strong>der</strong>n suchen, sindnichtig, hierauf gerichtete Maßnahmensind rechtswidrig. […]“(Artikel 9, Absatz 3 GG)Seinem Wortlaut nach sagt <strong>der</strong> Art. 9 Abs. 3 GG über Tarifverträgenichts aus.Durch Gerichtsurteile (Bundesarbeitsgericht) werden aber folgendeRechte abgeleitet:AAAA<strong>Das</strong> Recht auf gewerkschaftliche Betätigung in Betrieb undGesellschaft.<strong>Das</strong> Recht <strong>der</strong> Gewerkschaften, im Betrieb Mitglie<strong>der</strong> zu werben.<strong>Das</strong> Recht <strong>der</strong> Gewerkschaften, Tarifverträge unabhängig vonstaatlicher Einflussnahme abzuschließen.<strong>Das</strong> Recht <strong>der</strong> Gewerkschaften, Tarifverträge mit Streiks durchzusetzen.<strong>Das</strong> Tarifvertragsgesetz regelt Inhalt und Form von Tarifverträgen:Wer Tarifverträge abschließen darf, wie sie zustande kommen, was inTarifverträgen geregelt wird und für wen sie gelten.11


TV für wen und wie?„Tarifgebunden sind die Mitglie<strong>der</strong><strong>der</strong> Tarifvertragsparteien und <strong>der</strong>Arbeitgeber, <strong>der</strong> selbst Partei desTarifvertrages ist.“(§ 3 Abs. 1 TVG)Für wen gelten Tarifverträgeund wie wirken sie?Einen Rechtsanspruch auf tarifvertragliche Leistungen haben nurGewerkschaftsmitglie<strong>der</strong>. Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite bietet er auch nur fürMitglie<strong>der</strong> von Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern mit einemHaustarifvertrag Rechtssicherheit und Planbarkeit.Die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> schließt ihre Tarifverträge jeweils für spezielle Geltungsbereicheab:AAApersönlich, z. B. Angestelltefachlich, z. B. das Kfz-Handwerkräumlich, z. B. Nie<strong>der</strong>sachsenDie gesetzliche Beschränkung <strong>der</strong> Gültigkeit von Tarifverträgen aufGewerkschaftsmitglie<strong>der</strong> ist sinnvoll. Schließlich werden Tarifverträgevon uns erkämpft, weil wir:A Mitglied <strong>der</strong> Gewerkschaft sind,A Beiträge zahlen,A an gewerkschaftlichen Aktionen und Protesten teilnehmenA und uns zur Not auch an Arbeitsnie<strong>der</strong>legungen beteiligen.Allerdings gewähren die Arbeitgeber meistens nicht nur den Gewerkschaftsmitglie<strong>der</strong>ndie Ansprüche aus den Tarifverträgen, son<strong>der</strong>nallen Beschäftigten. Ansonsten würden ja alle in die Gewerkschafteneintreten und das würde die Arbeitgeber in ihrer Position bei Tarifverhandlungenschwächen. Je mehr Azubis, Arbeiter und AngestellteMitglied einer Gewerkschaft sind, je höher also <strong>der</strong> „Organisationsgrad“ist, desto mehr Druck können wir bei Verhandlungen erzeugen.Nur bei vielen Mitglie<strong>der</strong>n wirkt die Androhung von Streik. Und nurmit vielen Mitglie<strong>der</strong>n ist ein Streik durchführbar.Gabriele John”Bei Volkswagen sind ja über 90 % in <strong>der</strong><strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>, da finde ich es nicht so schlimm,aber in Betrieben, wo nur 20% organisiertsind, ist es ungerecht, wenn die wenigenkämpfen und durchsetzen und die an<strong>der</strong>ensich einfach nur dranhängen.”Der Kern des Tarifrechts ist die in § 4 Abs. 1 TVG angeordnete unmittelbareund zwingende Wirkung des Tarifvertrages. Dabei bedeutet„unmittelbar“, dass <strong>der</strong> Tarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse <strong>der</strong>tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie ein Gesetz wirkt.Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils Mitglied des Arbeitgeberverbandesbzw. <strong>der</strong> Gewerkschaft sind, die einen Tarifvertrag12


TV für wen und wie?abgeschlossen haben, so gilt dieser, auch wenn sie ihn nicht ausdrücklichin den Arbeitsvertrag aufgenommen haben. Er gilt sogardann, wenn beide Seiten gar keine Kenntnis davon haben!„Zwingend“ bedeutet, dass im Arbeitsvertrag nicht vom Tarifvertragabgewichen werden darf, zumindest nicht nach unten. Wenn in einemArbeitsvertrag ausdrücklich ein geringeres Arbeitsentgelt vereinbartwird, als es <strong>der</strong> Tarifvertrag vorsieht, steht dem Arbeitnehmer trotzdemdas höhere tarifliche Entgelt zu. Er kann es beim Arbeitsgerichteinklagen und sogar vom Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.„Die Rechtsnormen des Tarifvertrages,die den Inhalt, den Abschlusso<strong>der</strong> die Beendigung von Arbeitsverhältnissenordnen, geltenunmittelbar und zwingend zwischenden bei<strong>der</strong>seits Tarifgebundenen,die unter den Geltungsbereichdes Tarifvertrages fallen.“(§ 4 Abs. 1 TVG)Florian Wagner, Industriemechanikerbei <strong>der</strong> BMW AG”Nur Mitglie<strong>der</strong> sollten von tarifvertraglichenLeistungen profitieren? Eigentlichschon, dafür ist man ja Mitglied, dafür zahltman ja Beitrag und setzt sich ein für bessereArbeitsbedingungen. Wenn die an<strong>der</strong>enLeute das nicht kümmert, dann sollten sieauch nicht profitieren.”13


<strong>Das</strong> Verhältnis von TV u.a.In welchem Verhältnis stehen Tarifverträge,Gesetze, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsbzw.Ausbildungsverträge zueinan<strong>der</strong>?Tarifvertrag und GesetzBeispieleGesetzTarifverträge sind durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich abgesichert.In unserem Rechtssystem ist das Grundgesetz das höchste undübergeordnetste Rechtsgut. Daher kommt dem Tarifvertrag einebeson<strong>der</strong>e Rechtsstellung zugute: Er kann außerhalb <strong>der</strong> bestehendenrechtlichen Normen nicht eingeschränkt werden. Ein Tarifvertragkann selbst durch ein Gesetz nicht gebrochen werden. Meistens sinddie Regelungen <strong>der</strong> Tarifverträge besser als die im Gesetz:Tarifvertrag(<strong>IG</strong>M, Industrie)UrlaubUrlaubsgeld24 Werktage (20 Arbeitstage) = 4WochenKeine Regelung30 Arbeitstage = 6 WochenZusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von50 %Arbeitszeit Bis zu 48/60 Stunden/Woche 35 Stunden/Woche*Übernahme nach <strong>der</strong> Ausbildung Keine Regelung Übernahme für 12 Monate**Vermögenswirksame Leistungen ***Keine RegelungAb einer Betriebsangehörigkeit von 6Monaten* ME-Industrie alte Bundeslän<strong>der</strong>** ME-Industrie*** Sind zur Zeit in Verhandlung (Dezember 2005). Bitte den aktuellenStand bei deiner Verwaltungsstelle erfragen.Gesetzliche Regelungen können also durch Tarifverträge im Interesse<strong>der</strong> Auszubildenden und an<strong>der</strong>en Arbeitnehmern deutlich verbessertwerden.14


Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung<strong>Das</strong> Verhältnis von TV u.a.Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberabgeschlossen. Sie sind inhaltlich auf die im Betriebsverfassungsgesetz(BetrVG) definierten Regelungsbereiche begrenzt. ImBetrVG ist klar geregelt, dass keine Betriebsvereinbarungen in denBereichen abgeschlossen werden können, die üblicherweise durchTarifverträge geregelt sind.„Arbeitsentgelte und sonstigeArbeitsbedingungen, die durchTarifvertrag geregelt sind o<strong>der</strong>üblicherweise geregelt werden,können nicht Gegenstand einerBetriebsvereinbarung sein.“(§ 77 Abs. 3 BetrVG)Zulässig sind Betriebsvereinbarungen in diesen Bereichen nur, wenndies ausdrücklich im Tarifvertrag vorgesehen ist, durch so genannte„Öffnungsklauseln“.<strong>Das</strong> Günstigkeitsprinzip?Arbeits- und Ausbildungsverträge werden zwischen Arbeitgeber undAzubi / Arbeitnehmer vereinbart. Wenn es einen gültigen Tarifvertraggibt, darf im Ausbildungs- / Arbeitsvertrag nicht zu Ungunsten desAzubis / Arbeitnehmers abgewichen werden. Umgekehrt geht esaber: Trotz eines bestehenden Tarifvertrages können zwischen Azubi/ Arbeitnehmer und Arbeitgeber Regelungen in den Arbeitsvertragaufgenommen werden, die sich zu Gunstendes Azubis / Arbeitnehmers auswirken.Dies versteht man allgemein unterdem Begriff „Günstigkeitsprinzip“. Diearbeitsrechtliche Regelung findet sich imTarifvertragsgesetz (TVG).„ Abweichende Abmachungen sindnur zulässig, soweit sie durch denTarifvertrag gestattet sind o<strong>der</strong>eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Regelungenzugunsten des Arbeitnehmers enthalten.“(§ 4 Abs. TVG)15


<strong>Das</strong> Verhältnis von TV u.a.Die GesetzespyramideDie gesetzlichen Bestimmungen sind hierarchisch geglie<strong>der</strong>t.Wirkungsbereiche und Regelbestimmungen sind immer über- o<strong>der</strong>untergeordnet.Die höhere Bestimmung setzt Mindestnormen für die unteren.<strong>Das</strong> heißt, keine Bestimmung darf gegen die nächst höhere verstoßen– z. B. darf eine Betriebsvereinbarung nicht gegen den Tarifvertragverstoßen.VerbesserungGünstigkeitsprinzipGrundgesetz,Europäisches RechtGesetzeVerordnungenVerbesserungen zu Gunsten <strong>der</strong> Arbeitnehmer sind in <strong>der</strong> Regelmöglich.Z. B. kann ein Tarifvertrag die Mitbestimmungsmöglichkeitendes Betriebsverfas-Verän<strong>der</strong>ungsungsgesetzes verbessern o<strong>der</strong> in einemEinzelarbeitsvertrag können günstigereBedingungen für einzelne Arbeitnehmer vereinbartwerden.TarifverträgeGewerkschaft ArbeitgeberBetriebsvereinbarungBetriebsrat ArbeitgeberBetriebsübung(Einzel-)ArbeitsvertragArbeitnehmer Arbeitgeber16


Was regeln Tarifverträge?Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen. Neben Gesetzen und Verordnungensind sie in den meisten Betrieben Grundlage dafür, wiewir arbeiten und damit auch, wie wir leben. Selbst da, wo keine Tarifverträgegelten, werden die Regelungen aus den Tarifverträgen oftübernommen. Tarifverträge setzen Normen, an denen sich auch Politikund nicht tarifgebundene Arbeitgeber orientieren. Regelungsgegenständevon Tarifverträgen sind die Bedingungen, unter denenArbeit stattfindet:A wie lange wir arbeiten müssen (täglich, wöchentlich …)A wie hoch die Ausbildungsvergütung bzw. das Entgelt ist,A dass es eine Übernahme nach <strong>der</strong> Ausbildung für mindestens 12Monate gibt*,A welche Regelungen es für Altersteilzeit gibt,A Ansprüche auf Weiterqualifizierung,A wie viel Urlaub uns im Jahr zusteht,A und vieles mehr …Arzu Kaya, Azubi Fertigungsmechanikerinbei <strong>der</strong> BMW AGWas regeln Tarifverträge?”Wir als Auszubildende bekommen tariflichFahrtkostenzuschuss. Gerade die von außerhalbsind darauf angewiesen.”* Gilt zur Zeit in <strong>der</strong> ME-IndustrieIn Deutschland gibt es weit über 50.000 gültige Tarifverträge zu denunterschiedlichsten Themen und jedes Jahr kommen neue dazu. Die<strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> schließt jährlich mehrere hun<strong>der</strong>t ab.Pia Gessner,Energieelektronikerin”Übernahme nach <strong>der</strong> Ausbildung ist wichtig,zum Beispiel auch, weil das Arbeitslosengeldja wohl immer noch nach den letzten 12Monaten Lohn berechnet wird. Und Berufserfahrungist wichtig, um einen neuen Job zufinden. <strong>Das</strong> ist <strong>der</strong> Grundstein für eine bessereZukunft im Berufsleben.”17


Was gibt’s für Azubis?Welche tarifvertraglichen Regelungen gibt esfür Azubis?In den Tarifverträgen gibt es auch spezielle Regelungen für Auszubildende.Beson<strong>der</strong>s betrifft das den „Tarifvertrag über Löhne, Gehälterund Ausbildungsvergütungen“ o<strong>der</strong> die Tarifvereinbarungen zurBeschäftigungssicherung/Beschäftigungsbrücke, in denen die Übernahmenach <strong>der</strong> Ausbildung für mindestens 12 Monate festgelegt ist(gilt zur Zeit in <strong>der</strong> ME-Industrie). Natürlich gibt es zu den ThemenAusbildungsvergütung, Arbeitszeit und Urlaub auch Gesetze. Aber dieregeln nur die Mindeststandards: Zu schlechteren Bedingungendarfst du nicht ausgebildet werden, zu besseren aber schon. Vergleichemal die gesetzlichen Bestimmungen für Azubis mit den tariflichenBestimmungen, z. B. für die westdeutsche <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie.Urlaubsansprüche, Son<strong>der</strong>zahlungen und gerade die Übernahmenach <strong>der</strong> Ausbildung sind tarifvertraglich geregelt.Regelungen Gesetz Tarifvertrag*”Der Ausbildende muss dem Auszubildendeneine angemessene Vergü-Die Ausbildungsvergütung steigt mitAusbildungsvergütungje<strong>der</strong> Tarifrunde. Die jeweiligen Beträgestehen in <strong>der</strong> folgenden Tabelle.tung gewähren” (§ 10 Berufsbildungsgesetz)Vermögenswirksame Leistungen* Keine Regelung 13,29 Euro im MonatUrlaub 4 Wochen (24 Werktage) 6 Wochen (30 Werktage)Übernahme nach <strong>der</strong> AusbildungWeihnachtsgeld(in manchen Tarifgebieten)Keine RegelungKeine RegelungUnbefristet o<strong>der</strong> mindestens 12Monate (Siehe Tabelle unten)***bis zu 55 % einer MonatsvergütungWöchentliche Arbeitszeit 40 - 48 Stunden 35 Stunden***Sind zur Zeit in Verhandlung (Dezember 2005). Bitte den aktuellenStand bei deiner Verwaltungsstelle erfragen.**ME-Industrie alte Bundeslän<strong>der</strong>***ME-Industrie18


Mehr Informationen über Tarifverträge und welche für dich zutreffen,gibt’s in <strong>der</strong> Tarifdatenbank <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>:www.igmetall.de/tarife/tarifdatenbank/Was gibt’s für Azubis?Die jeweilige Ausbildungsvergütung nach <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Tarifvertrag in <strong>der</strong><strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie nach jeweiligem Tarifgebiet:19


Was gibt’s für Azubis?Gabriele John”Wir haben ja jetzt die 85/15-Regelung. Bei VW werden nicht mehralle übernommen, son<strong>der</strong>n nur noch 85 % und 15 % von <strong>der</strong> Autovision,einer Tochterfirma, was bedeutet, dass sie weniger verdienen.Wie es aber weitergeht, wissen wir noch nicht. Welche Berufe ausgebildetwerden, wie ausgebildet wird, wie viele Ausbildungsplätze dasind, das hängt alles davon ab, was wir durchsetzen können.”Die jeweilige Übernahme-Regelung nach <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Tarifvertrag in <strong>der</strong> <strong>Metall</strong>- undElektroindustrie nach jeweiligem Tarifgebiet:Tarifverträge zur BeschäftigungssicherungBezirkFrankfurtBezirk Nie<strong>der</strong>sachsenSachsen-Anhalt/TarifgebietNie<strong>der</strong>sachsenTarifgebietOsnabrückTarifgebietSachsen-AnhaltBezirkNordrhein-Westfalen§ 3 Übernahme vonAuszubildenden§ 4 Übernahme vonAuszubildenden§ 3 Übernahme vonAuszubildenden§ 3 Übernahme vonAuszubildenden§ 3 Übernahme vonAuszubildenden1. Auszubildendewerden nach erfolgreichbestandenerAbschlussprüfungim Grundsatz fürmindestens 12Monate in einArbeitsverhältnisübernommen,soweit dem nichtpersonenbedingteGründe entgegenstehen.DerBetriebsrat isthierüber unterAngabe <strong>der</strong> Gründezu unterrichten.(1) Die Tarifvertragsparteiengehen davon aus, dassdie Auszubildenden in <strong>der</strong>Regel nach bestandenerAbschlussprüfung unbefristetin ein Vollzeitarbeitsverhältnisim Betriebübernommen werden.1. Auszubildende werdenim Grundsatz nachbestandener Abschlussprüfungfürmindestens zwölf Monatein ein Arbeitsverhältnis(gegebenenfallsauch ausbildungsfremd)übernommen,soweit dem nicht personenbedingteGründeentgegenstehen. DerBetriebsrat ist hierüberunter Angabe <strong>der</strong>Gründe zu unterrichten.(1) Die Tarifvertragsparteiengehen davon aus, dassdie Auszubildenden in <strong>der</strong>Regel nach bestandenerAbschlußprüfung unbefristetin ein Vollzeitarbeitsverhältnisim Betriebübernommen werden.Die Übernahme von Auszubildendenrichtet sichnach § 8 des Tarifvertrageszur Beschäftigungsbrücke(TV BB) vom 28.März / 19. Mai 2000*bzw. des EinheitlichenTarifvertrages zurBeschäftigungsbrückevom 15. Oktober 2004(ETV BB) bzw. <strong>der</strong>enNachfolgeregelung.Protokollnotiz:* § 8 desTarifvertrages BB bzw.ETV BB lautet:1. Auszubildende werdenbei einer nach dem 01.Mai 2001 erfolgreichbestandenen Abschlussprüfungim Grundsatz fürmindestens zwölf Monatein ein Arbeitsverhältnisübernommen, soweitdem nicht personenbedingteGründe entgegenstehen.DerBetriebsrat isthierüber unter Angabe<strong>der</strong> Gründe zu unterrichten.20


Florian Wagner, Industriemechanikerbei <strong>der</strong> BMW AG”Während meiner Ausbildung galt für mich ein an<strong>der</strong>er Tarifvertrag.Da hatte ich eine Übernahmegarantie von einem halbenJahr, jetzt bin ich auf Dauer übernommen, weil ich von <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassungin die AG wechseln konnte.”Was gibt’s für Azubis?Bezirk BerlinBrandenburg SachsenBezirkBayernBezirk<strong>Baden</strong>-WürttembergBezirkKüste§ 3 Übernahme vonAusgebildetenII. Übernahme vonAuszubildenden§ 2 Übernahme vonAuszubildenden§ 2Übernahme vonAuszubildenden3.1 Die Tarifvertragsparteiengehen davon aus, dassdie Ausgebildeten in <strong>der</strong>Regel nach bestandenerAbschlussprüfung in einunbefristetes Arbeitsverhältnisim Betrieb übernommenwerden.1. Auszubildende werdenim Grundsatz nach erfolgreichbestandener Abschlussprüfungmindestensfür einen <strong>der</strong> Anwartschaftszeitfür den Anspruchauf Arbeitslosengeldgem. § 123 SGB IIIentsprechenden Zeitraum(z. Zt. 12 Monate) in einArbeitsverhältnis übernommen,soweit dem nicht personenbedingteGründeentgegenstehen. DerBetriebsrat ist hierüberunter Angabe <strong>der</strong> Gründezu unterrichten. Eine Verpflichtungzur Übernahmebesteht nicht über einenZeitraum von 12 Monatenhinaus.Auszubildende werden imGrundsatz nach bestandenerAbschlussprüfung fürmindestens 6 Monate -nach bestandenerAbschlussprüfung nachdem 1. Januar 2001 fürmindestens 12 Monate - inein Arbeitsverhältnis übernommen,soweit dem nichtpersonenbedingte Gründeentgegenstehen. DerBetriebsrat ist hierüberunter Angabe <strong>der</strong> Gründezu unterrichten.2.1 Auszubildende werden,sofern keine unbefristeteEinstellung erfolgt, nachbestandener Abschlussprüfungfür mindestens 6Monate in ein Arbeitsverhältnisübernommen,soweit dem nicht personenbedingteGründe entgegenstehen.Der Betriebsrat isthierüber unter Angabe <strong>der</strong>Gründe zu unterrichten.Dem Auszubildenden soll 4Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnissesmitgeteiltwerden, ob und inwelcher Form eine Übernahmeerfolgt.Mit Zustimmung desBetriebsrates kann dieBefristung auf bis zu 18Monate ausgedehnt werden.Im Rahmen dieser 18Monate ist eine einmaligeVerlängerung möglich.21


Was gibt’s für Azubis?Arzu Kaya, Azubi Fertigungsmechanikerin bei<strong>der</strong> BMW AG”Die Übernahme nach <strong>der</strong> Ausbildung ist beimir sicher, wenigstens für 12 Monate.<strong>Das</strong> steht im Tarifvertrag. Da habe ich zumindesteinen guten Start.”Tarifverträge zur BeschäftigungsbrückeBezirkFrankfurtBezirkNordrhein-WestfalenBezirkBerlin Brandenburg-SachsenBezirkKüste§ 8Grundsätzliche Mindestübernahmefür 12 Monate§ 8 Grundsätzliche Mindestübernahmefür 12 Monate§ 8 Grundsätzliche Mindestübernahmefür 12 Monate§ 8 Übernahme von Auszubildenden1. Auszubildende werden beieiner nach dem 1. Mai 2001erfolgreich bestandenenAbschlussprüfung im Grundsatzfür mindestens 12 Monatein ein Arbeitsverhältnisübernommen, soweit demnicht personenbedingteGründe entgegenstehen. DerBetriebsrat ist hierüber unterAngabe <strong>der</strong> Gründe zu unterrichten.1. Auszubildende werden beieiner nach dem 1. Mai 2001erfolgreich bestandenenAbschlussprüfung im Grundsatzfür mindestens 12 Monatein ein Arbeitsverhältnisübernommen, soweit demnicht personenbedingteGründe entgegenstehen.Der Betriebsrat ist hierüberunter Angabe <strong>der</strong> Gründe zuunterrichten.8.1 Auszubildende werdenbei einer nach dem 01. Mai2001 erfolgreich bestandenenAbschlussprüfung im Grundsatzfür mindestens 12 Monatein ein Arbeitsverhältnisübernommen, soweit demnicht personenbedingteGründe entgegenstehen.Der Betriebsrat ist hierüberunter Angabe <strong>der</strong> Gründe zuunterrichten.1. Auszubildende werden,sofern keine unbefristete Einstellungerfolgt, nach bestandenerAbschlussprüfung fürmindestens 6 Monate in einArbeitsverhältnis übernommen,soweit dem nicht personenbedingteGründe entgegenstehen.Der Betriebsratist hierüber unter Angabe <strong>der</strong>Gründe zu unterrichten. DemAuszubildenden soll 4 Monatevor Ende des Ausbildungsverhältnissesmitgeteilt werden,ob und in welcher Formeine Übernahme erfolgt.Ausführlichere Angaben findet ihr in <strong>der</strong> neuenBroschüre zur ‘Übernahme nach <strong>der</strong> Ausbildung’.Auch die gibt’s bei <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Jugend.22


Wie entstehen Tarifverträge?In jedem Tarifgebiet <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> gibt es Tarifkommissionen. DieTarifkommission besteht aus gewählten ehren- und hauptamtlichenFunktionären/innen. Die Tarifkommission ist in die Vorbereitung undDurchführung <strong>der</strong> Tarifbewegung eingebunden. Sie entscheidet überdie Kündigung von Tarifverträgen, formuliert For<strong>der</strong>ungen, begleitetdie Verhandlungen und befindet über die Annahme und Ablehnungeines Verhandlungsergebnisses und entscheidet über Urabstimmungund Streik. Ihre Beschlüsse sind meist Empfehlungen, die letzte Entscheidungliegt beim Vorstand <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>.Wie entstehen Tarifverträge?Wenn ein Tarifvertrag am Ende seiner Laufzeit ist, kann er mit einereinmonatigen Frist gekündigt werden. In den Betrieben werden danndie For<strong>der</strong>ungen für einen Neuabschluss diskutiert und gesammelt.<strong>Das</strong> ist vor allem Sache <strong>der</strong> Vertrauensleute <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>. Die Tarifkommissionenbeantragen beim Vorstand, die laufenden Verträge zukündigen und empfehlen Höhe und Struktur <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen füreinen neuen Tarifvertrag. Wenn <strong>der</strong> Vorstand beschlossen hat, dieVerträge zu kündigen, werden die For<strong>der</strong>ungen dem Arbeitgeberverbandübermittelt.VerhandlungenDie Tarifkommission bildet auf Vorschlag des Bezirksleiters eine Verhandlungskommission.Die Verhandlungen beginnen zwei Wochenvor Ablauf des Tarifvertrages. Wenn in dieser Zeit kein Ergebniserzielt wird, können einer o<strong>der</strong> beide Partner das Scheitern <strong>der</strong> Verhandlungenerklären.FriedenspflichtVier Wochen nach Ablauf des Tarifvertrages endet die Friedenspflicht,die während <strong>der</strong> Laufzeit des Tarifvertrages gilt. Nach Ablauf <strong>der</strong> Friedenspflichtwerden die Verhandlungen fortgesetzt, nötigenfallsunterstützen <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitglie<strong>der</strong> sie durch Warnstreiks, Demonstrationenund Aktionen. Mit diesen begleitenden Aktionen zeigen wir,dass wir bereit sind, für unsere For<strong>der</strong>ungen zur Not auch einenArbeitskampf durchzustehen.23


Wie entstehen Tarifverträge?VerhandlungsergebnisBeide Tarifvertragsparteien erreichen in Verhandlungen ein Verhandlungsergebnisund stimmen zu. Die Tarifkommission nimmt das Verhandlungsergebnisan.Am Ende steht <strong>der</strong> neue Tarifvertrag.Scheitern <strong>der</strong> VerhandlungenIst die Tarifkommission überzeugt, dass weitere Verhandlungen nichtzu einem Ergebnis führen, kann sie das Scheitern <strong>der</strong> Verhandlungenfeststellen. Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> kann diese Entscheidung auchselbst treffen. In diesem Fall stellt die Tarifkommission einen Antragauf Urabstimmung und Streik an den Vorstand. Zu diesem Zeitpunktkann auch die Schlichtung angerufen werden.Urabstimmung, Festsetzen des Streikbeginns,StreikArzu Kaya, Azubi Fertigungsmechanikerinbei <strong>der</strong> BMW AG”Ich bin bereit für meinen Tarifvertrag zustreiken und auf die Straße zu gehen. Sindwir auch schon, und es hat uns genützt. DerArbeitgeber wollte, dass wir mehr arbeitenfür weniger Geld. Rausgekommen ist: Wirarbeiten genauso lange wie früher für mehrGeld. Deshalb sind wir darauf angewiesen.”Entscheiden sich mindestens 75 Prozent <strong>der</strong> aufgerufenen <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitglie<strong>der</strong> in einer Urabstimmung für Streik, legt <strong>der</strong> Vorstand denStreikbeginn fest. Während des Streiks kommt es zu Tarifgesprächenund es kann die "Beson<strong>der</strong>e Schlichtung" angerufen werden. Liegtein Gesprächsergebnis vor, gibt es darüber eine erneute Urabstimmung,bei <strong>der</strong> sich mindestens 25 Prozent für die Annahme entscheidenmüssen. Der Streik ist grundgesetzlich geschützt und wer demStreikaufruf einer Gewerkschaft folgt, kann sich sicher sein, dass <strong>der</strong>Streik rechtmäßig ist. Wer streikt, verliert nicht sein Arbeitsverhältnismit dem Betrieb, son<strong>der</strong>n wird in dieser Zeit „suspendiert“.Am Ende steht <strong>der</strong> neue Tarifvertrag.Wenn keine Seite nachgibt, reagieren die Arbeitgeber auf Streik oftmit Aussperrung. <strong>Das</strong> bedeutet, dass sie den Betrieb, o<strong>der</strong> Teiledavon, stilllegen und alle betroffenen Beschäftigten „aussperren“. Eswerden dann keine Löhne und Gehälter mehr bezahlt. Sie begründendiesen Schritt dann damit, dass „Waffengleichheit“ hergestellt wird –dem Streik als Druckmittel wird die Aussperrung entgegengesetzt.24


Diese Argumentation übersieht aber, dass wir um unsere Lebens- undArbeitsbedingungen streiten und sowieso in <strong>der</strong> schwächeren Positionsind. Der Streik ist unser letztes Mittel, für unsere Positionen einzutreten.Aussperrung dagegen ist pure Erpressung. Es geht schließlichum unsere Existenz, nicht um die Existenz des Firmeninhabers.Wie entstehen Tarifverträge?Wir unterscheiden zwischen “heißer” und “kalter” Aussperrung.Heiße Aussperrung:Abhängig Beschäftigte im Streikgebiet werden von den Arbeitgebernausgesperrt, erhalten kein Entgelt und ihnen wird <strong>der</strong> Zutritt zumBetrieb verweigert. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> bekommen eine Streikunterstützungvon <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>, damit sie Geld zum Leben haben.Kalte Aussperrung:“Kalte” Aussperrung kann als Folge von Streik o<strong>der</strong> heißer Aussperrungentstehen. Betroffen sind Beschäftigte in Betrieben, die außerhalbdes Streikgebietes liegen. Kalte Aussperrung kommt vor allemin vernetzten Branchen vor. Bei <strong>der</strong> kalten Aussperrung schickt <strong>der</strong>Arbeitgeber Beschäftigte ohne Entgelt nach Hause. Er behauptet, eskönne nicht gearbeitet werden, weil Zuliefer- bzw. Abnahmebetriebewegen Streik o<strong>der</strong> Aussperrung nichts mehr liefern bzw. abnehmenkönnen. Beson<strong>der</strong>s 1984 (Streik um die 35-Stunden-Woche) habendie Arbeitgeber dies massenhaft als Kampfmittel eingesetzt. Verschärftwurde dies dadurch, dass die Arbeitsämter den <strong>Metall</strong>er/innen(rechtswidrig) das Kurzarbeitergeld vorenthielten. Dieser Rechtsbruchwurde von <strong>der</strong> Kohl-Regierung 1986 - trotz massiver Proteste -zum Gesetz erhoben. Bis 1986 erhielten Arbeitnehmer/innen, die indirektvom Arbeitskampf betroffen waren und dadurch nicht an ihrenArbeitsplatz durften (arbeitskampfbedingte Kurzarbeit), Kurzarbeitergeld.<strong>Das</strong> Arbeitsamt zahlt seit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des § 116 Arbeitsför<strong>der</strong>ungsgesetz(jetzt geregelt in § 146 Sozialgesetzbuch III), veranlasstdurch die Regierung Kohl, nicht mehr. Sie erhalten keine Unterstützung.Sie sind von Erspartem o<strong>der</strong> von Leistungen <strong>der</strong> Sozialämterabhängig.Jo Fahrig, JAV”<strong>Tarifpolitik</strong> ist auf unserer nächsten Jugendversammlungein wichtiges Thema, um dieJugendlichen zu motivieren, damit sie auf dieStraße gehen, um für ihre For<strong>der</strong>ungen zukämpfen.”25


Wie entstehen Tarifverträge?Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts(Aktenzeichen 1 AZR342/83 vom 12.09.1984)„die Ausbildungsvergütungen könnendurch Tarifverträge geregeltwerden. Deshalb müssen Auszubildendeauch die Möglichkeit haben,auf die Ausbildungsbedingungenüber die Gewerkschaft Einflussnehmen zu können. Was tarifvertraglichregelbar ist, muß letztendlichauch durch den Arbeitskampfdurchgesetzt werden können.“Ziel dieser Än<strong>der</strong>ung war es, die Gewerkschaften zu schwächen unddie Arbeitgeber zu stärken. Leere Streikkassen bedeuten ein Endeunserer Kampfkraft. Wir müssten den Streik aufgeben. Entfiele unserwirksamstes Druckmittel, wären wir <strong>der</strong> Arbeitgeberwillkür ausgeliefert.Natürlich haben auch Auszubildende das Recht zum Arbeitskampf.Schließlich können Vergütung und Arbeitsbedingungen durch Tarifverträgegeregelt werden. Daher müssen sie auch die Möglichkeithaben, dafür zu kämpfen. Wenn die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Auszubildende zumStreik aufruft, wird aber natürlich immer darauf geachtet, dass dieAusbildung dadurch nicht beeinträchtigt wird.Auch außerhalb eines Streiks können sich Auszubildende in die laufendenTarifverhandlungen einklinken. Mit Aktionen, Protesten undInformationsveranstaltungen inden Betrieben weisen wir auf unserePositionen hin und versuchen,die Arbeitgeber davon zu überzeugen,was im Tarifvertrag bessergeregelt werden muss.26


Wie entsteht eine Tariffor<strong>der</strong>ung?GewerkschaftstagBeschlüsset 3Tarifkommission des Bezirks4VorstandKoordination <strong>der</strong>TarifgebieteWie entstehen Tarifverträge?Beschlüsse an<strong>der</strong>erDelegiertenversammlungenVertrauenskörperBetrieb 12DelegiertenversammlungVertrauenskörperBetrieb 2<strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> - Mitglie<strong>der</strong>Vertrauenskörper1Betrieb 3X1. Tariffor<strong>der</strong>ung wird mit den Mitglie<strong>der</strong>n diskutiert.2. Delegiertenversammlung beschließt Empfehlung.3. Tarifkommission stellt Antrag auf Kündigung <strong>der</strong> Tarifverträge beimVorstand und beschließt Empfehlung.4. Der Vorstand beschließt über die Anträge.27


Wie entstehen Tarifverträge?Tariffor<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>TarifkommissionVerhandlungskommissionTarifverhandlungin <strong>der</strong>FriedenspflichtTarifverhandlungnach Ende <strong>der</strong>FriedenspflichtUrabstimmungDemonstrationenund WarnstreiksStreikVerhandlungsergebnisSchlichtungTarifkommissionTarifabschluss28


Wie verän<strong>der</strong>n sich Tarifverträge?In den Betrieben, egal ob Handwerk o<strong>der</strong> großer Industriebetrieb,steigen die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Beschäftigten. <strong>Das</strong> gilt auch fürAuszubildende. Wir sollen mehr Verantwortung übernehmen, eigeneProjekte managen und unsere Finanzen als „Kostenstelle“ selbst kalkulieren.Hierarchien werden abgebaut und oft arbeiten wir in Gruppenmit, in denen wir Mitverantwortung für den erfolgreichenAbschluss eines Projekts tragen.Wie verän<strong>der</strong>n sich TV?Auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite heißt es oft nach wie vor „Lehrjahre sind keineHerrenjahre“. Wir sollen uns mit einem Taschengeld abfinden, habenkeinen Anspruch auf Weiterbildung schon während <strong>der</strong> Ausbildung(zum Beispiel einen Sprachkurs), und viele Betriebe versuchen immermehr „Schmalspurausbildung“ zu betreiben, die nur 1,5 o<strong>der</strong> 2 Jahredauert. Mit den oben beschriebenen Anfor<strong>der</strong>ungen an selbstständigesund verantwortungsvolles Handeln passt das natürlich nichtzusammen.Verantwortung an uns abzugeben heißt im Gegenzug, die Voraussetzungenzu schaffen, damit wir auch selbständig und verantwortungsvollleben können. Dazu müssen wir qualifiziert sein, müssen uns eineigenes Leben leisten können und müssen die Perspektive auf eineBeschäftigung nach <strong>der</strong> Ausbildung haben. Tariffor<strong>der</strong>ungen von Auszubildendensind nicht <strong>der</strong> „Kin<strong>der</strong>garten <strong>der</strong> Tarifbewegung“ – wirhaben ganz eigene Anfor<strong>der</strong>ungen an Einkommen, Ausbildung undPerspektiven, die wir auch formulieren können:Qualität <strong>der</strong> AusbildungGanz wichtig, damit wir gestiegene Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen und unsweiter entwickeln können, ist nach wie vor ein solides Basiswissen.<strong>Das</strong> kann nur eine ausreichend lange, qualifizierte Berufsausbildungsein. Schmalspurausbildungen und Modularisierungen (wenn <strong>der</strong>Betrieb entscheidet, bestimmte Ausbildungsinhalte wegzulassen, diees „im Betrieb ja eh nicht gibt“) lehnen wir ab.Vivienne van Merck,Bürokauffrau”Mein Sprachkurs in <strong>der</strong> Ausbildung warGold wert, ein wichtiger Baustein für dieÜbernahme.”29


Wie verän<strong>der</strong>n sich TV?Genauso wichtig wie die Dauer ist natürlich auch die Qualitätwährend <strong>der</strong> Ausbildung: Freistellung von <strong>der</strong> Arbeit für Prüfungsvorbereitungen,Weiterbildungsmöglichkeiten für die Ausbil<strong>der</strong>/-innen,freie Verfügbarkeit aller Ausbildungsmittel. Die Liste gesetzlicherLücken und unzureichen<strong>der</strong> Regelungen ist lang und kann und solldurch Tarifverträge ergänzt und verbessert werden. Nur mit einerguten Ausbildung können wir gute Arbeit leisten.Jochen Lüttig, AzubiBürokaufmann”In Tarifverträgen sollten berufliche undpolitische Bildung geregelt sein.”Qualifizierung und WeiterbildungUnsere Arbeitsplätze verän<strong>der</strong>n sich immer schneller. Die Anfor<strong>der</strong>ungenan Fertigkeiten und Kenntnisse steigen, ein immer größerer Teil<strong>der</strong> Arbeit besteht darin, sich darauf einzustellen. „Lebenslanges Lernen“ist längst zur Pflicht geworden und betrifft nicht nur fachlicheFertigkeiten, son<strong>der</strong>n auch Kenntnisse, die nicht Teil des Ausbildungsrahmenplanssind. Oft können sie das auch gar nicht sein,eben weil sie sich ständig verän<strong>der</strong>n. Deswegen müssen auch wir alsAuszubildende ein Recht auf Weiterbildung und Qualifizierungbekommen (beispielsweise Sprachkurse, soziale Fertigkeiten, Kommunikationstraining,Umgang mit neuer Software ...). Gerade im Zeichen<strong>der</strong> Internationalisierung ist es absolut notwendig, auch mitan<strong>der</strong>en Arbeitskulturen und Gewohnheiten umgehen zu können.Nicht nur in den großen transnationalen Industriekonzernen, son<strong>der</strong>nimmer mehr auch in kleinen Betrieben.Jo Fahrig, JAV”Für mich als JAVi gilt: Gute Ausbildungsqualitätist die halbe Miete. Dafür setze ichmich ein, im Betrieb und natürlich auch in<strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>. Denn <strong>der</strong> nächste Tarifvertragist nur so gut wie unsere Argumente undunsere Kampfkraft. Beides liefern unsereAzubis, ich muss nur nah dran bleiben.”Zum Thema Qualifizierung und Weiterbildung gehört aus unsererSicht genauso, sich Gedanken über neue Ausbildungsformen zumachen. Dazu gehören zum Beispiel die so genannten BA-Studenten(BA = Berufsakademie). In vielen Betrieben gibt es diese Mischformzwischen Ausbildung und Studium. Ungeklärt ist aber, welchen Statusdie BA-Studenten haben. Azubi, Student, Arbeitnehmer, Praktikant?Damit verbunden sind natürlich Fragen von Rechten und Pflichtenvon BA-Student und Arbeitgeber. Solche neuen Ausbildungsformen,die wir durchaus unterstützen, sollten in den Tarifverträgen Eingangfinden und geregelt werden.30


Einkommen zum AuskommenUnsere For<strong>der</strong>ung an das Azubientgelt ist klar: Wir müssen uns eineigenständiges Leben davon finanzieren können. Wenn man zusammenrechnet, was eine eigene Wohnung, Essen und Kleidung kostet,wird schon klar, dass die Kohle dafür kaum langt. Will man noch wasan<strong>der</strong>es als arbeiten und wohnen, etwa mal ins Kino gehen o<strong>der</strong> sichgar ein Auto kaufen, braucht man mehr Geld. Viele Auszubildendejobben deswegen neben <strong>der</strong> Ausbildung. Diejenigen, die alleineleben, müssen das sogar o<strong>der</strong> sind auf die Hilfe Dritter angewiesen.<strong>Das</strong> kann nicht sein. Wir for<strong>der</strong>n deswegen ein Einkommen zum Auskommen.Mit <strong>der</strong> Anbindung <strong>der</strong> Azubientgelte an die Eckentgeltgruppeim Rahmen des ERA ist in einigen Tarifgebieten immerhinschon ein großer Schritt getan. Zufrieden können wir damit aber nochlange nicht sein. Wir müssen dieses Thema auch weiterhin offensivvertreten, gerade in „schwierigen Zeiten“, wo sonst die Gefahrbesteht, dass unsere Vergütung für an<strong>der</strong>e Themen in den Hintergrundgedrängt wird.Vanessa Schöneich,WerkstudentinWie verän<strong>der</strong>n sich TV?”Tarifverträge müssen internationaler werden.Ich studiere „Interkulturelles Management“und lerne, dass es kaum noch wirtschaftlicheProzesse gibt, die sich auf einLand beschränken.”ÜbernahmeGenau so wichtig wie die Regelungen in <strong>der</strong> Ausbildung ist, dass wirunsere Ausbildung mit einer Perspektive machen können: <strong>der</strong> unbefristetenÜbernahme in den erlernten Beruf. Wenn die Aussicht droht,nach <strong>der</strong> Ausbildung arbeitslos zu werden, sinkt die Motivation rapide.Ausbildung sollte eine Einrichtung sein, um Arbeitnehmer aufeinen bestimmten Beruf zu qualifizieren und keine Kampfarena, wonur die „Besten“ an einen <strong>der</strong> begehrten Arbeitsplätze rankommen.Weil viele Arbeitgeber das aber so sehen, wollen wir die unbefristeteÜbernahme im Tarifvertrag festlegen.Pia Gessner,Energieelektronikerin”Der Ausbildungspakt ist nicht verbindlich.Kein Arbeitgeber wird verpflichtet auszubilden.Da steht viel drin, aber nichts Greifbares.Eine tarifliche Bindung wäre denkbar,o<strong>der</strong> besser noch eine Gesetz zur Umlagefinanzierung,um endlich mehr Ausbildungsplätzezu schaffen und zu finanzieren.”31


Was ist ERA?Was ist ERA?In Zukunft wird in den Betrieben, die durch einen <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Tarifvertraggebunden sind, die künstliche Trennung zwischen Arbeitern undAngestellten aufgehoben sein. Grund dafür ist <strong>der</strong> Abschluss des Entgeltrahmentarifvertrag(ERA). Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenenJahren stark gewandelt. Computer, Gruppenarbeit, Zielvereinbarungenhaben eine Tarifreform nötig gemacht. Mit ERA wurden vorallem folgende Bereiche grundlegend angepackt:Leistung fair erfassenPia Gessner,Energieelektronikerin”Mit ERA werden Arbeiter und Angestelltenicht mehr getrennt gesehen. Es gibt jetztnur noch eine Belegschaft. Die Eingruppierungmit System macht eine gerechtereBezahlung möglich.”Als Maßstab für die Leistung gilt bei Arbeitern oft die körperlicheBelastung, bei Angestellten <strong>der</strong> erreichte Bildungsabschluss. Beidespasst nicht mehr in die heutige Zeit. Anfor<strong>der</strong>ungen wie <strong>der</strong> Umgangmit komplizierten Maschinen, Arbeiten unter Zeitdruck, Umgang mitKollegen kommen dabei nicht vor. ERA beinhaltet Regeln für Zielvereinbarungenund neue Kriterien für Anfor<strong>der</strong>ungen und Umfang <strong>der</strong>gefor<strong>der</strong>ten Leistungen. Wenn Beschäftigte überzeugt sind, dass ihreLeistungen ungerecht bewertet werden, haben sie das Recht, Wi<strong>der</strong>sprucheinzulegen (Reklamationsrecht).Entgelte gerecht gestaltenDer größte Erfolg vom ERA ist es, dass alle Beschäftigten im Betriebnach einem einheitlichen System mit den gleichen Kriterien bewertetund dann nach dem gleichen System eingruppiert werden. O<strong>der</strong>an<strong>der</strong>s: Wer vergleichbar ist, verdient mit ERA auch gleich viel Kohle.Für Auszubildende bedeutet ERA vor allem, dass in einigen Tarifgebietendie Ausbildungsvergütungen fest an die jeweilige Eckentgeltgruppedes ERA angekoppelt werden. Damit steigen auch die Azubivergütungenautomatisch bei je<strong>der</strong> Tariferhöhung. An<strong>der</strong>e Bezirke <strong>der</strong><strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> haben sich dazu entschieden, die Ausbildungsvergütungenseparat zu verhandeln. <strong>Das</strong> ist zwar einerseits schwieriger, an<strong>der</strong>erseitswerden aber in je<strong>der</strong> Tarifrunde neue Auszubildende mobilisiert,für ihre Kohle zu streiten.32


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>AAllgemeinverbindlichkeitserklärung.Tarifverträge gelten nur für die Mitglie<strong>der</strong> von Gewerkschaften o<strong>der</strong>Arbeitgeberverbänden, den beiden Tarifvertragsparteien. Eine <strong>der</strong>Tarifvertragsparteien kann aber beim Arbeitsministerium beantragen,dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird. Er giltdann auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigtenim Geltungsbereich des Tarifvertrags. Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung(AVE) ist ein „öffentliches Interesse“.Außerdem dürfen die tarifgebundenen Unternehmen nicht wenigerals die Hälfte <strong>der</strong> betroffenen Arbeitnehmer beschäftigen.<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>AnerkennungstarifvertragViele Unternehmen, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören,übernehmen die Regelungen aus dem Tarifvertrag für ihre Branche.Die Gewerkschaft schließt dann einen Anerkennungstarifvertrag mitdem Unternehmen ab.ArbeitgeberverbandArbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zurVertretung ihrer Interessen, ähnlich wie Gewerkschaften für Arbeitnehmer.Sie sind meist nach Branchen organisiert. Der Zentralverbandist die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände(BDA).ArbeitskampfWenn die Arbeitgeber sich weigern, die For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Beschäftigtennach besseren Tarifverträgen für Arbeitsbedingungen und Einkommenzu erfüllen, bleibt den Gewerkschaften als letztes Mittel <strong>der</strong>Arbeitskampf und <strong>der</strong> Streik. Voraussetzung für eine „kollektiveArbeitsnie<strong>der</strong>legung“ (Streik) ist <strong>der</strong> Ablauf <strong>der</strong> Friedenspflicht.Zunächst versuchen die Gewerkschaften meistens, die Unternehmerdurch Warnstreiks unter Druck zu setzen, um sie kompromissbereitzu machen. Beim regulären Streik zahlt <strong>der</strong> Betrieb kein Entgeltmehr. Die Gewerkschaften zahlen ihren Mitglie<strong>der</strong>n dann eineStreikunterstützung. In <strong>der</strong> Urabstimmung müssen mindestens 75 %<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> für den Streik gestimmt haben. Handeln Gewerkschaf-Ayhan Zeytkin, Arbeiter”Ich arbeite im Stahlwerk, das geht auf dieKnochen. Da ist tariflich gesicherte Altersteilzeitein guter Weg, sich ein bisschen zu schonen.Und Leute, älter wird man früher alsman denkt.”33


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>ten und Arbeitgeber während einem Arbeitskampf einen Vertrag aus,<strong>der</strong> als angenommen gilt, wenn mindestens 25 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> ihmin einer zweiten Urabstimmung zustimmen.ArbeitszeitWann und wie lange die Beschäftigten arbeiten müssen, ist meist imManteltarifvertrag geregelt. Wie viele Stunden pro Woche o<strong>der</strong> amTag, manchmal auch mit jahreszeitlich bedingten Unterschieden. Dieeinzelnen Tarifverträge lassen verschiedene flexible betrieblicheArbeitszeiten zu. Dabei geht es um die Anpassung von Dauer, Lageund Verteilung <strong>der</strong> Arbeitszeit an die beson<strong>der</strong>e Situation einesUnternehmens. Zum Beispiel bei einem plötzlichen Auftragsschub,bei saisonalen Schwankungen o<strong>der</strong> bei Produktionsumstellung. Bei<strong>der</strong> Flexibilisierung geht es aber auch um mehr Zeitsouveränität <strong>der</strong>Beschäftigten (z. B. in Form von Gleitzeitregelungen).AussperrungDie Gewerkschaften lehnen die Aussperrung aus vielen Gründen ab.Einer <strong>der</strong> wichtigsten: Aussperrung und Streik sind keine gleichwertigenKampfinstrumente. Beim Streik schließen sich die „Schwachen“zusammen, um etwas zu erreichen. Bei <strong>der</strong> Aussperrung nehmen dieUnternehmer (die wirtschaftlich Starken) die Ausgesperrten als Geiseln,um die Streikenden zur Aufgabe zu bewegen.BelastungenBIm Zuge <strong>der</strong> ERA-Einführung werden Belastungen am Arbeitsplatzweiter in den Regelungsbereich von Tarifverträgen gebracht. In denFällen, in denen eine Belastung nicht abgebaut werden kann, werdentarifliche Belastungsausgleiche vereinbart, die dann betrieblich ausgestaltetwerden. Dabei hat - aus Gründen des Gesundheitsschutzes- <strong>der</strong> Zeitausgleich Vorrang vor dem „Verkauf <strong>der</strong> Gesundheit“ durcheine Geldzulage.34


BeteiligungsrechteERA ergänzt die betriebliche Mitbestimmung des Betriebsrats. Dieindividuellen Beteiligungsrechte <strong>der</strong> Beschäftigten bei <strong>der</strong> Gestaltungihrer Arbeits-, Leistungs- und Entgeltbedingungen werden durchdie tariflichen Regelungen gestärkt, zum Beispiel durch erweiterteGestaltungs- und Reklamationsrechte.BetriebsvereinbarungWenn Tarifverträge einen Spielraum bei Arbeitsbedingungen o<strong>der</strong>Entgelt lassen, können in einzelnen Unternehmen dafür beson<strong>der</strong>eBetriebsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese Betriebsvereinbarungenkönnen Tarifverträge konkretisieren, dürfen aber ihreSubstanz nicht verän<strong>der</strong>n. Zum Beispiel darf die Dauer des Urlaubsnicht verringert werden. Betrieblich regelbar ist jedoch, wann <strong>der</strong>Urlaub genommen wird. Betriebsvereinbarungen werden von Arbeit-Dgeber und Betriebsrat abgeschlossen.DiskriminierungTarifverträge sollen die Diskriminierung von Frauen beseitigen. Beimneuen ERA berücksichtigen die Anfor<strong>der</strong>ungsprofile gleichwertigeAnfor<strong>der</strong>ungen an Männer und Frauen und bewerten sie entsprechendgleich.Arzu Kaya, Azubi Fertigungsmechanikerinbei <strong>der</strong> BMW AG<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>”In meinem Ausbildungsjahr waren wir nur 5junge Frauen, im darauf folgendem schon 12und im nächsten schon 13. Umso wichtiger,dass Tarifverträge Gleichberechtigung möglichmachen.”EWas Beschäftigte tatsächlich verdienen, wird Effektiventgelt genannt.EffektiventgeltDazu gehören die tarifliche Grundvergütung und die sonstigen tariflichenLeistungen samt Zulagen und Zuschlägen sowie übertariflicheZahlungen.EingruppierungJe nach Tätigkeit (insbeson<strong>der</strong>e Berufserfahrung und Qualifizierung)wird die Arbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Entgeltgruppen<strong>der</strong> Tarifverträge zugeordnet. Auch Staffelungen undStufen innerhalb <strong>der</strong> einzelnen Gruppen sind wichtig. Die Eingruppierungin die tariflichen Entgeltgruppen zu überwachen, ist Sache desBetriebsrates. Siehe Arbeitsbewertung.35


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>EinigungsstelleKommt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat z. B. bei <strong>der</strong> Leistungsentgeltgestaltung(Akkord, Prämie, Zielvereinbarung) keine Einigungzustande, entscheidet die Einigungsstelle. Diese besteht aus einemneutralen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Beisitzern desArbeitgebers und des Betriebsrats.ERAMit dem Tarifvertrag über das Entgeltrahmenabkommen (ERA) wurdeein neues System in <strong>der</strong> <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie geschaffen, umdas Einkommen von Beschäftigten zu ermitteln. Dabei spielen vorallem Qualifikation und Berufserfahrung sowie die ausgeübte Tätigkeiteine Rolle. Damit wird die über 100-jährige Zweiklasseneinteilungzwischen Arbeitern (Lohn) und Angestellten (Gehalt) endlichaufgehoben. Der ERA-TV wird in jedem Bundesland spezifisch ausgestaltet.FFestbetragDamit geringe Einkommen relativ stärker steigen, wird bei Tarifabschlüssenmanchmal eine einheitliche Summe für alle Gruppierungenvereinbart – ein Festbetrag.FirmentarifvertragEine Vereinbarung, die für ein einzelnes Unternehmen gilt. Sie wirdauch Haustarif genannt. Firmentarifverträge werden auch als Anerkennungstarifverträgeabgeschlossen, was die Anwendung desFlächentarifvertrags garantiert, obwohl ein Unternehmen ansonstennicht tarifgebunden wäre.FlächentarifvertragWenn eine Gewerkschaft mit einem Arbeitgeberverband für einenWirtschaftszweig und eine Region (Bundesland o<strong>der</strong> auch bundesweit,Tarifbezirk) einen Vertrag abschließt, spricht man von einemFlächentarifvertrag. Zur Unterscheidung: siehe auch Firmentarifvertrag.36


FriedenspflichtWährend <strong>der</strong> Laufzeit eines Tarifvertrags gilt die Friedenspflicht. Nachgelten<strong>der</strong> Rechtssprechung sind dann alle Arbeitskampfmaßnahmeno<strong>der</strong> Streiks verboten. Nicht betroffen sind Probleme, die noch nichtin Tarifverträgen geregelt sind.<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>GehaltAls Gehalt wurde bisher das Entgelt für Angestellte bezeichnet.Arbeiter erhalten Lohn. Durch ERA wird die Trennung zwischen Lohnund Gehalt zugunsten eines gemeinsamen Entgelts aufgehoben.GGrundentgelt<strong>Das</strong> in den Tarifverträgen festgelegte Entgelt ist das Grundentgelt. Zudiesem Grundentgelt kommen an<strong>der</strong>e Teile des Einkommens dazu:Zulagen und Zuschläge, Urlaubsvergütung, Jahresson<strong>der</strong>zahlung, vermögenswirksameLeistungen und übertarifliche Einkünfte. Alleszusammen nennt man Effektiventgelt.GünstigkeitsprinzipEin Rechtsgrundsatz, <strong>der</strong> vorschreibt, dass vom Tarifvertrag abweichendeAbmachungen nur dann zulässig sind, wenn sie für denArbeitnehmer günstiger sind. Gemeint ist damit zum Beispiel mehrUrlaub, mehr Entgelt o<strong>der</strong> weniger Arbeitszeit. Dadurch wirken Tarifverträgeals Mindestniveau für Arbeitsbedingungen und Entgelte.JahreseinkommenEs umfasst das tarifliche Entgelt in einem Kalen<strong>der</strong>jahr. Dazu gehörendas monatliche Grundentgelt, Zulagen und Zuschläge, Urlaubsvergü-Jtung und Jahresson<strong>der</strong>zahlung, eventuelle vermögenswirksame Lei-Kstungen o<strong>der</strong> Jubiläumszuwendungen.KoalitionsfreiheitUnser Grundgesetz legt in Artikel 9, Absatz 3, die Koalitionsfreiheitfest: „<strong>Das</strong> Recht, zur Wahrung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arbeits- und WirtschaftsbedingungenVereinigungen zu bilden, ist für je<strong>der</strong>mann undalle Berufe gewährleistet.“ Demnach können sich die Beschäftigten37


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>Vivienne van Merck,Bürokauffrau”Hände weg vom Kündigungsschutz! <strong>Das</strong>seinige Politiker meinen, mit verkürzten Kündigungsfristenschafft man Arbeitsplätze, willmir nicht in den Kopf.”in Gewerkschaften zusammenschließen, für bessere ArbeitsbedingungenTarife aushandeln und dafür kämpfen, bis hin zum Streik.Siehe auch Tarifautonomie.KündigungsfristKündigungsfristen sind tariflich, gesetzlich, betrieblich o<strong>der</strong> im einzelnenArbeitsvertrag geregelt. Sie hängen von <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong>Betriebszugehörigkeit, in vielen Fällen auch vom Lebensalter ab. Esgibt Tarifverträge, die bei sehr langer Betriebszugehörigkeit eine normale(„ordentliche”) Kündigung verbieten o<strong>der</strong> aber eine sehr langeLFrist vorschreiben.LaufzeitDie Dauer, für die ein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, ist die Laufzeit.Entgeltverträge werden meist für wenige Monate vereinbart,Manteltarifverträge überwiegend für mehrere Jahre. In manchen Verträgenist gar keine begrenzte Laufzeit festgelegt.LohnAls Lohn wurde bisher das Entgelt für Arbeiter bezeichnet. Angestellteerhalten Gehalt. Durch ERA wird die Trennung zwischen Lohn undGehalt zugunsten eines gemeinsamen Entgelts aufgehoben.Lohnfortzahlung16 Wochen hatten die <strong>Metall</strong>er in Schleswig-Holstein 1956/57gestreikt und für Arbeiter die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalldurchgesetzt. Seit 1970 hatten alle Beschäftigten gesetzlichenAnspruch auf volles Entgelt vom Arbeitgeber für sechs Wochen vomersten Krankheitstag an. Diese Regelung wurde 1996 von <strong>der</strong> damali-Mgen CDU/FDP-Bundesregierung gekippt, die Zahlung auf 80 Prozentgekappt. Seitdem haben die Gewerkschaften mit neuen Tarifverträgenfür 11,6 Millionen Beschäftigte die volle Entgeltfortzahlung gesichert.ManteltarifvertragDer Manteltarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit,Zuschläge für Überstunden, Nacht– und Schichtdienst, Son<strong>der</strong>– und38


Erholungsurlaub, Einstellungs- und Kündigungsbestimmungen, vorübergehendeFreistellung, Rationalisierungsschutz. Siehe auch Tarifvertragsarten.<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>MehrarbeitWas allgemein Überstunden genannt wird, heißt im TarifvertragMehrarbeit: das, was über die regelmäßige tägliche, wöchentlicheo<strong>der</strong> monatliche Arbeitszeit hinausgeht. Viele Tarifverträge begrenzendie Mehrarbeit und legen Höchststundenzahlen pro Woche o<strong>der</strong>pro Tag fest. Für Mehrarbeit wird ein Zuschlag gezahlt. Außerdemsehen viele Tarifverträge einen Ausgleich durch Freizeit vor.MitbestimmungNach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat <strong>der</strong>Betriebsrat bei <strong>der</strong> Entgeltgestaltung Mitbestimmungsrechte, zumBeispiel bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> Entgeltgrundsätze und -methoden undbei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> leistungsbezogenen Entgelte (Akkord, Prämie,Zielvereinbarungen und sonstige vergleichbare Leistungsentgeltformen).Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen nicht einseitigRegelungen einführen, son<strong>der</strong>n braucht die Zustimmung desBetriebsrates. In Streitfällen entscheidet die Einigungsstelle. Der ERAergänzt die gesetzliche Mitbestimmung des Betriebsrats (siehe Beteiligungsrechte).NachwirkungWenn sich an einen abgelaufenen Tarifvertrag kein neuer anschließt,gilt <strong>der</strong> alte bis zu einer Neuregelung weiter. Diese Nachwirkungkann durch jede arbeitsvertragliche Vereinbarung ersetzt werden,Nauch durch individuelle. Wer während <strong>der</strong> Nachwirkung neu einge-Ostellt wird, fällt nicht unter diese Tarifbindung.ÖffnungsklauselManche Tarifverträge lassen bei einigen Bestimmungen abweichendeRegelungen durch Arbeitsverträge o<strong>der</strong> Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungenzu. Solche Öffnungsklauseln können zum BeispielVereinbarungen über flexible Arbeitszeiten ermöglichen o<strong>der</strong> Ände-39


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>rungen des tariflichen Entgelts bei Wirtschaftskrisen o<strong>der</strong> in KleinundMittelbetrieben (Härtefallklauseln).PParitätische KommissionAls paritätische Kommission wird ein betrieblicher Ausschussbezeichnet, <strong>der</strong> sich mit einer bestimmten betrieblichen Angelegenheitbefasst. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission werden - je zur Hälfte -vom Betriebsrat und vom Arbeitgeber benannt. Zum Beispiel wird beistrittigen Akkordfragen eine paritätische Kommission einberufen.PilotabschlussWenn ein neuer Tarifvertrag für an<strong>der</strong>e Regionen o<strong>der</strong> Branchen richtungweisendist, nennt man ihn Pilotabschluss. Oft wird eine solcheVereinbarung von an<strong>der</strong>en Tarifbereichen übernommen.RahmentarifverträgeRRahmentarifverträge legen Entgeltgruppen fest, bestimmen die Merkmale<strong>der</strong> Gruppen sowie die Entgeltformen.ReklamationDie <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> regelt im ERA Reklamationsrechte <strong>der</strong> Beschäftigten.Die Beschäftigten haben das Recht, ihrer Eingruppierung zu wi<strong>der</strong>sprechen,wenn sie <strong>der</strong> Ansicht sind, falsch eingruppiert zu sein.Außerdem haben sie einen Anspruch auf Überprüfung, wenn sie meinen,dass die vereinbarten Leistungsbedingungen unzutreffend sind.Auch <strong>der</strong> Betriebsrat hat die tarifvertragliche Möglichkeit, Eingruppierungund Leistungsbedingungen zu beanstanden. <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitglie<strong>der</strong>,die ihre Eingruppierung reklamieren wollen, erhalten beiihren betrieblichen Vertrauensleuten und <strong>der</strong> örtlichen <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Rat-Sschläge und Hilfe.SchiedsverfahrenFür die Beilegung von Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendungvon Tarifverträgen sehen die Tarifverträge eine Entscheidungdurch tarifliche Schieds- bzw. Schlichtungsstellen vor. Zuständigkeit,Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Instanzen sind im Tarif-40


vertrag über Tarifschiedsgericht, Einigungsstelle und Schnellschlichtunggeregelt. Siehe auch Paritätische Kommission.SchlichtungScheitern Tarifverhandlungen, können Gewerkschaft o<strong>der</strong> Arbeitgeberdie Schlichtung anrufen. In <strong>der</strong> Schlichtungskommission sind dieTarifparteien gleich stark vertreten, den Vorsitz führt ein neutralerSchlichter (es können auch zwei sein). Die Schlichtung ist meistensdie letzte Chance, um sich vor einem Arbeitskampf zu einigen.<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>SockelbetragWie beim Festbetrag wird hier als Erhöhung des Entgelts in einerTarifverhandlung einheitlich für alle Entgeltgruppen eine Summe alsSockelbetrag vereinbart. Hinzu kommt jedoch eine prozentuale Steigerung.Auch in diesem Fall werden die unteren Entgeltgruppen relativstärker angehoben.Streikrecht für AzubisDa die Vergütungen und weitere Arbeitsbedingungen für Azubis tarifvertraglichgeregelt sind, dürfen auch Azubis zum Arbeitskampf aufgerufenwerden, um ihre Interessen durchzusetzen. <strong>Das</strong> geht bis hinzum Streik, wobei die Gewerkschaften aber darauf achten, nicht dasAusbildungsziel zu gefährden.Jo Fahrig, JAV”Logisch dürfen Azubis streiken! Für sie geltendie Tarifverträge schließlich auch. Manmuss nur nah dran bleiben.”TTarifausschuss (beim Bundesarbeitsminister)Je drei Vertreter <strong>der</strong> Spitzenorganisationen von Arbeitgebern undArbeitnehmern bilden den Tarifausschuss, <strong>der</strong> für die Behandlungvon Anträgen auf Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zuständigist.TarifautonomieAus <strong>der</strong> im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit folgt dasRecht von Gewerkschaften und Arbeitgebern, Tarifverträge über Entgelteund Arbeitsbedingungen „autonom“ abzuschließen, also ohnedass <strong>der</strong> Staat o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e Interessensgruppe sich einmischt.41


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>TarifbereichWo und für wen ein Tarifvertrag gilt, wird unter den Stichworten fachlich,räumlich und persönlich festgelegt – das ist <strong>der</strong> Tarifbereich. DieEntgelte in <strong>der</strong> <strong>Metall</strong>industrie (fachlich) sind in 21 Tarifbereiche(räumlich) und nach Arbeitern, Arbeiterinnen, Angestellten und Auszubildenden(persönlich) unterteilt und geglie<strong>der</strong>t.TarifbindungMitglie<strong>der</strong> von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden – denTarifvertragsparteien – sind an die ausgehandelten Vereinbarungengebunden. An<strong>der</strong>e Unternehmen können sich freiwillig, durch Anerkennungstarifverträge,anschließen. Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärungkann sie in die Tarifbindung zwingen.TariferhöhungWerden die tariflichen Grundvergütungen durch neue Verträge heraufgesetzt,ist das eine Tariferhöhung. <strong>Das</strong> kann <strong>der</strong> gleiche Prozentsatzfür alle sein, nur ein Festbetrag o<strong>der</strong> ein Sockelbetrag plus prozentualeSteigerung.TariffähigkeitBei den Arbeitgebern sind <strong>der</strong>en Organisationen o<strong>der</strong> einzelne Unternehmentariffähig, also zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt.Auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Beschäftigten gilt die Tariffähigkeit nur für dieGewerkschaften. Vorausgesetzt, dass <strong>der</strong>en Organisation auf Dauerangelegt ist und dass sie die Gegenpartei unter Druck setzen kann.TarifkommissionDie Tarifkommission einer Gewerkschaft bereitet die Tarifrunde vor,beschließt die gewerkschaftliche For<strong>der</strong>ung, gibt Empfehlungen fürdie Gespräche mit den Arbeitgebern und ist an den Verhandlungenbeteiligt. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission werden gewählt; viele vonihnen sind Betriebsräte und Vertrauensleute.Tarifloser ZustandWo es keinen Tarifvertrag (mehr) gibt, herrscht ein tarifloser Zustand.Die Arbeitsgesetze sind hier das Mindestniveau – deutlich schlechter42


als in den Tarifverträgen. Ein ausgelaufener Vertrag hat allerdingsNachwirkung: Er gilt so lange weiter, bis ein neuer vereinbart ist.Siehe auch Nachwirkung<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>TarifrundeDen gesamten Ablauf vom Aufstellen <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen, den Verhandlungen,einer eventuellen Schlichtung o<strong>der</strong> (Warn–) Streiks bis hinzum Abschluss eines Vertrags nennt man Tarifrunde.TarifvertragDie schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebernüber Einkommens- o<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen wird Tarifvertraggenannt. Die beiden Tarifvertragsparteien legen hier ihre Rechte undPflichten fest, an die sie dann während <strong>der</strong> Laufzeit des Tarifvertrageszwingend gebunden sind. Diese Tarifnormen dürfen nicht unterlaufenwerden.TarifvertragsartenDie drei wichtigsten Gruppen sind:1. Entgelttarifvertrag. Regelt die Grundvergütung, auch für Auszubildende.2. Rahmentarifverträge. Hier sind die Entgeltgruppen und Entgeltformenfestgelegt.3. Manteltarifverträge. Sie enthalten Bestimmungen über Arbeitsbedingungenwie Einstellung und Kündigung, Arbeitszeit, Urlaub,Zuschläge.Geson<strong>der</strong>te Tarifverträge werden oft auch über Urlaub und Urlaubsgeld,Arbeitszeitregelungen, vermögenswirksame Leistungen, Vorruhestand,Qualifizierung o<strong>der</strong> Rationalisierungsschutz abgeschlossen.Tarifvertragsgesetz<strong>Das</strong> Tarifvertragsgesetz regelt Inhalt und Form eines Tarifvertrags,wie seine Vorschriften sich auswirken, dass er von den Tarifvertragsparteienvereinbart wird und wie er bekannt zu geben ist.43


<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>Tarifvertragsparteien<strong>Das</strong> sind auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> Beschäftigten nur die Gewerkschaften. Beiden Unternehmern kann es eine Arbeitgebervereinigung o<strong>der</strong> ein einzelnerBetrieb sein.ÜbernahmeNach abgeschlossener Prüfung werden die Auszubildenden <strong>der</strong><strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie für mindestens ein halbes Jahr übernommen.<strong>Das</strong> hat die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> 1994 im Beschäftigungssicherungstarif-Uvertrag durchgesetzt. In vielen Bereichen konnte die Übernahmeverpflichtungbereits auf mindestens 12 Monate ausgedehnt werden.Übertarifliche LeistungenZahlt eine Firma mehr o<strong>der</strong> gewährt bessere Bedingungen als einTarifvertrag vorschreibt, sind das übertarifliche Leistungen. Firmenmit Tarifbindung dürfen aber keinesfalls weniger bieten als die Vertragsvorschriftenvorsehen.UrabstimmungEin Arbeitskampf ist möglich, wenn die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> ihre Mitglie<strong>der</strong> vorherin einer geheimen Urabstimmung befragt hat und sich mindestens75 Prozent dafür aussprechen. <strong>Das</strong> Verhandlungsergebnis nacheinem Streik muss einer zweiten Urabstimmung vorgelegt werden.Stimmen mehr als 75 Prozent <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> für die Fortsetzung desArbeitskampfes, ist das Ergebnis abgelehnt.Urlaubsvergütung<strong>Das</strong> ist die Fortzahlung des tariflichen Entgelts während des Urlaubs(nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld, einer geson<strong>der</strong>ten tariflichenLeistung). Welche Zulagen und Zuschläge bei <strong>der</strong> Berechnung<strong>der</strong> Vergütung berücksichtigt werden, ist in Tarifverträgen unterschiedlichgeregelt.WarnstreiksMit Warnstreiks verleihen die Beschäftigten während <strong>der</strong> Tarifverhandlungenihren For<strong>der</strong>ungen kräftig Nachdruck. An diesen Warnstreiks,die nicht als Arbeitskampf gelten, dürfen sich auch Azubisbeteiligen.44


Zusatzstufen (Kriterien)Flexibilität: die Anfor<strong>der</strong>ung verschiedene/verschiedenartige aber<strong>der</strong> Wertigkeit <strong>der</strong> Entgeltgruppe entsprechende Arbeiten im Wechselauszuführen.Verantwortung: die Anfor<strong>der</strong>ung, Aufgaben mit Entscheidungsspielraumzu erledigen.WKooperation: die Anfor<strong>der</strong>ung, Arbeiten auszuführen, <strong>der</strong>en Erledi-Zgung wie<strong>der</strong>kehrend die Abstimmung mit an<strong>der</strong>en notwendig macht.Siehe auch Entgeltstufen.<strong>Das</strong> Tarif-<strong>ABC</strong>45


Der TarifvertragRechtsgrundlage: Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 und TarifvertragsgesetzFolienvorlagenArbeitgeberverbandbzw. einzelneArbeitgeber<strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>TarifvertragRegelt Rechte und Pflichten <strong>der</strong> TarifvertragsparteienRegelt Inhalte, Abschluss und Beendigung von ArbeitsverhältnissenRegelt betriebliche und gesetzliche FragenManteltarifvertragRegelt: allgemeine Arbeits-Lohn- und GehaltsrahmentarifvertragLohn- und GehaltstarifvertragSon<strong>der</strong>tarifvertragRegelt: zum Beispiel Zah-bedingungen wie Arbeits-Regelt: Lohn- und Gehalts-Regelt: Höhe <strong>der</strong> Löhne,lung von vermögenswirk-zeit, Urlaubszeiten undgruppeneinteilung nachGehälter, Ausbildungsver-samen Leistungen, Ver-Urlaubsgeld, MehrarbeitTätigkeitsmerkmalen, Ver-gütungen, Höhe <strong>der</strong> Zula-dienstsicherung für ältereund Überstundenzuschlä-hältnis <strong>der</strong> einzelnen Lohn-gen und ZuschlägeArbeitnehmer, Zahlung vonge, Schicht-, Sonn- undund Gehaltsgruppen zu-WeihnachtsgeldFeiertagszuschlägeeinan<strong>der</strong>, Akkord- und Lei-Laufzeit:stungslohnregelungenmeist ein JahrLaufzeit:Laufzeit:mehrere Jahremehrere JahreLaufzeit:mehrere Jahre46


Wie entsteht eine Tariffor<strong>der</strong>ung?GewerkschaftstagBeschlüsset 3Tarifkommission des Bezirks4VorstandKoordination <strong>der</strong>TarifgebieteFolienvorlagenBeschlüsse an<strong>der</strong>erDelegiertenversammlungenVertrauenskörperBetrieb 1DelegiertenversammlungVertrauenskörperBetrieb 2<strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>-Mitglie<strong>der</strong>2Vertrauenskörper1Betrieb 3X1. Tariffor<strong>der</strong>ung wird mit den Mitglie<strong>der</strong>n diskutiert.2. Delegiertenversammlung beschließt Empfehlung.3. Tarifkommission stellt Antrag auf Kündigung <strong>der</strong> Tarifverträge beim Vorstandund beschließt Empfehlung.4. Der Vorstand beschließt über die Anträge.47


Wie kommen wir zu einem neuen Tarifvertrag?FolienvorlagenTariffor<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>TarifkommissionVerhandlungskommissionTarifverhandlungin <strong>der</strong>FriedenspflichtTarifverhandlungnach Ende <strong>der</strong>FriedenspflichtUrabstimmungDemonstrationenund WarnstreiksStreikVerhandlungsergebnisSchlichtungTarifkommissionTarifabschluss48


Der ArbeitskampfRechtsgrundlage: Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 und TarifvertragsgesetzTarifkommissionScheitern <strong>der</strong> VerhandlungenMöglichkeit <strong>der</strong> SchlichtungFolienvorlagenTarifkommissionAntrag auf Urabstimmungund Streik bei Vorstand <strong>IG</strong>MVorstandTermin für UrabstimmungMitglie<strong>der</strong>Urabstimmung75 % für Streik nötigVorstandStreikgenehmigung undStreikbeginnVor Streikbeginn:Einigung mit Arbeitgebernüber Tarifabschlussohne Urabstimmungmöglich.VerhandlungskommissionVerhandlungen werdenfortgesetztNach Streikbeginn:Annahme des Tarifabschlussesnur mitUrabstimmungmöglich.25% für Annahme! Neuer Tarifvertrag49


Die Aussperrungnach Än<strong>der</strong>ung § 116 AFG (§ 146 SGB III)FolienvorlagenIm StreikgebietIm StreikgebietFernwirkungStreik und heiße Aussperrung- kein Kurzarbeitergeld- Unterstützung <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>Kalte Aussperrung- kein Kurzarbeitergeld- keine Unterstützung <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>FernwirkungNicht im Streikgebieto<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er TVNicht im StreikgebietHeiße Aussperrung- unzulässig nach <strong>der</strong> RechtsprechungKalte Aussperrung- kein Kurzarbeitergeld- keine Unterstützung <strong>der</strong> <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>50


Aussperrung ist UnrechtDie Aussperrung ist eine Kampfmaßnahme <strong>der</strong> Arbeitgeber.Die Arbeitnehmer werden planmäßig von <strong>der</strong> Arbeit ausgeschlossen,die Lohn- und Gehaltszahlung wird eingestellt.Arbeitgeberverband und Unternehmer wollen damit Druck auf dieGewerkschaft und die Arbeitnehmer ausüben und das Streikrechtaushöhlen.FolienvorlagenAussperrung ist Willkür- Die einzige Waffe gegen die Verfügungsgewalt <strong>der</strong> Unternehmenist Streik. Aussperrung verdoppelt die Verfügungsgewalt.Aussperrung ist Geiselnahme- Bei <strong>der</strong> Aussperrung nehmen die Unternehmer (die wirtschaftlichenStarken), die Ausgesperrten als Geiseln, umdie Streikenden zur Aufgabe zu zwingen.51


<strong>Das</strong> StreikrechtFolienvorlagen<strong>Das</strong> Streikrecht ist eine <strong>der</strong> Grundfreiheiten.Es ist durch das Grundgesetz Art. 9 Abs. 3 und internationaleAbkommen garantiert. Es ist ist eine unverzichtbareVoraussetzung für Tarifverhandlungen. Ohne die Möglichkeitdes Streiks wären Tarifverhandlungen ein „kollektivesBetteln“.Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer hat das Recht, sich an einem gewerkschaftlichenStreik zu beteiligen. <strong>Das</strong> gilt auch für Auszubildendesowie für Unorganisierte.Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Beschäftigten wegenihrer Beteiligung an Streiks eine Abmahnung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>eMaßregelungen zu erteilen.Mitglie<strong>der</strong> einer Gewerkschaft erhalten beim Streik einefinanzielle Unterstützung. Anspruch und Höhe <strong>der</strong>Streikunterstützung richtet sich nach <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong>entsprechenden Gewerkschaft.52


Die Einbeziehung von AuszubildendenAuszubildende können sich an Arbeitskampfmaßnahmenbeteiligen, wenn sie durch die Gewerkschaft dazu aufgerufenwerden.Folienvorlagen„ ... müssen Auszubildende auch die Möglichkeit haben,auf die Ausbildungsbedingungen über die GewerkschaftenEinfluss nehmen zu können. Was tarifpolitisch regelbarist, muss letztendlich auch durch den Arbeitskampfdurchgesetzt werden können.“(BAG-Urteil vom 12.09.1984, AP Nr. 81 zum Art. 9 GG)Über die Teilnahme von Auszubildende an einem Streikentscheidet die Gewerkschaft nach organisationspolitischenGesichtspunkten.<strong>Das</strong> gleiche gilt für die Teilnahme an einer Urabstimmung.53


Wichtige Argumente für die Teilnahme vonAuszubildende an einem StreikFolienvorlagenTeilnahme von Auszubildende an Streiks ist Ausübung desGrundrechts nach Art. 9 Abs. 3 GG.Ausbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen geregelt,können also auch erstreikt werden.Auszubildende haben zwar einen beson<strong>der</strong>en Status, siegelten aber als Arbeitnehmer im Sinne von § 5 BetrVG.<strong>Das</strong> Berufsbildungsgesetz schließt das Streikrecht nichtaus.Die Streikbeteiligung von Auszubildenden gefährdet nichtden Ausbildungszweck. Sie kann im Gegenteil dazu dienen,Auszubildende an die Realitäten des Arbeitslebensheranzuführen.Die Teilnahme Auszubilden<strong>der</strong> an Arbeitskampfmaßnahmenist ein solidarischer Akt gegenüber den an<strong>der</strong>enArbeitnehmern.54


www.jugend.igmetall.de Produkt-Nr. 2546-3849

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