Aufbauschema zur konkreten Normenkontrolle

Aufbauschema zur konkreten Normenkontrolle Aufbauschema zur konkreten Normenkontrolle

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Wiss. Ass. Dr. Peter Szczekalla – Repetitorium im Staatsrecht – WS 2003/2004 –„<strong>Aufbauschema</strong>“ 5: Konkrete <strong>Normenkontrolle</strong> – Seite 2 von 22. Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit (anders als beiArt. 100 Abs. 2 GG: nicht bloße Zweifel)Probleme: - bloße Unvereinbarkeitserklärung? (+)- allgemeine Bindung an obergerichtliche Rspr.? (-, nur konkrete Bindung beiZurückverweisung im Rechtsmittelzug)V. Vorlageform und -begründung (§ 80 Abs. 2 BVerfGG)Strenger Maßstab: Beschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich seinund den Sach- und Streitstand erschöpfend darlegen (eingehende Auseinandersetzung mitRechtslage, Rechtsprechung und Literatur)VI.Entgegenstehende Rechtskraft (§ 31 Abs. 2 S. 1 BVerfGG)B. BegründetheitI. Prüfungsmaßstab1. Bundesrecht: GG (ggf. Art. 25 GG)2. Landesrecht: GG und Bundesrecht3. Bei Vorlage an Landesverfassungsgericht: LandesverfassungsrechtII.Entscheidung (§§ 82 Abs. 1, 78 BVerfGG)Anmerkung:S. im Übrigen die besonderen Vorlageverfahren in Art. 100 Abs. 2 (völkerrechtlichesVerifikationsverfahren) und 3 GG (landesverfassungsgerichtliche Divergenzvorlage) miteinzelnen Abweichungen im Aufbau.Das vorstehende „<strong>Aufbauschema</strong>“ gibt nur eine erste (Grob-) Orientierung für denPrüfungsaufbau und ist nicht als für jeden „Ernstfall“ in der Klausur absolut verbindlicheVorgabe zu verstehen. Abweichungen in der Prüfungsreihenfolge können im Einzelfallsinnvoll, ja sogar fast zwingend sein. In der Regel sind nur wenige Punkte derZulässigkeitsprüfung problematisch. Die meisten Prüfungspunkte müssen – wenigstenskurz – angesprochen werden. Nur dann, wenn der Fall dort ein besonders Problemaufweist, sind längere (aber auch nicht zu lange [Stichwort: „Kopflastigkeit“]) Ausführungenzu machen (s. die Hinweise auf einzelne neuralgische „Probleme“).Literatur:G. Robbers, Verfassungsprozessuale Probleme in der öffentlich-rechtlichen Arbeit, JuS1994, 397 (399 ff.)H. Wollweber, Aktuelle Aspekte der <strong>konkreten</strong> <strong>Normenkontrolle</strong> durch dasBundesverfassungsgericht, DÖV 1999, 413 ff.

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