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ميركل على رأس املستشارية االملانية لوالية ثالثة - Tawilverlag

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Innenminister droht KirchenasylAlmadina- Nadine GhaziDie Zahl der Kirchengemeinden, dieFlüchtlingen Asyl in Kirchenräumengewähren, steigt rapide. Es bahnt sich einKonflikt an, wie es ihn so in der Geschichteder Bundesrepublik noch nicht gegebenhat: christliche Kirchen gegen christlicheParteien, katholische und evangelischeKirche gegen die zwei deutschen Parteien,die das „C“ im Namen führen.Es ist dies kein Konflikt zwischen denHierarchen und Funktionären von Kircheund Staat, wie einst bei der Abtreibung.Es ist ein Konflikt der christlichen Basis,an deren Spitze sich nolens volens dieBischöfe gestellt haben, mit dem Staat undseinen Ausländerbehörden.Der Konflikt schwelt seit Langem, jetzt loderter auf. Bundesinnenminister Thomasde Maizière hat jüngst den katholischenBischöfen in ungewöhnlich harscher undharter Form erklärt, dass er als Verfassungsministerdas Kirchenasyl „prinzipiellund fundamental“ ablehne. Dem neuenRatsvorsitzenden der EvangelischenKirche, dem Münchner LandesbischofHeinrich Bedford Strohm hat er bei dessenAntrittsbesuch im Ministerium Ähnlichesbedeutet. Kurz: Die Kirchen mögen demStaat doch bitte nicht ins Handwerk pfuschen.Das Staatshandwerk, um das es geht, istdie Abschiebung von Flüchtlingen ausDeutschland. Das zuständige Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge ist bei derPrüfung der Einzelfälle offensichtlichüberfordert; womöglich ist diese Überforderung,so argwöhnen manche Kirchenvertreter,auch politisch gewollt: Die Abschiebemaschinerie,zumal bei den sogenanntenDublin-III-Abschiebefällen, läuft wie geschmiert,um Härtefälle kümmert sich dasBundesamt kaum. Als Dublin-III-Fällegelten die Flüchtlinge, die bei ihrer Fluchtnach Deutschland schon ein anderes EU-Land betreten hatten - Bulgarien, Ungarnoder Italien beispielsweise. Der EU-Staat,den ein Flüchtling zuerst betritt, entscheidetüber dessen Schicksal. Dieses Prinzipgilt auch im geänderten Asylrecht weiter.Wissenschaftler halten es für gerechter,wenn die Flüchtlinge nach einem Quotensystemverteilt würden. Für mancheder 28 EU-Länder hätte dies erheblicheFolgen. Eigentlich sollten dem Gesetznach auch hier „Härtefälle“ berücksichtigtwerden. In der Praxis ist das nicht so. „DieDurchführung der gesetzlich vorgesehenenhumanitären Einzelfallprüfung durchdas Bundesamt ist nicht erkennbar“, sagtStephan Theo Reichel, der im Auftrag derevangelisch-lutherischen Landeskircheseit 1. Oktober 2014 die Kirchenasyle inBayern hauptamtlich koordiniert. „VorgelegteGutachten und Eingaben werdenignoriert, mit allen Mitteln werden Abschiebungenjuristisch durchgesetzt.“ Erklagt über Abschiebungen „ohne Prüfungund Rücksichtnahme“ - „nach Bulgarienund Ungarn ins Gefängnis oder nachItalien auf die Straße“.Das wollen immer mehr Kirchengemeindenverhindern: Sie wollen den Flüchtlingengeben, was der Staat des Grundgesetzesihnen verweigert - Schutz und Hilfein bedrohlicher Situation. „Die Hilfe fürFlüchtlinge ist als Anliegen tief in vielenunserer Gemeinden verwurzelt. Und dasist auch gut so“, sagte Heinrich Bedford-Strohm der Süddeutschen Zeitung. Und:„Das Kirchenasyl bedroht weder dasRecht noch taugt es zu einer Grundsatzdebatte.“Der Münchner Kardinal Reinhard Marx,der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz,sagte der SZ, dass er denKirchengemeinden dankbar sei, „die sichum die Not von Flüchtlingen kümmern“.Die Gemeinden gingen in aller Regel sehrsorgfältig mit dem Kirchenasyl um. Unddie Praxis der zurückliegenden Jahrzehntezeige, „dass während eines solchenKirchenasyls fast immer eine bessereund rechtsstaatlich einwandfreie Lösunggefunden werden kann“Verlässliche bundesweite Fallzahlen gibtes nicht. Der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft„Asyl in der Kirche“wurden 200 Kirchenasyle im Jahr 2014gemeldet; die tatsächlichen Zahlen werdenmindestens doppelt so hoch geschätzt.In Bayern gibt es offizielle Zahlen: 169Kirchenasyle waren es 2014 (mit 275Menschen, die dort vorübergehend Schutzfanden) - fünfmal so viel wie im Vorjahr.An die fünfzig Kirchenasyle laufen derzeit,Anfang Februar, in katholischen und evangelischenPfarreien in Bayern.Die Kirchenasyl-Bewegung ist die lebendigsteBasisbewegung, die es derzeit inden beiden großen christlichen Kirchen inDeutschland gibt. Seit 31 Jahren gibt es einKirchenasyl in Deutschland, vor 21 Jahrenwurde die Bundesarbeitsgemeinschaft„Asyl in der Kirche“ von evangelischen undkatholischen Christen gegründet. Das besteArgument der Kirchengemeinden sind dieErfolgsraten: Fast alle Flüchtlinge, die insKirchenasyl genommen werden, kommensodann ins ordentliche Asylverfahren - undfast neunzig Prozent dürfen letztendlichin Deutschland bleiben. KoordinatorReichel berät die Pfarreien und rät, sichauf wirkliche Härtefälle zu beschränken.Was ist ein Härtefall? Dieser zum Beispiel:Der Flüchtling aus Syrien ist von Splitterverletzungenübersät; neben ihm war eineGranate explodiert. Auf seiner Flucht kamer nach Bulgarien als erstes EU-Land. Erblieb dort ohne jegliche ärztliche Hilfe,schlug sich weiter nach Deutschlanddurch. Dort angekommen soll er sogleichwieder abgeschoben werden - nach Bulgarien,weil nach den Dublin-III-Regelndas erste EU-Land, das der Flüchtlingebetritt, für das Asylverfahren zuständig istDie kirchliche Basis kocht - einer neuenEntscheidung des Bundesamts wegen: Eswill künftig Flüchtlinge im Kirchenasyl als„untergetaucht“ behandeln. Das hätte zurFolge, dass die Behörden viel mehr Zeithaben, sie in die EU-Ersteinreiseländerabzuschieben - nicht nur sechs Monatewie bisher, sondern 18 Monate. So langemüssten Kirchengemeinden künftigFlüchtlinge im Kirchenasyl beherbergen.Hinter den Kulissen laufen Verhandlungen,um das abzuwenden. Das Ziel: Härtefällesollen, auf Hinweise aus den Kirchen hin,beim Bundesamt für Flüchtlinge sorgfältiggeprüft werden, um Kirchenasyle künftigmöglichst zu vermeiden. Wenn diese Verhandlungenzu keinem Ergebnis führen,helfen womöglich die Gerichte: Es gibtbereits zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte,die es ablehnen, Flüchtlingeim Kirchenasyl als untergetaucht zu betrachten.www.almadina.deDas erste arabische Magazin in Deutschland48

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