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Allgemeine Geschäftsbedingungen Desktop Services Plus.

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

<strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

1 Vertragspartner<br />

Vertragspartner sind die Telekom Deutschland GmbH (im Folgenden<br />

Telekom genannt), Landgrabenweg 151, 53227 Bonn<br />

(Amtsgericht Bonn HRB 5919) und der Kunde, der kein Verbraucher<br />

im Sinne von § 13 BGB ist.<br />

2 Vertragsgegenstand<br />

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen <strong>Allgemeine</strong>n<br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong>. Diese regeln den Verkauf und die Installation<br />

von PC-Systemen (<strong>Desktop</strong>, Notebook, Laptop, Server<br />

etc.) und weiterer Hardware (nachfolgend mit dem Sammelbegriff<br />

IT-Komponenten bezeichnet) inklusive der dazugehörenden<br />

Software sowie das Softwaremanagement, das proaktive IT-Management<br />

und den Service für die IT-Komponenten durch die<br />

Telekom.<br />

2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme<br />

einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit)<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung<br />

durch die Telekom.<br />

2.3 <strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> des Kunden werden, auch<br />

wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen<br />

usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen<br />

wird, nicht Vertragsinhalt.<br />

3 Verträge/Angebote<br />

3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag<br />

mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung<br />

der Leistung durch die Telekom zustande.<br />

3.2 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder<br />

-fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Kunden oder<br />

von der Telekom schriftlich als verbindlich bezeichnet worden<br />

sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.<br />

3.3 Alle Angebote von der Telekom sind freibleibend, sofern im Angebot<br />

nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Geringfügige<br />

technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält<br />

sich die Telekom auch nach der Annahme des Angebotes durch<br />

den Kunden vor.<br />

4 Versand und Gefahrübergang<br />

4.1 Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung von<br />

Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Telekom<br />

die Lieferung der Transportperson ausgeliefert hat.<br />

4.2 Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die äußerliche<br />

Beschaffenheit der Lieferung und die Leistung untersuchen, etwaige<br />

Transportschäden gegenüber der Transportperson beanstanden,<br />

die Beweise dafür sichern sowie die Telekom und den<br />

Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.<br />

5 Standardleistungen der Telekom<br />

5.1 Onsite Check<br />

Die Telekom erarbeitet zusammen mit dem Kunden im Rahmen<br />

eines Onsite Checks eine Analyse seiner vorhandenen IT-Landschaft<br />

(Bestandserfassung inkl. Ergebnisdarstellung). Im Rahmen<br />

des Onsite Checks wird zusammen mit dem Kunden seine<br />

vorhandene Hard- und Software-Ausstattung analysiert und mit<br />

dem Anforderungsparameter von <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong> abgeglichen.<br />

Ergibt dieser Abgleich als Ergebnis, dass die kundenseitigen<br />

Voraussetzungen für das Produkt <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong> nicht<br />

oder nur teilweise gegeben sind, so werden dem Kunden alternative<br />

Lösungsvorschläge unterbereitet.<br />

Das Ergebnis des Onsite Checks wird dem Kunden als Konzept<br />

ausgehändigt.<br />

5.2 Kauf<br />

Die Telekom übereignet dem Kunden die in der Systemübersicht<br />

aufgeführten und als Kaufgegenstände gekennzeichneten<br />

IT-Komponenten und installiert sie bei Vereinbarung gemäß Ziffer<br />

5.3.<br />

Die Software wird auf einem geeigneten Datenträger in maschinenlesbarer<br />

Form oder zum Downloaden aus dem Internet im<br />

Objektcode geliefert. Der Liefer- und Leistungsumfang der Software<br />

sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich<br />

aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus dem<br />

Benutzerhandbuch. Produktbeschreibung und Benutzerhandbuch<br />

sind grundsätzlich in der Sprache des Herstellers verfasst.<br />

5.3 Installation<br />

Die Installation umfasst die Montage der in der Systemübersicht<br />

aufgeführten und als Installationsgegenstände gekennzeichneten<br />

IT-Komponenten (einschließlich der Installation der gelieferten<br />

Software sowie Übergabe und kurze Einweisung in die<br />

Grundfunktionen). Zur Montage gehört die Herstellung der Verbindung<br />

der IT-Komponenten mittels Patchkabel untereinander<br />

bzw. die Herstellung der Verbindung mittels Patchkabel zu einem<br />

vorhandenen Inhousenetz (LAN). Die Herstellung des LAN<br />

ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

Im Wege der Installation wird auch die technische Voraussetzung<br />

für die Einrichtung eines Remotezuganges zur Erbringung<br />

der Service-Leistungen geschaffen.<br />

Hierfür wird durch die Telekom eine Client-Software auf den IT-<br />

Komponenten des Kunden installiert, es sei denn, sie ist bereits<br />

auf den ausgelieferten Hardwarekomponenten vorinstalliert.<br />

Bei Vereinbarung installiert die Telekom die vom Kunden bei ihr<br />

gekaufte Software auf die IT-Komponenten.<br />

5.4 Softwaremanagement<br />

Dem Kunden wird ein zentralisiertes Softwaremanagement für<br />

Neu- und Bestandssysteme angeboten.<br />

Hierfür wird durch die Telekom eine Client-Software auf den IT-<br />

Komponenten des Kunden installiert, es sei denn, sie ist bereits<br />

auf den ausgelieferten Hardwarekomponenten vorinstalliert.<br />

Das Softwaremanagement beinhaltet wahlweise folgende Leistungen:<br />

- Konfigurationsmanagement (individuelles Einrichten und<br />

Konfigurieren von Anwendungen auf dem IT-Arbeitsplatz)<br />

- Softwareverteilung (Installation von Softwareanwendungen)<br />

- Patchmanagement (Aufspielen von Security Patches, Hot Fixes<br />

etc.)<br />

- Personal BackUp und Crash Recovery (Sicherung von Anwenderdaten<br />

und -dateien auf vom Kunden bereitgestellten<br />

Speichermedien).<br />

5.5 Service<br />

Die Telekom setzt bei Vereinbarung die in der Systemübersicht<br />

als Instandhaltungsgegenstände gekennzeichneten IT-Komponenten<br />

während der Dauer des Vertragsverhältnisses in Stand,<br />

soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch<br />

entstanden sind. Schäden, die durch höhere Gewalt<br />

(z. B. Blitzschlag) entstanden sind, fallen nicht unter die Instandsetzungsleistung.<br />

Schäden an Zubehörteilen - wie z. B. Laptoptasche, Maus, externe<br />

Tastatur, externe Lautsprecher, externer Kartenleser, USB-<br />

Stick, WebCam, Headset, Portmultiplikator – fallen ebenfalls<br />

nicht unter die Instandsetzungsleistung.<br />

Die Instandsetzung beinhaltet die Fehleridentifizierung und den<br />

Austausch der bei normalem Gebrauch unbrauchbar gewordenen<br />

Verschleißteile. Das Auswechseln von Betriebsmitteln (z. B.<br />

DVDs, CDs, Disketten, Batterien, Akkus, Tinten- oder Tonerpatronen,<br />

Druckerpapier) gehört nicht zum Umfang der Instandsetzung.<br />

Bei Instandsetzungsarbeiten, die mittels Baugruppentausch<br />

durchgeführt werden, geht das Eigentum der neuen Baugruppe<br />

auf den Kunden und das der ausgetauschten Baugruppe auf die<br />

Telekom über.<br />

Im Servicefall wählt sich die Telekom in die IT-Komponente des<br />

Kunden ein und führt über den Remotezugang eine Fehler-<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 1


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

eingrenzung und -diagnose der gestörten Komponenten durch.<br />

Das für den Remotezugang kundenseitig erforderliche technische<br />

Equipment (z. B. DSL- oder ISDN-Anschluss, Internet-Zugang,<br />

Modem, ISDN-Adapterkarte etc.) ist nicht Gegenstand<br />

dieses Vertrages und muss vom Kunden auf seine Kosten bereitgestellt<br />

werden.<br />

Die Servicevarianten nach Ziffer 5.5.1 bis 5.5.6 werden entsprechend<br />

der unten stehenden Tabelle (Ziffer 20) angeboten.<br />

5.5.1 Hardwareservice S8<br />

Bei einer durch Fehlerdiagnose festgestellten Hardwarestörung<br />

beseitigt die Telekom Störungen am vereinbarten Aufstellungsort<br />

im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen<br />

Möglichkeiten und tauscht defekte Bauteile aus.<br />

Während der Arbeiten ist die Telekom berechtigt die IT-Komponenten<br />

außer Betrieb zu setzen.<br />

Soweit technisch möglich, werden die Störungen über den Remotezugang<br />

beseitigt.<br />

a) Annahme der Störungsmeldung<br />

Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen<br />

unter der Service-Telefonnummer entgegen.<br />

b) Servicebereitschaft<br />

Die Servicebereitschaft ist täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr.<br />

c) Terminvereinbarung<br />

Die Telekom vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich,<br />

den Besuch eines Servicetechnikers während der Servicebereitschaftszeit.<br />

d) Reaktionszeit<br />

Die Telekom teilt auf Wunsch des Kunden während der unter<br />

Buchstabe b genannter Servicebereitschaft ein erstes Ergebnis<br />

mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Diese<br />

Mitteilung erfolgt innerhalb von einer Stunde (Reaktionszeit)<br />

ab der Störungsmeldung. Zeiten außerhalb der Servicebereitschaft<br />

werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet.<br />

Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers<br />

vor Ort beim Kunden erfolgen.<br />

e) Entstörungsfrist<br />

Die Telekom beseitigt die Störung innerhalb von acht Stunden<br />

(Entstörungsfrist).<br />

Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist<br />

zumindest soweit beseitigt wird, dass die IT-<br />

Komponenten mit den Standardfunktionalitäten (ggf. übergangsweise<br />

auch mit Einschränkungen bzw. durch die Überlassung<br />

eines Ersatzgerätes) wieder genutzt werden können.<br />

Für bei der Instandsetzung auftretende unvorhersehbare Folgefehler<br />

gilt diese Frist nicht.<br />

5.5.2 Hardwareservice S24<br />

Bei einer durch Fehlerdiagnose festgestellten Hardwarestörung<br />

beseitigt die Telekom Störungen am<br />

- vereinbarten Aufstellungsort bzw.<br />

- bei der Störungsmeldung vereinbarten Leistungsort (Mobil)<br />

im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen<br />

Möglichkeiten und tauscht defekte Bauteil aus.<br />

Während der Arbeiten ist die Telekom berechtigt die IT-Komponenten<br />

außer Betrieb zu setzen.<br />

Soweit technisch möglich, werden die Störungen über den Remotezugang<br />

beseitigt.<br />

a) Annahme der Störungsmeldung<br />

Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen<br />

unter der Service-Telefonnummer entgegen.<br />

b) Servicebereitschaft<br />

Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis<br />

20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese<br />

Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.<br />

c) Terminvereinbarung<br />

Die Telekom vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich,<br />

den Besuch eines Servicetechnikers während der Servicebereitschaftszeit<br />

(s. Buchstabe b).<br />

d) Reaktionszeit<br />

Die Telekom teilt auf Wunsch des Kunden während der unter<br />

Buchstabe b genannter Servicebereitschaft ein erstes Ergebnis<br />

mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Diese<br />

Mitteilung erfolgt innerhalb von zwei Stunden (Reaktionszeit)<br />

ab der Störungsmeldung. Zeiten außerhalb der Servicebereitschaft<br />

werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet.<br />

Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers<br />

vor Ort beim Kunden erfolgen.<br />

e) Entstörungsfrist<br />

Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags<br />

bis 17.00 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr) eingehen, beseitigt<br />

die Telekom die Störung innerhalb des nächsten Arbeitstages<br />

während der Servicebereitschaftszeit (s. Buchstabe b);<br />

bei Störungsmeldungen, die später eingehen, am darauf folgenden<br />

Arbeitstag.<br />

Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist<br />

zumindest soweit beseitigt wird, dass die IT-<br />

Komponenten mit den Standardfunktionalitäten (ggf. übergangsweise<br />

auch mit Einschränkungen bzw. durch die Überlassung<br />

eines Ersatzgerätes) wieder genutzt werden können.<br />

Für bei der Instandsetzung auftretende unvorhersehbare Folgefehler<br />

gilt diese Frist nicht.<br />

5.5.3 Hardwareservice S24 (Fremdgerät)<br />

Bei einer durch Fehlerdiagnose festgestellten Hardwarestörung<br />

wird dem Kunden ein Leihgerät überlassen.<br />

Die Telekom stellt dem Kunden am vereinbarten Aufstellungsort<br />

bzw. bei nomadischer Nutzung von Laptops und Notebooks an<br />

dem bei Störungsmeldung vereinbarten Leistungsort im Rahmen<br />

der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten<br />

ein vergleichbares, mit Standard-Software bestücktes,<br />

Leihgerät für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen im Kalenderjahr<br />

zur Verfügung. Die Beseitigung der festgestellten Hardwarestörung<br />

obliegt dem Kunden.<br />

a) Annahme der Störungsmeldung<br />

Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen<br />

unter der Service-Telefonnummer entgegen.<br />

b) Servicebereitschaft<br />

Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis<br />

20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese<br />

Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.<br />

c) Entstörungsfrist<br />

Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags<br />

bis 17.00 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr) eingehen, stellt<br />

die Telekom dem Kunden ein Leihgerät für den vereinbarten<br />

Zeitraum innerhalb des nächsten Arbeitstages bereit; bei Störungsmeldungen,<br />

die später eingehen, am darauf folgenden<br />

Arbeitstag .<br />

5.5.4 Hardwareservice S72<br />

Bei einer durch Fehlerdiagnose festgestellten Hardwarestörung<br />

beseitigt die Telekom Störungen am vereinbarten Aufstellungsort<br />

im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen<br />

Möglichkeiten und tauscht defekte Bauteile aus.<br />

Während der Arbeiten ist die Telekom berechtigt die IT-Komponenten<br />

außer Betrieb zu setzen.<br />

Soweit technisch möglich, werden die Störungen über den Remotezugang<br />

beseitigt.<br />

a) Annahme der Störungsmeldung<br />

Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen<br />

unter der Service-Telefonnummer entgegen.<br />

b) Servicebereitschaft<br />

Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis<br />

20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese<br />

Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.<br />

c) Terminvereinbarung<br />

Die Telekom vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich,<br />

den Besuch eines Servicetechnikers während der Servicebereitschaftszeit<br />

(s. Buchstabe b).<br />

d) Reaktionszeit<br />

Die Telekom teilt auf Wunsch des Kunden während der unter<br />

Buchstabe b genannter Servicebereitschaft ein erstes Ergebnis<br />

mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Diese<br />

Mitteilung erfolgt innerhalb von zwei Stunden (Reaktionszeit)<br />

ab der Störungsmeldung. Zeiten außerhalb der Servicebereitschaft<br />

werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet.<br />

Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers<br />

vor Ort beim Kunden erfolgen.<br />

e) Entstörungsfrist<br />

Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags<br />

bis 17.00 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr) eingehen, beseitigt<br />

die Telekom die Störung innerhalb von drei Arbeitstagen<br />

während der Servicebereitschaftszeit (s. Buchstabe b); bei<br />

Störungsmeldungen, die später eingehen, am darauf folgenden<br />

Arbeitstag.<br />

Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist<br />

zumindest soweit beseitigt wird, dass die IT-<br />

Komponenten mit den Standardfunktionalitäten (ggf. übergangsweise<br />

auch mit Einschränkungen bzw. durch die Überlassung<br />

eines Ersatzgerätes) wieder genutzt werden können.<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 2


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

Für bei der Instandsetzung auftretende unvorhersehbare Folgefehler<br />

gilt diese Frist nicht.<br />

5.5.5 Hardwareservice S72 (Storage, Backup und Archivierung)<br />

Hardwarefehler werden durch Austausch der Systeme beseitigt.<br />

Während der Arbeiten ist die Telekom berechtigt die IT-Komponenten<br />

außer Betrieb zu setzen.<br />

Soweit technisch möglich, werden die Störungen über den Remotezugang<br />

beseitigt.<br />

a) Annahme der Störungsmeldung<br />

Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen<br />

unter der Service-Telefonnummer entgegen.<br />

b) Servicebereitschaft<br />

Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis<br />

20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese<br />

Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.<br />

c) Terminvereinbarung<br />

Die Telekom vereinbart mit dem Kunden, soweit erforderlich,<br />

den Besuch eines Servicetechnikers während der Servicebereitschaftszeit<br />

(s. Buchstabe b).<br />

d) Reaktionszeit<br />

Die Telekom teilt auf Wunsch des Kunden während der unter<br />

Buchstabe b genannter Servicebereitschaft ein erstes Ergebnis<br />

mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde.<br />

Diese Mitteilung erfolgt innerhalb von zwei Stunden (Reaktionszeit)<br />

ab der Störungsmeldung. Zeiten außerhalb der<br />

Servicebereitschaft werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet.<br />

Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers<br />

vor Ort beim Kunden erfolgen.<br />

e) Entstörungsfrist<br />

Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags<br />

bis 17.00 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr) eingehen, beseitigt<br />

die Telekom die Störung innerhalb von drei Arbeitstagen<br />

während der Servicebereitschaftszeit (s. Buchstabe b);<br />

bei Störungsmeldungen, die später eingehen, einen Arbeitstag<br />

später.<br />

Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist<br />

zumindest soweit beseitigt wird, dass die IT-<br />

Komponenten mit den Standardfunktionalitäten (ggf. übergangsweise<br />

auch mit Einschränkungen bzw. durch die Überlassung<br />

eines Ersatzgerätes) wieder genutzt werden können.<br />

Für bei der Instandsetzung auftretende unvorhersehbare Folgefehler<br />

gilt diese Frist nicht.<br />

Bei einzelnen Systemen ist durch Redundanz aller zur Funktionalität<br />

beitragenden Systemkomponenten sowie eingesetzter<br />

Datensicherungstechnik (RAID 6) trotz Ausfall einer Komponente<br />

der weitere Betrieb sichergestellt. Der Ausfall einer Komponente<br />

wird automatisch gemeldet.<br />

5.5.6 Softwareservice<br />

Eine bei der Fehlerdiagnose festgestellte Softwarestörung der<br />

Betriebssystemsoftware bzw. der Anwendungssoftware (bei einem<br />

Vertragsverhältnis über Softwaremanagement mit den Leistungen<br />

Personal BackUp und Crash Recovery) wird im Rahmen<br />

der technischen und betrieblichen Möglichkeiten des Remotezuganges<br />

durch die Telekom beseitigt.<br />

a) Annahme der Störungsmeldung<br />

Die Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen<br />

unter der Service-Telefonnummer entgegen.<br />

b) Servicebereitschaft<br />

Die Servicebereitschaft ist montags bis freitags von 8.00 bis<br />

20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, soweit diese<br />

Tage keine gesetzlichen Feiertage sind.<br />

c) Reaktionszeit<br />

Die Telekom teilt auf Wunsch des Kunden während der unter<br />

Buchstabe b genannter Servicebereitschaft ein erstes Ergebnis<br />

mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Diese<br />

Mitteilung erfolgt innerhalb von drei Stunden (Reaktionszeit)<br />

ab der Störungsmeldung. Zeiten außerhalb der Servicebereitschaft<br />

werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet.<br />

d) Entstörungsfrist<br />

Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags<br />

bis 17.00 Uhr und samstags bis 16.00 Uhr) eingehen, beseitigt<br />

die Telekom die Störung innerhalb des nächsten Arbeitstages<br />

während der Servicebereitschaftszeit (s. Buchstabe<br />

b); bei Störungsmeldungen, die später eingehen, am<br />

darauf folgenden Arbeitstag.<br />

Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist<br />

zumindest soweit beseitigt wird, dass die IT-<br />

Komponenten mit den Standardfunktionalitäten (ggf. über-<br />

gangsweise auch mit Einschränkungen) wieder genutzt werden<br />

können. Für bei der Instandsetzung auftretende unvorhersehbare<br />

Folgefehler gilt diese Frist nicht.<br />

5.6 Proaktives IT-Management<br />

Mit der Leistung Proaktives IT-Management überwacht die Telekom<br />

die Funktion der Kundenserver über eine vom Kunden zur<br />

Verfügung gestellte Internetverbindung durch eine von der Telekom<br />

aufgebaute gesicherte Verbindung. In regelmäßigen Abständen<br />

wird der zu überwachende Kundenserver auf auftretende<br />

Unregelmäßigkeiten (Meldungen) durch die Telekom abgefragt<br />

bzw. der zu überwachende Kundenserver sendet selbstständig<br />

entsprechende Statusmeldungen.<br />

5.6.1 Hard- und Software<br />

Den beim Kunden erforderliche NAMS-Router (Netzabschluss<br />

Managed <strong>Services</strong>) wird dem Kunden durch die Telekom vorkonfiguriert<br />

zugesandt und anlässlich der Installation der <strong>Desktop</strong><br />

<strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>-Komponenten von der Telekom beim Kunden<br />

installiert und für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung<br />

überlassen.<br />

Die beim Kunden für das Proaktive IT-Management erforderliche<br />

Client-Software wird auf den kundeneigenen Servern über den<br />

vorhandenen Remotezugang durch die Telekom installiert, es<br />

sei denn, sie ist bereits auf den ausgelieferten Hardwarekomponenten<br />

vorinstalliert; die Client-Software wird durch die Telekom<br />

über den vorhandenen Remotezugang konfiguriert und<br />

dem Kunden zur Nutzung überlassen.<br />

5.6.2 Eingehende Meldungen<br />

Eingehende Meldungen (Alarme) werden durch die Telekom<br />

bewertet und wie folgt klassifiziert:<br />

– Minor-Alarm<br />

– Major-Alarm<br />

– Critical-Alarm<br />

Nach folgenden Kriterien werden die Alarme klassifiziert und<br />

entsprechend durch die Telekom bearbeitet:<br />

a) Minor-Alarm<br />

Als Minor-Alarm werden geringfügige Auswirkungen (z. B.<br />

System-Warnungen, nicht systemkritischer Ausfall) klassifiziert<br />

und dieser Alarm führt zu einer Reaktion der Telekom<br />

am nächsten Arbeitstag (Werktag, montags bis freitags von<br />

8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr)<br />

nach Auftreten dieser Statusmeldung.<br />

b) Major-Alarm<br />

Als Major-Alarm wird dringender Handlungsbedarf (z. B. Ausfall<br />

einer wichtigen Teilkomponente oder ein deutlicher Leistungsverlust)<br />

klassifiziert und dieser Alarm führt zu einer Reaktion<br />

der Telekom innerhalb von zwei Stunden nach Auftreten<br />

dieser Statusmeldung.<br />

c) Critical-Alarm<br />

Als Critical-Alarm wird sofortiger Handlungsbedarf (z. B. vollständiger<br />

Ausfall eines Systems oder einer wichtigen Systemkomponente)<br />

klassifiziert und dieser Alarm führt zu einer Reaktion<br />

der Telekom innerhalb von 30 Minuten nach Auftreten<br />

dieser Statusmeldung.<br />

Nach Eingang der Statusmeldung wird der Kunde entsprechend<br />

der mit ihm vereinbarten Erreichbarkeitsmatrix zurückgerufen<br />

und eine entsprechende Vereinbarung bezüglich der Störungsbeseitigung<br />

getroffen.<br />

Die weiteren Schritte zur Beseitigung der Störung werden entsprechend<br />

des vorhandenen Servicevertrages (s. Ziffer 5.5) eingeleitet<br />

bzw. es erfolgt nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden<br />

technischen und betrieblichen Möglichkeiten eine<br />

Instandsetzungsleistung nach Aufwand, die gegen gesondertes<br />

Entgelt erbracht wird, das sich nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />

gültigen Listenpreisen richtet.<br />

Eine etwaige vereinbarte Entstörfrist beginnt erst mit der Erreichbarkeit<br />

des Kunden bzw. nach Absprache mit dem Kunden.<br />

5.6.3 Service für NAMS-Router<br />

Die Telekom hält den NAMS-Router während der Dauer des Vertragsverhältnisses<br />

in Stand, soweit die auftretenden Störungen<br />

bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind.<br />

Der Kunde meldet die Störung telefonisch bei einer zentralen<br />

Service-Hotline.<br />

Störungen werden - so weit technisch möglich – mittels eines<br />

Remotezugangs beseitigt. Das für den Remotezugang benötigte<br />

technische Equipment (z. B. Internet-Verbindung) ist nicht Bestandteil<br />

dieses Angebots.<br />

Während der Arbeiten ist die Telekom berechtigt, den NAMS-<br />

Router außer Betrieb zu setzen.<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 3


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

Ist eine Beseitigung der Störung über den Remotezugang nicht<br />

möglich, so erhält der Kunde ein Austauschgerät zugesandt.<br />

Bei einer Meldung werktags bis 13.00 Uhr erfolgt der Versand<br />

des Austauschgerätes noch am gleichen Tag; der Samstag gilt<br />

nicht als Werktag. Erfolgt die Meldung nach 13.00 Uhr bzw. an<br />

Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, so erfolgt<br />

der Versand am folgenden Werktag.<br />

Der Kunde sendet unverzüglich nach Erhalt des Austauschgerätes<br />

das gestörte Gerät in der Lieferverpackung mit beigefügtem<br />

Adressaufkleber zurück. Der Versand ist für den Kunden<br />

kostenfrei.<br />

6 Zusätzliche Leistungen der Telekom<br />

Die Telekom erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der<br />

bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen<br />

gesondertes Entgelt, das sich nach den zum Zeitpunkt der<br />

Auftragserteilung gültigen Listenpreisen richtet, insbesondere<br />

folgende zusätzliche Leistungen:<br />

6.1 Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf einen nicht<br />

ordnungsgemäßen Gebrauch der IT-Komponenten oder auf eine<br />

Verletzung der unter Ziffer 7 erwähnten Pflichten und Obliegenheiten<br />

sowie auf sonstige vom Kunden zu vertretende Einwirkungen<br />

zurückzuführen sind. Darunter fallen auch die Beeinträchtigungen,<br />

die auf die Anschaltung von nicht von der Telekom<br />

instand zu haltenden Einrichtungen oder auf die Durchführung<br />

von Arbeiten an den Einrichtungen durch andere Personen<br />

als die Telekom zurückzuführen sind.<br />

6.2 Änderungen zur Anpassung an den aktuellen Entwicklungsstand<br />

des Herstellers (z. B. Softwareänderungen).<br />

6.3 Lieferung und Auswechslung von Betriebsmitteln (z. B. Akkus,<br />

Batterien usw.).<br />

6.4 Abbau, Transport oder Wiederinbetriebnahme von IT-Komponenten,<br />

die vorübergehend außer Betrieb waren.<br />

6.5 Mehraufwendungen durch Arbeiten, die auf Wunsch des Kunden<br />

außerhalb der bei der Telekom üblichen Arbeitszeit vorgenommen<br />

werden.<br />

6.6 Leistungen, die erbracht werden müssen, weil dem Kunden<br />

nach Vertragsabschluss behördliche Auflagen gemacht werden,<br />

die nicht im Zusammenhang mit Mängeln der Installationsleistung<br />

stehen.<br />

6.7 Entsorgung von kundeneigenen IT-Komponenten entsprechend<br />

den gesetzlichen Vorgaben.<br />

6.8 Softwareverteilung von kundeneigener Software<br />

Die Telekom installiert die vom Kunden bereitgestellte Software<br />

über den Remotezugang auf die IT-Komponenten.<br />

6.9 Kundenindividuelle Leistungen<br />

Die Telekom erbringt kundenindividuelle Leistungen (z. B. Consulting,<br />

weiter gehende Einweisung, weiter gehende Beratungen),<br />

deren Leistungsmerkmale gesondert vereinbart werden.<br />

7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden<br />

Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:<br />

7.1 Allgemein<br />

a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat<br />

der Kunde der Telekom die ihr entstandenen Kosten in dem<br />

Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis<br />

zu vertreten hat.<br />

b) Die elektrische Energie für die Installation der IT-Komponenten<br />

sowie der erforderliche Potenzialausgleich einschließlich<br />

zugehöriger Erdung sind auf eigene Kosten bereitzustellen.<br />

c) Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation<br />

dienende Merkmale dürfen auch keinen<br />

Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung<br />

der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.<br />

7.2 Installation<br />

Für die Netzkonfiguration sind der Telekom alle benötigten Daten<br />

(z. B. Routernamen, Passwörter, Angaben zum Subneting,<br />

Interface je IP-Adresse) zur Verfügung zu stellen.<br />

7.3 Service<br />

a) Für die Unterbringung der IT-Komponenten sind auf eigene<br />

Kosten geeignete Räume bereitzustellen und während der<br />

Dauer des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.<br />

b) Alle Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von der Telekom<br />

ausgeführt werden, es sei denn, sie befindet sich mit der Beseitigung<br />

von Mängeln in Verzug oder der Kunde nutzt Leistungen<br />

einer ggf. vorhandenen Herstellergarantie.<br />

c) Zum Betrieb der IT-Komponenten dürfen ausschließlich Betriebsmittel<br />

und Zubehör verwendet werden, die von der Telekom<br />

oder dem Hersteller der Einrichtungen zur Verwendung<br />

empfohlen werden.<br />

d) Der Wechsel des Aufstellungsortes ist der Telekom rechtzeitig<br />

mitzuteilen.<br />

e) Der Telekom ist für die IT-Komponenten die Fernbetreuung<br />

über einen Remotezugang zu gestatten und die notwendigen<br />

Zugangsdaten zur Einwahl zur Verfügung zu stellen.<br />

f) Der Telekom sind vom Kunden auf seine Kosten die beim<br />

ihm benötigten Telekommunikationsanschlüsse einschließlich<br />

Equipment für den Remotezugang bereit zu stellen.<br />

g) Im Störungsfall sind die IT-Komponenten auf Anforderung<br />

der Telekom an den benötigten Telekommunikationsanschluss<br />

bzw. Internet-Zugang zur Fernbetreuung über den<br />

Remotezugang anzuschalten und ggf. durch den Kunden zu<br />

initialisieren.<br />

h) Für die in Stand zu setzenden IT-Komponenten ist der Telekom<br />

ein Wechsel des vereinbarten Aufstellungsortes rechtzeitig<br />

mitzuteilen.<br />

7.4 Proaktives IT-Management<br />

a) Der Telekom ist zur Absprache der Fehlerbeseitigung ein<br />

oder mehrere fester Ansprechpartner mit entsprechenden<br />

Telekommunikationsdaten zu benennen. Dieser Ansprechpartner<br />

verfügt über die Admin-Rechte für den zu überwachenden<br />

Kundenserver und kennt die entsprechenden<br />

Passwörter. Eine Änderung der Personen und oder der Telkommunikationsdaten<br />

sind der Telekom unverzüglich zu<br />

übermitteln.<br />

b) Der Kunde informiert die Telekom über eine geplante Außerbetriebsetzung<br />

des zu überwachenden Kundenservers (z. B.<br />

bei Wartungsarbeiten oder Abschaltung der Spannungsversorgung).<br />

c) Die elektrische Energie für den Betrieb des NAMS-Routers<br />

sowie der erforderliche Potenzialausgleich einschließlich zugehöriger<br />

Erdung sind auf eigene Kosten bereitzustellen.<br />

d) Für die Unterbringung des NAMS-Router sind auf eigene Kosten<br />

geeignete Räume bereitzustellen und während der Dauer<br />

des Vertrages in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.<br />

e) Alle Instandsetzungsarbeiten an dem überlassenen NAMS-<br />

Router dürfen nur von der Telekom ausgeführt werden, es sei<br />

denn, sie befindet sich mit der Beseitigung von Mängeln in<br />

Verzug.<br />

f) Zum Betrieb des NAMS-Routers dürfen ausschließlich Betriebsmittel<br />

und Zubehör verwendet werden, die von der Telekom<br />

oder dem Hersteller der Einrichtungen zur Verwendung<br />

empfohlen werden.<br />

g) Der Telekom ist für den NAMS-Router die Fernbetreuung<br />

über einen Remotezugang und die automatische Konfiguration<br />

einschließlich Firmware-Update zu gestatten.<br />

h) Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind der Telekom die<br />

durch die Inspektion des in Stand zu setzenden NAMS-<br />

Routers entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich<br />

nach der Inspektion herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich<br />

des Kunden lag und der Kunde dies bei<br />

zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können.<br />

i) Der überlassene NAMS-Router ist pfleglich zu behandeln. Die<br />

Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie<br />

Mängel oder Schäden an dem überlassenen NAMS-Router<br />

sind der Telekom unverzüglich anzuzeigen, vor allem jede<br />

Störung oder wenn eine Vorkehrung zum Schutze des<br />

NAMS-Routers gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich<br />

ist.<br />

j) Der überlassene NAMS-Router darf nur mit Zustimmung der<br />

Telekom an einem anderen als dem vereinbarten Ort aufgestellt<br />

werden. Die Telekom kann ihre Zustimmung von der<br />

Leistung einer Sicherheit abhängig machen.<br />

8 Nutzungsrechte<br />

8.1 Gekaufte Software<br />

8.1.1 Die Telekom erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung<br />

an der Software und der dazugehörigen Dokumentation bzw.<br />

Online-Hilfe ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches<br />

und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den im Vertrag<br />

beschriebenen Betriebssystemen zum eigenen, internen Gebrauch.<br />

8.1.2 Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Software erstellen.<br />

Der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeich-<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 4


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

nen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers<br />

zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt,<br />

die Software zu kopieren. Die teilweise Vervielfältigung des<br />

schriftlichen Materials für interne Zwecke ist gestattet, soweit<br />

dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich<br />

ist. Gegebenenfalls benötigte zusätzliche Handbücher sind<br />

über die Telekom zu beziehen.<br />

8.1.3 Beim Weiterverkauf der Software darf der Kunde Rechte an der<br />

Software und dem Benutzerhandbuch im gleichen Umfang<br />

übertragen, wie diese ihm zur Erfüllung dieses Vertrages übertragen<br />

werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine eigene Nutzung<br />

endgültig aufzugeben, die angefertigten Programmkopien zu<br />

übergeben oder nicht übergebene Kopien zu vernichten und<br />

den Dritten seinerseits vertraglich zu verpflichten, die Software<br />

und das Benutzerhandbuch nur in dem Umfang gemäß Ziffer<br />

8.1.1 dieser Vertragsbedingungen zu nutzen.<br />

8.1.4 Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz oder vertraglich nicht<br />

ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering,<br />

keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der<br />

Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.<br />

8.1.5 Für jeden schuldhaften vertragswidrigen Fall der Ermöglichung<br />

der Nutzung der Software und des Benutzerhandbuches durch<br />

Dritte, des Herstellens einer nicht genehmigten Kopie oder der<br />

Nutzung der Software auf weiteren Rechnern hat der Kunde jeweils<br />

einen Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu zahlen.<br />

Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom<br />

einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen<br />

bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich<br />

geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist. Die<br />

Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt der<br />

Telekom vorbehalten.<br />

8.1.6 Der Kunde hat der Telekom auf Verlangen sämtliche Angaben<br />

zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen,<br />

insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art<br />

und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung<br />

bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.<br />

8.2 Proaktives IT-Management<br />

8.2.1 Die Telekom räumt dem Kunden an der Client-Software und der<br />

dazugehörigen Dokumentation bzw. Online-Hilfe ein zeitlich begrenztes,<br />

nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares<br />

Nutzungsrecht auf den im Vertrag beschriebenen Betriebssystemen<br />

zum eigenen, internen Gebrauch ein.<br />

8.2.2 Der Kunde darf die Client-Software einschließlich des Benutzerhandbuchs<br />

und des sonstigen Begleitmaterials über den Rahmen<br />

dieses Vertrages hinaus anderen weder veräußern noch<br />

zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder<br />

verleihen. Zulässig ist jedoch die Überlassung an Dritte, denen<br />

kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die<br />

sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen<br />

des Mieters beugen müssen. Zu dieser Personengruppe zählen<br />

insbesondere Mitarbeiter und Verwandte des Kunden.<br />

8.2.3 Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Client-Software<br />

erstellen. Der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen<br />

und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers<br />

zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt,<br />

die Client-Software zu kopieren. Die teilweise Vervielfältigung<br />

des schriftlichen Materials für interne Zwecke ist gestattet,<br />

soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der<br />

Client-Software erforderlich ist. Gegebenenfalls benötigte zusätzliche<br />

Handbücher sind über die Telekom zu beziehen.<br />

8.2.4 Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Client-Software<br />

durch Dritte oder durch nicht von ihm autorisierte Clients<br />

schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige<br />

Vertragsstrafe in Höhe des zwölffachen monatlichen Überlassungspreises<br />

zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz<br />

bleibt der Telekom vorbehalten. In diesem Fall wird die<br />

Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.<br />

8.2.5 Die Telekom und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen<br />

Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen<br />

Verwendung der Client-Software und der hiermit verbundenen<br />

Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung<br />

erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen,<br />

urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten<br />

ergeben, die mit der Nutzung der Client-Software verbunden<br />

sind. Der Kunde hat auf Verlangen sämtliche Angaben<br />

zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen,<br />

insbesondere deren Name und Anschrift mitzuteilen sowie Art<br />

und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Nutzungsüberlassung<br />

bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.<br />

Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung<br />

nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder<br />

der Telekom überlassen oder nur im Einvernehmen mit<br />

der Telekom führen.<br />

9 Eigentumsvorbehalt<br />

9.1 Hardware<br />

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher<br />

Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden<br />

Eigentum der Telekom. Bis zum Eigentumsübergang ist der<br />

Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Pfändung,<br />

Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware sowie<br />

Besitzwechsel sind der Telekom unverzüglich anzuzeigen.<br />

Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die<br />

Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch den Lieferanten<br />

nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Verletzung der<br />

vorgenannten Pflichten steht der Telekom nach fruchtlosem Ablauf<br />

einer angemessenen Nachfrist das Recht zu, vom Vertrag<br />

zurückzutreten.<br />

9.2 Software<br />

Die Telekom behält sich das Eigentum und einzuräumende<br />

Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung<br />

vor. Zuvor sind die Rechte nur vorläufig und durch die<br />

Telekom frei widerruflich eingeräumt. Bei Geltendmachung des<br />

Eigentumsvorbehalts durch die Telekom erlischt das Recht des<br />

Kunden zur Weiterverwendung der Software. Sämtliche vom<br />

Kunden angefertigte Programmkopien müssen gelöscht werden.<br />

10 Zahlungsbedingungen<br />

10.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich<br />

gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.<br />

10.2 Die monatlichen Preise (Softwaremanagement und Service) sind<br />

mit dem Tage der Übernahme des Softwaremanagements bzw.<br />

der Servicepflicht für den Rest des Monats anteilig zu zahlen.<br />

Danach sind diese Preise bis zum Ende des Vertragsverhältnisses<br />

monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile<br />

eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden<br />

Tag anteilig berechnet. Ein voller monatlicher Preis wird berechnet,<br />

wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines<br />

Monats kündigt, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus<br />

wichtigem Grund.<br />

10.3 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.<br />

10.4 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene<br />

Konto zu zahlen, und zwar muss er spätestens am zehnten Tag<br />

nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einer vom<br />

Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die Telekom den<br />

Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der<br />

Rechnung vom vereinbarten Konto ab.<br />

10.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine<br />

Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.<br />

Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts<br />

nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis<br />

zu.<br />

11 Änderungen der <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, Leistungsbeschreibungen<br />

und Preise<br />

Die Telekom ist berechtigt, die <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong>,<br />

die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder die Preise<br />

mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern<br />

die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Telekom<br />

für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem<br />

Kunden schriftlich mitgeteilt.<br />

Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem<br />

Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein<br />

Sonderkündigungsrecht zu. Die Telekom weist den Kunden in<br />

der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht<br />

hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird,<br />

wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht<br />

Gebrauch macht.<br />

12 Verzug<br />

12.1 Kauf und Installation<br />

Nimmt der Kunde die IT-Komponenten nicht zum vereinbarten<br />

Termin ab, so kann die Telekom ihm eine angemessene Nachfrist<br />

zur Abnahme setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 5


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

ist die Telekom berechtigt – unbeschadet ihrer gesetzlichen<br />

Rechte aus Verzug – vom Kaufvertrag zurückzutreten und einen<br />

sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz<br />

statt der Leistung in Höhe von 20 % des Kaufpreises sowie Ersatz<br />

für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.<br />

Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom<br />

einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen<br />

bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich<br />

geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.<br />

12.2 Softwaremanagement- und Serviceleistungen<br />

Kommt der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als<br />

zwei Monate erstreckt, mit mehr als 20 % der zu zahlenden, fälligen<br />

Preise in Verzug, so kann die Telekom das Vertragsverhältnis<br />

ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort<br />

in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe<br />

eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu<br />

zahlenden restlichen monatlichen Preise verlangen.<br />

Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn die Telekom<br />

einen höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen<br />

bzw. entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass ein wesentlich<br />

geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.<br />

13 Gewährleistung<br />

13.1 Kauf<br />

Sind die IT-Komponenten mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen<br />

Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen,<br />

so steht dem Kunden nach Wahl der Telekom zunächst das<br />

Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu.<br />

Hat der Kunde der Telekom nach einer ersten Aufforderung eine<br />

angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert die<br />

Telekom die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, bleibt dem<br />

Kunden das Recht vorbehalten wahlweise die Rückgängigmachung<br />

des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung<br />

zu verlangen.<br />

Bei einer die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden unerheblichen<br />

Abweichung der Leistung kann der Kunde nur die<br />

Herabsetzung der Vergütung verlangen.<br />

Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt nach Wahl der Telekom<br />

durch Bereitstellung eines neuen Änderungsstandes der<br />

Software oder durch Fehlerumgehung. Bis zur Bereitstellung eines<br />

neuen Änderungsstandes stellt die Telekom eine Zwischenlösung<br />

zur Umgehung des Mangels, wenn dies der Telekom bei<br />

angemessenem Aufwand möglich und zumutbar ist.<br />

13.2 Installation<br />

Ist die Ausführung der Installation (Ziffer 5.3) mit Mängeln behaftet,<br />

die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich<br />

beeinträchtigen, so steht dem Kunden nach Wahl der Telekom<br />

zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung<br />

(Nacherfüllung) zu.<br />

Hat der Kunde der Telekom nach einer ersten Aufforderung eine<br />

angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert die<br />

Telekom die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, bleibt dem<br />

Kunden in Bezug auf die Installation bzw. der Softwareverteilung<br />

das Recht vorbehalten wahlweise die Rückgängigmachung des<br />

Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.<br />

Bei einer die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden unerheblichen<br />

Abweichung der Leistung kann der Kunde nur die<br />

Herabsetzung der Vergütung verlangen.<br />

13.3 Softwaremanagement und Service<br />

Ist die Ausführung des Softwaremanagements (Ziffer 5.4) bzw.<br />

der Serviceleistung (Ziffer 5.5) mit Mängeln behaftet, die ihren<br />

vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigt,<br />

so kann der Kunde von der Telekom zunächst nur die<br />

Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen.<br />

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert die Telekom die<br />

Nacherfüllung, so kann der Kunde den Softwaremanagementvertrag<br />

bzw. den Servicevertrag wahlweise ohne Einhaltung einer<br />

Frist kündigen oder Herabsetzung des monatlichen Preises<br />

für das Softwaremanagement bzw. für den Service verlangen.<br />

13.4 Proaktives IT-Management<br />

Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch<br />

als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art<br />

der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen<br />

etwas anderes ergibt.<br />

Bei einer die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden unerheblichen<br />

Abweichung der Leistung kann der Kunde nur die<br />

Herabsetzung der Vergütung verlangen.<br />

Sind die überlassenen NAMS-Router mit Mängeln behaftet, die<br />

ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen,<br />

so hat der Kunde, sofern er seiner Pflicht zur Anzeige<br />

nachgekommen ist, unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche<br />

auf Minderung der monatlichen Entgelte und Schadensersatz<br />

das Recht, von der Telekom die Beseitigung der<br />

Mängel zu verlangen. Die Telekom kann statt der Mängelbeseitigung<br />

eine Ersatzeinrichtung liefern. Bei Fehlschlagen der<br />

Mängelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung kann der Kunde<br />

den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für etwaige<br />

Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 15<br />

(Haftung).<br />

Die verschuldensunabhängige Haftung der Telekom auf Schadensersatz<br />

(§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene<br />

Mängel ist ausgeschlossen.<br />

13.5 Die Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 13.1 bis 13.3 stehen<br />

dem Kunden gegenüber der Telekom ein Jahr ab Ablieferung<br />

bzw. Abnahme der jeweiligen Leistung zu.<br />

14 Rechtsmangel<br />

14.1 Software<br />

14.1.1 Bei der Überlassung von Software ist ein Rechtsmangel gegeben,<br />

wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen<br />

Rechte nach der Übergabe der Software nicht wirksam<br />

eingeräumt sind.<br />

14.1.2 Bei Rechtsmängeln leistet die Telekom dadurch Gewähr, dass<br />

sie dem Kunden nach Wahl von der Telekom eine rechtliche<br />

einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschafft<br />

wird oder sie die Software abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung<br />

zum Rechnungspreis zurücknimmt. Letzteres<br />

ist nur zulässig, wenn der Telekom eine andere Abhilfe<br />

nicht zumutbar ist.<br />

14.1.3 Der Kunde unterrichtet die Telekom unverzüglich schriftlich,<br />

falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen.<br />

Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung<br />

nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung<br />

entweder der Telekom überlassen oder nur im Einvernehmen<br />

mit der Telekom führen.<br />

14.2 Hardware<br />

14.2.1 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung im<br />

vertraglich vereinbarten Umfeld oder falls ein solches nicht vereinbart<br />

ist, entsprechend der Leistungsbeschreibung durch den<br />

Kunden, Rechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche<br />

von Rechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht,<br />

hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten<br />

hiervon der Telekom unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die<br />

Telekom wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem<br />

Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder<br />

die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung<br />

abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zum<br />

Rechnungspreis zurücknehmen. Letzteres gilt nur, wenn die Telekom<br />

keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen<br />

kann oder diese nicht zumutbar ist. Die Telekom wird von<br />

diesen Verpflichtungen frei, wenn der Kunde bei der Abwehr<br />

solcher Ansprüche Dritter nicht im Einvernehmen mit der Telekom<br />

handelt.<br />

14.2.2 Soweit eine Abhilfe gemäß Ziffer 14.2.1 nicht möglich ist oder<br />

der Telekom nicht zumutbar sein sollte, ist der Kunde berechtigt,<br />

Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche entsprechend<br />

der Ziffer 15 (Haftung) zu verlangen.<br />

14.2.3 Im Hinblick auf die Nutzung der Leistung informiert die Telekom<br />

den Kunden unverzüglich, soweit ihr gegenüber Ansprüche wegen<br />

der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.<br />

14.3 Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels verjähren<br />

in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.<br />

15 Haftung<br />

15.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer<br />

garantierten Eigenschaft haftet die Telekom unbeschränkt.<br />

15.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Telekom im Falle der Verletzung<br />

des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt.<br />

Im übrigen haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit<br />

nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die<br />

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst<br />

ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes<br />

gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig<br />

vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer<br />

Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorher-<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 6


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

sehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen<br />

Gewinn und ausgebliebene Einparungen. Die Haftung für sonstige<br />

entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.<br />

15.3 Für den Verlust von Daten haftet die Telekom bei leichter Fahrlässigkeit<br />

unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer<br />

15.2 nur, wenn der Kunde täglich eine Datensicherung durchgeführt<br />

hat.<br />

15.4 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere<br />

für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die<br />

durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen<br />

Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden<br />

Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen,<br />

die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende,<br />

nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.<br />

Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes<br />

bleibt unberührt.<br />

16 Vertragslaufzeit und Kündigung<br />

Bei Softwaremanagement- und Serviceverträgen (Ziffer 5.4 und<br />

5.5) sowie bei Verträgen über das proaktive IT-Management (Ziffer<br />

5.6) beträgt die Dauer des Vertragsverhältnisses vereinbarungsgemäß<br />

ein Jahr, zwei oder drei Jahre.<br />

Die Vertragsdauer beginnt mit dem Tag, an dem die Telekom<br />

entsprechend der getroffenen Vereinbarung die vertragliche<br />

Leistung aufnimmt. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden<br />

mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats<br />

schriftlich gekündigt werden.<br />

Soweit keine Kündigung seitens des Kunden erfolgt, verlängert<br />

sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann<br />

dann jederzeit mit einer Frist von einem Monate zum Ende eines<br />

Kalendermonats schriftlich von beiden Vertragsparteien gekündigt<br />

werden. Das Vertragsverhältnis verlängert sich aber maximal<br />

auf fünf Jahre bzw. für bei Vertragsschluss vom Kunden beigestellte<br />

Server auf vier Jahre bzw. für Storage, Backup- und Archivierungs-Systeme<br />

auf drei Jahre und endet dann automatisch,<br />

ohne das es einer Kündigung bedarf.<br />

Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.<br />

Ein wichtiger Grund ist für die Telekom insbesondere in den Fällen<br />

gegeben, in denen der Kunde die ihm nach diesen <strong>Allgemeine</strong>n<br />

<strong>Geschäftsbedingungen</strong> obliegenden Pflichten erheblich<br />

verletzt.<br />

17 Export<br />

Der Kunde wird die für Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden<br />

Import- und Exportvorschriften eigenverantwortlich beachten,<br />

insbesondere die der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der<br />

Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der<br />

Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang<br />

mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen<br />

eigenverantwortlich abwickeln.<br />

18 Höhere Gewalt<br />

18.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Telekom die vertragliche<br />

Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung<br />

des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen,<br />

haftet die Telekom nicht. Als höhere Gewalt gelten alle<br />

vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen<br />

Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen,<br />

Blockaden, Krieg und andere militärische<br />

Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge,<br />

Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme,<br />

Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar,<br />

schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet<br />

sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.<br />

18.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der<br />

Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt<br />

dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund<br />

des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der<br />

Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt,<br />

soweit die Telekom auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist,<br />

und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.<br />

18.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen,<br />

was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen,<br />

die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern.<br />

Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird<br />

der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses<br />

jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.<br />

18.4 Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate<br />

andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch<br />

eingeschriebenen Brief zu kündigen.<br />

19 Rückgabe des NAMS-Router<br />

Die ordnungsgemäße Rückgabe des überlassenen NAMS-<br />

Routers nach Vertragsende obliegt dem Kunden und erfolgt auf<br />

seine Kosten auf dem Versandweg unter Verwendung eines zugesandten<br />

Adressaufklebers.<br />

Bei Demontage und Rücktransport durch die Telekom wird der<br />

Aufwand nach den jeweils gültigen Listenpreisen berechnet.<br />

20 Sonstige Bedingungen<br />

20.1 Die Telekom ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer<br />

zu erbringen. Die Telekom haftet für die Leistungserbringung<br />

von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.<br />

20.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist Bonn. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand<br />

ist vorrangig.<br />

20.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag<br />

nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Telekom auf<br />

einen Dritten übertragen.<br />

20.4 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches<br />

Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 7


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong>, <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>.<br />

20 Zuordnung der Servicevarianten<br />

Neugeräte<br />

(Lieferung durch<br />

Telekom)<br />

Kundeneigene<br />

Geräte<br />

„Ready for<br />

<strong>Desktop</strong><br />

<strong>Services</strong> <strong>Plus</strong>“ 6)<br />

S8 S24<br />

Hardwareservice Softwareservice<br />

S24<br />

(Fremdgerät)<br />

S72 S72<br />

(Storage,<br />

Backup<br />

u. Archi-<br />

Mobil vierung)<br />

siehe Ziffer 5.5.1 5.5.2 5.5.2 5.5.3 5.5.4 5.5.5 5.5.6<br />

Klasse 1 1) X X X 2) X<br />

Klasse 2 3) X X<br />

Klasse 3 4) X X X<br />

Storage-Systeme X X 5)<br />

Klasse 1 1) X X<br />

Klasse 2 3) X 7) X<br />

Klasse 3 4) X<br />

Klasse 1 1) X X<br />

Klasse 2 3) X 7) Kundeneigene<br />

Geräte<br />

bestimmter<br />

Hersteller<br />

X<br />

8) Klasse 3 4) X<br />

Klasse 1 1) X<br />

Klasse 2 3)<br />

Kundeneigene<br />

Geräte<br />

beliebiger<br />

Hersteller Klasse 3 4)<br />

1)<br />

Zur Klasse 1 gehören <strong>Desktop</strong>-PC, Laptop und Notebook.<br />

2)<br />

Nur für Laptop und Notebook.<br />

3)<br />

Zur Klasse 2 gehören Server.<br />

4)<br />

Zur Klasse 3 gehören Peripheriegeräte (z. B. Monitore, Drucker, Scanner etc.).<br />

5)<br />

Wird nur für bestimmte Storage-Systeme (herstellerabhängig) angeboten.<br />

6)<br />

Geräte sind im Hardwareportfolio der Telekom als Ready for <strong>Desktop</strong> <strong>Services</strong> <strong>Plus</strong> aufgeführt.<br />

7)<br />

Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vertrag über Softwaremanagement (Ziffer 5.4) mit der Leistung Crash Recovery.<br />

8)<br />

Hersteller: Hewlett Packard - HP -, Fujitsu Technology Solutions - FTS -, Lenovo und Acer.<br />

Telekom, Stand: 01.12.2011 8

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