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Audi Konzern Finanzen 2011 - Audi Geschäftsbericht 2012

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208Wertschwankungen werden im Eigenkapital, in der Rücklage für die Marktbewertung vonWertpapieren, nach Berücksichtigung latenter Steuern, erfasst. In das Finanzergebnis gehendann – sofern nicht Hinweise für eine nachhaltige Wertminderung vorliegen – nur durch Veräußerungrealisierte Gewinne oder Verluste ein.„Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden wertberichtigt, sobald objektiveHinweise auf eine dauerhafte Wertminderung vorliegen. Als Hinweis auf dauerhafte Wertminderungengilt bei Eigenkapitalinstrumenten ein Marktwert, der signifikant (mehr als 20 Prozent)oder dauerhaft (mehr als 10 Prozent der durchschnittlichen Marktpreise über ein Jahr) unter denAnschaffungskosten liegt. Schuldinstrumente werden wertberichtigt, wenn ein Rückgang derkünftigen Zahlungszuflüsse aus dem finanziellen Vermögenswert erwartet wird. Keine objektivenHinweise auf Wertminderungen stellen hingegen gestiegene risikofreie Zinssätze oder Bonitätsaufschlägedar.Sofern eine Wertminderung vorliegt, wird der kumulierte Verlust aus der Rücklage für die Marktbewertungvon Wertpapieren entnommen und in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.Wertaufholungen werden – soweit es sich bei den betroffenen Wertpapieren um Eigenkapitalinstrumentehandelt – erfolgsneutral erfasst. Handelt es sich bei den wertgeminderten Wertpapierenhingegen um Schuldinstrumente, erfolgen die Wertaufholungen ergebniswirksam, fallsder Anstieg des Fair Values bei objektiver Betrachtung auf einem Ereignis beruht, das nach derergebniswirksamen Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.In die Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ fallen neben Wertpapierenauch übrige Finanzanlagen, die nicht nach der At-Equity-Methode bewertet werden. Dafür die übrigen Finanzanlagen kein aktiver Markt existiert, werden diese mit ihren Anschaffungskostenangesetzt. Soweit Hinweise auf niedrigere Fair Values vorliegen, werden entsprechendeWertanpassungen vorgenommen.Derivative Finanzinstrumente und Hedge AccountingZur Sicherung von Bilanzpositionen und zukünftigen Zahlungsströmen (sogenannte Grundgeschäfte)gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.Dafür werden Termingeschäfte und zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken auchOptionsgeschäfte eingesetzt.Zudem werden nach den Regeln des IAS 39 auch bestimmte Verträge als derivative Finanzinstrumenteklassifiziert:– Rechte zum Erwerb von Unternehmensanteilen,– vom <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong> mit Vertragshändlern getroffene Vereinbarungen zur Absicherung desHandels gegen mögliche Verluste aus Rückkaufverpflichtungen für Leasingfahrzeuge.Voraussetzung für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) ist, dass dereindeutige Sicherungszusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument dokumentiertund deren Effektivität nachgewiesen ist.Die bilanzielle Berücksichtigung der Fair-Value-Änderungen der Sicherungsinstrumente ist vonder Art der Sicherungsbeziehung abhängig.Bei der Absicherung von Wechselkursrisiken aus zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges)werden die Marktwertschwankungen des effektiven Teils eines Derivats zunächst erfolgsneutralim Eigenkapital, in der Rücklage für Cashflow-Hedges, ausgewiesen und erst mit Fälligkeit desabgesicherten Grundgeschäfts ergebniswirksam erfasst. Der ineffektive Teil eines Hedge wirdsofort erfolgswirksam erfasst.Derivative Finanzinstrumente, die nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Absicherung vonMarktrisiken dienen, jedoch den Anforderungen des IAS 39 an die Effektivität der Sicherungsbeziehungennicht vollständig genügen, werden als „erfolgswirksam zum Fair Value bewertet“eingestuft.Die Bilanzierung von Rechten zum Erwerb von Unternehmensanteilen sowie das Modell zurAbsicherung des Handels gegen mögliche Verluste aus Rückkaufverpflichtungen für Leasingfahrzeugeerfolgen ebenfalls nach den Regelungen für „erfolgswirksam zum Fair Value bewerteteFinanzinstrumente“.

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