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Audi Konzern Finanzen 2011 - Audi Geschäftsbericht 2012

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178Risikoidentifikation, -bewertung und -dokumentationDas Risikomanagement des <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong>s kommt den Verpflichtungen aus geltenden gesetzlichenund internen Regelungen nach. So werden die gesetzlichen Grundlagen fortwährend überprüftund neue Anforderungen eindeutig identifiziert und umgesetzt.An die Risikoverantwortlichen der einzelnen Geschäftsbereiche sowie der Tochtergesellschaften,von denen erhebliche Risiken für den <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong> ausgehen können, werden vom zentralenRisikomanagement entsprechende Risikoabfragen gerichtet.In einer jährlichen standardisierten Risikoabfrage des zentralen Risikomanagements ermittelndie Risiko-Compliance-Koordinatoren der jeweiligen Geschäftsbereiche der AUDI AG sowie dieRisk-Compliance-Officer der Tochtergesellschaften ihre jeweiligen Risiken. Das zentrale Risikomanagementachtet dabei auf die Einhaltung der konzernweiten Standards und Verfahren bei derRisikoerfassung und unterstützt die Risiko-Compliance-Koordinatoren bei ihren Risikomeldungen,auf deren Grundlage die konzernweite Risikolandschaft ermittelt wird. Die Risikomeldungenwerden mithilfe vertiefender Interviews in ausgewählten Bereichen und Tochtergesellschaftenauf Plausibilität und Angemessenheit überprüft.Jedes Einzelrisiko wird zunächst hinsichtlich seiner jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.Anschließend erfolgt eine Beurteilung des potenziellen Schadens sowie der implementiertenRisikosteuerungsinstrumente und deren Wirksamkeit.Alle notwendigen Vorkehrungen werden getroffen, um identifizierte Risiken zu minimieren bzw.zu verhindern.Neben der standardisierten Risikomeldung sind alle Fachbereiche angehalten, kurzfristige Änderungender Risikolage in Form von Ad-hoc-Meldungen gegenüber dem zentralen Risikomanagementaufzuzeigen.Das zentrale Risikomanagement verantwortet eine regelmäßige und zeitnahe Information überdie unternehmerische Risikolandschaft des <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong>s an Vorstand und Aufsichtsrat undstellt dies durch konzernweit definierte Berichtswege sicher.Im Rahmen der Prüfung beurteilt der Abschlussprüfer, ob der Vorstand die ihm nach § 91Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danacheinzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. Damit wird der <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong>den Anforderungen aus dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich(KonTraG) gerecht. Die Anforderungen nach KonTraG werden zudem in die Berichterstattunggemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) integriert.Fortlaufende Überprüfung und WeiterentwicklungDie Prozesse des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems unterliegen im <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong>einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung. Dabei dienen die gewonnenen Erkenntnisseder internen Revision und der externen Abschlussprüfer als Grundlage für fortlaufende Verbesserungenund unterstützen die Verwirklichung einer lernenden Organisation. Die Revision unddie Abschlussprüfer dienen dabei als unabhängige Instanzen zur Überwachung der Ordnungsmäßigkeitund Wirksamkeit. Vorstand und Aufsichtsrat werden über die aktuellen Entwicklungensowohl zyklisch als auch ereignisorientiert informiert.EinzelrisikenDer <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong> sieht sich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl unterschiedlicherRisikofelder ausgesetzt. Die aufgezeigten Risiken beziehen sich jeweils auf einenZeitraum der Jahre <strong>2012</strong> bis 2014.UmfeldrisikenAls global agierender Automobilhersteller wird das operative Geschäft des <strong>Audi</strong> <strong>Konzern</strong>s inhohem Maße von den internationalen konjunkturellen Rahmenbedingungen beeinflusst. Dabeisind vor allem die für das Unternehmen wichtigen Absatzmärkte Europa, China und USA vonbesonderer Bedeutung.

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