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Audi Konzern Finanzen 2011 - Audi Geschäftsbericht 2012

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253Corporate Governance BerichtCORPORATE GOVERNANCEDeutscher Corporate Governance Kodex im Jahr <strong>2011</strong>Das Bundesministerium der Justiz hat am 2. Juli 2010 den Deutschen Corporate GovernanceKodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigersbekannt gegeben. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG haben auch im abgelaufenen Geschäftsjahrdie Empfehlungen und Anregungen des Kodex eingehend diskutiert und die entsprechendenBeschlüsse gefasst.Corporate Governance Bericht253 Corporate Governance253 Erklärung zurUnternehmensführung254 Compliance254 Risikomanagement255 Kommunikation undTransparenz255 Vergütungssystematik fürAufsichtsrat und Vorstand256 Mandate des Vorstands257 Mandate des AufsichtsratsUmsetzung der Empfehlungen und AnregungenDen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 wird entsprochen. Es geltenjedoch die Einschränkungen, dass der Aufsichtsrat keinen Nominierungsausschuss bildet (Ziffer5.3.3 Kodex). Nach Einschätzung des Gremiums würde ein solcher Ausschuss lediglich die Zahl derAusschüsse erhöhen, ohne die Arbeit des Aufsichtsrats spürbar zu verbessern. Zudem werden dieWahlen zum Aufsichtsrat nicht als Einzelwahlen durchgeführt (Ziffer 5.4.3, Satz 1 Kodex). Listenwahlensind durchaus üblich bei demokratischen Abstimmungen. Seit dem 23. November 2009wird beim Neuabschluss von Vorstandsverträgen ein Abfindungs-Cap vereinbart und damit derZiffer 4.2.3 Kodex für Neuverträge entsprochen. Allerdings bleiben Verträge, die vor diesem Zeitpunktabgeschlossen wurden, aus Gründen des Bestandsschutzes von dieser Regelung unberührt.Bei den Anregungen des Kodex gilt Folgendes:Die AUDI AG überträgt die Hauptversammlung bis zum Beginn der Aussprache im Internet. Sowird dem Informationsbedürfnis sowie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des einzelnenAktionärs ausgewogen Rechnung getragen. Bei dieser Vorgehensweise besteht kein Anlass, dieErreichbarkeit eines Stimmrechtsvertreters des Unternehmens (Ziffer 2.3.3, Satz 3, 2. HalbsatzKodex) für abwesende Aktionäre während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Zudem enthältdie erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats keine auf den langfristigenUnternehmenserfolg bezogene Bestandteile (Ziffer 5.4.6, Absatz 2, Satz 2 Kodex). Hier sollzunächst weiterhin die Diskussion in der Fachöffentlichkeit verfolgt werden.Angaben gemäß Ziffer 6.6 des KodexMitteilungspflichtige Erwerbs- oder Veräußerungsvorgänge sind im abgelaufenen Geschäftsjahrnicht getätigt worden.Aktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte AnreizsystemeDie AUDI AG bietet keine derartigen Programme oder Anreizsysteme an.VergütungssystematikÜber die Grundzüge des Vergütungssystems für Aufsichtsrat und Vorstand wird detailliert imAnhang dieses Geschäftsberichts unter „Angaben zu Aufsichtsrat und Vorstand“ berichtet. DieseInformationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich (www.audi.de/gb-anhang).Erklärung zum Kodex im InternetAm 23. November <strong>2011</strong> wurde die gemeinschaftliche Erklärung von Vorstand und Aufsichtsratder AUDI AG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf der <strong>Audi</strong>Internetseite www.audi.de/cgk-erklaerung veröffentlicht.ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB ist auf der Internetseitewww.audi.de/unternehmensfuehrung dauerhaft zugänglich.

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