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Audi Konzern Finanzen 2011 - Audi Geschäftsbericht 2012

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252Erklärung des Vorstands der AUDI AGzum <strong>Konzern</strong>abschluss <strong>2011</strong>Der Vorstand der AUDI AG ist verantwortlich für die Aufstellung des <strong>Konzern</strong>abschlusses und des<strong>Konzern</strong>lageberichts. Die Berichterstattung erfolgt nach den International Financial ReportingStandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den Auslegungen desInternational Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Der <strong>Konzern</strong>lageberichtwird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. DieAUDI AG ist nach § 315a HGB verpflichtet, ihren <strong>Konzern</strong>abschluss nach den Vorschriften desInternational Accounting Standards Board (IASB) zu erstellen.Die Ordnungsmäßigkeit des <strong>Konzern</strong>abschlusses und des <strong>Konzern</strong>lageberichts wird durch interneKontrollsysteme, den Einsatz konzernweit einheitlicher Richtlinien sowie durch Maßnahmenzur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter sichergestellt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriftenund konzerninternen Richtlinien sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit derKontrollsysteme werden kontinuierlich konzernweit geprüft. Die vom Gesetzgeber geforderteFrühwarnfunktion wird durch ein konzernweites Risikomanagement-System erreicht, das demVorstand ermöglicht, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmeneinzuleiten.Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hatgemäß Beschluss der Hauptversammlung den <strong>Konzern</strong>abschluss und den <strong>Konzern</strong>lagebericht alsunabhängiger Wirtschaftsprüfer geprüft und den auf der vorangehenden Seite abgedrucktenuneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.In Anwesenheit des Abschlussprüfers sind der <strong>Konzern</strong>abschluss, der <strong>Konzern</strong>lagebericht, derPrüfungsbericht sowie die vom Vorstand zu treffenden Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennungvon Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, im Aufsichtsrat eingehenderörtert worden. Das Ergebnis dieser Prüfung geht aus dem Bericht des Aufsichtsratshervor.

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