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Audi Konzern Finanzen 2011 - Audi Geschäftsbericht 2012

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251Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers„Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der AUDI Aktiengesellschaft, Ingolstadt, aufgestellten <strong>Konzern</strong>abschluss −bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Kapitalflussrechnung,Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang − sowie den <strong>Konzern</strong>lagebericht fürdas Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember <strong>2011</strong> geprüft. Die Aufstellung von <strong>Konzern</strong>abschlussund <strong>Konzern</strong>lagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und denergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in derVerantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der vonuns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den <strong>Konzern</strong>abschluss und den <strong>Konzern</strong>lageberichtabzugeben.Wir haben unsere <strong>Konzern</strong>abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institutder Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeitenund Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den <strong>Konzern</strong>abschluss unter Beachtungder anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den <strong>Konzern</strong>lageberichtvermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichenderSicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden dieKenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des<strong>Konzern</strong>s sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfungwerden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowieNachweise für die Angaben im <strong>Konzern</strong>abschluss und <strong>Konzern</strong>lagebericht überwiegend auf derBasis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse derin den <strong>Konzern</strong>abschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungendes Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des <strong>Konzern</strong>abschlussesund des <strong>Konzern</strong>lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichendsichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder <strong>Konzern</strong>abschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach§ 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtungdieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,Finanz- und Ertragslage des <strong>Konzern</strong>s. Der <strong>Konzern</strong>lagebericht steht in Einklang mit dem <strong>Konzern</strong>abschluss,vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des <strong>Konzern</strong>s und stelltdie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“München, den 6. Februar <strong>2012</strong>PricewaterhouseCoopersAktiengesellschaftWirtschaftsprüfungsgesellschaftHarald KayserWirtschaftsprüferKlaus SchusterWirtschaftsprüfer

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