Bericht - SBK Sektion Zentralschweiz
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Der Grosse Stadtrat von Luzern,nach Kenntnisnahme vom <strong>Bericht</strong> 22 vom 28. September 2011 betreffendRegelung Beihilfe zum Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungender Stadt Luzern,gestützt auf den <strong>Bericht</strong> der Sozialkommission,in Anwendung von Art. 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Stadt Luzern vom7. Februar 1999,beschliesst:I. Vom <strong>Bericht</strong> „Regelung Beihilfe zum Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungender Stadt Luzern“ wird zustimmend Kenntnis genommen.Seite 26