11.07.2015 Aufrufe

Bericht - SBK Sektion Zentralschweiz

Bericht - SBK Sektion Zentralschweiz

Bericht - SBK Sektion Zentralschweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

umfangreichen baulichen Sanierung der Betagtenzentren wie auch mit der Einführung städtischerZusatzleistungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner zur Vermeidung wirtschaftlicherSozialhilfe infolge von Pflegebedürftigkeit im Alter (B+A 44/2007 vom 19. September2007: „Reform der Heimtaxen im Anschluss an die Finanzreform 08“).Mit seinem Leistungsauftrag an die Dienstabteilung Heime und Alterssiedlungen bekennt sichder Stadtrat zu seinen Betagtenzentren und Pflegewohnungen. Er ermöglicht damit optimaleRahmenbedingungen für qualitativ hochstehende Dienstleistungen und eine bedarfsgerechteWeiterentwicklung dieser Alterseinrichtungen.10 Palliative Care in den Heimen und Alterssiedlungender Stadt LuzernDie palliative Medizin und die palliative Pflege haben in unserem Gesundheitssystem stark anBedeutung gewonnen. Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Betagtenzentren und Pflegewohnungender Stadt Luzern sollen, in Anlehnung an das neue Gesundheitsgesetz desKantons Luzern, Pflege und Betreuung nach einheitlichen Grundsätzen der Palliative Careerhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Abteilung Heime und Alterssiedlungen einKonzept zur „Integrierten Palliative Care“ erarbeitet, welches in den Betagtenzentren undPflegewohnungen zurzeit schwerpunktmässig umgesetzt wird. Parallel dazu lief 2009 und2010 der Pilotbetrieb für eine spezielle Palliativabteilung auch für jüngere Menschen im HausRubin des Betagtenzentrums Eichhof mit bis zu sieben Plätzen. Diese bieten die Möglichkeit,Erwachsene aller Altersgruppen, welche aufgrund ihrer fortgeschrittenen Krankheit nichtmehr zu Hause gepflegt werden können, aufzunehmen und zu betreuen. Die Palliativabteilungist während des Pilotbetriebs von der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit evaluiertworden. Die Ergebnisse fielen durchwegs positiv aus, sodass das Spezialangebot weitergeführtund in die kantonale Pflegeheimplanung aufgenommen werden konnte.11 Weiteres VorgehenWie vorne bereits ausgeführt, ist der Stadtrat der Meinung, dass der Umgang mit der Beihilfezum Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Stadt Luzern geregelt werdenmuss. Vor diesem Hintergrund erlässt er auf den 1. Juli 2012 diesbezügliche Weisungen.Der Stadtrat informiert mit diesem <strong>Bericht</strong> das Parlament und die Öffentlichkeit, wie er dieBeihilfe zum Suizid in den Betagtenzentren und Pflegewohnungen der Stadt Luzern mitentsprechenden Schutzbestimmungen sowie flankierenden Massnahmen zu regeln gedenkt.Seite 24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!