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Formular - Marktgemeinde Seewalchen am Attersee

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Nachstehend wird die Verordnung des Gemeinderates<br />

der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seewalchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Attersee</strong>, vom<br />

18.4.1978, abgeändert <strong>am</strong> 6.3.1979 betreffend das<br />

Verbot des Rasenmähens<br />

in Erinnerung gebracht.<br />

Reisepass NEU<br />

Am 16.06.2006 wurde mit der Ausstellung der neuen biometrischen<br />

Reisepässe gestartet. Die Anträge können sowohl<br />

bei der Bezirkshauptmannschaft als auch bei der Gemeinde<br />

eingebracht werden. Die Dokumente werden dann dem<br />

Bürger von der Österr. Staatsdruckerei per Rsb-Brief innerhalb<br />

von 1 Woche zugestellt.<br />

Die Gebühren für den Reisepass mit Chip bleiben so<br />

wie bisher bei < 69,00.<br />

Neu dagegen ist, dass Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren<br />

nur mehr < 26,00 kosten (enthalten keinen Chip).<br />

Es können sowohl im neuen als auch im alten Reisepass<br />

Kinder nachgetragen werden. (Gebühr wie bisher < 26,00 pro<br />

Antrag)<br />

Antragsteller, die den Reisepass dringend benötigen, müssen<br />

die Anträge direkt beim Pass<strong>am</strong>t (BH) einreichen (persönliches<br />

Erscheinen jedes Passwerbers, auch bei Kindern<br />

unabhängig vom Alter!). – Möglichkeit der Produktion als<br />

Expresspass – Kosten < 100,00 bzw. < 38,00 für Kinder<br />

unter 12 Jahren. Dauer der Produktion 2 – 3 Tage lt. Staatsdruckerei.<br />

Passwerber, die ihren noch gültigen Reisepass während der<br />

Produktionsdauer noch benötigen müssen ebenfalls persönlich<br />

bei der Bezirkshauptmannschaft vorsprechen.<br />

Antragsteller, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis<br />

besessen haben, benötigen zur Antragstellung u.a. auch<br />

einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis. (Kinder unter 12<br />

Jahren!)<br />

Erforderliche Unterlagen variieren, je nach Antragsteller:<br />

Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde,<br />

Nachweis über akad. Grad, Meldezettel, 1 Passbild, alter<br />

Reisepass.<br />

§ 1<br />

Der Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren)<br />

ist an S<strong>am</strong>stagen von 4.00 – 7.00 und ab<br />

19.00 Uhr und an Sonntagen sowie Feiertagen zur<br />

Gänze verboten.<br />

§ 2<br />

Eine Übertretung des Verbotes nach § 1 dieser Verordnung<br />

ist eine Verwaltungsübertretung und wird nach<br />

§ 41 (1) letzter Satz der O.ö.Gem.O, vom Bürgermeister<br />

bis Euro 73,- bestraft.<br />

OÖ F<strong>am</strong>ilienkarte<br />

F<strong>am</strong>ilienkartenbesitzer hatten in Oberösterreich schon immer<br />

gute Karten. Seit mittlerweile 6 Jahren ermöglicht diese Karte<br />

oö. F<strong>am</strong>ilien Vorteile bei der Freizeitgestaltung, im Handel<br />

und in der Gastronomie.<br />

Ab 1. Juli 2006 können F<strong>am</strong>ilien mit der neuen OÖ F<strong>am</strong>ilienkarte/ÖBB<br />

VORTEILScard bis zu 50 Prozent günstiger Bahn<br />

fahren, mitfahrende Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos.<br />

Diese neue Karte wird allen F<strong>am</strong>ilien automatisch zugeschickt,<br />

die bereits eine OÖ F<strong>am</strong>ilien-karte bzw. eine ÖBB<br />

VORTEILScard F<strong>am</strong>ilie haben.<br />

Springen Sie auf und nutzen Sie diesen besonderen Vorteil.<br />

Die Ferien sind in greifbarer Nähe und die F<strong>am</strong>ilien planen<br />

verschiedenste Ausflüge. Steigen Sie in den Zug ein und ersparen<br />

Sie sich teure Spritkosten, lästige Staus usw.<br />

Ferientipp:<br />

Besuchen Sie die Oö. Landesausstellung 2006 „Kohle und<br />

D<strong>am</strong>pf“ in Ampflwang und profitieren Sie gleich doppelt: Nutzen<br />

Sie einerseits den Vorteil der ermäßigten Bahnfahrt und<br />

andererseits den vergünstigten F<strong>am</strong>ilienpreis für den Besuch<br />

der Oö. Landesausstellung um 8 Euro mit der neuen OÖ<br />

F<strong>am</strong>ilienkarte/ÖBB VORTEILScard.<br />

Weitere interessante Ausflugsmöglichkeiten mit der OÖ<br />

F<strong>am</strong>ilienkarte finden Sie auf www.f<strong>am</strong>ilienkarte.at<br />

Im Sinne der<br />

Verkehrssicherheit<br />

Bäume, Sträucher und<br />

Hecken zurückschneiden<br />

In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass durch Hecken<br />

und Sträucher, die auf Verkehrsflächen ragen, die Sicherheit<br />

des Straßenverkehrs beeinträchtigt ist. Häufig sind dadurch<br />

sogar Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen usw. kaum<br />

mehr sichtbar. die Grundeigentümer sind nach der Straßenverkehrsordnung<br />

verpfliichtet:<br />

„Bäume, Sträucher, Hecken und dgl., welche die Verkehrssicherheit,<br />

insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf<br />

oder auf die Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs,<br />

oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich<br />

der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr<br />

dienenden Anlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.“<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seewalchen</strong> ersucht daher alle Grundbesitzer<br />

mit Nachdruck, Bäume, Sträucher und Hecken, die in<br />

das öffentliche Gut ragen - auch im eigenen Interesse im Hinblick<br />

auf die Haftung bei Verkehrsunfällen - bis zur Grundgrenze<br />

zurückzuschneiden.<br />

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