Formular - Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
Formular - Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
Formular - Marktgemeinde Seewalchen am Attersee
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Nachstehend wird die Verordnung des Gemeinderates<br />
der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seewalchen</strong> <strong>am</strong> <strong>Attersee</strong>, vom<br />
18.4.1978, abgeändert <strong>am</strong> 6.3.1979 betreffend das<br />
Verbot des Rasenmähens<br />
in Erinnerung gebracht.<br />
Reisepass NEU<br />
Am 16.06.2006 wurde mit der Ausstellung der neuen biometrischen<br />
Reisepässe gestartet. Die Anträge können sowohl<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft als auch bei der Gemeinde<br />
eingebracht werden. Die Dokumente werden dann dem<br />
Bürger von der Österr. Staatsdruckerei per Rsb-Brief innerhalb<br />
von 1 Woche zugestellt.<br />
Die Gebühren für den Reisepass mit Chip bleiben so<br />
wie bisher bei < 69,00.<br />
Neu dagegen ist, dass Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren<br />
nur mehr < 26,00 kosten (enthalten keinen Chip).<br />
Es können sowohl im neuen als auch im alten Reisepass<br />
Kinder nachgetragen werden. (Gebühr wie bisher < 26,00 pro<br />
Antrag)<br />
Antragsteller, die den Reisepass dringend benötigen, müssen<br />
die Anträge direkt beim Pass<strong>am</strong>t (BH) einreichen (persönliches<br />
Erscheinen jedes Passwerbers, auch bei Kindern<br />
unabhängig vom Alter!). – Möglichkeit der Produktion als<br />
Expresspass – Kosten < 100,00 bzw. < 38,00 für Kinder<br />
unter 12 Jahren. Dauer der Produktion 2 – 3 Tage lt. Staatsdruckerei.<br />
Passwerber, die ihren noch gültigen Reisepass während der<br />
Produktionsdauer noch benötigen müssen ebenfalls persönlich<br />
bei der Bezirkshauptmannschaft vorsprechen.<br />
Antragsteller, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis<br />
besessen haben, benötigen zur Antragstellung u.a. auch<br />
einen eigenen Staatsbürgerschaftsnachweis. (Kinder unter 12<br />
Jahren!)<br />
Erforderliche Unterlagen variieren, je nach Antragsteller:<br />
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde,<br />
Nachweis über akad. Grad, Meldezettel, 1 Passbild, alter<br />
Reisepass.<br />
§ 1<br />
Der Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren)<br />
ist an S<strong>am</strong>stagen von 4.00 – 7.00 und ab<br />
19.00 Uhr und an Sonntagen sowie Feiertagen zur<br />
Gänze verboten.<br />
§ 2<br />
Eine Übertretung des Verbotes nach § 1 dieser Verordnung<br />
ist eine Verwaltungsübertretung und wird nach<br />
§ 41 (1) letzter Satz der O.ö.Gem.O, vom Bürgermeister<br />
bis Euro 73,- bestraft.<br />
OÖ F<strong>am</strong>ilienkarte<br />
F<strong>am</strong>ilienkartenbesitzer hatten in Oberösterreich schon immer<br />
gute Karten. Seit mittlerweile 6 Jahren ermöglicht diese Karte<br />
oö. F<strong>am</strong>ilien Vorteile bei der Freizeitgestaltung, im Handel<br />
und in der Gastronomie.<br />
Ab 1. Juli 2006 können F<strong>am</strong>ilien mit der neuen OÖ F<strong>am</strong>ilienkarte/ÖBB<br />
VORTEILScard bis zu 50 Prozent günstiger Bahn<br />
fahren, mitfahrende Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos.<br />
Diese neue Karte wird allen F<strong>am</strong>ilien automatisch zugeschickt,<br />
die bereits eine OÖ F<strong>am</strong>ilien-karte bzw. eine ÖBB<br />
VORTEILScard F<strong>am</strong>ilie haben.<br />
Springen Sie auf und nutzen Sie diesen besonderen Vorteil.<br />
Die Ferien sind in greifbarer Nähe und die F<strong>am</strong>ilien planen<br />
verschiedenste Ausflüge. Steigen Sie in den Zug ein und ersparen<br />
Sie sich teure Spritkosten, lästige Staus usw.<br />
Ferientipp:<br />
Besuchen Sie die Oö. Landesausstellung 2006 „Kohle und<br />
D<strong>am</strong>pf“ in Ampflwang und profitieren Sie gleich doppelt: Nutzen<br />
Sie einerseits den Vorteil der ermäßigten Bahnfahrt und<br />
andererseits den vergünstigten F<strong>am</strong>ilienpreis für den Besuch<br />
der Oö. Landesausstellung um 8 Euro mit der neuen OÖ<br />
F<strong>am</strong>ilienkarte/ÖBB VORTEILScard.<br />
Weitere interessante Ausflugsmöglichkeiten mit der OÖ<br />
F<strong>am</strong>ilienkarte finden Sie auf www.f<strong>am</strong>ilienkarte.at<br />
Im Sinne der<br />
Verkehrssicherheit<br />
Bäume, Sträucher und<br />
Hecken zurückschneiden<br />
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass durch Hecken<br />
und Sträucher, die auf Verkehrsflächen ragen, die Sicherheit<br />
des Straßenverkehrs beeinträchtigt ist. Häufig sind dadurch<br />
sogar Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen usw. kaum<br />
mehr sichtbar. die Grundeigentümer sind nach der Straßenverkehrsordnung<br />
verpfliichtet:<br />
„Bäume, Sträucher, Hecken und dgl., welche die Verkehrssicherheit,<br />
insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf<br />
oder auf die Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs,<br />
oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich<br />
der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr<br />
dienenden Anlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.“<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Seewalchen</strong> ersucht daher alle Grundbesitzer<br />
mit Nachdruck, Bäume, Sträucher und Hecken, die in<br />
das öffentliche Gut ragen - auch im eigenen Interesse im Hinblick<br />
auf die Haftung bei Verkehrsunfällen - bis zur Grundgrenze<br />
zurückzuschneiden.<br />
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