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Formular - Marktgemeinde Seewalchen am Attersee

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8.- pro Kind und Monat), und aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Arbeitskreises Gemeindefinanzen, wird ab<br />

dem Kindergartenjahr 2006/07 pro Kind ein monatlicher<br />

Kindergartentransportbeitrag in Höhe von < 5,- zuzüglich<br />

10% Umsatzsteuer eingehoben. Mit der Durchführung des<br />

Kindergarten-Kindertransportes wurde die Firma Stern & Hafferl<br />

beauftragt.<br />

� Aufgrund der anhaltenden Abgänge bei den u.a. Dienstleistungen,<br />

sowie aufgrund der Feststellung des Landesprüfberichtes<br />

und der Empfehlung des Arbeitskreises Gemeindefinanzen<br />

beschloss der Gemeinderat eine Wertanpassung<br />

der Gebühren bei der Schülerausspeisung und bei der Aktion<br />

Essen auf Rädern. Die Indizierung bei Essen auf Rädern<br />

erfolgt u.a. auch in Abhängigkeit von den jeweiligen Pensionserhöhungen.<br />

Weiters wurde eine längerfristige Kooperation mit der Gemeinde<br />

Schörfling für die gemeins<strong>am</strong>e Organisation der Schülerausspeisung<br />

beschlossen.<br />

� Aufgrund diverser Probleme bei der Handhabung der<br />

Kanalbenützungsgebührenordnung für Schwimmbeckenwässer<br />

beschloss der Gemeinderat die Anwendung bestimmter<br />

Richtlinien über die Entleerung/Versickerung von Schwimmbeckenabwässern.<br />

Die Richtlinien finden Sie auf Seite 13.<br />

� Die vor kurzem von der F<strong>am</strong>ilie Pixner in Roith<strong>am</strong> erworbenen<br />

landwirtschaftlichen Flächen wurden an die F<strong>am</strong>ilie<br />

Sobotka in Steindorf auf unbestimmte Zeit mit einjähriger<br />

Kündigungsmöglichkeit verpachtet.<br />

� Die FF <strong>Seewalchen</strong> hat mit Eingabe vom 16.2.2006<br />

ein Ansuchen betreffend Ankauf eines Rüstlöschfahrzeuges<br />

– RLFA-2000 ersucht. Die Normkosten (Fahrzeug s<strong>am</strong>t Aufbau<br />

und Pflichtausrüstung) des RLFA-200 betragen < 330.000,—<br />

. Die Förderung des LFK OÖ beträgt < 95.000,—; Bedarfszuweisungsmittel<br />

werden üblicherweise in derselben Höhe gewährt,<br />

somit verbleibt ein Restbetrag von < 140.000,-<br />

Der Gemeindebeitrag soll - wie bei den früheren Fahrzeugankäufen<br />

- als Fixbetrag in Höhe von < 105.000,— festgelegt<br />

werden, auch bei eventueller Änderung der Fahrzeugtype,<br />

wobei der Erlös des Verkaufes des alten Fahrzeuges den<br />

Gemeindebeitrag vermindert.<br />

Der Restbetrag aufgrund der Normkosten in Höhe von dzt. <<br />

35.000,- muss von der Feuerwehr aufgebracht werden, der<br />

sich jedoch aufgrund des Ausschreibungsergebnisses in jede<br />

Richtung verändern kann. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss<br />

mit Finanzierungsplan fasste der Gemeinderat <strong>am</strong><br />

6.Juli.<br />

� Der Zuschlag für die Durchführung der öffentlich ausgeschriebenen<br />

Kanalbauarbeiten <strong>am</strong> Kanal BA-11 in<br />

Hainingerbach erging an den Billigstbieter, die Fa. TEERAG-<br />

ASDAG in Linz, mit einer Ges<strong>am</strong>tauftragssumme in Höhe<br />

von < 342.936.- excl. Mwst.<br />

� Aufgrund ausführungstechnischer Probleme wurde das<br />

Vergabeverfahren für das Kanalbauprojekt BA-13<br />

(Oberflächenwasserentsorgung in Litzlberg) vom Gemeinderat<br />

widerrufen.<br />

� Die öffentlich ausgeschriebenen Winterdienstarbeiten<br />

auf Gemeindestraßen und öffentlichen Plätzen ab dem Winter<br />

2006/07 wurden in Form einer Rahmenvereinbarung gem.<br />

Bundesvergabegesetz 2006 an die Firma Kircher in Zipf vergeben.<br />

� Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde<br />

wurden aufgrund der Änderungen im Bundesvergabegesetz<br />

2006 materiell-rechtlich adaptiert und Festlegungen<br />

betreffend der Erfüllungsgarantien getroffen.<br />

� Die Förderrichtlinien für die Wirtschafts- bzw. Arbeitsplatzförderung<br />

von Gewerbebetrieben wurden dahingehend geändert,<br />

dass nur jene Betriebe gefördert werden, die keinen<br />

Freibetrag gem. § 9 Kommunalsteuergesetz beanspruchen.<br />

� Jene Abschnitte von Ortschafts- und Güterwegen, die<br />

durch Fahr- und Frostschäden starke Asfaltnetzrisse aufweisen,<br />

sollen durch Aufbringen von Asphaltspritzdecken durch<br />

die Güterwegmeisterei saniert, und d<strong>am</strong>it vor dem Eindringen<br />

von Wasser und weiteren Frostschäden geschützt werden.<br />

Die Sanierungsarbeiten werden im Zuge des Güterwegerhaltungsprogr<strong>am</strong>ms<br />

des Landes im unbedingt notwendigen<br />

Ausmaß durchgeführt.<br />

� Der Auftrag für den Bau der geplanten Entlastungsstraße<br />

im Bereich des ehem. „Kastinger-Areals“ zwischen<br />

Neissingerstrasse und Steindorferstraße, die gleichzeitig die<br />

Zufahrtsstraße zum neuen Fachmarktzentrum der Firma Müller<br />

darstellt, wird inkl. der Errichtung von Abbiegespuren auf der<br />

Neissingerstrasse an die Firma Lang & Menhofer ergehen.<br />

Da die Mehrkosten für die Anbindung an die Neissingerstrasse<br />

einschließlich der Abbiegespuren nicht im heurigen Straßenbaubudget<br />

der Gemeinde enthalten sind, werden sie von der<br />

Firma Müller vorfinanziert. Die Planungsarbeiten wurden an<br />

die Fa. KMP und die vermessungstechnischen Geländeaufnahmen<br />

an Geometer Ahrer vergeben.<br />

� Keine Mehrheit fand der Antrag, im Bereich der vor<br />

Kurzem auf die andere Straßenseite verlegten Kurzparkzone<br />

im Bereich der Fleischhauerei Haydinger in der Hauptstraße<br />

auf der verbleibenden Fahrbahn ein Halteverbot zu erlassen,<br />

obwohl immer wieder Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt<br />

werden.<br />

� Abgewiesen wurde die Berufung einer Anrainergemeinschaft<br />

gegen den Baubewilligungsbescheid für das<br />

Bauvorhaben „5 Doppelwohnhäuser mit Garagen“ auf den<br />

Kroiß-Gründen in Rosenau, Maria Theresienstraße.<br />

� Aufgrund der Vorstellungsentscheidungen der Baurechtsabteilung<br />

des Landes O.Ö. wurde den Berufungen der<br />

F<strong>am</strong>ilie Anton Gebetsberger in Litzlberg und des Herrn Wolfgang<br />

Fürthauer in Haining gegen die Abweisung ihrer Ausnahmeanträge<br />

vom Aufschließungsbeitrag stattgegeben.<br />

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