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Aufnahmerichtlinien der ENERGIE BURGENLAND

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Kriterien für dasAufnahmeverfahreninnerhalb <strong>der</strong>Energie Burgenland AG


ZielUnsere Werte – Nachhaltigkeit, Innovation, Kundenservice, Initiative, Teamwork, Effizienz,Kompetenz und Erfolgsbeteiligung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sind uns ein Anliegen undfinden auch im Auswahlverfahren Anwendung. Es ist uns wichtig, qualifizierte, entwicklungsfähigeMitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sozialer Verantwortung zu gewinnen.GrundsätzeWir nehmen jede Bewerbung ernst und bemühen uns, Aufnahmeverfahren so rasch als möglichzu führen und abzuschließen. Wir bitten um Verständnis und Nachsicht, sollte <strong>der</strong> Bürokratieteufeleinmal zuschlagen. Wenn Sie diesen Eindruck haben, teilen Sie uns das formlos mit – wir vertreibenihn dann gemeinsam.Das Verfahren ist einheitlich für das gesamte Unternehmen. Aus diesem Grund erfolgt die gesamteBewerberkorrespondenz durch die Personalabteilung <strong>der</strong> Energie Burgenland AG, die Entscheidungobliegt <strong>der</strong> Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens; Bewerbungen gelten, auch wenn siean ein einzelnes Unternehmen gerichtet sind, für die Energie Burgenland AG insgesamt und werdenunabhängig von einem konkreten Bedarf für die Tochterunternehmen <strong>der</strong> Energie Burgenland AG inEvidenz gehalten. Eine einseitige Weitergabe von Bewerbungsdaten an Unternehmen, an denen dieEnergie Burgenland AG nicht beteiligt ist, ist ausgeschlossen und nur mit ausdrücklicher Zustimmungdes Bewerbers/<strong>der</strong> Bewerberin möglich.Aufnahmen finden nur bei Übereinstimmung mit dem Anfor<strong>der</strong>ungsprofil, nach Maßgabe von Testergebnissensowie <strong>der</strong> persönlichen und fachlichen Qualifikation <strong>der</strong> Bewerber bzw. Bewerberinnenstatt.Grundsätzlich werden Aufnahmen in dem Unternehmen durchgeführt, in dem <strong>der</strong> Bedarf besteht.Sofern Mitarbeiter für mehrere Unternehmen tätig sind o<strong>der</strong> das Unternehmen weniger als5 Mitarbeiter beschäftigt und daher <strong>der</strong> Aufbau eines eigenen Verrechnungssystems kostenmäßignicht sinnvoll ist, erfolgt die Aufnahme in <strong>der</strong> Energie Burgenland AG.Bewerbungen von Angehörigen unserer MitarbeiterInnen werden ebenfalls gerne entgegengenommen;grundsätzlich sollen nicht mehr als 2 Angehörige je Familie im jeweiligen Unternehmenbeschäftigt werden (Verwandte 1. Grades, Ehepartner).


Ablauf1. PersonalplanungIm Rahmen <strong>der</strong> Budgeterstellung wird von <strong>der</strong> Abteilung Personal (PA) im Einvernehmen mit denjeweiligen Geschäftsführern (GF) im Einvernehmen mit PA eine Personalbedarfsplanung erstellt, auswelcher die Anzahl <strong>der</strong> Aufnahmen, das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil <strong>der</strong> Stelle, die vorgesehene Einstufungund <strong>der</strong> geplante Zeitpunkt <strong>der</strong> Aufnahme ersichtlich sind. Dieser Plan bedarf <strong>der</strong> Genehmigung desVorstandes (gegebenenfalls in seiner Funktion als Generalversammlung). Eine geson<strong>der</strong>te Bedarfsgenehmigungim Einzelfall ist nur bei Aufnahmen außerhalb des genehmigten Jahrespersonalplanesnotwendig.2. AusschreibungAufnahmen sind von PA auf Basis eines aussagefähigen Bewerber- und Stellenprofils <strong>der</strong>anfor<strong>der</strong>nden Stelle öffentlich über die regionalen Medien, Führungspositionen österreichweitauszuschreiben; Personalbedarf ist ebenso intern über die Jobbörse auszuschreiben. Bei gleichartigemBedarf kann ein Jahr lang auf eine frühere Ausschreibung zurückgegriffen werden.Der Vorstand ist von <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Aufnahme zu informieren. Im Bedarfsfall ist ein externerPersonalberater beizuziehen.3. BewerberdateiBei jeglichem Personalbedarf ist die bei PA vorhandene Bewerberdatei einzusehen und die aus <strong>der</strong>Ausschreibung kommende Bewerberliste entsprechend zu ergänzen.4. VorauswahlEine Vorauswahl nach dem in <strong>der</strong> Ausschreibung enthaltenem Stellenprofil erfolgt durch PA; diezuständigen Vorgesetzten sind vom Bewerberfeld und dem Ergebnis <strong>der</strong> Vorauswahl zu informieren.5. TestsGrundsätzlich ist ein allgemeiner Persönlichkeitstest, im Bedarfsfall (z.B. IT, Technik) auch ein fachspezifischerTest vorgesehen. Bei Einschaltung eines Personalberaters ist im Einvernehmen mit ihmüber einen allfälligen Test zu entscheiden. Bewerber bzw. Bewerberinnen müssen vom Testergebniszumindest dem Anfor<strong>der</strong>ungsprofil entsprechen.6. GesprächAuf Grundlage <strong>der</strong> Testergebnisse ist das Einstellungsgespräch vom zuständigen Gruppen- undAbteilungsleiter bzw. GF gemeinsam mit PA zu führen und ein Aufnahmevorschlag mit Reihung <strong>der</strong>geeigneten BewerberInnen zu vereinbaren. Die Zahl <strong>der</strong> eingeladenen BewerberInnen soll – inAbhängigkeit von den Testergebnissen – 7 je ausgeschriebener Stelle nicht überschreiten.7. AufnahmeentscheidungAufnahmenentscheidungen werden über Antrag von PA vom Vorstand bzw. <strong>der</strong> GF getroffen.Dem Antrag ist eine Übersicht über das Aufnahmeverfahren (Anzahl <strong>der</strong> Bewerbungen, Test- undGesprächseinladungen, weitere Reihung von Bewerbungen) beizufügen. Wird kein Einvernehmenzwischen Abteilung und PA erzielt, ist im Aufnahmeantrag unter Angabe <strong>der</strong> jeweiligen Argumentedarauf hinzuweisen. Bei Tochterunternehmen hat PA dem Vorstand zu berichten, wenn dievorgenannten Grundsätze nicht eingehalten werden.


Energie Burgenland AGKasernenstraße 97000 EisenstadtTelefon 05/7770-0 · Fax 05/7770-1900Kundentelefon 0800/888 9000info@energieburgenland.at · www.energieburgenland.at

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