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Bau-Expertisen – Nutzen, Risiken und die ... - Baur Hürlimann

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<strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> – <strong>Nutzen</strong>, <strong>Risiken</strong> <strong>und</strong> <strong>die</strong> Verantwortung des Experten199I. Ausgangslage<strong>Bau</strong>en ist komplex, in technischer <strong>und</strong> rechtlicher Hinsicht. Auseinandersetzungen auf dem<strong>Bau</strong> liegen heute regelmässig Fragestellungen zugr<strong>und</strong>e, deren Entflechtung <strong>und</strong> Beurteilungselbst qualifizierten Fachleuten zuweilen Mühe bereitet. Umgekehrt entwickelt sich auch das«<strong>Bau</strong>recht» immer mehr zu einer eigentlichen Spezialdisziplin. Es ist daher nicht erstaunlich,dass im Streitfall <strong>die</strong> Gutachtertätigkeit eine zunehmend wichtigere Rolle spielt. <strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> sind heute – sowohl für Behörden <strong>und</strong> Gerichte wie auch für Private <strong>und</strong> derenAnwälte – praktisch unentbehrlich. Nach Erhebungen in Deutschland, <strong>die</strong> auch für <strong>die</strong>Schweiz zutreffen dürften, schliessen sich Gerichte in r<strong>und</strong> 95 % aller <strong>Bau</strong>fälle denAusführungen des Sachverständigen an 1 .Häufig ist streitig, wie <strong>und</strong> weshalb es zu Mängeln, zu Ausmass-Differenzen, zuMehraufwendungen oder etwa zu <strong>Bau</strong>verzögerungen gekommen ist. <strong>Bau</strong>vorgänge werden beider Realisierung der <strong>Bau</strong>ten nur lückenhaft dokumentiert <strong>und</strong> der Umstand, dass bei einemProjekt zahlreiche Beteiligte involviert sind, erschwert im Nachhinein <strong>die</strong> Beurteilung, werwelches Fehlverhalten zu vertreten hat <strong>und</strong> welche rechtlichen Konsequenzen darausabzuleiten sind.<strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> sind daher von grossem <strong>Nutzen</strong>, <strong>und</strong> den Ergebnissen der gutachterlichenTätigkeit kommt regelmässig eine weitreichende Bedeutung zu. Die mit dem Streitfallbetrauten Richter, selbst Fachrichter eines Handelsgerichts, sehen sich nachProjektbeendigung (verständlicherweise) oftmals ausser Stande, den „wahren“ Sachverhaltohne gutachterliche Unterstützung zu ermitteln. Zur Durchführung des Beweisverfahren istder Beizug von Sachverständigen daher unabdingbar <strong>und</strong> <strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> „entscheiden“regelmässig über den Erfolg oder Misserfolg des Beweisverfahres <strong>und</strong> beeinflussen nichtselten auch den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Insofern ist der Sachverständige in der Tat<strong>die</strong> Schlüsselfigur praktisch eines jeden <strong>Bau</strong>prozesses, auch wenn sich <strong>die</strong> Beteiligten bewusstbleiben, dass <strong>die</strong> Vorlage von <strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> keine „démission du juge“ zur Folge habendarf 2 .<strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> bergen auch <strong>Risiken</strong>. Sachverständige sind Experten auf einem Gebiet, dasder Richter nicht beherrscht. Die korrekte Würdigung einer Expertise gehört zu denschwierigsten Aufgaben eines Gerichtes überhaupt. Der Richter muss, obgleich ermutmasslich nicht über ausreichend eigene Sachk<strong>und</strong>e zur Beantwortung einzelnerBeweisthemen verfügt, <strong>die</strong> mit dem Gutachten unterbreiteten Tatsachenbef<strong>und</strong>e überprüfenrespektive <strong>die</strong> Schlussfolgerungen des Experten nachvollziehen. Die Beteiligten dürfen dahervon Sachverständigen nicht nur ein überdurchschnittliches Mass an fächerüberschreitendemWissen erwarten; sie dürfen – darüber hinaus – voraussetzen, dass sich <strong>die</strong> Verfasser von<strong>Bau</strong>-<strong>Expertisen</strong> über ein gewisses Gr<strong>und</strong>verständnis auch für juristische Fragestellungenauszeichnen, wollen sie ihrer verantwortungsvollen Position als „Hilfspersonen des Gerichts“gerecht werden.12PRECHTEL/OBERHEIM, Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess, 4. Auflage, Köln 2009, S. 432.BGE 113 II 432: „Rechtsfragen abschliessend zu beurteilen, ist … nicht Sache der Experten“.BRT 2011

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