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171. § 24 VOL/A - Aufklärung des Angebotsinhalts - Oeffentliche ...

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Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Auflage 2007 – Letzte Änderung: 21.03.20107335/1• soweit die ASt mit der VSt nach der Teststellung im September 2007 inVerhandlungen über die Übernahme von Umrüstkosten durch die ASt getretenist, handelt es sich um eine unzulässige Nachverhandlung nach <strong>§</strong> <strong>24</strong> Nr. 2 Abs. 1<strong>VOL</strong>/A. Die Übernahme von Umrüstkosten stellt eine Änderung <strong>des</strong>Angebotspreises dar, über welche die Parteien nicht verhandeln dürfen. Auchwenn ein Bieter von sich aus anbietet, das Angebot zu ändern, darf der Auftraggeberdarauf nicht eingehen. Denn <strong>§</strong> <strong>24</strong> Nr. 2 Abs. 1 <strong>VOL</strong>/A verbietet Verhandlungen überAngebotsänderungen insgesamt, wenn nicht ein Ausnahmetatbestand eingreift, washier nicht der Fall ist. Die Vorschrift ist ein direkter Ausfluss <strong>des</strong>Wettbewerbsgrundsatzes im <strong>§</strong> 97 Abs. 1 GWB (VK Nordbayern, B. v. 15.01.2008 -Az.: 21.VK - 3194 - 49/07)<strong>171.</strong>9 Rechtsfolge einer unstatthaften Nachverhandlung7336Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>24</strong> VOB/A RZ 5270.<strong>171.</strong>10 Statthafte Nachverhandlungen nach <strong>§</strong> <strong>24</strong> Nr. 2 Abs. 27337Ausnahmsweise darf bei einem Nebenangebot oder bei einem Angebot aufgrund funktionalerLeistungsbeschreibung mit dem Bieter, <strong>des</strong>sen Angebot als das wirtschaftlichste gewertetwurde, im Rahmen der geforderten Leistung über notwendige technische Änderungengeringen Umfangs verhandelt werden. Hierbei kann auch der Preis entsprechend angepasstwerden. Mit weiteren Bietern darf nicht verhandelt werden.<strong>171.</strong>10.1 Nachverhandlungen über Nebenangebote<strong>171.</strong>10.1.1 Grundsatz7338Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>24</strong> VOB/A RZ 5272.<strong>171.</strong>10.1.2 Beispiele aus der Rechtsprechung7339Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>24</strong> VOB/A RZ 5273.<strong>171.</strong>10.2 Nachverhandlungen bei funktionalenLeistungsbeschreibungen7340Vgl. die Kommentierung zu <strong>§</strong> <strong>24</strong> VOB/A RZ 5274.

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