11.07.2015 Aufrufe

Rainer Wey - Have

Rainer Wey - Have

Rainer Wey - Have

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Streitverkündungsklagenach Art. 81 f. ZPODr. iur. <strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Rechtsanwalt in Luzern undLehrbeauftragter an derUniversität LuzernHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Art. 81 GrundsätzeGesetzestext1Die Streitverkündende Partei kann ihre Ansprüche,die sie im Falle des Unterliegens gegen die streitberufenePerson zu haben glaubt, beim Gericht, dasmit der Hauptklage befasst ist, geltend machen.2Die Streitberufene Person kann keine weitereStreitverkündungsklage erheben.3Im vereinfachten und im summarischen Verfahrenist die Streitverkündungsklage unzulässig.Haftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Art. 82 VerfahrenGesetzestext1Die Zulassung der Streitverkündungsklage ist mit derKlageantwort oder mit der Replik im Hauptprozess zubeantragen. Die Rechtsbegehren, welche die streitverkündendePartei gegen die streitberufene Person zu stellengedenkt, sind zu nennen und kurz zu begründen.2Das Gericht gibt der Gegenpartei sowie der streitberufenenPerson Gelegenheit zur Stellungnahme.3Wird die Streitverkündungsklage zugelassen, so bestimmtdas Gericht Zeitpunkt und Umfang des betreffendenSchriftenwechsels; Artikel 125 bleibt vorbehalten.4Der Entscheid über die Zulassung der Klage ist mitBeschwerde anfechtbar.Haftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>AnwendungsbeispielSchädiger ASchädiger BGeschädigterC Schädiger A und B haften dem Geschädigtensolidarisch (Art. 41 i.V.m. Art. 50 OR).Haftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


AnwendungsbeispielGeschädigterCHauptklageSchädiger AStreitverkündungsklageSchädiger BHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Vor- und Nachteile derStreitverkündungsklage• Vorteile der Streitverkündungsklage• Vermeidung widersprüchlicher Urteile• Synergieeffekte und Ressourceneinsparungen• Nachteile der Streitverkündungsklage• „fremder“ Gerichtsstand• Verzögerung und Komplizierung des hängigenHauptprozessesHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Parteien• Streitverkündungskläger„Vollparteien“ des Hauptverfahrens nicht aber Nebenparteien• StreitverkündungsbeklagterDrittpersonen somit auch NebenparteienHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Zuständigkeit• örtliche Zuständigkeit• sachliche ZuständigkeitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Zulassungsverfahren• Zulassungsantrag• Zulassungsvoraussetzungen• Verfahrensart• sachlicher Zusammenhang• Verbot der Kettenstreitverkündung• ZulassungsentscheidHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Weiterer Verfahrensablauf• einlässliche Klageschrift• Prozessleitung durch das Gericht• Gesamtverfahren oder Trennung?• Prinzip des einheitlichen Sachverhalts!Haftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>


Inhaltsverzeichnis• Allgemeines• Parteien• Zuständigkeit• Zulassungsverfahren• Weiterer Verfahrensablauf• FazitHaftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>Danke für Ihre Aufmerksamkeit!Haftpflichtprozess 2010<strong>Rainer</strong> <strong>Wey</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!