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Contract Competition Kodex - ELSA Germany

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<strong>ELSA</strong><strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> <strong>Kodex</strong>Stand: 16. Dezember 2010


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>PräambelDer Zielsetzung von <strong>ELSA</strong> entsprechend, als Vereinigung europäischer Studenten derRechtswissenschaften zur ständigen Verbesserung der Juristenausbildung beizutragen,veranstaltet <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V. die <strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC). Als Wettbewerbauf akademisch hohem Niveau sollen sie eine Brücke zwischen universitärer Lehre undjuristischer Praxis schlagen und so junge Juristinnen und Juristen schon frühzeitig auf ihrenkünftigen Beruf vorbereiten.Erster Teil – Allgemeiner Teil§ 1 Begriffsbestimmungen(1) 1 Eine <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> im Sinne dieses <strong>Kodex</strong>‘ ist eine simulierteVertragsverhandlung. 2 Die Zusammensetzung der Jury bestimmt sich nach Maßgabe von§ 13. 3 Die verhandelnden Parteien werden nach Maßgabe von § 15 von Studierenden, dieanhand eines vorgegeben Vertrages über noch ungeklärte Vertragsabschnitte zudiskutieren haben, vertreten.(2) Die Bezeichnung <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V. umfasst, soweit in diesem <strong>Kodex</strong> nicht einanderes bestimmt ist, den Bundesvorstand in seiner Gesamtheit und insbesondere denBundesvorstand für Akademische Aktivitäten.§ 2 Geltungsbereich1Dieser <strong>Kodex</strong> ist für alle im Rahmen der <strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> durchzuführendenVertragsverhandlungen gültig und verbindlich. 2 Er gilt insbesondere auch für von Universitätenorganisierte Vertragsverhandlungen, deren Sieger am Regionalentscheid der <strong>ELSA</strong>-DeutschlandVertragsverhandlungen teilnehmen wollen. 3 Näheres regelt § 6.<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 2


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>(2) 1 Als Täuschungsversuch gelten insbesondere:1. die Kontaktaufnahme mit dem gegnerischen Team im Vorfeld der Verhandlung,2. der Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Ersteller des Sachverhalts,3. das Einbringen einer nicht selbsterbrachten Leistung, insbesondere das Einreicheneines nicht selbst verfassten Vertragsentwurfes oder4. die Kenntnis des Sachverhalts vor Beginn der Gestaltung des Vertragsentwurfs.2§ 16 Abs. 1 Satz 3 bleibt davon unberührt.(3) 1 Im Falle eines Täuschungsversuchs treten die nachfolgend Platzierten des Lokal- bzw.Regionalentscheides an die Stelle des ausgeschlossenen Teams. 2 Die jeweilige Runde kannvon <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V. abgebrochen werden und mit einem vergleichbarenSachverhalt weitergeführt werden. 3 Ausgeschlossene Teams können an der neuen Rundenicht teilnehmen.§ 8 Der Sachverhalt1 Der Sachverhalt wird den ausrichtenden Fakultätsgruppen durch <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V.grundsätzlich fünf Wochen vor dem jeweiligen Termin der Verhandlung zur Verfügung gestellt.2 Mit Beginn der Bearbeitungszeit für die Gestaltung des Vertragsentwurfs (§ 9) wird derSachverhalt durch die ausrichtende Fakultätsgruppe an die teilnehmenden Teams übersandt.3 Eine vorherige Übersendung des Sachverhalts an die Teams ist untersagt und kann zu derenAusschluss führen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 4)§ 9 Die Gestaltung der Vertragsentwürfe1 Die teilnehmenden Teams verfassen innerhalb von drei Wochen jeweils einen vollständigenEntwurf des Vertrages. 2 Dieser ist mit Ablauf der drei Wochen den Juroren, dem Moderator unddem gegnerischen Team zuzustellen. 3 Die Zustellung erfolgt während der Lokalentscheide durchdie jeweilige Fakultätsgruppe, während der Regionalentscheide und des Bundesentscheids durch<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V.§ 10 Bestimmung der Verhandlungsgrundlage1 Gleichzeitig mit der Zustellung der Vertragsentwürfe erfolgt die Mitteilung darüber, welcherVertragsentwurf Verhandlungsgrundlage wird. 2 Dies ist mittels Losverfahren zu bestimmen.§ 11 Der Zeitpunkt der mündlichen VerhandlungDie mündliche Verhandlung findet grundsätzlich eine Woche nach Ablauf der in § 9 Satz 1bestimmten Frist statt.<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 5


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>§ 12 Die FristenFür die Anberaumung des Termins der Verhandlung ist beim Lokal- und beim Regionalentscheiddie ausrichtende Fakultätsgruppe (insbesondere der Vorstand für Akademische Aktivitäten) inAbsprache mit <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V. und beim Bundesentscheid <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V.allein verantwortlich.<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 6


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>Dritter Teil – Die Beteiligten§ 13 Die Jury(1) 1 Die Jury ist bei den Lokal- und Regionalentscheiden mit mindestens einem Rechtsanwaltund zwei weiteren Volljuristen oder Bachelor of Law Absolventen, beimBundesentscheid mit vier zusätzlichen Volljuristen oder Bachelor of Law Absolventen zubesetzen. 2 Einer der Juroren übernimmt jeweils das Amt des Vorsitzenden Jurors.(2) 1 Erfordert ein Lokal- oder Regionalentscheid mehr als eine Runde, so soll die Jury in denjeweiligen Runden aus Gründen der Vergleichbarkeit gleich besetzt bleiben.§ 14 Der ModeratorDie Moderation ist in allen Runden von einem Volljuristen oder Bachelor of Law Absolventen zuübernehmen.§ 15 Die Parteien(1) 1 Die Teams bestehen aus jeweils zwei Studenten der Rechtswissenschaften bzw. einesvergleichbaren Studiengangs i. S. d. § 4 Satz 2 der Vereinssatzung von <strong>ELSA</strong>-Deutschlande.V. 2 Sie sind in der Verhandlung gleichberechtigt und treten gleichberechtigt auf.(2) Vor Ausgabe des Sachverhalts ist mittels Losverfahren zu entscheiden, welche Partei diejeweiligen Teams zu vertreten haben. Die Arbeitsanweisungen sind entsprechendzuzustellen.§16 Die Coaches(1) 1 Die Entscheidung über die Bereitstellung von Coaches während der Lokalrunden obliegtder jeweiligen Fakultätsgruppe. 2 Wird eine Bereitstellung beschlossen, ist die lokaleFakultätsgruppe (insbesondere der Vorstand für Akademische Aktivitäten) dafürzuständig, Coaches zu finden. 3 Vor Beginn der Vertragsverhandlungen kann einWorkshop zu Verhandlungsstrategien oder ein Rhetoriktraining veranstaltet werden.(2) 1 Während des Regional- und Bundesentscheides ist die Unterstützung durch CoachesVoraussetzung für die Teilnahme. 2 Hatten die Teams während des Lokalentscheideskeine Unterstützung von einem Coach, so ist es ihre Aufgabe, sich um einen solchen zukümmern. 3 Die lokalen Fakultätsgruppen haben den Teams bei der Suche Unterstützungzu leisten.(3) 1 Die Coaches haben lediglich unterstützende Funktion. 2 Ihre Aufgabe ist es, die Teamsauf grobe Fehler in den Vertragsentwürfen aufmerksam zu machen und bei Fragenrechtlicher Randgebiete zu beraten. 3 Zudem sollen sie auch hinsichtlich möglicherStrategie- und Verhandlungstechniken unterstützen. 4 Sie dürfen keine bereits fertigenLösungen liefern, nicht aktiv an der inhaltlichen Ausgestaltung der Verträge mitarbeiten<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 7


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>oder die wesentliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung übernehmen. 5 Verstößegegen diesen Absatz werden als Täuschungsversuch i.S.d. § 5 gewertet.(4) Eine entgeltliche Teambetreuung ist ausgeschlossen.(5) Teams und Coaches sind beim Lokalentscheid sowie bei den Regionalentscheiden vonder lokalen Fakultätsgruppe (insbesondere dem lokalen Vorstand für AkademischeAktivitäten), beim Bundesentscheid von <strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V. auf die Vorschriften derAbs. 1 bis 4 hinzuweisen.<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 8


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>Vierter Teil – Die mündliche Verhandlung§ 17 Eröffnung der mündlichen VerhandlungDer Moderator soll die mündliche Verhandlung mit einer kurzen Einführung in den Vertrageröffnen.§ 18 Leitung der Verhandlung1 Der Moderator übernimmt die Leitung der Verhandlung, greift jedoch nur in die Redezeiten derParteien ein, soweit dies erforderlich ist. 2 Er gibt zudem bei jedem Blockwechsel (s. § 19 Abs. 4Satz 1) eine kurze Einleitung in die jeweilige Problematik des Blocks.§ 19 Redezeiten und Blockwechsel(1) 1 Zu Beginn eines jeden Blocks stellen beide Parteien nacheinander ihren Standpunkt dar.2 Anschließend folgen die Argumentationen der Parteien in einer Diskussion.(2) Argumentationen der Parteien können vom Moderator abgebrochen werden, wenn dieRedezeiten der Parteien zu beenden sind oder ein Blockwechsel stattfindet.(3) Die Redezeit einer Partei ist zu beenden, wenn1. eine Partei keine neuen Argumente mehr hervorbringt oder2. die Ausführungen einer Partei 5 Minuten am Stück übersteigt.(4) 1 Ein Blockwechsel bedeutet den Sprung von einer Problematik des Vertrages zuranderen. 2 Die Zeit, nach der ein Blockwechsel stattzufinden hat, wird vom jeweiligenAusrichter in Absprache mit dem Ersteller des Sachverhalts festgelegt. 3 Der Moderatorkann davon jedoch angemessen abweichen, sofern die Umstände dies erfordern.§ 20 Unterbrechungen1 Jede Partei kann zum Zwecke der Beratung eine bis zu fünfminütige Unterbrechung beantragen.2 Der Moderator und die Jury können beliebig viele Unterbrechungen beantragen, wenn dieseerforderlich erscheint und entsprechend begründet wird. Der Moderator hat über dieUnterbrechungen zu entscheiden.§ 21 SchlusswortNach Abschluss der Diskussionen aller Blöcke fasst der Moderator die Ergebnisse dieser ineinem Schlusswort zusammen.§ 22 Verhandlungspause und Beratung1 Nach dem Schlusswort des Moderators verkündet dieser eine Verhandlungspause. 2 Die Juryzieht sich sodann zur Beratung zurück.<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 9


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>§ 23 Die Beurteilung(1) Die Beurteilung erfolgt anhand der Kriterien des Beurteilungsbogens.(2) 1 Der Beurteilungsbogen enthält Anhaltspunkte für die Beurteilung des Inhaltes und derTechnik bzw. Darstellung während der Verhandlung. 2 Die Beurteilung erfolgt nach einemPunktesystem, welches der juristischen Notenskala entspricht. Bei einer ungeradenAnzahl von Teams werden die Punkte des doppelt antretenden Teams zusammengezähltund ein Durchschnitt gebildet. 3 § 5 Abs. 6 bleibt unberührt.(3) Grundsätzlich werden die Teams als Gruppe beurteilt. Es steht im Ermessen der Jury,auch individuell auf die einzelnen Teammitglieder einzugehen, sofern dies von demjeweiligen Team beantragt wird.§ 24 Die Entscheidung(1) Der vorsitzende Juror verkündet die Entscheidung.(2) Diese setzt sich zusammen aus der Bewertung der Parteien und der Entscheidung, werdie Runde gewonnen hat (Entscheidung im Vertragsverhandlungsverfahren).(3) Sofern es sich um die letzte Runde eines Entscheides handelt, hat die Jury auch zuentscheiden, wer Sieger ist.(4) Die Entscheidung im Vertragsverhandlungsverfahren ist ausführlich zu begründen.§ 25 VerhandlungsschlussDer Moderator verkündet nach der Entscheidung den Verhandlungsschluss.<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 10


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>Anhang zum ECC <strong>Kodex</strong>Zu § 5 Abs. 4: Teameinteilung bei Teilnahme einer ungeraden Anzahl von Teams1. Beispiel: Teilnahme von drei TeamsTeam A Team B Team CEs sind drei Lose vorzubereiten:2x Partei A1x Gegenpartei BMögliches Ergebnis: Team A = Partei ATeam B = Partei ATeam C = Gegenpartei B (Team C muss nun doppelt antreten)Vertragsentwürfe:Team A und B bekommen jeweils den Vertragsentwurf von Team Czugestellt und Team C bekommt die Vertragsentwürfe von Team A und Bzugestellt.Verhandlungsmodus: 1. Runde: Team A gegen Team C2. Runde: Team B gegen Team C3. Runde/ Finalrunde: Im Finale treten die beiden Teams mit derhöchsten Punktzahl gegeneinander an. (Beachte: Die Punkte des Teams Cwerden zusammengezählt und durch zwei geteilt.)<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 11


<strong>ELSA</strong><strong>ELSA</strong> <strong>Contract</strong> <strong>Competition</strong> (ECC) <strong>Kodex</strong>2. Beispiel: Teilnahme von 5 TeamsTeam A Team B Team C Team D Team E(1) Es sind fünf Lose vorzubereiten3x Partei A2x Gegenpartei BMögliches Ergebnis: Team A = Partei ATeam B = Partei ATeam C = Partei ATeam D = Gegenpartei BTeam E = Gegenpartei B(2) Zwischen den beiden Gegenparteien B (hier: Team D und E) muss ausgelost werden, werdoppelt antreten muss.Mögliches Ergebnis: Team D muss doppelt antretenVertragsentwürfe:Team A und Team B erhalten den Vertragsentwurf von Team D. Team Derhält den Vertragsentwurf von Team A und Team B.Team C erhält den Vertragsentwurf von Team E und umgekehrt.Verhandlungsmodus: 1. Runde: Team A gegen Team D2. Runde: Team C gegen Team E.3. Runde: Team B gegen Team D4. Runde/Finalrunde: Im Finale treten die beiden Teams mit der höchstenPunktzahl gegeneinander an. (Beachte: Die Punkte des Teams D werdenzusammengezählt und durch zwei geteilt.)<strong>ELSA</strong>-Deutschland e.V., Rohrbacher Str. 20, 69115 Heidelberg 12

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