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Chattengau-Kurier - Niedenstein

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Wurzelstöcke Ø 40 – 60 cm 10,00 €/St.<br />

Wurzelstöcke Ø 60 – 80 cm 20,00 €/St.<br />

Die Gebühren sind vor Ort zu begleichen.<br />

- 2 -<br />

Rasenschnitt kann kostenfrei auf dem landwirtschaftlichen Hof<br />

Hans-Werner Damm in Wichdorf, Hardtweg angeliefert werden.<br />

Die Zufahrt erfolgt über die Fritzlarer Straße. Bitte liefern Sie<br />

ausschließlich frischen Rasenschnitt und keine Grünabfälle wie<br />

Unkraut, Blumenabschnitte etc. an.<br />

In der Vergangenheit sah es leider häufiger so aus:<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

der von Herrn Damm bereitgestellte Lagerplatz ist keine „Miste“<br />

für alle Grünabfälle. Der Lagerplatz dient ausschließlich als<br />

Sammelstelle für Rasenschnitt. Essensreste, Heckenschnitt<br />

etc. gehören dort nicht hin. Bitte entsorgen Sie Ihre Essensreste<br />

über die Restmülltonne und alle anderen Grünabfälle über den<br />

Grünsammelplatz in Kirchberg. Wenn Sie Fragen zur<br />

Entsorgung haben rufen Sie uns bitte an. Frau Harsch gibt<br />

Ihnen gerne persönlich oder telefonische Auskunft unter<br />

(05624) 999317. Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />

Nächste Leerung gelber Sack:<br />

Dienstag, 20. Juli 2010, im Stadtteil Kirchberg<br />

Ihr Ordnungsamt informiert:<br />

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen<br />

Jedes Frühjahr und jeden Herbst hört man regelmäßig<br />

dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars<br />

Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig<br />

„eingenebelt“. Das Ordnungsamt weist jetzt darauf hin, dass<br />

das Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt<br />

ist, und dann nur unter strengen Bedingungen. Nach<br />

Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden – nicht nur den<br />

Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und<br />

der Tierwelt. Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle<br />

sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle<br />

verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt,<br />

unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Die<br />

Kompostierung stellt eine ökologisch vernünftige und auch<br />

ökonomisch sinnvolle Lösung dar. Sie lehnt sich an den<br />

natürlichen Stoffkreislauf an, schont Ressourcen und kann zur<br />

Verbesserung der Fruchtbarkeit von Böden und gärtnerischen<br />

Substraten beitragen. Die Verwertung von Grünabfällen hat<br />

daher klaren Vorrang vor der Verbrennung.<br />

Darüber hinaus werden ab 20.03.2010 wieder in der Deponie in<br />

Kirchberg sogenannte „Grünabfälle“ gegen eine Gebühr<br />

entgegen genommen.<br />

Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Verbrennen<br />

grundsätzlich verboten!<br />

Die pflanzlichen Abfälle, die auf Grundstücken außerhalb der<br />

bebauten Ortslage anfallen, dürfen nur unter ständiger Aufsicht<br />

bei trockenem Wetter montags bis freitags von 08:00 bis 16:00<br />

Uhr, samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, verbrannt werden. Bei<br />

starkem Wind sowie bei erheblicher Belästigung der<br />

Allgemeinheit, z. B. starker Rauchentwicklung, ist das Feuer zu<br />

löschen.<br />

Ferner sind verschiedene Mindestabstände einzuhalten:<br />

> zu Wohnhäusern 100 m,<br />

> zu sonstigen Gebäuden 35 m,<br />

> zur Grundstücksgrenze 5 m,<br />

> zum nächsten Verkehrsweg (Feldweg oder Straße) 50 m,<br />

> zum Wald 100 m,<br />

> zu Einzelbäumen 20 m.<br />

Sollten Sie außerhalb der bebauten Ortslage pflanzliche Abfälle<br />

verbrennen wollen, sind folgende Verfahrensregelungen zu<br />

beachten:<br />

Es dürfen nur auf dem Grundstück angefallene, trockene<br />

pflanzliche Abfälle wie z. B. Holz verbrannt werden. Das<br />

Verbrennen von sogenanntem Bauholz oder ähnlichen<br />

Abfällen ist strengstens verboten.<br />

Das Verbrennen ist immer frühzeitig (mindestens 2 Tage<br />

vorher) unter genauer Angabe des Verbrennungsortes, des<br />

Namens und der Anschrift des Anmeldenden beim Ordnungsamt<br />

der Stadt <strong>Niedenstein</strong> (Rathaus, Obertor 8, Zimmer 17 oder unter<br />

Telefon 05624/ 9993-26) anzumelden. Sollte es aufgrund eines<br />

nicht angemeldeten Feuers zu einem Einsatz der Freiwilligen<br />

Feuerwehr kommen, ist dieser Einsatz kostenpflichtig. Die<br />

anfallenden Kosten müssen dann vom Verursacher getragen<br />

werden.<br />

Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung stellen eine<br />

Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet<br />

wird.<br />

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das<br />

Ordnungsamt der Stadt <strong>Niedenstein</strong>, Angelika Hedtkamp,<br />

Tel.: 05624 9993-26, E-Mail: info@niedenstein.de.<br />

Ausweispapiere sind fertig<br />

Personalausweise, die bis zum 25.06.2010, und Reisepässe, die<br />

bis zum 25.06.2010 beantragt wurden, können im BürgerBüro<br />

abgeholt werden.<br />

Bitte bringen Sie bei Abholung Ihren alten<br />

Personalausweis/Kinderausweis bzw. Reisepass mit, sofern<br />

diese/r nicht bereits abgegeben wurde.<br />

Fundbüro<br />

Ein Fahrrad wurde gefunden.<br />

Nähere Informationen während der allgemeinen<br />

Öffnungszeiten im Rathaus, BürgerBüro oder unter 05624<br />

9993 18.

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