Chattengau-Kurier - Niedenstein
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Wurzelstöcke Ø 40 – 60 cm 10,00 €/St.<br />
Wurzelstöcke Ø 60 – 80 cm 20,00 €/St.<br />
Die Gebühren sind vor Ort zu begleichen.<br />
- 2 -<br />
Rasenschnitt kann kostenfrei auf dem landwirtschaftlichen Hof<br />
Hans-Werner Damm in Wichdorf, Hardtweg angeliefert werden.<br />
Die Zufahrt erfolgt über die Fritzlarer Straße. Bitte liefern Sie<br />
ausschließlich frischen Rasenschnitt und keine Grünabfälle wie<br />
Unkraut, Blumenabschnitte etc. an.<br />
In der Vergangenheit sah es leider häufiger so aus:<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
der von Herrn Damm bereitgestellte Lagerplatz ist keine „Miste“<br />
für alle Grünabfälle. Der Lagerplatz dient ausschließlich als<br />
Sammelstelle für Rasenschnitt. Essensreste, Heckenschnitt<br />
etc. gehören dort nicht hin. Bitte entsorgen Sie Ihre Essensreste<br />
über die Restmülltonne und alle anderen Grünabfälle über den<br />
Grünsammelplatz in Kirchberg. Wenn Sie Fragen zur<br />
Entsorgung haben rufen Sie uns bitte an. Frau Harsch gibt<br />
Ihnen gerne persönlich oder telefonische Auskunft unter<br />
(05624) 999317. Vielen Dank für Ihr Verständnis.<br />
Nächste Leerung gelber Sack:<br />
Dienstag, 20. Juli 2010, im Stadtteil Kirchberg<br />
Ihr Ordnungsamt informiert:<br />
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen<br />
Jedes Frühjahr und jeden Herbst hört man regelmäßig<br />
dieselben Klagen: Pflanzliche Abfälle werden in Nachbars<br />
Garten unerlaubt verbrannt, ganze Wohngebiete völlig<br />
„eingenebelt“. Das Ordnungsamt weist jetzt darauf hin, dass<br />
das Verbrennen von Grünabfällen nur im Ausnahmefall erlaubt<br />
ist, und dann nur unter strengen Bedingungen. Nach<br />
Möglichkeit sollte ganz darauf verzichtet werden – nicht nur den<br />
Nachbarn zuliebe, sondern auch zum Schutz der Umwelt und<br />
der Tierwelt. Landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle<br />
sollten am besten verwertet werden. Man kann die Grünabfälle<br />
verrotten lassen, indem man sie liegen lässt, untergräbt,<br />
unterpflügt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert. Die<br />
Kompostierung stellt eine ökologisch vernünftige und auch<br />
ökonomisch sinnvolle Lösung dar. Sie lehnt sich an den<br />
natürlichen Stoffkreislauf an, schont Ressourcen und kann zur<br />
Verbesserung der Fruchtbarkeit von Böden und gärtnerischen<br />
Substraten beitragen. Die Verwertung von Grünabfällen hat<br />
daher klaren Vorrang vor der Verbrennung.<br />
Darüber hinaus werden ab 20.03.2010 wieder in der Deponie in<br />
Kirchberg sogenannte „Grünabfälle“ gegen eine Gebühr<br />
entgegen genommen.<br />
Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Verbrennen<br />
grundsätzlich verboten!<br />
Die pflanzlichen Abfälle, die auf Grundstücken außerhalb der<br />
bebauten Ortslage anfallen, dürfen nur unter ständiger Aufsicht<br />
bei trockenem Wetter montags bis freitags von 08:00 bis 16:00<br />
Uhr, samstags von 08:00 bis 12:00 Uhr, verbrannt werden. Bei<br />
starkem Wind sowie bei erheblicher Belästigung der<br />
Allgemeinheit, z. B. starker Rauchentwicklung, ist das Feuer zu<br />
löschen.<br />
Ferner sind verschiedene Mindestabstände einzuhalten:<br />
> zu Wohnhäusern 100 m,<br />
> zu sonstigen Gebäuden 35 m,<br />
> zur Grundstücksgrenze 5 m,<br />
> zum nächsten Verkehrsweg (Feldweg oder Straße) 50 m,<br />
> zum Wald 100 m,<br />
> zu Einzelbäumen 20 m.<br />
Sollten Sie außerhalb der bebauten Ortslage pflanzliche Abfälle<br />
verbrennen wollen, sind folgende Verfahrensregelungen zu<br />
beachten:<br />
Es dürfen nur auf dem Grundstück angefallene, trockene<br />
pflanzliche Abfälle wie z. B. Holz verbrannt werden. Das<br />
Verbrennen von sogenanntem Bauholz oder ähnlichen<br />
Abfällen ist strengstens verboten.<br />
Das Verbrennen ist immer frühzeitig (mindestens 2 Tage<br />
vorher) unter genauer Angabe des Verbrennungsortes, des<br />
Namens und der Anschrift des Anmeldenden beim Ordnungsamt<br />
der Stadt <strong>Niedenstein</strong> (Rathaus, Obertor 8, Zimmer 17 oder unter<br />
Telefon 05624/ 9993-26) anzumelden. Sollte es aufgrund eines<br />
nicht angemeldeten Feuers zu einem Einsatz der Freiwilligen<br />
Feuerwehr kommen, ist dieser Einsatz kostenpflichtig. Die<br />
anfallenden Kosten müssen dann vom Verursacher getragen<br />
werden.<br />
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung stellen eine<br />
Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet<br />
wird.<br />
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das<br />
Ordnungsamt der Stadt <strong>Niedenstein</strong>, Angelika Hedtkamp,<br />
Tel.: 05624 9993-26, E-Mail: info@niedenstein.de.<br />
Ausweispapiere sind fertig<br />
Personalausweise, die bis zum 25.06.2010, und Reisepässe, die<br />
bis zum 25.06.2010 beantragt wurden, können im BürgerBüro<br />
abgeholt werden.<br />
Bitte bringen Sie bei Abholung Ihren alten<br />
Personalausweis/Kinderausweis bzw. Reisepass mit, sofern<br />
diese/r nicht bereits abgegeben wurde.<br />
Fundbüro<br />
Ein Fahrrad wurde gefunden.<br />
Nähere Informationen während der allgemeinen<br />
Öffnungszeiten im Rathaus, BürgerBüro oder unter 05624<br />
9993 18.