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DB Station & Service AG Geschäftsbericht 2011 - Deutsche Bahn AG

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Lagebericht 7 Jahresabschluss 21 Bericht des Aufsichtsrats 3727AnhangDer Jahresabschluss der <strong>DB</strong> <strong>Station</strong> & <strong>Service</strong> <strong>AG</strong> ist nach denVorschriften des Handelsgesetzbuchs (hgB) und des Aktiengesetzes(AktG) in der aktuell gültigen Fassung sowie derVerordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses vonVerkehrsunternehmen aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellungzu verbessern, sind gesetzlich vorgesehene Posten derBilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zusammengefasst.Der Anhang enthält die erforderlichen Einzelangabenund Erläuterungen.(1) Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüberdem Vorjahr unverändert. Zum Zweck einer größeren Informationstiefeund in An lehnung an die Berichterstattung imKonzernabschluss der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> (<strong>DB</strong> <strong>AG</strong>) wurden dieAngaben zu den GuV-Posten Sonstige betriebliche Erträge,Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen neugegliedert. Soweit die Vergleichbarkeit der Untergliederungenmit dem Vorjahr nicht gegeben ist, wurden die Vorjahreszahlenangepasst. Darüber hinaus werden die Beträge der Werbeumlage(4 Mio. €) nicht mehr als Vermietungserlöse, sondern unterden sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die ratierlicheAuflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostensbezüglich der Abzinsungsbeträge aus der vorzeitigen Ablösungder Zinslosen Darlehen des Bundes werden seit dem Berichtsjahrnicht mehr im Zinsergebnis (4 Mio. €), sondern unter densonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegegenstände,mit Ausnahme geringwertiger Software sind mit ihren Anschaffungskostenabzüglich planmäßiger linearer Abschreibungenangesetzt. Erworbene, im Einzelfall geringwertige Softwarewird im Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet.Das Wahlrecht gemäß §248 Abs. 2 hgB zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände wird im <strong>DB</strong>-Konzern nicht ausgeübt.Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskostenund, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigungplanmäßiger Abschreibungen bewertet.Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegendeWerte werden gegebenenfalls vorgenommen.Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkostenauch Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie planmäßigeAbschreibungen. Gemeinkosten und Abschreibungen sind aufBasis der bei normaler Beschäftigung und unter wirtschaftlichenBedingungen anfallenden Kosten ermittelt. Zinsen aufFremdkapital und Verwaltungskosten werden nicht in dieHerstellungskosten einbezogen.Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrun -de legung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear.Die Abschreibungen werden grundsätzlich entsprechendden steuerlichen Abschreibungstabellen ermittelt und erfolgen»pro rata temporis«.Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen sind folgen -der Tabelle zu entnehmen:JahreGeschäfts-, Betriebs- und andere Bauten 5–50<strong>Bahn</strong>körper, Brücken und Bauten des Schienenwegs 75Maschinen und maschinelle Anlagen 8–15Fernmeldeanlagen 5–20Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2–20Geringwertige Anlagegegenstände im Einzelwert bis 2.000 €werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgangausgewiesen.Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls– bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehenderWertminderung – unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungenauf den niedrigeren beizulegenden Wert, ausgewiesen.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mitihrem Nennbetrag angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen einniedrigerer Wertansatz geboten ist. Erkennbaren insolvenzoderbonitätsbedingten Risiken wird durch Einzel- beziehungsweisepauschalierte Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1 %des Netto forderungsbetrags gebildet. Aufwendungen für Wert -berich ti gungen aufgrund von reklamationsbedingten Risiken(Preisstellung, Leistungserbringung und Ähnliches) werdenim Regelfall als Erlösschmälerungen von den Umsatz erlösenberücksichtigt.Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubigerentzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schuldenaus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbarenlangfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind gemäß §246Abs. 2 Satz 2 hgB mit diesen Schulden zu verrechnen. Das Saldierungsgebotgilt auch für korrespondierende Aufwendungenund Erträge aus der Auf- beziehungsweise Abzinsung derSchulden und aus der Bewertung dieser Vermögensgegenstände.Die zur Saldierung herangezogenen Vermögensgegenständewerden gemäß §253 Abs. 1 Satz 4 hgB vollständig zumbeizulegenden Zeitwert auf der Basis von Marktwerten amBilanzstichtag bewertet. Für die mit den Vermögensgegenstän -den verbundenen Verpflichtungen ist §253 Abs. 1 Satz 3 hgBeinschlägig.

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