3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter) - WSD Mitte - Wasser ...
3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter) - WSD Mitte - Wasser ...
3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter) - WSD Mitte - Wasser ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim<br />
zwischen SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990<br />
sowie<br />
Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
Oktober 2010<br />
Vorhabensträger: <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es<br />
vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau des<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />
Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover<br />
Verfasser:
2 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bearbeitung<br />
RALF BACHMANN, Dipl.-Ing.<br />
PROF. DR. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt <strong>und</strong> Dipl.-Forstwirt<br />
Beedenbostel, den 20.10.2010<br />
FLORIAN KOBBE, Dipl.-Ing.<br />
Kartendarstellungen<br />
ELFIE KAISER, Bauzeichnerin<br />
YEN MY VUONG, Bauzeichnerin<br />
GERRIT SCHEFFLER, technischer Angestellter<br />
Faunistische Untersuchungen<br />
Büro Biodata, Peterskamp 21, 38108 Braunschweig<br />
MATHIAS FISCHER, Dipl.-Biol.<br />
ANDREAS KLEIN, Dipl.-Biol.<br />
UWE KIRCHBERGER, Dipl.-Biol.<br />
INA BLANKE, Dipl.-Biol.<br />
DR. REINER THEUNERT, Dipl.-Biol.<br />
.................................................................<br />
Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 3<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
I. EINLEITUNG 13<br />
1. Vorhaben, Methodik <strong>und</strong> Untersuchungsrahmen 13<br />
1.1 Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung 13<br />
1.2 Methoden zur Ermittlung <strong>und</strong> Beschreibung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen 14<br />
1.2.1 Aufbau <strong>und</strong> konzeptionelles Vorgehen 14<br />
1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens 17<br />
1.2.3 Bestandserfassungen <strong>und</strong> Funktionsbewertungen 17<br />
1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen 18<br />
1.3 Beschreibung des Vorhabens <strong>und</strong> seiner wesentlichen umweltrelevanten Ein-<br />
flussfaktoren 18<br />
1.<strong>3.</strong>1 Merkmale des Vorhabens 18<br />
1.<strong>3.</strong>2 Vorhabensalternativen 25<br />
1.<strong>3.</strong>3 Folgeaktivitäten 26<br />
1.<strong>3.</strong>4 Lebenszyklus <strong>und</strong> Vorhabensphasen 26<br />
1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens 27<br />
1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade des Vorhabens 27<br />
1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 33<br />
1.4.3 Untersuchungsinhalte <strong>und</strong> -tiefe 33<br />
1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen 38<br />
1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG 38<br />
II. RAUMANALYSE 39<br />
2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie vorhandene Pla-<br />
nungen <strong>und</strong> Vorgaben 39<br />
2.1 Lage <strong>und</strong> natürliche Gegebenheiten 39<br />
2.2 Kanal <strong>und</strong> sonstige Nutzungen 41<br />
2.3 Ziele der Raum- <strong>und</strong> Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung 41<br />
2.<strong>3.</strong>1 Regionale Raumordnung 41<br />
2.<strong>3.</strong>2 Übergeordnete Landschaftsplanung 42<br />
2.<strong>3.</strong>3 Gemeindliche Bauleit- <strong>und</strong> Landschaftsplanung 43<br />
2.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> Kompensationsflächen 47<br />
<strong>3.</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> <strong>Bestandteile</strong> (<strong>Schutzgüter</strong>) 49<br />
<strong>3.</strong>1 Menschen 49<br />
<strong>3.</strong>1.1 Methodische Hinweise 49<br />
<strong>3.</strong>1.2 Bestandssituation 50<br />
<strong>3.</strong>1.2.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen) 50<br />
<strong>3.</strong>1.2.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung 50<br />
<strong>3.</strong>1.3 Vorbelastungen 51<br />
<strong>3.</strong>1.4 Funktionsbewertung 51<br />
<strong>3.</strong>1.4.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen) 51<br />
<strong>3.</strong>1.4.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung 52
4 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>1.5 Rechtlicher Status 52<br />
<strong>3.</strong>1.6 Zusammenfassende Darstellung 53<br />
<strong>3.</strong>2 Tiere 53<br />
<strong>3.</strong>2.1 Methodische Hinweise 53<br />
<strong>3.</strong>2.2 Bestandssituation 54<br />
<strong>3.</strong>2.3 Vorbelastungen 68<br />
<strong>3.</strong>2.4 Funktionsbewertung 68<br />
<strong>3.</strong>2.5 Rechtlicher Status 71<br />
<strong>3.</strong>2.6 Zusammenfassende Darstellung 71<br />
<strong>3.</strong>3 Pflanzen 72<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Methodische Hinweise 72<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Bestandssituation 73<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Vorbelastungen 78<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Funktionsbewertung 78<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Rechtlicher Status 81<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>6 Zusammenfassende Darstellung 83<br />
<strong>3.</strong>4 Boden 84<br />
<strong>3.</strong>4.1 Methodische Hinweise 84<br />
<strong>3.</strong>4.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen 84<br />
<strong>3.</strong>4.3 Funktionsbewertung 85<br />
<strong>3.</strong>4.4 Rechtlicher Status 87<br />
<strong>3.</strong>4.5 Zusammenfassende Darstellung 88<br />
<strong>3.</strong>5 <strong>Wasser</strong> 88<br />
<strong>3.</strong>5.1 Methodische Hinweise 88<br />
<strong>3.</strong>5.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen 88<br />
<strong>3.</strong>5.3 Funktionsbewertung 92<br />
<strong>3.</strong>5.4 Rechtlicher Status 93<br />
<strong>3.</strong>5.5 Zusammenfassende Darstellung 94<br />
<strong>3.</strong>6 Klima 95<br />
<strong>3.</strong>6.1 Methodische Hinweise 95<br />
<strong>3.</strong>6.2 Bestandssituation, Vorbelastungen <strong>und</strong> Funktionsbewertung 95<br />
<strong>3.</strong>6.3 Rechtlicher Status 95<br />
<strong>3.</strong>7 Landschaft 96<br />
<strong>3.</strong>7.1 Methodische Hinweise 96<br />
<strong>3.</strong>7.2 Bestandssituation 96<br />
<strong>3.</strong>7.3 Vorbelastungen <strong>und</strong> Bewertung 97<br />
<strong>3.</strong>7.4 Rechtlicher Status 102<br />
<strong>3.</strong>7.5 Zusammenfassende Darstellung 102<br />
<strong>3.</strong>8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 102<br />
<strong>3.</strong>8.1 Methodische Hinweise 102<br />
<strong>3.</strong>8.2 Bestandssituation 103<br />
<strong>3.</strong>8.3 Bewertung <strong>und</strong> rechtlicher Status 104<br />
<strong>3.</strong>9 Wechselwirkungen zwischen den <strong>Schutzgüter</strong>n 104
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 5<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand) 106<br />
4.1 Raumwiderstand 106<br />
4.1.1 Methodische Hinweise 106<br />
4.1.2 Vorhabensspezifische Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Raumwiderstand 106<br />
4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktträchtigkeit 108<br />
4.2 Hinweise zu einer möglichst umweltschonenden Planung 109<br />
III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMT-<br />
EINSCHÄTZUNG 110<br />
5. Auswirkungsprognose 110<br />
5.1 Hinweise zur Methode 110<br />
5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen 113<br />
5.2.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten 113<br />
5.2.2 Entwicklungsprognose des <strong>Umwelt</strong>zustandes ohne Verwirklichung des Vorha-<br />
bens (Null-Variante) 113<br />
5.2.3 Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>aus-<br />
wirkungen des Vorhabens 115<br />
5.3 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen der Varianten 120<br />
5.<strong>3.</strong>1 Schutzgut Menschen 120<br />
5.<strong>3.</strong>1.1 Beschreibung der Auswirkungen 120<br />
5.<strong>3.</strong>1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 123<br />
5.<strong>3.</strong>1.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />
gen 124<br />
5.<strong>3.</strong>2 Schutzgut Tiere 124<br />
5.<strong>3.</strong>2.1 Beschreibung der Auswirkungen 124<br />
5.<strong>3.</strong>2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 131<br />
5.<strong>3.</strong>2.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />
gen 135<br />
5.<strong>3.</strong>3 Schutzgut Pflanzen 137<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Beschreibung der Auswirkungen 137<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 139<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />
gen 141<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Kompensation für Waldverluste 142<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Beanspruchung vorhandener Kompensations- <strong>und</strong> ähnlicher Flächen aus<br />
vorgelagerten Verfahren 142<br />
5.<strong>3.</strong>4 Schutzgut Boden 143<br />
5.<strong>3.</strong>4.1 Beschreibung der Auswirkungen 143
6 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 145<br />
5.<strong>3.</strong>4.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />
gen 146<br />
5.<strong>3.</strong>5 Schutzgut <strong>Wasser</strong> 147<br />
5.<strong>3.</strong>5.1 Beschreibung der Auswirkungen 147<br />
5.<strong>3.</strong>5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 149<br />
5.<strong>3.</strong>5.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />
gen 150<br />
5.<strong>3.</strong>5.4 Beeinflussung des ökologischen Potenzials im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenricht-<br />
linie 151<br />
5.<strong>3.</strong>6 Schutzgut Klima 151<br />
5.<strong>3.</strong>6.1 Beschreibung der Auswirkungen 151<br />
5.<strong>3.</strong>6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 152<br />
5.<strong>3.</strong>6.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswir-<br />
kungen 152<br />
5.<strong>3.</strong>7 Schutzgut Landschaft 153<br />
5.<strong>3.</strong>7.1 Beschreibung der Auswirkungen 153<br />
5.<strong>3.</strong>7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 154<br />
5.<strong>3.</strong>7.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswir-<br />
kungen 155<br />
5.<strong>3.</strong>8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 155<br />
5.<strong>3.</strong>8.1 Beschreibung der Auswirkungen 155<br />
5.<strong>3.</strong>8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />
Schutzgut 156<br />
6. Schutzgutübergreifende Ergebnisdarstellung 158<br />
IV. SCHLUSS 160<br />
7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />
der Angaben <strong>und</strong> auf bestehende Wissenslücken 160<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung 161<br />
9. Quellenverzeichnis 179<br />
9.1 Literatur 179<br />
9.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 189<br />
V. ANHANG 192<br />
A1. Hinweise zur Methodik der Bewertung von Artvorkommen beim Schutz-<br />
gut Tiere 192
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 7<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A2. Detailangaben zur Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung beim Schutzgut<br />
Tiere 200<br />
A2.1 Avifauna 200<br />
A2.2 Fledermäuse 211<br />
A2.3 Reptilien 215<br />
A2.4 Amphibien 220<br />
A2.5 Libellen 226<br />
A2.6 Tagfalter 234<br />
A2.7 Wildbienen 242<br />
A2.8 Heuschrecken 251<br />
A2.9 Laufkäfer 259<br />
A2.10 Fische 265<br />
A2.11 Makrozoobenthos 277<br />
A2.12 Sonstige Arten 282<br />
A<strong>3.</strong> Schutzgut Pflanzen 291<br />
A<strong>3.</strong>1 Gefährdete <strong>und</strong> geschützte Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen 291<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 1-1: F<strong>und</strong>stellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben in der vorliegen-<br />
den <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. 16<br />
Tab. 1-2: Merkmale des Vorhabens gemäß § 6 UVPG 18<br />
Tab. 1-3: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben <strong>und</strong> Vorhabenszustände.<br />
27<br />
Tab. 1-4: Mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen. 28<br />
Tab. 1-5: Datenbedarf. 34<br />
Tab. 1-6: Datenbestand <strong>und</strong> Erhebungsbedarf. 35<br />
Tab. 2-1: Schutz- <strong>und</strong> entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich „Börden -<br />
westlicher Teil“. 42<br />
Tab. 3-1: Übersicht über die Artenzahlen der in den Teilgebieten nachgewiesenen<br />
Brutvögel, Nahrungsgäste <strong>und</strong> Durchzügler. 55<br />
Tab. 3-2: Nachweise der Waldeidechse innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der untersuchten<br />
Probeflächen. 60<br />
Tab. 3-3: Nachgewiesene Vorkommen <strong>und</strong> Gefährdungsgrade von Fischarten. 62<br />
Tab. 3-4: Faunistische Gesamtbewertung der Biotopkomplexe anhand der untersuchten<br />
Tierartengruppen. 69
8 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene gefährdete <strong>und</strong> geschützte Pflanzen-<br />
arten sowie Arten der Vorwarnliste. 77<br />
Tab. 3-6: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet. 79<br />
Tab. 3-7: Ergebnis der Bewertung der Wuchsorte gefährdeter Farn- <strong>und</strong> Blütenpflan-<br />
zen. 81<br />
Tab. 3-8: Bewertung der Böden. 87<br />
Tab. 3-9: Hydraulische Wechselbeziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser. 91<br />
Tab. 3-10: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen Eigenart. 98<br />
Tab. 3-11: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten. 99<br />
Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. 112<br />
Tab. 5-2: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.<br />
116<br />
Tab. 5-3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen. 121<br />
Tab. 5-4: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Menschen. 123<br />
Tab. 5-5: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 125<br />
Tab. 5-6: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 132<br />
Tab. 5-7: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen. 137<br />
Tab. 5-8: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Pflan-<br />
zen. 140<br />
Tab. 5-9: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 144<br />
Tab. 5-10: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 146<br />
Tab. 5-11: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>. 148<br />
Tab. 5-12: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>. 150<br />
Tab. 5-13: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 151<br />
Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 152<br />
Tab. 5-15: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft. 153<br />
Tab. 5-16: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft. 154<br />
Tab. 5-17: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter. 155<br />
Tab. 5-18: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Kultur-<br />
<strong>und</strong> sonstige Sachgüter. 157<br />
Tab. 6-1: Übersicht zu den erheblichen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen aus der schutzgut-<br />
spezifischen Bewertung. 158<br />
Tab. 8-1: Wesentliche <strong>Bestandteile</strong> des Vorhabens. 162
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 9<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-1: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten. 195<br />
Tab. A1-2: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche oder eines Teilge-<br />
bietes für eine Art mit der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe. 197<br />
Tab. A1-3: Ermittlung der Punktzahlen für die Bewertung von Gebieten als Brutvogel-<br />
lebensräume. 198<br />
Tab. A1-4: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />
von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (WILMS et al. 1997) <strong>und</strong><br />
formalisierter Bewertung für die übrigen taxonomischen Gruppen. 199<br />
Tab. A2-1: Beschreibung der Teilflächen der Brutvogelerfassung. 201<br />
Tab. A2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene Vogelarten der<br />
Untersuchungsbereiche. 202<br />
Tab. A2-3: Gesamtbewertung mit Angabe der bewertungsrelevanten Brutvogelarten in<br />
den Teilbereichen des Untersuchungsgebietes. 210<br />
Tab. A2-4: Fledermausarten des Untersuchungsgebietes. 212<br />
Tab. A2-5: Allgemeine Bewertungskriterien der Artvorkommen von Fledermäusen. 213<br />
Tab. A2-6: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen. 216<br />
Tab. A2-7: Reptilienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes. 217<br />
Tab. A2-8: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Reptilienarten. 218<br />
Tab. A2-9: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien. 219<br />
Tab. A2-10: Bewertung der Reptilienlebensräume. 219<br />
Tab. A2-11: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer. 220<br />
Tab. A2-12: Amphibienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes. 222<br />
Tab. A2-13: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten. 224<br />
Tab. A2-14: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien. 224<br />
Tab. A2-15: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien. 225<br />
Tab. A2-16: Bewertung der Amphibienlebensräume. 226<br />
Tab. A2-17: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer der Libellenerfassung. 227<br />
Tab. A2-18: Libellenarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes. 228<br />
Tab. A2-19: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten. 231<br />
Tab. A2-20: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen. 232<br />
Tab. A2-21: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern. 233<br />
Tab. A2-22: Bewertung der Libellenlebensräume. 234<br />
Tab. A2-23: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Tagfaltererfassung. 235<br />
Tab. A2-24: Tagfalterarten der Untersuchungsbereiche. 236
10 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-25: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Tagfalterarten. 239<br />
Tab. A2-26: Bedeutung einzelner Habitate für Tagfalter. 240<br />
Tab. A2-27: Bestandsgrößenklassen für Tagfalter. 240<br />
Tab. A2-28 Bewertung der Tagfalterlebensräume. 241<br />
Tab. A2-29: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Wildbienen-Erfassung. 243<br />
Tab. A2-30: Wildbienenarten des Untersuchungsgebietes. 244<br />
Tab. A2-31: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Wildbienenarten. 250<br />
Tab. A2-32: Bedeutung einzelner Habitate für Wildbienen. 250<br />
Tab. A2-33: Bewertung der Wildbienenlebensräume. 251<br />
Tab. A2-34: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen. 252<br />
Tab. A2-35: Heuschreckenarten der einzelnen Teilbereiche im Untersuchungsgebiet. 253<br />
Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten. 256<br />
Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken. 257<br />
Tab. A2-38: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken. 257<br />
Tab. A2-39: Bewertung der Heuschreckenlebensräume. 258<br />
Tab. A2-40: Laufkäferarten des Untersuchungsgebietes. 260<br />
Tab. A2-41: Bestandsdichten in <strong>und</strong> Anteil der einzelnen Fischarten in Gewichtspro-<br />
zenten am durchschnittlichen Gesamtbestand pro Art (nur Elektrofänge)<br />
von 1991 <strong>und</strong> 1995 im Stichkanal Hildesheim. 271<br />
Tab. A2-42: Fangstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />
200<strong>3.</strong> 272<br />
Tab. A2-43: Besatzstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />
200<strong>3.</strong> 273<br />
Tab. A2-44: Makrozoobenthos Stichkanal Hildesheim 2007/2008 - Gesamtartenliste<br />
<strong>und</strong> Rote Liste Status. 278<br />
Tab. A2-45: Schutzbedürftigkeit nachgewiesener Makrozoobenthosarten. 280<br />
Tab. A2-46: Bedeutung einzelner Habitate für Makrozoobenthos. 281<br />
Tab. A2-47: Bestandsgrößenklassen für Makrozoobenthos. 281<br />
Tab. A2-48: Bewertung der Makrozoobenthoslebensräume. 282<br />
Tab. A3-1: Auflistung der F<strong>und</strong>orte der nachgewiesenen Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen der<br />
niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sowie der geschützten<br />
Arten. 291
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 11<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. 15<br />
Abb. A2-1: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />
Teilgebiet V1. 206<br />
Abb. A2-2: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />
Teilgebiet V2. 207<br />
Abb. A2-3: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />
Teilgebiet V<strong>3.</strong> 208<br />
Abb. A2-4: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />
Teilgebiet V4. 209<br />
Abb. A2-5: Probestelle L1 <strong>und</strong> A2. 230<br />
Abb. A2-6: Eventueller Larvallebensraum von Thecla betulae: Schlehengebüsch am<br />
rechten Bildrand, westexponiert <strong>und</strong> zeitweise von der Sonne beschienen. 238<br />
Abb. A2-7: Weibchen von Anthophora furcata. 247<br />
Abb. A2-8: Weibchen von Epeoloides coecutiens auf Großem Flohkraut (Pulicaria<br />
dysenterica). 247<br />
Abb. A2-9: Männchen von Hylaeus pectoralis. 248<br />
Abb. A2-10: Männchen von Macropis europaea. 249<br />
Abb. A2-11: Sammlungsexemplar von Anogcodes ustulata. 283<br />
Abb. A2-12: Plagionotus detritus. 284<br />
Abb. A2-13: Weibchen von Pemphredon fabricii. 285<br />
Abb. A2-14: Raupe von Cerura vinula auf Espe (Populus tremula). 285<br />
Abb. A2-15: Epione repandaria. 286<br />
Abb. A2-16: Idaea muricata. 287<br />
Abb. A2-17: Idaea ochrata. 287<br />
Abb. A2-18: Macrochilo cribrumalis. 288<br />
Abb. A2-19: Tyria jacobaeae auf Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea). 289
12 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Verzeichnis der Karten in der Anlage<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Karte 1: Realnutzung <strong>und</strong> Biotoptypen (Maßstab 1 : 5 000).<br />
Karte 2: Untersuchungsbereiche Fauna 2008 (Maßstab 1 : 10 000).<br />
Karte 3: Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Maßstab 1 : 10 000).<br />
Karte 4: Boden <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong> (Maßstab 1 : 25 000).<br />
Karte 5: Landschaftsbild (Maßstab 1 : 10 000).<br />
Karte 6: Mensch, Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter (Maßstab 1 : 10 000).<br />
Karte 7: Raumwiderstand (Maßstab 1 : 10 000).<br />
Karte 8: Eingriffsbereiche <strong>und</strong> Auswirkungen (Maßstab 1 : 10 000).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 13<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
I. EINLEITUNG<br />
1. Vorhaben, Methodik <strong>und</strong> Untersuchungsrahmen<br />
1.1 Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />
Die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau<br />
des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover, beabsichtigt den Ausbau des Stichkanales<br />
Hildesheim (SKH), der vom <strong>Mitte</strong>llandkanal bei km 183,2 südlich von Sehnde in<br />
Richtung Hildesheim abzweigt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ist darin begründet,<br />
dass im Rahmen des Gesamtausbaus von <strong>Mitte</strong>landkanal einschließlich seiner<br />
Nebengewässer (Stichkanäle) auch der Hildesheimer Hafen für die Schiffe der modernen<br />
Güterschifffahrt (Großmotorgüterschiff = GMS, überlanges Großmotorgüterschiff<br />
= üGMS) erreichbar gemacht beziehungsweise der Stichkanal Hildesheim für das<br />
Leistungspotenzial dieser Schiffe nutzbar gemacht werden muss.<br />
Die im Einfahrtsbereich zum Stichkanal Hildesheim gelegene Schleuse Bolzum wird<br />
aktuell bereits baulich an die genannten Verhältnisse angepasst. Für den Stichkanal<br />
sollen mit den vorliegenden Verfahren zum Streckenausbau von SKH-km 1,400 bis<br />
zur Querung der B<strong>und</strong>esautobahn A 7 (SKH-km 11,990) <strong>und</strong> zum Neubau der<br />
Brücken 385 <strong>und</strong> 391 die nächsten Voraussetzungen für den Ausbau geschaffen<br />
werden.<br />
Das Vorhaben umfasst den Ausbau einer B<strong>und</strong>eswasserstraße <strong>und</strong> bedarf nach § 14<br />
Abs. 1 <strong>Wasser</strong>straßengesetz einer Planfeststellung. Zugleich handelt es sich um ein<br />
Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG), das gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 UVPG einer <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
zu unterziehen ist.<br />
Nach § 1 UVPG ist es Zweck des Gesetzes, aus Gründen der wirksamen <strong>Umwelt</strong>vorsorge<br />
die Auswirkungen auf die <strong>Umwelt</strong> nach einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen frühzeitig<br />
<strong>und</strong> umfassend zu ermitteln, zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten sowie die Ergebnisse der<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei der Entscheidung über die<br />
Zulässigkeit zu berücksichtigen.<br />
Die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung ist gemäß § 2 UVPG kein eigenständiges Verfahren,<br />
sondern ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens. Sie befasst sich<br />
mit der Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf bestimmte <strong>Schutzgüter</strong>:
14 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> die<br />
biologische Vielfalt,<br />
2. Boden, <strong>Wasser</strong>, Luft, Klima <strong>und</strong> Landschaft,<br />
<strong>3.</strong> Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie<br />
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten <strong>Schutzgüter</strong>n.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung werden in einer so genannten<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Gemäß § 6 UVPG hat der Träger des<br />
Vorhabens die entscheidungserheblichen Unterlagen über die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
des Vorhabens der zuständigen Behörde (Planfeststellungsbehörde) zu Beginn des<br />
Verfahrens vorzulegen, in dem die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit geprüft wird. Inhalt <strong>und</strong><br />
Umfang der geforderten entscheidungserheblichen Unterlagen, unter anderem der<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie, sind in § 6 UVPG dargestellt.<br />
Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde ein artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag erarbeitet (BACHMANN & KAISER 2010), dessen Ergebnisse in die vorliegende<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie eingeflossen sind.<br />
1.2 Methoden zur Ermittlung <strong>und</strong> Beschreibung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
1.2.1 Aufbau <strong>und</strong> konzeptionelles Vorgehen<br />
Die vorliegende <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie wurde entsprechend dem in Abb. 1-1<br />
dargestellten Ablaufschema erarbeitet. Auf Gr<strong>und</strong>lage der Beschreibung des Vorhabens<br />
<strong>und</strong> gegebenenfalls vorhandener Alternativen erfolgt eine allgemeine Abschätzung<br />
der vorhabensbedingten Wirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG. Aus den auf<br />
diese Weise erkennbaren Auswirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> lässt sich ableiten, welcher<br />
Informationsbedarf mit welchem räumlichen Bezug besteht. Die Ergebnisse des<br />
auf diese Weise hergeleiteten Untersuchungsrahmens werden schutzgutspezifisch beschrieben.<br />
Allgemeine, schutzgutübergreifende Angaben werden den schutzgutspezifischen<br />
Darstellungen vorangestellt. Auf Gr<strong>und</strong>lage der schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen<br />
erfolgt anhand relevanter vorhabensspezifischer Empfindlichkeiten<br />
der <strong>Schutzgüter</strong> die Ermittlung des Raumwiderstands für das Vorhaben <strong>und</strong> damit<br />
von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte. Daraus werden Hinweise zur räumlichen<br />
Anordnung des Vorhabens abgeleitet, die der Konfliktvermeidung <strong>und</strong><br />
-verminderung dienen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 15<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Beschreibung des Vorhabens <strong>und</strong> gegebenenfalls vorhandener Alternativen<br />
allgemeine Abschätzung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG<br />
Ableitung eines Untersuchungsrahmens (einschl. Abgrenzung des Untersuchungsgebiets)<br />
allgemeine Angaben zum Untersuchungsgebiet<br />
schutzgutspezifische Bestandsbeschreibung <strong>und</strong> Funktionsbewertung<br />
vorhabensspezifische Empfindlichkeit der <strong>Schutzgüter</strong><br />
Raumwiderstand (Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte)<br />
Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens im Interesse der Konfliktvermeidung<br />
<strong>und</strong> -verminderung<br />
schutzgutspezifische<br />
Prognose der<br />
Vorhabenswirkungen<br />
schutzgutspezifische fachliche<br />
Beurteilung der Schutzgutveränderungen<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong><br />
Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
der <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG<br />
schutzgutspezifische Darstellung der Maßnahmen<br />
zur Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen<br />
schutzgutübergreifende Zusammschau der Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Resümee<br />
Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie.
16 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Aufbauend auf den schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen erfolgt eine Konkretisierung<br />
der Abschätzung der vorhabensbedingten Wirkungen des Vorhabens auf die<br />
betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> <strong>und</strong> die fachliche Beurteilung dieser Auswirkungen. Um die<br />
vorhabensbedingten Wirkungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, erfolgt<br />
parallel dazu in einem iterativen Prozess die Planung der Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen der <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG. In der<br />
textlichen Ausarbeitung werden diese Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen den schutzgutspezifischen Betrachtungen vorangestellt,<br />
weil sie sich in der Regel auf mehrere <strong>Schutzgüter</strong> positiv auswirken.<br />
Ergänzt wird die schutzgutspezifische Darstellung um Hinweise zur Kompensation<br />
nicht vermeidbarer erheblicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen. Den Abschluss<br />
bildet die schutzgutübergreifende Zusammenschau der Beeinträchtigungen <strong>und</strong><br />
ein Resümee der gutachterlichen Darstellungen <strong>und</strong> Bewertungen.<br />
Methodische Detailhinweise sind der besseren Lesbarkeit halber den jeweiligen inhaltlichen<br />
Textkapiteln vorangestellt.<br />
Die Tab. 1-1 vermittelt einen Überblick, an welcher Stelle der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
die gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben im Einzelnen zu finden sind.<br />
Tab. 1-1: F<strong>und</strong>stellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben in der vorliegenden<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie.<br />
Anforderung gemäß § 6 UVPG F<strong>und</strong>stellen in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
(Kapitelnummern)<br />
Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art <strong>und</strong> 1.<strong>3.</strong>1, 5.2.1<br />
Umfang sowie Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden (§ 6 Abs. 3 Nr. 1)<br />
Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
des Vorhabens vermieden, vermindert oder ausgeglichen<br />
werden, sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren,<br />
aber vorrangigen Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft (§ 6 Abs. 3<br />
Nr. 2)<br />
Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen<br />
Kenntnisstandes <strong>und</strong> der allgemein anerkannten Prüfungs-<br />
methoden (§ 6 Abs. 3 Nr. 3)<br />
Beschreibung der <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r <strong>Bestandteile</strong> im Einwirkungsbereich<br />
des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstands<br />
<strong>und</strong> der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie<br />
Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung<br />
<strong>und</strong> die Angaben zur Feststellung <strong>und</strong> Bewertung erheblicher nachteiliger<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens erforderlich sind <strong>und</strong> <strong>ihre</strong><br />
Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist (§ 6 Abs. 3 Nr.<br />
4)<br />
5.2.3, 5.<strong>3.</strong>2.3, 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3,<br />
5.<strong>3.</strong>4.3, 5.<strong>3.</strong>5.3, 5.<strong>3.</strong>6.3<br />
5.<strong>3.</strong>2.2, 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2, 5.<strong>3.</strong>4.2,<br />
5.<strong>3.</strong>5.2, 5.<strong>3.</strong>6.2<br />
<strong>3.</strong>
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 17<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Anforderung gemäß § 6 UVPG F<strong>und</strong>stellen in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften<br />
anderweitigen Lösungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Angabe der wesentlichen<br />
Auswahlgründe im Hinblick auf die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorha-<br />
bens (§ 6 Abs. 3 Nr. 5)<br />
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung, die Dritten<br />
die Beurteilung ermöglicht, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang sie von den<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens betroffen werden können (§ 6<br />
Abs. 3 hinter Nr. 5)<br />
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />
Verfahren (§ 6 Abs. 4 Nr. 1)<br />
Beschreibung von Art <strong>und</strong> Umfang der zu erwartenden Emissionen,<br />
der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung<br />
von <strong>Wasser</strong>, Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Angaben zu sonstigen<br />
Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Um-<br />
weltauswirkungen führen können (§ 6 Abs. 4 Nr. 2)<br />
Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende<br />
Kenntnisse (§ 6 Abs. 4 Nr. 3)<br />
1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens<br />
(Kapitelnummern)<br />
1.<strong>3.</strong>2, 5.2.2<br />
8.<br />
1.<strong>3.</strong>1, 5.2.1<br />
5.<strong>3.</strong>1.1, 5.<strong>3.</strong>2.1, 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1,<br />
5.<strong>3.</strong>4.1, 5.<strong>3.</strong>5.1, 5.<strong>3.</strong>6.1,<br />
5.<strong>3.</strong>7, 5.<strong>3.</strong>8<br />
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens umfasst inhaltliche, räumliche <strong>und</strong> zeitliche<br />
Aspekte. Inhaltlich wird er durch die aus den Vorhabensmerkmalen abzuleitenden<br />
wesentlichen Wirkfaktoren <strong>und</strong> die möglichen Auswirkungen auf die <strong>Umwelt</strong> bestimmt.<br />
Eine räumliche Umgrenzung lässt sich anhand der anzunehmenden Reichweite<br />
dieser Wirkungen (Wirkraum) <strong>und</strong> einer Vorab-Einschätzung möglicher betroffener<br />
<strong>Umwelt</strong>-<strong>Schutzgüter</strong> im Untersuchungsraum vornehmen. Der zeitliche Rahmen für die<br />
Untersuchungen hängt außer von der Dimensionierung des Vorhabens vor allem von<br />
schutzgutspezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Vegetationsperiode) ab. Einzelheiten<br />
zum Vorgehen bei diesem Projekt sind Kap. 1.4 zu entnehmen.<br />
1.2.3 Bestandserfassungen <strong>und</strong> Funktionsbewertungen<br />
Die Methodik der Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der einzelnen <strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise<br />
Schutzgutausprägungen richtet sich nach den fachlich anerkannten <strong>und</strong> üblichen<br />
sowie jeweils inhaltlich angemessenen Verfahren (zum Beispiel FGSV 2001,<br />
PLACHTER et al. 2002, BFG 1996a, 2007). Entsprechende Hinweise sind in der Raumanalyse<br />
der Behandlung der jeweiligen <strong>Schutzgüter</strong> vorangestellt (Kap. 3).<br />
7.
18 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen<br />
Die fachliche Beurteilung der prognostizierten <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens<br />
erfolgt gemäß UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) auf der Gr<strong>und</strong>lage fachrechtlicher<br />
Vorgaben unter Beachtung gesetzlicher <strong>und</strong> untergesetzlicher Grenz-, Richt- <strong>und</strong><br />
Orientierungswerte sowie sonstiger fachwissenschaftlicher Regelwerke, soweit solche<br />
vorliegen. Ein gutachterlicher Vorschlag zur Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
gemäß § 12 UVPG findet sich in den Kapiteln 5.<strong>3.</strong>1.2, 5.<strong>3.</strong>2.2., 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2, 5.<strong>3.</strong>4.2,<br />
5.<strong>3.</strong>5.2, 5.<strong>3.</strong>6.2 <strong>und</strong> 5.<strong>3.</strong>7. Die verfahrensrechtliche Beurteilung dieser Auswirkungen<br />
im Sinne des § 12 UVPG obliegt der planfeststellenden Behörde.<br />
1.3 Beschreibung des Vorhabens <strong>und</strong> seiner wesentlichen<br />
umweltrelevanten Einflussfaktoren<br />
1.<strong>3.</strong>1 Merkmale des Vorhabens<br />
Die Tab. 1-2 führt die wesentlichen Vorhabensmerkmale zusammen. Dabei handelt es<br />
sich um die im Rahmen der Prognose der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen betrachteten Aspekte<br />
des Streckenausbaus des Stichkanals zwischen den km 1,450 <strong>und</strong> 11,990 einschließlich<br />
Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie den Neubau der Brücke 385 im Zuge der Kreisstraße<br />
522 <strong>und</strong> der Brücke 391 im Zuge der Landesstraße 467.<br />
Tab. 1-2: Merkmale des Vorhabens gemäß § 6 UVPG (nach NEUBAUAMT FÜR DEN<br />
AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER 2010a, 2010b <strong>und</strong> 2010c,<br />
ergänzt).<br />
Hinweis: Die Zusammenstellung beinhaltet die Ausbauabschnitte des Stichkanales bis SKHkm<br />
11,990 sowie die Neubauten der Brücken 385 <strong>und</strong> 391.<br />
Parameter<br />
Ausprägung<br />
Standort des Vor- • Land Niedersachsen, Region Hannover <strong>und</strong> Landkreis Hildesheim, Stadt<br />
habens<br />
Sehnde, Gemeinde Algermissen, Gemeinde Harsum, Gemeinde Giesen<br />
Art des Vorhabens • Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim bis SKH-km 11,990 in Verbindung<br />
mit dem Ersatzneubau sowie dem Rückbau von Kanalbrücken<br />
Umfang des Vor- • Ausbau der Kanalstrecke auf etwa 10,5 km Länge<br />
habens<br />
• Anheben des Normalwasserstandes sowie Vertiefung der Kanalsohle um<br />
jeweils 0,50 m (neue <strong>Wasser</strong>tiefe: 4,00 m), neue <strong>Wasser</strong>spiegelbreite in der<br />
Regel 37,60 m (36,30 m im Bereich des Tiefen Einschnitts SKH-km 2,100<br />
bis 3,900)<br />
• Ausbau des Gewässerbettes in Einschnittsbereichen im Trapezprofil, Kanalböschungsneigung<br />
in der Regel 1 : 2,6 (im Tiefen Einschnitt 1 : 2,4 <strong>und</strong><br />
in Rutschungsbereichen auf kurzen Abschnitten auch bis 1 : 4,5), Neigung<br />
der Böschungen oberhalb des Normalwasserstandes meist zwischen 1 : 2,5<br />
<strong>und</strong> 1 : 4,5, zum Teil bis 1 : 8,0.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 19<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Parameter<br />
Ausprägung<br />
• Dammstrecken: in niedrig <strong>und</strong> schmal ausgeprägten Abschnitten nur teilweiser<br />
Abtrag der wasserseitigen Böschungen zur Herstellung des Trapezprofils;<br />
in hoch <strong>und</strong> überbreit ausgeprägten Abschnitten kein Abtrag nötig<br />
• Erneuerung der Dichtungen in Bereichen mit Gewässerneuprofilierung beziehungsweise<br />
Anpassung der Dichtungen an den erhöhten Betriebswasserstand:<br />
Dichtung bis auf 50 cm über oberem Betriebswasserstand; zusätzlich<br />
lokale Anpassungen der Dichtungsbereiche<br />
• Böschungssicherung durch neues Deckwerk bis 70 cm über oberem Betriebswasserstand<br />
• Erweiterung des vorhandenen Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer<br />
GmbH um etwa 150 m auf eine Gesamtlänge von etwa 250 m (SKHkm<br />
6,725 bis km 6,970)<br />
• Herstellung einer öffentlichen Wartestelle mit einer Länge von 280 m unmittelbar<br />
südlich des Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer GmbH<br />
• Anlage von Betriebswegen entlang des Kanals <strong>und</strong> einzelner Zuwegungen<br />
zu den Betriebswegen<br />
• Wiederherstellung von durch die Böschungsverbreiterungen betroffenen<br />
Wirtschaftswegen<br />
• Ersatzneubau (einschließlich Abriss) der Brücken 385 (Kreisstraße 522)<br />
<strong>und</strong> 391 (Landesstraße 467) mit kleinräumigen Anpassungen von Straßen<br />
<strong>und</strong> Radwegen<br />
• Option einer späteren Anhebung der Brücke 390 (Eisenbahn) zur Gewährleistung<br />
der erforderlichen Mindestdurchfahrtshöhe<br />
• Rückbau der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 (Wirtschaftswege) sowie 383 (Eisenbahn)<br />
• Neuverlegung von durch Böschungsumgestaltungen <strong>und</strong> Brückenbau betroffenen<br />
Leitungen <strong>und</strong> Gräben (einschließlich Drainageanschlüssen)<br />
Bedarf an Gr<strong>und</strong> • Flächenumfang der für die aufgeführten Vorhabensbestandteile erforderli-<br />
<strong>und</strong> Boden<br />
chen Baufelder: etwa 102,6 ha.<br />
Art <strong>und</strong> Menge der • Geräusche: während der Bauphase Baulärm in einem für Erdbau- <strong>und</strong> Brü-<br />
Emissionen<br />
ckenbauarbeiten (einschließlich Baufeldräumung) üblichen Rahmen; kurzzeitig<br />
erhöhte Geräuschemissionen durch Rammarbeiten im Bereich SKHkm<br />
1,500 bis 2,130 <strong>und</strong> im Bereich der öffentlichen Wartestelle bei SKHkm<br />
7,000 (Dalben)<br />
• Erschütterungen: allgemein in geringem Umfang baubedingte Erschütterungen<br />
im Nahbereich der Baustelle, kleinräumig erhöht im Nahbereich der<br />
Rammarbeiten<br />
• Licht: während der Bauphase Scheinwerferlicht der eingesetzten Baufahrzeuge,<br />
Maschinen <strong>und</strong> Transportboote sowie die Baustellenbeleuchtung,<br />
• Wärme: in geringem Umfang Abwärme aus Verbrennungsmotoren der<br />
Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen<br />
• Kälte: keine<br />
• Strahlen: keine<br />
Art <strong>und</strong> Menge der • etwa 880 000 m³ Aushubmassen bestehend aus:<br />
Reststoffe<br />
- etwa 88 000 m³ Mutterboden (Wiederverwendung vor Ort),<br />
- etwa 500 000 m³ Trockenaushub (Ton, Schluff, Sande <strong>und</strong> Auffüllungen),<br />
- etwa 82 000 m³ Deckwerk (vor alllem Steinschüttungen),<br />
- etwa 211 000 m³ Nassaushub (Schlick, zum Teil ≥ Z2 gemäß LAGA <strong>und</strong><br />
anstehende Gewässersohle)<br />
Art <strong>und</strong> Menge der • Abgase der während der Bauphase eingesetzten Fahrzeuge <strong>und</strong> MaschiLuftverunreinigunnen,<br />
gegebenenfalls Staubentwicklung während der Bauphase<br />
gen<br />
Art <strong>und</strong> Menge der • baustellenübliche Abfälle während des Baubetriebes wie Verpackungen<br />
Abfälle
20 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Parameter<br />
Ausprägung<br />
Art <strong>und</strong> Menge des •<br />
Abwassers<br />
Oberflächenentwässerung wie im Ist-Zustand<br />
Merkmale der ver- • Durchführung des Streckenausbaues im Bereich des Kanalprofiles<br />
wendetentechni- (Gewässerbett, Böschungen mit Dichtungen <strong>und</strong> Deckwerk) in der Regel<br />
schen Verfahren vom Gewässer aus, Abfuhr des Aushubs (außer Mutterboden) sowie<br />
Anlieferung neuen Deckwerkmaterials auf dem <strong>Wasser</strong>weg<br />
• ortsnah verbleibender Oberboden wird abgeschoben, über<br />
Baustellentransporte mit dem Lkw, Trecker oder Muldenkipper (Dumper)<br />
auf Oberbodendepots zwischengelagert <strong>und</strong> nach Abschluss der<br />
•<br />
Erdarbeiten zur Wiederandeckung der bearbeiteten Einschnittsböschungen<br />
verwendet<br />
in den Einschnittsbereichen Deckwerk zur Böschungssicherung aus unverklammerten<br />
<strong>Wasser</strong>bausteinen, in Dammstrecken Sicherung der Dichtung<br />
mit verklammertem Deckwerk; im Bereich der öffentlichen Wartestelle Böschungs-<br />
<strong>und</strong> Sohlsicherung ebenfalls mit verklammerten <strong>Wasser</strong>bausteinen<br />
• Dichtungen aus Tonmaterial<br />
• Im Bereich des „Tiefen Einschnittes“ (SKH-km 2,100 bis 3,900) kommt<br />
bereichsweise die Beobachtungsmethode entsprechend DIN 1054 zur<br />
Anwendung: Nachweis der Gesamtböschung mit abgeminderten<br />
•<br />
Standsicherheiten, Überwachung der Böschung durch Inklinometermessungen,<br />
zusätzlich Druckentlastungsbohrungen (Horizontaldrainagen) zur<br />
Erhöhung der Standsicherheit<br />
Brückenneubauten Nr. 385 <strong>und</strong> 391 als Einfeldbauwerke, Stabbogen mit<br />
Quertragesystem, Straßenbauwerke jeweils mit Radweg,<br />
Brücke 385: Abriss vor Neubau, Brücke 391: Abriss nach Neubau<br />
• Betriebswege mit wassergeb<strong>und</strong>ener Schotterdecke (3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig<br />
0,50 m Bankett); Wirtschaftswege 3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig 1,50 m<br />
Bankett), Asphaltierung im Bereich von Straßeneinmündungen)<br />
Dauer des Betriebes<br />
• ohne zeitliche Befristung<br />
Dauer der Errich- • Ersatzneubau der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 einschließlich Abriss der alten Brütungcken:<br />
jeweils 15 bis 18 Monate<br />
• Ausbau der Kanalstrecken insgesamt etwa drei Jahre<br />
Folgeaktivitäten • bestimmungsgemäße Nutzung des Stichkanales für den Schiffsverkehr<br />
einschließlich Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie der im Ersatz neu gebauten<br />
Brücken für den Straßenverkehr<br />
Die in der Tab. 1-2 zusammengestellten Maßnahmen im Rahmen des Kanalausbaus<br />
schließen unmittelbar südlich an die bereits durchgeführte Umgestaltung der Schleuse<br />
Bolzum (samt Vorhäfen) an. Es handelt sich bei dem beabsichtigten Vorgehen im Wesentlichen<br />
um folgende Vorhabensbestandteile:<br />
• Es wird die für den modernen Schiffsverkehr (überlanges Großmotorgüterschiff -<br />
üGMS) erforderliche <strong>Wasser</strong>tiefe von 4,00 m im Stichkanal durch die Eintiefung<br />
der Kanalsohle begleitet von der zusätzlichen Erhöhung des Betriebswasserstandes<br />
in dem künstlichen Gewässer hergestellt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 21<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Um einen ausreichend sicheren Schiffsverkehr zu gewährleisten wird das Gewässer<br />
in den Einschnittsbereichen mit einem Regelprofil (Trapezprofil) ausgebaut. Die<br />
vorhandenen Sohl- <strong>und</strong> Seitendichtungen des Kanales werden wiederhergestellt beziehungsweise<br />
an die neuen <strong>Wasser</strong>stände angepasst. Die Profilsicherung erfolgt<br />
durch den Einbau neuer <strong>Wasser</strong>bausteine, welche die zum Teil 80 Jahre alten<br />
Deckwerksmaterialien ersetzen. Die größtenteils nicht mehr standsicheren rutschungsgefährdeten<br />
Einschnittsböschungen des Kanales werden beidseitig abgeflacht.<br />
Dadurch ergeben sich je nach erforderlicher Böschungsneigung <strong>und</strong> Standsicherheit<br />
des Baugr<strong>und</strong>es unterschiedlich breite Aufweitungen des gesamten Kanaleinschnittes<br />
in das Gelände.<br />
• Die Dammbereiche (Abschnitte, in denen der Kanalwasserspiegel über dem umgebenden<br />
Gelände liegt) werden ebenfalls im Trapezprofil ausgebaut. Im vorhandenen<br />
Bestand teilt sich die Dammstrecke in eine hohe oder auch überbreite Dammstrecke<br />
<strong>und</strong> eine niedrigere oder auch von der <strong>Wasser</strong>spiegelbreite schmalere Dammstrecke<br />
auf. Um das geforderte Trapezprofil in den schmaleren Bereichen einzubringen,<br />
wird der vorhandenen Dammkörper wasserseitig, soweit wie für das Ausbauprofil<br />
notwendig, abgetragen <strong>und</strong> dann auch die vorhandene Tondichtung erneuert. Die<br />
neue Tonschicht wird dann im Sohl – <strong>und</strong> Böschungsbereich mit verklammerten<br />
Deckwerksteinen gesichert.<br />
In den überbreiten Dammbereichen kann die alte Tondichtung zum Teil erhalten<br />
bleiben. Sie wird dann ebenfalls mit einem verklammerten Deckwerk gesichert. Ein<br />
wasserseitiger Abtrag wie in den schmaleren Bereichen ist nicht notwendig.<br />
• Im Rahmen des Kanalausbaus wird die Verlade- beziehungsweise Liegestelle der<br />
am Kanal angesiedelten Firma Gebrüder Weiterer GmbH (Algermissen) verlängert<br />
<strong>und</strong> südlich daran anschließend eine Wartestelle für den öffentlichen Schiffsverkehr<br />
eingerichtet. Die Wartestelle auf etwa halber Strecke zwischen Schleuse Bolzum<br />
<strong>und</strong> Hildesheimer Hafen ist erforderlich, um Zeitverluste zu verringern, da für das<br />
überlange Großmotorgüterschiff <strong>und</strong> Schubverbände zwischen den genannten<br />
Punkten nur ein einschiffiger Verkehr möglich ist.<br />
• Infolge der Geländeumgestaltungen müssen vorhandene Betriebswege entlang des<br />
Kanales sowie Wirtschaftswege verlegt <strong>und</strong> somit neu gebaut werden. Ebenso werden<br />
betroffene Leitungen <strong>und</strong> Gräben gegebenenfalls verlegt oder angepasst. Außerdem<br />
wird das insbesondere auf der Ostseite, zum Teil auch auf der Westseite<br />
lückige Betriebswegenetz entlang des Kanales durch den Neubau von beidseitigen<br />
Betriebswegen ergänzt.<br />
• Für die im betrachteten Ausbauabschnitt gelegenen sieben Straßen- <strong>und</strong> zwei Eisenbahnbrücken<br />
gilt, dass sie ein erforderliches Lichtraumprofil über dem künftig er-
22 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
höhten Betriebswasserstand des Kanales einhalten müssen. Einige Brücken sind in<br />
der Vergangenheit erneuert worden. Die bisher nicht erneuerten Brücken haben mit<br />
einem Alter von 80 Jahren inzwischen das Ende <strong>ihre</strong>r Nutzugsdauer erreicht <strong>und</strong><br />
müssen ohnehin in absehbarer Zeit überplant werden.<br />
Anhand einer Verkehrsstudie hinsichtlich des Individualverkehrs für die Straßen-<br />
<strong>und</strong> Wirtschaftswegbrücken wurden das objektive Verkehrsbedürfnis für die Brücken<br />
für den Ist-Zustand <strong>und</strong> für den Zeitraum bis 2025 <strong>und</strong> daraus abgeleitet das<br />
Nutzen-Kosten-Verhältnis für den erforderlichen Ersatzneubau unter den vorgesehenen<br />
Planungsrandbedingungen des Kanalausbaus ermittelt. Im Ergebnis führte<br />
dies dazu, dass im Zuge des Ausbaus zwei Wirtschaftswegbrücken (Nr. 382 <strong>und</strong><br />
392 bei SKH-km 1,505 <strong>und</strong> 11,310) sowie eine nicht mehr genutzte Eisenbahnbrücke<br />
(Nr. 383 bei SKH-km 2,455) ersatzlos rückgebaut werden sollen.<br />
Für die Brücke 385 im Zuge der Überführung der Kreisstraße 522 <strong>und</strong> die Brücke<br />
391 im Zuge der Überführung der Landesstraße 467 erfolgt jeweils ein Neubau im<br />
Ersatz für die alten abzureißenden Brückenbauwerke. Die Straßenbauwerke einschließlich<br />
Radwegen werden dabei kleinräumig angepasst. Im Fall der Brücke 391<br />
erfolgt eine Achsverschiebung um etwa 15 m nach Süden.<br />
Bauablauf<br />
Der Ersatzneubau der Brückenbauwerke 385 <strong>und</strong> 391 wird als erstes vorgenommen<br />
<strong>und</strong> soll entsprechend dem Fortgang der jeweiligen Planfeststellungsverfahren weitgehend<br />
parallel erfolgen (Bauzeit etwa 15 bis 18 Monate). Während die alte Brücke vor<br />
dem Neubau der Brücke 385 abgerissen wird (Umleitung des Verkehrs über die Brücke<br />
386 in der Bauphase), geschieht der Abriss der alten Brücke 391 nach dem Neubau.<br />
Für den Streckenausbau am Stichkanal einschließlich des ersatzlosen Rückbaus der<br />
drei Brücken bis zur Autobahn A 7 ist eine Aufteilung in mehrere (voraussichtlich<br />
drei) Ausbauabschnitte vorgesehen. Als Bauzeit sind insgesamt drei Jahre veranschlagt.<br />
Die Baufeldräumung, vor allem Fäll- <strong>und</strong> Rodungsarbeiten, werden vor Aufnahme<br />
der Arbeiten im jeweiligen Bauabschnitt durchgeführt.<br />
Eine Wiederbegrünung vor allem der Einschnittsböschungen des Kanales mit Gehölzen<br />
<strong>und</strong> sonstiger Vegetation kann nach Fertigstellung der jeweiligen Bauabschnitte<br />
erfolgen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 23<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Abtragsmassen des Kanalausbaus <strong>und</strong> zur Abflachung der Einschnittsböschungen<br />
werden zum Großteil über den <strong>Wasser</strong>weg zum jeweiligen Verbringungsort transportiert.<br />
Die Deckwerkssteine als Hauptmateriallieferung werden ebenfalls über den <strong>Wasser</strong>weg<br />
zum Einbauort transportiert. Der ortsnah verbleibende Oberboden wird abgeschoben,<br />
über Baustellentransporte mit dem Lkw, Trecker oder Muldenkipper (Dumper)<br />
auf den Oberbodendepots zwischengelagert <strong>und</strong> nach Abschluss der Erdarbeiten<br />
zur Wiederandeckung der bearbeiteten Einschnittsböschungen verwendet.<br />
Baustellentransporte werden weitgehend wie folgt durchgeführt:<br />
• Auf den Böschungsoberkanten in den Bereichen, die später abgeflacht werden.<br />
Hierfür ist zum Teil ein Arbeiten vor Kopf erforderlich, um die Flächeninanspruchnahme<br />
zu minimieren.<br />
• Auf temporären Baustraßen, die an der Böschungsoberkante angelegt werden.<br />
Diese Baustraßen werden insbesondere in den Bereichen angeordnet, wo abschließend<br />
ein Wirtschaftsweg an der Böschungsoberkante hergestellt wird. Die Baustraße<br />
wird dann zum Wirtschaftsweg ausgebaut.<br />
• Auf den zukünftigen Betriebswegen.<br />
• Auf temporären Baustraßen in den abgeflachten Böschungen, wenn diese 1 : 4 oder<br />
flacher geneigt sind.<br />
Die Nutzung öffentlicher Verkehrswege erfolgt mit Ausnahme der kanalparallelen, an<br />
der Böschungsoberkante verlaufenden Wirtschaftswege im Rahmen von Materiallieferungen,<br />
der üblichen Baustellenversorgung <strong>und</strong> für den Abtransport geringer Aushubmassen.<br />
Im Bereich des kanalnahen Friedhofes der Gemeinde Lühnde am SKHkm<br />
3,750 wird auf einer Länge von etwa 200 m die Kreisstraße 522 auf der Westseite<br />
des Kanales in Anspruch genommen, da der Friedhof umfahren werden muss.<br />
Der Trockenaushub wird mit konventionellem Erdbaugerät (Kettenbagger, Raupe <strong>und</strong><br />
Radlader) gewonnen. Erforderliche Baustellentransporte werden mit Muldenkippern<br />
(Dumpern) oder Treckern durchgeführt. Der Trockenaushub wird durch Kettenbagger<br />
an bauseits errichteten provisorischen Umschlagstellen auf selbstfahrende Schuten<br />
oder Leichter verladen <strong>und</strong> auf dem <strong>Wasser</strong>weg zu den vorgesehenen Verbringungsorten<br />
transportiert. Weiterhin werden Aushubmassen, die im Bereich der Böschungsoberkante<br />
gewonnen werden (zum Beispiel beim Teilaushub an der Böschungsoberkante<br />
im „Tiefen Einschnitt“) mit dem Lkw zu den Verbringungsorten transportiert,<br />
um mehrmaliges Umsetzen des Bodens im Böschungsbereich zu vermeiden.<br />
Der im Kanal gewonnene Nassaushub wird mit Hydraulikbaggern, die auf Pontons<br />
installiert oder frei auf diesen verfahrbar sind, gewonnen <strong>und</strong> direkt auf bereitliegende<br />
selbstfahrende Schuten oder Leichter verladen <strong>und</strong> auf dem <strong>Wasser</strong>weg zu den vorge-
24 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sehenen Verbringungsorten transportiert. Die Pontons können ebenfalls selbstfahrend<br />
sein oder von Arbeitsbooten verfahren werden.<br />
Rammarbeiten entlang der Kanalstrecke sind nur auf der Ostseite des Kanales zwischen<br />
etwa SKH-km 1,500 <strong>und</strong> 2,130 für eine Geländeabfangung (Höhe unter 2,7 m)<br />
landseitig des Betriebsweges <strong>und</strong> für die Dalben der Wartestelle bei SKH-km 7,000<br />
vorgesehen.<br />
Verbringung des Aushubmaterials<br />
Vorrangig ist vorgesehen, die anfallenden Aushubmassen dem Wirtschaftskreislauf<br />
zuzuführen. Dies gilt in jedem Fall für das entfernte alte Deckwerk (vorwiegend<br />
Steine).<br />
Der sonstige Aushub kann zu verschiedenen vorhandenen Einlagerungs- beziehungsweise<br />
Verarbeitungsstellen verbracht werden, je nach Möglichkeit der annehmenden<br />
Stelle zum Umgang mit dem gemäß der LAGA-Klassifizierung einzustufenden Material.<br />
Für die trocken gewonnenen Böden <strong>und</strong> zum Teil auch für den Nassaushub stehen im<br />
Umkreis von etwa 6 bis 15 km Entfernung (Luftlinie) folgende Unterbringungsmöglichkeiten<br />
zur Verfügung:<br />
• Einlagerungsstelle „Ahrbergen“ der Firma SAS Rohstoffe <strong>und</strong> Entsorgung GmbH,<br />
• Einlagerung im „Alten Steinbruch“ in Höver der Firma HOLCIM AG,<br />
• Einlagerung in der „Teutoniagrube Misburg“ der Firma Genamo,<br />
• Einlagerung auf der „Kalihalde“ in Sehnde der Firma K+S Baustoffrecycling<br />
GmbH,<br />
• Bodenreinigungsanlage Hannover der Firma <strong>Umwelt</strong>schutz Nord GmbH (Zech <strong>Umwelt</strong>).<br />
Für die Verbringung des Nassaushubs stehen zusätzlich zur Verfügung:<br />
• Bodenbehandlungsanlage Burg der Firma MAS Maschinenvermietung <strong>und</strong> Agrarservice<br />
GmbH (etwa 180 km),<br />
• Rekultivierung „Gut Grunland“ der Firma Hülskens <strong>Wasser</strong>bau GmbH (etwa<br />
380 km).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 25<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1.<strong>3.</strong>2 Vorhabensalternativen<br />
Aus Sicht des Vorhabensträgers ist der vorgesehene beidseitige Ausbau des Stichkanales<br />
aus den im Folgenden dargestellten Gründen alternativlos (vergleiche NEUBAU-<br />
AMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER 2010a, 2010b, 2010c).<br />
Bis heute kommt es am Stichkanal Hildesheim (SKH) aufgr<strong>und</strong> der geologischen Situation<br />
in Verbindung mit relativ steilen Böschungsneigungen zu Böschungsrutschungen<br />
in unterschiedlichen Ausmaßen. Durch die geplante Kanalvertiefung in Verbindung<br />
mit der Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels ändern sich die Randbedingungen für die Böschungsstandsicherheit,<br />
die eine Neuberechnung der Böschungsstandsicherheit erfordern.<br />
Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Baugr<strong>und</strong>gutachten mit dem Ergebnis<br />
durchgeführt, dass für die vorhandene Böschungsgeometrie im Bereich der<br />
Einschnitte beidseitig des Stichkanles Hildesheim keine ausreichenden Standsicherheiten<br />
vorliegen <strong>und</strong> somit beide Böschungsseiten abgeflacht werden müssen. Der<br />
häufig praktizierte einseitige Kanalausbau zum Schutz von Habitatstrukturen <strong>und</strong><br />
vorhandener Bausubstanz lässt sich somit im vorliegenden Untersuchungsabschnitt<br />
nicht realisieren.<br />
Eine weitreichende Achsverschiebung zur Vermeidung des beidseitigen Kanalausbaus<br />
ist aus fahrdynamischen Gründen sowie aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Zwangspunkte (vorhandene<br />
Brücken, Dammstrecken, Tiefer Einschnitt) nur an wenigen Bereichen möglich.<br />
Sie hätte in der Regel bei den geplanten Ausbautiefen <strong>und</strong> -wasserständen standsicherheitsfördernde<br />
Maßnahmen auf der zu erhaltenden Böschung (zum Beispiel Vorschüttungen<br />
bis auf die Einschnittsböschung) erfordert <strong>und</strong> auf der anderen Seite aber<br />
einen erheblich größeren baulichen Eingriff an der auszubauenden Böschungsseite<br />
hervorgerufen. Eine Eingriffsminimierung wäre durch eine Achsverschiebung nicht zu<br />
erwarten. Eine Achsverschiebung wird nur im Bereich der privaten Liegestelle der<br />
Gebrüder Weiterer GmbH (etwa SKH-km 6,500 bis 7,450) zum Erhalt der<br />
vorhandenen Anlagen vorgenommen.<br />
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Abflachung der Einschnittsböschungen wie<br />
Sp<strong>und</strong>wandausbau des Kanales oder Böschungsverdübelungen lassen sich aus Standsicherheitsgründen<br />
bei den vorliegenden Baugr<strong>und</strong>verhältnissen nicht realisieren.<br />
Der Einsatz von Druckentlastungsbohrungen zur Minimierung der Böschungsabflachungen<br />
ist nur in tieferen Einschnitten effektiv <strong>und</strong> wird demzufolge nur im so genannten<br />
Tiefen Einschnitt bei Lühnde angewendet. Die Anwendung der Beobachtungsmethode<br />
im Rahmen der Standsicherheitsberechnungen blieb ebenfalls effektiv<br />
auf den Tiefen Einschnitt <strong>und</strong> kurze bereits gerutschte Bereiche beschränkt.
26 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Ein Verzicht auf den Ausbau des Stichkanales Hildesheim würde den Hafen Hildesheim<br />
von der modernen Binnenschifffahrt abschneiden. Es könnten auf dem Stichkanal<br />
Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je nach Breite weiterhin nur<br />
Schiffe mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten Motorgüterschiffe<br />
<strong>ihre</strong> Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen könnten.<br />
Ohne den Ausbau ist die Gefahr von weiteren Böschungsrutschungen wesentlich größer<br />
als mit dem Ausbau. Eine fachgerechte Sanierung von aufgetretenen Rutschungen<br />
ist nur durch extrem flache Böschungen möglich <strong>und</strong> stellt somit ebenfalls einen erheblichen<br />
Eingriff in die kanalbegleitenden Böschungen dar.<br />
Der beidseitige Ausbau mit den einhergehenden Böschungsabflachungen ist in vielen<br />
Bereichen aus den oben genannten Gründen die verbleibende Vorzugsvariante für den<br />
Ausbau des Stichkanales Hildesheim.<br />
Eine ausführlichere Darstellung enthalten die Erläuterungsberichte zur technischen<br />
Planung.<br />
1.<strong>3.</strong>3 Folgeaktivitäten<br />
Folgeaktivitäten bestehen in der bestimmungsgemäßen Nutzung des Stichkanales für<br />
den Schiffsverkehr einschließlich der Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie der im Ersatz neu<br />
gebauten Brücken für den Straßenverkehr. Dies entspricht im Wesentlichen den vorhandenen<br />
Aktivitäten beziehungsweise Nutzungen.<br />
Ansonsten ergeben sich keine Folgeaktivitäten aus dem Vorhaben, die für die Prüfung<br />
der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit relevant sein könnten.<br />
1.<strong>3.</strong>4 Lebenszyklus <strong>und</strong> Vorhabensphasen<br />
Für die Dauer des Betriebes des Kanales <strong>und</strong> der Brückenbauwerke besteht keine zeitliche<br />
Befristung. In der Tab. 1-3 wird das Vorhaben in Lebensphasen, Teilvorhaben<br />
<strong>und</strong> Vorhabenszustände differenziert.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 27<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 1-3: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben <strong>und</strong> Vorhabenszustände.<br />
Lebensphasen <strong>und</strong><br />
Teilvorhaben<br />
Vorhabenszustände<br />
Planungsphase • Durchführung von Bestandserhebungen im Planungsraum<br />
Bauphase, Normalbetrieb • Räumung der Baufelder in den jeweiligen Baustellenbereichen,<br />
• Errichtung der neuen Straßenbrücken Nr. 385 <strong>und</strong> 391 in Verbindung<br />
mit dem Abriss der alten Brücken<br />
• Streckenausbau des Kanales in Verbindung mit Entfernung von Deckwerk,<br />
Sedimentablagerungen, sonstigem Nass- <strong>und</strong> Trockenaushub,<br />
Neuprofilierung des Gewässerbetts, Anlieferung neuen Deckwerkmaterials,<br />
Transport von Oberboden <strong>und</strong> sonstigem Baumaterial, Einsatz<br />
von Baumaschinen <strong>und</strong> –fahrzeugen sowie Zwischenlagerung von<br />
Material <strong>und</strong> Geräten<br />
Bauphase, Unfallereignisse • Unfälle beim Einsatz von Baumaschinen <strong>und</strong> –fahrzeugen einschließlich<br />
Booten<br />
• Unfälle bei der Zwischenlagerung von Material <strong>und</strong> Geräten<br />
Betriebsphase • Nutzung des Kanales einschließlich Liege- <strong>und</strong> Wartestellen durch die<br />
Schifffahrt <strong>und</strong> der neuen Brücken durch den öffentlichen Verkehr<br />
• Nutzung der Betriebswege für die Kanalunterhaltung <strong>und</strong> örtlichen<br />
Rad- <strong>und</strong> Fußgängerverkehr<br />
• Unterhaltungsarbeiten an Kanal <strong>und</strong> Straßenbauwerken<br />
Stilllegungsphase • entfällt<br />
Rückbauphase • entfällt<br />
1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens<br />
1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade des Vorhabens<br />
Die Ermittlung der möglichen bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen des<br />
Vorhabens auf Natur <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> (Tab. 1-4) dient dazu, denkbare Beeinträchtigungen<br />
der <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG (siehe Kap. 1.1) zu erkennen, um darauf aufbauend zielorientiert<br />
den vom Vorhaben voraussichtlich betroffenen Raum <strong>und</strong> den erforderlichen<br />
Untersuchungsumfang zu bestimmen.<br />
Die während der Planungsphase eintretenden <strong>Umwelt</strong>auswirkungen sind für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
nicht relevant, da sie keine durch normative Einschränkungen<br />
belegte Tätigkeiten umfassen <strong>und</strong> den Bearbeiterinnen <strong>und</strong> Bearbeitern die<br />
gegebenenfalls erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen vorliegen.<br />
Bei den Bestandserfassungen handelt es sich um Vorbereitungen gesetzlich<br />
vorgeschriebener Prüfungen im Sinne von § 44 Abs. 6 BNatSchG.<br />
Baubedingte Wirkungen sind die zusätzlich zu den anlagebedingt eintretenden Wirkungen<br />
nur in der Phase der Durchführung der Flächenumgestaltungen sowie der Errichtung<br />
baulicher <strong>und</strong> sonstigen Anlagen auftretenden <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. Die<br />
anlagebedingten Wirkungen umfassen die sich aus der veränderten Oberflächengestalt
28 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sowie der physischen Existenz baulicher Anlagen für die <strong>Umwelt</strong> ergebenden Auswirkungen<br />
einschließlich der dafür erforderlichen Flächenüberformung. Die betriebsbedingten<br />
Auswirkungen beziehen sich in diesem Fall hauptsächlich auf die Nutzung<br />
<strong>und</strong> Unterhaltung des ausgebauten Kanales <strong>und</strong> potenziell auch auf die Folgen für den<br />
veränderten Schiffsverkehr. Weiterhin betreffen sie die Nutzung der neu zu trassierenden<br />
Betriebswege.<br />
Angaben in der Tab. 1-4 zum Wirkraum beziehen sich auf die Reichweite möglicher<br />
relevanter Auswirkungen <strong>und</strong> geben Hinweise auf die notwendige Abgrenzung des<br />
Untersuchungsraumes. Dieser kann für einzelne Wirkaspekte unterschiedlich sein.<br />
Die Angaben zur Untersuchungsrelevanz zielen darauf, diejenigen Wirkfaktoren <strong>und</strong><br />
Wirkungsfelder herauszustellen, die für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung als bewertungserheblich<br />
identifiziert werden können. Die Einschätzung der inhaltlichen Relevanz<br />
beruht auf einer Auswertung vorhandener Unterlagen <strong>und</strong> einer Gebietsbesichtigung.<br />
Sie enthalten gegebenenfalls auch Hinweise dazu, welche Wirkungsaspekte in<br />
erster Linie nur hinsichtlich der Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />
in die Darstellungen einzugehen brauchen, weil sie ansonsten aufgr<strong>und</strong><br />
der absehbar geringen Wirkintensität als nicht entscheidungserheblich gelten können.<br />
Damit wird zum einen dem Gr<strong>und</strong>satz genüge getan, unnötige <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich zu vermeiden <strong>und</strong> entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.<br />
Zum anderen können sich in der Folge die Ausführungen in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
über die zu erwartenden Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Bewertung auf die wesentlichen<br />
umwelterheblichen Vorhabensaspekte beschränken. Angaben zur Auswirkung<br />
auf weitere, indirekt betroffene <strong>Schutzgüter</strong> zeigen gegebenenfalls die notwendige<br />
Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen auf.<br />
Tab. 1-4: Mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen.<br />
<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Menschen<br />
bau- • Störungen durch Immissionen, Erschütterungen<br />
bedingt: sowie Baustellenverkehr <strong>und</strong> -betrieb<br />
• Unterbrechung von Rad- <strong>und</strong> Fußwegen während<br />
der Bauarbeiten an den Brücken sowie der als Rad-<br />
<strong>und</strong> Fußweg genutzten kanalparallelen Betriebswege<br />
während der Bauarbeiten am Kanal<br />
Reichweite der<br />
Auswirkungen<br />
näheres Umfeld der Baustelle<br />
<strong>und</strong> Zuwegungen<br />
unmittelbar betroffene<br />
Wege<br />
Untersuchungs-<br />
relevanz<br />
→ relevant für das<br />
Baustellenmanagement(Minimierung<br />
von Beein-<br />
trächtigungen)<br />
→ nicht relevant,<br />
da Unterbrechung<br />
zeitlich begrenzt
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 29<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte Reichweite der<br />
Auswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
anlage- • Veränderungen von Wegeverbindungen im Bereich betroffene Wegeverbinbedingt:<br />
von Spazier-, Wander-, Radwegen durch Rückbau dungen im Kanalumfeld<br />
von Brücken <strong>und</strong> Bau von Betriebswegen<br />
• visuelle Beeinträchtigung siedlungsnaher <strong>und</strong> landschaftsbezogener<br />
Erholungsbereiche durch die<br />
technischen Bauwerke <strong>und</strong> Geländeumgestaltungen<br />
Kanalrandzonen<br />
betriebs- • Störungen durch Lärmemissionen in Folge des --bedingt:<br />
Kanalbetriebes sowie von Unterhaltungsarbeiten<br />
Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
baubedingt: <br />
anlagebedingt: <br />
betriebsbedingt:<br />
• Inanspruchnahme von (terrestrischen) Lebensräumen<br />
von Tieren für den Baustellenbetrieb<br />
• Störungen durch Schallemissionen, Fahrzeugverkehr,<br />
Anwesenheit von Menschen<br />
• Gefahr der Beeinträchtigung der <strong>Wasser</strong>qualität als<br />
Habitatelement für Tiere durch die Bauarbeiten im<br />
Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs-/Bodenlagerflächen<br />
näheres Umfeld der Baustellen<br />
einschließlich<br />
Zuwegungen; in Bezug<br />
auf störempfindliche<br />
Vogel- <strong>und</strong> Säugetierarten<br />
Reichweiten von<br />
mehreren<br />
möglich<br />
Stichkanal<br />
100 Metern<br />
Untersuchungsrelevanz<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ nicht relevant,<br />
da keine erkennbare<br />
wesentliche<br />
Veränderung gegenüber<br />
dem<br />
derzeitigen Zustand<br />
1<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
Gewässer<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen in Tierhabitaten Baustellenbereiche<br />
durch Unfälle<br />
→ relevant<br />
• Vernichtung von Tierlebensräumen durch Überbau- Kanal, zu errichtende → relevant<br />
ung, Geländeumgestaltung sowie veränderte Ge- Bauwerke, sonstiges<br />
wässerstrukturen nach dem Ausbau<br />
umgestaltetes Gelände,<br />
Deponieflächen<br />
• sonstige Veränderungen von Tierlebensräumen Kanal <strong>und</strong> näheres Um- → relevant<br />
infolge beseitigter Habitatstrukturen <strong>und</strong> Standortveränderungen<br />
(Mikroklima, Standortfeuchte)<br />
feld<br />
• Störungen durch den Schifffahrtsbetrieb <strong>und</strong> Unter- ---<br />
→ nicht relevant,<br />
haltungsarbeiten<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen in Tierhabitaten<br />
durch Unfälle<br />
da keine erkennbaren<br />
relevanten<br />
Veränderungen<br />
gegenüber der<br />
derzeitigen Situation<br />
(tendenziell<br />
positive Auswirkung,<br />
da die gleiche<br />
Gütermenge<br />
mit weniger<br />
Schiffen transportiert<br />
werden kann)<br />
1 Aufgr<strong>und</strong> der mit den Ausbaumaßnahmen am Stichkanal ermöglichten, allmählich zunehmenden größeren<br />
Schiffseinheiten ist insgesamt von einer leichten Verringerung der Schiffsanzahl im Vergleich zu dem Verkehr<br />
mit kleineren, zahlreicheren Einheiten auszugehen.
30 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
baubedingt: <br />
anlagebedingt: <br />
betriebsbedingt:<br />
Boden<br />
baubedingt: <br />
anlagebedingt: <br />
betriebsbedingt:<br />
<strong>Wasser</strong><br />
baubedingt: <br />
anlagebedingt:<br />
• Verlust <strong>und</strong> Schädigung von Vegetations- / Biotopbeständen<br />
durch den Baustellenbetrieb (außerhalb<br />
der ohnehin anlagebedingt überformten Biotopbestände)<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen im Bereich von<br />
Pflanzenwuchsorten durch Unfälle<br />
• Verlust <strong>und</strong> Schädigung von Vegetations- / Biotopbeständen<br />
durch Überbauung oder sonstige Geländeumgestaltungen<br />
• Veränderungen von Vegetationsausprägungen<br />
infolge von Standortveränderungen (vor allem der<br />
Standortfeuchte) durch Beeinflussung der lokalen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse)<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen im Bereich von<br />
Pflanzenwuchsorten durch Unterhaltungsarbeiten<br />
sowie Unfälle<br />
• Bodenveränderungen durch die Inanspruchnahme<br />
von Flächen für den Baustellenbetrieb <strong>und</strong> die Zwischenlagerung<br />
von Material / Boden<br />
Reichweite der<br />
Auswirkungen<br />
Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs-/Bodenlagerflächen<br />
Bereich der Baustellen<br />
Bereich der zu errichtenden<br />
Bauwerke <strong>und</strong> des<br />
umgestalteten Geländes /<br />
Kanales, Deponieflächen<br />
an den Kanal grenzende<br />
Flächen<br />
---<br />
Baufelder einschließlich<br />
Lagerflächen<br />
Untersuchungs-<br />
relevanz<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ nicht relevant,<br />
da keine erkennbare<br />
wesentliche<br />
Veränderung<br />
gegenüber der Ist-<br />
Situation<br />
→ relevant<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen durch Unfälle Bereich der Baustellen → relevant<br />
• Überbauung, Abgrabung oder Überdeckung von<br />
Böden<br />
• Schadstoffbelastungen von Böden durch Unterhaltungsarbeiten<br />
sowie Unfälle<br />
Bereich der zu errichten- → relevant<br />
den Bauwerke <strong>und</strong> des<br />
umgestalteten Geländes /<br />
Kanales, Deponieflächen<br />
--- nicht relevant, da<br />
keine erkennbare<br />
wesentliche Veränderunggegenüber<br />
der Ist-Situation<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen des Oberflächen Bereich der Baustellen<br />
<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wassers durch Unfälle<br />
• Gefahr der Beeinträchtigung der <strong>Wasser</strong>qualität Stichkanal<br />
durch die Bauarbeiten am Gewässer<br />
• Veränderung des Kanalgewässers durch Umge- auszubauende Abstaltung<br />
des Gewässerbettes <strong>und</strong> Vergrößerung schnitte des Kanals<br />
des <strong>Wasser</strong>körpers<br />
→ relevant<br />
→ relevant<br />
→ relevant - vor<br />
allem hinsichtlich<br />
der Wechselwirkung<br />
mit anderen<br />
<strong>Schutzgüter</strong>n
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 31<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte Reichweite der<br />
Auswirkungen<br />
Auswirkungen<br />
• Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserstände beziehungs- an den Kanal grenzende<br />
weise Austauschbeziehungen zwischen Kanal- <strong>und</strong> Flächen<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
• geringere Niederschlagsversickerung aufgr<strong>und</strong> von überbaute / versiegelte<br />
Flächenüberbauung<br />
Flächen<br />
betriebsbedingt:<br />
Luft<br />
baubedingt: <br />
anlagebedingt: <br />
betriebsbedingt:<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />
Oberflächenwassers durch Unterhaltungsarbeiten<br />
<strong>und</strong> Unfälle<br />
• Schadstoffemissionen durch die Bau- <strong>und</strong><br />
Transportfahrzeuge<br />
• mögliche Beeinträchtigung lufthygienischer Ausgleichsfunktionen<br />
(Frischluftproduktion <strong>und</strong> -transport)<br />
durch Flächeninanspruchnahme / Überbauung<br />
• Schadstoffemissionen durch Schifffahrtsverkehr sowie<br />
durch den Einsatz von Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeugen<br />
im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten<br />
---<br />
---<br />
mögliche lufthygienisch<br />
belasteten Siedlungsbereiche<br />
im näheren<br />
Umfeld des Kanals (Lasträume)<br />
---<br />
Untersuchungsrelevanz<br />
→ relevant<br />
→ nicht relevant,<br />
da Versickerung<br />
vor Ort erfolgen<br />
kann <strong>und</strong> ansonsten<br />
die Verringerungangesichts<br />
der relativ<br />
geringen Flächenbetroffenheit<br />
für den Gebietswasserhaushalt<br />
von untergeordneter<br />
Bedeutung<br />
ist<br />
→ nicht relevant,<br />
da keine erkennbare<br />
wesentliche<br />
Veränderung<br />
gegenüber dem<br />
Ist-Zustand<br />
→ nicht relevant,<br />
da offensichtlich<br />
nicht erheblich im<br />
Sinne des UVPG<br />
→ nicht relevant,<br />
da im näheren<br />
Umfeld keine relevanten<br />
Lasträume<br />
liegen <strong>und</strong> die<br />
Umgestaltungsmaßnahmenoffensichtlich<br />
keine<br />
wesentliche Veränderung<br />
der<br />
Flächennutzung<br />
bewirken<br />
→ nicht relevant,<br />
da keine erkennbareVeränderungen<br />
gegenüber<br />
dem Ist-Zustand<br />
(tendenziell<br />
positive Auswirkung,<br />
da die gleiche<br />
Gütermenge<br />
mit weniger<br />
Schiffen transportiert<br />
werden kann)
32 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />
Auswirkungen<br />
Klima<br />
baubedingt:anlagebedingt: <br />
betriebsbedingt:<br />
Landschaft<br />
baubedingt: <br />
anlagebedingt: <br />
betriebsbedingt:<br />
Reichweite der<br />
Auswirkungen<br />
• keine --- → ---<br />
• Veränderung des Kleinklimas durch Geländeumgestaltung,<br />
insbesondere umfangreichere Verluste<br />
des Ufergehölzstreifens (Windschutzfunktion, Beschattung)<br />
• Veränderung des Kleinklimas durch geringfügig<br />
erhöhte Verdunstung infolge der Vergrößerung des<br />
<strong>Wasser</strong>körpers (<strong>Wasser</strong>spiegelanhebung)<br />
• Beeinträchtigung klimatischer Ausgleichsfunktionen<br />
(Frischluftproduktion <strong>und</strong> -transport) durch Flächeninanspruchnahme<br />
/ Überbauung<br />
Kanalzone <strong>und</strong> nahes<br />
Umfeld<br />
Kanalzone <strong>und</strong> nahes<br />
Umfeld<br />
mögliche klimatisch belastetenSiedlungsbereiche<br />
im näheren Umfeld<br />
des Kanales (Lasträume)<br />
• keine --- → ---<br />
• Beeinträchtigung der Landschaftsbildqualität <strong>und</strong><br />
des Landschaftserlebens durch die Baustellen <strong>und</strong><br />
den Baustellenbetrieb<br />
näheres Umfeld der Baustellen<br />
<strong>und</strong> Zuwegungen<br />
• Verlust landschaftsbildwirksamer Elemente Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs-/Boden-<br />
Untersuchungs-<br />
relevanz<br />
→ relevant in<br />
Wechselwirkung<br />
mit dem Schutzgut<br />
Tiere<br />
→ nicht relevant<br />
wegen der offensichtlich<br />
sehr<br />
geringfügigen<br />
Veränderung<br />
→ nicht relevant,<br />
da im näheren<br />
Umfeld keine<br />
Lasträume liegen<br />
<strong>und</strong> die Umgestaltungsmaßnahmen<br />
offensichtlich<br />
keine wesentliche<br />
Veränderung der<br />
Flächennutzung<br />
bewirken<br />
→ nicht relevant<br />
wegen der deutlichen<br />
zeitlichen<br />
Befristigung<br />
→ relevant<br />
lagerflächen<br />
• technische Bauwerke <strong>und</strong> Geländeumgestaltungen Umfeld der zu errichten- → relevant<br />
als Überfremdung des Landschaftsbildes<br />
den Bauwerke <strong>und</strong> der<br />
• Verlust landschaftsbildwirksamer Elemente durch umgestalteten Bereiche<br />
die Flächeninanspruchnahme<br />
bis zu den nächsten<br />
Sichtbarrieren, Deponieflächen<br />
• keine --- → ---<br />
Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 2<br />
bau- • Schädigung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern näheres Umfeld der Bau- → relevant<br />
bedingt: während des Baubetriebes<br />
stellenanlage-<br />
• Verlust von Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmalen sowie sons- Umgestaltungsflächen → relevant<br />
bedingt:tigen Sachgütern<br />
betriebsbedingt:<br />
• keine --- → ---<br />
2 Die „sonstigen Sachgüter“ werden in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie nicht als eigenständiges Schutzgut<br />
behandelt, weil darunter nur die nicht normativ geschützten kulturell bedeutsamen Objekte, Nutzungen von<br />
kulturhistorischer Bedeutung sowie naturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile <strong>und</strong> Objekte zu verstehen sind.<br />
Andere <strong>Schutzgüter</strong> mit primär wirtschaftlicher Bedeutung sind nicht Gegenstand der Schutzgutbetrachtungen<br />
innerhalb der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (vergleiche FGSV 2001).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 33<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den in<br />
Kap. 1.4.1 beschriebenen Reichweiten der Auswirkungen des Vorhabens <strong>und</strong> wird<br />
auch von den erforderlichen Untersuchungsinhalten mitbestimmt (siehe Kap. 1.4.3).<br />
Da für das Schutzgut Luft keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind (siehe<br />
Tab. 1-4), kann dieses unberücksichtigt bleiben.<br />
Das in Karte 1 abgegrenzte Hauptuntersuchungsgebiet deckt für die meisten der zu<br />
erwartenden Wirkaspekte die entsprechenden Wirkräume ab. Es ist der Bereich, in<br />
dem die detaillierte Erfassung der Biotoptypen <strong>und</strong> Realnutzung erfolgte. Für einzelne<br />
<strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise Wirkaspekte wurde die Betrachtung über dieses Hauptuntersuchungsgebiet<br />
hinaus erweitert:<br />
• Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft wurden gegebenenfalls auch weiter reichende<br />
visuelle Wirkungen des veränderten Landschaftsbildes betrachtet.<br />
• Beim Schutzgut Tiere wurden der Brutvogelbestand sowie Fledermauslebensräume<br />
in der näheren Umgebung des Hauptuntersuchungsgebietes einbezogen. Im Fall<br />
des bekannten Wochenstubenquartiers des Großen Mausohres (Fledermausart) an<br />
der Brücke der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Kanal erfolgte eine noch weiter reichende<br />
räumliche Betrachtung, um die großräumige Nutzung der dort vorkommenden<br />
Tiere ermitteln zu können.<br />
Hinweis: Im Zuge des Planungsverlaufes wurde vom Vorhabensträger beschlossen,<br />
zunächst den Kanalausbau bis zur B<strong>und</strong>esautobahn A 7 sowie den Neubau der Brücken<br />
385 <strong>und</strong> 391 mit zeitlicher Priorität zu betreiben <strong>und</strong> durch entsprechende Planfeststellungsverfahren<br />
vorzubereiten. In der vorliegenden Studie erfolgt im Text der<br />
Kap. 2 bis 4 (einschließlich Anhang) sowie dem zugehörigen Kartenwerk unabhängig<br />
davon die Bestandsdarstellung für das Untersuchungsgebiet entlang des gesamten<br />
Kanalabschnittes bis zum Hildesheimer Hafen.<br />
1.4.3 Untersuchungsinhalte <strong>und</strong> -tiefe<br />
Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie sind die entscheidungserheblichen Unterlagen<br />
über die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens gemäß § 6 UVPG zusammenzustellen.<br />
Unter Berücksichtigung der in Kap. 1.4.1 <strong>und</strong> 1.4.2 beschriebenen relevanten<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG <strong>und</strong> der entsprechenden<br />
Gebietsbetroffenheit ergibt sich der in den Tab. 1-5 <strong>und</strong> 1-6 dargestellte Da-
34 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
ten- <strong>und</strong> Erhebungsbedarf, der für die Prognose <strong>und</strong> Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
erforderlich ist.<br />
Der Datenbedarf kann teilweise über den bereits vorliegenden Datenbestand abgedeckt<br />
werden, so dass in einem solchen Fall keine Neuerhebungen im Untersuchungsgebiet<br />
erforderlich sind. Der Erhebungsbedarf (Bedarf für Neuerhebungen) ergibt sich aus<br />
dem Datenbedarf abzüglich des vorhandenen Datenbestandes (KAISER et al. 2002),<br />
sofern dieser den an eine belastbare <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie zu stellenden Anforderungen<br />
hinsichtlich Aktualität, Qualität <strong>und</strong> Detaillierungsgrad genügt.<br />
Tab. 1-5: Datenbedarf.<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
gemäß § 2 UVPG<br />
Datenbedarf<br />
Menschen • im Untersuchungsgebiet vorhandene Bereiche mit Bedeutung für die Ges<strong>und</strong>heit<br />
<strong>und</strong> das Wohlergehen des Menschen: Flächen mit<br />
Tiere •<br />
Wohn(umfeld)funktionen, Bereiche mit Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />
Erholung.<br />
im Bereich der zu überbauenden, zu überdeckenden oder abzugrabenden<br />
Flächen <strong>und</strong> der für den Baubetrieb vorübergehend benötigten Flächen vorkommende<br />
Arten: Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen,<br />
Tagfalter, Wildbienen, Heuschrecken, Laufkäfer, Fische, Makrozoobenthos<br />
• im Untersuchungsgebiet vorhandene Arten, die auf baubedingte Beunruhigungen<br />
empfindlich reagieren: Brutvögel<br />
• im Untersuchungsgebiet vorhandene Arten mit besonderer Bindung an den<br />
vorhandenen Gehölzbestand: Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter,<br />
Wildbienen, Heuschrecken, Laufkäfer<br />
• Habitatstrukturen der vorgenannten Arten: Biotoptypen<br />
Pflanzen • im Bereich der zu überbauenden, zu überdeckenden oder abzugrabenden<br />
Flächen <strong>und</strong> der für den Baubetrieb vorübergehend benötigten Flächen vorkommende<br />
Arten: Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen (Arten der Roten Liste Niedersachsens)<br />
• einzeln stehende ältere Bäume<br />
• Wuchsorte der Pflanzen: Biotoptypen<br />
• potenzielle natürliche Vegetation als Bewertungsmaßstab für die Natürlichkeit<br />
von Vegetationsausbildungen<br />
Boden • bodenk<strong>und</strong>liche Verhältnisse im Bereich der zu überbauenden, zu überdeckenden<br />
oder abzugrabenden Flächen <strong>und</strong> der für den Baubetrieb vorübergehend<br />
benötigten Flächen<br />
• Vorkommen von Altablagerungen<br />
<strong>Wasser</strong> • <strong>Wasser</strong>qualität des Stichkanals<br />
• Vorkommen von Altablagerungen aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Einflusses auf die <strong>Wasser</strong>qualität<br />
einzuleitender Wässer aus den Baugruben<br />
• Hochwassergefährdete Bereiche / Retentionsräume<br />
Luft • kein spezieller Datenbedarf, da keine relevanten Auswirkungen zu erwarten<br />
Klima • für das lokale Klima bedeutsame Bereiche<br />
Landschaft • Landschaftsbildelemente <strong>und</strong> Landschaftsbildräume: Realnutzung <strong>und</strong> Biotoptypen,<br />
die räumlichen Proportionen sprengende Elemente (zum Beispiel<br />
technische Strukturen), Erschließungselemente, das menschliche Wohlbefinden<br />
störende Elemente im Umfeld des Kanals bis zur nächsten Sichtbarriere<br />
• potenzielle natürliche Vegetation als Bewertungsmaßstab für die naturräumliche<br />
Eigenart von Landschaftsbildelementen
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 35<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
gemäß § 2 UVPG<br />
Datenbedarf<br />
Kulturgüter • im Untersuchungsgebiet vorhandene Kulturgüter<br />
Sachgüter • im Untersuchungsgebiet vorhandene Sachgüter<br />
Wechselwirkun- • kein spezieller Datenbedarf, da aus den Daten zu den einzelnen Schutzgügen<br />
zwischen den<br />
<strong>Schutzgüter</strong>n<br />
tern ableitbar<br />
Tab. 1-6: Datenbestand <strong>und</strong> Erhebungsbedarf.<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
Datenbestand<br />
gemäß § 2 UVPG<br />
Mensch • Bauleitplanung der Stadt Hildesheim<br />
<strong>und</strong> Sehnde sowie der Gemeinden,<br />
Algermissen, Harsum <strong>und</strong> Giesen<br />
• <strong>Umwelt</strong>verträgliches Naherholungskonzept<br />
Stadt Sehnde (REGION<br />
HANNOVER 2001)<br />
• Gemeinde Algermissen - Entwicklungskonzept<br />
Naherholung nordwestlicher<br />
Ortsrand (ILEK 2009)<br />
• Regionale Raumordnungsprogramme<br />
(REGION HANNOVER 2006, LANDKREIS<br />
HILDESHEIM geändert 2006)<br />
• ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe<br />
Daten aus den Landschaftsrahmenplänen<br />
(LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
Erhebungsbedarf<br />
• Erfassung der Realnutzung<br />
• weitergehender Erhebungsbedarf entfällt;<br />
zu berücksichtigen sind aber die<br />
Daten zum Schutzgut Landschaft<br />
aufgr<strong>und</strong> bestehender Wechselwirkungen
36 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
Datenbestand<br />
gemäß § 2 UVPG<br />
Tiere • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe<br />
Daten aus den Landschaftsrahmenplänen<br />
(LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />
STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />
HARSUM 2006,<br />
• Daten des NLWKN (Tierartenerfassungsprogramm,<br />
Daten zu Brut- <strong>und</strong><br />
Gastvögeln der staatlichen Vogelschutzwarte)<br />
• Daten zum Feldhamster in der Gemeinde<br />
Harsum (DÖRRER et al. 2000)<br />
• Daten zu Heuschrecken <strong>und</strong> Tagfaltern<br />
(MITTMANN 1993)<br />
• Daten zu Fischen (BORCHARD 1991,<br />
BRUNKEN et al. 1995, Sportfischerverein<br />
Hildesheim e. V.: Besatz- <strong>und</strong><br />
Fangdaten von 1996 bis 2003)<br />
• Daten zu Vögeln, Käfern, Reptilien<br />
<strong>und</strong> Amphibien (AQUA TERRA 1991)<br />
• Daten zu Reptilien (BLANKE 2005)<br />
• Landschaftspflegerischer Begleitplan,<br />
für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />
(SELING 2000a, 2000b)<br />
Pflanzen • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe<br />
Daten aus den Landschaftsrahmenplänen<br />
(LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />
STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />
HARSUM 2006)<br />
• Daten des NLWKN (Pflanzenartenerfassungsprogramm)<br />
• Karte zur potenziellen natürlichen<br />
Vegetation im Maßstab 1 : 50 000<br />
(KAISER & ZACHARIAS 2003)<br />
• Landschaftspflegerischer Begleitplan,<br />
für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />
(SELING 2000a, 2000b)<br />
Erhebungsbedarf<br />
• Brutvögel: Brut- <strong>und</strong> Gastvogelerfassung<br />
einschließlich Lokalisierung der<br />
Brutvorkommen<br />
• Fledermäuse: Erfassung von Sommerquartieren,<br />
Jagdgebieten <strong>und</strong><br />
Flugstrecken sowie potenziellen<br />
Winterquartieren<br />
• Makrozoobenthos: Erfassung des<br />
Artenbestandes der Wirbellosenfauna<br />
im Sohlsediment <strong>und</strong> in den Uferbereichen<br />
an verschiedenen Probestellen<br />
• Reptilien: Erfassung des Artenbestandes<br />
an verschiedenen Probestellen<br />
• Amphibien: Erfassung des Artenbestandes<br />
an verschiedenen Probegewässern<br />
• Libellen: Erfassung des Artenbestandes<br />
an verschiedenen Probegewässern<br />
• Tagfalter: Erfassung des Artenbestandes<br />
an verschiedenen Probestellen<br />
• Wildbienen: Erfassung des Artenbestandes<br />
an verschiedenen Probestellen<br />
• Heuschrecken: Erfassung des Artenbestandes<br />
an verschiedenen Probestellen<br />
• Feldhamster: Klärung der potenziellen<br />
Verbreitung der Art<br />
• Biotoptypenkartierung im Untersuchungsgebiet<br />
auf Basis des Kartierschlüssels<br />
der niedersächsischen<br />
Fachbehörde für Naturschutz<br />
(V. DRACHENFELS 2004) unter Berücksichtigung<br />
der nach § 30 BNatSchG<br />
oder § 28a, 28b oder 33 NNatG geschützten<br />
Biotope<br />
• Wuchsortkartierung von Farn- <strong>und</strong><br />
Blütenpflanzenarten der niedersächsischen<br />
Roten Liste (GARVE 2004)<br />
sowie von sonstigen geschützten Arten
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 37<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
gemäß § 2 UVPG<br />
Datenbestand<br />
Erhebungsbedarf<br />
Boden • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • weiterer Erhebungsbedarf entfällt,<br />
Daten aus den Landschaftsrahmen- eine Plausibilitätsprüfung zu den vorplänen<br />
(LANDKREIS HANNOVER 1990, handenen Daten kann auf Basis der<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />
Biotoptypenkartierung erfolgen<br />
STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />
HARSUM 2006)<br />
• Karten zu den bodenk<strong>und</strong>lichen Verhältnissen<br />
(NLFB 1997)<br />
• Baugr<strong>und</strong>gutachten zum Ausbau des<br />
Stichkanals Hildesheim (BAW 1992)<br />
• Bohrergebnisse beim Aufbau des<br />
Gr<strong>und</strong>wassermessnetzes SKH (NBA<br />
1992)<br />
• Untersuchung der Korngrößenzusammensetzung<br />
(BFG 1991)<br />
• Untersuchungen der chemischen<br />
Belastung<br />
(1993)<br />
des Sohlenmaterials<br />
<strong>Wasser</strong><br />
• Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />
(SELING 2000a, 2000b)<br />
• ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • entfällt, die Habitatfunktion wird aus<br />
Daten aus den Landschaftsrahmen- den Erhebungen zum Schutzgut Tiere<br />
plänen (LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />
abgeleitet<br />
STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />
HARSUM 2006)<br />
• <strong>Wasser</strong>güteklassen von Alpebach<br />
<strong>und</strong> Bruchgraben (NLWK 2000)<br />
• vorläufig zu sicherndes Überschwemmungsgebiet<br />
Bruchgraben mit Nebengewässern<br />
(GEOSUM 2008)<br />
• Übersichtskarten zu den bodenk<strong>und</strong>lichen<br />
Verhältnissen mit Angaben zum<br />
Gr<strong>und</strong>wassereinfluss (NLFB 1997)<br />
• Daten zu Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen<br />
aus den Baugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />
(BAW 1992)<br />
• Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />
(SELING 2000a, 2000b)<br />
Luft • kein spezieller Datenbedarf • entfällt, da kein spezieller Datenbedarf<br />
Klima • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • weitergehender Erhebungsbedarf ent-<br />
Daten aus den Landschaftsrahmenfällt, da aus der Biotoptypenkartierung<br />
plänen (LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />
ableitbar<br />
STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />
HARSUM 2006)<br />
• allgemeine Klimadaten
38 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
gemäß § 2 UVPG<br />
Datenbestand<br />
Erhebungsbedarf<br />
Landschaft • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • Erfassung der die räumlichen Pro-<br />
Daten aus den Landschaftsrahmenportionen sprengenden Elemente,<br />
plänen (LANDKREIS HANNOVER 1990, von Erschließungselementen sowie<br />
LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />
das menschliche Wohlbefinden be-<br />
• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM, einträchtigenden Elementen im Zuge<br />
STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE der Biotoptypenkartierung<br />
HARSUM 2006)<br />
• weitergehender Erhebungsbedarf ent-<br />
• Karte zur potenziellen natürlichen fällt, da aus der Biotoptypenkartierung<br />
Vegetation im Maßstab 1 : 50 000<br />
(KAISER & ZACHARIAS 2003)<br />
ableitbar<br />
Kultur- <strong>und</strong> sons- • Verzeichnisse der Bau- <strong>und</strong> Boden- • entfällt, da Datenbestand ausreichend<br />
tige Sachgüter denkmäler der DenkmalschutzbehördenWechselwirkun-<br />
• --- • entfällt, da sich aus den Daten zu den<br />
gen zwischen den<br />
einzelnen <strong>Schutzgüter</strong>n auch Auswir-<br />
<strong>Schutzgüter</strong>n<br />
kungen auf bestehende Wechselwirkungen<br />
ableiten lassen<br />
1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen<br />
Die erforderlichen Bestandserhebungen erfolgten im Jahr 2008 (komplette Vegetationsperiode),<br />
einzelne Ergänzungen in 2009. Zeitliche Details hinsichtlich der Erfassungen<br />
zu einzelnen <strong>Schutzgüter</strong>n enthält Kap. <strong>3.</strong><br />
1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG<br />
Die gemäß § 5 des UVPG vorgesehene Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen<br />
der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung („Scoping-Termin“) wurde<br />
von der planfeststellenden Behörde, der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong><br />
(Hannover), am 14. Mai 2007 in Sehnde durchgeführt.<br />
Der vom Vorhabensträger vorgeschlagene Untersuchungsrahmen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
wurde überwiegend bestätigt. Eine zusätzliche Forderung bestand in der<br />
Erweiterung des vorgesehenen Hauptuntersuchungsgebietes im Süden entsprechend<br />
der geplanten Änderung der Verkehrsführung der B<strong>und</strong>esstraße 6 in Verbindung mit<br />
geänderten Zufahrten. Weitere Ergänzungen haben Eingang in die Untersuchungsinhalte<br />
(siehe Kap. 1.4.<strong>3.</strong>) gef<strong>und</strong>en (siehe auch Niederschrift zum Soping-Termin -<br />
<strong>WSD</strong> 2007).<br />
Die im Zuge des Planungsverlaufes getroffene Entscheidung, die Ausbauplanung zunächst<br />
prioritär nur bis zur Autobahn A 7 zu betreiben, erfolgte nach Beendigung der<br />
Bestandsaufnahme zu den <strong>Umwelt</strong>schutzgütern (siehe auch den Hinweis am Ende von<br />
Kap. 1.4.2).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 39<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
II. RAUMANALYSE 3<br />
2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie<br />
vorhandene Planungen <strong>und</strong> Vorgaben<br />
2.1 Lage <strong>und</strong> natürliche Gegebenheiten<br />
Gebietspolitische Zugehörigkeit<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst überwiegend Flächen, die gebietspolitisch im Landkreis<br />
Hildesheim liegen <strong>und</strong> dort in den Gemeinden Algermissen, Harsum, Giesen sowie<br />
in der Stadt Hildesheim. Am Nordrand ist etwa bis auf Höhe des SKH-km 2,4<br />
kleinflächig das Gebiet der Stadt Sehnde in der Region Hannover betroffen.<br />
Naturräumliche Einordnung <strong>und</strong> lebensräumliche Gegebenheiten<br />
Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands liegt das Untersuchungsgebiet<br />
in der Hildesheimer Lössbörde sowie in den Gödringer Bergen (nördlichster<br />
Abschnitt), beides Untereinheiten der Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde<br />
(LANDKREIS HILDESHEIM 1993). Dieser Naturraum ist durch eine fast geschlossene<br />
Lössdecke mit sehr fruchtbaren Böden gekennzeichnet. Das kanalbegleitende flachwellige<br />
Gelände bewegt sich im <strong>Mitte</strong>l zwischen etwa 75 <strong>und</strong> 80 m über NN. Im<br />
Nordteil im Bereich eines Ausläufers der Gödringer Berge erreicht es am Kanal fast<br />
90 m über NN (bei etwa SKH-km 3,0), so dass der Stichkanal hier nordöstlich von<br />
Lühnde fast 20 m tief in das Gelände einschneidet. Die am tiefsten gelegenen Flächen<br />
des Untersuchungsgebietes befinden sich in den Niederungen von Alpebach <strong>und</strong> insbesondere<br />
Bruchgraben, wo das Gelände bis auf etwa 65 m über NN abfällt.<br />
Nach NMELF (1989) ist das ganze Untersuchungsgebiet Teil der Region „Börden“.<br />
Potenzielle natürliche Vegetation<br />
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation wird gemäß KAISER & ZACHARIAS<br />
(2003) im Untersuchungsgebiet hauptsächlich aus dem Waldmeister-Buchenwald des<br />
Hügel- <strong>und</strong> Berglandes im Übergang zum Flattergras-Buchenwald gebildet. Den<br />
3 Hinweis: Die Darstellungen zur Bestandsaufnahme in Kap. 2 bis 4 sowie im Anhang <strong>und</strong> Kartenwerk beziehen<br />
sich auf das gesamte Untersuchungsgebiet vom Baubeginn bis zum Hafen Hildesheim, auch wenn der Abschnitt<br />
südlich der Autobahn A 7 erst Gegenstand späterer Planfeststellungsverfahren wird (siehe auch den Hinweis am<br />
Ende des Kap. 1.4.2).
40 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
feuchten Niederungsbereichen mit Gleyböden ist der Bach-Erlen-Eschenwald-Komplex<br />
des Hügel- <strong>und</strong> Berglandes zuzuordnen. Die im Untersuchungsgebiet nur vereinzelt<br />
vorkommenden reinen Pseudogley-Standorte weisen als potenzielle natürliche<br />
Vegetation einen feuchten Eichen-Hainbuchen- <strong>und</strong> Eschen-Mischwald des Hügel-<br />
<strong>und</strong> Berglandes im Übergang zum feuchten Waldmeister-Buchenwald auf.<br />
2.2 Kanal <strong>und</strong> sonstige Nutzungen<br />
Der Stichkanal vom <strong>Mitte</strong>landkanal nach Hildesheim wurde 1928 eröffnet (SCHÜTTE<br />
2005). Er bedient hauptsächlich den Hafen Hildesheim <strong>und</strong> dient vorwiegend dem<br />
Transport von Massengütern, auch zum Beispiel von landwirtschaftlichen Produkten<br />
<strong>und</strong> Düngemitteln am Umschlagplatz der Firma Weiterer in der Gemeinde Algermissen,<br />
früher auch von Kalisalzen aus dem inzwischen stillgelegten Kalibergwerk Siegfried<br />
in der Gemeinde Giesen.<br />
Der Stichkanal nach Hildesheim weist zwei Wendestellen für die Schifffahrt auf, bei<br />
km 9,3 (rechtes Ufer, Ladestelle Siegfried-Giesen) <strong>und</strong> 14,5 (rechtes Ufer, Hafen Hildesheim).<br />
Im Planungsabschnitt wird der Kanal von insgesamt elf Brückenbauwerken<br />
gequert, zwei weitere Brücken wurden in der Vergangenheit bereits abgerissen.<br />
Ablagerungsflächen (Kippen) des Aushubmateriales vom Kanalausbau befinden sich<br />
an mehreren Stellen unmittelbar neben dem Kanal bei Bolzum, Algermissen <strong>und</strong> Harsum<br />
(im Untersuchungsgebiet zum Teil landwirtschaftlich genutzt, ansonsten aufgeforstet).<br />
Die Kanalböschungen sind bereits beim Bau <strong>und</strong> dann verstärkt ab 1950 bis in den<br />
1960er Jahren in Bereichen ausgebauter abgeflachter Rutschungen in großem Umfang<br />
bepflanzt worden (WSA BRAUNSCHWEIG o. J.).<br />
Ansonsten verläuft der Kanal durch eine intensiv genutzte Agrarlandschaft mit weit<br />
überwiegend ackerbaulicher Nutzung auf den ertragreichen Böden der Lössbörde <strong>und</strong><br />
nur wenigen forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Deren Schwerpunkt liegt bei Harsum.<br />
Die kanalbegleitenden Betriebswege <strong>und</strong> Fußpfade sowie die von den Ortschaften zum<br />
Kanal führenden Wirtschaftswege <strong>und</strong> Straßen werden zum Radfahren <strong>und</strong> Spazierengehen<br />
genutzt. Auf oder am Kanal selbst finden andere Freitzeitaktivitäten wie Rudern<br />
oder Angeln statt.<br />
Eine fischereiliche Bewirtschaftung des Kanales erfolgt durch den Sportfischerverein
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 41<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hildesheim. Das gesamte Untersuchungsgebiet wird jagdlich von unterschiedlichen<br />
Pächtern genutzt.<br />
Etliche Versorgungsleitungen befinden sich im Untersuchungsgebiet <strong>und</strong> queren auch<br />
den Kanal. Als Entsorgungsanlage im Untersuchungsgebiet ist die Großkläranlage in<br />
der Innersteaue westlich des Kanales in Hildesheim zu nennen.<br />
2.3 Ziele der Raum- <strong>und</strong> Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung<br />
2.<strong>3.</strong>1 Regionale Raumordnung<br />
Für das kleinflächig im Untersuchungsgebiet gelegene Gebiet der Stadt Sehnde sind<br />
die Festlegungen <strong>und</strong> Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes für<br />
die Region Hannover maßgeblich (REGION HANNOVER 2006). Dieses stellt den Stichkanal<br />
entsprechend als schiffbaren Kanal (Tragfähigkeit 2 000 t) dar. Unmittelbar<br />
westlich an den Kanal anschließende Flächen werden als Gebiet zur Vergrößerung des<br />
Waldanteiles dargestellt. Kanal <strong>und</strong> Randbereiche sind als Vorsorgegebiet für Erholung<br />
dargestellt.<br />
Für den Großteil des Untersuchungsgebietes sind folgende Festlegungen <strong>und</strong> Darstellungen<br />
des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Hildesheim<br />
(LANDKREIS HILDESHEIM 2006) relevant:<br />
• Der Zweigkanal Hildesheim als umweltfre<strong>und</strong>licher Transportweg ist für den Einsatz<br />
des Großmotorgüterschiffes vorrangig auszubauen. Die Ausbauweise ist so<br />
weit wie möglich auf die Belange von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege abzustellen.<br />
• Darstellung großer Bereiche beiderseits des Kanales als Vorsorgegebiet für die<br />
Landwirtschaft.<br />
• Darstellung von Waldflächen zwischen Kanal <strong>und</strong> Ortslage Harsum als Vorranggebiet<br />
für Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft <strong>und</strong> von<br />
diese unmittelbar umgebenden Flächen als Vorsorgegebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
• Darstellung von Vorsorgegebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft entlang von Alpebach<br />
<strong>und</strong> Bruchgraben.<br />
• Darstellung eines großflächigen Voranggebietes für Siedlungentwicklung (Standort<br />
mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung von Arbeitsstätten) zwischen<br />
dem Flugplatzgelände nördlich des Stadtgebietes von Hildesheim, dem<br />
Stichkanal <strong>und</strong> der Autobahn A 7.
42 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Nördlich <strong>und</strong> westlich daran anschließend Darstellung eines Vorranggebietes für<br />
Freiraumfunktionen.<br />
2.<strong>3.</strong>2 Übergeordnete Landschaftsplanung<br />
Die im Landschaftsprogramm (NMELF 1989) aus landesweiter Sicht formulierten<br />
Ziele für die Region „Börden“ sind in Tab. 2-1 wiedergegeben.<br />
Tab. 2-1: Schutz- <strong>und</strong> entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich „Börden<br />
- westlicher Teil“ (aus NMELF 1989: 54).<br />
vorrangig schutz- <strong>und</strong><br />
entwicklungsbedürftig<br />
Wälder • Eichenmischwälder mittlerer<br />
Standorte (Eichen-Hainbuchenwälder)<br />
• Weiden-Auewälder (Weichholzaue)<br />
• Eichenmischwälder der großen<br />
Flussauen (Hartholzaue)<br />
besonders schutz- <strong>und</strong><br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Buchenwälder mittlerer Standorte<br />
(Perlgras-Buchenwälder<br />
i.w.S.)<br />
• Erlen-Eschenwälder der Auen<br />
Gewässer • • Bäche<br />
• Ströme, große Flüsse (ohne<br />
Tideeinfluss)<br />
• Altarme der Flüsse<br />
Feuchtgrünland<br />
<strong>und</strong> Sümpfe<br />
Trocken- <strong>und</strong><br />
Magerbiotope<br />
Sonstige Biotope<br />
• nährstoffarme, kalkreiche Rieder<br />
<strong>und</strong> Sümpfe<br />
• nährstoffarme Feuchtwiesen<br />
(kalkarm oder –reich)<br />
• nährstoffreiches Feuchtgrünland<br />
schutzbedürftig, z. T. auch<br />
entwicklungsbedürftig<br />
• Eichenmischwälder feuchter<br />
Sande (feuchter Birken-Eichenwald)<br />
• sonstige bodensaure Eichenmischwälder<br />
• bodensaure Buchenwälder (z.B.<br />
Hainsimsen-Buchenwald)<br />
• frischer Kalkbuchenwald<br />
• frischer Eichenmischwald auf<br />
Kalk<br />
• Erlen-Bruchwälder<br />
• Heckengebiete, sonstiges gehölzreiches<br />
Kulturland<br />
• kalkarme Quellen<br />
• kleine Flüsse<br />
• nährstoffreiche Seen u. Weiher<br />
• nährstoffreiche Teiche <strong>und</strong><br />
Stauseen<br />
• kalkreiche Rieder <strong>und</strong> Sümpfe<br />
• sonstige Magerrasen<br />
• Grünland mittlerer Standorte<br />
• dörfliche Ruderalfluren<br />
• städtische Ruderalfluren<br />
• wildkrautreiche Kalkäcker<br />
• sonstige wildkrautreiche Äcker<br />
Nach der Karte der für den Naturschutz wertvollen Bereiche (landesweite Biotopkartierung,<br />
NMU 2008) liegen die folgenden Gebiete mit landesweiter Bedeutung im<br />
Untersuchungsgebiet: Gebiete Nr. 3724-075, 3724-076, 3724-078, 3724-079. Es handelt<br />
sich dabei um die bei Harsum östlich des Stichkanales befindlichen Eichen- <strong>und</strong><br />
Hainbuchen-Mischwaldbestände.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 43<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Landschaftsrahmenplanung<br />
Der Landschaftsrahmenplan für den LANDKREIS HILDESHEIM (1993) stellt für das<br />
Kreisgebiet in seinem Maßnahmen- <strong>und</strong> Entwicklungsplan <strong>und</strong> zugehörigen Texthinweisen<br />
die regionalen Erfordernisse hinsichtlich Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />
wie folgt dar.<br />
• Darstellung der ausgewiesenen Schutzbereiche gemäß § 23 bis 30 BNatSchG<br />
(siehe dazu Kap. 2.4 <strong>und</strong> Karte 3).<br />
• Darstellung von Flächen, welche die Voraussetzung zur Ausweisung als Naturschutzgebiet<br />
gemäß § 23 BNatSchG erfüllen:<br />
- die westlich von Harsum <strong>und</strong> nahe des Stichkanales gelegenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldbestände<br />
(Saubecksholz <strong>und</strong> Hollenmeerholz).<br />
• Darstellung von Flächen, welche für die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet<br />
gemäß § 26 BNatSchG vorgesehen sind:<br />
- Stichkanal zwischen B<strong>und</strong>esstraße 6 im Süden <strong>und</strong> Kreisgrenze im Norden mit<br />
seinem älteren begleitenden Gehölzbestand als wichtiges Gliederungselement in<br />
sonst ausgeräumter Bördenlandschaft,<br />
- Gewässerlauf des Alpebachs mit Gewässerrandstreifen unmittelbar östlich an den<br />
Stichkal anschließend (als Erweiterung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes<br />
„Unterer Bruchgraben“).<br />
• Darstellung der den Stichkanal querenden Gewässerläufe von Alpebach <strong>und</strong><br />
Bruchgraben als Entwicklungsschwerpunkträume für Ökosystem- <strong>und</strong> Gewässerschutz.<br />
Der Landschaftsrahmenplan für den LANDKREIS HANNOVER (1990) wird derzeit überarbeitet.<br />
Das vorhandenen Planwerk (Stand 1989) enthält als einzige das Untersuchungsgebiet<br />
betreffende Darstellung die Abgrenzung des ausgewiesenen Schutzgebietes<br />
„Kanalkippe Bolzum“ (siehe Kap. 2.4 <strong>und</strong> Karte 3). Im Hinblick auf eine Gefährdung<br />
des Waldbestandes bei einer Kanalerweiterung werden als Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />
vor allem der Erhalt <strong>und</strong> auch die Vegrößerung des Laubwaldes<br />
einschließlich dichter Waldränder sowie die Anlage von Rand- oder Saumstreifen aufgeführt.<br />
2.<strong>3.</strong>3 Gemeindliche Bauleit- <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />
Stadt Sehnde<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der STADT SEHNDE (2009) enthält als wesentliche<br />
Darstellungen für das Untersuchungsgebiet
44 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• den Stichkanal als <strong>Wasser</strong>flächen,<br />
• streifenförmige Grünflächen beiderseits des Stichkanales auf der Westseite etwas<br />
ausgedehnter <strong>und</strong> aufgeweitet in Richtung des Sportareals von Bolzum,<br />
• südöstlich der Kanalbrücke 382 Flächen für Wald im Bereich des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Bolzumer Kippe“,<br />
• Hauptwander- <strong>und</strong> Radwege, welche im Bereich der Kanalquerung der Brücke 382<br />
sowie auf der Weseite im Bereich der oben genannten Grünflächen verlaufen (siehe<br />
auch STADT SEHNDE 2008),<br />
• die Kennzeichnung von geschützten Bereichen (Landschaftsschutzgebiet sowie das<br />
denkmalgeschützte Areal des Stichkanales),<br />
• keine Darstellung von Bauflächen.<br />
Das landschaftspflegerische Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes (STADT<br />
SEHNDE 1992) führt als Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen im Untersuchungsgebiet<br />
auf<br />
• den Aufbau von Vernetzungsstrukturen in der Feldflur westlich des Stichkanales,<br />
• die Vergrößerung beziehungsweise Neuanlage von Waldfläche im nördlichen Teil<br />
des Landschaftsschutzgebietes „Bolzumer Kippe“ sowie Umwandlung nicht bodenständiger<br />
Gehölzbestände in bodenständige,<br />
• die stärkere Durchmischung von Laubbaumarten im südlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes.<br />
Gemeinde Algermissen<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE ALGERMISSEN (2009) enthält<br />
abgesehen von Flächen für die Landwirtschaft als wesentliche Darstellungen<br />
• den Zweigkanal als <strong>Wasser</strong>fläche,<br />
• die ihn begleitenden bewachsenen Böschungen als Grünflächen mit der Zusatzbezeichnung<br />
„naturnaher Bewuchs“,<br />
• zwischen Kreisstraße 522 (Brücke 385) <strong>und</strong> ehemaliger Brücke 387 (Kanalkm<br />
4,7) die Darstellung eines geplanten Gewerbegebietes, welches durch die alte<br />
Bahntrasse im Osten <strong>und</strong> den Kanal im Westen begrenzt wird,<br />
• die Darstellung weiterer Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebietsflächen im Umfeld des<br />
vorhandenen Areals der Firma Weiterer.<br />
Die vorgenannten Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebietsflächen am Standort der Firma Weiterer<br />
sind durch die Bebauungspläne Nr. 9, 24 <strong>und</strong> 25 entsprechend festgesetzt
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 45<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
(GEMEINDE ALGERMISSEN 2009). Teil der Festsetzungen sind auch solche von randlichen<br />
Pflanzflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft, die stellenweise an den Kanal grenzen<br />
(siehe auch Karte 3).<br />
Zwischen Kanal-km 4,16 <strong>und</strong> 4,28 grenzt auf der Ostseite (siehe Karte 3) eine naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsfläche (Kompensationsziel: Laubwald, Kompensation für<br />
den Bebauungsplan Mühlenberg II - Lühnde) an den Kanal (GEMEINDE ALGERMISSEN<br />
2009).<br />
Ein Landschaftsplan für das Gemeindegebiet liegt nicht vor.<br />
Gemeinde Harsum<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE HARSUM (2002) enthält als<br />
wesentliche Darstellungen für das Untersuchungsgebiet<br />
• den Stichkanal <strong>und</strong> zwei Fischteiche als <strong>Wasser</strong>flächen,<br />
• auf der Kanalwestseite überwiegend Flächen für die Landwirtschaft,<br />
• ein Sondergebiet für den Kaliumschlag auf der Kanalwestseite nördlich der Bahnbrücke,<br />
• Vorbehaltsflächen für Überführungsbauwerke in Form der Bahnbrücke <strong>und</strong> der<br />
Überführung der Landesstraße 467,<br />
• eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft auf der Kanalostseite westlich Harsum,<br />
• die westlichen kanalbegleitenden Ufergehölze als naturnaher Bewuchs,<br />
• zwei Sportplätze auf der Kanalostseite nördlich der Landesstraße 467,<br />
• die Wälder zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste als Flächen für die Forstwirtschaft,<br />
• die Kennzeichnung von geschützten Bereichen (Landschaftsschutzgebiete „Harsumer<br />
Holz“, „Klein Förster Holz“ <strong>und</strong> „Unterer Bruchgraben),<br />
• eine Versorgungsanlage für Elektrizität mit oberirdischer Hauptversorgungsleitung<br />
im Harsumer Holz,<br />
• keine Darstellung von Bauflächen.<br />
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Sportgelände am Kanal“ (GEMEINDE HARSUM o. J.) umfasst<br />
den Sportplatzbereich östlich des Kanales <strong>und</strong> entspricht dort mit seinen Festsetzungen<br />
von öffentlichen Grünflächen, ergänzt um Verkehrsflächen <strong>und</strong> Flächen mit<br />
Pflanzbindungen <strong>und</strong> –geboten, weitestgehend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
46 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Der Landschaftsplan für die GEMEINDE HARSUM (2006) führt als wesentliche Entwicklungskonzepte<br />
<strong>und</strong> Maßnahmen, welche das Untersuchungsgebiet betreffen, die<br />
folgenden Punkte auf:<br />
• Sicherung <strong>und</strong> ökologische Verbesserung der alten Eichen-Edellaubholzmischwälder<br />
nahe des Kanales (langfristige Förderung der Eiche, Strukturverbesserungen<br />
zum Beispiel durch Aufwertung von Waldrändern) als wesentliche Elemente eines<br />
Gehölz-Verb<strong>und</strong>netzes,<br />
• Erweiterung des Gehölz-Verb<strong>und</strong>netzes durch Neuentwicklung von Biotopen, unter<br />
anderem Aufforstungsmaßnahmen in der intensiv genutzten Feldflur entlang<br />
des Stichkanales,<br />
• extensive Gewässerunterhaltung <strong>und</strong> Grünlandentwicklung im Bereich der Bruchgrabenniederung,<br />
• zusätzliche Ausweisung von Naturschutz- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebieten, die<br />
weitgehend den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes entsprechen,<br />
• Nutzung der Brückenquerungen über den Kanal (Brücken 391 <strong>und</strong> 392) für Freizeitwege.<br />
Gemeinde Giesen<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Giesen stellt in dem das Untersuchungsggebiet<br />
betreffenden Bereich westlich des Stichkanales Flächen für die<br />
Landwirtschaft dar <strong>und</strong> östlich davon Gewerbeflächen in Bereich des vorgesehenen<br />
interkommunalen Gewerbeparks (siehe unten) mit der Stadt Hildesheim (Herr JAHNS,<br />
Gemeinde Giesen, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung vom 24.2.2009). Ein Landschaftsplan liegt<br />
nicht vor.<br />
Stadt Hildesheim<br />
Der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der vorliegenden Unterlage rechtskräftige Flächennutzungsplan<br />
der STADT HILDESHEIM (o. J.) stellt denn Stichkanal als <strong>Wasser</strong>flächen<br />
dar, die Untersuchungsgebietsflächen nordöstlich der B<strong>und</strong>esstraße 6 als Flächen<br />
für die Landwirtschaft <strong>und</strong> begleitend zur B<strong>und</strong>esstraße 6 die geplante neue Trassierung<br />
der B<strong>und</strong>esstraße. Südöstlich der B<strong>und</strong>esstraße 6 sind Flächen für Versorgungsanlagen<br />
(Kläranlage) <strong>und</strong> ansonsten großräumig gewerbliche Bauflächen dargestellt.<br />
Der Bebauungsplan „Hafen Nordwest“ (HN 144 D, STADT HILDESHEIM 2002) umfasst<br />
den Zweigkanal <strong>und</strong> westlich anschließende Flächen <strong>und</strong> entspricht dort mit seinen<br />
Festsetzungen von Versorgungsflächen Abwasser, eingeschränktem Industriegebiet,
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 47<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
ergänzt um Verkehrsflächen <strong>und</strong> kleinere, randliche Flächen mit Pflanzbindungen <strong>und</strong><br />
-geboten weitestgehend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />
Die Stadt Hildesheim <strong>und</strong> die Gemeinde Giesen planen einen großflächigen interkommunalen<br />
Gewerbepark zwischen dem Stichkanal <strong>und</strong> dem südöstlich bis östlich<br />
davon verlaufenden Abschnitt der Autobahn A 7. Hierfür lag zum Zeitpunkt der Erarbeitung<br />
dieser Unterlage ein städtebaulicher Rahmenplan vor (PLANUNGSVERBUND<br />
GIESEN - HILDESHEIM 2009). Das Planungskonzept sieht neben einem neuen Autobahnanschluss<br />
die Verlegung der Querung der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Stichkanal in<br />
nördlicher Richtung vor. Das Planungsareal umfasst insgesamt etwa 160 ha Nettobaufläche<br />
mit dem Schwerpunkt Logistik <strong>und</strong> logistiknahes Gewerbe. Längs des Kanales<br />
sind ein Güterverkehrszentrum, eine Anlage für den „Kombinierten Ladeverkehr“<br />
(<strong>Wasser</strong>, Straße, Schiene) vorgesehen, ergänzt um Grünzonen im Umfeld von Autobahnanschluss,<br />
Kanal <strong>und</strong> innerhalb des Gewerbeareales.<br />
Der Landschaftsplan der STADT HILDESHEIM (2000) sieht in seinem Zielkonzept für<br />
geplante gewerbliche Flächen zwischen Stichkanal <strong>und</strong> Autobahn die naturnahe Gestaltung<br />
von Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Grüneinbindung in die Landschaft,<br />
für Flächen im Umfeld von B<strong>und</strong>esstraße 6 <strong>und</strong> Kanal die Entwicklung von<br />
auentypischen Nutzungen vor. Als Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für das Gebiet<br />
des Stichkanals sind in erster Linie vorgesehen<br />
• der Erhalt der Gehölzstrukturen <strong>und</strong> Ruderalfluren feuchter Standorte entlang der<br />
Uferböschungen als Korridorbiotop,<br />
• der Erhalt guter <strong>Wasser</strong>qualität des Kanales mit günstigen Lebensbedingungen für<br />
Fischarten.<br />
Für die Bereiche von Hafen <strong>und</strong> Gewerbepark Giesen - Hildesheim sind unter anderem<br />
aufgeführt<br />
• der Erhalt der Gehölzstrukturen an der B<strong>und</strong>esstraße 6,<br />
• die Entwicklung von Auwiesen (Innersteaue) <strong>und</strong> naturnahen Kleingewässern im<br />
Umfeld des Hafengebietes.<br />
2.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> Kompensationsflächen<br />
Das Untersuchungsgebiet erfasst die folgenden naturschutzrechtlich geschützten Gebiete<br />
(siehe Karte 3). Es handelt sich dabei durchweg um Landschaftsschutzgebiete.<br />
Die offiziellen Bezeichnungen (in Klammern) entsprechen der Darstellung bei NMU<br />
(2009).
48 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Landschaftsschutzgebiet „Kanalkippe Bolzum“ (H-042),<br />
• Landschaftsschutzgebiet „Algermissener Kippe (Bennerskippe)“ (Hi-006),<br />
• Landschaftsschutzgebiet „Unterer Bruchgraben“ (Hi-007),<br />
• Landschaftsschutzgebiet „Harsumer Holz“ (Hi-011),<br />
• Landschaftsschutzgebiet „Klein Förster Holz“ (Hi-010).<br />
Außerhalb des Untersuchungsgebietes westlich des Hildesheimer Hafens <strong>und</strong> der<br />
B<strong>und</strong>esstraße 6 beginnt in 250 bis 500 m Entfernung vom Kanal das FFH-Gebiet<br />
Nr. 115 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“. In diesem Bereich<br />
ist dieses weitestgehend identisch mit den beiden Naturschutzgebieten „Haseder<br />
Busch“ (HA-053) sowie „Mastberg <strong>und</strong> Innersteaue“ (HA-134).<br />
Im Gebiet der Stadt Hildesheim gelten die Bestimmungen der Satzung zum Schutz von<br />
schützenswerten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Hildesheim (STADT HIL-<br />
DESHEIM 2003), welche im Untersuchungsgebiet bestimmte außerhalb des Waldes stehende<br />
Bäume mit unterschiedlichen Mindest-Stammumfängen unter Schutz stellt.<br />
Im Zusammenhang mit früheren Genehmigungsverfahren für durchgeführte Vorhaben<br />
(zum Beispiel für den Neubau der Brücken 386 <strong>und</strong> 388) wurden für kleine Teilbereiche<br />
des Untersuchungsgebietes der vorliegenden <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie Flächen<br />
für Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen festgelegt (Neubauamt für den Ausbau<br />
des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung 2009). Gleiches gilt für einige<br />
wenige kanalnahe Flächen, die im Zuge gemeindlicher Bauleitplanungen als<br />
Ausgleichsflächen festgesetzt worden sind oder mit sonstigen Zweckbestimmungen als<br />
Flächen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
Diese Flächen liegen in den Gebieten der Gemeinden Algermissen <strong>und</strong> Harsum<br />
sowie der Stadt Hildesheim (siehe Kap. 2.<strong>3.</strong>3). In der Kartendarstellung (siehe Karte 3)<br />
wurden diese Bereiche - soweit flächenhaft darstellbar - ebenso wie im Vorlauf zum<br />
Ausbau des Stichkanales bereits aufgeforstete Kompensationsflächen (siehe dazu Kap.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 <strong>und</strong> <strong>3.</strong><strong>3.</strong>5) entsprechend gekennzeichnet.<br />
Weitere Hinweise zu rechtlichen Schutzbestimmungen sind bei der Bestandsdarstellung<br />
zu den verschiedenen <strong>Schutzgüter</strong>n (sieh Kap. 3) aufgeführt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 49<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> <strong>Bestandteile</strong> (<strong>Schutzgüter</strong>)<br />
Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung der <strong>Umwelt</strong> erfolgt gegliedert nach den<br />
<strong>Schutzgüter</strong>n gemäß UVPG. Nach der Darstellung der Bestandssituation <strong>und</strong> vorhandener<br />
Vorbelastungen erfolgt jeweils die schutzgutspezifische Funktionsbewertung des<br />
Untersuchungsgebietes. Die anschließenden rechtlichen Hinweise beziehen sich auf<br />
bestehende gesetzliche oder relevante untergesetzliche Regelungen zu den einzelnen<br />
Schutzgutaspekten.<br />
Die Bewertung zielt vorrangig auf die Bedeutung von Flächen oder sonstigen räumlich<br />
zuzuordnenden Gebietsmerkmalen für das jeweilige Schutzgut. Dabei kommen in der<br />
Regel ordinale Wertskalen zur Anwendung. Soweit dies fachlich sinnvoll erscheint,<br />
erfolgt die Einordnung in eine fünfstufige Wertskala von „besonderer Bedeutung“ 4 bis<br />
„geringer Bedeutung“.<br />
Das Schutzgut Luft wird im Weiteren wegen der fehlenden Entscheidungsrelevanz<br />
(siehe Kap. 1.4) nicht mehr in die Untersuchung einbezogen.<br />
Die Kartendarstellung von Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung erfolgt in Abhängigkeit<br />
von der Notwendigkeit <strong>und</strong> Möglichkeit flächenbezogener Zuordnungen in den jeweils<br />
angemessenen Maßstäben für die einzelnen <strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise in der Zusammenführung<br />
mehrer <strong>Schutzgüter</strong> (Karten 1 bis 6).<br />
<strong>3.</strong>1 Menschen<br />
<strong>3.</strong>1.1 Methodische Hinweise<br />
Die Wahrung der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des Wohlbefindens der Menschen ist innerhalb des<br />
Schutzgutes Menschen ein übergeordnetes Schutzziel. Wohnen <strong>und</strong> Erholen sind die<br />
räumlich zuzuordnenden Schutzgutaspekte <strong>und</strong> zugleich Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen, die<br />
besonders empfindlich auf bestimmte <strong>Umwelt</strong>ausprägungen <strong>und</strong> -einflüsse reagieren<br />
<strong>und</strong> insofern das Schutzgut Menschen hinsichtlich des übergeordneten Schutzzieles im<br />
Wesentlichen definieren. 5<br />
Soweit untersuchungsrelevante Vorhabensauswirkungen zu erwarten sind, werden die<br />
Gebietsgegebenheiten aufgeteilt nach den umweltbezogenen Teilschutzgutaspekten<br />
4 Hinweis: Beim Schutzgut Tiere wird innerhalb der höchsten Stufe noch eine zusätzliche Differenzierung<br />
vorgenommen (siehe Kap. <strong>3.</strong>2 sowie im Anhang-Kap. A1).<br />
5 Die weiteren bei den anderen <strong>Schutzgüter</strong>n aufgeführten Schutzziele sind indirekt ebenfalls auf die Sicherung<br />
menschlicher Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des Wohlbefindens ausgerichtet.
50 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen) sowie landschaftsbezogene Erholung<br />
dargestellt <strong>und</strong> schutzzielbezogen bewertet.<br />
<strong>3.</strong>1.2 Bestandssituation<br />
<strong>3.</strong>1.2.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen)<br />
Wohngr<strong>und</strong>stücke einschließlich Gärten liegen außerhalb der geplanten Flächeninanspruchnahmen<br />
durch das Vorhaben. Im näheren Umfeld befinden sich relevante<br />
Bereiche nordwestlich von Harsum östlich des Kanales (Einzelbebauung mit größeren<br />
Gartenbereichen). Im weiteren Umfeld sind die Ortslagen von Bolzum, Lühnde, Klein<br />
Förste <strong>und</strong> Hasede (westlich des Stichkanales) sowie von Ummeln, Wätzum, Algermissen<br />
<strong>und</strong> Harsum (östlich des Stichkanales) gelegen. Südlich des Untersuchungsgebietes<br />
befinden sich die Wohngebiete der Stadt Hildesheim.<br />
Der Stichkanal übernimmt mit seinen Ufergehölzen, teils waldartigen Gehölzbeständen<br />
<strong>und</strong> dem begleitenden Wegesystem die Funktion eines mehrere Kilometer langen<br />
Grünzuges innerhalb der ausgeräumten Agrarlandschaft zwischen <strong>Mitte</strong>llandkanal <strong>und</strong><br />
der Stadt Hildesheim <strong>und</strong> steht für die oben genannten Ortschaften als wohnungsnaher<br />
Freiraum zur Verfügung. Drei Sport- beziehungsweise Freizeitanlagen erfüllen darüber<br />
hinaus Wohnumfeldfunktionen. Sie befinden sich östlich des Kanales bei Algermissen,<br />
Harsum <strong>und</strong> am Stadtrand Hildesheim.<br />
<strong>3.</strong>1.2.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />
Die Nutzung der freien weitgehend unbebauten Landschaft zum Zwecke der Erholung<br />
wird ganz wesentlich durch das Vorhandensein von Wege- <strong>und</strong> Freizeitinfrastruktur<br />
<strong>und</strong> durch die landschaftliche Attraktivität bestimmt.<br />
Im Gebiet findet Erholungsnutzung überwiegend durch die örtliche Bevölkerung statt.<br />
Daneben bietet der Stichkanal als Grünzug aufgr<strong>und</strong> seiner weiträumigen Verbindungsfunktion<br />
auch der regional ansässigen Bevölkerung Möglichkeiten zur Erholungsnutzung<br />
(siehe auch REGION HANNOVER 2001). Es handelt sich hauptsächlich um<br />
Spazierengehen, Wandern, Radfahren <strong>und</strong> Laufen. Dabei spielen die kanalbegleitenden<br />
Betriebs- <strong>und</strong> Fußwege sowie die Brücken, welche teilweise in die örtlichen Naherholungskonzepte<br />
von Sehnde <strong>und</strong> Algermissen eingeb<strong>und</strong>en sind (REGION<br />
HANNOVER 2001, ILEK 2009), eine besondere Rolle (siehe Karte 6). Neben den Ufergehölzen<br />
des Kanales üben vor allem die Waldflächen der Gemarkung Harsum eine
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 51<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
starke Anziehungskraft auf Erholungssuchende aus, da sie in der umgebenden strukturarmen<br />
Agrarlandschaft weithin als einzige naturnahe Elemente wahrnehmbar sind.<br />
Ferner wird der Kanal selbst für Freizeitgestaltung <strong>und</strong> Erholung genutzt. So findet<br />
<strong>Wasser</strong>sport durch den Ruderverein Hildesheim statt. Der Sportfischerverein Hildesheim<br />
nutzt das Gewässer zum Angeln. Eine jagdliche Nutzung findet in den angrenzenden<br />
Bereichen statt.<br />
<strong>3.</strong>1.3 Vorbelastungen<br />
Bestehende Belastungen für die Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen sowie die Erholungsnutzung<br />
ergeben sich vor allem aus<br />
• der mit der Errichtung der künstlichen <strong>Wasser</strong>straße verb<strong>und</strong>enen, schon seit längerem<br />
bestehenden starken Landschaftsveränderung,<br />
• den vom Straßenverkehr verursachten Emissionen (B<strong>und</strong>esautobahn A 7, B<strong>und</strong>esstraße<br />
6 sowie weitere Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen),<br />
• den Emissionen des Schiffsverkehrs,<br />
• den Emissionen des Flugbetriebes im Umfeld des Flughafens Hildesheim,<br />
• der strukturarmen <strong>und</strong> monoton wirkenden Ackerlandschaft,<br />
• den Industrieanlagen des Landhandelsbetriebes am östlichen Kanalufer <strong>und</strong> des<br />
Hafenbereiches in Hildesheim,<br />
• den Geruchsbelastungen der Kläranlage am Hildesheimer Stadtrand.<br />
<strong>3.</strong>1.4 Funktionsbewertung<br />
<strong>3.</strong>1.4.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen)<br />
Die schutzgutbezogene Bewertung vor dem Hintergr<strong>und</strong> möglicher Beeinträchtigungen<br />
zielt auf die Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit von Flächen im Hinblick auf das<br />
übergeordnete Schutzziel (siehe Kap. <strong>3.</strong>1.1). Dabei wird davon ausgegangen, dass die<br />
Kernbereiche des Wohnens <strong>und</strong> die besonders ruhebedürftigen siedlungsbezogenen<br />
Freiräume die bedeutsamsten <strong>und</strong> zugleich hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen<br />
empfindlichsten Funktionsbereiche darstellen.<br />
Von besonderer Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit sind insofern<br />
• die Wohngr<strong>und</strong>stücke samt Gärten östlich des Kanales,<br />
• der Kanal als gut erschlossener wohnungsnaher Grünzug mit seiner raumwirksamen<br />
Kulisse sowie
52 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• die Waldflächen in wohnungsnaher Lage.<br />
Von allgemeiner Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit sind<br />
• die Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen im näheren Umfeld der Wohnbereiche.<br />
<strong>3.</strong>1.4.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />
Kriterien für die Ermittlung der Bedeutung des Gebietes für die siedlungsnahe <strong>und</strong><br />
landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die landschaftliche Attraktivität als begünstigende<br />
Voraussetzung für die Erholungsnutzung sowie die Lage <strong>und</strong> die Erschließung.<br />
In siedlungsnaher Randlage werden in der Regel auch Landschaftsräume<br />
mit suboptimalen Ausprägungen von Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit von Natur <strong>und</strong><br />
Landschaft erholungsbezogen genutzt <strong>und</strong> sind somit zum Beispiel für die Feierabend-<br />
<strong>und</strong> Wochenenderholung bedeutsam.<br />
Die landschaftliche Attraktivität lässt sich über das Vorkommen von naturraumtypischen<br />
Landschaftsbildelementen <strong>und</strong> Störfaktoren ableiten (siehe dazu auch Schutzgut<br />
Landschaft, Kap. <strong>3.</strong>7). Für das Schutzgut Landschaft wird mit Ausnahme der höherwertigen<br />
Waldflächen <strong>und</strong> Ufergehölze eine allgemeine bis geringe Bedeutung des<br />
Untersuchungsgebietes festgestellt.<br />
Hinsichtlich der landschaftlichen Attraktivität sowie der Erschließung sind die Waldflächen,<br />
Ufergehölze <strong>und</strong> kanalbegleitenden Wege als hoch bedeutsam für das Teilschutzgut<br />
einzustufen.<br />
Die übrigen Flächen der strukturarmen Ackerlandschaft sind aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r geringen<br />
Attraktivität von allgemeiner Bedeutung.<br />
<strong>3.</strong>1.5 Rechtlicher Status<br />
Der Schutzzweck des Erhaltes <strong>und</strong> der Entwicklung einer für die ruhige Erholungsnutzung<br />
besonders geeigneten Landschaft ist in den Schutzgebietsverordnungen der betroffenen<br />
Landschaftschutzgebiete („Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />
„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“) ausgewiesen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 53<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>1.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Für die Schutzgutbetrachtung relevante Wohnbebauung befindet sich im Nahbereich<br />
des Vorhabens vereinzelt nur auf der östlichen Kanalseite nordwestlich von Harsum.<br />
Die Waldbereiche zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste sowie der Stichkanal als Grünzug<br />
stellen wohnungsnahe Freiräume dar. Die Wohngr<strong>und</strong>stücke selbst wie auch die<br />
Wälder <strong>und</strong> der gehölzgesäumte Stichkanal sind als für das Schutzgut besonders bedeutsame<br />
<strong>und</strong> störempfindliche Bereiche anzusehen.<br />
Im Hinblick auf die ruhige landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die Waldflächen<br />
<strong>und</strong> Ufergehölze samt der kanalbegleitenden Wege als bedeutsam herauszustellen.<br />
Vorbelastungen hinsichtlich der Schutzgutaspekte Wohnen <strong>und</strong> Erholen bestehen vor<br />
allem in den Emissionen von Verkehr sowie Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />
Art durch die starke landschaftliche Überformung des Betrachtungsraums.<br />
Besondere rechtliche Schutzbestimmungen bestehen in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen.<br />
<strong>3.</strong>2 Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
<strong>3.</strong>2.1 Methodische Hinweise<br />
Die faunistischen Bestandserhebungen erfolgten im Jahr 2008. Sie stellen zum Teil<br />
eine Ergänzung <strong>und</strong> Aktualisierung früherer projektbezogener Untersuchungen zur<br />
Fauna im Untersuchungsbereich dar (AQUA TERRA 1991, BORCHARD 1991, BRUNKEN<br />
et al. 1995, MITTMANN 1993, SELING 2000a <strong>und</strong> 2000b). Auf diese älteren Untersuchungen<br />
beziehen sich die in der folgenden Bestandsdarstellung aufgeführten Vergleiche<br />
hinsichtlich des Artenspektrums <strong>und</strong> der Häufigkeiten einzelner Arten.<br />
Der Untersuchungsraum umfasst für Arten mit größeren Arealansprüchen (Vögel <strong>und</strong><br />
Fledermäuse) den Bereich in einer Breite von etwa 250 m zwischen der Schleuse Bolzum<br />
<strong>und</strong> Hildesheim, stellenweise erweitert im Bereich flächiger Wälder beiderseits<br />
des Kanales. Die übrigen Tiergruppen wurden auf Basis von Probestellen vor allem in<br />
den eingriffsrelevanten Bereichen in unmittelbarer Nähe zum Stichkanal untersucht.<br />
Untersucht <strong>und</strong> aktualisiert wurden 2008 die Daten zu Brutvögeln, Reptilien, Amphibien,<br />
Libellen, Tagfaltern, Wildbienen <strong>und</strong> Heuschrecken, während für die Tiergruppen<br />
Fische <strong>und</strong> Laufkäfer die vorliegenden Altdaten ausgewertet wurden. Fledermäuse
54 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>und</strong> Makrozoobenthos wurden separat im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />
(BfG) untersucht <strong>und</strong> die wesentlichen Ergebnisse in die vorliegende Darstellung<br />
integriert. Datenrecherchen erfolgten bei der Fachbehörde für Naturschutz <strong>und</strong><br />
bei den unteren Naturschutzbehörden.<br />
Für die faunistischen Bestandserhebungen wurden teilweise die gleichen Probeflächen<br />
wie bei früheren Erfassungen untersucht, wobei ein Schwerpunkt auf den kanalnahen<br />
Bereich gelegt wurde. Entscheidend ist, dass alle für die zu untersuchenden Tiergruppen<br />
relevanten repräsentativen Lebensraumstrukturen abgedeckt wurden.<br />
Untersuchungen zu Feldhamstern erfolgten in Form der Auswertung vorhandener Informationen<br />
zu möglichen Vorkommen.<br />
Einzelheiten zur Erfassungsmethodik, eine umfassende Darstellung der Daten zur Bestandssituation<br />
<strong>und</strong> die Einzelschritte der Bestandsbewertung finden sich im Anhang<br />
in Kap. A2. Die Karte 2 zeigt die Lage der Untersuchungsbereiche für die verschiedenen<br />
Artengruppen. Die Bewertungsmethodik wird in Kap. A1 dargelegt. Im Folgenden<br />
sind die wesentlichen Ergebnisse zusammengestellt.<br />
<strong>3.</strong>2.2 Bestandssituation<br />
Habitatausstattung<br />
Die Biotoptypenausstattung des Untersuchungsgebietes repräsentiert die zentralen Habitate<br />
<strong>und</strong> Habitatelemente für die Tierwelt. Da die Biotoptypen überwiegend durch<br />
bestimmte Vegetationsausprägungen definiert sind, erfolgt <strong>ihre</strong> Beschreibung in<br />
Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 im Rahmen des Schutzgutes Pflanzen <strong>und</strong> die Darstellung über Karte 1.<br />
Avifauna<br />
Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden insgesamt 72 Vogelarten nachgewiesen,<br />
von denen 60 Arten aktuell als Brutvögel im Untersuchungsgebiet eingestuft werden<br />
konnten. Zwölf Arten waren Gastvögel oder Brutzeitfeststellungen ohne aktuellen<br />
Brutverdacht im Untersuchungsgebiet oder sie besiedelten direkt angrenzende Bereiche<br />
außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebiets. Die Vorkommen der punktgenau<br />
kartierten gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützten Arten mit Brutverdacht oder Brutnachweis<br />
sind auf den Bestandsabbildungen im Anhang dargestellt (Abb. A2-1 bis A2-<br />
4). Die Tab. A2-2 im Anhang enthält eine Gesamtartenliste.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 55<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Es wurden insgesamt neun Brutvogelarten der Roten Listen im Untersuchungsgebiet<br />
nachgewiesen, von denen acht b<strong>und</strong>es- oder landesweit jeweils im Bestand als gefährdet<br />
(Gefährdungsgrad 3) eingestuft sind: Wachtel, Eisvogel, Grünspecht, Kleinspecht,<br />
Feldlerche, Nachtigall, Feldschwirl <strong>und</strong> Neuntöter. Der Kiebitz ist regional <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit<br />
stark gefährdet (Gefährdungsgrad 2). Weiterhin sind mehrere Gastvögel sowie<br />
Brutvogelarten der angrenzenden Bereiche auf den Roten Listen verzeichnet (Gefährdungsgrad<br />
1: Flussuferläufer; Gefährdungsgrad 2: Rotmilan, Rebhuhn; Gefährdungsgrad<br />
3: Rohrweihe, Rauchschwalbe).<br />
In den vier Teilgebieten der Erfassung (siehe Karte 2) liegt die Anzahl bei den Brutvögeln<br />
zwischen 33 <strong>und</strong> 50 Arten sowie bei den Durchzüglern <strong>und</strong> Nahrungsgästen zwischen<br />
sechs <strong>und</strong> 15 Arten. Eine Übersicht der nachgewiesenen Artenzahlen in den<br />
Teilgebieten gibt die Tab. 3-1, eine genauere Aufschlüsselung beinhaltet die Tab. A2-2<br />
im Anhang.<br />
Tab. 3-1: Übersicht über die Artenzahlen der in den Teilgebieten nachgewiesenen<br />
Brutvögel, Nahrungsgäste <strong>und</strong> Durchzügler.<br />
Teilgebiet<br />
Artenzahlen<br />
Brutvögel Nahrungsgäste <strong>und</strong> Durchzügler<br />
V1 41 13<br />
V2 43 9<br />
V3 50 6<br />
V4 33 15<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden etliche biotopspezifische Brutvogelarten nachgewiesen,<br />
wobei es sich den Biotopverhältnissen im Planungsraum entsprechend um Vertreter<br />
von Lebensgemeinschaften unterschiedlicher Landschaftstypen beziehungsweise<br />
Biotopkomplexe handelt. In der folgenden Zusammenstellung sind dabei die Arten<br />
ohne Brutnachweis oder -verdacht entsprechend mit einem Kürzel versehen (BZ =<br />
Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler).<br />
• Arten der Laubwälder <strong>und</strong> Altholzbestände:<br />
Grünspecht, Schwarzspecht (BZ), <strong>Mitte</strong>lspecht, Kleinspecht, Grauschnäpper, Trauerschnäpper,<br />
Waldlaubsänger, Kleiber, Sumpfmeise, Kolkrabe, Kernbeißer.<br />
• Arten der Halboffenlandschaft <strong>und</strong> Wald-Offenland-Ökotone:<br />
Rotmilan (NG), Mäusebussard, Nachtigall, Gelbspötter, Dorngrasmücke, Neuntöter,<br />
Goldammer.
56 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Arten der Offenlandschaft:<br />
Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche, Schafstelze.<br />
• Arten der Röhrichte <strong>und</strong> Saumstrukturen:<br />
Rohrweihe (NG), Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Rohrammer.<br />
• Arten der Fließ- <strong>und</strong> Stillgewässer:<br />
Eisvogel, Graureiher, Flussuferläufer (DZ).<br />
• Arten der Siedlungsrandbereiche:<br />
Turmfalke, Rauchschwalbe, Haussperling, Feldsperling, Bluthänfling .<br />
Die sehr gut ausgeprägte Brutvogelgemeinschaft der altholzreichen Laubwälder hat<br />
<strong>ihre</strong>n Verbreitungsschwerpunkt im Untersuchungsgebiet westlich von Harsum in den<br />
alten Bauernwäldern des Teilgebietes V3, wo als anspruchsvolle Art der <strong>Mitte</strong>lspecht<br />
hervorzuheben ist, weniger gut ausgeprägte Relikte sind in kleineren Wäldchen der<br />
Teilgebiete V1 <strong>und</strong> V2 vorhanden. Die Arten des Halboffenlandes <strong>und</strong> der Gehölzsäume<br />
sind fast auf der gesamten Länge des Stichkanales in den Kanal begleitenden<br />
Gehölzen verbreitet. Die insgesamt hohe Siedlungsdichte des Grünspechtes in den<br />
Wäldern <strong>und</strong> Gehölzsäumen ist hervorzuheben, ebenso die der Nachtigall in den Kanal<br />
begleitenden Gehölzen. Alle Gehölzbestände sind zudem als Brutplätze von im umgebenden<br />
Offenland Nahrung suchenden Greifvogelarten besonders zu würdigen.<br />
In der weithin ausgeräumten Ackerlandschaft, die an die Kanal begleitenden Gehölzsäume<br />
anschließt, dominiert eine dort typische Artengemeinschaft. Hohe Siedlungsdichten<br />
der Feldlerche sind bemerkenswert, die Bestände der übrigen Arten dagegen<br />
sind relativ gering. Sonderstrukturen wie Röhrichte <strong>und</strong> breite Säume sind relativ selten,<br />
werden aber von typischen Arten besiedelt. Hier ist die etwas außerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
brütende Rohrweihe als Nahrungsgast im Gebiet hervorzuheben.<br />
Gleiches gilt für Arten der Gewässer <strong>und</strong> Siedlungsrandbereiche, welche die in Frage<br />
kommenden Bereiche in mäßig anspruchsvoller Ausprägung besiedeln. Eine Graureiherkolonie<br />
westlich Algermissen ist dabei ebenso hervorzuheben wie das Vorkommen<br />
des Eisvogels, der die südliche Hälfte des Untersuchungsgebietes als Nahrungsraum<br />
nutzt <strong>und</strong> wohl in Teilgebiet V3 brütet.<br />
Fledermäuse<br />
Die Untersuchung der Fledermäuse erfolgte im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e,<br />
welche einen eigenständigen Bericht zur Fledermauserhebung für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim vorlegte
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 57<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
(BIODATA 2009). Das Untersuchungsgebiet mit seinen vier Teilbereichen (F1 bis F4)<br />
ist in Karte 2 dargestellt.<br />
Eine spezielle Problematik ergibt sich durch den geplanten Neubau der Brücke<br />
395/396, die der Querung des Stichkanals durch die B<strong>und</strong>esstraße 6 dient. Ein Brückenhohlträger<br />
dieser Brücke wird von einer Wochenstubengesellschaft des Großen<br />
Mausohres als Quartier genutzt. Hierzu erfolgte eine Telemetriestudie, um das Vorhandensein<br />
<strong>und</strong> die Nutzung möglicher Ausweichquartiere zu erfassen <strong>und</strong> die räumlichen<br />
Wechselbeziehungen zwischen vorhandenen Quartieren darzustellen.<br />
Die ausführliche Ergebnisdarstellung zu den Erfassungen der Artengruppe einschließlich<br />
der Telemetriestudie sind dem separaten Bericht zu entnehmen (BIODATA 2009).<br />
Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.<br />
Im Rahmen der Wintererfassungen konnte keine Winterquartiernutzung von den Kanal<br />
querenden Bauwerken durch Fledermäuse festgestellt werden. Allerdings sind Teile<br />
der Brückenbauwerke potenziell auch für eine Winterquartiernutzung geeignet.<br />
Bei der Sommererfassung wurden zwölf Fledermausarten im Untersuchungsraum<br />
nachgewiesen: <strong>Wasser</strong>fledermaus (Myotis daubentonii), Teichfledermaus (Myotis dasycneme),<br />
Brandtfledermaus (Myotis brandtii), Bartfledermaus (Myotis mystacinus),<br />
Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großes Mausohr (Myotis myotis), Großer<br />
Abendsegler (Nyctalus noctula), Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Breitflügelfledermaus<br />
(Eptesicus serotinus) <strong>und</strong> Langohr (Plecotus auritus / austriacus). Die<br />
Tab. A2-4 im Anhang enthält eine Übersicht der festgestellten Arten mit Gefährdung,<br />
Schutzstatus <strong>und</strong> Lebensraumnutzung.<br />
Das Artenspektrum entspricht dem, welches auch bei früheren Untersuchungen im<br />
Raum (HÜBNER 1994, FUHRMANN 1996, SELING 2000) festgestellt wurde. Mit zwölf<br />
aktuell nachgewiesenen Fledermausarten wird im Untersuchungsgebiet eine sehr hohe<br />
Artenvielfalt erreicht. Das Artenspektrum umfasst zwei Drittel aller in Niedersachsen<br />
vorkommenden Arten <strong>und</strong> 50 % der in Deutschland regelmäßig nachgewiesenen 24<br />
Arten. Von sieben Arten wurden laktierende Weibchen beziehungsweise Jungtiere<br />
gefangen, so dass von einer Reproduktion im Gebiet ausgegangen werden kann: <strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />
Brandtfledermaus, Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr,<br />
Kleinabendsegler <strong>und</strong> Zwergfledermaus. Insbesondere für diese Arten sind die<br />
festgestellten Jagdgebiete von essenzieller Bedeutung.<br />
Als ausgeprägte Flugstraße <strong>und</strong> Jagdraum hat sich der Stichkanal selbst mit seinen<br />
begleitenden Gehölzbeständen erwiesen. Dabei wird eine Flugstraße hier als Korridor
58 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
bezeichnet, in dem jeden Abend mehrere Fledermäuse verschiedener Arten sich in <strong>ihre</strong><br />
Jagdgebiete bewegen. Dies erfolgt direkt nach Ausflugbeginn <strong>und</strong> somit meistens noch<br />
in Quartiernähe.<br />
Nahezu alle vorhandenen Gehölzstrukturen entlang des Stichkanales <strong>und</strong> der angrenzenden<br />
Bereiche werden von Fledermäusen als Leitstruktur <strong>und</strong> Jagdhabitat genutzt.<br />
Insgesamt besteht ein deutlicher Gradient der Fledermausaktivität, welcher von Norden<br />
nach Süden ansteigt. Insbesondere im Teilbereich F3 hielten sich viele Tiere über<br />
längere Zeiträume auf, da die angrenzenden Waldbereiche auch attraktive Jagdhabitate<br />
darstellen. Im südlich angrenzenden Teilbereich F4 konnte ebenfalls eine sehr hohe<br />
Fledermausaktivität festgestellt werden, wobei allerdings ein hoher Anteil von Transferflügen<br />
zu verzeichnen war. Diese verdeutlichen die Bedeutung der Böschungsgehölze<br />
als Leitstruktur, welche beidseitig intensiv beflogen werden. Die freien <strong>Wasser</strong>flächen<br />
werden hauptsächlich von <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Teichfledermaus genutzt.<br />
Die Telemetriestudie zur Wochenstubengesellschaft des Großen Mausohrs erbrachte,<br />
dass von Tieren zwar auch Ausweichquartiere in größerer Entfernung vom Stichkanal<br />
genutzt werden, insgesamt aber eine enge Bindung an das Quartier in dem Hohlträger<br />
der Brücke 395/396 besteht. Als Jagdgebiete werden von der Art ebenfalls die vor allem<br />
nördlich der Brücke gelegenen Kanalrandzonen genutzt <strong>und</strong> insbesondere - wie<br />
für die Art typisch - die Waldflächen im Bereich Harsum.<br />
Eine Fotodokumentation relevanter Jagdhabitate befindet sich bei BIODATA (2009).<br />
Feldhamster<br />
Das Untersuchungsgebiet erfasst einen Raum mit Vorkommen des b<strong>und</strong>esweit vom<br />
Aussterben bedrohten (MEINIG et al. 2009) Feldhamsters (ABIA 2008, DÖRRER et al.<br />
2000). Die Datendichte zu festgestellten Vorkommen ist sehr gering <strong>und</strong> es liegen<br />
keine direkten Hinweise auf kanalnahe Bestände vor. Bei den Untersuchungen auf<br />
Probeflächen im Gebiet der Gemeinde Harsum durch DÖRRER et al. (2000) wurden<br />
außerhalb des Untersuchungsgebietes der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie Feldhamsterbaue<br />
festgestellt.<br />
Ein wesentliches Kriterium für das Vorkommen des Feldhamsters sind geeignete Bodenverhältnisse<br />
für die Anlage der Baue in der Feldflur. ABIA (2008) hat auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
bodenk<strong>und</strong>licher Informationen für das Gebiet des Landkreises Hildesheim (ähnlich<br />
DÖRRER et al. 2000 für die Gemeinde Harsum) Flächen ermittelt, die potenziell<br />
gut geeignet als Hamsterhabitate sind. Ausgeschlossen wurden dabei Wald- beziehungsweise<br />
Gehölzflächen sowie Siedlungflächen, außerdem durch diese isolierte
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 59<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
kleinere Ackerfluren. Insgesamt kommen schwach trockene bis mittel frische Lehm-<br />
<strong>und</strong> Schluffböden infrage. Wegen der ungeeigneten Habitatbedingungen sind stärker<br />
wasserbeeinflusste Bodenareale (Gleye, Pseudogleye, Auenböden) sowie flachgründige<br />
Böden wie Rendzinen keine geeigneten Bereiche für das Vorkommen des Feldhamsters<br />
(vergleiche ABIA 2008).<br />
Im Ergebnis sind weite Bereiche der Feldflur entlang des Stichkanales als potenziell<br />
gut geeignete Feldhamsterhabitate anzusehen. Auf der Westseite des Kanales reichen<br />
diese Potenzialflächen in der Ackerflur vom Baubeginn im Norden bis zur B<strong>und</strong>esstraße<br />
6 im Süden, unterbrochen von den genannten feuchten Bodenarealen (siehe<br />
auch Karte 4) insbesondere im Bereich von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben. Auf der Ostseite<br />
des Kanales liegen im Untersuchungsgebiet aufgr<strong>und</strong> der größer ausgedehnten<br />
Bereiche mit für den Feldhamster ungünstigeren Bodenbedingungen sowie des vergleichsweise<br />
höheren Anteils an Wald-, sonstigen Gehölz- sowie Siedlungsflächen in<br />
Kanalnähe etwas weniger gute Flächen, die jedoch insgesamt noch einen erheblichen<br />
Umfang einnehmen.<br />
Reptilien<br />
Im Rahmen der Reptilienerfassung wurde als einzige Art die Waldeidechse (Zootoca<br />
vivipara) nachgewiesen. Gleiches galt für die Untersuchung des Jahres 2005 im Abschnitt<br />
km 0,9 bis 2,1. Im Rahmen der Reptilienerfassung konnten 2008 insgesamt 40<br />
Beobachtungen gemacht werden, hinzu kamen etwa fünf weitere Sichtungen während<br />
anderer Kartierungen (vergleiche Tab. 3-2 <strong>und</strong> Tab. A2-7 im Anhang).<br />
Von den 40 eigenen Beobachtungen erfolgten sechs auf der Ostseite <strong>und</strong> 34 auf der<br />
Westseite des Stichkanales. Aufgr<strong>und</strong> des häufigen Fehlens von kanalnahen Treidel-<br />
oder Fahrwegen ist die Ostseite oft stärker als das gegenüberliegende Ufer beschattet.<br />
Im Tagesgang erwärmen sich die westexponierten Böschungen im Osten später als die<br />
im Westen des Kanales. Dafür endet im Westen die Besonnung früher, die Flächen<br />
können jedoch eine gewisse Wärme speichern. Bei vergleichbarer Ausstattung sind<br />
daher die Bereiche im Westen oft etwas besser geeignet. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e lagen<br />
hier auch vier der sechs Probeflächen.<br />
Mit Abstand die meisten Beobachtungen erfolgten im Bereich des breiten, flachen <strong>und</strong><br />
gut besonnten Westufers bei Ummeln (R2, 14 Beobachtungen) <strong>und</strong> am Hafen Harsum<br />
<strong>und</strong> angrenzenden Bahntrassen (R5, 19 Beobachtungen). Beide Bereiche erschienen<br />
bereits bei der Luftbildauswertung im Vorfeld als besonders günstig. Auf dem Luftbild<br />
stellten sich auch die westlichen Randbereiche des Hildesheimer Hafens als gut geeignet<br />
dar. Zum Zeitpunkt der Übersichtskartierung waren in den angrenzenden Lagerflä-
60 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
chen unlängst umfangreiche Erdbewegungen durchgeführt worden <strong>und</strong> somit trotz reichen<br />
Reliefs aktuelle Reptiliennachweise unwahrscheinlich. Auf weitere Kontrollen<br />
beziehungsweise die Einrichtung einer Probefläche wurde daher verzichtet.<br />
Die Verteilung der F<strong>und</strong>e weist darauf hin, dass der gesamte Verlauf des Stichkanales<br />
beiderseits als Ausbreitungskorridor <strong>und</strong> Restlebensraum der Waldeidechse dient.<br />
Auch in eher ungünstigen Abschnitten muss immer wieder mit einzelnen Tieren <strong>und</strong><br />
kleinen Teilbeständen gerechnet werden. Dort, wo über längere Zeiträume hinweg besonntes<br />
Ödland in größerer Ausdehnung zu finden ist, kann die Art größere Bestände<br />
aufbauen, sofern entsprechende Gründertiere vorhanden sind. Die fehlende Bestätigung<br />
von Altf<strong>und</strong>en in einzelnen Bereichen lässt sich auf die schwierige Nachweisbarkeit<br />
kleiner Eidechsenbestände <strong>und</strong> insbesondere auf eine abweichende Auswahl<br />
beziehungsweise Lage der Probeflächen zurückführen.<br />
Tab. 3-2: Nachweise der Waldeidechse innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der untersuchten<br />
Probeflächen.<br />
Nr. Nachweise Waldeidechse<br />
R1 -<br />
R2 2 Adulti (Erwachsene), 5 Subadulti (Vorjährige) <strong>und</strong> 8 Juvenile (Diesjährige) 14<br />
R3 1 Subadulti, 3 Juvenile 4<br />
R4 -<br />
R5 1 Adulti, 2 Subadulti, 16 Juvenile 19<br />
R6 -<br />
extra Westseite: 1 Juvenile nördlich R5<br />
1 + 2<br />
Zufallsbeobachtung anderer Kartierer: 2 Juvenile nördlich R6<br />
extra Ostseite: 1 Adulti, 1 Juvenile gegenüber R2<br />
Zufallsbeobachtung anderer Kartierer: 2 Juvenile südlich R3<br />
∑<br />
2 + 2<br />
Angaben für den Nachweiserfolg der Waldeidechse bei vergleichbaren Erhebungen<br />
sind wohl nicht publiziert (siehe GLANDT 2001). Die hier erbrachten Beobachtungszahlen<br />
liegen weit über denen bei AQUA TERRA (1991) <strong>und</strong> SELING (2000a, 2000b)<br />
(siehe dazu auch die Hinweise im Anhang Kap. A2.3 unter „Altdaten“). Im landesweiten<br />
Vergleich (Erfahrungen der Erfasser aus eigenen Kartierungen) sind die Beobachtungszahlen<br />
der beiden bedeutsamsten Flächen R2 <strong>und</strong> R5 hoch. Weiter wertsteigernd<br />
sind die Beobachtungen diesjähriger Jungtiere in diesen <strong>und</strong> weiteren Bereichen.<br />
Entsprechend sollte für die Flächen R2 <strong>und</strong> R5 von einer landesweiten Bedeutung <strong>und</strong><br />
für den gesamten Kanal zumindest von einer regionalen Bedeutung für den Erhalt der<br />
Waldeidechse ausgegangen werden.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 61<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Amphibien<br />
Die Untersuchungsergebnisse decken sich mit denen aus dem Jahre 1998. Die Standorte<br />
der vier näher untersuchten Gewässer sind in Karte 2 dargestellt, die genaueren<br />
Erfassungsergebnisse in Tab. A2-12 im Anhang.<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden Teichmolch, Grasfrosch, Erdkröte <strong>und</strong> Teichfrosch<br />
festgestellt. Der gefährdete Seefrosch wurde nur außerhalb der eigentlichen Untersuchungsgewässer<br />
aus den Weihern nahe der Kläranlage verhört. Die oben genannten<br />
vier Arten traten alle am Gewässerstandort A2 auf <strong>und</strong> dort auch mit den höchsten Individuenzahlen.<br />
Bei den übrigen Gewässern wurden zwischen einer <strong>und</strong> vier Arten<br />
nachgewiesen. Die geringe Artenvielfalt in den Untersuchungsgewässern ist vermutlich<br />
auf Defizite in der Lebensraumqualität (Laichgewässer, Landlebensraum, teilweise<br />
Isolation) für anspruchsvollere Arten zurückzuführen.<br />
Einzeltiere von Grasfrosch, Erdkröte <strong>und</strong> Teichfrosch wurden entlang des Kanales<br />
auch außerhalb der eigentlichen Untersuchungsbereiche festgestellt. Es ist davon auszugehen,<br />
dass der Stichkanal Hildesheim <strong>und</strong> seine angrenzenden Strukturen für Amphibien<br />
einen Wanderkorridor <strong>und</strong> eine Ausbreitungsstruktur sowie den wesentlichen<br />
Teil des Landlebensraumes darstellen. Vereinzelt ist auch die Reproduktion der genannten<br />
Arten im Stichkanal wahrscheinlich.<br />
Fische<br />
Die Auswertung vorhandener Daten zur Artengruppe der Fische (BRUNKEN et al.<br />
1995) ergab, dass insgesamt für den Stichkanal Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen<br />
wurden. Vier davon werden in den Roten Listen gefährdeter Arten für Deutschland<br />
<strong>und</strong> Niedersachsen geführt (siehe Tab. 3-3). Diese waren jedoch nur in geringen<br />
Individuenzahlen vertreten oder haben nur einen geringen Gefährdungsstatus. Karausche<br />
<strong>und</strong> Hecht gehören zu den phytophilen Arten, die für <strong>ihre</strong> Fortpflanzung auf <strong>Wasser</strong>pflanzenbestände<br />
angewiesen sind. Entsprechende Habitate sind Mangelware im<br />
Stichkanal. Vertreter anderer bedrohter Gruppen wie Kieslaicher, Kleinfische oder<br />
Wanderfischarten fehlen vollständig.
62 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-3: Nachgewiesene Vorkommen <strong>und</strong> Gefährdungsgrade von Fischarten.<br />
Rote Liste-Status: Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993), Deutschland (FREYHOF 2009, BLESS et al.<br />
1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet.<br />
Keine der Arten ist im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt.<br />
Art Rote Liste<br />
Rote Liste<br />
Niedersachsen Deutschland<br />
Aal Anguilla anguilla 3<br />
Hecht Esox lucius<br />
Brasse Abramis brama<br />
Ukelei Alburnus alburnus<br />
Güster Blicca bjoerkna<br />
Giebel Carassius auratus gibelio<br />
3<br />
Karausche Carassius carassius<br />
Karpfen Cyprinus carpio*<br />
Döbel Squalius cephalus<br />
Aland Leuciscus idus<br />
Rotauge Rutilus rutilus<br />
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus<br />
Flussbarsch Perca fluviatilis<br />
3 2<br />
Zander Sander lucioperca 4<br />
* Bei dem im Stichkanal durch Besatz vorkommenden Karpfen handelt es sich um die Zuchtform.<br />
Während der Aal regelmäßig durch Besatz des ansässigen Angelvereins in das Gewässer<br />
eingebracht wird, wurde der Aland als so genannter „Weißfisch“ höchstens zufällig<br />
besetzt. Wahrscheinlicher ist, dass diese 1995 das erste Mal für den Stichkanal Hildesheim<br />
nachgewiesene Art (BRUNKEN et al. 1995) aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal eingewandert<br />
ist. Unklar ist, inwieweit sich mittlerweile eine eigene Population ausgebreitet <strong>und</strong><br />
etabliert hat. Angler des SFV Hildesheim berichten aber gerade in den letzten Jahren<br />
immer wieder von Alandfängen aller Altersklassen (FETT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung).<br />
Die Population des in Niedersachsen als potenziell gefährdet eingestuften Zanders<br />
wird durch Besatz gestützt. Von dem in Niedersachsen gefährdeten Hecht wurden nur<br />
einzelne Individuen nachgewiesen <strong>und</strong> die landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit gefährdete Karausche<br />
wurde nur einmal gefangen. Für diese Fischarten gibt es keine geeigneten Lebensräume<br />
im Stichkanal Hildesheim.<br />
Die räumliche Verteilung der Fische war innerhalb der Kanalstrecke sehr unterschiedlich.<br />
Nur an drei Orten wurden relativ hohe Fischdichten festgestellt: Schleusenbereich<br />
Bolzum, Verladestelle Algermissen <strong>und</strong> Hafen Hildesheim. Die Ergebnisse für die<br />
Wendestelle Harsum lagen ebenfalls etwas über den freien Kanalstrecken. Eine Ausnahme<br />
bildete ein relativ großer Zanderfang (14 Individuen) bei km 8,1 einer freien<br />
Kanalstrecke ohne Aufweitungen. An dieser Stelle bildet der Kanal einen Geländeabschnitt<br />
mit eher natürlichem Substrat.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 63<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im Vergleich zu anderen Kanälen oder ausgebauten <strong>Wasser</strong>straßen zählt der Stichkanal<br />
Hildesheim zu den artenärmeren Gewässern. Im <strong>Mitte</strong>llandkanal wurden drei weitere<br />
Arten, im ebenfalls stark ausgebauten Oder-Havel-Kanal insgesamt 20 Arten<br />
nachgewiesen. Im Gegensatz dazu konnten in der <strong>Mitte</strong>lelbe, einer ausgebauten <strong>Wasser</strong>straße<br />
mit natürlichem Ursprung, bis zu 38 Arten nachgewiesen werden.<br />
Detailliertere Angaben zur Fischfauna enthält Kap. A2.10 im Anhang.<br />
Libellen<br />
Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden aktuell 18 Libellenarten gegenüber zehn<br />
Arten im Jahr 1999 nachgewiesen. Sieben der in 2008 erfassten Arten sind auf den<br />
Roten Listen Niedersachsens oder Deutschlands (einschließlich Vorwarnlisten) verzeichnet<br />
6 . Die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) sowie die Gemeine Heidelibelle<br />
(Sympetrum vulgatum), von denen 1999 einzelne Nachweise am Bruchgraben<br />
vorlagen, konnten aktuell nicht mehr bestätigt werden.<br />
An den drei Probestellen (siehe Karte 2) wurden zwischen sechs <strong>und</strong> zehn Arten festgestellt.<br />
Bis auf die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) wurden alle übrigen<br />
vorgef<strong>und</strong>enen Arten im Untersuchungsgebiet als bodenständig eingestuft. Die Vorkommen<br />
aller Arten der einzelnen Teilbereiche mit den jeweiligen Gefährdungskategorien<br />
sind in Tab. A2-18 im Anhang aufgelistet.<br />
Es wurden mit dem Bruchgraben, den Angelteichen sowie dem Stichkanal drei völlig<br />
unterschiedliche Lebensräume untersucht. Dementsprechend treten unter den biotoptypischen<br />
Arten charakteristische Fließgewässerarten <strong>und</strong> Stillgewässerlibellen auf,<br />
deren Biotopansprüche von unterschiedlicher Spezifität sind (siehe auch Kap. A2.5 im<br />
Anhang).<br />
Im Bereich der beiden Fischteiche (L1) konnte bis auf den Gemeinen Blaupfeil<br />
(Orthetrum cancellatum) das Artenspektrum älterer Untersuchungen bestätigt <strong>und</strong> zusätzlich<br />
sechs weitere Arten nachgewiesen werden. Dieses erhöhte Artenspektrum<br />
steht vermutlich im Zusammenhang mit einer radikalen Gehölzentnahme (siehe die<br />
Hinweise in Kap. A2.5 im Anhang).<br />
Entlang des Bruchgrabens (L2) wurde das Artenspektrum bis auf die beiden oben genannten<br />
Heidelibellen ebenfalls bestätigt, zusätzlich wurden dort zwei weitere Großlibellen<br />
beobachtet. Auffällig ist, dass gegenüber den Ab<strong>und</strong>anzen von 1999 deutlich<br />
6 Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Rote Liste Niedersachsens aus dem Jahre 1983 (ALTMÜLLER 1983)<br />
datiert <strong>und</strong> nicht mehr den heutigen Kenntnisstand hinsichtlich Verbreitung <strong>und</strong> Gefährdungsgrad widerspiegelt.
64 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
höhere Anzahlen der gefährdeten Arten Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)<br />
<strong>und</strong> Gemeiner Federlibelle (Platycnemis pennipes) festgestellt wurden.<br />
Auch entlang des Kanales wurde die Artengemeinschaft bis auf die allgemein verbreitete<br />
Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) bestätigt. Unter den hier neu nachgewiesenen<br />
vier Großlibellen sind besonders die Grüne <strong>und</strong> die Gemeine Keiljungfer<br />
(Gomphus vulgatissimus) als in Niedersachsen hochgradig gefährdeten Arten hervorzuheben.<br />
Diese neuen Nachweise stehen vermutlich im Zusammenhang mit der erfolgten<br />
Ausbreitung dieser beiden Arten in den vergangenen Jahren. Bei der Gemeinen<br />
Keiljungfer ist von einer Bodenständigkeit auszugehen, da mehrere Exemplare dieser<br />
Art beobachtet wurden (THEUNERT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung) <strong>und</strong> diese Art auch am<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanal fliegt (eigene Beobachtungen) <strong>und</strong> somit in der Lage ist, Kanäle erfolgreich<br />
zu besiedeln. Bei der Grünen Keiljungfer ist die Bodenständigkeit wohl nicht<br />
gegeben, da insbesondere <strong>ihre</strong> Ansprüche an das Larvalhabitat (überströmter Sandboden)<br />
im Kanal nicht gegeben sind. Weiterhin wurde nur ein Exemplar im September<br />
beobachtet. Vermutlich handelt es sich um ein Exemplar aus der Innerste-Aue, wo die<br />
Habitatansprüche dieser Art eher erfüllt werden. Dieser F<strong>und</strong> weist aber auf die Funktion<br />
des Stichkanales als Ausbreitungsstruktur <strong>und</strong> Trittsteinbiotop hin.<br />
Tagfalter<br />
Insgesamt wurden aktuell in den sechs Untersuchungsabschnitten (siehe Karte 2) 26<br />
Arten nachgewiesen (Tab. A2-24 im Anhang), wobei die Anzahl der Arten in den einzelnen<br />
Untersuchungsabschnitten zwischen zehn (T5) <strong>und</strong> 20 Arten (T1) schwankte.<br />
Aus 1991 liegt der Hinweis eines Vorkommens des Kleinen Eisvogels (Limenitis camilla)<br />
aus dem Raum Bolzum vor. Dieser Nachweis erscheint aufgr<strong>und</strong> Verbreitung<br />
der Art <strong>und</strong> vorhandener Biotopstruktur zweifelhaft <strong>und</strong> wird nachfolgend nicht weiter<br />
behandelt.<br />
Die aktuelle Erhebung bestätigt die Bef<strong>und</strong>e aus 1999 weitgehend <strong>und</strong> erbrachte zusätzliche<br />
Nachweise. Zwei Arten konnten aktuell nicht bestätigt werden: Vom Kleinen<br />
Perlmutterfalter (Issoria lathonia), von denen es bedingt bodenständige Wanderfalter<br />
gibt, erscheinen Vorkommen entlang des Kanales möglich. Der Ulmen-Zipfelfalter<br />
(Satyrum w-album) gilt aktuell in Niedersachsen als vom Aussterben bedroht; der Einzelnachweis<br />
aus 1999 konnte nicht bestätigt werden, ein rezentes Vorkommen ist somit<br />
fraglich.<br />
In erster Linie handelt es sich um mehr oder weniger verbreitete Arten. Einzig Thecla<br />
betulae, der Nierenfleck, <strong>und</strong> Pontia daplidice, der Resedafalter, gelten nach LO-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 65<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
BENSTEIN (2004) als gefährdete Arten Niedersachsens (Gefährdungsgrad 3). Bei ersterem<br />
könnte es allerdings auch daran liegen, dass der Nierenfleck als Falter nicht besonders<br />
gut nachzuweisen ist. Deshalb wird heute empfohlen, die Zipfelfalter wie den<br />
Nierenfleck besser zur Winterzeit im Eistadium zu erfassen (HERMANN 2007). Einen<br />
möglichen Larvallebensraum zeigt die Abb. A2-6 im Anhang. Beim Resedafalter gilt<br />
es zu beachten, dass es sich um eine wandernde Art handelt, die bisweilen weitab von<br />
<strong>ihre</strong>n Larvallebensräumen auftritt. Solange keine Ei-, Larven- oder Puppennachweise<br />
erbracht werden, sollte gr<strong>und</strong>sätzlich eher von zugeflogenen, sich am Ort nicht reproduzierenden<br />
Faltern ausgegangen werden.<br />
Wenige Arten gelten als Arten der Vorwarnliste, erfüllen also noch nicht die Kriterien<br />
zur Einstufung als bestandsbedrohte Art, könnten es aber bei weiterer Lebensraumzerstörung<br />
alsbald sein. Es handelt sich um die Goldene Acht (Colias hyale), auch eine<br />
wandernde Art wie der Resedafalter, um den Blauen Eichelzipfelfalter (Neozephyrus<br />
quercus) <strong>und</strong> um den C-Falter (Nymphalis c-album).<br />
Wildbienen<br />
Insgesamt wurden in den sechs untersuchten Abschnitten (siehe Karte 2) 47 Arten<br />
nachgewiesen (Tab. A2-30 im Anhang), wobei die Anzahl der Arten in den Untersuchungsabschnitten<br />
zwischen 16 (W2) <strong>und</strong> 33 Arten (W6) schwankte.<br />
In der Roten Liste Niedersachsens (THEUNERT 2002) sind zehn Arten als mehr oder<br />
weniger gefährdet geführt, die meisten davon nur im südlichen Niedersachen (= Hügel-<br />
<strong>und</strong> Bergland), zu dem die Untersuchungsabschnitte gehören: Andrena cineraria,<br />
A. clarkella, A. praecox, A. vaga, Anthophora furcata, Bombus hypnorum, Epeoloides<br />
coecutiens, Hylaeus pectoralis, Lasioglossum semilucens <strong>und</strong> Macropis europaea.<br />
Angaben zu den Untersuchungsbereichen <strong>und</strong> Details der Erfassungsergebnisse sind<br />
im Anhang (Kap. A2.7) aufgeführt.<br />
Heuschrecken<br />
Im Rahmen der Heuschreckenerfassung wurden auf den sechs Probeflächen (siehe<br />
Karte 2), auf denen Heuschrecken erfasst wurden, aktuell zwölf Arten nachgewiesen<br />
(siehe Tab. A2-35 im Anhang). Dazu kommen noch aktuelle Nachweise einer Art<br />
außerhalb der Probestellen (Grünes Heupferd - Tettigonia viridissima) sowie Altnachweise<br />
von drei Arten (Gemeine Eichenschrecke – Meconema thalassinum, Säbeldornschrecke<br />
- Tetrix subulata <strong>und</strong> Langfühler-Dornschrecke – Tetrix tenuicornis) außer-
66 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
halb untersuchter Teilbereiche oder im Bereich von Probestellen, die in den vergangenen<br />
Jahren weiträumiger untersucht worden sind. Mit der Punktierten Zartschrecke<br />
(Leptophyes punctatissima) <strong>und</strong> der Langflügeligen Schwertschrecke (Conocephalus<br />
fuscus) wurden zwei Arten neu im Gebiet nachgewiesen. Aus dem aktuell nicht untersuchten<br />
Bereich des Bungenpfuhls sind weitere meist hygrophile Arten bekannt. Die<br />
Artenanzahlen schwankten auf den einzelnen Probeflächen zwischen fünf <strong>und</strong> sieben<br />
Arten.<br />
Von den 2008 erfassten sind die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis)<br />
<strong>und</strong> der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) in den Roten Listen gefährdeter<br />
Arten geführt. Details der Erfassung sowie die Angaben zum unterschiedlichen<br />
Gefährdungsstatus der Arten enthält Tab. A2-35 im Anhang.<br />
Die Artengemeinschaft wird geprägt von mesophilen Arten. Ausgesprochene Spezialisten,<br />
die besonders nasse oder besonders trockene Lebensräume besiedeln, wurden<br />
nicht nachgewiesen. Weiterhin wurden charakteristische Arten der Wald- <strong>und</strong> Gebüschränder<br />
festgestellt. Beim übrigen Artenspektrum handelt es sich zumeist um Arten,<br />
die weit verbreitet <strong>und</strong> relativ anspruchslos sind.<br />
Das in den vergangenen Untersuchungen festgestellte Artenspektrum konnte weitgehend<br />
bestätigt werden. Von den drei bei der aktuellen Untersuchung nicht mehr festgestellten<br />
Arten ist anzunehmen, dass die Gemeine Eichenschrecke entlang der Waldränder<br />
bei Harsum nach wie vor verbreitet ist. Von der Probestelle, in der 1999 die<br />
Säbeldornschrecke nachgewiesen wurde, ist aktuell nur der dem Kanal zugewandte<br />
Bereich untersucht worden, daher ist ein Vorkommen dieser Art im Bereich Bungenpfuhl<br />
ebenfalls anzunehmen. Von der Langfühler-Dornschrecke liegen aus 1999<br />
von verschiedenen Bereichen Nachweise vor (vergleiche GREIN 2000); eventuell ist<br />
diese Art nur übersehen worden <strong>und</strong> kommt in geeigneten Habitaten entlang des Kanales<br />
weiterhin vor.<br />
Laufkäfer<br />
In den Untersuchungen von 1999 (SELING 2000a, 2000b) wurden auf elf untersuchten<br />
Flächen insgesamt 72 Arten festgestellt (Tab. A2-40 im Anhang). Entsprechend den<br />
unterschiedlichen untersuchten Lebensräumen wurden Laufkäfer unterschiedlicher<br />
Biotopspezifität ermittelt. Hervorzuheben sind die untersuchten Waldstandorte, die<br />
eine charakteristische Laufkäfergemeinschaft aufweisen.<br />
Unter den 72 Arten befinden sich acht Arten, die auf der landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweiten<br />
Roten Liste verzeichnet sind sowie neun weitere in Niedersachsen seltene Arten, die
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 67<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
aktuell jedoch nicht auf der Roten Liste geführt werden, darunter auch Abax parallelus<br />
(Paralleler Breitläufer), für dessen Erhalt Deutschland aufgr<strong>und</strong> der Verbreitung der<br />
Art eine besondere Verantwortung hat. Details der Erfassung sowie die Angaben zum<br />
unterschiedlichen Gefährdungsstatus der Arten enthält Tab. A2-40 im Anhang<br />
Makrozoobenthos<br />
Im Stichkanal Hildesheim konnten im Herbst 2007 <strong>und</strong> Frühjahr 2008 in 55 Proben<br />
insgesamt 70 Taxa an den Probestellen (siehe Karte 2) nachgewiesen werden. Im historischen<br />
Vergleich mit früheren Untersuchungen ist die Artenzahl 2007/2008 größer<br />
<strong>und</strong> die Neozoen nehmen mit etwa 57 % eine deutlich dominantere Stellung ein. Insbesondere<br />
bei den Muscheln, den Schnecken <strong>und</strong> den Köcherfliegen sind aktuell größere<br />
Artenzahlen zu verzeichnen <strong>und</strong> weiter im Kanal verteilte Vorkommen vertreten<br />
als in 1987, wohingegen damals mehr Würmer <strong>und</strong> Libellenarten gef<strong>und</strong>en wurden.<br />
Eine detaillierte Ergebnisdarstellung erfolgt in dem separaten Bericht der B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Gewässerk<strong>und</strong>e (ANLAUF et al. 2009).<br />
Sonstige Arten<br />
Insbesondere bei den Erfassungen zu den Wildbienen <strong>und</strong> Tagfaltern wurden in den<br />
sechs untersuchten Abschnitten Zufallsf<strong>und</strong>e seltener Arten aus den Artengruppen der<br />
Bockkäfer, Scheinbockkäfer, Hautflügler <strong>und</strong> Nachtfalter registriert. Das Kap. A2.12<br />
im Anhang enthält genauere Beschreibungen <strong>und</strong> Ausführungen zu F<strong>und</strong>orten der im<br />
Folgenden aufgeführten Arten.<br />
a) Käfer<br />
• Anogcodes ustulata: Scheinbockkäfer, Wiederf<strong>und</strong> für Niedersachsen nach über<br />
60 Jahren <strong>und</strong> Erstnachweis für Ostniedersachsen, b<strong>und</strong>esweit gefährdet.<br />
• Plagionotus detritus: Bockkäferart, b<strong>und</strong>esweit stark gefährdet.<br />
b) Hautflügler<br />
• Eumenes coronatus: Lehmwespenart, Erstnachweis für Niedersachsen <strong>und</strong><br />
zugleich nördlichster F<strong>und</strong> in <strong>Mitte</strong>leuropa.<br />
• Pemphredon fabricii: Grabwespenart (erst seit wenigen Jahren sicher bestimmbar),<br />
zweiter F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen.<br />
• Trypoxylon deceptorium: Grabwespenart, zweiter F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen.
68 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
c) Nachtfalter (Spanner, Eulen)<br />
• Cerura vinula: Großer Gabelschwanz, in Niedersachsen gefährdet.<br />
• Epione repandaria: Weiden-Saumbandspanner, in Niedersachsen gefährdet.<br />
• Idaea muricata: Purpurstreifen-Zwergspanner, in Niedersachsen stark gefährdet.<br />
• Idaea ochrata: Steppenheiden-Zwergspanner, in Niedersachsen stark gefährdet.<br />
• Macrochilo cribrumalis: Sumpfgras-Zünslereule, in Niedersachsen gefährdet.<br />
• Tyria jacobaeae: Blutbär, in Niedersachsen stark gefährdet.<br />
<strong>3.</strong>2.3 Vorbelastungen<br />
Die wichtigste für die Tierartengemeinschaften beziehungsweise für <strong>ihre</strong> Lebensräume<br />
im Untersuchungsgebiet bestehende Vorbelastung ist die größtenteils naturferne<br />
Biotopausprägung der intensiv genutzten Ackerflur zu beiden Seiten des Kanales.<br />
Hinzu kommen Beunruhigungswirkungen auf Tierlebensräume, die sich aus dem Verkehr<br />
der querenden Autobahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße, aus der Nutzung der <strong>Wasser</strong>straße<br />
durch den Schiffsverkehr sowie Erholungsnutzung auf <strong>und</strong> entlang des Kanales ergeben.<br />
<strong>3.</strong>2.4 Funktionsbewertung<br />
Die flächenbezogene Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt in der Regel auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Biotopbestände als den zentralen Habitatelementen für die Tiere (vergleiche<br />
zum Beispiel ADAM et al. 1986 <strong>und</strong> KAULE 1991). Diese flächendeckende Bewertung<br />
der weit überwiegend durch bestimmte Vegetationsausprägungen definierten<br />
Biotope findet aus Gründen der besseren inhaltlichen Zuordnung beim Schutzgut<br />
Pflanzen statt (siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>4).<br />
An dieser Stelle wird die Bewertung der Bestandsdaten in Bezug auf die Bedeutung<br />
spezieller faunistischer Habitate, Funktionsräume <strong>und</strong> -elemente sowie Funktionsbeziehungen<br />
aufgeführt, die für die gesamträumliche Beurteilung <strong>und</strong> die Bestimmung<br />
zu erwartender Konflikte aufgr<strong>und</strong> der Vorhabensauswirkungen relevant sein können.<br />
Für die Vielzahl der erfassten Tiergruppen wurden die Einzelschritte der Bewertung<br />
bezogen auf jede Artengruppe im Anhang dokumentiert. In der folgenden Übersicht<br />
(Tab. 3-4) sind die Ergebnisse der Bewertung zusammenfassend dargestellt. Die Einteilung<br />
in vier Teilbereiche beziehungsweise Habitatkomplexe folgt dabei derjenigen<br />
für die flächendeckend untersuchte Tiergruppe der Brutvögel.<br />
Karte 3 zeigt die grafische Darstellung ausgewählter, wertgebender Schutzgutaspekte.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 69<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-4: Faunistische Gesamtbewertung der Biotopkomplexe anhand der untersuchten<br />
Tierartengruppen.<br />
Die Benennung der Probestellen entspricht der in Karte 2 <strong>und</strong> den Angaben im Kap. A2.<br />
Wertstufen der jeweiligen Lebensräume: Es sind die sich aus der artengruppenspezifischen Bewertung der<br />
Lebensräume (Probestellen / Teilgebiete) ergebenden Wertstufen angegeben (siehe dazu die einzelnen Bewertungen<br />
im Anhang Kap. A2); X = Gesamtbewertung für die großräumigen Teilgebiete (Brutvögel, Fledermäuse)<br />
sowie generalisierte Bewertung ohne weitere Quantifizierung bei vorhandenen Daten (Fische, Laufkäfer).<br />
In der Spalte „Probestelle/Teilgebiet“ sind diejenigen von weniger als allgemeiner Bedeutung in Klammern<br />
gesetzt. Bei mehreren Probestellen einer Tiergruppe in einem Teilbereich ist bei unterschiedlicher Bewertung<br />
diejenige mit der höheren Wertstufe zuerst aufgeführt.<br />
Hervorhebung durch Fettschrift: Die Bewertung für die hervorgehobene Artengruppe bestimmt die<br />
Gesamtbewertung für den Teilbereich (Biotopkomplex).<br />
Biotop-<br />
komplex<br />
Probe-<br />
stelle/<br />
Teilgebiet<br />
Tiergruppe Wertstufen der jeweiligen Lebensräume<br />
(Probestellen / Teilgebiete) für die<br />
Tiergruppen<br />
V*<br />
von her-<br />
ausragen-<br />
der Bedeu-<br />
tung<br />
V<br />
von beson-<br />
derer Be-<br />
deutung<br />
Wertstufe<br />
IV<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allge-<br />
meiner Be-<br />
deutung<br />
V1 Brutvögel X<br />
F1 Fledermäuse X<br />
R2 / (R1) Reptilien 1<br />
- Amphibien<br />
Teilbereich L3 Libellen 1<br />
T1 / T2 Tagfalter 2<br />
1 W1 / W2 Wildbienen 1 1<br />
H1 Heuschrecken 1<br />
vorh. Daten Laufkäfer X<br />
vorh. Daten Fische X<br />
0,7 / 3,0 Makrozoobenthos 2<br />
SA1 / SA 2 sonstige Arten 1 1<br />
V2 Brutvögel X<br />
F2 Fledermäuse X<br />
R3 / (R4) Reptilien 1<br />
(A4) Amphibien<br />
Teilbereich L2 Libellen 1<br />
T3 Tagfalter 1<br />
2 W3 Wildbienen 1<br />
H3 / H2 / (H4) Heuschrecken 1 1<br />
vorh. Daten Laufkäfer X<br />
vorh. Daten Fische X<br />
6,9 / 4,5 Makrozoobenthos 1 1<br />
SA3 sonstige Arten 1<br />
Wertstufe für<br />
den Biotop-<br />
komplex<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Teilbereiche sind<br />
für Libellen,<br />
Wildbienen <strong>und</strong><br />
sonstige Arten<br />
von besonderer<br />
Bedeutung (V)<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung
70 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Biotop-<br />
komplex<br />
Probe-<br />
stelle/<br />
Teilgebiet<br />
Tiergruppe Wertstufen der jeweiligen Lebensräume<br />
(Probestellen / Teilgebiete) für die<br />
Tiergruppen<br />
V*<br />
von her-<br />
ausragen-<br />
der Bedeu-<br />
tung<br />
V<br />
von beson-<br />
derer Be-<br />
deutung<br />
V3 Brutvögel X<br />
Wertstufe<br />
IV<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allge-<br />
meiner Be-<br />
deutung<br />
F3 Fledermäuse X<br />
R5 Reptilien 1<br />
A2 / (A3) Amphibien 1<br />
Teilbereich L1 Libellen 1<br />
T4 Tagfalter 1<br />
3 W4 Wildbienen 1<br />
(H5) Heuschrecken<br />
vorh. Daten Laufkäfer X<br />
vorh. Daten Fische X<br />
9,4 / 11,8 / 10,0 Makrozoobenthos 2 1<br />
SA4 sonstige Arten 1<br />
V4 Brutvögel X<br />
F4 Fledermäuse X<br />
(R6) Reptilien<br />
(A1) Amphibien<br />
Teilbereich - Libellen<br />
T5 / T6 Tagfalter 2<br />
4 W5 / W6 Wildbienen 2<br />
H6 Heuschrecken 1<br />
vorh. Daten Laufkäfer X<br />
vorh. Daten Fische X<br />
13,5 / 14,4 Makrozoobenthos 2<br />
SA5 / SA6 sonstige Arten 2<br />
Wertstufe für<br />
den Biotop-<br />
komplex<br />
V*<br />
von<br />
herausragender<br />
Bedeutung<br />
V*<br />
von herausragenderBedeutung<br />
Der Stichkanal Hildesheim mit seinen begleitenden Gehölzbeständen ist insbesondere<br />
als Jagdgebiet für die Fledermäuse von besonderer <strong>und</strong> in den südlichen Teilabschnitten<br />
(F3, F4) sogar von herausragender Bedeutung. Bei den Brutvögeln ist das Teilgebiet<br />
V3 (bei Harsum) als Lebensraum mit einem Vorkommen von insgesamt 16 Brutpaaren<br />
verschiedener streng geschützter Arten hervorzuheben.<br />
Darüber hinaus gibt es einzelne Teilbereiche entlang des Kanales, die für bestimmte<br />
Tiergruppen von besonderer Bedeutung sind, so zum Beispiel die Kanalufer in der<br />
Einschnittstrecke nordöstlich von Lühnde mit <strong>ihre</strong>r gewässernaher Feuchtvegetation,<br />
die Lebensraum mehrerer zum Teil stark gefährdeter Insektenarten sind.<br />
Die besondere Habitatbedeutung der natunahen Laubwaldbestände bei Harsum unter<br />
anderem für Fledermäuse <strong>und</strong> Brutvögel wird auch durch die im Rahmen der Datenauswertung<br />
festgestellten Vorkommen seltener Laufkäferarten in den Waldflächen<br />
des Teilbereiches 3 unterstrichen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 71<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Es gilt zu berücksichtigen, dass sich die oben aufgeführte Bewertung in erster Linie<br />
auf die Funktion als Lebensraum für die genannten Tiergruppen bezieht. Von hoher<br />
Bedeutung sind der Kanal <strong>und</strong> seine begleitenden Gehölzstrukturen aber auch hinsichtlich<br />
der Funktion als Lebensraum, Ausbreitungs- <strong>und</strong> Vernetzungsstruktur insbesondere<br />
für Gehölz bewohnende Arten.<br />
Im Hinblick auf den Feldhamster ist auf das großflächige Potenzial an gut geeigneten<br />
Lebensstätten in der Feldflur im Untersuchungsgebiet hinzuweisen.<br />
<strong>3.</strong>2.5 Rechtlicher Status<br />
Zahlreiche Tierarten unterliegen besonderen rechtlichen Schutzregelungen des<br />
§ 44 BNatSchG <strong>und</strong> von EU-Richtlinien, die über den Schutz von Biotopen <strong>und</strong> Lebensräumen<br />
(siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>5) <strong>und</strong> den allgemeinen Schutz wild lebender Tierarten<br />
hinausgehen. Ein Teil der gemäß Gesetz insgesamt als besonders geschützt geführten<br />
Arten ist zusätzlich streng geschützt (§ 7 Abs. 2 BNatSchG).<br />
Alle europäischen Brutvogelarten sind besonders geschützt, ebenso alle nachgewiesenen<br />
Amphibien- <strong>und</strong> Libellenarten sowie die einheimischen Großmuschelarten. Die<br />
Angaben in der Bestandsdarstellung zu den Tiergruppen führen die weiteren besonders<br />
geschützten Arten auf.<br />
Von den erfassten Arten sind streng geschützt<br />
• alle im Gebiet nachgewiesenen Fledermausarten,<br />
• Brutvögel: Mäusebussard, Turmfalke, Kiebitz, Eisvogel, Grünspecht <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong>lspecht,<br />
zusätzlich Rotmilan, Rohrweihe, Schwarzspecht <strong>und</strong> Flussuferläufer als<br />
Brutzeitfeststellungen, Nahrungsgäste oder Durchzügler,<br />
• Libellen: Grüne Keiljungfer,<br />
• Muscheln: Abgeplattete Teichmuschel.<br />
Ebenfalls streng geschützt ist der Feldhamster.<br />
<strong>3.</strong>2.6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Im Untersuchungsgebiet erfolgten im Jahr 2008 Bestandserhebungen zu Brutvögeln,<br />
Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern, Wildbienen <strong>und</strong> Heuschrecken<br />
<strong>und</strong> zum Makrozoobenthos. In einer separaten Studie wurde außerdem die groß-
72 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
räumige Quartiernutzung des Großen Mausohres (Fledermausart mit einem bekannten<br />
Wochenstubenquartier an der Brücke der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Kanal) untersucht.<br />
Für die Tiergruppen Fische <strong>und</strong> Laufkäfer wurden vorliegende Daten ausgewertet.<br />
Zufallsf<strong>und</strong>e sonstiger Arten sowie Recherchen zum Vorkommen des Feldhamsters<br />
ergänzten die Erfassungen.<br />
Es kommt eine erhebliche Anzahl von Arten vor, die aufgr<strong>und</strong> von Bestandsrückgängen<br />
auf den so genannten Roten Listen stehen. Als streng geschützte beziehungsweise<br />
besonders geschützte Tierarten unterliegen zahlreiche Arten den besonderen rechtlichen<br />
Schutzregelungen des BNatSchG.<br />
Die Ergebnisse zeigen, dass neben der Brücke 395/396 als Wochenstube des Großen<br />
Mausohres die den Kanal begleitenden Strukturen von besonderer bis herausragender<br />
Bedeutung als Lebensraum für die Fledermausfauna sind. Bei den Brutvögeln sind die<br />
waldreicheren Flächen bei Harsum als Lebensraum zahlreicher streng geschützter Arten<br />
hervorzuheben. Für weitere der untersuchten Tiergruppen sind Teilbereiche (zum<br />
Beispiel Kanalufer nordöstlich von Lühnde) Lebensräume von höherer als nur allgemeiner<br />
Bedeutung. Für den Feldhamster ist der Großteil der Ackerflächen aufgr<strong>und</strong><br />
der für das Vorkommen gut geeigneten Bodenverhältnisse gr<strong>und</strong>sätzlich ein geeigneter<br />
Lebensraum.<br />
Dem Stichkanal mit seinen überwiegend gehölzgeprägten Randsäumen kommt insgesamt<br />
nicht nur eine besondere Bedeutung als exklusiver Lebensraum in einer ansonsten<br />
ausgeräumten Agrarlandschaft zu, sondern dieser stellt auch eine Ausbreitungs-<br />
<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur von regionaler <strong>und</strong> überregionaler Bedeutung dar. Dies gilt<br />
insbesondere für Gehölz bewohnende Arten, die in der ausgeräumten Bördelandschaft<br />
kaum oder keine geeigneten Lebensräume mehr vorfinden. Diese größtenteils naturferne<br />
Biotopausprägung der intensiv genutzten Ackerfluren zu beiden Seiten des Kanales<br />
stellt insofern auch die wesentlichste Vorbelastung für das Schutzgut im Untersuchungsgebiet<br />
dar.<br />
<strong>3.</strong>3 Pflanzen<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Methodische Hinweise<br />
Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die Bearbeitung des Schutzgutes ist die flächendeckende<br />
Erfassung der Biotoptypen. Die Erfassung erfolgte in der Vegetationsperiode 2008 im<br />
Maßstab 1 : 5 000 nach dem „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“<br />
(V. DRACHENFELS 2004). Unter Verwendung standortbezogener, vegetationsk<strong>und</strong>licher<br />
<strong>und</strong> tierökologischer Kriterien wurden alle Lebensräume abgegrenzt, die sich
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 73<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sinnvoll darstellen lassen. In diesem Rahmen wurden mit Blick auf die Regelungen<br />
des <strong>Umwelt</strong>schadensgesetzes auch die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />
Richtlinie erfasst. Für die Ansprache der Lebensraumtypen fanden die aktuellen Kartierschlüssel<br />
der Fachbehörde für Naturschutz (V. DRACHENFELS 2004, 2008, vergleiche<br />
auch EUROPEAN COMMISSION 2007) Anwendung.<br />
Die Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste einschließlich der<br />
Vorwarnliste (GARVE 2004) <strong>und</strong> die im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützten<br />
Pflanzenarten (vergleiche THEUNERT 2008a) wurden in den vom Vorhaben<br />
potenziell betroffenen Bereichen im Rahmen von zwei Begehungen (Spätfrühling <strong>und</strong><br />
Hochsommer) sowie einer Schiffsbefahrung des Kanales im Juli 2008 mit F<strong>und</strong>ort <strong>und</strong><br />
Bestandsgröße erfasst. Die Bestandsgrößen wurden entsprechend den Vorgaben des<br />
Artenerfassungsprogrammes der Fachbehörde für Naturschutz (SCHACHERER 2001)<br />
gemäß der folgenden Skalierung ermittelt:<br />
• a1 = 1 Exemplare,<br />
• a2 = 2 bis 5 Exemplare,<br />
• a3 = 6 bis 25 Exemplare,<br />
• a4 = 26 bis 50 Exemplare,<br />
• a5 = 51 bis 100 Exemplare,<br />
• a6 = 101 bis 1 000 Exemplare,<br />
• a7 = 1 001 bis 10 000 Exemplare,<br />
• a8 = über 10 000 Exemplare.<br />
Die eigenen Erfassungen wurden ergänzt durch die Auswertung der F<strong>und</strong>meldungen<br />
im Rahmen des Arterfassungsprogrammes der Fachbehörde für Naturschutz <strong>und</strong> einer<br />
floristischen Erfassung am Stichkanal im Jahr 2008 (OVH & NABU 2008).<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Bestandssituation<br />
Biotoptypen<br />
Die räumliche Verbreitung der Biotoptypen kann der Karte 1 entnommen werden. Im<br />
Folgenden werden die für das Untersuchungsgebiet besonders charakteristischen Biotoptypen<br />
näher beschrieben.<br />
Wälder sind insgesamt mit relativ geringem Flächenanteil im Untersuchungsgebiet<br />
vertreten mit einem Schwerpunkt entlang des Kanalabschnittes westlich von Harsum.<br />
Hier stocken überwiegend ältere, früher als <strong>Mitte</strong>lwälder genutzte (HOFMEISTER 2005)<br />
naturnahe Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder feuchter, zum Teil auch nasser ba-
74 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
senreicher Standorte (WCR, WCN). Sie weisen meist eine artenreiche Krautschicht<br />
auf, je nach Ausprägung unter anderem mit Busch- <strong>und</strong> Gelbes Windröschen (Anemone<br />
nemerosa, Anemone ranuncoloides), Wald-Segge (Carex sylvatica), Waldmeister<br />
(Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Nesselblättrige Glockenblume<br />
(Campanula trachelium), Großes Zweiblatt (Listera ovata), Hohe Schlüsselblume<br />
(Primula elatior) <strong>und</strong> Wald-Ziest (Stachys sylvatica). In der Baumschicht<br />
sind neben Stiel-Eiche (Quercus robur) <strong>und</strong> Hainbuche (Carpinus betulus) unter anderem<br />
Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium) <strong>und</strong><br />
Winter-Linde (Tilia cordata) vertreten, auf etwas trockeneren Standorten die Rot-Buche<br />
(Fagus sylvatica) (vergleiche auch OVH & NABU 2008). Junge kanalnahe Laubwaldbestände<br />
(WJL/WCR1) in diesem Waldgebiet nordwestlich von Harsum gehen<br />
auf Aufforstungen (etwa 5 ha) Anfang der 1990er Jahre im Bereich eines ehemaligen<br />
Militärlagers zurück. Diese wurden von der <strong>Wasser</strong>straßenverwaltung als vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen (Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals<br />
in Hannover, schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung 2009; genauere Ausführungen dazu erfolgen<br />
im Rahmen der Eingriffsbilanzierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes zum<br />
Streckenausbau des Stichkanales).<br />
Abgesehen von einem Abschnitt östlich von Klein Förste, wo Eichen-Hainbuchenwald<br />
direkt bis an den Kanal heranreicht, befinden sich vor diesen Beständen im Böschungsbereich<br />
relativ schmal ausgebildete Laubforstbestände aus einheimischen Arten<br />
(WHX) mittleren Alters, in den Ahornarten, Esche <strong>und</strong> Hybridpappeln dominieren.<br />
Dieser Biotoptyp findet sich unter anderem auch in den Böschungszonen des tiefer<br />
eingeschnittenen Kanalabschnittes nordöstlich von Lühnde, außerdem im Bereich der<br />
Bolzumer Kippe. Hier kommen neben Esche <strong>und</strong> Eiche unter anderem auch Rot-Buche<br />
<strong>und</strong> Eberesche (Sorbus aucuparia) in den gepflanzten Beständen vor.<br />
Bei den Gebüschen <strong>und</strong> sonstigen Gehölzbeständen handelt es sich neben vereinzelten<br />
Feldgehölzen (HN) hauptsächlich um häufig relativ breit ausgedehnte mittelalte<br />
Strauch-Baumhecken (HFM), die vor allem auf den Böschungen entlang des Kanales<br />
angelegt wurden <strong>und</strong> in schmalerer Ausprägung bereichsweise auch entlang kreuzender<br />
Verkehrswege zu finden sind. Strauchhecken (HFS) weist das Untersuchungsgebiet<br />
in deutlich geringerem Umfang auf, Baumreihen (HBA) nur an einigen Verkehrswegen.<br />
Nur an sehr wenigen Stellen <strong>und</strong> abseits des Kanales befinden sich ausgedehntere<br />
Weißdorn- <strong>und</strong> Schlehengebüsche (BMS) beziehungsweise ruderale Gebüsche (BRU,<br />
BRS). Weiden-Ufergebüsch (BAZ) wurde nur im westlichen Umfeld des Hildesheimer<br />
Hafens festgestellt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 75<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Gewässer im Untersuchungsgebiet sind neben dem Stichkanal (FKG) der Bruchgraben<br />
<strong>und</strong> Alpebach als mäßig ausgebaute Bäche (FXM) sowie verschiedene Gräben<br />
(FGR, FGZ), welche überwiegend in die beiden genannten Bäche entwässern. An wenigen<br />
Stellen kommen naturnahe Stillgewässer (SEZ, STZ) vor (zum Beispiel westlich<br />
von Algermissen), eher naturferne Fischteiche sowie sonstige naturferne Stillgewässer<br />
(SXF, SXZ) <strong>und</strong> als Verlandungsbereiche nährstoffreicher Stillgewässer mit Röhricht<br />
(VER) zu charakterisierende Biotope westlich des Hildesheimer Hafens.<br />
Röhricht- <strong>und</strong> Sumpfbiotope kommen abseits des Kanales nur an zwei Stellen in<br />
Form eines nährstoffreichen Großseggenriedes (NSG) <strong>und</strong> eines Schilf-Landröhrichtes<br />
(NRS) im Untersuchungsgebiet vor. Am Stichkanal befinden sich in einigen Abschnitten<br />
Uferbereiche mit Röhrichtausbildungen. Diese sind aufgr<strong>und</strong> der sehr<br />
schmalen Ausprägung in der Karte 1 maßstabsbedingt nicht dargestellt.<br />
Grünland ist selten <strong>und</strong> nur in kleinparzelliger Ausdehnung im Gebiet zu finden. Es<br />
handelt sich um artenarme Ausprägungen von Intensiv- <strong>und</strong> mesophilem Grünland<br />
(GIT, GIF, GIE, GMZ).<br />
Dominierender Biotoptyp ist der Tonacker (AT), der die Bördenlandschaft auch außerhalb<br />
des Untersuchungsgebietes prägt. Ergänzt werden diese Ackerflächen durch<br />
wenige Gartenbau- beziehungsweise Baumschulbereiche (EGG, EBB, EBW).<br />
Ruderalfluren sind verbreitet im Untersuchungsgebiet vorhanden, überwiegend in<br />
Form von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM, UHF) <strong>und</strong> Ruderalfluren<br />
frischer bis feuchter Standorte (URF). Am Stichkanal sind die Staudenfluren fast überall<br />
außerhalb der Gehölzflächen an den Böschungen sowie entlang von Betriebswegen<br />
ausgebildet. Es handelt sich meist um artenreiche Ausprägungen, in den feuchtebeeinflussten<br />
Zonen am Kanal mit Arten wie Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum),<br />
<strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria),<br />
Gilb- <strong>und</strong> Blutweiderich (Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria) <strong>und</strong> Echter<br />
Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) (OVH & NABU 2008). Abseits des Kanales<br />
finden sich abgesehen von linear ausgeprägten Beständen an Weg- <strong>und</strong> Straßenrändern<br />
auch etwas großflächigere Ruderalfluren, die teilweise lichten Gehölzbewuchs aufweisen<br />
oder mit anderen Biotoptypen vergesellschaftet sind (UHM/UHF v, UHF/BMS),<br />
zum Beispiel im Umfeld des Hildesheimer Hafens.<br />
Es sind nur wenige Siedlungsbiotope innerhalb des Untersuchungsgebietes vorhanden.<br />
Nennenswerte Ausdehnung nehmen im Süden die Hafen- <strong>und</strong> Kläranlagenbereiche<br />
(OGI, OSK) im Gebiet des Hildesheimer Hafens ein sowie südwestlich von Algermissen<br />
die gewerblichen Flächen der Firma Weiterer östlich des Stichkanales<br />
(OGG, OGI).
76 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Straßen mit Brückenbauwerken wie die Autobahn 7 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße 6 im Süden sowie<br />
weitere kleinere Verkehrswege sind wie auch die sonstigen Nutzungs- <strong>und</strong> Biotopstrukturen<br />
der Karte 1 zu entnehmen.<br />
Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
Im Untersuchungsgebiet wurden an insgesamt 216 F<strong>und</strong>orten 21 Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzensippen<br />
der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> neun Sippen der Vorwarnliste<br />
(GARVE 2004) festgestellt. Zwölf Sippen sind gesetzlich besonders geschützt (siehe<br />
Tab. 3-5). Die Tab. A3-1 im Anhang enthält eine Zusammenstellung der in Karte 1<br />
dargestellten F<strong>und</strong>orte mit den zugehörigen Artangaben.<br />
Die in den Eichen-Hainbuchenwäldern häufige Hohe Schlüsselblume (Primula elatior)<br />
(besonders geschützt) sowie die aus Pflanzungen entlang des Kanales hervorgegangenen<br />
zahlreichen Bestände der Wild-Birne (Pyrus pyraster) wurden wegen der weiten<br />
Verbreitung nicht in Karte 1 dargestellt.<br />
Mehr als die Hälfte der F<strong>und</strong>orte betrifft allein die beiden Laichkrautarten Spiegelndes<br />
Laichkraut <strong>und</strong> Durchwachsenes Laichkraut (Potamogeton lucens <strong>und</strong> Potamogeton<br />
perfoliatus), die im Stichkanal auch in größeren Beständen vorgef<strong>und</strong>en wurden. Ein<br />
Schwerpunkt der Vorkommen liegt im Abschnitt zwischen Algermissen <strong>und</strong> Harsum.<br />
In einem Feuchtbiotop westlich von Algermissen kurz vor dem Durchlass des Alpebachs<br />
unter dem Stichkanal befindet sich der einzige F<strong>und</strong>ort des besonders geschützten<br />
<strong>und</strong> in der naturräumlichen Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland stark gefährdeten Zungen-Hahnenfuß<br />
(Ranunculus lingua). Das Vorkommen an diesem <strong>Mitte</strong> der 1980er<br />
Jahre angelegten Biotop beruht allerdings vermutlich auf einer Anpflanzung (OVH &<br />
NABU 2008). Der ebenfalls in der Region stark gefährdete Sumpffarn (Thelypteris<br />
palustris) wurde mit einem größeren Bestand an einem Wuchsort nordöstlich von<br />
Lühnde am Kanal festgestellt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 77<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene gefährdete <strong>und</strong> geschützte<br />
Pflanzenarten sowie Arten der Vorwarnliste.<br />
Rote Liste (RL): Nds. H = Niedersachsen, Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland (GARVE 2004), D = Deutschland<br />
(KORNECK et al. 1996), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Sippen der Vorwarnliste.<br />
Schutz im Sinne von § 7 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Art<br />
RL Nds. H RL D Schutz<br />
Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche Akelei 3 §<br />
Betonica officinalis – Heil-Ziest 3<br />
Campanula latifolia – Breitblättrige Glockenblume 3 §<br />
Carex elongata – Walzen-Segge 3<br />
Carex vulpina – Fuchs-Segge 3 3<br />
Centaurium pulchellum – Kleines Tausendgüldenkraut 3 §<br />
Cynoglossum officinale – Echte H<strong>und</strong>szunge 3<br />
Cynosurus cristatus – Wiesen-Kammgras V<br />
Dianthus armeria – Raue Nelke 3 §<br />
Epipactis helleborine – Breitblättrige Ständelwurz §<br />
Geranium pratense – Wiesen-Storchschnabel V<br />
Geum rivale – Bach-Nelkenwurz 3<br />
Inula salicina – Weidenblättriger Alant 3<br />
Iris pseudocorus – Sumpf-Schwertlilie §<br />
Lathyrus tuberosus – Knollen-Platterbse V<br />
Listera ovata – Großes Zweiblatt §<br />
Myosotis laxa – Rasen-Vergissmeinnicht 3<br />
Nuphar lutea – Gelbe Teichrose V §<br />
Nymphaea alba – Weiße Seerose V §<br />
Paris quadrifolia – Einbeere V<br />
Potamogeton lucens – Glänzendes Laichkraut 3<br />
Potamogeton perfoliatus – Durchwachsenes Laichkraut 3<br />
Primula elatior – Hohe Schlüsselblume §<br />
Primula veris – Echte Schlüsselblume V §<br />
Pulicaria dysenterica – Großes Flohkraut 3<br />
Pyrus pyraster – Wild-Birne 1 3<br />
Ranunculus lingua – Zungen-Hahnenfuß 2 2 3 §<br />
Rosa tomentosa – Filz-Rose 3<br />
Sagittaria sagittifolia – Gewöhnliches Pfeilkraut 3<br />
Sanguisorba officinalis – Großer Wiesenknopf 3<br />
Sonchus palustris – Sumpf-Gänsedistel V<br />
Thelypteris palustris – Sumpffarn 2 3<br />
Ulmus laevis – Flatter-Ulme 3<br />
Verbena officinalis – Echtes Eisenkraut V<br />
Anmerkungen: 1: auf Anpflanzung zurückzuführen; 2: vermutlich auf Anpflanzung zurückzuführen.
78 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Vorbelastungen<br />
Für das Schutzgut Pflanzen ist die Vorbelastungssituation aktuell im Wesentlichen<br />
bestimmt durch<br />
• intensive Formen der Flächenbewirtschaftung auf den ackerbaulich genutzten Flächen<br />
mit der Folge einer Verarmung an Randstrukturen sowie der Artenbestände<br />
<strong>und</strong> Pflanzengemeinschaften,<br />
• Entwässerungsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Feuchtstandorten.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Funktionsbewertung<br />
Die Funktionsbewertung umfasst die Bewertung der flächendeckend erfassten Biotoptypen<br />
<strong>und</strong> die Bewertung der Bedeutung der Wuchsorte der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
der Roten Liste.<br />
Biotopbewertung<br />
Die Bewertung bezieht sich vorrangig auf die Bedeutung der Biotopflächen <strong>und</strong> -<br />
strukturen als Lebensräume für Pflanzengemeinschaften beziehungsweise das Schutzgut<br />
Pflanzen. Sie umfasst auch faunistische Wertaspekte insofern, als der Natürlichkeitsgrad<br />
der Biotope auch die gr<strong>und</strong>sätzliche Lebensraumbedeutung für Tiere mitbestimmt.<br />
Die speziellen häufig biotopübergreifenden räumlichen Funktionsaspekte hinsichtlich<br />
der Habitatbedeutungen für verschiedene Tierartengruppen sind beim<br />
Schutzgut Tiere dargestellt <strong>und</strong> bewertet (Kap. <strong>3.</strong>2.4).<br />
Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an BIERHALS et al. (2004). Typbezogene Kriterien<br />
für die Bewertung sind Naturnähe, Gefährdung, Seltenheit <strong>und</strong> Bedeutung als Lebensraum<br />
für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere. Die flächenbezogene Bewertung bezieht zusätzlich<br />
die konkreten Ausprägungen der Biotoptypen <strong>und</strong> der einzelnen Biotope im Untersuchungsgebiet<br />
sowie die Lage der Flächen ein.<br />
Die Karte 3 zeigt die grafische Darstellung der in Tab. 3-6 aufgeführten Bewertung.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 79<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-6: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />
Wertstufe<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Flächen / Strukturen<br />
• älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher Standorte<br />
(WCR 3, WCR 2-4)<br />
• älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald nasser, basenreicher Standorte<br />
(WCN 3)<br />
• nährstoffreiches Großseggenried (NSG)<br />
• bodensaurer Buchenwald des Berg- <strong>und</strong> Hügellandes (WLB 3) - in schmaler,<br />
relativ kleinflächiger Ausprägung entlang der Dammböschung des Kanals<br />
• größerflächiger Laubwald-Jungbestand mit Prägung des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes<br />
feuchter, basenreicher Standorte (WJL/WCR 1) (Kompensationsflächen<br />
bei Harsum)<br />
• mittelalte Laubforstbestände aus heimischen Arten (WXH 2, 1-2) - in der Regel<br />
entlang des Kanals<br />
• mittelalte <strong>und</strong> kleinere ältere naturnahe Feldgehölze (HN 2, 3)<br />
• mittelalte Strauch-Baumhecken (HFM)<br />
• mesophiles Haselgebüsch (BMH)<br />
• großflächige, verbuschte Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren in Durchdringung mit mesophilen<br />
Gebüschen (UHFv/BMS, UHMv/BMS)<br />
• sonstige naturnahe nährstoffreiche Kleingewässer sowie sonstige naturnahe<br />
Tümpel (SEZ, STZ)<br />
• Verlandungsbereiche nährstoffreicher Stillgewässer mit Röhricht (VER)<br />
• Schilf-Landröhricht (NRS), in kleinflächiger, schmaler Ausprägung<br />
• sonstige Laubwald-Jungbestände (WJL [1]) sowie junge Laubforste aus einheimischen<br />
Arten (WXH 1)<br />
• mittelalte Bestände von Hybridpappelforst sowie Robinienforst in Durchdringung<br />
mit Laubforst aus einheimischen Arten (WXP 3/WXH 2, WXR/WXH 2)<br />
• Fichtenforst (WZF) auf altem Waldstandort 7<br />
• kleinflächige Bestände aus Ahorn-Pionierwald (WPE 80) in Siedlungsrandlage<br />
• kleine, junge naturnahe Feldgehölze (HN 1)<br />
• sehr kleinflächiges feuchtes Weidengebüsch nährstoffreicher Standorte (BFR)<br />
• sonstiges Weiden-Ufergebüsch (BAZ) - kleinflächig nordwestlich des Hafenbeckens<br />
am Rand des Hildesheimer Kläranlagengeländes<br />
• lichte, heckenartige Gehölzbestände in Durchdringung mit Ruderalfluren in<br />
schmaler Ausprägung (HFM l / UHM, /URT, HFB l/URT, HFS l/UHM, /URF,<br />
/URT, UHM/HFS l)<br />
• Strauchhecken (HFS)<br />
• mesophiles Weißdorn- oder Schlehengebüsch (BMS), auch in lichter <strong>und</strong> gemischter<br />
Ausprägung (BMS l, HPG/BMS)<br />
• Ruderal- <strong>und</strong> sonstiges Sukzessionsgebüsch (BRU, BRS)<br />
• Baumreihen (mittelalte <strong>und</strong> jüngere Bestände) im Bereich linienförmiger Gras<strong>und</strong><br />
Staudenfluren (HBA 1, 2/UHM) - in der Regel an Straßen, Wegen<br />
• sonstiger gehölzreicher Friedhof (PFR)<br />
• sonstiges mesophiles Grünland, artenärmer (GMZ)<br />
• artenarmes Extensivgrünland (GIE [b])<br />
• halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM, UHF) sowie Ruderalfluren (URF,<br />
URT)<br />
• mäßig ausgebaute Abschnitte von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben (FXM,<br />
FXM/VER)<br />
• zwei eher naturferne, aber relativ extensiv genutzte Fischteiche (SXF) bei<br />
Harsum mit faunistischer Bedeutung (siehe auch Kap. <strong>3.</strong>2.4)<br />
7 zu den alten Waldstandorten siehe auch Kap. <strong>3.</strong>4.3
80 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wertstufe<br />
II<br />
von allgemeiner<br />
bis geringer<br />
Bedeutung<br />
I<br />
von geringer<br />
Bedeutung<br />
Flächen / Strukturen<br />
• Hybridpappelforst (WXP 2-3) in der Bruchgrabenniederung<br />
• ältere, lineare Baumbestände aus Rosskastanien oder Hybrid-Pappeln (HBE<br />
3 [Ka, Ph], HBE [Ka]/URF)<br />
• Hausgarten mit Großbäumen (PHG)<br />
• Feldhecke aus standortfremden Gehölzen (HFX)<br />
• neu angelegte Feldhecken (HFN)<br />
• standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG)<br />
• Intensivgrünland trockenerer Standorte (GIT) <strong>und</strong> sonstiges feuchtes Intensivgrünland<br />
(GIF)<br />
• basenreicher Lehm-, Tonacker (AT)<br />
• Wege mit Ruderalvegetation (OVW/UHM, UHM/OVF)<br />
• Ruderalflächen in Durchdringung mit Offenbodenbereichen (URF l,<br />
URT l/DOZ) - westlich des Hildesheimer Hafens<br />
• ruderalisierte Flächen der ehemaligen Kalibahn (OVE/UHM)<br />
• nährstoffreiche <strong>und</strong> sonstige Gräben (FGR, FGZ)<br />
• Gewässerbereich des Stichkanals (FKG)<br />
• sonstige naturferne Stillgewässer (SXZ)<br />
• Grünlandeinsaat (GA)<br />
• Zierhecken (BZH)<br />
• Gartenbauflächen <strong>und</strong> Baumkulturen (EGG, EBB, EBW)<br />
• Obst- <strong>und</strong> Gemüsegarten (PHO)<br />
• Grabeland (PKG)<br />
• Scherrasen (GRA, GRR)<br />
• Sportplatz sowie sonstige Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeitanlage (PSP, PSZ)<br />
• befestigte Wege, auch mit Trittrasen-Vegetation (OVW, OVW/TFK,<br />
OVW/TFW, /GRT)<br />
• sonstige Straßen-, Wege-, Hof- <strong>und</strong> Lagerplatzflächen <strong>und</strong> bauliche Anlagen<br />
• industrielle, gewerbliche Flächen, Kläranlagenflächen, Baustellen<br />
Die älteren Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldbestände bei Harsum stellen im Untersuchungsgebiet<br />
die wertvollsten Biotopbestände (Wertstufe V) dar. Der Wertstufe IV<br />
zugeordnet ist ein Großteil der sonstigen Gehölzbiotope, denen in der ansonsten weitgehend<br />
ausgeräumten Ackerlandschaft eine überdurchschnittliche Bedeutung zukommt.<br />
Ebenfalls von mehr als allgemeiner Bedeutung sind die wenigen naturnahen<br />
Gewässer-, Röhricht <strong>und</strong> ähnlichen Feuchtbiotope im Untersuchungsgebiet.<br />
Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste<br />
Entsprechend den methodischen Hinweisen bei NMELF (2002) erfolgt die Bewertung<br />
der aktuell nachgewiesenen gefährdeten Pflanzenarten anhand <strong>ihre</strong>r Einstufung in der<br />
niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Bestandsgröße des Vorkommens.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 81<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Tab. 3-7 zeigt das Ergebnis der Bewertung der Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten,<br />
die im Rahmen der Bestandserfassungen nachgewiesen wurden.<br />
Tab. 3-7: Ergebnis der Bewertung der Wuchsorte gefährdeter Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen.<br />
Hinweis: Die Bewertung umfasst die in Tab. A3-1 im Anhang aufgelisteten F<strong>und</strong>orte der Sippen mit <strong>ihre</strong>n dort<br />
dort aufgeführten Häufigkeiten.<br />
Häufigkeitskategorien: 1 = 1 Exemplar (Ex.), 2 = 2 – 5 Ex., 3 = 6 – 25 Ex., 4 = 26 – 50 Ex., 5 = 51 – 100 Ex. , 6<br />
= 101 – 1.000 Ex. , 7 = 1.001 – 10.000 Ex., 8 = über 10.000 Ex.<br />
Wertstufe<br />
V<br />
von besonderer Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
Wuchsorte<br />
(Sippen mit Häufigkeiten sowie Lage siehe Kap. A3-1 <strong>und</strong> Karte 1)<br />
• [kommt im Gebiet nicht vor]<br />
• Wuchsort Nr. 19: Thelypteris palustris - TP 6<br />
(stark gefährdete Sippe)<br />
• Wuchsorte gefährdeter Sippen (siehe Tab. 3-5) mit den Häufigkeitskategorien<br />
1 bis 6:<br />
alle Wuchsorte außer dem unter Stufe IV dargestellten Wuchsort<br />
<strong>und</strong> den im Folgenden aufgeführten F<strong>und</strong>orten mit ausschließlich<br />
ungefährdeten Sippen): Wuchsorte 1 bis 6, 8 bis 14, 16 bis 18,<br />
21, 23, 26 bis 28, 40, 80, 88, 109, 110, 114, 117, 140, 145, 150,<br />
163, 164, 169, 170, 178, 180, 191, 192, 207, 209, 210, 212, 213,<br />
216, 217<br />
Dem Wuchsort vom in der Region stark gefährdeten Sumpffarn (Thelypteris palustris)<br />
kommt eine besondere bis allgemeine Bedeutung zu (Wertstufe IV). Die übrigen Vorkommen<br />
gefährdeter Arten beziehungsweise Sippen sind von allgemeiner Bedeutung<br />
(Wertstufe III).<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Rechtlicher Status<br />
Im Rahmen der Biotoptypenkartierung wurden die folgenden nach § 30 BNatSchG<br />
gesetzlich geschützten Biotope festgestellt 8 (vergleiche Karten 1 <strong>und</strong> 3):<br />
• Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald nasser, basenreicher Standorte (Biotoptyp<br />
WCN),<br />
• naturnahe Kleingewässer (Biotoptypen SEZ, STZ),<br />
• Röhrichte; Sümpfe sowie Verlandungsbereiche von Stillgewässern (Biotoptypen<br />
NSG, VER),<br />
8 Voraussetzung für den Schutz sind die Mindestanforderungen an Größe, Lage <strong>und</strong> Ausprägung entsprechend<br />
V. DRACHENFELS (2004).
82 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• sonstiges Weiden-Ufergebüsch (BAZ).<br />
Weitere nach § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG gesetzlich geschützte Biotope<br />
wurden nicht gef<strong>und</strong>en.<br />
Für die besonders geschützten Biotope gilt, dass alle Handlungen, die zu einer Zerstörung<br />
oder sonst erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten sind. Ausnahmen<br />
von diesem Verbot können von der Naturschutzbehörde nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen zugelassen werden.<br />
Im Untersuchungsgebiet treten drei Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie<br />
auf. Die Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder nasser <strong>und</strong> feuchter Standorte (Biotoptypen<br />
WCN <strong>und</strong> WCR in Karte 1) entsprechen dem Lebensraumtyp 9160 (Subatlantischer<br />
oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald), der<br />
bodensaure Buchenwald des Berg- <strong>und</strong> Hügellandes dem Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwald<br />
[Luzulo-Fagetum]), das mesophile Grünland (GMZ) zumindest<br />
teilweise dem Lebensraumtyp 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen [Alopecurus pratensis,<br />
Sanguisorba officinalis]). Alle Bestände liegen außerhalb von FFH-Gebieten.<br />
Sie unterliegen unabhängig davon den Regelungen des <strong>Umwelt</strong>schadensgesetzes.<br />
Bei den in Tab. 3-7 entsprechend gekennzeichneten Pflanzensippen handelt es sich um<br />
besonders geschützte Arten im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchG. Nach § 44 Abs. 1 <strong>und</strong><br />
2 BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Arten zu schädigen. Streng geschützte<br />
Pflanzensippen wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt <strong>und</strong> sind<br />
hier auch nicht zu erwarten (vergleiche GARVE 2007, MÜLLER 2001).<br />
In den Landschaftsschutzgebieten „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />
„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ ist es gemäß Verordnung<br />
verboten, die Natur zu schädigen. Unter anderem ist die Beseitigung von<br />
Bäumen, Hecken <strong>und</strong> Gebüschen beziehungsweise die Umwandlung von Wald nur<br />
nach Erlaubnis durch die Naturschutzbehörden möglich.<br />
Für die Flächen im Gebiet der Stadt Hildesheim gelten die Bestimmungen der Satzung<br />
zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Hildesheim.<br />
Danach sind außerhalb des Waldes stehende Laubbäume mit einigen Ausnahmen sowie<br />
Schwarz-Kiefern <strong>und</strong> Lärchen mit je nach Art zum Teil unterschiedlichen Mindest-Stammumfängen<br />
unter die Schutzbestimmungen der Satzung gestellt (STADT<br />
HILDESHEIM 2003).<br />
Die Waldbestände unterliegen den gr<strong>und</strong>sätzlichen Schutzbestimmungen des niedersächsischen<br />
Waldgesetzes (NWaldLG). Die Abgrenzung der in Karte 1 gekennzeich-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 83<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
neten Waldflächen im Sinne von § 2 NWaldLG erfolgte nach Rücksprache mit den<br />
unteren Waldbehörden des Landkreises Hildesheim <strong>und</strong> der Region Hannover.<br />
Die bei Harsum Anfang der 1990er Jahre im Auftrag der <strong>Wasser</strong>straßenverwaltung<br />
<strong>und</strong> in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Hildesheim<br />
durchführten vorgezogenen Aufforstungen (siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 <strong>und</strong> Karte 1) sind bisher<br />
nicht für Eingriffe in Anspruch genommen worden (Herr PATZER, Neubauamt für den<br />
Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung Januar 2010). Sie stehen somit<br />
aktuell für Eingriff-Ausgleich-Bilanzierungen im Rahmen laufender oder bevorstehender<br />
Planfeststellungsverfahren zur Verfügung.<br />
<strong>3.</strong><strong>3.</strong>6 Zusammenfassende Darstellung<br />
Der Zentralbereich des Untersuchungsgebietes weist neben dem künstlichen Kanalgewässer<br />
über weite Strecken kanalbegleitende mittelalte Gehölzbiotope unterschiedlicher<br />
Ausprägungen auf, in geringerem Umfang auch Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren. Insbesondere<br />
bei Harsum reichen naturnahe Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder bis an<br />
den Kanal. Abgesehen von den ausgebauten Fließgewässern Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben<br />
liegen nur wenige weitere Gewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope im Untersuchungsgebiet.<br />
Es handelt sich um kleinere Stillgewässer unterschiedlicher Ausprägung sowie wenige<br />
Sumpf- <strong>und</strong> Röhrichtbiotope zum Beispiel am Rand des Hildesheimer Kläranlagengeländes.<br />
Ansonsten wird das Untersuchungsgebiet von artenarmen Ackerbiotopen dominiert.<br />
Insofern stellt diese intensive landwirtschaftliche Nutzung den wesentlichen<br />
Vorbelastungsfaktor für das Schutzgut dar. Siedlungsbiotope sind nur in geringem<br />
Umfang vertreten.<br />
Die für das Schutzgut wertvollsten Biotopbereiche sind die naturnahen Laubmischwälder<br />
bei Harsum. Die Hecken, Gebüsche <strong>und</strong> sonstigen mittelalten Gehölzbestände<br />
aus überwiegend heimischen Arten sowie die genannten Stillgewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope<br />
sind ebenfalls von überdurchschnittlicher Bedeutung in der ansonsten stark ausgeräumten<br />
Agrarlandschaft. Die nassesten Ausbildungen der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchenwaldbestände<br />
sowie die naturnahen Feuchtbiotope <strong>und</strong> Stillgewässer stellen naturschutzrechtlich<br />
besonders geschützte Biotope dar.<br />
An zahlreichen Stellen im <strong>und</strong> am Kanal wurden gefährdete Pflanzenarten gef<strong>und</strong>en,<br />
im Stichkanal häufig Laichkrautarten in größeren Beständen <strong>und</strong> mit dem Sumpffarn<br />
auch eine in der Region stark gefährdete Art. Einige zum Teil auch nicht gefährdete<br />
Arten unterliegen zudem nach dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen.
84 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
In den Landschaftsschutzgebieten „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />
„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ gelten zudem<br />
rechtliche Schutzbestimmungen für zahlreiche Biotopestände.<br />
<strong>3.</strong>4 Boden<br />
<strong>3.</strong>4.1 Methodische Hinweise<br />
Die Bestandsaufnahmen zum Schutzgut Boden beruhen im Wesentlichen auf den Angaben<br />
zur Bodenk<strong>und</strong>lichen Übersichtskarte 1 : 50 000 (NLFB 1997), den Informationen<br />
auf dem Kartenserver des NIBIS (2009), ergänzt durch die Ableitung <strong>und</strong> Überprüfung<br />
von Schutzgutausprägungen anhand der Biotoptypenerfassung <strong>und</strong> der Auswertung<br />
vorhandener Informationen über frühere Flächennutzungen.<br />
<strong>3.</strong>4.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen<br />
Als Bodenarten kommen im Untersuchungsgebiet größtenteils schluffige, teils auch<br />
sandige Tone vor, auf denen sich meist stauwasserbeeinflusste Pseudogley-Schwarzerden<br />
entwickelt haben, nördlich von Lühnde kleinflächig auch reine Pseudogleye. Im<br />
südlichen Gebietsabschnitt bis zur B<strong>und</strong>esstraße 6 sind Parabraunerden stärker vertreten.<br />
In den tiefer gelegenen Bereichen von Bruchgraben <strong>und</strong> Alpebach treten auch gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusste<br />
Gleye auf. Die entsprechenden Flächen sind jedoch meist entwässert<br />
<strong>und</strong> ackerbaulich genutzt. Südlich der B<strong>und</strong>esstraße 6 kommen im Umfeld des<br />
Hildesheimer Hafens <strong>und</strong> der Kläranlage Gley-Auenböden der Innersteaue hinzu.<br />
Für den äußersten Nordostrand des Untersuchungsgebietes weist die Bodenkarte einen<br />
auf Geschiebelehm entstandenen Pelosol-Pseudogley aus.<br />
Vorhandene Flächenversiegelungen <strong>und</strong> -überbauungen stellen die stärksten Vorbelastungen<br />
für das Schutzgut dar. Hinzu kommen vorhandene Altablagerungen (Kartenserver<br />
des NIBIS 2009c, siehe Karte 4). Starke Bodenüberprägungen liegen außerdem<br />
dort vor, wo die natürliche Geländeoberfläche <strong>und</strong> damit auch die gewachsenen Böden<br />
durch Aufschüttungen <strong>und</strong> Abgrabungen überformt worden sind. Dies gilt im direkten<br />
Vorhabensbereich in erster Linie für die Kanal-Einschnitts- <strong>und</strong> Dammböschungen,<br />
die in der Uferzone zudem in der Regel ein Deckwerk aus Steinschüttungen aufweisen,<br />
ansonsten auch für sonstige Aufschüttungen <strong>und</strong> Abgrabungen beispielsweise im<br />
Bereich der Kippen des Aushubmaterials vom Kanalbau, der Straßen, Wege <strong>und</strong>
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 85<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bahntrassen. Allerdings haben auf den Kanalböschungen nach dem Bau sek<strong>und</strong>äre<br />
Bodenbildungsprozesse stattgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> angesichts des meist älteren Gehölzbewuchses<br />
unterliegen die unbefestigten Flächen nur relativ geringen nutzungsbedingten<br />
Einflüssen.<br />
Im Bereich der intensiv bewirtschafteten Ackerflächen liegen nutzungsbedingte Veränderungen<br />
des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Nährstoffhaushaltes sowie der Oberbodenstrukturen der<br />
Böden vor. Schadstoffeinträge über Pestizide, Dünger sowie Immissionen des Kraftfahrzeug-Verkehrs<br />
in den Randstreifen der stark befahrenen Autobahn 7 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße<br />
6 sind weitere Vorbelastungsfaktoren, außerdem die möglichen Folgen eines<br />
Harnstoffunfalls bei der Firma Weiterer bei SKH-km 6,75 im Jahr 1994 (siehe dazu<br />
ausführlicher Kap. <strong>3.</strong>5.2).<br />
Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />
Die Böden des Untersuchungsgebiets weisen weit überwiegend sehr hohe Boden- beziehungsweise<br />
Ackerzahlen gemäß den Angaben zur Bodenschätzung (Kartenserver<br />
des NIBIS 2009b) auf. Diese liegen häufig um <strong>und</strong> über 80, zum Teil auch über 90.<br />
Werte zwischen 60 <strong>und</strong> 70 wie etwa nordöstlich von Lühnde sind eher selten <strong>und</strong> die<br />
Ackerzahlen von 40 bis 50, welche kleinflächig am äußersten Nordrand des Untersuchungsgebietes<br />
im Bereich der Bolzumer Kippe auftreten, stellen die absolute Ausnahme<br />
dar.<br />
<strong>3.</strong>4.3 Funktionsbewertung<br />
Leitziele des vorsorgeorientierten Bodenschutzes sind die Sicherung der natürlichen<br />
Funktionen des Bodens als Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Lebensraum für alle Lebewesen, als<br />
regulierendes Element im Naturhaushalt, als prägendes Element des Landschaftsgefüges<br />
<strong>und</strong> seiner Funktion als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte (vergleiche § 2<br />
BBodSchG).<br />
Die natürlichen Funktionen <strong>und</strong> die Archivfunktion stehen im Vordergr<strong>und</strong> der Bewertung<br />
im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Böden. Diese beinhaltet im Sinne<br />
einer zusammenfassenden <strong>und</strong> planungspraktisch relevanten Flächenbewertung (siehe<br />
GUNREBEN & BOESS 2008) die zentralen Aspekte „Lebensraumfunktion des Bodens<br />
für Pflanzen“ sowie die „Archivfunktion“. Die wesentlichen Bewertungskriterien für<br />
die genannten Funktionen sind gemäß GUNREBEN & BOESS (2008):
86 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Lebensraumfunktion für Pflanzen:<br />
- besondere Standorteigenschaften (Extremstandorte),<br />
- natürliche Bodenfruchtbarkeit,<br />
- im Einzelfall zusätzlich: Naturnähe (fehlende/sehr geringe anthropogene Überprägung),<br />
• Archivfunktion:<br />
- naturgeschichtliche Bedeutung,<br />
- kulturgeschichtliche Bedeutung,<br />
- Seltenheit.<br />
Aus den vorliegenden Unterlagen zum Schutzgut ergeben sich keine Hinweise auf<br />
natur- oder kulturgeschichtlich besonders bedeutsame Böden im Untersuchungsgebiet.<br />
Nach GUNREBEN & BOESS (2008) können Böden aus der Klasse der Pelosole bei typischer<br />
Ausprägung <strong>und</strong> naturnahen Vegetationsverhältnissen als seltene Böden eingestuft<br />
werden. Der gemäß NLFB (1997) östlich des Zweigkanales auf Höhe Bolzum<br />
vorkommende Typ Pelosol-Pseudogley befindet sich jedoch im Bereich intensiv überformter<br />
Flächen (Kanalkippe Bolzum sowie anschließende Böschungen von Kanal <strong>und</strong><br />
alter Bahnstrecke), so dass hier nicht von den genannten Voraussetzungen einer solchen<br />
Einstufung auszugehen ist.<br />
Im Hinblick auf die Lebensraumfunktion für Pflanzen ist auf die großflächige<br />
Verbreitung von Böden mit hoher bis äußerst hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit 9 im<br />
gesamten Untersuchungsgebiet hinzuweisen. Diese Böden mit Schätzungszahlen von<br />
mehr als 60 sind gemäß GUNREBEN & BOESS (2008) besonders schutzwürdig <strong>und</strong> insofern<br />
von besonderer Bedeutung für das Schutzgut. Wegen der nahezu flächendeckenden<br />
Verbreitung wird auf eine Darstellung in Karte 4 verzichtet.<br />
Nur wenig anthropogen überprägte naturnahe Böden liegen in einem Großteil der kanalbegleitenden<br />
Waldflächen bei Harsum vor. Der Flächenabgrenzung dieser alten<br />
Waldstandorte (siehe Karte 4) liegt die Darstellung der bereits Anfang des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />
ausgewiesenen Laubwaldflächen auf dem Kartenserver des NIBIS (2009a)<br />
zugr<strong>und</strong>e. In die Karte 4 wurden davon die auch aktuell noch bewaldeten Flächen außerhalb<br />
der Kanalböschungen übernommen, sofern sie nicht offensichtlich zwischendurch<br />
anderweitig genutzt worden sind (zum Beispiel die Anfang der 1990er Jahre<br />
aufgeforsteten Flächen eines ehemaligen Militärlagers am Kanal nordwestlich von<br />
Harsum). Die alten Waldbodenstandorte sind ebenfalls besonders schutzwürdig beziehungsweise<br />
von besonderer Bedeutung für das Schutzgut.<br />
9 Böden mit Acker- oder Grünlandzahlen ab 41 werden bei (GUNREBEN 2002) einer mittleren, von mehr als 60<br />
einer hohen, von mehr als 75 einer sehr hohen natürlichen Ertragsfähigkeit zugeordnet.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 87<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Möglicherweise zusätzlich besonders schutzwürdige Extremstandorte mit besonderen<br />
Standorteigenschaften im Sinne von GUNREBEN & BOESS (2008) 10 kommen im Untersuchungsgebiet<br />
nicht vor. Die gr<strong>und</strong>wasserbeeinflussten Gley-Bodenstandorte außerhalb<br />
von ohnehin besonders schutzwürdigen Waldbereichen (siehe oben) sind aufgr<strong>und</strong><br />
der landwirtschaftlichen Entwässerungsmaßnahmen so verändert, dass sie sogar<br />
großenteils unter Ackernutzung stehen.<br />
Die Tab 3-8 enthält eine zusammenfassende Schutzgutbewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />
Tab. 3-8: Bewertung der Böden.<br />
Bewertungsstufe<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von geringer<br />
Bedeutung<br />
Bereiche / Flächen<br />
im Untersuchungsgebiet<br />
− historisch alte Waldstandorte im Bereich<br />
Harsum, die auch aktuell bewaldet sind<br />
− -landwirtschaftlich genutzte Flächen mit<br />
hoher natürlicher Ertragsfähigkeit (Schätzungszahlen<br />
von mehr als 60) - trifft bis<br />
auf sehr kleine Bereiche (siehe Text) flächendeckend<br />
zu<br />
− offene Böden, die nicht den anderen Bewertungsstufen<br />
zugeordnet sind<br />
− überbaute, versiegelte, befestigte <strong>und</strong><br />
ähnlich stark veränderte Bodenbereiche,<br />
− Standorte mit Altablagerungen<br />
<strong>3.</strong>4.4 Rechtlicher Status<br />
Erläuterungen<br />
besonders schutzwürdige Böden:<br />
sehr geringen anthropogene<br />
Überprägung, Böden mit<br />
hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />
Böden ohne besonders schutzwürdige<br />
Ausprägungen, unterschiedlich<br />
intensiv genutzte bzw.<br />
überprägte Standorte. Die natürlichen<br />
Bodenfunktionen sind<br />
gegeben<br />
natürliche Bodenfunktionen sind<br />
weitestgehend verloren gegangen<br />
oder extrem stark beeinträchtigt<br />
Ein Bodenplanungsgebiet ist im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.<br />
<strong>3.</strong>4.5 Zusammenfassende Darstellung<br />
Das Untersuchungsgebiet ist weit überwiegend geprägt durch schluffig-tonige Lössböden.<br />
Bereichsweise unterliegen sie Stauwassereinfluss, in den tiefer gelegenen Geländezonen<br />
(zum Beispiel am Bruchgraben) kommen Gr<strong>und</strong>wassereinflüsse hinzu.<br />
10 Zum Beispiel extrem nasse Böden der bodenk<strong>und</strong>lichen Feuchtestufen 9 <strong>und</strong> 10.
88 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Am Stichkanal liegen durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen veränderte Bodenstandorte<br />
vor, die allerdings - anders als die intensiv genutzten Ackerböden der Feldflur<br />
- nur geringen Nutzungseinflüssen ausgesetzt sind <strong>und</strong> meist unter Gehölzbestand<br />
liegen. Abgesehen von den künstlichen Überformungen stellen die vorhandenen Überbauungen<br />
<strong>und</strong> Versiegelungen von Böden die stärksten Vorbelastungen für das<br />
Schutzgut dar. Hinzu kommen Schadstoffeinflüsse im Bereich von Altablagerungen,<br />
Verkehrsimmssionen (Randzonen von Autobahn 7 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>essstraße 6) <strong>und</strong> landwirtschaftlicher<br />
Bewirtschaftung.<br />
Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung für das Schutzgut sind seit langer<br />
Zeit nur sehr wenig überformte Böden der so genannten historisch alten Waldstandorte<br />
im Bereich der Harsumer Wälder. Die mit wenigen Ausnahmen fast durchweg hohe<br />
bis sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Lössböden<br />
macht auch diese zu Bodenbereichen mit besonderer Bedeutung.<br />
<strong>3.</strong>5 <strong>Wasser</strong><br />
<strong>3.</strong>5.1 Methodische Hinweise<br />
Die Bestandsaufnahmen zum Schutzgut <strong>Wasser</strong> umfasst die Auswertungen vorhandener<br />
relevanter Daten zu den Fließgewässern, Überschwemmungsbereichen <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>wassergegebenheiten (vor allem NLWK 2000, NLWKN 2008, BFG 1996b,<br />
MONTENEGRO 2008).<br />
<strong>3.</strong>5.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen<br />
Oberflächengewässer - Stichkanal<br />
Der Stichkanal Hildesheim stellt ein künstliches Gewässer dar (siehe auch NLWKN<br />
2008). Er ist im Untersuchungsgebiet hauptsächlich im Bereich der Vorfluter Alpe <strong>und</strong><br />
Bruchgraben sowie im Talbereich der Innerste mit einer Dichtung versehen. Die<br />
Dichtung besteht aus einer 0,3 bis 0,6 m starken Tondichtung mit aufliegender Schutzschicht<br />
von 0,3 bis 0,4 m Stärke (unverklammerte <strong>Wasser</strong>bausteine). Der Hafen Hildesheim<br />
ist gedichtet, weist jedoch nur eine <strong>Wasser</strong>tiefe von 3,50 m auf (4,0 m im Bereich<br />
Kanal-km 14,401 bis 14,623). Die Kanalufer sind mit <strong>Wasser</strong>bausteinen befestigt<br />
(WSA BRAUNSCHWEIG o.J.).<br />
Die Sedimente der Kanalsohle bestehen überwiegend aus tonigen Schluffen. Ihre Belastung<br />
mit organischen Schadstoffen liegt in einem für Binnenwasserstraßen typi-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 89<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
schen Bereich. Es liegen außerdem Belastungen mit Schwermetallen vor, die insbesondere<br />
bei Blei <strong>und</strong> Zink stellenweise höhere Werte erreichen (BFG 1996b).<br />
Hinsichtlich der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit ist der Kanal gemäß BFG (1996b) als mäßig<br />
belastet zu bezeichnen (entsprechend Gewässergüteklasse II), hinsichtlich des<br />
Trophiegrades als eutroph mit Übergängen zu mesotrophen Zuständen <strong>und</strong> hinsichtlich<br />
des Sauerstoffhaushaltes als gering bis kritisch belastet.<br />
Sonstige Oberflächengewässer<br />
Im Untersuchungsgebiet unterqueren der Alpebach <strong>und</strong> der Bruchgraben den Stichkanal,<br />
ohne dass ein <strong>Wasser</strong>autausch zwischen Kanal <strong>und</strong> den beiden Fließgewässern<br />
besteht. Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben sind in den das Untersuchungsgebiet betreffenden<br />
Abschnitten jeweils mit der Gewässerstrukturgüte 5 (stark verändert) <strong>und</strong> der Gewässergüteklasse<br />
II-III (kritisch belastet) klassifiziert (NLWK 2000). Nach der Klassifizierung<br />
der Gewässer im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie sind beide als erheblich veränderte<br />
<strong>Wasser</strong>körper eingestuft (siehe NLWKN 2008).<br />
Am Rand der Feldflur beziehungsweise entlang der Kanalböschungen <strong>und</strong> diese begleitenden<br />
Wege verlaufen streckenweise Gräben. Von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffbelastungen<br />
durch Einträge von angrenzenden intensiv bewirtschafteten Flächen ist auszugehen.<br />
Weitere Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet sind mehrere kleine Tümpel<br />
sowie Fischteiche bei Harsum <strong>und</strong> Algermissen, die abseits der Kanaltrasse liegen<br />
(siehe Karte 1). Ehemalige Klärteiche am Rand der Hildesheimer Kläranlage sind inzwischen<br />
verlandet.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Der Stichkanal durchquert im seinem Verlauf Gebiete mit wechselnden hydrogeologischen<br />
Verhältnissen. Der Untergr<strong>und</strong> weist zum einen Ton- <strong>und</strong> Mergelschichten von<br />
Jura <strong>und</strong> Kreide auf, die als Gr<strong>und</strong>wasserstauer wirken. Gr<strong>und</strong>wasserleiter stellen die<br />
pleistozänen Sande <strong>und</strong> Kiese dar, welche vor allem in den Bereichen von Algermissen<br />
<strong>und</strong> Harsum auftreten. Etwa ab Kanal-km 4 werden die genannten Untergr<strong>und</strong>schichten<br />
in der Regel von Löss beziehungsweise Lösslehm unterschiedlicher Mächtigkeit<br />
überlagert (BFG 1996b).<br />
Aussagen über die großräumige Fließrichtung des Gr<strong>und</strong>wassers lassen sich nicht tref-
90 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
fen. Das Gr<strong>und</strong>wassergefälle wird im Wesentlichen vom topografischen Verlauf geprägt<br />
<strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>wassergleichen weisen letztlich die Vorflutwirkung der Bäche<br />
nach. Die Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate liegt bei etwa 130 mm pro Jahr (MONTENEGRO<br />
2008).<br />
Die aus den Gr<strong>und</strong>wasser-Messstellen im Untersuchungsgebiet entnommenen Proben<br />
zeigen generell ein hartes bis sehr hartes <strong>Wasser</strong> mit sehr hohen Eisen- <strong>und</strong> Mangangehalten<br />
<strong>und</strong> vielfältigen Anzeichen starker anthropogener Belastung. Bei einem<br />
Harnstoffunfall im Dezember 1994 bei der Firma Weiterer (SKH-km 6,75) gelangte<br />
Flüssigdünger in den Boden sowie in den Kanal. Hierbei sind 400 t einer 28-prozentigen<br />
Harnstofflösung aus einem Flüssigdüngertank ausgelaufen. Im Kanal breitete sich<br />
seinerzeit der Harnstoff bis nach Bolzum aus <strong>und</strong> führte damals zu einem massiven<br />
Fischsterben (siehe auch Kap. A2.10 im Anhang). Im direkten Bereich der Einleitung<br />
wurde der Boden ausgetauscht. Im unmittelbaren Bereich dieser Kontamination strömt<br />
das Gr<strong>und</strong>wasser nach Norden <strong>und</strong> exfiltriert in den in etwa 800 m Entfernung verlaufenden<br />
Alpebach. Es ist derzeit nicht bekannt, ob die in den Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />
gelangten Schadstoffe sich nach über zehn Jahren noch dort befinden oder ob sie bereits<br />
abgebaut wurden (MONTENEGRO 2008).<br />
Die Gr<strong>und</strong>wasserentnahme durch das <strong>Wasser</strong>werk Algermissen zur Trinkwassergewinnung<br />
wurde Anfang der 1990er Jahre eingestellt.<br />
Wechselbeziehungen zwischen Kanalwasser <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Da vorhabensbedingt Veränderungen der Wechselbeziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong><br />
umgebendem Gr<strong>und</strong>- beziehungsweise Schichtenwässern auftreten können, werden<br />
diese in Tab. 3-9 übersichtsartig zusammengefasst. Die Darstellung beruht auf den<br />
gutachterlichen Aussagen zu den geohydrologischen Verhältnissen im Vorhabensgebiet<br />
(MONTENEGRO 2008, BFG 1996b). Detaillierte Ausführungen sind diesen Gutachten<br />
zu entnehmen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 91<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-9: Hydraulische Wechselbeziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser.<br />
Abschnitte des Kanales Kurzbeschreibung der hydraulischen Gegebenheiten <strong>und</strong><br />
(SKH-km)<br />
Wechselbeziehungen Kanal - Gr<strong>und</strong>wasser<br />
bis km 2,4 kleinräumig eng begrenzte, nicht eindeutig interpretierbare Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />
km 2,4 - 4,1 geringe Wahrscheinlichkeit einer hydraulischen Verbindung zwischen<br />
dem im Einschnitt in den Tonstein verlaufenden Kanal <strong>und</strong> tieferen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserleitern, Messstellenergebnisse aber nicht eindeutig, geringer<br />
<strong>Wasser</strong>austausch möglich<br />
Dichtungsstrecke zwischen km 3,784 <strong>und</strong> 3,980<br />
km 4,1 - 4,6 Kanalwasserstand etwas über dem Niveau des Gr<strong>und</strong>wasserstandes,<br />
geringmächtiger Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />
km 4,6 - 5,7 Beginn Dammstrecke mit Dichtung des Kanales,<br />
oberflächennahes Gr<strong>und</strong>wasser mit Gefälle in Richtung Alpebach<br />
km 5,7 - 6,15 Dammstrecke mit Dichtung des Kanales, Kanalbett über Auelehm der<br />
Talsenke des Alpebachs<br />
km 6,15 - 6,9 Damm <strong>und</strong> Kanaltrasse im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wassergeringleiters, Kanaldichtung,<br />
Gr<strong>und</strong>wasserspiegel im Bereich Firma Weiterer (km 6,75) etwa 3 m über<br />
Kanalwasserspiegel<br />
km 6,9 - 9,3 überwiegend mächtiger Gr<strong>und</strong>wasserleiter ausgebildet, das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
unterströmt die Kanaldammtrasse in Ost-West-Richtung, Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />
unterhalb des Kanalwasserstandes,<br />
Dichtungsstrecke ab km 7,45<br />
km 9,3 - 10,3 Kanaltrasse im Bereich von Gr<strong>und</strong>wasserstauern, Wechselwirkungen<br />
zwischen Kanal <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser sehr unwahrscheinlich,<br />
Dichtungsstrecke bis km 9,70<br />
km 10,3 - 10,6 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserleiters, mittlerer Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />
auf Höhe des Kanalwasserstandes<br />
km 10,6 - 11,1 Gr<strong>und</strong>wasserniveau zum Teil leicht über Kanalwasserstand, leichte Vorflutwirkung<br />
des Kanals<br />
km 11,1 - 11,5 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserleiters, Gr<strong>und</strong>wasserniveau über<br />
Kanalwasserstand, Vorflutwirkung des Kanals<br />
km 11,5 - 12,5 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserstauers, Gr<strong>und</strong>wasserstände über<br />
Kanalwasserstand, Vorflutwirkung des Kanals<br />
km 12,5 - 13,3 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserleiters, Gr<strong>und</strong>wasserniveau über<br />
Kanalwasserstand, Vorflutwirkung des Kanals<br />
km 13,3 - 14,0 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserstauers, Gr<strong>und</strong>wasser auf Niveau<br />
des Kanalwasserstandes,<br />
Dichtungsstrecke ab km 13,856<br />
km 14,0 - 15,1 Kanal im Bereich gr<strong>und</strong>wasserleitender Schichten (Innerste, Hafenaufschüttungen),<br />
Gr<strong>und</strong>wasser im Einflussbereich der Vorflut der Innerste,<br />
Kanalwasserstand über dem Niveau des Gr<strong>und</strong>wassers,<br />
Kanal <strong>und</strong> Hafen gedichtet
92 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>5.3 Funktionsbewertung<br />
Oberflächengewässer 11<br />
In Anlehnung an den bei BFG (1996a) ausführlicher dargestellten Bewertungsrahmen<br />
für Oberflächengewässer anhand der hydrologischen Gegebenheiten 12 ist der Stichkanal<br />
nur von geringer Bedeutung. Im Hinblick auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit ist der Kanal<br />
entsprechend BFG (1996a, 1996b) von allgemeiner Bedeutung.<br />
Die im Untersuchungsgebiet gelegenen Abschnitte von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben<br />
sind aufgr<strong>und</strong> der mäßigen bis starken Veränderung (Ausbauzustand) <strong>und</strong> der kritischen<br />
Belastung (<strong>Wasser</strong>beschaffenheit) insgesamt von allgemeiner Bedeutung im<br />
Hinblick auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>. Die künstlich angelegten Gräben sind von geringer<br />
Schutzgutbedeutung.<br />
Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Im Hinblick auf mögliche Vorhabenswirkungen <strong>und</strong> bewertungsrelevante Funktionsapekte<br />
sind gemäß MONTENEGRO (2008) folgende Gesichtspunkte ausschlaggebend:<br />
• Nach Menge <strong>und</strong> Beschaffenheit ist das Gr<strong>und</strong>wasser im Untersuchungsgebiet für<br />
die Gr<strong>und</strong>wassernutzung nach Schließung des <strong>Wasser</strong>werkes Algermissen ohne<br />
besondere Bedeutung.<br />
• Die Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit im Untersuchungsgebiet ist kein ausschlaggebender<br />
Faktor bei der Bewertung der geplanten Maßnahmen, zumal auch bei Einsickern<br />
von Kanalwasser keine signifikanten Veränderungen zu erwarten sind, sofern<br />
kein durch Schadensfälle verunreinigtes Kanalwasser in das Gr<strong>und</strong>wasser gelangen<br />
kann.<br />
Die größte Bedeutung kommt dem Gr<strong>und</strong>wasser als Einflussgröße für den biotischen<br />
Lebensraumcharakter <strong>und</strong> damit vor allem hinsichtlich der Wechselwirkungen mit anderen<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzgütern zu.<br />
Für die stark wechselnden Beziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong> umgebenden Gr<strong>und</strong>wasserkörpern<br />
(siehe Tab. 3-9) lassen sich in diesem Sinne folgende gr<strong>und</strong>sätzliche Aus-<br />
11<br />
Die Bewertung der Stillgewässer erfolgt bei den <strong>Schutzgüter</strong>n Pflanzen (Biotope) <strong>und</strong> Tiere im Hinblick auf<br />
die Lebensraumfunktion.<br />
12<br />
Bei BFG (1996a) aufgeführte Bewertungskriterien hinsichtlich dieser Aspekte sind die anthropogene<br />
Beeinflussung der Fließ- beziehungsweise Durchflussverhältnisse, die Natürlichkeit der Geschiebe- <strong>und</strong><br />
Schwebstoffverhältnisse sowie des Gewässerbettes <strong>und</strong> des Überschwemmungsgebietes.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 93<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
sagen treffen, welche auf eine Empfindlichkeit gegenüber Zustandsveränderungen<br />
zielen:<br />
• In Kanalabschnitten mit einer bestehenden Vorflutwirkung des Kanales gegenüber<br />
dem Gr<strong>und</strong>- oder Schichtenwasser besteht eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit<br />
gegenüber Veränderungen, insbesondere Zunahme dieses Entwässerungseffektes.<br />
• In gedichteten Kanalabschnitten besteht eine besondere Empfindlichkeit gegenüber<br />
baubedingten Veränderungen, das heißt dem Entstehen neuer geohydraulischer<br />
Verbindungswege zwischen Kanal <strong>und</strong> Umgebung. Dieser mögliche Effekt ist auf<br />
die nur relativ kurzzeitige Bauphase (vorübergehende Aufnahme der Dichtung) beschränkt,<br />
da die Abschnitte auch zukünftig wieder als Dichtungsstrecken ausgebildet<br />
sein werden.<br />
• Wo das Kanalbett in einem Gr<strong>und</strong>wasserdurchströmungbereich gelegen ist, besteht<br />
eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber Beeinflussung dieser Durchströmung<br />
durch Maßnahmen mit Sperrwirkung (vor allem Einbringen von Sp<strong>und</strong>wänden).<br />
<strong>3.</strong>5.4 Rechtlicher Status<br />
Im Bereich der Querung von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben befinden sich Teile des vorläufig<br />
zu sichernden Überschwemmungsgebietes „Bruchgraben mit Nebengewässern“<br />
(siehe Karte 4, NMU 2008). In gesetzlichen Überschwemmungsgebieten sind Maßnahmen<br />
verboten, durch welche die Hochwasserrückhaltung beeinträchtigt wird, insbesondere<br />
die Errichtung von Bauwerken.<br />
Gewässer, die als künstliche (Stichkanal) <strong>und</strong> erheblich veränderte oberirdische <strong>Wasser</strong>körper<br />
(Alpebach, Bruchgraben) eingestuft sind, sind gemäß § 27 Abs. 2 WHG beziehungsweise<br />
§ 36 NWG so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung<br />
<strong>ihre</strong>s ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands vermieden <strong>und</strong> ein gutes<br />
ökologisches Potenzial <strong>und</strong> ein guter chemischer Zustand erhalten oder bis 2015<br />
erreicht wird.<br />
Das Gr<strong>und</strong>wasser ist gemäß § 47 WHG beziehungsweise § 87 NWG so zu bewirtschaften,<br />
dass eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen <strong>und</strong> chemischen<br />
Zustandes vermieden wird, alle signifikanten <strong>und</strong> anhaltenden Trends ansteigender<br />
Schadstoffkonzentrationen aufgr<strong>und</strong> der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt<br />
werden, ein Gleichgewicht zwischen Gr<strong>und</strong>wasserentnahme <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />
gewährleistet wird <strong>und</strong> ein guter mengenmäßiger <strong>und</strong> chemischer Zustand<br />
erhalten oder bis 2015 erreicht wird.
94 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>Wasser</strong>schutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.<br />
<strong>3.</strong>5.5 Zusammenfassende Darstellung<br />
Der Stichkanal ist ein künstliches, fast durchgehend mit Steinschüttungen befestigtes,<br />
in Teilabschnitten (Senken der querenden Fließgewässer, Innerstetal/Hildesheimer<br />
Hafen) gedichtetes Oberflächengewässer <strong>und</strong> als solches von geringer Bedeutung für<br />
das Schutzgut. Die Gewässergütesituation stellt sich als mäßig belastet dar. Die Belastung<br />
der Kanalsedimente liegt in einem für Binnenwasserstraßen typischen Bereich<br />
mit punktuell höheren Schwermetallbelastungen. Die den Kanal ohne <strong>Wasser</strong>austausch<br />
querenden Fließgewässer (Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben) sind durch Ausbau stark<br />
verändert, hinsichtlich der Gewässergüte kritisch belastet <strong>und</strong> insgesamt von allgemeiner<br />
Bedeutung für das Schutzgut.<br />
Stark wechselnde Untergr<strong>und</strong>verhältnisse bedingen auch sehr wechselnde Gr<strong>und</strong>wasser-<br />
beziehungsweise geohydrologische Verhältnisse im Verlauf der Kanaltrasse. Im<br />
Untergr<strong>und</strong> anstehende Ton- <strong>und</strong> Kreideschichten wirken als Gr<strong>und</strong>wasserstauer.<br />
Sande <strong>und</strong> Kiese (insbesondere im Raum Algermissen) stellen Gr<strong>und</strong>wasserleiter dar,<br />
die Löss- <strong>und</strong> Geschiebemergel Gr<strong>und</strong>wassergeringleiter. Austauschbeziehungen zwischen<br />
Kanal <strong>und</strong> umgebenden Gr<strong>und</strong>wasserschichten bestehen im Wesentlichen dort,<br />
wo der Kanal nicht gedichtet ist <strong>und</strong> wo wegen der höher gelegenen Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
(etwa ab Kanal-km 11) eine Infiltration in den Kanal stattfindet (Vorflutwirkung<br />
des Kanales). Dies sind zugleich die Bereiche mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber<br />
Veränderungen im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser als Faktor im natürlichen<br />
Lebensraumgefüge.<br />
Die frühere Trinkwassergewinnung des <strong>Wasser</strong>werkes Algermissen wurde Anfang der<br />
1990er Jahre eingestellt.<br />
Für Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser gelten die gr<strong>und</strong>sätzlichen rechtlichen Verschlechterungsverbote<br />
<strong>und</strong> das Gebot, mittel- bis längerfristig Verbesserungen der<br />
Gewässerzustände im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie zu erzielen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 95<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>6 Klima<br />
<strong>3.</strong>6.1 Methodische Hinweise<br />
Es wurden vorhandene Unterlagen hinsichtlich untersuchungsrelevanter Angaben zu<br />
Schutzgutausprägungen ausgewertet (LANDKREIS HILDESHEIM 1993, BFG 1996b,<br />
GEMEINDE HARSUM 2006).<br />
<strong>3.</strong>6.2 Bestandssituation, Vorbelastungen <strong>und</strong> Funktionsbewertung<br />
Das Untersuchungsgebiet liegt großklimatisch betrachtet im Übergangsbereich vom<br />
ozeanisch geprägten zum kontinentalen Klima. Darauf weisen eine vergleichsweise<br />
hohe Durchschnittstemperatur, größere Temperaturschwankungen <strong>und</strong> geringere Niederschläge<br />
(im Jahresmittel um 600 mm) hin. Die Winde wehen zu 60 % aus dem<br />
Westsektor mit einem Maximum aus Südwesten. In den freien Ackerfluren treten relativ<br />
hohe Windgeschwindigkeiten auf.<br />
Mögliche klimatische Ausgleichsfunktionen (zum Beispiel Entlastung von thermisch<br />
belasteten Siedlungsgebieten durch auf offenen Freiflächen produzierte Kaltluft) sind<br />
im vorliegenden Fall nicht relevant, da im Untersuchungsgebiet keine zu entlastenden<br />
Wirkräume vorliegen.<br />
Im Hinblick auf das Vorhaben relevant ist die Tatsache, dass die den Stichkanal begleitenden<br />
Gehölzbestände zusammen mit den Waldflächen <strong>und</strong> höher aufragende<br />
Dämmen eine die Windgeschwindigkeit reduzierende Wirkung entfalten. Damit<br />
entstehen im Lee windberuhigte <strong>und</strong> in Verbindung mit dem <strong>Wasser</strong> des Kanals kleinräumig<br />
feuchtere Geländeklimate.<br />
<strong>3.</strong>6.3 Rechtlicher Status<br />
Das Schutzgut Klima betreffend bestehen keine rechtsverbindlichen Schutzgebiete<br />
oder Schutzausweisungen.
96 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>7 Landschaft<br />
<strong>3.</strong>7.1 Methodische Hinweise<br />
Das Schutzgut Landschaft wird durch das Landschaftsbild abgebildet, das die äußere,<br />
sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft ist <strong>und</strong> die natürliche Attraktivität<br />
einer Landschaft beschreibt. Das Landschaftsbild ergibt sich ganz wesentlich aus dem<br />
Zusammenwirken flächiger, linienhafter <strong>und</strong> punktueller Landschaftsbildelemente<br />
(vergleiche GAREIS-GRAHMANN 1993).<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind die Daten der Biotoptypenkartierung,<br />
einer ergänzenden Erfassung landschaftsbildspezifischer Elemente <strong>und</strong> Störungen<br />
<strong>und</strong> die Auswertung vorhandener Unterlagen.<br />
<strong>3.</strong>7.2 Bestandssituation<br />
Landschaftsbildelemente<br />
Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb einer weitgehend ausgeräumten <strong>und</strong><br />
strukturarmen Agrarlandschaft. Bei den flächigen Landschaftsbildelementen dominieren<br />
in hohem Maße Äcker. Wälder treten anteilsmäßig deutlich dahinter zurück,<br />
bestimmen aber in Teilbereichen wie zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste das Landschaftsbild.<br />
Grünländer treten nur sehr vereinzelt auf <strong>und</strong> werden überwiegend intensiv<br />
bewirtschaftet. Weitaus verbreiteter sind ruderale <strong>und</strong> halbruderale Säume <strong>und</strong><br />
Brachen. Diese befinden sich teils innerhalb der Feldflur, teils als langgestreckte<br />
Säume an den Ufern des Stichkanales. Der südliche Teil des Gebietes liegt im Stadtgebiet<br />
Hildesheim <strong>und</strong> wird durch Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen geprägt.<br />
Die wesentlichen linienhaften, den Raum gliedernden Elemente sind neben dem Stichkanal<br />
selbst die parallel dazu verlaufenden Dämme <strong>und</strong> vor allem die uferbegleitenden<br />
Gehölzstrukturen. Hinzu kommen Gräben, Bachabschnitte, Hecken <strong>und</strong> Baumreihen<br />
der Feldflur sowie Wege, Straßen, eine in Nordsüd-Richtung verlaufende Bahnstrecke<br />
im nördlichen Abschnitt <strong>und</strong> zwei Stromfreileitungen. An punktuellen Landschaftsbildelementen<br />
finden sich Gehölzgruppen, einige Stillgewässer sowie Bauwerke in der<br />
freien Landschaft.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 97<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Störungen der naturraumtypischen Eigenart<br />
Objekte, die eine besondere Störung der naturraumtypischen Eigenart darstellen (vergleiche<br />
KÖHLER & PREISS 2000), sind im Untersuchungsgebiet die Kanaldämme, der<br />
Kanal selbst als künstliches Gewässer, der Bahndamm im Norden, die Stromfreileitungen,<br />
größere Straßen mit Brückenquerungen (darunter die Autobahn 7), haldenartige<br />
Bodenablagerungsflächen, ein Landwarenbetrieb mit großen Silotürmen südwestlich<br />
von Algermissen sowie die Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen im Stadtgebiet Hildesheim.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Autobahnverkehrs kommt es zu einer anhaltenden Belastung durch<br />
Lärm. Eine weitere Lärmquelle stellt die B<strong>und</strong>esstraße 6 am Hildesheimer Stadtrand<br />
dar. Desweiteren sind dort im Bereich der Kläranlage zeitweise Geruchsbelastungen<br />
möglich.<br />
Eine Zerschneidung der Landschaft ist durch den Stichkanal gegeben. Die Erreichbarkeit<br />
der jeweils gegenüberliegenden Bereiche wird über mehrere Brücken gewährleistet.<br />
Eine weitere Zerschneidung der Landschaft wird durch die Autobahn 7 verursacht.<br />
Blickbeziehungen<br />
Sichtachsen beziehungsweise Blickbeziehungen aus dem Umland auf den Stichkanal<br />
mit seinen Ufergehölzen bestehen im Bereich der strukturarmen Ackerfluren über<br />
weite Strecken. Dort wo mehrere Waldparzellen beiderseits des Kanales das Landschaftsbild<br />
bereichern, ist die Fernwirkung der Uferstrukturen eingeschränkt. Dies<br />
trifft für den waldreichen Abschnitt zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste zu. Ähnlich<br />
verhält es sich mit dem Bahndamm auf der Kanalostseite im Norden des Untersuchungsgebietes.<br />
Landschaftserleben<br />
Das Landschaftserleben wird für Erholungsuchende durch vorhandene Fuß- <strong>und</strong> Radwege<br />
ermöglicht, welche über weite Strecken den Kanal begleiten. Nahe am Kanal<br />
verlaufende Wege werden durch die begleitenden Gehölzbestände von der umgebenden,<br />
weniger attraktiven Ackerlandschaft abgeschirmt.<br />
Aus dem unterschiedlichen Auftreten <strong>und</strong> dem Wechsel der Landschaftsbildelemente,<br />
der vorherrschenden Nutzung, besonderer Landschaftsbildeigenschaften <strong>und</strong> Störungen<br />
lassen sich für das Untersuchungsgebiet fünf Landschaftsbildeinheiten unterscheiden<br />
(Tab. 9-10).
98 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>7.3 Vorbelastungen <strong>und</strong> Bewertung<br />
Entsprechend der Methodik von KÖHLER & PREISS (2000) sowie NMELF (2002) erfolgt<br />
die Bewertung des Landschaftsbildes mittels des Kriteriums der naturraumtypischen<br />
Eigenart. Im ersten Schritt werden die einzelnen Landschaftsbildelemente hinsichtlich<br />
<strong>ihre</strong>r Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet, indem ermittelt wird, inwieweit<br />
die Elemente der naturraumtypischen Eigenart entsprechen (Tab. 9-10). Im<br />
zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung der vier Landschaftsbildeinheiten durch die<br />
Gegenüberstellung der positiven Wertelemente <strong>und</strong> der Beeinträchtigungsfaktoren<br />
(Tab. 9-11).<br />
Tab. 9-10: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen<br />
Eigenart.<br />
Biotoptypenabkürzungen nach V. DRACHENFELS (2004), siehe auch Karte 1.<br />
Wertstufe<br />
V<br />
von besonderer Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die weitgehend der natur-<br />
raumtypischen Eigenart<br />
entsprechen)<br />
IV<br />
von besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die der naturraumtypischen<br />
Eigenart vermindert ent-<br />
sprechen)<br />
III<br />
von allgemeiner Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die der naturraumtypischen<br />
Eigenart stark vermindert<br />
entsprechen)<br />
Landschaftsbildelemente<br />
• alte mesophile Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder (WC 3, 2-4)<br />
• bodensaurer Buchenwald des Berg- <strong>und</strong> Hügellandes (WLB 3)<br />
• Schilf-Landröhricht (NRS)<br />
• nährstoffreiches Großseggenried (NSG)<br />
• naturnahe Stillgewässer (SEZ, SEZ/VER, STW)<br />
• jüngere mesophile Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder (WC 2)<br />
• sonstige Weidengebüsche (BAZ, BFR), mesophile Gebüsche (BMS,<br />
BMH)<br />
• Hecken aus standortheimischen Gehölzen (HFS, HFM, HFB), naturnahe<br />
Feldgehölze (HN) einschließlich Mischtypen<br />
• mäßig ausgebauter Bach mit röhrichtreicher Verlandungszone<br />
(FXM/VER)<br />
• Verlandungsbereiche nährstoffreicher Stillgewässer mit Röhricht<br />
(VER)<br />
• mesophiles Grünland (GMZ)<br />
• Laubwald-Jungbestände (WJL) <strong>und</strong> Mischtypen, sonstige Laubforste<br />
(WX)<br />
• Fichtenforste (WZF)<br />
• Bestände aus jüngeren standortheimischen Gehölzen (HBA 1, 2 (Ob,<br />
Li, Ah, Bi)/UHM, HB 1 (Er, Es)), Baumgruppen aus älteren nicht<br />
standortheimischen Gehölzarten (HBE 3 (Ka, Ph))<br />
• neuangelegte Feldhecken (HFN), Feldhecken mit standortfremden<br />
Gehölzen (HFX), standortgerechte Gehölzpflanzungen (HPG) <strong>und</strong><br />
Mischtypen<br />
• mäßig ausgebaute Bäche (FXM)<br />
• naturferne Stillgewässer (SX)<br />
• Ruderalgebüsche (BRU)<br />
• Intensivgrünland (GI) <strong>und</strong> artenarmes Extensivgrünland (GIE)<br />
• Ruderal- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>und</strong> –säume (UR, UH) sowie Mischtypen
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 99<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wertstufe<br />
II<br />
von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente,<br />
die der naturraumtypischen<br />
Eigenart kaum ent-<br />
sprechen)<br />
I<br />
von geringer Bedeutung<br />
(Landschaftsbildelemente<br />
mit weitgehend zerstörter<br />
oder überformter natur-<br />
raumtypischen Eigenart)<br />
Landschaftsbildelemente<br />
• Zierhecken (BZH)<br />
• sonstiger gehölzreicher Friedhof (PFR)<br />
• Gräben (FGR, FGZ)<br />
• großer Kanal (FKG)<br />
• intensiv genutzte Ackerflächen (AT)<br />
• Baumschulen (EBB)<br />
• Gemüse- <strong>und</strong> sonstige Gartenbauflächen (EGG)<br />
• Gärten mit Baumbestand (PH)<br />
• Scherrasen (GR)<br />
• unversiegelte Wege mit Bewuchs (OVW/GRT, OVW/UH)<br />
• Kirche (ONK)<br />
• Grünlandeinsaatflächen (GA)<br />
• Weihnachtsbaum-Plantagen<br />
• Grabeland (PKG)<br />
• Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen (PSP, PSZ)<br />
• Verkehrsflächen (OV alle nicht unter II genannten) <strong>und</strong> befestigte<br />
Flächen (TF)<br />
• Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen (OEL, ONZ, OG)<br />
• technische Anlagen (OSK, OSW, OSZ)<br />
• Baustellen (OX)<br />
Tab. 3-11: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten.<br />
Wertstufen: IV = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner<br />
Bedeutung, II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung.<br />
Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />
weitgehend entsprechende Land-<br />
schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />
- positive Wertträger -<br />
landschaftsraumuntypische Land-<br />
schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />
- negative Wertträger/Beein-<br />
trächtigungen der Eigenart -<br />
1 Ackerlandschaft östlich Bolzum bis Kreisstraße 519 bei Lühnde (Kanal<br />
km 1 200 bis 4 500):<br />
Durch Ackernutzung, kanalbegleitende Ufergehölze <strong>und</strong> Laubforste geprägter<br />
Bereich<br />
− größere Laubwaldbestände aus<br />
standortheimischen Arten, abschnittsweise<br />
als beidseitiger Böschungsbewuchs<br />
mit Fernwirkung<br />
− weitere kanalbegleitende Ufergehölze<br />
mit Fernwirkung<br />
− einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale<br />
Fluren <strong>und</strong> Säume<br />
− einzelne Hecken <strong>und</strong> Gehölzbestände<br />
− weit ausgedehnte monotone Ackerfluren<br />
− Kanal als künstliches Gewässer<br />
− Brückenbauwerke<br />
− Stromfreileitung<br />
− Bahndamm als künstliches, die<br />
Landschaft überprägendes Bauwerk<br />
− haldenartige Bodenablagerungsflächen<br />
− Baumschulkulturen<br />
− Baustelle im Zuge des Kanalausbaus<br />
im Norden des Untersuchungsgebietes<br />
zusammen-<br />
fassende Be-<br />
wertung der<br />
Landschafts-<br />
bildeinheiten<br />
III
100 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />
weitgehend entsprechende Land-<br />
schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />
- positive Wertträger -<br />
landschaftsraumuntypische Land-<br />
schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />
- negative Wertträger/Beein-<br />
trächtigungen der Eigenart -<br />
2 Ackerlandschaft ab Kreisstraße 519 bei Lühnde bis nordwestlich Harsum (Kanal<br />
km 4 500 bis 8 500):<br />
Durch Äcker, kanalbegleitende Ufergehölze, weitere vereinzelte Gehölzstruktu-<br />
ren <strong>und</strong> Industrieanlagen geprägter Abschnitt<br />
− einzelne Laubwaldbestände teils aus<br />
standortheimischen Arten, teils aus<br />
Hybrid-Pappeln<br />
− einzelne landschaftsprägende Hecken<br />
<strong>und</strong> Gehölzbestände<br />
− kanalbegleitende Ufergehölze mit<br />
Fernwirkung<br />
− kanalbegleitende Staudensäume<br />
− einzelne Grünländer<br />
− einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale<br />
Fluren <strong>und</strong> Säume<br />
− mäßig ausgebauter Bach<br />
− einzelne naturnahe Kleingewässer<br />
− einzelner Sumpf (jedoch durch umgebenden<br />
Gehölzbestand nach au-<br />
ßen abgeschirmt)<br />
− weit ausgedehnte monotone Ackerfluren<br />
dominieren das Landschaftsbild<br />
− großflächiger Landwarenbetrieb mit<br />
weithin wahrnehmbaren Industrieanlagen<br />
− haldenartige Bodenablagerungsflächen<br />
− Kanal als künstliches Gewässer<br />
− Brückenbauwerke<br />
− Stromfreileitung<br />
− Dämme als künstliche, die Landschaft<br />
überprägende Bauwerke<br />
3 Ackerlandschaft mit hohem Waldanteil nordwestlich Harsum bis Autobahn 7<br />
(Kanal km 8 500 bis 12 000):<br />
Durch Laubwälder, Äcker <strong>und</strong> kanalbegleitende Ufergehölze geprägter Ab-<br />
schnitt<br />
− gehäuftes Vorkommen älterer strukturreicher<br />
Laubwaldbestände mit<br />
dominanter Wirkung auf das Landschaftsbild<br />
− kanalbegleitende Ufergehölze<br />
− kanalbegleitende Staudensäume<br />
− einzelne Grünländer<br />
− einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale<br />
Fluren <strong>und</strong> Säume<br />
− abschnittsweise monotone Ackerfluren<br />
− Kanal als künstliches Gewässer<br />
− haldenartige Bodenablagerungsflächen<br />
− vereinzelte Wohnbebauung mit<br />
Hausgärten<br />
− Sportplatz<br />
− Baumschul- <strong>und</strong> Weihnachtsbaumkulturen<br />
− Lärmbelastung durch den nahen<br />
Autobahnverkehr<br />
− Brückenbauwerke<br />
4 Ackerlandschaft ab Autobahn 7 bis B<strong>und</strong>esstraße 6 / Stadtrand Hildesheim<br />
(Kanal km 12 000 bis 14 200):<br />
Durch Ackernutzung <strong>und</strong> kanalbegleitende Ufergehölze geprägter Abschnitt<br />
− kanalbegleitende Ufergehölze mit<br />
Fernwirkung<br />
− kanalbegleitende Staudensäume<br />
− sehr vereinzelte Gehölzstrukturen<br />
der Ackerflur<br />
− weit ausgedehnte monotone Ackerfluren<br />
dominieren das Landschaftsbild<br />
− Kanal als künstliches Gewässer<br />
− Brückenquerung der Autobahn 7<br />
− Lärmbelastung durch den Autobahnverkehr<br />
zusammen-<br />
fassende Be-<br />
wertung der<br />
Landschafts-<br />
bildeinheiten<br />
II<br />
IV<br />
II
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 101<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />
weitgehend entsprechende Land-<br />
schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />
- positive Wertträger -<br />
landschaftsraumuntypische Land-<br />
schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />
- negative Wertträger/Beein-<br />
trächtigungen der Eigenart -<br />
5 Stadtbereich ab B<strong>und</strong>esstraße 6 / Stadtrand Hildesheim bis Hafen (Kanal<br />
km 14 200 bis 14 700):<br />
Durch Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen geprägter Stadtrandbereich<br />
− großflächige Ruderalfluren<br />
− einzelne Hecken<br />
− Weidengebüsche im Bereich einzelner<br />
Verlandungsbereiche<br />
− das Landschaftsbild dominierende<br />
Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen mit<br />
technischen Anlagen<br />
− Geruchsbelastung durch Kläranlagen<br />
− Kanal als künstliches Gewässer mit<br />
Wendestellen<br />
− versiegelte Flächen<br />
− Brückenquerung der B<strong>und</strong>esstraße<br />
6<br />
− Lärmbelastung durch den Verkehr<br />
auf der B<strong>und</strong>esstraße 6<br />
zusammen-<br />
fassende Be-<br />
wertung der<br />
Landschafts-<br />
bildeinheiten<br />
Die Bewertung der fünf Landschaftsbildeinheiten (Tab. 3-11) zeigt, dass den Teilgebieten<br />
aufgr<strong>und</strong> der starken Überformung der Landschaft überwiegend nur die Wertstufe<br />
III beziehungsweise II zukommt. Lediglich die Einheit 4 ist aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />
Anteiles an älteren naturnahen <strong>und</strong> strukturreichen Laubwaldbeständen höher zu bewerten.<br />
Innerhalb der strukturarmen Ackerlandschaft kommt diesen Gehölzbeständen<br />
einschließlich der kanalbegleitenden Ufergehölze im gesamten Untersuchungsgebiet<br />
eine besondere Bedeutung zu, da sie weithin die einzigen das Landschaftsbild belebenden<br />
Strukturelemente mit großer Fernwirkung sind.<br />
Dies stimmt mit den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes Hildesheim (LANDKREIS<br />
HILDESHEIM 1993) überein. Er stellt entlang des Stichkanales zwei aus regionaler<br />
Sicht wichtige Bereiche dar. Dabei handelt es sich zum einen um die Reste der naturnahen<br />
Eichen-Hainbuchenwälder (Saubecksholz, Hollenmeerholz) zwischen Harsum<br />
<strong>und</strong> Klein Förste, welche für eine strukturreiche Kulisse entlang des Stichkanales sorgen<br />
<strong>und</strong> einen hohen lokalen Erholungswert aufweisen. Zum anderen wird der gesamte<br />
nördlich angrenzende Abschnitt des Kanales bis zur Kreisgrenze aufgr<strong>und</strong> der begleitenden<br />
linearen Gehölzbestände als gliederndes Landschaftselement innerhalb der ausgeräumten<br />
Bördelandschaft benannt.<br />
Im Falle einer Beseitigung von Gehölzstrukturen mit Fernwirkung wären die Folgen<br />
innerhalb der ohnehin schon strukturarmen Räume sehr schwer (vergleiche auch<br />
STADT HILDESHEIM 2000). Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden sie in Karte 5 gesondert als besondere<br />
Strukturelemente mit großer Fernwirkung dargestellt.<br />
II
102 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong>7.4 Rechtlicher Status<br />
Rechtliche Bindungen für das Schutzgut Landschaft bestehen in den Schutzgebietsverordnungen<br />
der fünf Landschaftschutzgebiete „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener<br />
Kippe“, „Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“.<br />
<strong>3.</strong>7.5 Zusammenfassende Darstellung<br />
Die Landschaft des Untersuchungsgebietes wird geprägt durch ausgedehnte strukturarme<br />
Ackerfluren mit wenigen Gehölzbeständen, Ruderalfluren <strong>und</strong> Grünländern.<br />
Demgegenüber steht der Stichkanal mit seinen landschaftsprägenden Ufergehölzen als<br />
durchgehendes lineares <strong>und</strong> weithin sichtbares Strukturelement. Ferner stellen die Eichen-Hainbuchenwälder<br />
zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste bedeutsame Landschaftsbildelemente<br />
dar. Störungen der naturraumtypischen Eigenart bestehen in vielfältiger<br />
Weise, beispielsweise durch die Autobahn 7, Industrieanlagen, den Stichkanal als<br />
künstliches Gewässer, Bodenaufschüttungen in Form von Dämmen <strong>und</strong> Halden,<br />
Hochspannungsleitungen <strong>und</strong> Brückenbauwerken. Das Landschaftserleben wird durch<br />
Fuß- <strong>und</strong> Radwege entlang des Kanales ermöglicht.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der starken Überformung kommt den Landschaftsbildeinheiten überwiegend<br />
nur eine allgemeine, teilweise auch nur eine allgemeine bis geringe Bedeutung zu. Nur<br />
ein Teilbereich ist aufgr<strong>und</strong> des hohen Anteils an älteren naturnahen Laubwaldbeständen<br />
höher zu bewerten. Sehr bedeutsam für das Schutzgut ist allerdings in allen Abschnitten<br />
der kanalbegleitende Gehölzsaum.<br />
Besondere rechtliche Schutzbestimmungen bestehen in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen.<br />
<strong>3.</strong>8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
<strong>3.</strong>8.1 Methodische Hinweise<br />
Die schutzgutbezogene Erhebung bestand in erster Linie in der Auswertung der Informationen<br />
der unteren Denkmalbehörden über vorhandene Kulturdenkmale (Telefonat<br />
mit Frau KROGMANN, Stadt Sehnde, vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit Herrn<br />
GORCZYTZA, Landkreis Hildesheim vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit dem Stadtplanungsamt<br />
der Stadt Hildesheim vom 12.05.2009, schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung von Frau<br />
KÖNIG, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege - Regionalteam Hannover,
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 103<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
vom 12.05.2009) sowie der Sichtung sonstiger Sachgüter einschließlich der Nutzungen<br />
der Informationen aus der Realnutzungserfassung.<br />
<strong>3.</strong>8.2 Bestandssituation<br />
Baudenkmale<br />
Eine Reihe von Objekten im Untersuchungsgebiet ist in die Denkmalliste eingetragen<br />
(Telefonat mit Frau KROGMANN, Stadt Sehnde, vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit Herrn<br />
GORCZYTZA, Landkreis Hildesheim vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit dem Stadtplanungsamt<br />
der Stadt Hildesheim vom 12.05.2009):<br />
• Die gesamte Kanaltrasse aus den zwanziger Jahren des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts steht zusammen<br />
mit den Brücken 382, 383, 391 <strong>und</strong> 394 unter Denkmalschutz. Bei Brücke<br />
383 handelt es sich um eine Bogenbrücke in Betonkonstruktion, bei den übrigen<br />
Brücken um genietete Fachwerkträgerbrücken aus mehrfach geknickten<br />
parabelbogenförmigen Trägern mit Betonwiderlagern.<br />
Die genannten Schutzbereiche sind in Karte 6 dargestellt.<br />
Ein weiteres Baudenkmal außerhalb des Hauptuntersuchungsgebietes ist die alte Kanalschleusenanlage<br />
Bolzum, die wegen <strong>ihre</strong>r bau- <strong>und</strong> technikgeschichtlichen Bedeutung<br />
geschützt ist.<br />
Bodendenkmale<br />
Es werden innerhalb des Untersuchungsgebietes vier Bodendenkmale in der Denkmalliste<br />
geführt (schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung von Frau KÖNIG, Niedersächsisches Landesamt<br />
für Denkmalpflege - Regionalteam Hannover, vom 12.05.2009). Ein weiteres<br />
liegt knapp außerhalb der Gebietsgrenze:<br />
1. Brunnen südwestlich Algermissen (beim Kanalbau entdeckt <strong>und</strong> geborgen),<br />
2. Einzelf<strong>und</strong> nordöstlich von Klein Förste (knapp außerhalb),<br />
<strong>3.</strong> vorgeschichtliche Siedlung nordwestlich Harsum, im Wald östlich des Kanales<br />
gelegen,<br />
4. F<strong>und</strong>streuung auf einem Acker östlich des Kanals zwischen Autobahn 7 <strong>und</strong> Stadtrand<br />
Hildesheim,<br />
5. vorgeschichtliche Siedlung östlich des Kanales am Stadtrand Hildesheim (während<br />
Bauarbeiten an der B<strong>und</strong>esstraße 6 entdeckt).
104 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die genannten Schutzbereiche beziehungsweise F<strong>und</strong>orte sind in Karte 6 dargestellt.<br />
Sonstige Sachgüter<br />
Als sonstiges Sachgut ohne einen Denkmalstatus ist insbesondere der Friedhof mit<br />
Kapelle östlich von Lühnde zu nennen. Weitere Sachgüter sind ein Bootsanleger bei<br />
Harsum sowie Entsorgungsanlagen am Stadtrand von Hildesheim (siehe Karte 6).<br />
<strong>3.</strong>8.3 Bewertung <strong>und</strong> rechtlicher Status<br />
Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmalen kommt hinsichtlich des Schutzgutes eine hohe Bedeutung<br />
zu. Unter den sonstigen Sachgütern sind vor allem der Friedhof <strong>und</strong> die Kapelle aus<br />
soziokultureller Sicht bedeutsam. Bootsanleger <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen kommt eine<br />
allgemeine Bedeutung zu.<br />
Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale unterliegen dem Schutz des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes<br />
(NDSchG), demzufolge Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen <strong>und</strong><br />
wissenschaftlich zu erforschen sind (§ 1 NDSchG).<br />
<strong>3.</strong>9 Wechselwirkungen zwischen den <strong>Schutzgüter</strong>n<br />
Zwischen den in den Kap. <strong>3.</strong>1 bis <strong>3.</strong>8 behandelten <strong>Schutzgüter</strong>n bestehen zahlreiche<br />
Wechselwirkungen, die bei der Darstellung <strong>und</strong> Beurteilung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
des Vorhabens (Kap. 5.3) zu berücksichtigen sind. Dazu werden die relevanten Auswirkungen<br />
bei jedem – auch indirekt – betroffenen Schutzgut benannt. In Bezug auf<br />
die zu erwartenden Auswirkungen <strong>und</strong> hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen sind<br />
die folgenden Wechselwirkungen von Bedeutung:<br />
• Biotope sind Lebensräume für Pflanzen <strong>und</strong> Lebens- beziehungsweise Teillebensräume<br />
für Tiere (zum Beispiel Nahrungsgebiet, Elemente eines Wanderkorridors).<br />
Als Landschaftsbildelemente bestimmen Biotopbestände zudem auch wesentlich<br />
das Schutzgut Landschaft <strong>und</strong> in der Funktion der Landschaft für die Erholung das<br />
Schutzgut Mensch. In Verbindung mit sonstigen Geländemerkmalen können sich<br />
aus der Anordnung von bestimmten Biotopstrukturen spezifische kleinklimatische<br />
Verhältnisse ergeben. Der Verlust oder die Veränderung von Biotopen können somit<br />
Auswirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> Tiere, Pflanzen, Klima, Landschaft <strong>und</strong><br />
Mensch haben.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 105<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Offene Böden sind Wuchsort für Pflanzen, Lebensstätte für Bodenorganismen <strong>und</strong><br />
allgemein Teil von Tierhabitaten (<strong>Schutzgüter</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen) <strong>und</strong> somit auch<br />
Einflussfaktoren der Ausprägung von Landschaftsbild <strong>und</strong> die Erholungseignung<br />
der Landschaft (Schutzgut Mensch). Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf die<br />
Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (Schutzgut <strong>Wasser</strong>). Außerdem können sie Standort von<br />
archäologischen Denkmalen sein (Schutzgut Kulturgüter). Bei der Versiegelung<br />
oder Überformung von Böden sind die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auch auf diese indirekt<br />
betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> zu betrachten.<br />
• Oberflächengewässer - auch künstliche wie der Stichkanal - sind ebenfalls Lebensstätten<br />
von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen, Elemente des Landschaftsbildes <strong>und</strong> Bestandteil<br />
der Erholungsbereiche des Menschen. Veränderungen können sich somit auch auf<br />
die genannten <strong>Schutzgüter</strong> auswirken.<br />
• Bauliche Eingriffe im Gr<strong>und</strong>wasserkörper (einschließlich Schichtenwässern) betreffen<br />
zunächst das Schutzgut <strong>Wasser</strong>, können sich aber im Falle merklicher Veränderungen<br />
über das Schutzgut Boden auch auf Vegetation <strong>und</strong> Tierlebensräume<br />
auswirken (<strong>Schutzgüter</strong> Pflanzen <strong>und</strong> Tiere). Indirekt kann sich damit auch die<br />
landschaftliche Erscheinung ändern (Schutzgut Landschaft) <strong>und</strong> möglicherweise<br />
die landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt werden (Schutzgut Mensch).
106 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand)<br />
4.1 Raumwiderstand<br />
4.1.1 Methodische Hinweise<br />
Als Raumwiderstand wird der zu erwartende Widerstand des bewerteten Untersuchungsgebietes<br />
bezeichnet, den dieses aufgr<strong>und</strong> der Zusammenschau der bewerteten<br />
<strong>Schutzgüter</strong> einem geplanten Vorhaben entgegensetzt (in Anlehnung an FGSV 2001:<br />
11).<br />
Eine Klassifizierung unterschiedlicher Raumwiderstände dient dazu zu erkennen, ob<br />
<strong>und</strong> wo eine relativ konfliktarme Durchführung von Geländeumgestaltungen beziehungsweise<br />
Anlage von Bauwerken möglich ist oder wenn dies nicht der Fall ist, wo<br />
voraussichtlich mit den gravierendsten negativen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen zu rechnen ist.<br />
Ausschlaggebend sind dabei die spezifischen Empfindlichkeiten der <strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise<br />
bedeutsamer Schutzgutfunktionen gegenüber den zentralen Wirkfaktoren<br />
des Vorhabens. Aus den Ergebnissen dieses Arbeitsschrittes lassen sich gegebenenfalls<br />
Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte bestimmen <strong>und</strong> Hinweise zur<br />
räumlichen Anordnung des Vorhabens im Interesse der Konfliktvermeidung <strong>und</strong> -<br />
verminderung ableiten.<br />
Anhand einer Klassifizierung in verschiedene Stufen des Raumwiderstandes von „sehr<br />
hoch“ bis „relativ gering“ wird die Konfliktträchtigkeit beurteilt. Karte 7 zeigt die<br />
Darstellung der konfliktträchtigsten Bereiche.<br />
4.1.2 Vorhabensspezifische Ermittlung der Raumwiderstände<br />
Der zentrale Wirkfaktor des Vorhabens ist die Flächeninanspruchnahme für die Umgestaltungsmaßnahmen<br />
am Stichkanal. Die damit verb<strong>und</strong>enen Auswirkungen führen<br />
bei den einzelnen <strong>Schutzgüter</strong>n zu einem Verlust oder einer wesentlichen Beeinträchtigung<br />
der an diese Flächen geb<strong>und</strong>enen Werte <strong>und</strong> Funktionen.<br />
Die bedeutsameren Biotopstrukturen sind in der Regel zugleich die wertgebenden<br />
Elemente für das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Erholungsnutzung des Menschen. <strong>Mitte</strong>lbar<br />
bilden sie die Habitataustattung für die Tierwelt. Die zeitliche Regenerierbarkeit von<br />
Biotopen in Abhängigkeit von Alter <strong>und</strong> Ausprägung ist ein zentrales Empfindlichkeitskriterium,<br />
da die Regenerierbarkeit die Ausgleichbarkeit oder Ersetzbarkeit <strong>und</strong><br />
somit die Intensität von Beeinträchtigungen wesentlich bestimmt <strong>und</strong> damit für die<br />
Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens eine wesentliche Eingangsgröße
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 107<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
darstellt. Wertvolle Bodenstandorte sind im Hinblick auf mögliche Verluste ein nicht<br />
wiederherstellbares Naturgut. Daher werden diese Schutzgutausprägungen in den Vordergr<strong>und</strong><br />
der Raumwiderstandsermittlung gestellt, ergänzt um den Aspekt eines strengen<br />
Schutzstatus von Tierarten, der ebenfalls einen rechtlich <strong>und</strong> fachlich besonders zu<br />
würdigenden Verfahrensgesichtspunkt darstellt. Besondere wertgebende Aspekte im<br />
Hinblick auf die <strong>Schutzgüter</strong> Mensch <strong>und</strong> Kulturgüter werden ebenfalls in die Raumwiderstandsermittlung<br />
einbezogen.<br />
Stufe A: Raumwiderstand sehr hoch<br />
• Kaum oder schwer regenerierbare Biotope von besonderer Bedeutung (Wertstufe<br />
V) einschließlich von gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen,<br />
• Wochenstubenquartier der streng geschützten Fledermausart Großes Mausohr,<br />
• flächenhafte Tierlebensräume von herausragender Bedeutung (Wertstufe V*),<br />
• Brutstandorte streng geschützter Vogelarten,<br />
• Gr<strong>und</strong>stücke mit Wohnfunktion (Wertstufe V).<br />
Stufe B: Raumwiderstand hoch<br />
• Nicht der Stufe A zugeordnete Biotope von besonderer Bedeutung (Wertstufe V)<br />
einschließlich von gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen,<br />
• schwer regenerierbare Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe<br />
IV),<br />
• flächenhafte Tierlebensräume von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />
• Brutstandorte besonders geschützter Vogelarten, soweit in den Roten Listen verzeichnet,<br />
• Flächen mit Böden historisch alter Waldstandorte (Wertstufe V),<br />
• Brücken als Wegeverbindungen mit Erholungsfunktion (Wertstufe V),<br />
• nach NDSchG geschützte Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale (Wertstufe IV), Friedhof östlich<br />
von Lühnde (Wertstufe IV).<br />
Stufe C: Raumwiderstand mittel<br />
• Sonstige Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV), die<br />
schwer bis bedingt regenerierbar sind,<br />
• sonstige gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützte Biotope sowie durch Satzung<br />
der Stadt Hildesheim geschützte Gehölzbestände,<br />
• Tierlebensräume von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),
108 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• Flächen mit Böden hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (im Untersuchungsgebiet<br />
sehr verbreitet, in Karte 7 deshalb nicht dargestellt),<br />
• Wegeverbindungen mit Erholungsfunktion (Wertstufe V),<br />
• Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen mit Wohnumfeldfunktion (Wertstufe IV),<br />
• sonstige Sachgüter, sofern noch nicht unter Stufe A oder B dargestellt (Anlegestelle<br />
der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft).<br />
Stufe D: Raumwiderstand relativ gering<br />
• Sonstige Flächen.<br />
4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktträchtigkeit<br />
Wie die grafische Darstellung in Karte 7 zeigt, sind flächenbezogenen die alten Waldbestände<br />
im Raum Harsum, die zum Teil auch kanalnah gelegen sind, die ausgedehntesten<br />
Bereiche mit der höchsten Konfliktträchtigkeit (Raumwiderstandsstufe A). Darüber<br />
hinaus gilt dies für den Kanalabschnitt samt Gehölzsäumen im Südteil des Vorhabensgebietes,<br />
etwa ab dem Bruchgraben. Punktuell stellen vor allem die Brücke<br />
395/396 als Wochenstubenquartier des Großen Mausohres den im Untersuchungsgebiet<br />
konfliktträchstigsten Ort dar <strong>und</strong> ansonsten die entlang des Kanales verteilten<br />
Brutstandorte streng geschützter Vogelarten.<br />
Außerhalb der oben genannten sind weitere Bereiche der zweithöchsten Raumwiderstandsstufe<br />
(B) zugeordnet, so weitere besondere Tierlebensräume am Kanal wie flächig<br />
nordöstlich von Lühnde <strong>und</strong> in kleinräumiger Ausdehnung der Kanalabschnitt<br />
südlich des Ortes, auch der dort gelegene Friedhof <strong>und</strong> die zahlreichen Straßenbrücken<br />
am Stichkanal als wichtige verbindende Elemente im örtlichen Wegenetz <strong>und</strong> - sofern<br />
unter Schutz gestellt - auch als Baudenkmale.<br />
Außerhalb der Untersuchungsgebietsbereiche mit den Stufen A <strong>und</strong> B sind in größerem<br />
Umfang Flächen beziehungsweise Lebensräume der vergleichsweise weniger konfliktträchtigen<br />
mittleren Raumwiderstandstufe zugeordnet (siehe dazu Karte 7).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 109<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
4.2 Hinweise zu einer möglichst umweltschonenden Planung<br />
Die konkrete Flächenbeanspruchung sollte folgende Gr<strong>und</strong>sätze berücksichtigen:<br />
• Die Bereiche im Vorhabensgebiet mit den höchsten Raumwiderständen (Stufen A<br />
<strong>und</strong> B) sollten mit oberster Priorität von der Flächeninanspruchnahme verschont<br />
werden.<br />
Soweit in diesen Bereichen eine Inanspruchnahme unvermeidbar ist, sollten sie<br />
zugleich Schwerpunkt von Vorkehrungen sein, welche die Beeinträchtigungen der<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzgüter auf das geringst mögliche Maß reduzieren.<br />
• Besonders störintensive Phasen des Bauablaufes sind auch im Hinblick auf die<br />
Tierwelt störungsminimierend zu planen.<br />
Weitere beziehungsweise ausführlichere Hinweise zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />
von Konflikten mit den <strong>Umwelt</strong>belangen im Sinne des UVPG erfolgen im Zusammenhang<br />
mit der Darstellung <strong>und</strong> Beurteilung der Vorhabensauswirkungen in Kap. 5<br />
(siehe vor allem Kap. 5.2.3).
110 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND<br />
SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMTEINSCHÄTZUNG<br />
5. Auswirkungsprognose<br />
5.1 Hinweise zur Methode<br />
Nachstehend erfolgt eine Beschreibung des methodischen Vorgehens bei der Prognose<br />
zu erwartender <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. Im weiteren werden die bei der Vorhabensdurchführung<br />
vorzusehenden Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen aufgeführt (Kap. 5.2). Unter Berücksichtigung dieser<br />
Vorkehrungen werden anschließend die Auswirkungen des Vorhabens bezogen auf<br />
die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG beschrieben (Kap. 5.3). Wechselwirkungen zwischen den<br />
<strong>Schutzgüter</strong>n werden bei der Darstellung der Auswirkungen berücksichtigt <strong>und</strong> bei<br />
dem jeweils relevant betroffenen Schutzgut bearbeitet.<br />
Die Darstellung umfasst die in Kap. 1.4.1 gr<strong>und</strong>sätzlich als untersuchungsrelevant beurteilten<br />
Wirkaspekte. Soweit sich aus der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung der<br />
<strong>Umwelt</strong> im Rahmen der Raumanalyse (Kap. 3) ergeben hat, dass bestimmte Wirkaspekte<br />
im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich sind, wird darauf in der<br />
Darstellung hingewiesen. Für die weitere Prüfung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit des Vorhabens<br />
sind diese Aspekte nicht relevant.<br />
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswirkungsprognose<br />
sich auf die in Kap. 1.3 beschriebenen Vorhabensbestandteile (Kanalausbau bis zur<br />
Brücke der Autobahn A 7 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> 391) bezieht. <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
weiterer Vorhabensabschnitte werden in einer späteren Untersuchung<br />
behandelt.<br />
Die Genauigkeit der Wirkungsabschätzung <strong>und</strong> die Eintrittswahrscheinlichkeit der<br />
Veränderungen hängt von der jeweiligen Auswirkung ab. Sofern es um weitestgehend<br />
eindeutige Wirkungen wie die Flächeninanspruchnahme durch Kanal- <strong>und</strong> Brückenbauwerke,<br />
Wege, Baustelleneinrichtung <strong>und</strong> andere Oberflächenumgestaltungen <strong>und</strong><br />
die damit verb<strong>und</strong>enen Verluste oder Nutzungsänderungen geht, ist von einer relativ<br />
hohen Genauigkeit <strong>und</strong> Wahrscheinlichkeit auszugehen. Soweit es sich um Einflüsse<br />
auf dynamische Prozesse im Ökosystem wie Gr<strong>und</strong>wassergegebenheiten oder die Habitatnutzung<br />
von Tieren handelt oder um teilweise wenig steuerbares menschliches<br />
Verhalten (Erholungsnutzung), kann die Wirkungsabschätzung nur in Form von Analogieschlüssen<br />
<strong>und</strong> Plausibilitätserwägungen erfolgen sowie vor dem Hintergr<strong>und</strong> des<br />
aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes. Dies entspricht dem fachlich üblichen<br />
Vorgehen bei der Prognostizierung von <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 111<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im Anschluss an die Beschreibung der Auswirkungen erfolgt deren Bewertung auf der<br />
Gr<strong>und</strong>lage fachrechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Prüfung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />
durch die planfeststellende Behörde gemäß § 12 UVPG.<br />
Sofern <strong>Schutzgüter</strong>, die zugleich Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
sind, von Auswirkungen der Bewertungsstufen II bis IV (siehe Tab. 5-1) betroffen<br />
sind, liegt ein Eingriffstatbestand im Sinne des § 14 BNatSchG vor. Für die<br />
betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> wird dann in der Darstellung jeweils die Frage der Kompensierbarkeit<br />
von Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen zusätzlich<br />
erörtert.<br />
Ausgleichsmaßnahmen sollen bewirken, dass in dem vom Eingriff durch das Vorhaben<br />
betroffenen Raum die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger<br />
Weise wiederhergestellt sind <strong>und</strong> das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />
oder neu gestaltet ist. Für Ersatzmaßnahmen gilt, dass durch sie die beeinträchtigten<br />
Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger<br />
Weise hergestellt <strong>und</strong> das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet<br />
sein müssen (§ 15 Abs. 2 BNatSchG).<br />
Ein Ausgleich ist dann erreicht, wenn die vom Eingriff betroffenen Funktionen <strong>und</strong><br />
Werte der <strong>Schutzgüter</strong> mittelfristig im betroffenen Raum wiederhergestellt sind, das<br />
heißt innerhalb von etwa 25 Jahren (KIEMSTEDT et al. 1996, KÖPPEL et al. 1998,<br />
NMELF 2002).<br />
Über die Zulässigkeit von weder durch Ausgleichs- noch Ersatzmaßnahmen kompensierbaren<br />
erhebliche Beeinträchtigungen ist im Rahmen der Planfeststellung zu entscheiden.<br />
Die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen erfolgt in Anlehnung an HARTLIK &<br />
HANISCH (2002, vergleiche BALLA 2003 <strong>und</strong> KAISER 2004) anhand der in Tab. 5-1<br />
wiedergegebenen vierstufigen Rahmenskala.<br />
Der Stufe IV, dem Unzulässigkeitsbereich, sind alle <strong>Umwelt</strong>auswirkungen zuzuordnen,<br />
die aufgr<strong>und</strong> einer Gefährdung rechtlich geschützter Güter nicht zulässig sind.<br />
Auswirkungen, die die Zulässigkeit des Vorhabens unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />
nicht in Frage stellen, sind dem Zulässigkeitsbereich zuzuordnen, der in den Belastungsbereich<br />
(Stufe II) <strong>und</strong> den Vorsorgebereich (Stufe I) untergliedert ist. In den Belastungsbereich<br />
wird eine negative Auswirkung auf ein Schutzgut eingeordnet, wenn<br />
es sich entsprechend der aus dem Fachrecht abgeleiteten Wertmaßstäbe um eine Gefährdung<br />
handelt. In den Vorsorgebereich werden die Auswirkungen eingestuft, bei
112 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
denen die Belastung oder das Risiko einer Gefährdung von Schutzgutaspekten als gering<br />
oder nicht vorhanden bewertet wird. Zwischen dem Unzulässigkeitsbereich <strong>und</strong><br />
dem Zulässigkeitsbereich liegt mit der Stufe III der Zulässigkeitsgrenzbereich. Ihm<br />
sind alle <strong>Umwelt</strong>auswirkungen zuzuordnen, die eine deutliche Gefährdung rechtlich<br />
geschützter Güter darstellen <strong>und</strong> nur bei überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls<br />
zulässig sind. Belastungs- <strong>und</strong> Zulässigkeitsgrenzbereich werden - soweit fachlich geboten<br />
<strong>und</strong> sinnvoll - in Unterstufen differenziert. Dies kann bei Variantenvergleichen<br />
hilfreich sein, da hierdurch zusätzliche Unterscheidungskriterien zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (aufgr<strong>und</strong><br />
neuer Rechtsnormen leicht verändert nach KAISER 2004: 203).<br />
Stufe/<br />
Bezeichnung<br />
IV<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
III<br />
Zulässigkeitsgrenz<br />
bereich<br />
(optionale Untergliederung)<br />
Einstufungskriterien<br />
Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />
nicht zulässig sind.<br />
Rechtsverbindliche Grenzwerte werden überschritten oder es findet eine Überschreitung<br />
anderer rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von Eingriffen<br />
oder sonstigen Beeinträchtigungen statt, die nicht überwindbar sind.<br />
Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />
unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.<br />
Rechtsverbindliche Grenzwerte für betroffene <strong>Schutzgüter</strong> der <strong>Umwelt</strong> werden<br />
in diesem Bereich überschritten oder es findet eine Überschreitung anderer<br />
rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von Eingriffen oder sonstigen<br />
Beeinträchtigungen statt, die nur durch Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören beispielsweise nach<br />
Naturschutzrecht nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensierbare<br />
Eingriffstatbestände, die nur durch die Nachrangigkeit der Belange<br />
von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege gerechtfertigt werden können (§ 15<br />
BNatSchG) oder erhebliche unvermeidbare <strong>und</strong> kompensierbare Beeinträchtigungen<br />
der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten, die allenfalls durch<br />
zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (§ 34 Abs. 3<br />
BNatSchG) zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören auch Grenzwertüberschreitungen,<br />
die Entschädigungsansprüche auslösen (zum Beispiel § 42 BImSchG).<br />
Optionale Untergliederung:<br />
In Abhängigkeit von der Gewichtung der zu erwartenden Gefährdungen sowie<br />
der Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />
kann der Zulässigkeitsgrenzbereich untergliedert werden. Zum Beispiel<br />
werden gegebenenfalls nicht kompensierbare Verluste rechtlich besonders<br />
geschützter Objekte höher gewichtet (Stufe III a) als die von nicht besonders<br />
geschützten (Stufe III b).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 113<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Stufe/<br />
Bezeichnung<br />
II<br />
Belastungsbereich<br />
(optionale Untergliederung)<br />
I<br />
Vorsorgebereich<br />
Einstufungskriterien<br />
Belastungen in diesem Sinne stellen erhebliche Gefährdungen rechtlich geschützter<br />
Güter dar, die auch bei Fehlen eines überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses zulässig sind.<br />
Unter Vorsorgegesichtspunkten anzusetzende Beeinträchtigungs-Schwellenwerte<br />
werden überschritten.<br />
Optionale Untergliederung:<br />
In Abhängigkeit von der Intensität der zu erwartenden Belastung sowie der<br />
Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />
wird der Belastungsbereich gegebenenfalls untergliedert. Zum Beispiel<br />
wird der Verlust von Schutzgutausprägungen höherer Bedeutung der Stufe II a<br />
zugeordnet, um ihn von Verlusten der Schutzgutausprägungen mäßiger Be-<br />
deutung (Stufe II b) zu unterscheiden.<br />
Der Vorsorgebereich kennzeichnet den Einstieg in die Beeinträchtigung der<br />
<strong>Schutzgüter</strong> <strong>und</strong> damit unter Umständen in eine schleichende <strong>Umwelt</strong>belastung.<br />
Die <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen erreichen jedoch nicht das Maß der Erheblichkeit.<br />
5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen<br />
zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
5.2.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten<br />
Eine vertiefte Untersuchung von sich wesentlich unterscheidenden Vorhabensvarianten<br />
erfolgt nicht. Gr<strong>und</strong>sätzliche Alternativen zum vorgesehenen Ersatzbau der Brücken<br />
bieten sich nicht an. Zu der Art <strong>und</strong> Weise des vorgesehenen Kanalausbaus besteht<br />
- wie in Kap. 1.<strong>3.</strong>2 aufgeführt <strong>und</strong> in den Erläuterungsberichten zur technischen<br />
Planung ausführlich erläutert - keine technisch <strong>und</strong> im Hinblick auf die Vorhabensziele<br />
sinnvolle Alternative.<br />
Die wesentlichen Merkmale des Vorhabens wurden bereits in Kap. 1.<strong>3.</strong>1 benannt.<br />
Weitere Details sind den technischen Entwurfsplanungen zu den Brückenbauwerken<br />
<strong>und</strong> dem Kanalausbau zu entnehmen.<br />
5.2.2 Entwicklungsprognose des <strong>Umwelt</strong>zustandes<br />
ohne Verwirklichung des Vorhabens (Null-Variante)<br />
Die Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der <strong>Umwelt</strong> im Untersuchungsgebiet,<br />
wenn der vorgesehene Ausbau des Stichkanales Hildesheim (SKH) nicht realisiert<br />
werden sollte, dient dem Vergleich mit den zu erwartenden Auswirkungen durch<br />
das Vorhaben. Sie hängt stark von den planerischen Rahmenbedingungen ab <strong>und</strong> kann<br />
sich nur auf den kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont beziehen, da die Aussagen sonst<br />
zu spekulativ würden.
114 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die so genannte Null-Variante beinhaltet praktisch den Verzicht auf die Ausbaumaßnahmen<br />
des Kanalquerschnittes <strong>und</strong> die Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels. Wegen der<br />
damit nicht gegebenen Befahrensmöglichkeit für die immer größer werdenden modernen<br />
Binnenschiffe wären der Stichkanal Hildesheim beziehungsweise der Hafen Hildesheim<br />
insofern nicht in das Gesamtkonzept zum Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales einschließlich<br />
seiner Stichkanäle eingeb<strong>und</strong>en (siehe auch Kap. 1.<strong>3.</strong>2).<br />
Auch ohne den vorgesehenen Ausbau muss die ordnungsgemäße Befahrbarkeit des<br />
Kanales weiterhin gewährleistet werden. Aufgr<strong>und</strong> der Standsicherheitsprobleme der<br />
bestehenden steilen Einschnittsböschungen wird es weiterhin zu Rutschungen kommen.<br />
Im ungünstigsten Fall kann durch eine Rutschung der Einschnitts- <strong>und</strong> Kanalböschung<br />
der vorhandene schon jetzt geringe Kanalquerschnitt weiter eingeengt werden<br />
<strong>und</strong> die Schifffahrt zusätzlich beeinträchtigen oder gefährden. Die fachgerechte Sanierung<br />
eines gerutschten Böschungsbereiches erfordert extrem flache Böschungsneigungen<br />
(zum Teil bis 1 : 8 geneigte Böschungen) <strong>und</strong> somit große Eingriffe in die angrenzenden<br />
Einschnittsböschungen (siehe Erläuterungberichte zur technischen Planung).<br />
Dringend erforderliche Arbeiten am gesamten Stichkanal, die bei Ausbleiben des Ausbaus<br />
durchgeführt werden müssen, sind nach Angaben des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes<br />
Braunschweig (schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung des WSA Braunschweig, Herr Luckau,<br />
vom 4.11.2009):<br />
• Erneuerung oder Ausbesserung des Deckwerks: km 1 bis 2,5 auf der Ostseite,<br />
km 2,5 bis 14 beidseitig.<br />
• Komplette Sohlbaggerung auf der Kanalstrecke <strong>und</strong> an den Wendestellen.<br />
• Arbeiten zur Stabilisierung von Böschungsrutschungen <strong>und</strong> -absackungen:<br />
- bei km 7,0 auf etwa 30 m Länge am Westufer,<br />
- von km 11,59 bis 11,69 am Ostufer,<br />
- bei km 12,07 auf etwa 20 m Länge am Westufer,<br />
- bei km 5,155 auf etwa 50 m Länge am Westufer (Dammstrecke).<br />
• Betriebswege:<br />
- durchgängiger Neubau auf der Ostseite mit einer Freiholzung der Berme,<br />
- von km 2,4 bis 3,7 <strong>und</strong> 10,3 bis 11,3 Lückenschluss auf der Westseite mit Freiholzung.<br />
• Dammstrecke:<br />
- Neubau des Dammverteidigungsweges – km 7,5 bis 9 am Ostufer, km 7,5 bis 8 am<br />
Westufer,<br />
- Instandsetzung des Weges auf der Dammkrone: km 4,9 bis 6,13 (Westseite),<br />
km 4,85 bis 6,55 (Ostseite), km 7,5 bis 9,3 (Ostseite).<br />
• Sanierung der Brücken 382, 383, 385, 391, 392, 393, 394, 395 <strong>und</strong> 396.<br />
• Sanierung Durchlass 384 <strong>und</strong> Düker 385.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 115<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Für einen Teil der aufgeführten auf den Kanal bezogenen Arbeiten beziehungsweise<br />
Maßnahmen gilt, dass sie in ähnlicher Weise auch nach einem Neubau längerfristig im<br />
Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen notwendig werden. Aber insbesondere die Sanierungsarbeiten<br />
zur Böschungsstabilisierung <strong>und</strong> auch die Wegeausbauten hätten<br />
auch kurz- bis mittelfristig zur Folge, dass es durch die Flächeninanspruchnahme zu<br />
Verlusten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen vor allem bei den <strong>Schutzgüter</strong>n Pflanzen <strong>und</strong> Tiere,<br />
Boden <strong>und</strong> Landschaftsbild käme.<br />
Im Fall der querenden Brücken, die das Ende <strong>ihre</strong>s technisches Lebensalters erreicht<br />
haben, ergibt sich wie beim geplanten Ausbau des Kanals die Notwendigkeit zur Entscheidung<br />
über Abriss oder Sanierung beziehungsweise Neubau. Beides ist in der Regel<br />
mit zumindest kleinräumigen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en, im Fall der<br />
ersatzlosen Beseitigung auch mit weiträumigeren Wirkungen auf das örtliche Wegenetz.<br />
Die Darstellung zeigt, dass - wenn auch in deutlich geringerem Umfang als beim beidseitigen<br />
Kanalausbau - im Fall der so genannten Null-Variante ebenfalls kurz- bis<br />
mittelfristig Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft oder sonstige negative Auswirkungen<br />
auf <strong>Umwelt</strong>schutzgüter zu erwarten wären.<br />
5.2.3 Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens<br />
Möglichkeiten zur Verminderung <strong>und</strong> Vermeidung von Beeinträchtigungen bestehen<br />
vor allem hinsichtlich der konkreten Durchführung des Vorhabens in der Bauphase.<br />
Die Vorkehrungen zur Minderung von <strong>Umwelt</strong>belastungen sind in Tab. 5-2 aufgeführt.<br />
Im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie erfolgten auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Kenntnisse über besonders schutzbedürftige Ausprägungen von <strong>Umwelt</strong>schutzgütern<br />
(siehe auch Kap. 4) frühzeitig Abstimmungen mit den technischen<br />
Entwurfsplanungen, so dass der Aspekt der Vermeidung von Beeinträchtigungen darin<br />
eingeflossen ist. So hat etwa der Schutz besonders bedeutsamer Vegetationsbestände<br />
wie im Bereich der Harsumer Wälder Eingang in eine möglichst flächensparende Ausgestaltung<br />
unverzichtbarer Arbeitsstreifen entlang des Stichkanales gef<strong>und</strong>en. Die<br />
Anwendung der Beobachtungsmethode <strong>und</strong> von Druckentlastungsbohrungen in Teilbereichen<br />
des Tiefen Einschnittes bei Lühnde trägt mit dem Verzicht auf stärkere Abflachungen<br />
der Böschungen zur Reduzierung des Eingriffsumfanges in diesem Kanalabschnitt<br />
bei. Die im Folgenden aufgeführten Vorkehrungen werden bei der Prognose<br />
der Vorhabensauswirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> berücksichtigt.
116 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-2: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
zeitliche Beschränkung der Baumaßnahmen<br />
<strong>und</strong> des Transportverkehrs:<br />
in der Regel Ruhen der Arbeiten an<br />
Wochenenden, Feiertagen <strong>und</strong> nachts<br />
Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen, vor allem der<br />
Geräte- <strong>und</strong> Maschinenlärmschutzverordnung<br />
(32. BImSchV), der AVV-Baulärm<br />
sowie sonstiger Regelungen zu<br />
Lärmemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen<br />
Abtransport des Aushubbodens zum<br />
überwiegenden Teil über den Schiffsweg<br />
- keine Inanspruchnahme von für den<br />
Naturschutz wertvolleren Flächen (zum<br />
Beispiel ältere Gehölzbestände, Feuchtbiotope)<br />
während des Baubetriebes außerhalb<br />
der direkten Baufelder <strong>und</strong> unverzichtbarer<br />
randlicher Arbeitsstreifen<br />
sowie Baustraßen,<br />
- Erhalt zumindest einzelner vorhandener<br />
Höhlenbäume oder ähnlich bedeutsamer<br />
Tierhabitate (zum Beispiel potenzieller<br />
Brutbäume von Plagionotus<br />
detritus - am Kanal bei Harsum festgestellte<br />
seltene Bockkäferart) in Arbeitsstreifen<br />
- Schutz verbleibender Gehölzbestände<br />
<strong>und</strong> sonstiger Vegetationsbestände vor<br />
Beschädigungen in der Bauphase gemäß<br />
DIN 18 920 im Zusammenhang mit<br />
dem Einsatz einer <strong>Umwelt</strong>baubegleitung<br />
(ökologische Baubegleitung) zur Überwachung<br />
der Schutzmaßnahmen<br />
betroffene<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />
Mensch Begrenzung der Lärmbelastung von<br />
Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbereichen<br />
Mensch, Luft,<br />
Boden, Tiere <strong>und</strong><br />
Pflanzen<br />
Pflanzen, Tiere,<br />
Landschaft<br />
Minderung der Immissionsbelastung <strong>und</strong><br />
sonstigen Störwirkungen entlang der<br />
Zuwegungen<br />
Erhalt bedeutsamer Vegetationsbestände<br />
<strong>und</strong> Tierlebensräume,<br />
Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen<br />
(Landschaftsbildelemente)
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 117<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
notwendiger Gehölzeinschlag <strong>und</strong> Rodungen<br />
nicht zwischen dem 1. März <strong>und</strong><br />
31. Oktober (Einbeziehung von Oktober<br />
im Hinblick auf die Fledermausfauna<br />
zusätzlich zu den Bestimmungen von<br />
§ 39 Abs. 5 BNatSchG),<br />
Beseitigung von Röhricht in den Uferzonen<br />
nicht vom 1. März bis 30. September,<br />
Ausnahmen nur nach Genehmigung<br />
durch die untere Naturschutzbehörde<br />
notwendige Abholzungen zeitlich versetzt,<br />
das heißt sukzessive mit Baufortschritt<br />
beim mehrjährigen Streckenaus-<br />
bau des Kanales durchführen<br />
- möglichst Konzentration besonders<br />
lärmintensiver <strong>und</strong> flächenbeanspruchender<br />
Arbeiten außerhalb der Hauptbrutzeit<br />
von Vögeln (April bis Juli)<br />
- kein störintensiver Baubetrieb 13 in<br />
dieser Zeit im Nahbereich der Brutplätze<br />
streng geschützter Vogelarten (im vorliegenden<br />
Fall Grünspecht <strong>und</strong> Mäusebussard,<br />
insgesamt vier baufeldnahe<br />
Vorkommen);<br />
- zeitliche Ausweitung der Baueinschränkungen<br />
zum Erhalt des Standortes<br />
der Graureiher-Kolonie südlich der<br />
Brücke 388: keine Rodungs- <strong>und</strong><br />
störintensiven Bauarbeiten 14 mindestens<br />
zwischen Ende Januar / Anfang Februar<br />
<strong>und</strong> <strong>Mitte</strong> / Ende Juni (abhängig von der<br />
Witterungslage <strong>und</strong> damit des Beginns<br />
der Koloniebesiedelung, Brut <strong>und</strong> Jung-<br />
vogelaufzucht)<br />
vor Baumfällarbeiten Untersuchung älterer<br />
Bäume auf Baumhöhlen <strong>und</strong> mögliche<br />
Fledermausquartiere; gegebenenfalls<br />
Sicherung <strong>und</strong> Umsiedelung gef<strong>und</strong>ener<br />
Tiere durch fachk<strong>und</strong>iges Personal,<br />
analoges Vorgehen vor dem Abriss von<br />
Brückenbauwerken<br />
betroffene<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />
Tiere Vermeiden unnötiger Belastungen von<br />
Tierlebensräumen (Einhaltung artenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen)<br />
Tiere, Menschen Verringerung des Umfanges gleichzeitig<br />
entlang des Kanales verloren gehender<br />
Tierlebensräume / Landschaftselemente<br />
Tiere Verringerung der Beeinträchtigungen für<br />
die Vogelwelt (Einhaltung artenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen)<br />
Tiere Vermeidung von Individuenverlusten der<br />
streng geschützen Arten (Einhaltung<br />
artenschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />
13 Besonders lärmintensive Bauarbeiten wie Ramm- <strong>und</strong> Sprengarbeiten sowie Steinschüttungen.<br />
14 Siehe vorstehende Fußnote.
118 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
- fachgerechte Überprüfung von geplanten<br />
Baustelleneinrichtungsflächen auf<br />
Feldhamstervorkommen vor Baubeginn<br />
- Prüfung, ob bei Hamster-Vorkommen<br />
ein Ausweichen auf Alternativflächen für<br />
die Baustelleneinrichtung möglich ist,<br />
andernfalls fachgerechte Umsiedlung<br />
der Tiere aus dem Baufeld auf geeignete<br />
Flächen<br />
- vorbeugend „nicht hamstergerechte“<br />
Bewirtschaftung der zu beansprucheden<br />
Ackerflächen (zum Beispiel über die<br />
Wahl der Feldfrüchte) im Baufeld im<br />
Wirtschaftsjahr vor Einrichtung der Bau-<br />
stelle, um die Hamster zu vergrämen<br />
- zeitlich versetzte Neuanlage der Steinschüttungen,<br />
so dass eine Besiedlung<br />
der neu angelegten Sohl- beziehungsweise<br />
Schüttungsbereiche durch auf<br />
dem Gewässergr<strong>und</strong> lebende Kleinlebewesen<br />
von noch nicht umgestalteten<br />
Bereichen aus erfolgen kann,<br />
- möglichst Wiederverwendung von zumindest<br />
kleineren Anteilen alter Steinschüttungen<br />
<strong>und</strong> nasse Umlagerung<br />
(Förderung der Wiederbesiedelung)<br />
weitestmöglicher Verzicht auf Verklammerung<br />
(Teilverguss) der Steinschüttungen;<br />
wo dies unverzichtbar ist, Erhalt<br />
von mehr als 50 % Hohlräumen im<br />
Deckwerk (gemäß BFG 2006), um eine<br />
Ansiedelung von Pflanzen <strong>und</strong> Rückzugsmöglichkeiten<br />
für Fische in der<br />
<strong>Wasser</strong>wechselzone zu ermöglichen<br />
fachgerechtes Umpflanzen (Entnahme,<br />
Sicherung <strong>und</strong> Wiedereinpflanzen nach<br />
Böschungsumgestaltung) von Teilen<br />
wertvoller grasig-krautiger Vegetationsbestände<br />
am Kanal, die in Umgestaltungsbereichen<br />
liegen – zum Beispiel<br />
feuchte Hochstaudenfluren am<br />
Kanalufer nördlich der Brücke 385 bei<br />
Lühnde<br />
Umsiedelung von Beständen gefährdeter<br />
oder besonders geschützter Pflanzenarten<br />
vor der Inanspruchnahme der<br />
Flächen in den Umgestaltungsbereichen<br />
auf geeignete Ersatzstandorte<br />
Vermeidung von Oberbodeneintrag in<br />
Gewässer bei der Errichtung von Bauwerken<br />
<strong>und</strong> bei Umgestaltungen von<br />
Uferzonen<br />
betroffene<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />
Tiere Vermeidung von Individuenverlusten der<br />
gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützen Art<br />
(Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />
Tiere Minderung der Belastungen aquatischer<br />
Lebensgemeinschaften im Kanal<br />
Pflanzen, Tiere - Schaffen geeigneter Standortbedingungen<br />
für die Ansiedlung von Pflanzen<br />
im (semi-) aquatischen Bereich<br />
- Minderung der Beeinträchtigungen für<br />
aquatische Lebensgemeinschaften im<br />
Kanal<br />
Tiere, Pflanzen Minimierung der Beeinträchtigung besonders<br />
bedeutsamer Tierlebensräume<br />
sowie Pflanzenbestände beziehungsweise<br />
Lebensstätten stark gefährdeter<br />
<strong>und</strong> geschützter Arten (Berücksichtigung<br />
artenschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />
Pflanzen Erhalt bedeutsamer Pflanzenarten (Berücksichtigung<br />
artenschutzrechtlicher<br />
Bestimmungen)<br />
<strong>Wasser</strong>, Tiere,<br />
Pflanzen<br />
Vermeiden der Beeinträchtigung von<br />
Gewässern,<br />
Vermeidung der Beeinträchtigung von<br />
Gewässerlebensräumen <strong>und</strong> der dort<br />
vorkommenden Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 119<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
Einsatz von Baumaschinen, -geräten<br />
<strong>und</strong> -fahrzeugen, die den einschlägigen<br />
technischen Vorschriften <strong>und</strong> Verord-<br />
nungen entsprechen<br />
Kontrolle des Bodenaushubs sowie der<br />
zu beseitigenden Kanalsedimente <strong>und</strong><br />
Entsorgung oder Verwertung des möglicherweise<br />
schadstoffbelasteten Bodens<br />
entsprechend den „Anforderungen an<br />
die stoffliche Vewertung von minera-<br />
lischen Abfällen“ der LAGA<br />
sachgemäße Lagerung, Verwendung<br />
<strong>und</strong> Entsorgung boden- <strong>und</strong> wassergefährdender<br />
Stoffe während der Bau- <strong>und</strong><br />
Unterhaltungsarbeiten<br />
fachgerechtes Abräumen <strong>und</strong> getrennte<br />
Lagerung des Oberbodens vom übrigen<br />
Aushubmaterial (gemäß DIN 18 300<br />
„Erdarbeiten“), separate Zwischenlagerung<br />
des Oberbodens von alten<br />
Waldstandorten<br />
Wiederherstellung / Anpassung der<br />
Dichtungsbereiche sowie zusätzliche<br />
Dichtung in Bereichen, in denen bei der<br />
Neuprofilierung kleinere gr<strong>und</strong>wasserführende<br />
Schichten angeschnitten wer-<br />
den<br />
baubegleitende Kontrolle auf Einträge<br />
aus möglicherweise kanalnah noch vorhandenen<br />
Belastungszonen aus dem<br />
Harnsäureunfall des Jahres 1994 im<br />
Zuge von Arbeiten an Böschungen <strong>und</strong><br />
Dichtungen, gegebenenfalls Gegenmaßnahmen<br />
gegen Einträge ins Ge-<br />
wässer<br />
Rekultivierung der in der Bauphase beanspruchten<br />
Bodenbereiche in Orientierung<br />
am Ausgangszustand beziehungsweise<br />
entsprechend der vorgesehenen<br />
Folgenutzung<br />
- Beschränkung der Flächeninanspruchnahme<br />
von landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen auf den unbedingt erforderlichen<br />
Umfang,<br />
- Vorkehrungen zur Reduzierung von<br />
negativen Einflüssen auf Struktur <strong>und</strong><br />
Gefüge verdichtungsempfindlicher Böden,<br />
gegebenenfalls Maßnahmen zur<br />
Beseitigung eingetretener Verdichtungen<br />
(insbesondere im Bereich von Baustelleneinrichtung<br />
auf Ackerflächen)<br />
betroffene<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
Mensch, Luft,<br />
Boden, <strong>Wasser</strong>,<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflan-<br />
zen<br />
positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />
Minimierung der Belastung der <strong>Schutzgüter</strong><br />
durch Immissionen von Schadstoffen<br />
Boden, <strong>Wasser</strong> Vermeidung von <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />
durch schadstoffbelasteten Boden<br />
Boden, <strong>Wasser</strong> Vermeidung der Belastung von Boden<br />
<strong>und</strong> <strong>Wasser</strong><br />
Boden, Pflanzen Erhalt standorttypischen Bodenmaterials<br />
<strong>und</strong> biologisch aktiven Oberbodens<br />
<strong>Wasser</strong>, Boden,<br />
Pflanzen <strong>und</strong><br />
Tiere<br />
Erhalt der bestehenden Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse,<br />
Vermeiden zusätzlicher<br />
Entwässerungswirkungen in den Randzonen<br />
des Kanals (insbesondere im<br />
Hinblick auf gr<strong>und</strong>wasserabhängige<br />
Biotope)<br />
<strong>Wasser</strong>, Tiere Vermeiden der Belastung des Gewässers<br />
oder der aquatisch lebenden Fauna<br />
Boden, Pflanzen Erhalt oder Wiederherstellung möglichst<br />
natürlicher Bodenverhältnisse, Schaffung<br />
günstiger Bedingungen für die Entwicklung<br />
von Vegetationsbeständen<br />
Boden Minimierung unnötiger Beeinträchtigungen<br />
in Bereichen besonder bedeutsamer<br />
<strong>und</strong> verdichtungsempfindlicher Böden<br />
(Lössböden mit hoher natürlicher<br />
Bodenfruchtbarkeit),<br />
Erhalt oder Wiederherstellung der natürlichen<br />
Bodenfunktionen
120 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
architektonische Gestaltung der neuen<br />
Brücken mit einer möglichst geringen<br />
optischen Störwirkung<br />
Meldung möglicher ur- oder frühgeschichtlicher<br />
Bodenf<strong>und</strong>e bei Bau- oder<br />
Erdarbeiten gemäß § 14 Abs. 1<br />
NDSchG an die zuständigen Denkmalschutzbehörden<br />
betroffene<br />
<strong>Schutzgüter</strong><br />
Landschaft,<br />
Mensch<br />
positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />
Vermeiden zusätzlicher optischer Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes<br />
Kulturgüter Sicherstellung bedeutsamer Objekte der<br />
archäologischen Denkmalpflege<br />
5.3 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
Gr<strong>und</strong>lage für die Darstellung der Auswirkungen ist der Entwurfsstand der technischen<br />
Planungen von Ende 2009 mit einzelnen Ergänzungen im Februar 2010.<br />
5.<strong>3.</strong>1 Schutzgut Menschen<br />
5.<strong>3.</strong>1.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-3 werden die zu erwartenden bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Menschen beschrieben. Entscheidungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen<br />
sind nicht zu erwarten (siehe Tab. 1-4 in Kap. 1.4.1).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 121<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-4<br />
• Störungen durch Immissionen,<br />
Erschütterungen sowie<br />
Baustellenverkehr <strong>und</strong> -betrieb<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
baubedingte Auswirkungen<br />
Beeinträchtigungen für Bereiche mit Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen<br />
Für die Baustelleneinrichtung oder Lagerflächen werden keine Flächen mit<br />
Wohn- oder Wohnumfeldfunktionen in Anspruch genommen.<br />
Da ein Großteil der zu entfernenden Aushubmassen sowie die Steine für die<br />
neuen Deckwerke auf dem <strong>Wasser</strong>weg, also über den Stichkanal transportiert<br />
wird <strong>und</strong> Oberboden kanalnah zwischengelagert wird, entfallen die mit solchen<br />
Massentransporten auf dem Landwege einhergehenden Verkehrsbelastungen<br />
von Siedlungsbereichen. Der erforderliche Transportverkehr über öffentliche<br />
Verkehrswege reduziert sich im Wesentlichen auf die übliche Baustellenversorgung,<br />
den Abtransport geringer Aushubmassen <strong>und</strong> teilweise Materiallieferungen.<br />
Die sich daraus ergebenden Verkehrs- beziehungsweise Immissionsbelastungen<br />
betreffen die jeweils im Umfeld der Brückenbaustellen <strong>und</strong> Kanalbauabschnitte<br />
gelegenen Siedlungsbereiche. Es handelt sich um zeitlich deutlich<br />
begrenzte Beeinträchtigungen mäßigen Ausmaßes.<br />
Für den kanalnahen Friedhof der Gemeinde Lühnde, der auch direkt von den<br />
Baumaßnahmen betroffen ist, sind gewisse Störbelastungen unvermeidbar.<br />
Durch entsprechende Vorkehrungen zum Imissionsschutz (siehe Kap. 5.2.3)<br />
lassen sich die Beeinträchtigungen mindern.<br />
Besonders lärmintensive Rammarbeiten erfolgen am Kanal auf Höhe der Ortslage<br />
von Lühnde mit einer Entfernung von etwa 500 bis 800 m vom Ortsrand<br />
auf gut 600 m Kanallänge, auf Höhe der Ortslage Algermissens mit einer Entfernung<br />
von etwa 800 bis 900 m vom Ortsrand (zehn Dalben im Bereich der<br />
öffentlichen Wartestelle südlich der Fa. Weiterer). Aufgr<strong>und</strong> der relativ kurzen<br />
Dauer der Arbeiten <strong>und</strong> der Entfernungen zur Wohnbebauung ist die Beeinträchtigungsintensität<br />
vergleichsweise gering.<br />
Beeinträchtigungen von Bereichen mit Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />
Erholungsnutzung:<br />
Durch die oben beschriebenen Wirkfaktoren ergeben sich in den jeweiligen<br />
Bauabschnitten auch deutliche Störungen für die ruhige landschaftsbezogene<br />
Erholung in den bedeutsamen Erholungsbereichen samt Wegen am Stichkanal.<br />
Allerdings sind die störungsbedingten Einwirkungen auf die Dauer der Bauzeiten<br />
in den jeweiligen Bauabschnitten (Kanal <strong>und</strong> Brücken) begrenzt <strong>und</strong> werden<br />
über weite Strecken auch durch die anlagebedingten Veränderungen der Kanalrandzonen<br />
überlagert.<br />
Ähnliche Beeinträchtigungen gelten auch für die gewässerbezogenen Aktivitäten<br />
am Stichkanal wie die Ausübung von <strong>Wasser</strong>sport, was in den jeweiligen<br />
Kanalausbauabschnitten in der Bauphase nicht oder allenfalls sehr eingeschränkt<br />
möglich sein wird.<br />
Durch die Konzentration des Baustellenbetriebes <strong>und</strong> -verkehres auf die weniger<br />
erholungsintensiven Zeiten in der Woche <strong>und</strong> weitere Schutzvorkehrungen<br />
(siehe Kap. 5.2.3) lässt sich das Ausmaß der Belastungen verringern.
122 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-4<br />
• visuelle Beeinträchtigung<br />
siedlungsnaher <strong>und</strong> landschaftsbezogenerErholungsbereiche<br />
durch die technischen<br />
Bauwerke <strong>und</strong> Geländeumgestaltungen<br />
• Veränderungen von Wegeverbindungen<br />
im Bereich von<br />
Spazier-, Wander-, Radwegen<br />
durch Rückbau von Brücken<br />
<strong>und</strong> Bau von Betriebswegen<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
anlagebedingte Auswirkungen<br />
Visuelle Beeinträchtigungen in Erholungsbereichen:<br />
Wie beim Schutzgut Landschaft beschrieben (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>6.1) entsteht im<br />
Wesentlichen durch die umfangreichen Gehölzverluste im Zuge des Kanalausbaus<br />
<strong>und</strong> kleinräumig im Zuge des Brücken- <strong>und</strong> Straßenbaus eine deutliche<br />
Veränderung des Landschaftsbildes. Die Totalverluste von Gehölzbeständen<br />
entlang der Kanalböschungen (auf beiden Seiten jeweils insgesamt über 4 km<br />
Länge mit bis zu 1 km langen „ausgeräumten“ Abschnitten) führen zu einer<br />
deutlichen Entwertung solcher Kanalzonen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung.<br />
Dort, wo Teile der Gehölzbestände auf den Böschungen erhalten<br />
bleiben, ist der negative Effekt geringer. Im Gebiet der Wälder bei Harsum wird<br />
angesichts der größerflächig verbleibenden Waldbestände die Attraktivität des<br />
Kanalumfeldes vergleichweise wenig beeinflusst.<br />
Die Beeinträchtigung durch großflächige Vegetationsverluste betrifft in den<br />
durch Wege erschlossenen Kanalrandzonen diesen Nahbereich selbst, da hier<br />
der technische Charakter des künstlichen Gewässerbauwerkes nach der Umgestaltung<br />
stärker in Erscheinung tritt. Im Hinblick auf die Erlebbarkeit der<br />
kanalbegleitenden Gehölzstrukturen aus etwas weiterer Entfernung wird deren<br />
Kulissenwirkung im Landschaftsraum durch Verluste beeinträchtigt.<br />
Die Wiederbegrünung der Böschungen <strong>und</strong> sonstigen Nebenflächen von Verkehrswegen<br />
durch Gräser <strong>und</strong> Kräuter bindet die umgestalteten Bodenbereiche<br />
zwar zeitnah wieder ähnlich wie vorher ein. Im Übrigen kann ein Attraktivitätsgewinn<br />
für Erholungsuchende aber erst wieder mittel- bis längerfristig im Zuge<br />
des allmählichen Aufwuchses neuer Gehölzpflanzungen eintreten.<br />
Beeinträchtigungen im örtlichen Wegesystem:<br />
Mit dem ersatzlosen Rückbau der Brücke 382 (Wirtschaftswegverbindung) auf<br />
Höhe der Ortschaft Bolzum geht die Kanalquerungsmöglichkeit im Netz bedeutsamer<br />
lokaler <strong>und</strong> regionaler Radwegverbindungen verloren. Die einzige im<br />
Bereich Sehnde-Bolzum verbleibende Querung ist die an der Schleuse Bolzum<br />
im Zuge der Landesstraße 410 (1 km nördlich der Brücke 382).<br />
Der ersatzlose Rückbau der Brücke 392 (Wirtschaftswegverbindung) zwischen<br />
Harsum <strong>und</strong> Hasede betrifft ebenfalls eine im örtlichen Erholungswegesystem<br />
<strong>und</strong> als Bestandteil der Radwegeverbindungen im Landkreis Hildesheim bedeutsame<br />
Kanalquerung. Es verbleibt als Alternative nur die Kanalquerung<br />
etwa 1 km nördlich im Zuge der Landesstraße 467 über die im Ersatz neu zu<br />
errichtende Brücke 391.<br />
Mit dem Neubau von kanalbegleitenden Betriebswegen in bisher nicht erschlossenen<br />
Kanalrandzonen entstehen auch neue für die Erholungsnutzung<br />
zur Verfügung stehende Wegeverbindungen. Dies gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch für<br />
das Umfeld der entfallenden Querungen.<br />
Für den Bereich der zu beseitigenden Brücke 382 gilt dennoch, dass die Erreichbarkeit<br />
der östlich des Kanales gelegenen Flächen - auch des Landschaftsschutzgebietes<br />
„Kanalkippe Bolzum“ - sich deutlich verschlechtert (bei<br />
gleichzeitigem Totalverlust von Gehölzstrukturen auf der Bolzumer Seite des<br />
Kanales) <strong>und</strong> der Verlust der Kanalquerung im Zuge der abseits einer Verkehrsstraße<br />
verlaufende regionale Radwegverbindung einen negativen Effekt<br />
hat.<br />
Im Fall der wegfallenden Brücke 392 gilt ebenfalls, dass sich die Erreichbarkeit<br />
der sehr bedeutsamen Erholungbereiche im Gebiet der Harsumer Wälder von<br />
Westen (vor allem Hasede) verschlechtert <strong>und</strong> der Verlust der Querung der<br />
regionalen Radwegverbindung sich negativ auswirkt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 123<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In der Tab. 5-4 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Menschen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />
Tab. 5-4: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Menschen.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />
Auswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>1.1) Auswirkungen<br />
- IV -<br />
- III -<br />
• visuelle Beeinträchtigung von für die<br />
Erholungsnutzung bedeutsamen Kanalrandzonen<br />
im Bereich von einoder<br />
beidseitigen Totalverlusten der<br />
Gehölzstrukturen am Kanal (B, A)<br />
• Verschlechterung der Erreichbarkeit<br />
von bedeutsamen Erholungsbereichen<br />
<strong>und</strong> Unterbrechung auch regional<br />
bedeutsamer Radwegverbindungen<br />
durch den ersatzlosen Rückbau<br />
der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 - Bereiche<br />
Sehnde-Bolzum sowie Harsum-Hasede<br />
(A)<br />
• visuelle Beeinträchtigung von für die<br />
Erholungsnutzung bedeutsamen Kanalrandzonen<br />
im Bereich der Dammstrecken<br />
- mit nur kleinräumiger Profilanpassung<br />
<strong>und</strong> Erhalt umfangreicher<br />
Gehölzbestände auf den luftseitigen<br />
Böschungen (B, A)<br />
• -Störungen <strong>und</strong> Immissionsbelastungen<br />
durch Baustellenbetrieb <strong>und</strong> -verkehr<br />
für im Umfeld der Baustellen gelegene<br />
Siedlungsbereiche (B)<br />
• Störungen <strong>und</strong> Immissionsbelastungen<br />
durch Baustellenbetrieb <strong>und</strong> -verkehr<br />
in für die landschaftsbezogene<br />
Erholungsnutzung bedeutsamen Bereichen<br />
(B)<br />
Erläuterungen zur Bewertung der<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
II Aufgr<strong>und</strong> der hohen Bedeutung der betroffenen<br />
Bereiche für das Schutzgut <strong>und</strong> des Umfanges an<br />
Verlusten ergibt sich eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />
II Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Bedeutung der Querungen<br />
im örtlichen <strong>und</strong> regionalen Erholungswegesystem<br />
werden die Verluste als erhebliche negative<br />
Auswirkung auf das Schutzgut bewertet.<br />
I Wegen der nur relativ geringen räumlichen Wirksamkeit<br />
von Vegetationsverlusten bleiben die Beeinträchtigungen<br />
unter der Schwelle der Erheblichkeit.<br />
I Aufgr<strong>und</strong> der zeitlich begrenzten Einwirkungsdauer<br />
<strong>und</strong> Vorkehrungen zur Verminderung von baubedingten<br />
Beeinträchtigungen erreichen diese nicht<br />
das Maß der Erheblichkeit.<br />
Überschreitungen immissionsschutzrechtlicher<br />
Grenzwerte ergeben sich nicht.
124 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>1.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Die Wiederbegrünung der umgebauten Kanalabschnitte <strong>und</strong> Randzonen der veränderten<br />
Verkehrsflächen vor allem mit Gehölzpflanzungen <strong>und</strong> sonstige Kompensationsmaßnahmen<br />
im Zuge der Beeinträchtigungen anderer <strong>Umwelt</strong>schutzgüter (siehe die<br />
folgenden Darstellungen) können zumindest mittel- bis längerfristig auch die zwischenzeitlichen<br />
Verluste an Erholungsqualitäten im betroffenen Raum kompensieren.<br />
Mit der Ergänzung des Betriebswegenetzes werden zudem auch neue Erholungsbereiche<br />
im Kanalumfeld erschlossen. Ein adäquater Ausgleich für die mit dem ersatzlosen<br />
Wegfall der Brücken verb<strong>und</strong>enen Störungen im regionalen Wegesystem ist nicht<br />
möglich.<br />
5.<strong>3.</strong>2 Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
5.<strong>3.</strong>2.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Die Tab. 5-5 sowie die sonstigen textlichen Erläuterungen beschreiben die zu erwartenden<br />
bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut<br />
Tiere. Entscheidungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten<br />
(siehe Kap. 1.4.1).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 125<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-5: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Inanspruchnahme von Lebensräumen<br />
von Tieren für den<br />
Baustellenbetrieb<br />
• Störungen durch Schallemissionen,<br />
Fahrzeugverkehr, Anwesenheit<br />
von Menschen in<br />
der Bauphase<br />
• Gefahr der Beeinträchtigung<br />
der <strong>Wasser</strong>qualität als Habitatelement<br />
für Tiere durch die<br />
Bauarbeiten im Gewässer<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
baubedingte Auswirkungen<br />
Verlust oder Beeinträchtigung von Tierhabitaten (außer anlagebedingten Effekten):<br />
Die Flächenbeanspruchung durch Arbeitsstreifen, Baustelleinrichtungs- <strong>und</strong><br />
Bodenzwischenlagerflächen betrifft über die anlagebedingt entstehenden Verluste<br />
(siehe unten) vorhandener Habitate hinaus weitere Tierlebensräume.<br />
Zudem ergeben sich durch den Baustellenbetrieb Beunruhigungen in bisher<br />
wenig oder nicht belasteten Bereichen, die etwa bei Brutvögeln oder Säugetieren<br />
dazu führen können, dass Teilbereiche gemieden oder verlassen werden.<br />
Wesentliche Wirkaspekte sind im Folgenden dargestellt.<br />
• Feldhamster: Insbesondere für die Bodenzwischenlagerung oder auch für<br />
Arbeitsstreifen <strong>und</strong> Baustraßen werden großenteils Ackerflächen genutzt. Vor<br />
dem Hintergr<strong>und</strong> einer Minimierung der Belastungen für andere <strong>Schutzgüter</strong><br />
ist diese Nutzung, die hochwertigere Biotope ausspart, gr<strong>und</strong>sätzlich sinnvoll.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der nahezu flächendeckenden besonderen Eignung der Ackerflächen<br />
als Lebensraum des im Raum nachgewiesenen Feldhamsters besteht<br />
die Gefahr, dass Hamsterbaue <strong>und</strong> Nahrungsflächen des Hamsters durch<br />
diese bauzeitliche Flächeninanspruchnahme zerstört werden. Daher sind spezielle<br />
Schutzvorkehrungen vorgesehen, die eine solche Auswirkung vermeiden<br />
(siehe Kap. 5.2.3). Damit können vorhabensbedingte Individuenverluste<br />
oder sogar Populationsgefährdungen der Art verhindert werden.<br />
• Brutvögel: Die Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Brutzeit<br />
von Vögeln (siehe Kap. 5.2.3) verhindert Individuenverluste. Störeffekte auf<br />
Habitatbereiche außerhalb der Baufelder durch den Baustellenbetrieb können<br />
minimiert werden (siehe Kap. 5.2.3) <strong>und</strong> sind ansonsten vorübergehend <strong>und</strong><br />
von den Tieren gegebenenfalls durch Ausweichen zu kompensieren (siehe<br />
aber Hinweise zur Graureiher-Kolonie bei Algermissen unter anlagebedingte<br />
Auswirkungen). Ansonsten werden die baubedingten Einflüsse deutlich überlagert<br />
von den anlagebedingt entstehenden Verlusten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
(siehe unten).<br />
• Fledermäuse: Durch entsprechende Schutzvorkehrungen (siehe Kap. 5.2.3)<br />
werden Individuenverluste vermieden. Ansonsten ist die Tiergruppe im Hinblick<br />
auf baubedingte Störeffekte wenig empfindlich. Die anlagebedingt entstehenden<br />
Beeinträchtigungen als Haupteinflussfaktor werden weiter unten<br />
beschrieben.<br />
Weitere Auswirkungen auf andere Artengruppen werden im Rahmen der anlagebedingten<br />
Auswirkungen weiter unten dargestellt, einschließlich der Hinweise<br />
auf Vorkehrungen zur Minimierung von Beeinträchtigungen.<br />
Wie beim Schutzgut <strong>Wasser</strong> (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>5.1) beschrieben, verschlechtern<br />
vor allem die Baggerungen im Kanalbett vorübergehend die <strong>Wasser</strong>qualität im<br />
Stichkanal. Die Schwebstoffbelastung <strong>und</strong> Sauerstoffzehrung sind jedoch nur<br />
räumlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt zu erwarten <strong>und</strong> insofern insgesamt von relativ<br />
geringer Wirkintensität. Es liegen keine besonders empfindlichen Habitatverhältnisse<br />
in dem künstlichen Kanalgewässer vor. Durch Schutzvorkehrungen<br />
(Kap. 5.2.3) können Schad- <strong>und</strong> Nährstoffstoffeinträge vermieden oder minimiert<br />
werden. Eine Gefährdung der Fischbestände ist insofern nicht zu erwarten.<br />
(Hinweise zum Makrozoobenthos erfolgen im Zusammenhang mit der<br />
Darstellung der anlagebedingten Wirkungen, siehe unten.)<br />
Insgesamt sind hinsichtlich des Wirkaspektes nur mäßige <strong>und</strong> relativ kurzzeitige<br />
Beeinträchtigungen für die aquatisch lebende Fauna im Stichkanal zu erwarten.
126 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-4<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />
in Tierhabitaten durch<br />
Unfälle<br />
• Vernichtung von Tierlebensräumen<br />
durch Überbauung,<br />
Geländeumgestaltung sowie<br />
veränderte Gewässerstrukturen<br />
nach dem Ausbau<br />
• sonstige Veränderungen von<br />
Tierlebensräumen infolge beseitigter<br />
Habitatstrukturen <strong>und</strong><br />
Standortveränderungen (Mikroklima,<br />
Standortfeuchte)<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Die Gefahr, dass im Zuge von Unfällen oder bei unsachgemäßem Umgang mit<br />
schadstoffhaltigen Materialien diese in Land- oder Gewässerlebensräume eingetragen<br />
werden, ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht auszuschließen. Die Gefahr beziehungsweise<br />
das Ausmaß der Belastung lässt sich jedoch durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen minimieren (siehe Kap. 5.2.3).<br />
anlagebedingte Auswirkungen<br />
Anlagebedingte Verluste oder Beeinträchtigungen von Tierhabitaten:<br />
Durch die Umgestaltung von Gewässer- <strong>und</strong> Landflächen entlang des Kanales<br />
kommt es zum Verlust von Tierhabitaten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen der Tiervorkommen.<br />
Im Folgenden werden die Beeinträchtigungen von wertgebenden<br />
Tierarten genauer dargelegt, welche über die gr<strong>und</strong>sätzlichen, im Zuge der Biotopverluste<br />
(siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>3) eintretenden allgemeinen Habitatbeeinträchtigungen<br />
hinausgehen oder von artenschutzrechtlicher Relevanz sind <strong>und</strong> insofern<br />
von spezifischer Bedeutung für das Schutzgut sind.<br />
• Brutvögel:<br />
- Ein Brutrevier des Mäusebussards (streng geschützte Art) geht im mittleren<br />
Abschnitt des Tiefen Einschnittes nordöstlich von Lühnde (Ostseite) verloren. In<br />
diesen bisher nicht erschlossenen Bereichen beiderseits des Kanales bleiben<br />
zwar Teile des Gehölzbestandes auf den Böschungen erhalten. Die umfangreicheren<br />
Gehölzverluste, die erstmalige Anlage von Betriebswegen entlang des<br />
Kanales <strong>und</strong> die absehbare Nutzung auch durch Erholungsuchende führen aber<br />
zu einer deutlich erhöhten Beunruhigung dieses Teilgebietes. Ein kleinräumiges<br />
Ausweichen der Art mit einem Verbleib im Nahbereich vor Ort ist vor diesem<br />
Hintergr<strong>und</strong> unwahrscheinlich. Es geht insofern ein für die Art günstiger Nistbereich<br />
verloren, was angesichts des eher defizitären Angebotes solcher Habitate<br />
im angrenzenden Raum eine negative Auswirkung darstellt.<br />
- In demselben Kanalabschnitt (ebenfalls Ostseite) geht ein Brutrevier des<br />
Grünspechtes (gefährdete <strong>und</strong> streng geschützte Art) durch die Böschungsumgestaltung<br />
verloren. Die vorhergehenden Aussagen treffen in ähnlicher Weise<br />
auch auch auf den Grünspecht zu.<br />
- Ein im Baufeld gelegener Brutstandort des Neuntöters (besonders geschützte,<br />
gefährdete Art) auf der Westseite im gleichen Kanalabschnitt (Tiefer Einschnitt)<br />
geht verloren.<br />
- Ein Brutrevier der Nachtigall (besonders geschützte, gefährdete Art) geht im<br />
Abschnitt zwischen den Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> 386 (Ostseite) verloren.<br />
- Südlich der Brücke 388 ist auf der Ostseite des Kanales der Standort einer<br />
Graureiher-Kolonie (besonders geschützte Art) von der Ausbaumaßnahme<br />
betroffen, die hier im Wesentlichen den Ausbau der wasserseitigen Böschung<br />
des Dammes vorsieht. In welchem Ausmaß Verluste von Horstbäumen eintreten,<br />
ist von deren exakter Lokalisierung <strong>und</strong> gegebenenfalls bestehenden Möglichkeiten<br />
zur Modifizierung der technischen Ausführung an der betroffenen<br />
Stelle abhängig. Im schlimmsten Fall kommt es zum Verlust des Koloniestandortes,<br />
der seit etwa 2000 von der Art genutzt wird (SCHOPPE 2006), was eine<br />
negative Auswirkung darstellen würde. Beim Erhalt sind Schutzvorkehrungen<br />
gegen erhebliche Störungen möglich <strong>und</strong> erforderlich (siehe Kap. 5.2.3). Wenn<br />
diese nicht durchführbar sind (zum Beispiel wegen unverhältnismäßig starker<br />
Behinderung des Bauablaufes), ist zumindest für das betroffene Brutjahr mit<br />
einem Verlassen des Koloniestandortes durch die Tiere zu rechnen.<br />
- Im Ausbauabschnitt zwischen den Brücken Nr. 391 <strong>und</strong> 392 ist ein Brutstandort<br />
des Eisvogels (streng geschützte, gefährdete Art) vom Ausbau der Kanalböschungen<br />
betroffen.<br />
- Sonstige nicht gefährdete oder streng geschützte, aber als europäische Vogelarten<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich besonders geschützte Vogelarten:<br />
Die umfangreichen <strong>und</strong> sich über lange Kanalabschnitte erstreckenden Verluste<br />
insbesondere von Gehölzbeständen (Hecken) entlang des Kanales bewirken<br />
zugleich den Verlust der Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate von weiteren, häufiger<br />
vorkommenden Arten. Während in der Regel solche Beeinträchtigungen von<br />
gehölzbrütenden Arten ohne spezifische Nistplatztreue durch Ausweicheffekte
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 127<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
der Tiere aufgefangen werden können, ist dies im Vorhabensgebiet nur eingeschränkt<br />
möglich. In der über weite Strecken gehölzarmen Ackerlandschaft<br />
bestehen nur wenige Ausweichmöglichkeiten. Zudem ist auch in den in der<br />
Umgebung vorhandenen <strong>und</strong> stellenweise auch am Kanal verbleibenden Gehölzbeständen<br />
die Aufnahmekapazität für weitere Brutpaare sehr begrenzt, da<br />
diese bereits heute Revierbereiche für weitere Tiere darstellen, welche diese<br />
Lebensräume in der insgesamt an vergleichbaren Habitatstrukturen defizitären<br />
Landschaft benötigen.<br />
Die geschilderte Situation betrifft schwerpunktmäßig die Kanalabschnitte von<br />
etwa SKH-km 1,5 bis 4,8, 6,4 bis 7,5 sowie zumindest einseitig die Abschnitte<br />
von SKH-km 9,5 bis 10,5 <strong>und</strong> 11,4 bis etwa 12. Auch wenn Individuenverluste<br />
durch Schutzvorkehrungen in der Bauphase zu vermeiden sind (Kap. 5.2.3), ist<br />
zu erwarten, dass die umfangreichen Habitatverluste, die sich über lange Kanalabschnitte<br />
hin erstrecken, zunächst kurz- bis mittelfristig negativ auf die<br />
örtlichen Bestände auswirken können. Neu gepflanzte Gehölzbestände können<br />
in der Regel erst mittel- bis längerfristig wieder gleichartige Funktionen für die<br />
Avifauna übernehmen.<br />
Im Hinblick auf mögliche Populationsveränderungen ist auf Folgendes hinzuweisen:<br />
Bei den im Einzelnen aufgeführten Arten ist jeweils nur ein nachgewiesener<br />
Brutstandort vom Verlust betroffen. Bei den Arten Mäusebussard, Grünspecht<br />
<strong>und</strong> Nachtigall sind im Untersuchungsgebiet zahlreiche weitere Brutstandorte<br />
abseits der Verlustbereiche festgestellt worden (siehe Kap. A2-1). Neuntöter<br />
<strong>und</strong> Eisvogel wurden zumindest im Untersuchungsgebiet nur an den vom Vorhaben<br />
betroffenen Stellen nachgewiesen.<br />
- Der Mäusebussard ist weder in Niedersachsen noch in der naturräumlichen<br />
Region Bergland mit Börden eine gefährdete Art, die auch eher einen positiven<br />
Entwicklungstrend aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE 2006). Angesichts<br />
des einen betroffenen Brutstandortes (im Untersuchungsgebiet 1 von 8<br />
Nachweisen) ist keine dauerhafte populationsrelevante Verschlechterung für die<br />
Art zu erwarten, auch wenn mit dem beschriebenen Verlust eines Niststandortes<br />
ein negativer Effekt eintritt.<br />
- Der im gleichen Kanalabschnitt betroffene Grünspecht ist landesweit <strong>und</strong><br />
regional gefährdet <strong>und</strong> unterliegt hinsichtlich der Bestandsentwicklung einem<br />
negativen Trend (KRÜGER & OLTMANNS 2007). Regional gilt die Art als selten<br />
(SCHOPPE 2006). Es ist allerdings nur 1 von 8 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />
Brutvorkommen betroffen. Kritische Effekte auf die Population sind<br />
unwahrscheinlich, auch wenn zwischenzeitlich eine gewisse Verschlechterung<br />
für die Art eintritt.<br />
- Für die gefährdete Nachtigall gilt ähnliches wie für den Grünspecht. Dabei<br />
beträgt der Verlust 1 von 20 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutstandorten,<br />
so dass ebenfalls keine populationsgefährdende Wirkung bis zum<br />
Greifen von Ausgleichseffekten durch Neupflanzungen zu erwarten ist.<br />
- Der möglicherweise eintretende Verlust oder zumindest Teilverlust von Habitaten<br />
der Graureiherkolonie betrifft eine nicht gefährdete Art, die landesweit wie<br />
auch im Kreis Hildesheim einen zunehmenden Entwicklungstrend aufweist<br />
(KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE 2006). Insofern sind die negativen Auswirkungen<br />
auf den betroffenen Bestand beziehungsweise Standort zumindest<br />
nicht als populationskritisch anzusehen.<br />
- Für den Neuntöter gilt, dass er zwar möglicherweise sogar im betroffenen<br />
Nistareal, einem ruderalen Gebüschsaum am Westrand des Tiefen Einschnittes<br />
bei Lühnde, verbleibt, da hier nur Teile des Habitates <strong>und</strong> angrenzender Gehölzbestände<br />
vorhabensbedingt verloren gehen. Wegen des zumindest im<br />
Untersuchungsgebiet nur einmaligen Nachweises <strong>und</strong> des landesweit eher<br />
negativen Entwicklungstrends der gefährdeten Art (KRÜGER & OLTMANNS 2007),<br />
sind jedoch ohne bestandsstützende Maßnahmen negative Auswirkungen auf<br />
den lokalen Artbestand nicht auszuschließen. Regional scheint der Neuntöter<br />
eher etwas zuzunehmen (SCHOPPE 2006).<br />
- Der wahrscheinlichen Verlust des Brutplatzes des Eisvogels betrifft zwar eine<br />
hinsichtlich des Bestandstrends relativ stabile, jedoch gefährdete (KRÜGER &<br />
OLTMANNS 2007) <strong>und</strong> regional seltene Art (SCHOPPE 2006). Deswegen <strong>und</strong><br />
wegen des nur einmaligen Nachweises gilt auch hier, dass kritische Auswirkungen<br />
auf die Population der Art ohne bestandsstützende Maßnahmen nicht aus-
128 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
zuschließen sind.<br />
- Für die sonstigen nicht gefährdeten Brutvogelarten gilt, dass sie als häufige<br />
Arten auch weiterhin im Raum vertreten sein werden - so etwa im Bereich der<br />
verbleibenden Gehölzbestände - <strong>und</strong> die Habitatbedingungen mit zunehmender<br />
Entwicklung neu gepflanzter Bestände sowie der weiteren Reifung der im Vorhinein<br />
angelegten Waldbestände bei Harsum (siehe oben) sich verbessern.<br />
Insofern ist auch für diese Arten nicht zu erwarten, dass anhaltend eine relevante<br />
Verschlechterung der Populationen eintritt.<br />
• Fledermäuse (streng geschützte, überwiegend gefährdete Arten):<br />
- Es ist in den vorliegenden Planungsabschnitten kein Wochenstubenquartier<br />
betroffen. Mögliche Zwischenquartiere wie Tagesschlafplätze an alten Brückenbauwerken<br />
oder in einzelnen älteren Höhlen- oder Spalten-Bäumen, gehen als<br />
Folge von Abriss <strong>und</strong> Gehölzbeseitigung in den jeweiligen Bauabschnitten<br />
sukzessive verloren. Auch wenn gewisse Ausweichmöglichkeiten für die Tiere<br />
bestehen, reduziert sich damit das Angebot an Fledermaus-Tagesquartieren.<br />
Eine fledermausgerechte Gestaltung der neu entstehenden Brücken- oder<br />
sonstigen Bauwerke kann diesen Effekt kurzfristig zumindest teilweise auffangen.<br />
Ohne zusätzliche stützende Maßnahmen können allerdings negative Auswirkungen<br />
auf die Populationen der Arten eintreten.<br />
- Die umfangreichen Verluste des kanalbegleitenden Gehölzbestandes bedeuten<br />
für die Tiergruppe zugleich eine Habitatverschlechterung in Jagdräumen<br />
von überdurchschnittlicher Bedeutung, zumal in der umgebenden Ackerflur ein<br />
deutliches Defizit an vergleichbaren Strukturen besteht. Es gehen wesentliche<br />
Leitstrukturen in diesen Jagdräumen längs des Kanales verloren, zugleich verringert<br />
sich das Nahrungsangebot (Insekten) in der veränderten mikroklimatische<br />
Situation (fehlender oder verringerter Windschutz von Gehölzrandzonen<br />
mit einem deutlichem reduziertem Auftreten von Insekten). Solche Verluste an<br />
Gehölzstrukturen ergeben sich auf beiden Seiten des Kanales. Sofern hinter<br />
den durch die Neuanlage von Böschungen <strong>und</strong> Wegen beseitigten Gehölzen<br />
weitere Bestände verbleiben, ist die Auswirkung von relativ geringer Intensität.<br />
Deutlich negativ machen sich die Verluste dort bemerkbar, wo dies nicht der<br />
Fall ist. Auf der Westseite des Kanales ist dies auf insgesamt etwa 4,7 km Streckenlänge<br />
der Fall, auf der Ostseite auf etwa 4,2 km. Dabei ergeben sich auf<br />
etwa 2,8 km Länge beiderseitige Verluste, das heißt Kanalabschnitte ohne<br />
Gehölzsaum auf beiden Seiten. Angesichts vorherrschender westlicher Winde<br />
<strong>und</strong> des Nord-Süd-Verlaufes des Kanales sind die Totalverluste auf der Westseite<br />
des Kanales hinsichtlich der beschriebenen mikroklimatischen Veränderungen<br />
am gravierendsten.<br />
Neu gepflanzte Gehölze längs des Kanales können erst mittelfristig ähnliche<br />
Habitatfunktionen übernehmen, im Falle von Tagesquartieren in Höhlen oder<br />
Spalten von Bäumen dauert dies noch länger.<br />
Es ist davon auszugehen, dass der Raum trotz der abschnittsweisen Ausbaumaßnahmen<br />
<strong>und</strong> somit Verschlechterung der Nahrungshabitate weiterhin als<br />
Jagdrevier von Fledermäusen genutzt wird, es allerdings ein stärkeres Ausweichen<br />
von Tieren in die wenig durch Vegetationsverluste <strong>und</strong> mikroklimatische<br />
Ungunst beeinflussten Teilbereiche am Kanal <strong>und</strong> der Umgebung geben wird.<br />
• Feldhamster (streng geschützte, b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedrohte Art):<br />
Die - abgesehen von der vorübergehenden Beanspruchung in der Bauphase<br />
(siehe oben) - sich aus den Umgestaltungen ergebende dauerhafte Umwandlung<br />
von potenziell für die Art geeigneten Habitaten, also in erster Linie Ackerflächen,<br />
ist im Vergleich zu den verbleibenden Ackerflächen beiderseits des<br />
Kanales sehr gering. Insofern sind in dieser Hinsicht keine relevanten negativen<br />
Veränderungen für die Art zu erwarten.<br />
• Reptilien (eine besonders geschützte Art):<br />
Die als einzige nicht gefährdete, aber besonders geschützte Art im Vorhabensgebiet<br />
festgestellte Waldeidechse verliert mit der großflächigen Vegetationsbeseitigung<br />
am Kanal Teillebensräume. Im Bereich der Probeflächen 2 (Westseite<br />
des Tiefen Einschnittes) <strong>und</strong> 5 (Westseite im Umfeld der Brücke 392, Verlade-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 129<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
stelle, Bahntrasse) sind auch Lebensräume von mehr als allgemeiner Bedeutung<br />
betroffen. Dort verbleiben zumindest außerhalb des Baufeldes auch geeignete<br />
Habitatstrukturen (Gehölzbestände <strong>und</strong> exponierte, sonnenreiche Offenbereiche)<br />
<strong>und</strong> somit auch in Teilen Rückzugsbereiche für die Art. Die Funktion<br />
der kanalbegleitenden Vegetationsbestände als Ausbreitungskorridor wird<br />
allerdings dort, wo diese über lange Abschnitte zunächst beseitigt werden, erst<br />
allmählich wieder entstehen, denn die Waldeidechse kann keine Distanzen von<br />
mehreren h<strong>und</strong>ert Metern überwinden. Es müssen also regelmäßig geeignete<br />
Lebensräume mit Wiederbesiedlungspotenzial erreichbar bleiben oder dies<br />
wieder werden.<br />
• Amphibien (besonders geschützte Arten):<br />
Es werden keine Laichgewässer der im Untersuchungsgebiet vorkommenden<br />
ungefährdeten Arten vorhabensbedingt in Anspruch genommen. Den Gewässern<br />
zuzuordnende Landlebensräume verbleiben in ausreichendem Umfang<br />
<strong>und</strong> entstehen ansonsten mit der Wiederentwicklung von Gehölzbeständen am<br />
Kanal neu. Deutliche negative Auswirkungen auf die Artengruppe sind insofern<br />
nicht zu erwarten.<br />
• Libellen (besonders geschützte Arten):<br />
Als relevante Auswirkung sind hauptsächlich die Vegetationsverluste am Kanalufer<br />
im Tiefen Einschnitt nördlich der Brücke 385 anzusehen (Lebensraum<br />
von besonderer Bedeutung für die Artengruppe). Hier werden mit der Beseitigung<br />
überdurchschnittlich gut ausgeprägter feuchter Hochstaudenfluren <strong>und</strong><br />
angrenzender Gehölze Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Reifehabitate beseitigt.<br />
Bei der dort fest gestellten, als einzige streng geschützten <strong>und</strong> gemäß der niedersächsischen<br />
Roten Liste (von 1983, zur fehlenden Aktualität der Einstufung<br />
siehe die Hinweise in Kap. <strong>3.</strong>2.2 <strong>und</strong> A2.5 im Anhang) hochgradig gefährdeten<br />
Grünen Keiljungfer handelt es sich um ein nicht bodenständiges Vorkommen<br />
der Art mit nur einmaliger Beobachtung im September 2008. Ansonsten sind die<br />
an der beschriebenen Probestelle vorkommenden Arten besonders geschützte<br />
<strong>und</strong> zum Teil auch gefährdete Arten. Durch entsprechende Vorkehrungen zum<br />
teilweisen Erhalt der feuchten Hochstaudenfluren vor Ort (siehe Kap. 5.2.3) <strong>und</strong><br />
durch die Tatsache, dass Teile des Böschungs-Gehölzbestandes im betroffenen<br />
Kanalabschnitt verbleiben, können die negativen Auswirkungen zumindest<br />
reduziert werden.<br />
• Tagfalter (4 der 29 nachgewiesenen Arten besonders geschützt):<br />
Als Lebensraum mit überdurchschnittlicher Bedeutung (Wertstufe IV) ist der<br />
Abschnitt zwischen den Brücken 383 <strong>und</strong> 385 betroffen (Tiefer Einschnitt, beidseitig).<br />
Auch wenn - wie oben beschrieben - Teile der Vegetationsbestände<br />
erhalten bleiben, ergeben sich Habitatverluste, die zu Beeinträchtigungen führen.<br />
Ähnliches gilt für die gleich bewertete Probefläche T4 zwischen etwa SKHkm<br />
9,0 <strong>und</strong> der Brücke 390 (Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren trockenwarmer Standorte),<br />
wo mit dem Resedafalter das einzige Vorkommen einer gefährdeten Art<br />
festgestellt wurde.<br />
Ansonsten gilt, dass überall dort, wo Gehölze entfernt werden, davon auszugehen<br />
ist, dass sich dadurch das Mikroklima negativ verändert (fehlender Windschutz)<br />
beziehungsweise auch Raupenlebensräume vernichtet werden. Weiterhin<br />
wird dadurch die Funktion des Kanales als Ausbreitungsstruktur insbesondere<br />
für gehölzbewohnende Arten beeinträchtigt.<br />
• Wildbienen (besonders geschützte Arten):<br />
Für diese Artengruppe, deren Probeflächen identisch mit denen der Tagfalter<br />
sind, gilt eine ähnliche räumliche Betroffenheit wie für die Tagfalter. Auch bei<br />
ihnen betreffen die beidseitigen Vegetationsverluste im Tiefen Einschnitt überdurchschnittlich<br />
bedeutsame Lebensräume (Wertstufen V <strong>und</strong> IV) mit zum Teil<br />
gefährdeten <strong>und</strong> sogar stark gefährdeten Arten, im Fall von Epeoloides coecutiens<br />
einer regional vom Aussterben bedrohten Art. Auch auf den Probeflächen
130 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
W4 (= T4, siehe oben) sowie die Flächen W5 <strong>und</strong> W6 (östliche Kanalböschungen<br />
zwischen den Brücken 391 <strong>und</strong> 392A <strong>und</strong> 392B / Autobahn A 7) führen die<br />
größerflächigen Vegetationsverluste zu Habitatbeeinträchtigungen.<br />
Gleichermaßen treffen die mikroklimatisch negativen Veränderungen zu.<br />
• Heuschrecken:<br />
Für den von Umgestaltungen betroffenen Bereich der feuchten Hochstaudenfluren<br />
nördlich der Brücke 385 (Lebensraum von allgemeiner bis besonderer Bedeutung<br />
für die Artengruppe, Wertstufe IV) treffen sinngemäß die darauf bezogenen<br />
Aussagen über eine negative Auswirkung der Vegetationsverluste bei<br />
der Artengruppe der Libellen (<strong>und</strong> ähnlich bei anderen Tierarten) zu. Dies gilt<br />
auch für die mikroklimatischen Veränderungen.<br />
Ansonsten können durch den Erhalt von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>und</strong> ähnlichen<br />
für die Artengruppe günstigen Offenbiotopen außerhalb der Baufelder<br />
bedeutsamere Lebensräume erhalten bleiben. Eine möglichst zügige Neuentwicklung<br />
von ähnlicher Vegetation nach den Erdarbeiten kann relativ zeitnah<br />
geeignete Habitatbedingungen wiederherstellen (siehe auch Kap. 5.2.3).<br />
• Laufkäfer (2 der 72 nachgewiesenen Arten besonders geschützt):<br />
Für die Artengruppe besonders bedeutsame Lebensräume sind dort betroffen,<br />
wo kanalnahe historische alte Waldstandorte im Raum Harsum randlich in Anspruch<br />
genommen werden. Allerdings verbleiben dort gleichartige Habitate in<br />
großem Umfang. Insofern ist nicht zu erwarten, dass die relativ kleinflächigen<br />
Verluste mehr als nur geringe negative Auswirkungen für die lokalen Populationen<br />
der Arten haben. Eine möglichst geringe Flächenbeanspruchung in der<br />
Bauphase, das heißt Minimierung von Arbeitsstreifen in solchen besonders<br />
bedeutsamen Bereichen, kann die Beeinträchtigung weiter minimieren (siehe<br />
auch Kap. 5.2.3).<br />
Ansonsten gehen durch die Vegetationsverluste in den Böschungszonen des<br />
Kanales in der überwiegend ausgeräumten Bördelandschaft seltene Strukturen<br />
verloren <strong>und</strong> damit allgemein bedeutsame Lebensräume, Trittsteinbiotope <strong>und</strong><br />
Ausbreitungsstrukturen auch für Laufkäfer, insbesondere für Arten gehölzdominierter<br />
Biotope.<br />
• Fische:<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass der Stichkanal eine relativ naturferne artenarme<br />
Fischbiozönose aufweist, Vorkehrungen gegen eine Verschlechterung der Habitatverhältnisse<br />
im Gewässer <strong>und</strong> eine abschnittsweise Umsetzung des Gewässerausbaus<br />
mit entsprechenden Ausweichmöglichkeiten für die Tiere in den<br />
Bauphasen vorgesehen sind (siehe oben unter den baubedingten Auswirkungen<br />
<strong>und</strong> Kap. 5.2.3), ist vorhabensbedingt nicht mit erheblichen negativen Veränderungen<br />
für die Artengruppe zu rechnen.<br />
• Makrozoobenthos:<br />
Der in der Bauphase erfolgende fast vollständige Austausch der alten Steinschüttungen<br />
sowie die Sedimententnahme beseitigen wesentliche Habitatelemente<br />
der betroffenen Arten des Makrozoobenthos. Der zeitlich <strong>und</strong> räumliche<br />
versetzte Ausbau beziehungsweise Einbau von nicht oder nur in Teilabschnitten<br />
verklammerten Steinschüttungen (siehe Kap. 5.2.<strong>3.</strong>) trägt dazu bei, dass eine<br />
relativ kurzfristige Neubesiedlung beziehungsweise Wiederausbreitung von auf<br />
dem Gewässergr<strong>und</strong> lebenden Kleinlebewesen erfolgen kann. Mit der Anhebung<br />
des <strong>Wasser</strong>standes <strong>und</strong> der leichten Erweiterung des Gewässerbettes<br />
entsteht kurz- bis mittelfristig ein vergrößerter aquatischer Lebensraum.<br />
Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten des Makrozoobenthos<br />
wurden in den betroffenen Kanalabschnitte bis zur Brücke 392A <strong>und</strong> 392B<br />
(Autobahn BAB 7) nicht festgestellt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 131<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Sonstige Arten:<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Die Zufallsf<strong>und</strong>e von seltenen, zum Teil auch stärker gefährdeten Arten aus den<br />
Gruppen der Hautflügler, Nachtfalter <strong>und</strong> Käfer im Bereich der - auch für die<br />
anderen Tiergruppen - überdurchschnittlich bedeutsamen Uferzonen des Tiefen<br />
Einschnittes nördlich der Brücke 385 weisen darauf hin, dass die Verluste von<br />
Gehölzbeständen <strong>und</strong> feuchten Hochstaudenfluren auch eine Beeinträchtigung<br />
für diese sonstigen Arten bewirken. Es gelten insofern sinngemäß auch die auf<br />
die anderen Insektengruppen bezogenen Aussagen für diesen Bereich.<br />
Hinsichtlich der auf der Ostseite des Kanales zwischen der Brücke 391 <strong>und</strong> der<br />
Autobahn BAB 7 (Brücke 392A <strong>und</strong> 392B) festgestellten Vorkommen des seltenen,<br />
b<strong>und</strong>esweit stark gefährdeten Bockkäfers Plagionotus detritus sind Habitatverluste<br />
in diesen überdurchschnittlich bedeutsamen Lebensräumen zu erwarten.<br />
Es ist davon auszugehen, dass als Brutbäume für die Art erforderliche<br />
Buchen <strong>und</strong> Eichen mit anbrüchigen, älteren, gut der Sonne ausgesetzten Kronen<br />
auch in den dortigen Kanalrandzonen von Verlusten betroffen sind, da es<br />
im genannten Ausbauabschnitt durchgehend zu einer Beseitigung der Vegetation<br />
in einem Streifen neben dem Gewässer von mehr als 20 m, zum Teil bis zu<br />
40 m Tiefe kommt. Inwieweit ein teilweiser Erhalt solcher Brutbäume zumindest<br />
durch die flexible Handhabung des Arbeitsstreifens möglich ist, hängt von der<br />
konkreten Bauausführung ab (siehe auch Kap. 5.2.3). Möglicherweise werden<br />
auch geeignete potenzielle Habitatbäume durch die Freistellung verbleibender<br />
Exemplare hinter der Fällzone geschaffen.<br />
Die Landschaftsumgestaltungen betreffen in rechtlicher Hinsicht Teilbereiche der<br />
Landschaftsschutzgebiete „Kanalkippe Bolzum“ (H-042), „Algermissener Kippe<br />
(Bennerskippe)“ (Hi-006), „Unterer Bruchgraben“ (Hi-007), „Harsumer Holz“ (Hi-<br />
011) <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ (Hi-010). Die vorhabensbedingt sich ergebenden Verluste<br />
an Landschaftsstrukturen umfassen schädigende Wirkungen im Sinne des § 2 der<br />
Schutzgebietsverordnung zu den genannten Schutzgebieten.<br />
5.<strong>3.</strong>2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In der Tab. 5-6 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Tiere im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.
132 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-6: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Tiere.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />
Auswirkungen<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />
• möglicher Verlust des Standortes<br />
einer Graureiher-Kolonie - Fortpflanzungs-<br />
<strong>und</strong> Ruhestätte einer europäisch<br />
geschützten Art (mit spezifischer<br />
Nistplatztreue) durch Gehölzverluste<br />
(A, B)<br />
• Verlust von Bruthabitaten ungefährdeter<br />
europäischer Vogelarten einschließlich<br />
des Mäusebussards sowie<br />
je eines Brutstandortes der Arten<br />
Grünspecht <strong>und</strong> Nachtigall (beide<br />
gefährdete Arten) - Vogelarten mit<br />
wechselnden Fortpflanzungsstätten<br />
(ohne spezifische Nistplatztreue)<br />
durch umfangreiche Gehölz- <strong>und</strong><br />
sonstige Vegetationsverluste (A, B)<br />
Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
III Die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann bei Verlust<br />
der Horstbäume im räumlichen Zusammenhang<br />
nicht mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich<br />
um einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des<br />
§ 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />
gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Da eine<br />
nicht gefährdete Art, die landesweit wie auch im<br />
Kreis Hildesheim einen zunehmenden Entwicklungstrend<br />
aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007,<br />
SCHOPPE 2006), betroffen ist <strong>und</strong> durch Kompensationsmaßnahmen<br />
negative Auswirkungen auf<br />
den betroffenen Bestand begrenzt werden, sind<br />
diese nicht als populationskritisch anzusehen.<br />
Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen<br />
zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />
entsprechende<br />
werden.<br />
Schutzvorkehrungen verhindert<br />
III<br />
Wegen der Betroffenheit eines Koloniestandortes<br />
wird trotz der fehlenden Gefährdung der Art im Fall<br />
des Verlustes dies als erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG eingestuft, die ausgleichbar<br />
oder ersetzbar im Sinne von § 15<br />
BNatSchG ist.<br />
Hinweis: Für den Fall, dass durch entsprechende<br />
Vorkehrungen Verluste von Horstbäumen vermieden<br />
werden können, entfällt der Tatbestand des<br />
Verstoßes gegen das Zugriffsverbot.<br />
Es handelt sich wegen des großen Umfangs an<br />
Gehölzverlusten in einem an kurzfristigen Ausweichhabitaten<br />
defizitären Raum um erhebliche<br />
Beeinträchtigungen im Sinne von § 14 BNatSchG,<br />
die ausgleichbar oder ersetzbar im Sinne von § 15<br />
BNatSchG sind.<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann im räumlichen<br />
Zusammenhang zunächst nicht mehr erfüllt<br />
werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />
gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so<br />
dass ein Ausnahmeverfahren gemäß § 45<br />
BNatSchG erforderlich ist. Durch Kompensationsmaßnahmen<br />
können negative Auswirkungen auf<br />
den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass<br />
diese nicht als populationskritisch anzusehen sind.<br />
Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen<br />
zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />
entsprechende<br />
werden.<br />
Schutzvorkehrungen verhindert
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 133<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Auswirkungen<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />
• Verluste von älteren Gehölzen entlang<br />
des Kanales sowie von Brückenteilen<br />
als potenzielle Quartiere streng geschützter<br />
Fledermausarten (Tagesschlafplätze,<br />
Zwischenquartiere) (A,<br />
B)<br />
• Verlust je eines Brutstandortes der<br />
europäischen Vogelarten Neuntöter<br />
<strong>und</strong> Eisvogel (gefährdete Arten), (A,<br />
B)<br />
• Durch umfangreiche Gehölzverluste<br />
bewirkte Habitatverschlechterung für<br />
streng geschützte Fledermausarten in<br />
Jagdräumen von überdurchschnittlicher<br />
Bedeutung (A, B)<br />
Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
III Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />
im Sinne von § 15 BNatSchG ist.<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten<br />
kann im räumlichen Zusammenhang zunächst<br />
nicht mehr vollständig erfüllt werden. Insofern<br />
handelt es sich um einen Verstoß gegen die<br />
Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein<br />
Ausnahmeverfahren gemäß § 45 BNatSchG erforderlich<br />
ist. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
(siehe artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
<strong>und</strong> Kap. 5.2.<strong>3.</strong>2) kann sicher gestellt werden, dass<br />
die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten<br />
im räumlichen Zusammenhang zumindest<br />
teilweise bestehen bleibt. Durch Kompensationsmaßnahmen<br />
können negative Auswirkungen auf<br />
den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass<br />
diese nicht als populationskritisch anzusehen sind.<br />
Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen<br />
zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />
Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />
entsprechende<br />
werden.<br />
Schutzvorkehrungen verhindert<br />
II Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar im<br />
Sinne von § 15 BNatSchG sind.<br />
Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (siehe<br />
artenschutzrechtlicher Fachbeitrag <strong>und</strong> Kap.<br />
5.2.<strong>3.</strong>2) kann sicher gestellt werden, dass die ökologische<br />
Funktion der betroffenen Fortpflanzungsoder<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin gegeben ist. Somit liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote<br />
des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />
entsprechende<br />
werden.<br />
Schutzvorkehrungen verhindert<br />
II Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />
oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />
ist.<br />
Artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG<br />
greifen für die Beeinträchtigung von Jagdhabitaten<br />
nicht, da diese nicht zu den geschützten Lebensstätten<br />
gehören.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />
entsprechende<br />
werden.<br />
Schutzvorkehrungen verhindert
134 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Auswirkungen<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />
• Habitatverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
von Tierlebensräumen mit überdurchschnittlicherSchutzgutbedeutung<br />
- Artengruppen mit überwiegend<br />
besonders, aber nicht streng geschützten<br />
Arten (A, B):<br />
- Verluste von feuchten Hochstaudenfluren<br />
<strong>und</strong> Gehölzbeständen im Tiefen<br />
Einschnitt nördlich der Brücke 385<br />
(Libellen, Tagfalter, Wildbienen, sonstige<br />
Insektenarten, Reptilien, Heuschrecken<br />
[nicht besonders geschützte<br />
Artengruppe]);<br />
- Verluste von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
etwa von SKH-km 9 bis Brücke 390<br />
(Tagfalter, Wildbienen);<br />
- Verluste von Gehölz- <strong>und</strong> sonstiger<br />
Vegetation - östliche Kanalseite zwischen<br />
Brücken 391, 392A <strong>und</strong> 392B<br />
(Wildbienen)<br />
• Habitatverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />
von Tierlebensräumen mit allgemeiner<br />
Schutzgutbedeutung beziehungsweise<br />
Beeinträchtigung der allgemeinen<br />
Verbindungsfunktionen der<br />
kanalbegleitenden Vegetationsbestände<br />
im Habitatverb<strong>und</strong>, mikroklimatische<br />
Verschlechterung der Habitatverhältnisse<br />
in Kanalabschnitten mit<br />
vollständiger Gehölzbeseitigung (A, B)<br />
- überwiegend besonders geschützte<br />
Arten: Libellen, Tagfalter, Wildbienen,<br />
sonstige Insektenarten, Laufkäfer,<br />
Reptilien; Amphibien nicht geschützte<br />
Artengruppe: Heuschrecken<br />
• Zerstörung von Lebensstätten sonstiger<br />
besonders geschützter Säugetier-,<br />
Insekten-, Spinnen- <strong>und</strong> Weichtierarten<br />
durch Habitatverluste im Baufeld<br />
(A, B)<br />
• Beeinträchtigung der folgenden Landschaftsschutzgebiete<br />
(LSG) durch die<br />
Beseitigung von auch für die Tierwelt<br />
bedeutsamen Landschaftsstrukturen<br />
(A, B)<br />
- LSG „Kanalkippe Bolzum“<br />
- LSG „Algermissener Kippe“<br />
- LSG „Unterer Bruchgraben“<br />
- LSG „Harsumer Holz“<br />
- LSG „Klein Förster Holz“<br />
Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
II Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />
oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG sind.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung<br />
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter<br />
Arten liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />
kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine<br />
europarechtlich geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich<br />
um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff<br />
handelt (ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigung).<br />
II Aus Gründen der Rechtssicherheit ist vorsorglich<br />
davon auszugehen, dass entsprechende Zerstörungen<br />
stattfinden, da eine Erfassung jeder Lebensstätte<br />
geschützter Tierarten unverhältnismäßig<br />
ist.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise Beschädigung<br />
von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten liegt gemäß<br />
§ 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die<br />
Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor, da<br />
die betreffenden Arten keine europarechtlich geschützten<br />
Tiere sind <strong>und</strong> die Maßnahme der<br />
Durchführung eines zulässigen Eingriffes (aus-<br />
gleichbar oder ersetzbar) dient.<br />
II Es handelt sich um schädigende Wirkungen im<br />
Sinne der Verbotstatbestände der Schutzgebietsverordnung,<br />
die einer Bewilligung bedürfen (im vorliegenden<br />
Fall aufgr<strong>und</strong> der Konzentrationswirkung<br />
der Planfeststellung durch die Planfeststellungsbehörde).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 135<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Auswirkungen<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />
• mögliche Beeinträchtigung des Feldhamsters<br />
(streng geschützte Art)<br />
durch die Flächeninanspruchnahme<br />
(B, A)<br />
• Beeinträchtigung sonstiger aquatisch<br />
lebender Fauna (Fische, Makrozoobenthos)<br />
durch die Umgestaltung des<br />
Kanal-Gewässerbettes oder Beeinträchtigung<br />
der <strong>Wasser</strong>qualität (A, B)<br />
• mögliche Beeinträchtigung von terrestrischen<br />
Tierlebensräumen durch<br />
stoffliche Einträge in der Bauphase<br />
(B)<br />
• Baubedingte Beunruhigung von Tierarten<br />
(B)<br />
Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen,<br />
der zeitlichen Befristung der<br />
Baumaßnahmen <strong>und</strong> der nur sehr geringfügigen<br />
dauerhaften Verluste an potenzieller Habitatfläche<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen im<br />
Sinne der Eingriffsregelung oder des Artenschutzrechtes<br />
zu erwarten.<br />
I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />
einschließlich der Vorkehrungen<br />
gegen eine Verschlechterung der Habitatverhältnisse<br />
im Gewässer sowie der abschnittsweisen<br />
Umsetzung der Ausbaumaßnahme sind keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> der zeitlichen Befristung<br />
der Baumaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
im Sinne der Eingriffsregelung oder<br />
des Artenschutzrechts zu erwarten.<br />
I Es handelt sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung,<br />
die durch Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />
gemindert wird <strong>und</strong> zudem jeweils nur<br />
Teilabschnitte der Ausbaustrecke am Kanal betrifft.<br />
Es sind insofern keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
im Sinne der Eingriffsregelung oder des<br />
Artenschutzes zu erwarten.<br />
5.<strong>3.</strong>2.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Für die erheblichen Beeinträchtigungen der verschiedenen Artengruppen durch die<br />
umfangreichen Gehölzverluste treten Kompensationseffekte nach <strong>und</strong> nach dadurch<br />
ein, dass nach Fertigstellung der Böschungsumgestaltungen die Einschnittsböschungen<br />
wieder bepflanzt werden können <strong>und</strong> somit mittel- bis längerfristig gleichartige Habitatstrukturen<br />
entlang des Stichkanales entstehen, welche die verbliebenen Gehölzstrukturen<br />
ergänzen. Durch die abschnittsweise Umsetzung des Ausbaus <strong>und</strong> damit<br />
auch Beseitigung <strong>und</strong> Neupflanzung von Gehölzen kann der zeitliche Verzug in der<br />
Funktionserfüllung neuer Pflanzungen etwas abgemildert werden.<br />
Zusätzlich kann die Verzögerung in der Wirksamkeit dadurch kompensiert werden,<br />
dass außerhalb der im Baufeld beanspruchten Flächen <strong>und</strong> vor Beginn der Gehölzbeseitigung<br />
im betroffenen Raum Pflanzungen erfolgen, welche dann noch eher in der<br />
Lage sind, Kompensationseffekte für die betroffenen Tierarten zu übernehmen. Im Fall<br />
des am Westrand des Tiefen Einschnittes betroffenen Brutstandortes des Neuntöters<br />
kann die vorgezogene Anlage von zusätzlichen Gebüschstrukturen (mit dornentragen-
136 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
den Arten) relativ zeitnah die Teilverluste an gleichartigen Gehölzbeständen ausgleichen<br />
15 (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG).<br />
Der Verlust von eher durch Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren geprägten Tierhabitaten kann<br />
durch die Neuentwicklung ähnlicher Biotopbestände auf Teilflächen nach Neugestaltung<br />
der Böschungen <strong>und</strong> Wege entlang des Kanales erfolgen. Im Vergleich mit den<br />
neu gepflanzten Gehölzbeständen ist auf solchen Flächen deutlich eher mit einer<br />
Funktionswirkung zu rechnen.<br />
Hinsichtlich der Verluste der für zahlreiche Tierarten überdurchschnittlich bedeutsamen<br />
feuchten Hochstaudenfluren am Kanalufer im Tiefen Einschnitt nördlich der Brücke<br />
385 zielen die Sicherungsmaßnahmen (Kap. 5.2.3) darauf, zunächst Teilbestände<br />
dieser wertvollen Habitatstrukturen zu sichern. Mit dem zeitnahen Wiedereinbringen<br />
von gesicherten Beständen nach der Böschungsumgestaltung kann die Kompensation<br />
für den vorübergehenden Totalverlust der Habitate gefördert <strong>und</strong> zeitlich beschleunigt<br />
werden.<br />
Für die Fledermausfauna können durch das Anbringen von künstlichen Unterschlupfmöglichkeiten<br />
(Fledermauskästen oder -bretter) an geeigneten Bäumen oder Bauwerken<br />
vor Ort die sukzessive <strong>und</strong> kurz- bis mittelfristig entstehenden Defizite an<br />
Tagesquartieren ausgeglichen werden (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme).<br />
Als Kompensationsmaßnahme, welche auf die Verbesserung des Habitatangebotes von<br />
vor allem Fledermäusen, Spechtarten oder auch Greifvögeln wie dem Mäusebussard<br />
zielt, ist der langfristige Erhalt von geeigneten älteren Bäumen (außerhalb der Baufelder)<br />
in Wald- oder ähnlichen flächenhaften Gehölzbeständen anzusehen. Der Verzicht<br />
auf die Endnutzung solcher Bäume, das heißt eine gewisse Einschränkung der forstlichen<br />
Nutzung in definierten Beständen, verbessert das Angebot an Höhlen <strong>und</strong> Horstplätzen<br />
dauerhaft. 16<br />
Durch die Schaffung eines künstlichen Bruthöhlenangebotes kann der voraussichtliche<br />
Verlust eines Brutstandortes des Eisvogels im Bereich der Kanalböschungen zwischen<br />
den Brücken Nr. 391 <strong>und</strong> 392 ausgeglichen werden. Aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />
muss dies als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme durchgeführt werden.<br />
15 Die zeitnahe Wirksamkeit solcher Gehölzbestände setzt dabei die Pflanzung größerer Sortimente voraus<br />
(gegebenenfalls auch Verpflanzung dazu noch geeigneter vor Ort befindlicher Sträucher).<br />
16 Entsprechend dem Hinweis in Kap. A.2.1 im Anhang ist gerade durch die Altholzentnahme im Hollenmeer-<br />
Holz wahrscheinlich der Brutplatz des Rotmilans dort verloren gegangen. Der gezielte Altholzerhalt kann<br />
insofern solche prinzipiell zulässigen nutzungsbedingten Effekte verringern.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 137<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>3 Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Die Übersicht in Tab. 5-7 beschreibt die zu erwartenden vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Pflanzen. Weitere mögliche indirekte Auswirkungen durch<br />
Veränderungen von Gr<strong>und</strong>wasserständen in der Bauphase ergeben sich - wie beim<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong> beschrieben (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>5.1) - nicht.<br />
Tab. 5-7: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Verlust <strong>und</strong> Schädigung von<br />
Vegetations-/Biotopbeständen<br />
durch Überbauung oder sonstige<br />
Geländeumgestaltungen<br />
einschließlich Baustellenbetrieb<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
anlage- <strong>und</strong> baubedingte Auswirkungen<br />
Biotopverluste im Umgestaltungsgebiet (Baufelder):<br />
Die Flächeninanspruchnahme für die dauerhaften Geländeumgestaltungen <strong>und</strong><br />
neuen Wege- <strong>und</strong> Straßenbauwerke (Brücken) sowie durch Arbeitsstreifen vor<br />
allem entlang der neuen Böschungen sowie Lager- <strong>und</strong> sonstige Baustelleneinrichtungsflächen<br />
führt - auch unter Berücksichtigung von Schutzvorkehrungen,<br />
siehe Kap. 5.2.3 - zu großflächigen Vegetations- beziehungsweise Biotopverlusten.<br />
Entsprechend den in den Lageplänen der technischen Planung abgegrenzten<br />
Baufeldern wurde der Umfang der Verluste beziehungsweise betroffenen<br />
Flächen näherungsweise ermittelt. Er ist im Folgenden dargestellt.<br />
Biotopflächen der Wertstufe 5:<br />
− 3,05 ha älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher<br />
Standorte (WCR 3, WCR 2)<br />
Biotopflächen der Wertstufe 4:<br />
− 8,8 ha mittelalte Laubforstbestände aus heimischen Arten (WXH 2),<br />
− 13,6 ha Strauch-Baumhecken (HFM),<br />
− 0,1 ha naturnahe Feldgehölze (HN 2),<br />
− 0,2 ha Laubwald-Jungbestand mit Prägung des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-<br />
Mischwaldes feuchter, basenreicher Standorte (WJL/WCR 1) (vorgezogene<br />
Ausgleichspflanzungen bei Harsum),<br />
− 0,3 ha verbuschte Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren in Durchdringung mit mesophilen<br />
Gebüschen (UHFv/BMS, UHMv/BMS)<br />
Biotopflächen der Wertstufe 3:<br />
−
138 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />
im Bereich von Pflanzenwuchsorten<br />
durch Unfälle<br />
in der Bauphase<br />
• Veränderungen von Vegetationsausprägungen<br />
infolge von<br />
Standortveränderungen (vor<br />
allem der Standortfeuchte)<br />
durch Beeinflussung der lokalen<br />
Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
−
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 139<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
ebenda) wäre nur kleinräumig wirksam. Im betroffenen Bereich der Einschnittsböschungen<br />
gehen erhebliche Anteile der vorhandenen Gehölzvegetation<br />
ohnehin durch die Umgestaltung verloren. Die verbleibenden Bestände an<br />
mittelaltem Laubforst (WXH 2) stellen sich offensichtlich nicht als gr<strong>und</strong>wassergeprägte<br />
Biotope dar. Gemäß den hydrogeologischen Erkenntnissen für den<br />
genannten Abschnitt, die nicht ganz eindeutig sind (MONTENEGRO 2008, vergleiche<br />
auch Kap. <strong>3.</strong>5.2) sind auch nur geringe Wechselbeziehungen zwischen<br />
Kanal <strong>und</strong> tieferen Gr<strong>und</strong>wasserleitern gegeben. Unmittelbar an die Kanalböschungen<br />
grenzen im Hinblick auf eine mögliche Entwässerungswirkung wenig<br />
empfindliche Ackerbiotope an. Insgesamt sind insofern auch für den Tiefen<br />
Einschnitt keine relevanten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut unter<br />
dem beschriebenen Wirkaspekt zu erwarten.<br />
Die Landschaftsumgestaltungen betreffen in rechtlicher Hinsicht Teilbereiche der<br />
Landschaftsschutzgebiete „Kanalkippe Bolzum“ (H-042), „Algermissener Kippe<br />
(Bennerskippe)“ (Hi-006), „Unterer Bruchgraben“ (Hi-007), „Harsumer Holz“ (Hi-<br />
011) <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ (Hi-010). Die vorhabensbedingt sich ergebenden Verluste<br />
an Landschaftsstrukturen umfassen schädigende Wirkungen im Sinne des § 2 der<br />
Schutzgebietsverordnung zu den genannten Schutzgebieten.<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In der Tab. 5-8 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Pflanzen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.
140 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-8: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Pflanzen.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich; bei der Differenzierung innerhalb der<br />
Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“ <strong>und</strong> diese als „c“.<br />
Auswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1) Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
- IV -<br />
• Verlust von Wald im Sinne des III Es handelt sich um eine Waldumwandlung im<br />
NWaldLG (A, B)<br />
Sinne von § 8 Abs. 1 NWaldLG, die ersetzbar im<br />
- 14,8 ha Gehölz- <strong>und</strong> Ruderalflächen<br />
Sinne von § 8 Abs. 4 NWaldLG ist. Die<br />
Genehmigung erfordert gemäß § 8 Abs. 3<br />
NWaldLG Belange der Allgemeinheit, die der<br />
Erhaltung der Waldfunktionen überwiegen.<br />
• Verlust von Vegetationsbeständen (A, II a Es handelt sich um eine erhebliche<br />
B) - Wertstufe V<br />
Beeinträchtigung im Sinne von § 14 BNatSchG, die<br />
− 3,05 ha älterer Eichen- <strong>und</strong><br />
nicht ausgleichbar, aber ersetzbar im Sinne von<br />
Hainbuchen-Mischwald feuchter,<br />
basenreicher Standorte (WCR 3,<br />
WCR 2)<br />
§ 15 BNatSchG ist.<br />
Es sind Flächen eines FFH-Lebensraumtyps<br />
(9160) betroffen, die außerhalb eines FFH-<br />
Gebietes liegen.<br />
• Verlust von Vegetationsbeständen (A, II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
B) - Wertstufe IV<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die zum Teil nicht<br />
− -8,8 ha mittelalte Laubforstbestände<br />
ausgleichbar, zumindest aber ersetzbar im Sinne<br />
aus heimischen Arten (WXH 2),<br />
von § 15 BNatSchG sind.<br />
− 13,6 ha Strauch-Baumhecken (HFM),<br />
Im Fall der als vorgezogene<br />
− 0,1 ha naturnahe Feldgehölze (HN 2),<br />
− 0,2 ha Laubwald-Jungbestand mit<br />
Prägung des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes<br />
feuchter,<br />
basenreicher Standorte (WJL/WCR 1)<br />
(vorgezogene Ausgleichspflanzungen<br />
bei Harsum),<br />
Ausgleichspflanzungen angelegten jungen<br />
Waldbestände bei Harsum geht der<br />
Kompensationsstatus (siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>5) im betroffenen<br />
Umfang verloren.<br />
• 0,3 ha verbuschte Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenfluren in Durchdringung mit<br />
mesophilen Gebüschen (UHFv/BMS,<br />
UHMv/BMS)<br />
• Verlust von Vegetationsbeständen (A, II c Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
B) - Wertstufe III<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar im<br />
− < 0,05 ha Mischbestände aus Hybridpappelforst<br />
<strong>und</strong> Laubforst aus einheimischen<br />
Arten (WXP 3 / WXH 2),<br />
Sinne von § 15 BNatSchG sind.<br />
− 0,4 ha<br />
(WJL),<br />
Laubwald-Jungbestände<br />
− 0,15 ha Strauch- <strong>und</strong> lichte Strauch-<br />
Baumhecken (HFS, HFMl/UHM),<br />
− 0,7 ha Baumreihen im Bereich linienförmiger<br />
Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
(HBA 2/UHM),<br />
− 8,35 ha halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
<strong>und</strong> Ruderalfluren (UHM,<br />
URF/URT)<br />
− 0,1 ha gehölzreicher Friedhof (PFR)
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 141<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Auswirkungen<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1)<br />
• mögliche Verluste von gefährdeten<br />
Pflanzenarten (B, A) :<br />
- 92 Wuchsorte Potamogeton lucens –<br />
Glänzendes Laichkraut <strong>und</strong> Potamogeton<br />
perfoliatus – Durchwachsenes<br />
Laichkraut, [Arten kommen zum teil am<br />
gleichen Wuchsort im Stichkanal vor]<br />
• Beeinträchtigung der folgenden Landschaftsschutzgebiete<br />
(LSG) durch die<br />
Beseitigung von bedeutsamen Landschaftsstrukturen<br />
(A, B)<br />
- LSG „Kanalkippe Bolzum“<br />
- LSG „Algermissener Kippe“<br />
- LSG „Unterer Bruchgraben“<br />
- LSG „Harsumer Holz“<br />
- LSG „Klein Förster Holz“<br />
• Verlust von Biotopbeständen der<br />
Wertstufen 2 <strong>und</strong> 1 (A, B)<br />
• Mögliche Beeinträchtigungen feuchtegeprägter<br />
Vegetationsbestände durch<br />
Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />
- Entwässerung (A)<br />
• Stoffliche Einträge in empfindliche<br />
Biotope während der Bauarbeiten (B)<br />
• mögliche Verluste von gefährdeten<br />
oder besonders geschützten (§)<br />
Pflanzenarten (B, A) :<br />
- 1 Wuchsort Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche<br />
Akelei (3/§) – Vorkommen<br />
vermutich synanthrop,<br />
- 2 Wuchsorte Betonica officinalis –<br />
Heil-Ziest (3/-),<br />
- 1 Wuchsort Campanula latifolia –<br />
Breitblättrige Glockenblume (3/§),<br />
- 4 Wuchsorte Cynoglossum officinale –<br />
Echte H<strong>und</strong>szunge (3/-),<br />
- 1 Wuchsort Listera ovata – Großes<br />
Zweiblatt (-/§),<br />
- 1 Wuchsort Primula veris – Echte<br />
Schlüsselblume (V/§),<br />
- 9 Wuchsorte Pulicaria dysenterica –<br />
Großes Flohkraut (3/-),<br />
- 1 Wuchsort Thelypteris palustris –<br />
Sumpffarn (2/-)<br />
Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
II c Durch die mögliche Umsiedelung von Beständen<br />
der beiden Arten lassen sich Verluste vermindern.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des großen Umfanges der Eingriffe in<br />
das Gewässerbett des Kanales ergibt sich jedoch<br />
zunächst eine deutliche Reduzierung der Bestände,<br />
die als erhebliche Beeinträchtigung im<br />
Sinne von § 14 BNatSchG zu werten ist.<br />
II Es handelt sich um schädigende Wirkungen im<br />
Sinne der Verbotstatbestände der Schutzgebietsverordnung,<br />
die einer Bewilligung bedürfen (im vorliegenden<br />
Fall aufgr<strong>und</strong> der Konzentrationswirkung<br />
der Planfeststellung durch die Planfeststellungsbehörde).<br />
I Aufgr<strong>und</strong> der untergeordneten Bedeutung der<br />
Flächen für das Schutzgut wird das Erheblichkeitsmaß<br />
der Beeinträchtigungen im Sinne von<br />
§ 14 BNatSchG nicht erreicht.<br />
I Aufgr<strong>und</strong> des weitestgehenden Erhaltes oder der<br />
nur sehr geringfügigen vorhabensbedingten Veränderungen<br />
des lokalen Gr<strong>und</strong>wasserregimes<br />
ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG.<br />
I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />
<strong>und</strong> der zeitlichen Befristung<br />
der Baumaßnahmen sind keine erheblichen Beein-<br />
trächtigungen zu erwarten.<br />
I Aufgr<strong>und</strong> der möglichen Umsiedelung von Beständen<br />
der Arten ist davon auszugehen, dass diese<br />
allenfalls in geringem Umfang dezimiert werden<br />
beziehungsweise auf geeigneten Standorten vor<br />
Ort verbleiben können. Unter Berücksichtigung der<br />
Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen ist insofern<br />
keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne von<br />
§ 14 BNatSchG zu erwarten.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise Beschädigung<br />
der Standorte der besonders geschützten Arten<br />
liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />
gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 4<br />
BNatSchG vor, da die betreffenden Arten nicht<br />
europarechtlich geschützt sind <strong>und</strong> die Maßnahme<br />
der Durchführung eines zulässigen Eingriffes dient,<br />
in dessen Rahmen auch Vorkehrungen zur Vermeidung<br />
erheblicher Beeinträchtigungen getroffen<br />
werden.<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Die Verluste von Teilen der alten Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldbestände sind<br />
aufgr<strong>und</strong> des Alters der naturnahen Bestände nicht ausgleichbar. Als Ersatzmaßnahme<br />
im Sinne von § 16 BNatSchG können im Raum Harsum in den 1990er Jahren im Auf-
142 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
trag der <strong>Wasser</strong>straßenverwaltung <strong>und</strong> in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde<br />
beim Landkreis Hildesheim durchgeführte vorgezogene Aufforstungen angesehen<br />
werden, die sich - aktuell als Jungwald ausgebildet - langfristig zu naturnahen<br />
Laubwäldern entwickeln dürften (soweit sie nicht kleinflächig vorhabensbedingt verloren<br />
gehen).<br />
Auch die Funktion der verloren gehenden älteren Laubforst- <strong>und</strong> Heckenbestände entlang<br />
des Kanales kann erst mittel- bis längerfristig wiederhergestellt werden. Neupflanzungen<br />
auf den Einschnittsböschungen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Anlage weiterer<br />
Gehölzbestände im Umfeld können entsprechende Kompensationseffekte bewirken<br />
(Ersatzmaßnahme).<br />
Im Hinblick auf die Verluste an sonstigen Gehölzbeständen sowie Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
können mittelfristig durch die Neuentwicklung möglichst naturnaher Biotope<br />
gleichartige Funktionen <strong>und</strong> Werte im betroffenen Raum wiederhergestellt werden.<br />
Der Ausgleich für die Verluste an gefährdeten Pflanzenarten ist durch die Schaffung<br />
neuer geeigneter Wuchsorte <strong>und</strong> die Umsiedelung durchzuführen.<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Kompensation für Waldverluste<br />
Die gemäß § 8 NWaldLG durchzuführenden Ersatzaufforstungen für die Umwandlung<br />
von Waldflächen sind Teil der Gesamtheit aller durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen.<br />
Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung<br />
festzulegen.<br />
5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Beanspruchung vorhandener Kompensations- <strong>und</strong> ähnlicher Flächen<br />
aus vorgelagerten Verfahren<br />
Die vorhabensbedingte Flächenbeanspruchung betrifft vereinzelt solche Flächen, die<br />
im Rahmen früherer Eingriffsvorhaben als Kompensationsflächen oder als Flächen mit<br />
Pflanzgeboten im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt worden sind. Die Kompensation<br />
von Eingriffen umfasst häufig mehr als das Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> biologische<br />
Vielfalt. Da jedoch vegetationsbestimmte Maßnahmen häufig im Vordergr<strong>und</strong> der<br />
Kompensation stehen, erfolgen an dieser Stelle Ausführungen zu Auswirkungen auf<br />
die genannten Flächen.<br />
Die Baufelder erfassen folgende kanalnahen Bereiche:
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 143<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1. Östlich Stichkanal zwischen km 4,160 <strong>und</strong> 4,290: Inanspruchnahme von Teilen<br />
einer Kompensationsfläche für Laubwaldaufforstung - Gemeinde Algermissen,<br />
Bebauungsplan Mühlenberg II (Lühnde).<br />
2. Östlich Stichkanal zwischen km 4,290 <strong>und</strong> 4,400: Inanspruchnahme von Teilen<br />
einer Kompensationsfläche für Laubwaldaufforstung - Kompensation für Eingriffe<br />
im Zuge des Neubaus der Brücke 386 über den Stichkanal.<br />
<strong>3.</strong> Östlich Stichkanal zwischen km 7,330 <strong>und</strong> 7,460: Inanspruchnahme von Teilen<br />
einer Fläche für Anpflanzungen - Gemeinde Algermissen, Bebauungsplan Nr. 24<br />
„Speicherstraße“.<br />
4. Östlich Stichkanal zwischen km 11,460 <strong>und</strong> 11,520: Inanspruchnahme von Teilen<br />
einer Kompensationsfläche für Laubwaldaufforstung - Gemeinde Harsum.<br />
Die Flächen unter Punkt 3 werden weit überwiegend nur zwischenzeitlich in der Bauphase<br />
genutzt. Ein Inanspruchnahme wurde mit der Gemeinde Algermissen vorabgestimmt<br />
(Herr PATZER, Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover,<br />
schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung vom 2.2.2010). Bei den übrigen Flächen gehen durch die Flächenbeanspruchung<br />
die Kompensationswirkungen verloren <strong>und</strong> müssen gegebenenfalls<br />
an anderer Stelle realisiert werden. Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanung festzulegen.<br />
5.<strong>3.</strong>4 Schutzgut Boden<br />
5.<strong>3.</strong>4.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-9 werden die zu erwartenden vorhabensbedingten Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Boden beschrieben. Relevante betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu<br />
erwarten (siehe Kap. 1.4.1).
144 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-9: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Bodenveränderungen durch<br />
die Inanspruchnahme von Flächen<br />
für den Baustellenbetrieb<br />
<strong>und</strong> die Zwischenlagerung von<br />
Material / Boden<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />
durch Unfälle<br />
• Überbauung, Abgrabung oder<br />
Überdeckung von Böden<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
baubedingte Auswirkungen<br />
Überformung von Boden in Baustellenbereichen:<br />
In den Baufeldern <strong>und</strong> auf Baustelleneinrichtungsflächen kommt es großflächig<br />
durch Bodenumlagerungen, Auflast <strong>und</strong> sonstige Nutzung für den Baustellenbetrieb<br />
zu Überformungen unbefestigter Bodenbereiche einschließlich mechanischer<br />
Belastungen für das Gefüge des Unterbodens. Die natürlichen Bodenfunktionen<br />
werden dadurch vorübergehend stärker eingeschränkt. Für die Bodenbereiche,<br />
die nicht ohnehin dauerhaft umgestaltet oder überbaut, versiegelt<br />
oder befestigt werden (siehe dazu unten bei den anlagebedingten Auswirkungen)<br />
gilt das Folgende:<br />
Im Bereich von kleinflächigen Arbeitsstreifen oberhalb der Böschungsaufweitungen,<br />
notwendiger zusätzlicher Baustraßen <strong>und</strong> Bodenlagerflächen sind von<br />
den genannten Wirkungen in der Bauphase auch Böden mit besonderer Bedeutung<br />
betroffen (Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />
sowie alte Waldstandorte). Überwiegend sind dies Ackerflächen, zu geringeren<br />
Anteilen Waldflächen oder Säume. Es ist davon auszugehen, dass hier<br />
entsprechende Schutzvorkehrungen vorgenommen werden (Minimierung der<br />
Flächeninanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß <strong>und</strong> weitere<br />
Maßnahmen im Sinne eines Bodenschutzes auf der Baustelle - siehe<br />
Kap. 5.2.3), so dass die besondere Wertigkeit der vorübergehend betroffenen<br />
Böden weitestgehend erhalten bleibt oder mit der Rekultivierung der betroffenen<br />
Flächen wiederhergestellt wird.<br />
Für die bereits stärker anthropogen veränderten Bodenstandorte mittlerer<br />
Schutzgutbedeutung ergibt sich ein vergleichsweise geringeres Konfliktpotenzial<br />
durch zusätzliche Überformungen in der Bauphase. Durch eine fachgerechte<br />
Rekultivierung zum Bauende sind auch bei diesen Bodenflächen Zustandsverschlechterungen<br />
zu vermeiden (siehe auch Kap. 5.2.3).<br />
Umgang mit Bodenaushub:<br />
In Bezug auf Aushub von Boden <strong>und</strong> Kanalsedimenten erfolgt eine fachgerechte<br />
Kontrolle sowie Verwertung oder Entsorgung möglicherweise schadstoffbelasteter<br />
Substrate entsprechend den LAGA-Richtlinien (siehe Kap. 5.2.3). Insofern<br />
sind hierdurch keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />
oder indirekt auf andere <strong>Umwelt</strong>schutzgüter zu erwarten.<br />
Bei Unfällen oder durch unsachgemäßen Umgang mit Bau- <strong>und</strong> Betriebsstoffen<br />
kann es zur Schadstoffbelastung des Bodens kommen. Es ist jedoch davon<br />
auszugehen, dass sich dauerhafte Bodenbelastungen durch geeignete Maßnahmen<br />
verhindern lassen (siehe Kap. 5.2.3).<br />
anlagebedingte Auswirkungen<br />
Bodenversiegelung <strong>und</strong> -überbauung:<br />
Im Zuge der Verlegung oder Anlage zusätzlicher Betriebswege, von Wirtschafts-<br />
oder Radwegen im Umfeld des Stichkanales sowie in kleinerem Umfang<br />
von Brückenf<strong>und</strong>amenten <strong>und</strong> Verkehrsflächen im Rahmen des Neubaus<br />
von Brücken (Brücken 385 <strong>und</strong> 391) kommt es zum dauerhaften Verlust der<br />
oberen Bodenschichten <strong>und</strong> der natürlichen Bodenfunktionen.<br />
Bei der notwendigen Verlegung von Wegen im Zuge der Böschungsumgestaltungen<br />
ergibt sich neben der Neuversiegelung die Entsiegelung der alten Wegetrassen,<br />
die dann in der Regel Teil der neuen Erdböschungen werden. In der<br />
Summe erhöht sich jedoch der Anteil der vor allem durch den Wegebau versiegelten<br />
oder befestigten Bodenfläche, da Lücken im vorhandenen Betriebswegenetz<br />
im Zuge des Kanalausbaus geschlossen werden <strong>und</strong> der auf der Ostseite<br />
des Kanales über weite Strecken bisher fehlende Betriebsweg durchgehend<br />
neu errichtet wird. Überschlägig berechnet ergeben sich insgesamt etwa<br />
12 km zusätzliche Weglänge im gesamten Ausbaubereich bis zur Autobahn<br />
A 7, was bei einer Breite der Wegebefestigung von 3 m etwa 3,6 ha an zusätz-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 145<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
lich überbauter beziehungsweise befestigter Fläche entspricht.<br />
Die Neuversiegelung von Böden mit besonderer Bedeutung (siehe oben) hat<br />
die stärksten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut.<br />
Der genaue Umfang an im Eingriffsgebiet entstehender zusätzlicher Bodenversiegelung<br />
wird im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung ermittelt.<br />
Zusätzliche Bodenüberformung:<br />
Über die Bauphase hinausgehende dauerhafte Veränderungen vorhandener<br />
Bodenstandorte ergeben sich dort, wo entlang des Kanales <strong>und</strong> in den Randzonen<br />
der sonstigen Verkehrswege Böschungsumgestaltungen oder Dammschüttungen<br />
oder ähnliches erfolgen. Dies betrifft größtenteils solche Bodenbereiche<br />
von allgemeiner Schutzgutbedeutung, die bereits früher stärker überprägt<br />
wurden. Bei einer nachfolgenden Begrünung dieser Flächen bleiben die<br />
Bodenfunktionen in ähnlicher Form wie vorher erhalten, so dass sich nur relativ<br />
geringfügige Auswirkungen für das Schutzgut ergeben.<br />
Anders ist dies bei den Böden mit besonderer Schutzgutbedeutung. Hier entstehen<br />
infolge der Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen so veränderte Bodenstrukturen,<br />
dass die die aktuelle Bedeutung bestimmenden Eigenschaften oder<br />
Funktionen der Böden stärker verändert <strong>und</strong> beeinträchtigt werden. Allerdings<br />
bleiben - anders als bei Versiegelungen - wesentliche Bodenfunktionen, auch<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> von Schutzvorkehrungen (siehe Kap. 5.2.3) erhalten.<br />
Mögliche Veränderungen der Standortfeuchte:<br />
Als indirekte Auswirkung von Veränderungen der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />
oder der Austauschprozesse zwischen Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Kanalgewässer<br />
könnten sich auch Standortveränderungen im Sinne von Ab- oder Zunahmen<br />
der Bodenfeuchte in den unmittelbar an die Umgestaltungsbereiche angrenzenden<br />
Flächen ergeben. Die Ausführungen zu den anlagebedingten Auswirkungen<br />
beim Schutzgut <strong>Wasser</strong> (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>5) zeigen allerdings, dass hinsichtlich<br />
dieses Wirkaspektes keine relevanten Aus- oder Wechselwirkungen zu<br />
erwarten sind.<br />
5.<strong>3.</strong>4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In der Tab. 5-10 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Boden im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.
146 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-10: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Boden.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich; bei der Differenzierung innerhalb der<br />
Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“<br />
Auswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>4.1) Auswirkungen<br />
- IV -<br />
- III -<br />
• Versiegelung / Überbauung von Böden<br />
der Wertstufe 5 durch Wegebau<br />
<strong>und</strong> sonstige Bauwerke (A):<br />
• Überformung / starke Veränderung<br />
der Eigenschaften <strong>und</strong> Funktionen<br />
von Böden der Wertstufe 5 durch Bodenaufschüttungen<br />
<strong>und</strong> –abgrabungen<br />
im Zuge von dauerhaften Geländeumgestaltungen<br />
(A)<br />
• Zusätzliche Versiegelung / Überbauung<br />
von Böden der Wertstufe 3 durch<br />
Wegebau <strong>und</strong> sonstige Bauwerke (A)<br />
• Überformung von Böden der Wertstufen<br />
5 <strong>und</strong> 3 durch vorübergehende<br />
Nutzungen / Bodenumlagerungen in<br />
der Bauphase (B)<br />
• Überformung von Böden der Wertstufe<br />
3 durch Bodenaufschüttungen<br />
<strong>und</strong> –abgrabungen im Zuge von dauerhaften<br />
Geländeumgestaltungen mit<br />
einer Herstellung von Grünflächen (A)<br />
• Mögliche dauerhafte zusätzliche<br />
Schadstoffbelastungen des Bodens<br />
während der Bauarbeiten (B)<br />
Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />
weltauswirkungen<br />
II a Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die nicht ausgleichbar<br />
<strong>und</strong> allenfalls ersetzbar im Sinne von § 15<br />
BNatSchG sind. Es sind Schutzgutausprägungen<br />
von besonderer Bedeutung mit einer besonders<br />
hohen Eingriffsintensität betroffen.<br />
II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die nicht ausgleichbar,<br />
aber ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />
sind. Es sind Schutzgutausprägungen von besonderer<br />
Bedeutung betroffen.<br />
II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die zum Teil ausgleichbar,<br />
ansonsten ersetzbar im Sinne von § 15<br />
BNatSchG sind. Es sind Schutzgutausprägungen<br />
von allgemeiner Bedeutung betroffen.<br />
I Die Werte <strong>und</strong> Funktionen der betroffenen Bodenbereiche<br />
bleiben weitestgehend erhalten beziehungsweise<br />
können unter Berücksichtigung von<br />
Schutz <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen kurzfristig<br />
wiederhergestellt werden. Die Beeinträchtigung<br />
bleibt unter der Schwelle der Erheblichkeit im<br />
Sinne von § 14 BNatSchG.<br />
I Aufgr<strong>und</strong> der bereits stärkeren Überprägung der<br />
betroffenen Bodenbereiche <strong>und</strong> der nachfolgenden<br />
dem Vorzustand ähnlichen Nutzung als Grünflächen<br />
ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG.<br />
I Aufgr<strong>und</strong> von Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong><br />
Verminderung von Beeinträchtigungen bleiben die<br />
Belastungen unter der Schwelle der Erheblichkeit<br />
beziehungsweise lassen sich gänzlich vermeiden.<br />
5.<strong>3.</strong>4.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Die Totalverluste an Böden mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung durch<br />
Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung sind nicht ausgleichbar, da gleichartige Werte <strong>und</strong><br />
Funktionen vor Ort nicht wiederhergestellt werden können. Insofern kann eine Kompensation<br />
allenfalls in Form von Ersatzmaßnahmen erfolgen, indem geringerwertige<br />
Bodenbereiche im betroffenen Raum durch eine langfristig naturnahe Entwicklung<br />
aufgewertet werden.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 147<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die teilweisen Funktionsverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen der Böden mit besonderer<br />
Bedeutung durch die Standortüberformungen weisen zwar im Vergleich zu Versiegelungen<br />
eine geringere Eingriffsintensität auf. Sie sind angesichts der hohen Schutzgutbedeutung<br />
allerdings nur schwer vor Ort auszugleichen. Im Fall von betroffenen Böden<br />
alter Waldstandorte könnte etwa im räumlichen Zusammenhang mit angrenzenden<br />
alten Waldbereichen unter anderem durch „Impfen“ von Aufforstungsflächen mit abgeschobenem<br />
Bodensubstrat der alten Waldstandorte ersatzweise eine vergleichbare<br />
Standortqualität initiiert werden.<br />
Die Neuversiegelung <strong>und</strong> Überbauung auf bereits stärker anthropogen überformten<br />
Standorten mit Böden von allgemeiner Bedeutung kann zum einen durch die Beseitigung<br />
vorhandener Befestigungen beziehungsweise Versiegelungen ausgeglichen werden,<br />
die sich ohnehin im Zuge der Böschungsneugestaltungen oder Wege- <strong>und</strong> Straßenverlegungen<br />
ergibt. Für darüber hinaus gehende zusätzliche Versiegelungen<br />
kommt als Kompensation die Entsiegelung weiterer möglicherweise im weiteren Vorhabensumfeld<br />
zur Verfügung stehender überbauter oder befestigter Flächen in Frage,<br />
ansonsten die Aufwertung beeinträchtigter Bodenbereiche durch geeignete naturschutzfachliche<br />
Maßnahmen wie Umbau von Nadelholzforsten zu Laubwaldbeständen,<br />
die Entwicklung naturbetonter Biotope oder Nutzungsextensivierungen auf intensiver<br />
genutzten Flächen.<br />
5.<strong>3.</strong>5 Schutzgut <strong>Wasser</strong><br />
5.<strong>3.</strong>5.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-11 werden die zu erwartenden untersuchungsrelevanten Auswirkungen des<br />
Vorhabens auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> beschrieben. Relevante betriebsbedingte Auswirkungen<br />
sind nicht zu erwarten (siehe Kap. 1.4.1).
148 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-11: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />
des Oberflächen- <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>wassers durch Unfälle<br />
• Gefahr der Beeinträchtigung<br />
der <strong>Wasser</strong>qualität durch die<br />
Bauarbeiten am Gewässer<br />
• Veränderung des Kanalgewässers<br />
durch Umgestaltung<br />
des Gewässerbettes <strong>und</strong> Vergrößerung<br />
des <strong>Wasser</strong>körpers<br />
• Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />
beziehungsweise<br />
Austauschbeziehungen zwischen<br />
Kanal- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
baubedingte Auswirkungen<br />
Mögliche Schadstoffbelastungen von Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser:<br />
Die Gefahr, dass durch unsachgemäßen Umgang mit boden- <strong>und</strong> wassergefährdenden<br />
Stoffen oder durch Unfälle schad- oder nährstoffhaltige Abwässer<br />
oder gelöste Schadstoffe Gewässerbelastungen eintreten können, ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
nicht auszuschließen. Hinsichtlich des Gr<strong>und</strong>wassers gilt dies besonders<br />
für Arbeiten im Kontakt mit dem Gr<strong>und</strong>wasserleiter beziehungsweise,<br />
wenn Kanaldichtungen vorübergehend beseitigt werden.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Gefahr beziehungsweise das Ausmaß der<br />
Belastung sich durch entsprechende Schutzvorkehrungen minimieren lassen<br />
(siehe auch Kap. 5.2.3).<br />
Mögliche Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>qualität des Kanals:<br />
Durch die vorgesehenen Sohl- <strong>und</strong> Uferarbeiten - vor allem Sedimentbaggerungen<br />
- sind vorübergehend eine zusätzliche Gewässertrübung, Nährstofffreisetzung<br />
<strong>und</strong> Sauerstoffzehrung im Kanal zu erwarten. Einträge nährstoffhaltigen<br />
Oberbodens lassen sich durch entsprechende Vorkehrungen verhindern<br />
(siehe Kap. 5.2.3). Diese Auswirkungen sind räumlich <strong>und</strong> zeitlich deutlich begrenzt.<br />
Die genannten Belastungen sind in erster Linie für die Gewässer als<br />
Tierlebensräume relevant (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1).<br />
anlagebedingte Auswirkungen<br />
Auswirkungen auf die Gewässerstruktur:<br />
Die leichte Vertiefung <strong>und</strong> Verbreiterung des Querprofils des Kanales, die<br />
Dichtung sowie der Ersatz der alten durch neue Steinschüttungen verändern<br />
die vorhandene Ausbildung des Gewässerbettes - gerade auch im Vergleich zu<br />
einer Anlage von Sp<strong>und</strong>wänden in relevantem Ausmaß in den Uferzonen -<br />
allerdings nur geringfügig. Da es sich um ein künstliches Gewässer mit geringer<br />
Bedeutung hinsichtlich der hydrologischen Gegebenheiten (siehe Kap. <strong>3.</strong>5.3)<br />
handelt, ergeben sich aus den Veränderungen keine negativen Auswirkungen<br />
für das Schutzgut.<br />
Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit:<br />
Die mit der Sohlvertiefung einhergehende Entnahme schlammiger Sedimente<br />
bewirkt zumindest kurz- <strong>und</strong> mittelfristig eine Entlastung des Nähr- <strong>und</strong> Sauerstoffhaushaltes<br />
des Kanalgewässers. Veränderung des Querprofils <strong>und</strong> Erhöhung<br />
des <strong>Wasser</strong>spiegels vergrößern den <strong>Wasser</strong>körper <strong>und</strong> die mittlere <strong>Wasser</strong>tiefe.<br />
Dies kann die biogene Sauerstoffproduktion durch das Phytoplankton<br />
verändern. Allerdings werden solche Prozesse von der Durchmischung des<br />
<strong>Wasser</strong>körpers durch den Schiffsverkehr größtenteils überlagert. Insgesamt<br />
sind keine relevanten negativen Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit des<br />
Kanals infolge der dargestellten Veränderungen zu erwarten (vergleiche auch<br />
BFG 1996).<br />
Auswirkungen auf die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse beim Streckenausbau:<br />
In den vorhandenen Dichtungsabschnitten des Kanales werden die Dichtungen<br />
nach der Umgestaltung des Gewässerprofils wiederhergestellt beziehungsweise<br />
an das neue <strong>Wasser</strong>spiegelniveau angepasst. In Einschnittsbereichen, in<br />
denen keine Dichtung vorliegt, können kleine gr<strong>und</strong>wasserführende Schichten /<br />
Einlagerungen angeschnitten werden. Erforderlichenfalls kann im Zuge der<br />
technischen Ausführung hier eine zusätzliche Dichtung vorgenommen werden.<br />
Das Einbringen von Sp<strong>und</strong>wänden, die dort, wo die Kanaltrasse sich im Bereich<br />
querender Gr<strong>und</strong>wasserströmungen befindet (vor allem Raum Algermissen,<br />
Harsum) zu Unterbrechungen bzw. Aufstau im Gr<strong>und</strong>wasserleiter führen könnten,<br />
ist nicht vorgesehen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 149<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Für die im Hinblick auf die anderen <strong>Schutzgüter</strong> (vor allem Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />
biologische Vielfalt) hinsichtlich möglicher Veränderungen der Standortfeuchte<br />
sensiblen Waldbereiche bei Harsum (etwa Kanal-km 10,4 bis 11,1) gilt: Das<br />
Gr<strong>und</strong>wasser steht in diesen Bereichen aktuell bei etwa 4 bis 5,5 m unter Flur<br />
an - Gr<strong>und</strong>wasserniveau etwa auf Höhe altem Kanalwasserstand, nach Süden<br />
hin etwas darüber. Die Ausbaumaßnahme mit der Anspannung des Kanalwasserstandes<br />
um 50 cm führt nicht zu einem Absinken, sondern tendenziell eher<br />
zu einer leichten Erhöhung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels im Nahbereich - bei<br />
weiterhin nicht oberflächennahem Gr<strong>und</strong>wasserniveau (Angaben gemäß<br />
MONTENEGRO 2008 <strong>und</strong> schriftlicher <strong>Mitte</strong>ilung INROS LACKNER AG vom<br />
18.12.2009).<br />
Dementsprechend ergeben sich hinsichtlich der vorgenannten Aspekte in der<br />
Regel keine relevanten gravierenden Veränderungen der örtlichen Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />
als Folge der Profilumgestaltung des Kanales. Dies gilt demgemäß<br />
auch für mögliche Wechselwirkungen mit den anderen <strong>Schutzgüter</strong>n (insbesondere<br />
Boden, Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt).<br />
Die Horizontaldrainagen (Druckentlastungsbohrungen) im Tiefen Einschnitt<br />
(etwa SKH-km 2,450 bis 3,700) können im Nahbereich zu einem geringfügigen<br />
Absinken des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels führen.<br />
Auswirkungen auf die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse durch den Brückenneubau<br />
Eine mögliche Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserströmungsverhältnisse infolge des<br />
Neubaus der beiden Brückenbauwerke Nr. 385 <strong>und</strong> 391 (Widerlager) ist angesichts<br />
der Geringfügigkeit der damit verb<strong>und</strong>enen Veränderungen zum Zustand<br />
mit den alten Brücken nicht zu erwarten.<br />
Mögliche Veränderungen der den Stichkanal querenden Fließgewässer Alpebach <strong>und</strong><br />
Bruchgraben sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Insofern ergeben<br />
sich hierfür keine darzustellenden Auswirkungen oder im Hinblick auf die Bestimmungen<br />
des <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetzes zu bewertenden Wirkaspekte. Denkbare indirekte<br />
Belastungen sonstiger Oberflächengewässer im Zuge von Baumaßnahmen beim<br />
Streckenausbau des Stichkanales sind durch entsprechende Vorkehrungen zu vermeiden<br />
(siehe Kap. 5.2.3).<br />
Vorübergehende Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen in der Bauphase sind nicht vorgesehen.<br />
5.<strong>3.</strong>5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In der Tab. 5-12 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong> im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.
150 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-12: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
<strong>Wasser</strong>.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />
Auswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>5.1) Auswirkungen<br />
<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
IV -<br />
III -<br />
II -<br />
• Umgestaltung des Stichkanal-Gewäs- I Aufgr<strong>und</strong> der untergeordneten naturschutzfachlisers<br />
- Veränderungen des Querprofils<br />
chen Bedeutung des künstlichen Kanalgewässers<br />
<strong>und</strong> des <strong>Wasser</strong>körpers (A)<br />
stellen die Veränderungen keine erhebliche Beein-<br />
• Mögliche negative Veränderungen der<br />
trächtigung im Sinne des § 14 BNatSchG für das<br />
<strong>Wasser</strong>beschaffenheit im Stichkanal<br />
Schutzgut dar.<br />
oder sonstiger Oberflächengewässer<br />
Nachteilige Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaf-<br />
im Baustellenumfeld (B, A)<br />
fenheit der Oberflächengewässer sind nicht zu<br />
erwarten beziehungsweise durch entsprechende<br />
Vorkehrungen zu vermeiden (siehe Kap. 5.2.3).<br />
Ein Verstoß gegen die Gr<strong>und</strong>sätze für den Gewässerausbau<br />
gemäß § 67 Abs. 1 WHG ist nicht erkennbar.<br />
Auch ist eine nachteilige Veränderung<br />
des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands<br />
des Kanalgewässers infolge der Ausbaumaßnahme<br />
nicht zu erwarten. Insofern ergeben<br />
sich auch keine Verstöße gegen die allgemeinen<br />
Gr<strong>und</strong>sätze der Gewässerbewirtschaftung (§ 6<br />
WHG) oder gegen die Bewirtschaftungsziele gemäß<br />
§ 27 Abs. 2 WHG.<br />
• Mögliche negative Veränderungen der I Relevante negative Veränderungen von Menge<br />
Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse durch bauli-<br />
<strong>und</strong> Qualität des Gr<strong>und</strong>wassers sowie der vorhanche<br />
Veränderungen oder stoffliche<br />
denen Strömungsverhältnisse sind vorhabensbe-<br />
Einträge (B, A)<br />
dingt nicht zu erwarten beziehungsweise durch<br />
entsprechende Vorkehrungen zu vermeiden oder<br />
zu minimieren (siehe Kap. 5.2.3).<br />
Es ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung im<br />
Sinne des § 14 BNatSchG für das Schutzgut.<br />
Verstöße gegen die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze der<br />
Gewässerbewirtschaftung (§ 6 WHG) oder Gefährdungen<br />
im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele<br />
<strong>und</strong> die Reinhaltung des Gr<strong>und</strong>wassers (§§ 47 <strong>und</strong><br />
48 WHG) sind nicht erkennbar.<br />
5.<strong>3.</strong>5.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Es sind keine kompensationsbedürftigen Eingriffstatbestände im Hinblick auf das<br />
Schutzgut zu erwarten.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 151<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>5.4 Beeinflussung des ökologischen Potenzials im Sinne<br />
der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
Wie in Tab. 5-12 dargestellt ist unter den genannten Bedingungen keine Verschlechterung<br />
des ökologischen Potenzials des Stichkanales im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
zu erwarten. Für den Stichkanal Hildesheim gilt aber auch das längerfristig umzusetzende<br />
(NLWKN 2008) Gebot des § 27 Abs. 2 WHG für eine Verbesserung des<br />
ökologischen Potenzials.<br />
Unabhängig von den natur- oder artenschutzrechtlichen Bestimmungen kann auch der<br />
vorgesehene Ausbau des Kanales hierfür gr<strong>und</strong>sätzlich genutzt werden. So könnten<br />
durch den stellenweisen Einbau von Wellenbrechern <strong>und</strong> Bermen, die Anlage von<br />
Flachwasserzonen in schifffahrtsberuhigten Bereichen oder leichte Profilaufweitungen<br />
gewässerökologisch günstigere Strukturen für die Fauna geschaffen werden, welche<br />
einen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Potenzials des Stichkanales liefern.<br />
Im vorliegenden Fall ist dies aber nur zu rechtfertigen, soweit hierdurch keine zusätzlichen<br />
erheblichen Beeinträchtigungen für Natur <strong>und</strong> Landschaft entstehen, vor allem<br />
keine weiteren Verluste der kanalbegleitenden Gehölzbestände eintreten.<br />
5.<strong>3.</strong>6 Schutzgut Klima<br />
5.<strong>3.</strong>6.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
In Tab. 5-13 werden die zu erwartenden anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf das Schutzgut beschrieben. Untersuchungsrelevante bau- oder betriebsbedingte<br />
Wirkaspekte ergeben sich nicht (siehe Kap. 1.4.1).<br />
Tab. 5-13: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
gemäß Tab. 1-4<br />
• Veränderung des Kleinklimas<br />
durch Geländeumgestaltung,<br />
insbesondere umfangreichere<br />
Verluste des Ufergehölzstreifens<br />
(Windschutzfunktion, Beschattung)<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Kleinklimatische Veränderungen:<br />
Die Geländeumgestaltungen führen zum Verlust von erheblichen Teilen der<br />
böschungsbegleitenden Gehölzstreifen. So bleiben auf der Westseite des Kanales<br />
auf insgesamt weniger als 3 000 m Streckenlänge Gehölzbestände zumindest<br />
auf Teilbereichen der Böschungen erhalten (auf der Ostseite noch<br />
weniger). Damit können die im Raum vorherrschenden Westwinde weitgehend<br />
ungehindert in den engeren Kanalbereich einfallen, bei beidseitigen Verlusten<br />
gilt dies auch für angrenzende Landflächen. Lediglich im Bereich der großenteils<br />
verbleibenden <strong>und</strong> weiterhin Windschutz bietenden Waldbestände (Raum<br />
Harsum / Klein Förste) ist dieser Aspekt zu vernachlässigen.<br />
Zusätzlich zum ausfallenden Windschutz bedeutet der Gehölzverlust im Böschungsbereich<br />
zugleich einen Verlust der beschattenden Wirkung der Gehölze.
152 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Neu gepflanzte Gehölze können erst nach etwa 10 bis 20 Jahren eine vergleichbare<br />
Wirkung ausüben, so dass bis dahin am Kanal kleinräumig veränderte<br />
Klimastandorte bestehen, die durch deutlich höhere Windexposition <strong>und</strong><br />
Temperaturextreme gekennzeichnet sind.<br />
Die genannten Veränderungen sind in erster Linie hinsichtlich möglicher Wechselwirkungen<br />
mit anderen <strong>Schutzgüter</strong>n relevant (vor allem Schutzgut Tiere).<br />
5.<strong>3.</strong>6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
Die Tab. 5-14 enthält die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Klima im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />
Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Klima.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />
Auswirkungen<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>6.1)<br />
Bewertung der<br />
Auswirkungen<br />
(Wertstufen gemäß<br />
Tab. 5-1)<br />
- IV -<br />
- III -<br />
- II -<br />
• kurz- <strong>und</strong> mittelfristig wirksame<br />
Veränderung der kleinklimatischen<br />
Gegebenheiten entlang großer Teile<br />
der Kanalstrecke im Ausbaubereich<br />
durch Verlust kanalbegleitender Gehölzbestände<br />
- Verlust der Beschattungswirkung<br />
<strong>und</strong> der Windschutzfunktion<br />
(A)<br />
Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />
weltauswirkungen<br />
I Die Auswirkung verändert zwar die lokale<br />
Schutzgutausprägung kleinräumig. Es ergibt<br />
sich jedoch angesichts des Fehlens entsprechender<br />
klimatischer Lasträume keine negative<br />
Auswirkung im Hinblick auf klimatische Ausgleichsfunktionen.<br />
Für das Schutzgut selbst ergibt sich keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung. Wechselwirkungen<br />
werden bei indirekt betroffenen <strong>Schutzgüter</strong>n<br />
bewertet.<br />
5.<strong>3.</strong>6.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Da keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten sind, werden<br />
keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich. Mögliche Kompensationsmaßnahmen<br />
infolge von erheblichen Beeinträchtigungen anderer <strong>Schutzgüter</strong> werden im<br />
Zusammenhang mit diesen behandelt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 153<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>7 Schutzgut Landschaft<br />
5.<strong>3.</strong>7.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht zu erwarten<br />
(siehe Tab. 1-4 in Kap. 1.4.1). Die untersuchungsrelevanten bau- <strong>und</strong> anlagebedingten<br />
Auswirkungen sind in Tab. 5-15 dargestellt.<br />
Tab. 5-15: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />
kungen gemäß Tab. 1-4<br />
• Verlust landschaftsbildwirksamer<br />
Elemente durch die Flächeninanspruchnahme<br />
• technische Bauwerke <strong>und</strong><br />
Geländeumgestaltungen als<br />
mögliche Überfremdung des<br />
Landschaftsbildes<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
anlage- <strong>und</strong> baubedingte Auswirkungen<br />
Veränderung des Landschaftsbildes durch die Vegetationsverluste:<br />
Die umfangreichen Verluste von Gehölzen sowie Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
betreffen auf der gesamten Ausbaustrecke des Kanales <strong>und</strong> im Bereich der<br />
Brückenbauwerke Landschaftsbildelemente von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung (zur Quantifizierung der Verluste siehe die Aufstellung beim Schutzgut<br />
Pflanzen in Kap. 5.<strong>3.</strong>2).<br />
In den offenen strukturarmen Ackergebieten, welche der Kanal durchschneidet,<br />
gehen mit den linearen Gehölzbeständen längs des Kanales die wesentlichen<br />
gliedernden Strukturen verloren. Am stärksten wirksam sind die Verluste dort,<br />
wo die Böschungsgehölze auf beiden Seiten des Kanales verloren gehen <strong>und</strong><br />
keine weiteren Gehölzbestände im näheren Umfeld des Kanales diesen Verlust<br />
abmildern beziehungsweise die Kulissenfunktion in der Fernwirkung ähnlich<br />
übernehmen können. Dies betrifft insgesamt etwa 2 km Kanalstrecke (SKH-km<br />
etwa von 3,7 bis 4,3, von 4,4 bis 4,7, von 6,7 bis 7,5, von 10,2 bis 10,4 <strong>und</strong> von<br />
11,3 bis 11,4).<br />
In den übrigen Abschnitten verbleiben zumindest auf einer Seite des Kanales<br />
lineare Gehölzbestände oder flächige Waldbestände im näheren Umfeld wie vor<br />
allem im Raum Harsum, so dass die negative räumliche Wirkung auf das Landschaftsbild<br />
geringer ausfällt. Im Nahbereich des Kanales wirkt sich ein solcher<br />
einseitiger Totalverlust dennoch insofern aus, als die Eingrünung des künstlichen<br />
Kanalkörpers durch den gewachsenen Gehölzbestand zunächst entfällt<br />
<strong>und</strong> der technische Charakter des Bauwerkes stärker in den Vordergr<strong>und</strong> tritt.<br />
Eine Wiederbegrünung der umgestalteten Kanalböschungen sowie Seitenstreifen<br />
von Wegen <strong>und</strong> Straßen mit grasig-krautiger Vegetation kann zeitnah<br />
erfolgen; die räumliche Wirksamkeit neuer Gehölzpflanzungen kann sich erst<br />
mittel- <strong>und</strong> längerfristig einstellen.<br />
Veränderungen des Landschaftsbildes durch die technischen Bauwerke:<br />
Die Reliefumgestaltung im Zuge der Neuprofilierung des Kanales einschließlich<br />
der Liege- <strong>und</strong> Wartestellen <strong>und</strong> kleinräumig auch im Zuge der Brückenbaumaßnahmen<br />
betreffen bereits künstlich veränderte Geländeoberflächen. Zusätzliche<br />
negative Auswirkungen (abgesehen von den Vegetationsverlusten -<br />
siehe oben) sind nicht erkennbar.<br />
Die neu zu errichtenden Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> 391 einschließlich der Verkehrsflächen<br />
ersetzen die abzureißenden alten Bauwerke. Unter der Berücksichtigung<br />
einer landschaftsangepassten Gestaltung der neuen Bauwerke (siehe
154 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
auch Kap. 5.2.3) ist keine relevante negative Auswirkung auf das Schutzgut zu<br />
erwarten.<br />
Der ersatzlose Rückbau der Brücken Nr. 382, 383 <strong>und</strong> 392 bedeutet im Hinblick<br />
auf das Schutzgut die Beseitigung von nicht der landschaftlichen Eigenart entsprechenden<br />
Elementen <strong>und</strong> stellt insofern eher eine leicht positive Veränderung<br />
in allerdings nach wie vor durch die Kanaltrasse <strong>und</strong> verbleibende Verkehrstrassen<br />
geprägten Bereichen dar. Allerdings führt der Rückbau auch dazu,<br />
dass die Erlebbarkeit der Landschaft aufgr<strong>und</strong> einer erschwerten Zugänglichkeit<br />
reduziert wird.<br />
5.<strong>3.</strong>7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In Tab. 5-16 erfolgt die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut Landschaft im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />
Tab. 5-16: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich; bei der Differenzierung innerhalb der<br />
Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“.<br />
Auswirkungen Bewertung der<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>7.1) Auswirkungen<br />
- IV -<br />
- III -<br />
• vollständiger <strong>und</strong> beidseitiger Verlust<br />
von Gehölzstrukturen am Kanal im<br />
Bereich von Blickbeziehungen zur<br />
Gehölzkulisse des Kanals (B, A)<br />
• sonstige Verluste von Landschaftsbildelementen<br />
von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung in den Umgestaltungsbereichen<br />
- Gehölze sowie<br />
Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (B, A)<br />
• Veränderung der Geländeoberfläche<br />
als Folge des Kanalausbaus <strong>und</strong> der<br />
Brückenbaumaßnahmen (A)<br />
• mögliche technische Überformung der<br />
Landschaft durch die neuen Brückenbauwerke<br />
(A)<br />
Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />
weltauswirkungen<br />
II a Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />
oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />
ist.<br />
Die Eingriffswirkung wird aufgr<strong>und</strong> der starken<br />
Eingriffsintensität (beidseitige <strong>und</strong> vollständige<br />
Strukturverluste) höher eingestuft.<br />
II b Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />
oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />
ist.<br />
I Es erfolgt nur eine geringfügige Veränderung der<br />
bereits künstlich überformten Geländegestalt. Insofern<br />
ergibt sich keine erhebliche Beeinträchti-<br />
gung im Sinne von § 15 BNatSchG.<br />
I Es entsteht nur eine geringfügige Veränderung der<br />
Landschaftsbildsituation durch den Ersatz der alten<br />
durch neue Brücken. Es erfolgen zudem Maßnahmen<br />
zur Vermeidung von Beeinträchtigungen.<br />
Insofern ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />
im Sinne von § 15 BNatSchG.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 155<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
5.<strong>3.</strong>7.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />
nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
Durch Maßnahmen einer landschaftsgerechten Wiederherstellung <strong>und</strong> Neugestaltung<br />
des Landschaftsbildes können die erheblichen Beeinträchtigungen großenteils ausgeglichen<br />
werden. Im Zuge der Grüngestaltung der umgestalteten Kanaltrasse <strong>und</strong> der<br />
Verkehrsflächen sind hierfür vor allem Pflanzungen standortheimischer Gehölze geeignet.<br />
Ergänzt werden kann dies durch die Entwicklung von grasig-krautiger Vegetation<br />
an den Kanalufern <strong>und</strong> in den Seitenräumen der Verkehrswege.<br />
Mit diesen Maßnahmen kann mittelfristig neben der Wiedereingrünung des Kanales<br />
<strong>und</strong> der Straßenbegleitflächen auch die strukturbildende Funktion des verloren gehenden<br />
Gehölzbestandes in der relativ ausgeräumten Ackerlandschaft wiederhergestellt<br />
werden. Der von über weite Strecken von älterem Baumbestand geprägte Charakter<br />
der Gehölzflächen kann sich erst längerfristig wieder einstellen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />
kann die im Vorfeld der Baumaßnahme durchgeführte Aufforstung von Laubwaldflächen<br />
bei Harsum zusätzliche Kompensationsfunktionen übernehmen (im Sinne<br />
von § 16 BNatSchG).<br />
5.<strong>3.</strong>8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />
5.<strong>3.</strong>8.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />
Untersuchungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht<br />
zu erwarten (siehe Tab. 1-4). Die bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen sind in<br />
Tab. 5-17 dargestellt.<br />
Tab. 5-17: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter.<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong><br />
Auswirkungen gemäß<br />
Tab. 1-4<br />
• Verlust von Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmalen<br />
sowie sonstigen<br />
Sachgütern<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Auswirkungen<br />
Baudenkmale:<br />
Im Ausbauabschnitt bis SKH-km 11,990 sind drei unter Denkmalschutz stehende<br />
Brückenbauwerke vom Vorhaben betroffen: Die Wirtschaftswegbrücke<br />
Nr. 382 sowie die Eisenbahnbrücke Nr. 383 werden ersatzlos rückgebaut, die<br />
vorhandene Brücke 391 wird abgerissen <strong>und</strong> durch einen Neubau ersetzt. Somit<br />
gehen diese drei aktuell unter Denkmalschutz stehenden Bauwerke verloren.<br />
Die zusätzlich zu den Brückenbauwerken insgesamt unter Denkmalschutz
156 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
untersuchungsrelevante<br />
Wirkfaktoren <strong>und</strong><br />
Auswirkungen gemäß<br />
Tab. 1-4<br />
• Schädigung von Kultur- <strong>und</strong><br />
sonstigen Sachgütern (vor allem<br />
während des Baubetriebes)<br />
Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
gestellte Trasse des Stichkanales Hildesheim wird durch die vorgesehenen<br />
Ausbaumaßnahmen in <strong>ihre</strong>r aktuellen Gestalt <strong>und</strong> Erscheinung verändert.<br />
Bodendenkmale:<br />
Innerhalb der Baufelder befindet sich nur eine vor- <strong>und</strong> frühgeschichtliche<br />
F<strong>und</strong>stelle. Dabei handelt es sich um einen beim Bau des Stichkanales entdeckten<br />
Brunnen am Kanal südwestlich von Algermissen auf Höhe der Firma<br />
Weiterer GmbH. Er wurde seinerzeit geborgen. Insofern ergibt sich für diesen<br />
Bereich keine Zerstörung oder Beeinträchtigung eines Bodendenkmals.<br />
sonstige Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter:<br />
Nördlich der Brücke 385 werden im östlichen Randbereich des Friedhofes bei<br />
Lühnde Teilflächen durch die baulichen Umgestaltungen dauerhaft in Anspruch<br />
genommen <strong>und</strong> gehen somit als Friedhofsflächen verloren.<br />
Bei etwa SKH-km 11,730 ist eine vorhandene Bootsanlegestelle (DLRG) von<br />
der Profilumgestaltung des Kanales betroffen. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Bedarfsfall ein Ersatz hierfür an derselben oder einer anderen geeigneten<br />
Stelle geschaffen wird, so dass keine negative Auswirkung entsteht.<br />
Kulturdenkmale:<br />
Der mögliche Verlust von bei Bau- oder Erdarbeiten entdeckten bedeutsamen<br />
Objekten <strong>und</strong> damit auch der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Erforschung<br />
kann durch Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen verhindert<br />
werden (siehe Kap. 5.2.3).<br />
sonstige Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter:<br />
Durch die Bautätigkeit oder sonstige mögliche Einwirkungen über den Untergr<strong>und</strong><br />
könnten Beschädigungen der im Einflussbereich der Baumaßnahmen<br />
gelegenen Kapelle <strong>und</strong> sonstigen Friedhofsareals entstehen. Für dieses Gebiet<br />
ist ein Beweissicherungsverfahren vorgesehen.<br />
5.<strong>3.</strong>8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />
auf das Schutzgut<br />
In der Tab. 5-18 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />
Schutzgut im Sinne eines Bewertungsvorschlages gemäß § 12 UVPG.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 157<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 5-18: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter.<br />
Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />
Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />
II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />
Auswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />
(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>8.1) Auswirkungen<br />
weltauswirkungen<br />
- IV -<br />
Abriss von drei unter Denkmalschutz III Es handelt sich um die Zerstörung von Kultur-<br />
gestellten Brückenbauwerken - Brücken<br />
denkmalen im Sinne des § 6 NDSchG. Gemäß § 7<br />
Nr. 382, 383, 391 (A)<br />
NDSchG ist ein Eingriff in die Kulturdenkmale bei<br />
überwiegendem öffentlichen Interesse möglich.<br />
Gemäß § 10 Abs. 5 NDSchG bedürfen diese Eingriffe<br />
keiner Genehmigung, da sie durch den B<strong>und</strong><br />
oder das Land ausgeführt werden sollen. Sie sind<br />
dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen<br />
(zum Beispiel im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren).<br />
Umgestaltung der unter Denkmalschutz III Es handelt sich um die Veränderung eines Kultur-<br />
gestellten Trasse des Stichkanales<br />
denkmals, welche dessen Denkmalwert beein-<br />
Hildesheim (A)<br />
trächtigen kann (§ 6 NDSchG). Gemäß § 7<br />
NDSchG ist ein Eingriff in das Kulturdenkmal bei<br />
überwiegendem öffentlichen Interesse möglich.<br />
Gemäß § 10 Abs. 5 NDSchG bedarf der Eingriff<br />
keiner Genehmigung, da er durch den B<strong>und</strong> oder<br />
das Land ausgeführt werden sollen <strong>und</strong> der Kanal<br />
im Eigentum des B<strong>und</strong>es ist. Der Eingriff ist dem<br />
Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen (zum<br />
Beispiel im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren).<br />
Verlust von Teilflächen des Friedhofes II Es handelt sich um die Beeinträchtigung eines<br />
bei Lühnde durch die Ausbaumaßnah-<br />
Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgutes.<br />
men am Stichkanal (A)<br />
Belange des Denkmalschutzes sind nicht betroffen.<br />
mögliche Beeinträchtigung von sonsti- I Durch entsprechende Schutzvorkehrungen in der<br />
gen Kulturdenkmalen <strong>und</strong> Kultur- <strong>und</strong><br />
Bauphase (mögliche archäologische F<strong>und</strong>stellen<br />
Sachgütern (B, A)<br />
bei Erdarbeiten, Kapelle <strong>und</strong> Friedhof bei Lühnde)<br />
sind erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden.
158 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
6. Schutzgutübergreifende Ergebnisdarstellung<br />
Die Übersicht in Tab. 6-1 führt die Ergebnisse der schutzgutbezogenen Bewertungen<br />
hinsichtlich der erheblichen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen (siehe Kap. 5.3) zusammen.<br />
Keine der prognostizierten Auswirkungen liegt gemäß der Skalierung in Tab. 5-1 im<br />
Unzulässigkeitsbereich.<br />
Tab. 6-1: Übersicht zu den erheblichen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen aus der schutzgutspezifischen<br />
Bewertung.<br />
Hinweis: Die Angabe „-“ bedeutet, dass keine der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut<br />
in dem bezeichneten Wertungsbereich (entsprechend Tab. 5-1) liegt; „ja“ bedeutet, dass mindestens eine<br />
Auswirkung dem jeweiligen Wertungsbereich zuzuordnen ist.<br />
<strong>Schutzgüter</strong> des UVPG<br />
Menschen<br />
Tiere (gleichzeitig Teil der<br />
biologischen Vielfalt)<br />
Pflanzen (gleichzeitig Teil der<br />
biologischen Vielfalt)<br />
Boden<br />
<strong>Wasser</strong><br />
Klima<br />
Luft<br />
Landschaft<br />
Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige<br />
Sachgüter<br />
erhebliche <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen im ...<br />
Unzulässigkeits- Zulässigkeits- Belastungsbereich<br />
bereich grenzbereich<br />
- - ja<br />
- ja ja<br />
- ja ja<br />
- - ja<br />
- - -<br />
- - -<br />
- - -<br />
- - ja<br />
- ja ja<br />
Der zentrale negative Wirkfaktor, der fast alle <strong>Schutzgüter</strong> betrifft, ist der umfangreiche<br />
Verlust an Gehölzbestand im Vorhabensgebiet. Den Zulässigkeitssgrenzbereich<br />
erfassen dabei Beeinträchtigungen im Hinblick auf das Artenschutzrecht (Verstoß gegen<br />
Zugriffsverbote im Sinne des § 44 BNatSchG) sowie hinsichtlich forstrechtlichen<br />
Bestimmungen zum Walderhalt (§ 8 NWaldLG). Ansonsten betreffen die Verluste<br />
oder Beeinträchtigungen von unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken den Zulässigkeitsgrenzbereich.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 159<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen im Belastungsbereich für die <strong>Schutzgüter</strong><br />
Tiere, Pflanzen, Boden <strong>und</strong> Landschaft ergeben sich aus unvermeidbaren erheblichen<br />
Beeinträchtigungen im Sinne des Naturschutzrechtes, die jedoch ausgleichbar oder<br />
ersetzbar im Sinne des § 15 BNatSchG sind.
160 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
IV. SCHLUSS<br />
7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der<br />
Zusammenstellung der Angaben <strong>und</strong> auf bestehende Wissenslücken<br />
Außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben gemäß<br />
§ 6 UVPG traten nicht auf.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 161<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
8. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau<br />
des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover, beabsichtigt den Ausbau des Stichkanales<br />
Hildesheim (SKH), der vom <strong>Mitte</strong>llandkanal bei km 183,2 südlich von Sehnde in<br />
Richtung Hildesheim abzweigt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ist darin begründet,<br />
dass im Rahmen des Gesamtausbaus von <strong>Mitte</strong>landkanal einschließlich seiner<br />
Nebengewässer (Stichkanäle) auch der Hildesheimer Hafen für die Schiffe der modernen<br />
Güterschifffahrt (Großmotorgüterschiff = GMS, überlanges Großmotorgüterschiff<br />
= üGMS) erreichbar gemacht beziehungsweise der Stichkanal Hildesheim für das<br />
Leistungspotenzial dieser Schiffe nutzbar gemacht werden muss. Die im Einfahrtsbereich<br />
zum Stichkanal Hildesheim gelegene Schleuse Bolzum wird aktuell bereits baulich<br />
an die genannten Verhältnisse angepasst. Für den Stichkanal sollen mit den vorliegenden<br />
Verfahren zum Streckenausbau bis zur Querung der B<strong>und</strong>esautobahn A 7<br />
(SKH-km 11,990) <strong>und</strong> zum Neubau der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 die nächsten Voraussetzungen<br />
für den Ausbau geschaffen werden.<br />
Aus den rechtlichen Regelungen für Vorhaben dieser Art ergibt sich die Notwendigkeit<br />
zur Durchführung einer <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung. Wesentliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung wurden in der vorliegenden <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
erarbeitet, welche die Auswirkungen des Vorhabens auf die <strong>Umwelt</strong><br />
darstellt.<br />
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:<br />
Beschreibung des Vorhabens<br />
• die Herstellung einer für den modernen Schiffsverkehr erforderliche <strong>Wasser</strong>tiefe<br />
im Stichkanal durch Anhebung des Betriebswasserspiegels <strong>und</strong> Eintiefung der Kanalsohle,<br />
• die Neugestaltung des Kanalprofiles in Einschnittsbereichen mit Böschungsabflachungen,<br />
Wiederherstellung der Dichtungen, Erneuerung des Deckwerks sowie<br />
die kleinräumige Anpassung des Gewässerprofiles in den Dammstrecken,<br />
• die Anlage einer öffentlichen Wartestelle für den Schiffsverkehr sowie die Erweiterung<br />
der Liegestelle der am Kanal angesiedelten Firma Gebrüder Weiterer<br />
GmbH (Algermissen),<br />
• die Verlegung <strong>und</strong> Ergänzung des Netzes an Betriebswegen <strong>und</strong> Wirtschaftswegen,<br />
• den ersatzlosen Abriss von drei Brückenbauwerken <strong>und</strong> den Ersatzneubau von<br />
zwei Brücken über den Kanal.
162 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die folgende tabellarische Übersicht (Tab. 8-1) gibt die wesentlichen <strong>Bestandteile</strong> des<br />
beschriebenen Vorhabens wieder.<br />
Tab. 8-1: Wesentliche <strong>Bestandteile</strong> des Vorhabens.<br />
Parameter<br />
Ausprägung<br />
Standort des Vor- • Land Niedersachsen, Region Hannover <strong>und</strong> Landkreis Hildesheim, Stadt<br />
habens<br />
Sehnde, Gemeinde Algermissen, Gemeinde Harsum, Gemeinde Giesen<br />
Art des Vorhabens • Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim bis SKH-km 11,990 in Verbindung<br />
mit dem Ersatzneubau sowie dem Rückbau von Kanalbrücken<br />
Umfang des Vor- • Ausbau der Kanalstrecke auf etwa 10,5 km Länge<br />
habens<br />
• Anheben des Normalwasserstandes sowie Vertiefung der Kanalsohle um<br />
jeweils 0,50 m (neue <strong>Wasser</strong>tiefe: 4,00 m), neue <strong>Wasser</strong>spiegelbreite in der<br />
Regel 37,60 m (36,30 m im Bereich des Tiefen Einschnitts SKH-km 2,100<br />
bis 3,900)<br />
• Ausbau des Gewässerbettes in Einschnittsbereichen im Trapezprofil, Kanalböschungsneigung<br />
in der Regel 1 : 2,6 (im Tiefen Einschnitt 1 : 2,4 <strong>und</strong><br />
in Rutschungsbereichen auf kurzen Abschnitten auch bis 1 : 4,5), Neigung<br />
der Böschungen oberhalb des Normalwasserstandes meist zwischen 1 : 2,5<br />
<strong>und</strong> 1 : 4,5, zum Teil bis 1 : 8,0.<br />
• Dammstrecken: in niedrig <strong>und</strong> schmal ausgeprägten Abschnitten nur teilweiser<br />
Abtrag der wasserseitigen Böschungen zur Herstellung des Trapezprofiles;<br />
in hoch <strong>und</strong> überbreit ausgeprägten Abschnitten kein Abtrag nötig<br />
• Erneuerung der Dichtungen in Bereichen mit Gewässerneuprofilierung beziehungsweise<br />
Anpassung der Dichtungen an den erhöhten Betriebswasserstand:<br />
Dichtung bis auf 50 cm über oberem Betriebswasserstand; zusätzlich<br />
lokale Anpassungen der Dichtungsbereiche<br />
• Böschungssicherung durch neues Deckwerk bis 70 cm über oberem Betriebswasserstand<br />
• Erweiterung des vorhandenen Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer<br />
GmbH um etwa 150 m auf eine Gesamtlänge von etwa 250 m (SKHkm<br />
6,725 bis km 6,970)<br />
• Herstellung einer öffentlichen Wartestelle mit einer Länge von 280 m unmittelbar<br />
südlich des Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer GmbH<br />
• Anlage von Betriebswegen entlang des Kanals <strong>und</strong> einzelner Zuwegungen<br />
zu den Betriebswegen<br />
• Wiederherstellung von durch die Böschungsverbreiterungen betroffenen<br />
Wirtschaftswegen<br />
• Ersatzneubau (einschließlich Abriss) der Brücken 385 (Kreisstraße 522)<br />
<strong>und</strong> 391 (Landesstraße 467) mit kleinräumigen Anpassungen von Straßen<br />
<strong>und</strong> Radwegen<br />
• Option einer späteren Anhebung der Brücke 390 (Eisenbahn) zur Gewährleistung<br />
der erforderlichen Mindestdurchfahrtshöhe<br />
• Rückbau der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 (Wirtschaftswege) sowie 383 (Eisenbahn)<br />
• Neuverlegung von durch Böschungsumgestaltungen <strong>und</strong> Brückenbau betroffenen<br />
Leitungen <strong>und</strong> Gräben (einschließlich Drainageanschlüssen)<br />
Bedarf an Gr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Boden<br />
• Flächenumfang der für die aufgeführten Vorhabensbestandteile erforderlichen<br />
Baufelder: etwa 102,6 ha.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 163<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Parameter<br />
Art <strong>und</strong> Menge der<br />
Emissionen<br />
Art <strong>und</strong> Menge der<br />
Reststoffe<br />
Art <strong>und</strong> Menge der<br />
Luftverunreinigungen<br />
Art <strong>und</strong> Menge der<br />
Abfälle<br />
Art <strong>und</strong> Menge des<br />
Abwassers<br />
Merkmale der verwendetentechnischen<br />
Verfahren<br />
Ausprägung<br />
• Geräusche: während der Bauphase Baulärm in einem für Erdbau- <strong>und</strong> Brückenbauarbeiten<br />
(einschließlich Baufeldräumung) üblichen Rahmen; kurzzeitig<br />
erhöhte Geräuschemissionen durch Rammarbeiten im Bereich SKHkm<br />
1,500 bis 2,130 <strong>und</strong> im Bereich der öffentlichen Wartestelle bei SKHkm<br />
7,000 (Dalben)<br />
• Erschütterungen: allgemein in geringem Umfang baubedingte Erschütterungen<br />
im Nahbereich der Baustelle, kleinräumig erhöht im Nahbereich der<br />
Rammarbeiten<br />
• Licht: während der Bauphase Scheinwerferlicht der eingesetzten Baufahrzeuge,<br />
Maschinen <strong>und</strong> Transportboote sowie die Baustellenbeleuchtung,<br />
• Wärme: in geringem Umfang Abwärme aus Verbrennungsmotoren der<br />
Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen<br />
• Kälte: keine<br />
• Strahlen: keine<br />
• etwa 880 000 m³ Aushubmassen bestehend aus:<br />
- etwa 88 000 m³ Mutterboden (Wiederverwendung vor Ort),<br />
- etwa 500 000 m³ Trockenaushub (Ton, Schluff, Sande <strong>und</strong> Auffüllungen),<br />
- etwa 82 000 m³ Deckwerk (vor alllem Steinschüttungen),<br />
- etwa 211 000 m³ Nassaushub (Schlick, zum Teil ≥ Z2 gemäß LAGA <strong>und</strong><br />
anstehende Gewässersohle)<br />
• Abgase der während der Bauphase eingesetzten Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen,<br />
gegebenenfalls Staubentwicklung während der Bauphase<br />
• baustellenübliche Abfälle während des Baubetriebes wie Verpackungen<br />
• Oberflächenentwässerung wie im Ist-Zustand<br />
• Durchführung des Streckenausbaues im Bereich des Kanalprofiles<br />
(Gewässerbett, Böschungen mit Dichtungen <strong>und</strong> Deckwerk) in der Regel<br />
vom Gewässer aus, Abfuhr des Aushubs (außer Mutterboden) sowie<br />
Anlieferung neuen Deckwerkmaterials auf dem <strong>Wasser</strong>weg<br />
• ortsnah verbleibender Oberboden wird abgeschoben, über Baustellentransporte<br />
mit dem Lkw, Trecker oder Muldenkipper (Dumper) auf Oberbodendepots<br />
zwischengelagert <strong>und</strong> nach Abschluss der Erdarbeiten zur Wiederandeckung<br />
der bearbeiteten Einschnittsböschungen verwendet<br />
• in den Einschnittsbereichen Deckwerk zur Böschungssicherung aus unverklammerten<br />
<strong>Wasser</strong>bausteinen, in Dammstrecken Sicherung der Dichtung<br />
mit verklammertem Deckwerk; im Bereich der öffentlichen Wartestelle Böschungs-<br />
<strong>und</strong> Sohlsicherung ebenfalls mit verklammerten <strong>Wasser</strong>bausteinen<br />
• Dichtungen aus Tonmaterial<br />
• Im Bereich des „Tiefen Einschnittes“ (SKH-km 2,100 bis 3,900) kommt<br />
bereichsweise die Beobachtungsmethode entsprechend DIN 1054 zur Anwendung:<br />
Nachweis der Gesamtböschung mit abgeminderten Standsicherheiten,<br />
Überwachung der Böschung durch Inklinometermessungen, zusätzlich<br />
Druckentlastungsbohrungen (Horizontaldrainagen) zur Erhöhung der<br />
Standsicherheit<br />
• Brückenneubauten Nr. 385 <strong>und</strong> 391 als Einfeldbauwerke, Stabbogen mit<br />
Quertragesystem, Straßenbauwerke jeweils mit Radweg,<br />
Brücke 385: Abriss vor Neubau, Brücke 391: Abriss nach Neubau<br />
• Betriebswege mit wassergeb<strong>und</strong>ener Schotterdecke (3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig<br />
0,50 m Bankett); Wirtschaftswege 3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig 1,50 m<br />
Bankett), Asphaltierung im Bereich von Straßeneinmündungen)
164 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Parameter<br />
Ausprägung<br />
Dauer des Betriebes<br />
• ohne zeitliche Befristung<br />
Dauer der Errich- • Ersatzneubau der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 einschließlich Abriss der alten Brütungcken:<br />
jeweils 15 bis 18 Monate<br />
• Ausbau der Kanalstrecken insgesamt etwa drei Jahre<br />
Folgeaktivitäten • bestimmungsgemäße Nutzung des Stichkanales für den Schiffsverkehr<br />
einschließlich Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie der im Ersatz neu gebauten<br />
Brücken für den Straßenverkehr<br />
Vorhabensalternativen<br />
Der vorgesehene beidseitige Ausbau des Stichkanales ist aus Sicht des Vorhabensträgers<br />
alternativlos. Wesentliche Gründe dafür sind:<br />
• Ein gr<strong>und</strong>sätzlicher Verzicht auf den Ausbau des Stichkanales würde den Hafen<br />
Hildesheim von der modernen Binnenschifffahrt abschneiden. Es könnten auf dem<br />
Stichkanal Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je nach Breite weiterhin<br />
nur Schiffe mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten Motorgüterschiffe<br />
<strong>ihre</strong> Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen könnten.<br />
• Die geologischen Verhältnisse <strong>und</strong> vorhandenen Böschungsneigungen sowie die<br />
vorgesehenen Änderungen des <strong>Wasser</strong>spiegels bedingen, dass keine ausreichende<br />
Standsicherheit der Böschungen am Kanal gegeben ist. Diese lässt sich nur durch<br />
beidseitige Böschungsabflachungen in den Einschnittsbereichen herstellen.<br />
Andere Maßnahmen zur Vermeidung der Abflachung der Einschnittsböschungen<br />
(zur Schonung vorhandener Gehölzbestände am Kanal) wie Sp<strong>und</strong>wandausbau des<br />
Kanales oder Böschungsverdübelungen lassen sich aus Standsicherheitsgründen<br />
bei den vorliegenden Baugr<strong>und</strong>verhältnissen nicht realisieren.<br />
• Achsverschiebung zur Vermeidung des beidseitigen Kanalausbaus wären aus fahrdynamischen<br />
Gründen sowie aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Zwangspunkte (vorhandene<br />
Brücken, Dammstrecken, Tiefer Einschnitt) nur abschnittsweise möglich. Der<br />
Eingriffsumfang wäre wegen notwendiger standsicherheitsfördernde Maßnahmen<br />
auf der zu erhaltenden Böschung ebenfalls erheblich.<br />
Untersuchungsrahmen<br />
Gemäß des Gesetzes über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (UVPG) befasst sich die<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie mit den Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 165<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
güter Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, <strong>Wasser</strong>, Luft, Klima,<br />
Landschaft, Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen<br />
den vorgenannten <strong>Schutzgüter</strong>n. Auf dem von der Planfeststellungsbehörde, der <strong>Wasser</strong>-<br />
<strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> - Hannover, durchgeführten so genannten Scoping-Termin<br />
nach § 5 UVPG wurden am 14. Mai 2007 in Sehnde die inhaltlichen,<br />
räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Aspekte des Untersuchungsrahmens erörtert.<br />
Da für das Schutzgut Luft keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind, brauchte<br />
dieses nicht vertieft untersucht zu werden.<br />
Als Gr<strong>und</strong>lage für die Untersuchung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit des Bauvorhabens erfolgte<br />
die Bestandsaufnahme der <strong>Umwelt</strong> in dem von möglichen Auswirkungen betroffenen<br />
Raum. Hauptuntersuchungsbereich ist ein Korridor von etwa 400 m Breite<br />
mit dem Kanal im Zentrum. An einigen Stellen ist dieser Korridor aufgeweitet, um<br />
zum Beispiel zusammenhängende Waldbestände berücksichtigen zu können, im Süden,<br />
um das Gebiet einer möglichen Verlegung der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Stichkanal<br />
einzubeziehen.<br />
In diesem Hauptuntersuchungsgebiet erfolgte eine flächendeckende Erfassung der<br />
Nutzungen <strong>und</strong> der Biotoptypen, der gefährdeten Pflanzenarten, der Ausprägung des<br />
Landschaftsbildes sowie die Sichtung <strong>und</strong> Auswertung vorhandener Unterlagen zu<br />
sonstigen <strong>Schutzgüter</strong>n. Ausgewählten Probeflächen entlang des Kanales <strong>und</strong> im Kanal<br />
wurden zielgerichtet auf Vorkommen ausgewählter Tierarten untersucht, ergänzt<br />
durch die Auswertung vorhandener Daten zu diesen <strong>und</strong> weiteren Arten. Die Erfassung<br />
von im Gebiet vorkommenden Vogelarten sowie von Fledermäusen wurde zum<br />
Teil über das Hauptuntersuchungsgebiet hinaus vorgenommen.<br />
Zur Bestandsaufnahme gehörte auch die Sichtung von Unterlagen zu räumlichen Planungen<br />
(vor allem Bauleitplanung der Städte <strong>und</strong> Gemeinden, Regional- <strong>und</strong> Landschaftsrahmenplanung)<br />
<strong>und</strong> von sonstigen für das Vorhaben relevanten Planungen im<br />
Untersuchungsgebiet.<br />
Die im Folgenden zusammengefasste Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung des Ist-Zustandes<br />
der betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> umfasst den Kanalabschnitt bis zum Hildesheimer<br />
Hafen. Im Zuge des Planungsverlaufes wurde vom Vorhabensträger beschlossen, zunächst<br />
den Kanalausbau bis zur B<strong>und</strong>esautobahn A 7 mit zeitlicher Priorität zu betreiben<br />
<strong>und</strong> durch entsprechende Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Die Prognose<br />
der vorhabensbedingten <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (siehe unten) in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
bezieht sich nur auf den Abschnitt bis zur Autobahn A 7.
166 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bestandssituation<br />
Der Stichkanal nach Hildesheim verläuft im Planungsabschnitt auf etwa 13 km Länge<br />
durch eine weit überwiegend intensiv ackerbaulich genutzte Bördenlandschaft. Er wird<br />
von zwei kleineren Fließgewässern (Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben) unterquert <strong>und</strong> von<br />
zahlreichen Brücken einschließlich denen der Autobahn A 7 <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esstraße 6<br />
überquert. Nur wenige Waldbereiche (Schwerpunkt bei Harsum) werden im Verlauf<br />
vom Kanal berührt, der ansonsten fast durchweg einen beidseitigen Gehölzsaum aufweist.<br />
Inbesondere im Bereich der bewaldeten Untersuchungsgebietsflächen sind kleine, bei<br />
Harsum auch etwas weiter ausgedehnte Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen (Kanalkippe<br />
Bolzum, Algermissener Kippe, Unterer Bruchgraben, Harsumer Holz <strong>und</strong><br />
Klein-Förster Holz).<br />
Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung des Ist-Zustandes der betroffenen <strong>Schutzgüter</strong><br />
im Untersuchungsgebiet erbrachte ansonsten die folgenden wesentlichen Ergebnisse.<br />
Für das Schutzgut Mensch relevante Wohnbebauung befindet sich im Nahbereich des<br />
Vorhabens vereinzelt nur auf der östlichen Kanalseite nordwestlich von Harsum. Die<br />
Waldbereiche zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste sowie der Stichkanal als Grünzug<br />
stellen wohnungsnahe Freiräume dar. Die Wohngr<strong>und</strong>stücke selbst wie auch die Wälder<br />
<strong>und</strong> der gehölzgesäumte Stichkanal sind als für das Schutzgut besonders bedeutsame<br />
<strong>und</strong> störempfindliche Bereiche anzusehen.<br />
Im Hinblick auf die ruhige landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die Waldflächen<br />
<strong>und</strong> Ufergehölze samt der kanalbegleitenden Wege als bedeutsam herauszustellen.<br />
Vorbelastungen hinsichtlich der Schutzgutaspekte Wohnen <strong>und</strong> Erholen bestehen vor<br />
allem in den Emissionen von Verkehr sowie Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />
Art durch die starke landschaftliche Überformung des Betrachtungsraums.<br />
Schutzgut Tiere: Im Untersuchungsgebiet erfolgten im Jahr 2008 Bestandserhebungen<br />
zu Brutvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern, Wildbienen<br />
<strong>und</strong> Heuschrecken <strong>und</strong> zum Makrozoobenthos. In einer separaten Studie wurde außerdem<br />
die großräumige Quartiernutzung des Großen Mausohrs (Fledermausart mit einem<br />
bekannten Wochenstubenquartier an der Brücke der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Kanal)<br />
untersucht. Für die Tiergruppen Fische <strong>und</strong> Laufkäfer wurden vorliegende Daten<br />
ausgewertet. Zufallsf<strong>und</strong>e sonstiger Arten sowie Recherchen zum Vorkommen des<br />
Feldhamsters ergänzten die Erfassungen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 167<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Es kommt eine erhebliche Anzahl von Arten vor, die aufgr<strong>und</strong> von Bestandsrückgängen<br />
auf den so genannten Roten Listen stehen. Als streng geschützte beziehungsweise<br />
besonders geschützte Tierarten unterliegen zahlreiche Arten besonderen rechtlichen<br />
Schutzregelungen.<br />
Die Ergebnisse zeigen, dass neben der Brücke 395/396 als Wochenstube des Großen<br />
Mausohres die den Kanal begleitenden Strukturen von besonderer bis herausragender<br />
Bedeutung als Lebensraum für die Fledermausfauna sind. Bei den Brutvögeln sind die<br />
waldreicheren Flächen bei Harsum als Lebensraum zahlreicher streng geschützter Arten<br />
hervorzuheben. Für weitere der untersuchten Tiergruppen sind Teilbereiche (zum<br />
Beispiel Kanalufer nordöstlich von Lühnde) Lebensräume von überdurchschnittlicher<br />
Bedeutung. Für den b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedrohten Feldhamster, der im Planungsraum<br />
vorkommt, ist der Großteil der Ackerflächen aufgr<strong>und</strong> der für das Vorkommen<br />
entscheidenden günstigen Bodenverhältnisse gr<strong>und</strong>sätzlich ein geeigneter<br />
Lebensraum. Es liegen jedoch keine direkten Hinweise auf kanalnahe Bestände vor.<br />
Dem Stichkanal mit seinen überwiegend gehölzgeprägten Randsäumen kommt insgesamt<br />
nicht nur eine besondere Bedeutung als exklusiver Lebensraum in einer ansonsten<br />
ausgeräumten Agrarlandschaft zu, sondern dieser stellt auch eine Ausbreitungs-<br />
<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur von regionaler <strong>und</strong> überregionaler Bedeutung dar. Dies gilt<br />
insbesondere für gehölzbewohnende Arten, die in der ausgeräumten Bördelandschaft<br />
kaum oder keine geeigneten Lebensräume mehr vorfinden. Diese größtenteils naturferne<br />
Biotopausprägung der intensiv genutzten Ackerfluren zu beiden Seiten des Kanales<br />
stellt insofern auch die wesentlichste Vorbelastung für das Schutzgut im Untersuchungsgebiet<br />
dar.<br />
Schutzgut Pflanzen (Biotope): Der Zentralbereich des Untersuchungsgebietes weist<br />
neben dem künstlichen Kanalgewässer über weite Strecken kanalbegleitende mittelalte<br />
Gehölzbiotope unterschiedlicher Ausprägungen auf, in geringerem Umfang auch Gras-<br />
<strong>und</strong> Staudenfluren. Insbesondere bei Harsum reichen naturnahe Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder<br />
bis an den Kanal. Abgesehen von den ausgebauten Fließgewässern<br />
Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben liegen nur wenige weitere Gewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope<br />
im Untersuchungsgebiet. Es handelt sich um kleinere Stillgewässer unterschiedlicher<br />
Ausprägung sowie wenige Sumpf- <strong>und</strong> Röhrichtbiotope, zum Beispiel am Rand des<br />
Hildesheimer Kläranlagengeländes. Ansonsten wird das Untersuchungsgebiet von artenarmen<br />
Ackerbiotopen dominiert. Insofern stellt diese intensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung den wesentlichen Vorbelastungsfaktor für das Schutzgut dar. Siedlungsbiotope<br />
sind nur in geringem Umfang vertreten.
168 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die für das Schutzgut wertvollsten Biotopbereiche sind die naturnahen Laubmischwälder<br />
bei Harsum. Die Hecken, Gebüsche <strong>und</strong> sonstigen mittelalten Gehölzbestände<br />
aus überwiegend heimischen Arten sowie die genannten Stillgewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope<br />
sind ebenfalls von überdurchschnittlicher Bedeutung in der ansonsten stark ausgeräumten<br />
Agrarlandschaft. Die nassesten Ausbildungen der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchenwaldbestände<br />
sowie die naturnahen Feuchtbiotope <strong>und</strong> Stillgewässer stellen gesetzlich<br />
geschützte Biotope dar.<br />
An zahlreichen Stellen im <strong>und</strong> am Kanal wurden gefährdete Pflanzenarten gef<strong>und</strong>en<br />
(im Stichkanal häufig Laichkrautarten in größeren Beständen), mit dem Sumpffarn<br />
auch eine in der Region stark gefährdete Art. Einige zum Teil auch nicht gefährdete<br />
Arten unterliegen zudem nach dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz speziellen artenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen.<br />
In den Landschaftsschutzgebieten „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />
„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“, „Klein Förster Holz“ gelten zudem rechtliche<br />
Schutzbestimmungen für zahlreiche Biotopestände.<br />
Schutzgut Boden: Das Untersuchungsgebiet ist weit überwiegend geprägt durch<br />
schluffig-lehmige Lössböden. Bereichsweise unterliegen sie Stauwassereinfluss, in<br />
den tiefer gelegenen Geländezonen (zum Beispiel am Bruchgraben) kommen Gr<strong>und</strong>wassereinflüsse<br />
hinzu.<br />
Am Stichkanal liegen durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen veränderte Bodenstandorte<br />
vor, die allerdings - anders als die intensiv genutzten Ackerböden der Feldflur<br />
- nur geringen Nutzungseinflüssen ausgesetzt sind <strong>und</strong> meist unter Gehölzbestand<br />
liegen. Abgesehen von den künstlichen Überformungen stellen die vorhandenen Überbauungen<br />
<strong>und</strong> Versiegelungen von Böden die stärksten Vorbelastungen für das<br />
Schutzgut dar. Hinzu kommen Schadstoffeinflüsse im Bereich von Altablagerungen,<br />
Verkehrsimmssionen (Randzonen der Autobahn A 7 <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>essstraße 6) <strong>und</strong><br />
landwirtschaftlicher Bewirtschaftung.<br />
Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung für das Schutzgut sind seit langer<br />
Zeit nur sehr wenig überformte Böden der so genannten historisch alten Waldstandorte<br />
im Bereich der Harsumer Wälder. Die mit wenigen Ausnahmen fast durchweg hohe<br />
bis sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Lössböden<br />
macht auch diese zu Bodenbereichen mit besonderer Bedeutung.<br />
Schutzgut <strong>Wasser</strong>: Der Stichkanal ist ein künstliches fast durchgehend mit Steinschüttungen<br />
befestigtes, in Teilabschnitten (Senken der querenden Fließgewässer, Innerstetal/Hildesheimer<br />
Hafen) gedichtetes Oberflächengewässer <strong>und</strong> als solches von
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 169<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
geringer Bedeutung für das Schutzgut. Die Gewässergütesituation stellt sich als mäßig<br />
belastet dar. Die Belastung der Kanalsedimente liegt in einem für Binnenwasserstraßen<br />
typischen Bereich mit punktuell höheren Schwermetallbelastungen. Die den Kanal<br />
ohne <strong>Wasser</strong>austausch querenden Fließgewässer (Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben) sind<br />
durch Ausbau stark verändert, hinsichtlich der Gewässergüte kritisch belastet <strong>und</strong> insgesamt<br />
von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut.<br />
Stark wechselnde Untergr<strong>und</strong>verhältnisse bedingen auch sehr wechselnde Gr<strong>und</strong>wasser-<br />
beziehungsweise geohydrologische Verhältnisse im Verlauf der Kanaltrasse. Im<br />
Untergr<strong>und</strong> anstehende Ton- <strong>und</strong> Kreideschichten wirken als Gr<strong>und</strong>wasserstauer,<br />
Sande <strong>und</strong> Kiese (insbesondere im Raum Algermissen) stellen Gr<strong>und</strong>wasserleiter dar,<br />
die Löß- <strong>und</strong> Geschiebemergel Gr<strong>und</strong>wassergeringleiter. Austauschbeziehungen zwischen<br />
Kanal <strong>und</strong> umgebenden Gr<strong>und</strong>wasserschichten bestehen im Wesentlichen dort,<br />
wo der Kanal nicht gedichtet ist <strong>und</strong> wo wegen der höher gelegenen Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />
(etwa ab Kanal-km 11) eine Infiltration in den Kanal stattfindet (Vorflutwirkung<br />
des Kanales). Dies sind zugleich die Bereiche mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber<br />
Veränderungen im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser als Faktor im natürlichen<br />
Lebensraumgefüge.<br />
Die frühere Trinkwassergewinnung des <strong>Wasser</strong>werkes Algermissen wurde Anfang der<br />
1990er Jahre eingestellt.<br />
Für Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser gelten die gr<strong>und</strong>sätzlichen rechtlichen Verschlechterungsverbote<br />
<strong>und</strong> das Gebot, mittel- bis längerfristig Verbesserungen der<br />
Gewässerzustände im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie beziehungsweise des <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetzes<br />
zu erzielen.<br />
Schutzgut Klima: Mögliche klimatische Ausgleichsfunktionen (zum Beispiel Entlastung<br />
von thermisch belasteten Siedlungsgebieten durch auf offenen Freiflächen produzierte<br />
Kaltluft) sind im vorliegenden Fall nicht relevant, da im Untersuchungsgebiet<br />
keine zu entlastenden Wirkräume vorliegen.<br />
Die kanalbegleitenden Gehölzbestände <strong>und</strong> Dämme schaffen mit <strong>ihre</strong>r windbremsenden<br />
Wirkung in den ansonsten offenen Ackerfluren besondere kleinklimatische Verhältnisse.<br />
Die Landschaft des Untersuchungsgebietes wird geprägt durch ausgedehnte strukturarme<br />
Ackerfluren mit wenigen Gehölzbeständen, Ruderalfluren <strong>und</strong> Grünländern.<br />
Demgegenüber steht der Stichkanal mit seinen landschaftsprägenden Ufergehölzen als<br />
durchgehendes lineares <strong>und</strong> weithin sichtbares Strukturelement. Ferner stellen die Eichen-Hainbuchenwälder<br />
zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste bedeutsame Landschafts-
170 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
bildelemente dar. Störungen der naturraumtypischen Eigenart bestehen in vielfältiger<br />
Weise, beispielsweise durch die Autobahn A 7, Industrieanlagen, den Stichkanal als<br />
künstliches Gewässer, Bodenaufschüttungen in Form von Dämmen <strong>und</strong> Halden,<br />
Hochspannungsleitungen <strong>und</strong> Brückenbauwerken. Das Landschaftserleben wird durch<br />
Fuß- <strong>und</strong> Radwege entlang des Kanals ermöglicht.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der starken Überformung kommt den Landschaftsbildeinheiten überwiegend<br />
nur eine allgemeine oder allgemeine bis geringe Bedeutung zu. Nur ein Teilbereich ist<br />
aufgr<strong>und</strong> des hohen Anteils an älteren naturnahen Laubwaldbeständen höher zu bewerten.<br />
Besondere rechtliche Schutzbestimmungen bestehen in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen.<br />
Schutzgut Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter: Im Vorhabensbereich gelegen <strong>und</strong><br />
für das Schutzgut relevant sind die unter Denkmalschutz stehenden Objekte. Aufgr<strong>und</strong><br />
der bau- <strong>und</strong> technikgeschichtlichen Bedeutung sind die gesamte Stichkanaltrasse <strong>und</strong><br />
zusätzlich vier Brücken über den Kanal (Brücken 382, 383, 391 <strong>und</strong> 394) als Baudenkmale<br />
geschützt. Als geschützte Bodendenkmale werden für das Untersuchungsgebiet<br />
einige wenige archäologische F<strong>und</strong>e in der Denkmalliste geführt, unter anderem<br />
zwei vorgeschichtliche Siedlungsf<strong>und</strong>e (im Wald bei Harsum unmittelbar östlich des<br />
Stichkanales <strong>und</strong> an der B<strong>und</strong>esstraße 6).<br />
<strong>Umwelt</strong>zustand ohne Verwirklichung des Vorhabens<br />
Auch ohne den vorgesehenen Ausbau muss die ordnungsgemäße Befahrbarkeit des<br />
Kanales weiterhin gewährleistet werden. Aufgr<strong>und</strong> der Standsicherheitsprobleme der<br />
bestehenden steilen Einschnittsböschungen wird es weiterhin zu Rutschungen kommen.<br />
Im ungünstigsten Fall kann durch eine Rutschung der Einschnitts- <strong>und</strong> Kanalböschung<br />
der vorhandene schon jetzt geringe Kanalquerschnitt weiter eingeengt werden<br />
<strong>und</strong> die Schifffahrt zusätzlich beeinträchtigen oder gefährden. Somit müssten die rutschungsgefährdeten<br />
Bereiche in jedem Fall saniert werden. Die fachgerechte Sanierung<br />
eines gerutschten Böschungsbereiches erfordert extrem flache Böschungsneigungen<br />
<strong>und</strong> somit große Eingriffe in die angrenzenden Einschnittsböschungen.<br />
Weitere dringend erforderliche Arbeiten am Stichkanal sind vor allem die komplette<br />
Sohlbaggerung auf der Kanalstrecke <strong>und</strong> den Wendestellen, die Erneuerung oder Ausbesserung<br />
des Deckwerkes auf fast der gesamten Strecke sowie die Instandsetzung <strong>und</strong><br />
Ergänzung von Betriebswegen. Die erforderlichen Arbeiten hätten kurz- bis mittelfristig<br />
zur Folge, dass es durch die Flächeninanspruchnahme zu Verlusten <strong>und</strong> Beein-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 171<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
trächtigungen vor allem bei den <strong>Schutzgüter</strong>n Pflanzen <strong>und</strong> Tiere, Boden <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
käme.<br />
Im Fall der querenden Brücken, die das Ende <strong>ihre</strong>s technisches Lebensalters erreicht<br />
haben, ergibt sich wie beim geplanten Ausbau des Kanales die Notwendigkeit zur Entscheidung<br />
über Abriss oder Sanierung beziehungsweise Neubau. Beides ist in der Regel<br />
mit zumindest kleinräumigen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en, im Fall der<br />
ersatzlosen Beseitigung auch mit weiträumigeren Wirkungen auf das örtliche Wegenetz.<br />
Die Darstellung zeigt, dass - wenn auch in deutlich geringerem Umfang als beim beidseitigen<br />
Kanalausbau - im Fall der Vorhabensverzichtes (Null-Variante) ebenfalls<br />
kurz- bis mittelfristig Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft oder sonstige negative Auswirkungen<br />
auf <strong>Umwelt</strong>schutzgüter zu erwarten wären.<br />
Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
Art <strong>und</strong> Intensität der voraussichtlichen <strong>Umwelt</strong>belastungen bei Durchführung des<br />
Vorhabens werden mitbestimmt durch Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen. Die in dieser Hinsicht wesentlichsten Maßnahmen sind<br />
im Folgenden stichwortartig aufgeführt:<br />
• Durchführung von Massentransporten (Aushub, Deckwerk) über den <strong>Wasser</strong>weg;<br />
• Einhaltung immissionsschutzbezogener Bestimmungen sowie die zeitliche Steuerung<br />
der Bauarbeiten im Hinblick auf für Mensch <strong>und</strong> Tierwelt weniger sensible<br />
Zeiträume;<br />
• Schutzmaßnahmen gegen Individuenverluste von Fledermäusen vor Gehölzbeseitigungen<br />
<strong>und</strong> Abriss von Brücken;<br />
• Flächenmanagement <strong>und</strong> Kontrollen zur Vermeidung der Inanspruchnahme von<br />
Lebensstätten des Feldhamsters,<br />
• Umsiedelung von geschützten <strong>und</strong> gefährdeten Pflanzenarten sowie Sicherung <strong>und</strong><br />
Wiedereinbringung besonders bedeutsamer Vegetationsbestände;<br />
• Schutz bedeutsamer verbleibender Gehölzbestände vor einer Flächeninanspruchnahme<br />
<strong>und</strong> Beschädigung in der Bauphase,<br />
• zeitliches versetztes Abholzen zu beseitigender Gehölzbestände beim mehrjährigen<br />
Streckenausbau des Kanales,<br />
• Wiederherstellung von Kanaldichtungen <strong>und</strong> baubegleitende Kontrolle auf Einträge<br />
aus möglicherweise belastetem Gr<strong>und</strong>wasser im Bereich des Harnsäureunfalles<br />
des Jahres 1994,<br />
• fachgerechte Rekultivierung von Flächen beziehungsweise Böden nach Bauende;
172 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• sachgemäße Lagerung, Verwendung <strong>und</strong> Entsorgung boden- <strong>und</strong> wassergefährdender<br />
Stoffe während der Bauarbeiten;<br />
• Kontrolle des Bodenaushubs auf Schadstoffbelastungen <strong>und</strong> Behandlung entsprechend<br />
den Anforderungen der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall);<br />
• weitestmöglicher Verzicht auf den Verguss der Steinschüttungen des neuen<br />
Deckwerks.<br />
Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die <strong>Umwelt</strong><br />
Unter Berücksichtigung der Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von<br />
Beeinträchtigungen ergeben sich die im Folgenden schutzgutbezogen dargestellten<br />
wesentlichen <strong>Umwelt</strong>effekte als Folge der Realisierung des Vorhabens.<br />
Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen ergeben sich während der Bauphase<br />
durch den Bau- <strong>und</strong> Transportlärm sowie durch Erschütterungen in den für die<br />
Erholung genutzten Kanalrandzonen. Die vorhabensbedingten, sehr umfangreichen<br />
Verluste an älteren Gehölzbeständen beeinträchtigen das Landschaftserleben <strong>und</strong> die<br />
Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende kurz- <strong>und</strong> mittelfristig deutlich. Der ersatzlose<br />
Rückbau der Brücken 382 bei Lühnde <strong>und</strong> 392 bei Harsum hat Störungen im<br />
regionalen Radwegenetz zur Folge <strong>und</strong> verschlechtert die Erreichbarkeit von bedeutsamen<br />
Erholungsbereichen am Kanal. Als positiver Wirkeffekt ergeben sich vorhabensbedingt<br />
durch die Neuanlage des durchgängigen beidseitigen Betriebsweges neue<br />
Möglichkeiten des Landschaftserlebens.<br />
Beim Schutzgut Tiere entstehen negative Auswirkungen durch Inanspruchnahme<br />
wertvoller Tierlebensräume entlang des Kanales. Vor allem die Verluste an Gehölzbeständen<br />
bedeuten zugleich einen Verlust an Lebensraumstrukturen für gehölzbewohnende<br />
Arten wie Vögel sowie Fledermäuse, welche wichtige Leitstrukturen in <strong>ihre</strong>m<br />
Jagdraum entlang des Kanales <strong>und</strong> Tagesunterschlupfmöglichkeiten in älteren Bäumen<br />
(zum Teil auch an den abzureißenden Brücken) verlieren. Die mit den großflächigen<br />
Böschungsumgestaltungen verb<strong>und</strong>ene Beseitigung von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren betrifft<br />
zudem Lebensräume zahlreicher Insektenarten, Reptilien <strong>und</strong> anderer Tierarten.<br />
Mit den Gehölzverluste geht dort, wo keine weiteren Gehölze im Nahbereich des Kanales<br />
verbleiben, zugleich deren windbremsende Funktion verloren, so dass das Mikroklima<br />
in den Kanalrandzonen vor allem für viele Insektenarten negativ verändert<br />
wird <strong>und</strong> damit auch die Nahrungsmöglichkeiten zum Beispiel von Fledermäusen. Die<br />
Großflächigkeit der Vegetationsverluste längs des Kanales beeinflusst die Funktion als<br />
Ausbreitungskorridor für zahlreiche Arten in einer ansonsten außerhalb der Harsumer<br />
Wälder strukturarmen Ackerlandschaft. Für im Gewässer lebende Tierarten (Fische<br />
<strong>und</strong> Kleinlebewesen des Gewässerbettes) sind die Auswirkungen der Profilumgestal-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 173<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
tungen nicht so gravierend, da angesichts der schrittweisen Umsetzung des Ausbaus<br />
Ausweichmöglichkeiten bestehen <strong>und</strong> eine relativ zügige Wiederbesiedelung der umgebauten<br />
Kanalabschnitte zu erwarten ist.<br />
Für das Schutzgut Pflanzen ergeben sich negative Auswirkungen vor allem durch die<br />
bereits oben aufgeführten Vegetations- beziehungsweise Biotopverluste. Betroffen<br />
hiervon sind auch Randbereiche der älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder im<br />
Raum Harsum als bedeutsamste Biotope im Eingriffsgebiet, in größerem Umfang ansonsten<br />
im betroffenen Raum überdurchschnittlich bedeutsame ältere Gehölzbestände<br />
wie vor allem Baum-Strauchhecken <strong>und</strong> waldähnlichen Bestände längs des Stichkanales.<br />
Einige in den Baufeldern vorhandene Wuchsorte gefährdeter oder besonders<br />
geschützter Pflanzenarten - im Kanal auch in größerem Umfang <strong>Wasser</strong>pflanzenbestände<br />
(Laichkrautarten) - gehen verloren. Allerdings besteht die Möglichkeit der Umsiedelung<br />
von Pflanzenbeständen vor der Flächeninanspruchnahme.<br />
Für das Schutzgut Boden ergeben sich negative Auswirkungen vor allem durch die<br />
Überbauung beziehungsweise Versiegelung von Boden, in erster Linie durch Wegebau.<br />
Auch wenn bereits überbaute Wege- <strong>und</strong> Straßenflächen vorhanden sind, die nur<br />
verlegt werden, erhöht sich durch umfangreiche Ergänzungen des Betriebswegenetzes<br />
der Gesamtumfang an überbauter Bodenfläche. Betroffen sind auch besonders bedeutsame<br />
Bodenbereiche (alte Waldstandorte sowie Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit).<br />
Negative Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen weitestgehend vermieden werden. Für das naturferne <strong>und</strong> künstliche<br />
Kanalgewässer bringt der Ausbau keine Verschlechterung des Gewässerzustandes<br />
mit sich. Bruchgraben <strong>und</strong> Alpebach als den Kanal unterquerende Fließgewässer<br />
sind nicht von der Ausbaumaßnahme betroffen. Die Wechselbeziehungen zwischen<br />
dem Kanal <strong>und</strong> dem Gr<strong>und</strong>wasser werden nicht relevant verändert beziehungsweise<br />
werden auch in der Bauphase beachtet.<br />
Für das Schutzgut Klima selbst ergeben sich keine negativen Auswirkungen im Hinblick<br />
auf mögliche lufthygienische oder klimatische Ausgleichswirkungen. Die Wechselwirkungen<br />
als Folge der kleinklimatischen Veränderungen durch die Gehölzverluste<br />
betreffen in erster Linie das Schutzgut Tiere (siehe oben).<br />
Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft bewirken die oben beschriebenen umfangreichen<br />
Gehölzverluste deutliche negative Veränderungen der örtlichen Landschaftsbildqualität,<br />
insbesondere dort, wo durch die Böschungsumgestaltungen praktisch Totalverluste<br />
der kanalbegleitenden Strukturen eintreten. Die im Ersatz neu zu errichtenden<br />
Brückenbauwerke verändern die Landschaftsbildsituation nur unwesentlich.
174 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Im Hinblick auf Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind als wesentlichste negative<br />
Vorhabensauswirkung der Verlust der denkmalgeschützten drei Brückenbauwerke<br />
(Brücken 382, 383 <strong>und</strong> 391) zu benennen sowie die Veränderung der in der Gesamtheit<br />
als zeitgeschichtliches technisches Bauwerk unter Denkmalschutz gestellten Kanaltrasse<br />
selbst. Weiterhin gehen Teilflächen des Lühnder Friedhofes durch den Ausbau<br />
verloren.<br />
Bewertung der <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />
Bei der Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens auf die<br />
<strong>Schutzgüter</strong> werden die einzelnen Beeinträchtigungen auf der Gr<strong>und</strong>lage fachrechtlicher<br />
Setzungen <strong>und</strong> Anforderungen einer Rahmenskala zugeordnet, die die folgenden<br />
vier Stufen umfasst:<br />
• Unzulässigkeitsbereich (Stufe IV),<br />
• Zulässigkeitsgrenzbereich (Stufe III),<br />
• Belastungsbereich (Stufe II),<br />
• Vorsorgebereich (Stufe I).<br />
Das Ausmaß der Verluste oder sonstiger Beeinträchtigungen durch das Vorhaben bei<br />
den <strong>Schutzgüter</strong>n, die von erheblichen negativen Auswirkungen (Stufen IV, III <strong>und</strong> II)<br />
betroffen werden, ist im Folgenden stichwortartig zusammengefasst. Die <strong>Schutzgüter</strong><br />
<strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Klima unterliegen keinen als erheblich zu bewertenden negativen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.<br />
Unzulässigkeitsbereich<br />
Durch das Vorhaben kommt es zu keinen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen, die im Unzulässigkeitsbereich<br />
(Stufe IV) liegen.<br />
Zulässigkeitsgrenzbereich<br />
In den Zulässigkeitsgrenzbereich (Stufe III) fallen im vorliegenden Fall solche Vorhabensauswirkungen,
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 175<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
• bei denen Beeinträchtigungen europarechtlich oder streng geschützter Arten eintreten,<br />
für welche die Verbotstatbestände des § 44 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />
gelten,<br />
• bei denen entsprechend den forstrechtlichen Regelungen für eine Waldumwandlung<br />
eine Abwägung über die Zulässigkeit im Sinne von § 8 des Niedersächsischen<br />
Waldgesetzes erforderlich ist,<br />
• die Zerstörung von Kulturdenkmalen im Sinne des § 6 des niedersächsischen<br />
Denkmalschutzgesetzes erfolgt.<br />
Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
• Quartiersverluste von Fledermäusen (europarechtlich <strong>und</strong> streng geschützte Arten<br />
unterschiedlicher Gefährdung):<br />
Tagesschlafplätze <strong>und</strong> Zwischenquartiere in verloren gehenden älteren Bäumen<br />
(mit Höhlen <strong>und</strong> Spalten) sowie an zum Abriss vorgesehenen Brückenbauwerken,<br />
• Verlust eines Teiles der Horstbäume einer Kolonie des Graureihers (europarechtlich<br />
geschützte Art) bei Algermissen,<br />
• Verlust von Bruthabitaten ungefährdeter europäischer Vogelarten einschließlich<br />
des Mäusebussards (zugleich streng geschützt) sowie je eines Brutstandortes der<br />
Arten Grünspecht <strong>und</strong> Nachtigall (beide gefährdete Arten).<br />
Es handelt sich jeweils um einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44<br />
BNatSchG, so dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Überprüfung gemäß<br />
§ 45 BNatSchG erforderlich ist (weitere Ausführungen dazu erfolgen im artenschutzrechtlichen<br />
Fachbeitrag zum Vorhaben).<br />
Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
• Verlust von Wald im Sinne des NWaldLG (Waldumwandlung): 14,8 ha Gehölz-<br />
<strong>und</strong> Ruderalflächen.<br />
Schutzgut Kulturgüter<br />
• Abriss/Zerstörung der drei denkmalgeschützten Brückenbauwerke (Nr. 382, 383<br />
<strong>und</strong> 391),<br />
• Umgestaltung der unter Denkmalschutz gestellten Trasse des Stichkanales Hildesheim.
176 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Belastungsbereich<br />
Den Belastungsbereich (Stufe II) betreffen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen, die zwar als<br />
erheblich zu bewerten sind, zugleich aber beispielsweise im naturschutzrechtlichen<br />
Sinne durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind (§ 15<br />
BNatSchG) oder die nicht in der Form gegen sonstige rechtlich verbindliche Normierungen<br />
verstoßen, dass sie mindestens dem Zulässigkeitsgrenzbereich zugeordnet werden<br />
müssten.<br />
Bei Bedarf wird der Belastungsbereich untergliedert, um stärkere (II a) von mäßigeren<br />
(II b, II c) Belastungen zu unterscheiden.<br />
Schutzgut Menschen<br />
• Visuelle Beeinträchtigung von für die Erholungsnutzung bedeutsamen Kanalrandzonen<br />
im Bereich von ein- oder beidseitigen Totalverlusten der Gehölzstrukturen<br />
am Kanal (Stufe II),<br />
• Verschlechterung der Erreichbarkeit von bedeutsamen Erholungsbereichen <strong>und</strong><br />
Unterbrechung auch reginal bedeutsamer Radwegverbindungen durch den ersatzlosen<br />
Rückbau der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 - Bereiche Sehnde-Bolzum sowie Harsum-<br />
Hasede (Stufe II).<br />
Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
• Verlust je eines Brutstandortes der europäischen Vogelarten Neuntöter <strong>und</strong> Eisvogel<br />
(gefährdete Arten), - aufgr<strong>und</strong> der Möglichkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />
ist kein Ausnahmeverfahren gemäß § 45 BNatSchG erforderlich,<br />
• durch umfangreiche Gehölzverluste bewirkte Habitatverschlechterung für streng<br />
geschützte Fledermausarten in bedeutsamen Jagdräumen am Kanal - die Beeinträchtigung<br />
der Jagdhabitate beinhaltet keinen Verstoß gegen die Zugriffsverbote<br />
des § 44 BNatSchG,<br />
• Habitatverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen mit überdurchschnittlicher<br />
Schutzgutbedeutung durch Beseitigung der Vegetation - betroffen sind<br />
Artengruppen mit überwiegend besonders, aber nicht streng geschützten Arten<br />
(verschiedene Insektenarten, Reptilien),<br />
• Beeinträchtigung der allgemeinen Verbindungsfunktionen der kanalbegleitenden<br />
Vegetationsbestände im Habitatverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> Verschlechterung mikroklimatischer<br />
Habitatverhältnisse durch Beseitigung von Gehölzen <strong>und</strong> sonstiger Vegetation (be-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 177<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
troffene Artengruppen sind Insekten, Laufkäfer, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken),<br />
• mögliche Zerstörung von Lebensstätten sonstiger, nicht erfasster besonders geschützter<br />
Säugetier-, Insekten-, Spinnen- <strong>und</strong> Weichtierarten durch Habitatverluste<br />
im Baufeld,<br />
• Beeinträchtigung der von den Baufeldern erfassten Landschaftsschutzgebiete durch<br />
die Beseitigung von auch für die Tierwelt bedeutsamen Landschaftsstrukturen.<br />
Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />
• Verlust von Vegetations- beziehungsweise Biotopbeständen - Stufe II a:<br />
- 3,05 ha älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald.<br />
• Verlust von Vegetations- beziehungsweise Biotopbeständen - Stufe II b:<br />
- 9 ha mittelalte Laubforstbestände <strong>und</strong> naturnähere Laubwald-Jungbestände,<br />
- 13,7 ha Strauch-Baumhecken <strong>und</strong> naturnahe Feldgehölze,<br />
- 0,3 ha Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren mit Gebüschen.<br />
• Verlust von Vegetations- beziehungsweise Biotopbeständen - Stufe II c:<br />
- 0,6 ha sonstige flächenhafte Gehölzbestände,<br />
- ,7 ha Baumreihen im Bereich linienförmiger Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren,<br />
- 8,35 ha halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>und</strong> Ruderalfluren,<br />
- 0,1 ha gehölzreicher Friedhof.<br />
• Reduzierung der im Kanal zahlreichen Bestände gefährdeter Pflanzenarten Glänzendes<br />
<strong>und</strong> Durchwachsenes Laichkraut durch großflächige Umgestaltung des Gewässerbettes<br />
(Stufe II c).<br />
• Beeinträchtigung der von den Baufeldern erfassten Landschaftsschutzgebiete durch<br />
die Beseitigung von bedeutsamen Vegetationsstrukturen (Stufe II).<br />
Schutzgut Boden<br />
• Versiegelung oder Überbauung von Böden mit besonderer Bedeutung durch Wegebau<br />
<strong>und</strong> sonstige Bauwerke (Stufe II a),<br />
• starke Veränderung von Böden mit besonderer Bedeutung durch Bodenaufschüttungen<br />
<strong>und</strong> –abgrabungen (Stufe II b),<br />
• Versiegelung oder Überbauung von Böden mit allgemeiner Bedeutung durch Wegebau<br />
<strong>und</strong> sonstige Bauwerke (Stufe II b).<br />
Der Umfang zusätzlich überbauter Bodenfläche beträgt mindestens 3,5 bis 4 ha.
178 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Schutzgut Landschaft<br />
• Vollständiger <strong>und</strong> beidseitiger Verlust von Gehölzstrukturen am Kanal im Bereich<br />
von Blickbeziehungen zur Gehölzkulisse des Kanals (Stufe II a),<br />
• sonstige Verluste von Landschaftsbildelementen von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung in den Umgestaltungsbereichen - Gehölze sowie Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
(Stufe II b).<br />
Schutzgut Kulturgüter<br />
• Verlust von Teilflächen des Friedhofes bei Lühnde durch die Ausbaumaßnahmen<br />
am Stichkanal (Stufe II).<br />
Vorsorgebereich<br />
In den Vorsorgebereich fallen Auswirkungen ohne oder allenfalls mit geringfügigen<br />
nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen, die nicht entscheidungserheblich sind.<br />
Kompensationsmaßnahmen<br />
Für die <strong>Schutzgüter</strong> Pflanzen <strong>und</strong> Tiere, Boden sowie Landschaft, die zugleich Gegenstand<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind, werden Ausgleichs- <strong>und</strong><br />
Ersatzmaßnahmen erforderlich. Ein Großteil dieser Maßnahmen kann im Zuge einer<br />
möglichst naturnahen Wiederbegrünung durch Pflanzungen oder sonstige Gestaltung<br />
der vorhabensbedingt veränderten Flächen erfolgen. Außerhalb davon werden weitere<br />
Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein.<br />
Art <strong>und</strong> Umfang der Kompensationsmaßnahmen werden in den landschaftspflegerischen<br />
Begleitplänen im Detail dargelegt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 179<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
9. Quellenverzeichnis<br />
9.1 Literatur<br />
ABIA (2008): Habitatanalyse für den Feldhamster (Cricetus cricetus) im Landkreis<br />
Hildesheim. Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Biotop- <strong>und</strong> Artenschutz GbR im Auftrag<br />
des Landkreis Hildesheim - untere Naturschutzbehörde. - 17 S. + Karten; Neustadt.<br />
[unveröffentlicht]<br />
ALTMÜLLER, R. (1983): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Libellen. – Niedersächsisches<br />
Landesverwaltungsamt, Fachbehörde für Naturschutz, Merkblatt 15: 27 S.; Hannover.<br />
ALTMÜLLER, R., BREUER, M., RASPER, M. (1989): Zur Verbreitung <strong>und</strong> Situation der Fließgewässerlibellen<br />
in Niedersachsen. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 9 (8):<br />
137-176; Hannover.<br />
ANLAUF, A., ANDERER, B., KÖNIG, B. (2009): Bestandserfassung aquatischer Wirbelloser<br />
(Makrozoobenthos) im Stichkanal Hildesheim 2007/2008. – Gutachten der B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e (BFG - 1631) im Auftrag des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals<br />
in Hannover, 62 S.; Koblenz. [unveröffentlicht]<br />
AQUA TERRA (1991): Bestandsaufnahme der Fauna (Avifauna, Herpetofauna, Entomofauna)<br />
am Stichkanal Hildesheim SKH 0,00 bis 14,62. Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für<br />
Gewässerk<strong>und</strong>e, 68 S. + Anlagen. [unveröffentlicht]<br />
ARLINGHAUS, R. (2000). Das Jungfischaufkommen im Oder-Havel-Kanal unter besonderer<br />
Berücksichtigung der Blocksteinschüttungen. MSc Thesis, Humboldt-Universität Berlin.<br />
ARLINGHAUS, R., ENGELHARDT, C., SUKHUDOLOV, A., WOLTER, C. (2002): Fish recruitment in<br />
a canal with intensive navigation: implications for ecosystem management. - Journal of Fish<br />
Biology 61: 1386-1402.<br />
ASSMANN, T. (1994): Epigäische Coleopteren als Indikatoren für historisch alte Wälder.<br />
NNA-Berichte 3: 142-151; Schneverdingen.<br />
ASSMANN, T., DORMANN, W., FRÄMBS, S., GÜRLICH, S., HANDKE, K., HUK, T., PRICK, P.,<br />
TERLUTTER, H. (2003): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Sandlaufkäfer <strong>und</strong> Laufkäfer<br />
(Coleoptera: Cicindelidae et Carabidae) mit Gesamtartenverzeichnis, 1. Fassung vom<br />
1.6.2002. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 23 (2): 70-95.; Hildesheim.<br />
BACHMANN, R., KAISER, T. (2010): Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim zwischen<br />
SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – Artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag. – Arbeitsgruppe Land & <strong>Wasser</strong>, Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />
für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />
BALLA, S. (2003): Bewertung <strong>und</strong> Berücksichtigung von <strong>Umwelt</strong>auswirkungen nach § 12<br />
UVPG in Planfeststellungsverfahren. – Beiträge zur <strong>Umwelt</strong>gestaltung A153: 484 S. + Anhang;<br />
Berlin.<br />
BALON, E. K. (1975). Reproductive guilds of fishes: a proposal and definition. - Journal of the<br />
Fisheries Research Board of Canada 32: 821-864.<br />
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (Hrsg.) (2005): Das Kompendium der Vögel <strong>Mitte</strong>leuropas.<br />
Alles über Biologie, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz, 2. Auflage. – 3 Bände, 802 S. + 622 S.<br />
+ 337 S.; Wiebelsheim.
180 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
BELLMANN, H. (1993): Libellen. - 274 S.; Augsburg.<br />
BEUTLER, A., GEIGER, A., KORNACKER, P. M., KÜHNEL, K.-D., LAUFER, H., PODLOUCKY, R.,<br />
BOYE, P., DIETRICH, E. (1998): Rote Liste der Kriechtiere (Reptilia) <strong>und</strong> Rote Liste der Lurche<br />
(Amphibia). – Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 48-52; Bonn -<br />
Bad Godesberg.<br />
BFG - B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (1996a): <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsuntersuchungen an<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraßen. Materialien zur Bewertung von <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. - BfG-<strong>Mitte</strong>ilungen<br />
9: 11 + 35 + 43 S.; Koblenz - Berlin.<br />
BfG - B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (1996b): Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim,<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. - Gutachten im Auftrag des Neubauamtes für den Ausbau des<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanals (BfG-0936), 296 S. + Anlagen; Koblenz. [unveröffentlicht]<br />
BFG - B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (2000): <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsuntersuchungen an<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraßen – Materialien zur Behandlung von Alternativen <strong>und</strong> Wechselwirkungen<br />
sowie zur Durchführung der Verträglichkeitsprüfung nach FFH-Richtlinie. - BfG - <strong>Mitte</strong>ilungen<br />
20: 64 S.; Koblenz.<br />
BFG - B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (2006): Deckwerke an B<strong>und</strong>eswasserstraßen; Einschätzung<br />
von Deckwerken aus losen Schüttsteinen <strong>und</strong> verklammerten Schüttsteinen aus<br />
ökologischer Sicht. - Schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e vom<br />
7.2.2006; Koblenz. [unveröffentlicht]<br />
BFG - B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e (2007): Leitfaden zur <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
an B<strong>und</strong>eswasserstraßen. – Herausgeber: B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong><br />
Stadtentwicklung, 35 S. + Anlagen; Bonn.<br />
BIERHALS, E., DRACHENFELS, O. V., RASPER, M. (2004): Wertstufen <strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit<br />
der Biotoptypen in Niedersachsen.- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />
24 (4): 231-240; Hildesheim.<br />
BIODATA (2009): Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim – Fledermauserhebung für die<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (UVS). – Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e,<br />
60 S. Braunschweig. [unveröffentlicht]<br />
BLAB, J., VOGEL, H. (1996): Amphibien <strong>und</strong> Reptilien erkennen <strong>und</strong> schützen. –159 S.; München.<br />
BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse. – 160 S.; Bielefeld.<br />
BLANKE, I. (2005): Neubau der Schleuse Bolzum - Erfassung <strong>und</strong> Kartierung von Zauneidechsen.<br />
- Gutachten im Auftrag des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in<br />
Hannover. [unveröffentlicht]<br />
BLESS, R., LELEK, A. WATERSTRAAT, A. (1998): Rote Liste der in Binnengewässern lebenden<br />
R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong> Fische (Cyclostomata & Pisces). - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong><br />
Naturschutz 55: 53-59; Bonn - Bad Godesberg.<br />
BORCHARD, B. (1991). Fischereibiologisches Gutachten über Fischbestand <strong>und</strong> -ertrag im<br />
Stichkanal Hildesheim. – Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, 22 S.<br />
+ Anhang 3 (4): 1057-1065; Koblenz.<br />
BOYE, P.; DIETZ, M., WEBER, M. (1999): Fledermäuse <strong>und</strong> Fledermausschutz in Deutschland.<br />
- B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz, 110 S.; Bonn.<br />
BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung.<br />
– Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 18 (4): 57-128; Hildesheim.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 181<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
BRUNKEN, H., BRÜMMER, I., KOLSTER, H. (1995): Fischereiliche Begutachtung des Stichkanals<br />
nach Hildesheim. - Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, Koblenz.<br />
64 S. + Anhang. [unveröffentlicht]<br />
BRUNKEN, H., HEUPKE, R., KIRCHNER, J. (1991). Die Fischfauna des Salzgitter-Stichkanals<br />
(<strong>Mitte</strong>llandkanal) bei Braunschweig, Niedersachsen. - Braunschweiger naturk<strong>und</strong>liche<br />
Schriften 3 (4): 1057-1065; Braunschweig.<br />
DETZEL, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs. – 580 S.; Stuttgart.<br />
DEV - Deutsche Einheitsverfahren zur <strong>Wasser</strong>-, Abwasser- <strong>und</strong> Schlammuntersuchung<br />
(2004): DIN 38410 Teil 1: Bestimmung des Saprobienindex in Fließgewässern. - Lose-Blatt-<br />
Sammlung; Berlin.<br />
DIETZ, C. (2001): Berücksichtigung des Fledermausschutzes bei der Sanierung von<br />
Natursteinbrücken <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>durchlässen. – Untersuchungs im Auftrag des Ministeriums für<br />
<strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Verkehr Baden-Württemberg, 39 S.; Horb am Neckar.<br />
DÖRRER, K., HOPPE, B, KERBER, N., SCHLUTOW, T. (2000): Biotopverb<strong>und</strong> für den Feldhamster<br />
in der Gemeinde Harsum mit Hilfe eines Geoinformationssystems. – 4. Projektarbeit<br />
am Institut für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz, Fachbereich Landschaftsarchitektur <strong>und</strong><br />
<strong>Umwelt</strong>entwicklung der Universität Hannover. – 128 S. + Anlagen, Hannover. [unveröffentlicht]<br />
DRACHENFELS, O. V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. – Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen A/4: 240 S.; Hildesheim.<br />
DRACHENFELS, O. V. (2008): Hinweise zur Definition <strong>und</strong> Kartierung der Lebensraumtypen<br />
von Anh. I der FFH-Richtlinie in Niedersachsen auf der Gr<strong>und</strong>lage des Interpretation Manuals<br />
der Europäischen Kommission (Version EUR 25 vom April 2003). – Niedersächsisches Landesbetrieb<br />
für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz, 48 S.; Hannover. [unveröffentlicht]<br />
EGGERS, T. (2006). Auswirkungen anthropogener Strukturen auf die Makrozoobenthoszönose<br />
von Schifffahrtsstraßen-Vergleich einer freifließenden <strong>Wasser</strong>straße (Mittlere Elbe) mit einem<br />
Schifffahrtskanal (<strong>Mitte</strong>llandkanal) <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Bedeutung für Neozoen. - Dissertation an<br />
der Technischen Universität Braunschweig. 170 S. +Anhang.<br />
EUROPEAN COMMISSION DG XI (2007): Interpretation Manual of European Union Habitats<br />
EUR 27. - 142 S.; Brüssel.<br />
FGSV - Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen (2001): Merkblatt zur <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
in der Straßenplanung - M UVS. - 30 S.; Köln.<br />
FISCHER, C., PODLOUCKY, R. (1997): Berücksichtigung von Amphibien bei naturschutzrelevanten<br />
Planungen - Bedeutung <strong>und</strong> methodische Mindeststandards. - Mertensiella 7: 261-278;<br />
Bonn.<br />
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften <strong>Mitte</strong>l- <strong>und</strong> Norddeutschlands – Gr<strong>und</strong>lagen<br />
für den Gebrauch vogelk<strong>und</strong>licher Daten in der Landschaftsplanung. - 879 S.; Eching.<br />
FREYHOF, J. (2009): Rote Liste der im Süßwasser reproduzierenden Neunaugen <strong>und</strong> Fische<br />
(Cyclostomata & Pisces). – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische Vielfalt 70 (1): 291-316; Bonn - Bad<br />
Godesberg.<br />
FUHRMANN, M. (1996): Ortsumgehung Hildesheim–„Himmelsthür“ B 1,<br />
Fledermausuntersuchung. - Gutachten im Auftrag des Straßenbauamtes Hildesheim.<br />
[unveröffentlicht]
182 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
GAREIS-GRAHMANN, F.-J. (1993): Landschaftsbild <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung. –<br />
Beiträge zur <strong>Umwelt</strong>gestaltung A 132: 270 S.; Berlin.<br />
GARVE, E. (2004): Rote Liste <strong>und</strong> Florenliste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />
<strong>und</strong> Bremen, 5. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2004. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />
(1): 1-76; Hildesheim.<br />
GARVE, E. (2007): Verbreitungsatlas der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen.<br />
– Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen 43: 507 S.; Hannover.<br />
GASSNER, E., WINKELBRANDT, A. (1992): UVP - <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung in der Praxis,<br />
2. Auflage - 298 S.; München.<br />
GASSNER, E., WINKELBRANDT, A., BERNOTAT, D. (2005): UVP – Rechtliche <strong>und</strong> fachliche<br />
Anleitung für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung. – 476 S.; Heidelberg.<br />
GAUMERT, D., KÄMMEREIT, M. (1993): Süßwasserfische in Niedersachsen. - Niedersächsisches<br />
Landesamt für Ökologie, Dezernat Binnenfischerei, 161 S.; Hildesheim.<br />
GEISER, R. (1998): Rote Liste der Käfer (Coleoptera). –Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 55: 168-230; Bonn.<br />
GEMEINDE ALGERMISSEN (2009): Auszugsweise Unterlagen der Gemeinde Algermissen aus<br />
dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan einschließlich 15. <strong>und</strong> 16. Änderung, aus den Bebauungsplänen<br />
Nr. 24 <strong>und</strong> 25 (Speicherstraße)sowie 9 einschließlich 1. Änderung (Industriegebiet<br />
Stichkanal) sowie aus dem Bebauungsplan Nr. 9 Mühlenberg, Lühnde; Schreiben der<br />
Gemeinde Algermissen vom 1<strong>3.</strong>5.2009.<br />
GEMEINDE HARSUM (2002): Flächennutzungsplan der Gemeinde Harsum. – Planungsbüro<br />
SRL Weber im Auftrag der Gemeinde Harsum; Hannover / Harsum.<br />
GEMEINDE HARSUM (2006): Landschaftsplan für die Gemeinde Harsum. - Planungsgruppe<br />
<strong>Umwelt</strong>, Gutachten im Auftrag der Gemeinde Harsum.- 124 S. + Karten; Hannover / Harsum.<br />
GLANDT, D. (2001): Die Waldeidechse. – 151 S.; Bochum.<br />
GREIN, G. (2000): Zur Verbreitung der Heuschrecken (Saltatoria) in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen,<br />
Stand 10.4.2000. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 20 (2): 74-112; Hildesheim.<br />
GREIN, G. (2005): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Heuschrecken, <strong>3.</strong><br />
Fassung, Stand 1.5.2005. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 25 (1): 1-20; Hannover.<br />
GREIN, G. (2007): Zur Ausbreitung von Phaneroptera falcata (Poda, 1761) <strong>und</strong> Conocephalus<br />
fuscus (Fabricius, 1793) in Niedersachsen. - Articulata 22 (1): 91-98; Erlangen.<br />
GRUSCHWITZ, M., KORNACKER, P. M., PODLOUCKY, R. VÖLKL, W., WAITZMANN, M. (1993):<br />
Verbreitung, Ökologie <strong>und</strong> Schutz der Schlangen Deutschlands <strong>und</strong> angrenzender Gebiete. -<br />
Mertensiella 3: 431 S.; Bonn.<br />
GUNREBEN, M. (2002): Die Bewertung von Böden in Planungs- <strong>und</strong> Zulassungsverfahren in<br />
Niedersachsen. - Internet-Manuskriptveröffentlichung des Niedersächsischen Landesamtes für<br />
Ökologie, 35 S.; Hildesheim.<br />
GUNREBEN, M., BOESS, J. (2008): Schutzwürdige Böden in Niedersachsen. – GeoBerichte 8:<br />
48 S.; Hannover.<br />
GÜNTHER, R. (Hrsg.) (1996): Die Amphibien <strong>und</strong> Reptilien Deutschlands. –Jena: 825 S.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 183<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
GÜNTHER, R., VOELKL, W. (1996a): Waldeidechse - Lacerta vivipara -.– In: GÜNTHER, R.<br />
(Hrsg.): Die Amphibien <strong>und</strong> Reptilien Deutschlands. - S. 588-600; Jena<br />
GÜNTHER, R., VOELKL, W. (1996b): Blindschleiche - Anguis fragilis -.– In: GÜNTHER, R.<br />
(Hrsg.): Die Amphibien <strong>und</strong> Reptilien Deutschlands. – S. 617-631; Jena.<br />
HARTLIK, J., HANISCH, J. (2002): Praxisbeispiel zur UVP in der Bauleitplanung: UVU für eine<br />
Gewerbeansiedlung im Südosten Hamburgs. – UVP-report 15 (4): 199-203; Hamm.<br />
HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Säugetierarten.<br />
– Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 13: 221 – 226; Hannover.<br />
HERMANN, G. (2007): Tagfalter suchen im Winter. Zipfelfalter, Schillerfalter <strong>und</strong> Eisvögel. –<br />
224 S; Norderstedt.<br />
HERRMANN, T., ALTMÜLLER, R., GREIN, G., PODLOUCKY, R., POTT-DÖRFER, B. (2001): Das<br />
Niedersächsische Tierarten-Erfassungsprogramm. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />
21 (5 - Supplement Tiere): 440 S.; Hildesheim.<br />
HOFMANN, S. (2004): Populationsbiologische Untersuchungen an der Waldeidechse, Zootoca<br />
vivipara (JACQUIN, 1787) in Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> West-Sachsen. - Dissertation Martin-Luther-<br />
Universität Halle-Wittenberg (kumulativ), 41 S.; Halle.<br />
HOFMEISTER, H. (2005): Eichen-Hainbuchenwälder in der Umgebung von Harsum. -<br />
<strong>Mitte</strong>ilungen der Paul-Feindt-Stiftung 5: 147-152; Hildesheim.<br />
HÜBNER, I. (1994): Bestandserfassung von Fledermaussommer- <strong>und</strong> Winterquartieren auf<br />
ausgesuchten Flächen im Bereich des Landkreises Hildesheim. - Gutachten im Auftrag der<br />
Paul-Feindt-Stiftung <strong>und</strong> des Landkreises Hildesheim; 33 S.; Hildesheim. [unveröffentlicht]<br />
ILEK – Börderegion (2009): Gemeinde Algermissen – Entwicklungskonzept Naherholung<br />
nordwestlicher Ortsrand. - 2 S. + Karten; Entwurfsfassung. [unveröffentlicht]<br />
INGRISCH, S., KÖHLER, G. (1998): Rote Liste der Geradflügler (Orthoptera s. l.). –Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 252-254, Bonn-Bad Godesberg.<br />
JEDICKE, E. (1992): Die Amphibien Hessens. – 152 S., Stuttgart.<br />
JUNGBLUTH, J.H., KNORRE, D. V. (1998): Rote Liste der Binnenmollusken [Schnecken<br />
(Gastropoda) <strong>und</strong> Muscheln (Bivalvia)]. – Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz<br />
55: 283-289; Bonn - Bad Godesberg.<br />
KAISER, T. (2004): Auswirkungen von Heidepflegeverfahren auf umweltrelevante <strong>Schutzgüter</strong>.<br />
- NNA-Berichte 17 (2): 198-212; Schneverdingen.<br />
KAISER, T., BERNOTAT, D., KLEYER, M., RÜCKRIEM, C. (2002): Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung<br />
von Methodenstandards im Naturschutz - Gelbdruck „Verwendung floristischer <strong>und</strong> vegetationsk<strong>und</strong>licher<br />
Daten“. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 70: 219-280;<br />
Bonn - Bad Godesberg.<br />
KAISER, T., ZACHARIAS, D. (2003): PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50 -<br />
Arbeitshilfe zur Erstellung aktueller Karten der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation<br />
anhand der Bodenk<strong>und</strong>lichen Übersichtskarte 1:50.000. – Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen: 23 (1): 1-60; Hildesheim.<br />
KAULE, G. (1991): Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz, 2. Auflate - 519 S.; Stuttgart.<br />
KIEMSTEDT, H., MÖNNECKE, M., OTT, S. (1996): Methodik der Eingriffsregelung - Vorschläge<br />
zur b<strong>und</strong>eseinheitlichen Anwendung von § 8 BNatSchG. - Länderarbeitsgemeinschaft für<br />
Naturschutz, Landschaftspflege <strong>und</strong> Erholung, Schriftenreihe 6: 146 S.; Stuttgart.
184 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
KLIMA, F. (1998): Rote Liste der Köcherfliegen (Trichoptera) - Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 55: 112-118; Bonn - Bad Godesberg.<br />
KOETTNITZ, J., HEUSER, R. (1994): Fledermäuse in den großen Autobahn-Brücken Hessens.<br />
In: Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz in Hessen (Hrsg.): Die Fledermäuse Hessens. 248<br />
S.<br />
KÖHLER, B., PREISS, A. (2000): Erfassung <strong>und</strong> Bewertung des Landschaftsbildes. – Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 20 (1): 1-60; Hildesheim.<br />
KÖHLER, F., KLAUSNITZER, B. (Hrsg.) (2007): Verzeichnis der Käfer Deutschlands. – Entomologische<br />
Nachrichten <strong>und</strong> Berichte, Beiheft 4: 1-185; Dresden.<br />
KÖPPEL, J., FEICKERT, U., SPANDAU, L., STRASSER, H. (1998): Praxis der Eingriffsregelung. -<br />
397 S.; Stuttgart.<br />
KORNDÖRFER, F. (1992): Hinweise zur Erfassung von Reptilien. Methodische Standards zur<br />
Erfassung von Tierartengruppen. - Ökologie in Forschung <strong>und</strong> Anwendung 5: 53-60; Weikersheim.<br />
KORNECK, D., SCHNITTLER, M., VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
(Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. – Schriftenreihe für Vegetationsk<strong>und</strong>e 28: 21-<br />
187; Bonn - Bad Godesberg.<br />
KRÜGER, T., OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten<br />
Brutvögel – 7. Fassung, Stand 2007. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27 (3):<br />
131-175; Hannover.<br />
KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R., SCHLÜPMANN, M. (2009a): Rote<br />
Liste <strong>und</strong> Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische<br />
Vielfalt 70 (1): 231-256; Bonn - Bad Godesberg.<br />
KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R., SCHLÜPMANN, M. (2009b): Rote<br />
Liste <strong>und</strong> Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische<br />
Vielfalt 70 (1): 259-288; Bonn - Bad Godesberg.<br />
KUHLMANN, M. (2004): Vorläufige Einschätzung der Verantwortlichkeit Deutschlands für die<br />
Erhaltung von Stechimmenarten (Hymenoptera Aculeata). – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische<br />
Vielfalt 8: 225-233; Bonn.<br />
LAGA - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (o. J.): Anforderungen an die stoffliche Verwertung<br />
von mineralischen Reststoffen / Abfällen. - Technische Regeln; letzter Stand.<br />
LANDKREIS HANNOVER (1990): Landschaftsrahmenplan. - 468 S. + Kartenteil; Hannover.<br />
LANDKREIS HILDESHEIM (1993): Landschaftsrahmenplan Landkreis Hildesheim. - 367 S. +<br />
Anhang + Karten; Hildesheim.<br />
LANDKREIS HILDESHEIM (2006): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim<br />
2001 mit 1. Änderung 20.12.2006. - 367 S. + Anhang + Karten; Hildesheim.<br />
LEHMANN, A., NÜSS, J.-H. (1998): Libellen. Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume <strong>und</strong><br />
Gefährdung aller Arten Nord- <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong>leuropas sowie Frankreichs unter besonderer Berücksichtigung<br />
Deutschlands <strong>und</strong> der Schweiz. - Deutscher Jugendb<strong>und</strong> für Naturbeobachtung.<br />
132 S.; Hamburg.<br />
LELEK, A., BUHSE, G. (1992). Fische des Rheins – früher <strong>und</strong> heute. – 214 S.; Berlin.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 185<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
LOBENSTEIN, U. (2003): Die Schmetterlingsfauna des mittleren Niedersachsens. Bestand,<br />
Ökologie <strong>und</strong> Schutz der Großschmetterlinge in der Region Hannover, der Südheide <strong>und</strong> im<br />
unteren Weser-Leine-Bergland. - 329 S. + Anhang; Hannover.<br />
LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Großschmetterlinge<br />
mit Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand 1.8.2004. – Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 24: 165-196; Hildesheim.<br />
LUDWIG, G., MAY, R., OTTO, C. (2007): Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite<br />
Erhaltung der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen – vorläufige Liste. – BfN-Skripten 220: 32 S. + Anhang;<br />
Bonn.<br />
MAAS, S., DETZEL, P., STAUDT, A. (2002): Gefährdungsanalyse der Heuschrecken Deutschlands<br />
– Verbreitungsatlas, Gefährdungseinstufung <strong>und</strong> Schutzkonzepte. 401 S.; Münster.<br />
MALZACHER, P., JACOB, U., HAYBACH, A., REUSCH, H. (1997): Rote Liste der Eintagsfliegen<br />
(Ephemeroptera). - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 264-267; Bonn -<br />
Bad Godesberg.<br />
MEINIG, H., BOYE, P., HUTTERER, R. (2009): Rote Liste <strong>und</strong> Gesamtartenliste der Säugetiere<br />
(Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober 2008. – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische Vielfalt 70<br />
(1): 115-153; Bonn - Bad Godesberg.<br />
MESCHEDE, A., HELLER, K.-G., LEITL, R. (2000): Ökologie <strong>und</strong> Schutz von Fledermäusen in<br />
Wäldern, Teil I. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 66: 374 S.; Bonn -<br />
Bad Godesberg.<br />
MITTMANN, R. (1993): Faunistische Untersuchungen (Heuschrecken <strong>und</strong> Tagfalter) am<br />
Stichkanal Hildesheim. - Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, 18 S. +<br />
Anlagen. [unveröffentlicht]<br />
MONTENEGRO, H. (2008): Stichkanal Hildesheim (SKH), Streckengutachten SKH-km 1,5 bis<br />
14,4; Teil 3: Hydrogeologisches Gutachten. - Gutachten der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau im<br />
Auftrag des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover - Vorabzug,<br />
Stand 24.2.2008, 27 S. + Anlagen; Karlsruhe. [unveröffentlicht]<br />
MÜLLER, W. (2001): Flora von Hildesheim. – Natur <strong>und</strong> Landschaft im Landkreis Hildesheim<br />
3: 366 S.; Hildesheim.<br />
NEUBAUAMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER (2010a, 2010b,<br />
2010c): Erläuterungsberichte zu den Planfeststellungsverfahren: a) Ausbau des Stichkanals<br />
Hildesheim von SKH-km 1,400 bis SKH-km 3,680, SKH-km 4,160 bis SKH-km 10,340,<br />
SKH-km 10,465 bis SKH-km 11,990, b) Neubau der Brücke Nr. 385 über den Stichkanal<br />
nach Hildesheim im Zuge der Kreisstraße 522 zwischen Lühnde <strong>und</strong> Wätzum <strong>und</strong> Ausbau des<br />
Stichkanals von SKH-km 3,680 bis 4,160, c) Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal<br />
nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste <strong>und</strong><br />
Ausbau des Stichkanals von SKH-km 10,340 bis 10,465, Hannover. [unveröffentlicht]<br />
NIBIS (2009a): Kartenserie Boden, historische Karte (1:25.000). - Landesamt für Bergbau,<br />
Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG), Hannover.<br />
NIBIS (2009b): Kartenserie Boden, Bodenschätzungskarte (1:25.000). - Landesamt für Bergbau,<br />
Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG), Hannover.<br />
NIBIS (2009c): Altlastverdächtige Flächen, Altablagerungen in Niedersachsen, Rüstungsaltlasten<br />
in Niedersachsen. - Landesamt für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG), Hannover.
186 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
NLFB – Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1997): Böden in Niedersachsen. –<br />
CD-Rom; Hannover.<br />
NLKWN - Niedersächsischer Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz<br />
(2008): Anhörungsdokument zum Entwurf des niedersächsischen Beitrags für den Bewirtschaftungsplan<br />
der Flussgebietsgemeinschaft Weser nach Art. 13 der EG-<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />
bzw. nach § 184a des Niedersächsischen <strong>Wasser</strong>gesetzes.- 126 S.; Lüneburg.<br />
NLWK - Niedersächsischer Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft <strong>und</strong> Küstenschutz (2000):<br />
Gewässergüte 1986-2000 in Südniedersachsen.- 93 S. + Karten; Braunschweig.<br />
NMELF - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten (2002):<br />
Leitlinie Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.<br />
– Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim.<br />
NMELF – Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten (1989):<br />
Niedersächsisches Landschaftsprogramm. – 133 S.; Hannover.<br />
NMU – Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Klimaschutz (2008): GEOSUM –<br />
geographisches Informationssystem <strong>Umwelt</strong> des Niedersächsischen <strong>Umwelt</strong>ministeriums. –<br />
Daten auf der Homepage des Niedersächsischen <strong>Umwelt</strong>ministeriums (http://www.mu.niedersachsen.de),<br />
Stand Dezember 2008.<br />
OTT, J., PIPER, W. (1997): Rote Liste der Libellen (Odonata) –Schriftenreihe für Landschaftspfelge<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 55: 260-263; Bonn – Bad Godesberg.<br />
OVH - Ornithologischer Verein zu Hildesheim e. V., NABU - Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland<br />
e. V., Kreisverband Hildesheim (2008): Floristische Erfassungen am Stichkanal Bolzum-Hildesheim.<br />
- 15 S. + Anlagen; Hildesheim. [unveröffentlicht]<br />
PLACHTER, H. (1991): Naturschutz. - 463 S.; Stuttgart.<br />
PLACHTER, H., BERNOTAT, B., MÜSSNER, R., RIECKEN, U. (2002): Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung<br />
von Methodenstandards im Naturschutz. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong><br />
Naturschutz 70: 566 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
PLANUNGSGEMEINSCHAFT LAREG (2007): Scoping-Unterlage für den Ausbau des Stichkanals<br />
nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450-14,401. - Erarbeitet im Auftrag des Neubauamtes<br />
für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 25 S. + Anlagen; Braunscheig.<br />
[unveröffentlicht]<br />
PLANUNGSVERBUND GIESEN - HILDESHEIM (2009): Interkommunaler Gewerbepark Nord,<br />
Rahmenplan 1:5.000, Stand 12.1.2009.<br />
PODLOUCKY, R. (1988): Zur Situation der Zauneidechse Lacerta agilis LINNAEUS, 1758, in<br />
Niedersachsen - Verbreitung, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz. – Mertensiella 1: 146-166, Bonn.<br />
PODLOUCKY, R. (2006): Zwischen Nordsee <strong>und</strong> Hochharz – Bemerkungen zu Verbreitung,<br />
Lebensräumen, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz der Waldeidechse in Niedersachsen. – Zusammenfassungen<br />
Waldeidechsen-Symosium Bonn: 29.<br />
PODLOUCKY, R., FISCHER, C. (1994): Rote Listen der gefährdeten Amphibien <strong>und</strong> Reptilien in<br />
Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen, <strong>3.</strong> Fassung, Stand 1994. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />
14 (4): 109-120; Hannover.<br />
PRETSCHER, P. (1998): Rote Liste der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera). – Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 87-111; Bonn.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 187<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
RECK, H. (1996): Flächenbewertung für die Belange des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes. – Beiträge<br />
der Akademie für Natur- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz Baden-Württemberg 23: 71-112; Stuttgart.<br />
REGION HANNOVER (2001): <strong>Umwelt</strong>verträgliches Naherholungskonzept Stadt Sehnde. – Beiträge<br />
zur regionalen Entwicklung 97: 76 S. + Karten; Hannover.<br />
REGION HANNOVER (2006): Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für die Region Hannover.<br />
- Beiträge zur regionalen Entwicklung 106: 132 S. + Karten, Hannover.<br />
REUSCH, H., HAASE, P. (2000): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Eintags-,<br />
Stein- <strong>und</strong> Köcherfliegen mit Gesamtartenverzeichnis, 2. Fassung, Stand 1.10.2000. –<br />
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 20 (4): 182-200; Hildesheim.<br />
REUSCH, H., WEINZIERL, A. (1997): Rote Liste der Steinfliegen (Plecoptera) - Schriftenreihe<br />
für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 255-259; Bonn - Bad Godesberg.<br />
RIECKEN, U. (1992): Planungsbezogene Bioindikation durch Tierarten <strong>und</strong> Tiergruppen -<br />
Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anwendung. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 36:<br />
187 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. – Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 21 (5 – Supplement Pflanzen): 20 S.; Hildesheim.<br />
SCHMID-EGGER, C., SCHMIDT, K., DOCZKAL, D., BURGER, F., WOLF, H., VAN DER SMISSEN, J.<br />
(1998): Rote Liste der Grabw-, Weg-, Faltenwespen <strong>und</strong> „Dolchwespenartigen“ (Hymenoptera:<br />
Sphecidae, Pompilidae, Vespidae, „Scolioidea“). – Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 55: 138-146; Bonn.<br />
SCHOPPE, R. (1993): Die Reptilien des Landkreises Hildesheim. – Beiträge zur Naturk<strong>und</strong>e<br />
Niedersachsen 46 (4): 165-182; Peine.<br />
SCHOPPE, R. (2006): Die Vogelwelt des Kreises Hildesheim. - 619 S; Hildesheim.<br />
SCHNITTLER, M., LUDWIG, G. (1996): Zur Methodik der Erstellung Roter Listen. - Schriftenreihe<br />
für Vegetationsk<strong>und</strong>e 28: 709-739; Bonn - Bad Godesberg.<br />
SCHOPPE, R., BENK, A. (1991): Fledermäuse im Landkreis Hildesheim. – Naturschutz <strong>und</strong><br />
Landschaftspflege in Niedersachsen 26: 47-62, Hannover.<br />
SCHÜTTE, G. (2005): Entwicklung von Verkehr <strong>und</strong> Industrie; Natur <strong>und</strong> Landschaft im<br />
Landkreis Hildesheim, Hildesheimer <strong>und</strong> Kalenberger Börde. - <strong>Mitte</strong>ilungen der Paul-Feindt-<br />
Stiftung 5: 39-43; Hildesheim.<br />
SELING (2000a): Erläuterungsbericht zum LBP Ausbau des Stichkanals Hildesheim von SKHkm<br />
2,340 – 9,400. – Gutachten im Auftrage des Neubausamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals<br />
in Hannover, 80 S. + Anlagen. [unveröffentlicht]<br />
SELING (2000b): Erläuterungsbericht zum LBP Ausbau des Stichkanals Hildesheim von SKHkm<br />
9,400 – 14,401. – Gutachten im Auftrage des Neubausamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals<br />
in Hannover, 55 S. + Anlagen. [unveröffentlicht]<br />
SIMON, M., BOYE, B. (2004): Großes Mausohr (Myotis myotis). – Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 69 (2): 503-511; Bonn – Bad Godesberg.<br />
SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C., SCHRÖDER, E. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />
NATURA 2000. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 53: 560<br />
S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />
STADT HILDESHEIM (2000): Landschaftsplan der Stadt Hildesheim. - Heimer + Herbststreit<br />
<strong>Umwelt</strong>planung, Gutachten im Auftrag der Stadt Hildesheim, Erläuterungsbericht <strong>und</strong> Karte
188 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
11 Zielkonzept - Anforderungen an Nutzungen (auszugsweise Unterlagen der Stadt Hildesheim).<br />
[unveröffentlicht]<br />
STADT HILDESHEIM (2002): Bebauungsplan „Hafen Nordwest“ - HN 144 D, 2.10.2002.<br />
STADT HILDESHEIM (o. J.): Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt<br />
Hildesheim, Stand März 2009.<br />
STADT SEHNDE (1992): Auszug aus dem Landschaftsplan Gemeinde Sehnde- Karte 12: Landschaftspflegerisches<br />
Entwicklungskonzept, Verfasser: GfL - Gesellschaft für Landeskultur<br />
GmbH, Bremen. [unveröffentlicht]<br />
STADT SEHNDE (2008): Radwegenetz - Stadt Sehnde, Plan als Anlage c zum Antrag vom<br />
25.09.2008. [unveröffentlicht]<br />
STADT SEHNDE (2009): Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt<br />
Sehnde, Stand 2/2009.<br />
STEINICKE, H., HENLE, K., GRUTTKE, H. (2002): Bewertung der Verantwortlichkeit Deutschlands<br />
für die Erhaltung von Amphibien- <strong>und</strong> Reptilienarten. – B<strong>und</strong>esamt für Naturschutz, 96<br />
S.; Bonn – Bad Godesberg.<br />
STERNBERG, K., BUCHWALD, R. (Hrsg.) (1999): Die Libellen Baden-Württembergs, Band 1:<br />
Allgemeiner Teil, Kleinlibellen (Zygoptera). –468 S.; Stuttgart.<br />
STERNBERG, K., BUCHWALD, R. (Hrsg.) (2000): Die Libellen Baden-Württembergs, Band 2:<br />
Großlibellen (Anisoptera), Literatur. – 712 S.; Stuttgart.<br />
STORM, P.-C., BUNGE, T. (Hrsg.) (1988-2010): Handbuch der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
(HdUVP). - Berlin.<br />
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K.,<br />
SUDFELD, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – 792 S.,<br />
Radolfzell.<br />
SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W. (2009): Rote Liste <strong>und</strong> Gesamtartenliste<br />
der Brutvögel (Aves) Deutschlands. 4. Fassung, Stand 30. November 2007. – Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Biologische Vielfalt 70 (1): 159-227; Bonn - Bad Godesberg.<br />
THEUNERT, R. (2002): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Wildbienen<br />
mit Gesamtartenverzeichnis. 1. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2002. – Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 22: 138-160; Hildesheim.<br />
THEUNERT, R. (2003): Atlas zur Verbreitung der Wildbienen (Hym.: Apidae) in Niedersachsen<br />
<strong>und</strong> Bremen (1973-2002). – Ökologieconsult-Schriften 5: 24-334; Hohenhameln.<br />
THEUNERT, R. (2007): Hervorhebenswerte Stechimmenf<strong>und</strong>e aus dem östlichen Niedersachsen<br />
(Hymenoptera), Folge IV. – Beiträge zur Naturk<strong>und</strong>e Niedersachsens 60: 95-99; Peine.<br />
THEUNERT, R. (2008a): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />
Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Pilze (Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28<br />
(3): 69-141, Hannover.<br />
THEUNERT, R. (2008b): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />
Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil B: Wirbellose Tiere<br />
(Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (4): 153-210,<br />
Hannover.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 189<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
VILCINSKAS, A., WOLTER, C. (1994): Fischfauna der B<strong>und</strong>eswasserstraßen in Berlin, Brandenburg,<br />
Sachsen-Anhalt. - B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, 85 S.; Berlin.<br />
WESTRICH, P., SCHWENNINGER, H. R., DATHE, H. H., RIEMANN, H., SAURE, C., VOITH, J.,<br />
WEBER, K. (1998): Rote Liste der Bienen (Hymenoptera: Apidae). - Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 55: 119-129; Bonn.<br />
WILMS, U., BEHM-BERKELMANN, K., HECKENROTH, H. (1997): Verfahren zur Bewertung von<br />
Vogelbrutgebieten in Niedersachsen. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 17 (6):<br />
219-224; Hildesheim.<br />
WOLTER, C., VILCINSKAS, A. (1997a): Characterization of the typical fish communtity of inland<br />
waterways of the north-eastern lowlands in Germany. Regulated Rivers.<br />
WOLTER, C., VILCINSKAS, A., (1997b): Perch (Perca fluviatilis) as an indicator species for<br />
structural degradation in regulated rivers and canals in the lowlands of Germany.<br />
WOLTER, C., VILCINSKAS, A., (2000): Charakterisierung der Fischartendiversität in <strong>Wasser</strong>straßen<br />
<strong>und</strong> urbanen Gewässern. - <strong>Wasser</strong> & Boden 52: 14-18; Berlin.<br />
WSA - <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamt Braunschweig (o. J.): Stichkanal nach Hildesheim. Informationen<br />
auf der Homepage der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es unter<br />
www.wsa-braunschweig.wsv.de, Stand 19.<strong>3.</strong>2009.<br />
<strong>WSD</strong> - <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> (2007): Niederschrift der Besprechung am 14.<br />
Mai 2007 gemäß § 5 UVPG zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim (SKH) zur Abgrenzung<br />
des Untersuchungsrahmens der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie, 24.5.2004, 4 S.;<br />
Hannover. [unveröffentlicht]<br />
9.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
32. BImSchV - Zwei<strong>und</strong>dreißigste Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionschutzgesetzes<br />
(Geräte- <strong>und</strong> Maschinenlärmschutzverordnung) vom 29. August 2002 (BGBl.<br />
I S. 3478), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 5 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl.<br />
I S. 261).<br />
AVV-Baulärm - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen)<br />
vom 19.8.1970 (Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970).<br />
BArtSchV – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung)<br />
vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22<br />
des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />
BauGB – Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2<strong>3.</strong> September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585).<br />
BBodSchG – B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert<br />
durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214).<br />
BBodSchV – B<strong>und</strong>es-Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I<br />
S. 1554), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 2<strong>3.</strong> Dezember 2004 (BGBl. I S. 3807).<br />
BImSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen <strong>Umwelt</strong>einwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche Vorgänge (B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzge-
190 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
setz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />
S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723).<br />
BNatSchG – Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz) vom<br />
29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />
BVERWG - B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht (1990): Urteil vom 27.09.1990 - 4 C 44.87 (OVG<br />
Koblenz).- Natur <strong>und</strong> Recht 1991, 3: 124ff.; Hamburg.<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />
rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Abl. EG Nr. L 20 S. 7<br />
vom 26.01.2010.<br />
FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7),<br />
zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG<br />
Nr. L 363 S. 368).<br />
NAGBNatSchG – Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz vom<br />
19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104).<br />
NBodSchG – Niedersächsisches Bodenschutzgesetz vom 19. Februar 1999 (Nds. GVBl.<br />
S. 46), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl.<br />
S. 417).<br />
NDSchG – Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517),<br />
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. November 2004 (Nds. GVBl. S. 415).<br />
NWaldLG – Niedersächsisches Gesetz über den Wald <strong>und</strong> die Landschaftsordnung vom 21.<br />
März 2002 (Nds. GVBl. S. 112), zuletzt geändert am 26. März 2009 (Nds. GVBl. S. 112).<br />
NWG – Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.<br />
Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64).<br />
STADT HILDESHEIM (2003): Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen<br />
in der Stadt Hildesheim in der Fassung vom 16.12.2002 (Amtsblatt des Landkreises<br />
vom 29.1.2003, S. 87, in Kraft seit 1<strong>3.</strong>2.2003).<br />
USchadG – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates<br />
über die <strong>Umwelt</strong>haftung zur Vermeidung <strong>und</strong> Sanierung von <strong>Umwelt</strong>schäden (<strong>Umwelt</strong>schadensgesetz)<br />
vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes<br />
vom 19. Juli 2008 (BGBl. I S. 1462).<br />
UVPG – Gesetz über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 11. August<br />
2009 (BGBl. I S. 2723).<br />
UVPVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />
vom 18. September 1995 (GMBl. S. 671).<br />
Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Hildesheim-Marienburg vom<br />
17. Oktober 1967, zuletzt geändert durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />
„Innersteaue Nord“ vom 20.01.1998 (schriftliche Sammel-Unterlage des Landkreis Hildesheim<br />
unter anderem zu den Landschaftsschutzgebieten Algermissener Kippe, Unterer Bruchgraben,<br />
Harsumer Holz, Klein Förster Holz, Stand April 2009).<br />
Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Hildesheim Hildesheim-Marienburg<br />
vom 17. Oktober 1967 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hildesheim Nr. 3 vom
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 191<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
01.02.1968, Seite 23) - (Landschaftsschutzgebiet Kanalkippe Bolzum - LSG H-42, Region<br />
Hannover).<br />
WHG - Gesetz zur Ordnung des <strong>Wasser</strong>haushalts (<strong>Wasser</strong>haushaltsgesetz) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).
192 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
V. ANHANG<br />
A1. Hinweise zur Methodik der Bewertung von Artvorkommen<br />
beim Schutzgut Tiere<br />
Die Bewertung der Biotope <strong>und</strong> Habitate in <strong>ihre</strong>r Funktion als Lebensraum schutzbedürftiger<br />
Tierarten geschieht in zwei Schritten:<br />
• Wie schutzbedürftig sind die festgestellte Arten?<br />
• Wie groß ist die lokale Population <strong>und</strong> wie wichtig ist die einzelne Fläche beziehungsweise<br />
Habitatstruktur oder der Teillebensraum für deren Erhalt?<br />
Eine Fläche, Struktur oder ein Teilraum hat einen umso höheren Wert, je schutzbedürftiger<br />
die dort lebenden Arten sind, je wichtiger die jeweilige Habitatfunktion für<br />
die lokale Population der Art <strong>und</strong> je höher <strong>ihre</strong> Nutzungsdichte (zum Beispiel Individuendichte)<br />
ist.<br />
Schutzbedürftigkeit der Arten<br />
Zur Bewertung werden ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien verwendet. Der<br />
gesetzliche Schutz ist für sich genommen kein Argument für einen hohen Wert, da<br />
zum Beispiel auch ungefährdete Arten wegen <strong>ihre</strong>r Verwechslungsträchtigkeit mit gefährdeten<br />
Arten unter gesetzlichem Schutz stehen (§ 7 Abs. 2 BNatSchG, vergleiche<br />
KAISER et al. 2002).<br />
Um das Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt, der natürlichen <strong>und</strong> historisch gewachsenen<br />
Artenvielfalt (§ 1 <strong>und</strong> § 25 BNatSchG) zu erreichen, müssen vorrangig<br />
derzeit bedrohte Arten <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Lebensräume geschützt werden. Zur Bewertung wird<br />
daher die Schutzbedürftigkeit der Arten herangezogen. Diese resultiert aus „der artspezifischen<br />
Gefährdungsdisposition <strong>und</strong> den auf sie wirkenden anthropogenen Einflussgrößen<br />
(Belastungen)“ (PLACHTER 1991: 263). Gründe für eine hohe Gefährdungsdisposition<br />
sind insbesondere<br />
• geringe Fortpflanzungsraten,<br />
• hoher Raumanspruch,<br />
• spezialisierte <strong>Umwelt</strong>ansprüche,<br />
• geringe Ausbreitungsfähigkeit,<br />
• Anfälligkeit gegenüber Schadstoffbelastungen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 193<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Schutzbedürftigkeit einer Art wird aus der potenziellen <strong>und</strong> der aktuellen Gefährdung<br />
sowie der Verantwortung, das Vorkommen der Art zu sichern, bestimmt. In die<br />
Ableitung der Schutzbedürftigkeit können dementsprechend die folgenden Parameter<br />
einfließen:<br />
• Seltenheit,<br />
• Gefährdungsgrad,<br />
• Verantwortung für den Erhalt der Art.<br />
Alle drei Parameter können nur unter Bezug auf einen bestimmten Raumausschnitt<br />
betrachtet werden. In der Regel liegen hierarchische Raumgliederungen vor (B<strong>und</strong>esland,<br />
B<strong>und</strong>esgebiet, Europäische Union). Es ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich das Problem,<br />
wie mit unterschiedlichen Einstufungen auf verschiedenen räumlichen Ebenen umgegangen<br />
werden soll (zum Beispiel Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>es-Rote-Listen), <strong>und</strong> wie die drei<br />
Parameter zueinander in Beziehung gesetzt werden sollen, um eine einzige Schutzbedürftigkeit<br />
für eine Art festzusetzen.<br />
Da der Parameter „Seltenheit“ auch in den Roten Listen berücksichtigt wird, erübrigt<br />
sich eine gesonderte Betrachtung dieses Kriteriums. Der aktuelle Gefährdungsgrad<br />
ergibt sich aus den Roten Listen. Die Verantwortung für den Erhalt der Art wird näherungsweise<br />
aus dem Verhältnis der Gefährdungseinstufungen für unterschiedliche<br />
räumliche Ebenen abgeleitet.<br />
Arten, die derzeit als nicht besonders schutzbedürftig eingestuft werden, werden in der<br />
weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Das heißt nicht, dass sie nicht schützenswert<br />
sind, jedoch wird die Wertstufe „allgemeine Bedeutung“ ohnehin von allen Biotoptypen<br />
erreicht, die den untersuchten Artengruppen als Lebensraum dienen können.<br />
Für die erfassten Artengruppen stehen landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweite Rote Listen zur Verfügung.<br />
Die Wertungen werden für jede Liste separat aufsummiert, die höchste der errechneten<br />
Wertungen wird verwendet. Ein weiteres Verfahren ist das zur Bewertung<br />
von Amphibien-Vorkommen (FISCHER & PODLOUCKY 1997). Es verwendet ausschließlich<br />
die Landes-Rote-Liste, zusätzlich wird der Anhang II der FFH-Richtlinie<br />
eingeflochten.<br />
Die Verantwortlichkeit für den Erhalt einer Art <strong>und</strong> die Gefährdung einer Art sollen in<br />
den Roten Listen getrennt betrachtet werden: „Die Verantwortlichkeit ist um so höher,<br />
je wichtiger die Populationen im Bezugsraum für das weltweite Überleben der Art<br />
sind. Das soll parallel zur Gefährdung der Art im Bezugsraum bewertet werden.“ Das<br />
heißt, je stärker die Gefährdung <strong>und</strong> je größer die Verantwortlichkeit, desto größer der<br />
Handlungsbedarf (SCHNITTLER & LUDWIG 1996: 734).
194 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Für die Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen ist die Verantwortlichkeit für den weltweiten Erhalt<br />
der Sippe in der b<strong>und</strong>esweiten Roten Liste (KORNECK et al. 1996) sowie bei LUDWIG<br />
et al. (2007) angegeben, diejenige für den b<strong>und</strong>esweiten Erhalt in der niedersächsischen<br />
Roten Liste (GARVE 2004). Sie fehlt jedoch noch für alle faunistischen Roten<br />
Listen. Als Hinweis auf eine im Vergleich zu den übrigen B<strong>und</strong>esländern vermutlich<br />
höhere Verantwortlichkeit Niedersachsens für den Erhalt der einzelnen Arten im B<strong>und</strong>esgebiet<br />
wird daher hilfsweise die Relation zwischen b<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> landesweiter Rote-<br />
Liste-Einstufung verwendet. Ist eine Art b<strong>und</strong>esweit einen Gefährdungsgrad höher<br />
eingestuft als landesweit, wird die Schutzbedürftigkeit eine Stufe höher gesetzt, da die<br />
Verantwortung für den b<strong>und</strong>esweiten Erhalt der Art vermutlich vor allem in Niedersachsen<br />
liegt. Liegt die b<strong>und</strong>esweite Einstufung zwei Stufen höher, wird die Schutzbedürftigkeit<br />
zwei Stufen heraufgesetzt.<br />
In gleicher Weise gehen auch RECK (1996: 96ff) <strong>und</strong> BRINKMANN (1998: 82) bei der<br />
Vergabe von Wertstufen für Tierlebensräume vor. Auch landesweit ungefährdete<br />
Arten der Anhänge werden hochgestuft, wenn die Vorkommen überdurchschnittlich<br />
individuenreich sind (RECK 1996: 96ff).<br />
Die Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie sind „von gemeinschaftlichem Interesse“,<br />
für <strong>ihre</strong> Erhaltung müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Eine<br />
Aufnahme in diese Liste deutet an, dass die Arten aus europaweiter Sicht als gefährdeter<br />
anzusehen sind als Arten, die nicht enthalten sind. Dies heißt jedoch nicht, dass die<br />
Liste vollständig ist. SSYMANK et al. (1998) interpretieren, dass Anhang II als Ergänzung<br />
zu Anhang I konzipiert ist, also nur die Arten enthält, die nicht über den Schutz<br />
der in Anhang I aufgeführten Biotoptypen zu erhalten sind. Auch die Aufnahme in den<br />
Anhang IV deutet auf eine besondere Gefährdungssituation aus europaweiter Sicht<br />
hin.<br />
Arten der Anhänge werden somit höher eingestuft als Arten, die nicht in den Anhängen<br />
stehen. Außerdem werden prioritäre Arten als schutzbedürftiger interpretiert als<br />
die nicht prioritären Arten. Analog werden auch die Vogelarten des Anhangs I der EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie behandelt.<br />
Die Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten wird zusammenfassend in Tab. A1-1<br />
dargestellt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 195<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-1: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten.<br />
Bei Hochstufungen von der Stufe A (keine besondere Schutzbedürftigkeit) wird die Stufe B (mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig) übersprungen. Bei nicht gefährdeten Arten, für die regional besonderer Schutzbedarf besteht,<br />
wird im Einzelfall bei der Bewertung von eine höheren Schutzbedürftigkeit ausgegangen (Stufe „C“).<br />
Rote Liste<br />
Niedersachsen<br />
Schutz-<br />
Bedürftigkeit der<br />
Art<br />
Verhältnis zur Roten<br />
Liste Deutschland<br />
Anhänge der FFH-<br />
Richtlinie oder der<br />
EU-Vogelschutz-<br />
Richtlinie<br />
Prioritäre Art der<br />
FFH-Richtlinie<br />
nicht<br />
gefährdet<br />
A<br />
keine besondereSchutzbedürftigkeit<br />
Vorwarnliste Gef.-Grad 3<br />
B<br />
mit Einschränkungschutzbedürftig<br />
C<br />
landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Gef.-Grad 2 Gef.-Grade<br />
1 <strong>und</strong> 4<br />
D<br />
landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
E<br />
landesweit<br />
herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
F<br />
b<strong>und</strong>esweit<br />
oder darüber<br />
hinaus herausragendschutzbedürftig<br />
b<strong>und</strong>esweit stärker gefährdet als landesweit: Hochstufung um die Differenz<br />
Art der Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der<br />
Vogelschutzrichtlinie:<br />
Hochstufung um eine Stufe<br />
Prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie:<br />
Hochstufung um eine weitere Stufe<br />
Bedeutung einer Fläche oder Struktur als Habitat einer schutzbedürftigen Art<br />
Für die Einschätzung der Bedeutung Fläche oder Struktur für die lokale Population<br />
einer Art kommen vor allem zwei Kriterien in Frage:<br />
• Wichtigkeit des Habitats für die Population (vergleiche RIECKEN 1992: 76)<br />
- Essenziell: Die mögliche Variabilität des betroffenen Teillebensraumes ist gering<br />
(kein anderer Flächentyp kann die Funktion erfüllen) oder es gibt nur sehr wenige<br />
beziehungsweise keine weiteren für diese Funktion geeigneten <strong>und</strong> von der Population<br />
erreichbaren Flächen, oder die Fläche umfasst den Gesamtlebensraum der<br />
Population (wenn keine Teillebensräume unterschieden werden konnten).<br />
- Variabel: Die mögliche Variabilität (Flächengröße, Ausstattung, Anordnung von<br />
Strukturen) des betroffenen Teillebensraumes ist vergleichsweise groß (auch andere<br />
Flächentypen können die Funktion übernehmen), oder es gibt weitere erreichbare<br />
<strong>und</strong> geeignete Flächen.<br />
• Nutzungsdichte<br />
- Individuendichte, Dichte von Minimum-Requisiten (zum Beispiel Baumhöhlen).<br />
Eine Fläche ist umso bedeutsamer, je größer die Individuendichte ist <strong>und</strong> je wichtiger<br />
der Lebensraum für die Population ist.
196 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Für einige Artengruppen <strong>und</strong> Habitatfunktionen konnten aus methodischen Gründen<br />
keine Individuendichten erfasst werden. Es handelt sich um Jagdräume von Fledermäusen.<br />
Für diese Gruppe <strong>und</strong> Habitatfunktion muss die Bedeutung der Flächen anhand<br />
einer geschätzten Besiedlungsdichte eingestuft werden. Die Besiedlungsdichte<br />
kann oftmals aus den Daten der Bestandsaufnahme abgeschätzt werden. Ist dies nicht<br />
möglich, muss im Zweifelsfall von einer mittleren oder geringen Besiedlung ausgegangen<br />
werden.<br />
Für eine Reihe von Artengruppen <strong>und</strong> Habitatfunktionen konnten im Rahmen der Untersuchung<br />
Individuenzahlen erfasst werden. Fast alle derartig untersuchten Habitate<br />
sind als essenzielle Habitate anzusprechen: beispielsweise Gesamtlebensräume von<br />
Heuschrecken. Für diese Gruppen <strong>und</strong> Habitat- beziehungsweise Teilhabitatfunktionen<br />
kann in die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche daher die nachgewiesene Individuenzahl<br />
einfließen. Zu diesem Zweck werden artengruppenspezifische Bestandsgrößenklassen<br />
gebildet.<br />
Zusammenführung zu einem Flächen- oder Gebietswert bezüglich einer Art<br />
Die durch die Gefährdung auf verschiedenen räumlichen Ebenen hergeleitete Schutzbedürftigkeit<br />
<strong>und</strong> die Bedeutung einer Fläche für die lokalen Populationen der einzelnen<br />
Arten werden - wie in Tab. A1-2 dargestellt - zu einem Flächenwert bezüglich der<br />
Art kombiniert. Die Verknüpfung ist so konzipiert, dass alle größeren Vorkommen<br />
gefährdeter Arten mindestens mit Wertstufe IV (von besonderer bis allgemeiner Bedeutung)<br />
<strong>und</strong> mittlere Vorkommen stark gefährdeter beziehungsweise Nachweise von<br />
vom Aussterben bedrohter Arten mindestens mit Wertstufe V (von besonderer Bedeutung)<br />
eingestuft werden.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 197<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A1-2: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche oder eines Teilgebietes<br />
für eine Art mit der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe.<br />
Der Schnittpunkt aus Zeile <strong>und</strong> Spalte ergibt die Wertstufe einer Fläche /eines Teilgebietes bezüglich<br />
einer Art.<br />
Rasterung: Wertstufe IV<br />
von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Schutzbedürftigkeit der Art<br />
F<br />
b<strong>und</strong>esweit oder darüber hinaus<br />
herausragend schutzbedürftig<br />
E<br />
landesweit herausragend schutzbedürftig<br />
D<br />
landesweit sehr schutzbedürftig<br />
C<br />
landesweit schutzbedürftig<br />
B<br />
mit Einschränkung schutzbedürftig<br />
A<br />
keine besondere Schutzbedürftigkeit<br />
Wertstufe V<br />
von besonderer Bedeutung<br />
Bedeutung einer Fläche / eines<br />
Teilgebietes für die einzelnen Arten<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
V<br />
von<br />
besonderer /<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von herausragender<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
V<br />
Bedeutung<br />
V*<br />
von besonderer / allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von allgemeiner / geringer Bedeutung<br />
II<br />
Bewertung von Brutvogellebensräumen<br />
Für die Teilgebietsbewertung findet im Unterschied zu den übrigen Tiergruppen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich der für Niedersachsen als Standard anerkannte Bewertungsansatz von<br />
WILMS et al. (1997) Anwendung. Es basiert auf dem Vorkommen <strong>und</strong> der Anzahl von<br />
Rote Liste-Arten in einer Fläche. Bei diesem Verfahren werden den Brutvogelarten<br />
entsprechend <strong>ihre</strong>r Häufigkeit in dem zu bewertenden Gebiet <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>m Gefährdungsgrad<br />
(= Rote-Liste-Kategorie) Punktwerte zugeordnet (vergleiche Tab. A1-3). Die<br />
Summen der Punktwerte werden anschließend auf eine Standardflächengröße von 1<br />
km 2 normiert. Anhand festgelegter Schwellenwerte erfolgt die Einstufung der End-
198 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
werte <strong>und</strong> damit eine Einstufung hinsichtlich lokaler, regionaler, landesweiter oder<br />
nationaler Bedeutung des Gebietes für die Brutvogelfauna. Um der Verbreitung der<br />
Arten wie auch <strong>ihre</strong>r naturräumlichen Gefährdung Rechnung zu tragen, finden für eine<br />
zu bewertende Fläche drei Bewertungen statt: Für die Einstufung der lokalen <strong>und</strong> regionalen<br />
Bedeutung wird der Gefährdungsgrad der jeweiligen Rote-Liste-Region, für die<br />
landesweite Bedeutung der Status in Niedersachsen <strong>und</strong> für die b<strong>und</strong>esweite Bedeutung<br />
der Status in Deutschland verwendet. Eine b<strong>und</strong>esweite Bedeutung nur auf Basis<br />
der regionalen Gefährdungseinstufung ist demnach nicht möglich. Für die Bewertung<br />
werden die Höchstwerte der Brutbestände der letzten fünf Jahre verwendet.<br />
Tab. A1-3: Ermittlung der Punktzahlen für die Bewertung von Gebieten als Brutvogellebensräume.<br />
Anzahl Paare vom Erlöschen bedroht (1)<br />
Punkte<br />
Rote Liste-Kategorie<br />
stark gefährdet (2)<br />
Punkte<br />
gefährdet (3)<br />
Punkte<br />
1 10,0 2,0 1,0<br />
2 13,0 3,5 1,8<br />
3 16,0 4,8 2,5<br />
4 19,0 6,0 3,1<br />
5 21,5 7,0 3,6<br />
6 24,0 8,0 4,0<br />
7 26,0 8,8 4,3<br />
8 28,0 9,6 4,6<br />
9 30,0 10,3 4,8<br />
10 32,0 11,0 5,0<br />
jedes weitere 1,5 0,5 0,1<br />
Als Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen werden die aktuellen Roten Listen des Landes Niedersachsen<br />
(KRÜGER & OLTMANNS 2007) <strong>und</strong> Deutschlands (SÜDBECK et al. 2009) herangezogen.<br />
Für die Bestimmung der Bedeutung gelten folgende Mindestpunktzahlen (WILMS et al.<br />
1997):<br />
• Regionale Rote Liste ab 4 Punkte: lokale Bedeutung,<br />
• regionale Rote Liste ab 9 Punkte: regionale Bedeutung,<br />
• landesweite Rote Liste ab 16 Punkte: landesweite Bedeutung,<br />
• b<strong>und</strong>esweite Rote Liste ab 25 Punkten: nationale Bedeutung.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 199<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Um eine Vergleichbarkeit zwischen der oben genannten formalisierten Bewertung <strong>und</strong><br />
der Bewertung der Vogellebensräume zu ermöglichen, werden die jeweiligen Bewertungsstufen<br />
gemäß Tab. A1-4 in Beziehung gesetzt.<br />
Tab. A1-4: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />
von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (WILMS et al.<br />
1997) <strong>und</strong> formalisierter Bewertung für die übrigen taxonomischen<br />
Gruppen.<br />
Bewertung von Brutvogellebensräumen<br />
nach WILMS et al. (1997): Wertstufen<br />
Entsprechende formalisierte Bewertung:<br />
Wertstufen<br />
Gr<strong>und</strong>bedeutung II – von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
lokal bedeutend III – von allgemeiner Bedeutung<br />
regional bedeutend IV – von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
landesweit bedeutend V – von besonderer Bedeutung<br />
national bedeutend V* – von herausragender Bedeutung
200 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A2. Detailangaben zur Bestandserfassung <strong>und</strong> –bewertung<br />
beim Schutzgut Tiere<br />
A2.1 Avifauna<br />
Methodische Hinweise<br />
Vögel gehören zu den gebräuchlichsten Indikatorgruppen, die für die Beurteilung umweltrelevanter<br />
Planungen unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten herangezogen<br />
werden. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Zahl stenöker Arten <strong>und</strong> deren guter autökologischer<br />
Erforschung lassen sich für landschaftsplanerische Fragestellungen zahlreiche bioindikatorisch<br />
aussagekräftige Arten benennen. Als strukturabhängige Biotopkomplexbewohner<br />
mit teilweise hohem Requisitenanspruch eignen sich Vögel als Indikatoren<br />
von relativ kleinflächigen <strong>und</strong> speziellen Fragestellungen bis hin zu großflächigen <strong>und</strong><br />
allgemeinen Gebietsbewertungen.<br />
Die Brutvogelfauna wurde auftragsgemäß <strong>und</strong> in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005)<br />
in vier Kartierungsdurchgängen flächendeckend im Untersuchungsgebiet auf insgesamt<br />
etwa 840 ha erfasst. Der Kartierungszeitraum für die Erfassung der Brutvogelfauna<br />
erstreckte sich insgesamt von Ende März bis <strong>Mitte</strong> Juni 2008, die Kartierungen<br />
wurden in den Morgenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> am frühen Vormittag durchgeführt. Angaben zur<br />
Ökologie der Arten stammen aus BAUER et al. (2005) sowie FLADE (1994).<br />
Als sichere Brutvögel wurden solche mit der Kategorie „Brutnachweis“ (Nestf<strong>und</strong>,<br />
fütternde Altvögel, Nachweis von Jungvögeln) eingestuft. Tiere mit Territorialverhalten<br />
(singende Männchen, Balzverhalten) oder Paarbeobachtungen wurden ebenfalls als<br />
Brutvögel mit dem Status „Brutverdacht“ eingestuft, wenn diese Verhaltensweisen bei<br />
mindestens zwei Begehungen im geeigneten Bruthabitat festgestellt werden konnten.<br />
Wurden die Tiere nur einmal zur Brutzeit im geeigneten Habitat beobachtet, erfolgte<br />
eine Einordnung als „Brutzeitfeststellung“. Als Gastvögel (Nahrungsgast, Durchzügler,<br />
Wintergast) wurden Vögel eingestuft, für deren Brut innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
keine Hinweise vorlagen, wohl aber für eine Nutzung als Nahrungshabitat<br />
entweder regelmäßig zur Brutzeit („Nahrungsgäste“ = Brutvögel in angrenzenden<br />
Bereichen) oder nur zur Zugzeit („Durchzügler“).<br />
Punktgenau erfasst wurden Rote Liste-Arten, Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
<strong>und</strong> im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchG streng geschützte Arten.<br />
Kartografisch dargestellt wurden die Reviermittelpunkte, welche nicht notwendig mit<br />
dem tatsächlichen Brutplatz übereinstimmen. Reviere, die nicht vollständig im<br />
Untersuchungsgebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt zum Gebiet<br />
gerechnet, wenn zumindest ein wichtiger Teil des Reviers im Untersuchungsgebiet lag.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 201<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die übrigen Arten wurden halbquantitativ (in Größenklassen) für die jeweiligen<br />
Teilbereiche des Untersuchungsgebietes aufgenommen.<br />
Für die Erfassungen wurde das Untersuchungsgebiet in vier Abschnitte aufgeteilt<br />
(Tab. A2-1).<br />
Tab. A2-1: Beschreibung der Teilflächen der Brutvogelerfassung.<br />
Nr. Beschreibung<br />
V1 Nördlichster Teil zwischen der Schleuse Bolzum <strong>und</strong> der Brücke der Kreisstraße 519 bei<br />
Lühnde (163 ha). Mit Gehölzen bestandene Kanalböschung, insbesondere nordöstlich<br />
Lühnde in breiter Ausprägung mit feuchten, ruderalen Säumen am Kanalufer. Angrenzend<br />
strukturarme Ackerflächen, ein kleines Waldstück bei Bolzum <strong>und</strong> eine teilweise<br />
von Gehölzen gesäumte Bahnlinie.<br />
V2 Bereich Algermissen zwischen der Brücke der K 519 <strong>und</strong> dem Düker Bruchgraben<br />
(207 ha). Schmaler, böschungsbegleitender Gehölzsaum mit angrenzenden strukturarmen<br />
Ackerflächen. Kippengelände bei Algermissen im fortgeschrittenen Sukzessionsstadium<br />
mit Laubforst.<br />
V3 Bereich Harsum zwischen dem Düker Bruchgraben <strong>und</strong> der Brücke der Autobahn A7<br />
(269 ha). Böschungsbegleitender Gehölzsaum, angrenzend mehrere zum Teil gut strukturierte<br />
<strong>und</strong> auch ältere Laubwaldbereiche. Weiterhin auch ausgedehnte Ackerflächen.<br />
V4 Südlichster Teil zwischen der Brücke der Autobahn A7 <strong>und</strong> dem Hafen Hildesheim<br />
(204 ha). Schmaler, böschungsbegleitender Gehölzsaum mit angrenzenden weiträumig<br />
strukturarmen Ackerflächen, zudem Hafengelände.<br />
Bestandssituation<br />
Die Tab. A2-2 enthält die Gesamtartenliste der im Jahr 2008 nachgewiesenen Vogelarten.
202 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene Vogelarten der<br />
Untersuchungsbereiche.<br />
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (SÜDBECK et al. 2009); RL Nds = Niedersachsen <strong>und</strong> RL B/B = Region<br />
Bergland mit Börden (KRÜGER &.OLTMANNS 2007).<br />
Gefährdungskategorien: 0 = ausgestorben / verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =<br />
gefährdet; R = extrem selten; V = Vorwarnliste.<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit I<br />
gekennzeichnet.<br />
BNatSchG = Im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchsG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Arten der Roten Listen, des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>und</strong> streng geschützte Arten sind grau unterlegt<br />
<strong>und</strong> mit genauen Brutpaarzahlen aufgeführt, alle übrigen Arten als Häufigkeitsklassen oder Statuseinschätzung.<br />
Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F<br />
= 51-150 BP, G = >150 BP. ( ) = Vorkommen knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes; NG = Nahrungsgast,<br />
DZ = Durchzügler, BZ = eine Brutzeitfeststellung, kein weiterer Nachweis.<br />
V1 bis V4: Teilbereiche des Untersuchungsgebietes (entsprechend Karte 2).<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
01 Kormoran<br />
Phalacrocorax carbo<br />
02 Graureiher<br />
Ardea cinerea<br />
03 Stockente<br />
Anas platyrhynchos<br />
04 Reiherente<br />
Aythya fuligula<br />
05 Rotmilan<br />
Milvus milvus<br />
06 Rohrweihe<br />
Circus aeruginosus<br />
07 Mäusebussard<br />
Buteo buteo<br />
08 Turmfalke<br />
Falco tinnunculus<br />
09 Rebhuhn<br />
Perdix perdix<br />
10 Wachtel<br />
Coturnix coturnix<br />
11 Fasan<br />
Phasianus colchicus<br />
12 Kiebitz<br />
Vanellus vanellus<br />
13 Flussuferläufer<br />
Actitis hypoleucos<br />
14 Lachmöwe<br />
Larus ridib<strong>und</strong>us<br />
15 Silbermöwe<br />
Larus argentatus<br />
16 Ringeltaube<br />
Columba palumbus<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
B/B<br />
EU<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
V1 V2 V3 V4<br />
+ NG NG NG<br />
+ NG C NG<br />
+ NG A B NG<br />
+ DZ<br />
2 2 I § NG NG<br />
3 3 I § NG NG NG<br />
§ 2 1 5 NG<br />
V V § NG 1 2 NG<br />
2 3 3 + (1) (1)<br />
3 3 + 1<br />
+ B A<br />
2 3 2 § (1) 1<br />
2 1 1 § DZ DZ<br />
+ NG NG NG<br />
+ NG NG NG<br />
+ D C D C
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 203<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
17 Eisvogel<br />
Alcedo atthis<br />
18 Mauersegler<br />
Apus apus<br />
19 Grünspecht<br />
Picus viridis<br />
20 Schwarzspecht<br />
Dryocopus martius<br />
21 Buntspecht<br />
Dendrocopus major<br />
22 <strong>Mitte</strong>lspecht<br />
Dendrocopus medius<br />
23 Kleinspecht<br />
Dendrocopus minor<br />
24 Feldlerche<br />
Alauda arvensis<br />
25 Rauchschwalbe<br />
Hir<strong>und</strong>o rustica<br />
26 Mehlschwalbe<br />
Delichon urbica<br />
27 Schafstelze<br />
Motacilla flava<br />
28 Bachstelze<br />
Motacilla alba<br />
29 Zaunkönig<br />
Troglodytes troglodytes<br />
30 Heckenbraunelle<br />
Prunella modularis<br />
31 Rotkehlchen<br />
Erithacus rubecula<br />
32 Nachtigall<br />
Luscinia megarhynchos<br />
33 Hausrotschwanz<br />
Phoenicurus ochruros<br />
34 Amsel<br />
Turdus merula<br />
35 Wacholderdrossel<br />
Turdus pilaris<br />
36 Singdrossel<br />
Turdus philomelos<br />
37 Feldschwirl<br />
Locustella naevia<br />
38 Sumpfrohrsänger<br />
Acrocephalus palustris<br />
39 Gelbspötter<br />
Hippolais icterina<br />
40 Klappergrasmücke<br />
Sylvia curruca<br />
41 Dorngrasmücke<br />
Sylvia communis<br />
42 Gartengrasmücke<br />
Sylvia borin<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
B/B<br />
EU<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
V1 V2 V3 V4<br />
3 3 I § 1 NG<br />
+ NG NG NG NG<br />
3 3 § 1 2 5 NG<br />
I § BZ<br />
+ C C D B<br />
I § 3<br />
V 3 3 + 1<br />
3 3 3 + 8 11 5 13<br />
V 3 3 + NG NG NG<br />
V V V + NG NG<br />
+ C<br />
+ C C C C<br />
+ D C E C<br />
+ C C D B<br />
+ D C E C<br />
3 3 + 7 5 4 4<br />
+ B B B B<br />
+ D D E C<br />
+ C E<br />
+ B B D A<br />
V 3 3 + 3<br />
+ B B B<br />
+ B B B B<br />
+ B B C B<br />
+ C C B B<br />
+ C C D C
204 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
43 Mönchsgrasmücke<br />
Sylvia atricapilla<br />
44 Waldlaubsänger<br />
Phylloscopus sibilatrix<br />
45 Zilpzalp<br />
Phylloscopus collybita<br />
46 Fitis<br />
Phylloscopus trochilus<br />
47 Sommergoldhähnchen<br />
Regulus ignicapillus<br />
48 Grauschnäpper<br />
Muscicapa striata<br />
49 Trauerschnäpper<br />
Ficedula hipoleuca<br />
50 Schwanzmeise<br />
Aegithalos caudatus<br />
51 Sumpfmeise<br />
Parus palustris<br />
52 Weidenmeise<br />
Parus montanus<br />
53 Blaumeise<br />
Parus caeruleus<br />
54 Kohlmeise<br />
Parus major<br />
55 Kleiber<br />
Sitta europaea<br />
56 Gartenbaumläufer<br />
Certhia brachydactyla<br />
57 Neuntöter<br />
Lanius collurio<br />
58 Eichelhäher<br />
Garrulus glandarius<br />
59 Elster<br />
Pica pica<br />
60 Rabenkrähe<br />
Corvus corone<br />
61 Kolkrabe<br />
Corvus corax<br />
62 Star<br />
Sturnus vulgaris<br />
63 Haussperling<br />
Passer domesticus<br />
64 Feldsperling<br />
Passer montanus<br />
65 Buchfink<br />
Fringilla coelebs<br />
66 Girlitz<br />
Serinus serinus<br />
67 Grünfink<br />
Carduelis chloris<br />
68 Stieglitz<br />
Carduelis carduelis<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
B/B<br />
EU<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
V1 V2 V3 V4<br />
+ D D F D<br />
V V + C<br />
+ C C D C<br />
+ C C C B<br />
+ B C<br />
V V + B B C A<br />
V V + B B D<br />
3 3 I + 1<br />
+ B B<br />
+ B C<br />
+ C C C<br />
+ D C D C<br />
+ D D E D<br />
+ B B D A<br />
+ B B C<br />
+ B C<br />
+ A A<br />
+ B C C B<br />
V + A A A NG<br />
V V + NG NG D NG<br />
V V V + B<br />
V V V + B B B<br />
+ D D F C<br />
V V + A A B<br />
+ C C B<br />
+ B
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 205<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
69 Bluthänfling<br />
Carduelis cannabina<br />
70 Kernbeißer<br />
Coccothraustes coccothraustes<br />
71 Goldammer<br />
Emberiza citrinella<br />
72 Rohrammer<br />
Emberiza schoeniclus<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
B/B<br />
EU<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
V1 V2 V3 V4<br />
V V V + B B B B<br />
+ C C D C<br />
+ B<br />
Σ Brutvogelarten je Teilfläche 41 43 50 33<br />
Σ Rote Liste-Brutvogelarten je Teilfläche 4 5 5 3<br />
Σ streng geschützte Brutvogelarten je Teilfläche 3 3 5 -<br />
In den Abbildungen auf den Folgeseiten (Abb. A2-1 bis A2-4) sind die Vorkommen<br />
der punktgenau (Revierzentren) kartierten gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützten Arten<br />
mit Brutverdacht oder Brutnachweis dargestellt, außerdem der Standort der Graureiherkolonie<br />
am Stichkanal.<br />
Im Vergleich zur Bestandserfassung von AQUA TERRA (1991) stimmen Artenspektrum<br />
<strong>und</strong> Gesamtartenzahl noch erstaunlich gut überein, die vorhandenen geringfügigen<br />
Abweichungen sind als normale allgemeine Schwankungen <strong>und</strong> methodisch erklärbar.<br />
In den letzten 17 Jahren haben hier offenbar kaum wesentliche Veränderungen in den<br />
relevanten Vogellebensräumen stattgef<strong>und</strong>en.<br />
Auch im Vergleich zu den Untersuchungen für die zwei landschaftspflegerischen Begleitpläne<br />
im Jahr 1999 (SELING 2000a, 2000b) ergibt sich ein hohes Maß an Übereinstimmung.<br />
Hier waren Artenspektrum <strong>und</strong> Gesamtartenzahl ebenfalls weitgehend<br />
identisch. Wenige planungsrelevante Arten konnten zwar in 2008 nicht mehr als Brutvögel<br />
im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden (Rotmilan, Pirol), dafür wurden<br />
neue wertgebende Arten in ähnlichen Bereichen gef<strong>und</strong>en (Grünspecht, <strong>Mitte</strong>lspecht).<br />
Der Verlust des Rotmilan-Brutplatzes im Bereich des Hollenmeerholzes nordwestlich<br />
Harsum kann auf die im Winter 2007/08 erfolgten erheblichen Eingriffe in die dortigen<br />
Altholzbestände (massive Holzentnahme) zurückzuführen sein, welche neben den<br />
Lebensraumveränderungen auch Unruhe bis in die Brutzeit brachten.<br />
Im Südteil (V4) ergibt sich eine gute Übereinstimmung mit aktuellen Erhebungen<br />
(2006/07) im Bereich des Flugplatzes für den Landschaftsrahmenplan der Stadt Hildesheim.<br />
C
206 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Ev Eisvogel<br />
Fl Feldlerche<br />
Fs Feldschwirl<br />
Gü Grünspecht<br />
Ki Kiebitz<br />
Ksp Kleinspecht<br />
Mb Mäusebussard<br />
Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />
N Nachtigall<br />
Nt Neuntöter<br />
Re Rebhuhn<br />
Tf Turmfalke<br />
Wa Wachtel<br />
Abb. A2-1: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V1.<br />
(M. 1 : 16.500, eingenordet)
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 207<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Ev Eisvogel<br />
Fl Feldlerche<br />
Fs Feldschwirl<br />
Gü Grünspecht<br />
Grr Graureiher<br />
Ki Kiebitz<br />
Ksp Kleinspecht<br />
Mb Mäusebussard<br />
Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />
N Nachtigall<br />
Nt Neuntöter<br />
Re Rebhuhn<br />
Tf Turmfalke<br />
Abb. A2-2: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V2.<br />
(M. 1 : 16.500, eingenordet)<br />
����<br />
N
208 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
����<br />
N<br />
Ev Eisvogel<br />
Fl Feldlerche<br />
Fs Feldschwirl<br />
Gü Grünspecht<br />
Ki Kiebitz<br />
Ksp Kleinspecht<br />
Mb Mäusebussard<br />
Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />
N Nachtigall<br />
Nt Neuntöter<br />
Re Rebhuhn<br />
Tf Turmfalke<br />
Wa Wachtel<br />
Abb. A2-3: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V<strong>3.</strong><br />
(M. 1 : 16.500, eingenordet)
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 209<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
����<br />
N<br />
Ev Eisvogel<br />
Fl Feldlerche<br />
Fs Feldschwirl<br />
Gü Grünspecht<br />
Ki Kiebitz<br />
Ksp Kleinspecht<br />
Mb Mäusebussard<br />
Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />
N Nachtigall<br />
Nt Neuntöter<br />
Re Rebhuhn<br />
Tf Turmfalke<br />
Wa Wachtel<br />
Abb. A2-4: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V4.<br />
(M. 1 : 16.500, eingenordet)
210 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bewertung<br />
Die Bewertung der Teilgebiete wird gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem in Kap. A1 beschriebenen<br />
Verfahren für Brutvogellebensräume vorgenommen. Ergänzend zu dieser standardisierten<br />
Bewertung (WILMS et al. 1997) der jeweiligen Teilgebiete werden auch diejenigen<br />
planungsrelevanten Arten in die Gesamtbewertung einbezogen, welche einen<br />
besonderen Schutz genießen (Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie<br />
im Sinne von § 7 BNatSchG streng geschützte Arten). Eine überdurchschnittlich gut<br />
ausgeprägte Besiedlung mit streng geschützten Arten <strong>und</strong>/oder Arten des Anhangs I<br />
führt in der formalisierten Bewertung je nach Ausprägung zur Aufwertung um eine bis<br />
zwei Wertstufen.<br />
In Tab. A2-3 wird der aktuelle Wert der einzelnen Teilgebiete (entsprechend Karte 2)<br />
als Brutvogellebensraum ermittelt <strong>und</strong> dargestellt.<br />
Tab. A2-3: Gesamtbewertung mit Angabe der bewertungsrelevanten Brutvogelarten<br />
in den Teilbereichen des Untersuchungsgebietes.<br />
Häufigkeit der Brutvögel: Anzahl Brutpaare, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler, BZ = eine Brutzeitfeststellung,<br />
kein weiterer Nachweis.<br />
Teil-<br />
gebiet<br />
Rote-Liste-Arten<br />
(Anzahl Brutpaare)<br />
V1 Rebhuhn (außerhalb)<br />
Kiebitz (außerhalb)<br />
Grünspecht (1)<br />
Feldlerche (8)<br />
Nachtigall (7)<br />
Neuntöter (1)<br />
V2 Grünspecht (2)<br />
Kleinspecht (1)<br />
Feldlerche (11)<br />
Nachtigall (5)<br />
Feldschwirl (3)<br />
Flussuferläufer (DZ)<br />
V3 Wachtel (1)<br />
Grünspecht (5)<br />
Eisvogel (1)<br />
Feldlerche (5)<br />
Nachtigall (4)<br />
V4 Rebhuhn (außerhalb)<br />
Kiebitz (1)<br />
Feldlerche (13)<br />
Nachtigall (4)<br />
Flussuferläufer (DZ)<br />
Bedeutung nach<br />
WILMS et al.<br />
(1997)<br />
streng geschützte Arten<br />
(Häufigkeitsklassen)<br />
lokal (6,7) Rotmilan (NG)<br />
Rohrweihe (NG)<br />
Mäusebussard (2)<br />
Turmfalke (NG)<br />
Grünspecht (1)<br />
Neuntöter (1)<br />
lokal (6,8) Rotmilan (NG)<br />
Rohrweihe (NG)<br />
Mäusebussard (1)<br />
Turmfalke (1)<br />
Grünspecht (2)<br />
Flussuferläufer (DZ)<br />
(Graureiher-Kolonie)<br />
lokal (4,6) Rohrweihe (NG)<br />
Mäusebussard (5)<br />
Turmfalke (2)<br />
Grünspecht (5)<br />
Schwarzspecht (BZ)<br />
<strong>Mitte</strong>lspecht (3)<br />
Eisvogel (1)<br />
lokal (5,1) Mäusebussard (NG)<br />
Turmfalke (NG)<br />
Grünspecht (NG)<br />
Flussuferläufer (DZ)<br />
Eisvogel (NG)<br />
Gesamtbewertung<br />
IV<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
IV<br />
von besonderer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
V<br />
von besonderer<br />
Bedeutung<br />
III<br />
von allgemeiner<br />
Bedeutung
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 211<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Alle Teilgebiete erreichen nach dem Bewertungsverfahren von WILMS et al. (1997),<br />
welches allein auf dem Vorkommen von Rote Liste-Arten beruht, eine lokale Bedeutung<br />
(jeweils drei bis fünf Brutvogelarten der Roten Listen).<br />
Eine besondere Bedeutung (Wertstufe V) erlangt insgesamt das Teilgebiet V3 aufgr<strong>und</strong><br />
seiner bedeutenden Vorkommen streng geschützter Arten (16 Brutpaare aus fünf<br />
Arten, Aufwertung um zwei Stufen). Die Teilgebiete V1 <strong>und</strong> V2 werden aufgr<strong>und</strong> der<br />
Brutvorkommen streng geschützter Arten (vier Brutpaare aus drei Arten) um eine<br />
Stufe aufgewertet (besondere bis allgemeine Bedeutung, Wertstufe IV). In Teilgebiet<br />
V4 sind streng geschützte Arten lediglich als Nahrungsgäste beziehungsweise Durchzügler<br />
festgestellt worden. Hier gilt weiter die zunächst ermittelte Wertstufe III (allgemeine<br />
Bedeutung).<br />
A2.2 Fledermäuse<br />
Methodische Hinweise<br />
Die Untersuchung der Fledermäuse erfolgte im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e,<br />
welche einen eigenständigen Bericht zur Fledermauserhebung für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim vorlegte<br />
(BIODATA 2009). Die Erfassungen zu den Fledermäusen wurden von Februar bis November<br />
2008 durchgeführt. Die Angaben zur Methodik sind dem separaten Bericht zu<br />
entnehmen.<br />
Das Untersuchungsgebiet mit seinen vier Teilbereichen ist in Karte 2 dargestellt.<br />
Bestandssituation<br />
Ausführungen zur Biotopspezifität <strong>und</strong> Raumnutzung sind dem Bericht von BIODATA<br />
(2009) zu entnehmen. Tab. A2-4 enthält die Auflistung der festgestellten Arten, <strong>ihre</strong>r<br />
Gefährdung <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Schutzstatus <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r Lebensraumnutzung.
212 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-4: Fledermausarten des Untersuchungsgebietes.<br />
FFH: FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992: II = Anhang II, Arten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = Anhang<br />
IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse.<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
RL (Rote Listen): D = Deutschland (MEINIG et al. 2009); Nds = Rote Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1991),<br />
Nds* = Entwurf Rote Liste Niedersachsen: Stand 2004.<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, R =<br />
gefährdeter Durchzügler, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär, Einstufung<br />
nicht möglich.<br />
Status: DZ = Durchzug, Art frequentiert das Untersuchungsgebiet während der saisonalen Wanderungen, RP –<br />
Reproduktionsgebiet, Art bildet im räumlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgebiet Wochenstuben,<br />
SL = Sommerlebensraum, Art ist im Untersuchungsgebiet während der Sommermonate anzutreffen.<br />
Nachweis: DT = Detektor, NF = Netzfang.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art FFH BNat<br />
SchG<br />
01 <strong>Wasser</strong>fledermaus<br />
Myotis daubentonii<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
Nds*<br />
Status Nachweis<br />
IV § 3 SL, RP DT, NF<br />
02 Teichfledermaus<br />
Myotis dasycneme II/IV § D R SL DT<br />
03 Brandtfledermaus<br />
Myotis brandtii<br />
04 Bartfledermaus<br />
Myotis mystacinus<br />
IV § V 2 3 SL, RP DT, NF<br />
IV § V 2 D SL, RP DT, NF<br />
05 Fransenfledermaus<br />
Myotis nattereri<br />
IV § 2 V SL, RP NF<br />
06<br />
Großes Mausohr<br />
Myotis myotis II/IV § V 2 3 SL, RP DT, NF<br />
07<br />
Großer Abendsegler<br />
Nyctalus noctula<br />
IV § V 2 3 SL, DZ DT<br />
08 Kleinabendsegler<br />
Nyctalus leisleri IV § D 1 G SL, RP DT, NF<br />
09 Zwergfledermaus<br />
Pipistrellus pipistrellus<br />
10 Rauhautfledermaus<br />
Pipistrellus nathusii<br />
11 Breitflügelfledermaus<br />
Eptesicus serotinus<br />
IV § 3 SL, RP DT, NF<br />
IV § 2 R SL DT, NF<br />
IV § G 2 2 SL DT<br />
12 Langohr<br />
Plecotus auritus / austriacus IV § V/2 2 V/R SL DT<br />
Summe Arten 12 12 8 11 10
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 213<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Bewertung<br />
Für die Ermittlung der Schutzbedürftigkeit wurde von dem in Kap. A1 vorgestellten<br />
Verfahren abgewichen, da Fledermäuse generell eine sehr hohe Schutzbedürftigkeit<br />
aufweisen, so dass sich für alle untersuchten Teilbereiche hohe Wertstufen ergeben.<br />
Deshalb wurde der Habitatnutzung der einzelnen Teilgebiete eine höhere Bedeutung<br />
zugemessen, um Differenzierungen hinsichtlich der Wertigkeit für die Fledermausfauna<br />
vornehmen zu können.<br />
Für die Bewertung des Untersuchungsgebietes <strong>und</strong> dessen Bedeutung als Fledermauslebensraum<br />
erfolgt eine Einteilung in die fünf Wertigkeitsstufen Gr<strong>und</strong>bedeutung, gering,<br />
mittel, hoch <strong>und</strong> sehr hoch. Als Kriterien für die Bewertung wurden Gefährdungsgrad<br />
nach der jeweiligen Roten Liste, Schutzstatus im Sinne von § 7 BNatSchG<br />
<strong>und</strong> FFH-Richtlinie der angetroffenen Artengemeinschaften herangezogen (siehe<br />
Tab. A2-5).<br />
Tab. A2-5: Allgemeine Bewertungskriterien der Artvorkommen von Fledermäusen.<br />
Bedeutung Definition<br />
Vorkommen mit<br />
sehr hoher<br />
Bedeutung<br />
Vorkommen mit<br />
hoher<br />
Bedeutung<br />
Vorkommen mit<br />
mittlerer<br />
Bedeutung<br />
Vorkommen mit<br />
geringer<br />
Bedeutung<br />
Gr<strong>und</strong>bedeutung<br />
A) Jagdgebiete <strong>und</strong> Quartiere von Wochenstubentieren die nach Roter Liste landesweit<br />
oder b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedroht oder Fledermausarten des<br />
Anhang II der FFH-Richtlinie sind oder<br />
B) Jagdgebiete <strong>und</strong> Quartiere von Wochenstubentieren mehrerer nach Roter<br />
Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit stark gefährdeter Fledermausarten oder<br />
C) Regelmäßige Nutzung einer linearen Landschaftsstruktur als Leitlinie durch<br />
eine sehr hohe Anzahl von Fledermäusen mehrerer Arten<br />
A) Jagdgebiete <strong>und</strong>/oder Quartiere von Wochenstubentieren / Männchenkolonien<br />
nach Roter Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit gefährdeter oder stark gefährdeter<br />
Fledermausarten oder<br />
B) Jagdgebiete oder Quartiere von Fledermausmännchen der FFH-Anhang-II-Arten<br />
oder nach Roter Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedrohter<br />
Arten oder<br />
C) Regelmäßige Nutzung einer linearen Landschaftsstruktur als Leitlinie durch<br />
eine hohe Anzahl von Fledermäusen mehrerer Arten<br />
A) Jagdgebiete <strong>und</strong>/oder Quartiere von Wochenstubentieren ungefährdeter Fledermausarten<br />
oder<br />
B) Jagdgebiete von nach Roter Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit gefährdeter<br />
oder stark gefährdeter Fledermausmännchen oder<br />
C) Regelmäßige Nutzung einer linearen Landschaftsstruktur als Leitlinie für Fledermäuse<br />
A) Jagdgebiet von ungefährdeten Fledermausarten<br />
B) Es sind keine Quartiere vorhanden<br />
A) Keine oder sporadische Nutzung einer Struktur oder eines Gebietes als Leitlinie<br />
oder Jagdgebiet durch wenige Individuen
214 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Das festgestellte Artenspektrum kann innerhalb des Untersuchungsgebietes als nahezu<br />
vollständig angesehen werden. Die Aktivitätsdichte der Fledermäuse zeigt einen deutlichen<br />
Gradienten, welcher von Norden nach Süden ansteigt.<br />
Der Teilbereich F1 ist von mittlerer Bedeutung für Fledermäuse. Der Teilbereich wird<br />
von mindestens fünf Arten in geringer bis mittlerer Frequentierung genutzt. Darunter<br />
befinden sich mit <strong>Wasser</strong>fledermaus, Kleinabendsegler <strong>und</strong> Zwergfledermaus auch<br />
Arten, für die eine Reproduktion im räumlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgebiet<br />
belegt ist. Insbesondere für diese drei Arten sind die vorhandenen<br />
Strukturen als Jagdgebiete von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV gemäß Kap. A1).<br />
Der Teilbereich F2 ist von hoher Bedeutung für Fledermäuse. Es erfolgt eine mittlere<br />
Frequentierung des Gebietes durch mindestens sieben Arten, die zum Teil hochgradig<br />
geschützt sind. Davon ist für vier Arten (<strong>Wasser</strong>fledermaus, Großes Mausohr, Kleinabendsegler<br />
<strong>und</strong> Zwergfledermaus) eine Reproduktion im räumlichen Zusammenhang<br />
mit dem Untersuchungsgebiet belegt. Die nachgewiesenen Jagdhabitate sind auch in<br />
diesem Teilbereich von besonderer Bedeutung (Wertstufe V).<br />
Die Teilbereiche F3 <strong>und</strong> F4 sind von sehr hoher Bedeutung für die Fledermausfauna.<br />
Die vorhandenen Strukturen sind Leitlinien <strong>und</strong> Jagdhabitate für bis zu zwölf Arten,<br />
die das Gebiet sehr stark frequentieren. Darüber hinaus gibt es für sieben teilweise<br />
hochgradig gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten Reproduktionsnachweise beziehungsweise<br />
–hinweise. Gerade für diese Arten sind Leitstrukturen <strong>und</strong> quartiernah gelegene,<br />
qualitativ hochwertige Jagdgebiete von essenzieller Bedeutung (Wertstufe V*).<br />
Bewertung der Mausohr-Wochenstube<br />
Die Untersuchungsergebnisse (BIODATA 2009) unterstreichen die große Bedeutung<br />
des in der Brücke 395/396 vorhandenen Quartieres für die Wochenstubengesellschaft<br />
<strong>und</strong> deren enge Bindung daran. Einerseits wurde in der vorliegenden Untersuchung<br />
nachgewiesen, dass es Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Quartieren<br />
gibt. So konnten fünf Sendertiere (H01, H09, H13, H14 <strong>und</strong> H15) im Schloss Rössing<br />
beziehungsweise in der dortigen Wochenstubenkolonie registriert werden. Zudem<br />
wurde ein beringtes Tier bei der Quartierkontrolle am 5. Mai 2008 im Gut Brüggen<br />
registriert. Möglicherweise sind auch mehr Tiere der untersuchten Wochenstube in das<br />
Schloss Rössing oder Gut Brüggen ausgewichen. Aufgr<strong>und</strong> der engen Sitzpositionen<br />
der Tiere <strong>und</strong> der großen Beobachtungsentfernung konnten jedoch keine weiteren<br />
Armklammern entdeckt werden.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 215<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Andererseits wurde auch ein Teil der Sendertiere etwa drei Tagen nach Beginn der<br />
Telemetrie wieder in der Brücke erfasst. Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Mausohren<br />
trotz der Störung durch den Fang <strong>und</strong> der Besenderung nicht langfristig vergrämt<br />
wurden <strong>und</strong> zum Quartier zurückkehrten <strong>und</strong> demnach eine hohe Quartierbindung<br />
vorliegt. Ein weiteres Indiz für die hohe Quartierbindung war die Tatsache, dass<br />
fast die gesamte Kolonie während der gesamten Sommerphase im angestammten<br />
Quartier Brücke 395/396 verblieben ist. Auch SIMON & BOYE (2004) verweisen auf<br />
die hohe Bindung der Wochenstubenkolonie an <strong>ihre</strong> Quartiere, die sie traditionell über<br />
Jahrzehnte nutzen können. Darüber hinaus besitzt die Wochenstube eine besondere<br />
Bedeutung, da sie sich am Rande des Verbreitungsgebietes vom Großen Mausohr in<br />
Niedersachsen befindet.<br />
A2.3 Reptilien<br />
Methodische Hinweise<br />
Aufgr<strong>und</strong> der gut untersuchten ökologischen Ansprüche weisen Reptilien einen hervorragenden<br />
Indikationswert insbesondere für Biotopkomplexe auf. Zudem deutet ihr<br />
Vorkommen auf eine gute Strukturierung <strong>und</strong> eine zumindest in Teilflächen gute Besonnung<br />
hin. Entsprechend <strong>ihre</strong>r hohen Ansprüche sind in Lebensräumen von Reptilien<br />
zahlreiche weitere schutzbedürftige Arten zu finden. Hingegen können die Belange<br />
von Reptilien nicht durch die Kartierung anderer Artengruppen aufgezeigt werden<br />
(GRUSCHWITZ et al. 1993). Für eine gezielte Erfassung von Reptilien im Gelände<br />
ist es zwingend notwendig, die artspezifischen Aktivitätsphasen im Tageslauf <strong>und</strong> die<br />
jährlichen Aktivitätsschwerpunkte zu beachten <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> bevorzugten Aufenthaltsgebiete<br />
zu kennen.<br />
Im Rahmen einer Übersichtskartierung im gesamten Kanalverlauf wurden sechs verschiedene<br />
Probeflächen ausgewählt (siehe Karte 2). Diese sollten einerseits eine möglichst<br />
hohe Wahrscheinlichkeit für Reptilienvorkommen aufweisen <strong>und</strong> andererseits<br />
unterschiedliche Ausprägungen der Randbereiche des Kanals repräsentieren. Zur Ergänzung<br />
erfolgten stichprobenartige Kontrollen in wechselnden Teilabschnitten außerhalb<br />
der Probeflächen. Zudem wurde bei Kartierungen anderer Tiergruppen ebenfalls<br />
auf Reptilien geachtet. Der Abschnitt zwischen der Schleuse Bolzum <strong>und</strong> km 2,1 (beiderseits<br />
der Brücke 382) wurde 2005 eingehend auf eine Besiedlung durch Reptilien<br />
untersucht (BLANKE 2005) <strong>und</strong> daher nicht erneut kontrolliert.<br />
Die Übersichtskartierung erfolgte Anfang Mai 2008, die erste Kontrolle der Probeflächen<br />
fand <strong>Mitte</strong> Mai während der Paarungszeit statt. Im Juni wurde nach trächtigen<br />
Weibchen gesucht, der dritte Durchgang Ende August/Anfang September diente der
216 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Suche nach diesjährigen Jungtieren. Beobachtungen von Jungtieren bieten oft die einzige<br />
Möglichkeit zum Nachweis kleiner Bestände, zudem sind Reproduktionsnachweise<br />
bei der Bewertung von Beständen höher einzustufen als ein rein qualitativer<br />
Artnachweis.<br />
Im Rahmen der Kontrollen wurden die Probeflächen sorgfältig nach Kriechtieren abgesucht.<br />
Die Kontrolle aufliegender Materialen (liegendes Holz, Steinplatten) diente<br />
insbesondere der Suche nach Blindschleichen. Die F<strong>und</strong>punkte der beobachteten Tiere<br />
wurden mittels GPS (Garmin Legend HCx) bestimmt.<br />
Die Tab. A2-6 enthält eine Beschreibung der untersuchten Bereiche (siehe auch Karte<br />
2).<br />
Tab. A2-6: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen.<br />
Nr. Beschreibung<br />
R1 Ostseite Stichkanal westlich Ummeln: Kanalböschung ohne Weg/Pfad, relativ stark beschattet.<br />
Stillgelegtes Bahngleis, Ackerraine.<br />
R2 Westseite Stichkanal westlich Ummeln: Kanalböschung sehr breit <strong>und</strong> flach, mit Trampelpfad.<br />
Ruderal- <strong>und</strong> Hochstaudenfluren, Wegraine, kleiner Lagerplatz (Grüngut, Baumaterial) an<br />
Ackerrand.<br />
R3 Ostseite Stichkanal westlich Siedlung Tiefenbek: Relativ steile Kanalböschung, Wegränder,<br />
ehemaliger Bahndamm <strong>und</strong> Halde mit verbuschten Ruderalfluren. Fahrweg oberhalb Kanaleinschnitt.<br />
R4 Westseite Stichkanal westlich Algermissen: Böschungen von Kanal <strong>und</strong> Landesstraße 479,<br />
Kompensationsflächen beiderseits der Straße, Ackerraine. Fahrweg/Treidelpfad.<br />
R5 Westseite Stichkanal/Hafen Harsum: Breite <strong>und</strong> gut besonnte Ruderalfluren an Anschlussgleisen,<br />
Lagerplatz am Kanal, gut besonnte Kanalböschung, Bahndamm, Feldgehölz, Wegraine.<br />
Treidelpfad/Fahrwege.<br />
R6 Westseite Stichkanal im Kreuzungsbereich mit der Autobahn A7: Ruderalfluren an Kanalböschung<br />
<strong>und</strong> Autobahn, Weg- <strong>und</strong> Ackerraine. Fahrweg/Treidelpfad.<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Tab. A2-7 stellt die Erfassungsergebnisse zu den Teilbereichen dar.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 217<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-7: Reptilienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes.<br />
FFH-Richtlinie - FFH: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; II = Tierart von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = streng zu schützende<br />
Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2009a); RL Nds.= Rote Liste Niedersachsen<br />
(PODLOUCKY & FISCHER 1994). Kategorien: keine Eintragung = nicht gefährdet.<br />
Biotopspezifische Arten sind hellgrau unterlegt.<br />
R1 bis R5: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />
Angegeben sind die festgestellten Individuensummen.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
01 Waldeidechse<br />
Zootoca vivipara<br />
Art FFH BNat<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
R1 R2 R3 R4 R5 R6 Teilflächen<br />
außerhalb<br />
+ - 14 4 - 19 - 7<br />
Wie nahezu überall in Deutschland ist die Waldeidechse auch in Niedersachsen weit<br />
verbreitet <strong>und</strong> gilt als häufigste Reptilienart. Der Schwerpunkt <strong>ihre</strong>r Vorkommen liegt<br />
in nicht oder nur extensiv bewirtschafteten Lebensräumen (PODLOUCKY 2006). Waldeidechsen<br />
bewohnen unter anderem Gewässer- <strong>und</strong> Waldränder, Moore, Heiden, Wiesen<br />
<strong>und</strong> Raine. Ihre vielfältigen Lebensräume weisen in der Regel folgende gemeinsame<br />
Merkmale auf: Die Vegetation ist weitgehend geschlossen <strong>und</strong> deckungsreich,<br />
weist aber einige exponierte Stellen (Steinschüttungen, liegendes Holz) als Sonnenplatz<br />
auf. Hinzu kommen weitere Strukturelemente aus höherer Vegetation (einzelne<br />
Büsche <strong>und</strong> Bäume) sowie eine gewisse Bodenfeuchtigkeit.<br />
Diese Ansprüche werden in den Böschungsbereichen des Stichkanales oftmals gut erfüllt.<br />
Selbst die ungünstigsten Kanalabschnitte bieten der Waldeidechse weitaus bessere<br />
Bedingungen als die angrenzende, intensiv genutzte <strong>und</strong> ausgeräumte Bördelandschaft.<br />
Selbst in den Randbereichen von Wäldern findet die relativ anspruchslose<br />
Waldeidechse oft kein Auskommen mehr, da Waldränder <strong>und</strong> ungenutzte Säume <strong>und</strong><br />
Raine praktisch gänzlich fehlen oder weil sich die Bewirtschaftung der Äcker bis unter<br />
den Kronentrauf der Waldbäume erstreckt. Entsprechend fehlt die Art in landwirtschaftlich<br />
intensiv genutzten Gebieten gänzlich oder weitgehend (zum Beispiel<br />
GLANDT 2001). Daher muss davon ausgegangen werden, dass in der Hildesheimer<br />
Börde beziehungsweise im Umfeld des Stichkanales nur wenige Vorkommen bestehen<br />
<strong>und</strong> sich diese überwiegend oder ausschließlich an Verkehrswegen (Stichkanal, Bahnlinie)<br />
befinden. Die Randbereiche des Stichkanales stellen daher bedeutende Restlebensräume<br />
dar. Dies gilt umso mehr, als SCHOPPE (1993) trotz weiter Verbreitung der<br />
Waldeidechse im Landkreis Hildesheim das Fehlen der Art in der Börde betont: „In<br />
der waldlosen Bördenlandschaft zwischen Sehnde, Hildesheim, Peine <strong>und</strong> Salzgitter-<br />
Lebenstedt wurde die Art [Waldeidechse] nicht festgestellt.“
218 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Altdaten<br />
Bei AQUA TERRA (1991) wurde als einzige Reptilienart die Zauneidechse (Lacerta<br />
agilis) aufgeführt. Sie soll im Bereich der Schleuse Bolzum <strong>und</strong> am „Eisenbahndreieck“<br />
am Harsumer Hafen nachgewiesen worden sein. Gezielte Kartierungen am Stichkanal<br />
erbrachten in den Folgejahren Nachweise der Waldeidechse als einziger Art<br />
(SELING 2000, BLANKE 2005). Eine Verwechselung der beiden Arten in der früheren<br />
Untersuchung liegt daher nahe, zumal das Fehlen der Waldeidechse als oftmals letzte<br />
Reptilienart der Börden nicht diskutiert wird. Gegen eine Vertrautheit der damaligen<br />
Bearbeiter mit Reptilien spricht auch die Auswahl des einzigen Bereiches in der Nähe<br />
der Schleuse Bolzum für Reptilienerfassungen, der auch damals keinesfalls die günstigsten<br />
Bedingungen für diese Artengruppe bot. Bei Kartierungen von SELING (2000a,<br />
2000b) erfolgten Erfassungen auch in typischen Reptilienlebensräumen. Die wenigen<br />
(neun) damaligen Nachweise passen gut in das oben beschriebene Siedlungsmuster.<br />
Formalisierte Bewertung<br />
Aufgr<strong>und</strong> geringer Fortpflanzungsraten, spezialisierter <strong>Umwelt</strong>ansprüche <strong>und</strong> geringer<br />
Ausbreitungsraten weisen Reptilien eine hohe Gefährdungsdispositon auf. Dies gilt<br />
auch für die Waldeidechse. Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />
Reptilienvorkommen wird in Tab. A2-8 ermittelt, wobei auf die besondere<br />
regionale Schutzbedürftigkeit abgehoben wird. Die Bedeutung einzelner Habitate für<br />
Reptilien ist in Tab. A2-9 dargestellt.<br />
Tab. A2-8: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Reptilienarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />
gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.<br />
Art Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
FFH<br />
Anhänge II<br />
<strong>und</strong> IV<br />
FFH<br />
prioritäre<br />
Art<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
Waldeidechse – Zootoca vivipara - - - - landesweit keine,<br />
aber regional<br />
besondere<br />
Schutzbedürftigkeit
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 219<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-9: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren, Ruderalfluren beziehungsweise ungenutztes groß, Bedingung für<br />
Ödland am Kanal dient der Waldeidechse als dauerhafter Lebensraum <strong>und</strong> das Vorkommen<br />
Ausbreitungskorridor. Aufgr<strong>und</strong> der intensiven landwirtschaftlichen Nut- (Restlebensraum)<br />
zung stehen in der Börde wenige oder keine weiteren Lebensräume zur<br />
Verfügung. Bestände von über zehn Tieren sind von besonderer Bedeutung.<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume für Reptilien ist in Tab. A2-10 dargestellt.<br />
Von den sechs Probeflächen sind auf regionaler Ebene<br />
• zwei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• eine von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />
• drei von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II).<br />
Tab. A2-10: Bewertung der Reptilienlebensräume.<br />
Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. Herleitung der Wertstufen siehe<br />
Tab. A1-2 in Kap. A1.<br />
T-Nr. = Teilgebietnummer, siehe Karte 2.<br />
T-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung<br />
Wertstufe<br />
von heraus- von von beson- von<br />
ragender besonderer derer bis allgemeiner<br />
Bedeutung Bedeutung allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V *<br />
V<br />
IV<br />
III<br />
R1 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
R2 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
R3 Gesamtlebensraum 1 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
R4 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
R5 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
R6 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung
220 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wegen der besonderen Situation beziehungsweise regional besonderen Schutzbedürftigkeit<br />
der Reptilien in der weitgehend ausgeräumten Ackerlandschaft im Untersuchungsgebiet<br />
ergibt sich trotz der nicht vorhandenen Gefährdung eine höhere Bewertungsstufe<br />
für die Probestellen (vergleiche auch Tab. A1-1).<br />
A2.4 Amphibien<br />
Methodische Hinweise<br />
Amphibien haben sehr komplexe Habitatansprüche <strong>und</strong> einen hohen Raumbedarf, da<br />
sie während <strong>ihre</strong>r verschiedenen Lebensphasen unterschiedliche Lebensräume besiedeln<br />
(Laichgewässer, Sommer-, Winterlebensraum) <strong>und</strong> zwischen ihnen regelmäßige<br />
saisonale Wanderungen durchführen. Sie sind deshalb ein klassisches Beispiel für die<br />
funktionalen Beziehungen zwischen einzelnen Lebensräumen <strong>und</strong> somit auch von fast<br />
sämtlichen Landschafts- <strong>und</strong> Eingriffsplanungen betroffen. Angaben zur Ökologie der<br />
Arten entstammen hauptsächlich GÜNTHER (1996), JEDICKE (1992) sowie BLAB &<br />
VOGEL (1996).<br />
Aufbauend auf den vorhandenen Altdaten (SELING 2000a, 2000b, AQUA TERRA 1991)<br />
wurden entlang des Kanales vier Bereiche ausgesucht <strong>und</strong> zwischen März <strong>und</strong> Juli<br />
2008 während drei bis vier Begehungen auf Amphibien untersucht (Tab. A2-11 <strong>und</strong><br />
Karte 2).<br />
Tab. A2-11: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer.<br />
Nr. Beschreibung<br />
A1 Verlandende ehemalige Absetzbecken am Rande der Kläranlage von Hildesheim, von dichten<br />
Weidengebüsch <strong>und</strong> Röhricht umgeben; stark schwankender <strong>Wasser</strong>stand.<br />
A2 Zwei extensiv genutzte Fischteiche nordwestlich von Harsum; am nördlichen Teich wurde<br />
der umgebende Gehölzriegel aus Weidengebüschen frisch entfernt, der südliche Teich weist<br />
noch einen entsprechenden dichten Saum vornehmlich aus Weidengebüschen auf; beide<br />
Teiche haben sehr steile Ufer <strong>und</strong> sind tief ins Gelände eingesenkt, entspricht L1.<br />
A3 Flächiger Waldtümpel nordwestlich von Harsum, Laubwald mit großflächigen (< 100 m²)<br />
teilweise tiefen Tümpeln, dazu viele wassergefüllte Wagenspuren, starker Holzeinschlag.<br />
A4 Verlandender Tümpel westlich von Algermissen, von Weidengebüschen <strong>und</strong> Röhricht umgeben.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 221<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
In den Untersuchungen von 1991 wurden der Gewässerkomplex A2 sowie der Bereich<br />
A3 untersucht sowie weiterhin Gräben <strong>und</strong> Waldbereiche, die keine nennenswerten<br />
Amphibienbestände aufwiesen. Ein 1991 zusätzlich untersuchter Gartenteich auf einem<br />
Privatgelände westlich von Harsum war 2008 nicht zugänglich. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
vorhandenen Strukturen (grabenähnlich, wenig offene <strong>Wasser</strong>fläche, verschilft) wird<br />
von einem weniger hochwertigen Lebensraum ausgegangen.<br />
Bei den Untersuchungen 1999 wurden der Alpebach, der Bereich A2 sowie die Bereiche<br />
um die Kläranlage von Hildesheim (darunter fällt auch das Gewässer A1) intensiver<br />
untersucht. Beobachtungen von Amphibien wurden allerdings auch im gesamten<br />
Untersuchungsraum registriert.<br />
Die halbquantitative Aufnahme der Amphibien erfolgte durch Verhören, Ausleuchten<br />
der Gewässer, Abkeschern von Gewässerrändern <strong>und</strong> –gr<strong>und</strong>. Weiterhin erlauben Zufallsf<strong>und</strong>e<br />
im Rahmen der Kartierung anderer Tiergruppen Angaben zu möglichen<br />
Sommerlebensräumen sowie potenziellen Wanderbeziehungen.<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Tab. A2-12 führt die Ergebnisse der Erfassung zusammen.
222 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-12: Amphibienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes.<br />
FFH-Richtlinie - FFH: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; II = Tierart von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = streng zu schützende<br />
Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2009b); RL Nds.= Rote Liste Niedersachsen<br />
(PODLOUCKY & FISCHER 1994).<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste.<br />
Arten der Rote Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sind grau unterlegt.<br />
A1 bis A4: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen.; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50<br />
Ind.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
01 Teichmolch<br />
Triturus vulgaris<br />
02 Erdkröte<br />
Bufo bufo<br />
03 Grasfrosch<br />
Rana temporaria<br />
04 Teichfrosch<br />
Rana kl. esculenta<br />
05 Seefrosch<br />
Rana ridib<strong>und</strong>a<br />
Art FFH BNat-<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
+ 2 3<br />
A1 A2 A3 A4 Teilflächen<br />
außerhalb<br />
+ 2 6 2 X<br />
+ 2 5 3 X<br />
+ 5 2 X<br />
+ 3 X<br />
Summe Arten: 3 4 1 2 4<br />
Rote Liste Arten:<br />
(einschl. Vorwarnliste)<br />
- - - - 1<br />
Der Teichmolch (Triturus vulgaris) ist die häufigste einheimische Molchart. Er besiedelt<br />
alle möglichen Landhabitate. Die Überwinterung erfolgt meist in Gewässernähe.<br />
Die Landlebensräume befinden sich bis in 400 m Entfernung vom Laichgewässer. Als<br />
Laichgewässer werden alle Arten von stehenden Kleingewässern sowie langsam fließende<br />
Gräben genutzt, wobei besonnte wasserpflanzenreiche Gewässer bevorzugt<br />
werden. Der Teichmolch wurde in jeweils wenigen Exemplaren in den Gewässern A1<br />
<strong>und</strong> A2 nachgewiesen. Eine Reproduktion in diesen Bereichen ist wahrscheinlich.<br />
Die Erdkröte (Bufo bufo) ist sehr anpassungsfähig <strong>und</strong> nutzt Laichgewässer jeglicher<br />
Art, wobei mittelgroße Gewässer mit submerser Vegetation bevorzugt werden. Auch<br />
bei den Landlebensräumen besteht eine breite Varianz mit Schwerpunkt auf mäßig<br />
feuchte Wälder mit krautreichem Unterwuchs oder Grenzzonen verschiedener Biotope.<br />
Bei den Wanderungen zwischen den einzelnen Teillebensräumen werden Strecken<br />
von meist bis zu 1 000 m (auch bis 3 000 m) zurückgelegt. Größere auch repro-
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 223<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
duzierende Bestände der Erdkröte wurden vor allem im Gewässer A2 festgestellt. Einzelne<br />
Tiere <strong>und</strong> Reproduktion wurden in den Gewässern A1 <strong>und</strong> A3 beobachtet.<br />
Der Grasfrosch (Rana temporaria) zeigt ein ausgeprägtes Wanderverhalten <strong>und</strong><br />
kommt in allen feuchten Landschaftsteilen vor. Als Laichgewässer werden Gräben,<br />
Niederungsbäche <strong>und</strong> kleinere Stillgewässer aller Art angenommen. Dabei werden<br />
Wanderungen von bis zu 400 m (auch bis 2 000 m) zurückgelegt. Wichtige Laichgewässer<br />
für den Grasfrosch sind das Gewässer A2 sowie mit Abstrichen A4 <strong>und</strong> A1.<br />
Der zu den Grünfröschen zählende Teichfrosch (Rana kl. esculenta) dagegen unternimmt<br />
keine saisonalen Wanderungen <strong>und</strong> bleibt ganzjährig in der Nähe seines Gewässers.<br />
Der Teichfrosch stellt keine besonderen Ansprüche an seinen Lebensraum<br />
<strong>und</strong> ist allen stehenden beziehungsweise langsam fließenden Gewässern zu finden.<br />
Auch der Teichfrosch hatte seinen Verbreitungsschwerpunkt im Bereich A2 <strong>und</strong><br />
wurde auch entlang des Kanals sowie im Bereich von Gräben (zum Beispiel Bruchgraben)<br />
nachgewiesen.<br />
Der Seefrosch (Rana ridib<strong>und</strong>a) besitzt eine enge Bindung an Gewässer. Die Art besiedelt<br />
größere eutrophe Gewässer im Bereich der Flussauen wie Seen, Altarme, ruhige<br />
Flussabschnitte <strong>und</strong> größere Weiher. Bevorzugt werden Gewässer mit reicher<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation, gemieden werden dagegen flache, vegetationsarme sowie<br />
in Wäldern gelegene Gewässer. Der Seefrosch hat einen Verbreitungsschwerpunkt<br />
entlang großer Flüsse. Wie bereits erwähnt, wurde der Seefrosch nur an den Weihern<br />
im Bereich der Kläranlage außerhalb der untersuchten Gewässer während der Erfassungen<br />
zu den Fledermäusen verhört.<br />
Nachweise weiterer Arten aus den Altdaten oder den Meldebögen des Tierartenerfassungsprogramms<br />
(HERMANN et al. 2001) liegen nicht vor.<br />
Bewertung<br />
Der Gesamt-Lebensraumkomplex einer Art beziehungsweise Fortpflanzungsgemeinschaft<br />
setzt sich aus Laichgewässer, Landlebensräumen <strong>und</strong> Wanderkorridoren zusammen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Habitatansprüche <strong>und</strong> Aktionsräume der nachgewiesenen Amphibienarten<br />
sind im Untersuchungsgebiet insbesondere die kanalbegleitenden Gehölzbestände<br />
<strong>und</strong> Wälder <strong>und</strong> die Hochstaudenfluren entlang der Böschungen als potenzielle<br />
Landlebensräume der in den untersuchten Teilflächen festgestellten Amphibienarten<br />
anzusehen.
224 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Amphibienvorkommen<br />
wird in Tab. A2-13 ermittelt.<br />
Tab. A2-13: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />
gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste. m. E. = mit Einschränkung.<br />
Art Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
FFH<br />
Anhänge II<br />
<strong>und</strong> IV<br />
FFH<br />
prioritäre Art<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
Triturus vulgaris – Teichmolch keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
Bufo bufo – Erdkröte keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
Rana temporaria – Grasfrosch keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
Rana kl. esculenta – Teichfrosch keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
Rana ridib<strong>und</strong>a – Seefrosch * 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
* = Art wurde außerhalb der eigentlichen Untersuchungsflächen festgestellt<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien ist in Tab. A2-14 dargestellt. In<br />
Tab. A2-15 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Amphibien anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />
Tab. A2-14: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für<br />
die Arten<br />
Nachgewiesene Laichgewässer werden anhand der erfassten Individuen- siehe Tab. A2-15<br />
zahlen bewertet. Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />
Landlebensräume mit vermutlich mittlerer Besiedlungsdichte. Schutzbe- mittel<br />
dürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />
Wanderkorridore zwischen Laichhabitaten <strong>und</strong> Landlebensräumen. Im Einstufung wie zugehö-<br />
ganzen Gebiet vermutlich kleinere bis mittlere Besiedlungsdichten. Schutzriger Landlebensraum<br />
bedürftigkeit gruppenspezifisch bewertet.<br />
Konstruierte Gesamt-Lebensraumkomplexe aus nachgewiesenen oder Einstufung wie zugehö-<br />
sehr wahrscheinlichen Teillebensräumen.<br />
riges Laichgewässer
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 225<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-15: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien.<br />
Bestandsgrößenklassen nach FISCHER & PODLOUCKY (1997): normale Schrift = absolute Zahlen aus FISCHER &<br />
PODLOUCKY (1997: 270); Angaben in Klammern = Häufigkeitsklasse umfasst mehrere der Größenklassen nach<br />
FISCHER & PODLOUCKY (1997).<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50<br />
Ind.<br />
Art Bedeutung der Fläche nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
Triturus vulgaris – Teichmolch < 20 20 – 50 51 – 150 > 150<br />
1 bis 4 5<br />
(6) (6)<br />
Bufo bufo – Erdkröte < 70 70 - 300 301-1.000 > 1.000<br />
1 bis (6) (6) (6) (6)<br />
Rana temporaria – Grasfrosch < 20 20 - 70 71 - 150 > 150<br />
1 bis 4<br />
Rana kl. esculenta – Teichfrosch < 10<br />
1 bis 3<br />
5 bis (6)<br />
10 - 50<br />
4 bis 5<br />
(6)<br />
51 - 100<br />
(6)<br />
(6)<br />
> 100<br />
(6)<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Amphibien ist in Tab. A2-16 dargestellt.<br />
Von den insgesamt vier Gewässern sind<br />
• drei von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II).<br />
• eines von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />
Hinsichtlich der Landlebensräume ist das Untersuchungsgebiet in seiner Gesamtheit<br />
von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Gegenüber der Untersuchung von 1999 haben sich kaum Veränderungen ergeben, lediglich<br />
die Bestandszahlen von Gras- <strong>und</strong> Teichfrosch im Gewässer A2 sind deutlich<br />
höher. Die beiden Fischteiche im Bereich A2 stellen die einzigen Laichgewässer in<br />
unmittelbarer Nähe zum Stichkanal dar, die von größeren Amphibienbeständen besiedelt<br />
werden. Dieser Komplex hat daher auch eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop<br />
entlang des Kanales, der als Ausbreitungsstruktur dient. Sporadische Beobachtungen<br />
von juvenilen Amphibien entlang des Kanales außerhalb der Probeflächen deuten<br />
darauf hin, dass dieser auch selbst von vereinzelten Individuen als Laichgewässer genutzt<br />
wird.<br />
Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die Funktion des den Kanal begleitenden Gehölzsaumes<br />
als Landlebensraum für Amphibien vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass im Landschaftsraum<br />
der Hildesheimer Börde zusammenhängende Gehölzbestände anderweitig<br />
kaum existieren.
226 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-16: Bewertung der Amphibienlebensräume.<br />
Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1.<br />
Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer des Laichgewässers, siehe Karte 2. (...) = potenzieller Wert, alle nicht eingeklammerten<br />
Werte sind nachgewiesen.<br />
Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
von<br />
herausra-<br />
gender Be-<br />
deutung<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V* V<br />
IV<br />
III<br />
A1 Laichgewässer II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
A2 Laichgewässer III – von allgemeiner<br />
Bedeutung *<br />
A3 Laichgewässer II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
A4 Laichgewässer II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
Landlebensraum (III – von allgemeiner<br />
Bedeutung)<br />
Räumlich-Funktionale Beziehungen<br />
(Wanderkorridor innerhalb eines Gesamtlebensraum-Komplexes)<br />
-- 17<br />
* Der Gewässerbereich A2 wurde wegen der im Untersuchungsgebiet vergleichsweise großen Artenbestände <strong>und</strong><br />
des günstigen Habitatumfeldes im Hinblick auf die regionale Bedeutung eine Stufe höher bewertet (siehe auch<br />
die Hinweise im Text).<br />
A2.5 Libellen<br />
Methodische Hinweise<br />
Libellen sind für die ökologische Bewertung von Gewässer-Umland-Beziehungen gut<br />
geeignet. Die Ansprüche der Libellen an die Gewässer sind vielfältig <strong>und</strong> zum großen<br />
Teil bekannt, sie umfassen verschiedene Parameter wie Strömung <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>temperatur,<br />
Ufer- <strong>und</strong> Gewässerstruktur sowie Ausprägung der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation.<br />
Die Libellenfauna des Untersuchungsgebietes wurde während vier Begehungen von<br />
Mai bis September 2008 an drei Probestellen halbquantitativ erfasst. Die nicht im Flug<br />
determinierbaren Arten wurden mit einem Kescher gefangen <strong>und</strong> nach Bestimmung<br />
vor Ort wieder freigelassen. Die Bestimmung der Imagines erfolgte nach LEHMANN &<br />
NÜSS (1998), Angaben zur Biologie <strong>und</strong> Ökologie der Arten nach ALTMÜLLER et al.<br />
(1989), BELLMANN (1993) sowie STERNBERG & BUCHWALD (1999/2000).<br />
17 Wertung wie zugehöriger Landlebensraum.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 227<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die Libellen wurden an drei Probestellen untersucht, die teilweise den Amphibienprobestellen<br />
entsprechen (siehe Tab. A2-17 <strong>und</strong> Karte 2).<br />
Tab. A2-17: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer der Libellenerfassung.<br />
Nr. Beschreibung<br />
L1 Zwei extensiv genutzte Fischteiche nordwestlich von Harsum; am nördlichen Teich wurde der<br />
umgebende Gehölzriegel aus Weidengebüschen frisch entfernt, der südliche Teich weist noch<br />
einen entsprechenden dichten Saum aus vornehmlichen Weidengebüschen auf; beide Teiche<br />
haben sehr steile Ufer <strong>und</strong> sind tief ins Gelände eingesenkt, entspricht A2.<br />
L2 Bruchgraben südwestlich von Algermissen; der Bruchgraben wird unter dem Stichkanal geführt;<br />
westlich <strong>und</strong> östlich des Kanals weist der Bruchgraben nur eine mäßige Fließgeschwindigkeit<br />
mit teilweiser dichter submerser Vegetation auf <strong>und</strong> ist stark begradigt; entlang der Ufer sowie<br />
der Böschungen befinden sich teilweise dichte Röhrichtbestände unter anderem aus <strong>Wasser</strong>schwaden.<br />
L3 Stichkanal nordwestlich von Lühnde; beidseitig grenzen an den Kanal, der hier eine Blocksteinschüttung<br />
als Uferbefestigung aufweist, dichte feuchte Hochstaudenfluren an<br />
In den Erhebungen von 1991 wurde die Libellenfauna lediglich nördlich von Bolzum<br />
<strong>und</strong> damit außerhalb des jetzigen Untersuchungsraumes untersucht. Bei den Erfassungen<br />
von 1999 wurde der Bereich L1 <strong>und</strong> L2 sowie der Alpebach bei Algermissen untersucht.<br />
Zufallsbeobachtungen gingen vom Kanal <strong>und</strong> der Amphibien-Probestelle A4<br />
in die Auswertung mit ein.<br />
Beobachtungen von Libellen entlang des Kanales im Rahmen anderer Untersuchungen<br />
wurden ebenfalls registriert.<br />
Bestandsituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Tab. A2-18 führt die Erfassungsergebnisse sowie Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />
der Arten auf.
228 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-18: Libellenarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes.<br />
FFH-Richtlinie - FFH: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; II = Tierart von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = streng zu schützende<br />
Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.<br />
BNatSchG = imSinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (OTT & PIEPER 1997); RL Nds.= Rote Liste Niedersachsen<br />
(ALTMÜLLER 1983).<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste.<br />
Arten der Rote Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sind grau unterlegt. Biotopspezifische Arten = *.<br />
L1 bis L3: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />
Angegeben sind Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50<br />
Ind.; 6 = >50 Ind.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
01<br />
02<br />
03<br />
04<br />
05<br />
06<br />
07<br />
08<br />
09<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
Art FFH BArtS<br />
SchV<br />
Calopteryx splendens *<br />
Gebänderte Prachtlibelle<br />
Lestes viridis<br />
Weidenjungfer<br />
Platycnemis pennipes *<br />
Gemeine Federlibelle<br />
Pyrrhosoma nymphula<br />
Frühe Adonislibelle<br />
Ischnura elegans<br />
Gemeine Pechlibelle<br />
Enallagma cyathigerum<br />
Becher-Azurjungfer<br />
Coenagrion puella<br />
Hufeisen-Azurjungfer<br />
Erythromma najas *<br />
Großes Granatauge<br />
Brachytron pratense *<br />
Früher Schilfjäger<br />
Aeshna cyanea<br />
Blaugrüne Mosaikjungfer<br />
Aeshna mixta *<br />
Herbst-Mosaikjungfer<br />
Anax imperator<br />
Große Königslibelle<br />
Gomphus vulgatissimus *<br />
Gemeine Keiljungfer<br />
Ophiogomphus cecilia *<br />
Grüne Keiljungfer<br />
Cordulia aenea *<br />
Gemeine Smaragdlibelle<br />
Libellula quadrimaculata<br />
Vierfleck<br />
Orthetrum cancellatum *<br />
Gemeiner Blaupfeil<br />
Sympetrum flaveolum *<br />
Gefleckte Heidelibelle<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
+ V 3<br />
+<br />
+ 3<br />
+<br />
+<br />
+<br />
+<br />
+ V<br />
+ 3 3<br />
+<br />
+<br />
+<br />
+ 2 1<br />
II / IV § 2 1<br />
+ V<br />
+<br />
+<br />
+ 3<br />
L1 L2 L3 Probestellen<br />
außerhalb<br />
5<br />
6 3<br />
4<br />
3 5<br />
4<br />
4<br />
4<br />
2<br />
5 6<br />
2 2<br />
2 2<br />
2<br />
3<br />
2 2<br />
3<br />
1<br />
X<br />
1
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 229<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
19<br />
20<br />
Art FFH BArtS<br />
SchV<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
Sympetrum vulgatum<br />
Gemeine Heidelibelle<br />
Sympetrum sanguineum<br />
Blutrote Heidelibelle<br />
+<br />
4 3<br />
Summen: 1 18 7 5 10 6 7<br />
Rote Liste Arten:<br />
(einschl. Vorwarnliste)<br />
3 2 4<br />
biotopspezifische Arten: 3 3 5<br />
1 = Nachweise nur 1999.<br />
L1 L2 L3 Probestellen<br />
außerhalb<br />
Das Gebiet weist eine geringe bis mittlere Artenvielfalt auf. Es wurden aktuell neun<br />
Arten mit höherer Biotopspezifität nachgewiesen, dies entspricht der Hälfte aller<br />
nachgewiesenen Arten. Es wurden mit dem Bruchgraben, den Angelteichen sowie dem<br />
Stichkanal drei völlig unterschiedliche Lebensräume untersucht. Dementsprechend<br />
treten unter den biotoptypischen Arten charakteristische Fließgewässerarten <strong>und</strong> Stillgewässerlibellen<br />
auf, deren Biotopansprüche von unterschiedlicher Spezifität sind.<br />
An einem von den beiden Angelteichen wurde erst vor kurzem der umgebende Gehölzbestand<br />
entfernt (vergleiche Abb. A2-5). Dieser radikale Eingriff ermöglichte eine<br />
viel stärkere Besonnung, so dass aktuell mit zehn Arten an Probestelle L1 eine doppelt<br />
so hohe Artenvielfalt festgestellt wurde wie 1999. Zu den biotoptypischen Arten zählt<br />
hier das Große Granatauge (Erythromma najas), welches auf eine gut entwickelte<br />
Schwimmblattzone angewiesen ist.<br />
1
230 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-5: Probestelle L1 <strong>und</strong> A2.<br />
(Hinweis: Der einst dichte Gehölzbestand wurde vor kurzem fast vollständig entfernt.)<br />
Mit Arten wie Früher Schilfjäger (Brachytron pratense), Herbst-Mosaikjungfer<br />
(Aeshna mixta) <strong>und</strong> Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea) sind in diesem Bereich<br />
jeweils in wenigen Exemplaren Arten festgestellt worden, die auf Schilf- <strong>und</strong> Röhrichtzonen<br />
angewiesen sind.<br />
Mit der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx splendens) <strong>und</strong> der Gemeinen Federlibelle<br />
(Platycnemis pennipes) konnten am Bruchraben <strong>und</strong> am Kanal zwei Fließgewässer-Libellenarten<br />
nachgewiesen werden, die vor allem an langsam fließenden Gewässern<br />
mit gut ausgeprägter <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation vorkommen, aber auch in der<br />
Lage sind, auf Stillgewässer auszuweichen. Dabei erreichten beide Arten am Bruchgraben<br />
sehr hohe Dichten.<br />
Mit der Gemeinen Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) <strong>und</strong> der Grünen Keiljungfer<br />
(Ophiogomphus cecilia) sind am Stichkanal neben den beiden oben genannten Arten<br />
zwei weitere typische Fließgewässerarten nachgewiesen worden. Bei der Gemeinen
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 231<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Keiljungfer ist von einer Bodenständigkeit auszugehen, da mehrere Exemplare dieser<br />
Art beobachtet wurden (THEUNERT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung) <strong>und</strong> diese Art auch am<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanal fliegt (eigene Beobachtungen) <strong>und</strong> somit in der Lage ist, Kanäle erfolgreich<br />
zu besiedeln. Bei der Grünen Keiljungfer ist die Bodenständigkeit wohl nicht<br />
gegeben, da insbesondere <strong>ihre</strong> Ansprüche an das Larvalhabitat (überströmter Sandboden)<br />
im Kanal nicht gegeben sind. Weiterhin wurde nur ein Exemplar im September<br />
beobachtet. Eventuell handelt es sich hier um ein in Ausbreitung befindliches Exemplar<br />
aus der Innerste-Aue, wo die Habitatansprüche dieser Art eher erfüllt werden.<br />
Dieser F<strong>und</strong> weist auf die Funktion des Stichkanales als Ausbreitungsstruktur <strong>und</strong><br />
Trittsteinbiotop hin.<br />
Der Gemeine Blaupfeil (Orthetrum cancellatum) wurde verbreitet entlang des Kanales<br />
beobachtet, insbesondere wenn Sand- oder Schotterwege den Kanal begleiten, wo<br />
diese Pionierart geeignete Sonnenplätze findet.<br />
Bewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Libellenvorkommen<br />
wird in Tab. A2-19 ermittelt.<br />
Tab. A2-19: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />
gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste, m. E. = mit Einschränkung.<br />
Art Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
Kleinlibellen<br />
Calopteryx splendens – Gebän-<br />
derte Prachtlibelle<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
FFH<br />
Anhänge II<br />
<strong>und</strong> IV<br />
FFH<br />
prioritäre<br />
Art<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
3 V landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
Lestes viridis – Weidenjungfer keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
Platycnemis pennipes - Gemeine<br />
Federlibelle<br />
Pyrrhosoma nymphula - Frühe<br />
Adonislibelle<br />
Ischnura elegans - Gemeine<br />
Pechlibelle<br />
Enallagma cyathigerum – Becher-Azurjungfer<br />
Coenagrion puella - Hufeisen-<br />
Azurjungfer<br />
Erythromma najas - Großes<br />
Granatauge<br />
3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
V mit<br />
Einschränkung<br />
schutzbedürfig
232 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
Großlibellen<br />
Brachytron pratense - Kleine<br />
Mosaikjungfer<br />
Aeshna cyanea - Blaugrüne<br />
Mosaikjungfer<br />
Aeshna mixta – Herbst-Mosaikjungfer<br />
Anax imperator – Große Königs-<br />
libelle<br />
Gomphus vulgatissimus - Gemeine<br />
Keiljungfer<br />
Ophiogomphus cecilia - Grüne<br />
Keiljungfer<br />
Cordulia aenea - Gemeine<br />
Smaragdlibelle<br />
Libellula quadrimaculata –<br />
Vierfleck<br />
Orthetrum cancellatum –<br />
Gemeiner Blaupfeil<br />
Sympetrum flaveolum –<br />
Gefleckte Heidelibelle 1<br />
Sympetrum sanguineum -<br />
Blutrote Heidelibelle<br />
1 = Nachweis nur 1999.<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
FFH<br />
Anhänge II<br />
<strong>und</strong> IV<br />
FFH<br />
prioritäre<br />
Art<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
3 3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
1 2 landesweit<br />
herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
1 2 II / IV b<strong>und</strong>esweit<br />
herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
V mit<br />
Einschränkung<br />
schutzbedürfig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
3 landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Libellen ist in Tab. A2-20 dargestellt. In<br />
Tab. A2-21 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Libellen anhand von Bestandsgrößenklassen, die nach Klein- <strong>und</strong> Großlibellen differenziert<br />
sind, denn die Zahl der an einem Gewässer feststellbaren Imagines hängt<br />
deutlich vom Sozialverhalten ab. Bei den meist revierbildenden Großlibellen werden<br />
an Gewässern fast immer nur einzelne fliegende Individuen beobachtet, auch wenn der<br />
Schlupferfolg sehr hoch ist. Bei Kleinlibellen lässt sich eher aus der Anzahl der erfassten<br />
Imagines auf die Bestandsgröße schließen.<br />
Tab. A2-20: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte<br />
Alle nachgewiesenen Fortpflanzungsgewässer werden als essenzielles<br />
Habitat eingestuft. Die Bewertung differenziert nach Individuenzahlen.<br />
Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />
Nachgewiesene Jagdgebiete, Schutzbedürftigkeit gruppenspezifisch bewertet.<br />
Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
siehe Tab. A2-21<br />
vorhanden
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 233<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-21: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern.<br />
Individuen pro Gewässer beziehungsweise 100 m Länge bei Fließgewässern: 1 = Einzelf<strong>und</strong>, 2 = 2 - 5 Individuen,<br />
3 = 6 - 10 Ind., 4 = 11 - 20 Ind., 5 = 21 – 50 Ind., 6 = > 50 Ind.<br />
Art Bedeutung der Flächen nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
Kleinlibellen 1-2 3 4-5 6<br />
Großlibellen - 1-6 - -<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Libellen ist in Tab. A2-22 dargestellt.<br />
Von den insgesamt drei untersuchten Gewässern sind<br />
• eines von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />
• eines von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• eines von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Die Bewertungsmatrix basiert auf den Einstufungen in den jeweiligen Roten Listen.<br />
Da die Rote Liste Niedersachsens nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand hinsichtlich<br />
Gefährdungsgrad <strong>und</strong> Verbreitung widerspiegelt, kann es zu einer gewissen Schieflage<br />
hinsichtlich der Bewertung kommen. Im vorliegenden Fall hätte ein naturfernes Gewässer<br />
wie der Stichkanal eine herausragende Bedeutung aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens<br />
der nach ALTMÜLLER (1983) vom Aussterben bedrohten Gemeinen Keiljungfer, die<br />
sich derzeit in Ausbreitung befindet <strong>und</strong> in der nächsten Fassung der Roten Liste<br />
wahrscheinlich niedriger eingestuft wird.<br />
Der Stichkanal wurde daher aufgr<strong>und</strong> der für Libellen eher mäßigen Habitateigenschaften<br />
eine Stufe niedriger eingestuft (von besonderer Bedeutung). Allerdings ist die<br />
besondere Funktion als Trittsteinbiotop <strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur des Stichkanals im<br />
Landschaftsraum der Hildesheimer Börde zu beachten.
234 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-22: Bewertung der Libellenlebensräume.<br />
Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt.<br />
Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. T-Nr. = Teilbereichnummer, siehe Karte 2.<br />
T-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
von<br />
herausra-<br />
gender Be-<br />
deutung<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V* V<br />
IV<br />
III<br />
L1 Fortpflanzungsgewässer 3 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
L2 Fortpflanzungsgewässer 2 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
L3 Fortpflanzungsgewässer 1 1 1 1 V– von besonderer<br />
Bedeutung 1<br />
1 Da die Bodenständigkeit der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) unwahrscheinlich ist, erfolgte die<br />
Herabstufung um einen Wert.<br />
A2.6 Tagfalter<br />
Methodische Hinweise<br />
Tagfalter eignen sich als Zeigerarten für bestimmte Biotopstrukturen, Biotopkomplexe<br />
<strong>und</strong> besondere kleinklimatische Bedingungen. Zum einen gibt es spezialisierte Arten,<br />
die innerhalb <strong>ihre</strong>s Lebensraumes auf bestimmte Strukturen <strong>und</strong>/oder Raupenfutterpflanzen<br />
beziehungsweise Futterpflanzen der Imagines angewiesen sind. Andere Arten<br />
besiedeln als Biotop-Komplexbewohner zum Beispiel Wald-Offenland-Übergänge in<br />
enger Verzahnung.<br />
Auf jeweils sechs Transektflächen wurde die Tagfalterfauna anhand von drei Begehungen<br />
ermittelt. Da die Anzahl der Begehungen vom Bearbeiter als zu niedrig angesehen<br />
wurde, wurden nach der gleichen Methode weitere Begehungen durchgeführt.<br />
Die erste Begehung erfolgte am 1. April 2008. Die letzte am 29. August. Im Durchschnitt<br />
erfolgte alle zwei Wochen an allen Orten eine Begehung, so dass hinsichtlich<br />
der Tagfalter insgesamt acht Begehungen durchgeführt wurden. Die Transekte erstreckten<br />
sich vom Kanalufer aus auf eine Breite von bis zu 20 m <strong>und</strong> stimmen mit<br />
denen der Wildbienenerfassung überein (vergleiche Kap. A2.7). Die Länge der Transekte<br />
variierte zwischen 1 <strong>und</strong> 1,5 km.<br />
In Tab. A2-23 sind die wichtigsten Lebensraumstrukturen innerhalb der Transekte<br />
dargestellt(siehe auch Karte 2).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 235<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-23: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Tagfaltererfassung.<br />
Nr. Beschreibung<br />
T1 Nordwestlich Lühnde: Ostexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Schilfröhricht mittlerer<br />
Dichte, Seggenrieder, Hochstaudenfluren unter anderem mit Gewöhnlichem Gilbweiderich<br />
(Lysimachia vulgaris), Großem Flohkraut (Pulicaria dysenterica), <strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum),<br />
Wilder Karde (Dipsacus fullonum) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare)<br />
T2 Nordwestlich Lühnde: Westexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Hochstaudenflur<br />
unter anderem mit Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare), Rauer Gänsedistel (Sonchus<br />
asper) <strong>und</strong> Großer Brennessel (Urtica dioica).<br />
T3 Westlich Algermissen: Ostexponierter, wenigreihiger Laubbaumstreifen, befestigter Weg, Natternkopfflur,<br />
Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />
T4 Nordwestlich Harsum: Brache auf trockenem, magerem Gr<strong>und</strong> mit schütterer Kräuterflur, unter<br />
anderem Wiesen-Labkraut (Galium album), hingegen mit dichtem Glatthaferbestand <strong>und</strong> teilweise<br />
von Brombeergestrüpp umgeben.<br />
T5 Westlich Harsum: Dichtwüchsiger Buchenwald (Altbaumbestand).<br />
T6 Westlich Harsum: Westexponierter Buchenwaldrand (Altbaumbestand), Abbruchkante mit vorgelagerten<br />
Junggehölzen, Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />
Die Tiergruppe der Tagfalter entlang des Stichkanales Hildesheim kann als vergleichsweise<br />
gut untersucht gelten. Neben den Untersuchungen für die früheren Gutachten<br />
von 1991 <strong>und</strong> 1999 gab es eine weitere Erhebung 1993 (MITTMANN 1993).<br />
1991 wurden Daten zu Tagfaltern lediglich an einer Probestelle außerhalb der aktuell<br />
untersuchten Bereiche erhoben. Die Daten von MITTMANN (1993) beziehen sich auf<br />
Biotop- <strong>und</strong> Strukturtypen, so dass sich einzelne Probestellen schwer zuordnen lassen.<br />
Aus 1999 liegen Daten zu den Probestellen T1 bis T3 sowie zu weiteren aktuell nicht<br />
untersuchten Bereichen vor.<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Artengemeinschaft wird geprägt von mesophilen Arten des Offenlandes wie Goldene<br />
Acht, Kleiner Feuerfalter, Gemeiner Bläuling, Kleiner Heufalter, Schornsteinfeger,<br />
Schachbrett, Schwarzkolbiger Dickkopffalter <strong>und</strong> Gemeiner Dickkopffalter. Weiterhin<br />
sind prägend insbesondere im Bereich der Wälder bei Harsum mesophile Arten<br />
gehölzreicher Übergangsbereiche, auch von Saumstrukturen, wie Nierenfleck, Zitronenfalter<br />
<strong>und</strong> Aurorafalter sowie mesophile Waldarten (Bewohner der inneren <strong>und</strong><br />
äußeren Säume <strong>und</strong> der Mantelstrukturen) wie der Blaue Eichenzipfelfalter, Faulbaum-Bläuling,<br />
C-Falter, Landkärtchen <strong>und</strong> Waldbrettspiel. Daneben kommt auch<br />
eine Reihe von Ubiquisten vor. Die Tab. A2-24 zeigt die Erfassungsergebnisse in der<br />
Übersicht.
236 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-24: Tagfalterarten der Untersuchungsbereiche.<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (PRETSCHER 1998); RL Nds = Niedersachsen (LOBENSTEIN 2004).<br />
Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben); 1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet;<br />
R = Art mit geographischer Restriktion; V = Vorwarnliste, M = nicht bodenständige gebietsfremde Wanderfalter;<br />
T = Tiefland; H = Hügel- <strong>und</strong> Bergland.<br />
Arten der Roten Listen <strong>und</strong> Vorwarnlisten sind grau, biotopspezifische Arten hellgrau unterlegt.<br />
T1 bis T6: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />
Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen.; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50<br />
Ind.<br />
01<br />
02<br />
03<br />
04<br />
05<br />
06<br />
07<br />
08<br />
09<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
Art<br />
Colias hyale<br />
Goldene Acht<br />
Pieris brassicae<br />
Großer Kohlweißling<br />
Pieris rapae<br />
Kleiner Kohlweißling<br />
Pieris napi<br />
Rapsweißling<br />
Pontia daplidice<br />
Resedafalter<br />
Antocharis cardamines<br />
Aurorafalter<br />
Gonepteryx rhamni<br />
Zitronenfalter<br />
Melanargia galathea<br />
Schachbrett<br />
Limenitis camilla<br />
Kleiner Eisvogel<br />
Pararge aegeria<br />
Waldbrettspiel<br />
Apanthopus hyperanthus<br />
Schornsteinfeger<br />
Maniola jurtina<br />
Ochsenauge<br />
Coenonympha pamphilus<br />
Kleiner Heufalter<br />
Issoria lathonia<br />
Kleiner Perlmutterfalter<br />
Vanessa atalanta<br />
Admiral<br />
Vanessa cardui<br />
Distelfalter<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds.<br />
+ V 1<br />
+ 3 2<br />
T 1 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 Probestellen<br />
außerhalb<br />
1 1<br />
5 4 3 3 2 2<br />
2 2 2 1 2<br />
3 1<br />
1 1 1 1<br />
2 2 2 1 2 3<br />
2 1<br />
2 1 2 2<br />
3 2 2 3<br />
4 2 4 2 2 3<br />
+ 2 2<br />
V<br />
M 2 2 1 1<br />
M 1 1<br />
1<br />
1991<br />
2<br />
1999
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 237<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
27<br />
28<br />
29<br />
Art<br />
Nymphalis urticae<br />
Kleiner Fuchs<br />
Nymphalis c-album<br />
C-Falter<br />
Nymphalis io<br />
Tagpfauenauge<br />
Araschnia levana<br />
Landkärtchen<br />
Lycaena phlaeas<br />
Kleiner Feuerfalter<br />
Thecla betulae<br />
Nierenfleck<br />
Neozephyrus quercus<br />
Blauer Eichenzipfelfalter<br />
Satyrum w-album<br />
Ulmen-Zipfelfalter<br />
Celastrina argiolus<br />
Faulbaum-Bläuling<br />
Polyommatus icarus<br />
Gemeiner Bläuling<br />
Thymelicus lineola<br />
Schwarzkolbiger Dickkopffalter<br />
Thymelicus sylvestris<br />
Ockergelber Dickkopffalter<br />
Ochlodes venatus<br />
Gemeiner Dickkopffalter<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds.<br />
T 1 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 Probestellen<br />
außerhalb<br />
1 2 2<br />
V 2 2 1 2 2<br />
3 2 3 2 2 3<br />
2 2 2 2<br />
+ 1 2 1<br />
3 1<br />
2 1<br />
V 1 2 1<br />
2 1 1<br />
+ 1 2<br />
2<br />
2 2 2 2<br />
3 2 2<br />
Summen: 5 20 16 12 16 10 14<br />
Rote Liste Arten<br />
(einschl. Vorwarnliste)<br />
1 = Vorkommen / Nachweis zweifelhaft<br />
2 = Einzelvorkommen konnte nicht bestätigt werden<br />
2 7 1 2 1 2 2 2<br />
2<br />
1999
238 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-6: Eventueller Larvallebensraum von Thecla betulae: Schlehengebüsch am<br />
rechten Bildrand, westexponiert <strong>und</strong> zeitweise von der Sonne<br />
beschienen. Aufnahme vom 22.4.2008.<br />
Bewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Tagfaltervorkommen<br />
wird in Tab. A2-25 ermittelt, fragliche Altvorkommen werden nicht bewertet.<br />
Danach erlangen fünf der 27 Arten, die zusammen in den Untersuchungen 1999<br />
<strong>und</strong> 2008 im Bereich der Probestellen festgestellt worden sind <strong>und</strong> deren Vorkommen<br />
wahrscheinlich ist, eine gewisse Schutzbedürftigkeit.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 239<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-25: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Tagfalterarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />
3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, M = nicht bodenständige gebietsfremde Wanderfalter.<br />
Art Gef.-grad<br />
Niedersachsen<br />
Colias hyale<br />
V<br />
Goldene Acht<br />
Pieris brassicae<br />
Großer Kohlweißling<br />
Pieris rapae<br />
Kleiner Kohlweißling<br />
Pieris napi<br />
Rapsweißling<br />
Pontia daplidice<br />
Resedafalter<br />
Antocharis cardamines<br />
Aurorafalter<br />
Gonepteryx rhamni<br />
Zitronenfalter<br />
Melanargia galathea<br />
Schachbrett<br />
Pararge aegeria<br />
Waldbrettspiel<br />
Apanthopus hyperanthus<br />
Schornsteinfeger<br />
Maniola jurtina<br />
Ochsenauge<br />
Coenonympha pamphilus<br />
Kleiner Heufalter<br />
Issoria lathonia 1<br />
V<br />
Kleiner Perlmutterfalter<br />
Vanessa atalanta<br />
M<br />
Admiral<br />
Vanessa cardui<br />
M<br />
Distelfalter<br />
Nymphalis urticae<br />
Kleiner Fuchs<br />
Nymphalis c-album<br />
V<br />
C-Falter<br />
Nymphalis io<br />
Tagpfauenauge<br />
Araschnia levana<br />
Landkärtchen<br />
Lycaena phlaeas<br />
Kleiner Feuerfalter<br />
Thecla betulae<br />
Nierenfleck<br />
Neozephyrus quercus<br />
Blauer Eichenzipfelfalter<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
3 landesweit schutzbedürftig<br />
V<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig
240 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art Gef.-grad<br />
Niedersachsen<br />
Celastrina argiolus<br />
Faulbaum-Bläuling<br />
Polyommatus icarus<br />
Gemeiner Bläuling<br />
Thymelicus lineola<br />
Schwarzkolbiger Dickkopffalter<br />
Thymelicus sylvestris<br />
Ockergelber Dickkopffalter<br />
Ochlodes venatus Gemeiner<br />
Dickkopffalter<br />
1 = Nachweis nur 1999<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Tagfalter ist in Tab. A2-26 dargestellt. In<br />
Tab. A2-27 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Tagfaltern anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />
Tab. A2-26: Bedeutung einzelner Habitate für Tagfalter.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-27<br />
samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Die Bewertung<br />
differenziert nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch<br />
bewertet.<br />
Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. mittel<br />
Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />
Arten berücksichtigt.<br />
Tab. A2-27: Bestandsgrößenklassen für Tagfalter.<br />
Häufigkeit: 1 = Einzelf<strong>und</strong>, 2 = 2-5 Ind., 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = > 50 Ind.<br />
Art Bedeutung der Flächen<br />
nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
alle Arten 1-2 3-4 5 6
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 241<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Tagfalter ist in Tab. A2-28 dargestellt.<br />
Von den sechs Probeflächen sind<br />
• drei von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />
• drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV).<br />
Die Bewertungsmatrix hebt nur auf die Arten der Roten Liste ab, die in der vorliegenden<br />
Untersuchung unterrepräsentiert sind. Artenreiche Zönosen <strong>und</strong> spezielle Funktionen<br />
eines Lebensraumes bleiben hingehend unberücksichtigt.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> werden aus gutachterlicher Sicht die Probestellen T1, T2 <strong>und</strong><br />
T4 um eine Stufe auf Wertstufe IV hochgestuft, da die hier flächig vorhandenen<br />
feuchten Hochstaudenfluren (T1 <strong>und</strong> T2) beziehungsweise die trockenen Ruderalfluren<br />
(T4) einen exklusiven Lebensraum entlang des Stichkanales darstellen <strong>und</strong> diese<br />
Bereiche somit eine besondere Funktion als Lebensraum <strong>und</strong> Trittsteinbiotop haben.<br />
Tab. A2-28 Bewertung der Tagfalterlebensräume.<br />
Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1.<br />
Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. F-Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer, siehe<br />
Karte 2.<br />
F-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
von herausragender<br />
Bedeutung<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
von besonderer<br />
bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V *<br />
V<br />
IV<br />
III<br />
T1 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung 1<br />
T2 Gesamtlebensraum 2 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung 1<br />
T3 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
T4 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung 1<br />
T5 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
T6 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
1 = Probestellen werden aus gutachterlicher Sicht auf Wertstufe IV hochgestuft, aufgr<strong>und</strong> artenreicher Zönosen<br />
<strong>und</strong> besonderer Funktionen entlang des Kanales (exklusiver Lebensraum, Trittsteinbiotop).
242 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Gegenüber den Einstufungen der Untersuchungen aus den vergangenen Jahren ergaben<br />
sich keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Bedeutung als Lebensraum<br />
für Tagfalter.<br />
A2.7 Wildbienen<br />
Die Wildbienen umfassen eine arten- <strong>und</strong> formenreiche Tiergruppe, die in den letzten<br />
Jahren zunehmend in den Focus der Landschaftsplanung gerückt ist. Ihre Lebensweise<br />
<strong>und</strong> Lebensraumbindung sind komplexer Natur <strong>und</strong> für die Ermittlung des Artenspektrums<br />
eines Lebensraumes ist zumeist eine umfangreiche Untersuchung notwendig.<br />
Auf jeweils sechs Transektflächen wurde die Wildbienenfauna anhand von vier Begehungen<br />
ermittelt. Da die Anzahl der Begehungen vom Bearbeiter als zu niedrig<br />
angesehen wurde, wurden nach der gleichen Methode weitere Begehungen<br />
durchgeführt.<br />
Die erste Begehung erfolgte am 1. April 2008, die letzte am 29. August. Im Durchschnitt<br />
erfolgte alle zwei Wochen an allen Orten eine Begehung, so dass hinsichtlich<br />
der Wildbienen insgesamt acht Begehungen durchgeführt wurden. Es wurde darauf<br />
verzichtet, auch die Anzahl der Tiere zu notieren, da es unter den Wildbienen einige<br />
Arten gibt, bei denen es erfassungstechnisch sehr schwer ist, verlässliche Angaben zur<br />
Häufigkeit der Arten im betrachteten Gebiet zu machen.<br />
Die Transekte erstreckten sich vom Kanalufer aus auf eine Breite von bis zu 20 m <strong>und</strong><br />
stimmen mit denen der Tagfaltererfassung überein (siehe Karte 2). Die Länge der<br />
Transekte variierte zwischen 1 <strong>und</strong> 1,5 km.<br />
In der Tab. A2-29 sind die die wichtigsten Lebensraumstrukturen innerhalb der Transekte<br />
dargestellt (siehe auch Karte 2).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 243<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-29: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Wildbienen-Erfassung.<br />
Nr. Beschreibung<br />
W1 Nordwestlich Lühnde: Ostexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Schilfröhricht mittlerer<br />
Dichte, Seggenrieder, Hochstaudenfluren unter anderem mit Gewöhnlichem Gilbweiderich<br />
(Lysimachia vulgaris), Großem Flohkraut (Pulicaria dysenterica), <strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum),<br />
Wilder Karde (Dipsacus fullonum) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare)<br />
W2 Nordwestlich Lühnde: Westexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Hochstaudenflur<br />
unter anderem mit Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare), Rauer Gänsedistel (Sonchus<br />
asper) <strong>und</strong> Großer Brennessel (Urtica dioica).<br />
W3 Westlich Algermissen: Ostexponierter, wenigreihiger Laubbaumstreifen, befestigter Weg, Natternkopfflur,<br />
Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />
W4 Nordwestlich Harsum: Brache auf trockenem, magerem Gr<strong>und</strong> mit schütterer Kräuterflur, unter<br />
anderem Wiesen-Labkraut (Galium album), hingegen mit dichtem Glatthaferbestand <strong>und</strong> teilweise<br />
von Brombeergestrüpp umgeben.<br />
W5 Westlich Harsum: Dichtwüchsiger Buchenwald (Altbaumbestand).<br />
W6 Westlich Harsum: Westexponierter Buchenwaldrand (Altbaumbestand), Abbruchkante mit vorgelagerten<br />
Junggehölzen, Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />
Die Tiergruppe der Wildbienen entlang des Stichkanales Hildesheim ist in den früheren<br />
vorhabensbezogenen Gutachten nicht untersucht worden, so dass ein Vergleich mit<br />
Altdaten unterbleibt.<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Tab. A2-30 führt die Ergebnisse der Erfassung der Wildbienen zusammen.
244 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-30: Wildbienenarten des Untersuchungsgebietes.<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Rote Listen (RL): RL D: Rote Liste Deutschland (WESTRICH et al. 1998); RL Nds: Rote Liste Niedersachsen <strong>und</strong><br />
H = Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland (THEUNERT 2002):<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G =<br />
Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt. Rote-Liste-Arten sind grau unterlegt.<br />
W1 bis W6: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />
Auf Angaben zur Häufigkeit (Zahl der Individuen) wurde aus methodischen Gründen (siehe oben) verzichtet.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
H<br />
W1 W2 W3 W4 W5 W6<br />
01 Andrena bicolor<br />
FABRICIUS, 1775 + X X<br />
02 Andrena carantonica<br />
PÉREZ, 1902 + X<br />
03 Andrena chrysosceles<br />
(KIRBY, 1802) + X X X<br />
04 Andrena cineraria<br />
(LINNAEUS, 1758) + 3 X<br />
05 Andrena clarkella<br />
(KIRBY, 1802) + 2 X<br />
06 Andrena flavipes<br />
PANZER, 1799 + X X X X<br />
07 Andrena fulva<br />
(MÜLLER, 1766) + X X X<br />
08 Andrena haemorrhoa<br />
(FABRICIUS, 1781) + X X X X X X<br />
09 Andrena helvola<br />
(LINNAEUS, 1758) + X X<br />
10 Andrena minutula<br />
(KIRBY, 1802) + X X X<br />
11 Andrena nigroaenea<br />
(KIRBY, 1802) + X X<br />
12 Andrena praecox<br />
(SCOPOLI, 1763) + G X X<br />
13 Andrena subopaca<br />
NYLANDER, 1848 + X X X X X X<br />
14 Andrena vaga<br />
PANZER, 1799 + 2 X<br />
15 Anthophora furcata<br />
(PANZER, 1798) + V 2 2 X<br />
16 Anthophora plumipes<br />
(PALLAS, 1772) + X X
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 245<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
H<br />
W1 W2 W3 W4 W5 W6<br />
17 Bombus hortorum<br />
(LINNAEUS,1761) + V V X X X X X X<br />
18 Bombus hypnorum<br />
(LINNAEUS, 1758) + 3 X X<br />
19 Bombus lapidarius<br />
(LINNAEUS, 1758) + X X X X X X<br />
20 Bombus pascuorum<br />
(SCOPOLI, 1763) + X X X X X X<br />
21 Bombus pratorum<br />
(LINNAEUS, 1761) + X X X X<br />
22 Bombus terrestris<br />
(LINNAEUS, 1758) + X X X X X<br />
23 Chelostoma campanularum<br />
(KIRBY, 1802) + X<br />
24 Chelostoma florisomne<br />
(LINNAEUS, 1758) + X<br />
25 Chelostoma rapunculi<br />
(LEPELETIER, 1841) + X X<br />
26 Epeoloides coecutiens<br />
(FABRICIUS, 1775) + 1 X<br />
27 Halictus tumulorum<br />
(LINNAEUS, 1758) + X X X X X<br />
28 Heriades truncorum<br />
(LINNAEUS, 1758) + X<br />
29 Hylaeus annularis<br />
(KIRBY, 1802) + X X X X<br />
30 Hylaeus communis<br />
NYLANDER, 1852 + X X<br />
31 Hylaeus confusus<br />
NYLANDER, 1852 + X X X<br />
32 Hylaeus hyalinatus<br />
SMITH, 1842 + X X X X X<br />
33 Hylaeus pectoralis<br />
FÖRSTER, 1871 + 3 G G X<br />
34 Lasioglossum calceatum<br />
(SCOPOLI, 1763) + X X X X X X<br />
35 Lasioglossum fulvicorne<br />
(KIRBY, 1802) + X X X X<br />
36 Lasioglossum morio<br />
(FABRICIUS, 1793) + X X X<br />
37 Lasioglossum pauxillum<br />
(SCHENCK, 1853) + X X X
246 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
RL<br />
H<br />
W1 W2 W3 W4 W5 W6<br />
38 Lasioglossum semilucens<br />
(ALFKEN, 1914) + 3 2 X X<br />
39 Lasioglossum villosulum<br />
(KIRBY, 1802) + X X<br />
40 Macropis europaea<br />
WARNCKE, 1973 + 3 X<br />
41 Megachile willughbiella<br />
(KIRBY, 1802) + X<br />
42 Nomada flavoguttata<br />
(KIRBY, 1802) + X<br />
43 Nomada fucata<br />
PANZER, 1798 + X<br />
44 Osmia rufa (LINNAEUS,<br />
1758) + X X<br />
45 Osmia spinulosa<br />
(KIRBY, 1802) + 3 X X X<br />
46 Psithyrus bohemicus<br />
(SEIDL, 1838) + X X<br />
47 Sphecodes ephippius<br />
(LINNÉ, 1767) + X<br />
Summe 47 1 4 11 20 16 19 19 20 33<br />
Summe Rote Liste Arten<br />
(einschl. Vorwarnliste)<br />
5 1 3 3 4 5<br />
In der Roten Liste Niedersachsens sind zehn Arten als mehr oder weniger bestandsbedroht<br />
geführt (eine Art auf der Vorwarnliste), die meisten davon nur im Süden<br />
Niedersachsens (= Hügel- <strong>und</strong> Bergland), zu dem die Untersuchungsabschnitte<br />
gehören: Andrena cineraria, A. clarkella, A. praecox, A. vaga, Anthophora furcata,<br />
Bombus hypnorum, Epeoloides coecutiens, Hylaeus pectoralis, Lasioglossum<br />
semilucens <strong>und</strong> Macropis europaea (THEUNERT 2002). Vier von ihnen werden folgend<br />
kurz vorgestellt:<br />
Anthophora furcata (Abb. A2-7): Eine Pelzbiene, die im Binnenland Niedersachsens<br />
als stark gefährdet gilt (Gefährdungsgrad 2B) <strong>und</strong> in Wäldern <strong>und</strong> an Waldrändern auf<br />
Lippenblütengewächsen zu finden ist, zum Beispiel auf Ziest-Arten (Stachys palustris,<br />
Stachys sylvatica).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 247<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-7: Weibchen von Anthophora furcata.<br />
Epeoloides coecutiens (Abb. A2-8): Diese Schmuckbiene, Brutschmarotzer bei<br />
Schenkelbienen (Gattung Macropis), ist zwar in Niedersachsen nicht bestandsbedroht,<br />
im Hügel- <strong>und</strong> Bergland, zu dem die Untersuchungsabschnitte gehören, ist sie aber<br />
äußerst selten <strong>und</strong> wird hier als vom Aussterben bedroht geführt (Gefährdungsgrad<br />
1H).<br />
Abb. A2-8: Weibchen von Epeoloides coecutiens auf Großem Flohkraut (Pulicaria<br />
dysenterica).
248 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Hylaeus pectoralis (Abb. A2-9): Von dieser Schilf bewohnenden Maskenbiene gibt es<br />
nur wenige niedersächsische F<strong>und</strong>orte, wobei sie im Binnenland in den letzten 30 Jahren<br />
nach F<strong>und</strong>en im Bremer Raum <strong>und</strong> im Ostbraunschweigischen Hügelland nunmehr<br />
erst zum dritten Mal nachgewiesen wurde, somit offenbar eine extrem seltene Art ist<br />
(vergleiche THEUNERT 2003). Da aber Schilfgebiete zu den eher weniger auf<br />
Wildbienen hin untersuchten Lebensräumen gehören, ist das Ausmaß der Bestandsbedrohung<br />
unklar (Gefährdungsgrad G).<br />
Abb. A2-9: Männchen von Hylaeus pectoralis.<br />
Macropis europaea (Abb. A2-10): Diese Schenkelbienenart ist außerhalb der Siedlungen<br />
in Niedersachsen der wichtigste Wirt für die zuvor erwähnte Schmuckbiene Epeoloides<br />
coecutiens. Sie ist auf Vorkommen des Gewöhnlichen Gilbweiderichs (Lysimachia<br />
vulgaris) angewiesen. Die Art ist in Niedersachsen insgesamt zwar nicht bestandsbedroht,<br />
wird aber für das zum Stichkanal maßgebliche Hügel- <strong>und</strong> Bergland als<br />
gefährdet geführt (Gefährdungsgrad 3).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 249<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-10: Männchen von Macropis europaea.<br />
Bewertung<br />
Für die Einschätzung der Schutzbedürftigkeit der Art werden die regionale sowie die<br />
b<strong>und</strong>esweite Rote Liste herangezogen. Die regionale Einstufung der im Untersuchungsgebiet<br />
nachgewiesenen Arten stimmt mit der landesweiten nicht überein. Diese<br />
ist zum Vergleich in der Gesamtartenliste im Anhang genannt. Die Schutzbedürftigkeit<br />
der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Wildbienenvorkommen wird in Tab. A2-<br />
31 ermittelt.
250 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-31: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Wildbienenarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />
gefährdet;V = Arten der Vorwarnliste. G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt.<br />
* = Die Einstufung „G“ wird aus Vorsorgegründen mit der Einstufung „stark gefährdet“ gleichgesetzt; m. E. =<br />
mit Einschränkung.<br />
Art Gef.-grad<br />
Region<br />
Andrena cineraria 3<br />
Andrena clarkella 2<br />
Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
Andrena praecox G<br />
Andrena vaga 2<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
Anthophora furcata 2 2 V<br />
Bombus hortorum V V<br />
Bombus hypnorum 3<br />
Epeoloides coecutiens 1<br />
Hylaeus pectoralis G G 3<br />
Lasioglossum semilucens 2 3<br />
Macropis europaea 3<br />
Osmia spinulosa 3<br />
Übrige Arten<br />
FFH<br />
Anhänge II<br />
<strong>und</strong> IV<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Wildbienen ist in Tab. A2-32 dargestellt.<br />
Tab. A2-32: Bedeutung einzelner Habitate für Wildbienen.<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
regional<br />
schutzbedürftig<br />
regional sehr<br />
schutzbedürftig<br />
landesweit sehr<br />
schutzbedürftig *<br />
regional sehr<br />
schutzbedürftig<br />
landesweit sehr<br />
schutzbedürftig<br />
mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
regional<br />
schutzbedürftig<br />
regional<br />
herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
landesweit sehr<br />
schutzbedürftig *<br />
regional sehr /<br />
landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
regional<br />
schutzbedürftig<br />
mit Einschränkung<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- mittel<br />
samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Schutzbedürftigkeit<br />
artspezifisch bewertet.<br />
Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. mittel<br />
Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />
Arten berücksichtigt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 251<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume für Wildbienen ist in Tab. A2-33 dargestellt.<br />
Von den sechs Probeflächen sind auf regionaler Ebene<br />
• eine von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />
• vier von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• eine von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Tab. A2-33: Bewertung der Wildbienenlebensräume.<br />
Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. F-Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer, siehe Karte 2.<br />
Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. Die Tab. A1-1 bezieht sich auf die<br />
landesweite Einstufung der Roten Listen; im vorliegenden Fall ist eine Gefährdung insbesondere auf regionaler<br />
Ebene gegeben. Die Wertstufe auf regionaler Ebene wird daher ebenfalls mit angegeben.<br />
F-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
von herausragender<br />
Bedeutung<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V *<br />
V<br />
IV<br />
III<br />
W1 Gesamtlebensraum 1* 2* 3 / 3* V – regional von besonderer<br />
Bedeutung<br />
W2 Gesamtlebensraum 1* 2 / 1* IV – regional von besonderer<br />
/ allgemeiner Bedeutung<br />
W3 Gesamtlebensraum 3 / 1* III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
W4 Gesamtlebensraum 1 / 2* 3 / 1* IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
W5 Gesamtlebensraum 1 / 1* 2 / 2* IV– von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
W6 Gesamtlebensraum 1 / 2* 2 / 3* IV– von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
* = regionale Einstufung<br />
A2.8 Heuschrecken<br />
Methodische Hinweise<br />
Heuschrecken besiedeln bevorzugt Graslandbiotope <strong>und</strong> Ruderalstandorte. Sie eignen<br />
sich von daher besonders zur Zooindikation von Offenlandbereichen. Im Untersuchungsgebiet<br />
wurde das Arteninventar in charakteristischen Offenland-Lebensräumen,<br />
Staudensäumen <strong>und</strong> Waldrändern in Bereichen nahe des Kanales erfasst.<br />
Die Erfassung der Imagines erfolgte innerhalb von sechs Probeflächen (siehe Tab. A2-<br />
34 <strong>und</strong> Karte 2) in ausgewählten repräsentativen Biotopstrukturen durch Sichtbeo-
252 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
bachtung, Lebendfang <strong>und</strong> -bestimmung sowie vor allem durch Verhören der arttypischen<br />
Gesänge der Männchen. Die Erfassungen wurden an insgesamt vier Kartierungsterminen<br />
in den Monaten April bis Ende September 2008 durchgeführt. Angaben<br />
zur Ökologie der Arten entstammen aus GREIN (2000, 2005), DETZEL (1998) <strong>und</strong><br />
MAAS et al. (2002).<br />
Tab. A2-34: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen.<br />
Nr. Beschreibung<br />
H1 Breiter Saum aus feuchten Hochstaudenfluren nordöstlich von Lühnde direkt am Kanal, angrenzend<br />
Gehölzstreifen (Westseite)<br />
H2 Kippe nordwestlich von Algermissen; halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren, Schotterweg, angrenzend<br />
Hecken <strong>und</strong> Gebüschreihen (Ostseite)<br />
H3 Extensivgrünland mit vorgelagerter Böschung aus halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren westlich<br />
Algermissen (Kompensationsfläche, Westseite)<br />
H4 Staudenflur <strong>und</strong> angrenzende Böschung an Westseite des Kanals gegenüber Fa. Weiterer<br />
H5 Liegeplatz nördlich Klein Förste, trockene Ruderalfluren, Wegraine, still gelegte Bahntrasse<br />
(Westseite)<br />
H6 Hafen Hildesheim, halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren entlang der Kanalböschung sowie<br />
kleinräumig feuchte Hochstaudenfluren <strong>und</strong> Feuchtgebüsche am Rande der Kläranlage<br />
Der Schwerpunkt der Untersuchungen zu den Heuschrecken 2008 lag auf der Westseite<br />
des Kanales, da hier potenziell wertvolle Lebensräume für Heuschrecken eher<br />
gegeben sind als auf der Ostseite.<br />
Die Tiergruppe der Heuschrecken entlang des Stichkanales Hildesheim kann als vergleichsweise<br />
gut untersucht gelten. Neben den Untersuchungen von 1991 <strong>und</strong> von<br />
1999 gab es eine weitere Erhebung 1993 (MITTMANN 1993) sowie Datenbögen der<br />
Fachbehörde für Naturschutz (schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung) von den Probestellen H2 <strong>und</strong><br />
H6. Von den aktuell untersuchten Bereichen wurden 1991 lediglich die Probestelle H3<br />
nicht untersucht. Die Daten von MITTMANN (1993) beziehen sich auf Biotop- <strong>und</strong><br />
Strukturtypen, so dass sich einzelne Probestellen schwer zuordnen lassen. Aus 1999<br />
liegen Daten zu den Probestellen H1 bis H3 <strong>und</strong> H6 sowie zu weiteren aktuell nicht<br />
untersuchten Bereichen vor.<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Tab. A2-35 führt die Erfassungsergebnisse zusammen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 253<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-35: Heuschreckenarten der einzelnen Teilbereiche im Untersuchungsgebiet.<br />
Hinweis: keine der erfassten Arten zählt zu den im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten beziehungsweise<br />
streng geschützte Arten.<br />
Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998); RL Nds. = Rote Liste Niedersachsen<br />
(GREIN 2005), RL H = Rote Liste Hügel-<strong>und</strong> Bergland in Niedersachsen; Gef. D = Gefährdungssituation<br />
für Deutschland; Gef. NWD = Gefährdungssituation für nordwestdeutsches Tiefland; jeweils nach MAAS et al.<br />
(2002).<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.<br />
Arten der Rote Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sind grau unterlegt. Biotopspezifische Arten = *.<br />
H1 bis H6: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />
Häufigkeitsklassen: E = Einzelf<strong>und</strong>, 1 = 2-5 Individuen, 2 = 6-10 Individuen, 3 = 11-20 Individuen, 4 = 21-50<br />
Individuen, 5 = > 50 Individuen.<br />
Lfd. Art RL RL RL Gef<br />
Nr.<br />
D Nds H D<br />
01 Leptophyes punctatissima *<br />
Punktierte Zartschrecke<br />
02 Meconema thalassinum<br />
Gemeine Eichenschrecke<br />
03 Conocephalus dorsalis *<br />
Kurzflügelige Schwertschrecke 3 3 V 2<br />
H1 H2 H3 H4 H5 H6 Außerh.<br />
Probest.<br />
E<br />
X<br />
2004<br />
04 Conocephalus fuscus<br />
Langflügelige Schwertschrecke<br />
2 1<br />
05 Tettigonia cantans<br />
Zwitscher-Schrecke<br />
2 3 2 3 2 3<br />
06 Tettigonia viridissima<br />
Grünes Heupferd<br />
X<br />
07 Pholidoptera griseoaptera<br />
Gemeine Strauchschrecke<br />
3 1 1 2<br />
08 Metrioptera roeselii<br />
Roesels Beißschrecke<br />
4 3 3 3 3 1<br />
09 Tetrix subulata<br />
Säbeldornschrecke 3 3<br />
X<br />
1999<br />
10 Tetrix <strong>und</strong>ulata *<br />
Gemeine Dornschrecke<br />
3<br />
11 Tetrix tenuicornis<br />
Langfühler-Dornschrecke 3 V<br />
X<br />
1999<br />
12 Chorthippus biguttulus<br />
Nachtigall-Grashüpfer<br />
3 2 3 3 3 3<br />
13 Chorthippus brunneus<br />
Brauner Grashüpfer<br />
1<br />
14 Chorthippus albomarginatus<br />
Weißrandiger Grashüpfer<br />
1 2<br />
15 Chorthippus dorsatus *<br />
Wiesengrashüpfer 3 2<br />
X<br />
2003<br />
4<br />
X<br />
2004<br />
16 Chorthippus parallelus<br />
Gemeiner Grashüpfer<br />
2 4 1 2<br />
Summen 1 3 4 1 7 6-7 6 6 5 5-9 4<br />
Rote Liste Arten: 1 0-1 1 - - 0-4<br />
biotopspezifische Arten: 2 2 1 - - -<br />
X<br />
1993<br />
Die Biotopspezifität der Heuschreckengemeinschaften wird anhand der aktuell nachgewiesenen<br />
Arten sowie der in früheren Untersuchungen festgestellten Arten, deren<br />
X<br />
1999<br />
X<br />
1999
254 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Vorkommen im unmittelbaren Eingriffsbereich wahrscheinlich ist, im Folgenden beschrieben.<br />
Hygrophile Arten / Bewohner der nassen <strong>und</strong> feuchten Lebensräume<br />
Die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) gilt als typische Art von<br />
Feuchtbiotopen. Sie bevorzugt dichtwüchsiges Nass- <strong>und</strong> Feuchtgrünland, Grabenränder<br />
<strong>und</strong> krautreiche Röhrichte <strong>und</strong> Rieder. Entscheidend für die Art ist eine relativ<br />
hochwüchsige Vegetation, wie sie entlang des Kanals nordöstlich von Lühnde (H1)<br />
gegeben ist. Die Kurzflügelige Schwertschrecke ist über geeignete Eiablagesubstrate<br />
(markhaltige beziehungsweise verholzte Pflanzenstengel) an Feuchtlebensräume geb<strong>und</strong>en.<br />
Ihre Schwesterart, die Langflügelige Schwertschrecke (Conocephalus fuscus), nimmt<br />
ähnliche Strukturen an, doch ist sie in <strong>ihre</strong>m Vorkommen nicht auf Feuchtlebensräume<br />
beschränkt <strong>und</strong> besiedelt auch trockenere Standorte wie Brachen <strong>und</strong> Raine. So wurde<br />
die Art sowohl in den feuchten Hochstaudenfluren bei Lühnde (H1) als auch in den<br />
deutlich trockeneren, halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren an der Algermisser Kippe<br />
(H2) nachgewiesen. Diese flugtüchtige Art ist von Osten her nach Niedersachsen eingewandert<br />
<strong>und</strong> befindet sich derzeit noch in Ausbreitung, vor allem aus dem südlichen<br />
Niedersachsen liegen zahlreiche Nachweise vor (GREIN 2007). Die Langflügelige<br />
Schwertschrecke wurde erstmalig entlang des Kanals nachgewiesen.<br />
Die Säbel-Dornschrecke (Tetrix subulata) ist ein Bewohner von Feucht- <strong>und</strong> Sumpfgrünland.<br />
Diese Art wurde aktuell nicht festgestellt, ältere Nachweise dieser Art<br />
stammen aus dem Bereich Kläranlage/Bungenpfuhl nahe der Probestelle H6, wo auch<br />
ein rezentes Vorkommen möglich erscheint. Sie tritt vor allem in frischen bis nassen<br />
Lebensräumen auf, wobei die Larven stärker an Feuchtlebensräume geb<strong>und</strong>en sind.<br />
Die Säbel-Dornschrecke bevorzugt feuchte, vegetationsarme Böden, wobei oftmals<br />
kleinflächige Bodenverw<strong>und</strong>ungen bereits ausreichen.<br />
Der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) wurde im Untersuchungsgebiet bereits<br />
1999 in einigen Bereich festgestellt. Das Vorkommen der Art wurde aktuell auf einer<br />
Kompensationsfläche westlich Algermissen (H3) bestätigt. Die Art besiedelt feuchte<br />
bis mesophile Standorte <strong>und</strong> bevorzugt höherwüchsige Strukturen <strong>und</strong> eine hohe<br />
Deckung der Krautschicht.<br />
Eine Präferenz für frische bis feuchte Standorte haben ebenfalls der Weißrandige<br />
Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) <strong>und</strong> die Gewöhnliche Dornschrecke (Tetrix<br />
<strong>und</strong>ulata); während der Weißrandige Grashüpfer vor allem im kurzrasigen Grünland
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 255<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
zu finden ist, besiedelt die Gewöhnliche Dornschrecke bevorzugt vegetationsarme Bereiche<br />
im Grünland, entlang von Waldrändern sowie verschiedener weiterer Lebensräume.<br />
Beide Arten wurden vereinzelt festgestellt.<br />
Arten der Gebüsch- <strong>und</strong> Waldränder<br />
Entlang von Säumen <strong>und</strong> in Hochstaudenfluren wurden im Untersuchungsgebiet überall<br />
die Zwitscherschrecke (Tettigonia cantans) sowie vereinzelt außerhalb der Probestellen<br />
das Grüne Heupferd (Tettigonia viridissima) festgestellt. Die ebenfalls für Gebüsche<br />
<strong>und</strong> Waldränder charakteristische Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera<br />
griseoaptera) wurde aktuell ebenfalls verbreitet nachgewiesen, während von der<br />
Punktierten Zartschrecke (Leptophyes punctatissima) lediglich ein Einzelnachweis<br />
gelang.<br />
Die Punktierte Zartschrecke wurde erstmalig entlang des Stichkanales nachgewiesen<br />
(H2), ist in diesem Raum aber verbreitet (GREIN 2000). Sie besiedelt bevorzugt Hecken,<br />
Gebüsche <strong>und</strong> Waldränder. Während die Larven der Punktierten Zartschrecke<br />
überwiegend in der Gras- <strong>und</strong> Krautschicht zu finden sind, besiedeln die Imagines die<br />
Strauch- <strong>und</strong> Baumschicht.<br />
Die Gemeine Eichenschrecke (Meconema thalassinum) wurde von METTMANN (1993)<br />
entlang der Waldränder bei Harsum nachgewiesen. Dieser Bereich wurde aktuell nicht<br />
auf Heuschrecken untersucht, ein Vorkommen ist aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Strukturen<br />
anzunehmen.<br />
Xerophile Arten / Bewohner der trockenwarmen Lebensräume<br />
Die einzige Art trockenwarmer Lebensräume ist die Langfühler-Dornschrecke (Tetrix<br />
tenuicornis), die bevorzugt trockenwarme lückige Halbtrockenrasen im Hügelland besiedelt.<br />
Die Langfühler-Dornschrecke erreicht im Raum Hildesheim die Nordgrenze<br />
eines lückig besiedelten Verbreitungsgebietes. Weitere anspruchsvollere Kennarten<br />
von Trockenbiotopen wurden nicht nachgewiesen.<br />
Charakteristisch für trockenwarme Lebensräume ist weiterhin der Braune Grashüpfer<br />
(Chorthippus brunneus) sowie mit Einschränkung der Nachtigall-Grashüpfer<br />
(Chorthippus biguttulus). Der Braune Grashüpfer besiedelt bevorzugt kleinräumig vegetationslose<br />
bis –arme Bereiche <strong>und</strong> wurde nur im Bereich H5 festgestellt. Der<br />
Nachtigall-Grashüpfer hat einen Verbreitungsschwerpunkt in trockenwarmen Lebens-
256 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
räumen verschiedener Ausprägung. Im Untersuchungsgebiet trat die Art an allen Probestellen<br />
auf.<br />
Ubiquisten / Arten mit geringer Biotopspezifität<br />
Die übrigen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Heuschreckenarten sind relativ<br />
anspruchslos <strong>und</strong> im Offenland weit verbreitet, so der Gemeine Grashüpfer (Chorthippus<br />
parallelus) <strong>und</strong> Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii).<br />
Bewertung<br />
Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Heuschreckenvorkommen<br />
wird in Tab. A2-36 ermittelt. Danach erlangen vier der 14 Arten, die zusammen<br />
in den Untersuchungen 1999 <strong>und</strong> 2008 im Bereich der Probestellen festgestellt<br />
worden sind, eine gewisse Schutzbedürftigkeit.<br />
Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />
3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste; m. E. = mit Einschränkung.<br />
Art Gef.-grad<br />
Region<br />
Leptophyes punctatissima -<br />
Punktierte Zartschrecke<br />
Conocephalus dorsalis –<br />
Kurzflügelige Schwertschrecke<br />
Conocephalus fuscus –<br />
Langflügelige Schwertschrecke<br />
Tettigonia cantans –<br />
Zwitscher- Schrecke<br />
Pholidoptera griseoaptera –<br />
Gewöhnliche Strauchschrecke 1<br />
Metrioptera roeselii -<br />
Roesels Beißschrecke<br />
Tetrix subulata –<br />
Säbel-Dornschrecke 1<br />
Tetrix <strong>und</strong>ulata -<br />
Gemeine Dornschrecke<br />
Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
3 3<br />
3 3<br />
FFH<br />
Anhänge<br />
II <strong>und</strong> IV<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigk.<br />
regional / landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
regional / landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 257<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Art Gef.-grad<br />
Region<br />
Tetrix tenuicornis –<br />
Langfühler-Dornschrecke 1<br />
Chorthippus biguttulus -<br />
Nachtigall-Grashüpfer<br />
Chorthippus brunneus -<br />
Brauner Grashüpfer<br />
Chorthippus albomarginatus –<br />
Weißrandiger Grashüpfer<br />
Chorthippus dorsatus –<br />
Wiesengrashüpfer<br />
Chorthippus parallelus -<br />
Gemeiner Grashüpfer<br />
1 = Nachweis nur 1999<br />
Gef.-grad<br />
Nieder-<br />
sachsen<br />
V 3<br />
2 3<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
FFH<br />
Anhänge<br />
II <strong>und</strong> IV<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
regional mit<br />
Einschränkung /<br />
landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
regional sehr /<br />
landesweit<br />
schutzbedürftig<br />
keine besondere<br />
Schutzbedürftigkeit<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken ist in Tab. A2-37 dargestellt. In<br />
Tab. A2-38 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />
Heuschrecken anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />
Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken.<br />
Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-38<br />
samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Die Bewertung<br />
differenziert nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch<br />
bewertet.<br />
Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. mittel<br />
Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />
Arten berücksichtigt.<br />
Tab. A2-38: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken.<br />
Individuen auf 100 m² beziehungsweise 50 m Länge bei linearen Biotopen: E = Einzelf<strong>und</strong>, 1 = 2-5 Individiuen,<br />
2 = 6-10 Ind., 3 = 11-20 Ind., 4 = 21-50 Ind., 5 = > 50 Ind.<br />
Art Bedeutung der Flächen<br />
nach Bestandsgrößenklassen<br />
vorhanden mittel groß sehr groß<br />
alle Arten bis auf die unten aufgeführten<br />
E-2 3-4 5 -<br />
Tetrix subulata, Tetrix <strong>und</strong>ulata -- E-2 3-5 -
258 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
In die Bewertung der Lebensräume gehen auch die Artnachweise ein, die 2008 nicht<br />
bestätigt werden konnten, da sich der Zustand der Lebensräume nicht wesentlich geändert<br />
hat <strong>und</strong> demzufolge eine Besiedlung durch diese Arten potenziell möglich ist.<br />
Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Heuschrecken ist in Tab. A2-39<br />
dargestellt. Von den sechs Probeflächen sind<br />
• eine von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />
• drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• zwei von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II).<br />
Die wertbestimmende Art ist der Wiesengrashüpfer, der in den Probestellen H2, H3<br />
<strong>und</strong> H6 aktuell oder in den letzten Jahren nachgewiesen wurde <strong>und</strong> für deren Einstufung<br />
in die Wertstufe IV <strong>und</strong> V verantwortlich ist.<br />
Die Probestelle H1 wird aus gutachterlicher Sicht auf Wertstufe IV hochgestuft, da die<br />
hier flächig vorhandenen feuchten Hochstaudenfluren einen exklusiven Lebensraum<br />
entlang des Stichkanales darstellen <strong>und</strong> dieser Bereich somit eine besondere Funktion<br />
als Lebensraum <strong>und</strong> Trittsteinbiotop hat.<br />
Tab. A2-39: Bewertung der Heuschreckenlebensräume.<br />
Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt.<br />
Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. F-Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer, siehe Karte 2.<br />
F-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
von herausragender<br />
Bedeutung<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V *<br />
V<br />
IV<br />
III<br />
H1 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung 1<br />
H2 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
H3 Gesamtlebensraum 1 V – von besonderer<br />
Bedeutung<br />
H4 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
H5 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />
geringer Bedeutung<br />
H6 Gesamtlebensraum 1 3 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
1<br />
= H1 wird aus gutachterlicher Sicht auf Wertstufe IV hochgestuft, da es der einzige flächige Feuchtlebensraum<br />
im Untersuchungsgebiet entlang des Kanals darstellt <strong>und</strong> dieser somit eine besondere Funktion als Lebensraum<br />
sowie Trittsteinbiotop besitzt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 259<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Gegenüber den Einstufungen der Untersuchungen aus den vergangenen Jahren ergaben<br />
sich keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Bedeutung als Lebensraum<br />
für Heuschrecken.<br />
A2.9 Laufkäfer<br />
Laufkäfer besiedeln zumeist recht artenreich <strong>und</strong> auch mit speziell angepassten Arten<br />
fast alle terrestrischen Biotope. Sie eignen sich daher als Bioindikatoren für unterschiedlichste<br />
Lebensräume. Aktuell wurden keine Erfassungen zu den Laufkäfern<br />
durchgeführt, sondern lediglich die Daten aus den Untersuchungen von SELING<br />
(2000a, 2000b) ausgewertet (siehe Tab. A2-40).<br />
In diesen Untersuchungen wurden insgesamt elf Probeflächen entlang des Kanales<br />
untersucht. Diese umfassten frische <strong>und</strong> feuchte Laubwaldstandorte im Bereich Harsum<br />
sowie Kanalböschungen, Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen <strong>und</strong> deckten so die prägenden<br />
Lebensräume entlang des Kanales gut ab. Pro Probefläche wurden vier Bodenfallen<br />
ausgebracht <strong>und</strong> diese während des Frühjahres für 40 bis 43 Tage (Anfang Mai bis<br />
<strong>Mitte</strong> Juni) sowie im Herbst für 25 Tage (September) mit gesättigter Kochsalzlösung<br />
fängig gehalten.<br />
Weitere Daten zu Laufkäfern aus diesem Raum liegen nicht vor.<br />
Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />
Die Tab. A2-40 listet die festgestellten Laufkäferarten auf.
260 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-40: Laufkäferarten des Untersuchungsgebietes (nach SELING 2000a, 2000b).<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
Rote Listen (RL):RL D: Rote Liste Deutschland (TRAUTNER et al. 1997); RL Nds: Rote Liste Niedersachsen<br />
(ASSMANN et al. 2003):<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste. Rote-<br />
Liste-Arten sind grau unterlegt.<br />
Bestand Niedersachsen (ASSMANN et al. 2003): ex = erloschen, es = extrem selten, ss = sehr selten, s = selten,<br />
mh = mäßig häufig, h = häufig, sh = sehr häufig.<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
01 Abax parallelepipedus<br />
Großer Breitkäfer<br />
02 Abax parallelus<br />
Paralleler Breitläufer<br />
03 Acupalpus dubius<br />
Moor-Buntschnellläufer<br />
04 Acupalpus parvulus<br />
Rückenfleckiger Buntschnellkäfer<br />
05 Agonum fuliginosum<br />
Gedrungener Flachläufer<br />
06 Agonum micans<br />
Ufer-Flachläufer<br />
07 Agonum thoreyi<br />
Röhricht-Flachläufer<br />
08 Agonum viduum<br />
Grünlicher Glanzflachläufer<br />
09 Amara convexior<br />
Gedrungener Wiesen-Samenlaufkäfer<br />
10 Amara familiaris<br />
Vogelmieren-Samenlaufkäfer<br />
11 Amara lunicollis<br />
Dunkelhörniger Samenlaufkäfer<br />
12 Amara ovata<br />
Ovaler Samenlaufkäfer<br />
13 Amara plebeja<br />
Dreifingriger Samenlaufkäfer<br />
14 Anchomenus dorsalis<br />
Buntfarbener Putzläufer<br />
15 Anisodactylus binotatus<br />
Gewöhnlicher Rotstirnläufer<br />
16 Anthracus consputus<br />
Herzhals-Buntschnelläufer<br />
Bestand<br />
Nds<br />
h<br />
s<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL Nds RL D<br />
s 3 V<br />
mh V<br />
mh<br />
s<br />
mh<br />
mh<br />
mh<br />
h<br />
h<br />
s<br />
h<br />
h<br />
sh<br />
s 3 3
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 261<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
17 Asaphidion curtum<br />
Gehölz-Haarahlenläufer<br />
18 Badister bullatus<br />
Gewöhnlicher Wanderläufer<br />
19 Badister lacertosus<br />
Stutzfleck-Wanderläufer<br />
20 Badister sodalis<br />
Kleiner Gelbschulter-Wanderläufer<br />
21 Bembidion assimile<br />
Flachmoor-Ahlenläufer<br />
22 Bembidion biguttatum<br />
Zweifleckiger Ahlenläufer<br />
23 Bembidion dentellum<br />
Metallbrauner Ahlenläufer<br />
24 Bembidion lunatum<br />
Mondfleck-Ahlenläufer<br />
25 Bembidion obtusum<br />
Schwachgestreifter Ahlenläufer<br />
26 Bembidion octomaculatum<br />
Achtfleck-Ahlenläufer<br />
27 Bembidion properans<br />
Feld-Ahlenläufer<br />
28 Bembidion tetracolum<br />
Schieffleckiger Ahlenläufer<br />
29 Bradycellus harpalinus<br />
Gewöhnlicher R<strong>und</strong>bauchläufer<br />
30 Bradycellus verbasci<br />
Eckhalsiger R<strong>und</strong>bauchläufer<br />
31 Calathus rot<strong>und</strong>icollis<br />
Wald-Kahnläufer<br />
32 Carabus coriaceus<br />
Leder-Laufkäfer<br />
33 Carabus nemoralis<br />
Hain-Laufkäfer<br />
34 Clivina fossor<br />
Gewöhnlicher Grabspornläufer<br />
35 Dicheirotrichus rufithorax<br />
Rothalsiger Kinnzahn-Schnelläufer<br />
36 Elaphrus cupreus<br />
Glänzender Uferläufer<br />
37 Epaphius secalis<br />
Rotgelber Flinkläufer<br />
Bestand<br />
Nds<br />
mh<br />
mh<br />
mh<br />
s<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL Nds RL D<br />
mh V<br />
mh<br />
mh<br />
s 2 2<br />
mh<br />
s 3 2<br />
mh<br />
h<br />
h<br />
s<br />
mh<br />
mh +<br />
h +<br />
sh<br />
ss 2<br />
mh<br />
s
262 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
38 Harpalus affinis<br />
Metallfarbener Schnellläufer<br />
39 Harpalus latus<br />
Schwarzglänzender Schnellläufer<br />
40 Harpalus rubripes<br />
Metallglänzender Schnelläufer<br />
41 Harpalus rufipes<br />
Behaarter Schnellläufer<br />
42 Leistus ferrugineus<br />
Rostbrauner Bartläufer<br />
43 Leistus rufomarginatus<br />
Rotrandiger Bartläufer<br />
44 Leistus terminatus<br />
Schwarzköpfiger Bartläufer<br />
45 Limodromus assimilis<br />
Schwarzer Enghalsläufer<br />
46 Loricera pilicornis<br />
Krummhornkäfer<br />
47 Nebria brevicollis<br />
Gewöhnlicher Dammläufer<br />
48 Notiophilus biguttatus<br />
Zweigefleckter Laubläufer<br />
49 Notiophilus palustris<br />
Gewöhnlicher Laubläufer<br />
50 Notiophilus rufipes<br />
Gelbbeiniger Laubläufer<br />
51 Oodes helopioides<br />
Eiformiger Sumpfläufer<br />
52 Oxypselaphus obscurus<br />
Sumpf-Enghalsläufer<br />
53 Panagaeus bipustulatus<br />
Kleiner Scheukäfer<br />
54 Paranchus albipes<br />
Ufer-Enghalsläufer<br />
55 Patrobus atrorufus<br />
Grubenhalskäfer<br />
56 Philorhizus melanocephalus<br />
Heller Rindenläufer<br />
57 Philorhizus sigma<br />
Sumpf-Rindenläufer<br />
58 Pterostichus macer<br />
Glanzhalsiger Herzhalz-Grabläufer<br />
Bestand<br />
Nds<br />
h<br />
h<br />
mh<br />
sh<br />
h<br />
mh<br />
mh<br />
h<br />
sh<br />
sh<br />
h<br />
h<br />
s<br />
mh<br />
mh<br />
s<br />
mh<br />
mh<br />
mh<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL Nds RL D<br />
mh V<br />
s
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 263<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Art<br />
59 Pterostichus melanarius<br />
Gewöhnlicher Grabkäfer<br />
60 Pterostichus minor<br />
Sumpf-Grabläufer<br />
61 Pterostichus niger<br />
Großer Grabkäfer<br />
62 Pterostichus nigrita<br />
Schwärzlicher Grabläufer<br />
63 Pterostichus oblongopunctatus<br />
Gewöhnlicher Wald-Grabläufer<br />
64 Pterostichus strenuus<br />
Kleiner Grabläufer<br />
65 Pterostichus vernalis<br />
Frühlings-Grabläufer<br />
66 Stenolophus mixtus<br />
Brauner Bunt-Schnelläufer<br />
67 Stenolophus teutonus<br />
Bunter Scheibenhals-Schnellläufer<br />
68 Stomis pumicatus<br />
Spitzzangenläufer<br />
69 Synuchus vivalis<br />
Scheibenhalsläufer<br />
70 Trechus obtusus<br />
Schwachgestreifter Flinkläufer<br />
71 Trechus quadristriatus<br />
Gewöhnlicher Flinkläufer<br />
72 Trichocellus placidus<br />
Sumpf-Pelzdeckenläufer<br />
Bestand<br />
Nds<br />
sh<br />
mh<br />
h<br />
h<br />
h<br />
sh<br />
h<br />
mh<br />
mh<br />
mh<br />
mh<br />
h<br />
sh<br />
mh<br />
BNat<br />
SchG<br />
RL Nds RL D<br />
Summe 2 5 7<br />
Unter den 72 Arten befindet sich eine Reihe von Arten, die für bestimmte Lebensräume<br />
spezifisch sind:<br />
Arten der Wälder<br />
Abax parallelus (Paralleler Breitläufer) ist eine stenöke Waldart <strong>und</strong> nach ASSMAN<br />
(1994) eine Indikatorart für historisch alte Wälder. Für Feuchtwälder charakteristisch<br />
sind Badister sodalis (Kleiner Gelbschulter-Wanderläufer), Bembidion biguttatum<br />
(Zweifleckiger Ahlenläufer), Patrobus atrorufus (Grubenhalskäfer), Oxypselaphus
264 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
obscurus (Sumpf-Enghalsläufer), Limodromus assimilis (Schwarzer Enghalsläufer)<br />
<strong>und</strong> Leistus terminatus (Schwarzköpfiger Bartläufer).<br />
Arten der offenen Feuchtlebensräume<br />
Agonum viduum (Grünlicher Glanzflachläufer), Acupalpus parvulus (Rückenfleckiger<br />
Buntschnellkäfer), Anthracus consputus (Herzhals-Buntschnelläufer), Epaphius secalis<br />
(Rotgelber Flinkläufer), Pterostichus minor (Sumpf-Grabläufer), Pterostichus<br />
nigrita (Schwärzlicher Grabläufer), Stenolophus mixtus (Brauner Bunt-Schnelläufer),<br />
Oodes helopioides (Eiformiger Sumpfläufer) sowie Bembidion octomaculatum (Achtfleck-Ahlenläufer)<br />
gelten als typische Arten langfristig hoher <strong>Wasser</strong>stände in Auen.<br />
Arten der Agrarlandschaft<br />
Pterostichus macer (Glanzhalsiger Herzhals-Grabläufer).<br />
Bewertung<br />
Auf eine formalisierte Bewertung wird bei den Laufkäfern verzichtet, da keine aktuellen<br />
Daten erhoben worden sind. Stattdessen wird auf die Funktion bestimmter Habitatstrukturen,<br />
die 1999 auf Laufkäfer untersucht worden sind, näher eingegangen.<br />
Im nördlichen Abschnitt (SKH-km 2,34 bis 9,4) wurden vornehmlich kanalnahe<br />
Standorte (Böschungen, Äcker, Grünland) untersucht, die eine relativ unspezifische<br />
Carabidenfauna aufwiesen. Hervorzuheben ist der Nachweis von Pterostichus macer<br />
(Glanzhalsiger Herzhals-Grabläufer), einer in Niedersachsen seltenen Art, die bevorzugt<br />
unterirdisch in schweren Böden lebt <strong>und</strong> auf einem Grünland bei Algermissen<br />
nachgewiesen wurde. Die Böschungsbereiche haben demnach eine der ansonsten verwendeten<br />
Bewertungsmatrix vergleichbare allgemeine Bedeutung aufgr<strong>und</strong> der besonderen<br />
Funktion der den Kanal begleitenden Strukturen.<br />
Im südlichen Abschnitt wurden vornehmlich Waldstandorte sowie ein Absetzbecken<br />
der Kläranlage als Sonderstruktur untersucht. Im südlichen Abschnitt treten deutlich<br />
höhere Anzahlen biotopspezifischer <strong>und</strong> gefährdeter Arten auf. Hervorzuheben ist insbesondere<br />
der Nachweis von Abax parallelus (Paralleler Breitläufer), einer stenöken<br />
Waldart <strong>und</strong> nach ASSMANN (1994) einer Indikator-Art für historisch alte Wälder,<br />
welche die besondere Funktion der Wälder bei Harsum als Lebensraum <strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur<br />
verdeutlicht.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 265<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
In den feuchten bis nassen Laubwaldparzellen sind mit Arten der Gattungen wie Bembidion,<br />
Badister <strong>und</strong> Patrobus charakteristische Arten festgestellt worden, wobei der<br />
Einzelnachweis des stark gefährdeten Bembidion octomaculatum (Achtfleck-Ahlenläufer)<br />
besonders zu würdigen ist. Die Waldstandorte bei Harsum sind daher von besonderer<br />
Bedeutung.<br />
Eine besondere Laufkäfergemeinschaft wies ein Absetzbecken der Kläranlage auf, das<br />
auch vielen hygrophilen <strong>und</strong> entsprechend gefährdeten Arten Lebensraum geboten hat,<br />
hier aber nicht weiter betrachtet wird, da es von vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />
verschont bleibt.<br />
Die den Kanal begleitenden Strukturen haben für Laufkäfer eine wesentliche Bedeutung<br />
hinsichtlich der Funktion als Lebensraum entlang von Sonderstrukturen in einer<br />
intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie hinsichtlich der Funktion als Ausbreitungs-<br />
<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur.<br />
A2.10 Fische<br />
Methodische Hinweise<br />
Die Fischereirechte von km 0,400 bis km 14,623 sind an den Sportfischerverein von<br />
1904 Hildesheim e. V. verpachtet, der regelmäßig Fischbesatz in das Gewässer einbringt<br />
<strong>und</strong> eine Gesamtkanalfläche von etwa 46,9 ha oberhalb der Schleuse bewirtschaftet.<br />
Für die vorliegende Auswertung wurden Daten aus den Gutachten von BORCHARD<br />
(1991) <strong>und</strong> BRUNKEN et al. (1995) verwendet. Neuere Untersuchungen zur Fischfauna<br />
des Stichkanales Hildesheim gibt es derzeit nicht. Der Sportfischerverein Hildesheim<br />
e. V. stellte Besatz- <strong>und</strong> Fangdaten von 1996 bis 2003 zur Verfügung. Für die Jahre ab<br />
2004 sind die Zahlen ähnlich (FETT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung 2008). Die Ergebnisse der<br />
beiden Untersuchungen werden zusammengefasst, gegenübergestellt <strong>und</strong> mit den aktuellen<br />
Fangzahlen der Sportfischer verglichen.<br />
Biotopspezifität der Fischfauna<br />
Die nachfolgende Klassifizierung der 14 im Stichkanal Hildesheim nachgewiesenen<br />
Arten hinsichtlich <strong>ihre</strong>r Laichsubstrate (zum Beispiel phytophil) bezieht sich jeweils<br />
auf BALON (1975).
266 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Aal Anguilla anguilla<br />
Der Europäische Aal ist ein Allesfresser, der erst mit Beginn der Dämmerung auf Nahrungssuche<br />
geht. Im Herbst wandert er als „Blankaal“ aus den Flüssen in Richtung<br />
Meer, um in der Sargasso-See zu laichen. Die Larven werden mit dem Golfstrom nach<br />
Europa <strong>und</strong> Afrika transportiert. Während dieser Zeit wandeln sie sich in durchsichtige<br />
Glasaale um. Mit Beginn des Aufstiegs in die Flüsse werden sie als „Steigaale“ bezeichnet.<br />
Aale halten sich im Kanal vorwiegend in den lockeren Blocksteinschüttungen<br />
auf, wo sie sehr gute Versteckmöglichkeiten <strong>und</strong> Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen vorfinden.<br />
Hecht Esox lucius<br />
Der Hecht lebt als Standfisch in Seen <strong>und</strong> Flüssen Europas, Nordamerikas <strong>und</strong> Asiens.<br />
Als Raubfisch ernährt er sich überwiegend von Fischen, denen er in geeigneten Unterständen<br />
(zum Beispiel überhängende Pflanzen) auflauert. In der Laichzeit im Frühjahr<br />
werden die Eier über pflanzenreichen Bereichen ruhiger Gewässer, vorzugsweise<br />
Überschwemmungsgebieten, abgelegt. Es wurden 1995 nur zwei Hechte im Unterwasser<br />
der Schleuse Bolzum gefangen; 1991 wurde kein Hecht nachgewiesen <strong>und</strong> die<br />
Sportfischer berichten auch lediglich von Einzelfängen. Der Stichkanal Hildesheim<br />
<strong>und</strong> auch andere Kanäle bieten dem Hecht mit <strong>ihre</strong>r Strukturarmut kaum geeignete<br />
Lebensräume.<br />
Brasse Abramis brama<br />
Die in Europa sehr weit verbreitete Brasse lebt in nährstoffreichen Seen <strong>und</strong> langsam<br />
fließenden Gewässern mit weichem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> dichtem Pflanzenbewuchs. Sie ernährt<br />
sich in den ersten Jahren überwiegend von Zooplankton <strong>und</strong> in späteren Altersstadien<br />
fast nur noch von kleinen Bodentieren nach denen sie bei Einbruch der Dämmerung<br />
im Flachwasser sucht. Brassen wurden in den vorliegenden Untersuchungen überwiegend<br />
an Stellen mit Profilaufweitungen (Hafen, Schleusenbereich) gefangen. Vermutlich<br />
findet sie in diesen Bereichen mehr Bodennahrung, da die Bodensedimente hier<br />
im Gegensatz zur freien Kanalstrecke durch den Schiffsverkehr nicht ständig aufgewirbelt<br />
werden. Es wurden keine Jungfische nachgewiesen; geeignete Laichplätze sind<br />
für die phytophile Brasse nur in begrenzter Form vorhanden, da sie pflanzenreiche<br />
Flachwasserbereiche bevorzugt.<br />
Ukelei Alburnus alburnus<br />
Die Ukelei kommt in stehenden <strong>und</strong> langsam fließenden Gewässern nördlich der Alpen<br />
<strong>und</strong> Pyrenäen in fast ganz Europa vor. Sie ist ein Schwarmfisch, der sich bevorzugt<br />
dicht unter der <strong>Wasser</strong>oberfläche aufhält <strong>und</strong> sich von Planktontieren, Insektenlarven<br />
<strong>und</strong> Anflug ernährt. Charakteristische Laichplätze sind flache, kiesige Bereiche<br />
am Ufer. Laut LELEK & BUHSE (1992) nimmt diese phyto-lithophile Fischart jedoch<br />
auch künstliche, nicht bewachsene ufernahe Hartsubstrate an, zum Beispiel Steine zur<br />
Uferbefestigung oder raue Betonwände. Somit sind im gesamten Kanal ausreichend
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 267<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Laichmöglichkeiten für die Ukelei vorhanden. Wahrscheinlich ist die Art aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>ihre</strong>r geringen Größe <strong>und</strong> der pelagischen Lebensweise in den Fängen unterrepräsentiert.<br />
Durch Sichtbeobachtungen lassen sich auch immer wieder Ukeleis im Freiwasser<br />
nachweisen, so dass ihr Bestand im Stichkanal vermutlich größer ist, als die Fangzahlen<br />
vermuten lassen.<br />
Güster Blikka bjoerkna<br />
Die Güster besiedelt langsam fließende oder stehende Gewässer mit schlammigem<br />
Untergr<strong>und</strong>. Auch ist sie oft mit dem Brassen vergesellschaftet <strong>und</strong> bildet mit ihm<br />
große Schwärme. Als Nahrung werden vom Gr<strong>und</strong> Molusken, Insektenlarven,<br />
Schlammröhrenwürmer <strong>und</strong> weitere Bodentiere aufgenommen. Die Güster laicht im<br />
Schwarm im Uferbereich des Wohngewässers ab, wobei sie keine großen Ansprüche<br />
an das Laichsubstrat stellt. Die Güster wurde im Gegensatz zur Brasse vorwiegend in<br />
den freien Kanalstrecken gefangen, aber im Gegensatz zu anderen <strong>Wasser</strong>straßen in<br />
relativ geringen Individuenzahlen.<br />
Giebel Carassius auratus gibelio<br />
Die Lebensraumansprüche des Giebels (vermutlich aus Asien eingeschleppt) gleichen<br />
weitgehend denen der Karausche, von der er früher oft nicht unterschieden wurde.<br />
Bemerkenswert ist beim Giebel die Fähigkeit zur Gynogenese: Die Weibchen können<br />
sich auch ohne artgleiche Männchen fortpflanzen. Der Giebel ernährt sich von allerlei<br />
Bodentieren, aber auch von Pflanzenteilen. Es liegt für diese Art nur ein Einzelnachweis<br />
für die Verladestation Algemissen aus dem Jahr 1995 vor.<br />
Karausche Carassius carassius<br />
Die Karausche kommt vorwiegend in flachen Tümpeln <strong>und</strong> pflanzenreichen Seen vor.<br />
Die Art ernährt sich von <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> kleinen Bodentieren. Die Karausche gehört<br />
zu den landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit gefährdeten Arten, da <strong>ihre</strong> typischen Lebensräume<br />
stark im Rückgang begriffen sind <strong>und</strong> sie zudem durch den morphologisch <strong>und</strong> ökologisch<br />
sehr ähnlichen allochthonen Giebel verdrängt wird. Die Karausche benötigt zur<br />
Fortpflanzung Unterwasserpflanzenbestände. Diese sind im Stichkanal nur an sehr<br />
wenigen Stellen vorhanden, so dass größere Karauschenpopulationen im Kanal generell<br />
nicht zu erwarten sind. Es gab nur Einzelfänge.<br />
Karpfen Cyprinus carpio<br />
Der Wildkarpfen bewohnt stehende oder langsam fließende, sommerwarme Gewässer.<br />
Hier hält er sich bevorzugt zwischen <strong>Wasser</strong>pflanzen auf. Wie viele andere mit ihm<br />
vergesellschaftete Fischarten ist auch er an die oft extremen Gegebenheiten seiner<br />
Wohngewässer angepasst. Er erträgt sehr niedrige Sauerstoffwerte. Während sich die<br />
Jungtiere von tierischem Plankton ernähren, wird mit zunehmendem Alter mehr <strong>und</strong><br />
mehr Bodennahrung aufgenommen. Hierbei wird der schlammige Untergr<strong>und</strong> nach
268 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Würmern, Insektenlarven, Kleinmuscheln, Kleinkrebsen <strong>und</strong> Schnecken regelrecht<br />
durchwühlt. <strong>Wasser</strong>pflanzen werden im geringen Maße auch aufgenommen. Im Stichkanal<br />
Hildesheim gelangen Karpfen (Zuchtform) ausschließlich über Besatz in das<br />
Gewässer. Natürliche Fortpflanzungsmöglichkeiten hat diese phytophile im nördlichen<br />
<strong>Mitte</strong>leuropa vermutlich nicht autochthone Art nur in den Überschwemmungsgebieten<br />
der großen Flüsse.<br />
Döbel Leuciscus cephalus<br />
Der Döbel ist in den Fließgewässern Europas sehr weit verbreitet, seltener kommt er in<br />
Seen vor. Er ist ein geselliger Oberflächenfisch, der sich von Kleinfischen, Würmern,<br />
Kleinkrebsen, Weichtieren <strong>und</strong> Insekten ernährt, im Alter auch von Fröschen <strong>und</strong><br />
Kleinsäugern. Große Exemplare stehen gern an tiefen, ruhigen Stellen. Der Döbel ist<br />
ein Frühjahrslaicher, der grobsteiniges Material in mäßig strömendem <strong>Wasser</strong> bevorzugt<br />
<strong>und</strong> nach dem Ablaichen Wanderungen ausführt. Dieses Material ist im Kanal<br />
nicht vorhanden <strong>und</strong> es wurde auch nur wenige Exemplare in der freien Kanalstrecke<br />
nachgewiesen.<br />
Aland Leuciscus idus<br />
Der Aland ist in größeren Fließgewässern <strong>und</strong> auch Seen verbreitet. Er ist ein<br />
Schwarmfisch, der sich meist dicht unter der <strong>Wasser</strong>oberfläche aufhält. Zur Eiablage<br />
im Frühjahr ziehen die Laichschwärme flussaufwärts an sandige oder kiesige Uferstellen.<br />
Als Jungfisch ernährt sich der Aland von Zoo- <strong>und</strong> Phytoplankton, später von<br />
Würmern, Kleinkrebsen, Insektenlarven <strong>und</strong> kleinen Weichtieren. Diese Art wurde<br />
1995 erstmals für den Stichkanal Hildesheim durch Befischungen nachgewiesen<br />
(KÄMMEREIT 1995). Es wurde angenommen, dass der Aland aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal<br />
eingewandert ist, da die meisten Fische im Schleusenbereich nachgewiesen wurden. Es<br />
wurden auch 0+-Fische (weniger als ein Jahr alte Fische) gefangen, so dass von reproduzierenden<br />
Beständen im Stichkanal beziehungsweise im <strong>Mitte</strong>llandkanal ausgegangen<br />
werden kann. Der Aland ist ein mobiler Fisch, der ausgedehnte Ortsbewegungen<br />
durchführt.<br />
Rotauge Rutilus rutilus<br />
Das Rotauge oder die Plötze ist ein in fast ganz Europa weit verbreiteter Schwarmfisch.<br />
Charakteristische Lebensräume sind stehende <strong>und</strong> langsam fließende Gewässer.<br />
Rotaugen halten sich meist in dicht mit Pflanzen bewachsenen ufernahen Bereichen<br />
auf. Dort ernährt sie sich von Kleintieren <strong>und</strong> Pflanzen. Diese phyto-lithophile Art<br />
stellt nur geringe Ansprüche an das Laichsubstrat. So werden die Eier zwischen <strong>Wasser</strong>pflanzen<br />
oder Wurzeln in Ufernähe ablegt, aber auch zum Beispiel fädige Grünalgen<br />
oder Hartsubstrate angenommen. Geeignete Laichsubstrate sind somit überall im<br />
Stichkanal vorhanden. Das Rotauge wurde in beiden vorliegenden Untersuchungen als
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 269<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
einzige Art an allen Probestellen gefangen <strong>und</strong> war jeweils die deutlich dominierende<br />
Art.<br />
Rotfeder Scardinius erythrophthalmus<br />
Die Rotfeder ist ein Schwarmfisch, der sich in stehenden (Seen, Teiche, Weiher) <strong>und</strong><br />
langsam fließenden Gewässern aufhält. Hier besiedelt sie vorwiegend flache,<br />
weichgründige <strong>und</strong> pflanzenreiche Bereiche. Die adulten Rotfedern ernähren sich<br />
hauptsächlich von Algen <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> in geringerem Maße von Wirbellosen<br />
der Uferzone. Zur Laichzeit (April bis Juli) suchen die Tiere schwarmweise flache,<br />
dicht bewachsene Uferstellen auf. Hier werden die Eier an <strong>Wasser</strong>pflanzen abgelegt.<br />
Die Rotfeder war im Kanal in allen Größenklassen vertreten, allerdings in deutlich<br />
geringeren Ab<strong>und</strong>anzen als das Rotauge. <strong>Wasser</strong>pflanzenbestände als Laichplatz sind<br />
im Kanal nur an wenigen Stellen vorhanden.<br />
Schleie Tinca tinca<br />
Die in den größten Teilen Europas weit verbreitete Schleie ist ein Bewohner flacher,<br />
stehender <strong>und</strong> langsam fließender Gewässer mit weichem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> reichem Pflanzenbewuchs.<br />
Die Nahrung besteht aus kleinen Bodentieren <strong>und</strong> Pflanzen. In der<br />
Laichzeit bilden die laichreifen Tiere einen Schwarm. Damit sowohl die Eier als auch<br />
die Larven nicht im schlammigen Gr<strong>und</strong> versinken, haften sie an <strong>Wasser</strong>pflanzen fest.<br />
Die phytophile Schleie findet im gesamten Kanal wohl keine geeigneten Fortpflanzungsbereiche.<br />
Sie wurde auch nur bei der Befischung von BORCHARDT (1991) in einem<br />
Einzelexemplar nachgewiesen, welches vermutlich aus dem Besatz des Sportfischervereins<br />
Hildesheim stammt.<br />
Flussbarsch Perca fluviatilis<br />
Der in Europa weit verbreitete Barsch ist ein Standfisch strömender <strong>und</strong> stehender<br />
Gewässer, der sich hauptsächlich von Wirbellosen <strong>und</strong> gelegentlich von Kleinfischen<br />
ernährt. In der Laichzeit legt der Barsch seine charakteristischen „Laichbänder“ auf<br />
Unterwasserpflanzen, Steinen oder Ästen ab. Die Jungbrut lebt schwebend im Freiwasser.<br />
Der Flussbarsch war die zweithäufigste gefangene Art in beiden Untersuchungen.<br />
Für den phyto-lithophilen Barsch sind im gesamten Kanal Laichplätze vorhanden.<br />
Zander Sander lucioperca<br />
Der Zander lebt als Raubfisch in langsam fließenden Flüssen, Seen <strong>und</strong> Haffen Europas.<br />
Der Zander laicht an hartgründigen 1 bis 3 m tiefen Uferstellen, wo er sich flache<br />
Laichgruben baut. Die 150 000 bis 200 000 Eier je kg Körpergewicht werden einzeln<br />
abgelegt <strong>und</strong> haften mit <strong>ihre</strong>n klebrigen Hüllen an Steinen <strong>und</strong> Pflanzenteilen. Das<br />
Männchen bleibt am Nest <strong>und</strong> schützt das Gelege vor Verschlammung <strong>und</strong> vor Laichräubern.<br />
Der Zander ist neben dem Flussbarsch die dominierende Raubfischart im<br />
Stichkanal <strong>und</strong> war mit fast allen Altersklassen vertreten. Es wurden 1995 sogar einige
270 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Jungfische, die nicht aus Besatzmaßnahmen stammen konnten, nachgewiesen. Vor<br />
allem die Freiwasserflächen im Hildesheimer Hafen, an den Verladestellen Harsum<br />
<strong>und</strong> Algermissen sowie der Schleusenvorhafen bei Bolzum stellen geeignete Laichhabitate<br />
dar, weil dort über größere Flächen sandige, schlammfreie Untergründe vorhanden<br />
sind. Auffällig viele Zander wurden bei km 8,1 gefangen. An dieser Stelle bildet<br />
der Kanal einen Geländeabschnitt mit eher natürlichem Substrat. Der Zander erhält<br />
gegenüber dem Hecht zunehmende Bedeutung als Raubfisch, besonders weil er auch<br />
in den vom Menschen gestalteten mitteleuropäischen Flusssystemen ablaichen kann,<br />
während der Hecht meist keine geeigneten Laichplätze (Überschwemmungsbereiche,<br />
Unterwasserpflanzen, Schilfkanten) mehr findet. Auch hat der Zander wegen seiner<br />
ausgeprägten Sehfähigkeit in trüben Gewässern <strong>und</strong> in relativer Dunkelheit hier einen<br />
Vorteil.<br />
Abschätzung fischereilicher Erträge<br />
Der fischereiliche Ertrag, das heißt die Menge an fangfähigen Fischen, die dem Gewässer<br />
mit nachhaltigem Erfolg jährlich entnommen werden kann, ist von zahlreichen<br />
biotischen <strong>und</strong> abiotischen <strong>Umwelt</strong>faktoren abhängig. Zu diesen Wert bestimmenden<br />
Faktoren gehören unter anderem:<br />
• <strong>Wasser</strong>qualität,<br />
• Fischnährtierbestand,<br />
• Gewässerbeschaffenheit,<br />
• Besatzmaßnahmen,<br />
• Reproduktionsmöglichkeiten der Fische,<br />
• vorhandener Fischbestand.<br />
BORCHARD (1991) kam in seiner Untersuchung auf einen Gesamtfischbestand von 294<br />
kg/ha. Diese Zahl bezog sich hauptsächlich auf den mittels Elektrobefischung beprobten<br />
Uferbereich, so dass über die ganze Kanalbreite von einem Gesamtfischbestand<br />
von etwa 200 kg/ha ausgegangen wurde. Im <strong>Mitte</strong>l können 25 % des Gesamtfischbestandes<br />
abgefischt werden. Damit ergibt sich ein Jahresertrag von 50 kg/ha für den<br />
Stichkanal.<br />
Da es durch das Fischsterben 1994 einen deutlichen Bestandseinbruch gegeben hat,<br />
wurde in der Untersuchung von BRUNKEN et al. (1995) von einem theoretischen Jahresertrag<br />
von 25 kg/ha ausgegangen. 1995 wurde aufgr<strong>und</strong> eines Flüssigdüngerunfalles<br />
im Kanal weder besetzt noch geangelt – der tatsächliche Ertrag war also gleich null.<br />
Die Fangstatistik des Angelvereines zeigt aber bereits für das Jahr 1996 wieder einen<br />
Ertrag von 23,4 kg/ha (vergleiche Tab. A2-42).
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 271<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-41: Bestandsdichten in <strong>und</strong> Anteil der einzelnen Fischarten in Gewichtsprozenten<br />
am durchschnittlichen Gesamtbestand pro Art (nur Elektrofänge)<br />
von 1991 <strong>und</strong> 1995 im Stichkanal Hildesheim (nach BRUNKEN et al.<br />
1995).<br />
Art Bestandsdichte [kg/ha] Gewichtsanteil [%]<br />
1991 1995 1991 1995<br />
Aal 108,5 15,2 36,9 9,1<br />
Hecht - 1,1 - 0,7<br />
Aland - 1,9 - 1,1<br />
Brassen 0,0 0,1 0,0 0,1<br />
Döbel 9,4 1,6 3,2 1<br />
Güster 6,8 4,2 2,3 2,5<br />
Karpfen 26,8 - 9,1 -<br />
Rotauge 92,0 73,4 31,3 44,1<br />
Rotfeder 3,5 2,5 1,2 1,5<br />
Schleie 0,3 0 0,1 0<br />
Ukelei 0 < 0,1 0 < 0,1<br />
Flussbarsch 10,0 36,7 3,4 22,1<br />
Zander 36,8 29,6 12,5 17,8<br />
Summe 294,1 166,4 100 100<br />
Geschätzter fischereilicher Ertrag: 1991: 50 kg/ha 1995: 25 kg/ha<br />
Fänge der Sportfischer<br />
Fischereierträge bis 1994<br />
Die durchschnittlichen Gesamterträge des Sportfischervereins Hildesheim aus dem<br />
Stichkanal Hildesheim für den Zeitraum von 1983 bis 1994 lagen bei etwa 2 250 kg<br />
pro Jahr. Bezogen auf die bewirtschaftete Fläche von 46,9 ha bedeutet dies einen jährlichen<br />
Ertrag von r<strong>und</strong> 48 kg/ha. Hauptsächlich daran beteiligt sind Karpfen, Zander<br />
<strong>und</strong> Aal. Der Anteil an Weißfischen ist zwar ähnlich hoch wie die Aalerträge, kann<br />
aber aufgr<strong>und</strong> der gemeinsamen Erfassung in der Fangstatistik nicht nach Arten aufgeschlüsselt<br />
werden. Nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden wurden hauptsächlich Rotaugen<br />
gefangen; Brassen spielten nur eine untergeordnete Rolle. Die Schleienerträge<br />
waren trotz Besatzmaßnahmen sehr gering, der Besatz wurde daraufhin 1992 eingestellt.
272 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Fischereierträge ab 1996 (Neudaten/Recherche)<br />
Der durchschnittliche Fangertrag des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre von<br />
1996 bis 2003 betrug 2 949 kg, also knapp 63 kg/ha <strong>und</strong> lag damit sogar über den geschätzten<br />
Angaben von BORCHARD (vergleiche Tab. A2-42). Vor allem in den Jahren<br />
1999 <strong>und</strong> 2001 konnte etwa doppelt so viel Fischmasse entnommen werden. In den<br />
letzten Jahren gingen die Erträge wieder etwas zurück. An den Fanganteilen hat sich<br />
gegenüber den Vorjahren kaum etwas geändert. Angler berichten in den letzten Jahren<br />
aber zunehmend auch von Alandfängen verschiedener Größenklassen, wogegen der<br />
Anteil der Rotaugen leicht zurückzugehen scheint. Diese Angaben sind aber nicht gesichert,<br />
da Fänge dieser Arten nicht getrennt ausgewertet werden (FETT, mündliche<br />
<strong>Mitte</strong>ilung).<br />
Tab. A2-42: Fangstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />
200<strong>3.</strong><br />
Angegeben sind die Fänge in Anzahl [n] <strong>und</strong> Gewicht [kg]. Dem Gesamtfang bezogen auf die Fläche [n/ha] bzw.<br />
[kg/ha] wurde eine bewirtschaftete Fläche von 46,9 ha zugr<strong>und</strong>e gelegt, um eine Vergleichbarkeit mit den Daten<br />
aus BORCHARD (1991) <strong>und</strong> BRUNKEN et al. 1995 zu gewährleisten. Die Originalangaben des Sportfischervereins<br />
bezogen sich auf eine Fläche von 60,9 ha.<br />
Fang [n] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />
Aal 322 373 340 455 527 881 391 545 479,25<br />
Barsch 215 535 505 530 416 508 265 320 411,75<br />
Karpfen 148 296 392 763 665 579 328 267 429,75<br />
Schleie 5 17 10 8 10 4 0 0 6,75<br />
Weißfisch 277 601 758 2077 1123 1941 1080 1302 1144,88<br />
Zander 133 207 405 468 442 451 186 367 332,38<br />
Gesamt 1100 2029 2410 4301 3183 4364 2250 2801 2804,75<br />
Gesamt [n/ha] 23,45 43,26 51,39 91,71 67,87 93,05 47,97 59,72 59,80<br />
Fang [kg] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />
Aal 151,20 243,30 164,20 265,00 308,40 446,30 198,00 254,80 253,90<br />
Barsch 54,40 110,10 133,60 127,70 91,10 149,50 78,10 114,40 107,36<br />
Karpfen 570,00 1056,20 1640,50 2888,50 2398,10 2404,10 1052,00 1052,0 1632,68<br />
Schleie 5,10 19,00 12,30 9,00 17,60 4,30 0 0 8,41<br />
Weißfisch 85,30 211,00 220,30 573,50 479,40 528,70 278,60 280,90 332,21<br />
Zander 232,10 371,10 782,70 849,10 709,00 927,70 371,40 672,30 614,43<br />
Gesamt 1098,10 2010,70 2953,60 4712,80 4003,60 4460,60 1978,10 2374,40 2948,99<br />
Gesamt [kg/ha] 23,41 42,87 62,98 100,49 85,36 95,11 42,18 50,63 62,88
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 273<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Der 1991 von BORCHARD ermittelte theoretische Jahresertrag für den Stichkanal Hildesheim<br />
von 50 kg/ha stimmt gut mit den für den damaligen Zeitraum durch die Angler<br />
des Sportfischervereins Hildesheim erreichten Jahreserträgen von durchschnittlich<br />
48 kg/ha überein.<br />
Auch die Prognose von BRUNKEN et al. (1995) über einen theoretischen Jahresertrag<br />
von 25 kg/ha nach dem Fischsterben wurde durch die Ertragszahlen von 1996<br />
(23,4 kg/ha) durch den Sportfischerverein bestätigt. Da die aktuellen Fangstatistiken<br />
eine zum Teil deutliche Ertragssteigerung aufzeigen, kann davon ausgegangen werden,<br />
dass sich der Fischbestand durch Einwanderung aus Richtung <strong>Mitte</strong>llandkanal <strong>und</strong> den<br />
Initialbesatz von 1996, bei dem der Sportfischerverein Hildesheim neben Aal, Karpfen<br />
<strong>und</strong> Zandern auch 450 kg (1 800 Stück) „Weißfisch“ in das Gewässer eingebracht hat<br />
(siehe Tab. A2-43), wieder erholt hat. Wahrscheinlich gab es sogar eine Steigerung<br />
des Gesamtfischbestandes im Vergleich zu vorher.<br />
Tab. A2-43: Besatzstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />
200<strong>3.</strong><br />
Angegeben ist der Besatz in Anzahl [n] <strong>und</strong> Gewicht [kg]. Die Abkürzungen verweisen auf die Altersklasse <strong>und</strong><br />
damit die Größe bzw. das Gewicht der eingesetzten Fische (z.B. K 2: Karpfen der Altersstufe 2+ mit einem<br />
durchschnittlichen Gewicht von 350 g). Dem Gesamtbesatz bezogen auf die Fläche [n/ha] bzw. [kg/ha] wurde<br />
eine bewirtschaftete Fläche von 46,9 ha zugr<strong>und</strong>e gelegt, um eine Vergleichbarkeit mit den Daten aus<br />
BORCHARD (1991) <strong>und</strong> BRUNKEN et al. (1995) zu gewährleisten. Die Originalangaben des Sportfischervereins<br />
bezogen sich auf eine Fläche von 60,9 ha.<br />
Besatz [n] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />
Aal (A1) 0 3000 5600 830 800 0 2625 750<br />
Aal (Glasaal) 10000 0 0 0 0 0 0 2188<br />
Karpfen (K1) 1500 0 0 0 0 0 0 0<br />
Karpfen (K2) 1071 643 571 571 571 571 629 343<br />
Karpfen (K3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
3224,13<br />
808,75<br />
Weißfisch 1800 0 0 0 0 0 0 0 einmalig<br />
Zander (Z1) 0 0 0 0 0 10000 0 0<br />
Zander (Z2) 800 440 905 880 1075 0 1200 130<br />
Zander (Z3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1928,75<br />
Gesamt 15171 4083 7076 2281 2446 10571 4454 3411 6186,63<br />
Gesamt [n/ha] 323,48 87,06 150,87 48,64 52,15 225,39 94,97 72,73 131,91
274 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Besatz [kg] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />
Aal (A1) 0 30 56 8,3 8 0 26,25 7,5<br />
Aal (Glasaal) 4 0 0 0 0 0 0 0,88<br />
Karpfen (K1) 375 0 0 0 0 0 0 0<br />
Karpfen (K2) 375 225 200 200 200 200 220 120<br />
Karpfen (K3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
17,62<br />
264,38<br />
Weißfisch 450 0 0 0 0 0 0 0 einmalig<br />
Zander (Z1) 0 0 0 0 0 700 0 0<br />
Zander (Z2) 200 110 226,25 220 268,75 0 300 32,5<br />
Zander (Z3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
257,19<br />
Gesamt 1404,00 365,00 482,25 428,30 476,75 900,00 546,25 160,88 595,43<br />
Gesamt [kg/ha] 29,94 7,78 10,28 9,13 10,17 19,19 11,65 3,43 12,70<br />
Durchschnittliche Gewichte für die besetzten Fische der verschiedenen Altersklassen:<br />
Aal (A 1+): 0,01 kg<br />
Glasaal: 0,0004 kg<br />
Karpfen (K 1+): 0,25 kg<br />
Karpfen (K 2+): 0,35 kg<br />
Karpfen (K 3+): 1,75 kg<br />
Weißfisch: 0,25 kg<br />
Zander (Z 1+): 0,07 kg<br />
Zander (Z 2+): 0,25 kg<br />
Zander (Z 3+): 0,7 kg<br />
Einschätzung des Kanales als Lebensraum<br />
Schifffahrtskanäle sind künstlich erschaffene <strong>Wasser</strong>straßen <strong>und</strong> dienen vor allem als<br />
Verkehrswege. Die Zusammensetzung von Fischartengemeinschaften in Kanälen unterscheidet<br />
sich daher meist deutlich von solchen in natürlich entstandenen Gewässern<br />
(VILCINSKAS & WOLTER 1994; WOLTER & VILCINSKAS 1997a, 2000). Für den Stichkanal<br />
Salzgitter belegte dies bereits eine Untersuchung von BRUNKEN et al. (1991).<br />
Artenreiche Fischfaunen sind in der Regel dort anzutreffen, wo viele Habitate unterschiedlicher<br />
Struktur nebeneinander vorhanden <strong>und</strong> miteinander vernetzt sind. Diese<br />
erforderliche Strukturvielfalt ist in künstlichen <strong>Wasser</strong>straßen im Allgemeinen nicht<br />
vorhanden. Gerade Linienführung, eintönige befestigte Uferbereiche <strong>und</strong> Mangel an<br />
Nebengewässern prägen das Erscheinungsbild. So werden die vorhandenen Bereiche<br />
im Wesentlichen von euryöken Arten genutzt, deren Ansprüche an Laichsubstrate <strong>und</strong><br />
gewässermorphologische Strukturen gering sind. Meist handelt es sich hierbei gleichzeitig<br />
um Arten, die ein recht breites Nahrungsspektrum aufweisen. Künstliche Einrichtungen<br />
dienen in vielen Fällen als Ersatzlebensräume, Stege <strong>und</strong> festgemachte<br />
Schiffe werden als Unterstände angenommen, Häfen <strong>und</strong> Wendestellen übernehmen<br />
die Funktion von Nebengewässern <strong>und</strong> bieten Winterquartiere. Die ökologische Wirksamkeit<br />
dieser Ersatzstrukturen ist jedoch noch unzureichend erforscht.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 275<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Die gr<strong>und</strong>sätzliche Bedeutung solcher Ersatzlebensräume kann auch für den Stichkanal<br />
Hildesheim festgestellt werden. Wesentliche Strukturelemente sind hierbei Abweichungen<br />
vom monoton ausgebauten Querprofil. Allen Bereichen mit erhöhten Fischkonzentrationen<br />
war eine deutliche Aufweitung des Regelprofiles gemeinsam. Die<br />
fischreichsten Stellen des Stichkanales waren der südliche Vorhafen der Schleuse Bolzum,<br />
die Verladestelle Algermissen, das alte Wendebecken des Hildesheimer Hafens<br />
<strong>und</strong> die Wendestelle bei Harsum.<br />
Die hohen Fischdichten in diesen Bereichen können direkt den breiteren Profilen zugeordnet<br />
werden, da sich an diesen Stellen die insbesondere bei Schiffspassagen extrem<br />
starken <strong>Wasser</strong>bewegungen abschwächen. Innerhalb der freien, geraden Kanalabschnitte<br />
kommt es durch Wellenschlag, Sog, die Aufwirbelung von Sedimenten <strong>und</strong><br />
damit einhergehender <strong>Wasser</strong>trübung <strong>und</strong> Verletzungen durch Schiffsschrauben zu<br />
zum Teil starken Schädigungen der Fischfauna (WOLTER & VILCINSKAS 1997b,<br />
ARLINGHAUS et al. 2002). Diese negativen Einflüsse der Schifffahrt sind dominante<br />
Faktoren bei Ausbildung der Fischartenstruktur eines Gewässers, vor allem in geraden<br />
befestigten Kanalabschnitten (WOLTER & VILCINSKAS 1997b). Es kann in extremen<br />
Gewässern zu einer Veränderung der Fischartengemeinschaft aufgr<strong>und</strong> hoher Jungfischsterblichkeit<br />
kommen. Je kleiner ein Fisch, desto geringer ist auch seine<br />
Schwimmleistung, deshalb sind gerade die Jungfische, die sich bevorzugt in den ufernahen<br />
Bereichen aufhalten, durch die schädlichen Einflüsse des Wellenschlages bedroht<br />
(ARLINGHAUS 2000, WOLTER & VILCINSKAS 1997b). In diesen Untersuchungen<br />
haben sich signifikant höhere Jungfischdichten in aufgeweiteten Bereichen wie kleinen<br />
Buchten nachweisen lassen. Obwohl auch in Freiwasserstrecken Laichaktivitäten beobachtet<br />
wurden, konnten an diesen Bereichen keine Jungfische gefangen werden. Vermutlich<br />
wurden schon die Eier <strong>und</strong> Larven vom Sog der Strömung mitgerissen. In<br />
Flachwasserbereichen entstehen durch geringere Strömungen <strong>und</strong> dadurch mehr Sedimentation<br />
geeignete Bereiche für die Ansiedlung von <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> Makroinvertebraten,<br />
so dass die Fische dort nicht nur vor Wellenschlag besser geschützt sind,<br />
sondern auch bessere Lebensbedingungen wie Laichhabitate, Aufwachsgebiete <strong>und</strong><br />
Nahrung finden.<br />
Ein sehr wichtiger Einflussfaktor für die Besiedlung von Makroinvertebraten in Schifffahrtskanälen<br />
ist die Art der Ufersicherung, deren zumeist sehr spezifische Besiedlung<br />
von der Art der verwendeten Materialien abhängt. Hierbei hat sich gezeigt, dass lockere<br />
Schüttstein-Deckwerke im Vergleich mit anderen Deckwerksarten die höchste<br />
Artendiversität besitzen. Im Stichkanal Salzgitter wiesen die Schleusenbereiche <strong>und</strong><br />
die weniger stark befahrenen Abschnitte mit ausgeprägter Ufervegetation auf Schüttsteinen<br />
die höchste Artendiversität auf (EGGERS 2006). Im Hildesheimer Stichkanal<br />
kann somit das Fehlen von Fischnährtieren als limitierender Faktor ausgeschlossen<br />
werden. Es gibt auch keine Hinweise auf eine unzureichende <strong>Wasser</strong>qualität.
276 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Insgesamt wurden im Stichkanl Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen. Besonders<br />
weit verbreitet sind Fischarten mit geringen Ansprüchen an <strong>ihre</strong> Laichplätze, wie Rotauge<br />
(Rutilus rutilus) <strong>und</strong> Flussbarsch (Perca fluviatilis). Dagegen werden die Bestandsstärken<br />
der Arten Aal (Anguilla anguilla), Zander (Sander lucioperca) <strong>und</strong><br />
Karpfen (Cyprinus carpio) im Wesentlichen durch Besatzmaßnahmen des ansässigen<br />
Angelvereins gesteuert. Ein Einwandern ist unwahrscheinlich; das Reproduktionspotenzial<br />
des Zanders im Gewässer ist unsicher <strong>und</strong> Aal <strong>und</strong> Karpfen pflanzen sich hier<br />
natürlicherweise nicht fort.<br />
Das Artenspektrum ist reduziert, da für die meisten Jungfische <strong>und</strong> anspruchsvolleren<br />
Arten geeignete Lebensräume fehlen. Es fehlen geschützte Flachwasserbereiche. Selten<br />
wachsen Schilf <strong>und</strong> Unterwasserpflanzen, die den Fischen Unterstände <strong>und</strong> Schatten<br />
bieten könnten. Die Gewässersohle ist monoton. Die phytophilen Arten Hecht <strong>und</strong><br />
Schleie konnten sich trotz Besatzmaßnahmen nicht im Gewässer halten. Andere Arten<br />
wie Döbel oder Gründling benötigen Kies oder Sand, um <strong>ihre</strong>n Laich abzulegen. Einzig<br />
der Aland konnte sich als neue Art im Stichkanal Hildesheim ausbreiten. Das erste<br />
Mal von BRUNKEN et al. (1995) für den Hildesheimer Kanal nachgewiesen, berichten<br />
die Sportfischer für die letzten Jahre von Alandfängen aller Altersklassen. Dies ist besonders<br />
erfreulich, weil diese Fischart auf der b<strong>und</strong>esweiten Roten Liste als gefährdet<br />
eingestuft ist. Andere gefährdete Arten wie Hecht <strong>und</strong> Karausche konnten nur in Einzelexemplaren<br />
nachgewiesen werden.<br />
Im Vergleich zu anderen Kanälen oder ausgebauten <strong>Wasser</strong>strassen zählt der Stichkanal<br />
Hildesheim eher zu den artenärmeren Gewässern. Im <strong>Mitte</strong>llandkanal wurden drei<br />
weitere Arten, im ebenfalls stark ausgebauten Oder-Havel-Kanal insgesamt 20 Arten<br />
nachgewiesen. Im Gegensatz dazu konnten in der <strong>Mitte</strong>lelbe, einer ausgebauten <strong>Wasser</strong>straße<br />
mit natürlichem Ursprung, bis zu 38 Arten nachgewiesen werden.<br />
Der bei der Untersuchung von 1995 festgestellte Bestandseinbruch von etwa 51 % im<br />
Vergleich zum Jahr 1991 ließ sich mit dem Fischsterben nach einem Flüssigdünger-<br />
Unfall (Ammonium-Harnstofflösung) im Dezember 1994 erklären. Dadurch wurde<br />
fast der gesamte Fischbestand vernichtet (KÄMMEREIT 1995). BRUNKEN et al. (1995)<br />
konnten einige Monate später besonders viele Jungfische, vor allem der euryöken Arten<br />
Rotauge (Rutilus rutilus) <strong>und</strong> Flussbarsch (Perca fluviatilis), die ein hohes Einwanderungs-<br />
<strong>und</strong> Reproduktionspotenzial besitzen, nachweisen. Die meisten Fische<br />
wurden damals oberhalb der Schleuse Bolzum gefangen, was für eine Wiederbesiedlung<br />
aus dieser Richtung (<strong>Mitte</strong>llandkanal) spricht.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 277<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Nach neueren Angaben des Sportfischervereines hat sich der Gesamtfischbestand des<br />
Hildesheimer Stichkanales aber von diesem Ereignis erholt <strong>und</strong> scheint nun sogar auf<br />
einem höheren Stand zu sein als bei der ersten Untersuchung.<br />
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Stichkanal Hildesheim eine auch im Vergleich<br />
mit anderen ausgebauten B<strong>und</strong>eswasserstraßen relativ naturferne Fischfauna mit<br />
einem deutlichen Artenfehlbetrag <strong>und</strong> einseitiger Dominanzstruktur aufweist. Die Bef<strong>und</strong>e<br />
lassen sich überwiegend auf die Armut an für die Fischfauna geeigneten Strukturen<br />
zurückführen.<br />
Bewertung<br />
Bei der Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche oder eines Lebensraumes<br />
für eine Art mit der Schutzbedürftigkeit einer Art zu einer Wertstufe entsprechend<br />
Kap. A1 ergibt sich für den künstlichen Lebensraum Stichkanal Hildesheim die Wertstufe<br />
III (von allgemeiner Bedeutung), weil es keine größeren natürlichen Vorkommen<br />
gefährdeter Arten gibt.<br />
A2.11 Makrozoobenthos<br />
Die Erfassungen des Makrozoobenthos wurden am 25.09.2007 <strong>und</strong> 16.06.2008 in den<br />
Uferbereichen <strong>und</strong> der Kanalsohle der Kanalstrecke von der Schleuse Bolzum bis zum<br />
Hafen Hildesheim durchgeführt. Die Untersuchung erfolgte durch die B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Gewässerk<strong>und</strong>e, welche einen eigenständigen Bericht zur „Bestandserfassung<br />
aquatischer Wirbelloser (Makrozoobenthos) im Stichkanal Hildesheim 2007/2008“<br />
vorgelegt hat (ANLAUF et al. 2009). Diesem sind die Angaben zur Methodik <strong>und</strong> die<br />
detaillierten Erfassungsergebnisse zu entnehmen.<br />
Die Tab. A2-44 enthält die Gesamtartenliste mit Angaben zum Gefährdungsstatus.
278 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-44: Makrozoobenthos Stichkanal Hildesheim 2007/2008 - Gesamtartenliste<br />
<strong>und</strong> Rote Liste Status (leicht verändert aus ANLAUF et al. 2009).<br />
Gefährdungskategorien der Roten Listen: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V =<br />
Arten der Vorwarnliste.<br />
(F) Tiefland (Flachland), (H) Hügel- <strong>und</strong> Bergland.<br />
Bei Köcherfliegen erfolgt die Einstufung in drei Ziffern für drei Großräume (Süd-, <strong>Mitte</strong>l- <strong>und</strong> Norddeutschland).<br />
Tiergruppe/Taxon Autor/Jahr Rote Liste<br />
Deutschland<br />
TURBELLARIA (Strudelwürmer)<br />
Dendrocoelum lacteum (O.F. Müller, 1774) ...<br />
Dendrocoelum romanodanubiale (Codreanu, 1949) ...<br />
Dugesia tigrina (Girard, 1850)<br />
NEMATHELMINTHES (R<strong>und</strong>würmer)<br />
Nematoda ... ...<br />
GASTROPODA (Schnecken)<br />
Ancylus fluviatilis O.F.Müller, 1774 ...<br />
Bithynia tentaculata (Linnaeus, 1758) ...<br />
Ferrissia wautieri (Mirolli, 1960) ...<br />
Physella acuta (Draparnaud, 1805) ...<br />
Potamopyrgus antipodarum (Gray, 1840) ...<br />
Radix balthica (benutztes Synonym: Radix ovata) (Linnaeus, 1758) ...<br />
Radix labiata (Rossmaessler, 1835) ...<br />
Segmentina nitida (O.F. Müller, 1774) 3<br />
Valvata piscinalis (O.F. Müller, 1774) V<br />
Viviparus viviparus (Linnaeus, 1758) 2<br />
BIVALVIA (Muscheln)<br />
Anodonta anatina (Linnaeus, 1758) V<br />
Anodonta cygnea (Linnaeus, 1758) 2<br />
Anodonta sp. ... ...<br />
Corbicula fluminea (O.F. Müller, 1774) ...<br />
Corbicula sp. ... ...<br />
Dreissena polymorpha (Pallas, 1771) ...<br />
Pisidium amnicum (O.F. Müller, 1774) 2<br />
Pisidium henslowanum (Sheppard, 1825) V<br />
Pisidium sp. ... ...<br />
Pseudanodonta complanata (Rossmässler 1835) 1<br />
Sphaerium corneum (Linnaeus, 1758) ...<br />
Sphaerium sp. ... ...<br />
OLIGOCHAETA (Wenigborster)<br />
Branchiura sowerbyi Beddard, 1892 ...<br />
Oligochaeta ... ...<br />
POLYCHAETA (Vielborster)<br />
Hypania invalida (Grube, 1860) ...<br />
HIRUDINEA (Egel)<br />
Erpobdella octoculata Linnaeus, 1758) ...<br />
Erpobdella sp. ... ...<br />
Helobdella stagnalis (Linnaeus, 1758) ...<br />
CRUSTACEA (Krebse)<br />
Asellus aquaticus (Linnaeus, 1758) ...<br />
Chelicorophium curvispinum (Sars, 1895) ...<br />
Chelicorophium robustum (G.O. Sars, 1895), ...<br />
Dikerogammarus haemobaphes (Eichwald, 1841) ...<br />
Gammarus sp. Birstein, 1933 ...<br />
Gammarus tigrinus Sexton, 1939 ...<br />
Jaera sarsi Valkanov, 1936<br />
Orchestia cavimana Heller, 1865 ...<br />
Orconectes limosus (Rafinesque, 1817) ...<br />
Rote Liste<br />
Niedersachsen
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 279<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tiergruppe/Taxon Autor/Jahr Rote Liste Rote Liste<br />
DIPTERA (Zweiflügler)<br />
Deutschland Niedersachsen<br />
Ceratopogonidae ... ...<br />
Chironomidae ... ...<br />
Simulium sp.<br />
EPHEMEROPTERA (Eintagsfliegen)<br />
... ...<br />
Caenis luctuosa (Burmeister, 1839) ... *(F) 3(H)<br />
Ephemera sp. ... ...<br />
Ephemera vulgata<br />
ODONATA (Libellen)<br />
(Linnaeus, 1758) ... *(F) 1(H)<br />
Zygoptera<br />
COLEOPTERA (Käfer)<br />
... ...<br />
Elmis sp. ... ...<br />
Oulimnius sp.<br />
MEGALOPTERA (Schlammfliegen)<br />
... ...<br />
Sialis lutaria<br />
NEUROPTERA (Netzflügler)<br />
(Linnaeus, 1758) ...<br />
Sisyra sp.<br />
TRICHOPTERA (Köcherfliegen)<br />
... ...<br />
Ceraclea alboguttata (Hagen 1860) ... 3(F) 2(H)<br />
Ceraclea sp. ...<br />
Cyrnus trimaculatus (Curtis, 1834) ...<br />
Ecnomus tenellus (Rambur, 1842) ...<br />
Hydroptila sp. ... ...<br />
Oecetis ochracea (Curtis, 1825) ...<br />
Oecetis sp. ... ...<br />
Tinodes unicolor (Pictet, 1834) ... ?(F) 3(H)<br />
Tinodes waeneri<br />
PORIFERA (Schwämme)<br />
(Linnaeus, 1758) ...<br />
Eunapius fragilis (Leidy, 1851) ...<br />
Spongilla lacustris<br />
BRYOZOA (Moostierchen)<br />
(Linnaeus, 1758) ...<br />
Fredericella sp. ... ...<br />
Paludicella articulata (Ehrenberg, 1831) ...<br />
Plumatella emarginata<br />
HYDROZOA (Hohltiere)<br />
Allmann, 1844 ...<br />
Cordylophora caspia (Pallas, 1771) ...<br />
Hydra sp. ... ...<br />
Bewertung<br />
ANLAUF et al. (2009) führen eine Bewertung der ökologischen Wertigkeit des Stichkanales<br />
einerseits durch die Einschätzung der Artenvorkommen <strong>und</strong> Populationen anhand<br />
eines fünfstufigen Bewertungsrasters (BFG 2000) <strong>und</strong> andererseits mit der<br />
Saprobiestufe <strong>und</strong> dem Potamon Typie-Index durch. Die entsprechenden Bewertungsergebnisse<br />
sind bei ANLAUF et al. (2009) detailliert dargestellt, wobei sich zusammenfassend<br />
eine mittlere Wertigkeit für den Stichkanal ergibt.<br />
Die nach dem in Kap. A1 erläuterten Verfahren durchgeführte Bewertung wird im<br />
Folgenden dargestellt. Die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet<br />
nachgewiesenen Makrozoobenthosvorkommen wird in Tab. A2-45 für<br />
die auf den Roten Listen <strong>und</strong> Vorwarnlisten geführten Arten ermittelt (ALTMÜLLER
280 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1983, JUNGBLUTH & KNORRE 1998, KLIMA 1998, MALZACHER et al. 1998, REUSCH &<br />
HAASE 2000). Danach erlangen zwölf Arten eine gewisse Schutzbedürftigkeit.<br />
Landesweite Rote Listen liegen beim Makrozoobenthos nur für folgende Gruppen vor:<br />
Eintagsfliegen, Steinfliegen, Köcherfliegen <strong>und</strong> Libellen. Für Muscheln <strong>und</strong> Schnecken<br />
existiert nur eine b<strong>und</strong>esweite Rote Liste, welche für die Bewertung heran gezogen<br />
wurde.<br />
Tab. A2-45: Schutzbedürftigkeit nachgewiesener Makrozoobenthosarten.<br />
Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />
Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />
3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste.<br />
Art Gef.-grad<br />
Nds.<br />
Hügelland<br />
Schnecken<br />
Gef.-grad<br />
Deutschland<br />
Schutzbe-<br />
dürftigkeit<br />
Segmentina nitida 3 landesweit schutzbedürftig<br />
Valvata piscinalis V mit Einschränkung schutzbedürftig<br />
Viviparus viviparus 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Muscheln<br />
Anodonta anatina V mit Einschränkung schutzbedürftig<br />
Anodonta cygnea 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Pisidium amnicum 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Pisidium henslowanum V mit Einschränkung schutzbedürftig<br />
Pseudanodonta complanata 1<br />
Eintagsfliegen<br />
landesweit herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
Caenis luctuosa 3 landesweit schutzbedürftig<br />
Ephemera vulgata 1<br />
Köcherfliegen<br />
landesweit herausragend<br />
schutzbedürftig<br />
Ceraclea alboguttata 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />
Tinodes unicolor 3 landesweit schutzbedürftig<br />
Die Bedeutung einzelner Habitate für das Makrozoobenthos ist in Tab. A2-46 dargestellt.<br />
In Tab. A2-47 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den<br />
Schutz von Makrozoobenthos anhand von Bestandsgrößenklassen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 281<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-46: Bedeutung einzelner Habitate für Makrozoobenthos.<br />
Habitatfunktion Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-47<br />
samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Die Bewertung<br />
differenziert nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch<br />
bewertet.<br />
Tab. A2-47: Bestandsgrößenklassen für Makrozoobenthos.<br />
Ab<strong>und</strong>anzklassen nach DIN 38 410 Bedeutung für das<br />
Vorkommen der Arten<br />
Einzelnachweise vorhanden<br />
wenig bis mittel mittel<br />
mittel bis viel groß<br />
sehr viel sehr groß<br />
Das Ergebnis der formalisierten Bewertung der Lebensräume des Makrozoobenthos ist<br />
in Tab. A2-48 dargestellt. Von den neun Probeflächen sind<br />
• vier von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />
• drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />
• zwei von besonderer Bedeutung (Wertstufe V).
282 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Tab. A2-48: Bewertung der Makrozoobenthoslebensräume.<br />
Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. Kanal-km = Kanal-km der Probenahme<br />
Kanalkm<br />
Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />
besonderer Bedeutung pro<br />
Lebensraum<br />
Wertstufe<br />
von herausragender<br />
Bedeutung<br />
von<br />
besonderer<br />
Bedeutung<br />
von beson-<br />
derer bis<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
von<br />
allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
Wertstufe für den<br />
Lebensraum<br />
V *<br />
V<br />
IV<br />
III<br />
0,7 Gesamtlebensraum 1 1 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung 1<br />
3,0 Gesamtlebensraum 1 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
4,5 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung<br />
6,9 Gesamtlebensraum 1 2 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
9,4 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung<br />
10,0 Gesamtlebensraum 1 III – von allgemeiner<br />
Bedeutung 1<br />
11,8 Gesamtlebensraum 1 1 2 IV – von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung 1<br />
13,5 Gesamtlebensraum 2 2 1<br />
V – von besonderer Bedeutung<br />
14,4 Gesamtlebensraum 4 3<br />
V – von besonderer Bedeutung<br />
1 = Vorkommen von Ephemera vulgata werden aus gutachterlicher Sicht um zwei Stufen herabgesetzt, da die Art<br />
sowohl im niedersächsischen Tiefland als auch b<strong>und</strong>esweit verbreitet vorkommt. Der Stichkanal im Übergangsbereich<br />
vom Hügel- zum Tiefland dient dieser Art vermutlich als Ausbreitungskorridor.<br />
A2.12 Sonstige Arten<br />
Aus faunistischer Sicht gelangen mehrere interessante Nachweise quasi nebenbei als<br />
Zufallsf<strong>und</strong>e, nämlich in Tiergruppen, die gemäß dem Ergebnis des Scopingtermines<br />
nicht zur Erfassung anstanden. Nachfolgend werden nur die hervorhebenswerten Arten<br />
aufgeführt; alle sonstigen Nachweise werden nicht weiter erwähnt. Diese Zufallsf<strong>und</strong>e<br />
beziehen sich auf die bei den Tagfaltern <strong>und</strong> Wildbienen untersuchten Bereiche, so<br />
dass deren Nummerierung (unter Nennung von SA statt W beziehungsweise T) übernommen<br />
wird. Hervorhebenswert sind die folgenden Arten:<br />
Anogcodes ustulata (FABRICIUS, 1787, Abb. A2-11): Dieser verhältnismäßig große<br />
Scheinbockkäfer (Familie Oedemeridae) war in Niedersachsen bisher nur im westlichen<br />
Tiefland nachgewiesen worden, aber auch dort schon seit Jahrzehnten nicht<br />
mehr. Der letzte Nachweis stammt aus der Zeit vor 1950 (KÖHLER & KLAUSNITZER<br />
1998), so dass die Feststellung der Art am Stichkanal östlich von Lühnde (SA1) einen
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 283<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Wiederf<strong>und</strong> für Niedersachsen nach über 60 Jahren <strong>und</strong> einen Erstnachweis für Ostniedersachsen<br />
darstellt. Gef<strong>und</strong>en wurden mehrere Exemplare, so dass von einem bodenständigen<br />
Vorkommen auszugehen ist. B<strong>und</strong>esweit wird die Art als gefährdet geführt<br />
(GEISER 1998: Gefährdungsgrad 3; angegeben als Nacerdes ustulata).<br />
Abb. A2-11: Sammlungsexemplar von Anogcodes ustulata.<br />
Plagionotus detritus (LINNAEUS, 1758, Abb. A2-12): Mit einem Vorkommen dieser<br />
b<strong>und</strong>esweit stark gefährdeten Bockkäferart (GEISER 1998: Gefährdungsgrad 2; Familie<br />
Cerambycidae) entlang des Stichkanales war wahrlich nicht zu rechnen. Umso überraschender<br />
waren die F<strong>und</strong>e gleich mehrerer Exemplare in den Untersuchungsbereichen<br />
SA5 <strong>und</strong> SA6 bei Harsum. Die Art ist in Niedersachsen bisher erst einige wenige Male<br />
gef<strong>und</strong>en worden <strong>und</strong> ist auf das Vorkommen anbrüchiger, älterer, gut der Sonne ausgesetzter<br />
Kronen von Buchen <strong>und</strong> Eichen angewiesen. Welche Bäume in den Untersuchungsabschnitten<br />
als Brutbäume genutzt werden, bleibt aufgr<strong>und</strong> fehlender Einsichtnahme<br />
unklar. Sicherlich wird es sich um Bäume handeln, die dicht am Kanalufer stehen<br />
<strong>und</strong> somit gut besonnt sind.
284 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-12: Plagionotus detritus.<br />
Eumenes coronatus (PANZER, 1799): Eine Lehmwespenart (Hautflüglerfamilie Eumenidae<br />
resp. Vespidae), die bisher noch nicht aus Niedersachsen bekannt war. Somit<br />
handelt es sich um einen Erstnachweis für Niedersachsen <strong>und</strong> zugleich um den nördlichsten<br />
F<strong>und</strong> in <strong>Mitte</strong>leuropa überhaupt. Ergo lebt die Art am Stichkanal östlich von<br />
Lühnde (SA1) am Rand <strong>ihre</strong>s Verbreitungsgebietes. Dieser „Vorposten“ ist besonders<br />
schützenswert, weil gegebenenfalls von hier aus die weitere Besiedlung Norddeutschlands<br />
erfolgen könnte, zusagendes Lebensraumangebot <strong>und</strong> günstige klimatische Bedingungen<br />
vorausgesetzt.<br />
Pemphredon fabricii (MÜLLER, 1911, Abb. A2-13): Die kleine Grabwespenart (Hautflüglerfamilie<br />
Sphecidae s. l.) ist erst seit wenigen Jahren sicher bestimmbar <strong>und</strong> lebt<br />
in Schilfröhrichten. Sie wurde in größerer Anzahl über Wochen am Stichkanal östlich<br />
von Lühnde (SA1) nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen.<br />
Den Erstnachweis aus einem Moor bei Hannover hat THEUNERT (2007) veröffentlicht.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 285<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-13: Weibchen von Pemphredon fabricii.<br />
Trypoxylon deceptorium ANTROPOV, 1991: Auch diese Grabwespenart (Hautflüglerfamilie<br />
Sphecidae s. l.) lebt in Schilfröhrichten <strong>und</strong> wurde einmal am Stichkanal östlich<br />
von Lühnde (SA1) gekeschert. Es handelt sich wie bei der vorangehend genannten<br />
Art erst um den zweiten F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen. Zuvor wurde auch sie nur in einem<br />
Moor bei Hannover festgestellt (THEUNERT 2007).<br />
- Cerura vinula (LINNAEUS, 1758, Abb. A2-14): Raupen des Großen Gabelschwanzes<br />
(Schmetterlingsfamilie Notodontidae; Zahnspinner) wurden an mehreren Stellen im<br />
Bereich SA1 auf jungen Zitter-Pappeln (Populus tremula) festgestellt. Die Art führt<br />
LOBENSTEIN (2004) für Niedersachsen als gefährdet (Gefährdungsgrad 3).<br />
Abb. A2-14: Raupe von Cerura vinula auf Espe (Populus tremula).
286 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Epione repandaria (HUFNAGEL, 1767, Abb. A2-15): Mehrmals wurden im Bereich<br />
SA1 Weiden-Saumbandspanner (Familie Geometridae; Spanner) aus Gebüschen <strong>und</strong><br />
aus Hochstaudenfluren aufgescheucht. Die Art ist in Niedersachsen gefährdet<br />
(LOBENSTEIN 2004: Gefährdungsgrad 3). Ihre Raupen leben auf Zitter-Pappeln, Weiden<br />
<strong>und</strong> anderen Gehölzarten.<br />
Abb. A2-15: Epione repandaria.<br />
Idaea muricata (HUFNAGEL, 1767, Abb. 2-16): Der farblich sehr ansprechend wirkende<br />
Purpurstreifen-Zwergspanner (Familie Geometridae; Spanner) kommt sowohl in<br />
trockenen als auch feuchten Lebensräumen vor <strong>und</strong> gilt in Niedersachsen als stark gefährdet<br />
(LOBENSTEIN 2004: Gefährdungsgrad 2). Falter werden mitunter aufgescheucht,<br />
wie es auch im Bereich SA1 mehrfach geschah. Über die Lebensweise der<br />
Art ist nicht viel bekannt, doch es dürfte wohl zutreffend sein, dass unmittelbar am<br />
Stichkanal manche der dichtwüchsigen Hochstaudenfluren besiedelt sind.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 287<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-16: Idaea muricata.<br />
Idaea ochrata (SCOPOLI, 1763, Abb. A2-17): Am Stichkanal kommt der Steppenheiden-Zwergspanner<br />
(Familie Geometridae; Spanner) sicherlich nur im Bereich SA4<br />
vor. Er ist ein Bewohner warmer, trockener Lagen mit schütterer, aber hochgrasiger<br />
Vegetation. Diese Bedingungen sind in dem Abschnitt vollauf gegeben. Die Art ist am<br />
Tage leicht aufzuscheuchen <strong>und</strong> wurde mehrfach am Rand von Brombeergestrüpp beobachtet.<br />
Auch sie ist in Niedersachsen stark gefährdet (LOBENSTEIN 2004: Gefährdungsgrad<br />
2).<br />
Abb. A2-17: Idaea ochrata.
288 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
(Leicht nachzuweisen, wenn vorhanden, aber schwer zu fotografieren, da sehr scheu).<br />
Macrochilo cribrumalis (HÜBNER, 1793, Abb. A2-18): LOBENSTEIN (2004) führt die<br />
Sumpfgras-Zünslereule als gefährdete Art Niedersachsens (Gefährdungsgrad 3). Sie<br />
gehört der Schmetterlingsfamilie der Eulen (Noctuidae) an <strong>und</strong> ist auf Seggenrieder<br />
angewiesen. Am Stichkanal ist sie deshalb auf den Bereich SA1 beschränkt.<br />
Abb. A2-18: Macrochilo cribrumalis.<br />
Tyria jacobaeae (LINNAEUS, 1758, Abb. A2-19): Der Blutbär (Familie Arctiidae) ist in<br />
Niedersachsen nach LOBENSTEIN (2004) eine stark gefährdete Art (Gefährdungsgrad<br />
2) <strong>und</strong> ist vorwiegend auf Brachen mit Vorkommen der Raupenfutterpflanze Jakobs-<br />
Greiskraut (Senecio jacobaea) zu finden. Am Stichkanal östlich von Lühnde (SA1)<br />
wurden an einem Tag drei Falter aufgescheucht. Jakobs-Greiskraut <strong>und</strong> das nahe verwandte<br />
Raukenblättrige Greiskraut (Senecio erucifolius), welches Blutbärraupen potenziell<br />
ebenfalls als Futter dient, sind entlang des Stichkanals nur an wenigen Orten<br />
vorhanden.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 289<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
Abb. A2-19: Tyria jacobaeae auf Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea).<br />
Bewertung<br />
Da keine systematische Erfassung der in diesem Kapitel betrachteten Insektengruppen<br />
durchgeführt worden ist, sondern diese als Zufallsbeobachtungen insbesondere bei den<br />
Erfassungen der Tagfalter <strong>und</strong> Wildbienen nachgewiesen worden sind, wird keine<br />
formalisierte Bewertung analog den vorangegangenen Kapiteln durchgeführt. Stattdessen<br />
werden die F<strong>und</strong>e auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorhandenen Roten Liste <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r<br />
Nachweishäufigkeit in Niedersachsen bewertet.<br />
Auch wenn kein systematischen Erfassungen erfolgten, lässt sich schon auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Zufallsf<strong>und</strong>e belegen, dass besonders den Bereichen SA1, SA5 <strong>und</strong> SA6 eine landesweite<br />
Bedeutung zukommt.<br />
Für die Bewertung des Bereiches SA1 wären Idaea muricata <strong>und</strong> Tyria jacobaeae als<br />
landesweit stark gefährdete Arten ausschlaggebend. Hinzu kämen mit Anogcodes<br />
ustulata, Eumenes coronatus, Pemphredon fabricii <strong>und</strong> Trypoxylon deceptorium vier<br />
Arten, die nach heutigem Wissensstand in Niedersachsen sehr selten sind (Eumenes<br />
coronatus wurde hier erstmals für Niedersachsen nachgewiesen). Würde es zu der jeweiligen<br />
Tiergruppe eine landesweite Rote Liste geben, so müssten diese Arten zumindest<br />
wohl auch als stark gefährdet geführt werden, unter Umständen auch als vom<br />
Aussterben bedrohte Arten. Die Einstufung des Bereiches SA1 als von landesweiter<br />
Bedeutung wird zusätzlich durch die F<strong>und</strong>e vornehmlich von Cerura vinula, Epione<br />
repandaria sowie Macrochilo cribrumalis bekräftigt. Besonders unter den so genann-
290 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
ten Nachtfaltern ist am Stichkanal östlich von Lühnde mit vielen weiteren landesweit<br />
bestandsbedrohten Arten zu rechnen, so mit Schilf bewohnenden Arten.<br />
Für die Bewertung der Bereiche SA5 <strong>und</strong> SA6 als von landesweiter Bedeutung ist das<br />
Vorkommen des Bockkäfers Plagionotus detritus maßgebend. Diese b<strong>und</strong>esweit stark<br />
gefährdete Käferart würde in Niedersachsen wohl als vom Aussterben bedroht geführt,<br />
gäbe es eine Rote Liste der gefährdeten Bockkäfer Niedersachsens.<br />
Die Bereiche SA2, SA3 <strong>und</strong> SA4 können nach jetzigem Kenntnisstand der hier in diesem<br />
Kapitel betrachteten Artengruppen nicht so hoch bewertet werden, wobei systematische<br />
Erhebungen aber unter Umständen weitere wertgebende Nachweise erbrächten.<br />
Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich am Stichkanal mehrere weitere bestandsbedrohte<br />
Arten reproduzieren. Die Zahl der hervorhebenswerten F<strong>und</strong>e aus anderen Insektengruppen,<br />
die bei der Tagfalter- <strong>und</strong> Wildbienenerfassung nebenbei erbracht<br />
wurden, lässt diesen Schluss jedenfalls zu. Dies gilt insbesondere für die Nachtfalter,<br />
denn gerade bei dieser Tiergruppe sind im Bereich linearer Strukturen <strong>und</strong> Lebensräume<br />
in einer ansonsten ausgeräumten Umgebung wegen der potenziell hohen Anzahl<br />
bestandsbedrohter Arten weitere relevante Artenvorkommen nicht auszuschließen,<br />
sondern eher sogar zu erwarten.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 291<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
A<strong>3.</strong> Schutzgut Pflanzen<br />
A<strong>3.</strong>1 Gefährdete <strong>und</strong> geschützte Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
Die Tab. A3-1 listet die F<strong>und</strong>orte der gefährdeten <strong>und</strong>/oder geschützten Farn- <strong>und</strong><br />
Blütenpflanzen auf. Die Lage der F<strong>und</strong>orte ist Karte 1 zu entnehmen.<br />
Tab. A3-1: Auflistung der F<strong>und</strong>orte der nachgewiesenen Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sowie der geschützten<br />
Arten (siehe auch Karte 1).<br />
Häufigkeitskategorien: 1 = 1 Exemplar (Ex.), 2 = 2 – 5 Ex., 3 = 6 – 25 Ex., 4 = 26 – 50 Ex., 5 = 51 –<br />
100 Ex. , 6 = 101 – 1.000 Ex. , 7 = 1.001 – 10.000 Ex., 8 > 10.000 Ex.<br />
Hinweis: In den Eichen-Hainbuchenwäldern verbreitet ist zudem die Hohe Schlüsselblume (Primula<br />
elatior), in den uferbegleitenden Gehölzen die Wild-Birne (Pyrus pyraster) (offensichtlich gepflanzt).<br />
Aufgr<strong>und</strong> der weiten Verbreitung wurde auf eine Darstellung von Einzelf<strong>und</strong>orten verzichtet.<br />
F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />
der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />
Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />
1 Sonchus palustris Sp 1<br />
2 Sonchus palustris Sp 2<br />
3 Sonchus palustris Sp 4<br />
4 Sonchus palustris Sp 5<br />
5 Sonchus palustris Sp 4<br />
6 Sonchus palustris Sp 3<br />
7 Sanguisorba officinalis So 1<br />
8 Sonchus palustris Sp 3<br />
9 Sonchus palustris Sp 5<br />
10 Sonchus palustris Sp 2<br />
11 Sonchus palustris Sp 4<br />
12 Sonchus palustris Sp 2<br />
13 Sonchus palustris Sp 2<br />
14 Sonchus palustris Sp 3<br />
15 Pulicaria dysenterica Pd 2<br />
16 Sonchus palustris Sp 3<br />
17 Sonchus palustris Sp 2<br />
18 Sonchus palustris Sp 3<br />
19 Thelypteris palustris Tp 6<br />
20 Pulicaria dysenterica Pd 2<br />
21 Sonchus palustris Sp 2<br />
22 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />
23 Sonchus palustris Sp 2<br />
24 Pulicaria dysenterica Pd 2<br />
25 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />
26 Sonchus palustris Sp 2<br />
27 Sonchus palustris Sp 2<br />
28 Sonchus palustris Sp 2<br />
29 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />
30 Pulicaria dysenterica Pd 3
292 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />
der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />
Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />
31 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
32 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
33 Betonica officinalis Bo 3<br />
34 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
35 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
36 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
37 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
38 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
39 Potamogeton lucens Pl 2<br />
40 Iris pseudacorus Ip 5<br />
41 Iris pseudacorus, Myosotis laxa, Ranunculus lingua 1 Ip 5, Ml 3, Rl 5<br />
42 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
43 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
44 Pulicaria dysenterica, Betonica officinalis Pd 4, Bo 2<br />
45 Pulicaria dysenterica Pd 4<br />
46 Cynoglossum officinale Co 1<br />
47 Cynoglossum officinale Co 2<br />
48 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
49 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
50 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp, Pl 3<br />
51 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
52 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
53 Potamogeton perfoliatus Pp 1<br />
54 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
55 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />
56 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
57 Potamogeton lucens Pl 3<br />
58 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
59 Potamogeton lucens Pl 2<br />
60 Potamogeton lucens Pl 3<br />
61 Ulmus laevis Ul 3<br />
62 Potamogeton lucens Pl 3<br />
63 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 3, Pl 3<br />
64 Cynoglossum officinale, Lathyrus tuberosus Co 6, Lt 4<br />
65 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
66 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
67 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
68 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
69 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
70 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
71 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
72 Potamogeton lucens Pl 4<br />
73 Ulmus laevis Ul 3<br />
74 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
75 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
76 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
77 Potamogeton lucens Pl 4<br />
78 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
79 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
80 Nymphaea alba Na 3<br />
81 Potamogeton perfoliatus Pp 3
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 293<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />
der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />
Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />
82 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 5, Pp 3<br />
83 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
84 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
85 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
86 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
87 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
88 Sonchus palustris Sp 1<br />
89 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
90 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
91 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
92 Potamogeton lucens Pl 3<br />
93 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
94 Potamogeton lucens Pl 5<br />
95 Potamogeton lucens Pl 5<br />
96 Carex elongata Ce 1<br />
97 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
98 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
99 Geum rivale Gr 2<br />
100 Geum rivale Gr 5<br />
101 Geum rivale Gr 5<br />
102 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
103 Potamogeton lucens Pl 3<br />
104 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
105 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 6, Pl 3<br />
106 Potamogeton lucens Pl 6<br />
107 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
108 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 6, Pl 4<br />
109 Primula veris Pv 4<br />
110 Nuphar lutea Nl 3<br />
111 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
112 Potamogeton lucens Pl 2<br />
113 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
114 Sonchus palustris Sp 2<br />
115 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
116 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
117 Sonchus palustris Sp 1<br />
118 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
119 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
120 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
121 Aquilegia vulgaris 1 Av 1<br />
122 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 5, Pl 3<br />
123 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
124 Potamogeton lucens Pl 4<br />
125 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
126 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 3, Pl 1<br />
127 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 6, Pl 6<br />
128 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
129 Potamogeton lucens Pl 5<br />
130 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 3, Pp 4<br />
131 Potamogeton lucens Pl 4<br />
132 Potamogeton perfoliatus Pp 3
294 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />
der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />
Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />
133 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 4, Pp 3<br />
134 Potamogeton perfoliatus Pp<br />
135 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
136 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
137 Potamogeton perfoliatus Pp 1<br />
138 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
139 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
140 Sonchus palustris Sp 2<br />
141 Potamogeton lucens Pl 3<br />
142 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
143 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
144 Potamogeton lucens Pl 5<br />
145 Sonchus palustris Sp 3<br />
146 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 3, Pp 5<br />
147 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
148 Potamogeton lucens Pl 5<br />
149 Potamogeton lucens Pl 3<br />
150 Sonchus palustris Sp 4<br />
151 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 5, Pl 5<br />
152 Cynoglossum officinale Co 1<br />
153 Potamogeton lucens Pl 5<br />
154 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
155 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
156 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 2, Pl 5<br />
157 Carex vulpina Cv 1<br />
158 Cynoglossum officinale Co 1<br />
159 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
160 Cynoglossum officinale Co 3<br />
161 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
162 Cynoglossum officinale Co 2<br />
163 Sonchus palustris Sp 2<br />
164 Sonchus palustris Sp 3<br />
165 Cynoglossum officinale Co 2<br />
166 Potamogeton lucens Pl 4<br />
167 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
168 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
169 Sonchus palustris Sp 3<br />
170 Sonchus palustris Sp 3<br />
171 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
172 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
173 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
174 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
175 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
176 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
177 Sagittaria sagittifolia Ss 6<br />
178 Sonchus palustris Sp 2<br />
179 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
180 Sonchus palustris Sp 2<br />
181 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />
182 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
183 Sagittaria sagittifolia Ss 3
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 295<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />
der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />
Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />
184 Sagittaria sagittifolia Ss 4<br />
185 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
186 Centaurium pulchellum Cp 2<br />
187 Centaurium pulchellum Cp 6<br />
188 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
189 Potamogeton lucens Pl 5<br />
190 Pulicaria dysenterica, Inula salicina Pd 4, Is 4<br />
191 Sonchus palustris Sp 2<br />
192 Sonchus palustris Sp 3<br />
193 Potamogeton lucens Pl 3<br />
194 Potamogeton lucens Pl 4<br />
195 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
196 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />
197 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />
198 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />
199 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />
200 Potamogeton perfoliatus Pp 1<br />
201 Sagittaria sagittifolia Ss 2<br />
202 - entfällt - -<br />
203 Dianthus armeria, Rosa tomentosa Da 3, Rt 1<br />
204 Pulicaria dysenterica Pd 6<br />
205 Pulicaria dysenterica Pd 6<br />
206 Betonica officinalis Bo 4<br />
207 Cynosurus cristatus Cc 6<br />
208 Betonica officinalis Bo 3<br />
209 Epipactis helleborine Eh 3<br />
210 Geranium pratense Gp 1<br />
211 Cynoglossum officinale Co 3<br />
212 Lathyrus tuberosus, Cynosurus cristatus Lt 6, Cc 6<br />
213 Paris quadrifolia Pq 4<br />
214 Cynoglossum officinale Co 3<br />
215 Campanula latifolia Cl 2<br />
216 Listera ovata Lo 1<br />
217 Verbena officinalis Vo 4<br />
Anmerkung 1: vermutlich synanthrop.
296 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
______________________________________________________________________________________________
Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim<br />
zwischen SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990<br />
sowie<br />
Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391<br />
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Oktober 2010<br />
Vorhabensträger: <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es<br />
vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau des<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />
Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover<br />
Verfasser:
2 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Projektbearbeitung<br />
RALF BACHMANN, Dipl.-Ing.<br />
Prof. Dr. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt <strong>und</strong> Dipl.-Forstwirt<br />
Beedenbostel, den 20.10.2010<br />
..................................................................<br />
Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 3<br />
_______________________________________________________________<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
______________________________________________________________________________________________<br />
1. Anlass 5<br />
2. Artenschutzrechtlicher Rahmen 6<br />
<strong>3.</strong> Untersuchungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag 7<br />
4. Geschützte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten im Betrachtungsraum 12<br />
4.1 Methodische Hinweise 12<br />
4.2 Bestandssituation 12<br />
5. Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigun-<br />
gen geschützter Arten 17<br />
6. Vorhabensbedingte Betroffenheit besonders oder streng geschützter Tier-<br />
<strong>und</strong> Pflanzenarten 19<br />
6.1 Schädigung oder Tötung von Individuen beziehungsweise Schädigung oder<br />
Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
geschützter Tierarten 19<br />
6.2 Schädigung oder Vernichtung von Individuen geschützter Pflanzenarten 22<br />
6.3 Störung von Individuen streng geschützter Tierarten <strong>und</strong> europäischer Vogel-<br />
arten 22<br />
7. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 25<br />
8. Bewertung der Verbotstatbestände <strong>und</strong> Befreiungsvoraussetzungen 28<br />
9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 45 BNatSchG 32<br />
9.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 32<br />
9.2 Fehlen zumutbarer Alternativen 36<br />
9.3 Erhaltungszustand der Populationen 37<br />
10. Resümee 39<br />
11. Quellenverzeichnis 40<br />
11.1 Literatur 40<br />
11.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 41
4 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Seite<br />
_________________________________________________________________________________________________________<br />
Tab. 3-1: Untersuchungsbedarf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages. 8<br />
Tab. 4-1: Geschützte Arten im Wirkraum des Vorhabens. 13<br />
Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
geschützter Arten. 17<br />
Tab. 6-1: Beeinträchtigung von Vorkommen geschützter Tierarten auf Flächen,<br />
die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />
werden. 20<br />
Tab. 6-2: Beeinträchtigung von Vorkommen geschützter Pflanzenarten auf Flächen,<br />
die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />
werden 22<br />
Tab. 7-1: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. 26<br />
Tab. 8-1: Beeinträchtigungen geschützter Arten <strong>und</strong> deren Bewertung. 28
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 5<br />
_______________________________________________________________<br />
1. Anlass<br />
Die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau<br />
des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover, beabsichtigt den Ausbau des Stichkanales<br />
nach Hildesheim (SKH), der vom <strong>Mitte</strong>llandkanal bei km 183,2 südlich von Sehnde in<br />
Richtung Hildesheim abzweigt. Die im Einfahrtsbereich zum Stichkanal Hildesheim<br />
gelegene Schleuse Bolzum wird aktuell bereits baulich an die genannten Verhältnisse<br />
angepasst. Für den Stichkanal sollen mit den vorliegenden Verfahren zum Streckenausbau<br />
bis zur Querung der B<strong>und</strong>esautobahn A 7 (SKH-km 11,990) <strong>und</strong> zum Neubau<br />
der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 die nächsten Voraussetzungen für den Ausbau geschaffen<br />
werden.<br />
In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache<br />
C-98/03 wurde festgestellt, dass die artenschutzrechtlichen Regelungen des seinerzeit<br />
gültigen B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie verstießen<br />
<strong>und</strong> in Teilen unwirksam waren. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
im Dezember 2007 novelliert. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher<br />
Belange werden seit 2006 üblicherweise so genannte artenschutzrechtliche<br />
Fachbeiträge erarbeitet.<br />
Das Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover hat das Landschaftsplanungsbüro<br />
Prof. Dr. Kaiser (Arbeitsgruppe Land & <strong>Wasser</strong>, Beedenbostel)<br />
mit der Erstellung des Artenschutzbeitrags für die oben genannten Vorhaben beauftragt.<br />
Als weitere vorhabensbezogene <strong>Umwelt</strong>gutachten wurden eine <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
(Landschaftsplanungsbüro Prof. Dr. Kaiser) sowie landschaftspflegerische<br />
Begleitpläne (Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück) erarbeitet.
6 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
2. Artenschutzrechtlicher Rahmen<br />
Der § 44 Abs. 1 BNatSchG schützt bestimmte Tiere <strong>und</strong> Pflanzen einschließlich <strong>ihre</strong>r<br />
Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten vor Zugriff <strong>und</strong> streng geschützte Arten sowie europäische<br />
Vogelarten zusätzlich vor erheblichen Störungen. Der § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />
stellt Handlungen im Rahmen von zulässigen Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft von<br />
den Zugriffs-, Besitz- <strong>und</strong> Vermarktungsverboten frei, sofern die betroffenen Arten<br />
nicht gleichzeitig streng geschützt sind, europäische Vogelarten umfassen oder im Anhang<br />
IV der FFH-Richtlinie verzeichnet sind. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> können sich<br />
artenschutzrechtliche Betrachtungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf solche<br />
Arten konzentrieren, die streng geschützt sind, europäische Vogelarten umfassen<br />
oder im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet sind. 1 Die Belange der übrigen geschützten<br />
Arten werden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt.<br />
Nach § 7 BNatSchG gelten folgende Arten als besonders geschützt:<br />
• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97<br />
(Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />
durch Überwachung des Handels) aufgeführt sind,<br />
• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind,<br />
• in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
(europäische Vogelarten),<br />
• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in der B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt<br />
sind.<br />
Von den vorgenannten besonders geschützten Arten gelten einige zusätzlich als streng<br />
geschützt:<br />
• Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,<br />
• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in der B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung (BArtSchV) als<br />
streng geschützt geführt werden.<br />
1 Alle im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichneten Arten sind gleichzeitig streng geschützt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 7<br />
_______________________________________________________________<br />
<strong>3.</strong> Untersuchungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />
Der Untersuchungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstreckt sich<br />
auf die im Einwirkungsbereich des Vorhabens 2 wildlebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />
der besonders <strong>und</strong> streng geschützten Arten. Da Störungsverbote nur die europäischen<br />
Vogelarten <strong>und</strong> die streng geschützten Arten betreffen, kann sich die Untersuchung für<br />
die übrigen geschützten Arten auf die unmittelbar vom Vorhaben bau- oder anlagebedingt<br />
in Anspruch genommenen Flächen beschränken. Da sich auch die Abgrenzung<br />
des Untersuchungsgebietes der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie an den vorhabensbedingten<br />
Störwirkungen von störempfindlichen Tierarten (im vorliegenden Fall Vogelarten)<br />
orientiert, ist dieses Untersuchungsgebiet ausreichend bemessen, um den artenschutzrechtlichen<br />
Fachbeitrag für die streng geschützten Arten erarbeiten zu können.<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass in Niedersachsen etwa 230 streng geschützte Arten <strong>und</strong><br />
etwa 800 besonders geschützte Arten vorkommen, ist es nicht sachgerecht, für jede Art<br />
<strong>und</strong> für jedes potenziell vorkommende Individuum eine Untersuchung durchzuführen<br />
(BAUCKLOH et al. 2007a, 2007b). Es ist nicht zumutbar, für jede Art den Nachweis des<br />
Nichtvorkommens zu erbringen. Eine Potenzialabschätzung mit der notwendigen Folge<br />
von nach der Rechtsprechung zulässigen “worst-case-Untersuchungen” ist in vielen<br />
Fällen ausreichend (BSI 2006). Es ist zu ermitteln, welche Arten aufgr<strong>und</strong> der bestehenden<br />
Nutzung, der Vorkenntnisse <strong>und</strong> der Verbreitung der Arten im Planungsraum<br />
voraussichtlich zu erwarten sind. Die Tab. 3-1 leitet vor diesem Hintergr<strong>und</strong> den Untersuchungsbedarf<br />
des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages verbal-argumentativ ab.<br />
Danach ergibt sich ein besonderer Untersuchungsbedarf für folgende Artengruppen:<br />
• Fledermäuse,<br />
• Feldhamster (nur Berücksichtigung vorhandener Daten),<br />
• Vögel,<br />
• Reptilien,<br />
• Amphibien,<br />
• Libellen,<br />
• Tagfalter,<br />
• Weichtiere.<br />
2 Der Einwirkungsbereich <strong>und</strong> die potenziellen Wirkfaktoren des Vorhabens wurden im Rahmen der<br />
Klärung des Untersuchungsumfanges für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie ermittelt <strong>und</strong> abgestimmt.
8 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Tab. 3-1: Untersuchungsbedarf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.<br />
In Spalte 2 wird das mögliche Vorkommen der in Niedersachsen nach THEUNERT (2008a, 2008b) vorkommenden<br />
streng beziehungsweise europäisch geschützten Arten diskutiert.<br />
Artengruppen mit<br />
Vorkommen<br />
geschützter Arten<br />
Vorkommen streng/europäisch<br />
geschützter Arten im Einwirk-<br />
ungsbereich des Vorhabens<br />
Fledermäuse Es sind potenzielle Habitate im<br />
Wirkraum des Vorhabens<br />
vorhanden (Wälder, Feldgehölze<br />
<strong>und</strong> Hecken, Gewässer, Bauwerke).<br />
Im Wirkraum sind mehrere streng<br />
geschützte Arten zu erwarten.<br />
Feldhamster <strong>und</strong><br />
sonstige Säugetiere<br />
Das Vorkommen des Feldhamsters<br />
im Vorhabensgebiet ist bekannt <strong>und</strong><br />
im Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />
möglich.<br />
Das Vorkommen weiterer streng geschützter<br />
Säugetiere (Wolf, Wildkatze,<br />
Luchs, Biber, Fischotter, Großer<br />
Tümmler <strong>und</strong> Schweinswal) ist<br />
aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Verbreitungsareals<br />
auszuschließen beziehungsweise<br />
aufgr<strong>und</strong> der Habitatausstattung<br />
nicht anzunehmen. Bezüglich der<br />
Haselmaus liegt das Vorhabensgebiet<br />
zwar gr<strong>und</strong>sätzlich im Verbreitungsgebiet<br />
der Art (vergleiche<br />
OLDIGS & MÜLLER-STIESS o. J.,<br />
THEUNERT 2008b), doch hat das<br />
Scoping-Verfahren keinen Erhebungsbedarf<br />
für diese Art ergeben.<br />
Vögel Im Wirkraum sind zahlreiche europäisch<br />
geschützte Vogelarten zu<br />
erwarten.<br />
Reptilien Das Vorkommen der streng geschützten<br />
Zauneidechse ist<br />
aufgr<strong>und</strong> des Verbreitungsareals<br />
<strong>und</strong> der Habitatausstattung im<br />
Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />
eher unwahrscheinlich, aber<br />
möglich.<br />
Amphibien Im Wirkraum ist das Vorkommen<br />
von Laichhabitaten (Vermehrungsstätten)<br />
<strong>und</strong> potenzieller Winterquartiere<br />
(Ruhestätten) streng geschützter<br />
Arten möglich.<br />
Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />
Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />
sind Kenntnisse der örtlichen<br />
Fledermausbestände erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.<br />
Feldhamster: Die Art besiedelt in der<br />
Regel von Jahr zu Jahr wechselnde<br />
Flächen, so dass aus der<br />
Bestandssituation eines Jahres nicht<br />
darauf zurückgeschlossen werden kann,<br />
ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zum<br />
Zeitpunkt des Eingriffes betroffen sein<br />
werden. In einem solchen Fall ist<br />
vorsorglich anhand der Habitatausstattung<br />
des Raumes zu beurteilen, ob das<br />
Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
geschützter Arten schädigen kann.<br />
Detailuntersuchungen zu den Artvorkommen<br />
sind zu diesem Zweck nicht erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus der Auswertung vorhandener<br />
Daten für die<br />
<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.<br />
Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />
ist die Kenntnis der örtlichen<br />
Brutvogelbestände erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.<br />
Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />
ist die Kenntnis der örtlichen<br />
Reptilienvorkommen erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.<br />
Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />
ist die Kenntnis der örtlichen<br />
Amphibienvorkommen erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 9<br />
_______________________________________________________________<br />
Artengruppen mit<br />
Vorkommen<br />
geschützter Arten<br />
Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />
Vorkommen streng/europäisch<br />
geschützter Arten im Einwirk-<br />
ungsbereich des Vorhabens<br />
Das Vorkommen streng geschützter<br />
Arten (Stör, Nordseeschnäpel) ist<br />
aufgr<strong>und</strong> der Habitatausstattung<br />
auszuschließen<br />
Tagfalter Im Wirkraum ist das Vorkommen<br />
streng geschützter Arten möglich.<br />
Nachtfalter Das Vorkommen von in Niedersachsen<br />
nachgewiesenen streng geschützten<br />
Nachtfalterarten im Wirkraum<br />
des Vorhabens ist aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>ihre</strong>s Verbreitungsbildes in Niedersachsen<br />
oder <strong>ihre</strong>r Habitatansprüche<br />
eher unwahrscheinlich. Das<br />
Scoping-Verfahren hat keinen Erhe-<br />
bungsbedarf für diese Art ergeben.<br />
Käfer Die Bestandssituation der Käfer in<br />
der Region ist unzureichend erforscht.<br />
Daher muss vorsorglich<br />
davon ausgegangen werden, dass<br />
einige streng geschützte Arten tatsächlich<br />
in der Region vorkommen<br />
können. Da aber im unmittelbaren<br />
Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />
kein stark dimensioniertes Totholz<br />
vorhanden ist, sind totholzbewohnende<br />
Arten im unmittelbaren Einwirkungsbereich<br />
des Vorhabens<br />
nicht zu erwarten.<br />
Die Betroffenheit streng geschützter<br />
<strong>Wasser</strong>käferarten drängt sich nicht<br />
auf, da als Habitate geeignete, naturnahe<br />
Gewässer vom Vorhaben<br />
Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />
ist die Kenntnis der örtlichen<br />
Tagfalterbestände erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
nicht betroffen sind.<br />
Hautflügler In Niedersachsen treten keine ���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
streng geschützten Arten auf. gegeben.<br />
Libellen Im Wirkraum ist das Vorkommen Zur sachgerechten Bearbeitung des Arten-<br />
streng geschützter Arten eher unschutzbeitrag ist die Kenntnis der örtlichen<br />
wahrscheinlich, aber möglich. Libellenvorkommen erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.
10 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Artengruppen mit<br />
Vorkommen<br />
geschützter Arten<br />
Vorkommen streng/europäisch<br />
geschützter Arten im Einwirk-<br />
ungsbereich des Vorhabens<br />
Heuschrecken Das Vorkommen der streng geschützte<br />
Heideschrecke im Wirkraum<br />
des Vorhabens ist aufgr<strong>und</strong><br />
des Verbreitungsareals <strong>und</strong> der Habitatausstattung<br />
auszuschließen<br />
(vergleiche THEUNERT 2008b).<br />
Spinnentiere Die Bestandssituation der Spinnen<br />
in der Region ist unzureichend erforscht.<br />
Das Vorkommen der in Niedersachsen<br />
nachgewiesenen drei<br />
streng geschützten Arten im Wirkraum<br />
des Vorhabens ist aufgr<strong>und</strong><br />
<strong>ihre</strong>s Verbreitungsbildes in Niedersachsen<br />
aber sehr unwahrscheinlich<br />
<strong>und</strong> nicht zu erwarten (vergleiche<br />
THEUNERT 2008b).<br />
Krebse Typische Lebensräume der in Niedersachsen<br />
vorkommenden streng<br />
geschützten Arten werden vom Vorhaben<br />
nicht beeinträchtigt (verglei-<br />
che THEUNERT 2008b).<br />
Weichtiere Die Bestandssituation der Weichtiere<br />
in der Region ist unzureichend<br />
erforscht. Bei drei der vier in Niedersachsen<br />
vorkommenden streng<br />
geschützten Arten werden jedoch<br />
entweder typische Lebensräume<br />
vom Vorhaben nicht beeinträchtigt<br />
oder das Verbreitungsareal der Arten<br />
liegt nicht im Vorhabensgebiet<br />
(vergleiche THEUNERT 2008b).<br />
Ein Vorkommen der streng geschützten<br />
Abgeplatteten Teichmuschel<br />
am Stichkanal ist nicht auszu-<br />
schließen.<br />
Stachelhäuter Das Vorkommen des Sonnensterns<br />
als einziger in Niedersachsen streng<br />
geschützter Art ist auf die Küste<br />
beschränkt, so dass sein Vorkommen<br />
im Wirkraum des Vorhabens<br />
Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
auszuschließen ist.<br />
Vorkommen streng geschützter<br />
Pflanzenarten sind im Wirkraum<br />
nicht zu erwarten (vergleiche MÜL-<br />
LER 2001, GARVE 2007, THEUNERT<br />
2008a).<br />
Moose In Niedersachsen treten keine<br />
streng geschützten Arten auf.<br />
Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />
ist die Kenntnis der örtlichen<br />
Vorkommen geschützter Weichtiere erforderlich.<br />
���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />
der aus den Bestandserhebungen für<br />
die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
abgedeckt wird.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 11<br />
_______________________________________________________________<br />
Artengruppen mit<br />
Vorkommen<br />
geschützter Arten<br />
Vorkommen streng/europäisch<br />
geschützter Arten im Einwirk-<br />
ungsbereich des Vorhabens<br />
Flechten Die als einzige Art streng geschützte<br />
Echte Lungenflechte (Lobaria pulmonaria)<br />
war in Niedersachsen in<br />
<strong>ihre</strong>m Vorkommen auf das Berg-<br />
<strong>und</strong> Hügelland beschränkt (HAUCK<br />
1996). Die Art ist jedoch seit etwa<br />
100 Jahren nicht mehr nachgewiesen<br />
<strong>und</strong> ein Vorkommen im Wirkraum<br />
des Vorhabens ist sehr un-<br />
wahrscheinlich (THEUNERT 2008a).<br />
Pilze In Niedersachsen treten keine<br />
streng geschützten Arten auf<br />
(THEUNERT 2008a).<br />
Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.<br />
���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />
gegeben.
12 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
4. Geschützte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />
im Betrachtungsraum<br />
4.1 Methodische Hinweise<br />
Im Rahmen der Bestandsaufnahmen wurden die Artengruppen berücksichtigt, für die<br />
in Kap. 3 ein besonderer Untersuchungsbedarf festgestellt wurde. Eine Dokumentation<br />
der Bestandserfassungen einschließlich des methodischen Vorgehens enthält die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
(BACHMANN et al. 2010).<br />
Die Aufstellung in Tab. 4-1 führt neben den vorrangig zu betrachtenden europarechtlich<br />
beziehungsweise streng geschützten Arten auch die sonstigen besonders geschützten<br />
Arten auf, die bei den Bestandsaufnahmen im Untersuchungsgebiet festgestellt<br />
wurden. Dies erfolgt als ergänzende Übersicht zum vorgef<strong>und</strong>enen Artenspektrum<br />
<strong>und</strong> im Hinblick auf deren mögliche vorhabensbedingte Betroffenheit, welche im<br />
Rahmen der Eingriffsbetrachtung in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie <strong>und</strong> vor allem<br />
bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung in den landschaftspflegerischen Begleitplänen<br />
behandelt wird.<br />
4.2 Bestandssituation<br />
Im Rahmen der Bestandsaufnahmen im gesamten Untersuchungsgebiet 3 wurden die in<br />
Tab. 4-1 zusammengestellten geschützten Arten festgestellt. Es handelt sich insgesamt<br />
um 177 besonders geschützte Arten, von denen 25 zusätzlich als streng geschützt eingestuft<br />
sind. Bei 72 Arten handelt es sich um europäische Vogelarten, bei 14 Arten um<br />
solche des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Der streng geschützte Feldhamster wurde<br />
zwar nicht konkret nachgewiesen, jedoch stellen die Ackerflächen im Umfeld des Kanales<br />
günstige Habitate im Verbreitungsgebiet der Art dar, so dass mit Vorkommen zu<br />
rechnen ist.<br />
Nester geschützter Waldameisen wurden im Rahmen der flächendeckend durchgeführten<br />
Erfassung der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in den von Flächeninanspruchnahme<br />
betroffenen Bereichen des Untersuchungsgebietes nicht festgestellt. Ebenfalls nicht<br />
festgestellt wurden geschützte Moosarten.<br />
3 Das in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie dokumentierte Untersuchungsgebiet mit Erhebungen zu Tier-<br />
<strong>und</strong> Pflanzenarten umfasst auch das Umfeld des Stichkanals südlich der B<strong>und</strong>esautobahn A 7, der nicht<br />
Gegenstand der vorliegenden Planfeststellungsverfahren ist.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 13<br />
_______________________________________________________________<br />
Tab. 4-1: Geschützte Arten im Wirkraum des Vorhabens.<br />
Schutz: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, IV = Art des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtlinie, VS = europäische Vogelart gemäß Vogelschutzrichtlinie.<br />
Art<br />
gesetzlicher Schutz<br />
Säugetiere<br />
Eptesicus serotinus – Breitflügelfledermaus §§, IV<br />
Myotis brandtii – Brandtfledermaus §§, IV<br />
Myotis dasycneme - Teichfledermaus §§, IV<br />
Myotis daubentonii – <strong>Wasser</strong>fledermaus §§, IV<br />
Myotis myotis - Großes Mausohr §§, IV<br />
Myotis mystacinus - Bartfledermaus §§, IV<br />
Myotis nattereri – Fransenfledermaus §§, IV<br />
Nyctalus leisleri – Kleinabendsegler §§, IV<br />
Nyctalus noctula – Abendsegler §§, IV<br />
Pipistrellus nathusii – Rauhautfledermaus §§, IV<br />
Pipistrellus pipistrellus – Zwergfledermaus §§, IV<br />
Plecotus auritus / Plecotus austriacus – Langohr §§, IV<br />
Cricetus cricetus– Feldhamster §§, IV<br />
Vögel<br />
Acrocephalus palustris – Sumpfrohrsänger §, VS<br />
Actitis hypoleucos – Flussuferläufer §§, VS<br />
Aegithalos caudatus – Schwanzmeise §, VS<br />
Alauda arvensis – Feldlerche §, VS<br />
Alcedo atthis – Eisvogel §§, VS<br />
Anas platyrhynchos – Stockente §, VS<br />
Apus apus – Mauersegler §, VS<br />
Ardea cinerea – Graureiher §, VS<br />
Buteo buteo – Mäusebussard §§, VS<br />
Aythya fuligula – Reiherente §, VS<br />
Carduelis cannabina – Bluthänfling §, VS<br />
Carduelis carduelis – Stieglitz §, VS<br />
Carduelis chloris – Grünling §, VS<br />
Certhia brachydactyla – Gartenbaumläufer §, VS<br />
Circus aeruginosus – Rohrweihe §§, VS<br />
Coccothraustes coccothraustes – Kernbeißer §, VS<br />
Columba palumbus – Ringeltaube §, VS<br />
Corvus corone – Aaskrähe §, VS<br />
Corvus corax – Kolkrabe §, VS<br />
Coturnix coturnix – Wachtel §, VS<br />
Delichon urbica – Mehlschwalbe §, VS<br />
Dendrocopus major - Buntspecht §, VS<br />
Dendrocopus medius - <strong>Mitte</strong>lspecht §§, VS<br />
Dendrocopus minor - Kleinspecht §, VS<br />
Dryocopus martius – Schwarzspecht §§, VS<br />
Emberiza citrinella – Goldammer §, VS<br />
Emberiza schoeniclus – Rohrammer §, VS<br />
Erithacus rubecula – Rotkehlchen §, VS<br />
Falco tinnunculus – Turmfalke §§, VS<br />
Ficedula hipoleuca – Trauerschnäpper §, VS<br />
Fringilla coelebs – Buchfink §, VS<br />
Garrulus glandarius – Eichelhäher §, VS<br />
Hippolais icterina – Gelbspötter §, VS<br />
Hir<strong>und</strong>o rustica – Rauchschwalbe §, VS
14 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Art<br />
gesetzlicher Schutz<br />
Lanius collurio – Neuntöter §, VS<br />
Larus ridib<strong>und</strong>us – Lachmöwe §, VS<br />
Locustella naevia – Feldschwirl §, VS<br />
Luscinia megarhynchos – Nachtigall §, VS<br />
Milvus milvus – Rotmilan §§, VS<br />
Motacilla flava – Schafstelze §, VS<br />
Muscicapa striata – Grauschnäpper §, VS<br />
Parus caeruleus – Blaumeise §, VS<br />
Parus major – Kohlmeise §, VS<br />
Parus montanus – Weidenmeise §, VS<br />
Parus palustris – Sumpfmeise §, VS<br />
Passer domesticus – Haussperling §, VS<br />
Passer montanus – Feldsperling §, VS<br />
Perdix perdix – Rebhuhn §, VS<br />
Phalacrocorax carbo - Kormoran §, VS<br />
Phasianus colchicus – Fasan §, VS<br />
Phoenicurus ochruros – Hausrotschwanz §, VS<br />
Phylloscopus collybita – Zilpzalp §, VS<br />
Phylloscopus sibilatrix – Waldlaubsänger §, VS<br />
Phylloscopus trochilus – Fitis §, VS<br />
Pica pica – Elster §, VS<br />
Picoides major – Buntspecht §, VS<br />
Picoides minor – Kleinspecht §, VS<br />
Picus viridis – Grünspecht §§, VS<br />
Prunella modularis – Heckenbraunelle §, VS<br />
Regulus ignicapillus – Sommergoldhähnchen §, VS<br />
Serinus serinus – Girlitz §, VS<br />
Sitta europaea – Kleiber §, VS<br />
Sturnus vulgaris – Star §, VS<br />
Sylvia atricapilla – Mönchsgrasmücke §, VS<br />
Sylvia borin – Gartengrasmücke §, VS<br />
Sylvia communis – Dorngrasmücke §, VS<br />
Sylvia curruca – Klappergrasmücke §, VS<br />
Troglodytes troglodytes – Zaunkönig §, VS<br />
Turdus merula – Amsel §, VS<br />
Turdus philomelos – Singdrossel §, VS<br />
Turdus pilaris – Wacholderdrossel §, VS<br />
Vanellus vanellus – Kiebitz §§, VS<br />
Reptilien<br />
Zootoca vivipara – Waldeidechse §<br />
Amphibien<br />
Bufo bufo – Erdkröte §<br />
Rana kl. esculenta – Teichfrosch §<br />
Rana temporaria – Grasfrosch §<br />
Triturus alpestris – Bergmolch §<br />
Tagfalter<br />
Coenonympha pamphilus - Kleiner Heufalter §<br />
Colias hyale – Goldene Acht §<br />
Lycaena phlaeas - Kleiner Feuerfalter §<br />
Polyommatus icarus - Gemeiner Bläuling §<br />
Libellen<br />
Aeshna cyanea – Blaugrüne Mosaikjungfer §
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 15<br />
_______________________________________________________________<br />
Art<br />
gesetzlicher Schutz<br />
Anax imperator – Große Königslibelle §<br />
Brachytron pratense – Früher Schilfjäger §<br />
Calopteryx splendens – Gebänderte Prachtlibelle §<br />
Coenagrion puella – Hufeisen-Azurjungfer §<br />
Cordulia aenea – Gemeine Smaragdlibelle §<br />
Enallagma cyathigerum – Becher-Azurjungfer §<br />
Erythromma najas – Großes Granatauge §<br />
Gomphus vulgatissimus – Gemeine Keiljungfer §<br />
Ischnura elegans – Gemeine Pechlibelle §<br />
Lestes viridis – Weidenjungfer §<br />
Libellula quadrimaculata – Vierfleck §<br />
Ophiogomphus cecilia – Grüne Keiljungfer §§, IV<br />
Orthetrum cancellatum – Gemeiner Blaupfeil §<br />
Platycnemis pennipes – Gemeine Federlibelle §<br />
Pyrrhosoma nymphula – Frühe Adonislibelle §<br />
Sympetrum flaveolum – Gefleckte Heidelibelle §<br />
Sympetrum sanguineum – Blutrote Heidelibelle §<br />
Sympetrum vulgatum – Gemeine Heidelibelle §<br />
Käfer<br />
Carabus coriaceus §<br />
Carabus nemoralis §<br />
Plagionotus detritus §<br />
Hautflügler<br />
Andrena bicolor §<br />
Andrena carantonica §<br />
Andrena chrysosceles §<br />
Andrena cineraria §<br />
Andrena clarkella §<br />
Andrena flavipes §<br />
Andrena fulva §<br />
Andrena haemorrhoa §<br />
Andrena helvola §<br />
Andrena minutula §<br />
Andrena nigroaenea §<br />
Andrena praecox §<br />
Andrena subopaca §<br />
Andrena vaga §<br />
Anthophora furcata §<br />
Anthophora plumipes §<br />
Bombus hortorum §<br />
Bombus hypnorum §<br />
Bombus lapidarius §<br />
Bombus pascuorum §<br />
Bombus pratorum §<br />
Bombus terrestris §<br />
Chelostoma campanularum §<br />
Chelostoma florisomne §<br />
Chelostoma rapunculi §<br />
Epeoloides coecutiens §<br />
Halictus tumulorum §<br />
Heriades truncorum §<br />
Hylaeus annularis §<br />
Hylaeus communis §
16 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Art<br />
gesetzlicher Schutz<br />
Hylaeus confusus §<br />
Hylaeus hyalinatus §<br />
Hylaeus pectoralis §<br />
Lasioglossum calceatum §<br />
Lasioglossum fulvicorne §<br />
Lasioglossum morio §<br />
Lasioglossum pauxillum §<br />
Lasioglossum semilucens §<br />
Lasioglossum villosulum §<br />
Macropis europaea §<br />
Megachile willughbiella §<br />
Nomada flavoguttata §<br />
Nomada fucata §<br />
Osmia rufa §<br />
Osmia spinulosa §<br />
Psithyrus bohemicus §<br />
Sphecodes ephippius §<br />
Weichtiere<br />
Anodonta anatina – Flache Teichmuschel* §<br />
Anodonta cygnea – Gewöhnliche Teichmuschel* §<br />
Pseudanodonta complanata - Abgeplattete Teichmuschel* §§<br />
Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />
(Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche Akelei) (vermutlich synanthrop) §<br />
Campanula latifolia – Breitblättrige Glockenblume §<br />
Centaurium pulchellum – Kleines Tausendgüldenkraut §<br />
Dianthus armeria – Raue Nelke §<br />
Epipactis helleborine – Breitblättrige Stendelwurz §<br />
Iris pseudacorus – Sumpf-Schwertlilie §<br />
Listera ovata – Großes Zweiblatt §<br />
Nuphar lutea – Gelbe Teichrose §<br />
Nymphaea alba – Weiße Seerose §<br />
Primula elatior – Hohe Schlüsselblume §<br />
Primula veris – Echte Schlüsselblume §<br />
(Ranunculus lingua – Zungen-Hahnenfuß) (vermutlich synanthrop) §<br />
* Diese Arten wurden nur im Kanalabschnitt südlich der Autobahnbrücke nachgewiesen, in dem im<br />
Rahmen dieses Verfahrens keine Umgestaltungen vorgesehen sind.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 17<br />
_______________________________________________________________<br />
5. Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von<br />
Beeinträchtigungen geschützter Arten<br />
In Tab. 5-1 sind die wesentlichen Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen geschützter Arten zusammengestellt (siehe auch Kap. 5.2.3<br />
der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie). Im Sinne des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes<br />
gilt dies für alle Arten. Eine ausführlichere Beschreibung der Vorkehrungen<br />
erfolgt im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung.<br />
Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen<br />
geschützter Arten.<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
- Einsatz von Baumaschinen, -geräten <strong>und</strong> -fahrzeugen,<br />
die den einschlägigen technischen Vorschriften<br />
<strong>und</strong> Verordnungen entsprechen<br />
- Transport der Aushubmassen <strong>und</strong> des neuen<br />
Deckwerkmaterials zum überwiegenden Teil über<br />
den Schiffsweg<br />
- Gehölzrodungen <strong>und</strong> Fällarbeiten nur außerhalb<br />
der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober<br />
- Beseitigung von Röhricht in den Uferzonen nicht<br />
vom 1. März bis 30. September<br />
fachgerechtes Umpflanzen (Entnahme, Sicherung<br />
<strong>und</strong> Wiedereinpflanzen nach Böschungsumgestaltung)<br />
von Teilen wertvoller grasig-krautiger<br />
Vegetationsbestände am Kanal, die in Umgestaltungsbereichen<br />
liegen – zum Beispiel feuchte<br />
Hochstaudenfluren am Kanalufer nördlich der<br />
Brücke 385 bei Lühnde<br />
Umsiedelung von Beständen geschützter <strong>und</strong><br />
gleichzeitig gemäß Roter Liste gefährdeter Pflanzenarten<br />
vor der Inanspruchnahme der Flächen in<br />
den Umgestaltungsbereichen auf geeignete Er-<br />
satzstandorte<br />
vor Baumfällarbeiten Untersuchung älterer<br />
Bäume auf Baumhöhlen <strong>und</strong> mögliche<br />
Fledermausquartiere; gegebenenfalls Sicherung<br />
<strong>und</strong> Umsiedelung gef<strong>und</strong>ener Tiere durch<br />
fachk<strong>und</strong>iges Personal,<br />
analoges Vorgehen vor dem Abriss von Brückenbauwerken<br />
positive Effekte auf geschützte Arten<br />
Minderung der Belastung (Schadstoffe, Lärm,<br />
Beunruhigung) aller im Wirkraum vorkommender<br />
geschützten Arten<br />
Schutz der geschützten Niststätten von Vögeln,<br />
von Tages- <strong>und</strong> Zwischenquartieren von Fledermäusen<br />
sowie sonstiger Lebensräume geschützter<br />
Arten, keine Zerstörung von Tierhabi-<br />
taten während der Vermehrungszeiten der Tiere<br />
Minderung der Beeinträchtigung besonderer Lebensräume<br />
beziehungsweise Lebensstätten stark<br />
gefährdeter <strong>und</strong> geschützter Arten<br />
Erhalt der Pflanzenarten<br />
Vermeidung von Individuenverlusten der geschützen<br />
Arten
18 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Art der Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung oder Verminderung<br />
von Beeinträchtigungen<br />
notwendige Abholzungen zeitlich versetzt, das<br />
heißt sukzessive mit Baufortschritt beim mehrjährigen<br />
Streckenausbau des Kanales durchfüh-<br />
ren<br />
- möglichst Konzentration besonders lärmintensiver<br />
<strong>und</strong> flächenbeanspruchender Arbeiten außerhalb<br />
der Hauptbrutzeit von Vögeln (April bis Juli)<br />
- kein störintensiver Baubetrieb 4 in dieser Zeit im<br />
Nahbereich der Brutplätze streng geschützter Vogelarten<br />
(im vorliegenden Fall Grünspecht <strong>und</strong><br />
Mäusebussard, insgesamt vier baufeldnahe Vorkommen);<br />
- zeitliche Ausweitung der Baueinschränkungen<br />
zum Erhalt des Standortes der Graureiher-<br />
Kolonie südlich der Brücke 388: keine Rodungs-<br />
<strong>und</strong> störintensiven Bauarbeiten 5 mindestens<br />
zwischen Ende Januar / Anfang Februar <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong><br />
/ Ende Juni (abhängig von der Witterungslage<br />
<strong>und</strong> damit des Beginns der Koloniebesiedelung,<br />
Brut <strong>und</strong> Jungvogelaufzucht)<br />
- fachgerechte Überprüfung von geplanten Baustelleneinrichtungsflächen<br />
auf Feldhamstervorkommen<br />
vor Baubeginn<br />
- Prüfung, ob bei Hamster-Vorkommen ein Ausweichen<br />
auf Alternativflächen für die Baustelleneinrichtung<br />
möglich ist, andernfalls fachgerechte<br />
Umsiedlung der Tiere aus dem Baufeld auf geeignete<br />
Flächen<br />
- vorbeugend „nicht hamstergerechte“ Bewirtschaftung<br />
der zu beansprucheden Ackerflächen<br />
(zum Beispiel über die Wahl der Feldfrüchte) im<br />
Baufeld im Wirtschaftsjahr vor Einrichtung der<br />
Baustelle, um die Hamster zu vergrämen<br />
Schutz verbleibender Gehölzbestände <strong>und</strong> sonstiger<br />
Vegetationsbestände vor Beschädigungen in<br />
der Bauphase gemäß DIN 18 920, ökologische<br />
Baubegleitung<br />
positive Effekte auf geschützte Arten<br />
Verringerung des Umfanges gleichzeitig entlang<br />
des Kanales verloren gehender Tierlebensräume<br />
Verminderung von Störungen während der Brutzeit<br />
der Vögel, Schutz geschützter Niststätten<br />
von Vögeln während der Vermehrungszeiten der<br />
Tiere<br />
Vermeidung von Individuenverlusten der stark<br />
gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützen Art<br />
Erhalt wertvoller Tier- <strong>und</strong> Pflanzenlebensräume<br />
<strong>und</strong> damit potenzieller Lebensräume geschützter<br />
Arten<br />
4 Besonders lärmintensive Bauarbeiten wie Ramm- <strong>und</strong> Sprengarbeiten sowie Steinschüttungen.<br />
5 Siehe vorstehende Fußnote.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 19<br />
_______________________________________________________________<br />
6. Vorhabensbedingte Betroffenheit besonders oder streng<br />
geschützter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />
Die nachfolgenden Darstellungen setzen voraus, dass die in Kap. 5 beschriebenen Vorkehrungen<br />
zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen geschützter<br />
Arten beachtet werden.<br />
6.1 Schädigung oder Tötung von Individuen beziehungsweise Schädigung oder<br />
Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
geschützter Tierarten<br />
Im Bereich der Flächen, die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch<br />
genommen werden (siehe Karte 8 der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie sowie Kartendarstellung<br />
der landschaftspflegerischen Begleitpläne), wurden in mehreren Bereichen<br />
geschützte Tierarten festgestellt. In Tab. 6-1 sind die Beeinträchtigung zusammengestellt,<br />
durch die es zu einer Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
solcher geschützter Tierarten kommen kann.
20 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Tab. 6-1: Beeinträchtigungen von Vorkommen geschützter Tierarten auf Flächen,<br />
die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Schutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt, IV = Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />
VS = europäische Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie.<br />
Gefährdungsgrad für Niedersachsen / Region Berg- <strong>und</strong> Hügelland (ALTMÜLLER 1983, HECKENROTH 1991,<br />
KRÜGER & OLTMANNS 2007, LOBENSTEIN 2004, THEUNERT 2002): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />
3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen; D = Daten defizitär, keine Einstufung möglich; V = Art<br />
der Vorwarnliste - = nicht gefährdet, x = keine Rote Liste für Niedersachsen vorhanden.<br />
geschützte Art Schutz-<br />
status<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Brandtfledermaus<br />
Bartfledermaus<br />
Teichfledermaus<br />
<strong>Wasser</strong>fledermaus<br />
Großes Mausohr<br />
Fransenfledermaus<br />
Kleinabendsegler<br />
Abendsegler<br />
Rauhautfledermaus<br />
Zwergfledermaus<br />
Langohr<br />
Mäusebussard<br />
Grünspecht<br />
Neuntöter<br />
Nachtigall<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, IV<br />
§§, VS<br />
§§, VS<br />
§, VS<br />
§, VS<br />
Gefähr-<br />
dungs-<br />
grad<br />
Vorkommen, Status,<br />
Bestandsgröße<br />
europarechtlich oder streng geschützte Arten<br />
2<br />
2<br />
2<br />
D<br />
3<br />
2<br />
2<br />
1<br />
2<br />
-<br />
-<br />
V/2<br />
-<br />
3<br />
3<br />
3<br />
potenzielle Tages-/Zwischenquartiere.<br />
ältere Bäume entlang<br />
des Kanales sowie Teile<br />
von abzureißenden Brückenbauwerken<br />
jeweils 1 Brutrevier im Bereich<br />
“Tiefer Einschnitt” bei Lühnde<br />
1 Brutrevier im Ausbauabschnitt<br />
zwischen den Brücken<br />
Nr. 385 <strong>und</strong> 386<br />
Eisvogel §§, VS 3 1 Brutrevier am Kanal im Ausbauabschnitt<br />
zwischen den<br />
Brücken Nr. 391 <strong>und</strong> 392<br />
Graureiher §, VS - Koloniestandort am Stichkanal<br />
südlich der Brücke 388 bei<br />
Algermissen (Ostseite)<br />
sonstige Brutvögel<br />
mit Gehölzbindung<br />
bei der<br />
Brutplatzwahl<br />
§, VS - Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate im<br />
Bereich der gesamten Baufelder<br />
entlang des Kanales<br />
Grüne Keiljungfer §§, IV 1 einmalig festgestelltes Vorkommen<br />
der im Wirkraum<br />
nicht bodenständigen Art am<br />
Kanalufer (feuchte Hochstaudenfluren)<br />
unmittelbar nördlich<br />
der Brücke 385 bei Lühnde<br />
Art <strong>und</strong> Umfang der<br />
Beeinträchtigung<br />
Verlust potenzieller Quartiere<br />
durch Gehölzfällung in den<br />
Baufeldern entlang des gesamten<br />
Ausbauabschnittes<br />
des Kanales <strong>und</strong> durch Abriss<br />
der fünf Brückenbauwerke<br />
Verlust von nistplatznahen<br />
Habitatstrukturen, vor allem<br />
großflächige Gehölzbeseitigungen<br />
Verlust eines Nistplatzes im<br />
Uferbereich durch vollständigen<br />
Umbau der Kanalbö-<br />
schungen<br />
Verlust von langjährig genutzten<br />
Horstbäumen durch die<br />
Gehölzfällungen am Kolonie-<br />
standort<br />
umfassende <strong>und</strong> großflächige<br />
Verluste der Habitate (vor allem<br />
Gehölzbestände) in einem<br />
an Ausweichhabitaten defizitä-<br />
ren Raum<br />
Vegetationsverluste im Zuge<br />
der Böschungsumgestaltung -<br />
es ist keine Fortpflanzungsstätte<br />
der Art betroffen <strong>und</strong><br />
keine Beeinträchtigung gegeben.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 21<br />
_______________________________________________________________<br />
geschützte Art Schutz-<br />
status<br />
Gefähr-<br />
dungs-<br />
grad<br />
Vorkommen, Status,<br />
Bestandsgröße<br />
Art <strong>und</strong> Umfang der<br />
Beeinträchtigung<br />
sonstige besonders, aber nicht europarechtlich oder streng geschützte Arten<br />
Waldeidechse § - Gesamtlebensraum der Art:<br />
vor allem Kanalböschungen<br />
<strong>und</strong> sonstige<br />
Gehölzrandzonen<br />
Kleiner Heufalter<br />
Goldene Acht<br />
Kleiner Feuerfalter<br />
Gemeiner Bläuling<br />
Libellen (mehrere<br />
geschützte Arten)<br />
Wildbienen (zahlreiche<br />
geschützte<br />
Arten)<br />
Plagionotus detritus<br />
(Bockkäferart)<br />
§<br />
§<br />
§<br />
§<br />
-<br />
V<br />
-<br />
-<br />
Kanalrandbereiche als Gesamtlebensraum<br />
§ -, 3, 1 Kanalzonen mit ausgeprägter<br />
<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation<br />
(unmittelbar nördlich Brücke<br />
§ 2, 3,<br />
G, V /<br />
1, 2, 3,<br />
G, V, -<br />
385 bei Lühnde)<br />
Kanalrandbereiche als Gesamtlebensraum<br />
§ x Vorkommen in Kanal- <strong>und</strong><br />
Waldrandzonen zwischen<br />
Brücke 391 <strong>und</strong> Bauende -<br />
ältere, gut besonnte, anbrüchige<br />
Kronen von Eichen <strong>und</strong><br />
Buchen<br />
Verlust von Habitaten <strong>und</strong><br />
Unterbrechung von kanalbegleitenden<br />
Vegetationsflächen<br />
als Ausbreitungskorridor durch<br />
Gehölz- <strong>und</strong> sonstige Vegetationsbeseitigung<br />
(Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenfluren)<br />
Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
sowie Gehölzbeständen<br />
als Habitate, Beeinträchtigung<br />
der mikroklimatischen<br />
Habitatbedingungen<br />
infolge großflächiger Gehölz-<br />
verluste<br />
Beseitigung der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />
Ufervegetation<br />
Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
sowie Gehölzbeständen<br />
als Habitate, Beeinträchtigung<br />
der mikroklimatischen<br />
Habitatbedingungen<br />
infolge großflächiger Gehölz-<br />
verluste<br />
Verlust potenzieller Habitatbäume<br />
durch Baumfällungen<br />
Darüber hinaus ist nicht gänzlich auszuschließen, dass in der Regel an jährlich wechselnden<br />
Stellen Tierarten folgender Artengruppen betroffen sein können:<br />
• Sonstige Säugetiere (nur besonders geschützte Arten) vor allem im Wald, in sonstigen<br />
Gehölz- <strong>und</strong> auf Brachflächen,<br />
• Amphibien (nur besonders geschützte Arten) in Gehölz- <strong>und</strong> Brachflächen (Landlebensräume),<br />
• Nachtfalter (nur besonders geschützte Arten) im Wald, in sonstigen Gehölz- <strong>und</strong><br />
auf Brachflächen,<br />
• Käfer (nur besonders geschützte Arten) im Wald, in sonstigen Gehölz- <strong>und</strong> auf<br />
Brachflächen,<br />
• Spinnentiere (nur besonders geschützte Arten) auf Brachflächen,<br />
• Weichtiere (nur besonders geschützte Arten) in Gewässern, im Laubwald <strong>und</strong> auf<br />
Brachflächen.
22 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Die Individuen vieler der vorstehend genannten Arten können sich durch Flucht vor<br />
einem direkten vorhabensbedingten Zugriff entziehen.<br />
6.2 Schädigung oder Vernichtung von Individuen geschützter Pflanzenarten<br />
Durch die vorhabensbedingten Flächeninanspruchnahmen gehen Wuchsorte der in<br />
Tab. 6-2 aufgeführten besonders geschützten Pflanzenarten verloren.<br />
Tab. 6-2: Beeinträchtigung von Vorkommen der geschützten Pflanzenarten auf Flächen,<br />
die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Schutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt.<br />
Gefährdungsgrad für das niedersächsische Tiefland (nach GARVE 2004): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, - = ungefährdet.<br />
geschützte Art Schutz-<br />
status<br />
Aquilegia vulgaris –<br />
Gewöhnliche Akelei<br />
– Vorkommen vermutlich<br />
synanthrop<br />
(vergleiche GARVE<br />
2007)<br />
Campanula latifolia<br />
– Breitblättrige<br />
Glockenblume<br />
Listera ovata –<br />
Großes Zweiblatt<br />
Primula veris –<br />
Echte Schlüsselblume <br />
Gefährdungsgrad<br />
Vorkommen, Status,<br />
Bestandsgröße<br />
Art <strong>und</strong> Umfang der<br />
Beeinträchtigung<br />
§ 3 1 Wuchsort (1 Exemplar) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />
kommt es zum Verlust<br />
des Wuchsortes. Wegen des<br />
synanthropen Status des Vorkommens<br />
ergibt sich keine relevante<br />
Beeinträchtigung durch den<br />
Verlust.<br />
§ 3 1 Wuchsort (2-5 Exemplare) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />
kommt es zum Verlust<br />
des Wuchsortes.<br />
§ - 1 Wuchsort (1 Exemplar) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />
kommt es zum Verlust<br />
des Wuchsortes.<br />
§ V 1 Wuchsort (26-50 Exemplare) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />
kommt es zum Verlust<br />
des Wuchsortes.<br />
Darüber hinaus ist nicht gänzlich auszuschließen, dass besonders geschützte Arten aus<br />
der Gruppe der Flechten <strong>und</strong> Pilze vor allem in Waldbereichen betroffen sein können.<br />
6.3 Störung von Individuen streng geschützter Tierarten<br />
<strong>und</strong> europäischer Vogelarten<br />
Die Betrachtungen zu Störwirkungen beschränken sich gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2<br />
BNatSchG auf streng geschützte Tierarten <strong>und</strong> europäische Vogelarten. Damit sind<br />
auch alle im Rahmen von Artikel 12 der FFH-Richtlinie beziehungsweise Artikel 5 der
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 23<br />
_______________________________________________________________<br />
Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigenden Arten abgedeckt. Die Tab. 4-1 gibt einen<br />
Überblick über die im Untersuchungsraum festgestellten Arten.<br />
Vorhabensbedingte Störwirkungen ergeben sich während der Bauphase durch den<br />
Baustellenbetrieb mit seinen Schallemissionen, Fahrzeugverkehr <strong>und</strong> die Anwesenheit<br />
von Menschen. Bei Brutvögeln, Rastvögeln <strong>und</strong> Säugetieren wie dem Feldhamster<br />
kann dies dazu führen, dass Teilbereiche gemieden oder ganz verlassen werden. Es<br />
handelt sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die auf umgrenzte Flächen<br />
beschränkt ist. Betriebsbedingte Störungen sind nicht zu erwarten, da es in dieser Beziehung<br />
zu keiner relevanten Veränderung gegenüber der derzeitigen Situation kommt.<br />
Im Folgenden wird dargelegt, ob <strong>und</strong> in welchen Umfang die streng geschützten Tierarten<br />
<strong>und</strong> die europäischen Vogelarten im Bereich <strong>ihre</strong>r Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />
gestört werden.<br />
Feldhamster<br />
Wie in Kap. 5 beschrieben, erfolgen Schutzmaßnahmen, welche die Inanspruchnahme<br />
von durch die Tiere möglicherweise aktuell genutzten Ackerflächen in der Bauphase<br />
beziehungsweise Individuenverluste vermeiden. Geeignete Lebensräume sind zudem in<br />
sehr großem Umfang außerhalb der nur in der Bauphase in nennenswertem Umfang in<br />
Anspruch genommen Flächen vorhanden.<br />
Relevante Störwirkungen des Feldhamsters an Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sind<br />
insofern auszuschließen.<br />
Fledermäuse<br />
Fledermäuse zeigen keine auffällige Störempfindlichkeit, sofern <strong>ihre</strong> Quartiere nicht<br />
direkt aufgesucht werden <strong>und</strong> Störungen unmittelbar am Quartier stattfinden. Dementsprechend<br />
finden sich Fledermäuse auch im besiedelten Bereich. Relevante Beeinträchtigungen<br />
von Fledermäusen durch vorhabensbedingte Störwirkungen <strong>ihre</strong>r Quartiere<br />
sind somit auszuschließen.
24 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Vögel<br />
Relevante Störwirkungen für im Vorhabensgebiet vorkommende Brutvogelarten können<br />
in der Bauphase auftreten. Die Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb<br />
der Brutzeit von Vögeln (siehe Kap. 5) verhindert Individuenverluste. Es handelt sich<br />
ansonsten um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die durch weitere Schutz- <strong>und</strong><br />
Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen in der Brutzeit - siehe Kap. 5)<br />
gemindert wird, zudem jeweils nur Teilabschnitte der Ausbaustrecke am Kanal betrifft<br />
<strong>und</strong> von Tieren auch durch Ausweicheffekte kompensiert werden kann.<br />
Die umfangreiche Beseitigung von Gehölzbeständen als Bruthabitate führt zudem<br />
dazu, dass in den jeweils von diesen Verlusten betroffenen Bauabschnitten die Zahl<br />
der von möglichen Störungen betroffenen Tiere erheblich geringer als aktuell sein<br />
wird. Dieser in Kap. 6.1 beschriebene Beeinträchtigungsaspekt überlagert insofern die<br />
vorübergehenden bauzeitlichen Störeffekte.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 25<br />
_______________________________________________________________<br />
7. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
Für die dem europäischen Artenschutzrecht der FFH-Richtlinie unterliegenden Arten<br />
sind funktionserhaltende Maßnahmen möglich, die als “CEF-Maßnahmen” 6 bezeichnet<br />
werden. “CEF-measures may be an option when an activity can affect parts of a breeding<br />
site or resting place. If the breeding site or the resting place, by taking such measures,<br />
will still remain, at least, the same size (or greater) and the same quality (or<br />
better) for the species in question, deterioration of the function, quality or integrity of<br />
the site has not taken place, and the activity can be initiated without derogation <strong>und</strong>er<br />
article 16. It is crucial that continuous ecological functionality of the site is<br />
maintained or improved” (EUROPEAN COMMISSION 2006: 49-50). Mit CEF-<br />
Maßnahmen kann somit sichergestellt werden, dass keine Störung oder Zerstörung von<br />
Lebensstätten geschützter Arten im Sinne des Artikels 12 der FFH-Richtlinie vorliegt<br />
(EUROPEAN COMMISSION 2006, LÜTKES 2006). Diese Sichtweise kann auch auf<br />
Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie übertragen werden, da durch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen ein günstiger Erhaltungszustand der Bestände geschützter<br />
Vogelarten erreicht werden kann (BAUCKLOH et al. 2007a). Der § 44 Abs. 5<br />
BNatSchG fasst die vorgenannten Maßnahmen unter der Formulierung “vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen” zusammen.<br />
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
• Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme erfüllt <strong>ihre</strong> Funktion, bevor die Baumaßnahme<br />
durchgeführt wird.<br />
• Durch die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme kann ein günstiger Erhaltungszustand<br />
des lokal betroffenen Bestandes der jeweiligen Art gewährleistet werden.<br />
• Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist im Genehmigungsverfahren verbindlich<br />
festzulegen <strong>und</strong> der Erfolg ist zu gewährleisten.<br />
Im vorliegenden Fall sind die in Tab. 7-1 zusammengestellten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />
zu ergreifen. Detailliertere Angaben zu diesen Maßnahmen sind<br />
der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu entnehmen.<br />
6 Die Abkürzung “CEF-Maßnahmen” steht für “measures which ensure the continuous ecological<br />
functionality of a concrete breeding site/resting place” (EUROPEAN COMMISSION 2006: 49).
26 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Tab. 7-1: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Die Maßnahmen sind vor Beginn der Bauarbeiten durchzuführen.<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />
CEF 1: vorgezogene Anlage von zusätzlichen<br />
Gebüschstrukturen mit dornentragenden<br />
Gehölzen (Schlehe – Prunus spinosa, Eingriffliger<br />
Weißdorn – Crataegus monogyna) am Westrand<br />
des Tiefen Einschnittes beziehungsweise in<br />
dessen näherem Umfeld – 1.000 m² Gehölzfläche<br />
CEF 2: Anlage künstlicher Nisthilfen (2 Brutröhren<br />
in geeigneten Gewässerrandzonen)<br />
CEF 3: Schaffung von Fledermausquartieren<br />
durch Aufhängen von Fledermauskästen (100<br />
Fledermauskästen entlang der gesamten<br />
Ausbaustrecke [10 Stück pro Ausbaukilometer])<br />
CEF-Maßnahme 1<br />
Funktion für europarechtlich geschützte Arten<br />
Verbesserung der Lebensraumfunktion für den<br />
Neuntöter<br />
Schaffung von Nistmöglichkeiten für den Eisvogel<br />
Verbesserung des Quartierangebotes für<br />
Fledermäuse<br />
Am festgestellten Brutrevierstandort des Neuntöters - mit Sträuchern durchsetzte<br />
Ruderalfluren, von denen Teilflächen bau- <strong>und</strong> anlagebedingt beansprucht werden - ist<br />
zu prüfen, ob im Baufeld vorhandene dornentragende Gehölze verpflanzt, also an den<br />
neuen Standort verbracht werden können. Im übrigen sind möglichst große Sortimente<br />
(Sträucher bevorzugt als Containerware) für die Anlage der Pflanzung zu nutzen.<br />
Als Standort für die Neuanlage der Gebüschstrukturen ist vorrangig das nähere Umfeld<br />
des vorhandenen Revierstandortes zu nutzen. Der Neuntöter wurde bei früheren<br />
Beobachtungen auch im Bereich der den Kanal querenden Bahntrasse nördlich von<br />
Lühnde festgestellt (SCHOPPE 2006). Insofern kommen als Maßnahmenstandort auch<br />
unmittelbar dort vorhandene oder angrenzende Acker- oder Ruderalflächen in Frage<br />
(Umfeld von alter Eisenbahntrasse <strong>und</strong> Bolzumer Kanalkippe). Die Pflanzung ist<br />
abseits der später direkt beanspruchten Baufeldzonen zu positionieren, um Störungen<br />
im Bereich des neuen Habitatangebotes gering zu halten.<br />
CEF-Maßnahme 2<br />
Für das eine verloren gehende Brutrevier am Kanal zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste<br />
sind an geeigneten Stellen mindestens zwei künstliche Bruthilfen (Röhren) für den<br />
Eisvogel anzulegen. Dies kann in zum Zeitpunkt des Verlustes bereits fertig gestellten<br />
Kanalabschnitten erfolgen. Infrage kommen im Umfeld auch die Bereiche des<br />
Bruchgrabens oder des Alpebachs, welche im Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS<br />
HILDESHEIM 1993) als Entwicklungsschwerpunkträume für Ökosystem- <strong>und</strong><br />
Gewässerschutz ausgewiesen sind.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 27<br />
_______________________________________________________________<br />
CEF-Maßnahme 3<br />
Das Anbringen von Fledermauskästen an verbleibenden Bäumen oder Brückenbauwerken<br />
soll bevorzugt in den Bereichen entlang des Kanales erfolgen, in denen<br />
zumindest auf einer Uferseite Teile der vorhandenen Gehölzbestände erhalten bleiben.<br />
Ansonsten kommen hierfür die Wald- oder sonstigen flächenhaften Gehölzbestände im<br />
Umfeld des Kanals infrage, da hier ein ausreichendes Angebot an Beutetieren<br />
(Insekten) gegeben ist.<br />
Durch die beschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen,<br />
dass die im Raum bestehenden Siedlungsdichten der betreffenden Arten sich nicht<br />
verringern. Die Vorkommen der Arten verlagern sich nur hin zu den Flächen, auf<br />
denen die Maßnahmen umgesetzt werden.
28 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
8. Bewertung der Verbotstatbestände <strong>und</strong><br />
Befreiungsvoraussetzungen<br />
Unter Berücksichtigung der in Kap. 6 beschriebenen Vorkehrungen <strong>und</strong> der in Kap. 7<br />
beschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen verbleiben die in Tab. 8-1 zusammengestellten<br />
Beeinträchtigungen geschützter Arten. Die Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
folgt dem Maßstab des § 44 BNatSchG.<br />
Tab. 8-1: Beeinträchtigungen geschützter Arten <strong>und</strong> deren Bewertung.<br />
geschützte Arten<br />
<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />
Breitflügelfledermaus, Brandtfledermaus,<br />
Bartfledermaus, Teichfledermaus, <strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />
Großes Mausohr, Fransenfledermaus,<br />
Kleinabendsegler, Abendsegler,<br />
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus,<br />
Langohr (Arten des Anhangs IV der FFH-<br />
Richtlinie, streng geschützte Arten):<br />
Verlust potenzieller Quartiere durch Gehölzfällung<br />
in den Baufeldern entlang des<br />
gesamten Ausbauabschnittes des Kanales<br />
<strong>und</strong> durch Abriss der fünf Brückenbauwerke<br />
Mäusebussard, Grünspecht (europäische<br />
Vogelarten, streng geschützte Arten):<br />
Verlust von nistplatznahen<br />
Habitatstrukturen, vor allem großflächige<br />
Gehölzbeseitigungen für jeweils ein Brutpaar<br />
Neuntöter (europäische Vogelarte besonders<br />
geschützte Art):<br />
Verlust von nistplatznahen<br />
Habitatstrukturen, vor allem großflächige<br />
Gehölzbeseitigungen für ein Brutpaar<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten kann im<br />
räumlichen Zusammenhang zunächst nicht mehr vollständig<br />
erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß gegen<br />
die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />
gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch vorgezogene<br />
Ausgleichsmaßnahmen (siehe Kap. 7) kann sicher gestellt<br />
werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zumindest teilweise<br />
bestehen bleibt. Durch Kompensationsmaßnahmen können<br />
negative Auswirkungen auf den betroffenen Bestand begrenzt<br />
werden, so dass diese nicht als populationskritisch anzusehen<br />
sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen zwingender<br />
Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erfolgreich<br />
durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang zunächst nicht<br />
mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />
gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />
gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch<br />
Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf<br />
den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht<br />
als populationskritisch anzusehen sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren<br />
bei Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />
Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (siehe Kap. 7) kann<br />
sicher gestellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin gegeben ist. Somit liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des<br />
§ 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 29<br />
_______________________________________________________________<br />
geschützte Arten<br />
<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />
Nachtigall (europäische Vogelart, besonders<br />
geschützte Art):<br />
Verlust von nistplatznahen<br />
Habitatstrukturen, vor allem großflächige<br />
Gehölzbeseitigungen für ein Brutpaar<br />
Eisvogel (europäische Vogelart, streng geschützte<br />
Art):<br />
Verlust eines Nistplatzes im Uferbereich<br />
durch vollständigen Umbau der Kanalböschungen<br />
Graureiher (europäische Vogelart, besonders<br />
geschützte Art):<br />
- Verlust von langjährig genutzten Horstbäumen<br />
durch die Gehölzfällungen am Koloniestandort<br />
sonstige Brutvögel mit Gehölzbindung bei<br />
der Brutplatzwahl (europäische Vogelarten,<br />
besonders geschützte Arten, relativ weit<br />
verbreitete Arten, die nicht auf der Roten<br />
Liste stehen):<br />
umfassende <strong>und</strong> großflächige Verluste der<br />
Habitate (vor allem Gehölzbestände) in<br />
einem an Ausweichhabitaten defizitären<br />
Raum<br />
Vögel (europäische Vogelarten, besonders<br />
oder streng geschützte Arten):<br />
baubedingte Störwirkungen<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang zunächst nicht<br />
mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />
gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />
gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch<br />
Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf<br />
den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht<br />
als populationskritisch anzusehen sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren<br />
bei Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden<br />
öffentlichen Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />
Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (siehe Kap. 7) kann<br />
sicher gestellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />
weiterhin gegeben ist. Somit liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des<br />
§ 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätte kann bei Verlust der Horstbäume im räumlichen Zusammenhang<br />
nicht mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich<br />
um einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44<br />
BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren gemäß § 45<br />
BNatSchG erforderlich ist. Da eine nicht gefährdete Art, die<br />
landesweit wie auch im Kreis Hildesheim einen zunehmenden<br />
Entwicklungstrend aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE<br />
2006), betroffen ist <strong>und</strong> durch Kompensationsmaßnahmen<br />
negative Auswirkungen auf den betroffenen Bestand begrenzt<br />
werden, sind diese nicht als populationskritisch anzusehen.<br />
Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen zwingender<br />
Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erfolgreich<br />
durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />
Hinweis: Für den Fall, dass durch entsprechende Vorkehrungen<br />
Verluste von Horstbäumen vermieden werden können, entfällt<br />
der Tatbestand des Verstoßes gegen das Zugriffsverbot.<br />
Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang zunächst nicht<br />
mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />
gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />
gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch<br />
Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf<br />
den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht<br />
als populationskritisch anzusehen sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren<br />
bei Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden<br />
öffentlchen Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />
Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />
Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />
Da es sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung handelt,<br />
die durch Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen<br />
in der Brutzeit - siehe Kap. 5) gemindert wird,<br />
jeweils nur Teilabschnitte der Ausbaustrecke am Kanal betroffen<br />
sind <strong>und</strong> die umfangreiche Beseitigung von Gehölzbeständen<br />
(Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, siehe oben)<br />
die Störungen bei weitem überlagert, ergeben sich keine zusätzlichen<br />
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG erfüllt.
30 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
geschützte Arten<br />
<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />
Waldeidechse (besonders geschützte Art):<br />
Verlust von Habitaten <strong>und</strong> Unterbrechung<br />
von kanalbegleitenden Vegetationsflächen<br />
als Ausbreitungskorridor durch Gehölz- <strong>und</strong><br />
sonstige Vegetationsbeseitigung (Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenfluren)<br />
Kleiner Heufalter, Goldene Acht, Kleiner<br />
Feuerfalter, Gemeiner Bläuling (besonders<br />
geschützte Arten):<br />
Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren sowie<br />
Gehölzbeständen als Habitate, Beeinträchtigung<br />
der mikroklimatischen Habitatbedingungen<br />
infolge großflächiger Gehölzverluste<br />
Libellen (mehrere Arten) (besonders geschützte<br />
Arten):<br />
Beseitigung der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation<br />
Wildbienen (mehrere Arten) (besonders<br />
geschützte Arten):<br />
Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren sowie<br />
Gehölzbeständen als Habitate, Beeinträchtigung<br />
der mikroklimatischen Habitatbedingungen<br />
infolge großflächiger Gehölzverluste<br />
Plagionotus detritus (Bockkäferart) (besonders<br />
geschützte Art):<br />
Verlust potenzieller Habitatbäume durch<br />
Baumfällungen<br />
Zerstörung von Lebensstätten besonders<br />
geschützter Säugetier-, Amphibien-, Nachtfalter-,<br />
Käfer-, Spinnen- <strong>und</strong> Weichtierarten<br />
im Kanal, in Wäldern, im Grünland <strong>und</strong> auf<br />
Brachflächen<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffende Art kein<br />
europarechtlich geschütztes Tier ist <strong>und</strong> es sich um einen nach<br />
§ 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder<br />
ersetzbare Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />
ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine europarechtlich<br />
geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15<br />
BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder ersetzbare<br />
Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />
ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine europarechtlich<br />
geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15<br />
BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder ersetzbare<br />
Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />
ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine europarechtlich<br />
geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15<br />
BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder ersetzbare<br />
Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />
ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art liegt gemäß § 44<br />
Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />
Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffende Art kein<br />
europarechtlich geschütztes Tier ist <strong>und</strong> es sich um einen nach<br />
§ 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder<br />
ersetzbare Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />
ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich davon ausgegangen,<br />
dass entsprechende Zerstörungen stattfinden, da eine<br />
Erfassung jeder Lebensstätte geschützter Tierarten nicht<br />
verhältnismäßig ist. Tatsächliche Hinweise auf eine entsprechende<br />
Zerstörung liegen aber nicht vor. Für die Zerstörung<br />
beziehungsweise die Beschädigung von Fortpflanzungs- oder<br />
Ruhestätten liegt gemäß § 44 Abs. 5 kein Verstoß gegen die<br />
Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden<br />
Arten keine europarechtlich geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich<br />
um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen (ausgleichbar oder<br />
ersetzbar) Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft handelt. Ausgleichsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 31<br />
_______________________________________________________________<br />
geschützte Arten<br />
<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />
Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche Akelei<br />
(besonders geschützte Art):<br />
Überbauung eines Wuchsortes<br />
Campanula latifolia – Breitblättrige Glockenblume,<br />
Listera ovata – Großes Zweiblatt,<br />
Primula veris – Echte Schlüsselblume (besonders<br />
geschützte Arten):<br />
Überbauung je eines Wuchsortes<br />
besonders geschützte Pilzarten:<br />
Zerstörung <strong>und</strong> Beeinträchtigung von Vorkommen<br />
im Bereich von Wald, Gehölzbeständen,<br />
Säumen, Brachflächen <strong>und</strong> Grünland<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen<br />
Wegen des synanthropen Status des Vorkommens ergibt sich<br />
keine relevante Beeinträchtigung durch den Verlust.<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Standorten der Art liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />
gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor, da die<br />
betreffende Art keine europarechtlich geschützte Pflanze ist <strong>und</strong><br />
es sich um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt<br />
(ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigung).<br />
Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />
Standorten der Art liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />
gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor, da die<br />
betreffende Art keine europarechtlich geschützte Pflanze ist <strong>und</strong><br />
es sich um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt<br />
(ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigung). Zielgerichtet<br />
auf die Vorkommen ausgerichtete Vermeidungsmaßnahmen<br />
(Umsiedlungen der auf der Roten Liste verzeichneten Art<br />
Breitblättrige Glockenblume) sind im Rahmen der Eingriffsregelung<br />
vorgesehen.<br />
Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich davon ausgegangen,<br />
dass entsprechende Zerstörungen stattfinden können,<br />
da eine Erfassung jeder Lebensstätte geschützter Arten nicht<br />
verhältnismäßig ist. Tatsächliche Hinweise auf eine entsprechende<br />
Zerstörung liegen aber nicht vor.<br />
Der mögliche Verlust von Vorkommen stellt gemäß § 44 Abs. 5<br />
BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1<br />
BNatSchG dar, da es sich nicht um europarechtlich geschützten<br />
Arten handelt <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen<br />
Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft handelt (ausgleichbare<br />
oder ersetzbare Beeinträchtigung). Kompensationsmaßnahmen<br />
sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.
32 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 45 BNatSchG<br />
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG betreffen im<br />
vorliegenden Fall die folgenden europäisch geschützten Arten (siehe Kap. 8):<br />
• Breitflügelfledermaus,<br />
• Brandtfledermaus,<br />
• Bartfledermaus,<br />
• Teichfledermaus,<br />
• <strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />
• Großes Mausohr,<br />
• Fransenfledermaus,<br />
• Kleinabendsegler,<br />
• Abendsegler,<br />
• Rauhautfledermaus,<br />
• Zwergfledermaus,<br />
• Langohr,<br />
• Mäusebussard,<br />
• Grünspecht,<br />
• Nachtigall,<br />
• Graureiher,<br />
• sonstige Brutvögel mit Gehölzbindung bei der Brutplatzwahl (weit verbreitete Arten).<br />
Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG besteht die Möglichkeit, aus zwingenden Gründen des<br />
überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher<br />
Art Ausnahmen von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zuzulassen. Eine<br />
Ausnahme darf unter Beachtung von Artikel 16 der FFH-Richtlinie <strong>und</strong> Artikel 9 der<br />
Vogelschutzrichtlinie nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben<br />
sind <strong>und</strong> sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten<br />
nicht verschlechert.<br />
9.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />
Die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses benennt die <strong>Wasser</strong>-<br />
<strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es, vertreten durch das Neubauamt für den<br />
Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals, wie folgt:
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 33<br />
_______________________________________________________________<br />
Allgemeines<br />
Der Stichkanal nach Hildesheim (SKH) soll für die moderne Güterschifffahrt<br />
(Großmotorgüterschiff - GMS <strong>und</strong> überlanges Großmotorgüterschiff - üGMS)<br />
ausgebaut werden. Hierzu ist ein Neubau der Schleuse Bolzum, der Ausbau des<br />
Stichkanales Hildesheim <strong>und</strong> gegebenenfalls die Anpassung der querenden<br />
Brückenbauwerke erforderlich. Der Ausbau der Schleuse einschließlich des Vorhafens<br />
vom Abzweig des <strong>Mitte</strong>llandkanales bis SKH-km 1,450 <strong>und</strong> die Brücke Nr. 381 sind<br />
mit Datum vom 16.0<strong>3.</strong>2006 (Az.:P-14<strong>3.</strong>3/182) planfestgestellt <strong>und</strong> befinden sich<br />
derzeit in der Umsetzung. Weiterhin wurden bereits die Brücken Nr. 386, 388 <strong>und</strong><br />
392 A <strong>und</strong> B an die neuen Anforderungen angepasst.<br />
Der Stichkanal Hildesheim verbindet den <strong>Mitte</strong>llandkanal (MLK) mit dem Hafen<br />
Hildesheim. Der <strong>Mitte</strong>llandkanal wurde 1906 bis 1916 zunächst als Bindeglied zwischen<br />
den norddeutschen Stromgebieten des Rheins, der Ems, der Weser <strong>und</strong> dem<br />
Raum Hannover gebaut. Nach seiner Weiterführung bis Magdeburg im Jahre 1938<br />
stellt er die großräumige Verknüpfung mit der Elbe <strong>und</strong> den östlichen Stromgebieten<br />
her. Der Bau des Stichkanales Hildesheim, der bei Sehnde aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal<br />
abzweigt, erfolgte in den Jahren 1919 bis 1925. Er stellt für den Hildesheimer Hafen<br />
sowie für die an seinen Ufern gelegenen Umschlagstellen (Kali+Salz AG, Gebr.<br />
Weiterer GmbH) die Verbindung zum <strong>Mitte</strong>llandkanal <strong>und</strong> damit zu den Industrie- <strong>und</strong><br />
Gewerbezentren an den wichtigsten europäischen <strong>Wasser</strong>straßen sowie zu den Seehäfen<br />
her.<br />
Der Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales zur <strong>Wasser</strong>straßenklasse Vb ist zwischen dem<br />
Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal (DEK) <strong>und</strong> der Schleuse Sülfeld abgeschlossen, so dass dort seit<br />
dem Jahr 2000 durchgängig überlange Großmotorgüterschiffe (Länge 135 m, Breite<br />
11,45 m, Tiefgang 2,80 m) <strong>und</strong> Schubverbände (SV, Länge 185 m, Breite 11,45 m,<br />
Tiefgang 2,80 m) fahren können. Auf der Osthaltung des <strong>Mitte</strong>llandkanales östlich der<br />
Schleuse Sülfeld bis Magdeburg können seit Oktober 2001 Motorgüterschiffe <strong>und</strong><br />
Schubverbände mit Tiefgängen bis 2,50 m, teilweise in Regelungsstrecken mit schiffsgrößenabhängigen<br />
Begegnungsverboten, fahren.<br />
Die Stichkanäle des <strong>Mitte</strong>llandkanales sind für die oben genannte moderne Schifffahrt<br />
zu eng <strong>und</strong> zu flach. Damit sich die Vorteile der Kanalausbauten nicht nur auf den<br />
Durchgangsverkehr auf dem <strong>Mitte</strong>llandkanal beschränken, müssen auch die Stichkanäle<br />
für das Großmotorgüterschiff (GMS) <strong>und</strong> das überlange Großmotorgüterschiff<br />
(üGMS) ausgebaut werden.<br />
Zur Zeit dürfen auf dem Stichkanal Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je<br />
nach Breite nur Schiffe mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten
34 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Motorgüterschiffe <strong>ihre</strong> Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen. Das vorhandene<br />
Leistungspotenzial der Schifffahrt kann somit nicht voll genutzt werden. Es ist daher<br />
erforderlich, auch den Stichkanal Hildesheim soweit auszubauen, dass die künftig zwischen<br />
dem Rhein <strong>und</strong> den Berliner <strong>Wasser</strong>straßen <strong>und</strong> auf den seewärtigen Verbindungen<br />
nach Hamburg (Elbe-Seitenkanal) sowie nach Bremen (<strong>Mitte</strong>lweser) verkehrenden<br />
Schiffsgrößen auch den Hildesheimer Hafen erreichen <strong>und</strong> dort be- <strong>und</strong> entladen<br />
werden können.<br />
Wirtschaftliche Bedeutung<br />
Die Verkehrsinfrastruktur ist für die Leistungskraft eines Wirtschaftsraumes von wesentlicher<br />
Bedeutung. Der <strong>Mitte</strong>llandkanal verbindet als zentraler Teil der einzigen<br />
West-Ost-<strong>Wasser</strong>straße Norddeutschlands die Stromgebiete Rhein-Ems-Weser-Elbe-<br />
Oder. Er stellt die Anschlüsse zu den deutschen Seehäfen her <strong>und</strong> gewährleistet die<br />
Anbindung der Kanalregion <strong>und</strong> Berlins für die Binnenschifffahrt. Er besitzt damit<br />
große nationale <strong>und</strong> europäische Bedeutung, die mit der Vereinigung der beiden deutschen<br />
Staaten <strong>und</strong> im Hinblick auf den einheitlichen europäischen Binnenmarkt noch<br />
gestiegen ist.<br />
Im Sinne der Entscheidung des Rates der EG vom 29.10.1993 (931630lEWG) stellt<br />
der <strong>Mitte</strong>llandkanal eine Hauptachse eines transeuropäischen<br />
Binnenwasserstraßennetzes dar, dessen Ausbau ein vorrangiges Vorhaben von<br />
Gemeinschaftsinteresse ist.<br />
Der Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales <strong>und</strong> des Stichkanales Hildesheim dient dem Gütertransport<br />
mit dem wirtschaftlichsten, energiesparendsten, umweltfre<strong>und</strong>lichsten <strong>und</strong><br />
sichersten Verkehrsträger. Er muss die vorhersehbare Entwicklung der Schiffsgrößen,<br />
des Verkehrsaufkommens <strong>und</strong> zugleich die Belange der Bevölkerung <strong>und</strong> der <strong>Umwelt</strong><br />
berücksichtigen.<br />
In Niedersachsen liegen in den Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezentren der Kanalregion nahezu<br />
ein Viertel aller Industriebetriebe <strong>und</strong> die Hälfte aller industriellen Arbeitsplätze.<br />
Nutznießer aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Transportkosten sind die im Bereich des Kanales<br />
<strong>und</strong> seiner Stichkanäle angesiedelten Betriebe der Stromerzeugung, der Eisen- <strong>und</strong><br />
Stahlindustrie, der Zement-, Düngemittel- <strong>und</strong> Baustoffproduktion sowie der Handel<br />
mit flüssigen <strong>und</strong> festen Brennstoffen, Getreide, dem wachsenden Containerverkehr<br />
<strong>und</strong> einer Vielzahl sonstiger Güter.<br />
In den Häfen am <strong>Mitte</strong>llandkanal zwischen Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal <strong>und</strong> Elbe <strong>und</strong> an<br />
seinen Stichkanälen wurden im Jahr 2008 r<strong>und</strong> 19,8 Mio. Tonnen Güter
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 35<br />
_______________________________________________________________<br />
mengen transportiert. Bis 2015 wird eine r<strong>und</strong> 25%ige Steigerung des Verkehrsaufkommens<br />
vorausgesagt. Nach den für den B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 von der<br />
Firma PLANCO Consulting GmbH für 2015 erstellten Verkehrsprognosen ergeben<br />
sich auf dem Stichkanal Hildesheim folgende Verkehre:<br />
Richtung Hildesheim 700 000 t/Jahr<br />
Richtung <strong>Mitte</strong>llandkanal 410 000 t/Jahr<br />
Gesamt 1 110 000 t/Jahr<br />
Es wird erwartet, dass der Verkehrsträger <strong>Wasser</strong>straße in Zukunft noch stärker genutzt<br />
<strong>und</strong> das Verkehrsaufkommen auf dem Stichkanal Hildesheim weiter ansteigen<br />
wird.<br />
Entwicklung der Binnenschifffahrtsflotte<br />
Die früher vorherrschende Schleppschifffahrt mit 600 t-Kähnen ohne eigenen Antrieb<br />
wurde seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von Motorgüterschiffen verdrängt. Die<br />
Entwicklung in der Binnenschifffahrt zum größeren Schiff hält aufgr<strong>und</strong> der höheren<br />
Wirtschaftlichkeit größerer Schiffseinheiten weiterhin an. Bei den Neubauten<br />
überwiegen heute das GMS <strong>und</strong> üGMS mit Längen von bis zu 135 m, Breiten bis zu<br />
11,45 m <strong>und</strong> einer Tragfähigkeit bis zu 2.600 t.<br />
Regierungsabkommen<br />
Angesichts der Strukturänderungen der Binnenschifffahrt <strong>und</strong> der wirtschaftlichen<br />
Bedeutung des <strong>Mitte</strong>llandkanales haben der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Länder Nordrhein-Westfalen,<br />
Niedersachsen, Hamburg <strong>und</strong> Bremen 1965 den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales<br />
bis zur Grenze mit der ehemaligen DDR auf der Gr<strong>und</strong>lage einer gemeinsamen Finanzierung<br />
beschlossen (Regierungsabkommen vom 14.09.1965 für den Bereich östlich<br />
der Schleuse Anderten). Das Regierungsabkommen beinhaltet im Artikel 3 auch den<br />
Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim.
36 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
9.2 Fehlen zumutbarer Alternativen<br />
Aus Sicht des Vorhabensträgers ist der vorgesehene beidseitige Ausbau des Stichkanales<br />
aus den im Folgenden dargestellten Gründen alternativlos (vergleiche NEUBAU-<br />
AMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER 2010a, 2010b, 2010c).<br />
Bis heute kommt es am Stichkanal Hildesheim (SKH) aufgr<strong>und</strong> der geologischen Situation<br />
in Verbindung mit relativ steilen Böschungsneigungen zu Böschungsrutschungen<br />
in unterschiedlichen Ausmaßen. Durch die geplante Kanalvertiefung in Verbindung<br />
mit der Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels ändern sich die Randbedingungen für die Böschungsstandsicherheit,<br />
die eine Neuberechnung der Böschungsstandsicherheit erfordern.<br />
Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Baugr<strong>und</strong>gutachten mit dem Ergebnis<br />
durchgeführt, dass für die vorhandene Böschungsgeometrie im Bereich der Einschnitte<br />
beidseitig des Stichkanals Hildesheim keine ausreichenden Standsicherheiten<br />
vorliegen <strong>und</strong> somit beide Böschungsseiten abgeflacht werden müssen. Der häufig<br />
praktizierte einseitige Kanalausbau zum Schutz von Habitatstrukturen <strong>und</strong> vorhandener<br />
Bausubstanz lässt sich somit im vorliegenden Untersuchungsabschnitt nicht realisieren.<br />
Eine weitreichende Achsverschiebung zur Vermeidung des beidseitigen Kanalausbaus<br />
ist aus fahrdynamischen Gründen sowie aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Zwangspunkte (vorhandene<br />
Brücken, Dammstrecken, Tiefer Einschnitt) nur an wenigen Bereichen möglich.<br />
Sie hätte in der Regel bei den geplanten Ausbautiefen <strong>und</strong> -wasserständen standsicherheitsfördernde<br />
Maßnahmen auf der zu erhaltenden Böschung (zum Beispiel Vorschüttungen<br />
bis auf die Einschnittsböschung) erfordert <strong>und</strong> auf der anderen Seite aber einen<br />
erheblich größeren baulichen Eingriff an der auszubauenden Böschungsseite hervorgerufen.<br />
Eine Eingriffsminimierung wäre durch eine Achsverschiebung nicht zu erwarten.<br />
Eine Achsverschiebung wird nur im Bereich der privaten Liegestelle der Gebrüder<br />
Weiterer GmbH (etwa SKH-km 6,500 bis 7,450) zum Erhalt der vorhandenen Anlagen<br />
vorgenommen.<br />
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Abflachung der Einschnittsböschungen wie<br />
Sp<strong>und</strong>wandausbau des Kanales oder Böschungsverdübelungen lassen sich aus Standsicherheitsgründen<br />
bei den vorliegenden Baugr<strong>und</strong>verhältnissen nicht realisieren.<br />
Der Einsatz von Druckentlastungsbohrungen zur Minimierung der Böschungsabflachungen<br />
ist nur in tieferen Einschnitten effektiv <strong>und</strong> wird demzufolge nur im so genannten<br />
Tiefen Einschnitt bei Lühnde angewendet. Die Anwendung der Beobachtungsmethode<br />
im Rahmen der Standsicherheitsberechnungen blieb ebenfalls effektiv<br />
auf den Tiefen Einschnitt <strong>und</strong> kurze bereits gerutschte Bereiche beschränkt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 37<br />
_______________________________________________________________<br />
Ein Verzicht auf den Ausbau des Stichkanales Hildesheim würde den Hafen Hildesheim<br />
von der modernen Binnenschifffahrt abschneiden. Es könnten auf dem Stichkanal<br />
Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je nach Breite weiterhin nur Schiffe<br />
mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten Motorgüterschiffe <strong>ihre</strong><br />
Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen könnten.<br />
Ohne den Ausbau ist die Gefahr von weiteren Böschungsrutschungen wesentlich größer<br />
als mit dem Ausbau. Eine fachgerechte Sanierung von aufgetretenen Rutschungen<br />
ist nur durch extrem flache Böschungen möglich <strong>und</strong> stellt somit ebenfalls einen erheblichen<br />
Eingriff in die kanalbegleitenden Böschungen dar.<br />
Der beidseitige Ausbau mit den einhergehenden Böschungsabflachungen ist in vielen<br />
Bereichen aus den oben genannten Gründen die verbleibende Vorzugsvariante für den<br />
Ausbau des Stichkanales Hildesheim.<br />
Eine ausführlichere Darstellung enthalten die Erläuterungsberichte zur technischen<br />
Planung.<br />
9.3 Erhaltungszustand der Populationen<br />
Bezüglich der betroffenen Fledermausarten kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />
(siehe Kap. 7) sichergestellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zumindest teilweise bestehen bleibt.<br />
Durch Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf den betroffenen<br />
Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht als populationskritisch anzusehen sind.<br />
Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellbarkeit<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen Arten in <strong>ihre</strong>m<br />
natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />
Der Mäusebussard ist weder in Niedersachsen noch in der naturräumlichen Region<br />
Bergland mit Börden eine gefährdete Art, die auch eher einen positiven Entwicklungstrend<br />
aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE 2006). Angesichts des einen<br />
betroffenen Brutstandortes (im Untersuchungsgebiet einer von acht Nachweisen) ist<br />
keine dauerhafte populationsrelevante Verschlechterung für die Art zu erwarten. Negative<br />
Auswirkungen auf den betroffenen Bestand werden zudem durch Kompensationsmaßnahmen<br />
begrenzt. Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt eines günstigen<br />
Erhaltungszustandes der Population der betroffenen Art in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet<br />
nicht beeinträchtigt.
38 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
Der im gleichen Kanalabschnitt betroffene Grünspecht ist landesweit <strong>und</strong> regional gefährdet<br />
<strong>und</strong> unterliegt hinsichtlich der Bestandsentwicklung einem negativen Trend<br />
(KRÜGER & OLTMANNS 2007). Regional gilt die Art als selten (SCHOPPE 2006). Es ist<br />
allerdings nur einer von acht im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutvorkommen<br />
betroffen. Kritische Effekte auf die Population sind unwahrscheinlich, auch wenn<br />
zwischenzeitlich eine gewisse Verschlechterung für die Art eintritt. Negative Auswirkungen<br />
auf den betroffenen Bestand werden durch Kompensationsmaßnahmen begrenzt.<br />
Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellbarkeit<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der Population der betroffenen Art in<br />
<strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />
Für die gefährdete Nachtigall gilt ähnliches wie für den Grünspecht. Dabei umfasst der<br />
Verlust nur einen von 20 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutstandorten, so<br />
dass keine populationsgefährdende Wirkung bis zum Greifen von Ausgleichseffekten<br />
durch Neupflanzungen zu erwarten ist. Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt beziehungsweise<br />
die Wiederherstellbarkeit eines günstigen Erhaltungszustandes der Population<br />
der betroffenen Art in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />
Der möglicherweise eintretende Verlust oder zumindest Teilverlust von Habitaten der<br />
Graureiherkolonie betrifft eine nicht gefährdete Art, die landesweit wie auch im Kreis<br />
Hildesheim einen zunehmenden Entwicklungstrend aufweist (KRÜGER & OLTMANNS<br />
2007, SCHOPPE 2006). Insofern sind die negativen Auswirkungen auf den betroffenen<br />
Bestand beziehungsweise Standort zumindest nicht als populationskritisch anzusehen.<br />
Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes der<br />
Population der betroffenen Art in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />
Für die sonstigen nicht gefährdeten Brutvogelarten gilt, dass sie als häufige Arten auch<br />
weiterhin im Raum vertreten sein werden - so etwa im Bereich der verbleibenden Gehölzbestände<br />
- <strong>und</strong> die Habitatbedingungen mit zunehmender Entwicklung neu gepflanzter<br />
Bestände sowie der weiteren Reifung der im Vorhinein angelegten Waldbestände<br />
bei Harsum sich verbessern. Insofern ist auch für diese Arten nicht zu erwarten,<br />
dass anhaltend eine relevante Verschlechterung der Populationen eintritt. Somit wird<br />
durch das Vorhaben der Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen<br />
der betroffenen Arten in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 39<br />
_______________________________________________________________<br />
10. Resümee<br />
Viele Beeinträchtigungen geschützter Arten lassen sich durch geeignete Vorkehrungen<br />
vermeiden oder vermindern. Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten<br />
lassen sich darüber hinaus teilweise durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vermeiden.<br />
Trotzdem verbleiben in Bezug auf mehrere europäisch geschützte Arten aus<br />
den Gruppen der Fledermäuse <strong>und</strong> Vögel vorhabensbedingte Beeinträchtigungen, die<br />
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen. Für diese Arten können nach<br />
gutachterlicher Einschätzung 7 Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden,<br />
da zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, zumutbare<br />
Alternativen nicht gegeben sind <strong>und</strong> der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellbarkeit<br />
eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen Arten in<br />
<strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt wird.<br />
7 Die abschließende rechtliche Würdigung obliegt der Planfeststellungsbehörde.
40 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
11. Quellenverzeichnis<br />
11.1 Literatur<br />
ALTMÜLLER, R. (1983): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeter Libellen. – Niedersächsisches<br />
Landesverwaltungsamt, Merkblatt 15: 28 S., Hannover.<br />
BACHMANN, R., KAISER, T., KOBBE, F., FISCHER, M., KLEIN, A., KIRCHBERGER, U., BLANKE,<br />
I., THEUNERT, R. (2010): Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450<br />
<strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. –<br />
Arbeitsgruppe Land & <strong>Wasser</strong>, Gutachten im Auftrage des Neubauamtes für den Ausbau des<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />
BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F., STEIN, W. (2007a): Berücksichtigung besonders <strong>und</strong> streng geschützter<br />
Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. – Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />
39 (1): 13-18; Stuttgart.<br />
BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F., STEIN, W. (2007b): “Nur europäisch geschützte Arten”. – Naturschutz<br />
<strong>und</strong> Landschaftsplanung 39 (4): 126-127; Stuttgart.<br />
BSI – Bayerisches Staatsministerium des Innern (2006): Vorläufige Hinweise zur Aufstellung<br />
der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). –<br />
Manuskript, http://www.stmi.bayern.de/bauen/strassenbau/veroeffentlichungen/16638/, 5 S. +<br />
4 Anlagen; München.<br />
DIN 18.920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />
<strong>und</strong> Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Ausgabe August 2002.<br />
EUROPEAN COMMISSION (2006): Guidance document on the strict protection of animal species<br />
of community interest provided by the ‘Habitats’ Directive 92/43/EEC. Draft-Version 5 (April<br />
2006). – 68 S.; Brüssel.<br />
GARVE, E. (2004): Rote Liste <strong>und</strong> Florenliste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />
<strong>und</strong> Bremen, 5. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2004. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />
(1): 1-76; Hildesheim.<br />
GARVE, E. (2007): Verbreitungsatlas der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen.<br />
– Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen 43: 507 S.; Hannover.<br />
HAUCK, M. (1996): Die Flechten Niedersachsen. – Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen<br />
36: 208 S.; Hannover.<br />
HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Säugetierarten<br />
- Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991). – Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen<br />
26: 161-164; Hannover.<br />
KRÜGER, T., OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten<br />
Brutvögel - 7. Fassung, Stand 2007. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27 (3):<br />
131-175; Hannover.<br />
LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Großschmetterlinge<br />
mit Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand 1.8.2004. – Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 24: 165-196; Hildesheim.
Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 41<br />
_______________________________________________________________<br />
LOUIS, H. W. (2006): Aktuelle Probleme des Europäischen Naturschutzrechts. – Manuskript,<br />
29 S.; Hannover. [unveröffentlicht]<br />
LÜTKES, S. (2006): Anpassungserfordernisse des deutschen Artenschutzrechts. – Zeitschrift für<br />
<strong>Umwelt</strong>recht 11/2006: 513-517.<br />
MÜLLER, W. (2001): Flora von Hildesheim. – Natur <strong>und</strong> Landschaft im Landkreis Hildesheim<br />
3: 366 S.; Hildesheim.<br />
NEUBAUAMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER (2010a, 2010b,<br />
2010c): Erläuterungsberichte zu den Planfeststellungsverfahren: a) Ausbau des Stichkanals<br />
Hildesheim von SKH-km 1,400 bis SKH-km 3,680, SKH-km 4,160 bis SKH-km 10,340,<br />
SKH-km 10,465 bis SKH-km 11,990, b) Neubau der Brücke Nr. 385 über den Stichkanal nach<br />
Hildesheim im Zuge der Kreisstraße 522 zwischen Lühnde <strong>und</strong> Wätzum <strong>und</strong> Ausbau des<br />
Stichkanals von SKH-km 3,680 bis 4,160, c) Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal<br />
nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste <strong>und</strong><br />
Ausbau des Stichkanals von SKH-km 10,340 bis 10,465, Hannover. [unveröffentlicht]<br />
OLDIGS, B., MÜLLER-STIESS, H. (o. J.): Biologie <strong>und</strong> Verbreitung der Bilche. – Manuskript, 33<br />
S.; o. O.<br />
SCHOPPE, R. (2006): Die Vogelwelt des Kreises Hildesheim. - 619 S; Hildesheim.<br />
THEUNERT, R. (2002): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Wildbienen<br />
mit Gesamtartenverzeichnis. 1. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2002. – Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 22: 138-160; Hildesheim.<br />
THEUNERT, R. (2008a): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />
Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen<br />
<strong>und</strong> Pilze (Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (3):<br />
69-141, Hannover.<br />
THEUNERT, R. (2008b): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />
Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil B: Wirbellose Tiere<br />
(Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (4): 153-210,<br />
Hannover.<br />
11.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
BArtSchV – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung)<br />
vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22<br />
des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />
BNatSchG – Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz) vom<br />
29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />
rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. - Amtsblatt der Europäischen<br />
Union L 20/7 ff. vom 26.01.2010.<br />
FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zu-
42 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />
_______________________________________________________________<br />
letzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr.<br />
L 363 S. 368).<br />
Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-98/03:<br />
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (Vertragsverletzung<br />
eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
- Wild lebende Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Prüfung der Verträglichkeit bestimmter Projekte<br />
mit dem Schutzgebiet - Artenschutz).<br />
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren<br />
wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG L 61<br />
S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1332/2005 vom 9. August 2005 (ABl. EG<br />
Nr. L 215 S. 1).
Neubauamt für den Ausbau des<br />
<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
für den Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stich-<br />
kanal nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467<br />
zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste<br />
<strong>und</strong><br />
den Ausbau des Stichkanals von<br />
SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan ( LBP )<br />
Erläuterungsbericht<br />
November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal nach<br />
Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen<br />
Harsum <strong>und</strong> Klein Förste<br />
<strong>und</strong><br />
Ausbau des Stichkanals von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)<br />
Erläuterungsbericht<br />
Vorhabensträger Neubauamt für den Ausbau<br />
des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />
Nikolaistr. 14/16<br />
30159 Hannover<br />
Planfeststellungsbehörde <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong><br />
Am Waterlooplatz 5<br />
30159 Hannover<br />
Verfasser Landschaftsplanungsbüro<br />
Hermann Seling, Dipl.-Ing.<br />
Freier Landschaftsarchitekt BDLA/IFLA<br />
Max-Reger-Str. 24<br />
49076 Osnabrück<br />
Tel.: 0541/42936 + 42929<br />
Telefax: 0541/47820<br />
E-Mail: buero-seling@T-online.de<br />
Bearbeiter/in Egbert Willenbrink, Dipl.-Ing. Landespflege<br />
Osnabrück, den 0<strong>3.</strong>11.2010<br />
Stefan Kauling, techn. Mitarbeiter
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 1<br />
1 Vorbemerkung<br />
Der Stichkanal nach Hildesheim (SKH) soll für die moderne Güterschifffahrt (überlanges<br />
Großmotorgüterschiff; üGMS) ausgebaut werden. Hierzu ist sowohl ein Neubau<br />
der Schleuse Bolzum, als auch der Ausbau des SKH erforderlich. Der Ausbau der<br />
Schleuse einschließlich des Vorhafens vom Abzweig des <strong>Mitte</strong>llandkanals bis SKH-km<br />
1,450 <strong>und</strong> die Brücke Nr. 381 sind mit Datum vom 16.0<strong>3.</strong>2006 (Az.:P-14<strong>3.</strong>3/182) planfestgestellt<br />
<strong>und</strong> befinden sich derzeit in der Umsetzung. Weiterhin wurden bereits die<br />
Brücken Nr. 386, 388, 390 <strong>und</strong> 392 A <strong>und</strong> B an die neuen Anforderungen angepasst.<br />
Der verbleibende Ausbau des Stichkanals bis zum SKH-km 14,401 soll nachlaufend in<br />
weiteren Planfeststellungsverfahren beantragt <strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />
In den hier vorgelegten Unterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan) wird der<br />
Neubau der Brücke Nr. 391 im Zuge der L 467 zwischen den Ortschaften Harsum <strong>und</strong><br />
Klein Förste sowie der Ausbau des SKH von km 10,340 bis 10,465 beantragt. Die Ausbauplanung<br />
des Kanalabschnitts erfolgte derart, dass ein Ausbau der nördlich <strong>und</strong> südlich<br />
anschließenden Kanalabschnitte möglich ist. Die neue Brücke Nr. 391 wird ca.<br />
15,50 m südlich der jetzigen Brückenachse neu gebaut, das alte Bauwerk wird anschließend<br />
abgerissen.<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind<br />
die §§ 13-19 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG).<br />
Die geplanten Baumaßnahmen stellen einen Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft im Sinne<br />
des § 14 BNatSchG dar, da die Nutzung <strong>und</strong> Gestalt von Gr<strong>und</strong>flächen verändert wird<br />
<strong>und</strong> die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>und</strong> das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Da dieser Eingriff einer Planfeststellung bedarf, hat somit der Träger des Vorhabens<br />
nach § 17 BNatSchG die nach § 15 BNatSchG erforderlichen Vorkehrungen <strong>und</strong> erforderlichen<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen im Benehmen mit der Naturschutzbehörde<br />
in dem Fachplan für das Vorhaben bzw. in einem landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
in Text <strong>und</strong> Karte im Einzelnen darzustellen. Dieser Begleitplan ist Bestandteil<br />
der Planfeststellungsunterlagen für das Vorhaben.<br />
Der Begleitplan besteht aus folgenden Inhalten:<br />
1. einer kurzen Zusammenfassung der Beschreibung des Vorhabens aus dem technischen<br />
Erläuterungsbericht (ARGE INROS LACKNER AG / WISSERRODT COUNSULTING<br />
GMBH, 2010)<br />
2. einer kurzen Zusammenfassung der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung von Natur<br />
<strong>und</strong> Landschaft aus der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (ARBEITSGRUPPE LAND &<br />
WASSER, 2010)<br />
<strong>3.</strong> Darstellung von Erheblichkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit der Beeinträchtigungen,<br />
4. Darstellung der Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen,<br />
5. Kompensationsermittlung,<br />
6. Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> der vorgesehenen<br />
Maßnahmen (Bilanz),<br />
7. Maßnahmenverzeichnis.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 2<br />
2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Das Vorhaben wird mit den eingriffserheblichen Baumaßnahmen kurz zusammengefasst<br />
beschrieben.<br />
2.1 Brücke Nr. 391<br />
2.1.1 Bestehender Zustand<br />
Die vorhandene Brücke Nr. 391 überführt bei SKH-km 10,380 die 2-streifige Landesstraße<br />
L 497 zwischen den Ortschaften Klein Förste <strong>und</strong> Harsum über den Stichkanal<br />
Hildesheim. Der Kreuzungswinkel zwischen Kanal- <strong>und</strong> Straßenachse beträgt ca.<br />
100,00 gon. Auf <strong>ihre</strong>r Nordseite besitzt die Landesstraße beidseitig des Kanals einen<br />
Radweg, welcher z.Z. noch durch den geringen Querschnitt des vorhandenen Bauwerkes<br />
unterbrochen wird.<br />
Das bestehende Brückenbauwerk wurde in Jahr 1924 für den Verkehr freigegeben.<br />
Der stählerne Fachwerküberbau besitzt einen Trogquerschnitt. Die Stützweite des<br />
Überbaues beträgt 42,80 m.<br />
Das Lichtraumprofil unter der Brücke Nr. 391 entspricht nicht mehr den Anforderungen<br />
des Kanalausbaues für die moderne Güterschifffahrt, da es in Höhe <strong>und</strong> Breite nicht<br />
mehr ausreichend ist. Auch hinsichtlich der vorhandenen Fahrbahnbreite von 5,50 m<br />
<strong>und</strong> dem Fehlen passiver Schutzeinrichtungen entspricht die Brücke nicht den verkehrstechnischen<br />
Anforderungen. Die Instandsetzung/ Ertüchtigung stellte sich als<br />
nicht wirtschaftlich heraus. Die Brücke Nr. 391 ist daher zu ersetzen.<br />
Das Brückenbauwerk ist nach § 3 (2) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz<br />
(NDSchG) als Baudenkmal geschützt.<br />
2.1.2 Technische Gestaltung der neuen Brücke<br />
Aus der Variantenuntersuchung wurde die Variante eines weitspannenden<br />
Einfeldbauwerkes als Bogenbrücke mit L=68,00 m <strong>und</strong> einem Quertragsystem durch<br />
eine Stahlbetonfahrbahnplatte als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Sie liegt der Planfeststellung<br />
zugr<strong>und</strong>e. Der Bau in um ca. 15,50 m nach Süden verschobener Achslage<br />
unter bauzeitlicher Nutzung der vorhandenen Brücke stellt die technologisch minimalste<br />
Achsverschiebung dar, die so trassiert ist, dass der Eingriff in das südlich der L 467<br />
<strong>und</strong> östl. des SKH vorhandene Waldstück auf ein Minimum beschränkt wird.<br />
Die neue Brücke Nr. 391 erhält einen Brückenquerschnitt RQ 9,5 mit einem 2,25 m<br />
breiten Radweg gemäß RAS-Q 96 auf der nördlichen Kappe <strong>und</strong> einem 0,75 m breiten<br />
Notweg auf der südlichen Kappe. Die Breite der Fahrbahn beträgt 7,00 m zwischen<br />
den Borden. Die Breite zwischen den Bögen beträgt 12,00 m (12,16 m zwischen den<br />
Geländern).<br />
Für die zukünftige Bauwerksgeometrie maßgebend ist eine standsichere Neigung der<br />
Einschnittsböschung des Kanals von 1:3 <strong>und</strong> der Kanalböschungen von 1:2,6.<br />
Die Brückenachse kreuzt unter einem Winkel von 100,00 gon die Kanalachse des<br />
SKH. Das Haupttragwerk der neuen Brücke wird durch einen Bogenüberbau mit 68,00<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 3<br />
m Stützweite <strong>und</strong> einer lichten Weite von ca. 66,50 m zwischen den Widerlagern gebildet.<br />
Die alte Brücke Nr. 391 ist nach Herstellung des Ersatzneubaues bis auf die Höhe<br />
NN +73,00 m vollständig abzubrechen.<br />
2.1.3 Brückenrampen <strong>und</strong> Querschnitt<br />
Durch die seitliche <strong>und</strong> höhenmäßige Verschiebung des Brückenbauwerkes wird im<br />
Planungsbereich eine Neutrassierung der L 467 auf einer Länge von ca. 515 m erforderlich.<br />
Für die Trassierung wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve=70 km/h zu Gr<strong>und</strong>e<br />
gelegt. Ausgehend von den Verkehrszahlen ergibt sich laut RAS-Q der Querschnitt<br />
RQ 9,5. Der nördlich der L 467 vorhandene Radweg wird mit einer Breite von 2,0 m<br />
aufgenommen <strong>und</strong> hinter einem Seitentrennstreifen von 1,75 m mit der neuen Fahrbahn<br />
mitgeführt. Daraus ergibt sich eine Kronenbreite von 12,25 m. Sie setzt sich zusammen<br />
aus 6,50 m Fahrbahn, aus 1,75 m Seitentrennstreifen, aus 2,00 m Radweg<br />
auf der Nordseite <strong>und</strong> 1,50 m bzw. 0,50 m Bankett.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Achsverschiebung der Brücke bzw. der erforderlichen Anpassungsarbeiten<br />
des Straßenverlaufes entfallen z.T. straßenbegleitende Bäume. Betroffen sind die<br />
südlich des jetzigen Verlaufes der L 467 vorhandenen Bäume <strong>und</strong> die nördlich des<br />
jetzigen Verlaufes der L 467 vorhandenen Bäume von Straßenbau-km 0,045 bis 0,095<br />
sowie von Straßenbau-km 0,404 bis 0,480.<br />
Einmündende Wirtschaftswege werden höhengleich wieder angeb<strong>und</strong>en.<br />
2.1.4 Wirtschaftswege<br />
Es handelt sich um 3 vorhandene Wegeanbindungen, die in Höhe <strong>und</strong> Lage verändert<br />
werden müssen. Die beidseitig des Kanales verlaufenden einstreifigen Wirtschaftswege<br />
erhalten mit dem veränderten Straßenverlauf <strong>und</strong> der größeren Brückenlänge neue<br />
Anbindepunkte an die L 467.<br />
Um den baulichen Eingriff in die Wege gering zu halten, wurden max. Längsneigungen<br />
von 4 bis 5% vorgesehen.<br />
Sie erhalten folgende Regelbreite: 3,00 m Fahrbahn<br />
2x1,50 m Bankett<br />
6,00 m Kronenbreite<br />
Die Straßenanbindungen an die Landesstraße werden auf den letzten 20 m auf 5,00 m<br />
Fahrbahnbreite aufgeweitet, um beim Zu- <strong>und</strong> Ausfahren größerer Fahrzeuge die<br />
Schleppkurven zu gewährleisten.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 4<br />
2.2. Streckenausbau<br />
2.2.1 Bestehender Zustand<br />
Der Bereich von SKH-km 10,340 bis SKH-km 10,465 befindet sich in einem etwa 9 m<br />
tiefen Einschnitt (gemessen von Geländeoberkante bis Kanalsohle). Die vorhandenen<br />
Böschungsneigungen sind mit 1:1,6 auf der Ostseite <strong>und</strong> ca. 1:1,8 auf der Westseite<br />
sehr steil. Ein Betriebsweg mit einer befestigten Breite von 2,00 m ist auf der Westseite<br />
vorhanden. Der Kanal ist in diesem Abschnitt nicht gedichtet. Die <strong>Wasser</strong>spiegelbreite<br />
beträgt 30,60 m.<br />
2.2.2 Gr<strong>und</strong>lagen des Kanalausbaus<br />
Für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen (GMS) <strong>und</strong> überlangen Großmotorgüterschiffen<br />
(üGMS) ist eine <strong>Wasser</strong>tiefe von 4,00 m <strong>und</strong> eine lichte Durchfahrtshöhe von<br />
5,25 m über dem oberen Grenzwasserstand von NN + 73,70 m erforderlich.<br />
Die <strong>Wasser</strong>tiefe von 4,00 m wird durch Anspannen des Normalwasserstandes von<br />
bisher NN + 73,00 m auf den zukünftigen Wert von NN + 73,50 m <strong>und</strong> die Vertiefung<br />
der Kanalsohle von NN + 70,00 m auf NN + 69,50 m erreicht.<br />
Im Bereich der Brücke Nr. 391 ist ein Trapezprofil mit einer <strong>Wasser</strong>spiegelbreite von<br />
B = 37,60 m vorgesehen.<br />
Bis heute kommt es am Stichkanal Hildesheim aufgr<strong>und</strong> der geologischen Situation in<br />
Verbindung mit relativ steilen Böschungsneigungen zu Böschungsrutschungen in unterschiedlichen<br />
Ausmaßen. Durch die geplante Kanalvertiefung in Verbindung mit der<br />
Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels ändern sich die Randbedingungen für die Böschungsstandsicherheit,<br />
die eine Neuberechnung der Böschungsstandsicherheit erfordern.<br />
Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Baugr<strong>und</strong>gutachten mit dem Ergebnis<br />
durchgeführt, dass für die vorhandene Böschungsgeometrie beidseitig des SKH<br />
keine ausreichenden Standsicherheiten vorliegen. Der häufig praktizierte einseitige<br />
Kanalausbau zum Schutz von Habitatstrukturen <strong>und</strong> vorhandener Bausubstanz lässt<br />
sich somit im vorliegenden Untersuchungsabschnitt nicht realisieren.<br />
Eine Achsverschiebung ist nicht vorgesehen. Die Böschungen werden abgeflacht.<br />
2.2.3 Ausbau des Stichkanals von SKH-Km 10,340 bis 10,465<br />
Der Ausbau des SKH im Bereich von SKH-km 10,340 bis 10,465 liegt weitgehend in<br />
einer Geraden <strong>und</strong> erfolgt mit einer Neigung der Kanalböschung von 1:2,6.<br />
Der Kanal erhält an beiden Ufern Betriebswege mit einer Kronenbreite von 4,00 m<br />
(0,50 m Bankett, 3,00 m Weg, 0,50 m Bankett). Böschungsseitig ist eine Entwässerungsmulde<br />
mit einer Breite von 1,00 m angeordnet. Die Betriebswege sind auf einer<br />
Höhe von NN+74,50 m vorgesehen <strong>und</strong> sind mit 4,0% zum Kanal geneigt. Sie werden<br />
mit einer wassergeb<strong>und</strong>enen Schotterdecke befestigt.<br />
Im Böschungsbereich wird das Deckwerk entsprechend dem neuen <strong>Wasser</strong>stand bis<br />
NN +74,30 m eingebaut.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 6<br />
ist eine Wiedereinbringung in den Wirtschaftskreislauf vorgesehen (z.B. Verwertung als<br />
Schotter für den Straßenbau).<br />
Nassaushub:<br />
Für die nass gewonnenen Böden stehen folgende Unterbringungsmöglichkeiten zur<br />
Verfügung:<br />
1. Einlagerung in der „Teutoniagrube Misburg“ der Firma Genamo (ca. 20 km)<br />
2. Bodenreinigungsanlage Hannover, der Firma <strong>Umwelt</strong>schutz Nord GmbH (Zech<br />
<strong>Umwelt</strong>) (ca. 25 km)<br />
<strong>3.</strong> Bodenbehandlungsanlage Burg, der Firma MAS Maschinenvermietung <strong>und</strong> Agrarservice<br />
GmbH (ca. 180 km)<br />
4. Rekultivierung „Gut Grunland“, der Firma Hülskens <strong>Wasser</strong>bau GmbH (ca. 380 km)<br />
5. sonstige geeignete <strong>und</strong> genehmigte Deponien<br />
Die Verbringungsorte können gr<strong>und</strong>sätzlich nass gewonnenes Bodenmaterial annehmen.<br />
Der oben genannte Verbringungsort 1 verwertet Material gr<strong>und</strong>sätzlich bis zu<br />
einer LAGA- Klassifizierung von Z0*. Jedoch sind Ausnahmen in Abhängigkeit der vorliegenden<br />
Belastungsparameter zugelassen <strong>und</strong> werden im Einzelfall mit den jeweiligen<br />
Genehmigungsbehörden der Einlagerungsstellen abgestimmt.<br />
Die Verbringungsorte 2 bis 4 sind für die Einlagerung von Bodenmaterial bis Z2 gemäß<br />
LAGA zugelassen. Aber auch hier können bei Überschreitungen der Grenzwerte Einzelfallentscheidungen<br />
mit der Genehmigungsbehörde vereinbart werden. Der Verbringungsort<br />
2 kann Schlick von zumindest „stichfester“ Konsistenz annehmen. Die Verbringungsorte<br />
3 <strong>und</strong> 4 können auch breiigen <strong>und</strong> flüssigen Schlick annehmen.<br />
2.<strong>3.</strong>3 Bodentransporte<br />
Es ist vorgesehen, die Abtragsmassen über den <strong>Wasser</strong>weg zum jeweiligen Verbringungsort<br />
zu transportieren. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Bodenmassen des kurzen Kanalabschnitts<br />
wird in diesem Fall voraussichtlich der Landtransport zu einer nahgelegenen<br />
Verbringungsstelle realisiert. Sollte, wie vorgesehen, der Kanalausbau im Zusammenhang<br />
mit dem Ausbau des gesamten hier noch nicht beantragten Kanalstrecke umgesetzt<br />
werden, ist der Transport der Hauptaushubmassen auf dem <strong>Wasser</strong>weg vorgesehen.<br />
Der ortsnah verbleibende Oberboden wird über Baustellentransporte mit dem<br />
Lkw oder Dumper auf die Zwischenlagerflächen gefahren. Weiterhin werden Aushubmassen<br />
im geringen Umfang, z.B. Aushubmengen für den Bau der Brücke, mit dem<br />
Lkw zu den Verbringungsorten transportiert.<br />
2.4 Bauzeit<br />
Für die Herstellung der neuen Brücke einschließlich Abbruch des alten Bauwerkes <strong>und</strong><br />
dem Rückbau der Zufahrtsrampen muss mit einer Bauzeit von 15 bis 18 Monaten gerechnet<br />
werden. Die bauzeitliche Verkehrsführung erfolgt während der gesamten Bauzeit<br />
über das vorhandene Bauwerk.<br />
Der anschließende Ausbau des beantragten Kanalabschnitts wird mit einer Bauzeit von<br />
etwa 3 Monaten veranschlagt.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 7<br />
3 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung des Planungsgebietes<br />
Das Planungsgebiet (PG) befindet sich in der Hildesheimer Bördelandschaft im Landkreis<br />
Hildesheim im Bereich der Gemeinde Harsum. Der Stichkanal Hildesheim (SKH)<br />
verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das PG erstreckt sich beidseitig des Stichkanals von<br />
SKH-km 10,340 bis SKH-km 10,465 <strong>und</strong> schließt die Brücke Nr. 391 mit ein.<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
Beginn der Baustrecke SKH-km 10,340<br />
Abb. 1: Übersichtskarte, unmaßstäblich, rote Linie = Baufeldgrenze<br />
Ende der Baustrecke SKH-km 10,465<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 10<br />
5 Bestandserfassung <strong>und</strong> Bewertung<br />
5.1 Naturräumliche Gliederung<br />
Der Stichkanal Hildesheim durchquert den westlichen Teil der naturräumlichen Einheit<br />
„Braunschweig-Hildesheimer Lößbörde“. Entsprechend der naturräumlichen Gliederung<br />
Deutschlands liegt das Planungsgebiet in der naturräumlichen Untereinheit „Hildesheimer<br />
Lößbörde“ (MEISEL 1960). Das kanalbegleitende flachwellige Gelände bewegt<br />
sich im <strong>Mitte</strong>l zwischen 75 <strong>und</strong> 80 m über NN.<br />
Dieser Naturraum ist durch eine fast geschlossene Lössdecke mit sehr fruchtbaren<br />
Böden gekennzeichnet. Der vorherrschende Ackerbau spiegelt sehr deutlich die Verwandtschaft<br />
mit den benachbarten „Börden“ wieder.<br />
Wegen der Fruchtbarkeit <strong>ihre</strong>r Böden wurden diese Landschaften sehr früh besiedelt.<br />
Das Gebiet weist vorwiegend große Haufendörfer mit dichter Bebauung auf, die verhältnismäßig<br />
eng benachbart <strong>und</strong> regelmäßig über das ganze Gebiet verstreut sind.<br />
Sie liegen häufig in Hangnischen oder –mulden, an Quellen oder oberhalb von Bachläufen,<br />
einzelne auch auf den Höhen der Geländewellen.<br />
5.2 Potentielle natürliche Vegetation<br />
Die heutige potentielle natürliche Vegetation wird gemäß KAISER & ZACHARIAS (2003)<br />
im PG aus dem Waldmeister-Buchenwald des Hügel- <strong>und</strong> Berglandes im Übergang<br />
zum Flattergras-Buchenwald gebildet.<br />
5.3 Boden<br />
Im Planungsgebiet kommen überwiegend Parabraunerden vor. Diese Böden bestehen<br />
aus schluffig-tonigen Lössboden <strong>und</strong> erbringen hohe bis sehr hohe landwirtschaftliche<br />
Erträge.<br />
Am Stichkanal liegen durch Abgrabungen veränderte Bodenstandorte vor, die allerdings<br />
- anders als die intensiv genutzten Ackerböden der Feldflur - nur geringen Nutzungseinflüssen<br />
ausgesetzt sind <strong>und</strong> meist unter Gehölzbestand liegen.<br />
Die Versiegelungen von Böden stellen im Planungsgebiet die stärksten Vorbelastungen<br />
für das Schutzgut dar. Hinzu kommen Schadstoffeinflüsse im Bereich von landwirtschaftlicher<br />
Bewirtschaftung.<br />
Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung (Wertstufe V) für das Schutzgut sind<br />
seit langer Zeit, die nur sehr wenig überformten Böden der so genannten historisch<br />
alten Waldstandorte im Bereich der Hasumer Wäldern.<br />
Die hohe bis sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten<br />
Lössböden macht auch diese zu Bodenbereichen mit besonderer Bedeutung (Wertstufe<br />
V).<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 12<br />
Die größte Bedeutung kommt dem Gr<strong>und</strong>wasser als Einflussgröße für den biotischen<br />
Lebensraumcharakter <strong>und</strong> damit vor allem hinsichtlich der Wechselwirkungen mit anderen<br />
<strong>Umwelt</strong>schutzgütern zu.<br />
Wo das Kanalbett in einem Gr<strong>und</strong>wasserdurchströmungsbereich gelegen ist, besteht<br />
eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber Beeinflussung dieser<br />
Durchströmung durch Maßnahmen mit Sperrwirkung (vor allem Einbringen von<br />
Sp<strong>und</strong>wänden).<br />
5.5 Klima<br />
Das Planungsgebiet liegt großklimatisch betrachtet im Übergangsbereich vom ozeanisch<br />
geprägten zum kontinentalen Klima. Darauf weisen eine vergleichsweise hohe<br />
Durchschnittstemperatur, größere Temperaturschwankungen <strong>und</strong> geringere Niederschläge<br />
(im Jahresmittel um 600 mm) hin. Die Winde wehen zu 60 % aus dem Westsektor<br />
mit einem Maximum aus Südwesten. In den freien Ackerfluren treten relativ hohe<br />
Windgeschwindigkeiten auf.<br />
Mögliche klimatische Ausgleichsfunktionen (zum Beispiel Entlastung von thermisch<br />
belasteten Siedlungsgebieten durch auf offenen Freiflächen produzierte Kaltluft) sind in<br />
den vorliegenden Fällen nicht relevant, da im Planungsgebiet keine zu entlastenden<br />
Wirkräume vorliegen.<br />
Im Hinblick auf das Vorhaben relevant ist die Tatsache, dass die den Stichkanal begleitenden<br />
Gehölzbestände zusammen mit den Waldflächen eine die Windgeschwindigkeit<br />
reduzierende Wirkung entfalten. Damit entstehen im Lee windberuhigte <strong>und</strong> in Verbindung<br />
mit dem <strong>Wasser</strong> des Kanals kleinräumig feuchtere Geländeklimate.<br />
5.6 Pflanzen / Biotoptypen<br />
Eine flächendeckende Erfassung der Biotoptypen erfolgte im Rahmen der Bearbeitung<br />
der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie in der Vegetationsperiode 2008 im Maßstab 1 : 5.000<br />
nach dem „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (V. DRACHENFELS 2004).<br />
Da der Landschaftspflegerische Begleitplan für den Neubau der Brücke Nr. 391 im<br />
Maßstab 1 : 1.000 erstellt wird <strong>und</strong> eigene Erhebungen vor Ort im Spätsommer 2009<br />
durchgeführt wurden, werden die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung aus dem Jahr<br />
2008 detaillierter dargestellt <strong>und</strong> um einige Biotoptypen ergänzt (siehe Bestands- <strong>und</strong><br />
Konfliktplan).<br />
Die Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste einschließlich der<br />
Vorwarnliste (GARVE 2004) <strong>und</strong> die im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützten<br />
Pflanzenarten (vergleiche THEUNERT 2008a) wurden im Rahmen der Bearbeitung<br />
der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie erfasst <strong>und</strong> werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
bzw. in dem Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan übernommen.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 13<br />
5.6.1 Bestandssituation<br />
Die räumliche Verbreitung der Biotoptypen kann dem Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan entnommen<br />
werden.<br />
Wälder reichen auf der Ostseite des Kanals direkt bis an den Kanal heran. Es handelt<br />
sich um einen größeren, älteren, naturnahen Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald<br />
feuchter, basenreicher Standorte (WCR) <strong>und</strong> auf der davor liegenden Böschung des<br />
dort eingeschnittenen Kanals um einen Laubforst aus einheimischen Arten (WHX) mittleren<br />
Alters in dem Ahornarten <strong>und</strong> Esche dominieren. Der Eichen- Hainbuchen-<br />
Mischwald weist eine artenreiche Krautschicht auf, mit Busch- <strong>und</strong> Gelbes Windröschen<br />
(Anemone nemerosa, Anemone ranuncoloides), Wald-Segge (Carex sylvatica),<br />
Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Nesselblättrige<br />
Glockenblume (Campanula trachelium), Großes Zweiblatt (Listera ovata), Hohe<br />
Schlüsselblume (Primula elatior) <strong>und</strong> Wald-Ziest (Stachys sylvatica). In der Baumschicht<br />
sind neben Stiel-Eiche (Quercus robur) <strong>und</strong> Hainbuche (Carpinus betulus) unter<br />
anderem Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium)<br />
<strong>und</strong> Winter-Linde (Tilia cordata) vertreten.<br />
Bei den Kleingehölzen handelt es sich hauptsächlich um relativ breit ausgedehnte<br />
mittelalte Strauch-Baumhecken (HFM), die vor allem auf den Böschungen entlang des<br />
Kanales angelegt wurden. In diesen Hecken dominieren Ahornarten, Esche, Birke <strong>und</strong><br />
Eiche. Auf der Ostseite des Kanals reichen die Strauch-Baumhecken bis an das Kanalufer<br />
heran, wobei auf den letzten 3 – 4 m aufgr<strong>und</strong> von Unterhaltungsarbeiten nur<br />
junger Gehölzaufwuchs stockt. Entlang der L 467 stehen Birken-Baumreihen mittleren<br />
Alters.<br />
Der Stichkanal ist ein künstlich angelegtes Gewässer, der innerhalb des Planungsgebietes<br />
ins Gelände eingeschnitten ist. Die Kanalufer sind mit lose geschütteten <strong>Wasser</strong>bausteinen<br />
befestigt, die unter den Brücken mit Beton verklammert bzw. vergossen<br />
sind. In diesem Abschnitt befinden sich im Kanal an sechs Wuchsorten Laichkräuter<br />
(Durchwachsenes <strong>und</strong> Glänzendes Laichkraut) mit 1 – 1.000 Exemplaren.<br />
Die nur temporär wasserführenden Straßenseitengräben wurden nicht als Gewässer<br />
erfasst, sondern sind als Flächen mit halbruderaler Gras- <strong>und</strong> Staudenflur mittlerer<br />
Standorte (UHM) dargestellt.<br />
Weitere halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM, UHF) auch in größeren Beständen<br />
kommen auf der Westseite des Stichkanals auf den unteren Böschungsflächen<br />
sowie entlang des Betriebsweges vor. Es handelt sich meist um artenreiche Ausprägungen,<br />
in den feuchtebeeinflussten Zonen am Kanal mit Arten wie Zottiges Weidenröschen<br />
(Epilobium hirsutum), <strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum), Echtes Mädesüß<br />
(Filipendula ulmaria), Gilb- <strong>und</strong> Blutweiderich (Lysimachia vulgaris, Lythrum<br />
salicaria) <strong>und</strong> Echter Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) (OVH & NABU 2008). In<br />
diesen Beständen befindet sich auch öfters junger Gehölzaufwuchs. Abseits des Kanales<br />
finden sich linear ausgeprägte Bestände an Weg- <strong>und</strong> Straßenrändern.<br />
Dominierender Biotoptyp ist der Tonacker (AT), der die Bördenlandschaft auch außerhalb<br />
des Planungsgebietes prägt.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 14<br />
Zu den Grünanlagen der Siedlungsbereiche gehört der Sportplatz (PSP) auf der<br />
Ostseite des Kanals an der L 467.<br />
Die L 467 <strong>und</strong> die Brücke Nr. 391 sind asphaltierte Verkehrsflächen. Der Radweg<br />
entlang der L 467 ist mit Betonsteinpflaster befestigt, während der Betriebsweg auf der<br />
Westseite des Kanals mit einer wassergeb<strong>und</strong>enen Decke erstellt wurde.<br />
Im Planungsgebiet wurden an 6 F<strong>und</strong>orten 2 Pflanzenarten der niedersächsischen<br />
Roten Liste erfasst <strong>und</strong> in dem Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan dargestellt. Eine weitere<br />
Pflanzenart der Roten Liste ist die Wild-Birne (Pyrus pyraster), die in den Gehölzbeständen<br />
entlang des Kanals in zahlreichen Beständen vorkommt. Außerdem ist in den<br />
Eichen-Hainbuchenwäldern die Hohe Schlüsselblume (Primula elatior) verbreitet, die<br />
nach § 7 BNatSchG besonders geschützt ist. Aufgr<strong>und</strong> der weiten Verbreitung dieser<br />
beiden Arten wurde auf eine Darstellung von Einzelf<strong>und</strong>orten im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan<br />
verzichtet.<br />
Tab. 1: Im Planungsgebiet nachgewiesene gefährdete <strong>und</strong> geschützte Pflanzenarten<br />
F<strong>und</strong>ort-Nr. Art RL Nds. H RL D Schutz Häufigkeit<br />
125 Potamogeton perfoliatus -<br />
Durchwachsenes Laichkraut<br />
126 Potamogeton lucens -<br />
Glänzendes Laichkraut<br />
Potamogeton perfoliatus -<br />
Durchwachsenes Laichkraut<br />
127 Potamogeton lucens -<br />
Glänzendes Laichkraut<br />
Potamogeton perfoliatus -<br />
Durchwachsenes Laichkraut<br />
128 Potamogeton perfoliatus -<br />
Durchwachsenes Laichkraut<br />
129 Potamogeton lucens -<br />
Glänzendes Laichkraut<br />
130 Potamogeton lucens -<br />
Glänzendes Laichkraut<br />
Potamogeton perfoliatus -<br />
Durchwachsenes Laichkraut<br />
3 6<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
3<br />
3<br />
3<br />
3<br />
3 4<br />
3 5<br />
Primula elatior – Hohe Schlüsselblume § weite<br />
Verbreitung<br />
Pyrus pyraster – Wild-Birne 3 weite<br />
Verbreitung<br />
Rote Liste (RL): Nds. H = Niedersachsen, Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland (GARVE 2004), D = Deutschland<br />
(KORNECK et al. 1996), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Sippen der<br />
Vorwarnliste.<br />
Schutz im Sinne von § 7 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />
Häufigkeitskategorien: 1 = 1 Exemplar (Ex.), 2 = 2 – 5 Ex., 3 = 6 – 25 Ex., 4 = 26 – 50 Ex., 5 = 51 – 100<br />
Ex. , 6 = 101 – 1.000 Ex. , 7 = 1.001 – 10.000 Ex., 8 > 10.000 Ex.<br />
3<br />
3<br />
1<br />
3<br />
6<br />
6<br />
3<br />
4
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 16<br />
Der ältere Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald stellt im Planungsgebiet den wertvollsten<br />
Biotopbestand (Wertstufe V) dar. Der Wertstufe IV zugeordnet ist ein Großteil der<br />
sonstigen Gehölzbiotope am Kanal, denen in der ansonsten weitgehend strukturlosen<br />
Ackerlandschaft eine überdurchschnittliche Bedeutung zukommt.<br />
Bewertung der Wuchsorte der Pflanzen der Roten Liste<br />
Entsprechend den methodischen Hinweisen bei NMELF (2002) erfolgt die Bewertung<br />
der aktuell nachgewiesenen gefährdeten Pflanzenarten anhand <strong>ihre</strong>r Einstufung in der<br />
niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Bestandsgröße des<br />
Vorkommens.<br />
Die im Planungsgebiet vorkommenden gefährdeten Pflanzenarten sind von allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufe III).<br />
5.7 Tiere<br />
Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie erfolgten im Jahr 2008 umfangreiche faunistische<br />
Bestandserhebungen (siehe <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie). Untersucht wurden<br />
Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Wildbienen, Heuschrecken<br />
(ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER, 2009), Fledermäuse (BIODATA, 2009) <strong>und</strong> Makrozoobenthos<br />
(BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 2009). Für die Tiergruppen Fische<br />
<strong>und</strong> Laufkäfer wurden vorliegende Daten ausgewertet. Untersuchungen zu Feldhamstern<br />
erfolgten in Form der Auswertung vorhandener Informationen zu möglichen Vorkommen.<br />
Der Untersuchungsraum umfasst für Arten mit größeren Arealansprüchen (Vögel <strong>und</strong><br />
Fledermäuse) den Bereich in einer Breite von etwa 250 m zwischen der Schleuse<br />
Bolzum <strong>und</strong> Hildesheim, stellenweise erweitert im Bereich flächiger Wälder beiderseits<br />
des Kanales. Die übrigen Tiergruppen wurden auf Basis von Probestellen vor allem in<br />
den eingriffsrelevanten Bereichen in unmittelbarer Nähe zum Stichkanal untersucht.<br />
Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse bezogen auf das Planungsgebiet für<br />
dieses Bauvorhaben „Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau SKH von SKH-km<br />
10,340 bis 10,465“ zusammengestellt.<br />
5.7.1 Vögel<br />
Die Brücke Nr. 391 einschließlich der Kanalstrecke von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
befindet sich in dem Teilgebiet V 3 des Untersuchungsraumes Brutvögel. Im Rahmen<br />
der Brutvogelkartierung wurden in diesem Teilgebiet V 3 insgesamt 56 Vogelarten<br />
nachgewiesen, von denen 50 als Brutvögel eingestuft werden konnten. Die anderen 6<br />
Arten waren Gastvögel (Nahrungsgäste oder Durchzügler). Fünf Brutvogelarten der<br />
Roten Liste (Wachtel, Eisvogel, Grünspecht, Feldlerche <strong>und</strong> Nachtigall) <strong>und</strong> fünf streng<br />
geschützte Brutvogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Eisvogel, Grünspecht <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong>lspecht)<br />
wurden innerhalb des Teilgebietes V 3 nachgewiesen.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 17<br />
Tab. 3: Im Rahmen der Brutvogelkartierung nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsteilgebietes<br />
V 3<br />
Nr. Art RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
RL<br />
B/B<br />
EU<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
Status/<br />
Häufigkeit<br />
1 Kormoran – Phalacrocorax carbo + NG<br />
2 Graureiher - Ardea cinerea + Ng<br />
3 Stockente - Anas platyrhynchos + B<br />
4 Rohrweihe - Circus aerPGinosus 3 3 I § NG<br />
5 Mäusebussard - Buteo buteo § 5<br />
6 Turmfalke - Falco tinnunculus V V § 2<br />
7 Wachtel - Coturnix coturnix 3 3 + 1<br />
8 Fasan – Phasianus colchicus + A<br />
9 Ringeltaube - Columba palumbus + D<br />
10 Eisvogel – Tyto alba 3 3 I § 1<br />
11 Mauersegler - Apus apus + NG<br />
12 Grünspecht - Picus viridis 3 3 § 5<br />
13 Schwarzspecht – Dryocopus martius I § BZ<br />
14 Buntspecht - Dendrocopus major + D<br />
15 <strong>Mitte</strong>lspecht - Dendrocopus medius I § 3<br />
16 Feldlerche - Alauda arvensis 3 3 3 + 5<br />
17 Rauchschwalbe - Hir<strong>und</strong>o rustica V 3 3 + NG<br />
18 Bachstelze - Motacilla alba + C<br />
19 Zaunkönig - Troglodytes troglodytes + E<br />
20 Heckenbraunelle - Prunella modularis + D<br />
21 Rotkehlchen - Erithacus rubecula + E<br />
22 Nachtigall - Luscinia megarhynchos 3 3 + 4<br />
23 Hausrotschwanz - Phoenicurus ochruros + B<br />
24 Amsel - Turdus merula + E<br />
25 Wacholderdrossel - Turdus pilaris + E<br />
26 Singdrossel - Turdus philomelos + D<br />
27 Sumpfrohrsänger- -Acrocephalus palustris + B<br />
28 Gelbspötter - Hippolais icterina + B<br />
29 Klappergrasmücke - Sylvia curruca + C<br />
30 Dorngrasmücke - Sylvia communis + B<br />
31 Gartengrasmücke - Sylvia borin + D<br />
32 Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla + F<br />
33 Waldlaubsänger – Phyllosciopus sibilatrix V V + C<br />
34 Zilpzalp - Phylloscopus collybita + D<br />
35 Fitis - Phylloscopus trochilus + C<br />
36 Sommergoldhähnchen - Regulus ignicapilla + C<br />
37 Grauschnäpper - Muscicapa striata V V + C<br />
38 Trauerschnäpper - Ficedula hypoleuca V v + D<br />
39 Schwanzmeise - Aegithalos caudatus + B<br />
40 Sumpfmeise - Parus palustris + C<br />
41 Weidenmeise - Parus montanus + C<br />
42 Blaumeise - Parus caeruleus + D<br />
43 Kohlmeise - Parus major + E<br />
Fortsetzung nächste Seite
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 18<br />
Nr. Art RL<br />
D<br />
RL<br />
Nds<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
RL<br />
B/B<br />
EU<br />
VSR<br />
BNat<br />
SchG<br />
Status/<br />
Häufigkeit<br />
44 Kleiber - Sitta europaea + D<br />
45 Gartenbaumläufer - Certhia brachydactyla + C<br />
46 Eichelhäher - Garrulus glandarius + C<br />
47 Rabenkrähe - Corvus corone + C<br />
48 Kolkrabe - Corvus corax V + A<br />
49 Star - Sturnus vulgaris V V + D<br />
50 Feldsperling - Passer montanus V V V + B<br />
51 Buchfink - Fringilla coelebs + F<br />
52 Girlitz – Serinus serinus V V + A<br />
53 Grünfink - Carduelis chloris V V + C<br />
54 Bluthänfling - Carduelis cannabina V V V + B<br />
55 Kernbeißer – Coccothraustes coccothraustes C<br />
56 Goldammer - Emberiza citrinella + D<br />
Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (SÜDBECK et al. 2009); RL Nds = Niedersachsen <strong>und</strong> RL B/B = Region<br />
Bergland mit Börden (KRÜGER & OLTMANNS 2007).<br />
Gefährdungskategorien: 0 = ausgestorben / verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet;<br />
3 = gefährdet; R = extrem selten; V = Vorwarnliste.<br />
EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit I<br />
gekennzeichnet.<br />
BNatSchG = Im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng<br />
geschützte Arten (§).<br />
Arten der Roten Listen, des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>und</strong> streng geschützte Arten sind grau<br />
unterlegt <strong>und</strong> mit genauen Brutpaarzahlen aufgeführt, alle übrigen Arten als Häufigkeitsklassen oder Statuseinschätzung.<br />
Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50<br />
BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP. ( ) = Vorkommen knapp außerhalb des Planungsgebietes; NG = Nahrungsgast,<br />
DZ = Durchzügler, BZ = eine Brutzeitfeststellung, kein weiterer Nachweis.<br />
Im Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> für den Kanalausbau von<br />
SKH-km 10,340 bis 10,465 wurden keine streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten<br />
nachgewiesen (siehe Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan).<br />
In der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie ist das Teilgebiet V 3 als Brutvogellebensraum mit<br />
einer besonderen Bedeutung (Wertstufe V) bewertet worden. Diese Bewertung ist auch<br />
auf das hier untersuchte Gebiet zu übertragen.<br />
5.7.1 Fledermäuse<br />
Das Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 einschließlich der auszubauenden<br />
Kanalstrecke von SKH-km 10,340 bis 10,465 ist eine Teilfläche in dem Teilgebiet<br />
F 3 des Untersuchungsraumes Fledermäuse (BIODATA, 2009).<br />
Im Rahmen der Wintererfassungen konnte keine Winterquartiernutzung von den Kanal<br />
querenden Bauwerken durch Fledermäuse festgestellt werden. Einzelne Dehnungsfugen<br />
der Brücken sind aber als Zwischenquartiere für Fledermäuse potenziell geeignet.<br />
Bei der Sommererfassung wurden zwölf Fledermausarten im Teilgebiet F 3 mittels Detektor<br />
oder durch Netzfang nachgewiesen.
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 19<br />
Tab. 4: Nachgewiesene Fledermausarten im Teilgebiet F 3<br />
Nr. Art FFH BNat<br />
SchG<br />
RL D RL<br />
Nds<br />
RL<br />
Nds*<br />
Status Häufigkeit<br />
1 <strong>Wasser</strong>fledermaus (Myotis daubentonii) IV § 3 SL, RP 3<br />
2 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) II/IV § G R SL 2<br />
3 Brandtfledermaus (Myotis brandtii) IV § 2 2 3/D SL, RP 2<br />
5 Bartfledermaus (Myotis mystacinus) IV § 3 2 D SL,RP 2<br />
6 Fransenfledermaus – Myotis nattereri IV § 3 2 V SL,RP Netzf.<br />
7 Großes Mausohr – Myotis myotis IV § 3 2 3 SL,RP 3<br />
Myotis spec. IV § 3<br />
8 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) IV § 3 2 3 SL, DZ 2<br />
9 Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) IV § G 1 G SL, RP 2<br />
10 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) IV § 3 SL, RP 4<br />
11 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) IV § G 2 R SL 2<br />
12 Breitflügelfledermaus – Eptesicus serotinus IV § V 2 2 SL 2<br />
FFH: FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992: II = Anhang II, Arten von gemeinschaftlichem<br />
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV =<br />
Anhang IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse.<br />
BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />
Arten (§).<br />
RL (Rote Listen): D = Deutschland (MEINIG al. 1998); Nds = Rote Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1993),<br />
Nds* = Entwurf Rote Liste Niedersachsen: Stand 2004.<br />
Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, R<br />
= gefährdeter Durchzügler, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär,<br />
Einstufung nicht möglich.<br />
Status: DZ = Durchzug, Art frequentiert das Planungsgebiet während der saisonalen Wanderungen, RP –<br />
Reproduktionsgebiet, Art bildet im räumlichen Zusammenhang mit dem Planungsgebiet Wochenstuben,<br />
SL = Sommerlebensraum, Art ist im Planungsgebiet während der Sommermonate anzutreffen.<br />
Beobachtungshäufigkeiten: 1 = Einzelkontakt; 2 = 2-5 Kontakte; 3 = 6-10 Kon.; 4 = 11-20 Kon.; 5 = 21-50<br />
Kon.; 6 = >50 Kon.; Netzf. = nur Netzfang<br />
Als ausgeprägte Flugstraße <strong>und</strong> Jagdraum hat sich der Stichkanal selbst mit seinen<br />
begleitenden Gehölzbeständen erwiesen. Dabei wird eine Flugstraße hier als Korridor<br />
bezeichnet, in dem jeden Abend mehrere Fledermäuse verschiedener Arten sich in<br />
<strong>ihre</strong> Jagdgebiete bewegen. Dies erfolgt direkt nach Ausflugbeginn <strong>und</strong> somit meistens<br />
noch in Quartiernähe.<br />
Nahezu alle vorhandenen Gehölzstrukturen entlang des Stichkanales <strong>und</strong> der angrenzenden<br />
Bereiche werden von Fledermäusen als Leitstruktur <strong>und</strong> Jagdhabitat genutzt.<br />
Insbesondere im Teilbereich F 3 hielten sich viele Tiere über längere Zeiträume auf, da<br />
die angrenzenden Waldbereiche auch attraktive Jagdhabitate darstellen. Die freie<br />
<strong>Wasser</strong>fläche wird hauptsächlich von den <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Teichfledermäusen genutzt.<br />
In der Fledermauserhebung (BIODATA, 2009) wird das Teilgebiet F 3 wie folgt bewertet:<br />
Der Teilbereich F 3 ist von sehr hoher Bedeutung für die Fledermausfauna. Die vorhandenen<br />
Strukturen sind Leitlinien <strong>und</strong> Jagdhabitate für bis zu neun Arten, die das<br />
Gebiet sehr stark frequentieren. Darüber hinaus gibt es für sieben teilweise hochgradig<br />
gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten Reproduktionsnachweise bzw. –hinweise (<strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />
Brandtfledermaus, Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr,<br />
Kleinabendsegler <strong>und</strong> Zwergfledermaus). Gerade für diese Arten sind Leitstrukturen<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 20<br />
<strong>und</strong> quartiernah gelegene, qualitativ hochwertige Jagdgebiete von essenzieller Bedeutung.<br />
In der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie wird dem Teilgebiet F 3, insbesondere dem Kanal<br />
mit seinen begleitenden Gehölzbeständen <strong>und</strong> den angrenzenden alten Wäldern, eine<br />
herausragende Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse zu gesprochen (Wertstufe<br />
V*).<br />
5.7.3 Feldhamster<br />
Weite Bereiche der Feldflur entlang des Stichkanales, auch die Ackerflächen im Planungsgebiet<br />
auf der Westseite des Kanals sind als potenziell gut geeignete Feldhamsterhabitate<br />
anzusehen, da die Bodenverhältnisse (schwach trockene bis mittel frische<br />
Lehm- <strong>und</strong> Schluffböden) für die Anlage der Baue geeignet sind.<br />
5.7.4 Reptilien<br />
Im Rahmen der Reptilienerfassung wurden sechs Probeflächen untersucht. Im Planungsgebiet<br />
für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von SKH-km<br />
10,340 bis 10,465 befand sich keine dieser Probeflächen.<br />
In den Probeflächen konnte als einzige Art die Waldeidechse (Zootoca vivipara) nachgewiesen<br />
werden. Sie ist im Sinne von § 7 BNatSchG eine besonders geschützte Art.<br />
Aufgr<strong>und</strong> geringer Fortpflanzungsraten, spezialisierter <strong>Umwelt</strong>ansprüche <strong>und</strong> geringer<br />
Ausbreitungsraten weisen Reptilien eine hohe Gefährdungsdisposition auf. Dies gilt<br />
auch für die Waldeidechse. Die nachgewiesenen Waldeidechsenvorkommen haben<br />
eine besondere regionale Schutzbedürftigkeit.<br />
Dem gesamten Kanal wird eine zumindest regionale Bedeutung für den Erhalt der<br />
Waldeidechse zugesprochen. Insgesamt haben die Böschungen des Kanals bis auf<br />
wenige Streckenabschnitte (Probeflächen R 2, R 3 <strong>und</strong> R 5) eine allgemeine Bedeutung<br />
als Lebensraum für Reptilien (Wertstufe III).<br />
5.7.5 Amphibien<br />
Vier Gewässer wurden auf Vorkommen von Amphibien untersucht. Im Planungsgebiet<br />
für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von SKH-km 10,340 bis<br />
10,465 befand sich keines dieser Gewässer.<br />
Sporadische Beobachtungen von juvenilen Amphibien entlang des Kanales außerhalb<br />
der Probeflächen (Gewässer) deuten darauf hin, dass dieser auch selbst von vereinzelten<br />
Individuen als Laichgewässer genutzt wird. Von besonderer Bedeutung ist weiterhin<br />
die Funktion des den Kanal begleitenden Gehölzsaumes als Landlebensraum für<br />
Amphibien vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass im Landschaftsraum der Hildesheimer Börde<br />
zusammenhängende Gehölzbestände anderweitig kaum existieren.<br />
Hinsichtlich der Landlebensräume ist das Planungsgebiet in seiner Gesamtheit von<br />
allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 21<br />
5.7.6 Fische<br />
Die Auswertung vorhandener Daten zur Artengruppe der Fische ergab, dass insgesamt<br />
für den Stichkanal Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen wurden. Fünf davon werden<br />
in den Roten Listen gefährdeter Arten für Deutschland <strong>und</strong> Niedersachsen geführt<br />
(siehe Tab. 5). Diese waren jedoch nur in geringen Individuenzahlen vertreten oder<br />
haben nur einen geringen Gefährdungsstatus.<br />
Tab. 5: Nachgewiesene Vorkommen <strong>und</strong> Gefährdungsgrade von Fischarten<br />
Art Rote Liste<br />
Niedersachsen<br />
Rote Liste<br />
Deutschland<br />
Aal - Anguilla anguilla 3<br />
Hecht - Esox lucius 3<br />
Brasse - Abramis brama<br />
Ukelei - Alburnus alburnus<br />
Güster - Blikka bjoerkna<br />
Giebel - Carassius auratus gibelio<br />
Karausche - Carassius carassius 3 3<br />
Karpfen - Cyprinus carpio 2 *<br />
Döbel - Leuciscus cephalus<br />
Aland - Leuciscus idus 3<br />
RotaPGe - Rutilus rutilus<br />
Rotfeder - Scardinius erythrophthalmus<br />
Flussbarsch - Perca fluviatilis<br />
Zander - Sander lucioperca 4<br />
* Bei dem im Stichkanal durch Besatz vorkommenden Karpfen handelt es sich um die Zuchtform. Nur die<br />
Wildform ist gefährdet.<br />
Rote Liste-Status: Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993), Deutschland (BLESS et al. 1998), 1<br />
= vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet.<br />
Während der Aal regelmäßig durch Besatz des ansässigen Angelvereins in das Gewässer<br />
eingebracht wird, wurde der Aland als so genannter „Weißfisch“ höchstens<br />
zufällig besetzt. Wahrscheinlicher ist, dass diese 1995 das erste Mal für den Stichkanal<br />
Hildesheim nachgewiesene Art (BRUNKEN et al. 1995) aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal eingewandert<br />
ist. Unklar ist, inwieweit sich mittlerweile eine eigene Population ausgebreitet<br />
<strong>und</strong> etabliert hat. Angler des SFV Hildesheim berichten aber gerade in den letzten Jahren<br />
immer wieder von Alandfängen aller Altersklassen (FETT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung).<br />
Die Population des in Niedersachsen als potenziell gefährdet eingestuften Zanders<br />
wird durch Besatz gestützt. Von dem in Niedersachsen gefährdeten Hecht wurden nur<br />
einzelne Individuen nachgewiesen <strong>und</strong> die landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit gefährdete Karausche<br />
wurde nur einmal gefangen. Für diese Fischarten gibt es keine geeigneten Lebensräume<br />
im Stichkanal Hildesheim.<br />
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Stichkanal Hildesheim eine auch im<br />
Vergleich mit anderen ausgebauten B<strong>und</strong>eswasserstraßen relativ naturferne Fischfauna<br />
mit einem deutlichen Artenfehlbetrag <strong>und</strong> einseitiger Dominanzstruktur aufweist. Die<br />
Bef<strong>und</strong>e lassen sich überwiegend auf die Armut an für die Fischfauna geeigneten<br />
Strukturen zurückführen.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 22<br />
Für den künstlichen Lebensraum Stichkanal Hildesheim ergibt sich die Wertstufe III<br />
(von allgemeiner Bedeutung), weil es keine größeren natürlichen Vorkommen gefährdeter<br />
Arten gibt.<br />
5.7.7 Libellen<br />
Im Rahmen der Libellenerfassung wurden drei Probeflächen untersucht. Im Planungsgebiet<br />
für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von SKH-km 10,340<br />
bis 10,465 befand sich keine dieser Probeflächen.<br />
Das Planungsgebiet liegt im Teilbereich 3, in der für Libellen die Wertstufe III (allgemeine<br />
Bedeutung) ermittelt wurde. Allerdings ist die besondere Funktion des Stichkanals<br />
als Trittsteinbiotop <strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur im Landschaftsraum der Hildesheimer<br />
Börde zu beachten.<br />
5.7.8 Tagfalter<br />
Tagfalter wurden auf sechs Transektflächen erfasst. Im Planungsgebiet wurden auf der<br />
Ostböschung des Kanals von SKH-km 10,420 bis 10,465 Tagfalter erfasst. Dieser Bereich<br />
gehört zum wesentlich größeren Untersuchungsteilbereich T 5.<br />
In dem Untersuchungsabschnitt T 5 wurden 10 Arten nachgewiesen, von denen 2 Arten<br />
in der Roten Liste Niedersachsens einschl. der Vorwarnliste stehen. Der Untersuchungsabschnitt<br />
ist als Lebensraum für Tagfalter von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe<br />
III) bewertet worden.<br />
5.7.9 Wildbienen<br />
Die Wildbienenfauna wurde auf sechs Transektflächen, die mit denen der Tagfaltererfassung<br />
überein stimmten, erfasst. In das Planungsgebiet reicht auf der Ostseite des<br />
Kanals der Untersuchungsabschnitt 5 hinein.<br />
In dem Untersuchungsabschnitt 5 wurden 20 Arten nachgewiesen, von denen 4 Arten<br />
in der Roten Liste Niedersachsens einschl. der Vorwarnliste stehen. Der Untersuchungsabschnitt<br />
ist als Lebensraum für Wildbienen von besonderer bis allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufe IV) bewertet worden.<br />
5.7.10 Heuschrecken<br />
Im Rahmen der Heuschreckenerfassung wurden auf den sechs Probeflächen zwölf<br />
Arten nachgewiesen. Im Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem<br />
Kanalausbau von SKH-km 10,340 bis 10,465 befand sich keine dieser Probeflächen.<br />
Von den erfassten Arten sind die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus<br />
dorsalis) <strong>und</strong> der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) in den Roten Listen gefährdeter<br />
Arten geführt.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 23<br />
Die Artengemeinschaft wird geprägt von mesophilen Arten. Ausgesprochene Spezialisten,<br />
die besonders nasse oder besonders trockene Lebensräume besiedeln, wurden<br />
nicht nachgewiesen. Weiterhin wurden charakteristische Arten der Wald- <strong>und</strong> Gebüschränder<br />
festgestellt. Beim übrigen Artenspektrum handelt es sich zumeist um Arten,<br />
die weit verbreitet <strong>und</strong> relativ anspruchslos sind.<br />
Die untersuchten sechs Teilbereiche sind als Lebensräume für Heuschrecken von allgemeiner/geringer<br />
bis besonderer Bedeutung (Wertstufe II bis V) bewertet worden.<br />
5.7.11 Laufkäfer<br />
Nach Auswertung von Daten (SELING 2000a, 2000b) wurden entlang des gesamten<br />
Kanals auf elf untersuchten Flächen insgesamt 72 Arten festgestellt.<br />
Im Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von<br />
SKH-km 10,340 bis 10,465 befand sich keine der untersuchten Flächen.<br />
Unter den 72 Arten befinden sich acht Arten, die auf der landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweiten<br />
Roten Liste verzeichnet sind sowie neun weitere in Niedersachsen seltene Arten.<br />
Hervorzuheben ist insbesondere der Nachweis von Abax parallelus (Paralleler Breitläufer),<br />
einer stenöken Waldart <strong>und</strong> nach ASSMANN (1994) eine Indikator-Art für historisch<br />
alte Wälder, welche die besondere Funktion der Wälder bei Harsum als Lebensraum<br />
<strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur verdeutlicht.<br />
In den feuchten bis nassen Laubwaldparzellen sind mit Arten der Gattungen wie<br />
Bembidion, Badister <strong>und</strong> Patrobus charakteristische Arten festgestellt worden, wobei<br />
der Einzelnachweis des stark gefährdeten Bembidion octomaculatum (Achtfleck-<br />
Ahlenläufer) besonders zu würdigen ist. Die Waldstandorte bei Harsum sind daher von<br />
besonderer Bedeutung (Wertstufe V).<br />
Die den Kanal begleitenden Strukturen haben für Laufkäfer eine wesentliche Bedeutung<br />
hinsichtlich der Funktion als Lebensraum entlang von Sonderstrukturen in einer<br />
intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie hinsichtlich der Funktion als Ausbreitungs-<br />
<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur.<br />
5.7.12 Makrozoobenthos<br />
Im Stichkanal Hildesheim konnten im Herbst 2007 <strong>und</strong> Frühjahr 2008 in 55 Proben<br />
insgesamt 70 Taxa an neun Probestellen nachgewiesen werden (BUNDESANSTALT FÜR<br />
GEWÄSSERKUNDE, 2009). Darunter waren 12 Arten der Roten Liste Deutschlands oder<br />
Niedersachsens. Damit weist der Stichkanal zwar eine Artenzahl auf, die vergleichbar<br />
strukturierten <strong>und</strong> wenig befahrenen Kanälen entspricht. Die Arten sind überwiegend<br />
euryöken Species zuzurechnen, die keine nennenswerten Anforderungen an <strong>ihre</strong>n Lebensraum<br />
stellen. Ca. 57 % der Arten sind zudem eingewanderte oder eingeschleppte<br />
Wirbellosearten.<br />
Der in diesem Verfahren auszubauende Kanalabschnitt liegt zwischen den Probestellen<br />
bei SKH- km 10,0 <strong>und</strong> SKH-km 11,8. In diesen Bereichen ist der Kanal als Lebensraum<br />
für Makrozoobenthosarten von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III) bei SKH-km<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 24<br />
10,0 <strong>und</strong> von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV) bei SKH-km 11,8<br />
bewertet worden.<br />
5.7.13 Sonstige Arten<br />
Insbesondere bei den Erfassungen zu den Wildbienen <strong>und</strong> Tagfaltern wurden in den<br />
sechs untersuchten Abschnitten Zufallsf<strong>und</strong>e seltener Arten aus den Artengruppen der<br />
Bockkäfer, Scheinbockkäfer, Hautflügler <strong>und</strong> Nachtfalter registriert.<br />
Im Planungsgebiet liegt ein Teil des Untersuchungsabschnittes SA 5, in dem der b<strong>und</strong>esweit<br />
stark gefährdete Bockkäfer (Plagionotus detritus) nachgewiesen wurde. Dieser<br />
Abschnitt wird maßgeblich wegen des Vorkommens des Bockkäfers als von landesweiter<br />
Bedeutung bewertet.<br />
5.8 Landschaft / Landschaftsbild<br />
Für die im Rahmen der UVS vorgenommene Bewertung des Landschaftsbildes wurde<br />
die Landschaft innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes durch das unterschiedliche<br />
Auftreten <strong>und</strong> den Wechsel der Landschaftsbildelemente, der vorherrschenden<br />
Nutzung, der besonderen Landschaftsbildeigenschaften <strong>und</strong> Störungen in fünf Landschaftsbildeinheiten<br />
unterschieden.<br />
Das Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> den Kanalausbau von<br />
SKH-km 10,340 bis 10,465 liegt in der Landschaftsbildeinheit 3 „Ackerlandschaft mit<br />
hohem Waldanteil nordwestlich Harsum bis zur Autobahn 7 (SKH-km 8,500 bis<br />
12,000)“.<br />
Die Landschaft in dieser Einheit wird geprägt durch ältere, strukturreiche Laubwälder,<br />
Äcker <strong>und</strong> kanalbegleitende Ufergehölze.<br />
Die wesentlichen, den Raum gliedernden Elemente sind neben den älteren,<br />
strukurreichen Laubwäldern der Stichkanal selbst, die uferbegleitenden Gehölzstrukturen<br />
<strong>und</strong> die langgestreckten halbruderalen Säume an den Ufern des Stichkanals. Hinzu<br />
kommen Hecken <strong>und</strong> Baumreihen in der Feldflur <strong>und</strong> entlang der Wege <strong>und</strong> Straßen<br />
sowie einzelne Grünländer <strong>und</strong> einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale Fluren <strong>und</strong> Säume.<br />
Große Bereiche dieser Landschaftsbildeinheit gehören zu den Landschaftsschutzgebieten<br />
„Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Hörster Holz“.<br />
Störungen der naturraumtypischen Eigenart bestehen durch den Stichkanal selbst als<br />
künstliches Gewässer, die Brückenbauwerke <strong>und</strong> haldenartige Bodenablagerungsflächen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Autobahnverkehrs kommt es zu einer anhaltenden Belastung<br />
durch Lärm.<br />
Eine Zerschneidung der Landschaft ist durch den Stichkanal gegeben. Die Erreichbarkeit<br />
der jeweils gegenüberliegenden Bereiche wird über mehrere Brücken gewährleistet.<br />
Eine weitere Zerschneidung der Landschaft wird durch die Autobahn 7 verursacht.<br />
Sichtachsen beziehungsweise Blickbeziehungen aus dem Umland auf den Stichkanal<br />
mit seinen Ufergehölzen bestehen im Bereich der strukturarmen Ackerfluren über weite<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 25<br />
Strecken. Dort wo mehrere Waldparzellen beiderseits des Kanals das Landschaftsbild<br />
bereichern ist die Fernwirkung der Uferstrukturen eingeschränkt.<br />
Das Landschaftserleben wird für Erholungsuchende durch vorhandene Fuß- <strong>und</strong> Radwege<br />
ermöglicht, welche über weite Strecken den Kanal begleiten. Nahe am Kanal<br />
verlaufende Wege werden durch die begleitenden Gehölzbestände von der umgebenden,<br />
weniger attraktiven Ackerlandschaft abgeschirmt.<br />
Die Bewertung dieser Landschaftsbildeinheit zeigt, dass aufgr<strong>und</strong> des hohen Anteils an<br />
älteren naturnahen <strong>und</strong> strukturreichen Laubwaldbeständen diese Einheit höher bewertet<br />
wird als die anderen Einheiten. Diese Landschaftsbildeinheit ist von besonderer bis<br />
allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV). Bedeutsam für das Schutzgut sind der Eichen-<br />
u. Hainbuchen-Mischwald, der kanalbegleitende Gehölzbestand <strong>und</strong> die Straßenbäume<br />
an der L 467 als landschaftsprägende Strukturen.<br />
5.9 Besonders geschützte Gebiete von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
Natura-2000-Gebiete<br />
Im Planungsgebiet befinden sich keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete.<br />
Es tritt mit dem Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher Standorte<br />
(WCR) ein Lebensraumtyp des Anhangs I der FFH-Richtlinie auf (siehe Bestands- <strong>und</strong><br />
Konfliktplan). Der Wald entspricht dem Lebensraumtyp 9160 (Subatlantischer oder<br />
mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald).<br />
Naturschutzgebiete<br />
Im Planungsgebiet ist kein Naturschutzgebiet vorhanden oder geplant.<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
Einige Flächen des Planungsgebietes liegen in den Landschaftsschutzgebieten HI 10<br />
„Klein Förster Holz“ <strong>und</strong> HI 11 „Harsumer Holz“ (siehe Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan).<br />
Gesetzlich geschützte Biotope<br />
Im Planungsgebiet befinden sich keine Biotope die nach § 30 BNatSchG geschützt<br />
sind.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 26<br />
6 Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt <strong>und</strong><br />
das Landschaftsbild<br />
6.1 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist zwischen bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen des Bauvorhabens<br />
auf den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild zu unterscheiden.<br />
Die tatsächlich auftretenden, von dem Bauvorhaben ausgehenden Wirkungen sind erst<br />
nach der Fertigstellung zu ermitteln. Um aber schon im Planungsstadium diesen Informationsgehalt<br />
berücksichtigen zu können, muss ein Großteil der Wirkungsfaktoren in<br />
<strong>ihre</strong>m Ausmaß prognostiziert werden. Dies geschieht über Analogieschluss sowie über<br />
die Erfahrung <strong>und</strong> Untersuchungen aus vergleichbaren Projekten. Die im Rahmen dieser<br />
Vorgehensweise angewandte Methode bedient sich der qualitativen Beschreibung<br />
der Wirkungen. Lediglich einige Wirkfaktoren lassen sich schon im Planungsstadium<br />
mit Hilfe der technischen Daten des Projektes ermitteln.<br />
In den nachfolgenden Kapiteln erfolgt eine Beschreibung der Bedeutung der Funktionen<br />
oder Werte, die voraussichtlich beeinträchtigt werden, die Art der voraussichtlichen<br />
Beeinträchtigung sowie <strong>ihre</strong> zeitliche <strong>und</strong> räumliche Dimension.<br />
6.1.1 Bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Wirkungen<br />
Baubedingte Wirkungen treten nur während der Bauphase auf. Sie gehen räumlich<br />
meistens über die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme hinaus (Arbeitsstreifen/Baufeld).<br />
Die meisten daraus resultierenden Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Veränderungen<br />
sind vorübergehend. Unter Umständen können die Wirkungen aber auch zu nachhaltigen<br />
Beeinträchtigungen führen.<br />
Anlagebedingte Wirkungen verursachen Beeinträchtigungen, die auf das Vorhandensein<br />
des Bauwerks zurückzuführen sind <strong>und</strong> nicht nur auf die Bauzeit beschränkt sind.<br />
Flächeninanspruchnahme<br />
Durch die Baumaßnahme werden über die derzeit bereits für den Kanal <strong>und</strong> die<br />
Einschnittsböschungen sowie für die L 467 <strong>und</strong> den Radweg beanspruchten Flächen<br />
zusätzlich 7.660 m² dauerhaft in Anspruch genommen (davon 7.500 m² Ackerfläche).<br />
Darüber hinaus werden für Baufelder/Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungen <strong>und</strong> Zwischenlagerflächen<br />
für Oberboden für die Dauer der Bauzeit vorübergehend Ackerflächen<br />
von <strong>3.</strong>890 m² beansprucht.<br />
Versiegelung<br />
Durch den Neubau der Brücke, die Neutrassierung der L 467 <strong>und</strong> den Neubau der Betriebswege<br />
kommt es zu einer Versiegelung von 4.240 m². Gleichzeitig werden Flächen<br />
(Straße, Radweg) in einem Umfang von 2.430 m² entsiegelt, so dass nach Beendigung<br />
der Baumaßnahme eine zusätzliche Fläche von 1.810 m² versiegelt ist. Durch die Versiegelung<br />
sind einerseits Böden mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V) betroffen<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 27<br />
(2.700 m²). Andererseits werden auch stärker überprägte, unbefestigte Böden mit allgemeiner<br />
Bedeutung (Wertstufe III) überbaut (1.540 m²).<br />
Abgrabungen / Aufschüttungen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Neugestaltung der Einschnittsböschungen <strong>und</strong> der neuen Rampen müssen<br />
auf einer Fläche von 1.810 m² Abgrabungen bzw. Aufschüttungen vorgenommen<br />
werden. Betroffen sind Flächen mit Böden besonderer Bedeutung (Wertstufe V).<br />
Veränderung des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> Kanalwassers<br />
Möglicher Eintrag von Schad-, Nähr- <strong>und</strong> Schwebstoffen in Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser,<br />
mögliche Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserstände bzw. Austauschbeziehungen<br />
zwischen Kanal- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser, Umgestaltung des Kanalbettes <strong>und</strong> Vergrößerung<br />
des <strong>Wasser</strong>körpers.<br />
Entwässerung von befestigten Flächen <strong>und</strong> Wegen<br />
Das anfallende Oberflächenwasser der befestigten Flächen <strong>und</strong> Wege wird über Bankette<br />
<strong>und</strong> Böschungen in Entwässerungsmulden bzw. Gräben geleitet <strong>und</strong> in den Kanal<br />
abgeführt. Eine Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser besteht im Bereich<br />
des Banketts, der Böschungen <strong>und</strong> der Entwässerungsgräben.<br />
Entfernung von Vegetation<br />
Durch das Vorhaben werden folgende Biotoptypen dauerhaft beseitigt:<br />
Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 120 m²<br />
Kleingehölze (kanalbegleitende Gehölze) 2.720 m²<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>3.</strong>450 m²<br />
Acker 7.500 m²<br />
Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen 35 Stück<br />
Durch die Entfernung der Biotoptypen werden auch die entsprechenden Tierlebensräume<br />
beseitigt.<br />
Lärmbelastungen <strong>und</strong> Luftverunreinigungen<br />
Während der Bauphase treten zusätzlich örtliche Belastungen der Luft durch die Emissionen<br />
der Baumaschinen auf. Insbesondere das Baggern <strong>und</strong> der Transport der Erdmassen<br />
sowie der Abriss der Brücke werden zu Staub- <strong>und</strong> Lärmentwicklungen führen.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 28<br />
Visuelle Wirkfaktoren<br />
Es kommt zum Verlust von folgenden landschaftsprägenden Strukturelementen:<br />
Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 120 m²<br />
kanalbegleitende Gehölzbestände 2.720 m²<br />
straßenbegleitende Bäume 35 Stück<br />
Der Kanal wird sich aufgr<strong>und</strong> der größer werdenden <strong>Wasser</strong>fläche (rd. 900 m²) durch<br />
die Anhebung des <strong>Wasser</strong>spiegels um 0,50 m <strong>und</strong> der größer werdenden Einschnittsböschungen<br />
(1.230 m²) sowie der neuen Brücke mit einer Stützweite von 68,00 m statt<br />
derzeit 42,80 m verändern.<br />
6.1.2 Betriebsbedingte Wirkungen<br />
Betriebsbedingte Wirkungen umfassen die durch den Betrieb <strong>und</strong> die Unterhaltung<br />
bedingten umwelterheblichen Wirkungen. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem<br />
Ist-Zustand werden nicht erwartet.<br />
<strong>Umwelt</strong>erhebliche Auswirkungen durch den Betrieb <strong>und</strong> die Unterhaltung der neuen<br />
Brücke <strong>und</strong> der ausgebauten Kanalstrecke sind nicht erkennbar.<br />
6.2 Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
6.2.1 Boden<br />
Für den Neubau der Brücke <strong>und</strong> den Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 – 10,465<br />
wird eine Fläche von insgesamt 7.660 m² dauerhaft beansprucht. Davon werden derzeit<br />
7.500 m² als Ackerfläche genutzt.<br />
Darüber hinaus werden während der Bauzeit Böden im Baufeldbereich (<strong>3.</strong>890 m²<br />
Acker) durch das Befahren mit Arbeitsgeräten <strong>und</strong> die Lagerung von Baumaterialien<br />
<strong>und</strong> Erdmassen in <strong>ihre</strong>r Struktur verändert (Verdichtung). Vorrübergehend kommt es<br />
zum Verlust der Lebensraumfunktion. Die Auswirkungen sind durch die Beachtung der<br />
technischen Vorschriften für Bodenarbeiten zu minimieren. Nach Beendigung der<br />
Baumaßnahmen werden die vorübergehend beanspruchten Bodenbereiche rekultiviert<br />
(u.a. Beseitigung von Bodenverdichtung auf Ackerflächen). Die Bodenstruktur <strong>und</strong> die<br />
Lebensraumfunktion werden wiederhergestellt.<br />
Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen (Puffer-, Filter-, Stoffumwandlungs- <strong>und</strong><br />
Lebensraumfunktion) bislang unbebauter, belebter Bodenoberfläche durch die Versiegelung<br />
von Boden (4.240 m²) ist als erhebliche Beeinträchtigung zu werten.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen entstehen auch durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen<br />
im Bereich von Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Ackerflächen) <strong>und</strong> historisch<br />
alter Waldstandorte. Diese Böden mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V)<br />
werden von der Baumaßnahme in einem Umfang von 1.810 m² betroffen. Abgrabungen<br />
im Bereich von überprägten, unbefestigten Böden mit Wertstufe III (Böschungen<br />
von Kanal <strong>und</strong> Straßennebenflächen) stellen keine erhebliche Beeinträchtigung dar.<br />
Im Zuge der Baumaßnahmen fallen rd. 10.000 m³ Bodenaushub an, die sich aus Trockenaushub<br />
<strong>und</strong> Nassaushub zusammensetzen. Der Oberboden wird separat gewon-<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 29<br />
nen, in unmittelbarer Kanalnähe zwischengelagert <strong>und</strong> für die Wiederandeckung der<br />
neu hergestellten Böschungen verwendet. Für die anderen anfallenden Aushubmassen<br />
stehen verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Transport der<br />
Aushubmassen ist auf dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Landweg vorgesehen (siehe Kap. 2.3 Bodenmanagement).<br />
6.2.2 <strong>Wasser</strong><br />
Während des Baubetriebes ist eine Beeinträchtigung der Qualität von Gr<strong>und</strong>wasser<br />
<strong>und</strong> Kanalwasser durch Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträge möglich. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
wird durch eine sachgemäße Lagerung, Verwendung <strong>und</strong> Entsorgung boden-<br />
<strong>und</strong> wassergefährdender Stoffe <strong>und</strong> durch Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung<br />
des Eintrags von Oberboden <strong>und</strong> Abrissmaterialien ins Gewässer vermieden.<br />
Eine Beeinträchtigung der <strong>Wasser</strong>qualität durch die Bauarbeiten im Gewässerbett<br />
(Gewässertrübung <strong>und</strong> Schwebstoffbelastung) ist möglich. Angesichts der nur kurzfristigen<br />
Wirkdauer <strong>und</strong> der Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen s.o.<br />
sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Angesichts der Kleinräumigkeit sind allenfalls geringfügige Auswirkungen auf die<br />
Gr<strong>und</strong>wasserströmungsverhältnisse durch das neue Brückenbauwerk (Widerlager) zu<br />
erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar.<br />
Durch die Umgestaltung des Gewässerbettes (Abflachung der Kanalböschung, Anhebung<br />
des <strong>Wasser</strong>standes um 0,50 m) im Kanal kommt es zu keiner wesentlichen Veränderung<br />
der morphologisch-hydrologischen Gegebenheiten im betroffenen Kanalabschnitt,<br />
da es ein künstliches Gewässerbett mit nur einer Schutzgutausprägung von<br />
geringer Bedeutung betrifft.<br />
6.2.3 Klima / Luft<br />
Während der Bauphase wird eine zusätzliche örtliche Belastung der Luft durch die<br />
Emissionen der Baumaschinen erfolgen. Insbesondere das Baggern <strong>und</strong> der Transport<br />
der Erdmassen sowie der Abriss der Brücke werden zu Staubentwicklungen führen.<br />
Insgesamt sind die zusätzlichen Lärm- <strong>und</strong> Staubemissionen auf die Bauzeit beschränkt<br />
<strong>und</strong> bewegen sich im üblichen Rahmen von Baustellenemissionen.<br />
Das Entfernen der kanalbegleitenden Gehölzbestände führt zu sehr kleinräumigen<br />
Veränderungen des Mikroklimas in den Kanalrandzonen. Wegen des geringen Umfanges<br />
an Gehölzverlusten sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
6.2.4 Pflanzen / Biotoptypen<br />
Vorübergehende Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Verlust von Vegetationsbeständen,<br />
die kurzfristig nach Beendigung der Baumaßnahme regenerierbar sind.<br />
Dauerhafte Beeinträchtigungen ergeben sich durch Verluste von Vegetationsbeständen<br />
deren Wiederherstellung nach Beendigung der Baumaßnahme zeitnah nicht erreicht<br />
werden kann oder schwer möglich erscheint.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 31<br />
Störungen durch den Baubetrieb können entstehen. Sie führen zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen der ungefährdeten europäischen Vogelarten mit wechselnden<br />
Fortpflanzungsstätten. Streng geschützte <strong>und</strong> gefährdete Vogelarten sind nicht betroffen.<br />
6.2.5.2 Fledermäuse<br />
Potentielle Fledermausquartiere (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere) können durch<br />
den Einschlag einzelner älterer Bäume <strong>und</strong> durch den Abriss der Brücke Nr. 391 beseitigt<br />
werden. Die Beeinträchtigung erreicht nicht das Maß der Erheblichkeit, da außerhalb<br />
des Baufeldes umfangreiche Gehölzbestände verbleiben in denen die Fledermäuse<br />
ausweichen können. Ein möglicher Verlust von Fledermausindividuen wird durch<br />
entsprechende Vorkehrungen (siehe Vermeidungsmaßnahmen V 3 u. V 4, Kap. 7.1)<br />
vermieden.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von besonders bedeutsamen Jagdhabitaten der Fledermäuse<br />
durch Gehölz- <strong>und</strong> sonstige Vegetationsverluste sind aufgr<strong>und</strong> des relativ<br />
geringen Verlustumfanges gegenüber den großräumigen Jagdhabitaten am Kanal nicht<br />
zu erwarten.<br />
6.2.5.3 Feldhamster<br />
Beeinträchtigungen des Feldhamsters können wegen der Flächeninanspruchnahme<br />
von Ackerflächen auf der Westseite des Kanals, die potenzielle Lebensstätten sein<br />
könnten, auftreten. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird durch entsprechende Vorkehrungen<br />
(siehe Vermeidungsmaßnahme V 2, Kap. 7.1) vermieden.<br />
6.2.5.4 Reptilien<br />
Die Bfffeseitigung der kanalbegleitenden Gehölz- <strong>und</strong> ruderalen Saumflächen führen<br />
zu Beeinträchtigungen der Reptilien, da ein potenzieller Reptilienlebensraum- oder<br />
wanderraum durch das Vorhaben vorübergehend beansprucht wird. Die Beeinträchtigung<br />
ist im Zuge von Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste ausgleichbar.<br />
6.2.5.5 Amphibien<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung für Amphibien wird wegen der nur allgemeinen Bedeutung<br />
der betroffenen Flächen nicht erwartet.<br />
6.2.5.6 Fische<br />
Durch die Umgestaltung des Gewässerbettes des Kanals kommt es zur Beseitigung<br />
bzw. Beeinträchtigung von aquatischen Tierlebensräumen <strong>und</strong> während der Bauarbeiten<br />
zu Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>qualität. Für Fische sind diese Lebensräume von<br />
allgemeiner Bedeutung. Angesichts der räumlichen Begrenzung des Baufeldes im Gewässer<br />
auf ca. 100 m Länge, der nur kurzfristigen Wirkdauer <strong>und</strong> der Ausweichmög-<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 32<br />
lichkeiten in unbeeinträchtigte Streckenabschnitte ist für die Fische keine erhebliche<br />
Beeinträchtigung zu erwarten.<br />
6.2.5.7 Libellen<br />
Durch die Umgestaltung der Kanalböschungen <strong>und</strong> des Gewässerbettes ist mit Beeinträchtigungen<br />
der Libellenfauna zu rechnen. Bei entsprechender Ausbildung der Kanalböschungsufer<br />
<strong>und</strong> der natürlichen Entwicklung von Uferröhrichten <strong>und</strong> Uferhochstaudenfluren<br />
ist eine Wiederbesiedelung des Streckenabschnittes nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten kurzfristig aus benachbarten Lebensräumen wahrscheinlich, so dass das<br />
Ausmaß der Beeinträchtigung nicht erheblich ist.<br />
6.2.5.8 Tagfalter<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung für Tagfalter wird durch die Beseitigung von Gehölz-<br />
<strong>und</strong> ruderalen Saumflächen nicht erwarten, da die Lebensräume im Planungsgebiet für<br />
Tagfalter nur eine allgemeine Bedeutung haben <strong>und</strong> der Verlust im Zuge von Kompensationsmaßnahmen<br />
für Biotopverluste ausgleichbar ist.<br />
6.2.5.9 Wildbienen<br />
Die Beseitigung von Lebensstätten (Gehölz- <strong>und</strong> ruderale Saumflächen) der Wildbienen<br />
auf der Ostseite des Kanals von SKH-km 10,420 – 10,465, die eine besondere bis<br />
allgemeine Bedeutung haben, verursacht eine erhebliche Beeinträchtigung. Im Zusammenhang<br />
mit den Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste ist die Beeinträchtigung<br />
ausgleichbar.<br />
6.2.5.10 Heuschrecken<br />
Eine erhebliche Beeinträchtigung für Heuschrecken wird wegen der nur allgemeinen<br />
Bedeutung der betroffenen Flächen nicht erwartet.<br />
6.2.5.11 Laufkäfer<br />
Durch den Verlust von Teilen des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes, der für Laufkäfer<br />
als Lebensraum von besonderer Bedeutung ist, kommt es zu einer Beeinträchtigung.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen sind aufgr<strong>und</strong> des relativ geringen Verlustumfanges<br />
gegenüber den großräumigen Waldflächen im angrenzenden Raum nicht zu erwarten.<br />
6.2.5.12 Makrozoobenthos<br />
Durch die Umgestaltung des Gewässerbettes des Kanals kommt es zur Beseitigung<br />
bzw. Beeinträchtigung von aquatischen Tierlebensräumen <strong>und</strong> während der Bauarbeiten<br />
zu Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>qualität. Für das Makrozoobenthos ist der Kanal<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 33<br />
in diesem Abschnitt als Lebensraum von allgemeiner Bedeutung. Angesichts der räumlichen<br />
Begrenzung des Baufeldes im Gewässer auf ca. 100 m Länge, der nur kurzfristigen<br />
Wirkdauer <strong>und</strong> der relativ kurzfristigen Wiederbesiedelung aus den benachbarten<br />
Kanalabschnitten ist für das Makrozoobenthos keine erhebliche Beeinträchtigung zu<br />
erwarten.<br />
6.2.5.13 Sonstige Arten<br />
Die Beseitigung von Lebensstätten (Gehölz- <strong>und</strong> ruderale Saumflächen) sonstiger Arten<br />
(Nachtfalter, Hautflügler, Käfer) auf der Ostseite des Kanals von SKH-km 10,420 –<br />
10,465, die eine besondere Bedeutung haben, verursacht eine erhebliche Beeinträchtigung,<br />
die im Zuge von Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste ausgleichbar<br />
ist.<br />
6.2.6 Landschaftsbild<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergeben sich durch die Beseitigung<br />
bedeutsamer, landschaftsprägender Strukturelemente (kanalbegleitende Gehölzbestände,<br />
Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald <strong>und</strong> straßenbegleitende Bäume). Die<br />
Beeinträchtigung ist durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung im Zuge von Kompensationsmaßnahmen<br />
für Biotopverluste ausgleichbar.<br />
Der Ersatz der alten durch die neue Brücke, die Anhebung des <strong>Wasser</strong>spiegels, die<br />
beidseitige Verbreiterung des Kanalquerschnittes <strong>und</strong> die Vergrößerung der Einschnittsböschungen<br />
verändern die Landschaftsbildsituation nur unwesentlich, so dass<br />
hier durch keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 40<br />
8 Kompensationsermittlung<br />
Die Kompensationsermittlung <strong>und</strong> –bewertung erfolgt in Anlehnung an die „Leitlinie<br />
Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“<br />
(NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />
(NMELF) 2002).<br />
Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn eine Störung einzelner <strong>Bestandteile</strong> des<br />
Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes wahrscheinlich ist. Der Eingriffstatbestand<br />
wird aber nur erfüllt, wenn diese Beeinträchtigung erheblich ist. Die Erheblichkeit einer<br />
Beeinträchtigung ist für jedes Schutzgut abzuschätzen.<br />
Ob eine Beeinträchtigung erheblich sein kann, ist abhängig von<br />
- der Bedeutung eines Bereiches für den Naturschutz<br />
- <strong>und</strong> der Art sowie der räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Ausdehnung der Veränderung.<br />
8.1 Verlust bzw. Beeinträchtigung<br />
8.1.1 Arten <strong>und</strong> Biotope<br />
Beim Schutzgut „Arten <strong>und</strong> Biotope“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn<br />
Biotoptypen der Wertstufe V-III oder Vorkommen von Pflanzen- oder Tierarten von<br />
besonderer bis allgemeiner Bedeutung beeinträchtigt werden.<br />
Für Biotoptypen der Wertstufen V <strong>und</strong> VI, die zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt<br />
werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen Biotoptypen in gleicher Ausprägung<br />
(Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst Flächen mit Biotoptypen der<br />
Wertstufen I oder II zu verwenden.<br />
Sind Biotoptypen der Wertstufe V <strong>und</strong> IV im vom Eingriff betroffenen Raum in entsprechenden<br />
Ausprägungen mittelfristig (bis 25 Jahre) nicht wiederherstellbar, vergrößert<br />
sich der Flächenbedarf<br />
- im Verhältnis 1 : 2 bei schwer regenerierbaren Biotopen (25 bis 150 Jahre Regene-<br />
rationszeit)<br />
- im Verhältnis 1 : 3 bei kaum oder nicht regenerierbaren Biotopen (mehr als 150 Jah-<br />
re Regenerationszeit)<br />
Werden Biotopstufen der Wertstufe III zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt, genügt<br />
die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher Flächengröße auf Biotoptypen<br />
der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine naturnähere Ausprägung<br />
entwickelt werden.<br />
Weitergehende Anforderungen können sich ergeben, wenn vom Eingriff gefährdete<br />
Pflanzen – <strong>und</strong> Tierarten bzw. für Gastvögel wertvolle Bereiche bzw. Lebensräume von<br />
besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe V <strong>und</strong> IV) betroffen sind. Für gefährdete<br />
Arten müssen i.d.R. die erforderlichen Kompensationsflächen mindestens der<br />
Größe des zerstörten oder sonst erheblich beeinträchtigten Lebensraumes der jeweiligen<br />
Population entsprechen. Eine geringere Größe der Kompensationsflächen kann<br />
ausreichend sein, wenn die betroffene Population auch auf kleinerer Fläche gesichert<br />
werden kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn auf der Kompensationsfläche bessere<br />
Standort- <strong>und</strong> Habitatbedingungen geschaffen werden, als sie auf der betroffenen Flä-<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 41<br />
che vorhanden waren. Die Kompensationsmaßnahmen können im Zuge von Kompensationsmaßnahmen<br />
für Biotopverluste erfolgen, wenn sich auf der Kompensationsfläche<br />
eine Mehrfachfunktion verwirklichen lässt.<br />
Tab. 6: Kompensationsermittlung für die Beseitigung von Biotoptypen<br />
Nr. Biotoptyp, Code Reg.fähigkeit<br />
2<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Wertstufe<br />
Fläche (m²) Kompensationsverhältnis<br />
Kompensationsbedarf<br />
(m²)<br />
III 410 1 : 1 410<br />
3 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 480 1 : 2 960<br />
4<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
III 190 1 : 1 190<br />
6 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 860 1 : 2 1.720<br />
7<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald<br />
feuchter basenreicher Standorte<br />
(WCR)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
feuchter bis mittlerer Standorte<br />
(UHF/UHM)<br />
III 240 1 : 1 240<br />
III 630 1 : 1 630<br />
** V 120 1 : 3 360<br />
III 130 1 : 1 130<br />
12 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 290 1 : 2 580<br />
13<br />
15<br />
16<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
III 210 1 : 1 210<br />
III 140 1 : 1 140<br />
III 190 1 : 1 190<br />
19 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 890 1 : 2 1.780<br />
20 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 200 1 : 2 400<br />
21<br />
22<br />
24<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
feuchter bis mittlerer Standorte<br />
(UHF/UHM)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />
mittlerer Standorte (UHM)<br />
Summe<br />
III 320 1 : 1 320<br />
III 480 1 : 1 480<br />
III 510 1 : 1 510<br />
6.290 9.250<br />
Einstufung der Regenerationsfähigkeit<br />
** = nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre Regeneration)<br />
* = nach Zerstörung schwer regenerierbar (bis 150 Jahre Regeneration)<br />
(*) = schwer regenerierbar, aber i.d.R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes (da Degenerationsstadium<br />
oder anthropogen stark verändert)<br />
kein Symbol = bedingt regenerierbar: bei günstigen Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit<br />
regenerierbar (in bis zu 25 Jahren)<br />
Wertstufen<br />
V: von besonderer Bedeutung<br />
IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
III: von allgemeiner Bedeutung<br />
II: von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
I: von geringer Bedeutung<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 42<br />
Für beseitigte Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen ist in entsprechender<br />
Art, Zahl, Länge eine Kompensation zu schaffen.<br />
Tab. 7: Kompensationsermittlung für den Verlust von Einzelbäumen, Baumgruppen,<br />
Baumreihen <strong>und</strong> Alleen<br />
Nr. Biotoptyp, Code Wertstufe Stückzahl Kompensationsverhältnis<br />
Kompensationsbedarf<br />
(Stück)<br />
1 Allee/Baumreihe (HBA) III 5 1 : 1 5<br />
5 Allee/Baumreihe (HBA) III 4 1 : 1 3<br />
8 Allee/Baumreihe (HBA) III 6 1 : 1 7<br />
14 Allee/Baumreihe (HBA) III 2 1 : 1 2<br />
17 Allee/Baumreihe (HBA) III 14 1 : 1 14<br />
18 Allee/Baumreihe (HBA) III 1 1 : 1 1<br />
23 Allee/Baumreihe (HBA) III 3 1 : 1 3<br />
Summe<br />
35 35<br />
Tab. 8: Kompensationsermittlung für die Zerstörung von Tierlebensräumen besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe V bis IV)<br />
vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />
Zerstörung von Tierlebensräumen<br />
besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
(Waldfläche sowie kanalbegleitende<br />
Gehölzbestände <strong>und</strong> Staudenfluren) auf der<br />
Ostseite des Kanals<br />
Zerstörung von Tierlebensräumen<br />
besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
(kanalbegleitende Gehölzbestände <strong>und</strong><br />
Staudenfluren) auf der Westseite des Kanals<br />
Summe<br />
8.1.2 Boden<br />
Fläche (m²) Kompensationsverhältnis<br />
Kompensationsbedarf<br />
(m²)<br />
1.890 1 : 1 1.890<br />
1.700 1 : 1 1.700<br />
<strong>3.</strong>590 <strong>3.</strong>590<br />
Beim Schutzgut „Boden“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn Böden mit<br />
besonderer Bedeutung dauerhaft überbaut, gestört, verändert oder belastet werden.<br />
Die Versiegelung von Böden ist generell als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen.<br />
Hinsichtlich der Bodenversiegelung sollte das Verhältnis zwischen versiegelter Fläche<br />
<strong>und</strong> Kompensationsfläche unabhängig von der Art der Versiegelung bei Böden mit besonderer<br />
Bedeutung 1 : 1 <strong>und</strong> bei den übrigen Böden 1 : 0,5 betragen (BREUER 2006).<br />
Für die Kompensation ist vorrangig die Entsiegelung von Flächen erforderlich. Die Flächen<br />
sind zu Biotoptypen der Wertstufen V <strong>und</strong> IV oder – soweit dies nicht möglich ist<br />
– zu Ruderalfluren oder Brachen zu entwickeln. Soweit keine entsprechenden Entsieglungsmöglichkeiten<br />
bestehen, sind die Flächen aus der intensiven landwirtschaftlichen<br />
Nutzung zu nehmen <strong>und</strong> entsprechend zu entwickeln.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 43<br />
Die Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung<br />
sind auf den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Arten <strong>und</strong> Biotope<br />
nicht anrechenbar. Die Versiegelung eines Bodens zerstört alle oder fast alle mit dem<br />
Boden verb<strong>und</strong>enen Funktionen <strong>und</strong> Werte des Naturhaushalts.<br />
Auch andere Eingriffe (z.B. Abgrabung, dauerhafte Aufschüttung), die zu erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Bodens führen können, erfordern Kompensationsmaßnahmen.<br />
Soweit diese Eingriffe in Bereichen von Böden mit besonderer Bedeutung vorgenommen<br />
werden, ist die erhebliche Beeinträchtigung im Verhältnis von 1 : 0,5 zu kompensieren.<br />
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen müssen zu einer angemessenen Verbesserung<br />
oder Wiederherstellung von Böden führen (z.B. Wiedervernässung von Böden,<br />
Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Bodennutzung). Führen biotoptypbezogene<br />
Kompensationsmaßnahmen auch zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung<br />
von Bodenfunktionen, können diese als Kompensation für Bodenbeeinträchtigungen<br />
angesehen werden, soweit eine Mehrfachfunktion gegeben ist.<br />
Tab. 9: Kompensationsermittlung für den Verlust bzw. die Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen<br />
vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />
Überbaunung/Versiegelung von Böden mit<br />
besonderer Bedeutung<br />
Überbauung/Versiegelung von Böden mit<br />
allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />
Summe Überbauung/Versiegelung<br />
Abgrabung, Aufschüttung von Bereichen mit<br />
Böden von besonderer Bedeutung<br />
Summe gesamt<br />
8.1.3 <strong>Wasser</strong><br />
Fläche (m²) Kompensationsverhältnis<br />
Kompensationsbedarf<br />
(m²)<br />
2.700 1 : 1 2.700<br />
1.540 1 : 0,5 770<br />
4.240 <strong>3.</strong>470<br />
1.810 1 : 0,5 905<br />
6.050 4.375<br />
Beim Schutzgut „<strong>Wasser</strong>“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn Bereiche<br />
mit besonderer Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt oder mit besonderer<br />
Funktionsfähigkeit/hoher <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Stoffretention beeinträchtigt werden.<br />
Für Eingriffe, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes<br />
führen können, sind die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen mit den biotoptypbezogenen<br />
Kompensationsmaßnahmen abgegolten, soweit eine solche Mehrfachfunktion<br />
gegeben ist.<br />
Durch dieses Bauvorhaben sind keine Bereiche mit besonderer Bedeutung für den<br />
Landschaftswasserhaushalt betroffen. Gemäß Kap. 6.2.2 liegt bezüglich des Schutzgutes<br />
<strong>Wasser</strong> keine Erheblichkeit vor.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 44<br />
8.1.4 Landschaftsbild<br />
Beim Schutzgut „Landschaftsbild“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn<br />
Gebiete von besonderer Bedeutung überbaut, zerschnitten oder verlärmt werden. Auch<br />
die Beseitigung von bedeutsamen, landschaftsprägenden Strukturelementen führt zu<br />
erheblichen Beeinträchtigungen.<br />
Der Umfang an Kompensationsmaßnahmen bzw. der Maßnahmen zur landschaftsgerechten<br />
Neugestaltung der Landschaft bemisst sich an der Inanspruchnahme von Flächen<br />
mit besonderer Bedeutung oder an den Verlust von landschaftsprägenden Strukturelementen.<br />
Das Verhältnis zwischen diesen Flächen bzw. Strukturelementen <strong>und</strong><br />
Kompensationsflächen sollte 1 : 1 betragen.<br />
Im Zusammenhang mit den Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Arten <strong>und</strong> Biotope kann auch eine landschaftsgerechte Neugestaltung gelingen.<br />
Sofern eine solche Mehrfachfunktion gegeben ist <strong>und</strong> der Umfang der Flächen<br />
auf denen die Landschaft neugestaltet wird, den gleichen Umfang entspricht wie die in<br />
Anspruch genommen bzw. beseitigten Bereiche von besonderer Bedeutung, sind die<br />
erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbild<br />
mit den biotoptypischen Kompensationsmaßnahmen abgegolten.<br />
Tab. 10: Kompensationsermittlung für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />
Beseitigung von kanalbegleitenden<br />
Gehölzen<br />
Beseitigung von Eichen u. Hainbuchen-<br />
Mischwald<br />
Beseitigung von Straßenbäumen an der L<br />
467<br />
Fläche/Stück Kompensationsverhältnis<br />
Kompensationsbedarf<br />
(m²/Stück)<br />
2.720 m² 1 : 1 2.720 m²<br />
120 m² 1 : 1 120 m²<br />
35 Stück 1 : 1 35 Stück<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 45<br />
8.2 Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz<br />
8.2.1 Arten <strong>und</strong> Biotope<br />
Tab. 11: Ermittlung der Kompensationsflächen - Biotoptypen<br />
Nr. Kompensationsmaßnahme Zustand der Fläche Wertstufe Flächengröße (m²)<br />
A 1 Entwicklung von Strauch-<br />
Baumhecken<br />
neu gestaltete<br />
Einschnittsböschung<br />
am Kanal / Baufeld<br />
A 1-1 1.150<br />
A 1-2 1.260<br />
A 1-3 460<br />
A 1-4 970<br />
Summe<br />
A 3 Entwicklung von<br />
halbruderalen Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenfluren<br />
Straßen- <strong>und</strong><br />
Wegeseitenflächen<br />
sowie Kanalufer /<br />
Baufeld<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
I<br />
I<br />
<strong>3.</strong>840<br />
A 3-1 200<br />
A 3-2 530<br />
A 3-3 320<br />
A 3-4 700<br />
A 3-5 350<br />
A 3-6 310<br />
A 3-7 290<br />
A 3-8 200<br />
A 3-9 320<br />
A 3-10 250<br />
A 3-11 1.640<br />
A 3-12 1.440<br />
A 3-13 470<br />
A 3-14 280<br />
A 3-15 290<br />
Summe<br />
E 1-1 Aufforstung, Entwicklung von<br />
Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-<br />
Mischwald<br />
Gesamtsumme<br />
Tab. 12: Ermittlung der neugepflanzten Bäume<br />
A 2 Pflanzung von Bäumen Stückzahl<br />
A 2-1 4<br />
A 2-2 11<br />
A 2-3 12<br />
Summe<br />
7.590<br />
Acker II 1.960<br />
27<br />
1<strong>3.</strong>390
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 46<br />
Tab. 13: Ermittlung der Kompensationsflächen – Tierlebensräume<br />
Nr. Kompensationsmaßnahme Flächengröße in m²<br />
A 1-1 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 1.150<br />
A 1-2 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 1.260<br />
A 1-3 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 460<br />
A 1-4 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 970<br />
A 3-1 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 200<br />
A 3-7 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 290<br />
A 3-8 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 200<br />
A 3-15 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 290<br />
E 1-1 Aufforstung, Entwicklung von Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 1.960<br />
Summe<br />
8.2.2 Boden<br />
Tab. 14: Ermittlung der Kompensationsflächen – Boden<br />
Nr. Kompensationsmaßnahme Flächengröße in m²<br />
A 4-1 Rückbau von Straßen <strong>und</strong> Wegen mit anschließender<br />
Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
sowie Ruderalgebüschen<br />
A 4-2 Rückbau von Straßen <strong>und</strong> Wegen mit anschließender<br />
Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
sowie Ruderalgebüschen<br />
E 1-2 Aufgabe einer intensiven landwirtschaftlichen<br />
Bodennutzung, Aufforstung einer Ackerfläche<br />
Summe<br />
8.2.3 Landschaftsbild<br />
Tab. 15: Ermittlung der Kompensation – Landschaftsbild<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
630<br />
1.800<br />
1.040<br />
<strong>3.</strong>470<br />
Nr. Kompensationsmaßnahme Fläche/Stück<br />
A 1 Entwicklung von kanalbegleitenden Strauch-Baumhecken <strong>3.</strong>840 m²<br />
A 2 Pflanzung von Bäumen 27 Stück<br />
E 1-1 Aufforstung, Entwicklung von Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 1.960 m²<br />
6.780
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 47<br />
8.3 Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf <strong>und</strong> erbrachter Kompensation<br />
Tab. 16: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf <strong>und</strong> erbrachter Kompensation<br />
Verlust bzw.<br />
Beeinträchtigung<br />
beeinträchtigte<br />
Fläche in m ²<br />
Kompensationsbedarf<br />
in m ² oder<br />
Stück<br />
Kompensations-<br />
maßnahme<br />
Arten u. Biotope<br />
Wald 120 360 Aufforstung,<br />
Entw icklung von<br />
Eichen- <strong>und</strong><br />
Hainbuchen-Mischw ald<br />
Strauch-<br />
Baumhecken<br />
Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenflur<br />
2.720 5.440 Entw icklung von<br />
Strauch-Baumhecken<br />
<strong>3.</strong>450 <strong>3.</strong>450 Entw icklung von<br />
halbruderalen Gras-<br />
<strong>und</strong> Staudenfluren<br />
erbrachte Kom -<br />
pensation in m²<br />
oder Stück<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
Differenz<br />
1.960 1.600<br />
<strong>3.</strong>840 -1.600<br />
7.590 4.140<br />
Bäume 35 Pflanzung von Bäumen 27 -8<br />
Tierlebensräum e<br />
Wald <strong>und</strong><br />
kanalbegleitende<br />
Gehölze <strong>und</strong><br />
Staudenfluren<br />
<strong>3.</strong>590 <strong>3.</strong>590 Auffforstung,<br />
Kanalbegleitende<br />
Gehölze <strong>und</strong><br />
Staudenfluren<br />
Boden<br />
Versiegelung 4.240 <strong>3.</strong>470 Rückbau von Straßen<br />
<strong>und</strong> Wegen sow ie<br />
Aufgabe einer<br />
intensiven<br />
landw irtschaftlichen<br />
Bodennutzung<br />
(Aufforstung einer<br />
Abgrabung 1.810 905 Kompensation A k flä h ) in<br />
Zusammenhang mit der<br />
Ersatzmaßnahme E 1<br />
(Mehrfachfunktion)<br />
Landschaftsbild<br />
Eichen- u.<br />
Hainbuchen-<br />
Mischw ald<br />
kanalbegleitende<br />
Gehölze<br />
straßenbegleitende<br />
Bäume<br />
120 120 Aufforstung,<br />
Entw icklung von<br />
Eichen- <strong>und</strong><br />
Hainbuchen-Mischw ald<br />
2.720 2.720 Entw icklung von<br />
kanalbegleitenden<br />
Strauch-Baumhecken<br />
7.820 4.230<br />
<strong>3.</strong>470 0<br />
1.960 1.840<br />
<strong>3.</strong>840 1.120<br />
35 Pflanzung von Bäumen 27 -8<br />
Fazit<br />
In der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass nur für die Biotoptypen Strauch-<br />
Baumhecken <strong>und</strong> Bäume Kompensationsdefizite von 1.600 m² bzw. 8 Bäume bestehen.<br />
Diese Defizite werden durch den Kompensationsüberschuss beim Biotoptyp Wald<br />
aufgefangen, so dass bezüglich des Teilschutzgutes Pflanzen eine vollständige Kompensation<br />
in Art <strong>und</strong> Umfang besteht. Für die <strong>Schutzgüter</strong> Boden <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />
sowie für das Teilschutzgut Tiere ist auch eine ausreichende Kompensation erbracht.
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 48<br />
9 Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />
<strong>und</strong> der vorgesehenen Maßnahmen<br />
Tab. 17: Gegenüberstellung der Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />
Beeinträchtigungen Umfang Maßnahmen Umfang<br />
Boden Boden<br />
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung<br />
(Konflikt 10)<br />
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen<br />
durch Abgrabung <strong>und</strong> Aufschüttung (Konflikt<br />
11)<br />
4.240 m²<br />
1.810 m²<br />
Entsiegelung <strong>und</strong> Rückbau von Straßen-<br />
<strong>und</strong> Wegeflächen (Ausgleichsmaßnahme<br />
A 4) sowie<br />
Aufgabe einer intensiven landwirtschaftlichen<br />
Bodennutzung, Aufforstung einer<br />
Ackerfläche (Ersatzmaßnahme E 1-2)<br />
Im Zusammenhang mit der Ersatzmaßnahme<br />
E 1-1 werden Böden durch Anlage<br />
neuer Biotope (Wald) einer intensiven<br />
landwirtschaftlichen Nutzung entzogen<br />
Tiere <strong>und</strong> Pflanzen Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />
Verlust von Wald (Konflikt 9)<br />
Verlust von Strauch-Baumhecken (Konflikt<br />
6)<br />
Verlust von Bäumen (Konflikt 7)<br />
Verlust von halbruderalen Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenfluren (Konflikt 8)<br />
Zerstörung von Lebensräumen besonderer<br />
bis allgemeiner Bedeutung der Vögel,<br />
Fledermäuse, Wildbienen, Laufkäfer <strong>und</strong><br />
sonstiger Arten durch Beseitigung von<br />
Waldflächen, kanalbegleitenden Gehölzbeständen<br />
<strong>und</strong> Staudenfluren (Konflikt<br />
13)<br />
120 m²<br />
2.720 m²<br />
35 Stück<br />
<strong>3.</strong>450 m²<br />
<strong>3.</strong>590 m²<br />
Landschaftsbild Landschaftsbild<br />
Beeinträchtigung durch die Beseitigung<br />
von landschaftsprägenden Strukturen<br />
(Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald,<br />
kanalbegleitende Gehölze <strong>und</strong> Straßenbäume)<br />
(Konflikt 12)<br />
2.840 m²<br />
35 Bäume<br />
Aufforstung, Entwicklung eines Eichen-<br />
<strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (Ersatzmaßnahme<br />
E 1-1)<br />
Entwicklung von Strauch-Baumhecken<br />
durch Gehölzanpflanung <strong>und</strong> natürlicher<br />
Vegetationsentwicklung (Ausgleichsmaßnahme<br />
A 1) <strong>und</strong> in Zusammenhang mit<br />
der Aufforstung, Entwicklung eines Eichen-<br />
<strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (Ersatzmaßnahme<br />
E 1-1)<br />
Pflanzung von Bäumen (Ausgleichsmaßnahme<br />
A 2)<br />
Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong><br />
Staudenfluren (Ausgleichsmaßnahme A 3)<br />
Wiederherstellung von Lebensräumen für<br />
Vögel, Fledermäuse, Wildbienen, Laufkäfer<br />
<strong>und</strong> sonstiger Arten im Zuge der Kompensationsmaßnahmen<br />
für Biotopverluste<br />
(Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen A 1,<br />
A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1)<br />
Landschaftsgerechte Wiederherstellung<br />
bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />
im Zuge der Kompensationsmaßnahmen<br />
für Biotopverluste (Ausgleichs- <strong>und</strong><br />
Ersatzmaßnahmen A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1)<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />
2.340 m²<br />
1.040 m²<br />
1.960 m²<br />
1.960 m²<br />
<strong>3.</strong>840 m²<br />
1.960 m²<br />
27 Stück<br />
7.590 m²<br />
6.780 m²<br />
5.800 m²<br />
27 Bäume
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 49<br />
Für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> den Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis<br />
10,465 werden über die derzeit bereits für den Kanal <strong>und</strong> die Einschnittsböschungen<br />
sowie für die L 467 <strong>und</strong> den Radweg beanspruchten Flächen zusätzlich 7.660 m² dauerhaft<br />
in Anspruch genommen.<br />
Durch die Versiegelung von 4.240 m² <strong>und</strong> durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen auf<br />
einer Fläche von 1.810 m² kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
Boden.<br />
Die Beseitigungen von kanalbegleitenden Gehölzbestände (2.720 m²), Straßenbäumen<br />
(35 Stück), Teilen eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (120 m²) <strong>und</strong> halbruderalen<br />
Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (<strong>3.</strong>450 m²) führen zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
der <strong>Schutzgüter</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sowie des Schutzgutes Landschaftsbild.<br />
Die erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />
werden durch die Ausgleichsmaßnahmen A 1 – A 4 auf einer Fläche von 1<strong>3.</strong>770 m²<br />
kompensiert. Zusätzlich sind auf einer Fläche von <strong>3.</strong>000 m² die Ersatzmaßnahmen E 1-<br />
1 <strong>und</strong> E 1-2 (Aufforstung) vorgesehen.<br />
Unter Berücksichtigung der Mehrfachfunktion der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
für Biotopverluste, die auch eine Kompensation für die <strong>Schutzgüter</strong> Boden, Tiere <strong>und</strong><br />
Landschaftsbild beinhalten, sind aus fachlicher Sicht die Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
nach Art <strong>und</strong> Umfang geeignet <strong>und</strong> ausreichend, um die durch das Bauvorhaben<br />
verursachten erheblichen Beeinträchtigungen vollständig zu kompensieren.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 50<br />
10 Maßnahmenverzeichnis<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: L 467, Bau-km 0,035 – 0,510<br />
Maßnahmennummer<br />
V 1<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Gefährdung von zu erhaltenden, straßenbegleitenden Bäumen <strong>und</strong> einer Waldfläche bzw. Waldbäumen<br />
Die Bäume beidseitig der L 467, die nicht für die Neutrassierung der Landesstraße <strong>und</strong> des Radweges<br />
beseitigt werden <strong>und</strong> im Baufeld stehen, werden erhalten.<br />
Im Bereich des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes wird auf ein über den Flächenbedarf für die Straße<br />
<strong>und</strong> deren Nebenflächen hinausgehendes Baufeld verzichtet.<br />
Die zu erhaltenden Bäume im Baufeld sowie die an das Baufeld angrenzenden Waldbäume sind während<br />
der Bauphase durch Auskofferungsarbeiten, Überfüllen mit Boden <strong>und</strong> Befahren mit Baufahrzeugen im<br />
Wurzel- <strong>und</strong> Kronentraufbereich gefährdet. Es können Rindenschäden an Stamm <strong>und</strong> Krone sowie Bodenverdichtungen<br />
auftreten.<br />
Eingriffsumfang:<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Baumschutzmaßnahmen<br />
Ziel: Erhalt <strong>und</strong> Sicherung von Bäumen <strong>und</strong> Waldfläche bzw. Waldbäume<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />
Baufeld <strong>und</strong> Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald<br />
Durchführung: Die zu erhaltenden Bäume im Baufeldbereich <strong>und</strong> die an das Baufeld angrenzenden<br />
Waldbäume werden vor möglichen Beschädigungen während der Bauphase gemäß RAS-LP 4 <strong>und</strong> DIN<br />
18920 geschützt.<br />
Im Wurzelbereich der Bäume wird kein Baumaterial oder Boden gelagert.<br />
Zum Schutz gegen mechanische Schäden werden die Stämme der Bäume mit einer gegen den Stamm<br />
abgepolsterten mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung versehen. Sie wird nicht unmittelbar auf die<br />
Wurzelanläufe angesetzt.<br />
Der Stammschutz wird nach Ende der Bauarbeiten wieder zurückgebaut.<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />
Zeitpunkt der Durchführung: Vor Beginn der Bauarbeiten<br />
Flächengröße:<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: für die Dauer der Bauzeit<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 51<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 – 10,465<br />
Maßnahmennummer<br />
V 2<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beeinträchtigung des Feldhamsters durch Flächeninanspruchnahme von möglichen Lebensstätten<br />
Die weiträumigen Ackerflächen auf der Westseite des Kanals sind als potenziell gut geeignete Feldhamsterhabitate<br />
anzusehen, da die Bodenverhältnisse (schwach trockene bis mittel frische Lehm- <strong>und</strong><br />
Schluffböden) für die Anlage der Baue geeignet sind. Durch das Bauvorhaben könnten mögliche Beeinträchtigungen<br />
des Feldhamsters durch Flächeninanspruchnahme von Ackerflächen auftreten.<br />
Eingriffsumfang:<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Maßnahmen zum Erhalt <strong>und</strong> Sicherung möglicher Feldhamstervorkommen<br />
Ziel: Erhalt <strong>und</strong> Sicherung möglicher Feldhamstervorkommen<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />
Ackerflächen<br />
Durchführung: Die Ackerflächen innerhalb des Baufeldes sind rechtzeitig vor Baubeginn auf Feldhamstervorkommen<br />
zu kontrollieren. Ein Nachweis kann durch die Kartierung der Baue im Frühjahr vor Aufwuchs<br />
des Getreides oder im Spätsommer nach der Getreideernte mittels systematischer Absuche der Felder <strong>und</strong><br />
Raine erfolgen (BOYE & WEINHOLD, 2004).<br />
Für den Fall, dass Feldhamster nachgewiesen werden, wird nach Alternativflächen für die Bodenzwischenlagerung<br />
gesucht bzw. eine Umsiedlungsmöglichkeit geprüft.<br />
Vorbeugend werden im Wirtschaftsjahr vor Einrichtung der Baustelle die zu beanspruchenden Ackerflächen<br />
„nicht hamstergerecht“ bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung erfolgt dann mit einer Sonderkultur z.B. Mais<br />
oder Hackfrüchte (Zuckerrüben, Kartoffeln). Alternativ auch durch Schwarzbrache (mehrmaliges pflügen).<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />
Zeitpunkt der Durchführung: Vor Baubeginn<br />
Flächengröße:<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: im Jahr vor Baubeginn<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 52<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
V 3<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 bis 10,465 u. L 467, Bau-km 0,440 – 0,510<br />
Konflikt Nr.: K 3 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust potenzieller Fledermausquartiere<br />
Die kanalbegleitenden Gehölzbestände <strong>und</strong> der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald bieten den Fledermäusen<br />
potenzielle Quartiere (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere). Der Verlust dieser Gehölzbestände<br />
wirkt sich unter Berücksichtigung der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahme auf die Fledermäuse<br />
nicht erheblich aus, da außerhalb des Baufeldes umfangreiche Gehölzbestände verbleiben in denen die<br />
Fledermäuse ausweichen können.<br />
Eingriffsumfang:<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Gehölzeinschlag nur im Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar <strong>und</strong> Kontrolle der älteren Bäume<br />
auf besetzte Fledermausquartiere vor den Baumfällarbeiten<br />
Ziel: Vermeidung der Tötung von Fledermäusen, keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen<br />
Fledermauspopulation<br />
Durchführung: Der Gehölzeinschlag <strong>und</strong> die Rodung der Gehölze erfolgt nicht zwischen dem 1. März <strong>und</strong><br />
31. Oktober, da in diesem Zeitraum möglicherweise Fledermäuse in den Gehölzen Tagesschlafplätze oder<br />
Zwischenquartiere bezogen haben. Somit kann eine Tötung von Individuen vermieden werden.<br />
Vor den Baumfällarbeiten werden die älteren Bäume (Stammdurchmesser von > 50 cm) auf Baumhöhlen<br />
(Winterquartiere) <strong>und</strong> deren möglichen Besatz durch Fledermäuse durch eine Sichtkontrolle überprüft.<br />
Erkennbare Baumhöhlen werden mit einem Endoskop untersucht <strong>und</strong> verlassene Baumhöhlen werden<br />
nach der Kontrolle sofort verschlossen, um eine Wiederansiedlung zu verhindern.<br />
Falls bei der Kontrolle der Bäume doch Fledermäuse angetroffen werden, sind diese durch fachk<strong>und</strong>iges<br />
Personal zu sichern <strong>und</strong> umzusiedeln.<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />
Zeitpunkt der Durchführung: siehe oben<br />
Flächengröße:<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: entfällt<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 53<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,380<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
V 4<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beseitigung von Brückenteilen mit potenziellen Fledermausquartieren<br />
Die Brücke Nr. 391 weist Strukturen auf, die sich zumindest als Zwischenquartier für spaltenbewohnende<br />
Fledermausarten eignen.<br />
Eingriffsumfang:<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Vor Abriss der Brücke Kontrolle auf besetzte Fledermausquartiere<br />
Ziel: Vermeidung der Tötung von Fledermäusen, keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen<br />
Fledermauspopulation<br />
Durchführung: Die Brücke wird vor dem Abriss auf mögliche Fledermausquartiere kontrolliert. Durch Kot<br />
<strong>und</strong> Urinspuren erkennbare Quartiere werden auf Besatz untersucht <strong>und</strong> verlassene Quartiere werden nach<br />
der Kontrolle sofort verschlossen, um eine Wiederansiedlung zu verhindern.<br />
Falls bei der Kontrolle doch Fledermäuse angetroffen werden, sind diese durch fachk<strong>und</strong>iges Personal zu<br />
sichern <strong>und</strong> umzusiedeln.<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />
Zeitpunkt der Durchführung: siehe oben<br />
Flächengröße:<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: entfällt<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 54<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
V 5<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 – 10,465 u. L 467, Bau-km 0,440 – 0,510<br />
Konflikt Nr.: K 5 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Verlust von Bruthabitaten ungefährdeter europäischer Vogelarten durch Gehölz- <strong>und</strong> sonstige Vegetationsverluste<br />
Die im Baufeld brütenden Vogelarten sind Arten ohne spezifische Nistplatztreue, da sie jährlich <strong>ihre</strong> Fortpflanzungsstätten<br />
wechseln. Durch die Beseitigung der Gehölze <strong>und</strong> sonstiger Vegetation in der Brutzeit<br />
der Vögel kann es zu Verlusten von Niststätten <strong>und</strong> somit zu Individuenverlusten kommen.<br />
Da im Nahbereich des Baufeldes geeignete Habitatstrukturen in ausreichendem Umfang vorhanden sind<br />
<strong>und</strong> die vorkommenden Vogelarten jährlich neue Nester bauen, können die Vögel entsprechend ausweichen.<br />
Unter Berücksichtigung der unten genannten Vermeidungsmaßnahme <strong>und</strong> angesichts des relativ<br />
geringen Umfanges an Gehölzverlusten werden die Vogelarten durch die Baumaßnahme nicht erheblich<br />
betroffen. Zu dem können im Zuge von Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste Lebensräume (u.a.<br />
Bruthabitate) für Vögel wiederhergestellt werden.<br />
Eingriffsumfang:<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Gehölzbeseitigung <strong>und</strong> Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit der Vögel<br />
Ziel: Vermeidung der Zerstörungen von Nestern <strong>und</strong> Eiern sowie der Tötung von Vögeln<br />
Durchführung: Die Beseitigung der Gehölzbestände <strong>und</strong> die Entfernung aller relevanten Vegetationsstrukturen<br />
im Baufeld, auf den Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> auf den Zwischenlagerflächen für Oberboden<br />
erfolgt außerhalb der Brutzeit der Vögel im Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar. Dieser Zeitraum<br />
wird gewählt, um gleichzeitig Tötungen von Fledermäusen zu vermeiden (s. Vermeidungsmaßnahmen V 3).<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />
Zeitpunkt der Durchführung: vom 1. November bis 28. Februar<br />
Flächengröße:<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: entfällt<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 55<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmennummer<br />
A 1<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 6 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beseitigung von Strauch-Baumhecken (HFM)<br />
Für den Neubau der Brücke <strong>und</strong> die Neugestaltung der Einschnittsböschungen müssen die kanalbegleitenden<br />
Strauch-Baumhecken (HFM, Wertstufe IV) gerodet werden. Diese Hecken bestehen aus Ahorn, Birke,<br />
Eiche, Esche, Hasel, Hartriegel usw.. In diesen Gehölzbeständen ist die Wild-Birne, eine Rote Liste Art,<br />
verbreitet. Die Bäume haben in der Regel einen Stammdurchmesser < 50 cm. Einzelne Bäume erreichen<br />
Stammdurchmesser bis 80 cm.<br />
Die kanalbegleitenden Hecken sind zusammen mit dem Kanal <strong>und</strong> der uferbegleitenden Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
als Lebensraum für Fledermäuse (Jagdhabitat, Leitlinie) von herausragender Bedeutung (Wertstufe<br />
V). Zudem besitzen diese Hecken eine besondere Bedeutung als Lebensraum (u.a. Bruthabitat) für<br />
Vögel (Wertstufe V). Die Hecken auf der Ostseite des Kanals von SKH-km 10,420 – 10,465 gehören zu<br />
Lebensstätten von Wildbienen <strong>und</strong> sonstigen Arten (Bockkäfer), die für diese Arten eine besondere bis<br />
allgemeine Bedeutung haben.<br />
Darüber hinaus wird das Landschaftsbild durch den Verlust an Hecken, die landschaftsprägende Strukturelemente<br />
darstellen, stark verändert <strong>und</strong> erheblich beeinträchtigt.<br />
Insgesamt entstehen durch diesen Eingriff erhebliche Beeinträchtigungen für Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />
sowie für das Landschaftsbild<br />
Strauch-Baumhecken: SKH-km 10,340 – 10,370 (Ostseite) 480 m²<br />
SKH-km 10,390 – 10,465 (Ostseite) 860 m²<br />
SKH-km 10,340 – 10,370 Westseite 290 m²<br />
SKH-km 10,390 – 10,465 (Westseite) 1.090 m²<br />
Summe 2.720 m²<br />
Eingriffsumfang: 2.720 m²<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Entwicklung von Strauch-Baumhecken (HFM) durch Gehölzanpflanzungenen <strong>und</strong> natürliche Vegetationsentwicklung<br />
Ziel: Ausgleich für die Beseitigung von Strauch-Baumhecken, Wiederherstellung von Jagdhabitaten <strong>und</strong><br />
Leitstrukturen für Fledermäuse, Wiederherstellung von Lebensräumen für Vögel, Wiederherstellung des<br />
Landschaftsbildes<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />
neu gestaltete Einschnittsböschungen am Kanal / Baufeld<br />
Durchführung: Die neugestalteten Einschnittsböschungen am Kanal werden zu 60 - 70 % mit standortgerechten<br />
einheimischen Laubgehölzen (Artenliste siehe unten) bepflanzt.<br />
Die restlichen Flächen bleiben der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen. Die angeschnittenen<br />
Böschungen bieten aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s geologischen Potentials <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r Exposition gr<strong>und</strong>sätzlich gute Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für Biozönosen trocken-warmer Lebensräume. Diese Flächen sollten nicht mit Oberboden<br />
an gedeckt <strong>und</strong> eingesät werden, um die Entwicklung solcher Lebensräume zu fördern. Langfristig<br />
sollen sich hier auch Gehölze ansiedeln, so dass sich beidseitig des Kanals durchgehende geschlossene<br />
Strauch-Baumhecken wieder entwickeln werden.<br />
Pflanzung von Strauch-Baumhecken<br />
Pflanzverband: 1 x 1m<br />
Sortiment: Jungpflanzen, 80 – 120 cm, 3 j. v.<br />
Artenauswahl: Acer campestre - Feldahorn<br />
Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 56<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Cornus sanguinea - Hartriegel<br />
Corylus avellana - Hasel<br />
Crataegus monogyna - Weißdorn<br />
Fraxinus excelsior - Esche<br />
Malus communis - Wildapfel<br />
Prunus avium - Vogelkirsche<br />
Pyrus communis - Wildbirne<br />
Prunus spinosa - Schlehe<br />
Quercus robur - Stieleiche<br />
Rosa canina - H<strong>und</strong>srose<br />
Sambucus nigra - Schwarzer Hol<strong>und</strong>er<br />
Schutzmaßnahmen: Aufstellen von 1,60 m – 1,80 m hohen Verbissschutzzäunen. Die Zäune sind nach ca.<br />
5 Jahren abzubauen.<br />
Flächen: SKH-km 10,340 – 10,378 (Ostseite) A 1-1 1.150 m²<br />
SKH-km 10,407 – 10,465 (Ostseite) A 1-2 1.260 m²<br />
SKH-km 10,340 – 10,378 (Westseite) A 1-3 460 m²<br />
SKH-km 10,407 – 10,465 (Westseite) A 1-4 970 m²<br />
Summe <strong>3.</strong>840 m²<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: Pflegemaßnahmen (Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege)<br />
sind über einen Zeitraum von etwa 5 Jahren durchzuführen. Die weitere Pflege/Unterhaltung erfolgt wie<br />
bisher nach betrieblichen Erfordernissen.<br />
Zeitpunkt der Durchführung: Gehölzpflanzungen werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung<br />
der Bauarbeiten vorgenommen.<br />
Flächengröße: <strong>3.</strong>840 m²<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: E 1-1<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: ja<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: auf Dauer<br />
Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 57<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: L 467, Bau-km 0,000 – 0,430<br />
Maßnahmennummer<br />
A 2<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 7 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beseitigung von straßenbegleitenden Baumbeständen (HBA)<br />
Im Zuge des Neubaus der Brücke <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Neutrassierung der L 467 müssen einige der<br />
straßenbegleitenden Bäume beseitigt werden. Auf der Westseite des Kanals sind es Birken während es auf<br />
der Ostseite Birken, Ahorn <strong>und</strong> Eschen sind. Die Baumbestände haben eine allgemeine Bedeutung als<br />
Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere (Wertstufe III). Für das Landschaftsbild kommt den Baumreihen eine<br />
besondere Bedeutung zu, da sie die weiträumige, strukturarme Ackerlandschaft gliedern. Es entsteht durch<br />
den Verlust der Bäume eine erhebliche Beeinträchtigung für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere sowie für das Landschaftsbild.<br />
Baume: Ostseite SKH, Nordseite L 467 5 Stück<br />
Ostseite SKH, Südseite L 467 10 Stück<br />
Westseite SKH, Nordseite L 467 5 Stück<br />
Westseite SKH, Südseite L 467 15 Stück<br />
Summe 35 Stück<br />
Eingriffsumfang: 35 Bäume<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Pflanzung von Bäumen (HBE, HBA)<br />
Ziel: Ausgleich für die Beseitigung von straßenbegleitenden Bäumen, Einbindung der Straße in die Landschaft<br />
<strong>und</strong> Wiederherstellung des Landschaftsbildes<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />
Straßen- <strong>und</strong> Wegeseitenflächen / Baufeld<br />
Durchführung: Bäume werden entlang der L 467 gepflanzt.<br />
Pflanzabstand in der Reihe: ca. 20 m<br />
Sortiment: Hochstamm, 3 x v., m.B., StU 16 -18<br />
Artenauswahl: Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />
Acer platanoides - Spitzahorn<br />
Betula pendula - Sandbirke<br />
Quercus robur - Stieleiche<br />
Tilia cordata - Winterlinde<br />
Verankerung: Pfahl-Dreibock<br />
Baumstandorte : Ostseite SKH, Nordseite L 467 A 2-1 4 Stück<br />
Westseite SKH, Nordseite L 467 A 2-2 11 Stück<br />
Westseite SKH, Südseite L 467 A 2-3 12 Stück<br />
Summe 27 Stück<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: Die Pflege der Bäume wird in Anlehnung an die DIN 18916 über<br />
einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgen. Später sind nur Schnittarbeiten zur Gewährleistung des Lichtraumprofils<br />
<strong>und</strong> der Verkehrssicherheit erforderlich.<br />
Zeitpunkt der Durchführung: Baumpflanzungen werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung der<br />
Bauarbeiten vorgenommen.<br />
Flächengröße: 27 Bäume<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 58<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 59<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
A 3<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 bis 10,465 u. L 467, Bau-km 0,000 – 0,500<br />
Konflikt Nr.: K 8 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beseitigung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM)<br />
Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren gehen durch die Baumaßnahmen verloren. Sie haben eine allgemeine<br />
Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere (Wertstufe III). Der Verlust von halbruderalen<br />
Staudenfluren feuchter bis mittlerer Standorte in einer Flächengröße von <strong>3.</strong>450 m² stellt eine erhebliche<br />
Beeinträchtigung dar. Einzelne Flächengrößen sind der Tabelle 6 zu entnehmen.<br />
Die halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren entlang der Kanalufer sind aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Insektenreichtums für<br />
Fledermäuse Jagdhabitate von besonderer Bedeutung (Wertstufe V). Der Verlust dieser halbruderalen<br />
Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren verringert das Nahrungsangebot für Fledermäuse. Da außerhalb des Baufeldes in<br />
großem Umfang die günstigen Habiatbedingungen aus Gehölzstrukturen um Staudenfluren verbleiben,<br />
erreicht diese Beeinträchtigung für Fledermäuse nicht das Maß der Erheblichkeit.<br />
Eingriffsumfang: <strong>3.</strong>450 m²<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Landschaftsrasenansaat, Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UH)<br />
Ziel: Wiederherstellung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren, Wiederherstellung von Jagdhabitaten<br />
am Kanalufer für Fledermäuse, Wiederherstellung von Lebensstätten für Wildbienen <strong>und</strong> Vögel, Begrünung<br />
von Straßen- <strong>und</strong> Wegerändern<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />
Straßen- <strong>und</strong> Wegeseitenflächen sowie Kanalufer / Baufeld<br />
Durchführung: Straßen- <strong>und</strong> Wegeseitenflächen sowie Kanalufer werden nach Erfordernis mit geeignetem<br />
Landschaftsrasen eingesät.<br />
Entwicklungsziel sind je nach Standort extensiv genutzte, artenreiche, halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />
auf einer Fläche von 7.590 m². Einzelne Flächengrößen sind der Tabelle 11 zu entnehmen.<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: wie bisher, gelegentliche Mahd nach betrieblichen Erfordernissen<br />
Zeitpunkt der Durchführung: Landschaftsrasenansaat erfolgt sofort nach Beendigung der Bauarbeiten.<br />
Flächengröße: 7.590 m²<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />
Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 61<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
E 1-1 <strong>und</strong> E 1-2<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km: Gemarkung Harsum, Flur 12, Flurstück 24/1 tlw. <strong>und</strong> 376/4 tlw.<br />
Konflikt Nr.: K 9 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beseitigung von Teilen eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes feuchter, basenreicher Standorte<br />
(WCR)<br />
Im Zuge der Neutrassierung der Landesstraße müssen einige Bäume (ca. 16 Stück), die am Rand des<br />
Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (WCR; Wertstufe V) stehen, gerodet werden. Einige der Bäume<br />
(Hainbuchen, Esche, Eiche) haben einen Stammdurchmesser > 50 cm. Der Wald hat als Lebensraum für<br />
Vögel, Fledermäuse <strong>und</strong> Laufkäfer eine besondere Bedeutung (Wertstufe V). Auch bezüglich des Landschaftsbildes<br />
hat der Wald als landschaftsprägendes Strukturelement eine besondere Bedeutung. Der<br />
Verlust von Teilflächen dieses Waldes bzw. einiger am Waldrand stehender Bäume hat somit erhebliche<br />
Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild zur Folge.<br />
Eingriffsumfang: 120 m²<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Aufforstung, Entwicklung eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald (WC)<br />
Ziel: Ersatz für die Beseitigung von Teilen eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes, Wiederherstellung<br />
von Lebensräumen für Vögel, Fledermäuse, Laufkäfer <strong>und</strong> sonstige Arten (z.B. Bockkäfer), landschaftsgerechte<br />
Neugestaltung des Landschaftsbildes (Maßnahme E 1-1) <strong>und</strong><br />
Verbesserung von Bodenfunktionen durch Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Maßnahme<br />
E 1-2)<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt wurde:<br />
Acker<br />
Durchführung: Die Bepflanzung der Flächen erfolgt mit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen<br />
(Artenliste siehe unten). Zur Bildung gestufter Waldaußenränder sind im Anschluss an die Hauptbaumarten,<br />
in einem ca. 5 m breiten Streifen Waldrandarten (Sträucher) zu pflanzen. Darüber hinaus sollten ca. 3<br />
m der natürlichen Vegetationsentwicklung zur Entwicklung eines Waldsaumes überlassen bleiben. Die<br />
Pflanzung des Hauptbestandes erfolgt mit Stieleiche <strong>und</strong> Hainbuche sowie gruppenweise (5 – 9 Pflanzen)<br />
mit Esche.<br />
Pflanzverband: 2 x 1m (Hauptbaumarten), 1 x 1m (Waldrandarten)<br />
Sortiment: Jungpflanzen, 80 – 140 cm, 3 j. v.<br />
Arten: Waldfläche (Hauptbaumarten)<br />
Carpinus betulus - Hainbuche<br />
Fraxinus exelsior - Esche<br />
Quercus robur - Stieleiche<br />
Waldrand<br />
Corylus avellana - Hasel<br />
Cornus sanguinea - Hartriegel<br />
Crataegus monogyna - Weißdorn<br />
Malus communis - Wildapfel<br />
Prunus spinosa - Schlehe<br />
Pyrus communis - Wildbirne<br />
Rosa canina - H<strong>und</strong>srose<br />
Schutzmaßnahmen: Aufstellen von 1,60 m – 1,80 m hohen Verbissschutzzäunen. Die Zäune sind nach ca.<br />
5 Jahren abzubauen.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage einer forstlichen Standortkartierung können die vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B.<br />
Gehölzartenwahl, Sortiment, Bodenvorbereitung) in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt ergänzt<br />
bzw. geändert werden.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 62<br />
Flächen: Maßnahme E 1-1 1.960 m²<br />
Maßnahme E 1-2 1.040 m²<br />
Maßnahme E 1-3 2.440 m²<br />
Summe 5.440 m²<br />
davon werden die Maßnahmen E 1-1 <strong>und</strong> E 1-2 (zusammen <strong>3.</strong>000 m²) für dieses Vorhaben beansprucht,<br />
die Restfläche von 2.440 m² (Maßnahme E 1-3) steht zur Kompensation von Beeinträchtigungen durch den<br />
Streckenausbau zur Verfügung.<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: Pflegemaßnahmen (Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege)<br />
sind über einen Zeitraum von etwa 5 Jahren durchzuführen. Die weitere Pflege (z.B. Läuterung, Durchforstung)<br />
sowie die spätere Nutzung erfolgt nach der guten fachlichen Praxis der Forstwirtschaft.<br />
Zeitpunkt der Durchführung: Die Aufforstung wird innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Bauarbeiten<br />
vorgenommen.<br />
Flächengröße: 5.440 m², davon <strong>3.</strong>000 m² für dieses Vorhaben<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: ja<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: auf Dauer<br />
Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 63<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
in Verbindung mit<br />
Maßnahme Nr.: E 1-1<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 11 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Abgrabung <strong>und</strong> Aufschüttung<br />
Durch die Neugestaltung der Kanalböschungen <strong>und</strong> den Bau unbefestigter Straßen-/Wege-Nebenflächen<br />
erfolgt ein Eingriff in Boden (Abgrabung, Aufschüttung) der zu Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen<br />
führt. Erheblich sind die Beeinträchtigungen bei Abgrabungen oder Aufschüttungen im Bereich von Böden<br />
(Ackerflächen) hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Lebensraumfunktion von Pflanzen) oder im Bereich<br />
von historisch alten Waldstandorten. Diese Böden mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V) werden von der<br />
Baumaßnahme in einem Umfang von 1.810 m² betroffen.<br />
Abgrabungen im Bereich von überprägten, unbefestigten Böden mit Wertstufe III (Böschungen von Kanal<br />
<strong>und</strong> Straßennebenflächen) stellen keine erhebliche Beeinträchtigung dar.<br />
Eingriffsumfang: 1.810 m²<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Kompensation im Zuge der Maßnahme E 1-1 aufgr<strong>und</strong> der Mehrfachfunktion dieser Maßnahme.<br />
Ziel: Ersatz für Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen<br />
Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll: siehe E 1-1<br />
Durchführung: siehe E 1-1<br />
Zeitpunkt der Durchführung: siehe E 1-1<br />
Flächengröße: 1.960 m² (siehe E 1-1)<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: E 1-1<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: siehe E 1-1<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: siehe E 1-1<br />
Unterhaltungszeitraum: siehe E 1-1<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 64<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10+340 bis 10+465<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
in Verbindung mit<br />
Maßnahme Nr.: A 1, A 2<br />
<strong>und</strong> E 1-1<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 12 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
Durch den Verlust von bedeutsamen, landschaftsprägenden Strukturelementen (kanalbegleitende Gehölzbestände<br />
2.720 m², Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 120 m²; <strong>und</strong> straßenbegleitende Bäume, 35 Stück)<br />
kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />
Eingriffsumfang: 2.840 m² <strong>und</strong> 35 Bäume<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Kompensation im Zuge der Maßnahmen A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1 aufgr<strong>und</strong> der Mehrfachfunktion dieser Maßnahmen.<br />
Ziel: Wiederherstellung <strong>und</strong> landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />
Bedeutung der Fläche auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
Durchführung: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
Zeitpunkt der Durchführung: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
Flächengröße: 5.800 m² <strong>und</strong> 27 Bäume (siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1)<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
Unterhaltungszeitraum: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 65<br />
Bezeichnung der Baumaßnahme<br />
Neubau der Brücke Nr. 391<br />
<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />
Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />
Maßnahmenblatt<br />
Maßnahmennummer<br />
in Verbindung mit<br />
Maßnahme Nr.: A 1, A 3<br />
tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />
= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />
Konflikt Nr.: K 13 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />
Beschreibung:<br />
Zerstörung von Tierlebensräumen besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />
Die Beseitigung von Eichen- Hainbuchen-Mischwald <strong>und</strong> kanalbegleitender Gehölz- <strong>und</strong> ruderalen Staudenflächen<br />
bedeutet gleichzeitig eine Zerstörung von Tierlebensräumen besonderer bis allgemeiner Bedeutung.<br />
Erheblich betroffen sind dadurch Vögel, Fledermäuse, Wildbienen, Laufkäfer.<br />
Eingriffsumfang: <strong>3.</strong>590 m²<br />
Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />
Beschreibung/Zielsetzung:<br />
Kompensation im Zuge der Maßnahmen A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1 aufgr<strong>und</strong> der Mehrfachfunktion dieser<br />
Maßnahmen.<br />
Ziel: Wiederherstellung von Lebensräumen für Vögel, Fledermäuse, Laufkäfer <strong>und</strong> sonstige Arten (z.B.<br />
Bockkäfer)<br />
Bedeutung der Fläche auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E<br />
1-1<br />
Durchführung: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
Zeitpunkt der Durchführung: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
Flächengröße: 6.780 m² (siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1)<br />
Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
Unterhaltungszeitraum: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 67<br />
12 Zusammenfassung<br />
Das Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover plant den Neubau<br />
der Brücke Nr. 391 im Zuge der L 467 zwischen den Ortschaften Harsum <strong>und</strong> Klein<br />
Förste sowie den Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim von SKH-km 10,340 bis<br />
10,465.<br />
Die Planung umfasst folgende Maßnahmen:<br />
1. Neubau der Brücke Nr. 391 in einer um ca. 15,50 m nach Süden verschobenen<br />
Achslage <strong>und</strong> einer Stützweite von 68,00 m statt derzeit 42,80 m.<br />
2. Ausbau SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 erfolgt mit einer Neigung der Kanalböschungen<br />
von 1:2,6 <strong>und</strong> der Einschnittsböschungen von 1:<strong>3.</strong> Der Kanal erhält an<br />
beiden Ufern 3,00 m breite Betriebswege mit einer wassergeb<strong>und</strong>enen Schotterdecke.<br />
<strong>3.</strong> Neutrassierung der L 467 (Fahrbahnbreite von 6,50 m) einschl. eines 2,00 m breiten<br />
Radweges auf einer Länge von ca. 515 m.<br />
4. Höhengleiche Wiederanbindung von 3 einmündenden Wirtschaftswegen.<br />
Im Rahmen dieser Planungen ist für das Planfeststellungsverfahren ein Landschaftspflegerischer<br />
Begleitplan (LBP) zu erstellen.<br />
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) hat zum Ziel, die ökologischen <strong>und</strong><br />
landschaftlichen Gegebenheiten darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten. Er soll die Art, den Umfang<br />
<strong>und</strong> den zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die Maßnahmen zur Vermeidung,<br />
zur Minderung, zum Ausgleich <strong>und</strong> zum Ersatz der Eingriffsfolgen in Text <strong>und</strong> Karte<br />
darstellen.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für den LBP ist die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (UVS) zum Ausbau des<br />
Stichkanales nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der<br />
Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 erstellt von der ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER (2010).<br />
Der Stichkanal Hildesheim durchquert den westlichen Teil der „Braunschweig-<br />
Hildesheimer Lößbörde“. Dieser Landschaftsraum wird wegen der Fruchtbarkeit seiner<br />
Böden vorwiegend intensiv ackerbaulich genutzt, er ist in weiten Bereichen ausgesprochen<br />
strukturarm, umso wichtiger ist der Stichkanal mit seiner Vegetation als gliederndes<br />
<strong>und</strong> belebendes Element in diesem Landschaftsraum. Besonders im Zusammenhang<br />
mit den älteren, naturnahen Wäldern im Bereich Harsum, die bis an den Kanal<br />
heranreichen, besteht eine besondere bis allgemeine Bedeutung für das Landschaftsbild<br />
<strong>und</strong> das Landschaftserleben.<br />
Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sind im Planungsgebiet der ältere<br />
Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher Standorte, die relativ breit<br />
ausgedehnten, mittelalten Strauch-Baumhecken, die vor allem auf den Böschungen<br />
entlang des Kanals stehen <strong>und</strong> die halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren am Kanalufer<br />
von besonderer bis allgemeiner Bedeutung. Diese Lebensräume bieten Vögel<br />
Brutstätten <strong>und</strong> Nahrungshabitate, sind für Fledermäuse Jagdgebiete <strong>und</strong> Leitstrukturen<br />
<strong>und</strong> sind für Wildbienen <strong>und</strong> Laufkäfer wertvoller Lebensraum.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 72<br />
Quellenverzeichnis<br />
ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER<br />
(2009)<br />
ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER<br />
(2010)<br />
ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER<br />
(2010a)<br />
ARGE INROS LACKNER AG /<br />
WISSWERRODT COUNSULTING GMBH<br />
(2010)<br />
Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim (SKH-km 1,450 –<br />
14,401) – <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie – Zwischenbericht Fauna,<br />
Mai 2009 – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes für den Ausbau<br />
des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 101 S. [unveröffentlicht]<br />
Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450<br />
<strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
– Oktober 2010 – Gutachten im Auftrage<br />
des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover,<br />
293 S. + Anlagen [unveröffentlicht]<br />
Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450<br />
<strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – Artenschutzrechtlicher<br />
Fachbeitrag – Oktober 2010 – Gutachten im<br />
Auftrage des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in<br />
Hannover, 42 S. [unveröffentlicht].<br />
Planfeststellungsverfahren – Für den Neubau der Brücke Nr. 391<br />
über den Stichkanal nach Hildesheim im Zuge der Landstraße 467<br />
zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste <strong>und</strong> Ausbau des Stichkanals<br />
von SKH-km 10,340 bis 10,465 – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />
für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 20 S.<br />
[unveröffentlicht]<br />
ASSMANN, T. (1994) Epigäische Coleopteren als Indikatoren für historisch alte wälder.<br />
NNA-berichte §: 142-151; Schneverdingen<br />
BIERHALS , E.; DRACHENFELS, O.V.,<br />
RASPER, M. (2004)<br />
Wertstufen <strong>und</strong> Regenerationsfähigkeit der Biotoptypen in Niedersachen<br />
. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24(4):<br />
231-240; Hildesheim<br />
BIODATA GBR (2009) Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim – Fledermauserhebung<br />
für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />
BLESS, R., LELEK, A., WATERSTRAAT,<br />
A. (1998)<br />
Rote Liste der in Binnengewässern lebenden R<strong>und</strong>mäuler <strong>und</strong><br />
Fische (Cyclostomata &Pisces). – Schriftenreihe für Landespflege<br />
<strong>und</strong> Naturschutz 55: 53-59; Bonn-Bad Godesberg<br />
BOYE, P. WEINHOLD, U. (2004) Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000; Ökologie <strong>und</strong><br />
Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2:<br />
Wirbeltiere; Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz<br />
Heft 69/ Band 2, Bonn - Bad Godesberg.<br />
BREUER, W. (2006) Aktualisierung „Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der<br />
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“. - Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 1/2006: S. 53, Hannover<br />
BRUNKEN,H., BRÜMMER, I., KOLSTER,<br />
H. (1995)<br />
BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSER-<br />
KUNDE (2009)<br />
Fischereiliche Begutachtung des Stichkanals nach Hildesheim. –<br />
Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, Koblenz.<br />
64 S. + Anhang. [unveröffentlicht]<br />
Bericht, Bestandserfassung aquatischer Wirbeloser (Makrozoobenthos)<br />
im Stichkanal Hildesheim 2007/2008, – Gutachten im Auftrage<br />
des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover,<br />
62 S. [unveröffentlicht]<br />
DRACHENFELS, O.V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer<br />
Berücksichtigung der nach § 28a <strong>und</strong> § 28b NNatSchG geschützten<br />
Biotope sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der<br />
FFH-Richtlinie, Stand März 2004. Naturschutz Landschaftspfl.<br />
Niedersachsen; Heft A/4; 1-240, Hildesheim<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 73<br />
GARVE, E. (2004) Rote Liste <strong>und</strong> Florenliste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />
<strong>und</strong> Bremen, 5. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2004. - Informationsdienst<br />
Naturschutz Niedersachsen 24(1): 1-76, Hildesheim<br />
GAUMERT & KÄMMEREIT (1993) Süsswasserfische in Niedersachsen. – Niedersächsisches Landesamt<br />
für Ökologie, Dezernat Binnenfischerei, 161 S.; Hildesheim<br />
GEMEINDE HARSUM (2002) Flächennutzungsplan der Gemeinde Harsum. Planungsgruppe<br />
<strong>Umwelt</strong>, Gutachten im Auftrag der Gemeinde Harsum.<br />
GEMEINDE HARSUM (2006) Landschaftsplan für die Gemeinde Harsum. Planungsgruppe <strong>Umwelt</strong>,<br />
Gutachten im Auftrag der Gemeinde Harsum.<br />
HECKENROTH, H. (1993) Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Säugetiere.<br />
- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 13(6): 221-<br />
226; Hannover.<br />
KAISER, TH & ZACHARIAS D. PNV-Karten für Niedersachsen auf Basis der BÜK 50, Niedersächsisches<br />
Landesamt für Ökologie (NLÖ), Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen Heft 1/2003<br />
KORNECK,D., SCHNITTLER, M., VOLL-<br />
MER, I. (1996)<br />
Rote Liste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen (Pteridophyta et<br />
Spermatophyta) Deutschlands. – Schriftenreihe für Vegetationsk<strong>und</strong>e<br />
28: 21-187; Bonn-Bad Godesberg<br />
KRÜGER, TH. & OLTMANNS, B. (2007) Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Brutvögel<br />
- 7. Fassung, Stand 2007. - Informationsdienst Naturschutz<br />
Niedersachsen 27/3: 131-175, Hildesheim<br />
LANDKREIS HILDESHEIM (1993) Landschaftsrahmenplan Landkreis Hildesheim<br />
LANDKREIS HILDESHEIM (2006) Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim<br />
2001 mit 1. Änderung 20.12.2006<br />
LOBENSTEIN, U. (2004) Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Großschmetterlinge<br />
mit Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand<br />
1.8.2004. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24: 165-<br />
196, Hildesheim<br />
MEINIG,H., BOYE,P., HUTTERER, R.<br />
(2009)<br />
Rote Liste <strong>und</strong> Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia)<br />
Deutschlands. Stand Oktober 2008. – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische<br />
Vielfalt 70(1): 115-153; Bonn-Bad Godesberg<br />
MEISEL, S. (1960) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 86 Hannover, B<strong>und</strong>esanstalt<br />
für Landesk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Raumforschung, Selbstverlag –Bad<br />
Godesberg<br />
NMELF - NIEDERSÄCHSISCHES MI-<br />
NISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LAND-<br />
WIRTSCHAFT UND FORSTEN (2002)<br />
OVH – ORNITHOLOGISCHER VEREIN<br />
ZU HILDESHEIM E.V. & NABU - NA-<br />
TURSCHUTZBUND DEUTSCHLAND E.V.<br />
(2008)<br />
Leitlinie Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Verfahren nach dem<br />
Flurbereinigungsgesetz. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />
22/2: 57-136, Hildesheim<br />
Floristische Erfassung am Stichkanal Bolzum-Hildesheim. – 15 S. +<br />
Anlagen; Hildesheim. [unveröffentlicht]<br />
SELING, H. (2000a) Erläuterungsbericht zum LBP Ausbau des Stichkanals Hildesheim<br />
von SKH-km 2,340 – 9,400. – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />
für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 80 S. +<br />
Anlagen [unveröffentlicht]<br />
SELING, H. (2000b) Erläuterungsbericht zum LBP Ausbau des Stichkanals Hildesheim<br />
von SKH-km 9,400 – 14,401. – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />
für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 80 S.<br />
+ Anlagen [unveröffentlicht]<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 74<br />
SÜDBECK ,P.,BAUER, H.-G.,<br />
>BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W.<br />
(2009)<br />
Rote Liste <strong>und</strong> gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands.<br />
4.Fassung, Stand 30. November 2007. – Naturschutz <strong>und</strong><br />
Biologische Vielfalt 70(1): 159-227; Bonn-Bad Godesberg<br />
THEUNERT, R. (2008a) Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />
Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung.<br />
Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen <strong>und</strong> Pilze (Stand 1. November<br />
2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28(4): 69-<br />
141, Hannover<br />
THEUNERT, R. (2002) Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Wildbienen<br />
mit Gesamtartenverzeichnis, 1. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2002. -<br />
Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22: 138-160, Hildesheim<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 75<br />
Fotodokumentation<br />
Fotos vom 22.09.2009<br />
Foto 1: Brücke Nr. 391, Blick vom Kanalufer in Richtung Norden<br />
Foto 2: Blick auf den SKH von der Brücke Nr. 391 in Richtung Norden, entlang des Westufers<br />
befindet sich ein Betriebsweg während am Ostufer die Gehölze fast bis zur <strong>Wasser</strong>fläche rei-<br />
chen.<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 76<br />
Foto 3: Blick auf den SKH von der Brücke Nr. 391 in Richtung Süden, entlang des Westufers<br />
befindet sich eine halbruderale Gras- <strong>und</strong> Hochstaudenfur während am Ostufer die Gehölze<br />
fast bis zur <strong>Wasser</strong>fläche reichen.<br />
Foto 4: Brücke Nr. 391 mit der Landesstraße L 467, Blickrichtung Westen<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 77<br />
Foto 5: Landesstraße L 467 mit Birkenallee auf der Westseite des Kanals, Blickrichtung Westen<br />
Foto 6: Brücke Nr. 391 mit der Landesstraße L 467, Blickrichtung Osten<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 78<br />
Foto 7: Landesstraße L 467 auf der Ostseite des Kanals mit Birkenallee <strong>und</strong> rechts im Hinter-<br />
gr<strong>und</strong> der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald, Blickrichtung Osten<br />
Foto 8: Landesstraße L 467 mit angrenzendem Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald, Blickrich-<br />
tung Westen zum Kanal<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010
Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 79<br />
Foto 9: Wirtschaftweg auf der Ostseite des Kanals, rechts Gehölzbestand auf der Einschnitts-<br />
böschung, Blickrichtung Süden<br />
Foto 10: Wirtschaftsweg auf der Westseite des Kanals mit begleitendem Gehölzbestand, Blick-<br />
richtung Süden<br />
Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010