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3. Umwelt und ihre Bestandteile (Schutzgüter) - WSD Mitte - Wasser ...

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Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim<br />

zwischen SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990<br />

sowie<br />

Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

Oktober 2010<br />

Vorhabensträger: <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es<br />

vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau des<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />

Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover<br />

Verfasser:


2 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bearbeitung<br />

RALF BACHMANN, Dipl.-Ing.<br />

PROF. DR. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt <strong>und</strong> Dipl.-Forstwirt<br />

Beedenbostel, den 20.10.2010<br />

FLORIAN KOBBE, Dipl.-Ing.<br />

Kartendarstellungen<br />

ELFIE KAISER, Bauzeichnerin<br />

YEN MY VUONG, Bauzeichnerin<br />

GERRIT SCHEFFLER, technischer Angestellter<br />

Faunistische Untersuchungen<br />

Büro Biodata, Peterskamp 21, 38108 Braunschweig<br />

MATHIAS FISCHER, Dipl.-Biol.<br />

ANDREAS KLEIN, Dipl.-Biol.<br />

UWE KIRCHBERGER, Dipl.-Biol.<br />

INA BLANKE, Dipl.-Biol.<br />

DR. REINER THEUNERT, Dipl.-Biol.<br />

.................................................................<br />

Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 3<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

I. EINLEITUNG 13<br />

1. Vorhaben, Methodik <strong>und</strong> Untersuchungsrahmen 13<br />

1.1 Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung 13<br />

1.2 Methoden zur Ermittlung <strong>und</strong> Beschreibung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen 14<br />

1.2.1 Aufbau <strong>und</strong> konzeptionelles Vorgehen 14<br />

1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens 17<br />

1.2.3 Bestandserfassungen <strong>und</strong> Funktionsbewertungen 17<br />

1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen 18<br />

1.3 Beschreibung des Vorhabens <strong>und</strong> seiner wesentlichen umweltrelevanten Ein-<br />

flussfaktoren 18<br />

1.<strong>3.</strong>1 Merkmale des Vorhabens 18<br />

1.<strong>3.</strong>2 Vorhabensalternativen 25<br />

1.<strong>3.</strong>3 Folgeaktivitäten 26<br />

1.<strong>3.</strong>4 Lebenszyklus <strong>und</strong> Vorhabensphasen 26<br />

1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens 27<br />

1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade des Vorhabens 27<br />

1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 33<br />

1.4.3 Untersuchungsinhalte <strong>und</strong> -tiefe 33<br />

1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen 38<br />

1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG 38<br />

II. RAUMANALYSE 39<br />

2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie vorhandene Pla-<br />

nungen <strong>und</strong> Vorgaben 39<br />

2.1 Lage <strong>und</strong> natürliche Gegebenheiten 39<br />

2.2 Kanal <strong>und</strong> sonstige Nutzungen 41<br />

2.3 Ziele der Raum- <strong>und</strong> Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung 41<br />

2.<strong>3.</strong>1 Regionale Raumordnung 41<br />

2.<strong>3.</strong>2 Übergeordnete Landschaftsplanung 42<br />

2.<strong>3.</strong>3 Gemeindliche Bauleit- <strong>und</strong> Landschaftsplanung 43<br />

2.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> Kompensationsflächen 47<br />

<strong>3.</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> <strong>Bestandteile</strong> (<strong>Schutzgüter</strong>) 49<br />

<strong>3.</strong>1 Menschen 49<br />

<strong>3.</strong>1.1 Methodische Hinweise 49<br />

<strong>3.</strong>1.2 Bestandssituation 50<br />

<strong>3.</strong>1.2.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen) 50<br />

<strong>3.</strong>1.2.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung 50<br />

<strong>3.</strong>1.3 Vorbelastungen 51<br />

<strong>3.</strong>1.4 Funktionsbewertung 51<br />

<strong>3.</strong>1.4.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen) 51<br />

<strong>3.</strong>1.4.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung 52


4 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

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Seite<br />

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<strong>3.</strong>1.5 Rechtlicher Status 52<br />

<strong>3.</strong>1.6 Zusammenfassende Darstellung 53<br />

<strong>3.</strong>2 Tiere 53<br />

<strong>3.</strong>2.1 Methodische Hinweise 53<br />

<strong>3.</strong>2.2 Bestandssituation 54<br />

<strong>3.</strong>2.3 Vorbelastungen 68<br />

<strong>3.</strong>2.4 Funktionsbewertung 68<br />

<strong>3.</strong>2.5 Rechtlicher Status 71<br />

<strong>3.</strong>2.6 Zusammenfassende Darstellung 71<br />

<strong>3.</strong>3 Pflanzen 72<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Methodische Hinweise 72<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Bestandssituation 73<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Vorbelastungen 78<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Funktionsbewertung 78<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Rechtlicher Status 81<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>6 Zusammenfassende Darstellung 83<br />

<strong>3.</strong>4 Boden 84<br />

<strong>3.</strong>4.1 Methodische Hinweise 84<br />

<strong>3.</strong>4.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen 84<br />

<strong>3.</strong>4.3 Funktionsbewertung 85<br />

<strong>3.</strong>4.4 Rechtlicher Status 87<br />

<strong>3.</strong>4.5 Zusammenfassende Darstellung 88<br />

<strong>3.</strong>5 <strong>Wasser</strong> 88<br />

<strong>3.</strong>5.1 Methodische Hinweise 88<br />

<strong>3.</strong>5.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen 88<br />

<strong>3.</strong>5.3 Funktionsbewertung 92<br />

<strong>3.</strong>5.4 Rechtlicher Status 93<br />

<strong>3.</strong>5.5 Zusammenfassende Darstellung 94<br />

<strong>3.</strong>6 Klima 95<br />

<strong>3.</strong>6.1 Methodische Hinweise 95<br />

<strong>3.</strong>6.2 Bestandssituation, Vorbelastungen <strong>und</strong> Funktionsbewertung 95<br />

<strong>3.</strong>6.3 Rechtlicher Status 95<br />

<strong>3.</strong>7 Landschaft 96<br />

<strong>3.</strong>7.1 Methodische Hinweise 96<br />

<strong>3.</strong>7.2 Bestandssituation 96<br />

<strong>3.</strong>7.3 Vorbelastungen <strong>und</strong> Bewertung 97<br />

<strong>3.</strong>7.4 Rechtlicher Status 102<br />

<strong>3.</strong>7.5 Zusammenfassende Darstellung 102<br />

<strong>3.</strong>8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 102<br />

<strong>3.</strong>8.1 Methodische Hinweise 102<br />

<strong>3.</strong>8.2 Bestandssituation 103<br />

<strong>3.</strong>8.3 Bewertung <strong>und</strong> rechtlicher Status 104<br />

<strong>3.</strong>9 Wechselwirkungen zwischen den <strong>Schutzgüter</strong>n 104


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 5<br />

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Seite<br />

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4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand) 106<br />

4.1 Raumwiderstand 106<br />

4.1.1 Methodische Hinweise 106<br />

4.1.2 Vorhabensspezifische Empfindlichkeiten <strong>und</strong> Raumwiderstand 106<br />

4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktträchtigkeit 108<br />

4.2 Hinweise zu einer möglichst umweltschonenden Planung 109<br />

III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMT-<br />

EINSCHÄTZUNG 110<br />

5. Auswirkungsprognose 110<br />

5.1 Hinweise zur Methode 110<br />

5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen 113<br />

5.2.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten 113<br />

5.2.2 Entwicklungsprognose des <strong>Umwelt</strong>zustandes ohne Verwirklichung des Vorha-<br />

bens (Null-Variante) 113<br />

5.2.3 Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>aus-<br />

wirkungen des Vorhabens 115<br />

5.3 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen der Varianten 120<br />

5.<strong>3.</strong>1 Schutzgut Menschen 120<br />

5.<strong>3.</strong>1.1 Beschreibung der Auswirkungen 120<br />

5.<strong>3.</strong>1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 123<br />

5.<strong>3.</strong>1.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />

gen 124<br />

5.<strong>3.</strong>2 Schutzgut Tiere 124<br />

5.<strong>3.</strong>2.1 Beschreibung der Auswirkungen 124<br />

5.<strong>3.</strong>2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 131<br />

5.<strong>3.</strong>2.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />

gen 135<br />

5.<strong>3.</strong>3 Schutzgut Pflanzen 137<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Beschreibung der Auswirkungen 137<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 139<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />

gen 141<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Kompensation für Waldverluste 142<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Beanspruchung vorhandener Kompensations- <strong>und</strong> ähnlicher Flächen aus<br />

vorgelagerten Verfahren 142<br />

5.<strong>3.</strong>4 Schutzgut Boden 143<br />

5.<strong>3.</strong>4.1 Beschreibung der Auswirkungen 143


6 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 145<br />

5.<strong>3.</strong>4.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />

gen 146<br />

5.<strong>3.</strong>5 Schutzgut <strong>Wasser</strong> 147<br />

5.<strong>3.</strong>5.1 Beschreibung der Auswirkungen 147<br />

5.<strong>3.</strong>5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 149<br />

5.<strong>3.</strong>5.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkun-<br />

gen 150<br />

5.<strong>3.</strong>5.4 Beeinflussung des ökologischen Potenzials im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenricht-<br />

linie 151<br />

5.<strong>3.</strong>6 Schutzgut Klima 151<br />

5.<strong>3.</strong>6.1 Beschreibung der Auswirkungen 151<br />

5.<strong>3.</strong>6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 152<br />

5.<strong>3.</strong>6.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswir-<br />

kungen 152<br />

5.<strong>3.</strong>7 Schutzgut Landschaft 153<br />

5.<strong>3.</strong>7.1 Beschreibung der Auswirkungen 153<br />

5.<strong>3.</strong>7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 154<br />

5.<strong>3.</strong>7.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswir-<br />

kungen 155<br />

5.<strong>3.</strong>8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 155<br />

5.<strong>3.</strong>8.1 Beschreibung der Auswirkungen 155<br />

5.<strong>3.</strong>8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das<br />

Schutzgut 156<br />

6. Schutzgutübergreifende Ergebnisdarstellung 158<br />

IV. SCHLUSS 160<br />

7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung<br />

der Angaben <strong>und</strong> auf bestehende Wissenslücken 160<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung 161<br />

9. Quellenverzeichnis 179<br />

9.1 Literatur 179<br />

9.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 189<br />

V. ANHANG 192<br />

A1. Hinweise zur Methodik der Bewertung von Artvorkommen beim Schutz-<br />

gut Tiere 192


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 7<br />

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Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A2. Detailangaben zur Bestandserfassung <strong>und</strong> -bewertung beim Schutzgut<br />

Tiere 200<br />

A2.1 Avifauna 200<br />

A2.2 Fledermäuse 211<br />

A2.3 Reptilien 215<br />

A2.4 Amphibien 220<br />

A2.5 Libellen 226<br />

A2.6 Tagfalter 234<br />

A2.7 Wildbienen 242<br />

A2.8 Heuschrecken 251<br />

A2.9 Laufkäfer 259<br />

A2.10 Fische 265<br />

A2.11 Makrozoobenthos 277<br />

A2.12 Sonstige Arten 282<br />

A<strong>3.</strong> Schutzgut Pflanzen 291<br />

A<strong>3.</strong>1 Gefährdete <strong>und</strong> geschützte Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen 291<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 1-1: F<strong>und</strong>stellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben in der vorliegen-<br />

den <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. 16<br />

Tab. 1-2: Merkmale des Vorhabens gemäß § 6 UVPG 18<br />

Tab. 1-3: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben <strong>und</strong> Vorhabenszustände.<br />

27<br />

Tab. 1-4: Mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen. 28<br />

Tab. 1-5: Datenbedarf. 34<br />

Tab. 1-6: Datenbestand <strong>und</strong> Erhebungsbedarf. 35<br />

Tab. 2-1: Schutz- <strong>und</strong> entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich „Börden -<br />

westlicher Teil“. 42<br />

Tab. 3-1: Übersicht über die Artenzahlen der in den Teilgebieten nachgewiesenen<br />

Brutvögel, Nahrungsgäste <strong>und</strong> Durchzügler. 55<br />

Tab. 3-2: Nachweise der Waldeidechse innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der untersuchten<br />

Probeflächen. 60<br />

Tab. 3-3: Nachgewiesene Vorkommen <strong>und</strong> Gefährdungsgrade von Fischarten. 62<br />

Tab. 3-4: Faunistische Gesamtbewertung der Biotopkomplexe anhand der untersuchten<br />

Tierartengruppen. 69


8 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

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Seite<br />

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Tab. 3-5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene gefährdete <strong>und</strong> geschützte Pflanzen-<br />

arten sowie Arten der Vorwarnliste. 77<br />

Tab. 3-6: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet. 79<br />

Tab. 3-7: Ergebnis der Bewertung der Wuchsorte gefährdeter Farn- <strong>und</strong> Blütenpflan-<br />

zen. 81<br />

Tab. 3-8: Bewertung der Böden. 87<br />

Tab. 3-9: Hydraulische Wechselbeziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser. 91<br />

Tab. 3-10: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen Eigenart. 98<br />

Tab. 3-11: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten. 99<br />

Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. 112<br />

Tab. 5-2: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.<br />

116<br />

Tab. 5-3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen. 121<br />

Tab. 5-4: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Menschen. 123<br />

Tab. 5-5: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 125<br />

Tab. 5-6: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. 132<br />

Tab. 5-7: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen. 137<br />

Tab. 5-8: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Pflan-<br />

zen. 140<br />

Tab. 5-9: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 144<br />

Tab. 5-10: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Boden. 146<br />

Tab. 5-11: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>. 148<br />

Tab. 5-12: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>. 150<br />

Tab. 5-13: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 151<br />

Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Klima. 152<br />

Tab. 5-15: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft. 153<br />

Tab. 5-16: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschaft. 154<br />

Tab. 5-17: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter. 155<br />

Tab. 5-18: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Kultur-<br />

<strong>und</strong> sonstige Sachgüter. 157<br />

Tab. 6-1: Übersicht zu den erheblichen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen aus der schutzgut-<br />

spezifischen Bewertung. 158<br />

Tab. 8-1: Wesentliche <strong>Bestandteile</strong> des Vorhabens. 162


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 9<br />

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Seite<br />

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Tab. A1-1: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten. 195<br />

Tab. A1-2: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche oder eines Teilge-<br />

bietes für eine Art mit der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe. 197<br />

Tab. A1-3: Ermittlung der Punktzahlen für die Bewertung von Gebieten als Brutvogel-<br />

lebensräume. 198<br />

Tab. A1-4: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />

von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (WILMS et al. 1997) <strong>und</strong><br />

formalisierter Bewertung für die übrigen taxonomischen Gruppen. 199<br />

Tab. A2-1: Beschreibung der Teilflächen der Brutvogelerfassung. 201<br />

Tab. A2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene Vogelarten der<br />

Untersuchungsbereiche. 202<br />

Tab. A2-3: Gesamtbewertung mit Angabe der bewertungsrelevanten Brutvogelarten in<br />

den Teilbereichen des Untersuchungsgebietes. 210<br />

Tab. A2-4: Fledermausarten des Untersuchungsgebietes. 212<br />

Tab. A2-5: Allgemeine Bewertungskriterien der Artvorkommen von Fledermäusen. 213<br />

Tab. A2-6: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen. 216<br />

Tab. A2-7: Reptilienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes. 217<br />

Tab. A2-8: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Reptilienarten. 218<br />

Tab. A2-9: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien. 219<br />

Tab. A2-10: Bewertung der Reptilienlebensräume. 219<br />

Tab. A2-11: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer. 220<br />

Tab. A2-12: Amphibienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes. 222<br />

Tab. A2-13: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten. 224<br />

Tab. A2-14: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien. 224<br />

Tab. A2-15: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien. 225<br />

Tab. A2-16: Bewertung der Amphibienlebensräume. 226<br />

Tab. A2-17: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer der Libellenerfassung. 227<br />

Tab. A2-18: Libellenarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes. 228<br />

Tab. A2-19: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten. 231<br />

Tab. A2-20: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen. 232<br />

Tab. A2-21: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern. 233<br />

Tab. A2-22: Bewertung der Libellenlebensräume. 234<br />

Tab. A2-23: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Tagfaltererfassung. 235<br />

Tab. A2-24: Tagfalterarten der Untersuchungsbereiche. 236


10 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

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Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-25: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Tagfalterarten. 239<br />

Tab. A2-26: Bedeutung einzelner Habitate für Tagfalter. 240<br />

Tab. A2-27: Bestandsgrößenklassen für Tagfalter. 240<br />

Tab. A2-28 Bewertung der Tagfalterlebensräume. 241<br />

Tab. A2-29: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Wildbienen-Erfassung. 243<br />

Tab. A2-30: Wildbienenarten des Untersuchungsgebietes. 244<br />

Tab. A2-31: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Wildbienenarten. 250<br />

Tab. A2-32: Bedeutung einzelner Habitate für Wildbienen. 250<br />

Tab. A2-33: Bewertung der Wildbienenlebensräume. 251<br />

Tab. A2-34: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen. 252<br />

Tab. A2-35: Heuschreckenarten der einzelnen Teilbereiche im Untersuchungsgebiet. 253<br />

Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten. 256<br />

Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken. 257<br />

Tab. A2-38: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken. 257<br />

Tab. A2-39: Bewertung der Heuschreckenlebensräume. 258<br />

Tab. A2-40: Laufkäferarten des Untersuchungsgebietes. 260<br />

Tab. A2-41: Bestandsdichten in <strong>und</strong> Anteil der einzelnen Fischarten in Gewichtspro-<br />

zenten am durchschnittlichen Gesamtbestand pro Art (nur Elektrofänge)<br />

von 1991 <strong>und</strong> 1995 im Stichkanal Hildesheim. 271<br />

Tab. A2-42: Fangstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />

200<strong>3.</strong> 272<br />

Tab. A2-43: Besatzstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />

200<strong>3.</strong> 273<br />

Tab. A2-44: Makrozoobenthos Stichkanal Hildesheim 2007/2008 - Gesamtartenliste<br />

<strong>und</strong> Rote Liste Status. 278<br />

Tab. A2-45: Schutzbedürftigkeit nachgewiesener Makrozoobenthosarten. 280<br />

Tab. A2-46: Bedeutung einzelner Habitate für Makrozoobenthos. 281<br />

Tab. A2-47: Bestandsgrößenklassen für Makrozoobenthos. 281<br />

Tab. A2-48: Bewertung der Makrozoobenthoslebensräume. 282<br />

Tab. A3-1: Auflistung der F<strong>und</strong>orte der nachgewiesenen Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen der<br />

niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sowie der geschützten<br />

Arten. 291


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 11<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. 15<br />

Abb. A2-1: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />

Teilgebiet V1. 206<br />

Abb. A2-2: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />

Teilgebiet V2. 207<br />

Abb. A2-3: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />

Teilgebiet V<strong>3.</strong> 208<br />

Abb. A2-4: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im<br />

Teilgebiet V4. 209<br />

Abb. A2-5: Probestelle L1 <strong>und</strong> A2. 230<br />

Abb. A2-6: Eventueller Larvallebensraum von Thecla betulae: Schlehengebüsch am<br />

rechten Bildrand, westexponiert <strong>und</strong> zeitweise von der Sonne beschienen. 238<br />

Abb. A2-7: Weibchen von Anthophora furcata. 247<br />

Abb. A2-8: Weibchen von Epeoloides coecutiens auf Großem Flohkraut (Pulicaria<br />

dysenterica). 247<br />

Abb. A2-9: Männchen von Hylaeus pectoralis. 248<br />

Abb. A2-10: Männchen von Macropis europaea. 249<br />

Abb. A2-11: Sammlungsexemplar von Anogcodes ustulata. 283<br />

Abb. A2-12: Plagionotus detritus. 284<br />

Abb. A2-13: Weibchen von Pemphredon fabricii. 285<br />

Abb. A2-14: Raupe von Cerura vinula auf Espe (Populus tremula). 285<br />

Abb. A2-15: Epione repandaria. 286<br />

Abb. A2-16: Idaea muricata. 287<br />

Abb. A2-17: Idaea ochrata. 287<br />

Abb. A2-18: Macrochilo cribrumalis. 288<br />

Abb. A2-19: Tyria jacobaeae auf Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea). 289


12 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Verzeichnis der Karten in der Anlage<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Karte 1: Realnutzung <strong>und</strong> Biotoptypen (Maßstab 1 : 5 000).<br />

Karte 2: Untersuchungsbereiche Fauna 2008 (Maßstab 1 : 10 000).<br />

Karte 3: Tiere <strong>und</strong> Pflanzen (Maßstab 1 : 10 000).<br />

Karte 4: Boden <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong> (Maßstab 1 : 25 000).<br />

Karte 5: Landschaftsbild (Maßstab 1 : 10 000).<br />

Karte 6: Mensch, Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter (Maßstab 1 : 10 000).<br />

Karte 7: Raumwiderstand (Maßstab 1 : 10 000).<br />

Karte 8: Eingriffsbereiche <strong>und</strong> Auswirkungen (Maßstab 1 : 10 000).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 13<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

I. EINLEITUNG<br />

1. Vorhaben, Methodik <strong>und</strong> Untersuchungsrahmen<br />

1.1 Anlass <strong>und</strong> Aufgabenstellung<br />

Die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau<br />

des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover, beabsichtigt den Ausbau des Stichkanales<br />

Hildesheim (SKH), der vom <strong>Mitte</strong>llandkanal bei km 183,2 südlich von Sehnde in<br />

Richtung Hildesheim abzweigt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ist darin begründet,<br />

dass im Rahmen des Gesamtausbaus von <strong>Mitte</strong>landkanal einschließlich seiner<br />

Nebengewässer (Stichkanäle) auch der Hildesheimer Hafen für die Schiffe der modernen<br />

Güterschifffahrt (Großmotorgüterschiff = GMS, überlanges Großmotorgüterschiff<br />

= üGMS) erreichbar gemacht beziehungsweise der Stichkanal Hildesheim für das<br />

Leistungspotenzial dieser Schiffe nutzbar gemacht werden muss.<br />

Die im Einfahrtsbereich zum Stichkanal Hildesheim gelegene Schleuse Bolzum wird<br />

aktuell bereits baulich an die genannten Verhältnisse angepasst. Für den Stichkanal<br />

sollen mit den vorliegenden Verfahren zum Streckenausbau von SKH-km 1,400 bis<br />

zur Querung der B<strong>und</strong>esautobahn A 7 (SKH-km 11,990) <strong>und</strong> zum Neubau der<br />

Brücken 385 <strong>und</strong> 391 die nächsten Voraussetzungen für den Ausbau geschaffen<br />

werden.<br />

Das Vorhaben umfasst den Ausbau einer B<strong>und</strong>eswasserstraße <strong>und</strong> bedarf nach § 14<br />

Abs. 1 <strong>Wasser</strong>straßengesetz einer Planfeststellung. Zugleich handelt es sich um ein<br />

Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG), das gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 UVPG einer <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />

zu unterziehen ist.<br />

Nach § 1 UVPG ist es Zweck des Gesetzes, aus Gründen der wirksamen <strong>Umwelt</strong>vorsorge<br />

die Auswirkungen auf die <strong>Umwelt</strong> nach einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen frühzeitig<br />

<strong>und</strong> umfassend zu ermitteln, zu beschreiben <strong>und</strong> zu bewerten sowie die Ergebnisse der<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei der Entscheidung über die<br />

Zulässigkeit zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung ist gemäß § 2 UVPG kein eigenständiges Verfahren,<br />

sondern ein unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens. Sie befasst sich<br />

mit der Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der unmittelbaren <strong>und</strong> mittelbaren<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf bestimmte <strong>Schutzgüter</strong>:


14 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit, Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> die<br />

biologische Vielfalt,<br />

2. Boden, <strong>Wasser</strong>, Luft, Klima <strong>und</strong> Landschaft,<br />

<strong>3.</strong> Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie<br />

4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten <strong>Schutzgüter</strong>n.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung werden in einer so genannten<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet. Gemäß § 6 UVPG hat der Träger des<br />

Vorhabens die entscheidungserheblichen Unterlagen über die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

des Vorhabens der zuständigen Behörde (Planfeststellungsbehörde) zu Beginn des<br />

Verfahrens vorzulegen, in dem die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit geprüft wird. Inhalt <strong>und</strong><br />

Umfang der geforderten entscheidungserheblichen Unterlagen, unter anderem der<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie, sind in § 6 UVPG dargestellt.<br />

Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange wurde ein artenschutzrechtlicher<br />

Fachbeitrag erarbeitet (BACHMANN & KAISER 2010), dessen Ergebnisse in die vorliegende<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie eingeflossen sind.<br />

1.2 Methoden zur Ermittlung <strong>und</strong> Beschreibung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

1.2.1 Aufbau <strong>und</strong> konzeptionelles Vorgehen<br />

Die vorliegende <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie wurde entsprechend dem in Abb. 1-1<br />

dargestellten Ablaufschema erarbeitet. Auf Gr<strong>und</strong>lage der Beschreibung des Vorhabens<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls vorhandener Alternativen erfolgt eine allgemeine Abschätzung<br />

der vorhabensbedingten Wirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG. Aus den auf<br />

diese Weise erkennbaren Auswirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> lässt sich ableiten, welcher<br />

Informationsbedarf mit welchem räumlichen Bezug besteht. Die Ergebnisse des<br />

auf diese Weise hergeleiteten Untersuchungsrahmens werden schutzgutspezifisch beschrieben.<br />

Allgemeine, schutzgutübergreifende Angaben werden den schutzgutspezifischen<br />

Darstellungen vorangestellt. Auf Gr<strong>und</strong>lage der schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen<br />

erfolgt anhand relevanter vorhabensspezifischer Empfindlichkeiten<br />

der <strong>Schutzgüter</strong> die Ermittlung des Raumwiderstands für das Vorhaben <strong>und</strong> damit<br />

von Bereichen unterschiedlicher Konfliktdichte. Daraus werden Hinweise zur räumlichen<br />

Anordnung des Vorhabens abgeleitet, die der Konfliktvermeidung <strong>und</strong><br />

-verminderung dienen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 15<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Beschreibung des Vorhabens <strong>und</strong> gegebenenfalls vorhandener Alternativen<br />

allgemeine Abschätzung der vorhabensbedingten Wirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG<br />

Ableitung eines Untersuchungsrahmens (einschl. Abgrenzung des Untersuchungsgebiets)<br />

allgemeine Angaben zum Untersuchungsgebiet<br />

schutzgutspezifische Bestandsbeschreibung <strong>und</strong> Funktionsbewertung<br />

vorhabensspezifische Empfindlichkeit der <strong>Schutzgüter</strong><br />

Raumwiderstand (Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte)<br />

Hinweise zur räumlichen Anordnung des Vorhabens im Interesse der Konfliktvermeidung<br />

<strong>und</strong> -verminderung<br />

schutzgutspezifische<br />

Prognose der<br />

Vorhabenswirkungen<br />

schutzgutspezifische fachliche<br />

Beurteilung der Schutzgutveränderungen<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong><br />

Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

der <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG<br />

schutzgutspezifische Darstellung der Maßnahmen<br />

zur Kompensation vorhabensbedingter Beeinträchtigungen<br />

schutzgutübergreifende Zusammschau der Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Resümee<br />

Abb. 1-1: Ablaufschema zur Bearbeitung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie.


16 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Aufbauend auf den schutzgutspezifischen Bestandsdarstellungen erfolgt eine Konkretisierung<br />

der Abschätzung der vorhabensbedingten Wirkungen des Vorhabens auf die<br />

betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> <strong>und</strong> die fachliche Beurteilung dieser Auswirkungen. Um die<br />

vorhabensbedingten Wirkungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, erfolgt<br />

parallel dazu in einem iterativen Prozess die Planung der Vorkehrungen zur Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen der <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG. In der<br />

textlichen Ausarbeitung werden diese Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen den schutzgutspezifischen Betrachtungen vorangestellt,<br />

weil sie sich in der Regel auf mehrere <strong>Schutzgüter</strong> positiv auswirken.<br />

Ergänzt wird die schutzgutspezifische Darstellung um Hinweise zur Kompensation<br />

nicht vermeidbarer erheblicher vorhabensbedingter Beeinträchtigungen. Den Abschluss<br />

bildet die schutzgutübergreifende Zusammenschau der Beeinträchtigungen <strong>und</strong><br />

ein Resümee der gutachterlichen Darstellungen <strong>und</strong> Bewertungen.<br />

Methodische Detailhinweise sind der besseren Lesbarkeit halber den jeweiligen inhaltlichen<br />

Textkapiteln vorangestellt.<br />

Die Tab. 1-1 vermittelt einen Überblick, an welcher Stelle der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

die gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben im Einzelnen zu finden sind.<br />

Tab. 1-1: F<strong>und</strong>stellen der gemäß § 6 UVPG beizubringenden Angaben in der vorliegenden<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie.<br />

Anforderung gemäß § 6 UVPG F<strong>und</strong>stellen in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

(Kapitelnummern)<br />

Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art <strong>und</strong> 1.<strong>3.</strong>1, 5.2.1<br />

Umfang sowie Bedarf an Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden (§ 6 Abs. 3 Nr. 1)<br />

Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

des Vorhabens vermieden, vermindert oder ausgeglichen<br />

werden, sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren,<br />

aber vorrangigen Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft (§ 6 Abs. 3<br />

Nr. 2)<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen<br />

Kenntnisstandes <strong>und</strong> der allgemein anerkannten Prüfungs-<br />

methoden (§ 6 Abs. 3 Nr. 3)<br />

Beschreibung der <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r <strong>Bestandteile</strong> im Einwirkungsbereich<br />

des Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstands<br />

<strong>und</strong> der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie<br />

Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die Beschreibung<br />

<strong>und</strong> die Angaben zur Feststellung <strong>und</strong> Bewertung erheblicher nachteiliger<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens erforderlich sind <strong>und</strong> <strong>ihre</strong><br />

Beibringung für den Träger des Vorhabens zumutbar ist (§ 6 Abs. 3 Nr.<br />

4)<br />

5.2.3, 5.<strong>3.</strong>2.3, 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3,<br />

5.<strong>3.</strong>4.3, 5.<strong>3.</strong>5.3, 5.<strong>3.</strong>6.3<br />

5.<strong>3.</strong>2.2, 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2, 5.<strong>3.</strong>4.2,<br />

5.<strong>3.</strong>5.2, 5.<strong>3.</strong>6.2<br />

<strong>3.</strong>


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 17<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Anforderung gemäß § 6 UVPG F<strong>und</strong>stellen in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften<br />

anderweitigen Lösungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Angabe der wesentlichen<br />

Auswahlgründe im Hinblick auf die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorha-<br />

bens (§ 6 Abs. 3 Nr. 5)<br />

Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung, die Dritten<br />

die Beurteilung ermöglicht, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang sie von den<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens betroffen werden können (§ 6<br />

Abs. 3 hinter Nr. 5)<br />

Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen<br />

Verfahren (§ 6 Abs. 4 Nr. 1)<br />

Beschreibung von Art <strong>und</strong> Umfang der zu erwartenden Emissionen,<br />

der Abfälle, des Anfalls von Abwasser, der Nutzung <strong>und</strong> Gestaltung<br />

von <strong>Wasser</strong>, Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Angaben zu sonstigen<br />

Folgen des Vorhabens, die zu erheblichen nachteiligen Um-<br />

weltauswirkungen führen können (§ 6 Abs. 4 Nr. 2)<br />

Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende<br />

Kenntnisse (§ 6 Abs. 4 Nr. 3)<br />

1.2.2 Ermittlung des Untersuchungsrahmens<br />

(Kapitelnummern)<br />

1.<strong>3.</strong>2, 5.2.2<br />

8.<br />

1.<strong>3.</strong>1, 5.2.1<br />

5.<strong>3.</strong>1.1, 5.<strong>3.</strong>2.1, 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1,<br />

5.<strong>3.</strong>4.1, 5.<strong>3.</strong>5.1, 5.<strong>3.</strong>6.1,<br />

5.<strong>3.</strong>7, 5.<strong>3.</strong>8<br />

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens umfasst inhaltliche, räumliche <strong>und</strong> zeitliche<br />

Aspekte. Inhaltlich wird er durch die aus den Vorhabensmerkmalen abzuleitenden<br />

wesentlichen Wirkfaktoren <strong>und</strong> die möglichen Auswirkungen auf die <strong>Umwelt</strong> bestimmt.<br />

Eine räumliche Umgrenzung lässt sich anhand der anzunehmenden Reichweite<br />

dieser Wirkungen (Wirkraum) <strong>und</strong> einer Vorab-Einschätzung möglicher betroffener<br />

<strong>Umwelt</strong>-<strong>Schutzgüter</strong> im Untersuchungsraum vornehmen. Der zeitliche Rahmen für die<br />

Untersuchungen hängt außer von der Dimensionierung des Vorhabens vor allem von<br />

schutzgutspezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Vegetationsperiode) ab. Einzelheiten<br />

zum Vorgehen bei diesem Projekt sind Kap. 1.4 zu entnehmen.<br />

1.2.3 Bestandserfassungen <strong>und</strong> Funktionsbewertungen<br />

Die Methodik der Erfassung <strong>und</strong> Bewertung der einzelnen <strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise<br />

Schutzgutausprägungen richtet sich nach den fachlich anerkannten <strong>und</strong> üblichen<br />

sowie jeweils inhaltlich angemessenen Verfahren (zum Beispiel FGSV 2001,<br />

PLACHTER et al. 2002, BFG 1996a, 2007). Entsprechende Hinweise sind in der Raumanalyse<br />

der Behandlung der jeweiligen <strong>Schutzgüter</strong> vorangestellt (Kap. 3).<br />

7.


18 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1.2.4 Fachliche Beurteilung der Vorhabensauswirkungen<br />

Die fachliche Beurteilung der prognostizierten <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens<br />

erfolgt gemäß UVP-Verwaltungsvorschrift (UVPVwV) auf der Gr<strong>und</strong>lage fachrechtlicher<br />

Vorgaben unter Beachtung gesetzlicher <strong>und</strong> untergesetzlicher Grenz-, Richt- <strong>und</strong><br />

Orientierungswerte sowie sonstiger fachwissenschaftlicher Regelwerke, soweit solche<br />

vorliegen. Ein gutachterlicher Vorschlag zur Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

gemäß § 12 UVPG findet sich in den Kapiteln 5.<strong>3.</strong>1.2, 5.<strong>3.</strong>2.2., 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2, 5.<strong>3.</strong>4.2,<br />

5.<strong>3.</strong>5.2, 5.<strong>3.</strong>6.2 <strong>und</strong> 5.<strong>3.</strong>7. Die verfahrensrechtliche Beurteilung dieser Auswirkungen<br />

im Sinne des § 12 UVPG obliegt der planfeststellenden Behörde.<br />

1.3 Beschreibung des Vorhabens <strong>und</strong> seiner wesentlichen<br />

umweltrelevanten Einflussfaktoren<br />

1.<strong>3.</strong>1 Merkmale des Vorhabens<br />

Die Tab. 1-2 führt die wesentlichen Vorhabensmerkmale zusammen. Dabei handelt es<br />

sich um die im Rahmen der Prognose der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen betrachteten Aspekte<br />

des Streckenausbaus des Stichkanals zwischen den km 1,450 <strong>und</strong> 11,990 einschließlich<br />

Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie den Neubau der Brücke 385 im Zuge der Kreisstraße<br />

522 <strong>und</strong> der Brücke 391 im Zuge der Landesstraße 467.<br />

Tab. 1-2: Merkmale des Vorhabens gemäß § 6 UVPG (nach NEUBAUAMT FÜR DEN<br />

AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER 2010a, 2010b <strong>und</strong> 2010c,<br />

ergänzt).<br />

Hinweis: Die Zusammenstellung beinhaltet die Ausbauabschnitte des Stichkanales bis SKHkm<br />

11,990 sowie die Neubauten der Brücken 385 <strong>und</strong> 391.<br />

Parameter<br />

Ausprägung<br />

Standort des Vor- • Land Niedersachsen, Region Hannover <strong>und</strong> Landkreis Hildesheim, Stadt<br />

habens<br />

Sehnde, Gemeinde Algermissen, Gemeinde Harsum, Gemeinde Giesen<br />

Art des Vorhabens • Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim bis SKH-km 11,990 in Verbindung<br />

mit dem Ersatzneubau sowie dem Rückbau von Kanalbrücken<br />

Umfang des Vor- • Ausbau der Kanalstrecke auf etwa 10,5 km Länge<br />

habens<br />

• Anheben des Normalwasserstandes sowie Vertiefung der Kanalsohle um<br />

jeweils 0,50 m (neue <strong>Wasser</strong>tiefe: 4,00 m), neue <strong>Wasser</strong>spiegelbreite in der<br />

Regel 37,60 m (36,30 m im Bereich des Tiefen Einschnitts SKH-km 2,100<br />

bis 3,900)<br />

• Ausbau des Gewässerbettes in Einschnittsbereichen im Trapezprofil, Kanalböschungsneigung<br />

in der Regel 1 : 2,6 (im Tiefen Einschnitt 1 : 2,4 <strong>und</strong><br />

in Rutschungsbereichen auf kurzen Abschnitten auch bis 1 : 4,5), Neigung<br />

der Böschungen oberhalb des Normalwasserstandes meist zwischen 1 : 2,5<br />

<strong>und</strong> 1 : 4,5, zum Teil bis 1 : 8,0.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 19<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Parameter<br />

Ausprägung<br />

• Dammstrecken: in niedrig <strong>und</strong> schmal ausgeprägten Abschnitten nur teilweiser<br />

Abtrag der wasserseitigen Böschungen zur Herstellung des Trapezprofils;<br />

in hoch <strong>und</strong> überbreit ausgeprägten Abschnitten kein Abtrag nötig<br />

• Erneuerung der Dichtungen in Bereichen mit Gewässerneuprofilierung beziehungsweise<br />

Anpassung der Dichtungen an den erhöhten Betriebswasserstand:<br />

Dichtung bis auf 50 cm über oberem Betriebswasserstand; zusätzlich<br />

lokale Anpassungen der Dichtungsbereiche<br />

• Böschungssicherung durch neues Deckwerk bis 70 cm über oberem Betriebswasserstand<br />

• Erweiterung des vorhandenen Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer<br />

GmbH um etwa 150 m auf eine Gesamtlänge von etwa 250 m (SKHkm<br />

6,725 bis km 6,970)<br />

• Herstellung einer öffentlichen Wartestelle mit einer Länge von 280 m unmittelbar<br />

südlich des Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer GmbH<br />

• Anlage von Betriebswegen entlang des Kanals <strong>und</strong> einzelner Zuwegungen<br />

zu den Betriebswegen<br />

• Wiederherstellung von durch die Böschungsverbreiterungen betroffenen<br />

Wirtschaftswegen<br />

• Ersatzneubau (einschließlich Abriss) der Brücken 385 (Kreisstraße 522)<br />

<strong>und</strong> 391 (Landesstraße 467) mit kleinräumigen Anpassungen von Straßen<br />

<strong>und</strong> Radwegen<br />

• Option einer späteren Anhebung der Brücke 390 (Eisenbahn) zur Gewährleistung<br />

der erforderlichen Mindestdurchfahrtshöhe<br />

• Rückbau der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 (Wirtschaftswege) sowie 383 (Eisenbahn)<br />

• Neuverlegung von durch Böschungsumgestaltungen <strong>und</strong> Brückenbau betroffenen<br />

Leitungen <strong>und</strong> Gräben (einschließlich Drainageanschlüssen)<br />

Bedarf an Gr<strong>und</strong> • Flächenumfang der für die aufgeführten Vorhabensbestandteile erforderli-<br />

<strong>und</strong> Boden<br />

chen Baufelder: etwa 102,6 ha.<br />

Art <strong>und</strong> Menge der • Geräusche: während der Bauphase Baulärm in einem für Erdbau- <strong>und</strong> Brü-<br />

Emissionen<br />

ckenbauarbeiten (einschließlich Baufeldräumung) üblichen Rahmen; kurzzeitig<br />

erhöhte Geräuschemissionen durch Rammarbeiten im Bereich SKHkm<br />

1,500 bis 2,130 <strong>und</strong> im Bereich der öffentlichen Wartestelle bei SKHkm<br />

7,000 (Dalben)<br />

• Erschütterungen: allgemein in geringem Umfang baubedingte Erschütterungen<br />

im Nahbereich der Baustelle, kleinräumig erhöht im Nahbereich der<br />

Rammarbeiten<br />

• Licht: während der Bauphase Scheinwerferlicht der eingesetzten Baufahrzeuge,<br />

Maschinen <strong>und</strong> Transportboote sowie die Baustellenbeleuchtung,<br />

• Wärme: in geringem Umfang Abwärme aus Verbrennungsmotoren der<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen<br />

• Kälte: keine<br />

• Strahlen: keine<br />

Art <strong>und</strong> Menge der • etwa 880 000 m³ Aushubmassen bestehend aus:<br />

Reststoffe<br />

- etwa 88 000 m³ Mutterboden (Wiederverwendung vor Ort),<br />

- etwa 500 000 m³ Trockenaushub (Ton, Schluff, Sande <strong>und</strong> Auffüllungen),<br />

- etwa 82 000 m³ Deckwerk (vor alllem Steinschüttungen),<br />

- etwa 211 000 m³ Nassaushub (Schlick, zum Teil ≥ Z2 gemäß LAGA <strong>und</strong><br />

anstehende Gewässersohle)<br />

Art <strong>und</strong> Menge der • Abgase der während der Bauphase eingesetzten Fahrzeuge <strong>und</strong> MaschiLuftverunreinigunnen,<br />

gegebenenfalls Staubentwicklung während der Bauphase<br />

gen<br />

Art <strong>und</strong> Menge der • baustellenübliche Abfälle während des Baubetriebes wie Verpackungen<br />

Abfälle


20 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Parameter<br />

Ausprägung<br />

Art <strong>und</strong> Menge des •<br />

Abwassers<br />

Oberflächenentwässerung wie im Ist-Zustand<br />

Merkmale der ver- • Durchführung des Streckenausbaues im Bereich des Kanalprofiles<br />

wendetentechni- (Gewässerbett, Böschungen mit Dichtungen <strong>und</strong> Deckwerk) in der Regel<br />

schen Verfahren vom Gewässer aus, Abfuhr des Aushubs (außer Mutterboden) sowie<br />

Anlieferung neuen Deckwerkmaterials auf dem <strong>Wasser</strong>weg<br />

• ortsnah verbleibender Oberboden wird abgeschoben, über<br />

Baustellentransporte mit dem Lkw, Trecker oder Muldenkipper (Dumper)<br />

auf Oberbodendepots zwischengelagert <strong>und</strong> nach Abschluss der<br />

•<br />

Erdarbeiten zur Wiederandeckung der bearbeiteten Einschnittsböschungen<br />

verwendet<br />

in den Einschnittsbereichen Deckwerk zur Böschungssicherung aus unverklammerten<br />

<strong>Wasser</strong>bausteinen, in Dammstrecken Sicherung der Dichtung<br />

mit verklammertem Deckwerk; im Bereich der öffentlichen Wartestelle Böschungs-<br />

<strong>und</strong> Sohlsicherung ebenfalls mit verklammerten <strong>Wasser</strong>bausteinen<br />

• Dichtungen aus Tonmaterial<br />

• Im Bereich des „Tiefen Einschnittes“ (SKH-km 2,100 bis 3,900) kommt<br />

bereichsweise die Beobachtungsmethode entsprechend DIN 1054 zur<br />

Anwendung: Nachweis der Gesamtböschung mit abgeminderten<br />

•<br />

Standsicherheiten, Überwachung der Böschung durch Inklinometermessungen,<br />

zusätzlich Druckentlastungsbohrungen (Horizontaldrainagen) zur<br />

Erhöhung der Standsicherheit<br />

Brückenneubauten Nr. 385 <strong>und</strong> 391 als Einfeldbauwerke, Stabbogen mit<br />

Quertragesystem, Straßenbauwerke jeweils mit Radweg,<br />

Brücke 385: Abriss vor Neubau, Brücke 391: Abriss nach Neubau<br />

• Betriebswege mit wassergeb<strong>und</strong>ener Schotterdecke (3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig<br />

0,50 m Bankett); Wirtschaftswege 3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig 1,50 m<br />

Bankett), Asphaltierung im Bereich von Straßeneinmündungen)<br />

Dauer des Betriebes<br />

• ohne zeitliche Befristung<br />

Dauer der Errich- • Ersatzneubau der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 einschließlich Abriss der alten Brütungcken:<br />

jeweils 15 bis 18 Monate<br />

• Ausbau der Kanalstrecken insgesamt etwa drei Jahre<br />

Folgeaktivitäten • bestimmungsgemäße Nutzung des Stichkanales für den Schiffsverkehr<br />

einschließlich Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie der im Ersatz neu gebauten<br />

Brücken für den Straßenverkehr<br />

Die in der Tab. 1-2 zusammengestellten Maßnahmen im Rahmen des Kanalausbaus<br />

schließen unmittelbar südlich an die bereits durchgeführte Umgestaltung der Schleuse<br />

Bolzum (samt Vorhäfen) an. Es handelt sich bei dem beabsichtigten Vorgehen im Wesentlichen<br />

um folgende Vorhabensbestandteile:<br />

• Es wird die für den modernen Schiffsverkehr (überlanges Großmotorgüterschiff -<br />

üGMS) erforderliche <strong>Wasser</strong>tiefe von 4,00 m im Stichkanal durch die Eintiefung<br />

der Kanalsohle begleitet von der zusätzlichen Erhöhung des Betriebswasserstandes<br />

in dem künstlichen Gewässer hergestellt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 21<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Um einen ausreichend sicheren Schiffsverkehr zu gewährleisten wird das Gewässer<br />

in den Einschnittsbereichen mit einem Regelprofil (Trapezprofil) ausgebaut. Die<br />

vorhandenen Sohl- <strong>und</strong> Seitendichtungen des Kanales werden wiederhergestellt beziehungsweise<br />

an die neuen <strong>Wasser</strong>stände angepasst. Die Profilsicherung erfolgt<br />

durch den Einbau neuer <strong>Wasser</strong>bausteine, welche die zum Teil 80 Jahre alten<br />

Deckwerksmaterialien ersetzen. Die größtenteils nicht mehr standsicheren rutschungsgefährdeten<br />

Einschnittsböschungen des Kanales werden beidseitig abgeflacht.<br />

Dadurch ergeben sich je nach erforderlicher Böschungsneigung <strong>und</strong> Standsicherheit<br />

des Baugr<strong>und</strong>es unterschiedlich breite Aufweitungen des gesamten Kanaleinschnittes<br />

in das Gelände.<br />

• Die Dammbereiche (Abschnitte, in denen der Kanalwasserspiegel über dem umgebenden<br />

Gelände liegt) werden ebenfalls im Trapezprofil ausgebaut. Im vorhandenen<br />

Bestand teilt sich die Dammstrecke in eine hohe oder auch überbreite Dammstrecke<br />

<strong>und</strong> eine niedrigere oder auch von der <strong>Wasser</strong>spiegelbreite schmalere Dammstrecke<br />

auf. Um das geforderte Trapezprofil in den schmaleren Bereichen einzubringen,<br />

wird der vorhandenen Dammkörper wasserseitig, soweit wie für das Ausbauprofil<br />

notwendig, abgetragen <strong>und</strong> dann auch die vorhandene Tondichtung erneuert. Die<br />

neue Tonschicht wird dann im Sohl – <strong>und</strong> Böschungsbereich mit verklammerten<br />

Deckwerksteinen gesichert.<br />

In den überbreiten Dammbereichen kann die alte Tondichtung zum Teil erhalten<br />

bleiben. Sie wird dann ebenfalls mit einem verklammerten Deckwerk gesichert. Ein<br />

wasserseitiger Abtrag wie in den schmaleren Bereichen ist nicht notwendig.<br />

• Im Rahmen des Kanalausbaus wird die Verlade- beziehungsweise Liegestelle der<br />

am Kanal angesiedelten Firma Gebrüder Weiterer GmbH (Algermissen) verlängert<br />

<strong>und</strong> südlich daran anschließend eine Wartestelle für den öffentlichen Schiffsverkehr<br />

eingerichtet. Die Wartestelle auf etwa halber Strecke zwischen Schleuse Bolzum<br />

<strong>und</strong> Hildesheimer Hafen ist erforderlich, um Zeitverluste zu verringern, da für das<br />

überlange Großmotorgüterschiff <strong>und</strong> Schubverbände zwischen den genannten<br />

Punkten nur ein einschiffiger Verkehr möglich ist.<br />

• Infolge der Geländeumgestaltungen müssen vorhandene Betriebswege entlang des<br />

Kanales sowie Wirtschaftswege verlegt <strong>und</strong> somit neu gebaut werden. Ebenso werden<br />

betroffene Leitungen <strong>und</strong> Gräben gegebenenfalls verlegt oder angepasst. Außerdem<br />

wird das insbesondere auf der Ostseite, zum Teil auch auf der Westseite<br />

lückige Betriebswegenetz entlang des Kanales durch den Neubau von beidseitigen<br />

Betriebswegen ergänzt.<br />

• Für die im betrachteten Ausbauabschnitt gelegenen sieben Straßen- <strong>und</strong> zwei Eisenbahnbrücken<br />

gilt, dass sie ein erforderliches Lichtraumprofil über dem künftig er-


22 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

höhten Betriebswasserstand des Kanales einhalten müssen. Einige Brücken sind in<br />

der Vergangenheit erneuert worden. Die bisher nicht erneuerten Brücken haben mit<br />

einem Alter von 80 Jahren inzwischen das Ende <strong>ihre</strong>r Nutzugsdauer erreicht <strong>und</strong><br />

müssen ohnehin in absehbarer Zeit überplant werden.<br />

Anhand einer Verkehrsstudie hinsichtlich des Individualverkehrs für die Straßen-<br />

<strong>und</strong> Wirtschaftswegbrücken wurden das objektive Verkehrsbedürfnis für die Brücken<br />

für den Ist-Zustand <strong>und</strong> für den Zeitraum bis 2025 <strong>und</strong> daraus abgeleitet das<br />

Nutzen-Kosten-Verhältnis für den erforderlichen Ersatzneubau unter den vorgesehenen<br />

Planungsrandbedingungen des Kanalausbaus ermittelt. Im Ergebnis führte<br />

dies dazu, dass im Zuge des Ausbaus zwei Wirtschaftswegbrücken (Nr. 382 <strong>und</strong><br />

392 bei SKH-km 1,505 <strong>und</strong> 11,310) sowie eine nicht mehr genutzte Eisenbahnbrücke<br />

(Nr. 383 bei SKH-km 2,455) ersatzlos rückgebaut werden sollen.<br />

Für die Brücke 385 im Zuge der Überführung der Kreisstraße 522 <strong>und</strong> die Brücke<br />

391 im Zuge der Überführung der Landesstraße 467 erfolgt jeweils ein Neubau im<br />

Ersatz für die alten abzureißenden Brückenbauwerke. Die Straßenbauwerke einschließlich<br />

Radwegen werden dabei kleinräumig angepasst. Im Fall der Brücke 391<br />

erfolgt eine Achsverschiebung um etwa 15 m nach Süden.<br />

Bauablauf<br />

Der Ersatzneubau der Brückenbauwerke 385 <strong>und</strong> 391 wird als erstes vorgenommen<br />

<strong>und</strong> soll entsprechend dem Fortgang der jeweiligen Planfeststellungsverfahren weitgehend<br />

parallel erfolgen (Bauzeit etwa 15 bis 18 Monate). Während die alte Brücke vor<br />

dem Neubau der Brücke 385 abgerissen wird (Umleitung des Verkehrs über die Brücke<br />

386 in der Bauphase), geschieht der Abriss der alten Brücke 391 nach dem Neubau.<br />

Für den Streckenausbau am Stichkanal einschließlich des ersatzlosen Rückbaus der<br />

drei Brücken bis zur Autobahn A 7 ist eine Aufteilung in mehrere (voraussichtlich<br />

drei) Ausbauabschnitte vorgesehen. Als Bauzeit sind insgesamt drei Jahre veranschlagt.<br />

Die Baufeldräumung, vor allem Fäll- <strong>und</strong> Rodungsarbeiten, werden vor Aufnahme<br />

der Arbeiten im jeweiligen Bauabschnitt durchgeführt.<br />

Eine Wiederbegrünung vor allem der Einschnittsböschungen des Kanales mit Gehölzen<br />

<strong>und</strong> sonstiger Vegetation kann nach Fertigstellung der jeweiligen Bauabschnitte<br />

erfolgen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 23<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Abtragsmassen des Kanalausbaus <strong>und</strong> zur Abflachung der Einschnittsböschungen<br />

werden zum Großteil über den <strong>Wasser</strong>weg zum jeweiligen Verbringungsort transportiert.<br />

Die Deckwerkssteine als Hauptmateriallieferung werden ebenfalls über den <strong>Wasser</strong>weg<br />

zum Einbauort transportiert. Der ortsnah verbleibende Oberboden wird abgeschoben,<br />

über Baustellentransporte mit dem Lkw, Trecker oder Muldenkipper (Dumper)<br />

auf den Oberbodendepots zwischengelagert <strong>und</strong> nach Abschluss der Erdarbeiten<br />

zur Wiederandeckung der bearbeiteten Einschnittsböschungen verwendet.<br />

Baustellentransporte werden weitgehend wie folgt durchgeführt:<br />

• Auf den Böschungsoberkanten in den Bereichen, die später abgeflacht werden.<br />

Hierfür ist zum Teil ein Arbeiten vor Kopf erforderlich, um die Flächeninanspruchnahme<br />

zu minimieren.<br />

• Auf temporären Baustraßen, die an der Böschungsoberkante angelegt werden.<br />

Diese Baustraßen werden insbesondere in den Bereichen angeordnet, wo abschließend<br />

ein Wirtschaftsweg an der Böschungsoberkante hergestellt wird. Die Baustraße<br />

wird dann zum Wirtschaftsweg ausgebaut.<br />

• Auf den zukünftigen Betriebswegen.<br />

• Auf temporären Baustraßen in den abgeflachten Böschungen, wenn diese 1 : 4 oder<br />

flacher geneigt sind.<br />

Die Nutzung öffentlicher Verkehrswege erfolgt mit Ausnahme der kanalparallelen, an<br />

der Böschungsoberkante verlaufenden Wirtschaftswege im Rahmen von Materiallieferungen,<br />

der üblichen Baustellenversorgung <strong>und</strong> für den Abtransport geringer Aushubmassen.<br />

Im Bereich des kanalnahen Friedhofes der Gemeinde Lühnde am SKHkm<br />

3,750 wird auf einer Länge von etwa 200 m die Kreisstraße 522 auf der Westseite<br />

des Kanales in Anspruch genommen, da der Friedhof umfahren werden muss.<br />

Der Trockenaushub wird mit konventionellem Erdbaugerät (Kettenbagger, Raupe <strong>und</strong><br />

Radlader) gewonnen. Erforderliche Baustellentransporte werden mit Muldenkippern<br />

(Dumpern) oder Treckern durchgeführt. Der Trockenaushub wird durch Kettenbagger<br />

an bauseits errichteten provisorischen Umschlagstellen auf selbstfahrende Schuten<br />

oder Leichter verladen <strong>und</strong> auf dem <strong>Wasser</strong>weg zu den vorgesehenen Verbringungsorten<br />

transportiert. Weiterhin werden Aushubmassen, die im Bereich der Böschungsoberkante<br />

gewonnen werden (zum Beispiel beim Teilaushub an der Böschungsoberkante<br />

im „Tiefen Einschnitt“) mit dem Lkw zu den Verbringungsorten transportiert,<br />

um mehrmaliges Umsetzen des Bodens im Böschungsbereich zu vermeiden.<br />

Der im Kanal gewonnene Nassaushub wird mit Hydraulikbaggern, die auf Pontons<br />

installiert oder frei auf diesen verfahrbar sind, gewonnen <strong>und</strong> direkt auf bereitliegende<br />

selbstfahrende Schuten oder Leichter verladen <strong>und</strong> auf dem <strong>Wasser</strong>weg zu den vorge-


24 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sehenen Verbringungsorten transportiert. Die Pontons können ebenfalls selbstfahrend<br />

sein oder von Arbeitsbooten verfahren werden.<br />

Rammarbeiten entlang der Kanalstrecke sind nur auf der Ostseite des Kanales zwischen<br />

etwa SKH-km 1,500 <strong>und</strong> 2,130 für eine Geländeabfangung (Höhe unter 2,7 m)<br />

landseitig des Betriebsweges <strong>und</strong> für die Dalben der Wartestelle bei SKH-km 7,000<br />

vorgesehen.<br />

Verbringung des Aushubmaterials<br />

Vorrangig ist vorgesehen, die anfallenden Aushubmassen dem Wirtschaftskreislauf<br />

zuzuführen. Dies gilt in jedem Fall für das entfernte alte Deckwerk (vorwiegend<br />

Steine).<br />

Der sonstige Aushub kann zu verschiedenen vorhandenen Einlagerungs- beziehungsweise<br />

Verarbeitungsstellen verbracht werden, je nach Möglichkeit der annehmenden<br />

Stelle zum Umgang mit dem gemäß der LAGA-Klassifizierung einzustufenden Material.<br />

Für die trocken gewonnenen Böden <strong>und</strong> zum Teil auch für den Nassaushub stehen im<br />

Umkreis von etwa 6 bis 15 km Entfernung (Luftlinie) folgende Unterbringungsmöglichkeiten<br />

zur Verfügung:<br />

• Einlagerungsstelle „Ahrbergen“ der Firma SAS Rohstoffe <strong>und</strong> Entsorgung GmbH,<br />

• Einlagerung im „Alten Steinbruch“ in Höver der Firma HOLCIM AG,<br />

• Einlagerung in der „Teutoniagrube Misburg“ der Firma Genamo,<br />

• Einlagerung auf der „Kalihalde“ in Sehnde der Firma K+S Baustoffrecycling<br />

GmbH,<br />

• Bodenreinigungsanlage Hannover der Firma <strong>Umwelt</strong>schutz Nord GmbH (Zech <strong>Umwelt</strong>).<br />

Für die Verbringung des Nassaushubs stehen zusätzlich zur Verfügung:<br />

• Bodenbehandlungsanlage Burg der Firma MAS Maschinenvermietung <strong>und</strong> Agrarservice<br />

GmbH (etwa 180 km),<br />

• Rekultivierung „Gut Grunland“ der Firma Hülskens <strong>Wasser</strong>bau GmbH (etwa<br />

380 km).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 25<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1.<strong>3.</strong>2 Vorhabensalternativen<br />

Aus Sicht des Vorhabensträgers ist der vorgesehene beidseitige Ausbau des Stichkanales<br />

aus den im Folgenden dargestellten Gründen alternativlos (vergleiche NEUBAU-<br />

AMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER 2010a, 2010b, 2010c).<br />

Bis heute kommt es am Stichkanal Hildesheim (SKH) aufgr<strong>und</strong> der geologischen Situation<br />

in Verbindung mit relativ steilen Böschungsneigungen zu Böschungsrutschungen<br />

in unterschiedlichen Ausmaßen. Durch die geplante Kanalvertiefung in Verbindung<br />

mit der Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels ändern sich die Randbedingungen für die Böschungsstandsicherheit,<br />

die eine Neuberechnung der Böschungsstandsicherheit erfordern.<br />

Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Baugr<strong>und</strong>gutachten mit dem Ergebnis<br />

durchgeführt, dass für die vorhandene Böschungsgeometrie im Bereich der<br />

Einschnitte beidseitig des Stichkanles Hildesheim keine ausreichenden Standsicherheiten<br />

vorliegen <strong>und</strong> somit beide Böschungsseiten abgeflacht werden müssen. Der<br />

häufig praktizierte einseitige Kanalausbau zum Schutz von Habitatstrukturen <strong>und</strong><br />

vorhandener Bausubstanz lässt sich somit im vorliegenden Untersuchungsabschnitt<br />

nicht realisieren.<br />

Eine weitreichende Achsverschiebung zur Vermeidung des beidseitigen Kanalausbaus<br />

ist aus fahrdynamischen Gründen sowie aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Zwangspunkte (vorhandene<br />

Brücken, Dammstrecken, Tiefer Einschnitt) nur an wenigen Bereichen möglich.<br />

Sie hätte in der Regel bei den geplanten Ausbautiefen <strong>und</strong> -wasserständen standsicherheitsfördernde<br />

Maßnahmen auf der zu erhaltenden Böschung (zum Beispiel Vorschüttungen<br />

bis auf die Einschnittsböschung) erfordert <strong>und</strong> auf der anderen Seite aber<br />

einen erheblich größeren baulichen Eingriff an der auszubauenden Böschungsseite<br />

hervorgerufen. Eine Eingriffsminimierung wäre durch eine Achsverschiebung nicht zu<br />

erwarten. Eine Achsverschiebung wird nur im Bereich der privaten Liegestelle der<br />

Gebrüder Weiterer GmbH (etwa SKH-km 6,500 bis 7,450) zum Erhalt der<br />

vorhandenen Anlagen vorgenommen.<br />

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Abflachung der Einschnittsböschungen wie<br />

Sp<strong>und</strong>wandausbau des Kanales oder Böschungsverdübelungen lassen sich aus Standsicherheitsgründen<br />

bei den vorliegenden Baugr<strong>und</strong>verhältnissen nicht realisieren.<br />

Der Einsatz von Druckentlastungsbohrungen zur Minimierung der Böschungsabflachungen<br />

ist nur in tieferen Einschnitten effektiv <strong>und</strong> wird demzufolge nur im so genannten<br />

Tiefen Einschnitt bei Lühnde angewendet. Die Anwendung der Beobachtungsmethode<br />

im Rahmen der Standsicherheitsberechnungen blieb ebenfalls effektiv<br />

auf den Tiefen Einschnitt <strong>und</strong> kurze bereits gerutschte Bereiche beschränkt.


26 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Ein Verzicht auf den Ausbau des Stichkanales Hildesheim würde den Hafen Hildesheim<br />

von der modernen Binnenschifffahrt abschneiden. Es könnten auf dem Stichkanal<br />

Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je nach Breite weiterhin nur<br />

Schiffe mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten Motorgüterschiffe<br />

<strong>ihre</strong> Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen könnten.<br />

Ohne den Ausbau ist die Gefahr von weiteren Böschungsrutschungen wesentlich größer<br />

als mit dem Ausbau. Eine fachgerechte Sanierung von aufgetretenen Rutschungen<br />

ist nur durch extrem flache Böschungen möglich <strong>und</strong> stellt somit ebenfalls einen erheblichen<br />

Eingriff in die kanalbegleitenden Böschungen dar.<br />

Der beidseitige Ausbau mit den einhergehenden Böschungsabflachungen ist in vielen<br />

Bereichen aus den oben genannten Gründen die verbleibende Vorzugsvariante für den<br />

Ausbau des Stichkanales Hildesheim.<br />

Eine ausführlichere Darstellung enthalten die Erläuterungsberichte zur technischen<br />

Planung.<br />

1.<strong>3.</strong>3 Folgeaktivitäten<br />

Folgeaktivitäten bestehen in der bestimmungsgemäßen Nutzung des Stichkanales für<br />

den Schiffsverkehr einschließlich der Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie der im Ersatz neu<br />

gebauten Brücken für den Straßenverkehr. Dies entspricht im Wesentlichen den vorhandenen<br />

Aktivitäten beziehungsweise Nutzungen.<br />

Ansonsten ergeben sich keine Folgeaktivitäten aus dem Vorhaben, die für die Prüfung<br />

der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit relevant sein könnten.<br />

1.<strong>3.</strong>4 Lebenszyklus <strong>und</strong> Vorhabensphasen<br />

Für die Dauer des Betriebes des Kanales <strong>und</strong> der Brückenbauwerke besteht keine zeitliche<br />

Befristung. In der Tab. 1-3 wird das Vorhaben in Lebensphasen, Teilvorhaben<br />

<strong>und</strong> Vorhabenszustände differenziert.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 27<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 1-3: Differenzierung des Vorhabens in Lebensphasen, Teilvorhaben <strong>und</strong> Vorhabenszustände.<br />

Lebensphasen <strong>und</strong><br />

Teilvorhaben<br />

Vorhabenszustände<br />

Planungsphase • Durchführung von Bestandserhebungen im Planungsraum<br />

Bauphase, Normalbetrieb • Räumung der Baufelder in den jeweiligen Baustellenbereichen,<br />

• Errichtung der neuen Straßenbrücken Nr. 385 <strong>und</strong> 391 in Verbindung<br />

mit dem Abriss der alten Brücken<br />

• Streckenausbau des Kanales in Verbindung mit Entfernung von Deckwerk,<br />

Sedimentablagerungen, sonstigem Nass- <strong>und</strong> Trockenaushub,<br />

Neuprofilierung des Gewässerbetts, Anlieferung neuen Deckwerkmaterials,<br />

Transport von Oberboden <strong>und</strong> sonstigem Baumaterial, Einsatz<br />

von Baumaschinen <strong>und</strong> –fahrzeugen sowie Zwischenlagerung von<br />

Material <strong>und</strong> Geräten<br />

Bauphase, Unfallereignisse • Unfälle beim Einsatz von Baumaschinen <strong>und</strong> –fahrzeugen einschließlich<br />

Booten<br />

• Unfälle bei der Zwischenlagerung von Material <strong>und</strong> Geräten<br />

Betriebsphase • Nutzung des Kanales einschließlich Liege- <strong>und</strong> Wartestellen durch die<br />

Schifffahrt <strong>und</strong> der neuen Brücken durch den öffentlichen Verkehr<br />

• Nutzung der Betriebswege für die Kanalunterhaltung <strong>und</strong> örtlichen<br />

Rad- <strong>und</strong> Fußgängerverkehr<br />

• Unterhaltungsarbeiten an Kanal <strong>und</strong> Straßenbauwerken<br />

Stilllegungsphase • entfällt<br />

Rückbauphase • entfällt<br />

1.4 Darstellung des Untersuchungsrahmens<br />

1.4.1 Potenzielle Wirkungspfade des Vorhabens<br />

Die Ermittlung der möglichen bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen des<br />

Vorhabens auf Natur <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> (Tab. 1-4) dient dazu, denkbare Beeinträchtigungen<br />

der <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG (siehe Kap. 1.1) zu erkennen, um darauf aufbauend zielorientiert<br />

den vom Vorhaben voraussichtlich betroffenen Raum <strong>und</strong> den erforderlichen<br />

Untersuchungsumfang zu bestimmen.<br />

Die während der Planungsphase eintretenden <strong>Umwelt</strong>auswirkungen sind für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />

nicht relevant, da sie keine durch normative Einschränkungen<br />

belegte Tätigkeiten umfassen <strong>und</strong> den Bearbeiterinnen <strong>und</strong> Bearbeitern die<br />

gegebenenfalls erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen vorliegen.<br />

Bei den Bestandserfassungen handelt es sich um Vorbereitungen gesetzlich<br />

vorgeschriebener Prüfungen im Sinne von § 44 Abs. 6 BNatSchG.<br />

Baubedingte Wirkungen sind die zusätzlich zu den anlagebedingt eintretenden Wirkungen<br />

nur in der Phase der Durchführung der Flächenumgestaltungen sowie der Errichtung<br />

baulicher <strong>und</strong> sonstigen Anlagen auftretenden <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. Die<br />

anlagebedingten Wirkungen umfassen die sich aus der veränderten Oberflächengestalt


28 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sowie der physischen Existenz baulicher Anlagen für die <strong>Umwelt</strong> ergebenden Auswirkungen<br />

einschließlich der dafür erforderlichen Flächenüberformung. Die betriebsbedingten<br />

Auswirkungen beziehen sich in diesem Fall hauptsächlich auf die Nutzung<br />

<strong>und</strong> Unterhaltung des ausgebauten Kanales <strong>und</strong> potenziell auch auf die Folgen für den<br />

veränderten Schiffsverkehr. Weiterhin betreffen sie die Nutzung der neu zu trassierenden<br />

Betriebswege.<br />

Angaben in der Tab. 1-4 zum Wirkraum beziehen sich auf die Reichweite möglicher<br />

relevanter Auswirkungen <strong>und</strong> geben Hinweise auf die notwendige Abgrenzung des<br />

Untersuchungsraumes. Dieser kann für einzelne Wirkaspekte unterschiedlich sein.<br />

Die Angaben zur Untersuchungsrelevanz zielen darauf, diejenigen Wirkfaktoren <strong>und</strong><br />

Wirkungsfelder herauszustellen, die für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung als bewertungserheblich<br />

identifiziert werden können. Die Einschätzung der inhaltlichen Relevanz<br />

beruht auf einer Auswertung vorhandener Unterlagen <strong>und</strong> einer Gebietsbesichtigung.<br />

Sie enthalten gegebenenfalls auch Hinweise dazu, welche Wirkungsaspekte in<br />

erster Linie nur hinsichtlich der Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />

in die Darstellungen einzugehen brauchen, weil sie ansonsten aufgr<strong>und</strong><br />

der absehbar geringen Wirkintensität als nicht entscheidungserheblich gelten können.<br />

Damit wird zum einen dem Gr<strong>und</strong>satz genüge getan, unnötige <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu vermeiden <strong>und</strong> entsprechende Möglichkeiten aufzuzeigen.<br />

Zum anderen können sich in der Folge die Ausführungen in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

über die zu erwartenden Auswirkungen <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Bewertung auf die wesentlichen<br />

umwelterheblichen Vorhabensaspekte beschränken. Angaben zur Auswirkung<br />

auf weitere, indirekt betroffene <strong>Schutzgüter</strong> zeigen gegebenenfalls die notwendige<br />

Berücksichtigung möglicher Wechselwirkungen auf.<br />

Tab. 1-4: Mögliche vorhabensbedingte Auswirkungen.<br />

<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Menschen<br />

bau- • Störungen durch Immissionen, Erschütterungen<br />

bedingt: sowie Baustellenverkehr <strong>und</strong> -betrieb<br />

• Unterbrechung von Rad- <strong>und</strong> Fußwegen während<br />

der Bauarbeiten an den Brücken sowie der als Rad-<br />

<strong>und</strong> Fußweg genutzten kanalparallelen Betriebswege<br />

während der Bauarbeiten am Kanal<br />

Reichweite der<br />

Auswirkungen<br />

näheres Umfeld der Baustelle<br />

<strong>und</strong> Zuwegungen<br />

unmittelbar betroffene<br />

Wege<br />

Untersuchungs-<br />

relevanz<br />

→ relevant für das<br />

Baustellenmanagement(Minimierung<br />

von Beein-<br />

trächtigungen)<br />

→ nicht relevant,<br />

da Unterbrechung<br />

zeitlich begrenzt


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 29<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte Reichweite der<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

anlage- • Veränderungen von Wegeverbindungen im Bereich betroffene Wegeverbinbedingt:<br />

von Spazier-, Wander-, Radwegen durch Rückbau dungen im Kanalumfeld<br />

von Brücken <strong>und</strong> Bau von Betriebswegen<br />

• visuelle Beeinträchtigung siedlungsnaher <strong>und</strong> landschaftsbezogener<br />

Erholungsbereiche durch die<br />

technischen Bauwerke <strong>und</strong> Geländeumgestaltungen<br />

Kanalrandzonen<br />

betriebs- • Störungen durch Lärmemissionen in Folge des --bedingt:<br />

Kanalbetriebes sowie von Unterhaltungsarbeiten<br />

Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

baubedingt: <br />

anlagebedingt: <br />

betriebsbedingt:<br />

• Inanspruchnahme von (terrestrischen) Lebensräumen<br />

von Tieren für den Baustellenbetrieb<br />

• Störungen durch Schallemissionen, Fahrzeugverkehr,<br />

Anwesenheit von Menschen<br />

• Gefahr der Beeinträchtigung der <strong>Wasser</strong>qualität als<br />

Habitatelement für Tiere durch die Bauarbeiten im<br />

Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs-/Bodenlagerflächen<br />

näheres Umfeld der Baustellen<br />

einschließlich<br />

Zuwegungen; in Bezug<br />

auf störempfindliche<br />

Vogel- <strong>und</strong> Säugetierarten<br />

Reichweiten von<br />

mehreren<br />

möglich<br />

Stichkanal<br />

100 Metern<br />

Untersuchungsrelevanz<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ nicht relevant,<br />

da keine erkennbare<br />

wesentliche<br />

Veränderung gegenüber<br />

dem<br />

derzeitigen Zustand<br />

1<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

Gewässer<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen in Tierhabitaten Baustellenbereiche<br />

durch Unfälle<br />

→ relevant<br />

• Vernichtung von Tierlebensräumen durch Überbau- Kanal, zu errichtende → relevant<br />

ung, Geländeumgestaltung sowie veränderte Ge- Bauwerke, sonstiges<br />

wässerstrukturen nach dem Ausbau<br />

umgestaltetes Gelände,<br />

Deponieflächen<br />

• sonstige Veränderungen von Tierlebensräumen Kanal <strong>und</strong> näheres Um- → relevant<br />

infolge beseitigter Habitatstrukturen <strong>und</strong> Standortveränderungen<br />

(Mikroklima, Standortfeuchte)<br />

feld<br />

• Störungen durch den Schifffahrtsbetrieb <strong>und</strong> Unter- ---<br />

→ nicht relevant,<br />

haltungsarbeiten<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen in Tierhabitaten<br />

durch Unfälle<br />

da keine erkennbaren<br />

relevanten<br />

Veränderungen<br />

gegenüber der<br />

derzeitigen Situation<br />

(tendenziell<br />

positive Auswirkung,<br />

da die gleiche<br />

Gütermenge<br />

mit weniger<br />

Schiffen transportiert<br />

werden kann)<br />

1 Aufgr<strong>und</strong> der mit den Ausbaumaßnahmen am Stichkanal ermöglichten, allmählich zunehmenden größeren<br />

Schiffseinheiten ist insgesamt von einer leichten Verringerung der Schiffsanzahl im Vergleich zu dem Verkehr<br />

mit kleineren, zahlreicheren Einheiten auszugehen.


30 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

baubedingt: <br />

anlagebedingt: <br />

betriebsbedingt:<br />

Boden<br />

baubedingt: <br />

anlagebedingt: <br />

betriebsbedingt:<br />

<strong>Wasser</strong><br />

baubedingt: <br />

anlagebedingt:<br />

• Verlust <strong>und</strong> Schädigung von Vegetations- / Biotopbeständen<br />

durch den Baustellenbetrieb (außerhalb<br />

der ohnehin anlagebedingt überformten Biotopbestände)<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen im Bereich von<br />

Pflanzenwuchsorten durch Unfälle<br />

• Verlust <strong>und</strong> Schädigung von Vegetations- / Biotopbeständen<br />

durch Überbauung oder sonstige Geländeumgestaltungen<br />

• Veränderungen von Vegetationsausprägungen<br />

infolge von Standortveränderungen (vor allem der<br />

Standortfeuchte) durch Beeinflussung der lokalen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse)<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen im Bereich von<br />

Pflanzenwuchsorten durch Unterhaltungsarbeiten<br />

sowie Unfälle<br />

• Bodenveränderungen durch die Inanspruchnahme<br />

von Flächen für den Baustellenbetrieb <strong>und</strong> die Zwischenlagerung<br />

von Material / Boden<br />

Reichweite der<br />

Auswirkungen<br />

Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs-/Bodenlagerflächen<br />

Bereich der Baustellen<br />

Bereich der zu errichtenden<br />

Bauwerke <strong>und</strong> des<br />

umgestalteten Geländes /<br />

Kanales, Deponieflächen<br />

an den Kanal grenzende<br />

Flächen<br />

---<br />

Baufelder einschließlich<br />

Lagerflächen<br />

Untersuchungs-<br />

relevanz<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ nicht relevant,<br />

da keine erkennbare<br />

wesentliche<br />

Veränderung<br />

gegenüber der Ist-<br />

Situation<br />

→ relevant<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen durch Unfälle Bereich der Baustellen → relevant<br />

• Überbauung, Abgrabung oder Überdeckung von<br />

Böden<br />

• Schadstoffbelastungen von Böden durch Unterhaltungsarbeiten<br />

sowie Unfälle<br />

Bereich der zu errichten- → relevant<br />

den Bauwerke <strong>und</strong> des<br />

umgestalteten Geländes /<br />

Kanales, Deponieflächen<br />

--- nicht relevant, da<br />

keine erkennbare<br />

wesentliche Veränderunggegenüber<br />

der Ist-Situation<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen des Oberflächen Bereich der Baustellen<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wassers durch Unfälle<br />

• Gefahr der Beeinträchtigung der <strong>Wasser</strong>qualität Stichkanal<br />

durch die Bauarbeiten am Gewässer<br />

• Veränderung des Kanalgewässers durch Umge- auszubauende Abstaltung<br />

des Gewässerbettes <strong>und</strong> Vergrößerung schnitte des Kanals<br />

des <strong>Wasser</strong>körpers<br />

→ relevant<br />

→ relevant<br />

→ relevant - vor<br />

allem hinsichtlich<br />

der Wechselwirkung<br />

mit anderen<br />

<strong>Schutzgüter</strong>n


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 31<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte Reichweite der<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkungen<br />

• Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserstände beziehungs- an den Kanal grenzende<br />

weise Austauschbeziehungen zwischen Kanal- <strong>und</strong> Flächen<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

• geringere Niederschlagsversickerung aufgr<strong>und</strong> von überbaute / versiegelte<br />

Flächenüberbauung<br />

Flächen<br />

betriebsbedingt:<br />

Luft<br />

baubedingt: <br />

anlagebedingt: <br />

betriebsbedingt:<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Oberflächenwassers durch Unterhaltungsarbeiten<br />

<strong>und</strong> Unfälle<br />

• Schadstoffemissionen durch die Bau- <strong>und</strong><br />

Transportfahrzeuge<br />

• mögliche Beeinträchtigung lufthygienischer Ausgleichsfunktionen<br />

(Frischluftproduktion <strong>und</strong> -transport)<br />

durch Flächeninanspruchnahme / Überbauung<br />

• Schadstoffemissionen durch Schifffahrtsverkehr sowie<br />

durch den Einsatz von Maschinen <strong>und</strong> Fahrzeugen<br />

im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten<br />

---<br />

---<br />

mögliche lufthygienisch<br />

belasteten Siedlungsbereiche<br />

im näheren<br />

Umfeld des Kanals (Lasträume)<br />

---<br />

Untersuchungsrelevanz<br />

→ relevant<br />

→ nicht relevant,<br />

da Versickerung<br />

vor Ort erfolgen<br />

kann <strong>und</strong> ansonsten<br />

die Verringerungangesichts<br />

der relativ<br />

geringen Flächenbetroffenheit<br />

für den Gebietswasserhaushalt<br />

von untergeordneter<br />

Bedeutung<br />

ist<br />

→ nicht relevant,<br />

da keine erkennbare<br />

wesentliche<br />

Veränderung<br />

gegenüber dem<br />

Ist-Zustand<br />

→ nicht relevant,<br />

da offensichtlich<br />

nicht erheblich im<br />

Sinne des UVPG<br />

→ nicht relevant,<br />

da im näheren<br />

Umfeld keine relevanten<br />

Lasträume<br />

liegen <strong>und</strong> die<br />

Umgestaltungsmaßnahmenoffensichtlich<br />

keine<br />

wesentliche Veränderung<br />

der<br />

Flächennutzung<br />

bewirken<br />

→ nicht relevant,<br />

da keine erkennbareVeränderungen<br />

gegenüber<br />

dem Ist-Zustand<br />

(tendenziell<br />

positive Auswirkung,<br />

da die gleiche<br />

Gütermenge<br />

mit weniger<br />

Schiffen transportiert<br />

werden kann)


32 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong> gemäß § 2 UVPG: mögliche vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen<br />

Klima<br />

baubedingt:anlagebedingt: <br />

betriebsbedingt:<br />

Landschaft<br />

baubedingt: <br />

anlagebedingt: <br />

betriebsbedingt:<br />

Reichweite der<br />

Auswirkungen<br />

• keine --- → ---<br />

• Veränderung des Kleinklimas durch Geländeumgestaltung,<br />

insbesondere umfangreichere Verluste<br />

des Ufergehölzstreifens (Windschutzfunktion, Beschattung)<br />

• Veränderung des Kleinklimas durch geringfügig<br />

erhöhte Verdunstung infolge der Vergrößerung des<br />

<strong>Wasser</strong>körpers (<strong>Wasser</strong>spiegelanhebung)<br />

• Beeinträchtigung klimatischer Ausgleichsfunktionen<br />

(Frischluftproduktion <strong>und</strong> -transport) durch Flächeninanspruchnahme<br />

/ Überbauung<br />

Kanalzone <strong>und</strong> nahes<br />

Umfeld<br />

Kanalzone <strong>und</strong> nahes<br />

Umfeld<br />

mögliche klimatisch belastetenSiedlungsbereiche<br />

im näheren Umfeld<br />

des Kanales (Lasträume)<br />

• keine --- → ---<br />

• Beeinträchtigung der Landschaftsbildqualität <strong>und</strong><br />

des Landschaftserlebens durch die Baustellen <strong>und</strong><br />

den Baustellenbetrieb<br />

näheres Umfeld der Baustellen<br />

<strong>und</strong> Zuwegungen<br />

• Verlust landschaftsbildwirksamer Elemente Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungs-/Boden-<br />

Untersuchungs-<br />

relevanz<br />

→ relevant in<br />

Wechselwirkung<br />

mit dem Schutzgut<br />

Tiere<br />

→ nicht relevant<br />

wegen der offensichtlich<br />

sehr<br />

geringfügigen<br />

Veränderung<br />

→ nicht relevant,<br />

da im näheren<br />

Umfeld keine<br />

Lasträume liegen<br />

<strong>und</strong> die Umgestaltungsmaßnahmen<br />

offensichtlich<br />

keine wesentliche<br />

Veränderung der<br />

Flächennutzung<br />

bewirken<br />

→ nicht relevant<br />

wegen der deutlichen<br />

zeitlichen<br />

Befristigung<br />

→ relevant<br />

lagerflächen<br />

• technische Bauwerke <strong>und</strong> Geländeumgestaltungen Umfeld der zu errichten- → relevant<br />

als Überfremdung des Landschaftsbildes<br />

den Bauwerke <strong>und</strong> der<br />

• Verlust landschaftsbildwirksamer Elemente durch umgestalteten Bereiche<br />

die Flächeninanspruchnahme<br />

bis zu den nächsten<br />

Sichtbarrieren, Deponieflächen<br />

• keine --- → ---<br />

Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter 2<br />

bau- • Schädigung von Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgütern näheres Umfeld der Bau- → relevant<br />

bedingt: während des Baubetriebes<br />

stellenanlage-<br />

• Verlust von Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmalen sowie sons- Umgestaltungsflächen → relevant<br />

bedingt:tigen Sachgütern<br />

betriebsbedingt:<br />

• keine --- → ---<br />

2 Die „sonstigen Sachgüter“ werden in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie nicht als eigenständiges Schutzgut<br />

behandelt, weil darunter nur die nicht normativ geschützten kulturell bedeutsamen Objekte, Nutzungen von<br />

kulturhistorischer Bedeutung sowie naturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile <strong>und</strong> Objekte zu verstehen sind.<br />

Andere <strong>Schutzgüter</strong> mit primär wirtschaftlicher Bedeutung sind nicht Gegenstand der Schutzgutbetrachtungen<br />

innerhalb der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (vergleiche FGSV 2001).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 33<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1.4.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes richtet sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den in<br />

Kap. 1.4.1 beschriebenen Reichweiten der Auswirkungen des Vorhabens <strong>und</strong> wird<br />

auch von den erforderlichen Untersuchungsinhalten mitbestimmt (siehe Kap. 1.4.3).<br />

Da für das Schutzgut Luft keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind (siehe<br />

Tab. 1-4), kann dieses unberücksichtigt bleiben.<br />

Das in Karte 1 abgegrenzte Hauptuntersuchungsgebiet deckt für die meisten der zu<br />

erwartenden Wirkaspekte die entsprechenden Wirkräume ab. Es ist der Bereich, in<br />

dem die detaillierte Erfassung der Biotoptypen <strong>und</strong> Realnutzung erfolgte. Für einzelne<br />

<strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise Wirkaspekte wurde die Betrachtung über dieses Hauptuntersuchungsgebiet<br />

hinaus erweitert:<br />

• Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft wurden gegebenenfalls auch weiter reichende<br />

visuelle Wirkungen des veränderten Landschaftsbildes betrachtet.<br />

• Beim Schutzgut Tiere wurden der Brutvogelbestand sowie Fledermauslebensräume<br />

in der näheren Umgebung des Hauptuntersuchungsgebietes einbezogen. Im Fall<br />

des bekannten Wochenstubenquartiers des Großen Mausohres (Fledermausart) an<br />

der Brücke der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Kanal erfolgte eine noch weiter reichende<br />

räumliche Betrachtung, um die großräumige Nutzung der dort vorkommenden<br />

Tiere ermitteln zu können.<br />

Hinweis: Im Zuge des Planungsverlaufes wurde vom Vorhabensträger beschlossen,<br />

zunächst den Kanalausbau bis zur B<strong>und</strong>esautobahn A 7 sowie den Neubau der Brücken<br />

385 <strong>und</strong> 391 mit zeitlicher Priorität zu betreiben <strong>und</strong> durch entsprechende Planfeststellungsverfahren<br />

vorzubereiten. In der vorliegenden Studie erfolgt im Text der<br />

Kap. 2 bis 4 (einschließlich Anhang) sowie dem zugehörigen Kartenwerk unabhängig<br />

davon die Bestandsdarstellung für das Untersuchungsgebiet entlang des gesamten<br />

Kanalabschnittes bis zum Hildesheimer Hafen.<br />

1.4.3 Untersuchungsinhalte <strong>und</strong> -tiefe<br />

Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie sind die entscheidungserheblichen Unterlagen<br />

über die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens gemäß § 6 UVPG zusammenzustellen.<br />

Unter Berücksichtigung der in Kap. 1.4.1 <strong>und</strong> 1.4.2 beschriebenen relevanten<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG <strong>und</strong> der entsprechenden<br />

Gebietsbetroffenheit ergibt sich der in den Tab. 1-5 <strong>und</strong> 1-6 dargestellte Da-


34 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

ten- <strong>und</strong> Erhebungsbedarf, der für die Prognose <strong>und</strong> Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

erforderlich ist.<br />

Der Datenbedarf kann teilweise über den bereits vorliegenden Datenbestand abgedeckt<br />

werden, so dass in einem solchen Fall keine Neuerhebungen im Untersuchungsgebiet<br />

erforderlich sind. Der Erhebungsbedarf (Bedarf für Neuerhebungen) ergibt sich aus<br />

dem Datenbedarf abzüglich des vorhandenen Datenbestandes (KAISER et al. 2002),<br />

sofern dieser den an eine belastbare <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie zu stellenden Anforderungen<br />

hinsichtlich Aktualität, Qualität <strong>und</strong> Detaillierungsgrad genügt.<br />

Tab. 1-5: Datenbedarf.<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

gemäß § 2 UVPG<br />

Datenbedarf<br />

Menschen • im Untersuchungsgebiet vorhandene Bereiche mit Bedeutung für die Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> das Wohlergehen des Menschen: Flächen mit<br />

Tiere •<br />

Wohn(umfeld)funktionen, Bereiche mit Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />

Erholung.<br />

im Bereich der zu überbauenden, zu überdeckenden oder abzugrabenden<br />

Flächen <strong>und</strong> der für den Baubetrieb vorübergehend benötigten Flächen vorkommende<br />

Arten: Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen,<br />

Tagfalter, Wildbienen, Heuschrecken, Laufkäfer, Fische, Makrozoobenthos<br />

• im Untersuchungsgebiet vorhandene Arten, die auf baubedingte Beunruhigungen<br />

empfindlich reagieren: Brutvögel<br />

• im Untersuchungsgebiet vorhandene Arten mit besonderer Bindung an den<br />

vorhandenen Gehölzbestand: Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Tagfalter,<br />

Wildbienen, Heuschrecken, Laufkäfer<br />

• Habitatstrukturen der vorgenannten Arten: Biotoptypen<br />

Pflanzen • im Bereich der zu überbauenden, zu überdeckenden oder abzugrabenden<br />

Flächen <strong>und</strong> der für den Baubetrieb vorübergehend benötigten Flächen vorkommende<br />

Arten: Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen (Arten der Roten Liste Niedersachsens)<br />

• einzeln stehende ältere Bäume<br />

• Wuchsorte der Pflanzen: Biotoptypen<br />

• potenzielle natürliche Vegetation als Bewertungsmaßstab für die Natürlichkeit<br />

von Vegetationsausbildungen<br />

Boden • bodenk<strong>und</strong>liche Verhältnisse im Bereich der zu überbauenden, zu überdeckenden<br />

oder abzugrabenden Flächen <strong>und</strong> der für den Baubetrieb vorübergehend<br />

benötigten Flächen<br />

• Vorkommen von Altablagerungen<br />

<strong>Wasser</strong> • <strong>Wasser</strong>qualität des Stichkanals<br />

• Vorkommen von Altablagerungen aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Einflusses auf die <strong>Wasser</strong>qualität<br />

einzuleitender Wässer aus den Baugruben<br />

• Hochwassergefährdete Bereiche / Retentionsräume<br />

Luft • kein spezieller Datenbedarf, da keine relevanten Auswirkungen zu erwarten<br />

Klima • für das lokale Klima bedeutsame Bereiche<br />

Landschaft • Landschaftsbildelemente <strong>und</strong> Landschaftsbildräume: Realnutzung <strong>und</strong> Biotoptypen,<br />

die räumlichen Proportionen sprengende Elemente (zum Beispiel<br />

technische Strukturen), Erschließungselemente, das menschliche Wohlbefinden<br />

störende Elemente im Umfeld des Kanals bis zur nächsten Sichtbarriere<br />

• potenzielle natürliche Vegetation als Bewertungsmaßstab für die naturräumliche<br />

Eigenart von Landschaftsbildelementen


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 35<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

gemäß § 2 UVPG<br />

Datenbedarf<br />

Kulturgüter • im Untersuchungsgebiet vorhandene Kulturgüter<br />

Sachgüter • im Untersuchungsgebiet vorhandene Sachgüter<br />

Wechselwirkun- • kein spezieller Datenbedarf, da aus den Daten zu den einzelnen Schutzgügen<br />

zwischen den<br />

<strong>Schutzgüter</strong>n<br />

tern ableitbar<br />

Tab. 1-6: Datenbestand <strong>und</strong> Erhebungsbedarf.<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

Datenbestand<br />

gemäß § 2 UVPG<br />

Mensch • Bauleitplanung der Stadt Hildesheim<br />

<strong>und</strong> Sehnde sowie der Gemeinden,<br />

Algermissen, Harsum <strong>und</strong> Giesen<br />

• <strong>Umwelt</strong>verträgliches Naherholungskonzept<br />

Stadt Sehnde (REGION<br />

HANNOVER 2001)<br />

• Gemeinde Algermissen - Entwicklungskonzept<br />

Naherholung nordwestlicher<br />

Ortsrand (ILEK 2009)<br />

• Regionale Raumordnungsprogramme<br />

(REGION HANNOVER 2006, LANDKREIS<br />

HILDESHEIM geändert 2006)<br />

• ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe<br />

Daten aus den Landschaftsrahmenplänen<br />

(LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

Erhebungsbedarf<br />

• Erfassung der Realnutzung<br />

• weitergehender Erhebungsbedarf entfällt;<br />

zu berücksichtigen sind aber die<br />

Daten zum Schutzgut Landschaft<br />

aufgr<strong>und</strong> bestehender Wechselwirkungen


36 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

Datenbestand<br />

gemäß § 2 UVPG<br />

Tiere • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe<br />

Daten aus den Landschaftsrahmenplänen<br />

(LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />

STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />

HARSUM 2006,<br />

• Daten des NLWKN (Tierartenerfassungsprogramm,<br />

Daten zu Brut- <strong>und</strong><br />

Gastvögeln der staatlichen Vogelschutzwarte)<br />

• Daten zum Feldhamster in der Gemeinde<br />

Harsum (DÖRRER et al. 2000)<br />

• Daten zu Heuschrecken <strong>und</strong> Tagfaltern<br />

(MITTMANN 1993)<br />

• Daten zu Fischen (BORCHARD 1991,<br />

BRUNKEN et al. 1995, Sportfischerverein<br />

Hildesheim e. V.: Besatz- <strong>und</strong><br />

Fangdaten von 1996 bis 2003)<br />

• Daten zu Vögeln, Käfern, Reptilien<br />

<strong>und</strong> Amphibien (AQUA TERRA 1991)<br />

• Daten zu Reptilien (BLANKE 2005)<br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan,<br />

für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />

(SELING 2000a, 2000b)<br />

Pflanzen • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe<br />

Daten aus den Landschaftsrahmenplänen<br />

(LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />

STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />

HARSUM 2006)<br />

• Daten des NLWKN (Pflanzenartenerfassungsprogramm)<br />

• Karte zur potenziellen natürlichen<br />

Vegetation im Maßstab 1 : 50 000<br />

(KAISER & ZACHARIAS 2003)<br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan,<br />

für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />

(SELING 2000a, 2000b)<br />

Erhebungsbedarf<br />

• Brutvögel: Brut- <strong>und</strong> Gastvogelerfassung<br />

einschließlich Lokalisierung der<br />

Brutvorkommen<br />

• Fledermäuse: Erfassung von Sommerquartieren,<br />

Jagdgebieten <strong>und</strong><br />

Flugstrecken sowie potenziellen<br />

Winterquartieren<br />

• Makrozoobenthos: Erfassung des<br />

Artenbestandes der Wirbellosenfauna<br />

im Sohlsediment <strong>und</strong> in den Uferbereichen<br />

an verschiedenen Probestellen<br />

• Reptilien: Erfassung des Artenbestandes<br />

an verschiedenen Probestellen<br />

• Amphibien: Erfassung des Artenbestandes<br />

an verschiedenen Probegewässern<br />

• Libellen: Erfassung des Artenbestandes<br />

an verschiedenen Probegewässern<br />

• Tagfalter: Erfassung des Artenbestandes<br />

an verschiedenen Probestellen<br />

• Wildbienen: Erfassung des Artenbestandes<br />

an verschiedenen Probestellen<br />

• Heuschrecken: Erfassung des Artenbestandes<br />

an verschiedenen Probestellen<br />

• Feldhamster: Klärung der potenziellen<br />

Verbreitung der Art<br />

• Biotoptypenkartierung im Untersuchungsgebiet<br />

auf Basis des Kartierschlüssels<br />

der niedersächsischen<br />

Fachbehörde für Naturschutz<br />

(V. DRACHENFELS 2004) unter Berücksichtigung<br />

der nach § 30 BNatSchG<br />

oder § 28a, 28b oder 33 NNatG geschützten<br />

Biotope<br />

• Wuchsortkartierung von Farn- <strong>und</strong><br />

Blütenpflanzenarten der niedersächsischen<br />

Roten Liste (GARVE 2004)<br />

sowie von sonstigen geschützten Arten


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 37<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

gemäß § 2 UVPG<br />

Datenbestand<br />

Erhebungsbedarf<br />

Boden • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • weiterer Erhebungsbedarf entfällt,<br />

Daten aus den Landschaftsrahmen- eine Plausibilitätsprüfung zu den vorplänen<br />

(LANDKREIS HANNOVER 1990, handenen Daten kann auf Basis der<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />

Biotoptypenkartierung erfolgen<br />

STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />

HARSUM 2006)<br />

• Karten zu den bodenk<strong>und</strong>lichen Verhältnissen<br />

(NLFB 1997)<br />

• Baugr<strong>und</strong>gutachten zum Ausbau des<br />

Stichkanals Hildesheim (BAW 1992)<br />

• Bohrergebnisse beim Aufbau des<br />

Gr<strong>und</strong>wassermessnetzes SKH (NBA<br />

1992)<br />

• Untersuchung der Korngrößenzusammensetzung<br />

(BFG 1991)<br />

• Untersuchungen der chemischen<br />

Belastung<br />

(1993)<br />

des Sohlenmaterials<br />

<strong>Wasser</strong><br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />

(SELING 2000a, 2000b)<br />

• ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • entfällt, die Habitatfunktion wird aus<br />

Daten aus den Landschaftsrahmen- den Erhebungen zum Schutzgut Tiere<br />

plänen (LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />

abgeleitet<br />

STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />

HARSUM 2006)<br />

• <strong>Wasser</strong>güteklassen von Alpebach<br />

<strong>und</strong> Bruchgraben (NLWK 2000)<br />

• vorläufig zu sicherndes Überschwemmungsgebiet<br />

Bruchgraben mit Nebengewässern<br />

(GEOSUM 2008)<br />

• Übersichtskarten zu den bodenk<strong>und</strong>lichen<br />

Verhältnissen mit Angaben zum<br />

Gr<strong>und</strong>wassereinfluss (NLFB 1997)<br />

• Daten zu Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen<br />

aus den Baugr<strong>und</strong>untersuchungen<br />

(BAW 1992)<br />

• Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

für den Ausbau des Stichkanales Hildesheim<br />

(SELING 2000a, 2000b)<br />

Luft • kein spezieller Datenbedarf • entfällt, da kein spezieller Datenbedarf<br />

Klima • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • weitergehender Erhebungsbedarf ent-<br />

Daten aus den Landschaftsrahmenfällt, da aus der Biotoptypenkartierung<br />

plänen (LANDKREIS HANNOVER 1990,<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM,<br />

ableitbar<br />

STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE<br />

HARSUM 2006)<br />

• allgemeine Klimadaten


38 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

gemäß § 2 UVPG<br />

Datenbestand<br />

Erhebungsbedarf<br />

Landschaft • ältere <strong>und</strong> vergleichsweise grobe • Erfassung der die räumlichen Pro-<br />

Daten aus den Landschaftsrahmenportionen sprengenden Elemente,<br />

plänen (LANDKREIS HANNOVER 1990, von Erschließungselementen sowie<br />

LANDKREIS HILDESHEIM 1993)<br />

das menschliche Wohlbefinden be-<br />

• Landschaftspläne (STADT HILDESHEIM, einträchtigenden Elementen im Zuge<br />

STADT SEHNDE 1992, GEMEINDE der Biotoptypenkartierung<br />

HARSUM 2006)<br />

• weitergehender Erhebungsbedarf ent-<br />

• Karte zur potenziellen natürlichen fällt, da aus der Biotoptypenkartierung<br />

Vegetation im Maßstab 1 : 50 000<br />

(KAISER & ZACHARIAS 2003)<br />

ableitbar<br />

Kultur- <strong>und</strong> sons- • Verzeichnisse der Bau- <strong>und</strong> Boden- • entfällt, da Datenbestand ausreichend<br />

tige Sachgüter denkmäler der DenkmalschutzbehördenWechselwirkun-<br />

• --- • entfällt, da sich aus den Daten zu den<br />

gen zwischen den<br />

einzelnen <strong>Schutzgüter</strong>n auch Auswir-<br />

<strong>Schutzgüter</strong>n<br />

kungen auf bestehende Wechselwirkungen<br />

ableiten lassen<br />

1.4.4 Zeitliche Abgrenzung der Untersuchungen<br />

Die erforderlichen Bestandserhebungen erfolgten im Jahr 2008 (komplette Vegetationsperiode),<br />

einzelne Ergänzungen in 2009. Zeitliche Details hinsichtlich der Erfassungen<br />

zu einzelnen <strong>Schutzgüter</strong>n enthält Kap. <strong>3.</strong><br />

1.4.5 Scoping-Termin gemäß § 5 UVPG<br />

Die gemäß § 5 des UVPG vorgesehene Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen<br />

der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung („Scoping-Termin“) wurde<br />

von der planfeststellenden Behörde, der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong><br />

(Hannover), am 14. Mai 2007 in Sehnde durchgeführt.<br />

Der vom Vorhabensträger vorgeschlagene Untersuchungsrahmen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

wurde überwiegend bestätigt. Eine zusätzliche Forderung bestand in der<br />

Erweiterung des vorgesehenen Hauptuntersuchungsgebietes im Süden entsprechend<br />

der geplanten Änderung der Verkehrsführung der B<strong>und</strong>esstraße 6 in Verbindung mit<br />

geänderten Zufahrten. Weitere Ergänzungen haben Eingang in die Untersuchungsinhalte<br />

(siehe Kap. 1.4.<strong>3.</strong>) gef<strong>und</strong>en (siehe auch Niederschrift zum Soping-Termin -<br />

<strong>WSD</strong> 2007).<br />

Die im Zuge des Planungsverlaufes getroffene Entscheidung, die Ausbauplanung zunächst<br />

prioritär nur bis zur Autobahn A 7 zu betreiben, erfolgte nach Beendigung der<br />

Bestandsaufnahme zu den <strong>Umwelt</strong>schutzgütern (siehe auch den Hinweis am Ende von<br />

Kap. 1.4.2).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 39<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

II. RAUMANALYSE 3<br />

2. Kurzbeschreibung des Untersuchungsgebietes sowie<br />

vorhandene Planungen <strong>und</strong> Vorgaben<br />

2.1 Lage <strong>und</strong> natürliche Gegebenheiten<br />

Gebietspolitische Zugehörigkeit<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst überwiegend Flächen, die gebietspolitisch im Landkreis<br />

Hildesheim liegen <strong>und</strong> dort in den Gemeinden Algermissen, Harsum, Giesen sowie<br />

in der Stadt Hildesheim. Am Nordrand ist etwa bis auf Höhe des SKH-km 2,4<br />

kleinflächig das Gebiet der Stadt Sehnde in der Region Hannover betroffen.<br />

Naturräumliche Einordnung <strong>und</strong> lebensräumliche Gegebenheiten<br />

Entsprechend der naturräumlichen Gliederung Deutschlands liegt das Untersuchungsgebiet<br />

in der Hildesheimer Lössbörde sowie in den Gödringer Bergen (nördlichster<br />

Abschnitt), beides Untereinheiten der Braunschweig-Hildesheimer Lössbörde<br />

(LANDKREIS HILDESHEIM 1993). Dieser Naturraum ist durch eine fast geschlossene<br />

Lössdecke mit sehr fruchtbaren Böden gekennzeichnet. Das kanalbegleitende flachwellige<br />

Gelände bewegt sich im <strong>Mitte</strong>l zwischen etwa 75 <strong>und</strong> 80 m über NN. Im<br />

Nordteil im Bereich eines Ausläufers der Gödringer Berge erreicht es am Kanal fast<br />

90 m über NN (bei etwa SKH-km 3,0), so dass der Stichkanal hier nordöstlich von<br />

Lühnde fast 20 m tief in das Gelände einschneidet. Die am tiefsten gelegenen Flächen<br />

des Untersuchungsgebietes befinden sich in den Niederungen von Alpebach <strong>und</strong> insbesondere<br />

Bruchgraben, wo das Gelände bis auf etwa 65 m über NN abfällt.<br />

Nach NMELF (1989) ist das ganze Untersuchungsgebiet Teil der Region „Börden“.<br />

Potenzielle natürliche Vegetation<br />

Die heutige potenzielle natürliche Vegetation wird gemäß KAISER & ZACHARIAS<br />

(2003) im Untersuchungsgebiet hauptsächlich aus dem Waldmeister-Buchenwald des<br />

Hügel- <strong>und</strong> Berglandes im Übergang zum Flattergras-Buchenwald gebildet. Den<br />

3 Hinweis: Die Darstellungen zur Bestandsaufnahme in Kap. 2 bis 4 sowie im Anhang <strong>und</strong> Kartenwerk beziehen<br />

sich auf das gesamte Untersuchungsgebiet vom Baubeginn bis zum Hafen Hildesheim, auch wenn der Abschnitt<br />

südlich der Autobahn A 7 erst Gegenstand späterer Planfeststellungsverfahren wird (siehe auch den Hinweis am<br />

Ende des Kap. 1.4.2).


40 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

feuchten Niederungsbereichen mit Gleyböden ist der Bach-Erlen-Eschenwald-Komplex<br />

des Hügel- <strong>und</strong> Berglandes zuzuordnen. Die im Untersuchungsgebiet nur vereinzelt<br />

vorkommenden reinen Pseudogley-Standorte weisen als potenzielle natürliche<br />

Vegetation einen feuchten Eichen-Hainbuchen- <strong>und</strong> Eschen-Mischwald des Hügel-<br />

<strong>und</strong> Berglandes im Übergang zum feuchten Waldmeister-Buchenwald auf.<br />

2.2 Kanal <strong>und</strong> sonstige Nutzungen<br />

Der Stichkanal vom <strong>Mitte</strong>landkanal nach Hildesheim wurde 1928 eröffnet (SCHÜTTE<br />

2005). Er bedient hauptsächlich den Hafen Hildesheim <strong>und</strong> dient vorwiegend dem<br />

Transport von Massengütern, auch zum Beispiel von landwirtschaftlichen Produkten<br />

<strong>und</strong> Düngemitteln am Umschlagplatz der Firma Weiterer in der Gemeinde Algermissen,<br />

früher auch von Kalisalzen aus dem inzwischen stillgelegten Kalibergwerk Siegfried<br />

in der Gemeinde Giesen.<br />

Der Stichkanal nach Hildesheim weist zwei Wendestellen für die Schifffahrt auf, bei<br />

km 9,3 (rechtes Ufer, Ladestelle Siegfried-Giesen) <strong>und</strong> 14,5 (rechtes Ufer, Hafen Hildesheim).<br />

Im Planungsabschnitt wird der Kanal von insgesamt elf Brückenbauwerken<br />

gequert, zwei weitere Brücken wurden in der Vergangenheit bereits abgerissen.<br />

Ablagerungsflächen (Kippen) des Aushubmateriales vom Kanalausbau befinden sich<br />

an mehreren Stellen unmittelbar neben dem Kanal bei Bolzum, Algermissen <strong>und</strong> Harsum<br />

(im Untersuchungsgebiet zum Teil landwirtschaftlich genutzt, ansonsten aufgeforstet).<br />

Die Kanalböschungen sind bereits beim Bau <strong>und</strong> dann verstärkt ab 1950 bis in den<br />

1960er Jahren in Bereichen ausgebauter abgeflachter Rutschungen in großem Umfang<br />

bepflanzt worden (WSA BRAUNSCHWEIG o. J.).<br />

Ansonsten verläuft der Kanal durch eine intensiv genutzte Agrarlandschaft mit weit<br />

überwiegend ackerbaulicher Nutzung auf den ertragreichen Böden der Lössbörde <strong>und</strong><br />

nur wenigen forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Deren Schwerpunkt liegt bei Harsum.<br />

Die kanalbegleitenden Betriebswege <strong>und</strong> Fußpfade sowie die von den Ortschaften zum<br />

Kanal führenden Wirtschaftswege <strong>und</strong> Straßen werden zum Radfahren <strong>und</strong> Spazierengehen<br />

genutzt. Auf oder am Kanal selbst finden andere Freitzeitaktivitäten wie Rudern<br />

oder Angeln statt.<br />

Eine fischereiliche Bewirtschaftung des Kanales erfolgt durch den Sportfischerverein


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 41<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hildesheim. Das gesamte Untersuchungsgebiet wird jagdlich von unterschiedlichen<br />

Pächtern genutzt.<br />

Etliche Versorgungsleitungen befinden sich im Untersuchungsgebiet <strong>und</strong> queren auch<br />

den Kanal. Als Entsorgungsanlage im Untersuchungsgebiet ist die Großkläranlage in<br />

der Innersteaue westlich des Kanales in Hildesheim zu nennen.<br />

2.3 Ziele der Raum- <strong>und</strong> Bauleitplanungen sowie der Landschaftsplanung<br />

2.<strong>3.</strong>1 Regionale Raumordnung<br />

Für das kleinflächig im Untersuchungsgebiet gelegene Gebiet der Stadt Sehnde sind<br />

die Festlegungen <strong>und</strong> Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes für<br />

die Region Hannover maßgeblich (REGION HANNOVER 2006). Dieses stellt den Stichkanal<br />

entsprechend als schiffbaren Kanal (Tragfähigkeit 2 000 t) dar. Unmittelbar<br />

westlich an den Kanal anschließende Flächen werden als Gebiet zur Vergrößerung des<br />

Waldanteiles dargestellt. Kanal <strong>und</strong> Randbereiche sind als Vorsorgegebiet für Erholung<br />

dargestellt.<br />

Für den Großteil des Untersuchungsgebietes sind folgende Festlegungen <strong>und</strong> Darstellungen<br />

des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Hildesheim<br />

(LANDKREIS HILDESHEIM 2006) relevant:<br />

• Der Zweigkanal Hildesheim als umweltfre<strong>und</strong>licher Transportweg ist für den Einsatz<br />

des Großmotorgüterschiffes vorrangig auszubauen. Die Ausbauweise ist so<br />

weit wie möglich auf die Belange von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege abzustellen.<br />

• Darstellung großer Bereiche beiderseits des Kanales als Vorsorgegebiet für die<br />

Landwirtschaft.<br />

• Darstellung von Waldflächen zwischen Kanal <strong>und</strong> Ortslage Harsum als Vorranggebiet<br />

für Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft <strong>und</strong> von<br />

diese unmittelbar umgebenden Flächen als Vorsorgegebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

• Darstellung von Vorsorgegebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft entlang von Alpebach<br />

<strong>und</strong> Bruchgraben.<br />

• Darstellung eines großflächigen Voranggebietes für Siedlungentwicklung (Standort<br />

mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung von Arbeitsstätten) zwischen<br />

dem Flugplatzgelände nördlich des Stadtgebietes von Hildesheim, dem<br />

Stichkanal <strong>und</strong> der Autobahn A 7.


42 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Nördlich <strong>und</strong> westlich daran anschließend Darstellung eines Vorranggebietes für<br />

Freiraumfunktionen.<br />

2.<strong>3.</strong>2 Übergeordnete Landschaftsplanung<br />

Die im Landschaftsprogramm (NMELF 1989) aus landesweiter Sicht formulierten<br />

Ziele für die Region „Börden“ sind in Tab. 2-1 wiedergegeben.<br />

Tab. 2-1: Schutz- <strong>und</strong> entwicklungsbedürftige Ökosystemtypen im Bereich „Börden<br />

- westlicher Teil“ (aus NMELF 1989: 54).<br />

vorrangig schutz- <strong>und</strong><br />

entwicklungsbedürftig<br />

Wälder • Eichenmischwälder mittlerer<br />

Standorte (Eichen-Hainbuchenwälder)<br />

• Weiden-Auewälder (Weichholzaue)<br />

• Eichenmischwälder der großen<br />

Flussauen (Hartholzaue)<br />

besonders schutz- <strong>und</strong><br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Buchenwälder mittlerer Standorte<br />

(Perlgras-Buchenwälder<br />

i.w.S.)<br />

• Erlen-Eschenwälder der Auen<br />

Gewässer • • Bäche<br />

• Ströme, große Flüsse (ohne<br />

Tideeinfluss)<br />

• Altarme der Flüsse<br />

Feuchtgrünland<br />

<strong>und</strong> Sümpfe<br />

Trocken- <strong>und</strong><br />

Magerbiotope<br />

Sonstige Biotope<br />

• nährstoffarme, kalkreiche Rieder<br />

<strong>und</strong> Sümpfe<br />

• nährstoffarme Feuchtwiesen<br />

(kalkarm oder –reich)<br />

• nährstoffreiches Feuchtgrünland<br />

schutzbedürftig, z. T. auch<br />

entwicklungsbedürftig<br />

• Eichenmischwälder feuchter<br />

Sande (feuchter Birken-Eichenwald)<br />

• sonstige bodensaure Eichenmischwälder<br />

• bodensaure Buchenwälder (z.B.<br />

Hainsimsen-Buchenwald)<br />

• frischer Kalkbuchenwald<br />

• frischer Eichenmischwald auf<br />

Kalk<br />

• Erlen-Bruchwälder<br />

• Heckengebiete, sonstiges gehölzreiches<br />

Kulturland<br />

• kalkarme Quellen<br />

• kleine Flüsse<br />

• nährstoffreiche Seen u. Weiher<br />

• nährstoffreiche Teiche <strong>und</strong><br />

Stauseen<br />

• kalkreiche Rieder <strong>und</strong> Sümpfe<br />

• sonstige Magerrasen<br />

• Grünland mittlerer Standorte<br />

• dörfliche Ruderalfluren<br />

• städtische Ruderalfluren<br />

• wildkrautreiche Kalkäcker<br />

• sonstige wildkrautreiche Äcker<br />

Nach der Karte der für den Naturschutz wertvollen Bereiche (landesweite Biotopkartierung,<br />

NMU 2008) liegen die folgenden Gebiete mit landesweiter Bedeutung im<br />

Untersuchungsgebiet: Gebiete Nr. 3724-075, 3724-076, 3724-078, 3724-079. Es handelt<br />

sich dabei um die bei Harsum östlich des Stichkanales befindlichen Eichen- <strong>und</strong><br />

Hainbuchen-Mischwaldbestände.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 43<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Landschaftsrahmenplanung<br />

Der Landschaftsrahmenplan für den LANDKREIS HILDESHEIM (1993) stellt für das<br />

Kreisgebiet in seinem Maßnahmen- <strong>und</strong> Entwicklungsplan <strong>und</strong> zugehörigen Texthinweisen<br />

die regionalen Erfordernisse hinsichtlich Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

wie folgt dar.<br />

• Darstellung der ausgewiesenen Schutzbereiche gemäß § 23 bis 30 BNatSchG<br />

(siehe dazu Kap. 2.4 <strong>und</strong> Karte 3).<br />

• Darstellung von Flächen, welche die Voraussetzung zur Ausweisung als Naturschutzgebiet<br />

gemäß § 23 BNatSchG erfüllen:<br />

- die westlich von Harsum <strong>und</strong> nahe des Stichkanales gelegenen naturnahen Eichen-Hainbuchenwaldbestände<br />

(Saubecksholz <strong>und</strong> Hollenmeerholz).<br />

• Darstellung von Flächen, welche für die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet<br />

gemäß § 26 BNatSchG vorgesehen sind:<br />

- Stichkanal zwischen B<strong>und</strong>esstraße 6 im Süden <strong>und</strong> Kreisgrenze im Norden mit<br />

seinem älteren begleitenden Gehölzbestand als wichtiges Gliederungselement in<br />

sonst ausgeräumter Bördenlandschaft,<br />

- Gewässerlauf des Alpebachs mit Gewässerrandstreifen unmittelbar östlich an den<br />

Stichkal anschließend (als Erweiterung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes<br />

„Unterer Bruchgraben“).<br />

• Darstellung der den Stichkanal querenden Gewässerläufe von Alpebach <strong>und</strong><br />

Bruchgraben als Entwicklungsschwerpunkträume für Ökosystem- <strong>und</strong> Gewässerschutz.<br />

Der Landschaftsrahmenplan für den LANDKREIS HANNOVER (1990) wird derzeit überarbeitet.<br />

Das vorhandenen Planwerk (Stand 1989) enthält als einzige das Untersuchungsgebiet<br />

betreffende Darstellung die Abgrenzung des ausgewiesenen Schutzgebietes<br />

„Kanalkippe Bolzum“ (siehe Kap. 2.4 <strong>und</strong> Karte 3). Im Hinblick auf eine Gefährdung<br />

des Waldbestandes bei einer Kanalerweiterung werden als Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen<br />

vor allem der Erhalt <strong>und</strong> auch die Vegrößerung des Laubwaldes<br />

einschließlich dichter Waldränder sowie die Anlage von Rand- oder Saumstreifen aufgeführt.<br />

2.<strong>3.</strong>3 Gemeindliche Bauleit- <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />

Stadt Sehnde<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der STADT SEHNDE (2009) enthält als wesentliche<br />

Darstellungen für das Untersuchungsgebiet


44 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• den Stichkanal als <strong>Wasser</strong>flächen,<br />

• streifenförmige Grünflächen beiderseits des Stichkanales auf der Westseite etwas<br />

ausgedehnter <strong>und</strong> aufgeweitet in Richtung des Sportareals von Bolzum,<br />

• südöstlich der Kanalbrücke 382 Flächen für Wald im Bereich des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Bolzumer Kippe“,<br />

• Hauptwander- <strong>und</strong> Radwege, welche im Bereich der Kanalquerung der Brücke 382<br />

sowie auf der Weseite im Bereich der oben genannten Grünflächen verlaufen (siehe<br />

auch STADT SEHNDE 2008),<br />

• die Kennzeichnung von geschützten Bereichen (Landschaftsschutzgebiet sowie das<br />

denkmalgeschützte Areal des Stichkanales),<br />

• keine Darstellung von Bauflächen.<br />

Das landschaftspflegerische Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes (STADT<br />

SEHNDE 1992) führt als Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen im Untersuchungsgebiet<br />

auf<br />

• den Aufbau von Vernetzungsstrukturen in der Feldflur westlich des Stichkanales,<br />

• die Vergrößerung beziehungsweise Neuanlage von Waldfläche im nördlichen Teil<br />

des Landschaftsschutzgebietes „Bolzumer Kippe“ sowie Umwandlung nicht bodenständiger<br />

Gehölzbestände in bodenständige,<br />

• die stärkere Durchmischung von Laubbaumarten im südlichen Teil des Landschaftsschutzgebietes.<br />

Gemeinde Algermissen<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE ALGERMISSEN (2009) enthält<br />

abgesehen von Flächen für die Landwirtschaft als wesentliche Darstellungen<br />

• den Zweigkanal als <strong>Wasser</strong>fläche,<br />

• die ihn begleitenden bewachsenen Böschungen als Grünflächen mit der Zusatzbezeichnung<br />

„naturnaher Bewuchs“,<br />

• zwischen Kreisstraße 522 (Brücke 385) <strong>und</strong> ehemaliger Brücke 387 (Kanalkm<br />

4,7) die Darstellung eines geplanten Gewerbegebietes, welches durch die alte<br />

Bahntrasse im Osten <strong>und</strong> den Kanal im Westen begrenzt wird,<br />

• die Darstellung weiterer Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebietsflächen im Umfeld des<br />

vorhandenen Areals der Firma Weiterer.<br />

Die vorgenannten Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebietsflächen am Standort der Firma Weiterer<br />

sind durch die Bebauungspläne Nr. 9, 24 <strong>und</strong> 25 entsprechend festgesetzt


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 45<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

(GEMEINDE ALGERMISSEN 2009). Teil der Festsetzungen sind auch solche von randlichen<br />

Pflanzflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft, die stellenweise an den Kanal grenzen<br />

(siehe auch Karte 3).<br />

Zwischen Kanal-km 4,16 <strong>und</strong> 4,28 grenzt auf der Ostseite (siehe Karte 3) eine naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsfläche (Kompensationsziel: Laubwald, Kompensation für<br />

den Bebauungsplan Mühlenberg II - Lühnde) an den Kanal (GEMEINDE ALGERMISSEN<br />

2009).<br />

Ein Landschaftsplan für das Gemeindegebiet liegt nicht vor.<br />

Gemeinde Harsum<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der GEMEINDE HARSUM (2002) enthält als<br />

wesentliche Darstellungen für das Untersuchungsgebiet<br />

• den Stichkanal <strong>und</strong> zwei Fischteiche als <strong>Wasser</strong>flächen,<br />

• auf der Kanalwestseite überwiegend Flächen für die Landwirtschaft,<br />

• ein Sondergebiet für den Kaliumschlag auf der Kanalwestseite nördlich der Bahnbrücke,<br />

• Vorbehaltsflächen für Überführungsbauwerke in Form der Bahnbrücke <strong>und</strong> der<br />

Überführung der Landesstraße 467,<br />

• eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft auf der Kanalostseite westlich Harsum,<br />

• die westlichen kanalbegleitenden Ufergehölze als naturnaher Bewuchs,<br />

• zwei Sportplätze auf der Kanalostseite nördlich der Landesstraße 467,<br />

• die Wälder zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste als Flächen für die Forstwirtschaft,<br />

• die Kennzeichnung von geschützten Bereichen (Landschaftsschutzgebiete „Harsumer<br />

Holz“, „Klein Förster Holz“ <strong>und</strong> „Unterer Bruchgraben),<br />

• eine Versorgungsanlage für Elektrizität mit oberirdischer Hauptversorgungsleitung<br />

im Harsumer Holz,<br />

• keine Darstellung von Bauflächen.<br />

Der Bebauungsplan Nr. 17 „Sportgelände am Kanal“ (GEMEINDE HARSUM o. J.) umfasst<br />

den Sportplatzbereich östlich des Kanales <strong>und</strong> entspricht dort mit seinen Festsetzungen<br />

von öffentlichen Grünflächen, ergänzt um Verkehrsflächen <strong>und</strong> Flächen mit<br />

Pflanzbindungen <strong>und</strong> –geboten, weitestgehend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.


46 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Der Landschaftsplan für die GEMEINDE HARSUM (2006) führt als wesentliche Entwicklungskonzepte<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen, welche das Untersuchungsgebiet betreffen, die<br />

folgenden Punkte auf:<br />

• Sicherung <strong>und</strong> ökologische Verbesserung der alten Eichen-Edellaubholzmischwälder<br />

nahe des Kanales (langfristige Förderung der Eiche, Strukturverbesserungen<br />

zum Beispiel durch Aufwertung von Waldrändern) als wesentliche Elemente eines<br />

Gehölz-Verb<strong>und</strong>netzes,<br />

• Erweiterung des Gehölz-Verb<strong>und</strong>netzes durch Neuentwicklung von Biotopen, unter<br />

anderem Aufforstungsmaßnahmen in der intensiv genutzten Feldflur entlang<br />

des Stichkanales,<br />

• extensive Gewässerunterhaltung <strong>und</strong> Grünlandentwicklung im Bereich der Bruchgrabenniederung,<br />

• zusätzliche Ausweisung von Naturschutz- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebieten, die<br />

weitgehend den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes entsprechen,<br />

• Nutzung der Brückenquerungen über den Kanal (Brücken 391 <strong>und</strong> 392) für Freizeitwege.<br />

Gemeinde Giesen<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Giesen stellt in dem das Untersuchungsggebiet<br />

betreffenden Bereich westlich des Stichkanales Flächen für die<br />

Landwirtschaft dar <strong>und</strong> östlich davon Gewerbeflächen in Bereich des vorgesehenen<br />

interkommunalen Gewerbeparks (siehe unten) mit der Stadt Hildesheim (Herr JAHNS,<br />

Gemeinde Giesen, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung vom 24.2.2009). Ein Landschaftsplan liegt<br />

nicht vor.<br />

Stadt Hildesheim<br />

Der zum Zeitpunkt der Erarbeitung der vorliegenden Unterlage rechtskräftige Flächennutzungsplan<br />

der STADT HILDESHEIM (o. J.) stellt denn Stichkanal als <strong>Wasser</strong>flächen<br />

dar, die Untersuchungsgebietsflächen nordöstlich der B<strong>und</strong>esstraße 6 als Flächen<br />

für die Landwirtschaft <strong>und</strong> begleitend zur B<strong>und</strong>esstraße 6 die geplante neue Trassierung<br />

der B<strong>und</strong>esstraße. Südöstlich der B<strong>und</strong>esstraße 6 sind Flächen für Versorgungsanlagen<br />

(Kläranlage) <strong>und</strong> ansonsten großräumig gewerbliche Bauflächen dargestellt.<br />

Der Bebauungsplan „Hafen Nordwest“ (HN 144 D, STADT HILDESHEIM 2002) umfasst<br />

den Zweigkanal <strong>und</strong> westlich anschließende Flächen <strong>und</strong> entspricht dort mit seinen<br />

Festsetzungen von Versorgungsflächen Abwasser, eingeschränktem Industriegebiet,


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 47<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

ergänzt um Verkehrsflächen <strong>und</strong> kleinere, randliche Flächen mit Pflanzbindungen <strong>und</strong><br />

-geboten weitestgehend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.<br />

Die Stadt Hildesheim <strong>und</strong> die Gemeinde Giesen planen einen großflächigen interkommunalen<br />

Gewerbepark zwischen dem Stichkanal <strong>und</strong> dem südöstlich bis östlich<br />

davon verlaufenden Abschnitt der Autobahn A 7. Hierfür lag zum Zeitpunkt der Erarbeitung<br />

dieser Unterlage ein städtebaulicher Rahmenplan vor (PLANUNGSVERBUND<br />

GIESEN - HILDESHEIM 2009). Das Planungskonzept sieht neben einem neuen Autobahnanschluss<br />

die Verlegung der Querung der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Stichkanal in<br />

nördlicher Richtung vor. Das Planungsareal umfasst insgesamt etwa 160 ha Nettobaufläche<br />

mit dem Schwerpunkt Logistik <strong>und</strong> logistiknahes Gewerbe. Längs des Kanales<br />

sind ein Güterverkehrszentrum, eine Anlage für den „Kombinierten Ladeverkehr“<br />

(<strong>Wasser</strong>, Straße, Schiene) vorgesehen, ergänzt um Grünzonen im Umfeld von Autobahnanschluss,<br />

Kanal <strong>und</strong> innerhalb des Gewerbeareales.<br />

Der Landschaftsplan der STADT HILDESHEIM (2000) sieht in seinem Zielkonzept für<br />

geplante gewerbliche Flächen zwischen Stichkanal <strong>und</strong> Autobahn die naturnahe Gestaltung<br />

von Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Grüneinbindung in die Landschaft,<br />

für Flächen im Umfeld von B<strong>und</strong>esstraße 6 <strong>und</strong> Kanal die Entwicklung von<br />

auentypischen Nutzungen vor. Als Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen für das Gebiet<br />

des Stichkanals sind in erster Linie vorgesehen<br />

• der Erhalt der Gehölzstrukturen <strong>und</strong> Ruderalfluren feuchter Standorte entlang der<br />

Uferböschungen als Korridorbiotop,<br />

• der Erhalt guter <strong>Wasser</strong>qualität des Kanales mit günstigen Lebensbedingungen für<br />

Fischarten.<br />

Für die Bereiche von Hafen <strong>und</strong> Gewerbepark Giesen - Hildesheim sind unter anderem<br />

aufgeführt<br />

• der Erhalt der Gehölzstrukturen an der B<strong>und</strong>esstraße 6,<br />

• die Entwicklung von Auwiesen (Innersteaue) <strong>und</strong> naturnahen Kleingewässern im<br />

Umfeld des Hafengebietes.<br />

2.4 Schutzgebiete <strong>und</strong> Kompensationsflächen<br />

Das Untersuchungsgebiet erfasst die folgenden naturschutzrechtlich geschützten Gebiete<br />

(siehe Karte 3). Es handelt sich dabei durchweg um Landschaftsschutzgebiete.<br />

Die offiziellen Bezeichnungen (in Klammern) entsprechen der Darstellung bei NMU<br />

(2009).


48 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Landschaftsschutzgebiet „Kanalkippe Bolzum“ (H-042),<br />

• Landschaftsschutzgebiet „Algermissener Kippe (Bennerskippe)“ (Hi-006),<br />

• Landschaftsschutzgebiet „Unterer Bruchgraben“ (Hi-007),<br />

• Landschaftsschutzgebiet „Harsumer Holz“ (Hi-011),<br />

• Landschaftsschutzgebiet „Klein Förster Holz“ (Hi-010).<br />

Außerhalb des Untersuchungsgebietes westlich des Hildesheimer Hafens <strong>und</strong> der<br />

B<strong>und</strong>esstraße 6 beginnt in 250 bis 500 m Entfernung vom Kanal das FFH-Gebiet<br />

Nr. 115 „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“. In diesem Bereich<br />

ist dieses weitestgehend identisch mit den beiden Naturschutzgebieten „Haseder<br />

Busch“ (HA-053) sowie „Mastberg <strong>und</strong> Innersteaue“ (HA-134).<br />

Im Gebiet der Stadt Hildesheim gelten die Bestimmungen der Satzung zum Schutz von<br />

schützenswerten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Hildesheim (STADT HIL-<br />

DESHEIM 2003), welche im Untersuchungsgebiet bestimmte außerhalb des Waldes stehende<br />

Bäume mit unterschiedlichen Mindest-Stammumfängen unter Schutz stellt.<br />

Im Zusammenhang mit früheren Genehmigungsverfahren für durchgeführte Vorhaben<br />

(zum Beispiel für den Neubau der Brücken 386 <strong>und</strong> 388) wurden für kleine Teilbereiche<br />

des Untersuchungsgebietes der vorliegenden <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie Flächen<br />

für Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen festgelegt (Neubauamt für den Ausbau<br />

des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung 2009). Gleiches gilt für einige<br />

wenige kanalnahe Flächen, die im Zuge gemeindlicher Bauleitplanungen als<br />

Ausgleichsflächen festgesetzt worden sind oder mit sonstigen Zweckbestimmungen als<br />

Flächen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Diese Flächen liegen in den Gebieten der Gemeinden Algermissen <strong>und</strong> Harsum<br />

sowie der Stadt Hildesheim (siehe Kap. 2.<strong>3.</strong>3). In der Kartendarstellung (siehe Karte 3)<br />

wurden diese Bereiche - soweit flächenhaft darstellbar - ebenso wie im Vorlauf zum<br />

Ausbau des Stichkanales bereits aufgeforstete Kompensationsflächen (siehe dazu Kap.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 <strong>und</strong> <strong>3.</strong><strong>3.</strong>5) entsprechend gekennzeichnet.<br />

Weitere Hinweise zu rechtlichen Schutzbestimmungen sind bei der Bestandsdarstellung<br />

zu den verschiedenen <strong>Schutzgüter</strong>n (sieh Kap. 3) aufgeführt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 49<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> <strong>Bestandteile</strong> (<strong>Schutzgüter</strong>)<br />

Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung der <strong>Umwelt</strong> erfolgt gegliedert nach den<br />

<strong>Schutzgüter</strong>n gemäß UVPG. Nach der Darstellung der Bestandssituation <strong>und</strong> vorhandener<br />

Vorbelastungen erfolgt jeweils die schutzgutspezifische Funktionsbewertung des<br />

Untersuchungsgebietes. Die anschließenden rechtlichen Hinweise beziehen sich auf<br />

bestehende gesetzliche oder relevante untergesetzliche Regelungen zu den einzelnen<br />

Schutzgutaspekten.<br />

Die Bewertung zielt vorrangig auf die Bedeutung von Flächen oder sonstigen räumlich<br />

zuzuordnenden Gebietsmerkmalen für das jeweilige Schutzgut. Dabei kommen in der<br />

Regel ordinale Wertskalen zur Anwendung. Soweit dies fachlich sinnvoll erscheint,<br />

erfolgt die Einordnung in eine fünfstufige Wertskala von „besonderer Bedeutung“ 4 bis<br />

„geringer Bedeutung“.<br />

Das Schutzgut Luft wird im Weiteren wegen der fehlenden Entscheidungsrelevanz<br />

(siehe Kap. 1.4) nicht mehr in die Untersuchung einbezogen.<br />

Die Kartendarstellung von Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der Notwendigkeit <strong>und</strong> Möglichkeit flächenbezogener Zuordnungen in den jeweils<br />

angemessenen Maßstäben für die einzelnen <strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise in der Zusammenführung<br />

mehrer <strong>Schutzgüter</strong> (Karten 1 bis 6).<br />

<strong>3.</strong>1 Menschen<br />

<strong>3.</strong>1.1 Methodische Hinweise<br />

Die Wahrung der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des Wohlbefindens der Menschen ist innerhalb des<br />

Schutzgutes Menschen ein übergeordnetes Schutzziel. Wohnen <strong>und</strong> Erholen sind die<br />

räumlich zuzuordnenden Schutzgutaspekte <strong>und</strong> zugleich Daseinsgr<strong>und</strong>funktionen, die<br />

besonders empfindlich auf bestimmte <strong>Umwelt</strong>ausprägungen <strong>und</strong> -einflüsse reagieren<br />

<strong>und</strong> insofern das Schutzgut Menschen hinsichtlich des übergeordneten Schutzzieles im<br />

Wesentlichen definieren. 5<br />

Soweit untersuchungsrelevante Vorhabensauswirkungen zu erwarten sind, werden die<br />

Gebietsgegebenheiten aufgeteilt nach den umweltbezogenen Teilschutzgutaspekten<br />

4 Hinweis: Beim Schutzgut Tiere wird innerhalb der höchsten Stufe noch eine zusätzliche Differenzierung<br />

vorgenommen (siehe Kap. <strong>3.</strong>2 sowie im Anhang-Kap. A1).<br />

5 Die weiteren bei den anderen <strong>Schutzgüter</strong>n aufgeführten Schutzziele sind indirekt ebenfalls auf die Sicherung<br />

menschlicher Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> des Wohlbefindens ausgerichtet.


50 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen) sowie landschaftsbezogene Erholung<br />

dargestellt <strong>und</strong> schutzzielbezogen bewertet.<br />

<strong>3.</strong>1.2 Bestandssituation<br />

<strong>3.</strong>1.2.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen)<br />

Wohngr<strong>und</strong>stücke einschließlich Gärten liegen außerhalb der geplanten Flächeninanspruchnahmen<br />

durch das Vorhaben. Im näheren Umfeld befinden sich relevante<br />

Bereiche nordwestlich von Harsum östlich des Kanales (Einzelbebauung mit größeren<br />

Gartenbereichen). Im weiteren Umfeld sind die Ortslagen von Bolzum, Lühnde, Klein<br />

Förste <strong>und</strong> Hasede (westlich des Stichkanales) sowie von Ummeln, Wätzum, Algermissen<br />

<strong>und</strong> Harsum (östlich des Stichkanales) gelegen. Südlich des Untersuchungsgebietes<br />

befinden sich die Wohngebiete der Stadt Hildesheim.<br />

Der Stichkanal übernimmt mit seinen Ufergehölzen, teils waldartigen Gehölzbeständen<br />

<strong>und</strong> dem begleitenden Wegesystem die Funktion eines mehrere Kilometer langen<br />

Grünzuges innerhalb der ausgeräumten Agrarlandschaft zwischen <strong>Mitte</strong>llandkanal <strong>und</strong><br />

der Stadt Hildesheim <strong>und</strong> steht für die oben genannten Ortschaften als wohnungsnaher<br />

Freiraum zur Verfügung. Drei Sport- beziehungsweise Freizeitanlagen erfüllen darüber<br />

hinaus Wohnumfeldfunktionen. Sie befinden sich östlich des Kanales bei Algermissen,<br />

Harsum <strong>und</strong> am Stadtrand Hildesheim.<br />

<strong>3.</strong>1.2.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />

Die Nutzung der freien weitgehend unbebauten Landschaft zum Zwecke der Erholung<br />

wird ganz wesentlich durch das Vorhandensein von Wege- <strong>und</strong> Freizeitinfrastruktur<br />

<strong>und</strong> durch die landschaftliche Attraktivität bestimmt.<br />

Im Gebiet findet Erholungsnutzung überwiegend durch die örtliche Bevölkerung statt.<br />

Daneben bietet der Stichkanal als Grünzug aufgr<strong>und</strong> seiner weiträumigen Verbindungsfunktion<br />

auch der regional ansässigen Bevölkerung Möglichkeiten zur Erholungsnutzung<br />

(siehe auch REGION HANNOVER 2001). Es handelt sich hauptsächlich um<br />

Spazierengehen, Wandern, Radfahren <strong>und</strong> Laufen. Dabei spielen die kanalbegleitenden<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Fußwege sowie die Brücken, welche teilweise in die örtlichen Naherholungskonzepte<br />

von Sehnde <strong>und</strong> Algermissen eingeb<strong>und</strong>en sind (REGION<br />

HANNOVER 2001, ILEK 2009), eine besondere Rolle (siehe Karte 6). Neben den Ufergehölzen<br />

des Kanales üben vor allem die Waldflächen der Gemarkung Harsum eine


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 51<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

starke Anziehungskraft auf Erholungssuchende aus, da sie in der umgebenden strukturarmen<br />

Agrarlandschaft weithin als einzige naturnahe Elemente wahrnehmbar sind.<br />

Ferner wird der Kanal selbst für Freizeitgestaltung <strong>und</strong> Erholung genutzt. So findet<br />

<strong>Wasser</strong>sport durch den Ruderverein Hildesheim statt. Der Sportfischerverein Hildesheim<br />

nutzt das Gewässer zum Angeln. Eine jagdliche Nutzung findet in den angrenzenden<br />

Bereichen statt.<br />

<strong>3.</strong>1.3 Vorbelastungen<br />

Bestehende Belastungen für die Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen sowie die Erholungsnutzung<br />

ergeben sich vor allem aus<br />

• der mit der Errichtung der künstlichen <strong>Wasser</strong>straße verb<strong>und</strong>enen, schon seit längerem<br />

bestehenden starken Landschaftsveränderung,<br />

• den vom Straßenverkehr verursachten Emissionen (B<strong>und</strong>esautobahn A 7, B<strong>und</strong>esstraße<br />

6 sowie weitere Landes- <strong>und</strong> Kreisstraßen),<br />

• den Emissionen des Schiffsverkehrs,<br />

• den Emissionen des Flugbetriebes im Umfeld des Flughafens Hildesheim,<br />

• der strukturarmen <strong>und</strong> monoton wirkenden Ackerlandschaft,<br />

• den Industrieanlagen des Landhandelsbetriebes am östlichen Kanalufer <strong>und</strong> des<br />

Hafenbereiches in Hildesheim,<br />

• den Geruchsbelastungen der Kläranlage am Hildesheimer Stadtrand.<br />

<strong>3.</strong>1.4 Funktionsbewertung<br />

<strong>3.</strong>1.4.1 Wohnen (Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen)<br />

Die schutzgutbezogene Bewertung vor dem Hintergr<strong>und</strong> möglicher Beeinträchtigungen<br />

zielt auf die Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit von Flächen im Hinblick auf das<br />

übergeordnete Schutzziel (siehe Kap. <strong>3.</strong>1.1). Dabei wird davon ausgegangen, dass die<br />

Kernbereiche des Wohnens <strong>und</strong> die besonders ruhebedürftigen siedlungsbezogenen<br />

Freiräume die bedeutsamsten <strong>und</strong> zugleich hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen<br />

empfindlichsten Funktionsbereiche darstellen.<br />

Von besonderer Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit sind insofern<br />

• die Wohngr<strong>und</strong>stücke samt Gärten östlich des Kanales,<br />

• der Kanal als gut erschlossener wohnungsnaher Grünzug mit seiner raumwirksamen<br />

Kulisse sowie


52 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• die Waldflächen in wohnungsnaher Lage.<br />

Von allgemeiner Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit sind<br />

• die Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen im näheren Umfeld der Wohnbereiche.<br />

<strong>3.</strong>1.4.2 Landschaftsbezogene Erholungsnutzung<br />

Kriterien für die Ermittlung der Bedeutung des Gebietes für die siedlungsnahe <strong>und</strong><br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die landschaftliche Attraktivität als begünstigende<br />

Voraussetzung für die Erholungsnutzung sowie die Lage <strong>und</strong> die Erschließung.<br />

In siedlungsnaher Randlage werden in der Regel auch Landschaftsräume<br />

mit suboptimalen Ausprägungen von Vielfalt, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft erholungsbezogen genutzt <strong>und</strong> sind somit zum Beispiel für die Feierabend-<br />

<strong>und</strong> Wochenenderholung bedeutsam.<br />

Die landschaftliche Attraktivität lässt sich über das Vorkommen von naturraumtypischen<br />

Landschaftsbildelementen <strong>und</strong> Störfaktoren ableiten (siehe dazu auch Schutzgut<br />

Landschaft, Kap. <strong>3.</strong>7). Für das Schutzgut Landschaft wird mit Ausnahme der höherwertigen<br />

Waldflächen <strong>und</strong> Ufergehölze eine allgemeine bis geringe Bedeutung des<br />

Untersuchungsgebietes festgestellt.<br />

Hinsichtlich der landschaftlichen Attraktivität sowie der Erschließung sind die Waldflächen,<br />

Ufergehölze <strong>und</strong> kanalbegleitenden Wege als hoch bedeutsam für das Teilschutzgut<br />

einzustufen.<br />

Die übrigen Flächen der strukturarmen Ackerlandschaft sind aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r geringen<br />

Attraktivität von allgemeiner Bedeutung.<br />

<strong>3.</strong>1.5 Rechtlicher Status<br />

Der Schutzzweck des Erhaltes <strong>und</strong> der Entwicklung einer für die ruhige Erholungsnutzung<br />

besonders geeigneten Landschaft ist in den Schutzgebietsverordnungen der betroffenen<br />

Landschaftschutzgebiete („Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />

„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“) ausgewiesen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 53<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong>1.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Für die Schutzgutbetrachtung relevante Wohnbebauung befindet sich im Nahbereich<br />

des Vorhabens vereinzelt nur auf der östlichen Kanalseite nordwestlich von Harsum.<br />

Die Waldbereiche zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste sowie der Stichkanal als Grünzug<br />

stellen wohnungsnahe Freiräume dar. Die Wohngr<strong>und</strong>stücke selbst wie auch die<br />

Wälder <strong>und</strong> der gehölzgesäumte Stichkanal sind als für das Schutzgut besonders bedeutsame<br />

<strong>und</strong> störempfindliche Bereiche anzusehen.<br />

Im Hinblick auf die ruhige landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die Waldflächen<br />

<strong>und</strong> Ufergehölze samt der kanalbegleitenden Wege als bedeutsam herauszustellen.<br />

Vorbelastungen hinsichtlich der Schutzgutaspekte Wohnen <strong>und</strong> Erholen bestehen vor<br />

allem in den Emissionen von Verkehr sowie Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />

Art durch die starke landschaftliche Überformung des Betrachtungsraums.<br />

Besondere rechtliche Schutzbestimmungen bestehen in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen.<br />

<strong>3.</strong>2 Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

<strong>3.</strong>2.1 Methodische Hinweise<br />

Die faunistischen Bestandserhebungen erfolgten im Jahr 2008. Sie stellen zum Teil<br />

eine Ergänzung <strong>und</strong> Aktualisierung früherer projektbezogener Untersuchungen zur<br />

Fauna im Untersuchungsbereich dar (AQUA TERRA 1991, BORCHARD 1991, BRUNKEN<br />

et al. 1995, MITTMANN 1993, SELING 2000a <strong>und</strong> 2000b). Auf diese älteren Untersuchungen<br />

beziehen sich die in der folgenden Bestandsdarstellung aufgeführten Vergleiche<br />

hinsichtlich des Artenspektrums <strong>und</strong> der Häufigkeiten einzelner Arten.<br />

Der Untersuchungsraum umfasst für Arten mit größeren Arealansprüchen (Vögel <strong>und</strong><br />

Fledermäuse) den Bereich in einer Breite von etwa 250 m zwischen der Schleuse Bolzum<br />

<strong>und</strong> Hildesheim, stellenweise erweitert im Bereich flächiger Wälder beiderseits<br />

des Kanales. Die übrigen Tiergruppen wurden auf Basis von Probestellen vor allem in<br />

den eingriffsrelevanten Bereichen in unmittelbarer Nähe zum Stichkanal untersucht.<br />

Untersucht <strong>und</strong> aktualisiert wurden 2008 die Daten zu Brutvögeln, Reptilien, Amphibien,<br />

Libellen, Tagfaltern, Wildbienen <strong>und</strong> Heuschrecken, während für die Tiergruppen<br />

Fische <strong>und</strong> Laufkäfer die vorliegenden Altdaten ausgewertet wurden. Fledermäuse


54 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>und</strong> Makrozoobenthos wurden separat im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e<br />

(BfG) untersucht <strong>und</strong> die wesentlichen Ergebnisse in die vorliegende Darstellung<br />

integriert. Datenrecherchen erfolgten bei der Fachbehörde für Naturschutz <strong>und</strong><br />

bei den unteren Naturschutzbehörden.<br />

Für die faunistischen Bestandserhebungen wurden teilweise die gleichen Probeflächen<br />

wie bei früheren Erfassungen untersucht, wobei ein Schwerpunkt auf den kanalnahen<br />

Bereich gelegt wurde. Entscheidend ist, dass alle für die zu untersuchenden Tiergruppen<br />

relevanten repräsentativen Lebensraumstrukturen abgedeckt wurden.<br />

Untersuchungen zu Feldhamstern erfolgten in Form der Auswertung vorhandener Informationen<br />

zu möglichen Vorkommen.<br />

Einzelheiten zur Erfassungsmethodik, eine umfassende Darstellung der Daten zur Bestandssituation<br />

<strong>und</strong> die Einzelschritte der Bestandsbewertung finden sich im Anhang<br />

in Kap. A2. Die Karte 2 zeigt die Lage der Untersuchungsbereiche für die verschiedenen<br />

Artengruppen. Die Bewertungsmethodik wird in Kap. A1 dargelegt. Im Folgenden<br />

sind die wesentlichen Ergebnisse zusammengestellt.<br />

<strong>3.</strong>2.2 Bestandssituation<br />

Habitatausstattung<br />

Die Biotoptypenausstattung des Untersuchungsgebietes repräsentiert die zentralen Habitate<br />

<strong>und</strong> Habitatelemente für die Tierwelt. Da die Biotoptypen überwiegend durch<br />

bestimmte Vegetationsausprägungen definiert sind, erfolgt <strong>ihre</strong> Beschreibung in<br />

Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 im Rahmen des Schutzgutes Pflanzen <strong>und</strong> die Darstellung über Karte 1.<br />

Avifauna<br />

Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden insgesamt 72 Vogelarten nachgewiesen,<br />

von denen 60 Arten aktuell als Brutvögel im Untersuchungsgebiet eingestuft werden<br />

konnten. Zwölf Arten waren Gastvögel oder Brutzeitfeststellungen ohne aktuellen<br />

Brutverdacht im Untersuchungsgebiet oder sie besiedelten direkt angrenzende Bereiche<br />

außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebiets. Die Vorkommen der punktgenau<br />

kartierten gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützten Arten mit Brutverdacht oder Brutnachweis<br />

sind auf den Bestandsabbildungen im Anhang dargestellt (Abb. A2-1 bis A2-<br />

4). Die Tab. A2-2 im Anhang enthält eine Gesamtartenliste.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 55<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Es wurden insgesamt neun Brutvogelarten der Roten Listen im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesen, von denen acht b<strong>und</strong>es- oder landesweit jeweils im Bestand als gefährdet<br />

(Gefährdungsgrad 3) eingestuft sind: Wachtel, Eisvogel, Grünspecht, Kleinspecht,<br />

Feldlerche, Nachtigall, Feldschwirl <strong>und</strong> Neuntöter. Der Kiebitz ist regional <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit<br />

stark gefährdet (Gefährdungsgrad 2). Weiterhin sind mehrere Gastvögel sowie<br />

Brutvogelarten der angrenzenden Bereiche auf den Roten Listen verzeichnet (Gefährdungsgrad<br />

1: Flussuferläufer; Gefährdungsgrad 2: Rotmilan, Rebhuhn; Gefährdungsgrad<br />

3: Rohrweihe, Rauchschwalbe).<br />

In den vier Teilgebieten der Erfassung (siehe Karte 2) liegt die Anzahl bei den Brutvögeln<br />

zwischen 33 <strong>und</strong> 50 Arten sowie bei den Durchzüglern <strong>und</strong> Nahrungsgästen zwischen<br />

sechs <strong>und</strong> 15 Arten. Eine Übersicht der nachgewiesenen Artenzahlen in den<br />

Teilgebieten gibt die Tab. 3-1, eine genauere Aufschlüsselung beinhaltet die Tab. A2-2<br />

im Anhang.<br />

Tab. 3-1: Übersicht über die Artenzahlen der in den Teilgebieten nachgewiesenen<br />

Brutvögel, Nahrungsgäste <strong>und</strong> Durchzügler.<br />

Teilgebiet<br />

Artenzahlen<br />

Brutvögel Nahrungsgäste <strong>und</strong> Durchzügler<br />

V1 41 13<br />

V2 43 9<br />

V3 50 6<br />

V4 33 15<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden etliche biotopspezifische Brutvogelarten nachgewiesen,<br />

wobei es sich den Biotopverhältnissen im Planungsraum entsprechend um Vertreter<br />

von Lebensgemeinschaften unterschiedlicher Landschaftstypen beziehungsweise<br />

Biotopkomplexe handelt. In der folgenden Zusammenstellung sind dabei die Arten<br />

ohne Brutnachweis oder -verdacht entsprechend mit einem Kürzel versehen (BZ =<br />

Brutzeitfeststellung, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler).<br />

• Arten der Laubwälder <strong>und</strong> Altholzbestände:<br />

Grünspecht, Schwarzspecht (BZ), <strong>Mitte</strong>lspecht, Kleinspecht, Grauschnäpper, Trauerschnäpper,<br />

Waldlaubsänger, Kleiber, Sumpfmeise, Kolkrabe, Kernbeißer.<br />

• Arten der Halboffenlandschaft <strong>und</strong> Wald-Offenland-Ökotone:<br />

Rotmilan (NG), Mäusebussard, Nachtigall, Gelbspötter, Dorngrasmücke, Neuntöter,<br />

Goldammer.


56 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Arten der Offenlandschaft:<br />

Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz, Feldlerche, Schafstelze.<br />

• Arten der Röhrichte <strong>und</strong> Saumstrukturen:<br />

Rohrweihe (NG), Feldschwirl, Sumpfrohrsänger, Rohrammer.<br />

• Arten der Fließ- <strong>und</strong> Stillgewässer:<br />

Eisvogel, Graureiher, Flussuferläufer (DZ).<br />

• Arten der Siedlungsrandbereiche:<br />

Turmfalke, Rauchschwalbe, Haussperling, Feldsperling, Bluthänfling .<br />

Die sehr gut ausgeprägte Brutvogelgemeinschaft der altholzreichen Laubwälder hat<br />

<strong>ihre</strong>n Verbreitungsschwerpunkt im Untersuchungsgebiet westlich von Harsum in den<br />

alten Bauernwäldern des Teilgebietes V3, wo als anspruchsvolle Art der <strong>Mitte</strong>lspecht<br />

hervorzuheben ist, weniger gut ausgeprägte Relikte sind in kleineren Wäldchen der<br />

Teilgebiete V1 <strong>und</strong> V2 vorhanden. Die Arten des Halboffenlandes <strong>und</strong> der Gehölzsäume<br />

sind fast auf der gesamten Länge des Stichkanales in den Kanal begleitenden<br />

Gehölzen verbreitet. Die insgesamt hohe Siedlungsdichte des Grünspechtes in den<br />

Wäldern <strong>und</strong> Gehölzsäumen ist hervorzuheben, ebenso die der Nachtigall in den Kanal<br />

begleitenden Gehölzen. Alle Gehölzbestände sind zudem als Brutplätze von im umgebenden<br />

Offenland Nahrung suchenden Greifvogelarten besonders zu würdigen.<br />

In der weithin ausgeräumten Ackerlandschaft, die an die Kanal begleitenden Gehölzsäume<br />

anschließt, dominiert eine dort typische Artengemeinschaft. Hohe Siedlungsdichten<br />

der Feldlerche sind bemerkenswert, die Bestände der übrigen Arten dagegen<br />

sind relativ gering. Sonderstrukturen wie Röhrichte <strong>und</strong> breite Säume sind relativ selten,<br />

werden aber von typischen Arten besiedelt. Hier ist die etwas außerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

brütende Rohrweihe als Nahrungsgast im Gebiet hervorzuheben.<br />

Gleiches gilt für Arten der Gewässer <strong>und</strong> Siedlungsrandbereiche, welche die in Frage<br />

kommenden Bereiche in mäßig anspruchsvoller Ausprägung besiedeln. Eine Graureiherkolonie<br />

westlich Algermissen ist dabei ebenso hervorzuheben wie das Vorkommen<br />

des Eisvogels, der die südliche Hälfte des Untersuchungsgebietes als Nahrungsraum<br />

nutzt <strong>und</strong> wohl in Teilgebiet V3 brütet.<br />

Fledermäuse<br />

Die Untersuchung der Fledermäuse erfolgte im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e,<br />

welche einen eigenständigen Bericht zur Fledermauserhebung für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim vorlegte


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 57<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

(BIODATA 2009). Das Untersuchungsgebiet mit seinen vier Teilbereichen (F1 bis F4)<br />

ist in Karte 2 dargestellt.<br />

Eine spezielle Problematik ergibt sich durch den geplanten Neubau der Brücke<br />

395/396, die der Querung des Stichkanals durch die B<strong>und</strong>esstraße 6 dient. Ein Brückenhohlträger<br />

dieser Brücke wird von einer Wochenstubengesellschaft des Großen<br />

Mausohres als Quartier genutzt. Hierzu erfolgte eine Telemetriestudie, um das Vorhandensein<br />

<strong>und</strong> die Nutzung möglicher Ausweichquartiere zu erfassen <strong>und</strong> die räumlichen<br />

Wechselbeziehungen zwischen vorhandenen Quartieren darzustellen.<br />

Die ausführliche Ergebnisdarstellung zu den Erfassungen der Artengruppe einschließlich<br />

der Telemetriestudie sind dem separaten Bericht zu entnehmen (BIODATA 2009).<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.<br />

Im Rahmen der Wintererfassungen konnte keine Winterquartiernutzung von den Kanal<br />

querenden Bauwerken durch Fledermäuse festgestellt werden. Allerdings sind Teile<br />

der Brückenbauwerke potenziell auch für eine Winterquartiernutzung geeignet.<br />

Bei der Sommererfassung wurden zwölf Fledermausarten im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen: <strong>Wasser</strong>fledermaus (Myotis daubentonii), Teichfledermaus (Myotis dasycneme),<br />

Brandtfledermaus (Myotis brandtii), Bartfledermaus (Myotis mystacinus),<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großes Mausohr (Myotis myotis), Großer<br />

Abendsegler (Nyctalus noctula), Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Breitflügelfledermaus<br />

(Eptesicus serotinus) <strong>und</strong> Langohr (Plecotus auritus / austriacus). Die<br />

Tab. A2-4 im Anhang enthält eine Übersicht der festgestellten Arten mit Gefährdung,<br />

Schutzstatus <strong>und</strong> Lebensraumnutzung.<br />

Das Artenspektrum entspricht dem, welches auch bei früheren Untersuchungen im<br />

Raum (HÜBNER 1994, FUHRMANN 1996, SELING 2000) festgestellt wurde. Mit zwölf<br />

aktuell nachgewiesenen Fledermausarten wird im Untersuchungsgebiet eine sehr hohe<br />

Artenvielfalt erreicht. Das Artenspektrum umfasst zwei Drittel aller in Niedersachsen<br />

vorkommenden Arten <strong>und</strong> 50 % der in Deutschland regelmäßig nachgewiesenen 24<br />

Arten. Von sieben Arten wurden laktierende Weibchen beziehungsweise Jungtiere<br />

gefangen, so dass von einer Reproduktion im Gebiet ausgegangen werden kann: <strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />

Brandtfledermaus, Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr,<br />

Kleinabendsegler <strong>und</strong> Zwergfledermaus. Insbesondere für diese Arten sind die<br />

festgestellten Jagdgebiete von essenzieller Bedeutung.<br />

Als ausgeprägte Flugstraße <strong>und</strong> Jagdraum hat sich der Stichkanal selbst mit seinen<br />

begleitenden Gehölzbeständen erwiesen. Dabei wird eine Flugstraße hier als Korridor


58 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

bezeichnet, in dem jeden Abend mehrere Fledermäuse verschiedener Arten sich in <strong>ihre</strong><br />

Jagdgebiete bewegen. Dies erfolgt direkt nach Ausflugbeginn <strong>und</strong> somit meistens noch<br />

in Quartiernähe.<br />

Nahezu alle vorhandenen Gehölzstrukturen entlang des Stichkanales <strong>und</strong> der angrenzenden<br />

Bereiche werden von Fledermäusen als Leitstruktur <strong>und</strong> Jagdhabitat genutzt.<br />

Insgesamt besteht ein deutlicher Gradient der Fledermausaktivität, welcher von Norden<br />

nach Süden ansteigt. Insbesondere im Teilbereich F3 hielten sich viele Tiere über<br />

längere Zeiträume auf, da die angrenzenden Waldbereiche auch attraktive Jagdhabitate<br />

darstellen. Im südlich angrenzenden Teilbereich F4 konnte ebenfalls eine sehr hohe<br />

Fledermausaktivität festgestellt werden, wobei allerdings ein hoher Anteil von Transferflügen<br />

zu verzeichnen war. Diese verdeutlichen die Bedeutung der Böschungsgehölze<br />

als Leitstruktur, welche beidseitig intensiv beflogen werden. Die freien <strong>Wasser</strong>flächen<br />

werden hauptsächlich von <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Teichfledermaus genutzt.<br />

Die Telemetriestudie zur Wochenstubengesellschaft des Großen Mausohrs erbrachte,<br />

dass von Tieren zwar auch Ausweichquartiere in größerer Entfernung vom Stichkanal<br />

genutzt werden, insgesamt aber eine enge Bindung an das Quartier in dem Hohlträger<br />

der Brücke 395/396 besteht. Als Jagdgebiete werden von der Art ebenfalls die vor allem<br />

nördlich der Brücke gelegenen Kanalrandzonen genutzt <strong>und</strong> insbesondere - wie<br />

für die Art typisch - die Waldflächen im Bereich Harsum.<br />

Eine Fotodokumentation relevanter Jagdhabitate befindet sich bei BIODATA (2009).<br />

Feldhamster<br />

Das Untersuchungsgebiet erfasst einen Raum mit Vorkommen des b<strong>und</strong>esweit vom<br />

Aussterben bedrohten (MEINIG et al. 2009) Feldhamsters (ABIA 2008, DÖRRER et al.<br />

2000). Die Datendichte zu festgestellten Vorkommen ist sehr gering <strong>und</strong> es liegen<br />

keine direkten Hinweise auf kanalnahe Bestände vor. Bei den Untersuchungen auf<br />

Probeflächen im Gebiet der Gemeinde Harsum durch DÖRRER et al. (2000) wurden<br />

außerhalb des Untersuchungsgebietes der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie Feldhamsterbaue<br />

festgestellt.<br />

Ein wesentliches Kriterium für das Vorkommen des Feldhamsters sind geeignete Bodenverhältnisse<br />

für die Anlage der Baue in der Feldflur. ABIA (2008) hat auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

bodenk<strong>und</strong>licher Informationen für das Gebiet des Landkreises Hildesheim (ähnlich<br />

DÖRRER et al. 2000 für die Gemeinde Harsum) Flächen ermittelt, die potenziell<br />

gut geeignet als Hamsterhabitate sind. Ausgeschlossen wurden dabei Wald- beziehungsweise<br />

Gehölzflächen sowie Siedlungflächen, außerdem durch diese isolierte


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 59<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

kleinere Ackerfluren. Insgesamt kommen schwach trockene bis mittel frische Lehm-<br />

<strong>und</strong> Schluffböden infrage. Wegen der ungeeigneten Habitatbedingungen sind stärker<br />

wasserbeeinflusste Bodenareale (Gleye, Pseudogleye, Auenböden) sowie flachgründige<br />

Böden wie Rendzinen keine geeigneten Bereiche für das Vorkommen des Feldhamsters<br />

(vergleiche ABIA 2008).<br />

Im Ergebnis sind weite Bereiche der Feldflur entlang des Stichkanales als potenziell<br />

gut geeignete Feldhamsterhabitate anzusehen. Auf der Westseite des Kanales reichen<br />

diese Potenzialflächen in der Ackerflur vom Baubeginn im Norden bis zur B<strong>und</strong>esstraße<br />

6 im Süden, unterbrochen von den genannten feuchten Bodenarealen (siehe<br />

auch Karte 4) insbesondere im Bereich von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben. Auf der Ostseite<br />

des Kanales liegen im Untersuchungsgebiet aufgr<strong>und</strong> der größer ausgedehnten<br />

Bereiche mit für den Feldhamster ungünstigeren Bodenbedingungen sowie des vergleichsweise<br />

höheren Anteils an Wald-, sonstigen Gehölz- sowie Siedlungsflächen in<br />

Kanalnähe etwas weniger gute Flächen, die jedoch insgesamt noch einen erheblichen<br />

Umfang einnehmen.<br />

Reptilien<br />

Im Rahmen der Reptilienerfassung wurde als einzige Art die Waldeidechse (Zootoca<br />

vivipara) nachgewiesen. Gleiches galt für die Untersuchung des Jahres 2005 im Abschnitt<br />

km 0,9 bis 2,1. Im Rahmen der Reptilienerfassung konnten 2008 insgesamt 40<br />

Beobachtungen gemacht werden, hinzu kamen etwa fünf weitere Sichtungen während<br />

anderer Kartierungen (vergleiche Tab. 3-2 <strong>und</strong> Tab. A2-7 im Anhang).<br />

Von den 40 eigenen Beobachtungen erfolgten sechs auf der Ostseite <strong>und</strong> 34 auf der<br />

Westseite des Stichkanales. Aufgr<strong>und</strong> des häufigen Fehlens von kanalnahen Treidel-<br />

oder Fahrwegen ist die Ostseite oft stärker als das gegenüberliegende Ufer beschattet.<br />

Im Tagesgang erwärmen sich die westexponierten Böschungen im Osten später als die<br />

im Westen des Kanales. Dafür endet im Westen die Besonnung früher, die Flächen<br />

können jedoch eine gewisse Wärme speichern. Bei vergleichbarer Ausstattung sind<br />

daher die Bereiche im Westen oft etwas besser geeignet. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e lagen<br />

hier auch vier der sechs Probeflächen.<br />

Mit Abstand die meisten Beobachtungen erfolgten im Bereich des breiten, flachen <strong>und</strong><br />

gut besonnten Westufers bei Ummeln (R2, 14 Beobachtungen) <strong>und</strong> am Hafen Harsum<br />

<strong>und</strong> angrenzenden Bahntrassen (R5, 19 Beobachtungen). Beide Bereiche erschienen<br />

bereits bei der Luftbildauswertung im Vorfeld als besonders günstig. Auf dem Luftbild<br />

stellten sich auch die westlichen Randbereiche des Hildesheimer Hafens als gut geeignet<br />

dar. Zum Zeitpunkt der Übersichtskartierung waren in den angrenzenden Lagerflä-


60 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

chen unlängst umfangreiche Erdbewegungen durchgeführt worden <strong>und</strong> somit trotz reichen<br />

Reliefs aktuelle Reptiliennachweise unwahrscheinlich. Auf weitere Kontrollen<br />

beziehungsweise die Einrichtung einer Probefläche wurde daher verzichtet.<br />

Die Verteilung der F<strong>und</strong>e weist darauf hin, dass der gesamte Verlauf des Stichkanales<br />

beiderseits als Ausbreitungskorridor <strong>und</strong> Restlebensraum der Waldeidechse dient.<br />

Auch in eher ungünstigen Abschnitten muss immer wieder mit einzelnen Tieren <strong>und</strong><br />

kleinen Teilbeständen gerechnet werden. Dort, wo über längere Zeiträume hinweg besonntes<br />

Ödland in größerer Ausdehnung zu finden ist, kann die Art größere Bestände<br />

aufbauen, sofern entsprechende Gründertiere vorhanden sind. Die fehlende Bestätigung<br />

von Altf<strong>und</strong>en in einzelnen Bereichen lässt sich auf die schwierige Nachweisbarkeit<br />

kleiner Eidechsenbestände <strong>und</strong> insbesondere auf eine abweichende Auswahl<br />

beziehungsweise Lage der Probeflächen zurückführen.<br />

Tab. 3-2: Nachweise der Waldeidechse innerhalb <strong>und</strong> außerhalb der untersuchten<br />

Probeflächen.<br />

Nr. Nachweise Waldeidechse<br />

R1 -<br />

R2 2 Adulti (Erwachsene), 5 Subadulti (Vorjährige) <strong>und</strong> 8 Juvenile (Diesjährige) 14<br />

R3 1 Subadulti, 3 Juvenile 4<br />

R4 -<br />

R5 1 Adulti, 2 Subadulti, 16 Juvenile 19<br />

R6 -<br />

extra Westseite: 1 Juvenile nördlich R5<br />

1 + 2<br />

Zufallsbeobachtung anderer Kartierer: 2 Juvenile nördlich R6<br />

extra Ostseite: 1 Adulti, 1 Juvenile gegenüber R2<br />

Zufallsbeobachtung anderer Kartierer: 2 Juvenile südlich R3<br />

∑<br />

2 + 2<br />

Angaben für den Nachweiserfolg der Waldeidechse bei vergleichbaren Erhebungen<br />

sind wohl nicht publiziert (siehe GLANDT 2001). Die hier erbrachten Beobachtungszahlen<br />

liegen weit über denen bei AQUA TERRA (1991) <strong>und</strong> SELING (2000a, 2000b)<br />

(siehe dazu auch die Hinweise im Anhang Kap. A2.3 unter „Altdaten“). Im landesweiten<br />

Vergleich (Erfahrungen der Erfasser aus eigenen Kartierungen) sind die Beobachtungszahlen<br />

der beiden bedeutsamsten Flächen R2 <strong>und</strong> R5 hoch. Weiter wertsteigernd<br />

sind die Beobachtungen diesjähriger Jungtiere in diesen <strong>und</strong> weiteren Bereichen.<br />

Entsprechend sollte für die Flächen R2 <strong>und</strong> R5 von einer landesweiten Bedeutung <strong>und</strong><br />

für den gesamten Kanal zumindest von einer regionalen Bedeutung für den Erhalt der<br />

Waldeidechse ausgegangen werden.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 61<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Amphibien<br />

Die Untersuchungsergebnisse decken sich mit denen aus dem Jahre 1998. Die Standorte<br />

der vier näher untersuchten Gewässer sind in Karte 2 dargestellt, die genaueren<br />

Erfassungsergebnisse in Tab. A2-12 im Anhang.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden Teichmolch, Grasfrosch, Erdkröte <strong>und</strong> Teichfrosch<br />

festgestellt. Der gefährdete Seefrosch wurde nur außerhalb der eigentlichen Untersuchungsgewässer<br />

aus den Weihern nahe der Kläranlage verhört. Die oben genannten<br />

vier Arten traten alle am Gewässerstandort A2 auf <strong>und</strong> dort auch mit den höchsten Individuenzahlen.<br />

Bei den übrigen Gewässern wurden zwischen einer <strong>und</strong> vier Arten<br />

nachgewiesen. Die geringe Artenvielfalt in den Untersuchungsgewässern ist vermutlich<br />

auf Defizite in der Lebensraumqualität (Laichgewässer, Landlebensraum, teilweise<br />

Isolation) für anspruchsvollere Arten zurückzuführen.<br />

Einzeltiere von Grasfrosch, Erdkröte <strong>und</strong> Teichfrosch wurden entlang des Kanales<br />

auch außerhalb der eigentlichen Untersuchungsbereiche festgestellt. Es ist davon auszugehen,<br />

dass der Stichkanal Hildesheim <strong>und</strong> seine angrenzenden Strukturen für Amphibien<br />

einen Wanderkorridor <strong>und</strong> eine Ausbreitungsstruktur sowie den wesentlichen<br />

Teil des Landlebensraumes darstellen. Vereinzelt ist auch die Reproduktion der genannten<br />

Arten im Stichkanal wahrscheinlich.<br />

Fische<br />

Die Auswertung vorhandener Daten zur Artengruppe der Fische (BRUNKEN et al.<br />

1995) ergab, dass insgesamt für den Stichkanal Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen<br />

wurden. Vier davon werden in den Roten Listen gefährdeter Arten für Deutschland<br />

<strong>und</strong> Niedersachsen geführt (siehe Tab. 3-3). Diese waren jedoch nur in geringen<br />

Individuenzahlen vertreten oder haben nur einen geringen Gefährdungsstatus. Karausche<br />

<strong>und</strong> Hecht gehören zu den phytophilen Arten, die für <strong>ihre</strong> Fortpflanzung auf <strong>Wasser</strong>pflanzenbestände<br />

angewiesen sind. Entsprechende Habitate sind Mangelware im<br />

Stichkanal. Vertreter anderer bedrohter Gruppen wie Kieslaicher, Kleinfische oder<br />

Wanderfischarten fehlen vollständig.


62 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-3: Nachgewiesene Vorkommen <strong>und</strong> Gefährdungsgrade von Fischarten.<br />

Rote Liste-Status: Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993), Deutschland (FREYHOF 2009, BLESS et al.<br />

1998), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet.<br />

Keine der Arten ist im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt.<br />

Art Rote Liste<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen Deutschland<br />

Aal Anguilla anguilla 3<br />

Hecht Esox lucius<br />

Brasse Abramis brama<br />

Ukelei Alburnus alburnus<br />

Güster Blicca bjoerkna<br />

Giebel Carassius auratus gibelio<br />

3<br />

Karausche Carassius carassius<br />

Karpfen Cyprinus carpio*<br />

Döbel Squalius cephalus<br />

Aland Leuciscus idus<br />

Rotauge Rutilus rutilus<br />

Rotfeder Scardinius erythrophthalmus<br />

Flussbarsch Perca fluviatilis<br />

3 2<br />

Zander Sander lucioperca 4<br />

* Bei dem im Stichkanal durch Besatz vorkommenden Karpfen handelt es sich um die Zuchtform.<br />

Während der Aal regelmäßig durch Besatz des ansässigen Angelvereins in das Gewässer<br />

eingebracht wird, wurde der Aland als so genannter „Weißfisch“ höchstens zufällig<br />

besetzt. Wahrscheinlicher ist, dass diese 1995 das erste Mal für den Stichkanal Hildesheim<br />

nachgewiesene Art (BRUNKEN et al. 1995) aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal eingewandert<br />

ist. Unklar ist, inwieweit sich mittlerweile eine eigene Population ausgebreitet <strong>und</strong><br />

etabliert hat. Angler des SFV Hildesheim berichten aber gerade in den letzten Jahren<br />

immer wieder von Alandfängen aller Altersklassen (FETT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung).<br />

Die Population des in Niedersachsen als potenziell gefährdet eingestuften Zanders<br />

wird durch Besatz gestützt. Von dem in Niedersachsen gefährdeten Hecht wurden nur<br />

einzelne Individuen nachgewiesen <strong>und</strong> die landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit gefährdete Karausche<br />

wurde nur einmal gefangen. Für diese Fischarten gibt es keine geeigneten Lebensräume<br />

im Stichkanal Hildesheim.<br />

Die räumliche Verteilung der Fische war innerhalb der Kanalstrecke sehr unterschiedlich.<br />

Nur an drei Orten wurden relativ hohe Fischdichten festgestellt: Schleusenbereich<br />

Bolzum, Verladestelle Algermissen <strong>und</strong> Hafen Hildesheim. Die Ergebnisse für die<br />

Wendestelle Harsum lagen ebenfalls etwas über den freien Kanalstrecken. Eine Ausnahme<br />

bildete ein relativ großer Zanderfang (14 Individuen) bei km 8,1 einer freien<br />

Kanalstrecke ohne Aufweitungen. An dieser Stelle bildet der Kanal einen Geländeabschnitt<br />

mit eher natürlichem Substrat.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 63<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im Vergleich zu anderen Kanälen oder ausgebauten <strong>Wasser</strong>straßen zählt der Stichkanal<br />

Hildesheim zu den artenärmeren Gewässern. Im <strong>Mitte</strong>llandkanal wurden drei weitere<br />

Arten, im ebenfalls stark ausgebauten Oder-Havel-Kanal insgesamt 20 Arten<br />

nachgewiesen. Im Gegensatz dazu konnten in der <strong>Mitte</strong>lelbe, einer ausgebauten <strong>Wasser</strong>straße<br />

mit natürlichem Ursprung, bis zu 38 Arten nachgewiesen werden.<br />

Detailliertere Angaben zur Fischfauna enthält Kap. A2.10 im Anhang.<br />

Libellen<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden aktuell 18 Libellenarten gegenüber zehn<br />

Arten im Jahr 1999 nachgewiesen. Sieben der in 2008 erfassten Arten sind auf den<br />

Roten Listen Niedersachsens oder Deutschlands (einschließlich Vorwarnlisten) verzeichnet<br />

6 . Die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) sowie die Gemeine Heidelibelle<br />

(Sympetrum vulgatum), von denen 1999 einzelne Nachweise am Bruchgraben<br />

vorlagen, konnten aktuell nicht mehr bestätigt werden.<br />

An den drei Probestellen (siehe Karte 2) wurden zwischen sechs <strong>und</strong> zehn Arten festgestellt.<br />

Bis auf die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) wurden alle übrigen<br />

vorgef<strong>und</strong>enen Arten im Untersuchungsgebiet als bodenständig eingestuft. Die Vorkommen<br />

aller Arten der einzelnen Teilbereiche mit den jeweiligen Gefährdungskategorien<br />

sind in Tab. A2-18 im Anhang aufgelistet.<br />

Es wurden mit dem Bruchgraben, den Angelteichen sowie dem Stichkanal drei völlig<br />

unterschiedliche Lebensräume untersucht. Dementsprechend treten unter den biotoptypischen<br />

Arten charakteristische Fließgewässerarten <strong>und</strong> Stillgewässerlibellen auf,<br />

deren Biotopansprüche von unterschiedlicher Spezifität sind (siehe auch Kap. A2.5 im<br />

Anhang).<br />

Im Bereich der beiden Fischteiche (L1) konnte bis auf den Gemeinen Blaupfeil<br />

(Orthetrum cancellatum) das Artenspektrum älterer Untersuchungen bestätigt <strong>und</strong> zusätzlich<br />

sechs weitere Arten nachgewiesen werden. Dieses erhöhte Artenspektrum<br />

steht vermutlich im Zusammenhang mit einer radikalen Gehölzentnahme (siehe die<br />

Hinweise in Kap. A2.5 im Anhang).<br />

Entlang des Bruchgrabens (L2) wurde das Artenspektrum bis auf die beiden oben genannten<br />

Heidelibellen ebenfalls bestätigt, zusätzlich wurden dort zwei weitere Großlibellen<br />

beobachtet. Auffällig ist, dass gegenüber den Ab<strong>und</strong>anzen von 1999 deutlich<br />

6 Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Rote Liste Niedersachsens aus dem Jahre 1983 (ALTMÜLLER 1983)<br />

datiert <strong>und</strong> nicht mehr den heutigen Kenntnisstand hinsichtlich Verbreitung <strong>und</strong> Gefährdungsgrad widerspiegelt.


64 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

höhere Anzahlen der gefährdeten Arten Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens)<br />

<strong>und</strong> Gemeiner Federlibelle (Platycnemis pennipes) festgestellt wurden.<br />

Auch entlang des Kanales wurde die Artengemeinschaft bis auf die allgemein verbreitete<br />

Gemeine Pechlibelle (Ischnura elegans) bestätigt. Unter den hier neu nachgewiesenen<br />

vier Großlibellen sind besonders die Grüne <strong>und</strong> die Gemeine Keiljungfer<br />

(Gomphus vulgatissimus) als in Niedersachsen hochgradig gefährdeten Arten hervorzuheben.<br />

Diese neuen Nachweise stehen vermutlich im Zusammenhang mit der erfolgten<br />

Ausbreitung dieser beiden Arten in den vergangenen Jahren. Bei der Gemeinen<br />

Keiljungfer ist von einer Bodenständigkeit auszugehen, da mehrere Exemplare dieser<br />

Art beobachtet wurden (THEUNERT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung) <strong>und</strong> diese Art auch am<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanal fliegt (eigene Beobachtungen) <strong>und</strong> somit in der Lage ist, Kanäle erfolgreich<br />

zu besiedeln. Bei der Grünen Keiljungfer ist die Bodenständigkeit wohl nicht<br />

gegeben, da insbesondere <strong>ihre</strong> Ansprüche an das Larvalhabitat (überströmter Sandboden)<br />

im Kanal nicht gegeben sind. Weiterhin wurde nur ein Exemplar im September<br />

beobachtet. Vermutlich handelt es sich um ein Exemplar aus der Innerste-Aue, wo die<br />

Habitatansprüche dieser Art eher erfüllt werden. Dieser F<strong>und</strong> weist aber auf die Funktion<br />

des Stichkanales als Ausbreitungsstruktur <strong>und</strong> Trittsteinbiotop hin.<br />

Tagfalter<br />

Insgesamt wurden aktuell in den sechs Untersuchungsabschnitten (siehe Karte 2) 26<br />

Arten nachgewiesen (Tab. A2-24 im Anhang), wobei die Anzahl der Arten in den einzelnen<br />

Untersuchungsabschnitten zwischen zehn (T5) <strong>und</strong> 20 Arten (T1) schwankte.<br />

Aus 1991 liegt der Hinweis eines Vorkommens des Kleinen Eisvogels (Limenitis camilla)<br />

aus dem Raum Bolzum vor. Dieser Nachweis erscheint aufgr<strong>und</strong> Verbreitung<br />

der Art <strong>und</strong> vorhandener Biotopstruktur zweifelhaft <strong>und</strong> wird nachfolgend nicht weiter<br />

behandelt.<br />

Die aktuelle Erhebung bestätigt die Bef<strong>und</strong>e aus 1999 weitgehend <strong>und</strong> erbrachte zusätzliche<br />

Nachweise. Zwei Arten konnten aktuell nicht bestätigt werden: Vom Kleinen<br />

Perlmutterfalter (Issoria lathonia), von denen es bedingt bodenständige Wanderfalter<br />

gibt, erscheinen Vorkommen entlang des Kanales möglich. Der Ulmen-Zipfelfalter<br />

(Satyrum w-album) gilt aktuell in Niedersachsen als vom Aussterben bedroht; der Einzelnachweis<br />

aus 1999 konnte nicht bestätigt werden, ein rezentes Vorkommen ist somit<br />

fraglich.<br />

In erster Linie handelt es sich um mehr oder weniger verbreitete Arten. Einzig Thecla<br />

betulae, der Nierenfleck, <strong>und</strong> Pontia daplidice, der Resedafalter, gelten nach LO-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 65<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

BENSTEIN (2004) als gefährdete Arten Niedersachsens (Gefährdungsgrad 3). Bei ersterem<br />

könnte es allerdings auch daran liegen, dass der Nierenfleck als Falter nicht besonders<br />

gut nachzuweisen ist. Deshalb wird heute empfohlen, die Zipfelfalter wie den<br />

Nierenfleck besser zur Winterzeit im Eistadium zu erfassen (HERMANN 2007). Einen<br />

möglichen Larvallebensraum zeigt die Abb. A2-6 im Anhang. Beim Resedafalter gilt<br />

es zu beachten, dass es sich um eine wandernde Art handelt, die bisweilen weitab von<br />

<strong>ihre</strong>n Larvallebensräumen auftritt. Solange keine Ei-, Larven- oder Puppennachweise<br />

erbracht werden, sollte gr<strong>und</strong>sätzlich eher von zugeflogenen, sich am Ort nicht reproduzierenden<br />

Faltern ausgegangen werden.<br />

Wenige Arten gelten als Arten der Vorwarnliste, erfüllen also noch nicht die Kriterien<br />

zur Einstufung als bestandsbedrohte Art, könnten es aber bei weiterer Lebensraumzerstörung<br />

alsbald sein. Es handelt sich um die Goldene Acht (Colias hyale), auch eine<br />

wandernde Art wie der Resedafalter, um den Blauen Eichelzipfelfalter (Neozephyrus<br />

quercus) <strong>und</strong> um den C-Falter (Nymphalis c-album).<br />

Wildbienen<br />

Insgesamt wurden in den sechs untersuchten Abschnitten (siehe Karte 2) 47 Arten<br />

nachgewiesen (Tab. A2-30 im Anhang), wobei die Anzahl der Arten in den Untersuchungsabschnitten<br />

zwischen 16 (W2) <strong>und</strong> 33 Arten (W6) schwankte.<br />

In der Roten Liste Niedersachsens (THEUNERT 2002) sind zehn Arten als mehr oder<br />

weniger gefährdet geführt, die meisten davon nur im südlichen Niedersachen (= Hügel-<br />

<strong>und</strong> Bergland), zu dem die Untersuchungsabschnitte gehören: Andrena cineraria,<br />

A. clarkella, A. praecox, A. vaga, Anthophora furcata, Bombus hypnorum, Epeoloides<br />

coecutiens, Hylaeus pectoralis, Lasioglossum semilucens <strong>und</strong> Macropis europaea.<br />

Angaben zu den Untersuchungsbereichen <strong>und</strong> Details der Erfassungsergebnisse sind<br />

im Anhang (Kap. A2.7) aufgeführt.<br />

Heuschrecken<br />

Im Rahmen der Heuschreckenerfassung wurden auf den sechs Probeflächen (siehe<br />

Karte 2), auf denen Heuschrecken erfasst wurden, aktuell zwölf Arten nachgewiesen<br />

(siehe Tab. A2-35 im Anhang). Dazu kommen noch aktuelle Nachweise einer Art<br />

außerhalb der Probestellen (Grünes Heupferd - Tettigonia viridissima) sowie Altnachweise<br />

von drei Arten (Gemeine Eichenschrecke – Meconema thalassinum, Säbeldornschrecke<br />

- Tetrix subulata <strong>und</strong> Langfühler-Dornschrecke – Tetrix tenuicornis) außer-


66 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

halb untersuchter Teilbereiche oder im Bereich von Probestellen, die in den vergangenen<br />

Jahren weiträumiger untersucht worden sind. Mit der Punktierten Zartschrecke<br />

(Leptophyes punctatissima) <strong>und</strong> der Langflügeligen Schwertschrecke (Conocephalus<br />

fuscus) wurden zwei Arten neu im Gebiet nachgewiesen. Aus dem aktuell nicht untersuchten<br />

Bereich des Bungenpfuhls sind weitere meist hygrophile Arten bekannt. Die<br />

Artenanzahlen schwankten auf den einzelnen Probeflächen zwischen fünf <strong>und</strong> sieben<br />

Arten.<br />

Von den 2008 erfassten sind die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis)<br />

<strong>und</strong> der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) in den Roten Listen gefährdeter<br />

Arten geführt. Details der Erfassung sowie die Angaben zum unterschiedlichen<br />

Gefährdungsstatus der Arten enthält Tab. A2-35 im Anhang.<br />

Die Artengemeinschaft wird geprägt von mesophilen Arten. Ausgesprochene Spezialisten,<br />

die besonders nasse oder besonders trockene Lebensräume besiedeln, wurden<br />

nicht nachgewiesen. Weiterhin wurden charakteristische Arten der Wald- <strong>und</strong> Gebüschränder<br />

festgestellt. Beim übrigen Artenspektrum handelt es sich zumeist um Arten,<br />

die weit verbreitet <strong>und</strong> relativ anspruchslos sind.<br />

Das in den vergangenen Untersuchungen festgestellte Artenspektrum konnte weitgehend<br />

bestätigt werden. Von den drei bei der aktuellen Untersuchung nicht mehr festgestellten<br />

Arten ist anzunehmen, dass die Gemeine Eichenschrecke entlang der Waldränder<br />

bei Harsum nach wie vor verbreitet ist. Von der Probestelle, in der 1999 die<br />

Säbeldornschrecke nachgewiesen wurde, ist aktuell nur der dem Kanal zugewandte<br />

Bereich untersucht worden, daher ist ein Vorkommen dieser Art im Bereich Bungenpfuhl<br />

ebenfalls anzunehmen. Von der Langfühler-Dornschrecke liegen aus 1999<br />

von verschiedenen Bereichen Nachweise vor (vergleiche GREIN 2000); eventuell ist<br />

diese Art nur übersehen worden <strong>und</strong> kommt in geeigneten Habitaten entlang des Kanales<br />

weiterhin vor.<br />

Laufkäfer<br />

In den Untersuchungen von 1999 (SELING 2000a, 2000b) wurden auf elf untersuchten<br />

Flächen insgesamt 72 Arten festgestellt (Tab. A2-40 im Anhang). Entsprechend den<br />

unterschiedlichen untersuchten Lebensräumen wurden Laufkäfer unterschiedlicher<br />

Biotopspezifität ermittelt. Hervorzuheben sind die untersuchten Waldstandorte, die<br />

eine charakteristische Laufkäfergemeinschaft aufweisen.<br />

Unter den 72 Arten befinden sich acht Arten, die auf der landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweiten<br />

Roten Liste verzeichnet sind sowie neun weitere in Niedersachsen seltene Arten, die


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 67<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

aktuell jedoch nicht auf der Roten Liste geführt werden, darunter auch Abax parallelus<br />

(Paralleler Breitläufer), für dessen Erhalt Deutschland aufgr<strong>und</strong> der Verbreitung der<br />

Art eine besondere Verantwortung hat. Details der Erfassung sowie die Angaben zum<br />

unterschiedlichen Gefährdungsstatus der Arten enthält Tab. A2-40 im Anhang<br />

Makrozoobenthos<br />

Im Stichkanal Hildesheim konnten im Herbst 2007 <strong>und</strong> Frühjahr 2008 in 55 Proben<br />

insgesamt 70 Taxa an den Probestellen (siehe Karte 2) nachgewiesen werden. Im historischen<br />

Vergleich mit früheren Untersuchungen ist die Artenzahl 2007/2008 größer<br />

<strong>und</strong> die Neozoen nehmen mit etwa 57 % eine deutlich dominantere Stellung ein. Insbesondere<br />

bei den Muscheln, den Schnecken <strong>und</strong> den Köcherfliegen sind aktuell größere<br />

Artenzahlen zu verzeichnen <strong>und</strong> weiter im Kanal verteilte Vorkommen vertreten<br />

als in 1987, wohingegen damals mehr Würmer <strong>und</strong> Libellenarten gef<strong>und</strong>en wurden.<br />

Eine detaillierte Ergebnisdarstellung erfolgt in dem separaten Bericht der B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Gewässerk<strong>und</strong>e (ANLAUF et al. 2009).<br />

Sonstige Arten<br />

Insbesondere bei den Erfassungen zu den Wildbienen <strong>und</strong> Tagfaltern wurden in den<br />

sechs untersuchten Abschnitten Zufallsf<strong>und</strong>e seltener Arten aus den Artengruppen der<br />

Bockkäfer, Scheinbockkäfer, Hautflügler <strong>und</strong> Nachtfalter registriert. Das Kap. A2.12<br />

im Anhang enthält genauere Beschreibungen <strong>und</strong> Ausführungen zu F<strong>und</strong>orten der im<br />

Folgenden aufgeführten Arten.<br />

a) Käfer<br />

• Anogcodes ustulata: Scheinbockkäfer, Wiederf<strong>und</strong> für Niedersachsen nach über<br />

60 Jahren <strong>und</strong> Erstnachweis für Ostniedersachsen, b<strong>und</strong>esweit gefährdet.<br />

• Plagionotus detritus: Bockkäferart, b<strong>und</strong>esweit stark gefährdet.<br />

b) Hautflügler<br />

• Eumenes coronatus: Lehmwespenart, Erstnachweis für Niedersachsen <strong>und</strong><br />

zugleich nördlichster F<strong>und</strong> in <strong>Mitte</strong>leuropa.<br />

• Pemphredon fabricii: Grabwespenart (erst seit wenigen Jahren sicher bestimmbar),<br />

zweiter F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen.<br />

• Trypoxylon deceptorium: Grabwespenart, zweiter F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen.


68 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

c) Nachtfalter (Spanner, Eulen)<br />

• Cerura vinula: Großer Gabelschwanz, in Niedersachsen gefährdet.<br />

• Epione repandaria: Weiden-Saumbandspanner, in Niedersachsen gefährdet.<br />

• Idaea muricata: Purpurstreifen-Zwergspanner, in Niedersachsen stark gefährdet.<br />

• Idaea ochrata: Steppenheiden-Zwergspanner, in Niedersachsen stark gefährdet.<br />

• Macrochilo cribrumalis: Sumpfgras-Zünslereule, in Niedersachsen gefährdet.<br />

• Tyria jacobaeae: Blutbär, in Niedersachsen stark gefährdet.<br />

<strong>3.</strong>2.3 Vorbelastungen<br />

Die wichtigste für die Tierartengemeinschaften beziehungsweise für <strong>ihre</strong> Lebensräume<br />

im Untersuchungsgebiet bestehende Vorbelastung ist die größtenteils naturferne<br />

Biotopausprägung der intensiv genutzten Ackerflur zu beiden Seiten des Kanales.<br />

Hinzu kommen Beunruhigungswirkungen auf Tierlebensräume, die sich aus dem Verkehr<br />

der querenden Autobahn <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße, aus der Nutzung der <strong>Wasser</strong>straße<br />

durch den Schiffsverkehr sowie Erholungsnutzung auf <strong>und</strong> entlang des Kanales ergeben.<br />

<strong>3.</strong>2.4 Funktionsbewertung<br />

Die flächenbezogene Bewertung für das Schutzgut Tiere erfolgt in der Regel auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Biotopbestände als den zentralen Habitatelementen für die Tiere (vergleiche<br />

zum Beispiel ADAM et al. 1986 <strong>und</strong> KAULE 1991). Diese flächendeckende Bewertung<br />

der weit überwiegend durch bestimmte Vegetationsausprägungen definierten<br />

Biotope findet aus Gründen der besseren inhaltlichen Zuordnung beim Schutzgut<br />

Pflanzen statt (siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>4).<br />

An dieser Stelle wird die Bewertung der Bestandsdaten in Bezug auf die Bedeutung<br />

spezieller faunistischer Habitate, Funktionsräume <strong>und</strong> -elemente sowie Funktionsbeziehungen<br />

aufgeführt, die für die gesamträumliche Beurteilung <strong>und</strong> die Bestimmung<br />

zu erwartender Konflikte aufgr<strong>und</strong> der Vorhabensauswirkungen relevant sein können.<br />

Für die Vielzahl der erfassten Tiergruppen wurden die Einzelschritte der Bewertung<br />

bezogen auf jede Artengruppe im Anhang dokumentiert. In der folgenden Übersicht<br />

(Tab. 3-4) sind die Ergebnisse der Bewertung zusammenfassend dargestellt. Die Einteilung<br />

in vier Teilbereiche beziehungsweise Habitatkomplexe folgt dabei derjenigen<br />

für die flächendeckend untersuchte Tiergruppe der Brutvögel.<br />

Karte 3 zeigt die grafische Darstellung ausgewählter, wertgebender Schutzgutaspekte.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 69<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-4: Faunistische Gesamtbewertung der Biotopkomplexe anhand der untersuchten<br />

Tierartengruppen.<br />

Die Benennung der Probestellen entspricht der in Karte 2 <strong>und</strong> den Angaben im Kap. A2.<br />

Wertstufen der jeweiligen Lebensräume: Es sind die sich aus der artengruppenspezifischen Bewertung der<br />

Lebensräume (Probestellen / Teilgebiete) ergebenden Wertstufen angegeben (siehe dazu die einzelnen Bewertungen<br />

im Anhang Kap. A2); X = Gesamtbewertung für die großräumigen Teilgebiete (Brutvögel, Fledermäuse)<br />

sowie generalisierte Bewertung ohne weitere Quantifizierung bei vorhandenen Daten (Fische, Laufkäfer).<br />

In der Spalte „Probestelle/Teilgebiet“ sind diejenigen von weniger als allgemeiner Bedeutung in Klammern<br />

gesetzt. Bei mehreren Probestellen einer Tiergruppe in einem Teilbereich ist bei unterschiedlicher Bewertung<br />

diejenige mit der höheren Wertstufe zuerst aufgeführt.<br />

Hervorhebung durch Fettschrift: Die Bewertung für die hervorgehobene Artengruppe bestimmt die<br />

Gesamtbewertung für den Teilbereich (Biotopkomplex).<br />

Biotop-<br />

komplex<br />

Probe-<br />

stelle/<br />

Teilgebiet<br />

Tiergruppe Wertstufen der jeweiligen Lebensräume<br />

(Probestellen / Teilgebiete) für die<br />

Tiergruppen<br />

V*<br />

von her-<br />

ausragen-<br />

der Bedeu-<br />

tung<br />

V<br />

von beson-<br />

derer Be-<br />

deutung<br />

Wertstufe<br />

IV<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allge-<br />

meiner Be-<br />

deutung<br />

V1 Brutvögel X<br />

F1 Fledermäuse X<br />

R2 / (R1) Reptilien 1<br />

- Amphibien<br />

Teilbereich L3 Libellen 1<br />

T1 / T2 Tagfalter 2<br />

1 W1 / W2 Wildbienen 1 1<br />

H1 Heuschrecken 1<br />

vorh. Daten Laufkäfer X<br />

vorh. Daten Fische X<br />

0,7 / 3,0 Makrozoobenthos 2<br />

SA1 / SA 2 sonstige Arten 1 1<br />

V2 Brutvögel X<br />

F2 Fledermäuse X<br />

R3 / (R4) Reptilien 1<br />

(A4) Amphibien<br />

Teilbereich L2 Libellen 1<br />

T3 Tagfalter 1<br />

2 W3 Wildbienen 1<br />

H3 / H2 / (H4) Heuschrecken 1 1<br />

vorh. Daten Laufkäfer X<br />

vorh. Daten Fische X<br />

6,9 / 4,5 Makrozoobenthos 1 1<br />

SA3 sonstige Arten 1<br />

Wertstufe für<br />

den Biotop-<br />

komplex<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Teilbereiche sind<br />

für Libellen,<br />

Wildbienen <strong>und</strong><br />

sonstige Arten<br />

von besonderer<br />

Bedeutung (V)<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung


70 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Biotop-<br />

komplex<br />

Probe-<br />

stelle/<br />

Teilgebiet<br />

Tiergruppe Wertstufen der jeweiligen Lebensräume<br />

(Probestellen / Teilgebiete) für die<br />

Tiergruppen<br />

V*<br />

von her-<br />

ausragen-<br />

der Bedeu-<br />

tung<br />

V<br />

von beson-<br />

derer Be-<br />

deutung<br />

V3 Brutvögel X<br />

Wertstufe<br />

IV<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allge-<br />

meiner Be-<br />

deutung<br />

F3 Fledermäuse X<br />

R5 Reptilien 1<br />

A2 / (A3) Amphibien 1<br />

Teilbereich L1 Libellen 1<br />

T4 Tagfalter 1<br />

3 W4 Wildbienen 1<br />

(H5) Heuschrecken<br />

vorh. Daten Laufkäfer X<br />

vorh. Daten Fische X<br />

9,4 / 11,8 / 10,0 Makrozoobenthos 2 1<br />

SA4 sonstige Arten 1<br />

V4 Brutvögel X<br />

F4 Fledermäuse X<br />

(R6) Reptilien<br />

(A1) Amphibien<br />

Teilbereich - Libellen<br />

T5 / T6 Tagfalter 2<br />

4 W5 / W6 Wildbienen 2<br />

H6 Heuschrecken 1<br />

vorh. Daten Laufkäfer X<br />

vorh. Daten Fische X<br />

13,5 / 14,4 Makrozoobenthos 2<br />

SA5 / SA6 sonstige Arten 2<br />

Wertstufe für<br />

den Biotop-<br />

komplex<br />

V*<br />

von<br />

herausragender<br />

Bedeutung<br />

V*<br />

von herausragenderBedeutung<br />

Der Stichkanal Hildesheim mit seinen begleitenden Gehölzbeständen ist insbesondere<br />

als Jagdgebiet für die Fledermäuse von besonderer <strong>und</strong> in den südlichen Teilabschnitten<br />

(F3, F4) sogar von herausragender Bedeutung. Bei den Brutvögeln ist das Teilgebiet<br />

V3 (bei Harsum) als Lebensraum mit einem Vorkommen von insgesamt 16 Brutpaaren<br />

verschiedener streng geschützter Arten hervorzuheben.<br />

Darüber hinaus gibt es einzelne Teilbereiche entlang des Kanales, die für bestimmte<br />

Tiergruppen von besonderer Bedeutung sind, so zum Beispiel die Kanalufer in der<br />

Einschnittstrecke nordöstlich von Lühnde mit <strong>ihre</strong>r gewässernaher Feuchtvegetation,<br />

die Lebensraum mehrerer zum Teil stark gefährdeter Insektenarten sind.<br />

Die besondere Habitatbedeutung der natunahen Laubwaldbestände bei Harsum unter<br />

anderem für Fledermäuse <strong>und</strong> Brutvögel wird auch durch die im Rahmen der Datenauswertung<br />

festgestellten Vorkommen seltener Laufkäferarten in den Waldflächen<br />

des Teilbereiches 3 unterstrichen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 71<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Es gilt zu berücksichtigen, dass sich die oben aufgeführte Bewertung in erster Linie<br />

auf die Funktion als Lebensraum für die genannten Tiergruppen bezieht. Von hoher<br />

Bedeutung sind der Kanal <strong>und</strong> seine begleitenden Gehölzstrukturen aber auch hinsichtlich<br />

der Funktion als Lebensraum, Ausbreitungs- <strong>und</strong> Vernetzungsstruktur insbesondere<br />

für Gehölz bewohnende Arten.<br />

Im Hinblick auf den Feldhamster ist auf das großflächige Potenzial an gut geeigneten<br />

Lebensstätten in der Feldflur im Untersuchungsgebiet hinzuweisen.<br />

<strong>3.</strong>2.5 Rechtlicher Status<br />

Zahlreiche Tierarten unterliegen besonderen rechtlichen Schutzregelungen des<br />

§ 44 BNatSchG <strong>und</strong> von EU-Richtlinien, die über den Schutz von Biotopen <strong>und</strong> Lebensräumen<br />

(siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>5) <strong>und</strong> den allgemeinen Schutz wild lebender Tierarten<br />

hinausgehen. Ein Teil der gemäß Gesetz insgesamt als besonders geschützt geführten<br />

Arten ist zusätzlich streng geschützt (§ 7 Abs. 2 BNatSchG).<br />

Alle europäischen Brutvogelarten sind besonders geschützt, ebenso alle nachgewiesenen<br />

Amphibien- <strong>und</strong> Libellenarten sowie die einheimischen Großmuschelarten. Die<br />

Angaben in der Bestandsdarstellung zu den Tiergruppen führen die weiteren besonders<br />

geschützten Arten auf.<br />

Von den erfassten Arten sind streng geschützt<br />

• alle im Gebiet nachgewiesenen Fledermausarten,<br />

• Brutvögel: Mäusebussard, Turmfalke, Kiebitz, Eisvogel, Grünspecht <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong>lspecht,<br />

zusätzlich Rotmilan, Rohrweihe, Schwarzspecht <strong>und</strong> Flussuferläufer als<br />

Brutzeitfeststellungen, Nahrungsgäste oder Durchzügler,<br />

• Libellen: Grüne Keiljungfer,<br />

• Muscheln: Abgeplattete Teichmuschel.<br />

Ebenfalls streng geschützt ist der Feldhamster.<br />

<strong>3.</strong>2.6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Im Untersuchungsgebiet erfolgten im Jahr 2008 Bestandserhebungen zu Brutvögeln,<br />

Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern, Wildbienen <strong>und</strong> Heuschrecken<br />

<strong>und</strong> zum Makrozoobenthos. In einer separaten Studie wurde außerdem die groß-


72 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

räumige Quartiernutzung des Großen Mausohres (Fledermausart mit einem bekannten<br />

Wochenstubenquartier an der Brücke der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Kanal) untersucht.<br />

Für die Tiergruppen Fische <strong>und</strong> Laufkäfer wurden vorliegende Daten ausgewertet.<br />

Zufallsf<strong>und</strong>e sonstiger Arten sowie Recherchen zum Vorkommen des Feldhamsters<br />

ergänzten die Erfassungen.<br />

Es kommt eine erhebliche Anzahl von Arten vor, die aufgr<strong>und</strong> von Bestandsrückgängen<br />

auf den so genannten Roten Listen stehen. Als streng geschützte beziehungsweise<br />

besonders geschützte Tierarten unterliegen zahlreiche Arten den besonderen rechtlichen<br />

Schutzregelungen des BNatSchG.<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass neben der Brücke 395/396 als Wochenstube des Großen<br />

Mausohres die den Kanal begleitenden Strukturen von besonderer bis herausragender<br />

Bedeutung als Lebensraum für die Fledermausfauna sind. Bei den Brutvögeln sind die<br />

waldreicheren Flächen bei Harsum als Lebensraum zahlreicher streng geschützter Arten<br />

hervorzuheben. Für weitere der untersuchten Tiergruppen sind Teilbereiche (zum<br />

Beispiel Kanalufer nordöstlich von Lühnde) Lebensräume von höherer als nur allgemeiner<br />

Bedeutung. Für den Feldhamster ist der Großteil der Ackerflächen aufgr<strong>und</strong><br />

der für das Vorkommen gut geeigneten Bodenverhältnisse gr<strong>und</strong>sätzlich ein geeigneter<br />

Lebensraum.<br />

Dem Stichkanal mit seinen überwiegend gehölzgeprägten Randsäumen kommt insgesamt<br />

nicht nur eine besondere Bedeutung als exklusiver Lebensraum in einer ansonsten<br />

ausgeräumten Agrarlandschaft zu, sondern dieser stellt auch eine Ausbreitungs-<br />

<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur von regionaler <strong>und</strong> überregionaler Bedeutung dar. Dies gilt<br />

insbesondere für Gehölz bewohnende Arten, die in der ausgeräumten Bördelandschaft<br />

kaum oder keine geeigneten Lebensräume mehr vorfinden. Diese größtenteils naturferne<br />

Biotopausprägung der intensiv genutzten Ackerfluren zu beiden Seiten des Kanales<br />

stellt insofern auch die wesentlichste Vorbelastung für das Schutzgut im Untersuchungsgebiet<br />

dar.<br />

<strong>3.</strong>3 Pflanzen<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Methodische Hinweise<br />

Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die Bearbeitung des Schutzgutes ist die flächendeckende<br />

Erfassung der Biotoptypen. Die Erfassung erfolgte in der Vegetationsperiode 2008 im<br />

Maßstab 1 : 5 000 nach dem „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“<br />

(V. DRACHENFELS 2004). Unter Verwendung standortbezogener, vegetationsk<strong>und</strong>licher<br />

<strong>und</strong> tierökologischer Kriterien wurden alle Lebensräume abgegrenzt, die sich


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 73<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sinnvoll darstellen lassen. In diesem Rahmen wurden mit Blick auf die Regelungen<br />

des <strong>Umwelt</strong>schadensgesetzes auch die Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-<br />

Richtlinie erfasst. Für die Ansprache der Lebensraumtypen fanden die aktuellen Kartierschlüssel<br />

der Fachbehörde für Naturschutz (V. DRACHENFELS 2004, 2008, vergleiche<br />

auch EUROPEAN COMMISSION 2007) Anwendung.<br />

Die Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste einschließlich der<br />

Vorwarnliste (GARVE 2004) <strong>und</strong> die im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützten<br />

Pflanzenarten (vergleiche THEUNERT 2008a) wurden in den vom Vorhaben<br />

potenziell betroffenen Bereichen im Rahmen von zwei Begehungen (Spätfrühling <strong>und</strong><br />

Hochsommer) sowie einer Schiffsbefahrung des Kanales im Juli 2008 mit F<strong>und</strong>ort <strong>und</strong><br />

Bestandsgröße erfasst. Die Bestandsgrößen wurden entsprechend den Vorgaben des<br />

Artenerfassungsprogrammes der Fachbehörde für Naturschutz (SCHACHERER 2001)<br />

gemäß der folgenden Skalierung ermittelt:<br />

• a1 = 1 Exemplare,<br />

• a2 = 2 bis 5 Exemplare,<br />

• a3 = 6 bis 25 Exemplare,<br />

• a4 = 26 bis 50 Exemplare,<br />

• a5 = 51 bis 100 Exemplare,<br />

• a6 = 101 bis 1 000 Exemplare,<br />

• a7 = 1 001 bis 10 000 Exemplare,<br />

• a8 = über 10 000 Exemplare.<br />

Die eigenen Erfassungen wurden ergänzt durch die Auswertung der F<strong>und</strong>meldungen<br />

im Rahmen des Arterfassungsprogrammes der Fachbehörde für Naturschutz <strong>und</strong> einer<br />

floristischen Erfassung am Stichkanal im Jahr 2008 (OVH & NABU 2008).<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Bestandssituation<br />

Biotoptypen<br />

Die räumliche Verbreitung der Biotoptypen kann der Karte 1 entnommen werden. Im<br />

Folgenden werden die für das Untersuchungsgebiet besonders charakteristischen Biotoptypen<br />

näher beschrieben.<br />

Wälder sind insgesamt mit relativ geringem Flächenanteil im Untersuchungsgebiet<br />

vertreten mit einem Schwerpunkt entlang des Kanalabschnittes westlich von Harsum.<br />

Hier stocken überwiegend ältere, früher als <strong>Mitte</strong>lwälder genutzte (HOFMEISTER 2005)<br />

naturnahe Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder feuchter, zum Teil auch nasser ba-


74 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

senreicher Standorte (WCR, WCN). Sie weisen meist eine artenreiche Krautschicht<br />

auf, je nach Ausprägung unter anderem mit Busch- <strong>und</strong> Gelbes Windröschen (Anemone<br />

nemerosa, Anemone ranuncoloides), Wald-Segge (Carex sylvatica), Waldmeister<br />

(Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Nesselblättrige Glockenblume<br />

(Campanula trachelium), Großes Zweiblatt (Listera ovata), Hohe Schlüsselblume<br />

(Primula elatior) <strong>und</strong> Wald-Ziest (Stachys sylvatica). In der Baumschicht<br />

sind neben Stiel-Eiche (Quercus robur) <strong>und</strong> Hainbuche (Carpinus betulus) unter anderem<br />

Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium) <strong>und</strong><br />

Winter-Linde (Tilia cordata) vertreten, auf etwas trockeneren Standorten die Rot-Buche<br />

(Fagus sylvatica) (vergleiche auch OVH & NABU 2008). Junge kanalnahe Laubwaldbestände<br />

(WJL/WCR1) in diesem Waldgebiet nordwestlich von Harsum gehen<br />

auf Aufforstungen (etwa 5 ha) Anfang der 1990er Jahre im Bereich eines ehemaligen<br />

Militärlagers zurück. Diese wurden von der <strong>Wasser</strong>straßenverwaltung als vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen (Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals<br />

in Hannover, schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung 2009; genauere Ausführungen dazu erfolgen<br />

im Rahmen der Eingriffsbilanzierung des landschaftspflegerischen Begleitplanes zum<br />

Streckenausbau des Stichkanales).<br />

Abgesehen von einem Abschnitt östlich von Klein Förste, wo Eichen-Hainbuchenwald<br />

direkt bis an den Kanal heranreicht, befinden sich vor diesen Beständen im Böschungsbereich<br />

relativ schmal ausgebildete Laubforstbestände aus einheimischen Arten<br />

(WHX) mittleren Alters, in den Ahornarten, Esche <strong>und</strong> Hybridpappeln dominieren.<br />

Dieser Biotoptyp findet sich unter anderem auch in den Böschungszonen des tiefer<br />

eingeschnittenen Kanalabschnittes nordöstlich von Lühnde, außerdem im Bereich der<br />

Bolzumer Kippe. Hier kommen neben Esche <strong>und</strong> Eiche unter anderem auch Rot-Buche<br />

<strong>und</strong> Eberesche (Sorbus aucuparia) in den gepflanzten Beständen vor.<br />

Bei den Gebüschen <strong>und</strong> sonstigen Gehölzbeständen handelt es sich neben vereinzelten<br />

Feldgehölzen (HN) hauptsächlich um häufig relativ breit ausgedehnte mittelalte<br />

Strauch-Baumhecken (HFM), die vor allem auf den Böschungen entlang des Kanales<br />

angelegt wurden <strong>und</strong> in schmalerer Ausprägung bereichsweise auch entlang kreuzender<br />

Verkehrswege zu finden sind. Strauchhecken (HFS) weist das Untersuchungsgebiet<br />

in deutlich geringerem Umfang auf, Baumreihen (HBA) nur an einigen Verkehrswegen.<br />

Nur an sehr wenigen Stellen <strong>und</strong> abseits des Kanales befinden sich ausgedehntere<br />

Weißdorn- <strong>und</strong> Schlehengebüsche (BMS) beziehungsweise ruderale Gebüsche (BRU,<br />

BRS). Weiden-Ufergebüsch (BAZ) wurde nur im westlichen Umfeld des Hildesheimer<br />

Hafens festgestellt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 75<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Gewässer im Untersuchungsgebiet sind neben dem Stichkanal (FKG) der Bruchgraben<br />

<strong>und</strong> Alpebach als mäßig ausgebaute Bäche (FXM) sowie verschiedene Gräben<br />

(FGR, FGZ), welche überwiegend in die beiden genannten Bäche entwässern. An wenigen<br />

Stellen kommen naturnahe Stillgewässer (SEZ, STZ) vor (zum Beispiel westlich<br />

von Algermissen), eher naturferne Fischteiche sowie sonstige naturferne Stillgewässer<br />

(SXF, SXZ) <strong>und</strong> als Verlandungsbereiche nährstoffreicher Stillgewässer mit Röhricht<br />

(VER) zu charakterisierende Biotope westlich des Hildesheimer Hafens.<br />

Röhricht- <strong>und</strong> Sumpfbiotope kommen abseits des Kanales nur an zwei Stellen in<br />

Form eines nährstoffreichen Großseggenriedes (NSG) <strong>und</strong> eines Schilf-Landröhrichtes<br />

(NRS) im Untersuchungsgebiet vor. Am Stichkanal befinden sich in einigen Abschnitten<br />

Uferbereiche mit Röhrichtausbildungen. Diese sind aufgr<strong>und</strong> der sehr<br />

schmalen Ausprägung in der Karte 1 maßstabsbedingt nicht dargestellt.<br />

Grünland ist selten <strong>und</strong> nur in kleinparzelliger Ausdehnung im Gebiet zu finden. Es<br />

handelt sich um artenarme Ausprägungen von Intensiv- <strong>und</strong> mesophilem Grünland<br />

(GIT, GIF, GIE, GMZ).<br />

Dominierender Biotoptyp ist der Tonacker (AT), der die Bördenlandschaft auch außerhalb<br />

des Untersuchungsgebietes prägt. Ergänzt werden diese Ackerflächen durch<br />

wenige Gartenbau- beziehungsweise Baumschulbereiche (EGG, EBB, EBW).<br />

Ruderalfluren sind verbreitet im Untersuchungsgebiet vorhanden, überwiegend in<br />

Form von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM, UHF) <strong>und</strong> Ruderalfluren<br />

frischer bis feuchter Standorte (URF). Am Stichkanal sind die Staudenfluren fast überall<br />

außerhalb der Gehölzflächen an den Böschungen sowie entlang von Betriebswegen<br />

ausgebildet. Es handelt sich meist um artenreiche Ausprägungen, in den feuchtebeeinflussten<br />

Zonen am Kanal mit Arten wie Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum),<br />

<strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum), Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria),<br />

Gilb- <strong>und</strong> Blutweiderich (Lysimachia vulgaris, Lythrum salicaria) <strong>und</strong> Echter<br />

Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) (OVH & NABU 2008). Abseits des Kanales<br />

finden sich abgesehen von linear ausgeprägten Beständen an Weg- <strong>und</strong> Straßenrändern<br />

auch etwas großflächigere Ruderalfluren, die teilweise lichten Gehölzbewuchs aufweisen<br />

oder mit anderen Biotoptypen vergesellschaftet sind (UHM/UHF v, UHF/BMS),<br />

zum Beispiel im Umfeld des Hildesheimer Hafens.<br />

Es sind nur wenige Siedlungsbiotope innerhalb des Untersuchungsgebietes vorhanden.<br />

Nennenswerte Ausdehnung nehmen im Süden die Hafen- <strong>und</strong> Kläranlagenbereiche<br />

(OGI, OSK) im Gebiet des Hildesheimer Hafens ein sowie südwestlich von Algermissen<br />

die gewerblichen Flächen der Firma Weiterer östlich des Stichkanales<br />

(OGG, OGI).


76 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Straßen mit Brückenbauwerken wie die Autobahn 7 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße 6 im Süden sowie<br />

weitere kleinere Verkehrswege sind wie auch die sonstigen Nutzungs- <strong>und</strong> Biotopstrukturen<br />

der Karte 1 zu entnehmen.<br />

Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden an insgesamt 216 F<strong>und</strong>orten 21 Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzensippen<br />

der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> neun Sippen der Vorwarnliste<br />

(GARVE 2004) festgestellt. Zwölf Sippen sind gesetzlich besonders geschützt (siehe<br />

Tab. 3-5). Die Tab. A3-1 im Anhang enthält eine Zusammenstellung der in Karte 1<br />

dargestellten F<strong>und</strong>orte mit den zugehörigen Artangaben.<br />

Die in den Eichen-Hainbuchenwäldern häufige Hohe Schlüsselblume (Primula elatior)<br />

(besonders geschützt) sowie die aus Pflanzungen entlang des Kanales hervorgegangenen<br />

zahlreichen Bestände der Wild-Birne (Pyrus pyraster) wurden wegen der weiten<br />

Verbreitung nicht in Karte 1 dargestellt.<br />

Mehr als die Hälfte der F<strong>und</strong>orte betrifft allein die beiden Laichkrautarten Spiegelndes<br />

Laichkraut <strong>und</strong> Durchwachsenes Laichkraut (Potamogeton lucens <strong>und</strong> Potamogeton<br />

perfoliatus), die im Stichkanal auch in größeren Beständen vorgef<strong>und</strong>en wurden. Ein<br />

Schwerpunkt der Vorkommen liegt im Abschnitt zwischen Algermissen <strong>und</strong> Harsum.<br />

In einem Feuchtbiotop westlich von Algermissen kurz vor dem Durchlass des Alpebachs<br />

unter dem Stichkanal befindet sich der einzige F<strong>und</strong>ort des besonders geschützten<br />

<strong>und</strong> in der naturräumlichen Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland stark gefährdeten Zungen-Hahnenfuß<br />

(Ranunculus lingua). Das Vorkommen an diesem <strong>Mitte</strong> der 1980er<br />

Jahre angelegten Biotop beruht allerdings vermutlich auf einer Anpflanzung (OVH &<br />

NABU 2008). Der ebenfalls in der Region stark gefährdete Sumpffarn (Thelypteris<br />

palustris) wurde mit einem größeren Bestand an einem Wuchsort nordöstlich von<br />

Lühnde am Kanal festgestellt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 77<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene gefährdete <strong>und</strong> geschützte<br />

Pflanzenarten sowie Arten der Vorwarnliste.<br />

Rote Liste (RL): Nds. H = Niedersachsen, Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland (GARVE 2004), D = Deutschland<br />

(KORNECK et al. 1996), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Sippen der Vorwarnliste.<br />

Schutz im Sinne von § 7 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Art<br />

RL Nds. H RL D Schutz<br />

Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche Akelei 3 §<br />

Betonica officinalis – Heil-Ziest 3<br />

Campanula latifolia – Breitblättrige Glockenblume 3 §<br />

Carex elongata – Walzen-Segge 3<br />

Carex vulpina – Fuchs-Segge 3 3<br />

Centaurium pulchellum – Kleines Tausendgüldenkraut 3 §<br />

Cynoglossum officinale – Echte H<strong>und</strong>szunge 3<br />

Cynosurus cristatus – Wiesen-Kammgras V<br />

Dianthus armeria – Raue Nelke 3 §<br />

Epipactis helleborine – Breitblättrige Ständelwurz §<br />

Geranium pratense – Wiesen-Storchschnabel V<br />

Geum rivale – Bach-Nelkenwurz 3<br />

Inula salicina – Weidenblättriger Alant 3<br />

Iris pseudocorus – Sumpf-Schwertlilie §<br />

Lathyrus tuberosus – Knollen-Platterbse V<br />

Listera ovata – Großes Zweiblatt §<br />

Myosotis laxa – Rasen-Vergissmeinnicht 3<br />

Nuphar lutea – Gelbe Teichrose V §<br />

Nymphaea alba – Weiße Seerose V §<br />

Paris quadrifolia – Einbeere V<br />

Potamogeton lucens – Glänzendes Laichkraut 3<br />

Potamogeton perfoliatus – Durchwachsenes Laichkraut 3<br />

Primula elatior – Hohe Schlüsselblume §<br />

Primula veris – Echte Schlüsselblume V §<br />

Pulicaria dysenterica – Großes Flohkraut 3<br />

Pyrus pyraster – Wild-Birne 1 3<br />

Ranunculus lingua – Zungen-Hahnenfuß 2 2 3 §<br />

Rosa tomentosa – Filz-Rose 3<br />

Sagittaria sagittifolia – Gewöhnliches Pfeilkraut 3<br />

Sanguisorba officinalis – Großer Wiesenknopf 3<br />

Sonchus palustris – Sumpf-Gänsedistel V<br />

Thelypteris palustris – Sumpffarn 2 3<br />

Ulmus laevis – Flatter-Ulme 3<br />

Verbena officinalis – Echtes Eisenkraut V<br />

Anmerkungen: 1: auf Anpflanzung zurückzuführen; 2: vermutlich auf Anpflanzung zurückzuführen.


78 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Vorbelastungen<br />

Für das Schutzgut Pflanzen ist die Vorbelastungssituation aktuell im Wesentlichen<br />

bestimmt durch<br />

• intensive Formen der Flächenbewirtschaftung auf den ackerbaulich genutzten Flächen<br />

mit der Folge einer Verarmung an Randstrukturen sowie der Artenbestände<br />

<strong>und</strong> Pflanzengemeinschaften,<br />

• Entwässerungsmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Feuchtstandorten.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Funktionsbewertung<br />

Die Funktionsbewertung umfasst die Bewertung der flächendeckend erfassten Biotoptypen<br />

<strong>und</strong> die Bewertung der Bedeutung der Wuchsorte der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />

der Roten Liste.<br />

Biotopbewertung<br />

Die Bewertung bezieht sich vorrangig auf die Bedeutung der Biotopflächen <strong>und</strong> -<br />

strukturen als Lebensräume für Pflanzengemeinschaften beziehungsweise das Schutzgut<br />

Pflanzen. Sie umfasst auch faunistische Wertaspekte insofern, als der Natürlichkeitsgrad<br />

der Biotope auch die gr<strong>und</strong>sätzliche Lebensraumbedeutung für Tiere mitbestimmt.<br />

Die speziellen häufig biotopübergreifenden räumlichen Funktionsaspekte hinsichtlich<br />

der Habitatbedeutungen für verschiedene Tierartengruppen sind beim<br />

Schutzgut Tiere dargestellt <strong>und</strong> bewertet (Kap. <strong>3.</strong>2.4).<br />

Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an BIERHALS et al. (2004). Typbezogene Kriterien<br />

für die Bewertung sind Naturnähe, Gefährdung, Seltenheit <strong>und</strong> Bedeutung als Lebensraum<br />

für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere. Die flächenbezogene Bewertung bezieht zusätzlich<br />

die konkreten Ausprägungen der Biotoptypen <strong>und</strong> der einzelnen Biotope im Untersuchungsgebiet<br />

sowie die Lage der Flächen ein.<br />

Die Karte 3 zeigt die grafische Darstellung der in Tab. 3-6 aufgeführten Bewertung.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 79<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-6: Flächenbezogene Biotopbewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />

Wertstufe<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Flächen / Strukturen<br />

• älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher Standorte<br />

(WCR 3, WCR 2-4)<br />

• älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald nasser, basenreicher Standorte<br />

(WCN 3)<br />

• nährstoffreiches Großseggenried (NSG)<br />

• bodensaurer Buchenwald des Berg- <strong>und</strong> Hügellandes (WLB 3) - in schmaler,<br />

relativ kleinflächiger Ausprägung entlang der Dammböschung des Kanals<br />

• größerflächiger Laubwald-Jungbestand mit Prägung des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes<br />

feuchter, basenreicher Standorte (WJL/WCR 1) (Kompensationsflächen<br />

bei Harsum)<br />

• mittelalte Laubforstbestände aus heimischen Arten (WXH 2, 1-2) - in der Regel<br />

entlang des Kanals<br />

• mittelalte <strong>und</strong> kleinere ältere naturnahe Feldgehölze (HN 2, 3)<br />

• mittelalte Strauch-Baumhecken (HFM)<br />

• mesophiles Haselgebüsch (BMH)<br />

• großflächige, verbuschte Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren in Durchdringung mit mesophilen<br />

Gebüschen (UHFv/BMS, UHMv/BMS)<br />

• sonstige naturnahe nährstoffreiche Kleingewässer sowie sonstige naturnahe<br />

Tümpel (SEZ, STZ)<br />

• Verlandungsbereiche nährstoffreicher Stillgewässer mit Röhricht (VER)<br />

• Schilf-Landröhricht (NRS), in kleinflächiger, schmaler Ausprägung<br />

• sonstige Laubwald-Jungbestände (WJL [1]) sowie junge Laubforste aus einheimischen<br />

Arten (WXH 1)<br />

• mittelalte Bestände von Hybridpappelforst sowie Robinienforst in Durchdringung<br />

mit Laubforst aus einheimischen Arten (WXP 3/WXH 2, WXR/WXH 2)<br />

• Fichtenforst (WZF) auf altem Waldstandort 7<br />

• kleinflächige Bestände aus Ahorn-Pionierwald (WPE 80) in Siedlungsrandlage<br />

• kleine, junge naturnahe Feldgehölze (HN 1)<br />

• sehr kleinflächiges feuchtes Weidengebüsch nährstoffreicher Standorte (BFR)<br />

• sonstiges Weiden-Ufergebüsch (BAZ) - kleinflächig nordwestlich des Hafenbeckens<br />

am Rand des Hildesheimer Kläranlagengeländes<br />

• lichte, heckenartige Gehölzbestände in Durchdringung mit Ruderalfluren in<br />

schmaler Ausprägung (HFM l / UHM, /URT, HFB l/URT, HFS l/UHM, /URF,<br />

/URT, UHM/HFS l)<br />

• Strauchhecken (HFS)<br />

• mesophiles Weißdorn- oder Schlehengebüsch (BMS), auch in lichter <strong>und</strong> gemischter<br />

Ausprägung (BMS l, HPG/BMS)<br />

• Ruderal- <strong>und</strong> sonstiges Sukzessionsgebüsch (BRU, BRS)<br />

• Baumreihen (mittelalte <strong>und</strong> jüngere Bestände) im Bereich linienförmiger Gras<strong>und</strong><br />

Staudenfluren (HBA 1, 2/UHM) - in der Regel an Straßen, Wegen<br />

• sonstiger gehölzreicher Friedhof (PFR)<br />

• sonstiges mesophiles Grünland, artenärmer (GMZ)<br />

• artenarmes Extensivgrünland (GIE [b])<br />

• halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM, UHF) sowie Ruderalfluren (URF,<br />

URT)<br />

• mäßig ausgebaute Abschnitte von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben (FXM,<br />

FXM/VER)<br />

• zwei eher naturferne, aber relativ extensiv genutzte Fischteiche (SXF) bei<br />

Harsum mit faunistischer Bedeutung (siehe auch Kap. <strong>3.</strong>2.4)<br />

7 zu den alten Waldstandorten siehe auch Kap. <strong>3.</strong>4.3


80 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wertstufe<br />

II<br />

von allgemeiner<br />

bis geringer<br />

Bedeutung<br />

I<br />

von geringer<br />

Bedeutung<br />

Flächen / Strukturen<br />

• Hybridpappelforst (WXP 2-3) in der Bruchgrabenniederung<br />

• ältere, lineare Baumbestände aus Rosskastanien oder Hybrid-Pappeln (HBE<br />

3 [Ka, Ph], HBE [Ka]/URF)<br />

• Hausgarten mit Großbäumen (PHG)<br />

• Feldhecke aus standortfremden Gehölzen (HFX)<br />

• neu angelegte Feldhecken (HFN)<br />

• standortgerechte Gehölzpflanzung (HPG)<br />

• Intensivgrünland trockenerer Standorte (GIT) <strong>und</strong> sonstiges feuchtes Intensivgrünland<br />

(GIF)<br />

• basenreicher Lehm-, Tonacker (AT)<br />

• Wege mit Ruderalvegetation (OVW/UHM, UHM/OVF)<br />

• Ruderalflächen in Durchdringung mit Offenbodenbereichen (URF l,<br />

URT l/DOZ) - westlich des Hildesheimer Hafens<br />

• ruderalisierte Flächen der ehemaligen Kalibahn (OVE/UHM)<br />

• nährstoffreiche <strong>und</strong> sonstige Gräben (FGR, FGZ)<br />

• Gewässerbereich des Stichkanals (FKG)<br />

• sonstige naturferne Stillgewässer (SXZ)<br />

• Grünlandeinsaat (GA)<br />

• Zierhecken (BZH)<br />

• Gartenbauflächen <strong>und</strong> Baumkulturen (EGG, EBB, EBW)<br />

• Obst- <strong>und</strong> Gemüsegarten (PHO)<br />

• Grabeland (PKG)<br />

• Scherrasen (GRA, GRR)<br />

• Sportplatz sowie sonstige Sport-, Spiel- <strong>und</strong> Freizeitanlage (PSP, PSZ)<br />

• befestigte Wege, auch mit Trittrasen-Vegetation (OVW, OVW/TFK,<br />

OVW/TFW, /GRT)<br />

• sonstige Straßen-, Wege-, Hof- <strong>und</strong> Lagerplatzflächen <strong>und</strong> bauliche Anlagen<br />

• industrielle, gewerbliche Flächen, Kläranlagenflächen, Baustellen<br />

Die älteren Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldbestände bei Harsum stellen im Untersuchungsgebiet<br />

die wertvollsten Biotopbestände (Wertstufe V) dar. Der Wertstufe IV<br />

zugeordnet ist ein Großteil der sonstigen Gehölzbiotope, denen in der ansonsten weitgehend<br />

ausgeräumten Ackerlandschaft eine überdurchschnittliche Bedeutung zukommt.<br />

Ebenfalls von mehr als allgemeiner Bedeutung sind die wenigen naturnahen<br />

Gewässer-, Röhricht <strong>und</strong> ähnlichen Feuchtbiotope im Untersuchungsgebiet.<br />

Bewertung der Wuchsorte der Pflanzensippen der Roten Liste<br />

Entsprechend den methodischen Hinweisen bei NMELF (2002) erfolgt die Bewertung<br />

der aktuell nachgewiesenen gefährdeten Pflanzenarten anhand <strong>ihre</strong>r Einstufung in der<br />

niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Bestandsgröße des Vorkommens.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 81<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Tab. 3-7 zeigt das Ergebnis der Bewertung der Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten,<br />

die im Rahmen der Bestandserfassungen nachgewiesen wurden.<br />

Tab. 3-7: Ergebnis der Bewertung der Wuchsorte gefährdeter Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen.<br />

Hinweis: Die Bewertung umfasst die in Tab. A3-1 im Anhang aufgelisteten F<strong>und</strong>orte der Sippen mit <strong>ihre</strong>n dort<br />

dort aufgeführten Häufigkeiten.<br />

Häufigkeitskategorien: 1 = 1 Exemplar (Ex.), 2 = 2 – 5 Ex., 3 = 6 – 25 Ex., 4 = 26 – 50 Ex., 5 = 51 – 100 Ex. , 6<br />

= 101 – 1.000 Ex. , 7 = 1.001 – 10.000 Ex., 8 = über 10.000 Ex.<br />

Wertstufe<br />

V<br />

von besonderer Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

Wuchsorte<br />

(Sippen mit Häufigkeiten sowie Lage siehe Kap. A3-1 <strong>und</strong> Karte 1)<br />

• [kommt im Gebiet nicht vor]<br />

• Wuchsort Nr. 19: Thelypteris palustris - TP 6<br />

(stark gefährdete Sippe)<br />

• Wuchsorte gefährdeter Sippen (siehe Tab. 3-5) mit den Häufigkeitskategorien<br />

1 bis 6:<br />

alle Wuchsorte außer dem unter Stufe IV dargestellten Wuchsort<br />

<strong>und</strong> den im Folgenden aufgeführten F<strong>und</strong>orten mit ausschließlich<br />

ungefährdeten Sippen): Wuchsorte 1 bis 6, 8 bis 14, 16 bis 18,<br />

21, 23, 26 bis 28, 40, 80, 88, 109, 110, 114, 117, 140, 145, 150,<br />

163, 164, 169, 170, 178, 180, 191, 192, 207, 209, 210, 212, 213,<br />

216, 217<br />

Dem Wuchsort vom in der Region stark gefährdeten Sumpffarn (Thelypteris palustris)<br />

kommt eine besondere bis allgemeine Bedeutung zu (Wertstufe IV). Die übrigen Vorkommen<br />

gefährdeter Arten beziehungsweise Sippen sind von allgemeiner Bedeutung<br />

(Wertstufe III).<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Rechtlicher Status<br />

Im Rahmen der Biotoptypenkartierung wurden die folgenden nach § 30 BNatSchG<br />

gesetzlich geschützten Biotope festgestellt 8 (vergleiche Karten 1 <strong>und</strong> 3):<br />

• Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald nasser, basenreicher Standorte (Biotoptyp<br />

WCN),<br />

• naturnahe Kleingewässer (Biotoptypen SEZ, STZ),<br />

• Röhrichte; Sümpfe sowie Verlandungsbereiche von Stillgewässern (Biotoptypen<br />

NSG, VER),<br />

8 Voraussetzung für den Schutz sind die Mindestanforderungen an Größe, Lage <strong>und</strong> Ausprägung entsprechend<br />

V. DRACHENFELS (2004).


82 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• sonstiges Weiden-Ufergebüsch (BAZ).<br />

Weitere nach § 30 BNatSchG oder § 24 NAGBNatSchG gesetzlich geschützte Biotope<br />

wurden nicht gef<strong>und</strong>en.<br />

Für die besonders geschützten Biotope gilt, dass alle Handlungen, die zu einer Zerstörung<br />

oder sonst erheblichen Beeinträchtigung führen können, verboten sind. Ausnahmen<br />

von diesem Verbot können von der Naturschutzbehörde nur unter bestimmten<br />

Voraussetzungen zugelassen werden.<br />

Im Untersuchungsgebiet treten drei Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie<br />

auf. Die Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder nasser <strong>und</strong> feuchter Standorte (Biotoptypen<br />

WCN <strong>und</strong> WCR in Karte 1) entsprechen dem Lebensraumtyp 9160 (Subatlantischer<br />

oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald), der<br />

bodensaure Buchenwald des Berg- <strong>und</strong> Hügellandes dem Lebensraumtyp 9110 (Hainsimsen-Buchenwald<br />

[Luzulo-Fagetum]), das mesophile Grünland (GMZ) zumindest<br />

teilweise dem Lebensraumtyp 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen [Alopecurus pratensis,<br />

Sanguisorba officinalis]). Alle Bestände liegen außerhalb von FFH-Gebieten.<br />

Sie unterliegen unabhängig davon den Regelungen des <strong>Umwelt</strong>schadensgesetzes.<br />

Bei den in Tab. 3-7 entsprechend gekennzeichneten Pflanzensippen handelt es sich um<br />

besonders geschützte Arten im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchG. Nach § 44 Abs. 1 <strong>und</strong><br />

2 BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Arten zu schädigen. Streng geschützte<br />

Pflanzensippen wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt <strong>und</strong> sind<br />

hier auch nicht zu erwarten (vergleiche GARVE 2007, MÜLLER 2001).<br />

In den Landschaftsschutzgebieten „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />

„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ ist es gemäß Verordnung<br />

verboten, die Natur zu schädigen. Unter anderem ist die Beseitigung von<br />

Bäumen, Hecken <strong>und</strong> Gebüschen beziehungsweise die Umwandlung von Wald nur<br />

nach Erlaubnis durch die Naturschutzbehörden möglich.<br />

Für die Flächen im Gebiet der Stadt Hildesheim gelten die Bestimmungen der Satzung<br />

zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Hildesheim.<br />

Danach sind außerhalb des Waldes stehende Laubbäume mit einigen Ausnahmen sowie<br />

Schwarz-Kiefern <strong>und</strong> Lärchen mit je nach Art zum Teil unterschiedlichen Mindest-Stammumfängen<br />

unter die Schutzbestimmungen der Satzung gestellt (STADT<br />

HILDESHEIM 2003).<br />

Die Waldbestände unterliegen den gr<strong>und</strong>sätzlichen Schutzbestimmungen des niedersächsischen<br />

Waldgesetzes (NWaldLG). Die Abgrenzung der in Karte 1 gekennzeich-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 83<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

neten Waldflächen im Sinne von § 2 NWaldLG erfolgte nach Rücksprache mit den<br />

unteren Waldbehörden des Landkreises Hildesheim <strong>und</strong> der Region Hannover.<br />

Die bei Harsum Anfang der 1990er Jahre im Auftrag der <strong>Wasser</strong>straßenverwaltung<br />

<strong>und</strong> in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Hildesheim<br />

durchführten vorgezogenen Aufforstungen (siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 <strong>und</strong> Karte 1) sind bisher<br />

nicht für Eingriffe in Anspruch genommen worden (Herr PATZER, Neubauamt für den<br />

Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung Januar 2010). Sie stehen somit<br />

aktuell für Eingriff-Ausgleich-Bilanzierungen im Rahmen laufender oder bevorstehender<br />

Planfeststellungsverfahren zur Verfügung.<br />

<strong>3.</strong><strong>3.</strong>6 Zusammenfassende Darstellung<br />

Der Zentralbereich des Untersuchungsgebietes weist neben dem künstlichen Kanalgewässer<br />

über weite Strecken kanalbegleitende mittelalte Gehölzbiotope unterschiedlicher<br />

Ausprägungen auf, in geringerem Umfang auch Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren. Insbesondere<br />

bei Harsum reichen naturnahe Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder bis an<br />

den Kanal. Abgesehen von den ausgebauten Fließgewässern Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben<br />

liegen nur wenige weitere Gewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope im Untersuchungsgebiet.<br />

Es handelt sich um kleinere Stillgewässer unterschiedlicher Ausprägung sowie wenige<br />

Sumpf- <strong>und</strong> Röhrichtbiotope zum Beispiel am Rand des Hildesheimer Kläranlagengeländes.<br />

Ansonsten wird das Untersuchungsgebiet von artenarmen Ackerbiotopen dominiert.<br />

Insofern stellt diese intensive landwirtschaftliche Nutzung den wesentlichen<br />

Vorbelastungsfaktor für das Schutzgut dar. Siedlungsbiotope sind nur in geringem<br />

Umfang vertreten.<br />

Die für das Schutzgut wertvollsten Biotopbereiche sind die naturnahen Laubmischwälder<br />

bei Harsum. Die Hecken, Gebüsche <strong>und</strong> sonstigen mittelalten Gehölzbestände<br />

aus überwiegend heimischen Arten sowie die genannten Stillgewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope<br />

sind ebenfalls von überdurchschnittlicher Bedeutung in der ansonsten stark ausgeräumten<br />

Agrarlandschaft. Die nassesten Ausbildungen der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchenwaldbestände<br />

sowie die naturnahen Feuchtbiotope <strong>und</strong> Stillgewässer stellen naturschutzrechtlich<br />

besonders geschützte Biotope dar.<br />

An zahlreichen Stellen im <strong>und</strong> am Kanal wurden gefährdete Pflanzenarten gef<strong>und</strong>en,<br />

im Stichkanal häufig Laichkrautarten in größeren Beständen <strong>und</strong> mit dem Sumpffarn<br />

auch eine in der Region stark gefährdete Art. Einige zum Teil auch nicht gefährdete<br />

Arten unterliegen zudem nach dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen.


84 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

In den Landschaftsschutzgebieten „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />

„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ gelten zudem<br />

rechtliche Schutzbestimmungen für zahlreiche Biotopestände.<br />

<strong>3.</strong>4 Boden<br />

<strong>3.</strong>4.1 Methodische Hinweise<br />

Die Bestandsaufnahmen zum Schutzgut Boden beruhen im Wesentlichen auf den Angaben<br />

zur Bodenk<strong>und</strong>lichen Übersichtskarte 1 : 50 000 (NLFB 1997), den Informationen<br />

auf dem Kartenserver des NIBIS (2009), ergänzt durch die Ableitung <strong>und</strong> Überprüfung<br />

von Schutzgutausprägungen anhand der Biotoptypenerfassung <strong>und</strong> der Auswertung<br />

vorhandener Informationen über frühere Flächennutzungen.<br />

<strong>3.</strong>4.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen<br />

Als Bodenarten kommen im Untersuchungsgebiet größtenteils schluffige, teils auch<br />

sandige Tone vor, auf denen sich meist stauwasserbeeinflusste Pseudogley-Schwarzerden<br />

entwickelt haben, nördlich von Lühnde kleinflächig auch reine Pseudogleye. Im<br />

südlichen Gebietsabschnitt bis zur B<strong>und</strong>esstraße 6 sind Parabraunerden stärker vertreten.<br />

In den tiefer gelegenen Bereichen von Bruchgraben <strong>und</strong> Alpebach treten auch gr<strong>und</strong>wasserbeeinflusste<br />

Gleye auf. Die entsprechenden Flächen sind jedoch meist entwässert<br />

<strong>und</strong> ackerbaulich genutzt. Südlich der B<strong>und</strong>esstraße 6 kommen im Umfeld des<br />

Hildesheimer Hafens <strong>und</strong> der Kläranlage Gley-Auenböden der Innersteaue hinzu.<br />

Für den äußersten Nordostrand des Untersuchungsgebietes weist die Bodenkarte einen<br />

auf Geschiebelehm entstandenen Pelosol-Pseudogley aus.<br />

Vorhandene Flächenversiegelungen <strong>und</strong> -überbauungen stellen die stärksten Vorbelastungen<br />

für das Schutzgut dar. Hinzu kommen vorhandene Altablagerungen (Kartenserver<br />

des NIBIS 2009c, siehe Karte 4). Starke Bodenüberprägungen liegen außerdem<br />

dort vor, wo die natürliche Geländeoberfläche <strong>und</strong> damit auch die gewachsenen Böden<br />

durch Aufschüttungen <strong>und</strong> Abgrabungen überformt worden sind. Dies gilt im direkten<br />

Vorhabensbereich in erster Linie für die Kanal-Einschnitts- <strong>und</strong> Dammböschungen,<br />

die in der Uferzone zudem in der Regel ein Deckwerk aus Steinschüttungen aufweisen,<br />

ansonsten auch für sonstige Aufschüttungen <strong>und</strong> Abgrabungen beispielsweise im<br />

Bereich der Kippen des Aushubmaterials vom Kanalbau, der Straßen, Wege <strong>und</strong>


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 85<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bahntrassen. Allerdings haben auf den Kanalböschungen nach dem Bau sek<strong>und</strong>äre<br />

Bodenbildungsprozesse stattgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> angesichts des meist älteren Gehölzbewuchses<br />

unterliegen die unbefestigten Flächen nur relativ geringen nutzungsbedingten<br />

Einflüssen.<br />

Im Bereich der intensiv bewirtschafteten Ackerflächen liegen nutzungsbedingte Veränderungen<br />

des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Nährstoffhaushaltes sowie der Oberbodenstrukturen der<br />

Böden vor. Schadstoffeinträge über Pestizide, Dünger sowie Immissionen des Kraftfahrzeug-Verkehrs<br />

in den Randstreifen der stark befahrenen Autobahn 7 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esstraße<br />

6 sind weitere Vorbelastungsfaktoren, außerdem die möglichen Folgen eines<br />

Harnstoffunfalls bei der Firma Weiterer bei SKH-km 6,75 im Jahr 1994 (siehe dazu<br />

ausführlicher Kap. <strong>3.</strong>5.2).<br />

Natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

Die Böden des Untersuchungsgebiets weisen weit überwiegend sehr hohe Boden- beziehungsweise<br />

Ackerzahlen gemäß den Angaben zur Bodenschätzung (Kartenserver<br />

des NIBIS 2009b) auf. Diese liegen häufig um <strong>und</strong> über 80, zum Teil auch über 90.<br />

Werte zwischen 60 <strong>und</strong> 70 wie etwa nordöstlich von Lühnde sind eher selten <strong>und</strong> die<br />

Ackerzahlen von 40 bis 50, welche kleinflächig am äußersten Nordrand des Untersuchungsgebietes<br />

im Bereich der Bolzumer Kippe auftreten, stellen die absolute Ausnahme<br />

dar.<br />

<strong>3.</strong>4.3 Funktionsbewertung<br />

Leitziele des vorsorgeorientierten Bodenschutzes sind die Sicherung der natürlichen<br />

Funktionen des Bodens als Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Lebensraum für alle Lebewesen, als<br />

regulierendes Element im Naturhaushalt, als prägendes Element des Landschaftsgefüges<br />

<strong>und</strong> seiner Funktion als Archiv der Natur- <strong>und</strong> Kulturgeschichte (vergleiche § 2<br />

BBodSchG).<br />

Die natürlichen Funktionen <strong>und</strong> die Archivfunktion stehen im Vordergr<strong>und</strong> der Bewertung<br />

im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit der Böden. Diese beinhaltet im Sinne<br />

einer zusammenfassenden <strong>und</strong> planungspraktisch relevanten Flächenbewertung (siehe<br />

GUNREBEN & BOESS 2008) die zentralen Aspekte „Lebensraumfunktion des Bodens<br />

für Pflanzen“ sowie die „Archivfunktion“. Die wesentlichen Bewertungskriterien für<br />

die genannten Funktionen sind gemäß GUNREBEN & BOESS (2008):


86 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Lebensraumfunktion für Pflanzen:<br />

- besondere Standorteigenschaften (Extremstandorte),<br />

- natürliche Bodenfruchtbarkeit,<br />

- im Einzelfall zusätzlich: Naturnähe (fehlende/sehr geringe anthropogene Überprägung),<br />

• Archivfunktion:<br />

- naturgeschichtliche Bedeutung,<br />

- kulturgeschichtliche Bedeutung,<br />

- Seltenheit.<br />

Aus den vorliegenden Unterlagen zum Schutzgut ergeben sich keine Hinweise auf<br />

natur- oder kulturgeschichtlich besonders bedeutsame Böden im Untersuchungsgebiet.<br />

Nach GUNREBEN & BOESS (2008) können Böden aus der Klasse der Pelosole bei typischer<br />

Ausprägung <strong>und</strong> naturnahen Vegetationsverhältnissen als seltene Böden eingestuft<br />

werden. Der gemäß NLFB (1997) östlich des Zweigkanales auf Höhe Bolzum<br />

vorkommende Typ Pelosol-Pseudogley befindet sich jedoch im Bereich intensiv überformter<br />

Flächen (Kanalkippe Bolzum sowie anschließende Böschungen von Kanal <strong>und</strong><br />

alter Bahnstrecke), so dass hier nicht von den genannten Voraussetzungen einer solchen<br />

Einstufung auszugehen ist.<br />

Im Hinblick auf die Lebensraumfunktion für Pflanzen ist auf die großflächige<br />

Verbreitung von Böden mit hoher bis äußerst hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit 9 im<br />

gesamten Untersuchungsgebiet hinzuweisen. Diese Böden mit Schätzungszahlen von<br />

mehr als 60 sind gemäß GUNREBEN & BOESS (2008) besonders schutzwürdig <strong>und</strong> insofern<br />

von besonderer Bedeutung für das Schutzgut. Wegen der nahezu flächendeckenden<br />

Verbreitung wird auf eine Darstellung in Karte 4 verzichtet.<br />

Nur wenig anthropogen überprägte naturnahe Böden liegen in einem Großteil der kanalbegleitenden<br />

Waldflächen bei Harsum vor. Der Flächenabgrenzung dieser alten<br />

Waldstandorte (siehe Karte 4) liegt die Darstellung der bereits Anfang des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts<br />

ausgewiesenen Laubwaldflächen auf dem Kartenserver des NIBIS (2009a)<br />

zugr<strong>und</strong>e. In die Karte 4 wurden davon die auch aktuell noch bewaldeten Flächen außerhalb<br />

der Kanalböschungen übernommen, sofern sie nicht offensichtlich zwischendurch<br />

anderweitig genutzt worden sind (zum Beispiel die Anfang der 1990er Jahre<br />

aufgeforsteten Flächen eines ehemaligen Militärlagers am Kanal nordwestlich von<br />

Harsum). Die alten Waldbodenstandorte sind ebenfalls besonders schutzwürdig beziehungsweise<br />

von besonderer Bedeutung für das Schutzgut.<br />

9 Böden mit Acker- oder Grünlandzahlen ab 41 werden bei (GUNREBEN 2002) einer mittleren, von mehr als 60<br />

einer hohen, von mehr als 75 einer sehr hohen natürlichen Ertragsfähigkeit zugeordnet.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 87<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Möglicherweise zusätzlich besonders schutzwürdige Extremstandorte mit besonderen<br />

Standorteigenschaften im Sinne von GUNREBEN & BOESS (2008) 10 kommen im Untersuchungsgebiet<br />

nicht vor. Die gr<strong>und</strong>wasserbeeinflussten Gley-Bodenstandorte außerhalb<br />

von ohnehin besonders schutzwürdigen Waldbereichen (siehe oben) sind aufgr<strong>und</strong><br />

der landwirtschaftlichen Entwässerungsmaßnahmen so verändert, dass sie sogar<br />

großenteils unter Ackernutzung stehen.<br />

Die Tab 3-8 enthält eine zusammenfassende Schutzgutbewertung für das Untersuchungsgebiet.<br />

Tab. 3-8: Bewertung der Böden.<br />

Bewertungsstufe<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von geringer<br />

Bedeutung<br />

Bereiche / Flächen<br />

im Untersuchungsgebiet<br />

− historisch alte Waldstandorte im Bereich<br />

Harsum, die auch aktuell bewaldet sind<br />

− -landwirtschaftlich genutzte Flächen mit<br />

hoher natürlicher Ertragsfähigkeit (Schätzungszahlen<br />

von mehr als 60) - trifft bis<br />

auf sehr kleine Bereiche (siehe Text) flächendeckend<br />

zu<br />

− offene Böden, die nicht den anderen Bewertungsstufen<br />

zugeordnet sind<br />

− überbaute, versiegelte, befestigte <strong>und</strong><br />

ähnlich stark veränderte Bodenbereiche,<br />

− Standorte mit Altablagerungen<br />

<strong>3.</strong>4.4 Rechtlicher Status<br />

Erläuterungen<br />

besonders schutzwürdige Böden:<br />

sehr geringen anthropogene<br />

Überprägung, Böden mit<br />

hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

Böden ohne besonders schutzwürdige<br />

Ausprägungen, unterschiedlich<br />

intensiv genutzte bzw.<br />

überprägte Standorte. Die natürlichen<br />

Bodenfunktionen sind<br />

gegeben<br />

natürliche Bodenfunktionen sind<br />

weitestgehend verloren gegangen<br />

oder extrem stark beeinträchtigt<br />

Ein Bodenplanungsgebiet ist im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.<br />

<strong>3.</strong>4.5 Zusammenfassende Darstellung<br />

Das Untersuchungsgebiet ist weit überwiegend geprägt durch schluffig-tonige Lössböden.<br />

Bereichsweise unterliegen sie Stauwassereinfluss, in den tiefer gelegenen Geländezonen<br />

(zum Beispiel am Bruchgraben) kommen Gr<strong>und</strong>wassereinflüsse hinzu.<br />

10 Zum Beispiel extrem nasse Böden der bodenk<strong>und</strong>lichen Feuchtestufen 9 <strong>und</strong> 10.


88 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Am Stichkanal liegen durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen veränderte Bodenstandorte<br />

vor, die allerdings - anders als die intensiv genutzten Ackerböden der Feldflur<br />

- nur geringen Nutzungseinflüssen ausgesetzt sind <strong>und</strong> meist unter Gehölzbestand<br />

liegen. Abgesehen von den künstlichen Überformungen stellen die vorhandenen Überbauungen<br />

<strong>und</strong> Versiegelungen von Böden die stärksten Vorbelastungen für das<br />

Schutzgut dar. Hinzu kommen Schadstoffeinflüsse im Bereich von Altablagerungen,<br />

Verkehrsimmssionen (Randzonen von Autobahn 7 <strong>und</strong> B<strong>und</strong>essstraße 6) <strong>und</strong> landwirtschaftlicher<br />

Bewirtschaftung.<br />

Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung für das Schutzgut sind seit langer<br />

Zeit nur sehr wenig überformte Böden der so genannten historisch alten Waldstandorte<br />

im Bereich der Harsumer Wälder. Die mit wenigen Ausnahmen fast durchweg hohe<br />

bis sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Lössböden<br />

macht auch diese zu Bodenbereichen mit besonderer Bedeutung.<br />

<strong>3.</strong>5 <strong>Wasser</strong><br />

<strong>3.</strong>5.1 Methodische Hinweise<br />

Die Bestandsaufnahmen zum Schutzgut <strong>Wasser</strong> umfasst die Auswertungen vorhandener<br />

relevanter Daten zu den Fließgewässern, Überschwemmungsbereichen <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassergegebenheiten (vor allem NLWK 2000, NLWKN 2008, BFG 1996b,<br />

MONTENEGRO 2008).<br />

<strong>3.</strong>5.2 Bestandssituation <strong>und</strong> Vorbelastungen<br />

Oberflächengewässer - Stichkanal<br />

Der Stichkanal Hildesheim stellt ein künstliches Gewässer dar (siehe auch NLWKN<br />

2008). Er ist im Untersuchungsgebiet hauptsächlich im Bereich der Vorfluter Alpe <strong>und</strong><br />

Bruchgraben sowie im Talbereich der Innerste mit einer Dichtung versehen. Die<br />

Dichtung besteht aus einer 0,3 bis 0,6 m starken Tondichtung mit aufliegender Schutzschicht<br />

von 0,3 bis 0,4 m Stärke (unverklammerte <strong>Wasser</strong>bausteine). Der Hafen Hildesheim<br />

ist gedichtet, weist jedoch nur eine <strong>Wasser</strong>tiefe von 3,50 m auf (4,0 m im Bereich<br />

Kanal-km 14,401 bis 14,623). Die Kanalufer sind mit <strong>Wasser</strong>bausteinen befestigt<br />

(WSA BRAUNSCHWEIG o.J.).<br />

Die Sedimente der Kanalsohle bestehen überwiegend aus tonigen Schluffen. Ihre Belastung<br />

mit organischen Schadstoffen liegt in einem für Binnenwasserstraßen typi-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 89<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

schen Bereich. Es liegen außerdem Belastungen mit Schwermetallen vor, die insbesondere<br />

bei Blei <strong>und</strong> Zink stellenweise höhere Werte erreichen (BFG 1996b).<br />

Hinsichtlich der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit ist der Kanal gemäß BFG (1996b) als mäßig<br />

belastet zu bezeichnen (entsprechend Gewässergüteklasse II), hinsichtlich des<br />

Trophiegrades als eutroph mit Übergängen zu mesotrophen Zuständen <strong>und</strong> hinsichtlich<br />

des Sauerstoffhaushaltes als gering bis kritisch belastet.<br />

Sonstige Oberflächengewässer<br />

Im Untersuchungsgebiet unterqueren der Alpebach <strong>und</strong> der Bruchgraben den Stichkanal,<br />

ohne dass ein <strong>Wasser</strong>autausch zwischen Kanal <strong>und</strong> den beiden Fließgewässern<br />

besteht. Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben sind in den das Untersuchungsgebiet betreffenden<br />

Abschnitten jeweils mit der Gewässerstrukturgüte 5 (stark verändert) <strong>und</strong> der Gewässergüteklasse<br />

II-III (kritisch belastet) klassifiziert (NLWK 2000). Nach der Klassifizierung<br />

der Gewässer im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie sind beide als erheblich veränderte<br />

<strong>Wasser</strong>körper eingestuft (siehe NLWKN 2008).<br />

Am Rand der Feldflur beziehungsweise entlang der Kanalböschungen <strong>und</strong> diese begleitenden<br />

Wege verlaufen streckenweise Gräben. Von Nähr- <strong>und</strong> Schadstoffbelastungen<br />

durch Einträge von angrenzenden intensiv bewirtschafteten Flächen ist auszugehen.<br />

Weitere Oberflächengewässer im Untersuchungsgebiet sind mehrere kleine Tümpel<br />

sowie Fischteiche bei Harsum <strong>und</strong> Algermissen, die abseits der Kanaltrasse liegen<br />

(siehe Karte 1). Ehemalige Klärteiche am Rand der Hildesheimer Kläranlage sind inzwischen<br />

verlandet.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Der Stichkanal durchquert im seinem Verlauf Gebiete mit wechselnden hydrogeologischen<br />

Verhältnissen. Der Untergr<strong>und</strong> weist zum einen Ton- <strong>und</strong> Mergelschichten von<br />

Jura <strong>und</strong> Kreide auf, die als Gr<strong>und</strong>wasserstauer wirken. Gr<strong>und</strong>wasserleiter stellen die<br />

pleistozänen Sande <strong>und</strong> Kiese dar, welche vor allem in den Bereichen von Algermissen<br />

<strong>und</strong> Harsum auftreten. Etwa ab Kanal-km 4 werden die genannten Untergr<strong>und</strong>schichten<br />

in der Regel von Löss beziehungsweise Lösslehm unterschiedlicher Mächtigkeit<br />

überlagert (BFG 1996b).<br />

Aussagen über die großräumige Fließrichtung des Gr<strong>und</strong>wassers lassen sich nicht tref-


90 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

fen. Das Gr<strong>und</strong>wassergefälle wird im Wesentlichen vom topografischen Verlauf geprägt<br />

<strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>wassergleichen weisen letztlich die Vorflutwirkung der Bäche<br />

nach. Die Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate liegt bei etwa 130 mm pro Jahr (MONTENEGRO<br />

2008).<br />

Die aus den Gr<strong>und</strong>wasser-Messstellen im Untersuchungsgebiet entnommenen Proben<br />

zeigen generell ein hartes bis sehr hartes <strong>Wasser</strong> mit sehr hohen Eisen- <strong>und</strong> Mangangehalten<br />

<strong>und</strong> vielfältigen Anzeichen starker anthropogener Belastung. Bei einem<br />

Harnstoffunfall im Dezember 1994 bei der Firma Weiterer (SKH-km 6,75) gelangte<br />

Flüssigdünger in den Boden sowie in den Kanal. Hierbei sind 400 t einer 28-prozentigen<br />

Harnstofflösung aus einem Flüssigdüngertank ausgelaufen. Im Kanal breitete sich<br />

seinerzeit der Harnstoff bis nach Bolzum aus <strong>und</strong> führte damals zu einem massiven<br />

Fischsterben (siehe auch Kap. A2.10 im Anhang). Im direkten Bereich der Einleitung<br />

wurde der Boden ausgetauscht. Im unmittelbaren Bereich dieser Kontamination strömt<br />

das Gr<strong>und</strong>wasser nach Norden <strong>und</strong> exfiltriert in den in etwa 800 m Entfernung verlaufenden<br />

Alpebach. Es ist derzeit nicht bekannt, ob die in den Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />

gelangten Schadstoffe sich nach über zehn Jahren noch dort befinden oder ob sie bereits<br />

abgebaut wurden (MONTENEGRO 2008).<br />

Die Gr<strong>und</strong>wasserentnahme durch das <strong>Wasser</strong>werk Algermissen zur Trinkwassergewinnung<br />

wurde Anfang der 1990er Jahre eingestellt.<br />

Wechselbeziehungen zwischen Kanalwasser <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Da vorhabensbedingt Veränderungen der Wechselbeziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong><br />

umgebendem Gr<strong>und</strong>- beziehungsweise Schichtenwässern auftreten können, werden<br />

diese in Tab. 3-9 übersichtsartig zusammengefasst. Die Darstellung beruht auf den<br />

gutachterlichen Aussagen zu den geohydrologischen Verhältnissen im Vorhabensgebiet<br />

(MONTENEGRO 2008, BFG 1996b). Detaillierte Ausführungen sind diesen Gutachten<br />

zu entnehmen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 91<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-9: Hydraulische Wechselbeziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser.<br />

Abschnitte des Kanales Kurzbeschreibung der hydraulischen Gegebenheiten <strong>und</strong><br />

(SKH-km)<br />

Wechselbeziehungen Kanal - Gr<strong>und</strong>wasser<br />

bis km 2,4 kleinräumig eng begrenzte, nicht eindeutig interpretierbare Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

km 2,4 - 4,1 geringe Wahrscheinlichkeit einer hydraulischen Verbindung zwischen<br />

dem im Einschnitt in den Tonstein verlaufenden Kanal <strong>und</strong> tieferen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserleitern, Messstellenergebnisse aber nicht eindeutig, geringer<br />

<strong>Wasser</strong>austausch möglich<br />

Dichtungsstrecke zwischen km 3,784 <strong>und</strong> 3,980<br />

km 4,1 - 4,6 Kanalwasserstand etwas über dem Niveau des Gr<strong>und</strong>wasserstandes,<br />

geringmächtiger Gr<strong>und</strong>wasserleiter<br />

km 4,6 - 5,7 Beginn Dammstrecke mit Dichtung des Kanales,<br />

oberflächennahes Gr<strong>und</strong>wasser mit Gefälle in Richtung Alpebach<br />

km 5,7 - 6,15 Dammstrecke mit Dichtung des Kanales, Kanalbett über Auelehm der<br />

Talsenke des Alpebachs<br />

km 6,15 - 6,9 Damm <strong>und</strong> Kanaltrasse im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wassergeringleiters, Kanaldichtung,<br />

Gr<strong>und</strong>wasserspiegel im Bereich Firma Weiterer (km 6,75) etwa 3 m über<br />

Kanalwasserspiegel<br />

km 6,9 - 9,3 überwiegend mächtiger Gr<strong>und</strong>wasserleiter ausgebildet, das Gr<strong>und</strong>wasser<br />

unterströmt die Kanaldammtrasse in Ost-West-Richtung, Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />

unterhalb des Kanalwasserstandes,<br />

Dichtungsstrecke ab km 7,45<br />

km 9,3 - 10,3 Kanaltrasse im Bereich von Gr<strong>und</strong>wasserstauern, Wechselwirkungen<br />

zwischen Kanal <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser sehr unwahrscheinlich,<br />

Dichtungsstrecke bis km 9,70<br />

km 10,3 - 10,6 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserleiters, mittlerer Gr<strong>und</strong>wasserstand<br />

auf Höhe des Kanalwasserstandes<br />

km 10,6 - 11,1 Gr<strong>und</strong>wasserniveau zum Teil leicht über Kanalwasserstand, leichte Vorflutwirkung<br />

des Kanals<br />

km 11,1 - 11,5 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserleiters, Gr<strong>und</strong>wasserniveau über<br />

Kanalwasserstand, Vorflutwirkung des Kanals<br />

km 11,5 - 12,5 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserstauers, Gr<strong>und</strong>wasserstände über<br />

Kanalwasserstand, Vorflutwirkung des Kanals<br />

km 12,5 - 13,3 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserleiters, Gr<strong>und</strong>wasserniveau über<br />

Kanalwasserstand, Vorflutwirkung des Kanals<br />

km 13,3 - 14,0 Kanal im Bereich eines Gr<strong>und</strong>wasserstauers, Gr<strong>und</strong>wasser auf Niveau<br />

des Kanalwasserstandes,<br />

Dichtungsstrecke ab km 13,856<br />

km 14,0 - 15,1 Kanal im Bereich gr<strong>und</strong>wasserleitender Schichten (Innerste, Hafenaufschüttungen),<br />

Gr<strong>und</strong>wasser im Einflussbereich der Vorflut der Innerste,<br />

Kanalwasserstand über dem Niveau des Gr<strong>und</strong>wassers,<br />

Kanal <strong>und</strong> Hafen gedichtet


92 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong>5.3 Funktionsbewertung<br />

Oberflächengewässer 11<br />

In Anlehnung an den bei BFG (1996a) ausführlicher dargestellten Bewertungsrahmen<br />

für Oberflächengewässer anhand der hydrologischen Gegebenheiten 12 ist der Stichkanal<br />

nur von geringer Bedeutung. Im Hinblick auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit ist der Kanal<br />

entsprechend BFG (1996a, 1996b) von allgemeiner Bedeutung.<br />

Die im Untersuchungsgebiet gelegenen Abschnitte von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben<br />

sind aufgr<strong>und</strong> der mäßigen bis starken Veränderung (Ausbauzustand) <strong>und</strong> der kritischen<br />

Belastung (<strong>Wasser</strong>beschaffenheit) insgesamt von allgemeiner Bedeutung im<br />

Hinblick auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>. Die künstlich angelegten Gräben sind von geringer<br />

Schutzgutbedeutung.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Im Hinblick auf mögliche Vorhabenswirkungen <strong>und</strong> bewertungsrelevante Funktionsapekte<br />

sind gemäß MONTENEGRO (2008) folgende Gesichtspunkte ausschlaggebend:<br />

• Nach Menge <strong>und</strong> Beschaffenheit ist das Gr<strong>und</strong>wasser im Untersuchungsgebiet für<br />

die Gr<strong>und</strong>wassernutzung nach Schließung des <strong>Wasser</strong>werkes Algermissen ohne<br />

besondere Bedeutung.<br />

• Die Gr<strong>und</strong>wasserbeschaffenheit im Untersuchungsgebiet ist kein ausschlaggebender<br />

Faktor bei der Bewertung der geplanten Maßnahmen, zumal auch bei Einsickern<br />

von Kanalwasser keine signifikanten Veränderungen zu erwarten sind, sofern<br />

kein durch Schadensfälle verunreinigtes Kanalwasser in das Gr<strong>und</strong>wasser gelangen<br />

kann.<br />

Die größte Bedeutung kommt dem Gr<strong>und</strong>wasser als Einflussgröße für den biotischen<br />

Lebensraumcharakter <strong>und</strong> damit vor allem hinsichtlich der Wechselwirkungen mit anderen<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzgütern zu.<br />

Für die stark wechselnden Beziehungen zwischen Kanal <strong>und</strong> umgebenden Gr<strong>und</strong>wasserkörpern<br />

(siehe Tab. 3-9) lassen sich in diesem Sinne folgende gr<strong>und</strong>sätzliche Aus-<br />

11<br />

Die Bewertung der Stillgewässer erfolgt bei den <strong>Schutzgüter</strong>n Pflanzen (Biotope) <strong>und</strong> Tiere im Hinblick auf<br />

die Lebensraumfunktion.<br />

12<br />

Bei BFG (1996a) aufgeführte Bewertungskriterien hinsichtlich dieser Aspekte sind die anthropogene<br />

Beeinflussung der Fließ- beziehungsweise Durchflussverhältnisse, die Natürlichkeit der Geschiebe- <strong>und</strong><br />

Schwebstoffverhältnisse sowie des Gewässerbettes <strong>und</strong> des Überschwemmungsgebietes.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 93<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

sagen treffen, welche auf eine Empfindlichkeit gegenüber Zustandsveränderungen<br />

zielen:<br />

• In Kanalabschnitten mit einer bestehenden Vorflutwirkung des Kanales gegenüber<br />

dem Gr<strong>und</strong>- oder Schichtenwasser besteht eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit<br />

gegenüber Veränderungen, insbesondere Zunahme dieses Entwässerungseffektes.<br />

• In gedichteten Kanalabschnitten besteht eine besondere Empfindlichkeit gegenüber<br />

baubedingten Veränderungen, das heißt dem Entstehen neuer geohydraulischer<br />

Verbindungswege zwischen Kanal <strong>und</strong> Umgebung. Dieser mögliche Effekt ist auf<br />

die nur relativ kurzzeitige Bauphase (vorübergehende Aufnahme der Dichtung) beschränkt,<br />

da die Abschnitte auch zukünftig wieder als Dichtungsstrecken ausgebildet<br />

sein werden.<br />

• Wo das Kanalbett in einem Gr<strong>und</strong>wasserdurchströmungbereich gelegen ist, besteht<br />

eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber Beeinflussung dieser Durchströmung<br />

durch Maßnahmen mit Sperrwirkung (vor allem Einbringen von Sp<strong>und</strong>wänden).<br />

<strong>3.</strong>5.4 Rechtlicher Status<br />

Im Bereich der Querung von Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben befinden sich Teile des vorläufig<br />

zu sichernden Überschwemmungsgebietes „Bruchgraben mit Nebengewässern“<br />

(siehe Karte 4, NMU 2008). In gesetzlichen Überschwemmungsgebieten sind Maßnahmen<br />

verboten, durch welche die Hochwasserrückhaltung beeinträchtigt wird, insbesondere<br />

die Errichtung von Bauwerken.<br />

Gewässer, die als künstliche (Stichkanal) <strong>und</strong> erheblich veränderte oberirdische <strong>Wasser</strong>körper<br />

(Alpebach, Bruchgraben) eingestuft sind, sind gemäß § 27 Abs. 2 WHG beziehungsweise<br />

§ 36 NWG so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung<br />

<strong>ihre</strong>s ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands vermieden <strong>und</strong> ein gutes<br />

ökologisches Potenzial <strong>und</strong> ein guter chemischer Zustand erhalten oder bis 2015<br />

erreicht wird.<br />

Das Gr<strong>und</strong>wasser ist gemäß § 47 WHG beziehungsweise § 87 NWG so zu bewirtschaften,<br />

dass eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen <strong>und</strong> chemischen<br />

Zustandes vermieden wird, alle signifikanten <strong>und</strong> anhaltenden Trends ansteigender<br />

Schadstoffkonzentrationen aufgr<strong>und</strong> der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt<br />

werden, ein Gleichgewicht zwischen Gr<strong>und</strong>wasserentnahme <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasserneubildung<br />

gewährleistet wird <strong>und</strong> ein guter mengenmäßiger <strong>und</strong> chemischer Zustand<br />

erhalten oder bis 2015 erreicht wird.


94 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>Wasser</strong>schutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht ausgewiesen.<br />

<strong>3.</strong>5.5 Zusammenfassende Darstellung<br />

Der Stichkanal ist ein künstliches, fast durchgehend mit Steinschüttungen befestigtes,<br />

in Teilabschnitten (Senken der querenden Fließgewässer, Innerstetal/Hildesheimer<br />

Hafen) gedichtetes Oberflächengewässer <strong>und</strong> als solches von geringer Bedeutung für<br />

das Schutzgut. Die Gewässergütesituation stellt sich als mäßig belastet dar. Die Belastung<br />

der Kanalsedimente liegt in einem für Binnenwasserstraßen typischen Bereich<br />

mit punktuell höheren Schwermetallbelastungen. Die den Kanal ohne <strong>Wasser</strong>austausch<br />

querenden Fließgewässer (Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben) sind durch Ausbau stark<br />

verändert, hinsichtlich der Gewässergüte kritisch belastet <strong>und</strong> insgesamt von allgemeiner<br />

Bedeutung für das Schutzgut.<br />

Stark wechselnde Untergr<strong>und</strong>verhältnisse bedingen auch sehr wechselnde Gr<strong>und</strong>wasser-<br />

beziehungsweise geohydrologische Verhältnisse im Verlauf der Kanaltrasse. Im<br />

Untergr<strong>und</strong> anstehende Ton- <strong>und</strong> Kreideschichten wirken als Gr<strong>und</strong>wasserstauer.<br />

Sande <strong>und</strong> Kiese (insbesondere im Raum Algermissen) stellen Gr<strong>und</strong>wasserleiter dar,<br />

die Löss- <strong>und</strong> Geschiebemergel Gr<strong>und</strong>wassergeringleiter. Austauschbeziehungen zwischen<br />

Kanal <strong>und</strong> umgebenden Gr<strong>und</strong>wasserschichten bestehen im Wesentlichen dort,<br />

wo der Kanal nicht gedichtet ist <strong>und</strong> wo wegen der höher gelegenen Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

(etwa ab Kanal-km 11) eine Infiltration in den Kanal stattfindet (Vorflutwirkung<br />

des Kanales). Dies sind zugleich die Bereiche mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber<br />

Veränderungen im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser als Faktor im natürlichen<br />

Lebensraumgefüge.<br />

Die frühere Trinkwassergewinnung des <strong>Wasser</strong>werkes Algermissen wurde Anfang der<br />

1990er Jahre eingestellt.<br />

Für Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser gelten die gr<strong>und</strong>sätzlichen rechtlichen Verschlechterungsverbote<br />

<strong>und</strong> das Gebot, mittel- bis längerfristig Verbesserungen der<br />

Gewässerzustände im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie zu erzielen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 95<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong>6 Klima<br />

<strong>3.</strong>6.1 Methodische Hinweise<br />

Es wurden vorhandene Unterlagen hinsichtlich untersuchungsrelevanter Angaben zu<br />

Schutzgutausprägungen ausgewertet (LANDKREIS HILDESHEIM 1993, BFG 1996b,<br />

GEMEINDE HARSUM 2006).<br />

<strong>3.</strong>6.2 Bestandssituation, Vorbelastungen <strong>und</strong> Funktionsbewertung<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt großklimatisch betrachtet im Übergangsbereich vom<br />

ozeanisch geprägten zum kontinentalen Klima. Darauf weisen eine vergleichsweise<br />

hohe Durchschnittstemperatur, größere Temperaturschwankungen <strong>und</strong> geringere Niederschläge<br />

(im Jahresmittel um 600 mm) hin. Die Winde wehen zu 60 % aus dem<br />

Westsektor mit einem Maximum aus Südwesten. In den freien Ackerfluren treten relativ<br />

hohe Windgeschwindigkeiten auf.<br />

Mögliche klimatische Ausgleichsfunktionen (zum Beispiel Entlastung von thermisch<br />

belasteten Siedlungsgebieten durch auf offenen Freiflächen produzierte Kaltluft) sind<br />

im vorliegenden Fall nicht relevant, da im Untersuchungsgebiet keine zu entlastenden<br />

Wirkräume vorliegen.<br />

Im Hinblick auf das Vorhaben relevant ist die Tatsache, dass die den Stichkanal begleitenden<br />

Gehölzbestände zusammen mit den Waldflächen <strong>und</strong> höher aufragende<br />

Dämmen eine die Windgeschwindigkeit reduzierende Wirkung entfalten. Damit<br />

entstehen im Lee windberuhigte <strong>und</strong> in Verbindung mit dem <strong>Wasser</strong> des Kanals kleinräumig<br />

feuchtere Geländeklimate.<br />

<strong>3.</strong>6.3 Rechtlicher Status<br />

Das Schutzgut Klima betreffend bestehen keine rechtsverbindlichen Schutzgebiete<br />

oder Schutzausweisungen.


96 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong>7 Landschaft<br />

<strong>3.</strong>7.1 Methodische Hinweise<br />

Das Schutzgut Landschaft wird durch das Landschaftsbild abgebildet, das die äußere,<br />

sinnlich wahrnehmbare Erscheinung der Landschaft ist <strong>und</strong> die natürliche Attraktivität<br />

einer Landschaft beschreibt. Das Landschaftsbild ergibt sich ganz wesentlich aus dem<br />

Zusammenwirken flächiger, linienhafter <strong>und</strong> punktueller Landschaftsbildelemente<br />

(vergleiche GAREIS-GRAHMANN 1993).<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Bearbeitung des Schutzgutes sind die Daten der Biotoptypenkartierung,<br />

einer ergänzenden Erfassung landschaftsbildspezifischer Elemente <strong>und</strong> Störungen<br />

<strong>und</strong> die Auswertung vorhandener Unterlagen.<br />

<strong>3.</strong>7.2 Bestandssituation<br />

Landschaftsbildelemente<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich innerhalb einer weitgehend ausgeräumten <strong>und</strong><br />

strukturarmen Agrarlandschaft. Bei den flächigen Landschaftsbildelementen dominieren<br />

in hohem Maße Äcker. Wälder treten anteilsmäßig deutlich dahinter zurück,<br />

bestimmen aber in Teilbereichen wie zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste das Landschaftsbild.<br />

Grünländer treten nur sehr vereinzelt auf <strong>und</strong> werden überwiegend intensiv<br />

bewirtschaftet. Weitaus verbreiteter sind ruderale <strong>und</strong> halbruderale Säume <strong>und</strong><br />

Brachen. Diese befinden sich teils innerhalb der Feldflur, teils als langgestreckte<br />

Säume an den Ufern des Stichkanales. Der südliche Teil des Gebietes liegt im Stadtgebiet<br />

Hildesheim <strong>und</strong> wird durch Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen geprägt.<br />

Die wesentlichen linienhaften, den Raum gliedernden Elemente sind neben dem Stichkanal<br />

selbst die parallel dazu verlaufenden Dämme <strong>und</strong> vor allem die uferbegleitenden<br />

Gehölzstrukturen. Hinzu kommen Gräben, Bachabschnitte, Hecken <strong>und</strong> Baumreihen<br />

der Feldflur sowie Wege, Straßen, eine in Nordsüd-Richtung verlaufende Bahnstrecke<br />

im nördlichen Abschnitt <strong>und</strong> zwei Stromfreileitungen. An punktuellen Landschaftsbildelementen<br />

finden sich Gehölzgruppen, einige Stillgewässer sowie Bauwerke in der<br />

freien Landschaft.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 97<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Störungen der naturraumtypischen Eigenart<br />

Objekte, die eine besondere Störung der naturraumtypischen Eigenart darstellen (vergleiche<br />

KÖHLER & PREISS 2000), sind im Untersuchungsgebiet die Kanaldämme, der<br />

Kanal selbst als künstliches Gewässer, der Bahndamm im Norden, die Stromfreileitungen,<br />

größere Straßen mit Brückenquerungen (darunter die Autobahn 7), haldenartige<br />

Bodenablagerungsflächen, ein Landwarenbetrieb mit großen Silotürmen südwestlich<br />

von Algermissen sowie die Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen im Stadtgebiet Hildesheim.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Autobahnverkehrs kommt es zu einer anhaltenden Belastung durch<br />

Lärm. Eine weitere Lärmquelle stellt die B<strong>und</strong>esstraße 6 am Hildesheimer Stadtrand<br />

dar. Desweiteren sind dort im Bereich der Kläranlage zeitweise Geruchsbelastungen<br />

möglich.<br />

Eine Zerschneidung der Landschaft ist durch den Stichkanal gegeben. Die Erreichbarkeit<br />

der jeweils gegenüberliegenden Bereiche wird über mehrere Brücken gewährleistet.<br />

Eine weitere Zerschneidung der Landschaft wird durch die Autobahn 7 verursacht.<br />

Blickbeziehungen<br />

Sichtachsen beziehungsweise Blickbeziehungen aus dem Umland auf den Stichkanal<br />

mit seinen Ufergehölzen bestehen im Bereich der strukturarmen Ackerfluren über<br />

weite Strecken. Dort wo mehrere Waldparzellen beiderseits des Kanales das Landschaftsbild<br />

bereichern, ist die Fernwirkung der Uferstrukturen eingeschränkt. Dies<br />

trifft für den waldreichen Abschnitt zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste zu. Ähnlich<br />

verhält es sich mit dem Bahndamm auf der Kanalostseite im Norden des Untersuchungsgebietes.<br />

Landschaftserleben<br />

Das Landschaftserleben wird für Erholungsuchende durch vorhandene Fuß- <strong>und</strong> Radwege<br />

ermöglicht, welche über weite Strecken den Kanal begleiten. Nahe am Kanal<br />

verlaufende Wege werden durch die begleitenden Gehölzbestände von der umgebenden,<br />

weniger attraktiven Ackerlandschaft abgeschirmt.<br />

Aus dem unterschiedlichen Auftreten <strong>und</strong> dem Wechsel der Landschaftsbildelemente,<br />

der vorherrschenden Nutzung, besonderer Landschaftsbildeigenschaften <strong>und</strong> Störungen<br />

lassen sich für das Untersuchungsgebiet fünf Landschaftsbildeinheiten unterscheiden<br />

(Tab. 9-10).


98 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong>7.3 Vorbelastungen <strong>und</strong> Bewertung<br />

Entsprechend der Methodik von KÖHLER & PREISS (2000) sowie NMELF (2002) erfolgt<br />

die Bewertung des Landschaftsbildes mittels des Kriteriums der naturraumtypischen<br />

Eigenart. Im ersten Schritt werden die einzelnen Landschaftsbildelemente hinsichtlich<br />

<strong>ihre</strong>r Bedeutung für das Landschaftsbild bewertet, indem ermittelt wird, inwieweit<br />

die Elemente der naturraumtypischen Eigenart entsprechen (Tab. 9-10). Im<br />

zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung der vier Landschaftsbildeinheiten durch die<br />

Gegenüberstellung der positiven Wertelemente <strong>und</strong> der Beeinträchtigungsfaktoren<br />

(Tab. 9-11).<br />

Tab. 9-10: Bewertung der Landschaftsbildelemente anhand der naturräumlichen<br />

Eigenart.<br />

Biotoptypenabkürzungen nach V. DRACHENFELS (2004), siehe auch Karte 1.<br />

Wertstufe<br />

V<br />

von besonderer Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die weitgehend der natur-<br />

raumtypischen Eigenart<br />

entsprechen)<br />

IV<br />

von besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die der naturraumtypischen<br />

Eigenart vermindert ent-<br />

sprechen)<br />

III<br />

von allgemeiner Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die der naturraumtypischen<br />

Eigenart stark vermindert<br />

entsprechen)<br />

Landschaftsbildelemente<br />

• alte mesophile Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder (WC 3, 2-4)<br />

• bodensaurer Buchenwald des Berg- <strong>und</strong> Hügellandes (WLB 3)<br />

• Schilf-Landröhricht (NRS)<br />

• nährstoffreiches Großseggenried (NSG)<br />

• naturnahe Stillgewässer (SEZ, SEZ/VER, STW)<br />

• jüngere mesophile Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder (WC 2)<br />

• sonstige Weidengebüsche (BAZ, BFR), mesophile Gebüsche (BMS,<br />

BMH)<br />

• Hecken aus standortheimischen Gehölzen (HFS, HFM, HFB), naturnahe<br />

Feldgehölze (HN) einschließlich Mischtypen<br />

• mäßig ausgebauter Bach mit röhrichtreicher Verlandungszone<br />

(FXM/VER)<br />

• Verlandungsbereiche nährstoffreicher Stillgewässer mit Röhricht<br />

(VER)<br />

• mesophiles Grünland (GMZ)<br />

• Laubwald-Jungbestände (WJL) <strong>und</strong> Mischtypen, sonstige Laubforste<br />

(WX)<br />

• Fichtenforste (WZF)<br />

• Bestände aus jüngeren standortheimischen Gehölzen (HBA 1, 2 (Ob,<br />

Li, Ah, Bi)/UHM, HB 1 (Er, Es)), Baumgruppen aus älteren nicht<br />

standortheimischen Gehölzarten (HBE 3 (Ka, Ph))<br />

• neuangelegte Feldhecken (HFN), Feldhecken mit standortfremden<br />

Gehölzen (HFX), standortgerechte Gehölzpflanzungen (HPG) <strong>und</strong><br />

Mischtypen<br />

• mäßig ausgebaute Bäche (FXM)<br />

• naturferne Stillgewässer (SX)<br />

• Ruderalgebüsche (BRU)<br />

• Intensivgrünland (GI) <strong>und</strong> artenarmes Extensivgrünland (GIE)<br />

• Ruderal- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>und</strong> –säume (UR, UH) sowie Mischtypen


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 99<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wertstufe<br />

II<br />

von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente,<br />

die der naturraumtypischen<br />

Eigenart kaum ent-<br />

sprechen)<br />

I<br />

von geringer Bedeutung<br />

(Landschaftsbildelemente<br />

mit weitgehend zerstörter<br />

oder überformter natur-<br />

raumtypischen Eigenart)<br />

Landschaftsbildelemente<br />

• Zierhecken (BZH)<br />

• sonstiger gehölzreicher Friedhof (PFR)<br />

• Gräben (FGR, FGZ)<br />

• großer Kanal (FKG)<br />

• intensiv genutzte Ackerflächen (AT)<br />

• Baumschulen (EBB)<br />

• Gemüse- <strong>und</strong> sonstige Gartenbauflächen (EGG)<br />

• Gärten mit Baumbestand (PH)<br />

• Scherrasen (GR)<br />

• unversiegelte Wege mit Bewuchs (OVW/GRT, OVW/UH)<br />

• Kirche (ONK)<br />

• Grünlandeinsaatflächen (GA)<br />

• Weihnachtsbaum-Plantagen<br />

• Grabeland (PKG)<br />

• Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen (PSP, PSZ)<br />

• Verkehrsflächen (OV alle nicht unter II genannten) <strong>und</strong> befestigte<br />

Flächen (TF)<br />

• Siedlungs- <strong>und</strong> Gewerbeflächen (OEL, ONZ, OG)<br />

• technische Anlagen (OSK, OSW, OSZ)<br />

• Baustellen (OX)<br />

Tab. 3-11: Bewertung der Landschaftsbildeinheiten.<br />

Wertstufen: IV = von besonderer Bedeutung, IV = von besonderer bis allgemeiner Bedeutung, III = von allgemeiner<br />

Bedeutung, II = von allgemeiner bis geringer Bedeutung, I = von geringer Bedeutung.<br />

Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />

weitgehend entsprechende Land-<br />

schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />

- positive Wertträger -<br />

landschaftsraumuntypische Land-<br />

schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />

- negative Wertträger/Beein-<br />

trächtigungen der Eigenart -<br />

1 Ackerlandschaft östlich Bolzum bis Kreisstraße 519 bei Lühnde (Kanal<br />

km 1 200 bis 4 500):<br />

Durch Ackernutzung, kanalbegleitende Ufergehölze <strong>und</strong> Laubforste geprägter<br />

Bereich<br />

− größere Laubwaldbestände aus<br />

standortheimischen Arten, abschnittsweise<br />

als beidseitiger Böschungsbewuchs<br />

mit Fernwirkung<br />

− weitere kanalbegleitende Ufergehölze<br />

mit Fernwirkung<br />

− einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale<br />

Fluren <strong>und</strong> Säume<br />

− einzelne Hecken <strong>und</strong> Gehölzbestände<br />

− weit ausgedehnte monotone Ackerfluren<br />

− Kanal als künstliches Gewässer<br />

− Brückenbauwerke<br />

− Stromfreileitung<br />

− Bahndamm als künstliches, die<br />

Landschaft überprägendes Bauwerk<br />

− haldenartige Bodenablagerungsflächen<br />

− Baumschulkulturen<br />

− Baustelle im Zuge des Kanalausbaus<br />

im Norden des Untersuchungsgebietes<br />

zusammen-<br />

fassende Be-<br />

wertung der<br />

Landschafts-<br />

bildeinheiten<br />

III


100 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />

weitgehend entsprechende Land-<br />

schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />

- positive Wertträger -<br />

landschaftsraumuntypische Land-<br />

schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />

- negative Wertträger/Beein-<br />

trächtigungen der Eigenart -<br />

2 Ackerlandschaft ab Kreisstraße 519 bei Lühnde bis nordwestlich Harsum (Kanal<br />

km 4 500 bis 8 500):<br />

Durch Äcker, kanalbegleitende Ufergehölze, weitere vereinzelte Gehölzstruktu-<br />

ren <strong>und</strong> Industrieanlagen geprägter Abschnitt<br />

− einzelne Laubwaldbestände teils aus<br />

standortheimischen Arten, teils aus<br />

Hybrid-Pappeln<br />

− einzelne landschaftsprägende Hecken<br />

<strong>und</strong> Gehölzbestände<br />

− kanalbegleitende Ufergehölze mit<br />

Fernwirkung<br />

− kanalbegleitende Staudensäume<br />

− einzelne Grünländer<br />

− einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale<br />

Fluren <strong>und</strong> Säume<br />

− mäßig ausgebauter Bach<br />

− einzelne naturnahe Kleingewässer<br />

− einzelner Sumpf (jedoch durch umgebenden<br />

Gehölzbestand nach au-<br />

ßen abgeschirmt)<br />

− weit ausgedehnte monotone Ackerfluren<br />

dominieren das Landschaftsbild<br />

− großflächiger Landwarenbetrieb mit<br />

weithin wahrnehmbaren Industrieanlagen<br />

− haldenartige Bodenablagerungsflächen<br />

− Kanal als künstliches Gewässer<br />

− Brückenbauwerke<br />

− Stromfreileitung<br />

− Dämme als künstliche, die Landschaft<br />

überprägende Bauwerke<br />

3 Ackerlandschaft mit hohem Waldanteil nordwestlich Harsum bis Autobahn 7<br />

(Kanal km 8 500 bis 12 000):<br />

Durch Laubwälder, Äcker <strong>und</strong> kanalbegleitende Ufergehölze geprägter Ab-<br />

schnitt<br />

− gehäuftes Vorkommen älterer strukturreicher<br />

Laubwaldbestände mit<br />

dominanter Wirkung auf das Landschaftsbild<br />

− kanalbegleitende Ufergehölze<br />

− kanalbegleitende Staudensäume<br />

− einzelne Grünländer<br />

− einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale<br />

Fluren <strong>und</strong> Säume<br />

− abschnittsweise monotone Ackerfluren<br />

− Kanal als künstliches Gewässer<br />

− haldenartige Bodenablagerungsflächen<br />

− vereinzelte Wohnbebauung mit<br />

Hausgärten<br />

− Sportplatz<br />

− Baumschul- <strong>und</strong> Weihnachtsbaumkulturen<br />

− Lärmbelastung durch den nahen<br />

Autobahnverkehr<br />

− Brückenbauwerke<br />

4 Ackerlandschaft ab Autobahn 7 bis B<strong>und</strong>esstraße 6 / Stadtrand Hildesheim<br />

(Kanal km 12 000 bis 14 200):<br />

Durch Ackernutzung <strong>und</strong> kanalbegleitende Ufergehölze geprägter Abschnitt<br />

− kanalbegleitende Ufergehölze mit<br />

Fernwirkung<br />

− kanalbegleitende Staudensäume<br />

− sehr vereinzelte Gehölzstrukturen<br />

der Ackerflur<br />

− weit ausgedehnte monotone Ackerfluren<br />

dominieren das Landschaftsbild<br />

− Kanal als künstliches Gewässer<br />

− Brückenquerung der Autobahn 7<br />

− Lärmbelastung durch den Autobahnverkehr<br />

zusammen-<br />

fassende Be-<br />

wertung der<br />

Landschafts-<br />

bildeinheiten<br />

II<br />

IV<br />

II


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 101<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nr. der naturraumtypischen Eigenart<br />

weitgehend entsprechende Land-<br />

schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />

- positive Wertträger -<br />

landschaftsraumuntypische Land-<br />

schaftselemente <strong>und</strong> Nutzungen<br />

- negative Wertträger/Beein-<br />

trächtigungen der Eigenart -<br />

5 Stadtbereich ab B<strong>und</strong>esstraße 6 / Stadtrand Hildesheim bis Hafen (Kanal<br />

km 14 200 bis 14 700):<br />

Durch Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen geprägter Stadtrandbereich<br />

− großflächige Ruderalfluren<br />

− einzelne Hecken<br />

− Weidengebüsche im Bereich einzelner<br />

Verlandungsbereiche<br />

− das Landschaftsbild dominierende<br />

Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen mit<br />

technischen Anlagen<br />

− Geruchsbelastung durch Kläranlagen<br />

− Kanal als künstliches Gewässer mit<br />

Wendestellen<br />

− versiegelte Flächen<br />

− Brückenquerung der B<strong>und</strong>esstraße<br />

6<br />

− Lärmbelastung durch den Verkehr<br />

auf der B<strong>und</strong>esstraße 6<br />

zusammen-<br />

fassende Be-<br />

wertung der<br />

Landschafts-<br />

bildeinheiten<br />

Die Bewertung der fünf Landschaftsbildeinheiten (Tab. 3-11) zeigt, dass den Teilgebieten<br />

aufgr<strong>und</strong> der starken Überformung der Landschaft überwiegend nur die Wertstufe<br />

III beziehungsweise II zukommt. Lediglich die Einheit 4 ist aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />

Anteiles an älteren naturnahen <strong>und</strong> strukturreichen Laubwaldbeständen höher zu bewerten.<br />

Innerhalb der strukturarmen Ackerlandschaft kommt diesen Gehölzbeständen<br />

einschließlich der kanalbegleitenden Ufergehölze im gesamten Untersuchungsgebiet<br />

eine besondere Bedeutung zu, da sie weithin die einzigen das Landschaftsbild belebenden<br />

Strukturelemente mit großer Fernwirkung sind.<br />

Dies stimmt mit den Aussagen des Landschaftsrahmenplanes Hildesheim (LANDKREIS<br />

HILDESHEIM 1993) überein. Er stellt entlang des Stichkanales zwei aus regionaler<br />

Sicht wichtige Bereiche dar. Dabei handelt es sich zum einen um die Reste der naturnahen<br />

Eichen-Hainbuchenwälder (Saubecksholz, Hollenmeerholz) zwischen Harsum<br />

<strong>und</strong> Klein Förste, welche für eine strukturreiche Kulisse entlang des Stichkanales sorgen<br />

<strong>und</strong> einen hohen lokalen Erholungswert aufweisen. Zum anderen wird der gesamte<br />

nördlich angrenzende Abschnitt des Kanales bis zur Kreisgrenze aufgr<strong>und</strong> der begleitenden<br />

linearen Gehölzbestände als gliederndes Landschaftselement innerhalb der ausgeräumten<br />

Bördelandschaft benannt.<br />

Im Falle einer Beseitigung von Gehölzstrukturen mit Fernwirkung wären die Folgen<br />

innerhalb der ohnehin schon strukturarmen Räume sehr schwer (vergleiche auch<br />

STADT HILDESHEIM 2000). Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden sie in Karte 5 gesondert als besondere<br />

Strukturelemente mit großer Fernwirkung dargestellt.<br />

II


102 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong>7.4 Rechtlicher Status<br />

Rechtliche Bindungen für das Schutzgut Landschaft bestehen in den Schutzgebietsverordnungen<br />

der fünf Landschaftschutzgebiete „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener<br />

Kippe“, „Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“.<br />

<strong>3.</strong>7.5 Zusammenfassende Darstellung<br />

Die Landschaft des Untersuchungsgebietes wird geprägt durch ausgedehnte strukturarme<br />

Ackerfluren mit wenigen Gehölzbeständen, Ruderalfluren <strong>und</strong> Grünländern.<br />

Demgegenüber steht der Stichkanal mit seinen landschaftsprägenden Ufergehölzen als<br />

durchgehendes lineares <strong>und</strong> weithin sichtbares Strukturelement. Ferner stellen die Eichen-Hainbuchenwälder<br />

zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste bedeutsame Landschaftsbildelemente<br />

dar. Störungen der naturraumtypischen Eigenart bestehen in vielfältiger<br />

Weise, beispielsweise durch die Autobahn 7, Industrieanlagen, den Stichkanal als<br />

künstliches Gewässer, Bodenaufschüttungen in Form von Dämmen <strong>und</strong> Halden,<br />

Hochspannungsleitungen <strong>und</strong> Brückenbauwerken. Das Landschaftserleben wird durch<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radwege entlang des Kanales ermöglicht.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der starken Überformung kommt den Landschaftsbildeinheiten überwiegend<br />

nur eine allgemeine, teilweise auch nur eine allgemeine bis geringe Bedeutung zu. Nur<br />

ein Teilbereich ist aufgr<strong>und</strong> des hohen Anteils an älteren naturnahen Laubwaldbeständen<br />

höher zu bewerten. Sehr bedeutsam für das Schutzgut ist allerdings in allen Abschnitten<br />

der kanalbegleitende Gehölzsaum.<br />

Besondere rechtliche Schutzbestimmungen bestehen in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen.<br />

<strong>3.</strong>8 Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

<strong>3.</strong>8.1 Methodische Hinweise<br />

Die schutzgutbezogene Erhebung bestand in erster Linie in der Auswertung der Informationen<br />

der unteren Denkmalbehörden über vorhandene Kulturdenkmale (Telefonat<br />

mit Frau KROGMANN, Stadt Sehnde, vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit Herrn<br />

GORCZYTZA, Landkreis Hildesheim vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit dem Stadtplanungsamt<br />

der Stadt Hildesheim vom 12.05.2009, schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung von Frau<br />

KÖNIG, Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege - Regionalteam Hannover,


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 103<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

vom 12.05.2009) sowie der Sichtung sonstiger Sachgüter einschließlich der Nutzungen<br />

der Informationen aus der Realnutzungserfassung.<br />

<strong>3.</strong>8.2 Bestandssituation<br />

Baudenkmale<br />

Eine Reihe von Objekten im Untersuchungsgebiet ist in die Denkmalliste eingetragen<br />

(Telefonat mit Frau KROGMANN, Stadt Sehnde, vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit Herrn<br />

GORCZYTZA, Landkreis Hildesheim vom 1<strong>3.</strong>05.2009, Telefonat mit dem Stadtplanungsamt<br />

der Stadt Hildesheim vom 12.05.2009):<br />

• Die gesamte Kanaltrasse aus den zwanziger Jahren des 19. Jahrh<strong>und</strong>erts steht zusammen<br />

mit den Brücken 382, 383, 391 <strong>und</strong> 394 unter Denkmalschutz. Bei Brücke<br />

383 handelt es sich um eine Bogenbrücke in Betonkonstruktion, bei den übrigen<br />

Brücken um genietete Fachwerkträgerbrücken aus mehrfach geknickten<br />

parabelbogenförmigen Trägern mit Betonwiderlagern.<br />

Die genannten Schutzbereiche sind in Karte 6 dargestellt.<br />

Ein weiteres Baudenkmal außerhalb des Hauptuntersuchungsgebietes ist die alte Kanalschleusenanlage<br />

Bolzum, die wegen <strong>ihre</strong>r bau- <strong>und</strong> technikgeschichtlichen Bedeutung<br />

geschützt ist.<br />

Bodendenkmale<br />

Es werden innerhalb des Untersuchungsgebietes vier Bodendenkmale in der Denkmalliste<br />

geführt (schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung von Frau KÖNIG, Niedersächsisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege - Regionalteam Hannover, vom 12.05.2009). Ein weiteres<br />

liegt knapp außerhalb der Gebietsgrenze:<br />

1. Brunnen südwestlich Algermissen (beim Kanalbau entdeckt <strong>und</strong> geborgen),<br />

2. Einzelf<strong>und</strong> nordöstlich von Klein Förste (knapp außerhalb),<br />

<strong>3.</strong> vorgeschichtliche Siedlung nordwestlich Harsum, im Wald östlich des Kanales<br />

gelegen,<br />

4. F<strong>und</strong>streuung auf einem Acker östlich des Kanals zwischen Autobahn 7 <strong>und</strong> Stadtrand<br />

Hildesheim,<br />

5. vorgeschichtliche Siedlung östlich des Kanales am Stadtrand Hildesheim (während<br />

Bauarbeiten an der B<strong>und</strong>esstraße 6 entdeckt).


104 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die genannten Schutzbereiche beziehungsweise F<strong>und</strong>orte sind in Karte 6 dargestellt.<br />

Sonstige Sachgüter<br />

Als sonstiges Sachgut ohne einen Denkmalstatus ist insbesondere der Friedhof mit<br />

Kapelle östlich von Lühnde zu nennen. Weitere Sachgüter sind ein Bootsanleger bei<br />

Harsum sowie Entsorgungsanlagen am Stadtrand von Hildesheim (siehe Karte 6).<br />

<strong>3.</strong>8.3 Bewertung <strong>und</strong> rechtlicher Status<br />

Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmalen kommt hinsichtlich des Schutzgutes eine hohe Bedeutung<br />

zu. Unter den sonstigen Sachgütern sind vor allem der Friedhof <strong>und</strong> die Kapelle aus<br />

soziokultureller Sicht bedeutsam. Bootsanleger <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen kommt eine<br />

allgemeine Bedeutung zu.<br />

Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale unterliegen dem Schutz des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes<br />

(NDSchG), demzufolge Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen <strong>und</strong><br />

wissenschaftlich zu erforschen sind (§ 1 NDSchG).<br />

<strong>3.</strong>9 Wechselwirkungen zwischen den <strong>Schutzgüter</strong>n<br />

Zwischen den in den Kap. <strong>3.</strong>1 bis <strong>3.</strong>8 behandelten <strong>Schutzgüter</strong>n bestehen zahlreiche<br />

Wechselwirkungen, die bei der Darstellung <strong>und</strong> Beurteilung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

des Vorhabens (Kap. 5.3) zu berücksichtigen sind. Dazu werden die relevanten Auswirkungen<br />

bei jedem – auch indirekt – betroffenen Schutzgut benannt. In Bezug auf<br />

die zu erwartenden Auswirkungen <strong>und</strong> hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen sind<br />

die folgenden Wechselwirkungen von Bedeutung:<br />

• Biotope sind Lebensräume für Pflanzen <strong>und</strong> Lebens- beziehungsweise Teillebensräume<br />

für Tiere (zum Beispiel Nahrungsgebiet, Elemente eines Wanderkorridors).<br />

Als Landschaftsbildelemente bestimmen Biotopbestände zudem auch wesentlich<br />

das Schutzgut Landschaft <strong>und</strong> in der Funktion der Landschaft für die Erholung das<br />

Schutzgut Mensch. In Verbindung mit sonstigen Geländemerkmalen können sich<br />

aus der Anordnung von bestimmten Biotopstrukturen spezifische kleinklimatische<br />

Verhältnisse ergeben. Der Verlust oder die Veränderung von Biotopen können somit<br />

Auswirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> Tiere, Pflanzen, Klima, Landschaft <strong>und</strong><br />

Mensch haben.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 105<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Offene Böden sind Wuchsort für Pflanzen, Lebensstätte für Bodenorganismen <strong>und</strong><br />

allgemein Teil von Tierhabitaten (<strong>Schutzgüter</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen) <strong>und</strong> somit auch<br />

Einflussfaktoren der Ausprägung von Landschaftsbild <strong>und</strong> die Erholungseignung<br />

der Landschaft (Schutzgut Mensch). Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildung (Schutzgut <strong>Wasser</strong>). Außerdem können sie Standort von<br />

archäologischen Denkmalen sein (Schutzgut Kulturgüter). Bei der Versiegelung<br />

oder Überformung von Böden sind die <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auch auf diese indirekt<br />

betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> zu betrachten.<br />

• Oberflächengewässer - auch künstliche wie der Stichkanal - sind ebenfalls Lebensstätten<br />

von Tieren <strong>und</strong> Pflanzen, Elemente des Landschaftsbildes <strong>und</strong> Bestandteil<br />

der Erholungsbereiche des Menschen. Veränderungen können sich somit auch auf<br />

die genannten <strong>Schutzgüter</strong> auswirken.<br />

• Bauliche Eingriffe im Gr<strong>und</strong>wasserkörper (einschließlich Schichtenwässern) betreffen<br />

zunächst das Schutzgut <strong>Wasser</strong>, können sich aber im Falle merklicher Veränderungen<br />

über das Schutzgut Boden auch auf Vegetation <strong>und</strong> Tierlebensräume<br />

auswirken (<strong>Schutzgüter</strong> Pflanzen <strong>und</strong> Tiere). Indirekt kann sich damit auch die<br />

landschaftliche Erscheinung ändern (Schutzgut Landschaft) <strong>und</strong> möglicherweise<br />

die landschaftsbezogene Erholung beeinträchtigt werden (Schutzgut Mensch).


106 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4. Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte (Raumwiderstand)<br />

4.1 Raumwiderstand<br />

4.1.1 Methodische Hinweise<br />

Als Raumwiderstand wird der zu erwartende Widerstand des bewerteten Untersuchungsgebietes<br />

bezeichnet, den dieses aufgr<strong>und</strong> der Zusammenschau der bewerteten<br />

<strong>Schutzgüter</strong> einem geplanten Vorhaben entgegensetzt (in Anlehnung an FGSV 2001:<br />

11).<br />

Eine Klassifizierung unterschiedlicher Raumwiderstände dient dazu zu erkennen, ob<br />

<strong>und</strong> wo eine relativ konfliktarme Durchführung von Geländeumgestaltungen beziehungsweise<br />

Anlage von Bauwerken möglich ist oder wenn dies nicht der Fall ist, wo<br />

voraussichtlich mit den gravierendsten negativen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen zu rechnen ist.<br />

Ausschlaggebend sind dabei die spezifischen Empfindlichkeiten der <strong>Schutzgüter</strong> beziehungsweise<br />

bedeutsamer Schutzgutfunktionen gegenüber den zentralen Wirkfaktoren<br />

des Vorhabens. Aus den Ergebnissen dieses Arbeitsschrittes lassen sich gegebenenfalls<br />

Bereiche unterschiedlicher Konfliktdichte bestimmen <strong>und</strong> Hinweise zur<br />

räumlichen Anordnung des Vorhabens im Interesse der Konfliktvermeidung <strong>und</strong> -<br />

verminderung ableiten.<br />

Anhand einer Klassifizierung in verschiedene Stufen des Raumwiderstandes von „sehr<br />

hoch“ bis „relativ gering“ wird die Konfliktträchtigkeit beurteilt. Karte 7 zeigt die<br />

Darstellung der konfliktträchtigsten Bereiche.<br />

4.1.2 Vorhabensspezifische Ermittlung der Raumwiderstände<br />

Der zentrale Wirkfaktor des Vorhabens ist die Flächeninanspruchnahme für die Umgestaltungsmaßnahmen<br />

am Stichkanal. Die damit verb<strong>und</strong>enen Auswirkungen führen<br />

bei den einzelnen <strong>Schutzgüter</strong>n zu einem Verlust oder einer wesentlichen Beeinträchtigung<br />

der an diese Flächen geb<strong>und</strong>enen Werte <strong>und</strong> Funktionen.<br />

Die bedeutsameren Biotopstrukturen sind in der Regel zugleich die wertgebenden<br />

Elemente für das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Erholungsnutzung des Menschen. <strong>Mitte</strong>lbar<br />

bilden sie die Habitataustattung für die Tierwelt. Die zeitliche Regenerierbarkeit von<br />

Biotopen in Abhängigkeit von Alter <strong>und</strong> Ausprägung ist ein zentrales Empfindlichkeitskriterium,<br />

da die Regenerierbarkeit die Ausgleichbarkeit oder Ersetzbarkeit <strong>und</strong><br />

somit die Intensität von Beeinträchtigungen wesentlich bestimmt <strong>und</strong> damit für die<br />

Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens eine wesentliche Eingangsgröße


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 107<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

darstellt. Wertvolle Bodenstandorte sind im Hinblick auf mögliche Verluste ein nicht<br />

wiederherstellbares Naturgut. Daher werden diese Schutzgutausprägungen in den Vordergr<strong>und</strong><br />

der Raumwiderstandsermittlung gestellt, ergänzt um den Aspekt eines strengen<br />

Schutzstatus von Tierarten, der ebenfalls einen rechtlich <strong>und</strong> fachlich besonders zu<br />

würdigenden Verfahrensgesichtspunkt darstellt. Besondere wertgebende Aspekte im<br />

Hinblick auf die <strong>Schutzgüter</strong> Mensch <strong>und</strong> Kulturgüter werden ebenfalls in die Raumwiderstandsermittlung<br />

einbezogen.<br />

Stufe A: Raumwiderstand sehr hoch<br />

• Kaum oder schwer regenerierbare Biotope von besonderer Bedeutung (Wertstufe<br />

V) einschließlich von gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen,<br />

• Wochenstubenquartier der streng geschützten Fledermausart Großes Mausohr,<br />

• flächenhafte Tierlebensräume von herausragender Bedeutung (Wertstufe V*),<br />

• Brutstandorte streng geschützter Vogelarten,<br />

• Gr<strong>und</strong>stücke mit Wohnfunktion (Wertstufe V).<br />

Stufe B: Raumwiderstand hoch<br />

• Nicht der Stufe A zugeordnete Biotope von besonderer Bedeutung (Wertstufe V)<br />

einschließlich von gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützten Biotopen,<br />

• schwer regenerierbare Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe<br />

IV),<br />

• flächenhafte Tierlebensräume von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />

• Brutstandorte besonders geschützter Vogelarten, soweit in den Roten Listen verzeichnet,<br />

• Flächen mit Böden historisch alter Waldstandorte (Wertstufe V),<br />

• Brücken als Wegeverbindungen mit Erholungsfunktion (Wertstufe V),<br />

• nach NDSchG geschützte Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmale (Wertstufe IV), Friedhof östlich<br />

von Lühnde (Wertstufe IV).<br />

Stufe C: Raumwiderstand mittel<br />

• Sonstige Biotope von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV), die<br />

schwer bis bedingt regenerierbar sind,<br />

• sonstige gemäß § 30 BNatSchG besonders geschützte Biotope sowie durch Satzung<br />

der Stadt Hildesheim geschützte Gehölzbestände,<br />

• Tierlebensräume von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),


108 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• Flächen mit Böden hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (im Untersuchungsgebiet<br />

sehr verbreitet, in Karte 7 deshalb nicht dargestellt),<br />

• Wegeverbindungen mit Erholungsfunktion (Wertstufe V),<br />

• Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen mit Wohnumfeldfunktion (Wertstufe IV),<br />

• sonstige Sachgüter, sofern noch nicht unter Stufe A oder B dargestellt (Anlegestelle<br />

der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft).<br />

Stufe D: Raumwiderstand relativ gering<br />

• Sonstige Flächen.<br />

4.1.3 Bereiche unterschiedlicher Konfliktträchtigkeit<br />

Wie die grafische Darstellung in Karte 7 zeigt, sind flächenbezogenen die alten Waldbestände<br />

im Raum Harsum, die zum Teil auch kanalnah gelegen sind, die ausgedehntesten<br />

Bereiche mit der höchsten Konfliktträchtigkeit (Raumwiderstandsstufe A). Darüber<br />

hinaus gilt dies für den Kanalabschnitt samt Gehölzsäumen im Südteil des Vorhabensgebietes,<br />

etwa ab dem Bruchgraben. Punktuell stellen vor allem die Brücke<br />

395/396 als Wochenstubenquartier des Großen Mausohres den im Untersuchungsgebiet<br />

konfliktträchstigsten Ort dar <strong>und</strong> ansonsten die entlang des Kanales verteilten<br />

Brutstandorte streng geschützter Vogelarten.<br />

Außerhalb der oben genannten sind weitere Bereiche der zweithöchsten Raumwiderstandsstufe<br />

(B) zugeordnet, so weitere besondere Tierlebensräume am Kanal wie flächig<br />

nordöstlich von Lühnde <strong>und</strong> in kleinräumiger Ausdehnung der Kanalabschnitt<br />

südlich des Ortes, auch der dort gelegene Friedhof <strong>und</strong> die zahlreichen Straßenbrücken<br />

am Stichkanal als wichtige verbindende Elemente im örtlichen Wegenetz <strong>und</strong> - sofern<br />

unter Schutz gestellt - auch als Baudenkmale.<br />

Außerhalb der Untersuchungsgebietsbereiche mit den Stufen A <strong>und</strong> B sind in größerem<br />

Umfang Flächen beziehungsweise Lebensräume der vergleichsweise weniger konfliktträchtigen<br />

mittleren Raumwiderstandstufe zugeordnet (siehe dazu Karte 7).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 109<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

4.2 Hinweise zu einer möglichst umweltschonenden Planung<br />

Die konkrete Flächenbeanspruchung sollte folgende Gr<strong>und</strong>sätze berücksichtigen:<br />

• Die Bereiche im Vorhabensgebiet mit den höchsten Raumwiderständen (Stufen A<br />

<strong>und</strong> B) sollten mit oberster Priorität von der Flächeninanspruchnahme verschont<br />

werden.<br />

Soweit in diesen Bereichen eine Inanspruchnahme unvermeidbar ist, sollten sie<br />

zugleich Schwerpunkt von Vorkehrungen sein, welche die Beeinträchtigungen der<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzgüter auf das geringst mögliche Maß reduzieren.<br />

• Besonders störintensive Phasen des Bauablaufes sind auch im Hinblick auf die<br />

Tierwelt störungsminimierend zu planen.<br />

Weitere beziehungsweise ausführlichere Hinweise zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />

von Konflikten mit den <strong>Umwelt</strong>belangen im Sinne des UVPG erfolgen im Zusammenhang<br />

mit der Darstellung <strong>und</strong> Beurteilung der Vorhabensauswirkungen in Kap. 5<br />

(siehe vor allem Kap. 5.2.3).


110 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

III. AUSWIRKUNGSPROGNOSE UND<br />

SCHUTZGUTÜBERGREIFENDE GESAMTEINSCHÄTZUNG<br />

5. Auswirkungsprognose<br />

5.1 Hinweise zur Methode<br />

Nachstehend erfolgt eine Beschreibung des methodischen Vorgehens bei der Prognose<br />

zu erwartender <strong>Umwelt</strong>auswirkungen. Im weiteren werden die bei der Vorhabensdurchführung<br />

vorzusehenden Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen aufgeführt (Kap. 5.2). Unter Berücksichtigung dieser<br />

Vorkehrungen werden anschließend die Auswirkungen des Vorhabens bezogen auf<br />

die <strong>Schutzgüter</strong> des UVPG beschrieben (Kap. 5.3). Wechselwirkungen zwischen den<br />

<strong>Schutzgüter</strong>n werden bei der Darstellung der Auswirkungen berücksichtigt <strong>und</strong> bei<br />

dem jeweils relevant betroffenen Schutzgut bearbeitet.<br />

Die Darstellung umfasst die in Kap. 1.4.1 gr<strong>und</strong>sätzlich als untersuchungsrelevant beurteilten<br />

Wirkaspekte. Soweit sich aus der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung der<br />

<strong>Umwelt</strong> im Rahmen der Raumanalyse (Kap. 3) ergeben hat, dass bestimmte Wirkaspekte<br />

im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich sind, wird darauf in der<br />

Darstellung hingewiesen. Für die weitere Prüfung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit des Vorhabens<br />

sind diese Aspekte nicht relevant.<br />

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswirkungsprognose<br />

sich auf die in Kap. 1.3 beschriebenen Vorhabensbestandteile (Kanalausbau bis zur<br />

Brücke der Autobahn A 7 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> 391) bezieht. <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

weiterer Vorhabensabschnitte werden in einer späteren Untersuchung<br />

behandelt.<br />

Die Genauigkeit der Wirkungsabschätzung <strong>und</strong> die Eintrittswahrscheinlichkeit der<br />

Veränderungen hängt von der jeweiligen Auswirkung ab. Sofern es um weitestgehend<br />

eindeutige Wirkungen wie die Flächeninanspruchnahme durch Kanal- <strong>und</strong> Brückenbauwerke,<br />

Wege, Baustelleneinrichtung <strong>und</strong> andere Oberflächenumgestaltungen <strong>und</strong><br />

die damit verb<strong>und</strong>enen Verluste oder Nutzungsänderungen geht, ist von einer relativ<br />

hohen Genauigkeit <strong>und</strong> Wahrscheinlichkeit auszugehen. Soweit es sich um Einflüsse<br />

auf dynamische Prozesse im Ökosystem wie Gr<strong>und</strong>wassergegebenheiten oder die Habitatnutzung<br />

von Tieren handelt oder um teilweise wenig steuerbares menschliches<br />

Verhalten (Erholungsnutzung), kann die Wirkungsabschätzung nur in Form von Analogieschlüssen<br />

<strong>und</strong> Plausibilitätserwägungen erfolgen sowie vor dem Hintergr<strong>und</strong> des<br />

aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes. Dies entspricht dem fachlich üblichen<br />

Vorgehen bei der Prognostizierung von <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 111<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im Anschluss an die Beschreibung der Auswirkungen erfolgt deren Bewertung auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage fachrechtlicher Anforderungen im Hinblick auf die Prüfung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit<br />

durch die planfeststellende Behörde gemäß § 12 UVPG.<br />

Sofern <strong>Schutzgüter</strong>, die zugleich Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

sind, von Auswirkungen der Bewertungsstufen II bis IV (siehe Tab. 5-1) betroffen<br />

sind, liegt ein Eingriffstatbestand im Sinne des § 14 BNatSchG vor. Für die<br />

betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> wird dann in der Darstellung jeweils die Frage der Kompensierbarkeit<br />

von Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen zusätzlich<br />

erörtert.<br />

Ausgleichsmaßnahmen sollen bewirken, dass in dem vom Eingriff durch das Vorhaben<br />

betroffenen Raum die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger<br />

Weise wiederhergestellt sind <strong>und</strong> das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />

oder neu gestaltet ist. Für Ersatzmaßnahmen gilt, dass durch sie die beeinträchtigten<br />

Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger<br />

Weise hergestellt <strong>und</strong> das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet<br />

sein müssen (§ 15 Abs. 2 BNatSchG).<br />

Ein Ausgleich ist dann erreicht, wenn die vom Eingriff betroffenen Funktionen <strong>und</strong><br />

Werte der <strong>Schutzgüter</strong> mittelfristig im betroffenen Raum wiederhergestellt sind, das<br />

heißt innerhalb von etwa 25 Jahren (KIEMSTEDT et al. 1996, KÖPPEL et al. 1998,<br />

NMELF 2002).<br />

Über die Zulässigkeit von weder durch Ausgleichs- noch Ersatzmaßnahmen kompensierbaren<br />

erhebliche Beeinträchtigungen ist im Rahmen der Planfeststellung zu entscheiden.<br />

Die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen erfolgt in Anlehnung an HARTLIK &<br />

HANISCH (2002, vergleiche BALLA 2003 <strong>und</strong> KAISER 2004) anhand der in Tab. 5-1<br />

wiedergegebenen vierstufigen Rahmenskala.<br />

Der Stufe IV, dem Unzulässigkeitsbereich, sind alle <strong>Umwelt</strong>auswirkungen zuzuordnen,<br />

die aufgr<strong>und</strong> einer Gefährdung rechtlich geschützter Güter nicht zulässig sind.<br />

Auswirkungen, die die Zulässigkeit des Vorhabens unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />

nicht in Frage stellen, sind dem Zulässigkeitsbereich zuzuordnen, der in den Belastungsbereich<br />

(Stufe II) <strong>und</strong> den Vorsorgebereich (Stufe I) untergliedert ist. In den Belastungsbereich<br />

wird eine negative Auswirkung auf ein Schutzgut eingeordnet, wenn<br />

es sich entsprechend der aus dem Fachrecht abgeleiteten Wertmaßstäbe um eine Gefährdung<br />

handelt. In den Vorsorgebereich werden die Auswirkungen eingestuft, bei


112 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

denen die Belastung oder das Risiko einer Gefährdung von Schutzgutaspekten als gering<br />

oder nicht vorhanden bewertet wird. Zwischen dem Unzulässigkeitsbereich <strong>und</strong><br />

dem Zulässigkeitsbereich liegt mit der Stufe III der Zulässigkeitsgrenzbereich. Ihm<br />

sind alle <strong>Umwelt</strong>auswirkungen zuzuordnen, die eine deutliche Gefährdung rechtlich<br />

geschützter Güter darstellen <strong>und</strong> nur bei überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls<br />

zulässig sind. Belastungs- <strong>und</strong> Zulässigkeitsgrenzbereich werden - soweit fachlich geboten<br />

<strong>und</strong> sinnvoll - in Unterstufen differenziert. Dies kann bei Variantenvergleichen<br />

hilfreich sein, da hierdurch zusätzliche Unterscheidungskriterien zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Tab. 5-1: Rahmenskala für die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (aufgr<strong>und</strong><br />

neuer Rechtsnormen leicht verändert nach KAISER 2004: 203).<br />

Stufe/<br />

Bezeichnung<br />

IV<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

III<br />

Zulässigkeitsgrenz<br />

bereich<br />

(optionale Untergliederung)<br />

Einstufungskriterien<br />

Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />

nicht zulässig sind.<br />

Rechtsverbindliche Grenzwerte werden überschritten oder es findet eine Überschreitung<br />

anderer rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von Eingriffen<br />

oder sonstigen Beeinträchtigungen statt, die nicht überwindbar sind.<br />

Es sind deutliche Gefährdungen rechtlich geschützter Güter zu erwarten, die<br />

unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.<br />

Rechtsverbindliche Grenzwerte für betroffene <strong>Schutzgüter</strong> der <strong>Umwelt</strong> werden<br />

in diesem Bereich überschritten oder es findet eine Überschreitung anderer<br />

rechtlich normierter Grenzen der Zulässigkeit von Eingriffen oder sonstigen<br />

Beeinträchtigungen statt, die nur durch Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören beispielsweise nach<br />

Naturschutzrecht nicht durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensierbare<br />

Eingriffstatbestände, die nur durch die Nachrangigkeit der Belange<br />

von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege gerechtfertigt werden können (§ 15<br />

BNatSchG) oder erhebliche unvermeidbare <strong>und</strong> kompensierbare Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele von Natura 2000-Gebieten, die allenfalls durch<br />

zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses (§ 34 Abs. 3<br />

BNatSchG) zu rechtfertigen sind. Hierzu gehören auch Grenzwertüberschreitungen,<br />

die Entschädigungsansprüche auslösen (zum Beispiel § 42 BImSchG).<br />

Optionale Untergliederung:<br />

In Abhängigkeit von der Gewichtung der zu erwartenden Gefährdungen sowie<br />

der Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />

kann der Zulässigkeitsgrenzbereich untergliedert werden. Zum Beispiel<br />

werden gegebenenfalls nicht kompensierbare Verluste rechtlich besonders<br />

geschützter Objekte höher gewichtet (Stufe III a) als die von nicht besonders<br />

geschützten (Stufe III b).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 113<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Stufe/<br />

Bezeichnung<br />

II<br />

Belastungsbereich<br />

(optionale Untergliederung)<br />

I<br />

Vorsorgebereich<br />

Einstufungskriterien<br />

Belastungen in diesem Sinne stellen erhebliche Gefährdungen rechtlich geschützter<br />

Güter dar, die auch bei Fehlen eines überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses zulässig sind.<br />

Unter Vorsorgegesichtspunkten anzusetzende Beeinträchtigungs-Schwellenwerte<br />

werden überschritten.<br />

Optionale Untergliederung:<br />

In Abhängigkeit von der Intensität der zu erwartenden Belastung sowie der<br />

Bedeutung beziehungsweise Empfindlichkeit betroffener Schutzgutausprägungen<br />

wird der Belastungsbereich gegebenenfalls untergliedert. Zum Beispiel<br />

wird der Verlust von Schutzgutausprägungen höherer Bedeutung der Stufe II a<br />

zugeordnet, um ihn von Verlusten der Schutzgutausprägungen mäßiger Be-<br />

deutung (Stufe II b) zu unterscheiden.<br />

Der Vorsorgebereich kennzeichnet den Einstieg in die Beeinträchtigung der<br />

<strong>Schutzgüter</strong> <strong>und</strong> damit unter Umständen in eine schleichende <strong>Umwelt</strong>belastung.<br />

Die <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen erreichen jedoch nicht das Maß der Erheblichkeit.<br />

5.2 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten sowie der Vorkehrungen<br />

zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

5.2.1 Beschreibung der zu untersuchenden Varianten<br />

Eine vertiefte Untersuchung von sich wesentlich unterscheidenden Vorhabensvarianten<br />

erfolgt nicht. Gr<strong>und</strong>sätzliche Alternativen zum vorgesehenen Ersatzbau der Brücken<br />

bieten sich nicht an. Zu der Art <strong>und</strong> Weise des vorgesehenen Kanalausbaus besteht<br />

- wie in Kap. 1.<strong>3.</strong>2 aufgeführt <strong>und</strong> in den Erläuterungsberichten zur technischen<br />

Planung ausführlich erläutert - keine technisch <strong>und</strong> im Hinblick auf die Vorhabensziele<br />

sinnvolle Alternative.<br />

Die wesentlichen Merkmale des Vorhabens wurden bereits in Kap. 1.<strong>3.</strong>1 benannt.<br />

Weitere Details sind den technischen Entwurfsplanungen zu den Brückenbauwerken<br />

<strong>und</strong> dem Kanalausbau zu entnehmen.<br />

5.2.2 Entwicklungsprognose des <strong>Umwelt</strong>zustandes<br />

ohne Verwirklichung des Vorhabens (Null-Variante)<br />

Die Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der <strong>Umwelt</strong> im Untersuchungsgebiet,<br />

wenn der vorgesehene Ausbau des Stichkanales Hildesheim (SKH) nicht realisiert<br />

werden sollte, dient dem Vergleich mit den zu erwartenden Auswirkungen durch<br />

das Vorhaben. Sie hängt stark von den planerischen Rahmenbedingungen ab <strong>und</strong> kann<br />

sich nur auf den kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont beziehen, da die Aussagen sonst<br />

zu spekulativ würden.


114 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die so genannte Null-Variante beinhaltet praktisch den Verzicht auf die Ausbaumaßnahmen<br />

des Kanalquerschnittes <strong>und</strong> die Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels. Wegen der<br />

damit nicht gegebenen Befahrensmöglichkeit für die immer größer werdenden modernen<br />

Binnenschiffe wären der Stichkanal Hildesheim beziehungsweise der Hafen Hildesheim<br />

insofern nicht in das Gesamtkonzept zum Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales einschließlich<br />

seiner Stichkanäle eingeb<strong>und</strong>en (siehe auch Kap. 1.<strong>3.</strong>2).<br />

Auch ohne den vorgesehenen Ausbau muss die ordnungsgemäße Befahrbarkeit des<br />

Kanales weiterhin gewährleistet werden. Aufgr<strong>und</strong> der Standsicherheitsprobleme der<br />

bestehenden steilen Einschnittsböschungen wird es weiterhin zu Rutschungen kommen.<br />

Im ungünstigsten Fall kann durch eine Rutschung der Einschnitts- <strong>und</strong> Kanalböschung<br />

der vorhandene schon jetzt geringe Kanalquerschnitt weiter eingeengt werden<br />

<strong>und</strong> die Schifffahrt zusätzlich beeinträchtigen oder gefährden. Die fachgerechte Sanierung<br />

eines gerutschten Böschungsbereiches erfordert extrem flache Böschungsneigungen<br />

(zum Teil bis 1 : 8 geneigte Böschungen) <strong>und</strong> somit große Eingriffe in die angrenzenden<br />

Einschnittsböschungen (siehe Erläuterungberichte zur technischen Planung).<br />

Dringend erforderliche Arbeiten am gesamten Stichkanal, die bei Ausbleiben des Ausbaus<br />

durchgeführt werden müssen, sind nach Angaben des <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsamtes<br />

Braunschweig (schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung des WSA Braunschweig, Herr Luckau,<br />

vom 4.11.2009):<br />

• Erneuerung oder Ausbesserung des Deckwerks: km 1 bis 2,5 auf der Ostseite,<br />

km 2,5 bis 14 beidseitig.<br />

• Komplette Sohlbaggerung auf der Kanalstrecke <strong>und</strong> an den Wendestellen.<br />

• Arbeiten zur Stabilisierung von Böschungsrutschungen <strong>und</strong> -absackungen:<br />

- bei km 7,0 auf etwa 30 m Länge am Westufer,<br />

- von km 11,59 bis 11,69 am Ostufer,<br />

- bei km 12,07 auf etwa 20 m Länge am Westufer,<br />

- bei km 5,155 auf etwa 50 m Länge am Westufer (Dammstrecke).<br />

• Betriebswege:<br />

- durchgängiger Neubau auf der Ostseite mit einer Freiholzung der Berme,<br />

- von km 2,4 bis 3,7 <strong>und</strong> 10,3 bis 11,3 Lückenschluss auf der Westseite mit Freiholzung.<br />

• Dammstrecke:<br />

- Neubau des Dammverteidigungsweges – km 7,5 bis 9 am Ostufer, km 7,5 bis 8 am<br />

Westufer,<br />

- Instandsetzung des Weges auf der Dammkrone: km 4,9 bis 6,13 (Westseite),<br />

km 4,85 bis 6,55 (Ostseite), km 7,5 bis 9,3 (Ostseite).<br />

• Sanierung der Brücken 382, 383, 385, 391, 392, 393, 394, 395 <strong>und</strong> 396.<br />

• Sanierung Durchlass 384 <strong>und</strong> Düker 385.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 115<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Für einen Teil der aufgeführten auf den Kanal bezogenen Arbeiten beziehungsweise<br />

Maßnahmen gilt, dass sie in ähnlicher Weise auch nach einem Neubau längerfristig im<br />

Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen notwendig werden. Aber insbesondere die Sanierungsarbeiten<br />

zur Böschungsstabilisierung <strong>und</strong> auch die Wegeausbauten hätten<br />

auch kurz- bis mittelfristig zur Folge, dass es durch die Flächeninanspruchnahme zu<br />

Verlusten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen vor allem bei den <strong>Schutzgüter</strong>n Pflanzen <strong>und</strong> Tiere,<br />

Boden <strong>und</strong> Landschaftsbild käme.<br />

Im Fall der querenden Brücken, die das Ende <strong>ihre</strong>s technisches Lebensalters erreicht<br />

haben, ergibt sich wie beim geplanten Ausbau des Kanals die Notwendigkeit zur Entscheidung<br />

über Abriss oder Sanierung beziehungsweise Neubau. Beides ist in der Regel<br />

mit zumindest kleinräumigen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en, im Fall der<br />

ersatzlosen Beseitigung auch mit weiträumigeren Wirkungen auf das örtliche Wegenetz.<br />

Die Darstellung zeigt, dass - wenn auch in deutlich geringerem Umfang als beim beidseitigen<br />

Kanalausbau - im Fall der so genannten Null-Variante ebenfalls kurz- bis<br />

mittelfristig Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft oder sonstige negative Auswirkungen<br />

auf <strong>Umwelt</strong>schutzgüter zu erwarten wären.<br />

5.2.3 Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens<br />

Möglichkeiten zur Verminderung <strong>und</strong> Vermeidung von Beeinträchtigungen bestehen<br />

vor allem hinsichtlich der konkreten Durchführung des Vorhabens in der Bauphase.<br />

Die Vorkehrungen zur Minderung von <strong>Umwelt</strong>belastungen sind in Tab. 5-2 aufgeführt.<br />

Im Zuge der Erarbeitung der vorliegenden <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie erfolgten auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Kenntnisse über besonders schutzbedürftige Ausprägungen von <strong>Umwelt</strong>schutzgütern<br />

(siehe auch Kap. 4) frühzeitig Abstimmungen mit den technischen<br />

Entwurfsplanungen, so dass der Aspekt der Vermeidung von Beeinträchtigungen darin<br />

eingeflossen ist. So hat etwa der Schutz besonders bedeutsamer Vegetationsbestände<br />

wie im Bereich der Harsumer Wälder Eingang in eine möglichst flächensparende Ausgestaltung<br />

unverzichtbarer Arbeitsstreifen entlang des Stichkanales gef<strong>und</strong>en. Die<br />

Anwendung der Beobachtungsmethode <strong>und</strong> von Druckentlastungsbohrungen in Teilbereichen<br />

des Tiefen Einschnittes bei Lühnde trägt mit dem Verzicht auf stärkere Abflachungen<br />

der Böschungen zur Reduzierung des Eingriffsumfanges in diesem Kanalabschnitt<br />

bei. Die im Folgenden aufgeführten Vorkehrungen werden bei der Prognose<br />

der Vorhabensauswirkungen auf die <strong>Schutzgüter</strong> berücksichtigt.


116 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-2: Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

zeitliche Beschränkung der Baumaßnahmen<br />

<strong>und</strong> des Transportverkehrs:<br />

in der Regel Ruhen der Arbeiten an<br />

Wochenenden, Feiertagen <strong>und</strong> nachts<br />

Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen, vor allem der<br />

Geräte- <strong>und</strong> Maschinenlärmschutzverordnung<br />

(32. BImSchV), der AVV-Baulärm<br />

sowie sonstiger Regelungen zu<br />

Lärmemissionen <strong>und</strong> Erschütterungen<br />

Abtransport des Aushubbodens zum<br />

überwiegenden Teil über den Schiffsweg<br />

- keine Inanspruchnahme von für den<br />

Naturschutz wertvolleren Flächen (zum<br />

Beispiel ältere Gehölzbestände, Feuchtbiotope)<br />

während des Baubetriebes außerhalb<br />

der direkten Baufelder <strong>und</strong> unverzichtbarer<br />

randlicher Arbeitsstreifen<br />

sowie Baustraßen,<br />

- Erhalt zumindest einzelner vorhandener<br />

Höhlenbäume oder ähnlich bedeutsamer<br />

Tierhabitate (zum Beispiel potenzieller<br />

Brutbäume von Plagionotus<br />

detritus - am Kanal bei Harsum festgestellte<br />

seltene Bockkäferart) in Arbeitsstreifen<br />

- Schutz verbleibender Gehölzbestände<br />

<strong>und</strong> sonstiger Vegetationsbestände vor<br />

Beschädigungen in der Bauphase gemäß<br />

DIN 18 920 im Zusammenhang mit<br />

dem Einsatz einer <strong>Umwelt</strong>baubegleitung<br />

(ökologische Baubegleitung) zur Überwachung<br />

der Schutzmaßnahmen<br />

betroffene<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />

Mensch Begrenzung der Lärmbelastung von<br />

Wohn- <strong>und</strong> Erholungsbereichen<br />

Mensch, Luft,<br />

Boden, Tiere <strong>und</strong><br />

Pflanzen<br />

Pflanzen, Tiere,<br />

Landschaft<br />

Minderung der Immissionsbelastung <strong>und</strong><br />

sonstigen Störwirkungen entlang der<br />

Zuwegungen<br />

Erhalt bedeutsamer Vegetationsbestände<br />

<strong>und</strong> Tierlebensräume,<br />

Erhalt wertvoller Landschaftsstrukturen<br />

(Landschaftsbildelemente)


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 117<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

notwendiger Gehölzeinschlag <strong>und</strong> Rodungen<br />

nicht zwischen dem 1. März <strong>und</strong><br />

31. Oktober (Einbeziehung von Oktober<br />

im Hinblick auf die Fledermausfauna<br />

zusätzlich zu den Bestimmungen von<br />

§ 39 Abs. 5 BNatSchG),<br />

Beseitigung von Röhricht in den Uferzonen<br />

nicht vom 1. März bis 30. September,<br />

Ausnahmen nur nach Genehmigung<br />

durch die untere Naturschutzbehörde<br />

notwendige Abholzungen zeitlich versetzt,<br />

das heißt sukzessive mit Baufortschritt<br />

beim mehrjährigen Streckenaus-<br />

bau des Kanales durchführen<br />

- möglichst Konzentration besonders<br />

lärmintensiver <strong>und</strong> flächenbeanspruchender<br />

Arbeiten außerhalb der Hauptbrutzeit<br />

von Vögeln (April bis Juli)<br />

- kein störintensiver Baubetrieb 13 in<br />

dieser Zeit im Nahbereich der Brutplätze<br />

streng geschützter Vogelarten (im vorliegenden<br />

Fall Grünspecht <strong>und</strong> Mäusebussard,<br />

insgesamt vier baufeldnahe<br />

Vorkommen);<br />

- zeitliche Ausweitung der Baueinschränkungen<br />

zum Erhalt des Standortes<br />

der Graureiher-Kolonie südlich der<br />

Brücke 388: keine Rodungs- <strong>und</strong><br />

störintensiven Bauarbeiten 14 mindestens<br />

zwischen Ende Januar / Anfang Februar<br />

<strong>und</strong> <strong>Mitte</strong> / Ende Juni (abhängig von der<br />

Witterungslage <strong>und</strong> damit des Beginns<br />

der Koloniebesiedelung, Brut <strong>und</strong> Jung-<br />

vogelaufzucht)<br />

vor Baumfällarbeiten Untersuchung älterer<br />

Bäume auf Baumhöhlen <strong>und</strong> mögliche<br />

Fledermausquartiere; gegebenenfalls<br />

Sicherung <strong>und</strong> Umsiedelung gef<strong>und</strong>ener<br />

Tiere durch fachk<strong>und</strong>iges Personal,<br />

analoges Vorgehen vor dem Abriss von<br />

Brückenbauwerken<br />

betroffene<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />

Tiere Vermeiden unnötiger Belastungen von<br />

Tierlebensräumen (Einhaltung artenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen)<br />

Tiere, Menschen Verringerung des Umfanges gleichzeitig<br />

entlang des Kanales verloren gehender<br />

Tierlebensräume / Landschaftselemente<br />

Tiere Verringerung der Beeinträchtigungen für<br />

die Vogelwelt (Einhaltung artenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen)<br />

Tiere Vermeidung von Individuenverlusten der<br />

streng geschützen Arten (Einhaltung<br />

artenschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />

13 Besonders lärmintensive Bauarbeiten wie Ramm- <strong>und</strong> Sprengarbeiten sowie Steinschüttungen.<br />

14 Siehe vorstehende Fußnote.


118 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

- fachgerechte Überprüfung von geplanten<br />

Baustelleneinrichtungsflächen auf<br />

Feldhamstervorkommen vor Baubeginn<br />

- Prüfung, ob bei Hamster-Vorkommen<br />

ein Ausweichen auf Alternativflächen für<br />

die Baustelleneinrichtung möglich ist,<br />

andernfalls fachgerechte Umsiedlung<br />

der Tiere aus dem Baufeld auf geeignete<br />

Flächen<br />

- vorbeugend „nicht hamstergerechte“<br />

Bewirtschaftung der zu beansprucheden<br />

Ackerflächen (zum Beispiel über die<br />

Wahl der Feldfrüchte) im Baufeld im<br />

Wirtschaftsjahr vor Einrichtung der Bau-<br />

stelle, um die Hamster zu vergrämen<br />

- zeitlich versetzte Neuanlage der Steinschüttungen,<br />

so dass eine Besiedlung<br />

der neu angelegten Sohl- beziehungsweise<br />

Schüttungsbereiche durch auf<br />

dem Gewässergr<strong>und</strong> lebende Kleinlebewesen<br />

von noch nicht umgestalteten<br />

Bereichen aus erfolgen kann,<br />

- möglichst Wiederverwendung von zumindest<br />

kleineren Anteilen alter Steinschüttungen<br />

<strong>und</strong> nasse Umlagerung<br />

(Förderung der Wiederbesiedelung)<br />

weitestmöglicher Verzicht auf Verklammerung<br />

(Teilverguss) der Steinschüttungen;<br />

wo dies unverzichtbar ist, Erhalt<br />

von mehr als 50 % Hohlräumen im<br />

Deckwerk (gemäß BFG 2006), um eine<br />

Ansiedelung von Pflanzen <strong>und</strong> Rückzugsmöglichkeiten<br />

für Fische in der<br />

<strong>Wasser</strong>wechselzone zu ermöglichen<br />

fachgerechtes Umpflanzen (Entnahme,<br />

Sicherung <strong>und</strong> Wiedereinpflanzen nach<br />

Böschungsumgestaltung) von Teilen<br />

wertvoller grasig-krautiger Vegetationsbestände<br />

am Kanal, die in Umgestaltungsbereichen<br />

liegen – zum Beispiel<br />

feuchte Hochstaudenfluren am<br />

Kanalufer nördlich der Brücke 385 bei<br />

Lühnde<br />

Umsiedelung von Beständen gefährdeter<br />

oder besonders geschützter Pflanzenarten<br />

vor der Inanspruchnahme der<br />

Flächen in den Umgestaltungsbereichen<br />

auf geeignete Ersatzstandorte<br />

Vermeidung von Oberbodeneintrag in<br />

Gewässer bei der Errichtung von Bauwerken<br />

<strong>und</strong> bei Umgestaltungen von<br />

Uferzonen<br />

betroffene<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />

Tiere Vermeidung von Individuenverlusten der<br />

gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützen Art<br />

(Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />

Tiere Minderung der Belastungen aquatischer<br />

Lebensgemeinschaften im Kanal<br />

Pflanzen, Tiere - Schaffen geeigneter Standortbedingungen<br />

für die Ansiedlung von Pflanzen<br />

im (semi-) aquatischen Bereich<br />

- Minderung der Beeinträchtigungen für<br />

aquatische Lebensgemeinschaften im<br />

Kanal<br />

Tiere, Pflanzen Minimierung der Beeinträchtigung besonders<br />

bedeutsamer Tierlebensräume<br />

sowie Pflanzenbestände beziehungsweise<br />

Lebensstätten stark gefährdeter<br />

<strong>und</strong> geschützter Arten (Berücksichtigung<br />

artenschutzrechtlicher Bestimmungen)<br />

Pflanzen Erhalt bedeutsamer Pflanzenarten (Berücksichtigung<br />

artenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen)<br />

<strong>Wasser</strong>, Tiere,<br />

Pflanzen<br />

Vermeiden der Beeinträchtigung von<br />

Gewässern,<br />

Vermeidung der Beeinträchtigung von<br />

Gewässerlebensräumen <strong>und</strong> der dort<br />

vorkommenden Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 119<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

Einsatz von Baumaschinen, -geräten<br />

<strong>und</strong> -fahrzeugen, die den einschlägigen<br />

technischen Vorschriften <strong>und</strong> Verord-<br />

nungen entsprechen<br />

Kontrolle des Bodenaushubs sowie der<br />

zu beseitigenden Kanalsedimente <strong>und</strong><br />

Entsorgung oder Verwertung des möglicherweise<br />

schadstoffbelasteten Bodens<br />

entsprechend den „Anforderungen an<br />

die stoffliche Vewertung von minera-<br />

lischen Abfällen“ der LAGA<br />

sachgemäße Lagerung, Verwendung<br />

<strong>und</strong> Entsorgung boden- <strong>und</strong> wassergefährdender<br />

Stoffe während der Bau- <strong>und</strong><br />

Unterhaltungsarbeiten<br />

fachgerechtes Abräumen <strong>und</strong> getrennte<br />

Lagerung des Oberbodens vom übrigen<br />

Aushubmaterial (gemäß DIN 18 300<br />

„Erdarbeiten“), separate Zwischenlagerung<br />

des Oberbodens von alten<br />

Waldstandorten<br />

Wiederherstellung / Anpassung der<br />

Dichtungsbereiche sowie zusätzliche<br />

Dichtung in Bereichen, in denen bei der<br />

Neuprofilierung kleinere gr<strong>und</strong>wasserführende<br />

Schichten angeschnitten wer-<br />

den<br />

baubegleitende Kontrolle auf Einträge<br />

aus möglicherweise kanalnah noch vorhandenen<br />

Belastungszonen aus dem<br />

Harnsäureunfall des Jahres 1994 im<br />

Zuge von Arbeiten an Böschungen <strong>und</strong><br />

Dichtungen, gegebenenfalls Gegenmaßnahmen<br />

gegen Einträge ins Ge-<br />

wässer<br />

Rekultivierung der in der Bauphase beanspruchten<br />

Bodenbereiche in Orientierung<br />

am Ausgangszustand beziehungsweise<br />

entsprechend der vorgesehenen<br />

Folgenutzung<br />

- Beschränkung der Flächeninanspruchnahme<br />

von landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen auf den unbedingt erforderlichen<br />

Umfang,<br />

- Vorkehrungen zur Reduzierung von<br />

negativen Einflüssen auf Struktur <strong>und</strong><br />

Gefüge verdichtungsempfindlicher Böden,<br />

gegebenenfalls Maßnahmen zur<br />

Beseitigung eingetretener Verdichtungen<br />

(insbesondere im Bereich von Baustelleneinrichtung<br />

auf Ackerflächen)<br />

betroffene<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

Mensch, Luft,<br />

Boden, <strong>Wasser</strong>,<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflan-<br />

zen<br />

positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />

Minimierung der Belastung der <strong>Schutzgüter</strong><br />

durch Immissionen von Schadstoffen<br />

Boden, <strong>Wasser</strong> Vermeidung von <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />

durch schadstoffbelasteten Boden<br />

Boden, <strong>Wasser</strong> Vermeidung der Belastung von Boden<br />

<strong>und</strong> <strong>Wasser</strong><br />

Boden, Pflanzen Erhalt standorttypischen Bodenmaterials<br />

<strong>und</strong> biologisch aktiven Oberbodens<br />

<strong>Wasser</strong>, Boden,<br />

Pflanzen <strong>und</strong><br />

Tiere<br />

Erhalt der bestehenden Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse,<br />

Vermeiden zusätzlicher<br />

Entwässerungswirkungen in den Randzonen<br />

des Kanals (insbesondere im<br />

Hinblick auf gr<strong>und</strong>wasserabhängige<br />

Biotope)<br />

<strong>Wasser</strong>, Tiere Vermeiden der Belastung des Gewässers<br />

oder der aquatisch lebenden Fauna<br />

Boden, Pflanzen Erhalt oder Wiederherstellung möglichst<br />

natürlicher Bodenverhältnisse, Schaffung<br />

günstiger Bedingungen für die Entwicklung<br />

von Vegetationsbeständen<br />

Boden Minimierung unnötiger Beeinträchtigungen<br />

in Bereichen besonder bedeutsamer<br />

<strong>und</strong> verdichtungsempfindlicher Böden<br />

(Lössböden mit hoher natürlicher<br />

Bodenfruchtbarkeit),<br />

Erhalt oder Wiederherstellung der natürlichen<br />

Bodenfunktionen


120 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

architektonische Gestaltung der neuen<br />

Brücken mit einer möglichst geringen<br />

optischen Störwirkung<br />

Meldung möglicher ur- oder frühgeschichtlicher<br />

Bodenf<strong>und</strong>e bei Bau- oder<br />

Erdarbeiten gemäß § 14 Abs. 1<br />

NDSchG an die zuständigen Denkmalschutzbehörden<br />

betroffene<br />

<strong>Schutzgüter</strong><br />

Landschaft,<br />

Mensch<br />

positive Effekte auf die <strong>Schutzgüter</strong><br />

Vermeiden zusätzlicher optischer Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes<br />

Kulturgüter Sicherstellung bedeutsamer Objekte der<br />

archäologischen Denkmalpflege<br />

5.3 Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Darstellung der Auswirkungen ist der Entwurfsstand der technischen<br />

Planungen von Ende 2009 mit einzelnen Ergänzungen im Februar 2010.<br />

5.<strong>3.</strong>1 Schutzgut Menschen<br />

5.<strong>3.</strong>1.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-3 werden die zu erwartenden bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Menschen beschrieben. Entscheidungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen<br />

sind nicht zu erwarten (siehe Tab. 1-4 in Kap. 1.4.1).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 121<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-3: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-4<br />

• Störungen durch Immissionen,<br />

Erschütterungen sowie<br />

Baustellenverkehr <strong>und</strong> -betrieb<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

baubedingte Auswirkungen<br />

Beeinträchtigungen für Bereiche mit Wohn- <strong>und</strong> Wohnumfeldfunktionen<br />

Für die Baustelleneinrichtung oder Lagerflächen werden keine Flächen mit<br />

Wohn- oder Wohnumfeldfunktionen in Anspruch genommen.<br />

Da ein Großteil der zu entfernenden Aushubmassen sowie die Steine für die<br />

neuen Deckwerke auf dem <strong>Wasser</strong>weg, also über den Stichkanal transportiert<br />

wird <strong>und</strong> Oberboden kanalnah zwischengelagert wird, entfallen die mit solchen<br />

Massentransporten auf dem Landwege einhergehenden Verkehrsbelastungen<br />

von Siedlungsbereichen. Der erforderliche Transportverkehr über öffentliche<br />

Verkehrswege reduziert sich im Wesentlichen auf die übliche Baustellenversorgung,<br />

den Abtransport geringer Aushubmassen <strong>und</strong> teilweise Materiallieferungen.<br />

Die sich daraus ergebenden Verkehrs- beziehungsweise Immissionsbelastungen<br />

betreffen die jeweils im Umfeld der Brückenbaustellen <strong>und</strong> Kanalbauabschnitte<br />

gelegenen Siedlungsbereiche. Es handelt sich um zeitlich deutlich<br />

begrenzte Beeinträchtigungen mäßigen Ausmaßes.<br />

Für den kanalnahen Friedhof der Gemeinde Lühnde, der auch direkt von den<br />

Baumaßnahmen betroffen ist, sind gewisse Störbelastungen unvermeidbar.<br />

Durch entsprechende Vorkehrungen zum Imissionsschutz (siehe Kap. 5.2.3)<br />

lassen sich die Beeinträchtigungen mindern.<br />

Besonders lärmintensive Rammarbeiten erfolgen am Kanal auf Höhe der Ortslage<br />

von Lühnde mit einer Entfernung von etwa 500 bis 800 m vom Ortsrand<br />

auf gut 600 m Kanallänge, auf Höhe der Ortslage Algermissens mit einer Entfernung<br />

von etwa 800 bis 900 m vom Ortsrand (zehn Dalben im Bereich der<br />

öffentlichen Wartestelle südlich der Fa. Weiterer). Aufgr<strong>und</strong> der relativ kurzen<br />

Dauer der Arbeiten <strong>und</strong> der Entfernungen zur Wohnbebauung ist die Beeinträchtigungsintensität<br />

vergleichsweise gering.<br />

Beeinträchtigungen von Bereichen mit Bedeutung für die landschaftsbezogene<br />

Erholungsnutzung:<br />

Durch die oben beschriebenen Wirkfaktoren ergeben sich in den jeweiligen<br />

Bauabschnitten auch deutliche Störungen für die ruhige landschaftsbezogene<br />

Erholung in den bedeutsamen Erholungsbereichen samt Wegen am Stichkanal.<br />

Allerdings sind die störungsbedingten Einwirkungen auf die Dauer der Bauzeiten<br />

in den jeweiligen Bauabschnitten (Kanal <strong>und</strong> Brücken) begrenzt <strong>und</strong> werden<br />

über weite Strecken auch durch die anlagebedingten Veränderungen der Kanalrandzonen<br />

überlagert.<br />

Ähnliche Beeinträchtigungen gelten auch für die gewässerbezogenen Aktivitäten<br />

am Stichkanal wie die Ausübung von <strong>Wasser</strong>sport, was in den jeweiligen<br />

Kanalausbauabschnitten in der Bauphase nicht oder allenfalls sehr eingeschränkt<br />

möglich sein wird.<br />

Durch die Konzentration des Baustellenbetriebes <strong>und</strong> -verkehres auf die weniger<br />

erholungsintensiven Zeiten in der Woche <strong>und</strong> weitere Schutzvorkehrungen<br />

(siehe Kap. 5.2.3) lässt sich das Ausmaß der Belastungen verringern.


122 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-4<br />

• visuelle Beeinträchtigung<br />

siedlungsnaher <strong>und</strong> landschaftsbezogenerErholungsbereiche<br />

durch die technischen<br />

Bauwerke <strong>und</strong> Geländeumgestaltungen<br />

• Veränderungen von Wegeverbindungen<br />

im Bereich von<br />

Spazier-, Wander-, Radwegen<br />

durch Rückbau von Brücken<br />

<strong>und</strong> Bau von Betriebswegen<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

anlagebedingte Auswirkungen<br />

Visuelle Beeinträchtigungen in Erholungsbereichen:<br />

Wie beim Schutzgut Landschaft beschrieben (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>6.1) entsteht im<br />

Wesentlichen durch die umfangreichen Gehölzverluste im Zuge des Kanalausbaus<br />

<strong>und</strong> kleinräumig im Zuge des Brücken- <strong>und</strong> Straßenbaus eine deutliche<br />

Veränderung des Landschaftsbildes. Die Totalverluste von Gehölzbeständen<br />

entlang der Kanalböschungen (auf beiden Seiten jeweils insgesamt über 4 km<br />

Länge mit bis zu 1 km langen „ausgeräumten“ Abschnitten) führen zu einer<br />

deutlichen Entwertung solcher Kanalzonen für die landschaftsbezogene Erholungsnutzung.<br />

Dort, wo Teile der Gehölzbestände auf den Böschungen erhalten<br />

bleiben, ist der negative Effekt geringer. Im Gebiet der Wälder bei Harsum wird<br />

angesichts der größerflächig verbleibenden Waldbestände die Attraktivität des<br />

Kanalumfeldes vergleichweise wenig beeinflusst.<br />

Die Beeinträchtigung durch großflächige Vegetationsverluste betrifft in den<br />

durch Wege erschlossenen Kanalrandzonen diesen Nahbereich selbst, da hier<br />

der technische Charakter des künstlichen Gewässerbauwerkes nach der Umgestaltung<br />

stärker in Erscheinung tritt. Im Hinblick auf die Erlebbarkeit der<br />

kanalbegleitenden Gehölzstrukturen aus etwas weiterer Entfernung wird deren<br />

Kulissenwirkung im Landschaftsraum durch Verluste beeinträchtigt.<br />

Die Wiederbegrünung der Böschungen <strong>und</strong> sonstigen Nebenflächen von Verkehrswegen<br />

durch Gräser <strong>und</strong> Kräuter bindet die umgestalteten Bodenbereiche<br />

zwar zeitnah wieder ähnlich wie vorher ein. Im Übrigen kann ein Attraktivitätsgewinn<br />

für Erholungsuchende aber erst wieder mittel- bis längerfristig im Zuge<br />

des allmählichen Aufwuchses neuer Gehölzpflanzungen eintreten.<br />

Beeinträchtigungen im örtlichen Wegesystem:<br />

Mit dem ersatzlosen Rückbau der Brücke 382 (Wirtschaftswegverbindung) auf<br />

Höhe der Ortschaft Bolzum geht die Kanalquerungsmöglichkeit im Netz bedeutsamer<br />

lokaler <strong>und</strong> regionaler Radwegverbindungen verloren. Die einzige im<br />

Bereich Sehnde-Bolzum verbleibende Querung ist die an der Schleuse Bolzum<br />

im Zuge der Landesstraße 410 (1 km nördlich der Brücke 382).<br />

Der ersatzlose Rückbau der Brücke 392 (Wirtschaftswegverbindung) zwischen<br />

Harsum <strong>und</strong> Hasede betrifft ebenfalls eine im örtlichen Erholungswegesystem<br />

<strong>und</strong> als Bestandteil der Radwegeverbindungen im Landkreis Hildesheim bedeutsame<br />

Kanalquerung. Es verbleibt als Alternative nur die Kanalquerung<br />

etwa 1 km nördlich im Zuge der Landesstraße 467 über die im Ersatz neu zu<br />

errichtende Brücke 391.<br />

Mit dem Neubau von kanalbegleitenden Betriebswegen in bisher nicht erschlossenen<br />

Kanalrandzonen entstehen auch neue für die Erholungsnutzung<br />

zur Verfügung stehende Wegeverbindungen. Dies gilt gr<strong>und</strong>sätzlich auch für<br />

das Umfeld der entfallenden Querungen.<br />

Für den Bereich der zu beseitigenden Brücke 382 gilt dennoch, dass die Erreichbarkeit<br />

der östlich des Kanales gelegenen Flächen - auch des Landschaftsschutzgebietes<br />

„Kanalkippe Bolzum“ - sich deutlich verschlechtert (bei<br />

gleichzeitigem Totalverlust von Gehölzstrukturen auf der Bolzumer Seite des<br />

Kanales) <strong>und</strong> der Verlust der Kanalquerung im Zuge der abseits einer Verkehrsstraße<br />

verlaufende regionale Radwegverbindung einen negativen Effekt<br />

hat.<br />

Im Fall der wegfallenden Brücke 392 gilt ebenfalls, dass sich die Erreichbarkeit<br />

der sehr bedeutsamen Erholungbereiche im Gebiet der Harsumer Wälder von<br />

Westen (vor allem Hasede) verschlechtert <strong>und</strong> der Verlust der Querung der<br />

regionalen Radwegverbindung sich negativ auswirkt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 123<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>1.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In der Tab. 5-4 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Menschen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />

Tab. 5-4: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Menschen.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />

Auswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>1.1) Auswirkungen<br />

- IV -<br />

- III -<br />

• visuelle Beeinträchtigung von für die<br />

Erholungsnutzung bedeutsamen Kanalrandzonen<br />

im Bereich von einoder<br />

beidseitigen Totalverlusten der<br />

Gehölzstrukturen am Kanal (B, A)<br />

• Verschlechterung der Erreichbarkeit<br />

von bedeutsamen Erholungsbereichen<br />

<strong>und</strong> Unterbrechung auch regional<br />

bedeutsamer Radwegverbindungen<br />

durch den ersatzlosen Rückbau<br />

der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 - Bereiche<br />

Sehnde-Bolzum sowie Harsum-Hasede<br />

(A)<br />

• visuelle Beeinträchtigung von für die<br />

Erholungsnutzung bedeutsamen Kanalrandzonen<br />

im Bereich der Dammstrecken<br />

- mit nur kleinräumiger Profilanpassung<br />

<strong>und</strong> Erhalt umfangreicher<br />

Gehölzbestände auf den luftseitigen<br />

Böschungen (B, A)<br />

• -Störungen <strong>und</strong> Immissionsbelastungen<br />

durch Baustellenbetrieb <strong>und</strong> -verkehr<br />

für im Umfeld der Baustellen gelegene<br />

Siedlungsbereiche (B)<br />

• Störungen <strong>und</strong> Immissionsbelastungen<br />

durch Baustellenbetrieb <strong>und</strong> -verkehr<br />

in für die landschaftsbezogene<br />

Erholungsnutzung bedeutsamen Bereichen<br />

(B)<br />

Erläuterungen zur Bewertung der<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

II Aufgr<strong>und</strong> der hohen Bedeutung der betroffenen<br />

Bereiche für das Schutzgut <strong>und</strong> des Umfanges an<br />

Verlusten ergibt sich eine erhebliche Beeinträchtigung.<br />

II Aufgr<strong>und</strong> der besonderen Bedeutung der Querungen<br />

im örtlichen <strong>und</strong> regionalen Erholungswegesystem<br />

werden die Verluste als erhebliche negative<br />

Auswirkung auf das Schutzgut bewertet.<br />

I Wegen der nur relativ geringen räumlichen Wirksamkeit<br />

von Vegetationsverlusten bleiben die Beeinträchtigungen<br />

unter der Schwelle der Erheblichkeit.<br />

I Aufgr<strong>und</strong> der zeitlich begrenzten Einwirkungsdauer<br />

<strong>und</strong> Vorkehrungen zur Verminderung von baubedingten<br />

Beeinträchtigungen erreichen diese nicht<br />

das Maß der Erheblichkeit.<br />

Überschreitungen immissionsschutzrechtlicher<br />

Grenzwerte ergeben sich nicht.


124 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>1.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Die Wiederbegrünung der umgebauten Kanalabschnitte <strong>und</strong> Randzonen der veränderten<br />

Verkehrsflächen vor allem mit Gehölzpflanzungen <strong>und</strong> sonstige Kompensationsmaßnahmen<br />

im Zuge der Beeinträchtigungen anderer <strong>Umwelt</strong>schutzgüter (siehe die<br />

folgenden Darstellungen) können zumindest mittel- bis längerfristig auch die zwischenzeitlichen<br />

Verluste an Erholungsqualitäten im betroffenen Raum kompensieren.<br />

Mit der Ergänzung des Betriebswegenetzes werden zudem auch neue Erholungsbereiche<br />

im Kanalumfeld erschlossen. Ein adäquater Ausgleich für die mit dem ersatzlosen<br />

Wegfall der Brücken verb<strong>und</strong>enen Störungen im regionalen Wegesystem ist nicht<br />

möglich.<br />

5.<strong>3.</strong>2 Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

5.<strong>3.</strong>2.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Die Tab. 5-5 sowie die sonstigen textlichen Erläuterungen beschreiben die zu erwartenden<br />

bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut<br />

Tiere. Entscheidungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu erwarten<br />

(siehe Kap. 1.4.1).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 125<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-5: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Inanspruchnahme von Lebensräumen<br />

von Tieren für den<br />

Baustellenbetrieb<br />

• Störungen durch Schallemissionen,<br />

Fahrzeugverkehr, Anwesenheit<br />

von Menschen in<br />

der Bauphase<br />

• Gefahr der Beeinträchtigung<br />

der <strong>Wasser</strong>qualität als Habitatelement<br />

für Tiere durch die<br />

Bauarbeiten im Gewässer<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

baubedingte Auswirkungen<br />

Verlust oder Beeinträchtigung von Tierhabitaten (außer anlagebedingten Effekten):<br />

Die Flächenbeanspruchung durch Arbeitsstreifen, Baustelleinrichtungs- <strong>und</strong><br />

Bodenzwischenlagerflächen betrifft über die anlagebedingt entstehenden Verluste<br />

(siehe unten) vorhandener Habitate hinaus weitere Tierlebensräume.<br />

Zudem ergeben sich durch den Baustellenbetrieb Beunruhigungen in bisher<br />

wenig oder nicht belasteten Bereichen, die etwa bei Brutvögeln oder Säugetieren<br />

dazu führen können, dass Teilbereiche gemieden oder verlassen werden.<br />

Wesentliche Wirkaspekte sind im Folgenden dargestellt.<br />

• Feldhamster: Insbesondere für die Bodenzwischenlagerung oder auch für<br />

Arbeitsstreifen <strong>und</strong> Baustraßen werden großenteils Ackerflächen genutzt. Vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> einer Minimierung der Belastungen für andere <strong>Schutzgüter</strong><br />

ist diese Nutzung, die hochwertigere Biotope ausspart, gr<strong>und</strong>sätzlich sinnvoll.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der nahezu flächendeckenden besonderen Eignung der Ackerflächen<br />

als Lebensraum des im Raum nachgewiesenen Feldhamsters besteht<br />

die Gefahr, dass Hamsterbaue <strong>und</strong> Nahrungsflächen des Hamsters durch<br />

diese bauzeitliche Flächeninanspruchnahme zerstört werden. Daher sind spezielle<br />

Schutzvorkehrungen vorgesehen, die eine solche Auswirkung vermeiden<br />

(siehe Kap. 5.2.3). Damit können vorhabensbedingte Individuenverluste<br />

oder sogar Populationsgefährdungen der Art verhindert werden.<br />

• Brutvögel: Die Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb der Brutzeit<br />

von Vögeln (siehe Kap. 5.2.3) verhindert Individuenverluste. Störeffekte auf<br />

Habitatbereiche außerhalb der Baufelder durch den Baustellenbetrieb können<br />

minimiert werden (siehe Kap. 5.2.3) <strong>und</strong> sind ansonsten vorübergehend <strong>und</strong><br />

von den Tieren gegebenenfalls durch Ausweichen zu kompensieren (siehe<br />

aber Hinweise zur Graureiher-Kolonie bei Algermissen unter anlagebedingte<br />

Auswirkungen). Ansonsten werden die baubedingten Einflüsse deutlich überlagert<br />

von den anlagebedingt entstehenden Verlusten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

(siehe unten).<br />

• Fledermäuse: Durch entsprechende Schutzvorkehrungen (siehe Kap. 5.2.3)<br />

werden Individuenverluste vermieden. Ansonsten ist die Tiergruppe im Hinblick<br />

auf baubedingte Störeffekte wenig empfindlich. Die anlagebedingt entstehenden<br />

Beeinträchtigungen als Haupteinflussfaktor werden weiter unten<br />

beschrieben.<br />

Weitere Auswirkungen auf andere Artengruppen werden im Rahmen der anlagebedingten<br />

Auswirkungen weiter unten dargestellt, einschließlich der Hinweise<br />

auf Vorkehrungen zur Minimierung von Beeinträchtigungen.<br />

Wie beim Schutzgut <strong>Wasser</strong> (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>5.1) beschrieben, verschlechtern<br />

vor allem die Baggerungen im Kanalbett vorübergehend die <strong>Wasser</strong>qualität im<br />

Stichkanal. Die Schwebstoffbelastung <strong>und</strong> Sauerstoffzehrung sind jedoch nur<br />

räumlich <strong>und</strong> zeitlich begrenzt zu erwarten <strong>und</strong> insofern insgesamt von relativ<br />

geringer Wirkintensität. Es liegen keine besonders empfindlichen Habitatverhältnisse<br />

in dem künstlichen Kanalgewässer vor. Durch Schutzvorkehrungen<br />

(Kap. 5.2.3) können Schad- <strong>und</strong> Nährstoffstoffeinträge vermieden oder minimiert<br />

werden. Eine Gefährdung der Fischbestände ist insofern nicht zu erwarten.<br />

(Hinweise zum Makrozoobenthos erfolgen im Zusammenhang mit der<br />

Darstellung der anlagebedingten Wirkungen, siehe unten.)<br />

Insgesamt sind hinsichtlich des Wirkaspektes nur mäßige <strong>und</strong> relativ kurzzeitige<br />

Beeinträchtigungen für die aquatisch lebende Fauna im Stichkanal zu erwarten.


126 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-4<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />

in Tierhabitaten durch<br />

Unfälle<br />

• Vernichtung von Tierlebensräumen<br />

durch Überbauung,<br />

Geländeumgestaltung sowie<br />

veränderte Gewässerstrukturen<br />

nach dem Ausbau<br />

• sonstige Veränderungen von<br />

Tierlebensräumen infolge beseitigter<br />

Habitatstrukturen <strong>und</strong><br />

Standortveränderungen (Mikroklima,<br />

Standortfeuchte)<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Die Gefahr, dass im Zuge von Unfällen oder bei unsachgemäßem Umgang mit<br />

schadstoffhaltigen Materialien diese in Land- oder Gewässerlebensräume eingetragen<br />

werden, ist gr<strong>und</strong>sätzlich nicht auszuschließen. Die Gefahr beziehungsweise<br />

das Ausmaß der Belastung lässt sich jedoch durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen minimieren (siehe Kap. 5.2.3).<br />

anlagebedingte Auswirkungen<br />

Anlagebedingte Verluste oder Beeinträchtigungen von Tierhabitaten:<br />

Durch die Umgestaltung von Gewässer- <strong>und</strong> Landflächen entlang des Kanales<br />

kommt es zum Verlust von Tierhabitaten <strong>und</strong> Beeinträchtigungen der Tiervorkommen.<br />

Im Folgenden werden die Beeinträchtigungen von wertgebenden<br />

Tierarten genauer dargelegt, welche über die gr<strong>und</strong>sätzlichen, im Zuge der Biotopverluste<br />

(siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>3) eintretenden allgemeinen Habitatbeeinträchtigungen<br />

hinausgehen oder von artenschutzrechtlicher Relevanz sind <strong>und</strong> insofern<br />

von spezifischer Bedeutung für das Schutzgut sind.<br />

• Brutvögel:<br />

- Ein Brutrevier des Mäusebussards (streng geschützte Art) geht im mittleren<br />

Abschnitt des Tiefen Einschnittes nordöstlich von Lühnde (Ostseite) verloren. In<br />

diesen bisher nicht erschlossenen Bereichen beiderseits des Kanales bleiben<br />

zwar Teile des Gehölzbestandes auf den Böschungen erhalten. Die umfangreicheren<br />

Gehölzverluste, die erstmalige Anlage von Betriebswegen entlang des<br />

Kanales <strong>und</strong> die absehbare Nutzung auch durch Erholungsuchende führen aber<br />

zu einer deutlich erhöhten Beunruhigung dieses Teilgebietes. Ein kleinräumiges<br />

Ausweichen der Art mit einem Verbleib im Nahbereich vor Ort ist vor diesem<br />

Hintergr<strong>und</strong> unwahrscheinlich. Es geht insofern ein für die Art günstiger Nistbereich<br />

verloren, was angesichts des eher defizitären Angebotes solcher Habitate<br />

im angrenzenden Raum eine negative Auswirkung darstellt.<br />

- In demselben Kanalabschnitt (ebenfalls Ostseite) geht ein Brutrevier des<br />

Grünspechtes (gefährdete <strong>und</strong> streng geschützte Art) durch die Böschungsumgestaltung<br />

verloren. Die vorhergehenden Aussagen treffen in ähnlicher Weise<br />

auch auch auf den Grünspecht zu.<br />

- Ein im Baufeld gelegener Brutstandort des Neuntöters (besonders geschützte,<br />

gefährdete Art) auf der Westseite im gleichen Kanalabschnitt (Tiefer Einschnitt)<br />

geht verloren.<br />

- Ein Brutrevier der Nachtigall (besonders geschützte, gefährdete Art) geht im<br />

Abschnitt zwischen den Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> 386 (Ostseite) verloren.<br />

- Südlich der Brücke 388 ist auf der Ostseite des Kanales der Standort einer<br />

Graureiher-Kolonie (besonders geschützte Art) von der Ausbaumaßnahme<br />

betroffen, die hier im Wesentlichen den Ausbau der wasserseitigen Böschung<br />

des Dammes vorsieht. In welchem Ausmaß Verluste von Horstbäumen eintreten,<br />

ist von deren exakter Lokalisierung <strong>und</strong> gegebenenfalls bestehenden Möglichkeiten<br />

zur Modifizierung der technischen Ausführung an der betroffenen<br />

Stelle abhängig. Im schlimmsten Fall kommt es zum Verlust des Koloniestandortes,<br />

der seit etwa 2000 von der Art genutzt wird (SCHOPPE 2006), was eine<br />

negative Auswirkung darstellen würde. Beim Erhalt sind Schutzvorkehrungen<br />

gegen erhebliche Störungen möglich <strong>und</strong> erforderlich (siehe Kap. 5.2.3). Wenn<br />

diese nicht durchführbar sind (zum Beispiel wegen unverhältnismäßig starker<br />

Behinderung des Bauablaufes), ist zumindest für das betroffene Brutjahr mit<br />

einem Verlassen des Koloniestandortes durch die Tiere zu rechnen.<br />

- Im Ausbauabschnitt zwischen den Brücken Nr. 391 <strong>und</strong> 392 ist ein Brutstandort<br />

des Eisvogels (streng geschützte, gefährdete Art) vom Ausbau der Kanalböschungen<br />

betroffen.<br />

- Sonstige nicht gefährdete oder streng geschützte, aber als europäische Vogelarten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich besonders geschützte Vogelarten:<br />

Die umfangreichen <strong>und</strong> sich über lange Kanalabschnitte erstreckenden Verluste<br />

insbesondere von Gehölzbeständen (Hecken) entlang des Kanales bewirken<br />

zugleich den Verlust der Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate von weiteren, häufiger<br />

vorkommenden Arten. Während in der Regel solche Beeinträchtigungen von<br />

gehölzbrütenden Arten ohne spezifische Nistplatztreue durch Ausweicheffekte


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 127<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

der Tiere aufgefangen werden können, ist dies im Vorhabensgebiet nur eingeschränkt<br />

möglich. In der über weite Strecken gehölzarmen Ackerlandschaft<br />

bestehen nur wenige Ausweichmöglichkeiten. Zudem ist auch in den in der<br />

Umgebung vorhandenen <strong>und</strong> stellenweise auch am Kanal verbleibenden Gehölzbeständen<br />

die Aufnahmekapazität für weitere Brutpaare sehr begrenzt, da<br />

diese bereits heute Revierbereiche für weitere Tiere darstellen, welche diese<br />

Lebensräume in der insgesamt an vergleichbaren Habitatstrukturen defizitären<br />

Landschaft benötigen.<br />

Die geschilderte Situation betrifft schwerpunktmäßig die Kanalabschnitte von<br />

etwa SKH-km 1,5 bis 4,8, 6,4 bis 7,5 sowie zumindest einseitig die Abschnitte<br />

von SKH-km 9,5 bis 10,5 <strong>und</strong> 11,4 bis etwa 12. Auch wenn Individuenverluste<br />

durch Schutzvorkehrungen in der Bauphase zu vermeiden sind (Kap. 5.2.3), ist<br />

zu erwarten, dass die umfangreichen Habitatverluste, die sich über lange Kanalabschnitte<br />

hin erstrecken, zunächst kurz- bis mittelfristig negativ auf die<br />

örtlichen Bestände auswirken können. Neu gepflanzte Gehölzbestände können<br />

in der Regel erst mittel- bis längerfristig wieder gleichartige Funktionen für die<br />

Avifauna übernehmen.<br />

Im Hinblick auf mögliche Populationsveränderungen ist auf Folgendes hinzuweisen:<br />

Bei den im Einzelnen aufgeführten Arten ist jeweils nur ein nachgewiesener<br />

Brutstandort vom Verlust betroffen. Bei den Arten Mäusebussard, Grünspecht<br />

<strong>und</strong> Nachtigall sind im Untersuchungsgebiet zahlreiche weitere Brutstandorte<br />

abseits der Verlustbereiche festgestellt worden (siehe Kap. A2-1). Neuntöter<br />

<strong>und</strong> Eisvogel wurden zumindest im Untersuchungsgebiet nur an den vom Vorhaben<br />

betroffenen Stellen nachgewiesen.<br />

- Der Mäusebussard ist weder in Niedersachsen noch in der naturräumlichen<br />

Region Bergland mit Börden eine gefährdete Art, die auch eher einen positiven<br />

Entwicklungstrend aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE 2006). Angesichts<br />

des einen betroffenen Brutstandortes (im Untersuchungsgebiet 1 von 8<br />

Nachweisen) ist keine dauerhafte populationsrelevante Verschlechterung für die<br />

Art zu erwarten, auch wenn mit dem beschriebenen Verlust eines Niststandortes<br />

ein negativer Effekt eintritt.<br />

- Der im gleichen Kanalabschnitt betroffene Grünspecht ist landesweit <strong>und</strong><br />

regional gefährdet <strong>und</strong> unterliegt hinsichtlich der Bestandsentwicklung einem<br />

negativen Trend (KRÜGER & OLTMANNS 2007). Regional gilt die Art als selten<br />

(SCHOPPE 2006). Es ist allerdings nur 1 von 8 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />

Brutvorkommen betroffen. Kritische Effekte auf die Population sind<br />

unwahrscheinlich, auch wenn zwischenzeitlich eine gewisse Verschlechterung<br />

für die Art eintritt.<br />

- Für die gefährdete Nachtigall gilt ähnliches wie für den Grünspecht. Dabei<br />

beträgt der Verlust 1 von 20 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutstandorten,<br />

so dass ebenfalls keine populationsgefährdende Wirkung bis zum<br />

Greifen von Ausgleichseffekten durch Neupflanzungen zu erwarten ist.<br />

- Der möglicherweise eintretende Verlust oder zumindest Teilverlust von Habitaten<br />

der Graureiherkolonie betrifft eine nicht gefährdete Art, die landesweit wie<br />

auch im Kreis Hildesheim einen zunehmenden Entwicklungstrend aufweist<br />

(KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE 2006). Insofern sind die negativen Auswirkungen<br />

auf den betroffenen Bestand beziehungsweise Standort zumindest<br />

nicht als populationskritisch anzusehen.<br />

- Für den Neuntöter gilt, dass er zwar möglicherweise sogar im betroffenen<br />

Nistareal, einem ruderalen Gebüschsaum am Westrand des Tiefen Einschnittes<br />

bei Lühnde, verbleibt, da hier nur Teile des Habitates <strong>und</strong> angrenzender Gehölzbestände<br />

vorhabensbedingt verloren gehen. Wegen des zumindest im<br />

Untersuchungsgebiet nur einmaligen Nachweises <strong>und</strong> des landesweit eher<br />

negativen Entwicklungstrends der gefährdeten Art (KRÜGER & OLTMANNS 2007),<br />

sind jedoch ohne bestandsstützende Maßnahmen negative Auswirkungen auf<br />

den lokalen Artbestand nicht auszuschließen. Regional scheint der Neuntöter<br />

eher etwas zuzunehmen (SCHOPPE 2006).<br />

- Der wahrscheinlichen Verlust des Brutplatzes des Eisvogels betrifft zwar eine<br />

hinsichtlich des Bestandstrends relativ stabile, jedoch gefährdete (KRÜGER &<br />

OLTMANNS 2007) <strong>und</strong> regional seltene Art (SCHOPPE 2006). Deswegen <strong>und</strong><br />

wegen des nur einmaligen Nachweises gilt auch hier, dass kritische Auswirkungen<br />

auf die Population der Art ohne bestandsstützende Maßnahmen nicht aus-


128 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

zuschließen sind.<br />

- Für die sonstigen nicht gefährdeten Brutvogelarten gilt, dass sie als häufige<br />

Arten auch weiterhin im Raum vertreten sein werden - so etwa im Bereich der<br />

verbleibenden Gehölzbestände - <strong>und</strong> die Habitatbedingungen mit zunehmender<br />

Entwicklung neu gepflanzter Bestände sowie der weiteren Reifung der im Vorhinein<br />

angelegten Waldbestände bei Harsum (siehe oben) sich verbessern.<br />

Insofern ist auch für diese Arten nicht zu erwarten, dass anhaltend eine relevante<br />

Verschlechterung der Populationen eintritt.<br />

• Fledermäuse (streng geschützte, überwiegend gefährdete Arten):<br />

- Es ist in den vorliegenden Planungsabschnitten kein Wochenstubenquartier<br />

betroffen. Mögliche Zwischenquartiere wie Tagesschlafplätze an alten Brückenbauwerken<br />

oder in einzelnen älteren Höhlen- oder Spalten-Bäumen, gehen als<br />

Folge von Abriss <strong>und</strong> Gehölzbeseitigung in den jeweiligen Bauabschnitten<br />

sukzessive verloren. Auch wenn gewisse Ausweichmöglichkeiten für die Tiere<br />

bestehen, reduziert sich damit das Angebot an Fledermaus-Tagesquartieren.<br />

Eine fledermausgerechte Gestaltung der neu entstehenden Brücken- oder<br />

sonstigen Bauwerke kann diesen Effekt kurzfristig zumindest teilweise auffangen.<br />

Ohne zusätzliche stützende Maßnahmen können allerdings negative Auswirkungen<br />

auf die Populationen der Arten eintreten.<br />

- Die umfangreichen Verluste des kanalbegleitenden Gehölzbestandes bedeuten<br />

für die Tiergruppe zugleich eine Habitatverschlechterung in Jagdräumen<br />

von überdurchschnittlicher Bedeutung, zumal in der umgebenden Ackerflur ein<br />

deutliches Defizit an vergleichbaren Strukturen besteht. Es gehen wesentliche<br />

Leitstrukturen in diesen Jagdräumen längs des Kanales verloren, zugleich verringert<br />

sich das Nahrungsangebot (Insekten) in der veränderten mikroklimatische<br />

Situation (fehlender oder verringerter Windschutz von Gehölzrandzonen<br />

mit einem deutlichem reduziertem Auftreten von Insekten). Solche Verluste an<br />

Gehölzstrukturen ergeben sich auf beiden Seiten des Kanales. Sofern hinter<br />

den durch die Neuanlage von Böschungen <strong>und</strong> Wegen beseitigten Gehölzen<br />

weitere Bestände verbleiben, ist die Auswirkung von relativ geringer Intensität.<br />

Deutlich negativ machen sich die Verluste dort bemerkbar, wo dies nicht der<br />

Fall ist. Auf der Westseite des Kanales ist dies auf insgesamt etwa 4,7 km Streckenlänge<br />

der Fall, auf der Ostseite auf etwa 4,2 km. Dabei ergeben sich auf<br />

etwa 2,8 km Länge beiderseitige Verluste, das heißt Kanalabschnitte ohne<br />

Gehölzsaum auf beiden Seiten. Angesichts vorherrschender westlicher Winde<br />

<strong>und</strong> des Nord-Süd-Verlaufes des Kanales sind die Totalverluste auf der Westseite<br />

des Kanales hinsichtlich der beschriebenen mikroklimatischen Veränderungen<br />

am gravierendsten.<br />

Neu gepflanzte Gehölze längs des Kanales können erst mittelfristig ähnliche<br />

Habitatfunktionen übernehmen, im Falle von Tagesquartieren in Höhlen oder<br />

Spalten von Bäumen dauert dies noch länger.<br />

Es ist davon auszugehen, dass der Raum trotz der abschnittsweisen Ausbaumaßnahmen<br />

<strong>und</strong> somit Verschlechterung der Nahrungshabitate weiterhin als<br />

Jagdrevier von Fledermäusen genutzt wird, es allerdings ein stärkeres Ausweichen<br />

von Tieren in die wenig durch Vegetationsverluste <strong>und</strong> mikroklimatische<br />

Ungunst beeinflussten Teilbereiche am Kanal <strong>und</strong> der Umgebung geben wird.<br />

• Feldhamster (streng geschützte, b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedrohte Art):<br />

Die - abgesehen von der vorübergehenden Beanspruchung in der Bauphase<br />

(siehe oben) - sich aus den Umgestaltungen ergebende dauerhafte Umwandlung<br />

von potenziell für die Art geeigneten Habitaten, also in erster Linie Ackerflächen,<br />

ist im Vergleich zu den verbleibenden Ackerflächen beiderseits des<br />

Kanales sehr gering. Insofern sind in dieser Hinsicht keine relevanten negativen<br />

Veränderungen für die Art zu erwarten.<br />

• Reptilien (eine besonders geschützte Art):<br />

Die als einzige nicht gefährdete, aber besonders geschützte Art im Vorhabensgebiet<br />

festgestellte Waldeidechse verliert mit der großflächigen Vegetationsbeseitigung<br />

am Kanal Teillebensräume. Im Bereich der Probeflächen 2 (Westseite<br />

des Tiefen Einschnittes) <strong>und</strong> 5 (Westseite im Umfeld der Brücke 392, Verlade-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 129<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

stelle, Bahntrasse) sind auch Lebensräume von mehr als allgemeiner Bedeutung<br />

betroffen. Dort verbleiben zumindest außerhalb des Baufeldes auch geeignete<br />

Habitatstrukturen (Gehölzbestände <strong>und</strong> exponierte, sonnenreiche Offenbereiche)<br />

<strong>und</strong> somit auch in Teilen Rückzugsbereiche für die Art. Die Funktion<br />

der kanalbegleitenden Vegetationsbestände als Ausbreitungskorridor wird<br />

allerdings dort, wo diese über lange Abschnitte zunächst beseitigt werden, erst<br />

allmählich wieder entstehen, denn die Waldeidechse kann keine Distanzen von<br />

mehreren h<strong>und</strong>ert Metern überwinden. Es müssen also regelmäßig geeignete<br />

Lebensräume mit Wiederbesiedlungspotenzial erreichbar bleiben oder dies<br />

wieder werden.<br />

• Amphibien (besonders geschützte Arten):<br />

Es werden keine Laichgewässer der im Untersuchungsgebiet vorkommenden<br />

ungefährdeten Arten vorhabensbedingt in Anspruch genommen. Den Gewässern<br />

zuzuordnende Landlebensräume verbleiben in ausreichendem Umfang<br />

<strong>und</strong> entstehen ansonsten mit der Wiederentwicklung von Gehölzbeständen am<br />

Kanal neu. Deutliche negative Auswirkungen auf die Artengruppe sind insofern<br />

nicht zu erwarten.<br />

• Libellen (besonders geschützte Arten):<br />

Als relevante Auswirkung sind hauptsächlich die Vegetationsverluste am Kanalufer<br />

im Tiefen Einschnitt nördlich der Brücke 385 anzusehen (Lebensraum<br />

von besonderer Bedeutung für die Artengruppe). Hier werden mit der Beseitigung<br />

überdurchschnittlich gut ausgeprägter feuchter Hochstaudenfluren <strong>und</strong><br />

angrenzender Gehölze Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Reifehabitate beseitigt.<br />

Bei der dort fest gestellten, als einzige streng geschützten <strong>und</strong> gemäß der niedersächsischen<br />

Roten Liste (von 1983, zur fehlenden Aktualität der Einstufung<br />

siehe die Hinweise in Kap. <strong>3.</strong>2.2 <strong>und</strong> A2.5 im Anhang) hochgradig gefährdeten<br />

Grünen Keiljungfer handelt es sich um ein nicht bodenständiges Vorkommen<br />

der Art mit nur einmaliger Beobachtung im September 2008. Ansonsten sind die<br />

an der beschriebenen Probestelle vorkommenden Arten besonders geschützte<br />

<strong>und</strong> zum Teil auch gefährdete Arten. Durch entsprechende Vorkehrungen zum<br />

teilweisen Erhalt der feuchten Hochstaudenfluren vor Ort (siehe Kap. 5.2.3) <strong>und</strong><br />

durch die Tatsache, dass Teile des Böschungs-Gehölzbestandes im betroffenen<br />

Kanalabschnitt verbleiben, können die negativen Auswirkungen zumindest<br />

reduziert werden.<br />

• Tagfalter (4 der 29 nachgewiesenen Arten besonders geschützt):<br />

Als Lebensraum mit überdurchschnittlicher Bedeutung (Wertstufe IV) ist der<br />

Abschnitt zwischen den Brücken 383 <strong>und</strong> 385 betroffen (Tiefer Einschnitt, beidseitig).<br />

Auch wenn - wie oben beschrieben - Teile der Vegetationsbestände<br />

erhalten bleiben, ergeben sich Habitatverluste, die zu Beeinträchtigungen führen.<br />

Ähnliches gilt für die gleich bewertete Probefläche T4 zwischen etwa SKHkm<br />

9,0 <strong>und</strong> der Brücke 390 (Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren trockenwarmer Standorte),<br />

wo mit dem Resedafalter das einzige Vorkommen einer gefährdeten Art<br />

festgestellt wurde.<br />

Ansonsten gilt, dass überall dort, wo Gehölze entfernt werden, davon auszugehen<br />

ist, dass sich dadurch das Mikroklima negativ verändert (fehlender Windschutz)<br />

beziehungsweise auch Raupenlebensräume vernichtet werden. Weiterhin<br />

wird dadurch die Funktion des Kanales als Ausbreitungsstruktur insbesondere<br />

für gehölzbewohnende Arten beeinträchtigt.<br />

• Wildbienen (besonders geschützte Arten):<br />

Für diese Artengruppe, deren Probeflächen identisch mit denen der Tagfalter<br />

sind, gilt eine ähnliche räumliche Betroffenheit wie für die Tagfalter. Auch bei<br />

ihnen betreffen die beidseitigen Vegetationsverluste im Tiefen Einschnitt überdurchschnittlich<br />

bedeutsame Lebensräume (Wertstufen V <strong>und</strong> IV) mit zum Teil<br />

gefährdeten <strong>und</strong> sogar stark gefährdeten Arten, im Fall von Epeoloides coecutiens<br />

einer regional vom Aussterben bedrohten Art. Auch auf den Probeflächen


130 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

W4 (= T4, siehe oben) sowie die Flächen W5 <strong>und</strong> W6 (östliche Kanalböschungen<br />

zwischen den Brücken 391 <strong>und</strong> 392A <strong>und</strong> 392B / Autobahn A 7) führen die<br />

größerflächigen Vegetationsverluste zu Habitatbeeinträchtigungen.<br />

Gleichermaßen treffen die mikroklimatisch negativen Veränderungen zu.<br />

• Heuschrecken:<br />

Für den von Umgestaltungen betroffenen Bereich der feuchten Hochstaudenfluren<br />

nördlich der Brücke 385 (Lebensraum von allgemeiner bis besonderer Bedeutung<br />

für die Artengruppe, Wertstufe IV) treffen sinngemäß die darauf bezogenen<br />

Aussagen über eine negative Auswirkung der Vegetationsverluste bei<br />

der Artengruppe der Libellen (<strong>und</strong> ähnlich bei anderen Tierarten) zu. Dies gilt<br />

auch für die mikroklimatischen Veränderungen.<br />

Ansonsten können durch den Erhalt von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>und</strong> ähnlichen<br />

für die Artengruppe günstigen Offenbiotopen außerhalb der Baufelder<br />

bedeutsamere Lebensräume erhalten bleiben. Eine möglichst zügige Neuentwicklung<br />

von ähnlicher Vegetation nach den Erdarbeiten kann relativ zeitnah<br />

geeignete Habitatbedingungen wiederherstellen (siehe auch Kap. 5.2.3).<br />

• Laufkäfer (2 der 72 nachgewiesenen Arten besonders geschützt):<br />

Für die Artengruppe besonders bedeutsame Lebensräume sind dort betroffen,<br />

wo kanalnahe historische alte Waldstandorte im Raum Harsum randlich in Anspruch<br />

genommen werden. Allerdings verbleiben dort gleichartige Habitate in<br />

großem Umfang. Insofern ist nicht zu erwarten, dass die relativ kleinflächigen<br />

Verluste mehr als nur geringe negative Auswirkungen für die lokalen Populationen<br />

der Arten haben. Eine möglichst geringe Flächenbeanspruchung in der<br />

Bauphase, das heißt Minimierung von Arbeitsstreifen in solchen besonders<br />

bedeutsamen Bereichen, kann die Beeinträchtigung weiter minimieren (siehe<br />

auch Kap. 5.2.3).<br />

Ansonsten gehen durch die Vegetationsverluste in den Böschungszonen des<br />

Kanales in der überwiegend ausgeräumten Bördelandschaft seltene Strukturen<br />

verloren <strong>und</strong> damit allgemein bedeutsame Lebensräume, Trittsteinbiotope <strong>und</strong><br />

Ausbreitungsstrukturen auch für Laufkäfer, insbesondere für Arten gehölzdominierter<br />

Biotope.<br />

• Fische:<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass der Stichkanal eine relativ naturferne artenarme<br />

Fischbiozönose aufweist, Vorkehrungen gegen eine Verschlechterung der Habitatverhältnisse<br />

im Gewässer <strong>und</strong> eine abschnittsweise Umsetzung des Gewässerausbaus<br />

mit entsprechenden Ausweichmöglichkeiten für die Tiere in den<br />

Bauphasen vorgesehen sind (siehe oben unter den baubedingten Auswirkungen<br />

<strong>und</strong> Kap. 5.2.3), ist vorhabensbedingt nicht mit erheblichen negativen Veränderungen<br />

für die Artengruppe zu rechnen.<br />

• Makrozoobenthos:<br />

Der in der Bauphase erfolgende fast vollständige Austausch der alten Steinschüttungen<br />

sowie die Sedimententnahme beseitigen wesentliche Habitatelemente<br />

der betroffenen Arten des Makrozoobenthos. Der zeitlich <strong>und</strong> räumliche<br />

versetzte Ausbau beziehungsweise Einbau von nicht oder nur in Teilabschnitten<br />

verklammerten Steinschüttungen (siehe Kap. 5.2.<strong>3.</strong>) trägt dazu bei, dass eine<br />

relativ kurzfristige Neubesiedlung beziehungsweise Wiederausbreitung von auf<br />

dem Gewässergr<strong>und</strong> lebenden Kleinlebewesen erfolgen kann. Mit der Anhebung<br />

des <strong>Wasser</strong>standes <strong>und</strong> der leichten Erweiterung des Gewässerbettes<br />

entsteht kurz- bis mittelfristig ein vergrößerter aquatischer Lebensraum.<br />

Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten des Makrozoobenthos<br />

wurden in den betroffenen Kanalabschnitte bis zur Brücke 392A <strong>und</strong> 392B<br />

(Autobahn BAB 7) nicht festgestellt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 131<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Sonstige Arten:<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Die Zufallsf<strong>und</strong>e von seltenen, zum Teil auch stärker gefährdeten Arten aus den<br />

Gruppen der Hautflügler, Nachtfalter <strong>und</strong> Käfer im Bereich der - auch für die<br />

anderen Tiergruppen - überdurchschnittlich bedeutsamen Uferzonen des Tiefen<br />

Einschnittes nördlich der Brücke 385 weisen darauf hin, dass die Verluste von<br />

Gehölzbeständen <strong>und</strong> feuchten Hochstaudenfluren auch eine Beeinträchtigung<br />

für diese sonstigen Arten bewirken. Es gelten insofern sinngemäß auch die auf<br />

die anderen Insektengruppen bezogenen Aussagen für diesen Bereich.<br />

Hinsichtlich der auf der Ostseite des Kanales zwischen der Brücke 391 <strong>und</strong> der<br />

Autobahn BAB 7 (Brücke 392A <strong>und</strong> 392B) festgestellten Vorkommen des seltenen,<br />

b<strong>und</strong>esweit stark gefährdeten Bockkäfers Plagionotus detritus sind Habitatverluste<br />

in diesen überdurchschnittlich bedeutsamen Lebensräumen zu erwarten.<br />

Es ist davon auszugehen, dass als Brutbäume für die Art erforderliche<br />

Buchen <strong>und</strong> Eichen mit anbrüchigen, älteren, gut der Sonne ausgesetzten Kronen<br />

auch in den dortigen Kanalrandzonen von Verlusten betroffen sind, da es<br />

im genannten Ausbauabschnitt durchgehend zu einer Beseitigung der Vegetation<br />

in einem Streifen neben dem Gewässer von mehr als 20 m, zum Teil bis zu<br />

40 m Tiefe kommt. Inwieweit ein teilweiser Erhalt solcher Brutbäume zumindest<br />

durch die flexible Handhabung des Arbeitsstreifens möglich ist, hängt von der<br />

konkreten Bauausführung ab (siehe auch Kap. 5.2.3). Möglicherweise werden<br />

auch geeignete potenzielle Habitatbäume durch die Freistellung verbleibender<br />

Exemplare hinter der Fällzone geschaffen.<br />

Die Landschaftsumgestaltungen betreffen in rechtlicher Hinsicht Teilbereiche der<br />

Landschaftsschutzgebiete „Kanalkippe Bolzum“ (H-042), „Algermissener Kippe<br />

(Bennerskippe)“ (Hi-006), „Unterer Bruchgraben“ (Hi-007), „Harsumer Holz“ (Hi-<br />

011) <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ (Hi-010). Die vorhabensbedingt sich ergebenden Verluste<br />

an Landschaftsstrukturen umfassen schädigende Wirkungen im Sinne des § 2 der<br />

Schutzgebietsverordnung zu den genannten Schutzgebieten.<br />

5.<strong>3.</strong>2.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In der Tab. 5-6 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Tiere im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.


132 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-6: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Tiere.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />

Auswirkungen<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />

• möglicher Verlust des Standortes<br />

einer Graureiher-Kolonie - Fortpflanzungs-<br />

<strong>und</strong> Ruhestätte einer europäisch<br />

geschützten Art (mit spezifischer<br />

Nistplatztreue) durch Gehölzverluste<br />

(A, B)<br />

• Verlust von Bruthabitaten ungefährdeter<br />

europäischer Vogelarten einschließlich<br />

des Mäusebussards sowie<br />

je eines Brutstandortes der Arten<br />

Grünspecht <strong>und</strong> Nachtigall (beide<br />

gefährdete Arten) - Vogelarten mit<br />

wechselnden Fortpflanzungsstätten<br />

(ohne spezifische Nistplatztreue)<br />

durch umfangreiche Gehölz- <strong>und</strong><br />

sonstige Vegetationsverluste (A, B)<br />

Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

III Die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann bei Verlust<br />

der Horstbäume im räumlichen Zusammenhang<br />

nicht mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich<br />

um einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des<br />

§ 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />

gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Da eine<br />

nicht gefährdete Art, die landesweit wie auch im<br />

Kreis Hildesheim einen zunehmenden Entwicklungstrend<br />

aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007,<br />

SCHOPPE 2006), betroffen ist <strong>und</strong> durch Kompensationsmaßnahmen<br />

negative Auswirkungen auf<br />

den betroffenen Bestand begrenzt werden, sind<br />

diese nicht als populationskritisch anzusehen.<br />

Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen<br />

zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />

entsprechende<br />

werden.<br />

Schutzvorkehrungen verhindert<br />

III<br />

Wegen der Betroffenheit eines Koloniestandortes<br />

wird trotz der fehlenden Gefährdung der Art im Fall<br />

des Verlustes dies als erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG eingestuft, die ausgleichbar<br />

oder ersetzbar im Sinne von § 15<br />

BNatSchG ist.<br />

Hinweis: Für den Fall, dass durch entsprechende<br />

Vorkehrungen Verluste von Horstbäumen vermieden<br />

werden können, entfällt der Tatbestand des<br />

Verstoßes gegen das Zugriffsverbot.<br />

Es handelt sich wegen des großen Umfangs an<br />

Gehölzverlusten in einem an kurzfristigen Ausweichhabitaten<br />

defizitären Raum um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen im Sinne von § 14 BNatSchG,<br />

die ausgleichbar oder ersetzbar im Sinne von § 15<br />

BNatSchG sind.<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann im räumlichen<br />

Zusammenhang zunächst nicht mehr erfüllt<br />

werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />

gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so<br />

dass ein Ausnahmeverfahren gemäß § 45<br />

BNatSchG erforderlich ist. Durch Kompensationsmaßnahmen<br />

können negative Auswirkungen auf<br />

den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass<br />

diese nicht als populationskritisch anzusehen sind.<br />

Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen<br />

zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />

entsprechende<br />

werden.<br />

Schutzvorkehrungen verhindert


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 133<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Auswirkungen<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />

• Verluste von älteren Gehölzen entlang<br />

des Kanales sowie von Brückenteilen<br />

als potenzielle Quartiere streng geschützter<br />

Fledermausarten (Tagesschlafplätze,<br />

Zwischenquartiere) (A,<br />

B)<br />

• Verlust je eines Brutstandortes der<br />

europäischen Vogelarten Neuntöter<br />

<strong>und</strong> Eisvogel (gefährdete Arten), (A,<br />

B)<br />

• Durch umfangreiche Gehölzverluste<br />

bewirkte Habitatverschlechterung für<br />

streng geschützte Fledermausarten in<br />

Jagdräumen von überdurchschnittlicher<br />

Bedeutung (A, B)<br />

Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

III Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />

im Sinne von § 15 BNatSchG ist.<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten<br />

kann im räumlichen Zusammenhang zunächst<br />

nicht mehr vollständig erfüllt werden. Insofern<br />

handelt es sich um einen Verstoß gegen die<br />

Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein<br />

Ausnahmeverfahren gemäß § 45 BNatSchG erforderlich<br />

ist. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

(siehe artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>und</strong> Kap. 5.2.<strong>3.</strong>2) kann sicher gestellt werden, dass<br />

die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten<br />

im räumlichen Zusammenhang zumindest<br />

teilweise bestehen bleibt. Durch Kompensationsmaßnahmen<br />

können negative Auswirkungen auf<br />

den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass<br />

diese nicht als populationskritisch anzusehen sind.<br />

Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen<br />

zwingender Gründe des überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />

entsprechende<br />

werden.<br />

Schutzvorkehrungen verhindert<br />

II Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar im<br />

Sinne von § 15 BNatSchG sind.<br />

Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (siehe<br />

artenschutzrechtlicher Fachbeitrag <strong>und</strong> Kap.<br />

5.2.<strong>3.</strong>2) kann sicher gestellt werden, dass die ökologische<br />

Funktion der betroffenen Fortpflanzungsoder<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin gegeben ist. Somit liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote<br />

des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />

entsprechende<br />

werden.<br />

Schutzvorkehrungen verhindert<br />

II Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />

oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />

ist.<br />

Artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG<br />

greifen für die Beeinträchtigung von Jagdhabitaten<br />

nicht, da diese nicht zu den geschützten Lebensstätten<br />

gehören.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch<br />

entsprechende<br />

werden.<br />

Schutzvorkehrungen verhindert


134 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Auswirkungen<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />

• Habitatverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

von Tierlebensräumen mit überdurchschnittlicherSchutzgutbedeutung<br />

- Artengruppen mit überwiegend<br />

besonders, aber nicht streng geschützten<br />

Arten (A, B):<br />

- Verluste von feuchten Hochstaudenfluren<br />

<strong>und</strong> Gehölzbeständen im Tiefen<br />

Einschnitt nördlich der Brücke 385<br />

(Libellen, Tagfalter, Wildbienen, sonstige<br />

Insektenarten, Reptilien, Heuschrecken<br />

[nicht besonders geschützte<br />

Artengruppe]);<br />

- Verluste von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

etwa von SKH-km 9 bis Brücke 390<br />

(Tagfalter, Wildbienen);<br />

- Verluste von Gehölz- <strong>und</strong> sonstiger<br />

Vegetation - östliche Kanalseite zwischen<br />

Brücken 391, 392A <strong>und</strong> 392B<br />

(Wildbienen)<br />

• Habitatverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen<br />

von Tierlebensräumen mit allgemeiner<br />

Schutzgutbedeutung beziehungsweise<br />

Beeinträchtigung der allgemeinen<br />

Verbindungsfunktionen der<br />

kanalbegleitenden Vegetationsbestände<br />

im Habitatverb<strong>und</strong>, mikroklimatische<br />

Verschlechterung der Habitatverhältnisse<br />

in Kanalabschnitten mit<br />

vollständiger Gehölzbeseitigung (A, B)<br />

- überwiegend besonders geschützte<br />

Arten: Libellen, Tagfalter, Wildbienen,<br />

sonstige Insektenarten, Laufkäfer,<br />

Reptilien; Amphibien nicht geschützte<br />

Artengruppe: Heuschrecken<br />

• Zerstörung von Lebensstätten sonstiger<br />

besonders geschützter Säugetier-,<br />

Insekten-, Spinnen- <strong>und</strong> Weichtierarten<br />

durch Habitatverluste im Baufeld<br />

(A, B)<br />

• Beeinträchtigung der folgenden Landschaftsschutzgebiete<br />

(LSG) durch die<br />

Beseitigung von auch für die Tierwelt<br />

bedeutsamen Landschaftsstrukturen<br />

(A, B)<br />

- LSG „Kanalkippe Bolzum“<br />

- LSG „Algermissener Kippe“<br />

- LSG „Unterer Bruchgraben“<br />

- LSG „Harsumer Holz“<br />

- LSG „Klein Förster Holz“<br />

Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

II Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />

oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG sind.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung<br />

von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter<br />

Arten liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />

kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine<br />

europarechtlich geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich<br />

um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff<br />

handelt (ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigung).<br />

II Aus Gründen der Rechtssicherheit ist vorsorglich<br />

davon auszugehen, dass entsprechende Zerstörungen<br />

stattfinden, da eine Erfassung jeder Lebensstätte<br />

geschützter Tierarten unverhältnismäßig<br />

ist.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise Beschädigung<br />

von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten liegt gemäß<br />

§ 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die<br />

Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor, da<br />

die betreffenden Arten keine europarechtlich geschützten<br />

Tiere sind <strong>und</strong> die Maßnahme der<br />

Durchführung eines zulässigen Eingriffes (aus-<br />

gleichbar oder ersetzbar) dient.<br />

II Es handelt sich um schädigende Wirkungen im<br />

Sinne der Verbotstatbestände der Schutzgebietsverordnung,<br />

die einer Bewilligung bedürfen (im vorliegenden<br />

Fall aufgr<strong>und</strong> der Konzentrationswirkung<br />

der Planfeststellung durch die Planfeststellungsbehörde).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 135<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Auswirkungen<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1)<br />

• mögliche Beeinträchtigung des Feldhamsters<br />

(streng geschützte Art)<br />

durch die Flächeninanspruchnahme<br />

(B, A)<br />

• Beeinträchtigung sonstiger aquatisch<br />

lebender Fauna (Fische, Makrozoobenthos)<br />

durch die Umgestaltung des<br />

Kanal-Gewässerbettes oder Beeinträchtigung<br />

der <strong>Wasser</strong>qualität (A, B)<br />

• mögliche Beeinträchtigung von terrestrischen<br />

Tierlebensräumen durch<br />

stoffliche Einträge in der Bauphase<br />

(B)<br />

• Baubedingte Beunruhigung von Tierarten<br />

(B)<br />

Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen,<br />

der zeitlichen Befristung der<br />

Baumaßnahmen <strong>und</strong> der nur sehr geringfügigen<br />

dauerhaften Verluste an potenzieller Habitatfläche<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen im<br />

Sinne der Eingriffsregelung oder des Artenschutzrechtes<br />

zu erwarten.<br />

I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />

einschließlich der Vorkehrungen<br />

gegen eine Verschlechterung der Habitatverhältnisse<br />

im Gewässer sowie der abschnittsweisen<br />

Umsetzung der Ausbaumaßnahme sind keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> der zeitlichen Befristung<br />

der Baumaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der Eingriffsregelung oder<br />

des Artenschutzrechts zu erwarten.<br />

I Es handelt sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung,<br />

die durch Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />

gemindert wird <strong>und</strong> zudem jeweils nur<br />

Teilabschnitte der Ausbaustrecke am Kanal betrifft.<br />

Es sind insofern keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der Eingriffsregelung oder des<br />

Artenschutzes zu erwarten.<br />

5.<strong>3.</strong>2.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Für die erheblichen Beeinträchtigungen der verschiedenen Artengruppen durch die<br />

umfangreichen Gehölzverluste treten Kompensationseffekte nach <strong>und</strong> nach dadurch<br />

ein, dass nach Fertigstellung der Böschungsumgestaltungen die Einschnittsböschungen<br />

wieder bepflanzt werden können <strong>und</strong> somit mittel- bis längerfristig gleichartige Habitatstrukturen<br />

entlang des Stichkanales entstehen, welche die verbliebenen Gehölzstrukturen<br />

ergänzen. Durch die abschnittsweise Umsetzung des Ausbaus <strong>und</strong> damit<br />

auch Beseitigung <strong>und</strong> Neupflanzung von Gehölzen kann der zeitliche Verzug in der<br />

Funktionserfüllung neuer Pflanzungen etwas abgemildert werden.<br />

Zusätzlich kann die Verzögerung in der Wirksamkeit dadurch kompensiert werden,<br />

dass außerhalb der im Baufeld beanspruchten Flächen <strong>und</strong> vor Beginn der Gehölzbeseitigung<br />

im betroffenen Raum Pflanzungen erfolgen, welche dann noch eher in der<br />

Lage sind, Kompensationseffekte für die betroffenen Tierarten zu übernehmen. Im Fall<br />

des am Westrand des Tiefen Einschnittes betroffenen Brutstandortes des Neuntöters<br />

kann die vorgezogene Anlage von zusätzlichen Gebüschstrukturen (mit dornentragen-


136 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

den Arten) relativ zeitnah die Teilverluste an gleichartigen Gehölzbeständen ausgleichen<br />

15 (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Sinne von § 44 Abs. 5 BNatSchG).<br />

Der Verlust von eher durch Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren geprägten Tierhabitaten kann<br />

durch die Neuentwicklung ähnlicher Biotopbestände auf Teilflächen nach Neugestaltung<br />

der Böschungen <strong>und</strong> Wege entlang des Kanales erfolgen. Im Vergleich mit den<br />

neu gepflanzten Gehölzbeständen ist auf solchen Flächen deutlich eher mit einer<br />

Funktionswirkung zu rechnen.<br />

Hinsichtlich der Verluste der für zahlreiche Tierarten überdurchschnittlich bedeutsamen<br />

feuchten Hochstaudenfluren am Kanalufer im Tiefen Einschnitt nördlich der Brücke<br />

385 zielen die Sicherungsmaßnahmen (Kap. 5.2.3) darauf, zunächst Teilbestände<br />

dieser wertvollen Habitatstrukturen zu sichern. Mit dem zeitnahen Wiedereinbringen<br />

von gesicherten Beständen nach der Böschungsumgestaltung kann die Kompensation<br />

für den vorübergehenden Totalverlust der Habitate gefördert <strong>und</strong> zeitlich beschleunigt<br />

werden.<br />

Für die Fledermausfauna können durch das Anbringen von künstlichen Unterschlupfmöglichkeiten<br />

(Fledermauskästen oder -bretter) an geeigneten Bäumen oder Bauwerken<br />

vor Ort die sukzessive <strong>und</strong> kurz- bis mittelfristig entstehenden Defizite an<br />

Tagesquartieren ausgeglichen werden (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme).<br />

Als Kompensationsmaßnahme, welche auf die Verbesserung des Habitatangebotes von<br />

vor allem Fledermäusen, Spechtarten oder auch Greifvögeln wie dem Mäusebussard<br />

zielt, ist der langfristige Erhalt von geeigneten älteren Bäumen (außerhalb der Baufelder)<br />

in Wald- oder ähnlichen flächenhaften Gehölzbeständen anzusehen. Der Verzicht<br />

auf die Endnutzung solcher Bäume, das heißt eine gewisse Einschränkung der forstlichen<br />

Nutzung in definierten Beständen, verbessert das Angebot an Höhlen <strong>und</strong> Horstplätzen<br />

dauerhaft. 16<br />

Durch die Schaffung eines künstlichen Bruthöhlenangebotes kann der voraussichtliche<br />

Verlust eines Brutstandortes des Eisvogels im Bereich der Kanalböschungen zwischen<br />

den Brücken Nr. 391 <strong>und</strong> 392 ausgeglichen werden. Aus artenschutzrechtlicher Sicht<br />

muss dies als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme durchgeführt werden.<br />

15 Die zeitnahe Wirksamkeit solcher Gehölzbestände setzt dabei die Pflanzung größerer Sortimente voraus<br />

(gegebenenfalls auch Verpflanzung dazu noch geeigneter vor Ort befindlicher Sträucher).<br />

16 Entsprechend dem Hinweis in Kap. A.2.1 im Anhang ist gerade durch die Altholzentnahme im Hollenmeer-<br />

Holz wahrscheinlich der Brutplatz des Rotmilans dort verloren gegangen. Der gezielte Altholzerhalt kann<br />

insofern solche prinzipiell zulässigen nutzungsbedingten Effekte verringern.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 137<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>3 Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Die Übersicht in Tab. 5-7 beschreibt die zu erwartenden vorhabensbedingten Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Pflanzen. Weitere mögliche indirekte Auswirkungen durch<br />

Veränderungen von Gr<strong>und</strong>wasserständen in der Bauphase ergeben sich - wie beim<br />

Schutzgut <strong>Wasser</strong> beschrieben (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>5.1) - nicht.<br />

Tab. 5-7: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Verlust <strong>und</strong> Schädigung von<br />

Vegetations-/Biotopbeständen<br />

durch Überbauung oder sonstige<br />

Geländeumgestaltungen<br />

einschließlich Baustellenbetrieb<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

anlage- <strong>und</strong> baubedingte Auswirkungen<br />

Biotopverluste im Umgestaltungsgebiet (Baufelder):<br />

Die Flächeninanspruchnahme für die dauerhaften Geländeumgestaltungen <strong>und</strong><br />

neuen Wege- <strong>und</strong> Straßenbauwerke (Brücken) sowie durch Arbeitsstreifen vor<br />

allem entlang der neuen Böschungen sowie Lager- <strong>und</strong> sonstige Baustelleneinrichtungsflächen<br />

führt - auch unter Berücksichtigung von Schutzvorkehrungen,<br />

siehe Kap. 5.2.3 - zu großflächigen Vegetations- beziehungsweise Biotopverlusten.<br />

Entsprechend den in den Lageplänen der technischen Planung abgegrenzten<br />

Baufeldern wurde der Umfang der Verluste beziehungsweise betroffenen<br />

Flächen näherungsweise ermittelt. Er ist im Folgenden dargestellt.<br />

Biotopflächen der Wertstufe 5:<br />

− 3,05 ha älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher<br />

Standorte (WCR 3, WCR 2)<br />

Biotopflächen der Wertstufe 4:<br />

− 8,8 ha mittelalte Laubforstbestände aus heimischen Arten (WXH 2),<br />

− 13,6 ha Strauch-Baumhecken (HFM),<br />

− 0,1 ha naturnahe Feldgehölze (HN 2),<br />

− 0,2 ha Laubwald-Jungbestand mit Prägung des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-<br />

Mischwaldes feuchter, basenreicher Standorte (WJL/WCR 1) (vorgezogene<br />

Ausgleichspflanzungen bei Harsum),<br />

− 0,3 ha verbuschte Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren in Durchdringung mit mesophilen<br />

Gebüschen (UHFv/BMS, UHMv/BMS)<br />

Biotopflächen der Wertstufe 3:<br />


138 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />

im Bereich von Pflanzenwuchsorten<br />

durch Unfälle<br />

in der Bauphase<br />

• Veränderungen von Vegetationsausprägungen<br />

infolge von<br />

Standortveränderungen (vor<br />

allem der Standortfeuchte)<br />

durch Beeinflussung der lokalen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 139<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

ebenda) wäre nur kleinräumig wirksam. Im betroffenen Bereich der Einschnittsböschungen<br />

gehen erhebliche Anteile der vorhandenen Gehölzvegetation<br />

ohnehin durch die Umgestaltung verloren. Die verbleibenden Bestände an<br />

mittelaltem Laubforst (WXH 2) stellen sich offensichtlich nicht als gr<strong>und</strong>wassergeprägte<br />

Biotope dar. Gemäß den hydrogeologischen Erkenntnissen für den<br />

genannten Abschnitt, die nicht ganz eindeutig sind (MONTENEGRO 2008, vergleiche<br />

auch Kap. <strong>3.</strong>5.2) sind auch nur geringe Wechselbeziehungen zwischen<br />

Kanal <strong>und</strong> tieferen Gr<strong>und</strong>wasserleitern gegeben. Unmittelbar an die Kanalböschungen<br />

grenzen im Hinblick auf eine mögliche Entwässerungswirkung wenig<br />

empfindliche Ackerbiotope an. Insgesamt sind insofern auch für den Tiefen<br />

Einschnitt keine relevanten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut unter<br />

dem beschriebenen Wirkaspekt zu erwarten.<br />

Die Landschaftsumgestaltungen betreffen in rechtlicher Hinsicht Teilbereiche der<br />

Landschaftsschutzgebiete „Kanalkippe Bolzum“ (H-042), „Algermissener Kippe<br />

(Bennerskippe)“ (Hi-006), „Unterer Bruchgraben“ (Hi-007), „Harsumer Holz“ (Hi-<br />

011) <strong>und</strong> „Klein Förster Holz“ (Hi-010). Die vorhabensbedingt sich ergebenden Verluste<br />

an Landschaftsstrukturen umfassen schädigende Wirkungen im Sinne des § 2 der<br />

Schutzgebietsverordnung zu den genannten Schutzgebieten.<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In der Tab. 5-8 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Pflanzen im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.


140 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-8: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Pflanzen.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich; bei der Differenzierung innerhalb der<br />

Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“ <strong>und</strong> diese als „c“.<br />

Auswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1) Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

- IV -<br />

• Verlust von Wald im Sinne des III Es handelt sich um eine Waldumwandlung im<br />

NWaldLG (A, B)<br />

Sinne von § 8 Abs. 1 NWaldLG, die ersetzbar im<br />

- 14,8 ha Gehölz- <strong>und</strong> Ruderalflächen<br />

Sinne von § 8 Abs. 4 NWaldLG ist. Die<br />

Genehmigung erfordert gemäß § 8 Abs. 3<br />

NWaldLG Belange der Allgemeinheit, die der<br />

Erhaltung der Waldfunktionen überwiegen.<br />

• Verlust von Vegetationsbeständen (A, II a Es handelt sich um eine erhebliche<br />

B) - Wertstufe V<br />

Beeinträchtigung im Sinne von § 14 BNatSchG, die<br />

− 3,05 ha älterer Eichen- <strong>und</strong><br />

nicht ausgleichbar, aber ersetzbar im Sinne von<br />

Hainbuchen-Mischwald feuchter,<br />

basenreicher Standorte (WCR 3,<br />

WCR 2)<br />

§ 15 BNatSchG ist.<br />

Es sind Flächen eines FFH-Lebensraumtyps<br />

(9160) betroffen, die außerhalb eines FFH-<br />

Gebietes liegen.<br />

• Verlust von Vegetationsbeständen (A, II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

B) - Wertstufe IV<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die zum Teil nicht<br />

− -8,8 ha mittelalte Laubforstbestände<br />

ausgleichbar, zumindest aber ersetzbar im Sinne<br />

aus heimischen Arten (WXH 2),<br />

von § 15 BNatSchG sind.<br />

− 13,6 ha Strauch-Baumhecken (HFM),<br />

Im Fall der als vorgezogene<br />

− 0,1 ha naturnahe Feldgehölze (HN 2),<br />

− 0,2 ha Laubwald-Jungbestand mit<br />

Prägung des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes<br />

feuchter,<br />

basenreicher Standorte (WJL/WCR 1)<br />

(vorgezogene Ausgleichspflanzungen<br />

bei Harsum),<br />

Ausgleichspflanzungen angelegten jungen<br />

Waldbestände bei Harsum geht der<br />

Kompensationsstatus (siehe Kap. <strong>3.</strong><strong>3.</strong>5) im betroffenen<br />

Umfang verloren.<br />

• 0,3 ha verbuschte Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenfluren in Durchdringung mit<br />

mesophilen Gebüschen (UHFv/BMS,<br />

UHMv/BMS)<br />

• Verlust von Vegetationsbeständen (A, II c Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

B) - Wertstufe III<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar im<br />

− < 0,05 ha Mischbestände aus Hybridpappelforst<br />

<strong>und</strong> Laubforst aus einheimischen<br />

Arten (WXP 3 / WXH 2),<br />

Sinne von § 15 BNatSchG sind.<br />

− 0,4 ha<br />

(WJL),<br />

Laubwald-Jungbestände<br />

− 0,15 ha Strauch- <strong>und</strong> lichte Strauch-<br />

Baumhecken (HFS, HFMl/UHM),<br />

− 0,7 ha Baumreihen im Bereich linienförmiger<br />

Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

(HBA 2/UHM),<br />

− 8,35 ha halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

<strong>und</strong> Ruderalfluren (UHM,<br />

URF/URT)<br />

− 0,1 ha gehölzreicher Friedhof (PFR)


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 141<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Auswirkungen<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>1)<br />

• mögliche Verluste von gefährdeten<br />

Pflanzenarten (B, A) :<br />

- 92 Wuchsorte Potamogeton lucens –<br />

Glänzendes Laichkraut <strong>und</strong> Potamogeton<br />

perfoliatus – Durchwachsenes<br />

Laichkraut, [Arten kommen zum teil am<br />

gleichen Wuchsort im Stichkanal vor]<br />

• Beeinträchtigung der folgenden Landschaftsschutzgebiete<br />

(LSG) durch die<br />

Beseitigung von bedeutsamen Landschaftsstrukturen<br />

(A, B)<br />

- LSG „Kanalkippe Bolzum“<br />

- LSG „Algermissener Kippe“<br />

- LSG „Unterer Bruchgraben“<br />

- LSG „Harsumer Holz“<br />

- LSG „Klein Förster Holz“<br />

• Verlust von Biotopbeständen der<br />

Wertstufen 2 <strong>und</strong> 1 (A, B)<br />

• Mögliche Beeinträchtigungen feuchtegeprägter<br />

Vegetationsbestände durch<br />

Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

- Entwässerung (A)<br />

• Stoffliche Einträge in empfindliche<br />

Biotope während der Bauarbeiten (B)<br />

• mögliche Verluste von gefährdeten<br />

oder besonders geschützten (§)<br />

Pflanzenarten (B, A) :<br />

- 1 Wuchsort Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche<br />

Akelei (3/§) – Vorkommen<br />

vermutich synanthrop,<br />

- 2 Wuchsorte Betonica officinalis –<br />

Heil-Ziest (3/-),<br />

- 1 Wuchsort Campanula latifolia –<br />

Breitblättrige Glockenblume (3/§),<br />

- 4 Wuchsorte Cynoglossum officinale –<br />

Echte H<strong>und</strong>szunge (3/-),<br />

- 1 Wuchsort Listera ovata – Großes<br />

Zweiblatt (-/§),<br />

- 1 Wuchsort Primula veris – Echte<br />

Schlüsselblume (V/§),<br />

- 9 Wuchsorte Pulicaria dysenterica –<br />

Großes Flohkraut (3/-),<br />

- 1 Wuchsort Thelypteris palustris –<br />

Sumpffarn (2/-)<br />

Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

II c Durch die mögliche Umsiedelung von Beständen<br />

der beiden Arten lassen sich Verluste vermindern.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des großen Umfanges der Eingriffe in<br />

das Gewässerbett des Kanales ergibt sich jedoch<br />

zunächst eine deutliche Reduzierung der Bestände,<br />

die als erhebliche Beeinträchtigung im<br />

Sinne von § 14 BNatSchG zu werten ist.<br />

II Es handelt sich um schädigende Wirkungen im<br />

Sinne der Verbotstatbestände der Schutzgebietsverordnung,<br />

die einer Bewilligung bedürfen (im vorliegenden<br />

Fall aufgr<strong>und</strong> der Konzentrationswirkung<br />

der Planfeststellung durch die Planfeststellungsbehörde).<br />

I Aufgr<strong>und</strong> der untergeordneten Bedeutung der<br />

Flächen für das Schutzgut wird das Erheblichkeitsmaß<br />

der Beeinträchtigungen im Sinne von<br />

§ 14 BNatSchG nicht erreicht.<br />

I Aufgr<strong>und</strong> des weitestgehenden Erhaltes oder der<br />

nur sehr geringfügigen vorhabensbedingten Veränderungen<br />

des lokalen Gr<strong>und</strong>wasserregimes<br />

ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG.<br />

I Unter Berücksichtigung der Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> der zeitlichen Befristung<br />

der Baumaßnahmen sind keine erheblichen Beein-<br />

trächtigungen zu erwarten.<br />

I Aufgr<strong>und</strong> der möglichen Umsiedelung von Beständen<br />

der Arten ist davon auszugehen, dass diese<br />

allenfalls in geringem Umfang dezimiert werden<br />

beziehungsweise auf geeigneten Standorten vor<br />

Ort verbleiben können. Unter Berücksichtigung der<br />

Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen ist insofern<br />

keine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne von<br />

§ 14 BNatSchG zu erwarten.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise Beschädigung<br />

der Standorte der besonders geschützten Arten<br />

liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />

gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 4<br />

BNatSchG vor, da die betreffenden Arten nicht<br />

europarechtlich geschützt sind <strong>und</strong> die Maßnahme<br />

der Durchführung eines zulässigen Eingriffes dient,<br />

in dessen Rahmen auch Vorkehrungen zur Vermeidung<br />

erheblicher Beeinträchtigungen getroffen<br />

werden.<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Die Verluste von Teilen der alten Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldbestände sind<br />

aufgr<strong>und</strong> des Alters der naturnahen Bestände nicht ausgleichbar. Als Ersatzmaßnahme<br />

im Sinne von § 16 BNatSchG können im Raum Harsum in den 1990er Jahren im Auf-


142 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

trag der <strong>Wasser</strong>straßenverwaltung <strong>und</strong> in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde<br />

beim Landkreis Hildesheim durchgeführte vorgezogene Aufforstungen angesehen<br />

werden, die sich - aktuell als Jungwald ausgebildet - langfristig zu naturnahen<br />

Laubwäldern entwickeln dürften (soweit sie nicht kleinflächig vorhabensbedingt verloren<br />

gehen).<br />

Auch die Funktion der verloren gehenden älteren Laubforst- <strong>und</strong> Heckenbestände entlang<br />

des Kanales kann erst mittel- bis längerfristig wiederhergestellt werden. Neupflanzungen<br />

auf den Einschnittsböschungen <strong>und</strong> gegebenenfalls die Anlage weiterer<br />

Gehölzbestände im Umfeld können entsprechende Kompensationseffekte bewirken<br />

(Ersatzmaßnahme).<br />

Im Hinblick auf die Verluste an sonstigen Gehölzbeständen sowie Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

können mittelfristig durch die Neuentwicklung möglichst naturnaher Biotope<br />

gleichartige Funktionen <strong>und</strong> Werte im betroffenen Raum wiederhergestellt werden.<br />

Der Ausgleich für die Verluste an gefährdeten Pflanzenarten ist durch die Schaffung<br />

neuer geeigneter Wuchsorte <strong>und</strong> die Umsiedelung durchzuführen.<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>4 Kompensation für Waldverluste<br />

Die gemäß § 8 NWaldLG durchzuführenden Ersatzaufforstungen für die Umwandlung<br />

von Waldflächen sind Teil der Gesamtheit aller durchzuführenden Kompensationsmaßnahmen.<br />

Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung<br />

festzulegen.<br />

5.<strong>3.</strong><strong>3.</strong>5 Beanspruchung vorhandener Kompensations- <strong>und</strong> ähnlicher Flächen<br />

aus vorgelagerten Verfahren<br />

Die vorhabensbedingte Flächenbeanspruchung betrifft vereinzelt solche Flächen, die<br />

im Rahmen früherer Eingriffsvorhaben als Kompensationsflächen oder als Flächen mit<br />

Pflanzgeboten im Rahmen der Bauleitplanung festgelegt worden sind. Die Kompensation<br />

von Eingriffen umfasst häufig mehr als das Schutzgut Pflanzen <strong>und</strong> biologische<br />

Vielfalt. Da jedoch vegetationsbestimmte Maßnahmen häufig im Vordergr<strong>und</strong> der<br />

Kompensation stehen, erfolgen an dieser Stelle Ausführungen zu Auswirkungen auf<br />

die genannten Flächen.<br />

Die Baufelder erfassen folgende kanalnahen Bereiche:


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 143<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1. Östlich Stichkanal zwischen km 4,160 <strong>und</strong> 4,290: Inanspruchnahme von Teilen<br />

einer Kompensationsfläche für Laubwaldaufforstung - Gemeinde Algermissen,<br />

Bebauungsplan Mühlenberg II (Lühnde).<br />

2. Östlich Stichkanal zwischen km 4,290 <strong>und</strong> 4,400: Inanspruchnahme von Teilen<br />

einer Kompensationsfläche für Laubwaldaufforstung - Kompensation für Eingriffe<br />

im Zuge des Neubaus der Brücke 386 über den Stichkanal.<br />

<strong>3.</strong> Östlich Stichkanal zwischen km 7,330 <strong>und</strong> 7,460: Inanspruchnahme von Teilen<br />

einer Fläche für Anpflanzungen - Gemeinde Algermissen, Bebauungsplan Nr. 24<br />

„Speicherstraße“.<br />

4. Östlich Stichkanal zwischen km 11,460 <strong>und</strong> 11,520: Inanspruchnahme von Teilen<br />

einer Kompensationsfläche für Laubwaldaufforstung - Gemeinde Harsum.<br />

Die Flächen unter Punkt 3 werden weit überwiegend nur zwischenzeitlich in der Bauphase<br />

genutzt. Ein Inanspruchnahme wurde mit der Gemeinde Algermissen vorabgestimmt<br />

(Herr PATZER, Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover,<br />

schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung vom 2.2.2010). Bei den übrigen Flächen gehen durch die Flächenbeanspruchung<br />

die Kompensationswirkungen verloren <strong>und</strong> müssen gegebenenfalls<br />

an anderer Stelle realisiert werden. Einzelheiten hierzu sind im Rahmen der landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanung festzulegen.<br />

5.<strong>3.</strong>4 Schutzgut Boden<br />

5.<strong>3.</strong>4.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-9 werden die zu erwartenden vorhabensbedingten Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Boden beschrieben. Relevante betriebsbedingte Auswirkungen sind nicht zu<br />

erwarten (siehe Kap. 1.4.1).


144 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-9: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Boden.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Bodenveränderungen durch<br />

die Inanspruchnahme von Flächen<br />

für den Baustellenbetrieb<br />

<strong>und</strong> die Zwischenlagerung von<br />

Material / Boden<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />

durch Unfälle<br />

• Überbauung, Abgrabung oder<br />

Überdeckung von Böden<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

baubedingte Auswirkungen<br />

Überformung von Boden in Baustellenbereichen:<br />

In den Baufeldern <strong>und</strong> auf Baustelleneinrichtungsflächen kommt es großflächig<br />

durch Bodenumlagerungen, Auflast <strong>und</strong> sonstige Nutzung für den Baustellenbetrieb<br />

zu Überformungen unbefestigter Bodenbereiche einschließlich mechanischer<br />

Belastungen für das Gefüge des Unterbodens. Die natürlichen Bodenfunktionen<br />

werden dadurch vorübergehend stärker eingeschränkt. Für die Bodenbereiche,<br />

die nicht ohnehin dauerhaft umgestaltet oder überbaut, versiegelt<br />

oder befestigt werden (siehe dazu unten bei den anlagebedingten Auswirkungen)<br />

gilt das Folgende:<br />

Im Bereich von kleinflächigen Arbeitsstreifen oberhalb der Böschungsaufweitungen,<br />

notwendiger zusätzlicher Baustraßen <strong>und</strong> Bodenlagerflächen sind von<br />

den genannten Wirkungen in der Bauphase auch Böden mit besonderer Bedeutung<br />

betroffen (Böden mit hoher bis sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit<br />

sowie alte Waldstandorte). Überwiegend sind dies Ackerflächen, zu geringeren<br />

Anteilen Waldflächen oder Säume. Es ist davon auszugehen, dass hier<br />

entsprechende Schutzvorkehrungen vorgenommen werden (Minimierung der<br />

Flächeninanspruchnahme auf das unbedingt erforderliche Maß <strong>und</strong> weitere<br />

Maßnahmen im Sinne eines Bodenschutzes auf der Baustelle - siehe<br />

Kap. 5.2.3), so dass die besondere Wertigkeit der vorübergehend betroffenen<br />

Böden weitestgehend erhalten bleibt oder mit der Rekultivierung der betroffenen<br />

Flächen wiederhergestellt wird.<br />

Für die bereits stärker anthropogen veränderten Bodenstandorte mittlerer<br />

Schutzgutbedeutung ergibt sich ein vergleichsweise geringeres Konfliktpotenzial<br />

durch zusätzliche Überformungen in der Bauphase. Durch eine fachgerechte<br />

Rekultivierung zum Bauende sind auch bei diesen Bodenflächen Zustandsverschlechterungen<br />

zu vermeiden (siehe auch Kap. 5.2.3).<br />

Umgang mit Bodenaushub:<br />

In Bezug auf Aushub von Boden <strong>und</strong> Kanalsedimenten erfolgt eine fachgerechte<br />

Kontrolle sowie Verwertung oder Entsorgung möglicherweise schadstoffbelasteter<br />

Substrate entsprechend den LAGA-Richtlinien (siehe Kap. 5.2.3). Insofern<br />

sind hierdurch keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

oder indirekt auf andere <strong>Umwelt</strong>schutzgüter zu erwarten.<br />

Bei Unfällen oder durch unsachgemäßen Umgang mit Bau- <strong>und</strong> Betriebsstoffen<br />

kann es zur Schadstoffbelastung des Bodens kommen. Es ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass sich dauerhafte Bodenbelastungen durch geeignete Maßnahmen<br />

verhindern lassen (siehe Kap. 5.2.3).<br />

anlagebedingte Auswirkungen<br />

Bodenversiegelung <strong>und</strong> -überbauung:<br />

Im Zuge der Verlegung oder Anlage zusätzlicher Betriebswege, von Wirtschafts-<br />

oder Radwegen im Umfeld des Stichkanales sowie in kleinerem Umfang<br />

von Brückenf<strong>und</strong>amenten <strong>und</strong> Verkehrsflächen im Rahmen des Neubaus<br />

von Brücken (Brücken 385 <strong>und</strong> 391) kommt es zum dauerhaften Verlust der<br />

oberen Bodenschichten <strong>und</strong> der natürlichen Bodenfunktionen.<br />

Bei der notwendigen Verlegung von Wegen im Zuge der Böschungsumgestaltungen<br />

ergibt sich neben der Neuversiegelung die Entsiegelung der alten Wegetrassen,<br />

die dann in der Regel Teil der neuen Erdböschungen werden. In der<br />

Summe erhöht sich jedoch der Anteil der vor allem durch den Wegebau versiegelten<br />

oder befestigten Bodenfläche, da Lücken im vorhandenen Betriebswegenetz<br />

im Zuge des Kanalausbaus geschlossen werden <strong>und</strong> der auf der Ostseite<br />

des Kanales über weite Strecken bisher fehlende Betriebsweg durchgehend<br />

neu errichtet wird. Überschlägig berechnet ergeben sich insgesamt etwa<br />

12 km zusätzliche Weglänge im gesamten Ausbaubereich bis zur Autobahn<br />

A 7, was bei einer Breite der Wegebefestigung von 3 m etwa 3,6 ha an zusätz-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 145<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

lich überbauter beziehungsweise befestigter Fläche entspricht.<br />

Die Neuversiegelung von Böden mit besonderer Bedeutung (siehe oben) hat<br />

die stärksten negativen Auswirkungen auf das Schutzgut.<br />

Der genaue Umfang an im Eingriffsgebiet entstehender zusätzlicher Bodenversiegelung<br />

wird im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung ermittelt.<br />

Zusätzliche Bodenüberformung:<br />

Über die Bauphase hinausgehende dauerhafte Veränderungen vorhandener<br />

Bodenstandorte ergeben sich dort, wo entlang des Kanales <strong>und</strong> in den Randzonen<br />

der sonstigen Verkehrswege Böschungsumgestaltungen oder Dammschüttungen<br />

oder ähnliches erfolgen. Dies betrifft größtenteils solche Bodenbereiche<br />

von allgemeiner Schutzgutbedeutung, die bereits früher stärker überprägt<br />

wurden. Bei einer nachfolgenden Begrünung dieser Flächen bleiben die<br />

Bodenfunktionen in ähnlicher Form wie vorher erhalten, so dass sich nur relativ<br />

geringfügige Auswirkungen für das Schutzgut ergeben.<br />

Anders ist dies bei den Böden mit besonderer Schutzgutbedeutung. Hier entstehen<br />

infolge der Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen so veränderte Bodenstrukturen,<br />

dass die die aktuelle Bedeutung bestimmenden Eigenschaften oder<br />

Funktionen der Böden stärker verändert <strong>und</strong> beeinträchtigt werden. Allerdings<br />

bleiben - anders als bei Versiegelungen - wesentliche Bodenfunktionen, auch<br />

vor dem Hintergr<strong>und</strong> von Schutzvorkehrungen (siehe Kap. 5.2.3) erhalten.<br />

Mögliche Veränderungen der Standortfeuchte:<br />

Als indirekte Auswirkung von Veränderungen der Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

oder der Austauschprozesse zwischen Gr<strong>und</strong>wasser <strong>und</strong> Kanalgewässer<br />

könnten sich auch Standortveränderungen im Sinne von Ab- oder Zunahmen<br />

der Bodenfeuchte in den unmittelbar an die Umgestaltungsbereiche angrenzenden<br />

Flächen ergeben. Die Ausführungen zu den anlagebedingten Auswirkungen<br />

beim Schutzgut <strong>Wasser</strong> (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>5) zeigen allerdings, dass hinsichtlich<br />

dieses Wirkaspektes keine relevanten Aus- oder Wechselwirkungen zu<br />

erwarten sind.<br />

5.<strong>3.</strong>4.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In der Tab. 5-10 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Boden im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.


146 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-10: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut Boden.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich; bei der Differenzierung innerhalb der<br />

Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“<br />

Auswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>4.1) Auswirkungen<br />

- IV -<br />

- III -<br />

• Versiegelung / Überbauung von Böden<br />

der Wertstufe 5 durch Wegebau<br />

<strong>und</strong> sonstige Bauwerke (A):<br />

• Überformung / starke Veränderung<br />

der Eigenschaften <strong>und</strong> Funktionen<br />

von Böden der Wertstufe 5 durch Bodenaufschüttungen<br />

<strong>und</strong> –abgrabungen<br />

im Zuge von dauerhaften Geländeumgestaltungen<br />

(A)<br />

• Zusätzliche Versiegelung / Überbauung<br />

von Böden der Wertstufe 3 durch<br />

Wegebau <strong>und</strong> sonstige Bauwerke (A)<br />

• Überformung von Böden der Wertstufen<br />

5 <strong>und</strong> 3 durch vorübergehende<br />

Nutzungen / Bodenumlagerungen in<br />

der Bauphase (B)<br />

• Überformung von Böden der Wertstufe<br />

3 durch Bodenaufschüttungen<br />

<strong>und</strong> –abgrabungen im Zuge von dauerhaften<br />

Geländeumgestaltungen mit<br />

einer Herstellung von Grünflächen (A)<br />

• Mögliche dauerhafte zusätzliche<br />

Schadstoffbelastungen des Bodens<br />

während der Bauarbeiten (B)<br />

Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />

weltauswirkungen<br />

II a Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die nicht ausgleichbar<br />

<strong>und</strong> allenfalls ersetzbar im Sinne von § 15<br />

BNatSchG sind. Es sind Schutzgutausprägungen<br />

von besonderer Bedeutung mit einer besonders<br />

hohen Eingriffsintensität betroffen.<br />

II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die nicht ausgleichbar,<br />

aber ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />

sind. Es sind Schutzgutausprägungen von besonderer<br />

Bedeutung betroffen.<br />

II b Es handelt sich um erhebliche Beeinträchtigungen<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die zum Teil ausgleichbar,<br />

ansonsten ersetzbar im Sinne von § 15<br />

BNatSchG sind. Es sind Schutzgutausprägungen<br />

von allgemeiner Bedeutung betroffen.<br />

I Die Werte <strong>und</strong> Funktionen der betroffenen Bodenbereiche<br />

bleiben weitestgehend erhalten beziehungsweise<br />

können unter Berücksichtigung von<br />

Schutz <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen kurzfristig<br />

wiederhergestellt werden. Die Beeinträchtigung<br />

bleibt unter der Schwelle der Erheblichkeit im<br />

Sinne von § 14 BNatSchG.<br />

I Aufgr<strong>und</strong> der bereits stärkeren Überprägung der<br />

betroffenen Bodenbereiche <strong>und</strong> der nachfolgenden<br />

dem Vorzustand ähnlichen Nutzung als Grünflächen<br />

ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG.<br />

I Aufgr<strong>und</strong> von Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong><br />

Verminderung von Beeinträchtigungen bleiben die<br />

Belastungen unter der Schwelle der Erheblichkeit<br />

beziehungsweise lassen sich gänzlich vermeiden.<br />

5.<strong>3.</strong>4.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Die Totalverluste an Böden mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung durch<br />

Versiegelung <strong>und</strong> Überbauung sind nicht ausgleichbar, da gleichartige Werte <strong>und</strong><br />

Funktionen vor Ort nicht wiederhergestellt werden können. Insofern kann eine Kompensation<br />

allenfalls in Form von Ersatzmaßnahmen erfolgen, indem geringerwertige<br />

Bodenbereiche im betroffenen Raum durch eine langfristig naturnahe Entwicklung<br />

aufgewertet werden.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 147<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die teilweisen Funktionsverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen der Böden mit besonderer<br />

Bedeutung durch die Standortüberformungen weisen zwar im Vergleich zu Versiegelungen<br />

eine geringere Eingriffsintensität auf. Sie sind angesichts der hohen Schutzgutbedeutung<br />

allerdings nur schwer vor Ort auszugleichen. Im Fall von betroffenen Böden<br />

alter Waldstandorte könnte etwa im räumlichen Zusammenhang mit angrenzenden<br />

alten Waldbereichen unter anderem durch „Impfen“ von Aufforstungsflächen mit abgeschobenem<br />

Bodensubstrat der alten Waldstandorte ersatzweise eine vergleichbare<br />

Standortqualität initiiert werden.<br />

Die Neuversiegelung <strong>und</strong> Überbauung auf bereits stärker anthropogen überformten<br />

Standorten mit Böden von allgemeiner Bedeutung kann zum einen durch die Beseitigung<br />

vorhandener Befestigungen beziehungsweise Versiegelungen ausgeglichen werden,<br />

die sich ohnehin im Zuge der Böschungsneugestaltungen oder Wege- <strong>und</strong> Straßenverlegungen<br />

ergibt. Für darüber hinaus gehende zusätzliche Versiegelungen<br />

kommt als Kompensation die Entsiegelung weiterer möglicherweise im weiteren Vorhabensumfeld<br />

zur Verfügung stehender überbauter oder befestigter Flächen in Frage,<br />

ansonsten die Aufwertung beeinträchtigter Bodenbereiche durch geeignete naturschutzfachliche<br />

Maßnahmen wie Umbau von Nadelholzforsten zu Laubwaldbeständen,<br />

die Entwicklung naturbetonter Biotope oder Nutzungsextensivierungen auf intensiver<br />

genutzten Flächen.<br />

5.<strong>3.</strong>5 Schutzgut <strong>Wasser</strong><br />

5.<strong>3.</strong>5.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-11 werden die zu erwartenden untersuchungsrelevanten Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> beschrieben. Relevante betriebsbedingte Auswirkungen<br />

sind nicht zu erwarten (siehe Kap. 1.4.1).


148 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-11: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong>.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Gefahr von Schadstoffbelastungen<br />

des Oberflächen- <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassers durch Unfälle<br />

• Gefahr der Beeinträchtigung<br />

der <strong>Wasser</strong>qualität durch die<br />

Bauarbeiten am Gewässer<br />

• Veränderung des Kanalgewässers<br />

durch Umgestaltung<br />

des Gewässerbettes <strong>und</strong> Vergrößerung<br />

des <strong>Wasser</strong>körpers<br />

• Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserstände<br />

beziehungsweise<br />

Austauschbeziehungen zwischen<br />

Kanal- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

baubedingte Auswirkungen<br />

Mögliche Schadstoffbelastungen von Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser:<br />

Die Gefahr, dass durch unsachgemäßen Umgang mit boden- <strong>und</strong> wassergefährdenden<br />

Stoffen oder durch Unfälle schad- oder nährstoffhaltige Abwässer<br />

oder gelöste Schadstoffe Gewässerbelastungen eintreten können, ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

nicht auszuschließen. Hinsichtlich des Gr<strong>und</strong>wassers gilt dies besonders<br />

für Arbeiten im Kontakt mit dem Gr<strong>und</strong>wasserleiter beziehungsweise,<br />

wenn Kanaldichtungen vorübergehend beseitigt werden.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Gefahr beziehungsweise das Ausmaß der<br />

Belastung sich durch entsprechende Schutzvorkehrungen minimieren lassen<br />

(siehe auch Kap. 5.2.3).<br />

Mögliche Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>qualität des Kanals:<br />

Durch die vorgesehenen Sohl- <strong>und</strong> Uferarbeiten - vor allem Sedimentbaggerungen<br />

- sind vorübergehend eine zusätzliche Gewässertrübung, Nährstofffreisetzung<br />

<strong>und</strong> Sauerstoffzehrung im Kanal zu erwarten. Einträge nährstoffhaltigen<br />

Oberbodens lassen sich durch entsprechende Vorkehrungen verhindern<br />

(siehe Kap. 5.2.3). Diese Auswirkungen sind räumlich <strong>und</strong> zeitlich deutlich begrenzt.<br />

Die genannten Belastungen sind in erster Linie für die Gewässer als<br />

Tierlebensräume relevant (siehe Kap. 5.<strong>3.</strong>2.1).<br />

anlagebedingte Auswirkungen<br />

Auswirkungen auf die Gewässerstruktur:<br />

Die leichte Vertiefung <strong>und</strong> Verbreiterung des Querprofils des Kanales, die<br />

Dichtung sowie der Ersatz der alten durch neue Steinschüttungen verändern<br />

die vorhandene Ausbildung des Gewässerbettes - gerade auch im Vergleich zu<br />

einer Anlage von Sp<strong>und</strong>wänden in relevantem Ausmaß in den Uferzonen -<br />

allerdings nur geringfügig. Da es sich um ein künstliches Gewässer mit geringer<br />

Bedeutung hinsichtlich der hydrologischen Gegebenheiten (siehe Kap. <strong>3.</strong>5.3)<br />

handelt, ergeben sich aus den Veränderungen keine negativen Auswirkungen<br />

für das Schutzgut.<br />

Auswirkungen auf die <strong>Wasser</strong>beschaffenheit:<br />

Die mit der Sohlvertiefung einhergehende Entnahme schlammiger Sedimente<br />

bewirkt zumindest kurz- <strong>und</strong> mittelfristig eine Entlastung des Nähr- <strong>und</strong> Sauerstoffhaushaltes<br />

des Kanalgewässers. Veränderung des Querprofils <strong>und</strong> Erhöhung<br />

des <strong>Wasser</strong>spiegels vergrößern den <strong>Wasser</strong>körper <strong>und</strong> die mittlere <strong>Wasser</strong>tiefe.<br />

Dies kann die biogene Sauerstoffproduktion durch das Phytoplankton<br />

verändern. Allerdings werden solche Prozesse von der Durchmischung des<br />

<strong>Wasser</strong>körpers durch den Schiffsverkehr größtenteils überlagert. Insgesamt<br />

sind keine relevanten negativen Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaffenheit des<br />

Kanals infolge der dargestellten Veränderungen zu erwarten (vergleiche auch<br />

BFG 1996).<br />

Auswirkungen auf die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse beim Streckenausbau:<br />

In den vorhandenen Dichtungsabschnitten des Kanales werden die Dichtungen<br />

nach der Umgestaltung des Gewässerprofils wiederhergestellt beziehungsweise<br />

an das neue <strong>Wasser</strong>spiegelniveau angepasst. In Einschnittsbereichen, in<br />

denen keine Dichtung vorliegt, können kleine gr<strong>und</strong>wasserführende Schichten /<br />

Einlagerungen angeschnitten werden. Erforderlichenfalls kann im Zuge der<br />

technischen Ausführung hier eine zusätzliche Dichtung vorgenommen werden.<br />

Das Einbringen von Sp<strong>und</strong>wänden, die dort, wo die Kanaltrasse sich im Bereich<br />

querender Gr<strong>und</strong>wasserströmungen befindet (vor allem Raum Algermissen,<br />

Harsum) zu Unterbrechungen bzw. Aufstau im Gr<strong>und</strong>wasserleiter führen könnten,<br />

ist nicht vorgesehen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 149<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Für die im Hinblick auf die anderen <strong>Schutzgüter</strong> (vor allem Pflanzen, Tiere <strong>und</strong><br />

biologische Vielfalt) hinsichtlich möglicher Veränderungen der Standortfeuchte<br />

sensiblen Waldbereiche bei Harsum (etwa Kanal-km 10,4 bis 11,1) gilt: Das<br />

Gr<strong>und</strong>wasser steht in diesen Bereichen aktuell bei etwa 4 bis 5,5 m unter Flur<br />

an - Gr<strong>und</strong>wasserniveau etwa auf Höhe altem Kanalwasserstand, nach Süden<br />

hin etwas darüber. Die Ausbaumaßnahme mit der Anspannung des Kanalwasserstandes<br />

um 50 cm führt nicht zu einem Absinken, sondern tendenziell eher<br />

zu einer leichten Erhöhung des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels im Nahbereich - bei<br />

weiterhin nicht oberflächennahem Gr<strong>und</strong>wasserniveau (Angaben gemäß<br />

MONTENEGRO 2008 <strong>und</strong> schriftlicher <strong>Mitte</strong>ilung INROS LACKNER AG vom<br />

18.12.2009).<br />

Dementsprechend ergeben sich hinsichtlich der vorgenannten Aspekte in der<br />

Regel keine relevanten gravierenden Veränderungen der örtlichen Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

als Folge der Profilumgestaltung des Kanales. Dies gilt demgemäß<br />

auch für mögliche Wechselwirkungen mit den anderen <strong>Schutzgüter</strong>n (insbesondere<br />

Boden, Pflanzen, Tiere <strong>und</strong> biologische Vielfalt).<br />

Die Horizontaldrainagen (Druckentlastungsbohrungen) im Tiefen Einschnitt<br />

(etwa SKH-km 2,450 bis 3,700) können im Nahbereich zu einem geringfügigen<br />

Absinken des Gr<strong>und</strong>wasserspiegels führen.<br />

Auswirkungen auf die Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse durch den Brückenneubau<br />

Eine mögliche Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserströmungsverhältnisse infolge des<br />

Neubaus der beiden Brückenbauwerke Nr. 385 <strong>und</strong> 391 (Widerlager) ist angesichts<br />

der Geringfügigkeit der damit verb<strong>und</strong>enen Veränderungen zum Zustand<br />

mit den alten Brücken nicht zu erwarten.<br />

Mögliche Veränderungen der den Stichkanal querenden Fließgewässer Alpebach <strong>und</strong><br />

Bruchgraben sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Insofern ergeben<br />

sich hierfür keine darzustellenden Auswirkungen oder im Hinblick auf die Bestimmungen<br />

des <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetzes zu bewertenden Wirkaspekte. Denkbare indirekte<br />

Belastungen sonstiger Oberflächengewässer im Zuge von Baumaßnahmen beim<br />

Streckenausbau des Stichkanales sind durch entsprechende Vorkehrungen zu vermeiden<br />

(siehe Kap. 5.2.3).<br />

Vorübergehende Gr<strong>und</strong>wasserabsenkungen in der Bauphase sind nicht vorgesehen.<br />

5.<strong>3.</strong>5.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In der Tab. 5-12 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut <strong>Wasser</strong> im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.


150 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-12: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

<strong>Wasser</strong>.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />

Auswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>5.1) Auswirkungen<br />

<strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

IV -<br />

III -<br />

II -<br />

• Umgestaltung des Stichkanal-Gewäs- I Aufgr<strong>und</strong> der untergeordneten naturschutzfachlisers<br />

- Veränderungen des Querprofils<br />

chen Bedeutung des künstlichen Kanalgewässers<br />

<strong>und</strong> des <strong>Wasser</strong>körpers (A)<br />

stellen die Veränderungen keine erhebliche Beein-<br />

• Mögliche negative Veränderungen der<br />

trächtigung im Sinne des § 14 BNatSchG für das<br />

<strong>Wasser</strong>beschaffenheit im Stichkanal<br />

Schutzgut dar.<br />

oder sonstiger Oberflächengewässer<br />

Nachteilige Veränderungen der <strong>Wasser</strong>beschaf-<br />

im Baustellenumfeld (B, A)<br />

fenheit der Oberflächengewässer sind nicht zu<br />

erwarten beziehungsweise durch entsprechende<br />

Vorkehrungen zu vermeiden (siehe Kap. 5.2.3).<br />

Ein Verstoß gegen die Gr<strong>und</strong>sätze für den Gewässerausbau<br />

gemäß § 67 Abs. 1 WHG ist nicht erkennbar.<br />

Auch ist eine nachteilige Veränderung<br />

des ökologischen Potenzials <strong>und</strong> chemischen Zustands<br />

des Kanalgewässers infolge der Ausbaumaßnahme<br />

nicht zu erwarten. Insofern ergeben<br />

sich auch keine Verstöße gegen die allgemeinen<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Gewässerbewirtschaftung (§ 6<br />

WHG) oder gegen die Bewirtschaftungsziele gemäß<br />

§ 27 Abs. 2 WHG.<br />

• Mögliche negative Veränderungen der I Relevante negative Veränderungen von Menge<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse durch bauli-<br />

<strong>und</strong> Qualität des Gr<strong>und</strong>wassers sowie der vorhanche<br />

Veränderungen oder stoffliche<br />

denen Strömungsverhältnisse sind vorhabensbe-<br />

Einträge (B, A)<br />

dingt nicht zu erwarten beziehungsweise durch<br />

entsprechende Vorkehrungen zu vermeiden oder<br />

zu minimieren (siehe Kap. 5.2.3).<br />

Es ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung im<br />

Sinne des § 14 BNatSchG für das Schutzgut.<br />

Verstöße gegen die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze der<br />

Gewässerbewirtschaftung (§ 6 WHG) oder Gefährdungen<br />

im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele<br />

<strong>und</strong> die Reinhaltung des Gr<strong>und</strong>wassers (§§ 47 <strong>und</strong><br />

48 WHG) sind nicht erkennbar.<br />

5.<strong>3.</strong>5.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Es sind keine kompensationsbedürftigen Eingriffstatbestände im Hinblick auf das<br />

Schutzgut zu erwarten.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 151<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>5.4 Beeinflussung des ökologischen Potenzials im Sinne<br />

der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />

Wie in Tab. 5-12 dargestellt ist unter den genannten Bedingungen keine Verschlechterung<br />

des ökologischen Potenzials des Stichkanales im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />

zu erwarten. Für den Stichkanal Hildesheim gilt aber auch das längerfristig umzusetzende<br />

(NLWKN 2008) Gebot des § 27 Abs. 2 WHG für eine Verbesserung des<br />

ökologischen Potenzials.<br />

Unabhängig von den natur- oder artenschutzrechtlichen Bestimmungen kann auch der<br />

vorgesehene Ausbau des Kanales hierfür gr<strong>und</strong>sätzlich genutzt werden. So könnten<br />

durch den stellenweisen Einbau von Wellenbrechern <strong>und</strong> Bermen, die Anlage von<br />

Flachwasserzonen in schifffahrtsberuhigten Bereichen oder leichte Profilaufweitungen<br />

gewässerökologisch günstigere Strukturen für die Fauna geschaffen werden, welche<br />

einen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Potenzials des Stichkanales liefern.<br />

Im vorliegenden Fall ist dies aber nur zu rechtfertigen, soweit hierdurch keine zusätzlichen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen für Natur <strong>und</strong> Landschaft entstehen, vor allem<br />

keine weiteren Verluste der kanalbegleitenden Gehölzbestände eintreten.<br />

5.<strong>3.</strong>6 Schutzgut Klima<br />

5.<strong>3.</strong>6.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

In Tab. 5-13 werden die zu erwartenden anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf das Schutzgut beschrieben. Untersuchungsrelevante bau- oder betriebsbedingte<br />

Wirkaspekte ergeben sich nicht (siehe Kap. 1.4.1).<br />

Tab. 5-13: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

gemäß Tab. 1-4<br />

• Veränderung des Kleinklimas<br />

durch Geländeumgestaltung,<br />

insbesondere umfangreichere<br />

Verluste des Ufergehölzstreifens<br />

(Windschutzfunktion, Beschattung)<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Kleinklimatische Veränderungen:<br />

Die Geländeumgestaltungen führen zum Verlust von erheblichen Teilen der<br />

böschungsbegleitenden Gehölzstreifen. So bleiben auf der Westseite des Kanales<br />

auf insgesamt weniger als 3 000 m Streckenlänge Gehölzbestände zumindest<br />

auf Teilbereichen der Böschungen erhalten (auf der Ostseite noch<br />

weniger). Damit können die im Raum vorherrschenden Westwinde weitgehend<br />

ungehindert in den engeren Kanalbereich einfallen, bei beidseitigen Verlusten<br />

gilt dies auch für angrenzende Landflächen. Lediglich im Bereich der großenteils<br />

verbleibenden <strong>und</strong> weiterhin Windschutz bietenden Waldbestände (Raum<br />

Harsum / Klein Förste) ist dieser Aspekt zu vernachlässigen.<br />

Zusätzlich zum ausfallenden Windschutz bedeutet der Gehölzverlust im Böschungsbereich<br />

zugleich einen Verlust der beschattenden Wirkung der Gehölze.


152 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Neu gepflanzte Gehölze können erst nach etwa 10 bis 20 Jahren eine vergleichbare<br />

Wirkung ausüben, so dass bis dahin am Kanal kleinräumig veränderte<br />

Klimastandorte bestehen, die durch deutlich höhere Windexposition <strong>und</strong><br />

Temperaturextreme gekennzeichnet sind.<br />

Die genannten Veränderungen sind in erster Linie hinsichtlich möglicher Wechselwirkungen<br />

mit anderen <strong>Schutzgüter</strong>n relevant (vor allem Schutzgut Tiere).<br />

5.<strong>3.</strong>6.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

Die Tab. 5-14 enthält die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Klima im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />

Tab. 5-14: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Klima.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />

Auswirkungen<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>6.1)<br />

Bewertung der<br />

Auswirkungen<br />

(Wertstufen gemäß<br />

Tab. 5-1)<br />

- IV -<br />

- III -<br />

- II -<br />

• kurz- <strong>und</strong> mittelfristig wirksame<br />

Veränderung der kleinklimatischen<br />

Gegebenheiten entlang großer Teile<br />

der Kanalstrecke im Ausbaubereich<br />

durch Verlust kanalbegleitender Gehölzbestände<br />

- Verlust der Beschattungswirkung<br />

<strong>und</strong> der Windschutzfunktion<br />

(A)<br />

Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />

weltauswirkungen<br />

I Die Auswirkung verändert zwar die lokale<br />

Schutzgutausprägung kleinräumig. Es ergibt<br />

sich jedoch angesichts des Fehlens entsprechender<br />

klimatischer Lasträume keine negative<br />

Auswirkung im Hinblick auf klimatische Ausgleichsfunktionen.<br />

Für das Schutzgut selbst ergibt sich keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung. Wechselwirkungen<br />

werden bei indirekt betroffenen <strong>Schutzgüter</strong>n<br />

bewertet.<br />

5.<strong>3.</strong>6.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Da keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten sind, werden<br />

keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich. Mögliche Kompensationsmaßnahmen<br />

infolge von erheblichen Beeinträchtigungen anderer <strong>Schutzgüter</strong> werden im<br />

Zusammenhang mit diesen behandelt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 153<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>7 Schutzgut Landschaft<br />

5.<strong>3.</strong>7.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind nicht zu erwarten<br />

(siehe Tab. 1-4 in Kap. 1.4.1). Die untersuchungsrelevanten bau- <strong>und</strong> anlagebedingten<br />

Auswirkungen sind in Tab. 5-15 dargestellt.<br />

Tab. 5-15: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> Auswir-<br />

kungen gemäß Tab. 1-4<br />

• Verlust landschaftsbildwirksamer<br />

Elemente durch die Flächeninanspruchnahme<br />

• technische Bauwerke <strong>und</strong><br />

Geländeumgestaltungen als<br />

mögliche Überfremdung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

anlage- <strong>und</strong> baubedingte Auswirkungen<br />

Veränderung des Landschaftsbildes durch die Vegetationsverluste:<br />

Die umfangreichen Verluste von Gehölzen sowie Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

betreffen auf der gesamten Ausbaustrecke des Kanales <strong>und</strong> im Bereich der<br />

Brückenbauwerke Landschaftsbildelemente von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung (zur Quantifizierung der Verluste siehe die Aufstellung beim Schutzgut<br />

Pflanzen in Kap. 5.<strong>3.</strong>2).<br />

In den offenen strukturarmen Ackergebieten, welche der Kanal durchschneidet,<br />

gehen mit den linearen Gehölzbeständen längs des Kanales die wesentlichen<br />

gliedernden Strukturen verloren. Am stärksten wirksam sind die Verluste dort,<br />

wo die Böschungsgehölze auf beiden Seiten des Kanales verloren gehen <strong>und</strong><br />

keine weiteren Gehölzbestände im näheren Umfeld des Kanales diesen Verlust<br />

abmildern beziehungsweise die Kulissenfunktion in der Fernwirkung ähnlich<br />

übernehmen können. Dies betrifft insgesamt etwa 2 km Kanalstrecke (SKH-km<br />

etwa von 3,7 bis 4,3, von 4,4 bis 4,7, von 6,7 bis 7,5, von 10,2 bis 10,4 <strong>und</strong> von<br />

11,3 bis 11,4).<br />

In den übrigen Abschnitten verbleiben zumindest auf einer Seite des Kanales<br />

lineare Gehölzbestände oder flächige Waldbestände im näheren Umfeld wie vor<br />

allem im Raum Harsum, so dass die negative räumliche Wirkung auf das Landschaftsbild<br />

geringer ausfällt. Im Nahbereich des Kanales wirkt sich ein solcher<br />

einseitiger Totalverlust dennoch insofern aus, als die Eingrünung des künstlichen<br />

Kanalkörpers durch den gewachsenen Gehölzbestand zunächst entfällt<br />

<strong>und</strong> der technische Charakter des Bauwerkes stärker in den Vordergr<strong>und</strong> tritt.<br />

Eine Wiederbegrünung der umgestalteten Kanalböschungen sowie Seitenstreifen<br />

von Wegen <strong>und</strong> Straßen mit grasig-krautiger Vegetation kann zeitnah<br />

erfolgen; die räumliche Wirksamkeit neuer Gehölzpflanzungen kann sich erst<br />

mittel- <strong>und</strong> längerfristig einstellen.<br />

Veränderungen des Landschaftsbildes durch die technischen Bauwerke:<br />

Die Reliefumgestaltung im Zuge der Neuprofilierung des Kanales einschließlich<br />

der Liege- <strong>und</strong> Wartestellen <strong>und</strong> kleinräumig auch im Zuge der Brückenbaumaßnahmen<br />

betreffen bereits künstlich veränderte Geländeoberflächen. Zusätzliche<br />

negative Auswirkungen (abgesehen von den Vegetationsverlusten -<br />

siehe oben) sind nicht erkennbar.<br />

Die neu zu errichtenden Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> 391 einschließlich der Verkehrsflächen<br />

ersetzen die abzureißenden alten Bauwerke. Unter der Berücksichtigung<br />

einer landschaftsangepassten Gestaltung der neuen Bauwerke (siehe


154 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

auch Kap. 5.2.3) ist keine relevante negative Auswirkung auf das Schutzgut zu<br />

erwarten.<br />

Der ersatzlose Rückbau der Brücken Nr. 382, 383 <strong>und</strong> 392 bedeutet im Hinblick<br />

auf das Schutzgut die Beseitigung von nicht der landschaftlichen Eigenart entsprechenden<br />

Elementen <strong>und</strong> stellt insofern eher eine leicht positive Veränderung<br />

in allerdings nach wie vor durch die Kanaltrasse <strong>und</strong> verbleibende Verkehrstrassen<br />

geprägten Bereichen dar. Allerdings führt der Rückbau auch dazu,<br />

dass die Erlebbarkeit der Landschaft aufgr<strong>und</strong> einer erschwerten Zugänglichkeit<br />

reduziert wird.<br />

5.<strong>3.</strong>7.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In Tab. 5-16 erfolgt die Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut Landschaft im Sinne eines Bewertungsvorschlags gemäß § 12 UVPG.<br />

Tab. 5-16: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschaft.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich; bei der Differenzierung innerhalb der<br />

Wertstufen kennzeichnet die Unterstufe „a“ jeweils einen höheren Belastungsgrad als „b“.<br />

Auswirkungen Bewertung der<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>7.1) Auswirkungen<br />

- IV -<br />

- III -<br />

• vollständiger <strong>und</strong> beidseitiger Verlust<br />

von Gehölzstrukturen am Kanal im<br />

Bereich von Blickbeziehungen zur<br />

Gehölzkulisse des Kanals (B, A)<br />

• sonstige Verluste von Landschaftsbildelementen<br />

von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung in den Umgestaltungsbereichen<br />

- Gehölze sowie<br />

Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (B, A)<br />

• Veränderung der Geländeoberfläche<br />

als Folge des Kanalausbaus <strong>und</strong> der<br />

Brückenbaumaßnahmen (A)<br />

• mögliche technische Überformung der<br />

Landschaft durch die neuen Brückenbauwerke<br />

(A)<br />

Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />

weltauswirkungen<br />

II a Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />

oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />

ist.<br />

Die Eingriffswirkung wird aufgr<strong>und</strong> der starken<br />

Eingriffsintensität (beidseitige <strong>und</strong> vollständige<br />

Strukturverluste) höher eingestuft.<br />

II b Es handelt sich um eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 14 BNatSchG, die ausgleichbar<br />

oder ersetzbar im Sinne von § 15 BNatSchG<br />

ist.<br />

I Es erfolgt nur eine geringfügige Veränderung der<br />

bereits künstlich überformten Geländegestalt. Insofern<br />

ergibt sich keine erhebliche Beeinträchti-<br />

gung im Sinne von § 15 BNatSchG.<br />

I Es entsteht nur eine geringfügige Veränderung der<br />

Landschaftsbildsituation durch den Ersatz der alten<br />

durch neue Brücken. Es erfolgen zudem Maßnahmen<br />

zur Vermeidung von Beeinträchtigungen.<br />

Insofern ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung<br />

im Sinne von § 15 BNatSchG.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 155<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

5.<strong>3.</strong>7.3 Möglichkeiten des Ausgleichs oder Ersatzes<br />

nachteiliger <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

Durch Maßnahmen einer landschaftsgerechten Wiederherstellung <strong>und</strong> Neugestaltung<br />

des Landschaftsbildes können die erheblichen Beeinträchtigungen großenteils ausgeglichen<br />

werden. Im Zuge der Grüngestaltung der umgestalteten Kanaltrasse <strong>und</strong> der<br />

Verkehrsflächen sind hierfür vor allem Pflanzungen standortheimischer Gehölze geeignet.<br />

Ergänzt werden kann dies durch die Entwicklung von grasig-krautiger Vegetation<br />

an den Kanalufern <strong>und</strong> in den Seitenräumen der Verkehrswege.<br />

Mit diesen Maßnahmen kann mittelfristig neben der Wiedereingrünung des Kanales<br />

<strong>und</strong> der Straßenbegleitflächen auch die strukturbildende Funktion des verloren gehenden<br />

Gehölzbestandes in der relativ ausgeräumten Ackerlandschaft wiederhergestellt<br />

werden. Der von über weite Strecken von älterem Baumbestand geprägte Charakter<br />

der Gehölzflächen kann sich erst längerfristig wieder einstellen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

kann die im Vorfeld der Baumaßnahme durchgeführte Aufforstung von Laubwaldflächen<br />

bei Harsum zusätzliche Kompensationsfunktionen übernehmen (im Sinne<br />

von § 16 BNatSchG).<br />

5.<strong>3.</strong>8 Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

5.<strong>3.</strong>8.1 Beschreibung der Auswirkungen<br />

Untersuchungsrelevante betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut sind nicht<br />

zu erwarten (siehe Tab. 1-4). Die bau- <strong>und</strong> anlagebedingten Auswirkungen sind in<br />

Tab. 5-17 dargestellt.<br />

Tab. 5-17: Vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter.<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong><br />

Auswirkungen gemäß<br />

Tab. 1-4<br />

• Verlust von Bau- <strong>und</strong> Bodendenkmalen<br />

sowie sonstigen<br />

Sachgütern<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Auswirkungen<br />

Baudenkmale:<br />

Im Ausbauabschnitt bis SKH-km 11,990 sind drei unter Denkmalschutz stehende<br />

Brückenbauwerke vom Vorhaben betroffen: Die Wirtschaftswegbrücke<br />

Nr. 382 sowie die Eisenbahnbrücke Nr. 383 werden ersatzlos rückgebaut, die<br />

vorhandene Brücke 391 wird abgerissen <strong>und</strong> durch einen Neubau ersetzt. Somit<br />

gehen diese drei aktuell unter Denkmalschutz stehenden Bauwerke verloren.<br />

Die zusätzlich zu den Brückenbauwerken insgesamt unter Denkmalschutz


156 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

untersuchungsrelevante<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong><br />

Auswirkungen gemäß<br />

Tab. 1-4<br />

• Schädigung von Kultur- <strong>und</strong><br />

sonstigen Sachgütern (vor allem<br />

während des Baubetriebes)<br />

Art, Dauer <strong>und</strong> Umfang der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

gestellte Trasse des Stichkanales Hildesheim wird durch die vorgesehenen<br />

Ausbaumaßnahmen in <strong>ihre</strong>r aktuellen Gestalt <strong>und</strong> Erscheinung verändert.<br />

Bodendenkmale:<br />

Innerhalb der Baufelder befindet sich nur eine vor- <strong>und</strong> frühgeschichtliche<br />

F<strong>und</strong>stelle. Dabei handelt es sich um einen beim Bau des Stichkanales entdeckten<br />

Brunnen am Kanal südwestlich von Algermissen auf Höhe der Firma<br />

Weiterer GmbH. Er wurde seinerzeit geborgen. Insofern ergibt sich für diesen<br />

Bereich keine Zerstörung oder Beeinträchtigung eines Bodendenkmals.<br />

sonstige Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter:<br />

Nördlich der Brücke 385 werden im östlichen Randbereich des Friedhofes bei<br />

Lühnde Teilflächen durch die baulichen Umgestaltungen dauerhaft in Anspruch<br />

genommen <strong>und</strong> gehen somit als Friedhofsflächen verloren.<br />

Bei etwa SKH-km 11,730 ist eine vorhandene Bootsanlegestelle (DLRG) von<br />

der Profilumgestaltung des Kanales betroffen. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Bedarfsfall ein Ersatz hierfür an derselben oder einer anderen geeigneten<br />

Stelle geschaffen wird, so dass keine negative Auswirkung entsteht.<br />

Kulturdenkmale:<br />

Der mögliche Verlust von bei Bau- oder Erdarbeiten entdeckten bedeutsamen<br />

Objekten <strong>und</strong> damit auch der Möglichkeit einer wissenschaftlichen Erforschung<br />

kann durch Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen verhindert<br />

werden (siehe Kap. 5.2.3).<br />

sonstige Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter:<br />

Durch die Bautätigkeit oder sonstige mögliche Einwirkungen über den Untergr<strong>und</strong><br />

könnten Beschädigungen der im Einflussbereich der Baumaßnahmen<br />

gelegenen Kapelle <strong>und</strong> sonstigen Friedhofsareals entstehen. Für dieses Gebiet<br />

ist ein Beweissicherungsverfahren vorgesehen.<br />

5.<strong>3.</strong>8.2 Vorschlag zur Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen<br />

auf das Schutzgut<br />

In der Tab. 5-18 erfolgt eine Bewertung der <strong>Umwelt</strong>auswirkungen in Bezug auf das<br />

Schutzgut im Sinne eines Bewertungsvorschlages gemäß § 12 UVPG.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 157<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 5-18: Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter.<br />

Art der Auswirkung: (B) = baubedingt, (A) = anlagebedingt, (T) = betriebsbedingt.<br />

Wertstufen der Bewertung der Auswirkungen (Herleitung siehe Tab. 5-1): IV = Unzulässigkeitsbereich, III = Zulässigkeitsgrenzbereich,<br />

II = Belastungsbereich, I = Vorsorgebereich.<br />

Auswirkungen Bewertung der Erläuterungen zur Bewertung der Um-<br />

(gemäß Kap. 5.<strong>3.</strong>8.1) Auswirkungen<br />

weltauswirkungen<br />

- IV -<br />

Abriss von drei unter Denkmalschutz III Es handelt sich um die Zerstörung von Kultur-<br />

gestellten Brückenbauwerken - Brücken<br />

denkmalen im Sinne des § 6 NDSchG. Gemäß § 7<br />

Nr. 382, 383, 391 (A)<br />

NDSchG ist ein Eingriff in die Kulturdenkmale bei<br />

überwiegendem öffentlichen Interesse möglich.<br />

Gemäß § 10 Abs. 5 NDSchG bedürfen diese Eingriffe<br />

keiner Genehmigung, da sie durch den B<strong>und</strong><br />

oder das Land ausgeführt werden sollen. Sie sind<br />

dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen<br />

(zum Beispiel im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren).<br />

Umgestaltung der unter Denkmalschutz III Es handelt sich um die Veränderung eines Kultur-<br />

gestellten Trasse des Stichkanales<br />

denkmals, welche dessen Denkmalwert beein-<br />

Hildesheim (A)<br />

trächtigen kann (§ 6 NDSchG). Gemäß § 7<br />

NDSchG ist ein Eingriff in das Kulturdenkmal bei<br />

überwiegendem öffentlichen Interesse möglich.<br />

Gemäß § 10 Abs. 5 NDSchG bedarf der Eingriff<br />

keiner Genehmigung, da er durch den B<strong>und</strong> oder<br />

das Land ausgeführt werden sollen <strong>und</strong> der Kanal<br />

im Eigentum des B<strong>und</strong>es ist. Der Eingriff ist dem<br />

Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen (zum<br />

Beispiel im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren).<br />

Verlust von Teilflächen des Friedhofes II Es handelt sich um die Beeinträchtigung eines<br />

bei Lühnde durch die Ausbaumaßnah-<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgutes.<br />

men am Stichkanal (A)<br />

Belange des Denkmalschutzes sind nicht betroffen.<br />

mögliche Beeinträchtigung von sonsti- I Durch entsprechende Schutzvorkehrungen in der<br />

gen Kulturdenkmalen <strong>und</strong> Kultur- <strong>und</strong><br />

Bauphase (mögliche archäologische F<strong>und</strong>stellen<br />

Sachgütern (B, A)<br />

bei Erdarbeiten, Kapelle <strong>und</strong> Friedhof bei Lühnde)<br />

sind erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden.


158 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

6. Schutzgutübergreifende Ergebnisdarstellung<br />

Die Übersicht in Tab. 6-1 führt die Ergebnisse der schutzgutbezogenen Bewertungen<br />

hinsichtlich der erheblichen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen (siehe Kap. 5.3) zusammen.<br />

Keine der prognostizierten Auswirkungen liegt gemäß der Skalierung in Tab. 5-1 im<br />

Unzulässigkeitsbereich.<br />

Tab. 6-1: Übersicht zu den erheblichen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen aus der schutzgutspezifischen<br />

Bewertung.<br />

Hinweis: Die Angabe „-“ bedeutet, dass keine der vorhabensbedingten Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut<br />

in dem bezeichneten Wertungsbereich (entsprechend Tab. 5-1) liegt; „ja“ bedeutet, dass mindestens eine<br />

Auswirkung dem jeweiligen Wertungsbereich zuzuordnen ist.<br />

<strong>Schutzgüter</strong> des UVPG<br />

Menschen<br />

Tiere (gleichzeitig Teil der<br />

biologischen Vielfalt)<br />

Pflanzen (gleichzeitig Teil der<br />

biologischen Vielfalt)<br />

Boden<br />

<strong>Wasser</strong><br />

Klima<br />

Luft<br />

Landschaft<br />

Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige<br />

Sachgüter<br />

erhebliche <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen im ...<br />

Unzulässigkeits- Zulässigkeits- Belastungsbereich<br />

bereich grenzbereich<br />

- - ja<br />

- ja ja<br />

- ja ja<br />

- - ja<br />

- - -<br />

- - -<br />

- - -<br />

- - ja<br />

- ja ja<br />

Der zentrale negative Wirkfaktor, der fast alle <strong>Schutzgüter</strong> betrifft, ist der umfangreiche<br />

Verlust an Gehölzbestand im Vorhabensgebiet. Den Zulässigkeitssgrenzbereich<br />

erfassen dabei Beeinträchtigungen im Hinblick auf das Artenschutzrecht (Verstoß gegen<br />

Zugriffsverbote im Sinne des § 44 BNatSchG) sowie hinsichtlich forstrechtlichen<br />

Bestimmungen zum Walderhalt (§ 8 NWaldLG). Ansonsten betreffen die Verluste<br />

oder Beeinträchtigungen von unter Denkmalschutz stehenden Bauwerken den Zulässigkeitsgrenzbereich.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 159<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die zu erwartenden Beeinträchtigungen im Belastungsbereich für die <strong>Schutzgüter</strong><br />

Tiere, Pflanzen, Boden <strong>und</strong> Landschaft ergeben sich aus unvermeidbaren erheblichen<br />

Beeinträchtigungen im Sinne des Naturschutzrechtes, die jedoch ausgleichbar oder<br />

ersetzbar im Sinne des § 15 BNatSchG sind.


160 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

IV. SCHLUSS<br />

7. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten bei der<br />

Zusammenstellung der Angaben <strong>und</strong> auf bestehende Wissenslücken<br />

Außergewöhnliche Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben gemäß<br />

§ 6 UVPG traten nicht auf.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 161<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

8. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau<br />

des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover, beabsichtigt den Ausbau des Stichkanales<br />

Hildesheim (SKH), der vom <strong>Mitte</strong>llandkanal bei km 183,2 südlich von Sehnde in<br />

Richtung Hildesheim abzweigt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ist darin begründet,<br />

dass im Rahmen des Gesamtausbaus von <strong>Mitte</strong>landkanal einschließlich seiner<br />

Nebengewässer (Stichkanäle) auch der Hildesheimer Hafen für die Schiffe der modernen<br />

Güterschifffahrt (Großmotorgüterschiff = GMS, überlanges Großmotorgüterschiff<br />

= üGMS) erreichbar gemacht beziehungsweise der Stichkanal Hildesheim für das<br />

Leistungspotenzial dieser Schiffe nutzbar gemacht werden muss. Die im Einfahrtsbereich<br />

zum Stichkanal Hildesheim gelegene Schleuse Bolzum wird aktuell bereits baulich<br />

an die genannten Verhältnisse angepasst. Für den Stichkanal sollen mit den vorliegenden<br />

Verfahren zum Streckenausbau bis zur Querung der B<strong>und</strong>esautobahn A 7<br />

(SKH-km 11,990) <strong>und</strong> zum Neubau der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 die nächsten Voraussetzungen<br />

für den Ausbau geschaffen werden.<br />

Aus den rechtlichen Regelungen für Vorhaben dieser Art ergibt sich die Notwendigkeit<br />

zur Durchführung einer <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung. Wesentliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung wurden in der vorliegenden <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

erarbeitet, welche die Auswirkungen des Vorhabens auf die <strong>Umwelt</strong><br />

darstellt.<br />

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:<br />

Beschreibung des Vorhabens<br />

• die Herstellung einer für den modernen Schiffsverkehr erforderliche <strong>Wasser</strong>tiefe<br />

im Stichkanal durch Anhebung des Betriebswasserspiegels <strong>und</strong> Eintiefung der Kanalsohle,<br />

• die Neugestaltung des Kanalprofiles in Einschnittsbereichen mit Böschungsabflachungen,<br />

Wiederherstellung der Dichtungen, Erneuerung des Deckwerks sowie<br />

die kleinräumige Anpassung des Gewässerprofiles in den Dammstrecken,<br />

• die Anlage einer öffentlichen Wartestelle für den Schiffsverkehr sowie die Erweiterung<br />

der Liegestelle der am Kanal angesiedelten Firma Gebrüder Weiterer<br />

GmbH (Algermissen),<br />

• die Verlegung <strong>und</strong> Ergänzung des Netzes an Betriebswegen <strong>und</strong> Wirtschaftswegen,<br />

• den ersatzlosen Abriss von drei Brückenbauwerken <strong>und</strong> den Ersatzneubau von<br />

zwei Brücken über den Kanal.


162 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die folgende tabellarische Übersicht (Tab. 8-1) gibt die wesentlichen <strong>Bestandteile</strong> des<br />

beschriebenen Vorhabens wieder.<br />

Tab. 8-1: Wesentliche <strong>Bestandteile</strong> des Vorhabens.<br />

Parameter<br />

Ausprägung<br />

Standort des Vor- • Land Niedersachsen, Region Hannover <strong>und</strong> Landkreis Hildesheim, Stadt<br />

habens<br />

Sehnde, Gemeinde Algermissen, Gemeinde Harsum, Gemeinde Giesen<br />

Art des Vorhabens • Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim bis SKH-km 11,990 in Verbindung<br />

mit dem Ersatzneubau sowie dem Rückbau von Kanalbrücken<br />

Umfang des Vor- • Ausbau der Kanalstrecke auf etwa 10,5 km Länge<br />

habens<br />

• Anheben des Normalwasserstandes sowie Vertiefung der Kanalsohle um<br />

jeweils 0,50 m (neue <strong>Wasser</strong>tiefe: 4,00 m), neue <strong>Wasser</strong>spiegelbreite in der<br />

Regel 37,60 m (36,30 m im Bereich des Tiefen Einschnitts SKH-km 2,100<br />

bis 3,900)<br />

• Ausbau des Gewässerbettes in Einschnittsbereichen im Trapezprofil, Kanalböschungsneigung<br />

in der Regel 1 : 2,6 (im Tiefen Einschnitt 1 : 2,4 <strong>und</strong><br />

in Rutschungsbereichen auf kurzen Abschnitten auch bis 1 : 4,5), Neigung<br />

der Böschungen oberhalb des Normalwasserstandes meist zwischen 1 : 2,5<br />

<strong>und</strong> 1 : 4,5, zum Teil bis 1 : 8,0.<br />

• Dammstrecken: in niedrig <strong>und</strong> schmal ausgeprägten Abschnitten nur teilweiser<br />

Abtrag der wasserseitigen Böschungen zur Herstellung des Trapezprofiles;<br />

in hoch <strong>und</strong> überbreit ausgeprägten Abschnitten kein Abtrag nötig<br />

• Erneuerung der Dichtungen in Bereichen mit Gewässerneuprofilierung beziehungsweise<br />

Anpassung der Dichtungen an den erhöhten Betriebswasserstand:<br />

Dichtung bis auf 50 cm über oberem Betriebswasserstand; zusätzlich<br />

lokale Anpassungen der Dichtungsbereiche<br />

• Böschungssicherung durch neues Deckwerk bis 70 cm über oberem Betriebswasserstand<br />

• Erweiterung des vorhandenen Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer<br />

GmbH um etwa 150 m auf eine Gesamtlänge von etwa 250 m (SKHkm<br />

6,725 bis km 6,970)<br />

• Herstellung einer öffentlichen Wartestelle mit einer Länge von 280 m unmittelbar<br />

südlich des Liegeplatzes der Firma Gebr. Weiterer GmbH<br />

• Anlage von Betriebswegen entlang des Kanals <strong>und</strong> einzelner Zuwegungen<br />

zu den Betriebswegen<br />

• Wiederherstellung von durch die Böschungsverbreiterungen betroffenen<br />

Wirtschaftswegen<br />

• Ersatzneubau (einschließlich Abriss) der Brücken 385 (Kreisstraße 522)<br />

<strong>und</strong> 391 (Landesstraße 467) mit kleinräumigen Anpassungen von Straßen<br />

<strong>und</strong> Radwegen<br />

• Option einer späteren Anhebung der Brücke 390 (Eisenbahn) zur Gewährleistung<br />

der erforderlichen Mindestdurchfahrtshöhe<br />

• Rückbau der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 (Wirtschaftswege) sowie 383 (Eisenbahn)<br />

• Neuverlegung von durch Böschungsumgestaltungen <strong>und</strong> Brückenbau betroffenen<br />

Leitungen <strong>und</strong> Gräben (einschließlich Drainageanschlüssen)<br />

Bedarf an Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden<br />

• Flächenumfang der für die aufgeführten Vorhabensbestandteile erforderlichen<br />

Baufelder: etwa 102,6 ha.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 163<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Parameter<br />

Art <strong>und</strong> Menge der<br />

Emissionen<br />

Art <strong>und</strong> Menge der<br />

Reststoffe<br />

Art <strong>und</strong> Menge der<br />

Luftverunreinigungen<br />

Art <strong>und</strong> Menge der<br />

Abfälle<br />

Art <strong>und</strong> Menge des<br />

Abwassers<br />

Merkmale der verwendetentechnischen<br />

Verfahren<br />

Ausprägung<br />

• Geräusche: während der Bauphase Baulärm in einem für Erdbau- <strong>und</strong> Brückenbauarbeiten<br />

(einschließlich Baufeldräumung) üblichen Rahmen; kurzzeitig<br />

erhöhte Geräuschemissionen durch Rammarbeiten im Bereich SKHkm<br />

1,500 bis 2,130 <strong>und</strong> im Bereich der öffentlichen Wartestelle bei SKHkm<br />

7,000 (Dalben)<br />

• Erschütterungen: allgemein in geringem Umfang baubedingte Erschütterungen<br />

im Nahbereich der Baustelle, kleinräumig erhöht im Nahbereich der<br />

Rammarbeiten<br />

• Licht: während der Bauphase Scheinwerferlicht der eingesetzten Baufahrzeuge,<br />

Maschinen <strong>und</strong> Transportboote sowie die Baustellenbeleuchtung,<br />

• Wärme: in geringem Umfang Abwärme aus Verbrennungsmotoren der<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen<br />

• Kälte: keine<br />

• Strahlen: keine<br />

• etwa 880 000 m³ Aushubmassen bestehend aus:<br />

- etwa 88 000 m³ Mutterboden (Wiederverwendung vor Ort),<br />

- etwa 500 000 m³ Trockenaushub (Ton, Schluff, Sande <strong>und</strong> Auffüllungen),<br />

- etwa 82 000 m³ Deckwerk (vor alllem Steinschüttungen),<br />

- etwa 211 000 m³ Nassaushub (Schlick, zum Teil ≥ Z2 gemäß LAGA <strong>und</strong><br />

anstehende Gewässersohle)<br />

• Abgase der während der Bauphase eingesetzten Fahrzeuge <strong>und</strong> Maschinen,<br />

gegebenenfalls Staubentwicklung während der Bauphase<br />

• baustellenübliche Abfälle während des Baubetriebes wie Verpackungen<br />

• Oberflächenentwässerung wie im Ist-Zustand<br />

• Durchführung des Streckenausbaues im Bereich des Kanalprofiles<br />

(Gewässerbett, Böschungen mit Dichtungen <strong>und</strong> Deckwerk) in der Regel<br />

vom Gewässer aus, Abfuhr des Aushubs (außer Mutterboden) sowie<br />

Anlieferung neuen Deckwerkmaterials auf dem <strong>Wasser</strong>weg<br />

• ortsnah verbleibender Oberboden wird abgeschoben, über Baustellentransporte<br />

mit dem Lkw, Trecker oder Muldenkipper (Dumper) auf Oberbodendepots<br />

zwischengelagert <strong>und</strong> nach Abschluss der Erdarbeiten zur Wiederandeckung<br />

der bearbeiteten Einschnittsböschungen verwendet<br />

• in den Einschnittsbereichen Deckwerk zur Böschungssicherung aus unverklammerten<br />

<strong>Wasser</strong>bausteinen, in Dammstrecken Sicherung der Dichtung<br />

mit verklammertem Deckwerk; im Bereich der öffentlichen Wartestelle Böschungs-<br />

<strong>und</strong> Sohlsicherung ebenfalls mit verklammerten <strong>Wasser</strong>bausteinen<br />

• Dichtungen aus Tonmaterial<br />

• Im Bereich des „Tiefen Einschnittes“ (SKH-km 2,100 bis 3,900) kommt<br />

bereichsweise die Beobachtungsmethode entsprechend DIN 1054 zur Anwendung:<br />

Nachweis der Gesamtböschung mit abgeminderten Standsicherheiten,<br />

Überwachung der Böschung durch Inklinometermessungen, zusätzlich<br />

Druckentlastungsbohrungen (Horizontaldrainagen) zur Erhöhung der<br />

Standsicherheit<br />

• Brückenneubauten Nr. 385 <strong>und</strong> 391 als Einfeldbauwerke, Stabbogen mit<br />

Quertragesystem, Straßenbauwerke jeweils mit Radweg,<br />

Brücke 385: Abriss vor Neubau, Brücke 391: Abriss nach Neubau<br />

• Betriebswege mit wassergeb<strong>und</strong>ener Schotterdecke (3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig<br />

0,50 m Bankett); Wirtschaftswege 3,00 m Weg <strong>und</strong> beidseitig 1,50 m<br />

Bankett), Asphaltierung im Bereich von Straßeneinmündungen)


164 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Parameter<br />

Ausprägung<br />

Dauer des Betriebes<br />

• ohne zeitliche Befristung<br />

Dauer der Errich- • Ersatzneubau der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 einschließlich Abriss der alten Brütungcken:<br />

jeweils 15 bis 18 Monate<br />

• Ausbau der Kanalstrecken insgesamt etwa drei Jahre<br />

Folgeaktivitäten • bestimmungsgemäße Nutzung des Stichkanales für den Schiffsverkehr<br />

einschließlich Liege- <strong>und</strong> Wartestellen sowie der im Ersatz neu gebauten<br />

Brücken für den Straßenverkehr<br />

Vorhabensalternativen<br />

Der vorgesehene beidseitige Ausbau des Stichkanales ist aus Sicht des Vorhabensträgers<br />

alternativlos. Wesentliche Gründe dafür sind:<br />

• Ein gr<strong>und</strong>sätzlicher Verzicht auf den Ausbau des Stichkanales würde den Hafen<br />

Hildesheim von der modernen Binnenschifffahrt abschneiden. Es könnten auf dem<br />

Stichkanal Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je nach Breite weiterhin<br />

nur Schiffe mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten Motorgüterschiffe<br />

<strong>ihre</strong> Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen könnten.<br />

• Die geologischen Verhältnisse <strong>und</strong> vorhandenen Böschungsneigungen sowie die<br />

vorgesehenen Änderungen des <strong>Wasser</strong>spiegels bedingen, dass keine ausreichende<br />

Standsicherheit der Böschungen am Kanal gegeben ist. Diese lässt sich nur durch<br />

beidseitige Böschungsabflachungen in den Einschnittsbereichen herstellen.<br />

Andere Maßnahmen zur Vermeidung der Abflachung der Einschnittsböschungen<br />

(zur Schonung vorhandener Gehölzbestände am Kanal) wie Sp<strong>und</strong>wandausbau des<br />

Kanales oder Böschungsverdübelungen lassen sich aus Standsicherheitsgründen<br />

bei den vorliegenden Baugr<strong>und</strong>verhältnissen nicht realisieren.<br />

• Achsverschiebung zur Vermeidung des beidseitigen Kanalausbaus wären aus fahrdynamischen<br />

Gründen sowie aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Zwangspunkte (vorhandene<br />

Brücken, Dammstrecken, Tiefer Einschnitt) nur abschnittsweise möglich. Der<br />

Eingriffsumfang wäre wegen notwendiger standsicherheitsfördernde Maßnahmen<br />

auf der zu erhaltenden Böschung ebenfalls erheblich.<br />

Untersuchungsrahmen<br />

Gemäß des Gesetzes über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung (UVPG) befasst sich die<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie mit den Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 165<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

güter Menschen, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, <strong>Wasser</strong>, Luft, Klima,<br />

Landschaft, Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen<br />

den vorgenannten <strong>Schutzgüter</strong>n. Auf dem von der Planfeststellungsbehörde, der <strong>Wasser</strong>-<br />

<strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> - Hannover, durchgeführten so genannten Scoping-Termin<br />

nach § 5 UVPG wurden am 14. Mai 2007 in Sehnde die inhaltlichen,<br />

räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Aspekte des Untersuchungsrahmens erörtert.<br />

Da für das Schutzgut Luft keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind, brauchte<br />

dieses nicht vertieft untersucht zu werden.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage für die Untersuchung der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeit des Bauvorhabens erfolgte<br />

die Bestandsaufnahme der <strong>Umwelt</strong> in dem von möglichen Auswirkungen betroffenen<br />

Raum. Hauptuntersuchungsbereich ist ein Korridor von etwa 400 m Breite<br />

mit dem Kanal im Zentrum. An einigen Stellen ist dieser Korridor aufgeweitet, um<br />

zum Beispiel zusammenhängende Waldbestände berücksichtigen zu können, im Süden,<br />

um das Gebiet einer möglichen Verlegung der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Stichkanal<br />

einzubeziehen.<br />

In diesem Hauptuntersuchungsgebiet erfolgte eine flächendeckende Erfassung der<br />

Nutzungen <strong>und</strong> der Biotoptypen, der gefährdeten Pflanzenarten, der Ausprägung des<br />

Landschaftsbildes sowie die Sichtung <strong>und</strong> Auswertung vorhandener Unterlagen zu<br />

sonstigen <strong>Schutzgüter</strong>n. Ausgewählten Probeflächen entlang des Kanales <strong>und</strong> im Kanal<br />

wurden zielgerichtet auf Vorkommen ausgewählter Tierarten untersucht, ergänzt<br />

durch die Auswertung vorhandener Daten zu diesen <strong>und</strong> weiteren Arten. Die Erfassung<br />

von im Gebiet vorkommenden Vogelarten sowie von Fledermäusen wurde zum<br />

Teil über das Hauptuntersuchungsgebiet hinaus vorgenommen.<br />

Zur Bestandsaufnahme gehörte auch die Sichtung von Unterlagen zu räumlichen Planungen<br />

(vor allem Bauleitplanung der Städte <strong>und</strong> Gemeinden, Regional- <strong>und</strong> Landschaftsrahmenplanung)<br />

<strong>und</strong> von sonstigen für das Vorhaben relevanten Planungen im<br />

Untersuchungsgebiet.<br />

Die im Folgenden zusammengefasste Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung des Ist-Zustandes<br />

der betroffenen <strong>Schutzgüter</strong> umfasst den Kanalabschnitt bis zum Hildesheimer<br />

Hafen. Im Zuge des Planungsverlaufes wurde vom Vorhabensträger beschlossen, zunächst<br />

den Kanalausbau bis zur B<strong>und</strong>esautobahn A 7 mit zeitlicher Priorität zu betreiben<br />

<strong>und</strong> durch entsprechende Planfeststellungsverfahren vorzubereiten. Die Prognose<br />

der vorhabensbedingten <strong>Umwelt</strong>auswirkungen (siehe unten) in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

bezieht sich nur auf den Abschnitt bis zur Autobahn A 7.


166 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bestandssituation<br />

Der Stichkanal nach Hildesheim verläuft im Planungsabschnitt auf etwa 13 km Länge<br />

durch eine weit überwiegend intensiv ackerbaulich genutzte Bördenlandschaft. Er wird<br />

von zwei kleineren Fließgewässern (Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben) unterquert <strong>und</strong> von<br />

zahlreichen Brücken einschließlich denen der Autobahn A 7 <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esstraße 6<br />

überquert. Nur wenige Waldbereiche (Schwerpunkt bei Harsum) werden im Verlauf<br />

vom Kanal berührt, der ansonsten fast durchweg einen beidseitigen Gehölzsaum aufweist.<br />

Inbesondere im Bereich der bewaldeten Untersuchungsgebietsflächen sind kleine, bei<br />

Harsum auch etwas weiter ausgedehnte Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen (Kanalkippe<br />

Bolzum, Algermissener Kippe, Unterer Bruchgraben, Harsumer Holz <strong>und</strong><br />

Klein-Förster Holz).<br />

Die Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung des Ist-Zustandes der betroffenen <strong>Schutzgüter</strong><br />

im Untersuchungsgebiet erbrachte ansonsten die folgenden wesentlichen Ergebnisse.<br />

Für das Schutzgut Mensch relevante Wohnbebauung befindet sich im Nahbereich des<br />

Vorhabens vereinzelt nur auf der östlichen Kanalseite nordwestlich von Harsum. Die<br />

Waldbereiche zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste sowie der Stichkanal als Grünzug<br />

stellen wohnungsnahe Freiräume dar. Die Wohngr<strong>und</strong>stücke selbst wie auch die Wälder<br />

<strong>und</strong> der gehölzgesäumte Stichkanal sind als für das Schutzgut besonders bedeutsame<br />

<strong>und</strong> störempfindliche Bereiche anzusehen.<br />

Im Hinblick auf die ruhige landschaftsbezogene Erholungsnutzung sind die Waldflächen<br />

<strong>und</strong> Ufergehölze samt der kanalbegleitenden Wege als bedeutsam herauszustellen.<br />

Vorbelastungen hinsichtlich der Schutzgutaspekte Wohnen <strong>und</strong> Erholen bestehen vor<br />

allem in den Emissionen von Verkehr sowie Industrie- <strong>und</strong> Kläranlagen <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlicher<br />

Art durch die starke landschaftliche Überformung des Betrachtungsraums.<br />

Schutzgut Tiere: Im Untersuchungsgebiet erfolgten im Jahr 2008 Bestandserhebungen<br />

zu Brutvögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern, Wildbienen<br />

<strong>und</strong> Heuschrecken <strong>und</strong> zum Makrozoobenthos. In einer separaten Studie wurde außerdem<br />

die großräumige Quartiernutzung des Großen Mausohrs (Fledermausart mit einem<br />

bekannten Wochenstubenquartier an der Brücke der B<strong>und</strong>esstraße 6 über den Kanal)<br />

untersucht. Für die Tiergruppen Fische <strong>und</strong> Laufkäfer wurden vorliegende Daten<br />

ausgewertet. Zufallsf<strong>und</strong>e sonstiger Arten sowie Recherchen zum Vorkommen des<br />

Feldhamsters ergänzten die Erfassungen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 167<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Es kommt eine erhebliche Anzahl von Arten vor, die aufgr<strong>und</strong> von Bestandsrückgängen<br />

auf den so genannten Roten Listen stehen. Als streng geschützte beziehungsweise<br />

besonders geschützte Tierarten unterliegen zahlreiche Arten besonderen rechtlichen<br />

Schutzregelungen.<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass neben der Brücke 395/396 als Wochenstube des Großen<br />

Mausohres die den Kanal begleitenden Strukturen von besonderer bis herausragender<br />

Bedeutung als Lebensraum für die Fledermausfauna sind. Bei den Brutvögeln sind die<br />

waldreicheren Flächen bei Harsum als Lebensraum zahlreicher streng geschützter Arten<br />

hervorzuheben. Für weitere der untersuchten Tiergruppen sind Teilbereiche (zum<br />

Beispiel Kanalufer nordöstlich von Lühnde) Lebensräume von überdurchschnittlicher<br />

Bedeutung. Für den b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedrohten Feldhamster, der im Planungsraum<br />

vorkommt, ist der Großteil der Ackerflächen aufgr<strong>und</strong> der für das Vorkommen<br />

entscheidenden günstigen Bodenverhältnisse gr<strong>und</strong>sätzlich ein geeigneter<br />

Lebensraum. Es liegen jedoch keine direkten Hinweise auf kanalnahe Bestände vor.<br />

Dem Stichkanal mit seinen überwiegend gehölzgeprägten Randsäumen kommt insgesamt<br />

nicht nur eine besondere Bedeutung als exklusiver Lebensraum in einer ansonsten<br />

ausgeräumten Agrarlandschaft zu, sondern dieser stellt auch eine Ausbreitungs-<br />

<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur von regionaler <strong>und</strong> überregionaler Bedeutung dar. Dies gilt<br />

insbesondere für gehölzbewohnende Arten, die in der ausgeräumten Bördelandschaft<br />

kaum oder keine geeigneten Lebensräume mehr vorfinden. Diese größtenteils naturferne<br />

Biotopausprägung der intensiv genutzten Ackerfluren zu beiden Seiten des Kanales<br />

stellt insofern auch die wesentlichste Vorbelastung für das Schutzgut im Untersuchungsgebiet<br />

dar.<br />

Schutzgut Pflanzen (Biotope): Der Zentralbereich des Untersuchungsgebietes weist<br />

neben dem künstlichen Kanalgewässer über weite Strecken kanalbegleitende mittelalte<br />

Gehölzbiotope unterschiedlicher Ausprägungen auf, in geringerem Umfang auch Gras-<br />

<strong>und</strong> Staudenfluren. Insbesondere bei Harsum reichen naturnahe Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder<br />

bis an den Kanal. Abgesehen von den ausgebauten Fließgewässern<br />

Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben liegen nur wenige weitere Gewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope<br />

im Untersuchungsgebiet. Es handelt sich um kleinere Stillgewässer unterschiedlicher<br />

Ausprägung sowie wenige Sumpf- <strong>und</strong> Röhrichtbiotope, zum Beispiel am Rand des<br />

Hildesheimer Kläranlagengeländes. Ansonsten wird das Untersuchungsgebiet von artenarmen<br />

Ackerbiotopen dominiert. Insofern stellt diese intensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung den wesentlichen Vorbelastungsfaktor für das Schutzgut dar. Siedlungsbiotope<br />

sind nur in geringem Umfang vertreten.


168 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die für das Schutzgut wertvollsten Biotopbereiche sind die naturnahen Laubmischwälder<br />

bei Harsum. Die Hecken, Gebüsche <strong>und</strong> sonstigen mittelalten Gehölzbestände<br />

aus überwiegend heimischen Arten sowie die genannten Stillgewässer- <strong>und</strong> Feuchtbiotope<br />

sind ebenfalls von überdurchschnittlicher Bedeutung in der ansonsten stark ausgeräumten<br />

Agrarlandschaft. Die nassesten Ausbildungen der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchenwaldbestände<br />

sowie die naturnahen Feuchtbiotope <strong>und</strong> Stillgewässer stellen gesetzlich<br />

geschützte Biotope dar.<br />

An zahlreichen Stellen im <strong>und</strong> am Kanal wurden gefährdete Pflanzenarten gef<strong>und</strong>en<br />

(im Stichkanal häufig Laichkrautarten in größeren Beständen), mit dem Sumpffarn<br />

auch eine in der Region stark gefährdete Art. Einige zum Teil auch nicht gefährdete<br />

Arten unterliegen zudem nach dem B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen.<br />

In den Landschaftsschutzgebieten „Kanalkippe Bolzum“, „Algermissener Kippe“,<br />

„Unterer Bruchgraben“, „Harsumer Holz“, „Klein Förster Holz“ gelten zudem rechtliche<br />

Schutzbestimmungen für zahlreiche Biotopestände.<br />

Schutzgut Boden: Das Untersuchungsgebiet ist weit überwiegend geprägt durch<br />

schluffig-lehmige Lössböden. Bereichsweise unterliegen sie Stauwassereinfluss, in<br />

den tiefer gelegenen Geländezonen (zum Beispiel am Bruchgraben) kommen Gr<strong>und</strong>wassereinflüsse<br />

hinzu.<br />

Am Stichkanal liegen durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen veränderte Bodenstandorte<br />

vor, die allerdings - anders als die intensiv genutzten Ackerböden der Feldflur<br />

- nur geringen Nutzungseinflüssen ausgesetzt sind <strong>und</strong> meist unter Gehölzbestand<br />

liegen. Abgesehen von den künstlichen Überformungen stellen die vorhandenen Überbauungen<br />

<strong>und</strong> Versiegelungen von Böden die stärksten Vorbelastungen für das<br />

Schutzgut dar. Hinzu kommen Schadstoffeinflüsse im Bereich von Altablagerungen,<br />

Verkehrsimmssionen (Randzonen der Autobahn A 7 <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>essstraße 6) <strong>und</strong><br />

landwirtschaftlicher Bewirtschaftung.<br />

Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung für das Schutzgut sind seit langer<br />

Zeit nur sehr wenig überformte Böden der so genannten historisch alten Waldstandorte<br />

im Bereich der Harsumer Wälder. Die mit wenigen Ausnahmen fast durchweg hohe<br />

bis sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten Lössböden<br />

macht auch diese zu Bodenbereichen mit besonderer Bedeutung.<br />

Schutzgut <strong>Wasser</strong>: Der Stichkanal ist ein künstliches fast durchgehend mit Steinschüttungen<br />

befestigtes, in Teilabschnitten (Senken der querenden Fließgewässer, Innerstetal/Hildesheimer<br />

Hafen) gedichtetes Oberflächengewässer <strong>und</strong> als solches von


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 169<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

geringer Bedeutung für das Schutzgut. Die Gewässergütesituation stellt sich als mäßig<br />

belastet dar. Die Belastung der Kanalsedimente liegt in einem für Binnenwasserstraßen<br />

typischen Bereich mit punktuell höheren Schwermetallbelastungen. Die den Kanal<br />

ohne <strong>Wasser</strong>austausch querenden Fließgewässer (Alpebach <strong>und</strong> Bruchgraben) sind<br />

durch Ausbau stark verändert, hinsichtlich der Gewässergüte kritisch belastet <strong>und</strong> insgesamt<br />

von allgemeiner Bedeutung für das Schutzgut.<br />

Stark wechselnde Untergr<strong>und</strong>verhältnisse bedingen auch sehr wechselnde Gr<strong>und</strong>wasser-<br />

beziehungsweise geohydrologische Verhältnisse im Verlauf der Kanaltrasse. Im<br />

Untergr<strong>und</strong> anstehende Ton- <strong>und</strong> Kreideschichten wirken als Gr<strong>und</strong>wasserstauer,<br />

Sande <strong>und</strong> Kiese (insbesondere im Raum Algermissen) stellen Gr<strong>und</strong>wasserleiter dar,<br />

die Löß- <strong>und</strong> Geschiebemergel Gr<strong>und</strong>wassergeringleiter. Austauschbeziehungen zwischen<br />

Kanal <strong>und</strong> umgebenden Gr<strong>und</strong>wasserschichten bestehen im Wesentlichen dort,<br />

wo der Kanal nicht gedichtet ist <strong>und</strong> wo wegen der höher gelegenen Gr<strong>und</strong>wasseroberfläche<br />

(etwa ab Kanal-km 11) eine Infiltration in den Kanal stattfindet (Vorflutwirkung<br />

des Kanales). Dies sind zugleich die Bereiche mit erhöhter Empfindlichkeit gegenüber<br />

Veränderungen im Hinblick auf das Gr<strong>und</strong>wasser als Faktor im natürlichen<br />

Lebensraumgefüge.<br />

Die frühere Trinkwassergewinnung des <strong>Wasser</strong>werkes Algermissen wurde Anfang der<br />

1990er Jahre eingestellt.<br />

Für Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser gelten die gr<strong>und</strong>sätzlichen rechtlichen Verschlechterungsverbote<br />

<strong>und</strong> das Gebot, mittel- bis längerfristig Verbesserungen der<br />

Gewässerzustände im Sinne der <strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie beziehungsweise des <strong>Wasser</strong>haushaltsgesetzes<br />

zu erzielen.<br />

Schutzgut Klima: Mögliche klimatische Ausgleichsfunktionen (zum Beispiel Entlastung<br />

von thermisch belasteten Siedlungsgebieten durch auf offenen Freiflächen produzierte<br />

Kaltluft) sind im vorliegenden Fall nicht relevant, da im Untersuchungsgebiet<br />

keine zu entlastenden Wirkräume vorliegen.<br />

Die kanalbegleitenden Gehölzbestände <strong>und</strong> Dämme schaffen mit <strong>ihre</strong>r windbremsenden<br />

Wirkung in den ansonsten offenen Ackerfluren besondere kleinklimatische Verhältnisse.<br />

Die Landschaft des Untersuchungsgebietes wird geprägt durch ausgedehnte strukturarme<br />

Ackerfluren mit wenigen Gehölzbeständen, Ruderalfluren <strong>und</strong> Grünländern.<br />

Demgegenüber steht der Stichkanal mit seinen landschaftsprägenden Ufergehölzen als<br />

durchgehendes lineares <strong>und</strong> weithin sichtbares Strukturelement. Ferner stellen die Eichen-Hainbuchenwälder<br />

zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste bedeutsame Landschafts-


170 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

bildelemente dar. Störungen der naturraumtypischen Eigenart bestehen in vielfältiger<br />

Weise, beispielsweise durch die Autobahn A 7, Industrieanlagen, den Stichkanal als<br />

künstliches Gewässer, Bodenaufschüttungen in Form von Dämmen <strong>und</strong> Halden,<br />

Hochspannungsleitungen <strong>und</strong> Brückenbauwerken. Das Landschaftserleben wird durch<br />

Fuß- <strong>und</strong> Radwege entlang des Kanals ermöglicht.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der starken Überformung kommt den Landschaftsbildeinheiten überwiegend<br />

nur eine allgemeine oder allgemeine bis geringe Bedeutung zu. Nur ein Teilbereich ist<br />

aufgr<strong>und</strong> des hohen Anteils an älteren naturnahen Laubwaldbeständen höher zu bewerten.<br />

Besondere rechtliche Schutzbestimmungen bestehen in den Landschaftsschutzgebietsverordnungen.<br />

Schutzgut Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter: Im Vorhabensbereich gelegen <strong>und</strong><br />

für das Schutzgut relevant sind die unter Denkmalschutz stehenden Objekte. Aufgr<strong>und</strong><br />

der bau- <strong>und</strong> technikgeschichtlichen Bedeutung sind die gesamte Stichkanaltrasse <strong>und</strong><br />

zusätzlich vier Brücken über den Kanal (Brücken 382, 383, 391 <strong>und</strong> 394) als Baudenkmale<br />

geschützt. Als geschützte Bodendenkmale werden für das Untersuchungsgebiet<br />

einige wenige archäologische F<strong>und</strong>e in der Denkmalliste geführt, unter anderem<br />

zwei vorgeschichtliche Siedlungsf<strong>und</strong>e (im Wald bei Harsum unmittelbar östlich des<br />

Stichkanales <strong>und</strong> an der B<strong>und</strong>esstraße 6).<br />

<strong>Umwelt</strong>zustand ohne Verwirklichung des Vorhabens<br />

Auch ohne den vorgesehenen Ausbau muss die ordnungsgemäße Befahrbarkeit des<br />

Kanales weiterhin gewährleistet werden. Aufgr<strong>und</strong> der Standsicherheitsprobleme der<br />

bestehenden steilen Einschnittsböschungen wird es weiterhin zu Rutschungen kommen.<br />

Im ungünstigsten Fall kann durch eine Rutschung der Einschnitts- <strong>und</strong> Kanalböschung<br />

der vorhandene schon jetzt geringe Kanalquerschnitt weiter eingeengt werden<br />

<strong>und</strong> die Schifffahrt zusätzlich beeinträchtigen oder gefährden. Somit müssten die rutschungsgefährdeten<br />

Bereiche in jedem Fall saniert werden. Die fachgerechte Sanierung<br />

eines gerutschten Böschungsbereiches erfordert extrem flache Böschungsneigungen<br />

<strong>und</strong> somit große Eingriffe in die angrenzenden Einschnittsböschungen.<br />

Weitere dringend erforderliche Arbeiten am Stichkanal sind vor allem die komplette<br />

Sohlbaggerung auf der Kanalstrecke <strong>und</strong> den Wendestellen, die Erneuerung oder Ausbesserung<br />

des Deckwerkes auf fast der gesamten Strecke sowie die Instandsetzung <strong>und</strong><br />

Ergänzung von Betriebswegen. Die erforderlichen Arbeiten hätten kurz- bis mittelfristig<br />

zur Folge, dass es durch die Flächeninanspruchnahme zu Verlusten <strong>und</strong> Beein-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 171<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

trächtigungen vor allem bei den <strong>Schutzgüter</strong>n Pflanzen <strong>und</strong> Tiere, Boden <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

käme.<br />

Im Fall der querenden Brücken, die das Ende <strong>ihre</strong>s technisches Lebensalters erreicht<br />

haben, ergibt sich wie beim geplanten Ausbau des Kanales die Notwendigkeit zur Entscheidung<br />

über Abriss oder Sanierung beziehungsweise Neubau. Beides ist in der Regel<br />

mit zumindest kleinräumigen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen verb<strong>und</strong>en, im Fall der<br />

ersatzlosen Beseitigung auch mit weiträumigeren Wirkungen auf das örtliche Wegenetz.<br />

Die Darstellung zeigt, dass - wenn auch in deutlich geringerem Umfang als beim beidseitigen<br />

Kanalausbau - im Fall der Vorhabensverzichtes (Null-Variante) ebenfalls<br />

kurz- bis mittelfristig Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft oder sonstige negative Auswirkungen<br />

auf <strong>Umwelt</strong>schutzgüter zu erwarten wären.<br />

Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

Art <strong>und</strong> Intensität der voraussichtlichen <strong>Umwelt</strong>belastungen bei Durchführung des<br />

Vorhabens werden mitbestimmt durch Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen. Die in dieser Hinsicht wesentlichsten Maßnahmen sind<br />

im Folgenden stichwortartig aufgeführt:<br />

• Durchführung von Massentransporten (Aushub, Deckwerk) über den <strong>Wasser</strong>weg;<br />

• Einhaltung immissionsschutzbezogener Bestimmungen sowie die zeitliche Steuerung<br />

der Bauarbeiten im Hinblick auf für Mensch <strong>und</strong> Tierwelt weniger sensible<br />

Zeiträume;<br />

• Schutzmaßnahmen gegen Individuenverluste von Fledermäusen vor Gehölzbeseitigungen<br />

<strong>und</strong> Abriss von Brücken;<br />

• Flächenmanagement <strong>und</strong> Kontrollen zur Vermeidung der Inanspruchnahme von<br />

Lebensstätten des Feldhamsters,<br />

• Umsiedelung von geschützten <strong>und</strong> gefährdeten Pflanzenarten sowie Sicherung <strong>und</strong><br />

Wiedereinbringung besonders bedeutsamer Vegetationsbestände;<br />

• Schutz bedeutsamer verbleibender Gehölzbestände vor einer Flächeninanspruchnahme<br />

<strong>und</strong> Beschädigung in der Bauphase,<br />

• zeitliches versetztes Abholzen zu beseitigender Gehölzbestände beim mehrjährigen<br />

Streckenausbau des Kanales,<br />

• Wiederherstellung von Kanaldichtungen <strong>und</strong> baubegleitende Kontrolle auf Einträge<br />

aus möglicherweise belastetem Gr<strong>und</strong>wasser im Bereich des Harnsäureunfalles<br />

des Jahres 1994,<br />

• fachgerechte Rekultivierung von Flächen beziehungsweise Böden nach Bauende;


172 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• sachgemäße Lagerung, Verwendung <strong>und</strong> Entsorgung boden- <strong>und</strong> wassergefährdender<br />

Stoffe während der Bauarbeiten;<br />

• Kontrolle des Bodenaushubs auf Schadstoffbelastungen <strong>und</strong> Behandlung entsprechend<br />

den Anforderungen der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall);<br />

• weitestmöglicher Verzicht auf den Verguss der Steinschüttungen des neuen<br />

Deckwerks.<br />

Vorhabensbedingte Auswirkungen auf die <strong>Umwelt</strong><br />

Unter Berücksichtigung der Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verminderung von<br />

Beeinträchtigungen ergeben sich die im Folgenden schutzgutbezogen dargestellten<br />

wesentlichen <strong>Umwelt</strong>effekte als Folge der Realisierung des Vorhabens.<br />

Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen ergeben sich während der Bauphase<br />

durch den Bau- <strong>und</strong> Transportlärm sowie durch Erschütterungen in den für die<br />

Erholung genutzten Kanalrandzonen. Die vorhabensbedingten, sehr umfangreichen<br />

Verluste an älteren Gehölzbeständen beeinträchtigen das Landschaftserleben <strong>und</strong> die<br />

Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende kurz- <strong>und</strong> mittelfristig deutlich. Der ersatzlose<br />

Rückbau der Brücken 382 bei Lühnde <strong>und</strong> 392 bei Harsum hat Störungen im<br />

regionalen Radwegenetz zur Folge <strong>und</strong> verschlechtert die Erreichbarkeit von bedeutsamen<br />

Erholungsbereichen am Kanal. Als positiver Wirkeffekt ergeben sich vorhabensbedingt<br />

durch die Neuanlage des durchgängigen beidseitigen Betriebsweges neue<br />

Möglichkeiten des Landschaftserlebens.<br />

Beim Schutzgut Tiere entstehen negative Auswirkungen durch Inanspruchnahme<br />

wertvoller Tierlebensräume entlang des Kanales. Vor allem die Verluste an Gehölzbeständen<br />

bedeuten zugleich einen Verlust an Lebensraumstrukturen für gehölzbewohnende<br />

Arten wie Vögel sowie Fledermäuse, welche wichtige Leitstrukturen in <strong>ihre</strong>m<br />

Jagdraum entlang des Kanales <strong>und</strong> Tagesunterschlupfmöglichkeiten in älteren Bäumen<br />

(zum Teil auch an den abzureißenden Brücken) verlieren. Die mit den großflächigen<br />

Böschungsumgestaltungen verb<strong>und</strong>ene Beseitigung von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren betrifft<br />

zudem Lebensräume zahlreicher Insektenarten, Reptilien <strong>und</strong> anderer Tierarten.<br />

Mit den Gehölzverluste geht dort, wo keine weiteren Gehölze im Nahbereich des Kanales<br />

verbleiben, zugleich deren windbremsende Funktion verloren, so dass das Mikroklima<br />

in den Kanalrandzonen vor allem für viele Insektenarten negativ verändert<br />

wird <strong>und</strong> damit auch die Nahrungsmöglichkeiten zum Beispiel von Fledermäusen. Die<br />

Großflächigkeit der Vegetationsverluste längs des Kanales beeinflusst die Funktion als<br />

Ausbreitungskorridor für zahlreiche Arten in einer ansonsten außerhalb der Harsumer<br />

Wälder strukturarmen Ackerlandschaft. Für im Gewässer lebende Tierarten (Fische<br />

<strong>und</strong> Kleinlebewesen des Gewässerbettes) sind die Auswirkungen der Profilumgestal-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 173<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

tungen nicht so gravierend, da angesichts der schrittweisen Umsetzung des Ausbaus<br />

Ausweichmöglichkeiten bestehen <strong>und</strong> eine relativ zügige Wiederbesiedelung der umgebauten<br />

Kanalabschnitte zu erwarten ist.<br />

Für das Schutzgut Pflanzen ergeben sich negative Auswirkungen vor allem durch die<br />

bereits oben aufgeführten Vegetations- beziehungsweise Biotopverluste. Betroffen<br />

hiervon sind auch Randbereiche der älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwälder im<br />

Raum Harsum als bedeutsamste Biotope im Eingriffsgebiet, in größerem Umfang ansonsten<br />

im betroffenen Raum überdurchschnittlich bedeutsame ältere Gehölzbestände<br />

wie vor allem Baum-Strauchhecken <strong>und</strong> waldähnlichen Bestände längs des Stichkanales.<br />

Einige in den Baufeldern vorhandene Wuchsorte gefährdeter oder besonders<br />

geschützter Pflanzenarten - im Kanal auch in größerem Umfang <strong>Wasser</strong>pflanzenbestände<br />

(Laichkrautarten) - gehen verloren. Allerdings besteht die Möglichkeit der Umsiedelung<br />

von Pflanzenbeständen vor der Flächeninanspruchnahme.<br />

Für das Schutzgut Boden ergeben sich negative Auswirkungen vor allem durch die<br />

Überbauung beziehungsweise Versiegelung von Boden, in erster Linie durch Wegebau.<br />

Auch wenn bereits überbaute Wege- <strong>und</strong> Straßenflächen vorhanden sind, die nur<br />

verlegt werden, erhöht sich durch umfangreiche Ergänzungen des Betriebswegenetzes<br />

der Gesamtumfang an überbauter Bodenfläche. Betroffen sind auch besonders bedeutsame<br />

Bodenbereiche (alte Waldstandorte sowie Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit).<br />

Negative Auswirkungen auf das Schutzgut <strong>Wasser</strong> können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen weitestgehend vermieden werden. Für das naturferne <strong>und</strong> künstliche<br />

Kanalgewässer bringt der Ausbau keine Verschlechterung des Gewässerzustandes<br />

mit sich. Bruchgraben <strong>und</strong> Alpebach als den Kanal unterquerende Fließgewässer<br />

sind nicht von der Ausbaumaßnahme betroffen. Die Wechselbeziehungen zwischen<br />

dem Kanal <strong>und</strong> dem Gr<strong>und</strong>wasser werden nicht relevant verändert beziehungsweise<br />

werden auch in der Bauphase beachtet.<br />

Für das Schutzgut Klima selbst ergeben sich keine negativen Auswirkungen im Hinblick<br />

auf mögliche lufthygienische oder klimatische Ausgleichswirkungen. Die Wechselwirkungen<br />

als Folge der kleinklimatischen Veränderungen durch die Gehölzverluste<br />

betreffen in erster Linie das Schutzgut Tiere (siehe oben).<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft bewirken die oben beschriebenen umfangreichen<br />

Gehölzverluste deutliche negative Veränderungen der örtlichen Landschaftsbildqualität,<br />

insbesondere dort, wo durch die Böschungsumgestaltungen praktisch Totalverluste<br />

der kanalbegleitenden Strukturen eintreten. Die im Ersatz neu zu errichtenden<br />

Brückenbauwerke verändern die Landschaftsbildsituation nur unwesentlich.


174 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Im Hinblick auf Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind als wesentlichste negative<br />

Vorhabensauswirkung der Verlust der denkmalgeschützten drei Brückenbauwerke<br />

(Brücken 382, 383 <strong>und</strong> 391) zu benennen sowie die Veränderung der in der Gesamtheit<br />

als zeitgeschichtliches technisches Bauwerk unter Denkmalschutz gestellten Kanaltrasse<br />

selbst. Weiterhin gehen Teilflächen des Lühnder Friedhofes durch den Ausbau<br />

verloren.<br />

Bewertung der <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen<br />

Bei der Bewertung der nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen des Vorhabens auf die<br />

<strong>Schutzgüter</strong> werden die einzelnen Beeinträchtigungen auf der Gr<strong>und</strong>lage fachrechtlicher<br />

Setzungen <strong>und</strong> Anforderungen einer Rahmenskala zugeordnet, die die folgenden<br />

vier Stufen umfasst:<br />

• Unzulässigkeitsbereich (Stufe IV),<br />

• Zulässigkeitsgrenzbereich (Stufe III),<br />

• Belastungsbereich (Stufe II),<br />

• Vorsorgebereich (Stufe I).<br />

Das Ausmaß der Verluste oder sonstiger Beeinträchtigungen durch das Vorhaben bei<br />

den <strong>Schutzgüter</strong>n, die von erheblichen negativen Auswirkungen (Stufen IV, III <strong>und</strong> II)<br />

betroffen werden, ist im Folgenden stichwortartig zusammengefasst. Die <strong>Schutzgüter</strong><br />

<strong>Wasser</strong> <strong>und</strong> Klima unterliegen keinen als erheblich zu bewertenden negativen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen.<br />

Unzulässigkeitsbereich<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu keinen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen, die im Unzulässigkeitsbereich<br />

(Stufe IV) liegen.<br />

Zulässigkeitsgrenzbereich<br />

In den Zulässigkeitsgrenzbereich (Stufe III) fallen im vorliegenden Fall solche Vorhabensauswirkungen,


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 175<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

• bei denen Beeinträchtigungen europarechtlich oder streng geschützter Arten eintreten,<br />

für welche die Verbotstatbestände des § 44 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

gelten,<br />

• bei denen entsprechend den forstrechtlichen Regelungen für eine Waldumwandlung<br />

eine Abwägung über die Zulässigkeit im Sinne von § 8 des Niedersächsischen<br />

Waldgesetzes erforderlich ist,<br />

• die Zerstörung von Kulturdenkmalen im Sinne des § 6 des niedersächsischen<br />

Denkmalschutzgesetzes erfolgt.<br />

Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

• Quartiersverluste von Fledermäusen (europarechtlich <strong>und</strong> streng geschützte Arten<br />

unterschiedlicher Gefährdung):<br />

Tagesschlafplätze <strong>und</strong> Zwischenquartiere in verloren gehenden älteren Bäumen<br />

(mit Höhlen <strong>und</strong> Spalten) sowie an zum Abriss vorgesehenen Brückenbauwerken,<br />

• Verlust eines Teiles der Horstbäume einer Kolonie des Graureihers (europarechtlich<br />

geschützte Art) bei Algermissen,<br />

• Verlust von Bruthabitaten ungefährdeter europäischer Vogelarten einschließlich<br />

des Mäusebussards (zugleich streng geschützt) sowie je eines Brutstandortes der<br />

Arten Grünspecht <strong>und</strong> Nachtigall (beide gefährdete Arten).<br />

Es handelt sich jeweils um einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44<br />

BNatSchG, so dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Überprüfung gemäß<br />

§ 45 BNatSchG erforderlich ist (weitere Ausführungen dazu erfolgen im artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag zum Vorhaben).<br />

Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

• Verlust von Wald im Sinne des NWaldLG (Waldumwandlung): 14,8 ha Gehölz-<br />

<strong>und</strong> Ruderalflächen.<br />

Schutzgut Kulturgüter<br />

• Abriss/Zerstörung der drei denkmalgeschützten Brückenbauwerke (Nr. 382, 383<br />

<strong>und</strong> 391),<br />

• Umgestaltung der unter Denkmalschutz gestellten Trasse des Stichkanales Hildesheim.


176 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Belastungsbereich<br />

Den Belastungsbereich (Stufe II) betreffen <strong>Umwelt</strong>beeinträchtigungen, die zwar als<br />

erheblich zu bewerten sind, zugleich aber beispielsweise im naturschutzrechtlichen<br />

Sinne durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind (§ 15<br />

BNatSchG) oder die nicht in der Form gegen sonstige rechtlich verbindliche Normierungen<br />

verstoßen, dass sie mindestens dem Zulässigkeitsgrenzbereich zugeordnet werden<br />

müssten.<br />

Bei Bedarf wird der Belastungsbereich untergliedert, um stärkere (II a) von mäßigeren<br />

(II b, II c) Belastungen zu unterscheiden.<br />

Schutzgut Menschen<br />

• Visuelle Beeinträchtigung von für die Erholungsnutzung bedeutsamen Kanalrandzonen<br />

im Bereich von ein- oder beidseitigen Totalverlusten der Gehölzstrukturen<br />

am Kanal (Stufe II),<br />

• Verschlechterung der Erreichbarkeit von bedeutsamen Erholungsbereichen <strong>und</strong><br />

Unterbrechung auch reginal bedeutsamer Radwegverbindungen durch den ersatzlosen<br />

Rückbau der Brücken 382 <strong>und</strong> 392 - Bereiche Sehnde-Bolzum sowie Harsum-<br />

Hasede (Stufe II).<br />

Schutzgut Tiere (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

• Verlust je eines Brutstandortes der europäischen Vogelarten Neuntöter <strong>und</strong> Eisvogel<br />

(gefährdete Arten), - aufgr<strong>und</strong> der Möglichkeit vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen<br />

ist kein Ausnahmeverfahren gemäß § 45 BNatSchG erforderlich,<br />

• durch umfangreiche Gehölzverluste bewirkte Habitatverschlechterung für streng<br />

geschützte Fledermausarten in bedeutsamen Jagdräumen am Kanal - die Beeinträchtigung<br />

der Jagdhabitate beinhaltet keinen Verstoß gegen die Zugriffsverbote<br />

des § 44 BNatSchG,<br />

• Habitatverluste <strong>und</strong> Beeinträchtigungen von Tierlebensräumen mit überdurchschnittlicher<br />

Schutzgutbedeutung durch Beseitigung der Vegetation - betroffen sind<br />

Artengruppen mit überwiegend besonders, aber nicht streng geschützten Arten<br />

(verschiedene Insektenarten, Reptilien),<br />

• Beeinträchtigung der allgemeinen Verbindungsfunktionen der kanalbegleitenden<br />

Vegetationsbestände im Habitatverb<strong>und</strong> <strong>und</strong> Verschlechterung mikroklimatischer<br />

Habitatverhältnisse durch Beseitigung von Gehölzen <strong>und</strong> sonstiger Vegetation (be-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 177<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

troffene Artengruppen sind Insekten, Laufkäfer, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken),<br />

• mögliche Zerstörung von Lebensstätten sonstiger, nicht erfasster besonders geschützter<br />

Säugetier-, Insekten-, Spinnen- <strong>und</strong> Weichtierarten durch Habitatverluste<br />

im Baufeld,<br />

• Beeinträchtigung der von den Baufeldern erfassten Landschaftsschutzgebiete durch<br />

die Beseitigung von auch für die Tierwelt bedeutsamen Landschaftsstrukturen.<br />

Schutzgut Pflanzen (gleichzeitig Teil der biologischen Vielfalt)<br />

• Verlust von Vegetations- beziehungsweise Biotopbeständen - Stufe II a:<br />

- 3,05 ha älterer Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald.<br />

• Verlust von Vegetations- beziehungsweise Biotopbeständen - Stufe II b:<br />

- 9 ha mittelalte Laubforstbestände <strong>und</strong> naturnähere Laubwald-Jungbestände,<br />

- 13,7 ha Strauch-Baumhecken <strong>und</strong> naturnahe Feldgehölze,<br />

- 0,3 ha Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren mit Gebüschen.<br />

• Verlust von Vegetations- beziehungsweise Biotopbeständen - Stufe II c:<br />

- 0,6 ha sonstige flächenhafte Gehölzbestände,<br />

- ,7 ha Baumreihen im Bereich linienförmiger Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren,<br />

- 8,35 ha halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>und</strong> Ruderalfluren,<br />

- 0,1 ha gehölzreicher Friedhof.<br />

• Reduzierung der im Kanal zahlreichen Bestände gefährdeter Pflanzenarten Glänzendes<br />

<strong>und</strong> Durchwachsenes Laichkraut durch großflächige Umgestaltung des Gewässerbettes<br />

(Stufe II c).<br />

• Beeinträchtigung der von den Baufeldern erfassten Landschaftsschutzgebiete durch<br />

die Beseitigung von bedeutsamen Vegetationsstrukturen (Stufe II).<br />

Schutzgut Boden<br />

• Versiegelung oder Überbauung von Böden mit besonderer Bedeutung durch Wegebau<br />

<strong>und</strong> sonstige Bauwerke (Stufe II a),<br />

• starke Veränderung von Böden mit besonderer Bedeutung durch Bodenaufschüttungen<br />

<strong>und</strong> –abgrabungen (Stufe II b),<br />

• Versiegelung oder Überbauung von Böden mit allgemeiner Bedeutung durch Wegebau<br />

<strong>und</strong> sonstige Bauwerke (Stufe II b).<br />

Der Umfang zusätzlich überbauter Bodenfläche beträgt mindestens 3,5 bis 4 ha.


178 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Schutzgut Landschaft<br />

• Vollständiger <strong>und</strong> beidseitiger Verlust von Gehölzstrukturen am Kanal im Bereich<br />

von Blickbeziehungen zur Gehölzkulisse des Kanals (Stufe II a),<br />

• sonstige Verluste von Landschaftsbildelementen von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung in den Umgestaltungsbereichen - Gehölze sowie Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

(Stufe II b).<br />

Schutzgut Kulturgüter<br />

• Verlust von Teilflächen des Friedhofes bei Lühnde durch die Ausbaumaßnahmen<br />

am Stichkanal (Stufe II).<br />

Vorsorgebereich<br />

In den Vorsorgebereich fallen Auswirkungen ohne oder allenfalls mit geringfügigen<br />

nachteiligen <strong>Umwelt</strong>auswirkungen, die nicht entscheidungserheblich sind.<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

Für die <strong>Schutzgüter</strong> Pflanzen <strong>und</strong> Tiere, Boden sowie Landschaft, die zugleich Gegenstand<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind, werden Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen erforderlich. Ein Großteil dieser Maßnahmen kann im Zuge einer<br />

möglichst naturnahen Wiederbegrünung durch Pflanzungen oder sonstige Gestaltung<br />

der vorhabensbedingt veränderten Flächen erfolgen. Außerhalb davon werden weitere<br />

Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein.<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der Kompensationsmaßnahmen werden in den landschaftspflegerischen<br />

Begleitplänen im Detail dargelegt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 179<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

9. Quellenverzeichnis<br />

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182 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

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dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan einschließlich 15. <strong>und</strong> 16. Änderung, aus den Bebauungsplänen<br />

Nr. 24 <strong>und</strong> 25 (Speicherstraße)sowie 9 einschließlich 1. Änderung (Industriegebiet<br />

Stichkanal) sowie aus dem Bebauungsplan Nr. 9 Mühlenberg, Lühnde; Schreiben der<br />

Gemeinde Algermissen vom 1<strong>3.</strong>5.2009.<br />

GEMEINDE HARSUM (2002): Flächennutzungsplan der Gemeinde Harsum. – Planungsbüro<br />

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GEMEINDE HARSUM (2006): Landschaftsplan für die Gemeinde Harsum. - Planungsgruppe<br />

<strong>Umwelt</strong>, Gutachten im Auftrag der Gemeinde Harsum.- 124 S. + Karten; Hannover / Harsum.<br />

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Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 183<br />

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184 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

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KÜHNEL, K.-D., GEIGER, A., LAUFER, H., PODLOUCKY, R., SCHLÜPMANN, M. (2009b): Rote<br />

Liste <strong>und</strong> Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. – Naturschutz <strong>und</strong> Biologische<br />

Vielfalt 70 (1): 259-288; Bonn - Bad Godesberg.<br />

KUHLMANN, M. (2004): Vorläufige Einschätzung der Verantwortlichkeit Deutschlands für die<br />

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LAGA - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (o. J.): Anforderungen an die stoffliche Verwertung<br />

von mineralischen Reststoffen / Abfällen. - Technische Regeln; letzter Stand.<br />

LANDKREIS HANNOVER (1990): Landschaftsrahmenplan. - 468 S. + Kartenteil; Hannover.<br />

LANDKREIS HILDESHEIM (1993): Landschaftsrahmenplan Landkreis Hildesheim. - 367 S. +<br />

Anhang + Karten; Hildesheim.<br />

LANDKREIS HILDESHEIM (2006): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Hildesheim<br />

2001 mit 1. Änderung 20.12.2006. - 367 S. + Anhang + Karten; Hildesheim.<br />

LEHMANN, A., NÜSS, J.-H. (1998): Libellen. Bestimmung, Verbreitung, Lebensräume <strong>und</strong><br />

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132 S.; Hamburg.<br />

LELEK, A., BUHSE, G. (1992). Fische des Rheins – früher <strong>und</strong> heute. – 214 S.; Berlin.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 185<br />

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LOBENSTEIN, U. (2003): Die Schmetterlingsfauna des mittleren Niedersachsens. Bestand,<br />

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LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Großschmetterlinge<br />

mit Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand 1.8.2004. – Informationsdienst<br />

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MITTMANN, R. (1993): Faunistische Untersuchungen (Heuschrecken <strong>und</strong> Tagfalter) am<br />

Stichkanal Hildesheim. - Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, 18 S. +<br />

Anlagen. [unveröffentlicht]<br />

MONTENEGRO, H. (2008): Stichkanal Hildesheim (SKH), Streckengutachten SKH-km 1,5 bis<br />

14,4; Teil 3: Hydrogeologisches Gutachten. - Gutachten der B<strong>und</strong>esanstalt für <strong>Wasser</strong>bau im<br />

Auftrag des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover - Vorabzug,<br />

Stand 24.2.2008, 27 S. + Anlagen; Karlsruhe. [unveröffentlicht]<br />

MÜLLER, W. (2001): Flora von Hildesheim. – Natur <strong>und</strong> Landschaft im Landkreis Hildesheim<br />

3: 366 S.; Hildesheim.<br />

NEUBAUAMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER (2010a, 2010b,<br />

2010c): Erläuterungsberichte zu den Planfeststellungsverfahren: a) Ausbau des Stichkanals<br />

Hildesheim von SKH-km 1,400 bis SKH-km 3,680, SKH-km 4,160 bis SKH-km 10,340,<br />

SKH-km 10,465 bis SKH-km 11,990, b) Neubau der Brücke Nr. 385 über den Stichkanal<br />

nach Hildesheim im Zuge der Kreisstraße 522 zwischen Lühnde <strong>und</strong> Wätzum <strong>und</strong> Ausbau des<br />

Stichkanals von SKH-km 3,680 bis 4,160, c) Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal<br />

nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste <strong>und</strong><br />

Ausbau des Stichkanals von SKH-km 10,340 bis 10,465, Hannover. [unveröffentlicht]<br />

NIBIS (2009a): Kartenserie Boden, historische Karte (1:25.000). - Landesamt für Bergbau,<br />

Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG), Hannover.<br />

NIBIS (2009b): Kartenserie Boden, Bodenschätzungskarte (1:25.000). - Landesamt für Bergbau,<br />

Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG), Hannover.<br />

NIBIS (2009c): Altlastverdächtige Flächen, Altablagerungen in Niedersachsen, Rüstungsaltlasten<br />

in Niedersachsen. - Landesamt für Bergbau, Energie <strong>und</strong> Geologie (LBEG), Hannover.


186 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

NLFB – Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung (1997): Böden in Niedersachsen. –<br />

CD-Rom; Hannover.<br />

NLKWN - Niedersächsischer Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft, Küsten- <strong>und</strong> Naturschutz<br />

(2008): Anhörungsdokument zum Entwurf des niedersächsischen Beitrags für den Bewirtschaftungsplan<br />

der Flussgebietsgemeinschaft Weser nach Art. 13 der EG-<strong>Wasser</strong>rahmenrichtlinie<br />

bzw. nach § 184a des Niedersächsischen <strong>Wasser</strong>gesetzes.- 126 S.; Lüneburg.<br />

NLWK - Niedersächsischer Landesbetrieb für <strong>Wasser</strong>wirtschaft <strong>und</strong> Küstenschutz (2000):<br />

Gewässergüte 1986-2000 in Südniedersachsen.- 93 S. + Karten; Braunschweig.<br />

NMELF - Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten (2002):<br />

Leitlinie Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.<br />

– Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22 (2): 57-136; Hildesheim.<br />

NMELF – Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Forsten (1989):<br />

Niedersächsisches Landschaftsprogramm. – 133 S.; Hannover.<br />

NMU – Niedersächsisches Ministerium für <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> Klimaschutz (2008): GEOSUM –<br />

geographisches Informationssystem <strong>Umwelt</strong> des Niedersächsischen <strong>Umwelt</strong>ministeriums. –<br />

Daten auf der Homepage des Niedersächsischen <strong>Umwelt</strong>ministeriums (http://www.mu.niedersachsen.de),<br />

Stand Dezember 2008.<br />

OTT, J., PIPER, W. (1997): Rote Liste der Libellen (Odonata) –Schriftenreihe für Landschaftspfelge<br />

<strong>und</strong> Naturschutz 55: 260-263; Bonn – Bad Godesberg.<br />

OVH - Ornithologischer Verein zu Hildesheim e. V., NABU - Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland<br />

e. V., Kreisverband Hildesheim (2008): Floristische Erfassungen am Stichkanal Bolzum-Hildesheim.<br />

- 15 S. + Anlagen; Hildesheim. [unveröffentlicht]<br />

PLACHTER, H. (1991): Naturschutz. - 463 S.; Stuttgart.<br />

PLACHTER, H., BERNOTAT, B., MÜSSNER, R., RIECKEN, U. (2002): Entwicklung <strong>und</strong> Festlegung<br />

von Methodenstandards im Naturschutz. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong><br />

Naturschutz 70: 566 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

PLANUNGSGEMEINSCHAFT LAREG (2007): Scoping-Unterlage für den Ausbau des Stichkanals<br />

nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450-14,401. - Erarbeitet im Auftrag des Neubauamtes<br />

für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 25 S. + Anlagen; Braunscheig.<br />

[unveröffentlicht]<br />

PLANUNGSVERBUND GIESEN - HILDESHEIM (2009): Interkommunaler Gewerbepark Nord,<br />

Rahmenplan 1:5.000, Stand 12.1.2009.<br />

PODLOUCKY, R. (1988): Zur Situation der Zauneidechse Lacerta agilis LINNAEUS, 1758, in<br />

Niedersachsen - Verbreitung, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz. – Mertensiella 1: 146-166, Bonn.<br />

PODLOUCKY, R. (2006): Zwischen Nordsee <strong>und</strong> Hochharz – Bemerkungen zu Verbreitung,<br />

Lebensräumen, Gefährdung <strong>und</strong> Schutz der Waldeidechse in Niedersachsen. – Zusammenfassungen<br />

Waldeidechsen-Symosium Bonn: 29.<br />

PODLOUCKY, R., FISCHER, C. (1994): Rote Listen der gefährdeten Amphibien <strong>und</strong> Reptilien in<br />

Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen, <strong>3.</strong> Fassung, Stand 1994. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen<br />

14 (4): 109-120; Hannover.<br />

PRETSCHER, P. (1998): Rote Liste der Großschmetterlinge (Macrolepidoptera). – Schriftenreihe<br />

für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 87-111; Bonn.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 187<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

RECK, H. (1996): Flächenbewertung für die Belange des Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes. – Beiträge<br />

der Akademie für Natur- <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz Baden-Württemberg 23: 71-112; Stuttgart.<br />

REGION HANNOVER (2001): <strong>Umwelt</strong>verträgliches Naherholungskonzept Stadt Sehnde. – Beiträge<br />

zur regionalen Entwicklung 97: 76 S. + Karten; Hannover.<br />

REGION HANNOVER (2006): Regionales Raumordnungsprogramm 2005 für die Region Hannover.<br />

- Beiträge zur regionalen Entwicklung 106: 132 S. + Karten, Hannover.<br />

REUSCH, H., HAASE, P. (2000): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Eintags-,<br />

Stein- <strong>und</strong> Köcherfliegen mit Gesamtartenverzeichnis, 2. Fassung, Stand 1.10.2000. –<br />

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 20 (4): 182-200; Hildesheim.<br />

REUSCH, H., WEINZIERL, A. (1997): Rote Liste der Steinfliegen (Plecoptera) - Schriftenreihe<br />

für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 55: 255-259; Bonn - Bad Godesberg.<br />

RIECKEN, U. (1992): Planungsbezogene Bioindikation durch Tierarten <strong>und</strong> Tiergruppen -<br />

Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Anwendung. - Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz 36:<br />

187 S.; Bonn - Bad Godesberg.<br />

SCHACHERER, A. (2001): Das Niedersächsische Pflanzenarten-Erfassungsprogramm. – Informationsdienst<br />

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SCHMID-EGGER, C., SCHMIDT, K., DOCZKAL, D., BURGER, F., WOLF, H., VAN DER SMISSEN, J.<br />

(1998): Rote Liste der Grabw-, Weg-, Faltenwespen <strong>und</strong> „Dolchwespenartigen“ (Hymenoptera:<br />

Sphecidae, Pompilidae, Vespidae, „Scolioidea“). – Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

<strong>und</strong> Naturschutz 55: 138-146; Bonn.<br />

SCHOPPE, R. (1993): Die Reptilien des Landkreises Hildesheim. – Beiträge zur Naturk<strong>und</strong>e<br />

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in Hannover, 80 S. + Anlagen. [unveröffentlicht]<br />

SELING (2000b): Erläuterungsbericht zum LBP Ausbau des Stichkanals Hildesheim von SKHkm<br />

9,400 – 14,401. – Gutachten im Auftrage des Neubausamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals<br />

in Hannover, 55 S. + Anlagen. [unveröffentlicht]<br />

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STADT HILDESHEIM (2000): Landschaftsplan der Stadt Hildesheim. - Heimer + Herbststreit<br />

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188 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

11 Zielkonzept - Anforderungen an Nutzungen (auszugsweise Unterlagen der Stadt Hildesheim).<br />

[unveröffentlicht]<br />

STADT HILDESHEIM (2002): Bebauungsplan „Hafen Nordwest“ - HN 144 D, 2.10.2002.<br />

STADT HILDESHEIM (o. J.): Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt<br />

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25.09.2008. [unveröffentlicht]<br />

STADT SEHNDE (2009): Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt<br />

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THEUNERT, R. (2008b): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />

Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil B: Wirbellose Tiere<br />

(Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (4): 153-210,<br />

Hannover.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 189<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

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<strong>WSD</strong> - <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong> (2007): Niederschrift der Besprechung am 14.<br />

Mai 2007 gemäß § 5 UVPG zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim (SKH) zur Abgrenzung<br />

des Untersuchungsrahmens der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie, 24.5.2004, 4 S.;<br />

Hannover. [unveröffentlicht]<br />

9.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

32. BImSchV - Zwei<strong>und</strong>dreißigste Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionschutzgesetzes<br />

(Geräte- <strong>und</strong> Maschinenlärmschutzverordnung) vom 29. August 2002 (BGBl.<br />

I S. 3478), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 5 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl.<br />

I S. 261).<br />

AVV-Baulärm - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen)<br />

vom 19.8.1970 (Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1.9.1970).<br />

BArtSchV – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung)<br />

vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22<br />

des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />

BauGB – Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2<strong>3.</strong> September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585).<br />

BBodSchG – B<strong>und</strong>es-Bodenschutzgesetz vom 27. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert<br />

durch Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214).<br />

BBodSchV – B<strong>und</strong>es-Bodenschutz- <strong>und</strong> Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I<br />

S. 1554), geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 2<strong>3.</strong> Dezember 2004 (BGBl. I S. 3807).<br />

BImSchG – Gesetz zum Schutz vor schädlichen <strong>Umwelt</strong>einwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen <strong>und</strong> ähnliche Vorgänge (B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzge-


190 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

setz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />

S. 3830), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723).<br />

BNatSchG – Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz) vom<br />

29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />

BVERWG - B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht (1990): Urteil vom 27.09.1990 - 4 C 44.87 (OVG<br />

Koblenz).- Natur <strong>und</strong> Recht 1991, 3: 124ff.; Hamburg.<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />

rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Abl. EG Nr. L 20 S. 7<br />

vom 26.01.2010.<br />

FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7),<br />

zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG<br />

Nr. L 363 S. 368).<br />

NAGBNatSchG – Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz vom<br />

19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104).<br />

NBodSchG – Niedersächsisches Bodenschutzgesetz vom 19. Februar 1999 (Nds. GVBl.<br />

S. 46), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 5. November 2004 (Nds. GVBl.<br />

S. 417).<br />

NDSchG – Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517),<br />

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. November 2004 (Nds. GVBl. S. 415).<br />

NWaldLG – Niedersächsisches Gesetz über den Wald <strong>und</strong> die Landschaftsordnung vom 21.<br />

März 2002 (Nds. GVBl. S. 112), zuletzt geändert am 26. März 2009 (Nds. GVBl. S. 112).<br />

NWG – Niedersächsisches <strong>Wasser</strong>gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.<br />

Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64).<br />

STADT HILDESHEIM (2003): Satzung zum Schutz von schützenswerten Landschaftsbestandteilen<br />

in der Stadt Hildesheim in der Fassung vom 16.12.2002 (Amtsblatt des Landkreises<br />

vom 29.1.2003, S. 87, in Kraft seit 1<strong>3.</strong>2.2003).<br />

USchadG – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates<br />

über die <strong>Umwelt</strong>haftung zur Vermeidung <strong>und</strong> Sanierung von <strong>Umwelt</strong>schäden (<strong>Umwelt</strong>schadensgesetz)<br />

vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes<br />

vom 19. Juli 2008 (BGBl. I S. 1462).<br />

UVPG – Gesetz über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 11. August<br />

2009 (BGBl. I S. 2723).<br />

UVPVwV - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsprüfung<br />

vom 18. September 1995 (GMBl. S. 671).<br />

Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Hildesheim-Marienburg vom<br />

17. Oktober 1967, zuletzt geändert durch die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet<br />

„Innersteaue Nord“ vom 20.01.1998 (schriftliche Sammel-Unterlage des Landkreis Hildesheim<br />

unter anderem zu den Landschaftsschutzgebieten Algermissener Kippe, Unterer Bruchgraben,<br />

Harsumer Holz, Klein Förster Holz, Stand April 2009).<br />

Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Landkreis Hildesheim Hildesheim-Marienburg<br />

vom 17. Oktober 1967 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hildesheim Nr. 3 vom


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 191<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

01.02.1968, Seite 23) - (Landschaftsschutzgebiet Kanalkippe Bolzum - LSG H-42, Region<br />

Hannover).<br />

WHG - Gesetz zur Ordnung des <strong>Wasser</strong>haushalts (<strong>Wasser</strong>haushaltsgesetz) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).


192 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

V. ANHANG<br />

A1. Hinweise zur Methodik der Bewertung von Artvorkommen<br />

beim Schutzgut Tiere<br />

Die Bewertung der Biotope <strong>und</strong> Habitate in <strong>ihre</strong>r Funktion als Lebensraum schutzbedürftiger<br />

Tierarten geschieht in zwei Schritten:<br />

• Wie schutzbedürftig sind die festgestellte Arten?<br />

• Wie groß ist die lokale Population <strong>und</strong> wie wichtig ist die einzelne Fläche beziehungsweise<br />

Habitatstruktur oder der Teillebensraum für deren Erhalt?<br />

Eine Fläche, Struktur oder ein Teilraum hat einen umso höheren Wert, je schutzbedürftiger<br />

die dort lebenden Arten sind, je wichtiger die jeweilige Habitatfunktion für<br />

die lokale Population der Art <strong>und</strong> je höher <strong>ihre</strong> Nutzungsdichte (zum Beispiel Individuendichte)<br />

ist.<br />

Schutzbedürftigkeit der Arten<br />

Zur Bewertung werden ausschließlich naturschutzfachliche Kriterien verwendet. Der<br />

gesetzliche Schutz ist für sich genommen kein Argument für einen hohen Wert, da<br />

zum Beispiel auch ungefährdete Arten wegen <strong>ihre</strong>r Verwechslungsträchtigkeit mit gefährdeten<br />

Arten unter gesetzlichem Schutz stehen (§ 7 Abs. 2 BNatSchG, vergleiche<br />

KAISER et al. 2002).<br />

Um das Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt, der natürlichen <strong>und</strong> historisch gewachsenen<br />

Artenvielfalt (§ 1 <strong>und</strong> § 25 BNatSchG) zu erreichen, müssen vorrangig<br />

derzeit bedrohte Arten <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> Lebensräume geschützt werden. Zur Bewertung wird<br />

daher die Schutzbedürftigkeit der Arten herangezogen. Diese resultiert aus „der artspezifischen<br />

Gefährdungsdisposition <strong>und</strong> den auf sie wirkenden anthropogenen Einflussgrößen<br />

(Belastungen)“ (PLACHTER 1991: 263). Gründe für eine hohe Gefährdungsdisposition<br />

sind insbesondere<br />

• geringe Fortpflanzungsraten,<br />

• hoher Raumanspruch,<br />

• spezialisierte <strong>Umwelt</strong>ansprüche,<br />

• geringe Ausbreitungsfähigkeit,<br />

• Anfälligkeit gegenüber Schadstoffbelastungen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 193<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Schutzbedürftigkeit einer Art wird aus der potenziellen <strong>und</strong> der aktuellen Gefährdung<br />

sowie der Verantwortung, das Vorkommen der Art zu sichern, bestimmt. In die<br />

Ableitung der Schutzbedürftigkeit können dementsprechend die folgenden Parameter<br />

einfließen:<br />

• Seltenheit,<br />

• Gefährdungsgrad,<br />

• Verantwortung für den Erhalt der Art.<br />

Alle drei Parameter können nur unter Bezug auf einen bestimmten Raumausschnitt<br />

betrachtet werden. In der Regel liegen hierarchische Raumgliederungen vor (B<strong>und</strong>esland,<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, Europäische Union). Es ergibt sich gr<strong>und</strong>sätzlich das Problem,<br />

wie mit unterschiedlichen Einstufungen auf verschiedenen räumlichen Ebenen umgegangen<br />

werden soll (zum Beispiel Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>es-Rote-Listen), <strong>und</strong> wie die drei<br />

Parameter zueinander in Beziehung gesetzt werden sollen, um eine einzige Schutzbedürftigkeit<br />

für eine Art festzusetzen.<br />

Da der Parameter „Seltenheit“ auch in den Roten Listen berücksichtigt wird, erübrigt<br />

sich eine gesonderte Betrachtung dieses Kriteriums. Der aktuelle Gefährdungsgrad<br />

ergibt sich aus den Roten Listen. Die Verantwortung für den Erhalt der Art wird näherungsweise<br />

aus dem Verhältnis der Gefährdungseinstufungen für unterschiedliche<br />

räumliche Ebenen abgeleitet.<br />

Arten, die derzeit als nicht besonders schutzbedürftig eingestuft werden, werden in der<br />

weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Das heißt nicht, dass sie nicht schützenswert<br />

sind, jedoch wird die Wertstufe „allgemeine Bedeutung“ ohnehin von allen Biotoptypen<br />

erreicht, die den untersuchten Artengruppen als Lebensraum dienen können.<br />

Für die erfassten Artengruppen stehen landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweite Rote Listen zur Verfügung.<br />

Die Wertungen werden für jede Liste separat aufsummiert, die höchste der errechneten<br />

Wertungen wird verwendet. Ein weiteres Verfahren ist das zur Bewertung<br />

von Amphibien-Vorkommen (FISCHER & PODLOUCKY 1997). Es verwendet ausschließlich<br />

die Landes-Rote-Liste, zusätzlich wird der Anhang II der FFH-Richtlinie<br />

eingeflochten.<br />

Die Verantwortlichkeit für den Erhalt einer Art <strong>und</strong> die Gefährdung einer Art sollen in<br />

den Roten Listen getrennt betrachtet werden: „Die Verantwortlichkeit ist um so höher,<br />

je wichtiger die Populationen im Bezugsraum für das weltweite Überleben der Art<br />

sind. Das soll parallel zur Gefährdung der Art im Bezugsraum bewertet werden.“ Das<br />

heißt, je stärker die Gefährdung <strong>und</strong> je größer die Verantwortlichkeit, desto größer der<br />

Handlungsbedarf (SCHNITTLER & LUDWIG 1996: 734).


194 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Für die Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen ist die Verantwortlichkeit für den weltweiten Erhalt<br />

der Sippe in der b<strong>und</strong>esweiten Roten Liste (KORNECK et al. 1996) sowie bei LUDWIG<br />

et al. (2007) angegeben, diejenige für den b<strong>und</strong>esweiten Erhalt in der niedersächsischen<br />

Roten Liste (GARVE 2004). Sie fehlt jedoch noch für alle faunistischen Roten<br />

Listen. Als Hinweis auf eine im Vergleich zu den übrigen B<strong>und</strong>esländern vermutlich<br />

höhere Verantwortlichkeit Niedersachsens für den Erhalt der einzelnen Arten im B<strong>und</strong>esgebiet<br />

wird daher hilfsweise die Relation zwischen b<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> landesweiter Rote-<br />

Liste-Einstufung verwendet. Ist eine Art b<strong>und</strong>esweit einen Gefährdungsgrad höher<br />

eingestuft als landesweit, wird die Schutzbedürftigkeit eine Stufe höher gesetzt, da die<br />

Verantwortung für den b<strong>und</strong>esweiten Erhalt der Art vermutlich vor allem in Niedersachsen<br />

liegt. Liegt die b<strong>und</strong>esweite Einstufung zwei Stufen höher, wird die Schutzbedürftigkeit<br />

zwei Stufen heraufgesetzt.<br />

In gleicher Weise gehen auch RECK (1996: 96ff) <strong>und</strong> BRINKMANN (1998: 82) bei der<br />

Vergabe von Wertstufen für Tierlebensräume vor. Auch landesweit ungefährdete<br />

Arten der Anhänge werden hochgestuft, wenn die Vorkommen überdurchschnittlich<br />

individuenreich sind (RECK 1996: 96ff).<br />

Die Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie sind „von gemeinschaftlichem Interesse“,<br />

für <strong>ihre</strong> Erhaltung müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden. Eine<br />

Aufnahme in diese Liste deutet an, dass die Arten aus europaweiter Sicht als gefährdeter<br />

anzusehen sind als Arten, die nicht enthalten sind. Dies heißt jedoch nicht, dass die<br />

Liste vollständig ist. SSYMANK et al. (1998) interpretieren, dass Anhang II als Ergänzung<br />

zu Anhang I konzipiert ist, also nur die Arten enthält, die nicht über den Schutz<br />

der in Anhang I aufgeführten Biotoptypen zu erhalten sind. Auch die Aufnahme in den<br />

Anhang IV deutet auf eine besondere Gefährdungssituation aus europaweiter Sicht<br />

hin.<br />

Arten der Anhänge werden somit höher eingestuft als Arten, die nicht in den Anhängen<br />

stehen. Außerdem werden prioritäre Arten als schutzbedürftiger interpretiert als<br />

die nicht prioritären Arten. Analog werden auch die Vogelarten des Anhangs I der EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie behandelt.<br />

Die Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten wird zusammenfassend in Tab. A1-1<br />

dargestellt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 195<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A1-1: Herleitung der Schutzbedürftigkeit der Arten.<br />

Bei Hochstufungen von der Stufe A (keine besondere Schutzbedürftigkeit) wird die Stufe B (mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig) übersprungen. Bei nicht gefährdeten Arten, für die regional besonderer Schutzbedarf besteht,<br />

wird im Einzelfall bei der Bewertung von eine höheren Schutzbedürftigkeit ausgegangen (Stufe „C“).<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen<br />

Schutz-<br />

Bedürftigkeit der<br />

Art<br />

Verhältnis zur Roten<br />

Liste Deutschland<br />

Anhänge der FFH-<br />

Richtlinie oder der<br />

EU-Vogelschutz-<br />

Richtlinie<br />

Prioritäre Art der<br />

FFH-Richtlinie<br />

nicht<br />

gefährdet<br />

A<br />

keine besondereSchutzbedürftigkeit<br />

Vorwarnliste Gef.-Grad 3<br />

B<br />

mit Einschränkungschutzbedürftig<br />

C<br />

landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Gef.-Grad 2 Gef.-Grade<br />

1 <strong>und</strong> 4<br />

D<br />

landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

E<br />

landesweit<br />

herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

F<br />

b<strong>und</strong>esweit<br />

oder darüber<br />

hinaus herausragendschutzbedürftig<br />

b<strong>und</strong>esweit stärker gefährdet als landesweit: Hochstufung um die Differenz<br />

Art der Anhänge II oder IV der FFH-Richtlinie oder des Anhangs I der<br />

Vogelschutzrichtlinie:<br />

Hochstufung um eine Stufe<br />

Prioritäre Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie:<br />

Hochstufung um eine weitere Stufe<br />

Bedeutung einer Fläche oder Struktur als Habitat einer schutzbedürftigen Art<br />

Für die Einschätzung der Bedeutung Fläche oder Struktur für die lokale Population<br />

einer Art kommen vor allem zwei Kriterien in Frage:<br />

• Wichtigkeit des Habitats für die Population (vergleiche RIECKEN 1992: 76)<br />

- Essenziell: Die mögliche Variabilität des betroffenen Teillebensraumes ist gering<br />

(kein anderer Flächentyp kann die Funktion erfüllen) oder es gibt nur sehr wenige<br />

beziehungsweise keine weiteren für diese Funktion geeigneten <strong>und</strong> von der Population<br />

erreichbaren Flächen, oder die Fläche umfasst den Gesamtlebensraum der<br />

Population (wenn keine Teillebensräume unterschieden werden konnten).<br />

- Variabel: Die mögliche Variabilität (Flächengröße, Ausstattung, Anordnung von<br />

Strukturen) des betroffenen Teillebensraumes ist vergleichsweise groß (auch andere<br />

Flächentypen können die Funktion übernehmen), oder es gibt weitere erreichbare<br />

<strong>und</strong> geeignete Flächen.<br />

• Nutzungsdichte<br />

- Individuendichte, Dichte von Minimum-Requisiten (zum Beispiel Baumhöhlen).<br />

Eine Fläche ist umso bedeutsamer, je größer die Individuendichte ist <strong>und</strong> je wichtiger<br />

der Lebensraum für die Population ist.


196 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Für einige Artengruppen <strong>und</strong> Habitatfunktionen konnten aus methodischen Gründen<br />

keine Individuendichten erfasst werden. Es handelt sich um Jagdräume von Fledermäusen.<br />

Für diese Gruppe <strong>und</strong> Habitatfunktion muss die Bedeutung der Flächen anhand<br />

einer geschätzten Besiedlungsdichte eingestuft werden. Die Besiedlungsdichte<br />

kann oftmals aus den Daten der Bestandsaufnahme abgeschätzt werden. Ist dies nicht<br />

möglich, muss im Zweifelsfall von einer mittleren oder geringen Besiedlung ausgegangen<br />

werden.<br />

Für eine Reihe von Artengruppen <strong>und</strong> Habitatfunktionen konnten im Rahmen der Untersuchung<br />

Individuenzahlen erfasst werden. Fast alle derartig untersuchten Habitate<br />

sind als essenzielle Habitate anzusprechen: beispielsweise Gesamtlebensräume von<br />

Heuschrecken. Für diese Gruppen <strong>und</strong> Habitat- beziehungsweise Teilhabitatfunktionen<br />

kann in die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche daher die nachgewiesene Individuenzahl<br />

einfließen. Zu diesem Zweck werden artengruppenspezifische Bestandsgrößenklassen<br />

gebildet.<br />

Zusammenführung zu einem Flächen- oder Gebietswert bezüglich einer Art<br />

Die durch die Gefährdung auf verschiedenen räumlichen Ebenen hergeleitete Schutzbedürftigkeit<br />

<strong>und</strong> die Bedeutung einer Fläche für die lokalen Populationen der einzelnen<br />

Arten werden - wie in Tab. A1-2 dargestellt - zu einem Flächenwert bezüglich der<br />

Art kombiniert. Die Verknüpfung ist so konzipiert, dass alle größeren Vorkommen<br />

gefährdeter Arten mindestens mit Wertstufe IV (von besonderer bis allgemeiner Bedeutung)<br />

<strong>und</strong> mittlere Vorkommen stark gefährdeter beziehungsweise Nachweise von<br />

vom Aussterben bedrohter Arten mindestens mit Wertstufe V (von besonderer Bedeutung)<br />

eingestuft werden.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 197<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A1-2: Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche oder eines Teilgebietes<br />

für eine Art mit der Schutzbedürftigkeit der Art zu einer Wertstufe.<br />

Der Schnittpunkt aus Zeile <strong>und</strong> Spalte ergibt die Wertstufe einer Fläche /eines Teilgebietes bezüglich<br />

einer Art.<br />

Rasterung: Wertstufe IV<br />

von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Schutzbedürftigkeit der Art<br />

F<br />

b<strong>und</strong>esweit oder darüber hinaus<br />

herausragend schutzbedürftig<br />

E<br />

landesweit herausragend schutzbedürftig<br />

D<br />

landesweit sehr schutzbedürftig<br />

C<br />

landesweit schutzbedürftig<br />

B<br />

mit Einschränkung schutzbedürftig<br />

A<br />

keine besondere Schutzbedürftigkeit<br />

Wertstufe V<br />

von besonderer Bedeutung<br />

Bedeutung einer Fläche / eines<br />

Teilgebietes für die einzelnen Arten<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

V<br />

von<br />

besonderer /<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von herausragender<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

V<br />

Bedeutung<br />

V*<br />

von besonderer / allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von allgemeiner / geringer Bedeutung<br />

II<br />

Bewertung von Brutvogellebensräumen<br />

Für die Teilgebietsbewertung findet im Unterschied zu den übrigen Tiergruppen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich der für Niedersachsen als Standard anerkannte Bewertungsansatz von<br />

WILMS et al. (1997) Anwendung. Es basiert auf dem Vorkommen <strong>und</strong> der Anzahl von<br />

Rote Liste-Arten in einer Fläche. Bei diesem Verfahren werden den Brutvogelarten<br />

entsprechend <strong>ihre</strong>r Häufigkeit in dem zu bewertenden Gebiet <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>m Gefährdungsgrad<br />

(= Rote-Liste-Kategorie) Punktwerte zugeordnet (vergleiche Tab. A1-3). Die<br />

Summen der Punktwerte werden anschließend auf eine Standardflächengröße von 1<br />

km 2 normiert. Anhand festgelegter Schwellenwerte erfolgt die Einstufung der End-


198 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

werte <strong>und</strong> damit eine Einstufung hinsichtlich lokaler, regionaler, landesweiter oder<br />

nationaler Bedeutung des Gebietes für die Brutvogelfauna. Um der Verbreitung der<br />

Arten wie auch <strong>ihre</strong>r naturräumlichen Gefährdung Rechnung zu tragen, finden für eine<br />

zu bewertende Fläche drei Bewertungen statt: Für die Einstufung der lokalen <strong>und</strong> regionalen<br />

Bedeutung wird der Gefährdungsgrad der jeweiligen Rote-Liste-Region, für die<br />

landesweite Bedeutung der Status in Niedersachsen <strong>und</strong> für die b<strong>und</strong>esweite Bedeutung<br />

der Status in Deutschland verwendet. Eine b<strong>und</strong>esweite Bedeutung nur auf Basis<br />

der regionalen Gefährdungseinstufung ist demnach nicht möglich. Für die Bewertung<br />

werden die Höchstwerte der Brutbestände der letzten fünf Jahre verwendet.<br />

Tab. A1-3: Ermittlung der Punktzahlen für die Bewertung von Gebieten als Brutvogellebensräume.<br />

Anzahl Paare vom Erlöschen bedroht (1)<br />

Punkte<br />

Rote Liste-Kategorie<br />

stark gefährdet (2)<br />

Punkte<br />

gefährdet (3)<br />

Punkte<br />

1 10,0 2,0 1,0<br />

2 13,0 3,5 1,8<br />

3 16,0 4,8 2,5<br />

4 19,0 6,0 3,1<br />

5 21,5 7,0 3,6<br />

6 24,0 8,0 4,0<br />

7 26,0 8,8 4,3<br />

8 28,0 9,6 4,6<br />

9 30,0 10,3 4,8<br />

10 32,0 11,0 5,0<br />

jedes weitere 1,5 0,5 0,1<br />

Als Bewertungsgr<strong>und</strong>lagen werden die aktuellen Roten Listen des Landes Niedersachsen<br />

(KRÜGER & OLTMANNS 2007) <strong>und</strong> Deutschlands (SÜDBECK et al. 2009) herangezogen.<br />

Für die Bestimmung der Bedeutung gelten folgende Mindestpunktzahlen (WILMS et al.<br />

1997):<br />

• Regionale Rote Liste ab 4 Punkte: lokale Bedeutung,<br />

• regionale Rote Liste ab 9 Punkte: regionale Bedeutung,<br />

• landesweite Rote Liste ab 16 Punkte: landesweite Bedeutung,<br />

• b<strong>und</strong>esweite Rote Liste ab 25 Punkten: nationale Bedeutung.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 199<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Um eine Vergleichbarkeit zwischen der oben genannten formalisierten Bewertung <strong>und</strong><br />

der Bewertung der Vogellebensräume zu ermöglichen, werden die jeweiligen Bewertungsstufen<br />

gemäß Tab. A1-4 in Beziehung gesetzt.<br />

Tab. A1-4: Entsprechungen zwischen landesweit standardisierter Bewertungsmethode<br />

von Brutvogellebensräumen in Niedersachsen (WILMS et al.<br />

1997) <strong>und</strong> formalisierter Bewertung für die übrigen taxonomischen<br />

Gruppen.<br />

Bewertung von Brutvogellebensräumen<br />

nach WILMS et al. (1997): Wertstufen<br />

Entsprechende formalisierte Bewertung:<br />

Wertstufen<br />

Gr<strong>und</strong>bedeutung II – von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

lokal bedeutend III – von allgemeiner Bedeutung<br />

regional bedeutend IV – von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

landesweit bedeutend V – von besonderer Bedeutung<br />

national bedeutend V* – von herausragender Bedeutung


200 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A2. Detailangaben zur Bestandserfassung <strong>und</strong> –bewertung<br />

beim Schutzgut Tiere<br />

A2.1 Avifauna<br />

Methodische Hinweise<br />

Vögel gehören zu den gebräuchlichsten Indikatorgruppen, die für die Beurteilung umweltrelevanter<br />

Planungen unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten herangezogen<br />

werden. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Zahl stenöker Arten <strong>und</strong> deren guter autökologischer<br />

Erforschung lassen sich für landschaftsplanerische Fragestellungen zahlreiche bioindikatorisch<br />

aussagekräftige Arten benennen. Als strukturabhängige Biotopkomplexbewohner<br />

mit teilweise hohem Requisitenanspruch eignen sich Vögel als Indikatoren<br />

von relativ kleinflächigen <strong>und</strong> speziellen Fragestellungen bis hin zu großflächigen <strong>und</strong><br />

allgemeinen Gebietsbewertungen.<br />

Die Brutvogelfauna wurde auftragsgemäß <strong>und</strong> in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005)<br />

in vier Kartierungsdurchgängen flächendeckend im Untersuchungsgebiet auf insgesamt<br />

etwa 840 ha erfasst. Der Kartierungszeitraum für die Erfassung der Brutvogelfauna<br />

erstreckte sich insgesamt von Ende März bis <strong>Mitte</strong> Juni 2008, die Kartierungen<br />

wurden in den Morgenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> am frühen Vormittag durchgeführt. Angaben zur<br />

Ökologie der Arten stammen aus BAUER et al. (2005) sowie FLADE (1994).<br />

Als sichere Brutvögel wurden solche mit der Kategorie „Brutnachweis“ (Nestf<strong>und</strong>,<br />

fütternde Altvögel, Nachweis von Jungvögeln) eingestuft. Tiere mit Territorialverhalten<br />

(singende Männchen, Balzverhalten) oder Paarbeobachtungen wurden ebenfalls als<br />

Brutvögel mit dem Status „Brutverdacht“ eingestuft, wenn diese Verhaltensweisen bei<br />

mindestens zwei Begehungen im geeigneten Bruthabitat festgestellt werden konnten.<br />

Wurden die Tiere nur einmal zur Brutzeit im geeigneten Habitat beobachtet, erfolgte<br />

eine Einordnung als „Brutzeitfeststellung“. Als Gastvögel (Nahrungsgast, Durchzügler,<br />

Wintergast) wurden Vögel eingestuft, für deren Brut innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

keine Hinweise vorlagen, wohl aber für eine Nutzung als Nahrungshabitat<br />

entweder regelmäßig zur Brutzeit („Nahrungsgäste“ = Brutvögel in angrenzenden<br />

Bereichen) oder nur zur Zugzeit („Durchzügler“).<br />

Punktgenau erfasst wurden Rote Liste-Arten, Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

<strong>und</strong> im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchG streng geschützte Arten.<br />

Kartografisch dargestellt wurden die Reviermittelpunkte, welche nicht notwendig mit<br />

dem tatsächlichen Brutplatz übereinstimmen. Reviere, die nicht vollständig im<br />

Untersuchungsgebiet liegen, wurden unabhängig vom Reviermittelpunkt zum Gebiet<br />

gerechnet, wenn zumindest ein wichtiger Teil des Reviers im Untersuchungsgebiet lag.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 201<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die übrigen Arten wurden halbquantitativ (in Größenklassen) für die jeweiligen<br />

Teilbereiche des Untersuchungsgebietes aufgenommen.<br />

Für die Erfassungen wurde das Untersuchungsgebiet in vier Abschnitte aufgeteilt<br />

(Tab. A2-1).<br />

Tab. A2-1: Beschreibung der Teilflächen der Brutvogelerfassung.<br />

Nr. Beschreibung<br />

V1 Nördlichster Teil zwischen der Schleuse Bolzum <strong>und</strong> der Brücke der Kreisstraße 519 bei<br />

Lühnde (163 ha). Mit Gehölzen bestandene Kanalböschung, insbesondere nordöstlich<br />

Lühnde in breiter Ausprägung mit feuchten, ruderalen Säumen am Kanalufer. Angrenzend<br />

strukturarme Ackerflächen, ein kleines Waldstück bei Bolzum <strong>und</strong> eine teilweise<br />

von Gehölzen gesäumte Bahnlinie.<br />

V2 Bereich Algermissen zwischen der Brücke der K 519 <strong>und</strong> dem Düker Bruchgraben<br />

(207 ha). Schmaler, böschungsbegleitender Gehölzsaum mit angrenzenden strukturarmen<br />

Ackerflächen. Kippengelände bei Algermissen im fortgeschrittenen Sukzessionsstadium<br />

mit Laubforst.<br />

V3 Bereich Harsum zwischen dem Düker Bruchgraben <strong>und</strong> der Brücke der Autobahn A7<br />

(269 ha). Böschungsbegleitender Gehölzsaum, angrenzend mehrere zum Teil gut strukturierte<br />

<strong>und</strong> auch ältere Laubwaldbereiche. Weiterhin auch ausgedehnte Ackerflächen.<br />

V4 Südlichster Teil zwischen der Brücke der Autobahn A7 <strong>und</strong> dem Hafen Hildesheim<br />

(204 ha). Schmaler, böschungsbegleitender Gehölzsaum mit angrenzenden weiträumig<br />

strukturarmen Ackerflächen, zudem Hafengelände.<br />

Bestandssituation<br />

Die Tab. A2-2 enthält die Gesamtartenliste der im Jahr 2008 nachgewiesenen Vogelarten.


202 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-2: Im Rahmen der Brutvogelkartierungen nachgewiesene Vogelarten der<br />

Untersuchungsbereiche.<br />

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (SÜDBECK et al. 2009); RL Nds = Niedersachsen <strong>und</strong> RL B/B = Region<br />

Bergland mit Börden (KRÜGER &.OLTMANNS 2007).<br />

Gefährdungskategorien: 0 = ausgestorben / verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =<br />

gefährdet; R = extrem selten; V = Vorwarnliste.<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit I<br />

gekennzeichnet.<br />

BNatSchG = Im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchsG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Arten der Roten Listen, des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>und</strong> streng geschützte Arten sind grau unterlegt<br />

<strong>und</strong> mit genauen Brutpaarzahlen aufgeführt, alle übrigen Arten als Häufigkeitsklassen oder Statuseinschätzung.<br />

Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50 BP, F<br />

= 51-150 BP, G = >150 BP. ( ) = Vorkommen knapp außerhalb des Untersuchungsgebietes; NG = Nahrungsgast,<br />

DZ = Durchzügler, BZ = eine Brutzeitfeststellung, kein weiterer Nachweis.<br />

V1 bis V4: Teilbereiche des Untersuchungsgebietes (entsprechend Karte 2).<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

01 Kormoran<br />

Phalacrocorax carbo<br />

02 Graureiher<br />

Ardea cinerea<br />

03 Stockente<br />

Anas platyrhynchos<br />

04 Reiherente<br />

Aythya fuligula<br />

05 Rotmilan<br />

Milvus milvus<br />

06 Rohrweihe<br />

Circus aeruginosus<br />

07 Mäusebussard<br />

Buteo buteo<br />

08 Turmfalke<br />

Falco tinnunculus<br />

09 Rebhuhn<br />

Perdix perdix<br />

10 Wachtel<br />

Coturnix coturnix<br />

11 Fasan<br />

Phasianus colchicus<br />

12 Kiebitz<br />

Vanellus vanellus<br />

13 Flussuferläufer<br />

Actitis hypoleucos<br />

14 Lachmöwe<br />

Larus ridib<strong>und</strong>us<br />

15 Silbermöwe<br />

Larus argentatus<br />

16 Ringeltaube<br />

Columba palumbus<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

B/B<br />

EU<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

V1 V2 V3 V4<br />

+ NG NG NG<br />

+ NG C NG<br />

+ NG A B NG<br />

+ DZ<br />

2 2 I § NG NG<br />

3 3 I § NG NG NG<br />

§ 2 1 5 NG<br />

V V § NG 1 2 NG<br />

2 3 3 + (1) (1)<br />

3 3 + 1<br />

+ B A<br />

2 3 2 § (1) 1<br />

2 1 1 § DZ DZ<br />

+ NG NG NG<br />

+ NG NG NG<br />

+ D C D C


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 203<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

17 Eisvogel<br />

Alcedo atthis<br />

18 Mauersegler<br />

Apus apus<br />

19 Grünspecht<br />

Picus viridis<br />

20 Schwarzspecht<br />

Dryocopus martius<br />

21 Buntspecht<br />

Dendrocopus major<br />

22 <strong>Mitte</strong>lspecht<br />

Dendrocopus medius<br />

23 Kleinspecht<br />

Dendrocopus minor<br />

24 Feldlerche<br />

Alauda arvensis<br />

25 Rauchschwalbe<br />

Hir<strong>und</strong>o rustica<br />

26 Mehlschwalbe<br />

Delichon urbica<br />

27 Schafstelze<br />

Motacilla flava<br />

28 Bachstelze<br />

Motacilla alba<br />

29 Zaunkönig<br />

Troglodytes troglodytes<br />

30 Heckenbraunelle<br />

Prunella modularis<br />

31 Rotkehlchen<br />

Erithacus rubecula<br />

32 Nachtigall<br />

Luscinia megarhynchos<br />

33 Hausrotschwanz<br />

Phoenicurus ochruros<br />

34 Amsel<br />

Turdus merula<br />

35 Wacholderdrossel<br />

Turdus pilaris<br />

36 Singdrossel<br />

Turdus philomelos<br />

37 Feldschwirl<br />

Locustella naevia<br />

38 Sumpfrohrsänger<br />

Acrocephalus palustris<br />

39 Gelbspötter<br />

Hippolais icterina<br />

40 Klappergrasmücke<br />

Sylvia curruca<br />

41 Dorngrasmücke<br />

Sylvia communis<br />

42 Gartengrasmücke<br />

Sylvia borin<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

B/B<br />

EU<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

V1 V2 V3 V4<br />

3 3 I § 1 NG<br />

+ NG NG NG NG<br />

3 3 § 1 2 5 NG<br />

I § BZ<br />

+ C C D B<br />

I § 3<br />

V 3 3 + 1<br />

3 3 3 + 8 11 5 13<br />

V 3 3 + NG NG NG<br />

V V V + NG NG<br />

+ C<br />

+ C C C C<br />

+ D C E C<br />

+ C C D B<br />

+ D C E C<br />

3 3 + 7 5 4 4<br />

+ B B B B<br />

+ D D E C<br />

+ C E<br />

+ B B D A<br />

V 3 3 + 3<br />

+ B B B<br />

+ B B B B<br />

+ B B C B<br />

+ C C B B<br />

+ C C D C


204 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

43 Mönchsgrasmücke<br />

Sylvia atricapilla<br />

44 Waldlaubsänger<br />

Phylloscopus sibilatrix<br />

45 Zilpzalp<br />

Phylloscopus collybita<br />

46 Fitis<br />

Phylloscopus trochilus<br />

47 Sommergoldhähnchen<br />

Regulus ignicapillus<br />

48 Grauschnäpper<br />

Muscicapa striata<br />

49 Trauerschnäpper<br />

Ficedula hipoleuca<br />

50 Schwanzmeise<br />

Aegithalos caudatus<br />

51 Sumpfmeise<br />

Parus palustris<br />

52 Weidenmeise<br />

Parus montanus<br />

53 Blaumeise<br />

Parus caeruleus<br />

54 Kohlmeise<br />

Parus major<br />

55 Kleiber<br />

Sitta europaea<br />

56 Gartenbaumläufer<br />

Certhia brachydactyla<br />

57 Neuntöter<br />

Lanius collurio<br />

58 Eichelhäher<br />

Garrulus glandarius<br />

59 Elster<br />

Pica pica<br />

60 Rabenkrähe<br />

Corvus corone<br />

61 Kolkrabe<br />

Corvus corax<br />

62 Star<br />

Sturnus vulgaris<br />

63 Haussperling<br />

Passer domesticus<br />

64 Feldsperling<br />

Passer montanus<br />

65 Buchfink<br />

Fringilla coelebs<br />

66 Girlitz<br />

Serinus serinus<br />

67 Grünfink<br />

Carduelis chloris<br />

68 Stieglitz<br />

Carduelis carduelis<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

B/B<br />

EU<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

V1 V2 V3 V4<br />

+ D D F D<br />

V V + C<br />

+ C C D C<br />

+ C C C B<br />

+ B C<br />

V V + B B C A<br />

V V + B B D<br />

3 3 I + 1<br />

+ B B<br />

+ B C<br />

+ C C C<br />

+ D C D C<br />

+ D D E D<br />

+ B B D A<br />

+ B B C<br />

+ B C<br />

+ A A<br />

+ B C C B<br />

V + A A A NG<br />

V V + NG NG D NG<br />

V V V + B<br />

V V V + B B B<br />

+ D D F C<br />

V V + A A B<br />

+ C C B<br />

+ B


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 205<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

69 Bluthänfling<br />

Carduelis cannabina<br />

70 Kernbeißer<br />

Coccothraustes coccothraustes<br />

71 Goldammer<br />

Emberiza citrinella<br />

72 Rohrammer<br />

Emberiza schoeniclus<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

B/B<br />

EU<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

V1 V2 V3 V4<br />

V V V + B B B B<br />

+ C C D C<br />

+ B<br />

Σ Brutvogelarten je Teilfläche 41 43 50 33<br />

Σ Rote Liste-Brutvogelarten je Teilfläche 4 5 5 3<br />

Σ streng geschützte Brutvogelarten je Teilfläche 3 3 5 -<br />

In den Abbildungen auf den Folgeseiten (Abb. A2-1 bis A2-4) sind die Vorkommen<br />

der punktgenau (Revierzentren) kartierten gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützten Arten<br />

mit Brutverdacht oder Brutnachweis dargestellt, außerdem der Standort der Graureiherkolonie<br />

am Stichkanal.<br />

Im Vergleich zur Bestandserfassung von AQUA TERRA (1991) stimmen Artenspektrum<br />

<strong>und</strong> Gesamtartenzahl noch erstaunlich gut überein, die vorhandenen geringfügigen<br />

Abweichungen sind als normale allgemeine Schwankungen <strong>und</strong> methodisch erklärbar.<br />

In den letzten 17 Jahren haben hier offenbar kaum wesentliche Veränderungen in den<br />

relevanten Vogellebensräumen stattgef<strong>und</strong>en.<br />

Auch im Vergleich zu den Untersuchungen für die zwei landschaftspflegerischen Begleitpläne<br />

im Jahr 1999 (SELING 2000a, 2000b) ergibt sich ein hohes Maß an Übereinstimmung.<br />

Hier waren Artenspektrum <strong>und</strong> Gesamtartenzahl ebenfalls weitgehend<br />

identisch. Wenige planungsrelevante Arten konnten zwar in 2008 nicht mehr als Brutvögel<br />

im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden (Rotmilan, Pirol), dafür wurden<br />

neue wertgebende Arten in ähnlichen Bereichen gef<strong>und</strong>en (Grünspecht, <strong>Mitte</strong>lspecht).<br />

Der Verlust des Rotmilan-Brutplatzes im Bereich des Hollenmeerholzes nordwestlich<br />

Harsum kann auf die im Winter 2007/08 erfolgten erheblichen Eingriffe in die dortigen<br />

Altholzbestände (massive Holzentnahme) zurückzuführen sein, welche neben den<br />

Lebensraumveränderungen auch Unruhe bis in die Brutzeit brachten.<br />

Im Südteil (V4) ergibt sich eine gute Übereinstimmung mit aktuellen Erhebungen<br />

(2006/07) im Bereich des Flugplatzes für den Landschaftsrahmenplan der Stadt Hildesheim.<br />

C


206 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Ev Eisvogel<br />

Fl Feldlerche<br />

Fs Feldschwirl<br />

Gü Grünspecht<br />

Ki Kiebitz<br />

Ksp Kleinspecht<br />

Mb Mäusebussard<br />

Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />

N Nachtigall<br />

Nt Neuntöter<br />

Re Rebhuhn<br />

Tf Turmfalke<br />

Wa Wachtel<br />

Abb. A2-1: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V1.<br />

(M. 1 : 16.500, eingenordet)


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 207<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Ev Eisvogel<br />

Fl Feldlerche<br />

Fs Feldschwirl<br />

Gü Grünspecht<br />

Grr Graureiher<br />

Ki Kiebitz<br />

Ksp Kleinspecht<br />

Mb Mäusebussard<br />

Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />

N Nachtigall<br />

Nt Neuntöter<br />

Re Rebhuhn<br />

Tf Turmfalke<br />

Abb. A2-2: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V2.<br />

(M. 1 : 16.500, eingenordet)<br />

����<br />

N


208 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

����<br />

N<br />

Ev Eisvogel<br />

Fl Feldlerche<br />

Fs Feldschwirl<br />

Gü Grünspecht<br />

Ki Kiebitz<br />

Ksp Kleinspecht<br />

Mb Mäusebussard<br />

Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />

N Nachtigall<br />

Nt Neuntöter<br />

Re Rebhuhn<br />

Tf Turmfalke<br />

Wa Wachtel<br />

Abb. A2-3: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V<strong>3.</strong><br />

(M. 1 : 16.500, eingenordet)


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 209<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

����<br />

N<br />

Ev Eisvogel<br />

Fl Feldlerche<br />

Fs Feldschwirl<br />

Gü Grünspecht<br />

Ki Kiebitz<br />

Ksp Kleinspecht<br />

Mb Mäusebussard<br />

Msp <strong>Mitte</strong>lspecht<br />

N Nachtigall<br />

Nt Neuntöter<br />

Re Rebhuhn<br />

Tf Turmfalke<br />

Wa Wachtel<br />

Abb. A2-4: Nachweise der streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten im Teilgebiet V4.<br />

(M. 1 : 16.500, eingenordet)


210 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bewertung<br />

Die Bewertung der Teilgebiete wird gr<strong>und</strong>sätzlich nach dem in Kap. A1 beschriebenen<br />

Verfahren für Brutvogellebensräume vorgenommen. Ergänzend zu dieser standardisierten<br />

Bewertung (WILMS et al. 1997) der jeweiligen Teilgebiete werden auch diejenigen<br />

planungsrelevanten Arten in die Gesamtbewertung einbezogen, welche einen<br />

besonderen Schutz genießen (Arten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie<br />

im Sinne von § 7 BNatSchG streng geschützte Arten). Eine überdurchschnittlich gut<br />

ausgeprägte Besiedlung mit streng geschützten Arten <strong>und</strong>/oder Arten des Anhangs I<br />

führt in der formalisierten Bewertung je nach Ausprägung zur Aufwertung um eine bis<br />

zwei Wertstufen.<br />

In Tab. A2-3 wird der aktuelle Wert der einzelnen Teilgebiete (entsprechend Karte 2)<br />

als Brutvogellebensraum ermittelt <strong>und</strong> dargestellt.<br />

Tab. A2-3: Gesamtbewertung mit Angabe der bewertungsrelevanten Brutvogelarten<br />

in den Teilbereichen des Untersuchungsgebietes.<br />

Häufigkeit der Brutvögel: Anzahl Brutpaare, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler, BZ = eine Brutzeitfeststellung,<br />

kein weiterer Nachweis.<br />

Teil-<br />

gebiet<br />

Rote-Liste-Arten<br />

(Anzahl Brutpaare)<br />

V1 Rebhuhn (außerhalb)<br />

Kiebitz (außerhalb)<br />

Grünspecht (1)<br />

Feldlerche (8)<br />

Nachtigall (7)<br />

Neuntöter (1)<br />

V2 Grünspecht (2)<br />

Kleinspecht (1)<br />

Feldlerche (11)<br />

Nachtigall (5)<br />

Feldschwirl (3)<br />

Flussuferläufer (DZ)<br />

V3 Wachtel (1)<br />

Grünspecht (5)<br />

Eisvogel (1)<br />

Feldlerche (5)<br />

Nachtigall (4)<br />

V4 Rebhuhn (außerhalb)<br />

Kiebitz (1)<br />

Feldlerche (13)<br />

Nachtigall (4)<br />

Flussuferläufer (DZ)<br />

Bedeutung nach<br />

WILMS et al.<br />

(1997)<br />

streng geschützte Arten<br />

(Häufigkeitsklassen)<br />

lokal (6,7) Rotmilan (NG)<br />

Rohrweihe (NG)<br />

Mäusebussard (2)<br />

Turmfalke (NG)<br />

Grünspecht (1)<br />

Neuntöter (1)<br />

lokal (6,8) Rotmilan (NG)<br />

Rohrweihe (NG)<br />

Mäusebussard (1)<br />

Turmfalke (1)<br />

Grünspecht (2)<br />

Flussuferläufer (DZ)<br />

(Graureiher-Kolonie)<br />

lokal (4,6) Rohrweihe (NG)<br />

Mäusebussard (5)<br />

Turmfalke (2)<br />

Grünspecht (5)<br />

Schwarzspecht (BZ)<br />

<strong>Mitte</strong>lspecht (3)<br />

Eisvogel (1)<br />

lokal (5,1) Mäusebussard (NG)<br />

Turmfalke (NG)<br />

Grünspecht (NG)<br />

Flussuferläufer (DZ)<br />

Eisvogel (NG)<br />

Gesamtbewertung<br />

IV<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

IV<br />

von besonderer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

V<br />

von besonderer<br />

Bedeutung<br />

III<br />

von allgemeiner<br />

Bedeutung


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 211<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Alle Teilgebiete erreichen nach dem Bewertungsverfahren von WILMS et al. (1997),<br />

welches allein auf dem Vorkommen von Rote Liste-Arten beruht, eine lokale Bedeutung<br />

(jeweils drei bis fünf Brutvogelarten der Roten Listen).<br />

Eine besondere Bedeutung (Wertstufe V) erlangt insgesamt das Teilgebiet V3 aufgr<strong>und</strong><br />

seiner bedeutenden Vorkommen streng geschützter Arten (16 Brutpaare aus fünf<br />

Arten, Aufwertung um zwei Stufen). Die Teilgebiete V1 <strong>und</strong> V2 werden aufgr<strong>und</strong> der<br />

Brutvorkommen streng geschützter Arten (vier Brutpaare aus drei Arten) um eine<br />

Stufe aufgewertet (besondere bis allgemeine Bedeutung, Wertstufe IV). In Teilgebiet<br />

V4 sind streng geschützte Arten lediglich als Nahrungsgäste beziehungsweise Durchzügler<br />

festgestellt worden. Hier gilt weiter die zunächst ermittelte Wertstufe III (allgemeine<br />

Bedeutung).<br />

A2.2 Fledermäuse<br />

Methodische Hinweise<br />

Die Untersuchung der Fledermäuse erfolgte im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e,<br />

welche einen eigenständigen Bericht zur Fledermauserhebung für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

zum Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim vorlegte<br />

(BIODATA 2009). Die Erfassungen zu den Fledermäusen wurden von Februar bis November<br />

2008 durchgeführt. Die Angaben zur Methodik sind dem separaten Bericht zu<br />

entnehmen.<br />

Das Untersuchungsgebiet mit seinen vier Teilbereichen ist in Karte 2 dargestellt.<br />

Bestandssituation<br />

Ausführungen zur Biotopspezifität <strong>und</strong> Raumnutzung sind dem Bericht von BIODATA<br />

(2009) zu entnehmen. Tab. A2-4 enthält die Auflistung der festgestellten Arten, <strong>ihre</strong>r<br />

Gefährdung <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Schutzstatus <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r Lebensraumnutzung.


212 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-4: Fledermausarten des Untersuchungsgebietes.<br />

FFH: FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992: II = Anhang II, Arten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = Anhang<br />

IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

RL (Rote Listen): D = Deutschland (MEINIG et al. 2009); Nds = Rote Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1991),<br />

Nds* = Entwurf Rote Liste Niedersachsen: Stand 2004.<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, R =<br />

gefährdeter Durchzügler, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär, Einstufung<br />

nicht möglich.<br />

Status: DZ = Durchzug, Art frequentiert das Untersuchungsgebiet während der saisonalen Wanderungen, RP –<br />

Reproduktionsgebiet, Art bildet im räumlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgebiet Wochenstuben,<br />

SL = Sommerlebensraum, Art ist im Untersuchungsgebiet während der Sommermonate anzutreffen.<br />

Nachweis: DT = Detektor, NF = Netzfang.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art FFH BNat<br />

SchG<br />

01 <strong>Wasser</strong>fledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

Nds*<br />

Status Nachweis<br />

IV § 3 SL, RP DT, NF<br />

02 Teichfledermaus<br />

Myotis dasycneme II/IV § D R SL DT<br />

03 Brandtfledermaus<br />

Myotis brandtii<br />

04 Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

IV § V 2 3 SL, RP DT, NF<br />

IV § V 2 D SL, RP DT, NF<br />

05 Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

IV § 2 V SL, RP NF<br />

06<br />

Großes Mausohr<br />

Myotis myotis II/IV § V 2 3 SL, RP DT, NF<br />

07<br />

Großer Abendsegler<br />

Nyctalus noctula<br />

IV § V 2 3 SL, DZ DT<br />

08 Kleinabendsegler<br />

Nyctalus leisleri IV § D 1 G SL, RP DT, NF<br />

09 Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

10 Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

11 Breitflügelfledermaus<br />

Eptesicus serotinus<br />

IV § 3 SL, RP DT, NF<br />

IV § 2 R SL DT, NF<br />

IV § G 2 2 SL DT<br />

12 Langohr<br />

Plecotus auritus / austriacus IV § V/2 2 V/R SL DT<br />

Summe Arten 12 12 8 11 10


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 213<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Bewertung<br />

Für die Ermittlung der Schutzbedürftigkeit wurde von dem in Kap. A1 vorgestellten<br />

Verfahren abgewichen, da Fledermäuse generell eine sehr hohe Schutzbedürftigkeit<br />

aufweisen, so dass sich für alle untersuchten Teilbereiche hohe Wertstufen ergeben.<br />

Deshalb wurde der Habitatnutzung der einzelnen Teilgebiete eine höhere Bedeutung<br />

zugemessen, um Differenzierungen hinsichtlich der Wertigkeit für die Fledermausfauna<br />

vornehmen zu können.<br />

Für die Bewertung des Untersuchungsgebietes <strong>und</strong> dessen Bedeutung als Fledermauslebensraum<br />

erfolgt eine Einteilung in die fünf Wertigkeitsstufen Gr<strong>und</strong>bedeutung, gering,<br />

mittel, hoch <strong>und</strong> sehr hoch. Als Kriterien für die Bewertung wurden Gefährdungsgrad<br />

nach der jeweiligen Roten Liste, Schutzstatus im Sinne von § 7 BNatSchG<br />

<strong>und</strong> FFH-Richtlinie der angetroffenen Artengemeinschaften herangezogen (siehe<br />

Tab. A2-5).<br />

Tab. A2-5: Allgemeine Bewertungskriterien der Artvorkommen von Fledermäusen.<br />

Bedeutung Definition<br />

Vorkommen mit<br />

sehr hoher<br />

Bedeutung<br />

Vorkommen mit<br />

hoher<br />

Bedeutung<br />

Vorkommen mit<br />

mittlerer<br />

Bedeutung<br />

Vorkommen mit<br />

geringer<br />

Bedeutung<br />

Gr<strong>und</strong>bedeutung<br />

A) Jagdgebiete <strong>und</strong> Quartiere von Wochenstubentieren die nach Roter Liste landesweit<br />

oder b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedroht oder Fledermausarten des<br />

Anhang II der FFH-Richtlinie sind oder<br />

B) Jagdgebiete <strong>und</strong> Quartiere von Wochenstubentieren mehrerer nach Roter<br />

Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit stark gefährdeter Fledermausarten oder<br />

C) Regelmäßige Nutzung einer linearen Landschaftsstruktur als Leitlinie durch<br />

eine sehr hohe Anzahl von Fledermäusen mehrerer Arten<br />

A) Jagdgebiete <strong>und</strong>/oder Quartiere von Wochenstubentieren / Männchenkolonien<br />

nach Roter Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit gefährdeter oder stark gefährdeter<br />

Fledermausarten oder<br />

B) Jagdgebiete oder Quartiere von Fledermausmännchen der FFH-Anhang-II-Arten<br />

oder nach Roter Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit vom Aussterben bedrohter<br />

Arten oder<br />

C) Regelmäßige Nutzung einer linearen Landschaftsstruktur als Leitlinie durch<br />

eine hohe Anzahl von Fledermäusen mehrerer Arten<br />

A) Jagdgebiete <strong>und</strong>/oder Quartiere von Wochenstubentieren ungefährdeter Fledermausarten<br />

oder<br />

B) Jagdgebiete von nach Roter Liste landesweit oder b<strong>und</strong>esweit gefährdeter<br />

oder stark gefährdeter Fledermausmännchen oder<br />

C) Regelmäßige Nutzung einer linearen Landschaftsstruktur als Leitlinie für Fledermäuse<br />

A) Jagdgebiet von ungefährdeten Fledermausarten<br />

B) Es sind keine Quartiere vorhanden<br />

A) Keine oder sporadische Nutzung einer Struktur oder eines Gebietes als Leitlinie<br />

oder Jagdgebiet durch wenige Individuen


214 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Das festgestellte Artenspektrum kann innerhalb des Untersuchungsgebietes als nahezu<br />

vollständig angesehen werden. Die Aktivitätsdichte der Fledermäuse zeigt einen deutlichen<br />

Gradienten, welcher von Norden nach Süden ansteigt.<br />

Der Teilbereich F1 ist von mittlerer Bedeutung für Fledermäuse. Der Teilbereich wird<br />

von mindestens fünf Arten in geringer bis mittlerer Frequentierung genutzt. Darunter<br />

befinden sich mit <strong>Wasser</strong>fledermaus, Kleinabendsegler <strong>und</strong> Zwergfledermaus auch<br />

Arten, für die eine Reproduktion im räumlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgebiet<br />

belegt ist. Insbesondere für diese drei Arten sind die vorhandenen<br />

Strukturen als Jagdgebiete von besonderer Bedeutung (Wertstufe IV gemäß Kap. A1).<br />

Der Teilbereich F2 ist von hoher Bedeutung für Fledermäuse. Es erfolgt eine mittlere<br />

Frequentierung des Gebietes durch mindestens sieben Arten, die zum Teil hochgradig<br />

geschützt sind. Davon ist für vier Arten (<strong>Wasser</strong>fledermaus, Großes Mausohr, Kleinabendsegler<br />

<strong>und</strong> Zwergfledermaus) eine Reproduktion im räumlichen Zusammenhang<br />

mit dem Untersuchungsgebiet belegt. Die nachgewiesenen Jagdhabitate sind auch in<br />

diesem Teilbereich von besonderer Bedeutung (Wertstufe V).<br />

Die Teilbereiche F3 <strong>und</strong> F4 sind von sehr hoher Bedeutung für die Fledermausfauna.<br />

Die vorhandenen Strukturen sind Leitlinien <strong>und</strong> Jagdhabitate für bis zu zwölf Arten,<br />

die das Gebiet sehr stark frequentieren. Darüber hinaus gibt es für sieben teilweise<br />

hochgradig gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten Reproduktionsnachweise beziehungsweise<br />

–hinweise. Gerade für diese Arten sind Leitstrukturen <strong>und</strong> quartiernah gelegene,<br />

qualitativ hochwertige Jagdgebiete von essenzieller Bedeutung (Wertstufe V*).<br />

Bewertung der Mausohr-Wochenstube<br />

Die Untersuchungsergebnisse (BIODATA 2009) unterstreichen die große Bedeutung<br />

des in der Brücke 395/396 vorhandenen Quartieres für die Wochenstubengesellschaft<br />

<strong>und</strong> deren enge Bindung daran. Einerseits wurde in der vorliegenden Untersuchung<br />

nachgewiesen, dass es Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Quartieren<br />

gibt. So konnten fünf Sendertiere (H01, H09, H13, H14 <strong>und</strong> H15) im Schloss Rössing<br />

beziehungsweise in der dortigen Wochenstubenkolonie registriert werden. Zudem<br />

wurde ein beringtes Tier bei der Quartierkontrolle am 5. Mai 2008 im Gut Brüggen<br />

registriert. Möglicherweise sind auch mehr Tiere der untersuchten Wochenstube in das<br />

Schloss Rössing oder Gut Brüggen ausgewichen. Aufgr<strong>und</strong> der engen Sitzpositionen<br />

der Tiere <strong>und</strong> der großen Beobachtungsentfernung konnten jedoch keine weiteren<br />

Armklammern entdeckt werden.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 215<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Andererseits wurde auch ein Teil der Sendertiere etwa drei Tagen nach Beginn der<br />

Telemetrie wieder in der Brücke erfasst. Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Mausohren<br />

trotz der Störung durch den Fang <strong>und</strong> der Besenderung nicht langfristig vergrämt<br />

wurden <strong>und</strong> zum Quartier zurückkehrten <strong>und</strong> demnach eine hohe Quartierbindung<br />

vorliegt. Ein weiteres Indiz für die hohe Quartierbindung war die Tatsache, dass<br />

fast die gesamte Kolonie während der gesamten Sommerphase im angestammten<br />

Quartier Brücke 395/396 verblieben ist. Auch SIMON & BOYE (2004) verweisen auf<br />

die hohe Bindung der Wochenstubenkolonie an <strong>ihre</strong> Quartiere, die sie traditionell über<br />

Jahrzehnte nutzen können. Darüber hinaus besitzt die Wochenstube eine besondere<br />

Bedeutung, da sie sich am Rande des Verbreitungsgebietes vom Großen Mausohr in<br />

Niedersachsen befindet.<br />

A2.3 Reptilien<br />

Methodische Hinweise<br />

Aufgr<strong>und</strong> der gut untersuchten ökologischen Ansprüche weisen Reptilien einen hervorragenden<br />

Indikationswert insbesondere für Biotopkomplexe auf. Zudem deutet ihr<br />

Vorkommen auf eine gute Strukturierung <strong>und</strong> eine zumindest in Teilflächen gute Besonnung<br />

hin. Entsprechend <strong>ihre</strong>r hohen Ansprüche sind in Lebensräumen von Reptilien<br />

zahlreiche weitere schutzbedürftige Arten zu finden. Hingegen können die Belange<br />

von Reptilien nicht durch die Kartierung anderer Artengruppen aufgezeigt werden<br />

(GRUSCHWITZ et al. 1993). Für eine gezielte Erfassung von Reptilien im Gelände<br />

ist es zwingend notwendig, die artspezifischen Aktivitätsphasen im Tageslauf <strong>und</strong> die<br />

jährlichen Aktivitätsschwerpunkte zu beachten <strong>und</strong> <strong>ihre</strong> bevorzugten Aufenthaltsgebiete<br />

zu kennen.<br />

Im Rahmen einer Übersichtskartierung im gesamten Kanalverlauf wurden sechs verschiedene<br />

Probeflächen ausgewählt (siehe Karte 2). Diese sollten einerseits eine möglichst<br />

hohe Wahrscheinlichkeit für Reptilienvorkommen aufweisen <strong>und</strong> andererseits<br />

unterschiedliche Ausprägungen der Randbereiche des Kanals repräsentieren. Zur Ergänzung<br />

erfolgten stichprobenartige Kontrollen in wechselnden Teilabschnitten außerhalb<br />

der Probeflächen. Zudem wurde bei Kartierungen anderer Tiergruppen ebenfalls<br />

auf Reptilien geachtet. Der Abschnitt zwischen der Schleuse Bolzum <strong>und</strong> km 2,1 (beiderseits<br />

der Brücke 382) wurde 2005 eingehend auf eine Besiedlung durch Reptilien<br />

untersucht (BLANKE 2005) <strong>und</strong> daher nicht erneut kontrolliert.<br />

Die Übersichtskartierung erfolgte Anfang Mai 2008, die erste Kontrolle der Probeflächen<br />

fand <strong>Mitte</strong> Mai während der Paarungszeit statt. Im Juni wurde nach trächtigen<br />

Weibchen gesucht, der dritte Durchgang Ende August/Anfang September diente der


216 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Suche nach diesjährigen Jungtieren. Beobachtungen von Jungtieren bieten oft die einzige<br />

Möglichkeit zum Nachweis kleiner Bestände, zudem sind Reproduktionsnachweise<br />

bei der Bewertung von Beständen höher einzustufen als ein rein qualitativer<br />

Artnachweis.<br />

Im Rahmen der Kontrollen wurden die Probeflächen sorgfältig nach Kriechtieren abgesucht.<br />

Die Kontrolle aufliegender Materialen (liegendes Holz, Steinplatten) diente<br />

insbesondere der Suche nach Blindschleichen. Die F<strong>und</strong>punkte der beobachteten Tiere<br />

wurden mittels GPS (Garmin Legend HCx) bestimmt.<br />

Die Tab. A2-6 enthält eine Beschreibung der untersuchten Bereiche (siehe auch Karte<br />

2).<br />

Tab. A2-6: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen.<br />

Nr. Beschreibung<br />

R1 Ostseite Stichkanal westlich Ummeln: Kanalböschung ohne Weg/Pfad, relativ stark beschattet.<br />

Stillgelegtes Bahngleis, Ackerraine.<br />

R2 Westseite Stichkanal westlich Ummeln: Kanalböschung sehr breit <strong>und</strong> flach, mit Trampelpfad.<br />

Ruderal- <strong>und</strong> Hochstaudenfluren, Wegraine, kleiner Lagerplatz (Grüngut, Baumaterial) an<br />

Ackerrand.<br />

R3 Ostseite Stichkanal westlich Siedlung Tiefenbek: Relativ steile Kanalböschung, Wegränder,<br />

ehemaliger Bahndamm <strong>und</strong> Halde mit verbuschten Ruderalfluren. Fahrweg oberhalb Kanaleinschnitt.<br />

R4 Westseite Stichkanal westlich Algermissen: Böschungen von Kanal <strong>und</strong> Landesstraße 479,<br />

Kompensationsflächen beiderseits der Straße, Ackerraine. Fahrweg/Treidelpfad.<br />

R5 Westseite Stichkanal/Hafen Harsum: Breite <strong>und</strong> gut besonnte Ruderalfluren an Anschlussgleisen,<br />

Lagerplatz am Kanal, gut besonnte Kanalböschung, Bahndamm, Feldgehölz, Wegraine.<br />

Treidelpfad/Fahrwege.<br />

R6 Westseite Stichkanal im Kreuzungsbereich mit der Autobahn A7: Ruderalfluren an Kanalböschung<br />

<strong>und</strong> Autobahn, Weg- <strong>und</strong> Ackerraine. Fahrweg/Treidelpfad.<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Tab. A2-7 stellt die Erfassungsergebnisse zu den Teilbereichen dar.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 217<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-7: Reptilienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes.<br />

FFH-Richtlinie - FFH: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; II = Tierart von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = streng zu schützende<br />

Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2009a); RL Nds.= Rote Liste Niedersachsen<br />

(PODLOUCKY & FISCHER 1994). Kategorien: keine Eintragung = nicht gefährdet.<br />

Biotopspezifische Arten sind hellgrau unterlegt.<br />

R1 bis R5: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />

Angegeben sind die festgestellten Individuensummen.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

01 Waldeidechse<br />

Zootoca vivipara<br />

Art FFH BNat<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

R1 R2 R3 R4 R5 R6 Teilflächen<br />

außerhalb<br />

+ - 14 4 - 19 - 7<br />

Wie nahezu überall in Deutschland ist die Waldeidechse auch in Niedersachsen weit<br />

verbreitet <strong>und</strong> gilt als häufigste Reptilienart. Der Schwerpunkt <strong>ihre</strong>r Vorkommen liegt<br />

in nicht oder nur extensiv bewirtschafteten Lebensräumen (PODLOUCKY 2006). Waldeidechsen<br />

bewohnen unter anderem Gewässer- <strong>und</strong> Waldränder, Moore, Heiden, Wiesen<br />

<strong>und</strong> Raine. Ihre vielfältigen Lebensräume weisen in der Regel folgende gemeinsame<br />

Merkmale auf: Die Vegetation ist weitgehend geschlossen <strong>und</strong> deckungsreich,<br />

weist aber einige exponierte Stellen (Steinschüttungen, liegendes Holz) als Sonnenplatz<br />

auf. Hinzu kommen weitere Strukturelemente aus höherer Vegetation (einzelne<br />

Büsche <strong>und</strong> Bäume) sowie eine gewisse Bodenfeuchtigkeit.<br />

Diese Ansprüche werden in den Böschungsbereichen des Stichkanales oftmals gut erfüllt.<br />

Selbst die ungünstigsten Kanalabschnitte bieten der Waldeidechse weitaus bessere<br />

Bedingungen als die angrenzende, intensiv genutzte <strong>und</strong> ausgeräumte Bördelandschaft.<br />

Selbst in den Randbereichen von Wäldern findet die relativ anspruchslose<br />

Waldeidechse oft kein Auskommen mehr, da Waldränder <strong>und</strong> ungenutzte Säume <strong>und</strong><br />

Raine praktisch gänzlich fehlen oder weil sich die Bewirtschaftung der Äcker bis unter<br />

den Kronentrauf der Waldbäume erstreckt. Entsprechend fehlt die Art in landwirtschaftlich<br />

intensiv genutzten Gebieten gänzlich oder weitgehend (zum Beispiel<br />

GLANDT 2001). Daher muss davon ausgegangen werden, dass in der Hildesheimer<br />

Börde beziehungsweise im Umfeld des Stichkanales nur wenige Vorkommen bestehen<br />

<strong>und</strong> sich diese überwiegend oder ausschließlich an Verkehrswegen (Stichkanal, Bahnlinie)<br />

befinden. Die Randbereiche des Stichkanales stellen daher bedeutende Restlebensräume<br />

dar. Dies gilt umso mehr, als SCHOPPE (1993) trotz weiter Verbreitung der<br />

Waldeidechse im Landkreis Hildesheim das Fehlen der Art in der Börde betont: „In<br />

der waldlosen Bördenlandschaft zwischen Sehnde, Hildesheim, Peine <strong>und</strong> Salzgitter-<br />

Lebenstedt wurde die Art [Waldeidechse] nicht festgestellt.“


218 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Altdaten<br />

Bei AQUA TERRA (1991) wurde als einzige Reptilienart die Zauneidechse (Lacerta<br />

agilis) aufgeführt. Sie soll im Bereich der Schleuse Bolzum <strong>und</strong> am „Eisenbahndreieck“<br />

am Harsumer Hafen nachgewiesen worden sein. Gezielte Kartierungen am Stichkanal<br />

erbrachten in den Folgejahren Nachweise der Waldeidechse als einziger Art<br />

(SELING 2000, BLANKE 2005). Eine Verwechselung der beiden Arten in der früheren<br />

Untersuchung liegt daher nahe, zumal das Fehlen der Waldeidechse als oftmals letzte<br />

Reptilienart der Börden nicht diskutiert wird. Gegen eine Vertrautheit der damaligen<br />

Bearbeiter mit Reptilien spricht auch die Auswahl des einzigen Bereiches in der Nähe<br />

der Schleuse Bolzum für Reptilienerfassungen, der auch damals keinesfalls die günstigsten<br />

Bedingungen für diese Artengruppe bot. Bei Kartierungen von SELING (2000a,<br />

2000b) erfolgten Erfassungen auch in typischen Reptilienlebensräumen. Die wenigen<br />

(neun) damaligen Nachweise passen gut in das oben beschriebene Siedlungsmuster.<br />

Formalisierte Bewertung<br />

Aufgr<strong>und</strong> geringer Fortpflanzungsraten, spezialisierter <strong>Umwelt</strong>ansprüche <strong>und</strong> geringer<br />

Ausbreitungsraten weisen Reptilien eine hohe Gefährdungsdispositon auf. Dies gilt<br />

auch für die Waldeidechse. Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />

Reptilienvorkommen wird in Tab. A2-8 ermittelt, wobei auf die besondere<br />

regionale Schutzbedürftigkeit abgehoben wird. Die Bedeutung einzelner Habitate für<br />

Reptilien ist in Tab. A2-9 dargestellt.<br />

Tab. A2-8: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Reptilienarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />

gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.<br />

Art Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

FFH<br />

Anhänge II<br />

<strong>und</strong> IV<br />

FFH<br />

prioritäre<br />

Art<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

Waldeidechse – Zootoca vivipara - - - - landesweit keine,<br />

aber regional<br />

besondere<br />

Schutzbedürftigkeit


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 219<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-9: Bedeutung einzelner Habitate für Reptilien.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren, Ruderalfluren beziehungsweise ungenutztes groß, Bedingung für<br />

Ödland am Kanal dient der Waldeidechse als dauerhafter Lebensraum <strong>und</strong> das Vorkommen<br />

Ausbreitungskorridor. Aufgr<strong>und</strong> der intensiven landwirtschaftlichen Nut- (Restlebensraum)<br />

zung stehen in der Börde wenige oder keine weiteren Lebensräume zur<br />

Verfügung. Bestände von über zehn Tieren sind von besonderer Bedeutung.<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume für Reptilien ist in Tab. A2-10 dargestellt.<br />

Von den sechs Probeflächen sind auf regionaler Ebene<br />

• zwei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• eine von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />

• drei von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II).<br />

Tab. A2-10: Bewertung der Reptilienlebensräume.<br />

Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. Herleitung der Wertstufen siehe<br />

Tab. A1-2 in Kap. A1.<br />

T-Nr. = Teilgebietnummer, siehe Karte 2.<br />

T-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung<br />

Wertstufe<br />

von heraus- von von beson- von<br />

ragender besonderer derer bis allgemeiner<br />

Bedeutung Bedeutung allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V *<br />

V<br />

IV<br />

III<br />

R1 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

R2 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

R3 Gesamtlebensraum 1 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

R4 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

R5 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

R6 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung


220 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wegen der besonderen Situation beziehungsweise regional besonderen Schutzbedürftigkeit<br />

der Reptilien in der weitgehend ausgeräumten Ackerlandschaft im Untersuchungsgebiet<br />

ergibt sich trotz der nicht vorhandenen Gefährdung eine höhere Bewertungsstufe<br />

für die Probestellen (vergleiche auch Tab. A1-1).<br />

A2.4 Amphibien<br />

Methodische Hinweise<br />

Amphibien haben sehr komplexe Habitatansprüche <strong>und</strong> einen hohen Raumbedarf, da<br />

sie während <strong>ihre</strong>r verschiedenen Lebensphasen unterschiedliche Lebensräume besiedeln<br />

(Laichgewässer, Sommer-, Winterlebensraum) <strong>und</strong> zwischen ihnen regelmäßige<br />

saisonale Wanderungen durchführen. Sie sind deshalb ein klassisches Beispiel für die<br />

funktionalen Beziehungen zwischen einzelnen Lebensräumen <strong>und</strong> somit auch von fast<br />

sämtlichen Landschafts- <strong>und</strong> Eingriffsplanungen betroffen. Angaben zur Ökologie der<br />

Arten entstammen hauptsächlich GÜNTHER (1996), JEDICKE (1992) sowie BLAB &<br />

VOGEL (1996).<br />

Aufbauend auf den vorhandenen Altdaten (SELING 2000a, 2000b, AQUA TERRA 1991)<br />

wurden entlang des Kanales vier Bereiche ausgesucht <strong>und</strong> zwischen März <strong>und</strong> Juli<br />

2008 während drei bis vier Begehungen auf Amphibien untersucht (Tab. A2-11 <strong>und</strong><br />

Karte 2).<br />

Tab. A2-11: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer.<br />

Nr. Beschreibung<br />

A1 Verlandende ehemalige Absetzbecken am Rande der Kläranlage von Hildesheim, von dichten<br />

Weidengebüsch <strong>und</strong> Röhricht umgeben; stark schwankender <strong>Wasser</strong>stand.<br />

A2 Zwei extensiv genutzte Fischteiche nordwestlich von Harsum; am nördlichen Teich wurde<br />

der umgebende Gehölzriegel aus Weidengebüschen frisch entfernt, der südliche Teich weist<br />

noch einen entsprechenden dichten Saum vornehmlich aus Weidengebüschen auf; beide<br />

Teiche haben sehr steile Ufer <strong>und</strong> sind tief ins Gelände eingesenkt, entspricht L1.<br />

A3 Flächiger Waldtümpel nordwestlich von Harsum, Laubwald mit großflächigen (< 100 m²)<br />

teilweise tiefen Tümpeln, dazu viele wassergefüllte Wagenspuren, starker Holzeinschlag.<br />

A4 Verlandender Tümpel westlich von Algermissen, von Weidengebüschen <strong>und</strong> Röhricht umgeben.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 221<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

In den Untersuchungen von 1991 wurden der Gewässerkomplex A2 sowie der Bereich<br />

A3 untersucht sowie weiterhin Gräben <strong>und</strong> Waldbereiche, die keine nennenswerten<br />

Amphibienbestände aufwiesen. Ein 1991 zusätzlich untersuchter Gartenteich auf einem<br />

Privatgelände westlich von Harsum war 2008 nicht zugänglich. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

vorhandenen Strukturen (grabenähnlich, wenig offene <strong>Wasser</strong>fläche, verschilft) wird<br />

von einem weniger hochwertigen Lebensraum ausgegangen.<br />

Bei den Untersuchungen 1999 wurden der Alpebach, der Bereich A2 sowie die Bereiche<br />

um die Kläranlage von Hildesheim (darunter fällt auch das Gewässer A1) intensiver<br />

untersucht. Beobachtungen von Amphibien wurden allerdings auch im gesamten<br />

Untersuchungsraum registriert.<br />

Die halbquantitative Aufnahme der Amphibien erfolgte durch Verhören, Ausleuchten<br />

der Gewässer, Abkeschern von Gewässerrändern <strong>und</strong> –gr<strong>und</strong>. Weiterhin erlauben Zufallsf<strong>und</strong>e<br />

im Rahmen der Kartierung anderer Tiergruppen Angaben zu möglichen<br />

Sommerlebensräumen sowie potenziellen Wanderbeziehungen.<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Tab. A2-12 führt die Ergebnisse der Erfassung zusammen.


222 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-12: Amphibienarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes.<br />

FFH-Richtlinie - FFH: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; II = Tierart von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = streng zu schützende<br />

Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2009b); RL Nds.= Rote Liste Niedersachsen<br />

(PODLOUCKY & FISCHER 1994).<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste.<br />

Arten der Rote Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sind grau unterlegt.<br />

A1 bis A4: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen.; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50<br />

Ind.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

01 Teichmolch<br />

Triturus vulgaris<br />

02 Erdkröte<br />

Bufo bufo<br />

03 Grasfrosch<br />

Rana temporaria<br />

04 Teichfrosch<br />

Rana kl. esculenta<br />

05 Seefrosch<br />

Rana ridib<strong>und</strong>a<br />

Art FFH BNat-<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

+ 2 3<br />

A1 A2 A3 A4 Teilflächen<br />

außerhalb<br />

+ 2 6 2 X<br />

+ 2 5 3 X<br />

+ 5 2 X<br />

+ 3 X<br />

Summe Arten: 3 4 1 2 4<br />

Rote Liste Arten:<br />

(einschl. Vorwarnliste)<br />

- - - - 1<br />

Der Teichmolch (Triturus vulgaris) ist die häufigste einheimische Molchart. Er besiedelt<br />

alle möglichen Landhabitate. Die Überwinterung erfolgt meist in Gewässernähe.<br />

Die Landlebensräume befinden sich bis in 400 m Entfernung vom Laichgewässer. Als<br />

Laichgewässer werden alle Arten von stehenden Kleingewässern sowie langsam fließende<br />

Gräben genutzt, wobei besonnte wasserpflanzenreiche Gewässer bevorzugt<br />

werden. Der Teichmolch wurde in jeweils wenigen Exemplaren in den Gewässern A1<br />

<strong>und</strong> A2 nachgewiesen. Eine Reproduktion in diesen Bereichen ist wahrscheinlich.<br />

Die Erdkröte (Bufo bufo) ist sehr anpassungsfähig <strong>und</strong> nutzt Laichgewässer jeglicher<br />

Art, wobei mittelgroße Gewässer mit submerser Vegetation bevorzugt werden. Auch<br />

bei den Landlebensräumen besteht eine breite Varianz mit Schwerpunkt auf mäßig<br />

feuchte Wälder mit krautreichem Unterwuchs oder Grenzzonen verschiedener Biotope.<br />

Bei den Wanderungen zwischen den einzelnen Teillebensräumen werden Strecken<br />

von meist bis zu 1 000 m (auch bis 3 000 m) zurückgelegt. Größere auch repro-


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 223<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

duzierende Bestände der Erdkröte wurden vor allem im Gewässer A2 festgestellt. Einzelne<br />

Tiere <strong>und</strong> Reproduktion wurden in den Gewässern A1 <strong>und</strong> A3 beobachtet.<br />

Der Grasfrosch (Rana temporaria) zeigt ein ausgeprägtes Wanderverhalten <strong>und</strong><br />

kommt in allen feuchten Landschaftsteilen vor. Als Laichgewässer werden Gräben,<br />

Niederungsbäche <strong>und</strong> kleinere Stillgewässer aller Art angenommen. Dabei werden<br />

Wanderungen von bis zu 400 m (auch bis 2 000 m) zurückgelegt. Wichtige Laichgewässer<br />

für den Grasfrosch sind das Gewässer A2 sowie mit Abstrichen A4 <strong>und</strong> A1.<br />

Der zu den Grünfröschen zählende Teichfrosch (Rana kl. esculenta) dagegen unternimmt<br />

keine saisonalen Wanderungen <strong>und</strong> bleibt ganzjährig in der Nähe seines Gewässers.<br />

Der Teichfrosch stellt keine besonderen Ansprüche an seinen Lebensraum<br />

<strong>und</strong> ist allen stehenden beziehungsweise langsam fließenden Gewässern zu finden.<br />

Auch der Teichfrosch hatte seinen Verbreitungsschwerpunkt im Bereich A2 <strong>und</strong><br />

wurde auch entlang des Kanals sowie im Bereich von Gräben (zum Beispiel Bruchgraben)<br />

nachgewiesen.<br />

Der Seefrosch (Rana ridib<strong>und</strong>a) besitzt eine enge Bindung an Gewässer. Die Art besiedelt<br />

größere eutrophe Gewässer im Bereich der Flussauen wie Seen, Altarme, ruhige<br />

Flussabschnitte <strong>und</strong> größere Weiher. Bevorzugt werden Gewässer mit reicher<br />

<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation, gemieden werden dagegen flache, vegetationsarme sowie<br />

in Wäldern gelegene Gewässer. Der Seefrosch hat einen Verbreitungsschwerpunkt<br />

entlang großer Flüsse. Wie bereits erwähnt, wurde der Seefrosch nur an den Weihern<br />

im Bereich der Kläranlage außerhalb der untersuchten Gewässer während der Erfassungen<br />

zu den Fledermäusen verhört.<br />

Nachweise weiterer Arten aus den Altdaten oder den Meldebögen des Tierartenerfassungsprogramms<br />

(HERMANN et al. 2001) liegen nicht vor.<br />

Bewertung<br />

Der Gesamt-Lebensraumkomplex einer Art beziehungsweise Fortpflanzungsgemeinschaft<br />

setzt sich aus Laichgewässer, Landlebensräumen <strong>und</strong> Wanderkorridoren zusammen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Habitatansprüche <strong>und</strong> Aktionsräume der nachgewiesenen Amphibienarten<br />

sind im Untersuchungsgebiet insbesondere die kanalbegleitenden Gehölzbestände<br />

<strong>und</strong> Wälder <strong>und</strong> die Hochstaudenfluren entlang der Böschungen als potenzielle<br />

Landlebensräume der in den untersuchten Teilflächen festgestellten Amphibienarten<br />

anzusehen.


224 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Amphibienvorkommen<br />

wird in Tab. A2-13 ermittelt.<br />

Tab. A2-13: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Amphibienarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />

gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste. m. E. = mit Einschränkung.<br />

Art Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

FFH<br />

Anhänge II<br />

<strong>und</strong> IV<br />

FFH<br />

prioritäre Art<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

Triturus vulgaris – Teichmolch keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

Bufo bufo – Erdkröte keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

Rana temporaria – Grasfrosch keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

Rana kl. esculenta – Teichfrosch keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

Rana ridib<strong>und</strong>a – Seefrosch * 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

* = Art wurde außerhalb der eigentlichen Untersuchungsflächen festgestellt<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien ist in Tab. A2-14 dargestellt. In<br />

Tab. A2-15 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Amphibien anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />

Tab. A2-14: Bedeutung einzelner Habitate für Amphibien.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für<br />

die Arten<br />

Nachgewiesene Laichgewässer werden anhand der erfassten Individuen- siehe Tab. A2-15<br />

zahlen bewertet. Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />

Landlebensräume mit vermutlich mittlerer Besiedlungsdichte. Schutzbe- mittel<br />

dürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />

Wanderkorridore zwischen Laichhabitaten <strong>und</strong> Landlebensräumen. Im Einstufung wie zugehö-<br />

ganzen Gebiet vermutlich kleinere bis mittlere Besiedlungsdichten. Schutzriger Landlebensraum<br />

bedürftigkeit gruppenspezifisch bewertet.<br />

Konstruierte Gesamt-Lebensraumkomplexe aus nachgewiesenen oder Einstufung wie zugehö-<br />

sehr wahrscheinlichen Teillebensräumen.<br />

riges Laichgewässer


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 225<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-15: Artspezifische Bestandsgrößenklassen für Amphibien.<br />

Bestandsgrößenklassen nach FISCHER & PODLOUCKY (1997): normale Schrift = absolute Zahlen aus FISCHER &<br />

PODLOUCKY (1997: 270); Angaben in Klammern = Häufigkeitsklasse umfasst mehrere der Größenklassen nach<br />

FISCHER & PODLOUCKY (1997).<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50<br />

Ind.<br />

Art Bedeutung der Fläche nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

Triturus vulgaris – Teichmolch < 20 20 – 50 51 – 150 > 150<br />

1 bis 4 5<br />

(6) (6)<br />

Bufo bufo – Erdkröte < 70 70 - 300 301-1.000 > 1.000<br />

1 bis (6) (6) (6) (6)<br />

Rana temporaria – Grasfrosch < 20 20 - 70 71 - 150 > 150<br />

1 bis 4<br />

Rana kl. esculenta – Teichfrosch < 10<br />

1 bis 3<br />

5 bis (6)<br />

10 - 50<br />

4 bis 5<br />

(6)<br />

51 - 100<br />

(6)<br />

(6)<br />

> 100<br />

(6)<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Amphibien ist in Tab. A2-16 dargestellt.<br />

Von den insgesamt vier Gewässern sind<br />

• drei von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II).<br />

• eines von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />

Hinsichtlich der Landlebensräume ist das Untersuchungsgebiet in seiner Gesamtheit<br />

von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Gegenüber der Untersuchung von 1999 haben sich kaum Veränderungen ergeben, lediglich<br />

die Bestandszahlen von Gras- <strong>und</strong> Teichfrosch im Gewässer A2 sind deutlich<br />

höher. Die beiden Fischteiche im Bereich A2 stellen die einzigen Laichgewässer in<br />

unmittelbarer Nähe zum Stichkanal dar, die von größeren Amphibienbeständen besiedelt<br />

werden. Dieser Komplex hat daher auch eine wichtige Funktion als Trittsteinbiotop<br />

entlang des Kanales, der als Ausbreitungsstruktur dient. Sporadische Beobachtungen<br />

von juvenilen Amphibien entlang des Kanales außerhalb der Probeflächen deuten<br />

darauf hin, dass dieser auch selbst von vereinzelten Individuen als Laichgewässer genutzt<br />

wird.<br />

Von besonderer Bedeutung ist weiterhin die Funktion des den Kanal begleitenden Gehölzsaumes<br />

als Landlebensraum für Amphibien vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass im Landschaftsraum<br />

der Hildesheimer Börde zusammenhängende Gehölzbestände anderweitig<br />

kaum existieren.


226 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-16: Bewertung der Amphibienlebensräume.<br />

Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1.<br />

Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer des Laichgewässers, siehe Karte 2. (...) = potenzieller Wert, alle nicht eingeklammerten<br />

Werte sind nachgewiesen.<br />

Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

von<br />

herausra-<br />

gender Be-<br />

deutung<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V* V<br />

IV<br />

III<br />

A1 Laichgewässer II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

A2 Laichgewässer III – von allgemeiner<br />

Bedeutung *<br />

A3 Laichgewässer II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

A4 Laichgewässer II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

Landlebensraum (III – von allgemeiner<br />

Bedeutung)<br />

Räumlich-Funktionale Beziehungen<br />

(Wanderkorridor innerhalb eines Gesamtlebensraum-Komplexes)<br />

-- 17<br />

* Der Gewässerbereich A2 wurde wegen der im Untersuchungsgebiet vergleichsweise großen Artenbestände <strong>und</strong><br />

des günstigen Habitatumfeldes im Hinblick auf die regionale Bedeutung eine Stufe höher bewertet (siehe auch<br />

die Hinweise im Text).<br />

A2.5 Libellen<br />

Methodische Hinweise<br />

Libellen sind für die ökologische Bewertung von Gewässer-Umland-Beziehungen gut<br />

geeignet. Die Ansprüche der Libellen an die Gewässer sind vielfältig <strong>und</strong> zum großen<br />

Teil bekannt, sie umfassen verschiedene Parameter wie Strömung <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>temperatur,<br />

Ufer- <strong>und</strong> Gewässerstruktur sowie Ausprägung der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation.<br />

Die Libellenfauna des Untersuchungsgebietes wurde während vier Begehungen von<br />

Mai bis September 2008 an drei Probestellen halbquantitativ erfasst. Die nicht im Flug<br />

determinierbaren Arten wurden mit einem Kescher gefangen <strong>und</strong> nach Bestimmung<br />

vor Ort wieder freigelassen. Die Bestimmung der Imagines erfolgte nach LEHMANN &<br />

NÜSS (1998), Angaben zur Biologie <strong>und</strong> Ökologie der Arten nach ALTMÜLLER et al.<br />

(1989), BELLMANN (1993) sowie STERNBERG & BUCHWALD (1999/2000).<br />

17 Wertung wie zugehöriger Landlebensraum.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 227<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die Libellen wurden an drei Probestellen untersucht, die teilweise den Amphibienprobestellen<br />

entsprechen (siehe Tab. A2-17 <strong>und</strong> Karte 2).<br />

Tab. A2-17: Kurzdarstellung der untersuchten Gewässer der Libellenerfassung.<br />

Nr. Beschreibung<br />

L1 Zwei extensiv genutzte Fischteiche nordwestlich von Harsum; am nördlichen Teich wurde der<br />

umgebende Gehölzriegel aus Weidengebüschen frisch entfernt, der südliche Teich weist noch<br />

einen entsprechenden dichten Saum aus vornehmlichen Weidengebüschen auf; beide Teiche<br />

haben sehr steile Ufer <strong>und</strong> sind tief ins Gelände eingesenkt, entspricht A2.<br />

L2 Bruchgraben südwestlich von Algermissen; der Bruchgraben wird unter dem Stichkanal geführt;<br />

westlich <strong>und</strong> östlich des Kanals weist der Bruchgraben nur eine mäßige Fließgeschwindigkeit<br />

mit teilweiser dichter submerser Vegetation auf <strong>und</strong> ist stark begradigt; entlang der Ufer sowie<br />

der Böschungen befinden sich teilweise dichte Röhrichtbestände unter anderem aus <strong>Wasser</strong>schwaden.<br />

L3 Stichkanal nordwestlich von Lühnde; beidseitig grenzen an den Kanal, der hier eine Blocksteinschüttung<br />

als Uferbefestigung aufweist, dichte feuchte Hochstaudenfluren an<br />

In den Erhebungen von 1991 wurde die Libellenfauna lediglich nördlich von Bolzum<br />

<strong>und</strong> damit außerhalb des jetzigen Untersuchungsraumes untersucht. Bei den Erfassungen<br />

von 1999 wurde der Bereich L1 <strong>und</strong> L2 sowie der Alpebach bei Algermissen untersucht.<br />

Zufallsbeobachtungen gingen vom Kanal <strong>und</strong> der Amphibien-Probestelle A4<br />

in die Auswertung mit ein.<br />

Beobachtungen von Libellen entlang des Kanales im Rahmen anderer Untersuchungen<br />

wurden ebenfalls registriert.<br />

Bestandsituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Tab. A2-18 führt die Erfassungsergebnisse sowie Schutz- <strong>und</strong> Gefährdungsstatus<br />

der Arten auf.


228 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-18: Libellenarten der einzelnen Teilbereiche des Untersuchungsgebietes.<br />

FFH-Richtlinie - FFH: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992; II = Tierart von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV = streng zu schützende<br />

Tierart von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

BNatSchG = imSinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (OTT & PIEPER 1997); RL Nds.= Rote Liste Niedersachsen<br />

(ALTMÜLLER 1983).<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste.<br />

Arten der Rote Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sind grau unterlegt. Biotopspezifische Arten = *.<br />

L1 bis L3: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />

Angegeben sind Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50<br />

Ind.; 6 = >50 Ind.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

01<br />

02<br />

03<br />

04<br />

05<br />

06<br />

07<br />

08<br />

09<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

Art FFH BArtS<br />

SchV<br />

Calopteryx splendens *<br />

Gebänderte Prachtlibelle<br />

Lestes viridis<br />

Weidenjungfer<br />

Platycnemis pennipes *<br />

Gemeine Federlibelle<br />

Pyrrhosoma nymphula<br />

Frühe Adonislibelle<br />

Ischnura elegans<br />

Gemeine Pechlibelle<br />

Enallagma cyathigerum<br />

Becher-Azurjungfer<br />

Coenagrion puella<br />

Hufeisen-Azurjungfer<br />

Erythromma najas *<br />

Großes Granatauge<br />

Brachytron pratense *<br />

Früher Schilfjäger<br />

Aeshna cyanea<br />

Blaugrüne Mosaikjungfer<br />

Aeshna mixta *<br />

Herbst-Mosaikjungfer<br />

Anax imperator<br />

Große Königslibelle<br />

Gomphus vulgatissimus *<br />

Gemeine Keiljungfer<br />

Ophiogomphus cecilia *<br />

Grüne Keiljungfer<br />

Cordulia aenea *<br />

Gemeine Smaragdlibelle<br />

Libellula quadrimaculata<br />

Vierfleck<br />

Orthetrum cancellatum *<br />

Gemeiner Blaupfeil<br />

Sympetrum flaveolum *<br />

Gefleckte Heidelibelle<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

+ V 3<br />

+<br />

+ 3<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+ V<br />

+ 3 3<br />

+<br />

+<br />

+<br />

+ 2 1<br />

II / IV § 2 1<br />

+ V<br />

+<br />

+<br />

+ 3<br />

L1 L2 L3 Probestellen<br />

außerhalb<br />

5<br />

6 3<br />

4<br />

3 5<br />

4<br />

4<br />

4<br />

2<br />

5 6<br />

2 2<br />

2 2<br />

2<br />

3<br />

2 2<br />

3<br />

1<br />

X<br />

1


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 229<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

19<br />

20<br />

Art FFH BArtS<br />

SchV<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

Sympetrum vulgatum<br />

Gemeine Heidelibelle<br />

Sympetrum sanguineum<br />

Blutrote Heidelibelle<br />

+<br />

4 3<br />

Summen: 1 18 7 5 10 6 7<br />

Rote Liste Arten:<br />

(einschl. Vorwarnliste)<br />

3 2 4<br />

biotopspezifische Arten: 3 3 5<br />

1 = Nachweise nur 1999.<br />

L1 L2 L3 Probestellen<br />

außerhalb<br />

Das Gebiet weist eine geringe bis mittlere Artenvielfalt auf. Es wurden aktuell neun<br />

Arten mit höherer Biotopspezifität nachgewiesen, dies entspricht der Hälfte aller<br />

nachgewiesenen Arten. Es wurden mit dem Bruchgraben, den Angelteichen sowie dem<br />

Stichkanal drei völlig unterschiedliche Lebensräume untersucht. Dementsprechend<br />

treten unter den biotoptypischen Arten charakteristische Fließgewässerarten <strong>und</strong> Stillgewässerlibellen<br />

auf, deren Biotopansprüche von unterschiedlicher Spezifität sind.<br />

An einem von den beiden Angelteichen wurde erst vor kurzem der umgebende Gehölzbestand<br />

entfernt (vergleiche Abb. A2-5). Dieser radikale Eingriff ermöglichte eine<br />

viel stärkere Besonnung, so dass aktuell mit zehn Arten an Probestelle L1 eine doppelt<br />

so hohe Artenvielfalt festgestellt wurde wie 1999. Zu den biotoptypischen Arten zählt<br />

hier das Große Granatauge (Erythromma najas), welches auf eine gut entwickelte<br />

Schwimmblattzone angewiesen ist.<br />

1


230 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-5: Probestelle L1 <strong>und</strong> A2.<br />

(Hinweis: Der einst dichte Gehölzbestand wurde vor kurzem fast vollständig entfernt.)<br />

Mit Arten wie Früher Schilfjäger (Brachytron pratense), Herbst-Mosaikjungfer<br />

(Aeshna mixta) <strong>und</strong> Gemeine Smaragdlibelle (Cordulia aenea) sind in diesem Bereich<br />

jeweils in wenigen Exemplaren Arten festgestellt worden, die auf Schilf- <strong>und</strong> Röhrichtzonen<br />

angewiesen sind.<br />

Mit der Gebänderten Prachtlibelle (Calopteryx splendens) <strong>und</strong> der Gemeinen Federlibelle<br />

(Platycnemis pennipes) konnten am Bruchraben <strong>und</strong> am Kanal zwei Fließgewässer-Libellenarten<br />

nachgewiesen werden, die vor allem an langsam fließenden Gewässern<br />

mit gut ausgeprägter <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation vorkommen, aber auch in der<br />

Lage sind, auf Stillgewässer auszuweichen. Dabei erreichten beide Arten am Bruchgraben<br />

sehr hohe Dichten.<br />

Mit der Gemeinen Keiljungfer (Gomphus vulgatissimus) <strong>und</strong> der Grünen Keiljungfer<br />

(Ophiogomphus cecilia) sind am Stichkanal neben den beiden oben genannten Arten<br />

zwei weitere typische Fließgewässerarten nachgewiesen worden. Bei der Gemeinen


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 231<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Keiljungfer ist von einer Bodenständigkeit auszugehen, da mehrere Exemplare dieser<br />

Art beobachtet wurden (THEUNERT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung) <strong>und</strong> diese Art auch am<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanal fliegt (eigene Beobachtungen) <strong>und</strong> somit in der Lage ist, Kanäle erfolgreich<br />

zu besiedeln. Bei der Grünen Keiljungfer ist die Bodenständigkeit wohl nicht<br />

gegeben, da insbesondere <strong>ihre</strong> Ansprüche an das Larvalhabitat (überströmter Sandboden)<br />

im Kanal nicht gegeben sind. Weiterhin wurde nur ein Exemplar im September<br />

beobachtet. Eventuell handelt es sich hier um ein in Ausbreitung befindliches Exemplar<br />

aus der Innerste-Aue, wo die Habitatansprüche dieser Art eher erfüllt werden.<br />

Dieser F<strong>und</strong> weist auf die Funktion des Stichkanales als Ausbreitungsstruktur <strong>und</strong><br />

Trittsteinbiotop hin.<br />

Der Gemeine Blaupfeil (Orthetrum cancellatum) wurde verbreitet entlang des Kanales<br />

beobachtet, insbesondere wenn Sand- oder Schotterwege den Kanal begleiten, wo<br />

diese Pionierart geeignete Sonnenplätze findet.<br />

Bewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Libellenvorkommen<br />

wird in Tab. A2-19 ermittelt.<br />

Tab. A2-19: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Libellenarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />

gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste, m. E. = mit Einschränkung.<br />

Art Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

Kleinlibellen<br />

Calopteryx splendens – Gebän-<br />

derte Prachtlibelle<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

FFH<br />

Anhänge II<br />

<strong>und</strong> IV<br />

FFH<br />

prioritäre<br />

Art<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

3 V landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

Lestes viridis – Weidenjungfer keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

Platycnemis pennipes - Gemeine<br />

Federlibelle<br />

Pyrrhosoma nymphula - Frühe<br />

Adonislibelle<br />

Ischnura elegans - Gemeine<br />

Pechlibelle<br />

Enallagma cyathigerum – Becher-Azurjungfer<br />

Coenagrion puella - Hufeisen-<br />

Azurjungfer<br />

Erythromma najas - Großes<br />

Granatauge<br />

3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

V mit<br />

Einschränkung<br />

schutzbedürfig


232 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

Großlibellen<br />

Brachytron pratense - Kleine<br />

Mosaikjungfer<br />

Aeshna cyanea - Blaugrüne<br />

Mosaikjungfer<br />

Aeshna mixta – Herbst-Mosaikjungfer<br />

Anax imperator – Große Königs-<br />

libelle<br />

Gomphus vulgatissimus - Gemeine<br />

Keiljungfer<br />

Ophiogomphus cecilia - Grüne<br />

Keiljungfer<br />

Cordulia aenea - Gemeine<br />

Smaragdlibelle<br />

Libellula quadrimaculata –<br />

Vierfleck<br />

Orthetrum cancellatum –<br />

Gemeiner Blaupfeil<br />

Sympetrum flaveolum –<br />

Gefleckte Heidelibelle 1<br />

Sympetrum sanguineum -<br />

Blutrote Heidelibelle<br />

1 = Nachweis nur 1999.<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

FFH<br />

Anhänge II<br />

<strong>und</strong> IV<br />

FFH<br />

prioritäre<br />

Art<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

3 3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

1 2 landesweit<br />

herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

1 2 II / IV b<strong>und</strong>esweit<br />

herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

V mit<br />

Einschränkung<br />

schutzbedürfig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

3 landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Libellen ist in Tab. A2-20 dargestellt. In<br />

Tab. A2-21 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Libellen anhand von Bestandsgrößenklassen, die nach Klein- <strong>und</strong> Großlibellen differenziert<br />

sind, denn die Zahl der an einem Gewässer feststellbaren Imagines hängt<br />

deutlich vom Sozialverhalten ab. Bei den meist revierbildenden Großlibellen werden<br />

an Gewässern fast immer nur einzelne fliegende Individuen beobachtet, auch wenn der<br />

Schlupferfolg sehr hoch ist. Bei Kleinlibellen lässt sich eher aus der Anzahl der erfassten<br />

Imagines auf die Bestandsgröße schließen.<br />

Tab. A2-20: Bedeutung einzelner Habitate für Libellen.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte<br />

Alle nachgewiesenen Fortpflanzungsgewässer werden als essenzielles<br />

Habitat eingestuft. Die Bewertung differenziert nach Individuenzahlen.<br />

Schutzbedürftigkeit artspezifisch bewertet.<br />

Nachgewiesene Jagdgebiete, Schutzbedürftigkeit gruppenspezifisch bewertet.<br />

Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

siehe Tab. A2-21<br />

vorhanden


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 233<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-21: Bestandsgrößenklassen für Libellen an Fortpflanzungsgewässern.<br />

Individuen pro Gewässer beziehungsweise 100 m Länge bei Fließgewässern: 1 = Einzelf<strong>und</strong>, 2 = 2 - 5 Individuen,<br />

3 = 6 - 10 Ind., 4 = 11 - 20 Ind., 5 = 21 – 50 Ind., 6 = > 50 Ind.<br />

Art Bedeutung der Flächen nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

Kleinlibellen 1-2 3 4-5 6<br />

Großlibellen - 1-6 - -<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Libellen ist in Tab. A2-22 dargestellt.<br />

Von den insgesamt drei untersuchten Gewässern sind<br />

• eines von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />

• eines von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• eines von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Die Bewertungsmatrix basiert auf den Einstufungen in den jeweiligen Roten Listen.<br />

Da die Rote Liste Niedersachsens nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand hinsichtlich<br />

Gefährdungsgrad <strong>und</strong> Verbreitung widerspiegelt, kann es zu einer gewissen Schieflage<br />

hinsichtlich der Bewertung kommen. Im vorliegenden Fall hätte ein naturfernes Gewässer<br />

wie der Stichkanal eine herausragende Bedeutung aufgr<strong>und</strong> des Vorkommens<br />

der nach ALTMÜLLER (1983) vom Aussterben bedrohten Gemeinen Keiljungfer, die<br />

sich derzeit in Ausbreitung befindet <strong>und</strong> in der nächsten Fassung der Roten Liste<br />

wahrscheinlich niedriger eingestuft wird.<br />

Der Stichkanal wurde daher aufgr<strong>und</strong> der für Libellen eher mäßigen Habitateigenschaften<br />

eine Stufe niedriger eingestuft (von besonderer Bedeutung). Allerdings ist die<br />

besondere Funktion als Trittsteinbiotop <strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur des Stichkanals im<br />

Landschaftsraum der Hildesheimer Börde zu beachten.


234 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-22: Bewertung der Libellenlebensräume.<br />

Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt.<br />

Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. T-Nr. = Teilbereichnummer, siehe Karte 2.<br />

T-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

von<br />

herausra-<br />

gender Be-<br />

deutung<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V* V<br />

IV<br />

III<br />

L1 Fortpflanzungsgewässer 3 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

L2 Fortpflanzungsgewässer 2 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

L3 Fortpflanzungsgewässer 1 1 1 1 V– von besonderer<br />

Bedeutung 1<br />

1 Da die Bodenständigkeit der Grünen Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) unwahrscheinlich ist, erfolgte die<br />

Herabstufung um einen Wert.<br />

A2.6 Tagfalter<br />

Methodische Hinweise<br />

Tagfalter eignen sich als Zeigerarten für bestimmte Biotopstrukturen, Biotopkomplexe<br />

<strong>und</strong> besondere kleinklimatische Bedingungen. Zum einen gibt es spezialisierte Arten,<br />

die innerhalb <strong>ihre</strong>s Lebensraumes auf bestimmte Strukturen <strong>und</strong>/oder Raupenfutterpflanzen<br />

beziehungsweise Futterpflanzen der Imagines angewiesen sind. Andere Arten<br />

besiedeln als Biotop-Komplexbewohner zum Beispiel Wald-Offenland-Übergänge in<br />

enger Verzahnung.<br />

Auf jeweils sechs Transektflächen wurde die Tagfalterfauna anhand von drei Begehungen<br />

ermittelt. Da die Anzahl der Begehungen vom Bearbeiter als zu niedrig angesehen<br />

wurde, wurden nach der gleichen Methode weitere Begehungen durchgeführt.<br />

Die erste Begehung erfolgte am 1. April 2008. Die letzte am 29. August. Im Durchschnitt<br />

erfolgte alle zwei Wochen an allen Orten eine Begehung, so dass hinsichtlich<br />

der Tagfalter insgesamt acht Begehungen durchgeführt wurden. Die Transekte erstreckten<br />

sich vom Kanalufer aus auf eine Breite von bis zu 20 m <strong>und</strong> stimmen mit<br />

denen der Wildbienenerfassung überein (vergleiche Kap. A2.7). Die Länge der Transekte<br />

variierte zwischen 1 <strong>und</strong> 1,5 km.<br />

In Tab. A2-23 sind die wichtigsten Lebensraumstrukturen innerhalb der Transekte<br />

dargestellt(siehe auch Karte 2).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 235<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-23: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Tagfaltererfassung.<br />

Nr. Beschreibung<br />

T1 Nordwestlich Lühnde: Ostexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Schilfröhricht mittlerer<br />

Dichte, Seggenrieder, Hochstaudenfluren unter anderem mit Gewöhnlichem Gilbweiderich<br />

(Lysimachia vulgaris), Großem Flohkraut (Pulicaria dysenterica), <strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum),<br />

Wilder Karde (Dipsacus fullonum) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare)<br />

T2 Nordwestlich Lühnde: Westexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Hochstaudenflur<br />

unter anderem mit Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare), Rauer Gänsedistel (Sonchus<br />

asper) <strong>und</strong> Großer Brennessel (Urtica dioica).<br />

T3 Westlich Algermissen: Ostexponierter, wenigreihiger Laubbaumstreifen, befestigter Weg, Natternkopfflur,<br />

Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />

T4 Nordwestlich Harsum: Brache auf trockenem, magerem Gr<strong>und</strong> mit schütterer Kräuterflur, unter<br />

anderem Wiesen-Labkraut (Galium album), hingegen mit dichtem Glatthaferbestand <strong>und</strong> teilweise<br />

von Brombeergestrüpp umgeben.<br />

T5 Westlich Harsum: Dichtwüchsiger Buchenwald (Altbaumbestand).<br />

T6 Westlich Harsum: Westexponierter Buchenwaldrand (Altbaumbestand), Abbruchkante mit vorgelagerten<br />

Junggehölzen, Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />

Die Tiergruppe der Tagfalter entlang des Stichkanales Hildesheim kann als vergleichsweise<br />

gut untersucht gelten. Neben den Untersuchungen für die früheren Gutachten<br />

von 1991 <strong>und</strong> 1999 gab es eine weitere Erhebung 1993 (MITTMANN 1993).<br />

1991 wurden Daten zu Tagfaltern lediglich an einer Probestelle außerhalb der aktuell<br />

untersuchten Bereiche erhoben. Die Daten von MITTMANN (1993) beziehen sich auf<br />

Biotop- <strong>und</strong> Strukturtypen, so dass sich einzelne Probestellen schwer zuordnen lassen.<br />

Aus 1999 liegen Daten zu den Probestellen T1 bis T3 sowie zu weiteren aktuell nicht<br />

untersuchten Bereichen vor.<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Artengemeinschaft wird geprägt von mesophilen Arten des Offenlandes wie Goldene<br />

Acht, Kleiner Feuerfalter, Gemeiner Bläuling, Kleiner Heufalter, Schornsteinfeger,<br />

Schachbrett, Schwarzkolbiger Dickkopffalter <strong>und</strong> Gemeiner Dickkopffalter. Weiterhin<br />

sind prägend insbesondere im Bereich der Wälder bei Harsum mesophile Arten<br />

gehölzreicher Übergangsbereiche, auch von Saumstrukturen, wie Nierenfleck, Zitronenfalter<br />

<strong>und</strong> Aurorafalter sowie mesophile Waldarten (Bewohner der inneren <strong>und</strong><br />

äußeren Säume <strong>und</strong> der Mantelstrukturen) wie der Blaue Eichenzipfelfalter, Faulbaum-Bläuling,<br />

C-Falter, Landkärtchen <strong>und</strong> Waldbrettspiel. Daneben kommt auch<br />

eine Reihe von Ubiquisten vor. Die Tab. A2-24 zeigt die Erfassungsergebnisse in der<br />

Übersicht.


236 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-24: Tagfalterarten der Untersuchungsbereiche.<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (PRETSCHER 1998); RL Nds = Niedersachsen (LOBENSTEIN 2004).<br />

Kategorien: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben); 1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet;<br />

R = Art mit geographischer Restriktion; V = Vorwarnliste, M = nicht bodenständige gebietsfremde Wanderfalter;<br />

T = Tiefland; H = Hügel- <strong>und</strong> Bergland.<br />

Arten der Roten Listen <strong>und</strong> Vorwarnlisten sind grau, biotopspezifische Arten hellgrau unterlegt.<br />

T1 bis T6: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />

Häufigkeitsklassen: 1 = Einzeltier; 2 = 2-5 Individuen.; 3 = 6-10 Ind.; 4 = 11-20 Ind.; 5 = 21-50 Ind.; 6 = >50<br />

Ind.<br />

01<br />

02<br />

03<br />

04<br />

05<br />

06<br />

07<br />

08<br />

09<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

Art<br />

Colias hyale<br />

Goldene Acht<br />

Pieris brassicae<br />

Großer Kohlweißling<br />

Pieris rapae<br />

Kleiner Kohlweißling<br />

Pieris napi<br />

Rapsweißling<br />

Pontia daplidice<br />

Resedafalter<br />

Antocharis cardamines<br />

Aurorafalter<br />

Gonepteryx rhamni<br />

Zitronenfalter<br />

Melanargia galathea<br />

Schachbrett<br />

Limenitis camilla<br />

Kleiner Eisvogel<br />

Pararge aegeria<br />

Waldbrettspiel<br />

Apanthopus hyperanthus<br />

Schornsteinfeger<br />

Maniola jurtina<br />

Ochsenauge<br />

Coenonympha pamphilus<br />

Kleiner Heufalter<br />

Issoria lathonia<br />

Kleiner Perlmutterfalter<br />

Vanessa atalanta<br />

Admiral<br />

Vanessa cardui<br />

Distelfalter<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds.<br />

+ V 1<br />

+ 3 2<br />

T 1 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 Probestellen<br />

außerhalb<br />

1 1<br />

5 4 3 3 2 2<br />

2 2 2 1 2<br />

3 1<br />

1 1 1 1<br />

2 2 2 1 2 3<br />

2 1<br />

2 1 2 2<br />

3 2 2 3<br />

4 2 4 2 2 3<br />

+ 2 2<br />

V<br />

M 2 2 1 1<br />

M 1 1<br />

1<br />

1991<br />

2<br />

1999


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 237<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

Art<br />

Nymphalis urticae<br />

Kleiner Fuchs<br />

Nymphalis c-album<br />

C-Falter<br />

Nymphalis io<br />

Tagpfauenauge<br />

Araschnia levana<br />

Landkärtchen<br />

Lycaena phlaeas<br />

Kleiner Feuerfalter<br />

Thecla betulae<br />

Nierenfleck<br />

Neozephyrus quercus<br />

Blauer Eichenzipfelfalter<br />

Satyrum w-album<br />

Ulmen-Zipfelfalter<br />

Celastrina argiolus<br />

Faulbaum-Bläuling<br />

Polyommatus icarus<br />

Gemeiner Bläuling<br />

Thymelicus lineola<br />

Schwarzkolbiger Dickkopffalter<br />

Thymelicus sylvestris<br />

Ockergelber Dickkopffalter<br />

Ochlodes venatus<br />

Gemeiner Dickkopffalter<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds.<br />

T 1 T 2 T 3 T 4 T 5 T 6 Probestellen<br />

außerhalb<br />

1 2 2<br />

V 2 2 1 2 2<br />

3 2 3 2 2 3<br />

2 2 2 2<br />

+ 1 2 1<br />

3 1<br />

2 1<br />

V 1 2 1<br />

2 1 1<br />

+ 1 2<br />

2<br />

2 2 2 2<br />

3 2 2<br />

Summen: 5 20 16 12 16 10 14<br />

Rote Liste Arten<br />

(einschl. Vorwarnliste)<br />

1 = Vorkommen / Nachweis zweifelhaft<br />

2 = Einzelvorkommen konnte nicht bestätigt werden<br />

2 7 1 2 1 2 2 2<br />

2<br />

1999


238 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-6: Eventueller Larvallebensraum von Thecla betulae: Schlehengebüsch am<br />

rechten Bildrand, westexponiert <strong>und</strong> zeitweise von der Sonne<br />

beschienen. Aufnahme vom 22.4.2008.<br />

Bewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Tagfaltervorkommen<br />

wird in Tab. A2-25 ermittelt, fragliche Altvorkommen werden nicht bewertet.<br />

Danach erlangen fünf der 27 Arten, die zusammen in den Untersuchungen 1999<br />

<strong>und</strong> 2008 im Bereich der Probestellen festgestellt worden sind <strong>und</strong> deren Vorkommen<br />

wahrscheinlich ist, eine gewisse Schutzbedürftigkeit.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 239<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-25: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Tagfalterarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />

3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, M = nicht bodenständige gebietsfremde Wanderfalter.<br />

Art Gef.-grad<br />

Niedersachsen<br />

Colias hyale<br />

V<br />

Goldene Acht<br />

Pieris brassicae<br />

Großer Kohlweißling<br />

Pieris rapae<br />

Kleiner Kohlweißling<br />

Pieris napi<br />

Rapsweißling<br />

Pontia daplidice<br />

Resedafalter<br />

Antocharis cardamines<br />

Aurorafalter<br />

Gonepteryx rhamni<br />

Zitronenfalter<br />

Melanargia galathea<br />

Schachbrett<br />

Pararge aegeria<br />

Waldbrettspiel<br />

Apanthopus hyperanthus<br />

Schornsteinfeger<br />

Maniola jurtina<br />

Ochsenauge<br />

Coenonympha pamphilus<br />

Kleiner Heufalter<br />

Issoria lathonia 1<br />

V<br />

Kleiner Perlmutterfalter<br />

Vanessa atalanta<br />

M<br />

Admiral<br />

Vanessa cardui<br />

M<br />

Distelfalter<br />

Nymphalis urticae<br />

Kleiner Fuchs<br />

Nymphalis c-album<br />

V<br />

C-Falter<br />

Nymphalis io<br />

Tagpfauenauge<br />

Araschnia levana<br />

Landkärtchen<br />

Lycaena phlaeas<br />

Kleiner Feuerfalter<br />

Thecla betulae<br />

Nierenfleck<br />

Neozephyrus quercus<br />

Blauer Eichenzipfelfalter<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

3 landesweit schutzbedürftig<br />

V<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig


240 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art Gef.-grad<br />

Niedersachsen<br />

Celastrina argiolus<br />

Faulbaum-Bläuling<br />

Polyommatus icarus<br />

Gemeiner Bläuling<br />

Thymelicus lineola<br />

Schwarzkolbiger Dickkopffalter<br />

Thymelicus sylvestris<br />

Ockergelber Dickkopffalter<br />

Ochlodes venatus Gemeiner<br />

Dickkopffalter<br />

1 = Nachweis nur 1999<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Tagfalter ist in Tab. A2-26 dargestellt. In<br />

Tab. A2-27 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Tagfaltern anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />

Tab. A2-26: Bedeutung einzelner Habitate für Tagfalter.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-27<br />

samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Die Bewertung<br />

differenziert nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch<br />

bewertet.<br />

Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. mittel<br />

Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />

Arten berücksichtigt.<br />

Tab. A2-27: Bestandsgrößenklassen für Tagfalter.<br />

Häufigkeit: 1 = Einzelf<strong>und</strong>, 2 = 2-5 Ind., 3 = 6-10 Ind., 4 = 11-20 Ind., 5 = 21-50 Ind., 6 = > 50 Ind.<br />

Art Bedeutung der Flächen<br />

nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

alle Arten 1-2 3-4 5 6


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 241<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Tagfalter ist in Tab. A2-28 dargestellt.<br />

Von den sechs Probeflächen sind<br />

• drei von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />

• drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV).<br />

Die Bewertungsmatrix hebt nur auf die Arten der Roten Liste ab, die in der vorliegenden<br />

Untersuchung unterrepräsentiert sind. Artenreiche Zönosen <strong>und</strong> spezielle Funktionen<br />

eines Lebensraumes bleiben hingehend unberücksichtigt.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> werden aus gutachterlicher Sicht die Probestellen T1, T2 <strong>und</strong><br />

T4 um eine Stufe auf Wertstufe IV hochgestuft, da die hier flächig vorhandenen<br />

feuchten Hochstaudenfluren (T1 <strong>und</strong> T2) beziehungsweise die trockenen Ruderalfluren<br />

(T4) einen exklusiven Lebensraum entlang des Stichkanales darstellen <strong>und</strong> diese<br />

Bereiche somit eine besondere Funktion als Lebensraum <strong>und</strong> Trittsteinbiotop haben.<br />

Tab. A2-28 Bewertung der Tagfalterlebensräume.<br />

Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1.<br />

Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. F-Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer, siehe<br />

Karte 2.<br />

F-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

von herausragender<br />

Bedeutung<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

von besonderer<br />

bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V *<br />

V<br />

IV<br />

III<br />

T1 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung 1<br />

T2 Gesamtlebensraum 2 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung 1<br />

T3 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

T4 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung 1<br />

T5 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

T6 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

1 = Probestellen werden aus gutachterlicher Sicht auf Wertstufe IV hochgestuft, aufgr<strong>und</strong> artenreicher Zönosen<br />

<strong>und</strong> besonderer Funktionen entlang des Kanales (exklusiver Lebensraum, Trittsteinbiotop).


242 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Gegenüber den Einstufungen der Untersuchungen aus den vergangenen Jahren ergaben<br />

sich keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Bedeutung als Lebensraum<br />

für Tagfalter.<br />

A2.7 Wildbienen<br />

Die Wildbienen umfassen eine arten- <strong>und</strong> formenreiche Tiergruppe, die in den letzten<br />

Jahren zunehmend in den Focus der Landschaftsplanung gerückt ist. Ihre Lebensweise<br />

<strong>und</strong> Lebensraumbindung sind komplexer Natur <strong>und</strong> für die Ermittlung des Artenspektrums<br />

eines Lebensraumes ist zumeist eine umfangreiche Untersuchung notwendig.<br />

Auf jeweils sechs Transektflächen wurde die Wildbienenfauna anhand von vier Begehungen<br />

ermittelt. Da die Anzahl der Begehungen vom Bearbeiter als zu niedrig<br />

angesehen wurde, wurden nach der gleichen Methode weitere Begehungen<br />

durchgeführt.<br />

Die erste Begehung erfolgte am 1. April 2008, die letzte am 29. August. Im Durchschnitt<br />

erfolgte alle zwei Wochen an allen Orten eine Begehung, so dass hinsichtlich<br />

der Wildbienen insgesamt acht Begehungen durchgeführt wurden. Es wurde darauf<br />

verzichtet, auch die Anzahl der Tiere zu notieren, da es unter den Wildbienen einige<br />

Arten gibt, bei denen es erfassungstechnisch sehr schwer ist, verlässliche Angaben zur<br />

Häufigkeit der Arten im betrachteten Gebiet zu machen.<br />

Die Transekte erstreckten sich vom Kanalufer aus auf eine Breite von bis zu 20 m <strong>und</strong><br />

stimmen mit denen der Tagfaltererfassung überein (siehe Karte 2). Die Länge der<br />

Transekte variierte zwischen 1 <strong>und</strong> 1,5 km.<br />

In der Tab. A2-29 sind die die wichtigsten Lebensraumstrukturen innerhalb der Transekte<br />

dargestellt (siehe auch Karte 2).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 243<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-29: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen der Wildbienen-Erfassung.<br />

Nr. Beschreibung<br />

W1 Nordwestlich Lühnde: Ostexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Schilfröhricht mittlerer<br />

Dichte, Seggenrieder, Hochstaudenfluren unter anderem mit Gewöhnlichem Gilbweiderich<br />

(Lysimachia vulgaris), Großem Flohkraut (Pulicaria dysenterica), <strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum),<br />

Wilder Karde (Dipsacus fullonum) <strong>und</strong> Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare)<br />

W2 Nordwestlich Lühnde: Westexponierter, feldgehölzartiger Laubbaumstreifen, Hochstaudenflur<br />

unter anderem mit Gewöhnlicher Kratzdistel (Cirsium vulgare), Rauer Gänsedistel (Sonchus<br />

asper) <strong>und</strong> Großer Brennessel (Urtica dioica).<br />

W3 Westlich Algermissen: Ostexponierter, wenigreihiger Laubbaumstreifen, befestigter Weg, Natternkopfflur,<br />

Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />

W4 Nordwestlich Harsum: Brache auf trockenem, magerem Gr<strong>und</strong> mit schütterer Kräuterflur, unter<br />

anderem Wiesen-Labkraut (Galium album), hingegen mit dichtem Glatthaferbestand <strong>und</strong> teilweise<br />

von Brombeergestrüpp umgeben.<br />

W5 Westlich Harsum: Dichtwüchsiger Buchenwald (Altbaumbestand).<br />

W6 Westlich Harsum: Westexponierter Buchenwaldrand (Altbaumbestand), Abbruchkante mit vorgelagerten<br />

Junggehölzen, Hochstaudenstreifen am Ufer.<br />

Die Tiergruppe der Wildbienen entlang des Stichkanales Hildesheim ist in den früheren<br />

vorhabensbezogenen Gutachten nicht untersucht worden, so dass ein Vergleich mit<br />

Altdaten unterbleibt.<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Tab. A2-30 führt die Ergebnisse der Erfassung der Wildbienen zusammen.


244 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-30: Wildbienenarten des Untersuchungsgebietes.<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Rote Listen (RL): RL D: Rote Liste Deutschland (WESTRICH et al. 1998); RL Nds: Rote Liste Niedersachsen <strong>und</strong><br />

H = Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland (THEUNERT 2002):<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G =<br />

Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt. Rote-Liste-Arten sind grau unterlegt.<br />

W1 bis W6: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />

Auf Angaben zur Häufigkeit (Zahl der Individuen) wurde aus methodischen Gründen (siehe oben) verzichtet.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

H<br />

W1 W2 W3 W4 W5 W6<br />

01 Andrena bicolor<br />

FABRICIUS, 1775 + X X<br />

02 Andrena carantonica<br />

PÉREZ, 1902 + X<br />

03 Andrena chrysosceles<br />

(KIRBY, 1802) + X X X<br />

04 Andrena cineraria<br />

(LINNAEUS, 1758) + 3 X<br />

05 Andrena clarkella<br />

(KIRBY, 1802) + 2 X<br />

06 Andrena flavipes<br />

PANZER, 1799 + X X X X<br />

07 Andrena fulva<br />

(MÜLLER, 1766) + X X X<br />

08 Andrena haemorrhoa<br />

(FABRICIUS, 1781) + X X X X X X<br />

09 Andrena helvola<br />

(LINNAEUS, 1758) + X X<br />

10 Andrena minutula<br />

(KIRBY, 1802) + X X X<br />

11 Andrena nigroaenea<br />

(KIRBY, 1802) + X X<br />

12 Andrena praecox<br />

(SCOPOLI, 1763) + G X X<br />

13 Andrena subopaca<br />

NYLANDER, 1848 + X X X X X X<br />

14 Andrena vaga<br />

PANZER, 1799 + 2 X<br />

15 Anthophora furcata<br />

(PANZER, 1798) + V 2 2 X<br />

16 Anthophora plumipes<br />

(PALLAS, 1772) + X X


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 245<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

H<br />

W1 W2 W3 W4 W5 W6<br />

17 Bombus hortorum<br />

(LINNAEUS,1761) + V V X X X X X X<br />

18 Bombus hypnorum<br />

(LINNAEUS, 1758) + 3 X X<br />

19 Bombus lapidarius<br />

(LINNAEUS, 1758) + X X X X X X<br />

20 Bombus pascuorum<br />

(SCOPOLI, 1763) + X X X X X X<br />

21 Bombus pratorum<br />

(LINNAEUS, 1761) + X X X X<br />

22 Bombus terrestris<br />

(LINNAEUS, 1758) + X X X X X<br />

23 Chelostoma campanularum<br />

(KIRBY, 1802) + X<br />

24 Chelostoma florisomne<br />

(LINNAEUS, 1758) + X<br />

25 Chelostoma rapunculi<br />

(LEPELETIER, 1841) + X X<br />

26 Epeoloides coecutiens<br />

(FABRICIUS, 1775) + 1 X<br />

27 Halictus tumulorum<br />

(LINNAEUS, 1758) + X X X X X<br />

28 Heriades truncorum<br />

(LINNAEUS, 1758) + X<br />

29 Hylaeus annularis<br />

(KIRBY, 1802) + X X X X<br />

30 Hylaeus communis<br />

NYLANDER, 1852 + X X<br />

31 Hylaeus confusus<br />

NYLANDER, 1852 + X X X<br />

32 Hylaeus hyalinatus<br />

SMITH, 1842 + X X X X X<br />

33 Hylaeus pectoralis<br />

FÖRSTER, 1871 + 3 G G X<br />

34 Lasioglossum calceatum<br />

(SCOPOLI, 1763) + X X X X X X<br />

35 Lasioglossum fulvicorne<br />

(KIRBY, 1802) + X X X X<br />

36 Lasioglossum morio<br />

(FABRICIUS, 1793) + X X X<br />

37 Lasioglossum pauxillum<br />

(SCHENCK, 1853) + X X X


246 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

RL<br />

H<br />

W1 W2 W3 W4 W5 W6<br />

38 Lasioglossum semilucens<br />

(ALFKEN, 1914) + 3 2 X X<br />

39 Lasioglossum villosulum<br />

(KIRBY, 1802) + X X<br />

40 Macropis europaea<br />

WARNCKE, 1973 + 3 X<br />

41 Megachile willughbiella<br />

(KIRBY, 1802) + X<br />

42 Nomada flavoguttata<br />

(KIRBY, 1802) + X<br />

43 Nomada fucata<br />

PANZER, 1798 + X<br />

44 Osmia rufa (LINNAEUS,<br />

1758) + X X<br />

45 Osmia spinulosa<br />

(KIRBY, 1802) + 3 X X X<br />

46 Psithyrus bohemicus<br />

(SEIDL, 1838) + X X<br />

47 Sphecodes ephippius<br />

(LINNÉ, 1767) + X<br />

Summe 47 1 4 11 20 16 19 19 20 33<br />

Summe Rote Liste Arten<br />

(einschl. Vorwarnliste)<br />

5 1 3 3 4 5<br />

In der Roten Liste Niedersachsens sind zehn Arten als mehr oder weniger bestandsbedroht<br />

geführt (eine Art auf der Vorwarnliste), die meisten davon nur im Süden<br />

Niedersachsens (= Hügel- <strong>und</strong> Bergland), zu dem die Untersuchungsabschnitte<br />

gehören: Andrena cineraria, A. clarkella, A. praecox, A. vaga, Anthophora furcata,<br />

Bombus hypnorum, Epeoloides coecutiens, Hylaeus pectoralis, Lasioglossum<br />

semilucens <strong>und</strong> Macropis europaea (THEUNERT 2002). Vier von ihnen werden folgend<br />

kurz vorgestellt:<br />

Anthophora furcata (Abb. A2-7): Eine Pelzbiene, die im Binnenland Niedersachsens<br />

als stark gefährdet gilt (Gefährdungsgrad 2B) <strong>und</strong> in Wäldern <strong>und</strong> an Waldrändern auf<br />

Lippenblütengewächsen zu finden ist, zum Beispiel auf Ziest-Arten (Stachys palustris,<br />

Stachys sylvatica).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 247<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-7: Weibchen von Anthophora furcata.<br />

Epeoloides coecutiens (Abb. A2-8): Diese Schmuckbiene, Brutschmarotzer bei<br />

Schenkelbienen (Gattung Macropis), ist zwar in Niedersachsen nicht bestandsbedroht,<br />

im Hügel- <strong>und</strong> Bergland, zu dem die Untersuchungsabschnitte gehören, ist sie aber<br />

äußerst selten <strong>und</strong> wird hier als vom Aussterben bedroht geführt (Gefährdungsgrad<br />

1H).<br />

Abb. A2-8: Weibchen von Epeoloides coecutiens auf Großem Flohkraut (Pulicaria<br />

dysenterica).


248 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Hylaeus pectoralis (Abb. A2-9): Von dieser Schilf bewohnenden Maskenbiene gibt es<br />

nur wenige niedersächsische F<strong>und</strong>orte, wobei sie im Binnenland in den letzten 30 Jahren<br />

nach F<strong>und</strong>en im Bremer Raum <strong>und</strong> im Ostbraunschweigischen Hügelland nunmehr<br />

erst zum dritten Mal nachgewiesen wurde, somit offenbar eine extrem seltene Art ist<br />

(vergleiche THEUNERT 2003). Da aber Schilfgebiete zu den eher weniger auf<br />

Wildbienen hin untersuchten Lebensräumen gehören, ist das Ausmaß der Bestandsbedrohung<br />

unklar (Gefährdungsgrad G).<br />

Abb. A2-9: Männchen von Hylaeus pectoralis.<br />

Macropis europaea (Abb. A2-10): Diese Schenkelbienenart ist außerhalb der Siedlungen<br />

in Niedersachsen der wichtigste Wirt für die zuvor erwähnte Schmuckbiene Epeoloides<br />

coecutiens. Sie ist auf Vorkommen des Gewöhnlichen Gilbweiderichs (Lysimachia<br />

vulgaris) angewiesen. Die Art ist in Niedersachsen insgesamt zwar nicht bestandsbedroht,<br />

wird aber für das zum Stichkanal maßgebliche Hügel- <strong>und</strong> Bergland als<br />

gefährdet geführt (Gefährdungsgrad 3).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 249<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-10: Männchen von Macropis europaea.<br />

Bewertung<br />

Für die Einschätzung der Schutzbedürftigkeit der Art werden die regionale sowie die<br />

b<strong>und</strong>esweite Rote Liste herangezogen. Die regionale Einstufung der im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesenen Arten stimmt mit der landesweiten nicht überein. Diese<br />

ist zum Vergleich in der Gesamtartenliste im Anhang genannt. Die Schutzbedürftigkeit<br />

der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Wildbienenvorkommen wird in Tab. A2-<br />

31 ermittelt.


250 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-31: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Wildbienenarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 =<br />

gefährdet;V = Arten der Vorwarnliste. G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt.<br />

* = Die Einstufung „G“ wird aus Vorsorgegründen mit der Einstufung „stark gefährdet“ gleichgesetzt; m. E. =<br />

mit Einschränkung.<br />

Art Gef.-grad<br />

Region<br />

Andrena cineraria 3<br />

Andrena clarkella 2<br />

Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

Andrena praecox G<br />

Andrena vaga 2<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

Anthophora furcata 2 2 V<br />

Bombus hortorum V V<br />

Bombus hypnorum 3<br />

Epeoloides coecutiens 1<br />

Hylaeus pectoralis G G 3<br />

Lasioglossum semilucens 2 3<br />

Macropis europaea 3<br />

Osmia spinulosa 3<br />

Übrige Arten<br />

FFH<br />

Anhänge II<br />

<strong>und</strong> IV<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Wildbienen ist in Tab. A2-32 dargestellt.<br />

Tab. A2-32: Bedeutung einzelner Habitate für Wildbienen.<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

regional<br />

schutzbedürftig<br />

regional sehr<br />

schutzbedürftig<br />

landesweit sehr<br />

schutzbedürftig *<br />

regional sehr<br />

schutzbedürftig<br />

landesweit sehr<br />

schutzbedürftig<br />

mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

regional<br />

schutzbedürftig<br />

regional<br />

herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

landesweit sehr<br />

schutzbedürftig *<br />

regional sehr /<br />

landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

regional<br />

schutzbedürftig<br />

mit Einschränkung<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- mittel<br />

samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Schutzbedürftigkeit<br />

artspezifisch bewertet.<br />

Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. mittel<br />

Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />

Arten berücksichtigt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 251<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume für Wildbienen ist in Tab. A2-33 dargestellt.<br />

Von den sechs Probeflächen sind auf regionaler Ebene<br />

• eine von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />

• vier von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• eine von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

Tab. A2-33: Bewertung der Wildbienenlebensräume.<br />

Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. F-Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer, siehe Karte 2.<br />

Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt. Die Tab. A1-1 bezieht sich auf die<br />

landesweite Einstufung der Roten Listen; im vorliegenden Fall ist eine Gefährdung insbesondere auf regionaler<br />

Ebene gegeben. Die Wertstufe auf regionaler Ebene wird daher ebenfalls mit angegeben.<br />

F-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

von herausragender<br />

Bedeutung<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V *<br />

V<br />

IV<br />

III<br />

W1 Gesamtlebensraum 1* 2* 3 / 3* V – regional von besonderer<br />

Bedeutung<br />

W2 Gesamtlebensraum 1* 2 / 1* IV – regional von besonderer<br />

/ allgemeiner Bedeutung<br />

W3 Gesamtlebensraum 3 / 1* III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

W4 Gesamtlebensraum 1 / 2* 3 / 1* IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

W5 Gesamtlebensraum 1 / 1* 2 / 2* IV– von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

W6 Gesamtlebensraum 1 / 2* 2 / 3* IV– von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

* = regionale Einstufung<br />

A2.8 Heuschrecken<br />

Methodische Hinweise<br />

Heuschrecken besiedeln bevorzugt Graslandbiotope <strong>und</strong> Ruderalstandorte. Sie eignen<br />

sich von daher besonders zur Zooindikation von Offenlandbereichen. Im Untersuchungsgebiet<br />

wurde das Arteninventar in charakteristischen Offenland-Lebensräumen,<br />

Staudensäumen <strong>und</strong> Waldrändern in Bereichen nahe des Kanales erfasst.<br />

Die Erfassung der Imagines erfolgte innerhalb von sechs Probeflächen (siehe Tab. A2-<br />

34 <strong>und</strong> Karte 2) in ausgewählten repräsentativen Biotopstrukturen durch Sichtbeo-


252 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

bachtung, Lebendfang <strong>und</strong> -bestimmung sowie vor allem durch Verhören der arttypischen<br />

Gesänge der Männchen. Die Erfassungen wurden an insgesamt vier Kartierungsterminen<br />

in den Monaten April bis Ende September 2008 durchgeführt. Angaben<br />

zur Ökologie der Arten entstammen aus GREIN (2000, 2005), DETZEL (1998) <strong>und</strong><br />

MAAS et al. (2002).<br />

Tab. A2-34: Kurzdarstellung der untersuchten Probeflächen.<br />

Nr. Beschreibung<br />

H1 Breiter Saum aus feuchten Hochstaudenfluren nordöstlich von Lühnde direkt am Kanal, angrenzend<br />

Gehölzstreifen (Westseite)<br />

H2 Kippe nordwestlich von Algermissen; halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren, Schotterweg, angrenzend<br />

Hecken <strong>und</strong> Gebüschreihen (Ostseite)<br />

H3 Extensivgrünland mit vorgelagerter Böschung aus halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren westlich<br />

Algermissen (Kompensationsfläche, Westseite)<br />

H4 Staudenflur <strong>und</strong> angrenzende Böschung an Westseite des Kanals gegenüber Fa. Weiterer<br />

H5 Liegeplatz nördlich Klein Förste, trockene Ruderalfluren, Wegraine, still gelegte Bahntrasse<br />

(Westseite)<br />

H6 Hafen Hildesheim, halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren entlang der Kanalböschung sowie<br />

kleinräumig feuchte Hochstaudenfluren <strong>und</strong> Feuchtgebüsche am Rande der Kläranlage<br />

Der Schwerpunkt der Untersuchungen zu den Heuschrecken 2008 lag auf der Westseite<br />

des Kanales, da hier potenziell wertvolle Lebensräume für Heuschrecken eher<br />

gegeben sind als auf der Ostseite.<br />

Die Tiergruppe der Heuschrecken entlang des Stichkanales Hildesheim kann als vergleichsweise<br />

gut untersucht gelten. Neben den Untersuchungen von 1991 <strong>und</strong> von<br />

1999 gab es eine weitere Erhebung 1993 (MITTMANN 1993) sowie Datenbögen der<br />

Fachbehörde für Naturschutz (schriftliche <strong>Mitte</strong>ilung) von den Probestellen H2 <strong>und</strong><br />

H6. Von den aktuell untersuchten Bereichen wurden 1991 lediglich die Probestelle H3<br />

nicht untersucht. Die Daten von MITTMANN (1993) beziehen sich auf Biotop- <strong>und</strong><br />

Strukturtypen, so dass sich einzelne Probestellen schwer zuordnen lassen. Aus 1999<br />

liegen Daten zu den Probestellen H1 bis H3 <strong>und</strong> H6 sowie zu weiteren aktuell nicht<br />

untersuchten Bereichen vor.<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Tab. A2-35 führt die Erfassungsergebnisse zusammen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 253<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-35: Heuschreckenarten der einzelnen Teilbereiche im Untersuchungsgebiet.<br />

Hinweis: keine der erfassten Arten zählt zu den im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten beziehungsweise<br />

streng geschützte Arten.<br />

Rote Listen (RL): RL D = Rote Liste Deutschland (INGRISCH & KÖHLER 1998); RL Nds. = Rote Liste Niedersachsen<br />

(GREIN 2005), RL H = Rote Liste Hügel-<strong>und</strong> Bergland in Niedersachsen; Gef. D = Gefährdungssituation<br />

für Deutschland; Gef. NWD = Gefährdungssituation für nordwestdeutsches Tiefland; jeweils nach MAAS et al.<br />

(2002).<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste.<br />

Arten der Rote Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sind grau unterlegt. Biotopspezifische Arten = *.<br />

H1 bis H6: Untersuchte Teilbereiche im Untersuchungsgebiet (entsprechend Karte 2).<br />

Häufigkeitsklassen: E = Einzelf<strong>und</strong>, 1 = 2-5 Individuen, 2 = 6-10 Individuen, 3 = 11-20 Individuen, 4 = 21-50<br />

Individuen, 5 = > 50 Individuen.<br />

Lfd. Art RL RL RL Gef<br />

Nr.<br />

D Nds H D<br />

01 Leptophyes punctatissima *<br />

Punktierte Zartschrecke<br />

02 Meconema thalassinum<br />

Gemeine Eichenschrecke<br />

03 Conocephalus dorsalis *<br />

Kurzflügelige Schwertschrecke 3 3 V 2<br />

H1 H2 H3 H4 H5 H6 Außerh.<br />

Probest.<br />

E<br />

X<br />

2004<br />

04 Conocephalus fuscus<br />

Langflügelige Schwertschrecke<br />

2 1<br />

05 Tettigonia cantans<br />

Zwitscher-Schrecke<br />

2 3 2 3 2 3<br />

06 Tettigonia viridissima<br />

Grünes Heupferd<br />

X<br />

07 Pholidoptera griseoaptera<br />

Gemeine Strauchschrecke<br />

3 1 1 2<br />

08 Metrioptera roeselii<br />

Roesels Beißschrecke<br />

4 3 3 3 3 1<br />

09 Tetrix subulata<br />

Säbeldornschrecke 3 3<br />

X<br />

1999<br />

10 Tetrix <strong>und</strong>ulata *<br />

Gemeine Dornschrecke<br />

3<br />

11 Tetrix tenuicornis<br />

Langfühler-Dornschrecke 3 V<br />

X<br />

1999<br />

12 Chorthippus biguttulus<br />

Nachtigall-Grashüpfer<br />

3 2 3 3 3 3<br />

13 Chorthippus brunneus<br />

Brauner Grashüpfer<br />

1<br />

14 Chorthippus albomarginatus<br />

Weißrandiger Grashüpfer<br />

1 2<br />

15 Chorthippus dorsatus *<br />

Wiesengrashüpfer 3 2<br />

X<br />

2003<br />

4<br />

X<br />

2004<br />

16 Chorthippus parallelus<br />

Gemeiner Grashüpfer<br />

2 4 1 2<br />

Summen 1 3 4 1 7 6-7 6 6 5 5-9 4<br />

Rote Liste Arten: 1 0-1 1 - - 0-4<br />

biotopspezifische Arten: 2 2 1 - - -<br />

X<br />

1993<br />

Die Biotopspezifität der Heuschreckengemeinschaften wird anhand der aktuell nachgewiesenen<br />

Arten sowie der in früheren Untersuchungen festgestellten Arten, deren<br />

X<br />

1999<br />

X<br />

1999


254 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Vorkommen im unmittelbaren Eingriffsbereich wahrscheinlich ist, im Folgenden beschrieben.<br />

Hygrophile Arten / Bewohner der nassen <strong>und</strong> feuchten Lebensräume<br />

Die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus dorsalis) gilt als typische Art von<br />

Feuchtbiotopen. Sie bevorzugt dichtwüchsiges Nass- <strong>und</strong> Feuchtgrünland, Grabenränder<br />

<strong>und</strong> krautreiche Röhrichte <strong>und</strong> Rieder. Entscheidend für die Art ist eine relativ<br />

hochwüchsige Vegetation, wie sie entlang des Kanals nordöstlich von Lühnde (H1)<br />

gegeben ist. Die Kurzflügelige Schwertschrecke ist über geeignete Eiablagesubstrate<br />

(markhaltige beziehungsweise verholzte Pflanzenstengel) an Feuchtlebensräume geb<strong>und</strong>en.<br />

Ihre Schwesterart, die Langflügelige Schwertschrecke (Conocephalus fuscus), nimmt<br />

ähnliche Strukturen an, doch ist sie in <strong>ihre</strong>m Vorkommen nicht auf Feuchtlebensräume<br />

beschränkt <strong>und</strong> besiedelt auch trockenere Standorte wie Brachen <strong>und</strong> Raine. So wurde<br />

die Art sowohl in den feuchten Hochstaudenfluren bei Lühnde (H1) als auch in den<br />

deutlich trockeneren, halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren an der Algermisser Kippe<br />

(H2) nachgewiesen. Diese flugtüchtige Art ist von Osten her nach Niedersachsen eingewandert<br />

<strong>und</strong> befindet sich derzeit noch in Ausbreitung, vor allem aus dem südlichen<br />

Niedersachsen liegen zahlreiche Nachweise vor (GREIN 2007). Die Langflügelige<br />

Schwertschrecke wurde erstmalig entlang des Kanals nachgewiesen.<br />

Die Säbel-Dornschrecke (Tetrix subulata) ist ein Bewohner von Feucht- <strong>und</strong> Sumpfgrünland.<br />

Diese Art wurde aktuell nicht festgestellt, ältere Nachweise dieser Art<br />

stammen aus dem Bereich Kläranlage/Bungenpfuhl nahe der Probestelle H6, wo auch<br />

ein rezentes Vorkommen möglich erscheint. Sie tritt vor allem in frischen bis nassen<br />

Lebensräumen auf, wobei die Larven stärker an Feuchtlebensräume geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Die Säbel-Dornschrecke bevorzugt feuchte, vegetationsarme Böden, wobei oftmals<br />

kleinflächige Bodenverw<strong>und</strong>ungen bereits ausreichen.<br />

Der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) wurde im Untersuchungsgebiet bereits<br />

1999 in einigen Bereich festgestellt. Das Vorkommen der Art wurde aktuell auf einer<br />

Kompensationsfläche westlich Algermissen (H3) bestätigt. Die Art besiedelt feuchte<br />

bis mesophile Standorte <strong>und</strong> bevorzugt höherwüchsige Strukturen <strong>und</strong> eine hohe<br />

Deckung der Krautschicht.<br />

Eine Präferenz für frische bis feuchte Standorte haben ebenfalls der Weißrandige<br />

Grashüpfer (Chorthippus albomarginatus) <strong>und</strong> die Gewöhnliche Dornschrecke (Tetrix<br />

<strong>und</strong>ulata); während der Weißrandige Grashüpfer vor allem im kurzrasigen Grünland


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 255<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

zu finden ist, besiedelt die Gewöhnliche Dornschrecke bevorzugt vegetationsarme Bereiche<br />

im Grünland, entlang von Waldrändern sowie verschiedener weiterer Lebensräume.<br />

Beide Arten wurden vereinzelt festgestellt.<br />

Arten der Gebüsch- <strong>und</strong> Waldränder<br />

Entlang von Säumen <strong>und</strong> in Hochstaudenfluren wurden im Untersuchungsgebiet überall<br />

die Zwitscherschrecke (Tettigonia cantans) sowie vereinzelt außerhalb der Probestellen<br />

das Grüne Heupferd (Tettigonia viridissima) festgestellt. Die ebenfalls für Gebüsche<br />

<strong>und</strong> Waldränder charakteristische Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera<br />

griseoaptera) wurde aktuell ebenfalls verbreitet nachgewiesen, während von der<br />

Punktierten Zartschrecke (Leptophyes punctatissima) lediglich ein Einzelnachweis<br />

gelang.<br />

Die Punktierte Zartschrecke wurde erstmalig entlang des Stichkanales nachgewiesen<br />

(H2), ist in diesem Raum aber verbreitet (GREIN 2000). Sie besiedelt bevorzugt Hecken,<br />

Gebüsche <strong>und</strong> Waldränder. Während die Larven der Punktierten Zartschrecke<br />

überwiegend in der Gras- <strong>und</strong> Krautschicht zu finden sind, besiedeln die Imagines die<br />

Strauch- <strong>und</strong> Baumschicht.<br />

Die Gemeine Eichenschrecke (Meconema thalassinum) wurde von METTMANN (1993)<br />

entlang der Waldränder bei Harsum nachgewiesen. Dieser Bereich wurde aktuell nicht<br />

auf Heuschrecken untersucht, ein Vorkommen ist aufgr<strong>und</strong> der vorhandenen Strukturen<br />

anzunehmen.<br />

Xerophile Arten / Bewohner der trockenwarmen Lebensräume<br />

Die einzige Art trockenwarmer Lebensräume ist die Langfühler-Dornschrecke (Tetrix<br />

tenuicornis), die bevorzugt trockenwarme lückige Halbtrockenrasen im Hügelland besiedelt.<br />

Die Langfühler-Dornschrecke erreicht im Raum Hildesheim die Nordgrenze<br />

eines lückig besiedelten Verbreitungsgebietes. Weitere anspruchsvollere Kennarten<br />

von Trockenbiotopen wurden nicht nachgewiesen.<br />

Charakteristisch für trockenwarme Lebensräume ist weiterhin der Braune Grashüpfer<br />

(Chorthippus brunneus) sowie mit Einschränkung der Nachtigall-Grashüpfer<br />

(Chorthippus biguttulus). Der Braune Grashüpfer besiedelt bevorzugt kleinräumig vegetationslose<br />

bis –arme Bereiche <strong>und</strong> wurde nur im Bereich H5 festgestellt. Der<br />

Nachtigall-Grashüpfer hat einen Verbreitungsschwerpunkt in trockenwarmen Lebens-


256 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

räumen verschiedener Ausprägung. Im Untersuchungsgebiet trat die Art an allen Probestellen<br />

auf.<br />

Ubiquisten / Arten mit geringer Biotopspezifität<br />

Die übrigen im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Heuschreckenarten sind relativ<br />

anspruchslos <strong>und</strong> im Offenland weit verbreitet, so der Gemeine Grashüpfer (Chorthippus<br />

parallelus) <strong>und</strong> Roesels Beißschrecke (Metrioptera roeselii).<br />

Bewertung<br />

Die Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Heuschreckenvorkommen<br />

wird in Tab. A2-36 ermittelt. Danach erlangen vier der 14 Arten, die zusammen<br />

in den Untersuchungen 1999 <strong>und</strong> 2008 im Bereich der Probestellen festgestellt<br />

worden sind, eine gewisse Schutzbedürftigkeit.<br />

Tab. A2-36: Schutzbedürftigkeit der nachgewiesenen Heuschreckenarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />

3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste; m. E. = mit Einschränkung.<br />

Art Gef.-grad<br />

Region<br />

Leptophyes punctatissima -<br />

Punktierte Zartschrecke<br />

Conocephalus dorsalis –<br />

Kurzflügelige Schwertschrecke<br />

Conocephalus fuscus –<br />

Langflügelige Schwertschrecke<br />

Tettigonia cantans –<br />

Zwitscher- Schrecke<br />

Pholidoptera griseoaptera –<br />

Gewöhnliche Strauchschrecke 1<br />

Metrioptera roeselii -<br />

Roesels Beißschrecke<br />

Tetrix subulata –<br />

Säbel-Dornschrecke 1<br />

Tetrix <strong>und</strong>ulata -<br />

Gemeine Dornschrecke<br />

Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

3 3<br />

3 3<br />

FFH<br />

Anhänge<br />

II <strong>und</strong> IV<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigk.<br />

regional / landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

regional / landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 257<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Art Gef.-grad<br />

Region<br />

Tetrix tenuicornis –<br />

Langfühler-Dornschrecke 1<br />

Chorthippus biguttulus -<br />

Nachtigall-Grashüpfer<br />

Chorthippus brunneus -<br />

Brauner Grashüpfer<br />

Chorthippus albomarginatus –<br />

Weißrandiger Grashüpfer<br />

Chorthippus dorsatus –<br />

Wiesengrashüpfer<br />

Chorthippus parallelus -<br />

Gemeiner Grashüpfer<br />

1 = Nachweis nur 1999<br />

Gef.-grad<br />

Nieder-<br />

sachsen<br />

V 3<br />

2 3<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

FFH<br />

Anhänge<br />

II <strong>und</strong> IV<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

regional mit<br />

Einschränkung /<br />

landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

regional sehr /<br />

landesweit<br />

schutzbedürftig<br />

keine besondere<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken ist in Tab. A2-37 dargestellt. In<br />

Tab. A2-38 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den Schutz von<br />

Heuschrecken anhand von Bestandsgrößenklassen.<br />

Tab. A2-37: Bedeutung einzelner Habitate für Heuschrecken.<br />

Habitatfunktion, geschätzte Besiedlungsdichte Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-38<br />

samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Die Bewertung<br />

differenziert nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch<br />

bewertet.<br />

Räumlich-funktionale Beziehungen zwischen den einzelnen Populationen. mittel<br />

Diese werden nur bei mindestens mit Einschränkung schutzbedürftigen<br />

Arten berücksichtigt.<br />

Tab. A2-38: Bestandsgrößenklassen für Heuschrecken.<br />

Individuen auf 100 m² beziehungsweise 50 m Länge bei linearen Biotopen: E = Einzelf<strong>und</strong>, 1 = 2-5 Individiuen,<br />

2 = 6-10 Ind., 3 = 11-20 Ind., 4 = 21-50 Ind., 5 = > 50 Ind.<br />

Art Bedeutung der Flächen<br />

nach Bestandsgrößenklassen<br />

vorhanden mittel groß sehr groß<br />

alle Arten bis auf die unten aufgeführten<br />

E-2 3-4 5 -<br />

Tetrix subulata, Tetrix <strong>und</strong>ulata -- E-2 3-5 -


258 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

In die Bewertung der Lebensräume gehen auch die Artnachweise ein, die 2008 nicht<br />

bestätigt werden konnten, da sich der Zustand der Lebensräume nicht wesentlich geändert<br />

hat <strong>und</strong> demzufolge eine Besiedlung durch diese Arten potenziell möglich ist.<br />

Das Ergebnis der Bewertung der Lebensräume der Heuschrecken ist in Tab. A2-39<br />

dargestellt. Von den sechs Probeflächen sind<br />

• eine von besonderer Bedeutung (Wertstufe V),<br />

• drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• zwei von allgemeiner bis geringer Bedeutung (Wertstufe II).<br />

Die wertbestimmende Art ist der Wiesengrashüpfer, der in den Probestellen H2, H3<br />

<strong>und</strong> H6 aktuell oder in den letzten Jahren nachgewiesen wurde <strong>und</strong> für deren Einstufung<br />

in die Wertstufe IV <strong>und</strong> V verantwortlich ist.<br />

Die Probestelle H1 wird aus gutachterlicher Sicht auf Wertstufe IV hochgestuft, da die<br />

hier flächig vorhandenen feuchten Hochstaudenfluren einen exklusiven Lebensraum<br />

entlang des Stichkanales darstellen <strong>und</strong> dieser Bereich somit eine besondere Funktion<br />

als Lebensraum <strong>und</strong> Trittsteinbiotop hat.<br />

Tab. A2-39: Bewertung der Heuschreckenlebensräume.<br />

Es werden nur Flächen innerhalb des Untersuchungsgebietes berücksichtigt.<br />

Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. F-Nr. = F<strong>und</strong>ortnummer, siehe Karte 2.<br />

F-Nr. Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

von herausragender<br />

Bedeutung<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V *<br />

V<br />

IV<br />

III<br />

H1 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung 1<br />

H2 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

H3 Gesamtlebensraum 1 V – von besonderer<br />

Bedeutung<br />

H4 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

H5 Gesamtlebensraum II – von allgemeiner bis<br />

geringer Bedeutung<br />

H6 Gesamtlebensraum 1 3 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

1<br />

= H1 wird aus gutachterlicher Sicht auf Wertstufe IV hochgestuft, da es der einzige flächige Feuchtlebensraum<br />

im Untersuchungsgebiet entlang des Kanals darstellt <strong>und</strong> dieser somit eine besondere Funktion als Lebensraum<br />

sowie Trittsteinbiotop besitzt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 259<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Gegenüber den Einstufungen der Untersuchungen aus den vergangenen Jahren ergaben<br />

sich keine wesentlichen Veränderungen hinsichtlich der Bedeutung als Lebensraum<br />

für Heuschrecken.<br />

A2.9 Laufkäfer<br />

Laufkäfer besiedeln zumeist recht artenreich <strong>und</strong> auch mit speziell angepassten Arten<br />

fast alle terrestrischen Biotope. Sie eignen sich daher als Bioindikatoren für unterschiedlichste<br />

Lebensräume. Aktuell wurden keine Erfassungen zu den Laufkäfern<br />

durchgeführt, sondern lediglich die Daten aus den Untersuchungen von SELING<br />

(2000a, 2000b) ausgewertet (siehe Tab. A2-40).<br />

In diesen Untersuchungen wurden insgesamt elf Probeflächen entlang des Kanales<br />

untersucht. Diese umfassten frische <strong>und</strong> feuchte Laubwaldstandorte im Bereich Harsum<br />

sowie Kanalböschungen, Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen <strong>und</strong> deckten so die prägenden<br />

Lebensräume entlang des Kanales gut ab. Pro Probefläche wurden vier Bodenfallen<br />

ausgebracht <strong>und</strong> diese während des Frühjahres für 40 bis 43 Tage (Anfang Mai bis<br />

<strong>Mitte</strong> Juni) sowie im Herbst für 25 Tage (September) mit gesättigter Kochsalzlösung<br />

fängig gehalten.<br />

Weitere Daten zu Laufkäfern aus diesem Raum liegen nicht vor.<br />

Bestandssituation <strong>und</strong> Biotopspezifität<br />

Die Tab. A2-40 listet die festgestellten Laufkäferarten auf.


260 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-40: Laufkäferarten des Untersuchungsgebietes (nach SELING 2000a, 2000b).<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

Rote Listen (RL):RL D: Rote Liste Deutschland (TRAUTNER et al. 1997); RL Nds: Rote Liste Niedersachsen<br />

(ASSMANN et al. 2003):<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste. Rote-<br />

Liste-Arten sind grau unterlegt.<br />

Bestand Niedersachsen (ASSMANN et al. 2003): ex = erloschen, es = extrem selten, ss = sehr selten, s = selten,<br />

mh = mäßig häufig, h = häufig, sh = sehr häufig.<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

01 Abax parallelepipedus<br />

Großer Breitkäfer<br />

02 Abax parallelus<br />

Paralleler Breitläufer<br />

03 Acupalpus dubius<br />

Moor-Buntschnellläufer<br />

04 Acupalpus parvulus<br />

Rückenfleckiger Buntschnellkäfer<br />

05 Agonum fuliginosum<br />

Gedrungener Flachläufer<br />

06 Agonum micans<br />

Ufer-Flachläufer<br />

07 Agonum thoreyi<br />

Röhricht-Flachläufer<br />

08 Agonum viduum<br />

Grünlicher Glanzflachläufer<br />

09 Amara convexior<br />

Gedrungener Wiesen-Samenlaufkäfer<br />

10 Amara familiaris<br />

Vogelmieren-Samenlaufkäfer<br />

11 Amara lunicollis<br />

Dunkelhörniger Samenlaufkäfer<br />

12 Amara ovata<br />

Ovaler Samenlaufkäfer<br />

13 Amara plebeja<br />

Dreifingriger Samenlaufkäfer<br />

14 Anchomenus dorsalis<br />

Buntfarbener Putzläufer<br />

15 Anisodactylus binotatus<br />

Gewöhnlicher Rotstirnläufer<br />

16 Anthracus consputus<br />

Herzhals-Buntschnelläufer<br />

Bestand<br />

Nds<br />

h<br />

s<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL Nds RL D<br />

s 3 V<br />

mh V<br />

mh<br />

s<br />

mh<br />

mh<br />

mh<br />

h<br />

h<br />

s<br />

h<br />

h<br />

sh<br />

s 3 3


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 261<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

17 Asaphidion curtum<br />

Gehölz-Haarahlenläufer<br />

18 Badister bullatus<br />

Gewöhnlicher Wanderläufer<br />

19 Badister lacertosus<br />

Stutzfleck-Wanderläufer<br />

20 Badister sodalis<br />

Kleiner Gelbschulter-Wanderläufer<br />

21 Bembidion assimile<br />

Flachmoor-Ahlenläufer<br />

22 Bembidion biguttatum<br />

Zweifleckiger Ahlenläufer<br />

23 Bembidion dentellum<br />

Metallbrauner Ahlenläufer<br />

24 Bembidion lunatum<br />

Mondfleck-Ahlenläufer<br />

25 Bembidion obtusum<br />

Schwachgestreifter Ahlenläufer<br />

26 Bembidion octomaculatum<br />

Achtfleck-Ahlenläufer<br />

27 Bembidion properans<br />

Feld-Ahlenläufer<br />

28 Bembidion tetracolum<br />

Schieffleckiger Ahlenläufer<br />

29 Bradycellus harpalinus<br />

Gewöhnlicher R<strong>und</strong>bauchläufer<br />

30 Bradycellus verbasci<br />

Eckhalsiger R<strong>und</strong>bauchläufer<br />

31 Calathus rot<strong>und</strong>icollis<br />

Wald-Kahnläufer<br />

32 Carabus coriaceus<br />

Leder-Laufkäfer<br />

33 Carabus nemoralis<br />

Hain-Laufkäfer<br />

34 Clivina fossor<br />

Gewöhnlicher Grabspornläufer<br />

35 Dicheirotrichus rufithorax<br />

Rothalsiger Kinnzahn-Schnelläufer<br />

36 Elaphrus cupreus<br />

Glänzender Uferläufer<br />

37 Epaphius secalis<br />

Rotgelber Flinkläufer<br />

Bestand<br />

Nds<br />

mh<br />

mh<br />

mh<br />

s<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL Nds RL D<br />

mh V<br />

mh<br />

mh<br />

s 2 2<br />

mh<br />

s 3 2<br />

mh<br />

h<br />

h<br />

s<br />

mh<br />

mh +<br />

h +<br />

sh<br />

ss 2<br />

mh<br />

s


262 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

38 Harpalus affinis<br />

Metallfarbener Schnellläufer<br />

39 Harpalus latus<br />

Schwarzglänzender Schnellläufer<br />

40 Harpalus rubripes<br />

Metallglänzender Schnelläufer<br />

41 Harpalus rufipes<br />

Behaarter Schnellläufer<br />

42 Leistus ferrugineus<br />

Rostbrauner Bartläufer<br />

43 Leistus rufomarginatus<br />

Rotrandiger Bartläufer<br />

44 Leistus terminatus<br />

Schwarzköpfiger Bartläufer<br />

45 Limodromus assimilis<br />

Schwarzer Enghalsläufer<br />

46 Loricera pilicornis<br />

Krummhornkäfer<br />

47 Nebria brevicollis<br />

Gewöhnlicher Dammläufer<br />

48 Notiophilus biguttatus<br />

Zweigefleckter Laubläufer<br />

49 Notiophilus palustris<br />

Gewöhnlicher Laubläufer<br />

50 Notiophilus rufipes<br />

Gelbbeiniger Laubläufer<br />

51 Oodes helopioides<br />

Eiformiger Sumpfläufer<br />

52 Oxypselaphus obscurus<br />

Sumpf-Enghalsläufer<br />

53 Panagaeus bipustulatus<br />

Kleiner Scheukäfer<br />

54 Paranchus albipes<br />

Ufer-Enghalsläufer<br />

55 Patrobus atrorufus<br />

Grubenhalskäfer<br />

56 Philorhizus melanocephalus<br />

Heller Rindenläufer<br />

57 Philorhizus sigma<br />

Sumpf-Rindenläufer<br />

58 Pterostichus macer<br />

Glanzhalsiger Herzhalz-Grabläufer<br />

Bestand<br />

Nds<br />

h<br />

h<br />

mh<br />

sh<br />

h<br />

mh<br />

mh<br />

h<br />

sh<br />

sh<br />

h<br />

h<br />

s<br />

mh<br />

mh<br />

s<br />

mh<br />

mh<br />

mh<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL Nds RL D<br />

mh V<br />

s


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 263<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Art<br />

59 Pterostichus melanarius<br />

Gewöhnlicher Grabkäfer<br />

60 Pterostichus minor<br />

Sumpf-Grabläufer<br />

61 Pterostichus niger<br />

Großer Grabkäfer<br />

62 Pterostichus nigrita<br />

Schwärzlicher Grabläufer<br />

63 Pterostichus oblongopunctatus<br />

Gewöhnlicher Wald-Grabläufer<br />

64 Pterostichus strenuus<br />

Kleiner Grabläufer<br />

65 Pterostichus vernalis<br />

Frühlings-Grabläufer<br />

66 Stenolophus mixtus<br />

Brauner Bunt-Schnelläufer<br />

67 Stenolophus teutonus<br />

Bunter Scheibenhals-Schnellläufer<br />

68 Stomis pumicatus<br />

Spitzzangenläufer<br />

69 Synuchus vivalis<br />

Scheibenhalsläufer<br />

70 Trechus obtusus<br />

Schwachgestreifter Flinkläufer<br />

71 Trechus quadristriatus<br />

Gewöhnlicher Flinkläufer<br />

72 Trichocellus placidus<br />

Sumpf-Pelzdeckenläufer<br />

Bestand<br />

Nds<br />

sh<br />

mh<br />

h<br />

h<br />

h<br />

sh<br />

h<br />

mh<br />

mh<br />

mh<br />

mh<br />

h<br />

sh<br />

mh<br />

BNat<br />

SchG<br />

RL Nds RL D<br />

Summe 2 5 7<br />

Unter den 72 Arten befindet sich eine Reihe von Arten, die für bestimmte Lebensräume<br />

spezifisch sind:<br />

Arten der Wälder<br />

Abax parallelus (Paralleler Breitläufer) ist eine stenöke Waldart <strong>und</strong> nach ASSMAN<br />

(1994) eine Indikatorart für historisch alte Wälder. Für Feuchtwälder charakteristisch<br />

sind Badister sodalis (Kleiner Gelbschulter-Wanderläufer), Bembidion biguttatum<br />

(Zweifleckiger Ahlenläufer), Patrobus atrorufus (Grubenhalskäfer), Oxypselaphus


264 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

obscurus (Sumpf-Enghalsläufer), Limodromus assimilis (Schwarzer Enghalsläufer)<br />

<strong>und</strong> Leistus terminatus (Schwarzköpfiger Bartläufer).<br />

Arten der offenen Feuchtlebensräume<br />

Agonum viduum (Grünlicher Glanzflachläufer), Acupalpus parvulus (Rückenfleckiger<br />

Buntschnellkäfer), Anthracus consputus (Herzhals-Buntschnelläufer), Epaphius secalis<br />

(Rotgelber Flinkläufer), Pterostichus minor (Sumpf-Grabläufer), Pterostichus<br />

nigrita (Schwärzlicher Grabläufer), Stenolophus mixtus (Brauner Bunt-Schnelläufer),<br />

Oodes helopioides (Eiformiger Sumpfläufer) sowie Bembidion octomaculatum (Achtfleck-Ahlenläufer)<br />

gelten als typische Arten langfristig hoher <strong>Wasser</strong>stände in Auen.<br />

Arten der Agrarlandschaft<br />

Pterostichus macer (Glanzhalsiger Herzhals-Grabläufer).<br />

Bewertung<br />

Auf eine formalisierte Bewertung wird bei den Laufkäfern verzichtet, da keine aktuellen<br />

Daten erhoben worden sind. Stattdessen wird auf die Funktion bestimmter Habitatstrukturen,<br />

die 1999 auf Laufkäfer untersucht worden sind, näher eingegangen.<br />

Im nördlichen Abschnitt (SKH-km 2,34 bis 9,4) wurden vornehmlich kanalnahe<br />

Standorte (Böschungen, Äcker, Grünland) untersucht, die eine relativ unspezifische<br />

Carabidenfauna aufwiesen. Hervorzuheben ist der Nachweis von Pterostichus macer<br />

(Glanzhalsiger Herzhals-Grabläufer), einer in Niedersachsen seltenen Art, die bevorzugt<br />

unterirdisch in schweren Böden lebt <strong>und</strong> auf einem Grünland bei Algermissen<br />

nachgewiesen wurde. Die Böschungsbereiche haben demnach eine der ansonsten verwendeten<br />

Bewertungsmatrix vergleichbare allgemeine Bedeutung aufgr<strong>und</strong> der besonderen<br />

Funktion der den Kanal begleitenden Strukturen.<br />

Im südlichen Abschnitt wurden vornehmlich Waldstandorte sowie ein Absetzbecken<br />

der Kläranlage als Sonderstruktur untersucht. Im südlichen Abschnitt treten deutlich<br />

höhere Anzahlen biotopspezifischer <strong>und</strong> gefährdeter Arten auf. Hervorzuheben ist insbesondere<br />

der Nachweis von Abax parallelus (Paralleler Breitläufer), einer stenöken<br />

Waldart <strong>und</strong> nach ASSMANN (1994) einer Indikator-Art für historisch alte Wälder,<br />

welche die besondere Funktion der Wälder bei Harsum als Lebensraum <strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur<br />

verdeutlicht.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 265<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

In den feuchten bis nassen Laubwaldparzellen sind mit Arten der Gattungen wie Bembidion,<br />

Badister <strong>und</strong> Patrobus charakteristische Arten festgestellt worden, wobei der<br />

Einzelnachweis des stark gefährdeten Bembidion octomaculatum (Achtfleck-Ahlenläufer)<br />

besonders zu würdigen ist. Die Waldstandorte bei Harsum sind daher von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Eine besondere Laufkäfergemeinschaft wies ein Absetzbecken der Kläranlage auf, das<br />

auch vielen hygrophilen <strong>und</strong> entsprechend gefährdeten Arten Lebensraum geboten hat,<br />

hier aber nicht weiter betrachtet wird, da es von vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

verschont bleibt.<br />

Die den Kanal begleitenden Strukturen haben für Laufkäfer eine wesentliche Bedeutung<br />

hinsichtlich der Funktion als Lebensraum entlang von Sonderstrukturen in einer<br />

intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie hinsichtlich der Funktion als Ausbreitungs-<br />

<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur.<br />

A2.10 Fische<br />

Methodische Hinweise<br />

Die Fischereirechte von km 0,400 bis km 14,623 sind an den Sportfischerverein von<br />

1904 Hildesheim e. V. verpachtet, der regelmäßig Fischbesatz in das Gewässer einbringt<br />

<strong>und</strong> eine Gesamtkanalfläche von etwa 46,9 ha oberhalb der Schleuse bewirtschaftet.<br />

Für die vorliegende Auswertung wurden Daten aus den Gutachten von BORCHARD<br />

(1991) <strong>und</strong> BRUNKEN et al. (1995) verwendet. Neuere Untersuchungen zur Fischfauna<br />

des Stichkanales Hildesheim gibt es derzeit nicht. Der Sportfischerverein Hildesheim<br />

e. V. stellte Besatz- <strong>und</strong> Fangdaten von 1996 bis 2003 zur Verfügung. Für die Jahre ab<br />

2004 sind die Zahlen ähnlich (FETT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung 2008). Die Ergebnisse der<br />

beiden Untersuchungen werden zusammengefasst, gegenübergestellt <strong>und</strong> mit den aktuellen<br />

Fangzahlen der Sportfischer verglichen.<br />

Biotopspezifität der Fischfauna<br />

Die nachfolgende Klassifizierung der 14 im Stichkanal Hildesheim nachgewiesenen<br />

Arten hinsichtlich <strong>ihre</strong>r Laichsubstrate (zum Beispiel phytophil) bezieht sich jeweils<br />

auf BALON (1975).


266 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Aal Anguilla anguilla<br />

Der Europäische Aal ist ein Allesfresser, der erst mit Beginn der Dämmerung auf Nahrungssuche<br />

geht. Im Herbst wandert er als „Blankaal“ aus den Flüssen in Richtung<br />

Meer, um in der Sargasso-See zu laichen. Die Larven werden mit dem Golfstrom nach<br />

Europa <strong>und</strong> Afrika transportiert. Während dieser Zeit wandeln sie sich in durchsichtige<br />

Glasaale um. Mit Beginn des Aufstiegs in die Flüsse werden sie als „Steigaale“ bezeichnet.<br />

Aale halten sich im Kanal vorwiegend in den lockeren Blocksteinschüttungen<br />

auf, wo sie sehr gute Versteckmöglichkeiten <strong>und</strong> Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen vorfinden.<br />

Hecht Esox lucius<br />

Der Hecht lebt als Standfisch in Seen <strong>und</strong> Flüssen Europas, Nordamerikas <strong>und</strong> Asiens.<br />

Als Raubfisch ernährt er sich überwiegend von Fischen, denen er in geeigneten Unterständen<br />

(zum Beispiel überhängende Pflanzen) auflauert. In der Laichzeit im Frühjahr<br />

werden die Eier über pflanzenreichen Bereichen ruhiger Gewässer, vorzugsweise<br />

Überschwemmungsgebieten, abgelegt. Es wurden 1995 nur zwei Hechte im Unterwasser<br />

der Schleuse Bolzum gefangen; 1991 wurde kein Hecht nachgewiesen <strong>und</strong> die<br />

Sportfischer berichten auch lediglich von Einzelfängen. Der Stichkanal Hildesheim<br />

<strong>und</strong> auch andere Kanäle bieten dem Hecht mit <strong>ihre</strong>r Strukturarmut kaum geeignete<br />

Lebensräume.<br />

Brasse Abramis brama<br />

Die in Europa sehr weit verbreitete Brasse lebt in nährstoffreichen Seen <strong>und</strong> langsam<br />

fließenden Gewässern mit weichem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> dichtem Pflanzenbewuchs. Sie ernährt<br />

sich in den ersten Jahren überwiegend von Zooplankton <strong>und</strong> in späteren Altersstadien<br />

fast nur noch von kleinen Bodentieren nach denen sie bei Einbruch der Dämmerung<br />

im Flachwasser sucht. Brassen wurden in den vorliegenden Untersuchungen überwiegend<br />

an Stellen mit Profilaufweitungen (Hafen, Schleusenbereich) gefangen. Vermutlich<br />

findet sie in diesen Bereichen mehr Bodennahrung, da die Bodensedimente hier<br />

im Gegensatz zur freien Kanalstrecke durch den Schiffsverkehr nicht ständig aufgewirbelt<br />

werden. Es wurden keine Jungfische nachgewiesen; geeignete Laichplätze sind<br />

für die phytophile Brasse nur in begrenzter Form vorhanden, da sie pflanzenreiche<br />

Flachwasserbereiche bevorzugt.<br />

Ukelei Alburnus alburnus<br />

Die Ukelei kommt in stehenden <strong>und</strong> langsam fließenden Gewässern nördlich der Alpen<br />

<strong>und</strong> Pyrenäen in fast ganz Europa vor. Sie ist ein Schwarmfisch, der sich bevorzugt<br />

dicht unter der <strong>Wasser</strong>oberfläche aufhält <strong>und</strong> sich von Planktontieren, Insektenlarven<br />

<strong>und</strong> Anflug ernährt. Charakteristische Laichplätze sind flache, kiesige Bereiche<br />

am Ufer. Laut LELEK & BUHSE (1992) nimmt diese phyto-lithophile Fischart jedoch<br />

auch künstliche, nicht bewachsene ufernahe Hartsubstrate an, zum Beispiel Steine zur<br />

Uferbefestigung oder raue Betonwände. Somit sind im gesamten Kanal ausreichend


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 267<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Laichmöglichkeiten für die Ukelei vorhanden. Wahrscheinlich ist die Art aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>ihre</strong>r geringen Größe <strong>und</strong> der pelagischen Lebensweise in den Fängen unterrepräsentiert.<br />

Durch Sichtbeobachtungen lassen sich auch immer wieder Ukeleis im Freiwasser<br />

nachweisen, so dass ihr Bestand im Stichkanal vermutlich größer ist, als die Fangzahlen<br />

vermuten lassen.<br />

Güster Blikka bjoerkna<br />

Die Güster besiedelt langsam fließende oder stehende Gewässer mit schlammigem<br />

Untergr<strong>und</strong>. Auch ist sie oft mit dem Brassen vergesellschaftet <strong>und</strong> bildet mit ihm<br />

große Schwärme. Als Nahrung werden vom Gr<strong>und</strong> Molusken, Insektenlarven,<br />

Schlammröhrenwürmer <strong>und</strong> weitere Bodentiere aufgenommen. Die Güster laicht im<br />

Schwarm im Uferbereich des Wohngewässers ab, wobei sie keine großen Ansprüche<br />

an das Laichsubstrat stellt. Die Güster wurde im Gegensatz zur Brasse vorwiegend in<br />

den freien Kanalstrecken gefangen, aber im Gegensatz zu anderen <strong>Wasser</strong>straßen in<br />

relativ geringen Individuenzahlen.<br />

Giebel Carassius auratus gibelio<br />

Die Lebensraumansprüche des Giebels (vermutlich aus Asien eingeschleppt) gleichen<br />

weitgehend denen der Karausche, von der er früher oft nicht unterschieden wurde.<br />

Bemerkenswert ist beim Giebel die Fähigkeit zur Gynogenese: Die Weibchen können<br />

sich auch ohne artgleiche Männchen fortpflanzen. Der Giebel ernährt sich von allerlei<br />

Bodentieren, aber auch von Pflanzenteilen. Es liegt für diese Art nur ein Einzelnachweis<br />

für die Verladestation Algemissen aus dem Jahr 1995 vor.<br />

Karausche Carassius carassius<br />

Die Karausche kommt vorwiegend in flachen Tümpeln <strong>und</strong> pflanzenreichen Seen vor.<br />

Die Art ernährt sich von <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> kleinen Bodentieren. Die Karausche gehört<br />

zu den landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit gefährdeten Arten, da <strong>ihre</strong> typischen Lebensräume<br />

stark im Rückgang begriffen sind <strong>und</strong> sie zudem durch den morphologisch <strong>und</strong> ökologisch<br />

sehr ähnlichen allochthonen Giebel verdrängt wird. Die Karausche benötigt zur<br />

Fortpflanzung Unterwasserpflanzenbestände. Diese sind im Stichkanal nur an sehr<br />

wenigen Stellen vorhanden, so dass größere Karauschenpopulationen im Kanal generell<br />

nicht zu erwarten sind. Es gab nur Einzelfänge.<br />

Karpfen Cyprinus carpio<br />

Der Wildkarpfen bewohnt stehende oder langsam fließende, sommerwarme Gewässer.<br />

Hier hält er sich bevorzugt zwischen <strong>Wasser</strong>pflanzen auf. Wie viele andere mit ihm<br />

vergesellschaftete Fischarten ist auch er an die oft extremen Gegebenheiten seiner<br />

Wohngewässer angepasst. Er erträgt sehr niedrige Sauerstoffwerte. Während sich die<br />

Jungtiere von tierischem Plankton ernähren, wird mit zunehmendem Alter mehr <strong>und</strong><br />

mehr Bodennahrung aufgenommen. Hierbei wird der schlammige Untergr<strong>und</strong> nach


268 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Würmern, Insektenlarven, Kleinmuscheln, Kleinkrebsen <strong>und</strong> Schnecken regelrecht<br />

durchwühlt. <strong>Wasser</strong>pflanzen werden im geringen Maße auch aufgenommen. Im Stichkanal<br />

Hildesheim gelangen Karpfen (Zuchtform) ausschließlich über Besatz in das<br />

Gewässer. Natürliche Fortpflanzungsmöglichkeiten hat diese phytophile im nördlichen<br />

<strong>Mitte</strong>leuropa vermutlich nicht autochthone Art nur in den Überschwemmungsgebieten<br />

der großen Flüsse.<br />

Döbel Leuciscus cephalus<br />

Der Döbel ist in den Fließgewässern Europas sehr weit verbreitet, seltener kommt er in<br />

Seen vor. Er ist ein geselliger Oberflächenfisch, der sich von Kleinfischen, Würmern,<br />

Kleinkrebsen, Weichtieren <strong>und</strong> Insekten ernährt, im Alter auch von Fröschen <strong>und</strong><br />

Kleinsäugern. Große Exemplare stehen gern an tiefen, ruhigen Stellen. Der Döbel ist<br />

ein Frühjahrslaicher, der grobsteiniges Material in mäßig strömendem <strong>Wasser</strong> bevorzugt<br />

<strong>und</strong> nach dem Ablaichen Wanderungen ausführt. Dieses Material ist im Kanal<br />

nicht vorhanden <strong>und</strong> es wurde auch nur wenige Exemplare in der freien Kanalstrecke<br />

nachgewiesen.<br />

Aland Leuciscus idus<br />

Der Aland ist in größeren Fließgewässern <strong>und</strong> auch Seen verbreitet. Er ist ein<br />

Schwarmfisch, der sich meist dicht unter der <strong>Wasser</strong>oberfläche aufhält. Zur Eiablage<br />

im Frühjahr ziehen die Laichschwärme flussaufwärts an sandige oder kiesige Uferstellen.<br />

Als Jungfisch ernährt sich der Aland von Zoo- <strong>und</strong> Phytoplankton, später von<br />

Würmern, Kleinkrebsen, Insektenlarven <strong>und</strong> kleinen Weichtieren. Diese Art wurde<br />

1995 erstmals für den Stichkanal Hildesheim durch Befischungen nachgewiesen<br />

(KÄMMEREIT 1995). Es wurde angenommen, dass der Aland aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal<br />

eingewandert ist, da die meisten Fische im Schleusenbereich nachgewiesen wurden. Es<br />

wurden auch 0+-Fische (weniger als ein Jahr alte Fische) gefangen, so dass von reproduzierenden<br />

Beständen im Stichkanal beziehungsweise im <strong>Mitte</strong>llandkanal ausgegangen<br />

werden kann. Der Aland ist ein mobiler Fisch, der ausgedehnte Ortsbewegungen<br />

durchführt.<br />

Rotauge Rutilus rutilus<br />

Das Rotauge oder die Plötze ist ein in fast ganz Europa weit verbreiteter Schwarmfisch.<br />

Charakteristische Lebensräume sind stehende <strong>und</strong> langsam fließende Gewässer.<br />

Rotaugen halten sich meist in dicht mit Pflanzen bewachsenen ufernahen Bereichen<br />

auf. Dort ernährt sie sich von Kleintieren <strong>und</strong> Pflanzen. Diese phyto-lithophile Art<br />

stellt nur geringe Ansprüche an das Laichsubstrat. So werden die Eier zwischen <strong>Wasser</strong>pflanzen<br />

oder Wurzeln in Ufernähe ablegt, aber auch zum Beispiel fädige Grünalgen<br />

oder Hartsubstrate angenommen. Geeignete Laichsubstrate sind somit überall im<br />

Stichkanal vorhanden. Das Rotauge wurde in beiden vorliegenden Untersuchungen als


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 269<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

einzige Art an allen Probestellen gefangen <strong>und</strong> war jeweils die deutlich dominierende<br />

Art.<br />

Rotfeder Scardinius erythrophthalmus<br />

Die Rotfeder ist ein Schwarmfisch, der sich in stehenden (Seen, Teiche, Weiher) <strong>und</strong><br />

langsam fließenden Gewässern aufhält. Hier besiedelt sie vorwiegend flache,<br />

weichgründige <strong>und</strong> pflanzenreiche Bereiche. Die adulten Rotfedern ernähren sich<br />

hauptsächlich von Algen <strong>und</strong> <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> in geringerem Maße von Wirbellosen<br />

der Uferzone. Zur Laichzeit (April bis Juli) suchen die Tiere schwarmweise flache,<br />

dicht bewachsene Uferstellen auf. Hier werden die Eier an <strong>Wasser</strong>pflanzen abgelegt.<br />

Die Rotfeder war im Kanal in allen Größenklassen vertreten, allerdings in deutlich<br />

geringeren Ab<strong>und</strong>anzen als das Rotauge. <strong>Wasser</strong>pflanzenbestände als Laichplatz sind<br />

im Kanal nur an wenigen Stellen vorhanden.<br />

Schleie Tinca tinca<br />

Die in den größten Teilen Europas weit verbreitete Schleie ist ein Bewohner flacher,<br />

stehender <strong>und</strong> langsam fließender Gewässer mit weichem Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> reichem Pflanzenbewuchs.<br />

Die Nahrung besteht aus kleinen Bodentieren <strong>und</strong> Pflanzen. In der<br />

Laichzeit bilden die laichreifen Tiere einen Schwarm. Damit sowohl die Eier als auch<br />

die Larven nicht im schlammigen Gr<strong>und</strong> versinken, haften sie an <strong>Wasser</strong>pflanzen fest.<br />

Die phytophile Schleie findet im gesamten Kanal wohl keine geeigneten Fortpflanzungsbereiche.<br />

Sie wurde auch nur bei der Befischung von BORCHARDT (1991) in einem<br />

Einzelexemplar nachgewiesen, welches vermutlich aus dem Besatz des Sportfischervereins<br />

Hildesheim stammt.<br />

Flussbarsch Perca fluviatilis<br />

Der in Europa weit verbreitete Barsch ist ein Standfisch strömender <strong>und</strong> stehender<br />

Gewässer, der sich hauptsächlich von Wirbellosen <strong>und</strong> gelegentlich von Kleinfischen<br />

ernährt. In der Laichzeit legt der Barsch seine charakteristischen „Laichbänder“ auf<br />

Unterwasserpflanzen, Steinen oder Ästen ab. Die Jungbrut lebt schwebend im Freiwasser.<br />

Der Flussbarsch war die zweithäufigste gefangene Art in beiden Untersuchungen.<br />

Für den phyto-lithophilen Barsch sind im gesamten Kanal Laichplätze vorhanden.<br />

Zander Sander lucioperca<br />

Der Zander lebt als Raubfisch in langsam fließenden Flüssen, Seen <strong>und</strong> Haffen Europas.<br />

Der Zander laicht an hartgründigen 1 bis 3 m tiefen Uferstellen, wo er sich flache<br />

Laichgruben baut. Die 150 000 bis 200 000 Eier je kg Körpergewicht werden einzeln<br />

abgelegt <strong>und</strong> haften mit <strong>ihre</strong>n klebrigen Hüllen an Steinen <strong>und</strong> Pflanzenteilen. Das<br />

Männchen bleibt am Nest <strong>und</strong> schützt das Gelege vor Verschlammung <strong>und</strong> vor Laichräubern.<br />

Der Zander ist neben dem Flussbarsch die dominierende Raubfischart im<br />

Stichkanal <strong>und</strong> war mit fast allen Altersklassen vertreten. Es wurden 1995 sogar einige


270 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Jungfische, die nicht aus Besatzmaßnahmen stammen konnten, nachgewiesen. Vor<br />

allem die Freiwasserflächen im Hildesheimer Hafen, an den Verladestellen Harsum<br />

<strong>und</strong> Algermissen sowie der Schleusenvorhafen bei Bolzum stellen geeignete Laichhabitate<br />

dar, weil dort über größere Flächen sandige, schlammfreie Untergründe vorhanden<br />

sind. Auffällig viele Zander wurden bei km 8,1 gefangen. An dieser Stelle bildet<br />

der Kanal einen Geländeabschnitt mit eher natürlichem Substrat. Der Zander erhält<br />

gegenüber dem Hecht zunehmende Bedeutung als Raubfisch, besonders weil er auch<br />

in den vom Menschen gestalteten mitteleuropäischen Flusssystemen ablaichen kann,<br />

während der Hecht meist keine geeigneten Laichplätze (Überschwemmungsbereiche,<br />

Unterwasserpflanzen, Schilfkanten) mehr findet. Auch hat der Zander wegen seiner<br />

ausgeprägten Sehfähigkeit in trüben Gewässern <strong>und</strong> in relativer Dunkelheit hier einen<br />

Vorteil.<br />

Abschätzung fischereilicher Erträge<br />

Der fischereiliche Ertrag, das heißt die Menge an fangfähigen Fischen, die dem Gewässer<br />

mit nachhaltigem Erfolg jährlich entnommen werden kann, ist von zahlreichen<br />

biotischen <strong>und</strong> abiotischen <strong>Umwelt</strong>faktoren abhängig. Zu diesen Wert bestimmenden<br />

Faktoren gehören unter anderem:<br />

• <strong>Wasser</strong>qualität,<br />

• Fischnährtierbestand,<br />

• Gewässerbeschaffenheit,<br />

• Besatzmaßnahmen,<br />

• Reproduktionsmöglichkeiten der Fische,<br />

• vorhandener Fischbestand.<br />

BORCHARD (1991) kam in seiner Untersuchung auf einen Gesamtfischbestand von 294<br />

kg/ha. Diese Zahl bezog sich hauptsächlich auf den mittels Elektrobefischung beprobten<br />

Uferbereich, so dass über die ganze Kanalbreite von einem Gesamtfischbestand<br />

von etwa 200 kg/ha ausgegangen wurde. Im <strong>Mitte</strong>l können 25 % des Gesamtfischbestandes<br />

abgefischt werden. Damit ergibt sich ein Jahresertrag von 50 kg/ha für den<br />

Stichkanal.<br />

Da es durch das Fischsterben 1994 einen deutlichen Bestandseinbruch gegeben hat,<br />

wurde in der Untersuchung von BRUNKEN et al. (1995) von einem theoretischen Jahresertrag<br />

von 25 kg/ha ausgegangen. 1995 wurde aufgr<strong>und</strong> eines Flüssigdüngerunfalles<br />

im Kanal weder besetzt noch geangelt – der tatsächliche Ertrag war also gleich null.<br />

Die Fangstatistik des Angelvereines zeigt aber bereits für das Jahr 1996 wieder einen<br />

Ertrag von 23,4 kg/ha (vergleiche Tab. A2-42).


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 271<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-41: Bestandsdichten in <strong>und</strong> Anteil der einzelnen Fischarten in Gewichtsprozenten<br />

am durchschnittlichen Gesamtbestand pro Art (nur Elektrofänge)<br />

von 1991 <strong>und</strong> 1995 im Stichkanal Hildesheim (nach BRUNKEN et al.<br />

1995).<br />

Art Bestandsdichte [kg/ha] Gewichtsanteil [%]<br />

1991 1995 1991 1995<br />

Aal 108,5 15,2 36,9 9,1<br />

Hecht - 1,1 - 0,7<br />

Aland - 1,9 - 1,1<br />

Brassen 0,0 0,1 0,0 0,1<br />

Döbel 9,4 1,6 3,2 1<br />

Güster 6,8 4,2 2,3 2,5<br />

Karpfen 26,8 - 9,1 -<br />

Rotauge 92,0 73,4 31,3 44,1<br />

Rotfeder 3,5 2,5 1,2 1,5<br />

Schleie 0,3 0 0,1 0<br />

Ukelei 0 < 0,1 0 < 0,1<br />

Flussbarsch 10,0 36,7 3,4 22,1<br />

Zander 36,8 29,6 12,5 17,8<br />

Summe 294,1 166,4 100 100<br />

Geschätzter fischereilicher Ertrag: 1991: 50 kg/ha 1995: 25 kg/ha<br />

Fänge der Sportfischer<br />

Fischereierträge bis 1994<br />

Die durchschnittlichen Gesamterträge des Sportfischervereins Hildesheim aus dem<br />

Stichkanal Hildesheim für den Zeitraum von 1983 bis 1994 lagen bei etwa 2 250 kg<br />

pro Jahr. Bezogen auf die bewirtschaftete Fläche von 46,9 ha bedeutet dies einen jährlichen<br />

Ertrag von r<strong>und</strong> 48 kg/ha. Hauptsächlich daran beteiligt sind Karpfen, Zander<br />

<strong>und</strong> Aal. Der Anteil an Weißfischen ist zwar ähnlich hoch wie die Aalerträge, kann<br />

aber aufgr<strong>und</strong> der gemeinsamen Erfassung in der Fangstatistik nicht nach Arten aufgeschlüsselt<br />

werden. Nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden wurden hauptsächlich Rotaugen<br />

gefangen; Brassen spielten nur eine untergeordnete Rolle. Die Schleienerträge<br />

waren trotz Besatzmaßnahmen sehr gering, der Besatz wurde daraufhin 1992 eingestellt.


272 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Fischereierträge ab 1996 (Neudaten/Recherche)<br />

Der durchschnittliche Fangertrag des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre von<br />

1996 bis 2003 betrug 2 949 kg, also knapp 63 kg/ha <strong>und</strong> lag damit sogar über den geschätzten<br />

Angaben von BORCHARD (vergleiche Tab. A2-42). Vor allem in den Jahren<br />

1999 <strong>und</strong> 2001 konnte etwa doppelt so viel Fischmasse entnommen werden. In den<br />

letzten Jahren gingen die Erträge wieder etwas zurück. An den Fanganteilen hat sich<br />

gegenüber den Vorjahren kaum etwas geändert. Angler berichten in den letzten Jahren<br />

aber zunehmend auch von Alandfängen verschiedener Größenklassen, wogegen der<br />

Anteil der Rotaugen leicht zurückzugehen scheint. Diese Angaben sind aber nicht gesichert,<br />

da Fänge dieser Arten nicht getrennt ausgewertet werden (FETT, mündliche<br />

<strong>Mitte</strong>ilung).<br />

Tab. A2-42: Fangstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />

200<strong>3.</strong><br />

Angegeben sind die Fänge in Anzahl [n] <strong>und</strong> Gewicht [kg]. Dem Gesamtfang bezogen auf die Fläche [n/ha] bzw.<br />

[kg/ha] wurde eine bewirtschaftete Fläche von 46,9 ha zugr<strong>und</strong>e gelegt, um eine Vergleichbarkeit mit den Daten<br />

aus BORCHARD (1991) <strong>und</strong> BRUNKEN et al. 1995 zu gewährleisten. Die Originalangaben des Sportfischervereins<br />

bezogen sich auf eine Fläche von 60,9 ha.<br />

Fang [n] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />

Aal 322 373 340 455 527 881 391 545 479,25<br />

Barsch 215 535 505 530 416 508 265 320 411,75<br />

Karpfen 148 296 392 763 665 579 328 267 429,75<br />

Schleie 5 17 10 8 10 4 0 0 6,75<br />

Weißfisch 277 601 758 2077 1123 1941 1080 1302 1144,88<br />

Zander 133 207 405 468 442 451 186 367 332,38<br />

Gesamt 1100 2029 2410 4301 3183 4364 2250 2801 2804,75<br />

Gesamt [n/ha] 23,45 43,26 51,39 91,71 67,87 93,05 47,97 59,72 59,80<br />

Fang [kg] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />

Aal 151,20 243,30 164,20 265,00 308,40 446,30 198,00 254,80 253,90<br />

Barsch 54,40 110,10 133,60 127,70 91,10 149,50 78,10 114,40 107,36<br />

Karpfen 570,00 1056,20 1640,50 2888,50 2398,10 2404,10 1052,00 1052,0 1632,68<br />

Schleie 5,10 19,00 12,30 9,00 17,60 4,30 0 0 8,41<br />

Weißfisch 85,30 211,00 220,30 573,50 479,40 528,70 278,60 280,90 332,21<br />

Zander 232,10 371,10 782,70 849,10 709,00 927,70 371,40 672,30 614,43<br />

Gesamt 1098,10 2010,70 2953,60 4712,80 4003,60 4460,60 1978,10 2374,40 2948,99<br />

Gesamt [kg/ha] 23,41 42,87 62,98 100,49 85,36 95,11 42,18 50,63 62,88


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 273<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Der 1991 von BORCHARD ermittelte theoretische Jahresertrag für den Stichkanal Hildesheim<br />

von 50 kg/ha stimmt gut mit den für den damaligen Zeitraum durch die Angler<br />

des Sportfischervereins Hildesheim erreichten Jahreserträgen von durchschnittlich<br />

48 kg/ha überein.<br />

Auch die Prognose von BRUNKEN et al. (1995) über einen theoretischen Jahresertrag<br />

von 25 kg/ha nach dem Fischsterben wurde durch die Ertragszahlen von 1996<br />

(23,4 kg/ha) durch den Sportfischerverein bestätigt. Da die aktuellen Fangstatistiken<br />

eine zum Teil deutliche Ertragssteigerung aufzeigen, kann davon ausgegangen werden,<br />

dass sich der Fischbestand durch Einwanderung aus Richtung <strong>Mitte</strong>llandkanal <strong>und</strong> den<br />

Initialbesatz von 1996, bei dem der Sportfischerverein Hildesheim neben Aal, Karpfen<br />

<strong>und</strong> Zandern auch 450 kg (1 800 Stück) „Weißfisch“ in das Gewässer eingebracht hat<br />

(siehe Tab. A2-43), wieder erholt hat. Wahrscheinlich gab es sogar eine Steigerung<br />

des Gesamtfischbestandes im Vergleich zu vorher.<br />

Tab. A2-43: Besatzstatistik des Sportfischervereins Hildesheim für die Jahre 1996 bis<br />

200<strong>3.</strong><br />

Angegeben ist der Besatz in Anzahl [n] <strong>und</strong> Gewicht [kg]. Die Abkürzungen verweisen auf die Altersklasse <strong>und</strong><br />

damit die Größe bzw. das Gewicht der eingesetzten Fische (z.B. K 2: Karpfen der Altersstufe 2+ mit einem<br />

durchschnittlichen Gewicht von 350 g). Dem Gesamtbesatz bezogen auf die Fläche [n/ha] bzw. [kg/ha] wurde<br />

eine bewirtschaftete Fläche von 46,9 ha zugr<strong>und</strong>e gelegt, um eine Vergleichbarkeit mit den Daten aus<br />

BORCHARD (1991) <strong>und</strong> BRUNKEN et al. (1995) zu gewährleisten. Die Originalangaben des Sportfischervereins<br />

bezogen sich auf eine Fläche von 60,9 ha.<br />

Besatz [n] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />

Aal (A1) 0 3000 5600 830 800 0 2625 750<br />

Aal (Glasaal) 10000 0 0 0 0 0 0 2188<br />

Karpfen (K1) 1500 0 0 0 0 0 0 0<br />

Karpfen (K2) 1071 643 571 571 571 571 629 343<br />

Karpfen (K3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

3224,13<br />

808,75<br />

Weißfisch 1800 0 0 0 0 0 0 0 einmalig<br />

Zander (Z1) 0 0 0 0 0 10000 0 0<br />

Zander (Z2) 800 440 905 880 1075 0 1200 130<br />

Zander (Z3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1928,75<br />

Gesamt 15171 4083 7076 2281 2446 10571 4454 3411 6186,63<br />

Gesamt [n/ha] 323,48 87,06 150,87 48,64 52,15 225,39 94,97 72,73 131,91


274 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Besatz [kg] 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Ø<br />

Aal (A1) 0 30 56 8,3 8 0 26,25 7,5<br />

Aal (Glasaal) 4 0 0 0 0 0 0 0,88<br />

Karpfen (K1) 375 0 0 0 0 0 0 0<br />

Karpfen (K2) 375 225 200 200 200 200 220 120<br />

Karpfen (K3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

17,62<br />

264,38<br />

Weißfisch 450 0 0 0 0 0 0 0 einmalig<br />

Zander (Z1) 0 0 0 0 0 700 0 0<br />

Zander (Z2) 200 110 226,25 220 268,75 0 300 32,5<br />

Zander (Z3) 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

257,19<br />

Gesamt 1404,00 365,00 482,25 428,30 476,75 900,00 546,25 160,88 595,43<br />

Gesamt [kg/ha] 29,94 7,78 10,28 9,13 10,17 19,19 11,65 3,43 12,70<br />

Durchschnittliche Gewichte für die besetzten Fische der verschiedenen Altersklassen:<br />

Aal (A 1+): 0,01 kg<br />

Glasaal: 0,0004 kg<br />

Karpfen (K 1+): 0,25 kg<br />

Karpfen (K 2+): 0,35 kg<br />

Karpfen (K 3+): 1,75 kg<br />

Weißfisch: 0,25 kg<br />

Zander (Z 1+): 0,07 kg<br />

Zander (Z 2+): 0,25 kg<br />

Zander (Z 3+): 0,7 kg<br />

Einschätzung des Kanales als Lebensraum<br />

Schifffahrtskanäle sind künstlich erschaffene <strong>Wasser</strong>straßen <strong>und</strong> dienen vor allem als<br />

Verkehrswege. Die Zusammensetzung von Fischartengemeinschaften in Kanälen unterscheidet<br />

sich daher meist deutlich von solchen in natürlich entstandenen Gewässern<br />

(VILCINSKAS & WOLTER 1994; WOLTER & VILCINSKAS 1997a, 2000). Für den Stichkanal<br />

Salzgitter belegte dies bereits eine Untersuchung von BRUNKEN et al. (1991).<br />

Artenreiche Fischfaunen sind in der Regel dort anzutreffen, wo viele Habitate unterschiedlicher<br />

Struktur nebeneinander vorhanden <strong>und</strong> miteinander vernetzt sind. Diese<br />

erforderliche Strukturvielfalt ist in künstlichen <strong>Wasser</strong>straßen im Allgemeinen nicht<br />

vorhanden. Gerade Linienführung, eintönige befestigte Uferbereiche <strong>und</strong> Mangel an<br />

Nebengewässern prägen das Erscheinungsbild. So werden die vorhandenen Bereiche<br />

im Wesentlichen von euryöken Arten genutzt, deren Ansprüche an Laichsubstrate <strong>und</strong><br />

gewässermorphologische Strukturen gering sind. Meist handelt es sich hierbei gleichzeitig<br />

um Arten, die ein recht breites Nahrungsspektrum aufweisen. Künstliche Einrichtungen<br />

dienen in vielen Fällen als Ersatzlebensräume, Stege <strong>und</strong> festgemachte<br />

Schiffe werden als Unterstände angenommen, Häfen <strong>und</strong> Wendestellen übernehmen<br />

die Funktion von Nebengewässern <strong>und</strong> bieten Winterquartiere. Die ökologische Wirksamkeit<br />

dieser Ersatzstrukturen ist jedoch noch unzureichend erforscht.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 275<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Die gr<strong>und</strong>sätzliche Bedeutung solcher Ersatzlebensräume kann auch für den Stichkanal<br />

Hildesheim festgestellt werden. Wesentliche Strukturelemente sind hierbei Abweichungen<br />

vom monoton ausgebauten Querprofil. Allen Bereichen mit erhöhten Fischkonzentrationen<br />

war eine deutliche Aufweitung des Regelprofiles gemeinsam. Die<br />

fischreichsten Stellen des Stichkanales waren der südliche Vorhafen der Schleuse Bolzum,<br />

die Verladestelle Algermissen, das alte Wendebecken des Hildesheimer Hafens<br />

<strong>und</strong> die Wendestelle bei Harsum.<br />

Die hohen Fischdichten in diesen Bereichen können direkt den breiteren Profilen zugeordnet<br />

werden, da sich an diesen Stellen die insbesondere bei Schiffspassagen extrem<br />

starken <strong>Wasser</strong>bewegungen abschwächen. Innerhalb der freien, geraden Kanalabschnitte<br />

kommt es durch Wellenschlag, Sog, die Aufwirbelung von Sedimenten <strong>und</strong><br />

damit einhergehender <strong>Wasser</strong>trübung <strong>und</strong> Verletzungen durch Schiffsschrauben zu<br />

zum Teil starken Schädigungen der Fischfauna (WOLTER & VILCINSKAS 1997b,<br />

ARLINGHAUS et al. 2002). Diese negativen Einflüsse der Schifffahrt sind dominante<br />

Faktoren bei Ausbildung der Fischartenstruktur eines Gewässers, vor allem in geraden<br />

befestigten Kanalabschnitten (WOLTER & VILCINSKAS 1997b). Es kann in extremen<br />

Gewässern zu einer Veränderung der Fischartengemeinschaft aufgr<strong>und</strong> hoher Jungfischsterblichkeit<br />

kommen. Je kleiner ein Fisch, desto geringer ist auch seine<br />

Schwimmleistung, deshalb sind gerade die Jungfische, die sich bevorzugt in den ufernahen<br />

Bereichen aufhalten, durch die schädlichen Einflüsse des Wellenschlages bedroht<br />

(ARLINGHAUS 2000, WOLTER & VILCINSKAS 1997b). In diesen Untersuchungen<br />

haben sich signifikant höhere Jungfischdichten in aufgeweiteten Bereichen wie kleinen<br />

Buchten nachweisen lassen. Obwohl auch in Freiwasserstrecken Laichaktivitäten beobachtet<br />

wurden, konnten an diesen Bereichen keine Jungfische gefangen werden. Vermutlich<br />

wurden schon die Eier <strong>und</strong> Larven vom Sog der Strömung mitgerissen. In<br />

Flachwasserbereichen entstehen durch geringere Strömungen <strong>und</strong> dadurch mehr Sedimentation<br />

geeignete Bereiche für die Ansiedlung von <strong>Wasser</strong>pflanzen <strong>und</strong> Makroinvertebraten,<br />

so dass die Fische dort nicht nur vor Wellenschlag besser geschützt sind,<br />

sondern auch bessere Lebensbedingungen wie Laichhabitate, Aufwachsgebiete <strong>und</strong><br />

Nahrung finden.<br />

Ein sehr wichtiger Einflussfaktor für die Besiedlung von Makroinvertebraten in Schifffahrtskanälen<br />

ist die Art der Ufersicherung, deren zumeist sehr spezifische Besiedlung<br />

von der Art der verwendeten Materialien abhängt. Hierbei hat sich gezeigt, dass lockere<br />

Schüttstein-Deckwerke im Vergleich mit anderen Deckwerksarten die höchste<br />

Artendiversität besitzen. Im Stichkanal Salzgitter wiesen die Schleusenbereiche <strong>und</strong><br />

die weniger stark befahrenen Abschnitte mit ausgeprägter Ufervegetation auf Schüttsteinen<br />

die höchste Artendiversität auf (EGGERS 2006). Im Hildesheimer Stichkanal<br />

kann somit das Fehlen von Fischnährtieren als limitierender Faktor ausgeschlossen<br />

werden. Es gibt auch keine Hinweise auf eine unzureichende <strong>Wasser</strong>qualität.


276 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Insgesamt wurden im Stichkanl Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen. Besonders<br />

weit verbreitet sind Fischarten mit geringen Ansprüchen an <strong>ihre</strong> Laichplätze, wie Rotauge<br />

(Rutilus rutilus) <strong>und</strong> Flussbarsch (Perca fluviatilis). Dagegen werden die Bestandsstärken<br />

der Arten Aal (Anguilla anguilla), Zander (Sander lucioperca) <strong>und</strong><br />

Karpfen (Cyprinus carpio) im Wesentlichen durch Besatzmaßnahmen des ansässigen<br />

Angelvereins gesteuert. Ein Einwandern ist unwahrscheinlich; das Reproduktionspotenzial<br />

des Zanders im Gewässer ist unsicher <strong>und</strong> Aal <strong>und</strong> Karpfen pflanzen sich hier<br />

natürlicherweise nicht fort.<br />

Das Artenspektrum ist reduziert, da für die meisten Jungfische <strong>und</strong> anspruchsvolleren<br />

Arten geeignete Lebensräume fehlen. Es fehlen geschützte Flachwasserbereiche. Selten<br />

wachsen Schilf <strong>und</strong> Unterwasserpflanzen, die den Fischen Unterstände <strong>und</strong> Schatten<br />

bieten könnten. Die Gewässersohle ist monoton. Die phytophilen Arten Hecht <strong>und</strong><br />

Schleie konnten sich trotz Besatzmaßnahmen nicht im Gewässer halten. Andere Arten<br />

wie Döbel oder Gründling benötigen Kies oder Sand, um <strong>ihre</strong>n Laich abzulegen. Einzig<br />

der Aland konnte sich als neue Art im Stichkanal Hildesheim ausbreiten. Das erste<br />

Mal von BRUNKEN et al. (1995) für den Hildesheimer Kanal nachgewiesen, berichten<br />

die Sportfischer für die letzten Jahre von Alandfängen aller Altersklassen. Dies ist besonders<br />

erfreulich, weil diese Fischart auf der b<strong>und</strong>esweiten Roten Liste als gefährdet<br />

eingestuft ist. Andere gefährdete Arten wie Hecht <strong>und</strong> Karausche konnten nur in Einzelexemplaren<br />

nachgewiesen werden.<br />

Im Vergleich zu anderen Kanälen oder ausgebauten <strong>Wasser</strong>strassen zählt der Stichkanal<br />

Hildesheim eher zu den artenärmeren Gewässern. Im <strong>Mitte</strong>llandkanal wurden drei<br />

weitere Arten, im ebenfalls stark ausgebauten Oder-Havel-Kanal insgesamt 20 Arten<br />

nachgewiesen. Im Gegensatz dazu konnten in der <strong>Mitte</strong>lelbe, einer ausgebauten <strong>Wasser</strong>straße<br />

mit natürlichem Ursprung, bis zu 38 Arten nachgewiesen werden.<br />

Der bei der Untersuchung von 1995 festgestellte Bestandseinbruch von etwa 51 % im<br />

Vergleich zum Jahr 1991 ließ sich mit dem Fischsterben nach einem Flüssigdünger-<br />

Unfall (Ammonium-Harnstofflösung) im Dezember 1994 erklären. Dadurch wurde<br />

fast der gesamte Fischbestand vernichtet (KÄMMEREIT 1995). BRUNKEN et al. (1995)<br />

konnten einige Monate später besonders viele Jungfische, vor allem der euryöken Arten<br />

Rotauge (Rutilus rutilus) <strong>und</strong> Flussbarsch (Perca fluviatilis), die ein hohes Einwanderungs-<br />

<strong>und</strong> Reproduktionspotenzial besitzen, nachweisen. Die meisten Fische<br />

wurden damals oberhalb der Schleuse Bolzum gefangen, was für eine Wiederbesiedlung<br />

aus dieser Richtung (<strong>Mitte</strong>llandkanal) spricht.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 277<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Nach neueren Angaben des Sportfischervereines hat sich der Gesamtfischbestand des<br />

Hildesheimer Stichkanales aber von diesem Ereignis erholt <strong>und</strong> scheint nun sogar auf<br />

einem höheren Stand zu sein als bei der ersten Untersuchung.<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Stichkanal Hildesheim eine auch im Vergleich<br />

mit anderen ausgebauten B<strong>und</strong>eswasserstraßen relativ naturferne Fischfauna mit<br />

einem deutlichen Artenfehlbetrag <strong>und</strong> einseitiger Dominanzstruktur aufweist. Die Bef<strong>und</strong>e<br />

lassen sich überwiegend auf die Armut an für die Fischfauna geeigneten Strukturen<br />

zurückführen.<br />

Bewertung<br />

Bei der Kombination von spezifischer Bedeutung einer Fläche oder eines Lebensraumes<br />

für eine Art mit der Schutzbedürftigkeit einer Art zu einer Wertstufe entsprechend<br />

Kap. A1 ergibt sich für den künstlichen Lebensraum Stichkanal Hildesheim die Wertstufe<br />

III (von allgemeiner Bedeutung), weil es keine größeren natürlichen Vorkommen<br />

gefährdeter Arten gibt.<br />

A2.11 Makrozoobenthos<br />

Die Erfassungen des Makrozoobenthos wurden am 25.09.2007 <strong>und</strong> 16.06.2008 in den<br />

Uferbereichen <strong>und</strong> der Kanalsohle der Kanalstrecke von der Schleuse Bolzum bis zum<br />

Hafen Hildesheim durchgeführt. Die Untersuchung erfolgte durch die B<strong>und</strong>esanstalt<br />

für Gewässerk<strong>und</strong>e, welche einen eigenständigen Bericht zur „Bestandserfassung<br />

aquatischer Wirbelloser (Makrozoobenthos) im Stichkanal Hildesheim 2007/2008“<br />

vorgelegt hat (ANLAUF et al. 2009). Diesem sind die Angaben zur Methodik <strong>und</strong> die<br />

detaillierten Erfassungsergebnisse zu entnehmen.<br />

Die Tab. A2-44 enthält die Gesamtartenliste mit Angaben zum Gefährdungsstatus.


278 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-44: Makrozoobenthos Stichkanal Hildesheim 2007/2008 - Gesamtartenliste<br />

<strong>und</strong> Rote Liste Status (leicht verändert aus ANLAUF et al. 2009).<br />

Gefährdungskategorien der Roten Listen: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet. V =<br />

Arten der Vorwarnliste.<br />

(F) Tiefland (Flachland), (H) Hügel- <strong>und</strong> Bergland.<br />

Bei Köcherfliegen erfolgt die Einstufung in drei Ziffern für drei Großräume (Süd-, <strong>Mitte</strong>l- <strong>und</strong> Norddeutschland).<br />

Tiergruppe/Taxon Autor/Jahr Rote Liste<br />

Deutschland<br />

TURBELLARIA (Strudelwürmer)<br />

Dendrocoelum lacteum (O.F. Müller, 1774) ...<br />

Dendrocoelum romanodanubiale (Codreanu, 1949) ...<br />

Dugesia tigrina (Girard, 1850)<br />

NEMATHELMINTHES (R<strong>und</strong>würmer)<br />

Nematoda ... ...<br />

GASTROPODA (Schnecken)<br />

Ancylus fluviatilis O.F.Müller, 1774 ...<br />

Bithynia tentaculata (Linnaeus, 1758) ...<br />

Ferrissia wautieri (Mirolli, 1960) ...<br />

Physella acuta (Draparnaud, 1805) ...<br />

Potamopyrgus antipodarum (Gray, 1840) ...<br />

Radix balthica (benutztes Synonym: Radix ovata) (Linnaeus, 1758) ...<br />

Radix labiata (Rossmaessler, 1835) ...<br />

Segmentina nitida (O.F. Müller, 1774) 3<br />

Valvata piscinalis (O.F. Müller, 1774) V<br />

Viviparus viviparus (Linnaeus, 1758) 2<br />

BIVALVIA (Muscheln)<br />

Anodonta anatina (Linnaeus, 1758) V<br />

Anodonta cygnea (Linnaeus, 1758) 2<br />

Anodonta sp. ... ...<br />

Corbicula fluminea (O.F. Müller, 1774) ...<br />

Corbicula sp. ... ...<br />

Dreissena polymorpha (Pallas, 1771) ...<br />

Pisidium amnicum (O.F. Müller, 1774) 2<br />

Pisidium henslowanum (Sheppard, 1825) V<br />

Pisidium sp. ... ...<br />

Pseudanodonta complanata (Rossmässler 1835) 1<br />

Sphaerium corneum (Linnaeus, 1758) ...<br />

Sphaerium sp. ... ...<br />

OLIGOCHAETA (Wenigborster)<br />

Branchiura sowerbyi Beddard, 1892 ...<br />

Oligochaeta ... ...<br />

POLYCHAETA (Vielborster)<br />

Hypania invalida (Grube, 1860) ...<br />

HIRUDINEA (Egel)<br />

Erpobdella octoculata Linnaeus, 1758) ...<br />

Erpobdella sp. ... ...<br />

Helobdella stagnalis (Linnaeus, 1758) ...<br />

CRUSTACEA (Krebse)<br />

Asellus aquaticus (Linnaeus, 1758) ...<br />

Chelicorophium curvispinum (Sars, 1895) ...<br />

Chelicorophium robustum (G.O. Sars, 1895), ...<br />

Dikerogammarus haemobaphes (Eichwald, 1841) ...<br />

Gammarus sp. Birstein, 1933 ...<br />

Gammarus tigrinus Sexton, 1939 ...<br />

Jaera sarsi Valkanov, 1936<br />

Orchestia cavimana Heller, 1865 ...<br />

Orconectes limosus (Rafinesque, 1817) ...<br />

Rote Liste<br />

Niedersachsen


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 279<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tiergruppe/Taxon Autor/Jahr Rote Liste Rote Liste<br />

DIPTERA (Zweiflügler)<br />

Deutschland Niedersachsen<br />

Ceratopogonidae ... ...<br />

Chironomidae ... ...<br />

Simulium sp.<br />

EPHEMEROPTERA (Eintagsfliegen)<br />

... ...<br />

Caenis luctuosa (Burmeister, 1839) ... *(F) 3(H)<br />

Ephemera sp. ... ...<br />

Ephemera vulgata<br />

ODONATA (Libellen)<br />

(Linnaeus, 1758) ... *(F) 1(H)<br />

Zygoptera<br />

COLEOPTERA (Käfer)<br />

... ...<br />

Elmis sp. ... ...<br />

Oulimnius sp.<br />

MEGALOPTERA (Schlammfliegen)<br />

... ...<br />

Sialis lutaria<br />

NEUROPTERA (Netzflügler)<br />

(Linnaeus, 1758) ...<br />

Sisyra sp.<br />

TRICHOPTERA (Köcherfliegen)<br />

... ...<br />

Ceraclea alboguttata (Hagen 1860) ... 3(F) 2(H)<br />

Ceraclea sp. ...<br />

Cyrnus trimaculatus (Curtis, 1834) ...<br />

Ecnomus tenellus (Rambur, 1842) ...<br />

Hydroptila sp. ... ...<br />

Oecetis ochracea (Curtis, 1825) ...<br />

Oecetis sp. ... ...<br />

Tinodes unicolor (Pictet, 1834) ... ?(F) 3(H)<br />

Tinodes waeneri<br />

PORIFERA (Schwämme)<br />

(Linnaeus, 1758) ...<br />

Eunapius fragilis (Leidy, 1851) ...<br />

Spongilla lacustris<br />

BRYOZOA (Moostierchen)<br />

(Linnaeus, 1758) ...<br />

Fredericella sp. ... ...<br />

Paludicella articulata (Ehrenberg, 1831) ...<br />

Plumatella emarginata<br />

HYDROZOA (Hohltiere)<br />

Allmann, 1844 ...<br />

Cordylophora caspia (Pallas, 1771) ...<br />

Hydra sp. ... ...<br />

Bewertung<br />

ANLAUF et al. (2009) führen eine Bewertung der ökologischen Wertigkeit des Stichkanales<br />

einerseits durch die Einschätzung der Artenvorkommen <strong>und</strong> Populationen anhand<br />

eines fünfstufigen Bewertungsrasters (BFG 2000) <strong>und</strong> andererseits mit der<br />

Saprobiestufe <strong>und</strong> dem Potamon Typie-Index durch. Die entsprechenden Bewertungsergebnisse<br />

sind bei ANLAUF et al. (2009) detailliert dargestellt, wobei sich zusammenfassend<br />

eine mittlere Wertigkeit für den Stichkanal ergibt.<br />

Die nach dem in Kap. A1 erläuterten Verfahren durchgeführte Bewertung wird im<br />

Folgenden dargestellt. Die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit der im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesenen Makrozoobenthosvorkommen wird in Tab. A2-45 für<br />

die auf den Roten Listen <strong>und</strong> Vorwarnlisten geführten Arten ermittelt (ALTMÜLLER


280 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1983, JUNGBLUTH & KNORRE 1998, KLIMA 1998, MALZACHER et al. 1998, REUSCH &<br />

HAASE 2000). Danach erlangen zwölf Arten eine gewisse Schutzbedürftigkeit.<br />

Landesweite Rote Listen liegen beim Makrozoobenthos nur für folgende Gruppen vor:<br />

Eintagsfliegen, Steinfliegen, Köcherfliegen <strong>und</strong> Libellen. Für Muscheln <strong>und</strong> Schnecken<br />

existiert nur eine b<strong>und</strong>esweite Rote Liste, welche für die Bewertung heran gezogen<br />

wurde.<br />

Tab. A2-45: Schutzbedürftigkeit nachgewiesener Makrozoobenthosarten.<br />

Herleitung siehe Tab. A1-1 in Kap. A1.<br />

Gefährdungsgrade: 0 = ausgestorben oder verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />

3 = gefährdet. V = Arten der Vorwarnliste.<br />

Art Gef.-grad<br />

Nds.<br />

Hügelland<br />

Schnecken<br />

Gef.-grad<br />

Deutschland<br />

Schutzbe-<br />

dürftigkeit<br />

Segmentina nitida 3 landesweit schutzbedürftig<br />

Valvata piscinalis V mit Einschränkung schutzbedürftig<br />

Viviparus viviparus 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Muscheln<br />

Anodonta anatina V mit Einschränkung schutzbedürftig<br />

Anodonta cygnea 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Pisidium amnicum 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Pisidium henslowanum V mit Einschränkung schutzbedürftig<br />

Pseudanodonta complanata 1<br />

Eintagsfliegen<br />

landesweit herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

Caenis luctuosa 3 landesweit schutzbedürftig<br />

Ephemera vulgata 1<br />

Köcherfliegen<br />

landesweit herausragend<br />

schutzbedürftig<br />

Ceraclea alboguttata 2 landesweit sehr schutzbedürftig<br />

Tinodes unicolor 3 landesweit schutzbedürftig<br />

Die Bedeutung einzelner Habitate für das Makrozoobenthos ist in Tab. A2-46 dargestellt.<br />

In Tab. A2-47 erfolgt die Abschätzung der Bedeutung einer Fläche für den<br />

Schutz von Makrozoobenthos anhand von Bestandsgrößenklassen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 281<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-46: Bedeutung einzelner Habitate für Makrozoobenthos.<br />

Habitatfunktion Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Alle nachgewiesenen Vorkommen werden als essenzielles Habitat (Ge- siehe Tab. A2-47<br />

samtlebensraum, Teillebensräume nicht abgrenzbar) eingestuft. Die Bewertung<br />

differenziert nach Individuenzahlen. Schutzbedürftigkeit artspezifisch<br />

bewertet.<br />

Tab. A2-47: Bestandsgrößenklassen für Makrozoobenthos.<br />

Ab<strong>und</strong>anzklassen nach DIN 38 410 Bedeutung für das<br />

Vorkommen der Arten<br />

Einzelnachweise vorhanden<br />

wenig bis mittel mittel<br />

mittel bis viel groß<br />

sehr viel sehr groß<br />

Das Ergebnis der formalisierten Bewertung der Lebensräume des Makrozoobenthos ist<br />

in Tab. A2-48 dargestellt. Von den neun Probeflächen sind<br />

• vier von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III),<br />

• drei von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV),<br />

• zwei von besonderer Bedeutung (Wertstufe V).


282 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Tab. A2-48: Bewertung der Makrozoobenthoslebensräume.<br />

Herleitung der Wertstufen siehe Tab. A1-2 in Kap. A1. Kanal-km = Kanal-km der Probenahme<br />

Kanalkm<br />

Habitatnutzung Anzahl der Artvorkommen mit<br />

besonderer Bedeutung pro<br />

Lebensraum<br />

Wertstufe<br />

von herausragender<br />

Bedeutung<br />

von<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

von beson-<br />

derer bis<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

von<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe für den<br />

Lebensraum<br />

V *<br />

V<br />

IV<br />

III<br />

0,7 Gesamtlebensraum 1 1 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung 1<br />

3,0 Gesamtlebensraum 1 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

4,5 Gesamtlebensraum 2 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

6,9 Gesamtlebensraum 1 2 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

9,4 Gesamtlebensraum 1 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung<br />

10,0 Gesamtlebensraum 1 III – von allgemeiner<br />

Bedeutung 1<br />

11,8 Gesamtlebensraum 1 1 2 IV – von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung 1<br />

13,5 Gesamtlebensraum 2 2 1<br />

V – von besonderer Bedeutung<br />

14,4 Gesamtlebensraum 4 3<br />

V – von besonderer Bedeutung<br />

1 = Vorkommen von Ephemera vulgata werden aus gutachterlicher Sicht um zwei Stufen herabgesetzt, da die Art<br />

sowohl im niedersächsischen Tiefland als auch b<strong>und</strong>esweit verbreitet vorkommt. Der Stichkanal im Übergangsbereich<br />

vom Hügel- zum Tiefland dient dieser Art vermutlich als Ausbreitungskorridor.<br />

A2.12 Sonstige Arten<br />

Aus faunistischer Sicht gelangen mehrere interessante Nachweise quasi nebenbei als<br />

Zufallsf<strong>und</strong>e, nämlich in Tiergruppen, die gemäß dem Ergebnis des Scopingtermines<br />

nicht zur Erfassung anstanden. Nachfolgend werden nur die hervorhebenswerten Arten<br />

aufgeführt; alle sonstigen Nachweise werden nicht weiter erwähnt. Diese Zufallsf<strong>und</strong>e<br />

beziehen sich auf die bei den Tagfaltern <strong>und</strong> Wildbienen untersuchten Bereiche, so<br />

dass deren Nummerierung (unter Nennung von SA statt W beziehungsweise T) übernommen<br />

wird. Hervorhebenswert sind die folgenden Arten:<br />

Anogcodes ustulata (FABRICIUS, 1787, Abb. A2-11): Dieser verhältnismäßig große<br />

Scheinbockkäfer (Familie Oedemeridae) war in Niedersachsen bisher nur im westlichen<br />

Tiefland nachgewiesen worden, aber auch dort schon seit Jahrzehnten nicht<br />

mehr. Der letzte Nachweis stammt aus der Zeit vor 1950 (KÖHLER & KLAUSNITZER<br />

1998), so dass die Feststellung der Art am Stichkanal östlich von Lühnde (SA1) einen


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 283<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Wiederf<strong>und</strong> für Niedersachsen nach über 60 Jahren <strong>und</strong> einen Erstnachweis für Ostniedersachsen<br />

darstellt. Gef<strong>und</strong>en wurden mehrere Exemplare, so dass von einem bodenständigen<br />

Vorkommen auszugehen ist. B<strong>und</strong>esweit wird die Art als gefährdet geführt<br />

(GEISER 1998: Gefährdungsgrad 3; angegeben als Nacerdes ustulata).<br />

Abb. A2-11: Sammlungsexemplar von Anogcodes ustulata.<br />

Plagionotus detritus (LINNAEUS, 1758, Abb. A2-12): Mit einem Vorkommen dieser<br />

b<strong>und</strong>esweit stark gefährdeten Bockkäferart (GEISER 1998: Gefährdungsgrad 2; Familie<br />

Cerambycidae) entlang des Stichkanales war wahrlich nicht zu rechnen. Umso überraschender<br />

waren die F<strong>und</strong>e gleich mehrerer Exemplare in den Untersuchungsbereichen<br />

SA5 <strong>und</strong> SA6 bei Harsum. Die Art ist in Niedersachsen bisher erst einige wenige Male<br />

gef<strong>und</strong>en worden <strong>und</strong> ist auf das Vorkommen anbrüchiger, älterer, gut der Sonne ausgesetzter<br />

Kronen von Buchen <strong>und</strong> Eichen angewiesen. Welche Bäume in den Untersuchungsabschnitten<br />

als Brutbäume genutzt werden, bleibt aufgr<strong>und</strong> fehlender Einsichtnahme<br />

unklar. Sicherlich wird es sich um Bäume handeln, die dicht am Kanalufer stehen<br />

<strong>und</strong> somit gut besonnt sind.


284 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-12: Plagionotus detritus.<br />

Eumenes coronatus (PANZER, 1799): Eine Lehmwespenart (Hautflüglerfamilie Eumenidae<br />

resp. Vespidae), die bisher noch nicht aus Niedersachsen bekannt war. Somit<br />

handelt es sich um einen Erstnachweis für Niedersachsen <strong>und</strong> zugleich um den nördlichsten<br />

F<strong>und</strong> in <strong>Mitte</strong>leuropa überhaupt. Ergo lebt die Art am Stichkanal östlich von<br />

Lühnde (SA1) am Rand <strong>ihre</strong>s Verbreitungsgebietes. Dieser „Vorposten“ ist besonders<br />

schützenswert, weil gegebenenfalls von hier aus die weitere Besiedlung Norddeutschlands<br />

erfolgen könnte, zusagendes Lebensraumangebot <strong>und</strong> günstige klimatische Bedingungen<br />

vorausgesetzt.<br />

Pemphredon fabricii (MÜLLER, 1911, Abb. A2-13): Die kleine Grabwespenart (Hautflüglerfamilie<br />

Sphecidae s. l.) ist erst seit wenigen Jahren sicher bestimmbar <strong>und</strong> lebt<br />

in Schilfröhrichten. Sie wurde in größerer Anzahl über Wochen am Stichkanal östlich<br />

von Lühnde (SA1) nachgewiesen. Es handelt sich um den zweiten F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen.<br />

Den Erstnachweis aus einem Moor bei Hannover hat THEUNERT (2007) veröffentlicht.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 285<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-13: Weibchen von Pemphredon fabricii.<br />

Trypoxylon deceptorium ANTROPOV, 1991: Auch diese Grabwespenart (Hautflüglerfamilie<br />

Sphecidae s. l.) lebt in Schilfröhrichten <strong>und</strong> wurde einmal am Stichkanal östlich<br />

von Lühnde (SA1) gekeschert. Es handelt sich wie bei der vorangehend genannten<br />

Art erst um den zweiten F<strong>und</strong>ort in Niedersachsen. Zuvor wurde auch sie nur in einem<br />

Moor bei Hannover festgestellt (THEUNERT 2007).<br />

- Cerura vinula (LINNAEUS, 1758, Abb. A2-14): Raupen des Großen Gabelschwanzes<br />

(Schmetterlingsfamilie Notodontidae; Zahnspinner) wurden an mehreren Stellen im<br />

Bereich SA1 auf jungen Zitter-Pappeln (Populus tremula) festgestellt. Die Art führt<br />

LOBENSTEIN (2004) für Niedersachsen als gefährdet (Gefährdungsgrad 3).<br />

Abb. A2-14: Raupe von Cerura vinula auf Espe (Populus tremula).


286 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Epione repandaria (HUFNAGEL, 1767, Abb. A2-15): Mehrmals wurden im Bereich<br />

SA1 Weiden-Saumbandspanner (Familie Geometridae; Spanner) aus Gebüschen <strong>und</strong><br />

aus Hochstaudenfluren aufgescheucht. Die Art ist in Niedersachsen gefährdet<br />

(LOBENSTEIN 2004: Gefährdungsgrad 3). Ihre Raupen leben auf Zitter-Pappeln, Weiden<br />

<strong>und</strong> anderen Gehölzarten.<br />

Abb. A2-15: Epione repandaria.<br />

Idaea muricata (HUFNAGEL, 1767, Abb. 2-16): Der farblich sehr ansprechend wirkende<br />

Purpurstreifen-Zwergspanner (Familie Geometridae; Spanner) kommt sowohl in<br />

trockenen als auch feuchten Lebensräumen vor <strong>und</strong> gilt in Niedersachsen als stark gefährdet<br />

(LOBENSTEIN 2004: Gefährdungsgrad 2). Falter werden mitunter aufgescheucht,<br />

wie es auch im Bereich SA1 mehrfach geschah. Über die Lebensweise der<br />

Art ist nicht viel bekannt, doch es dürfte wohl zutreffend sein, dass unmittelbar am<br />

Stichkanal manche der dichtwüchsigen Hochstaudenfluren besiedelt sind.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 287<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-16: Idaea muricata.<br />

Idaea ochrata (SCOPOLI, 1763, Abb. A2-17): Am Stichkanal kommt der Steppenheiden-Zwergspanner<br />

(Familie Geometridae; Spanner) sicherlich nur im Bereich SA4<br />

vor. Er ist ein Bewohner warmer, trockener Lagen mit schütterer, aber hochgrasiger<br />

Vegetation. Diese Bedingungen sind in dem Abschnitt vollauf gegeben. Die Art ist am<br />

Tage leicht aufzuscheuchen <strong>und</strong> wurde mehrfach am Rand von Brombeergestrüpp beobachtet.<br />

Auch sie ist in Niedersachsen stark gefährdet (LOBENSTEIN 2004: Gefährdungsgrad<br />

2).<br />

Abb. A2-17: Idaea ochrata.


288 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

(Leicht nachzuweisen, wenn vorhanden, aber schwer zu fotografieren, da sehr scheu).<br />

Macrochilo cribrumalis (HÜBNER, 1793, Abb. A2-18): LOBENSTEIN (2004) führt die<br />

Sumpfgras-Zünslereule als gefährdete Art Niedersachsens (Gefährdungsgrad 3). Sie<br />

gehört der Schmetterlingsfamilie der Eulen (Noctuidae) an <strong>und</strong> ist auf Seggenrieder<br />

angewiesen. Am Stichkanal ist sie deshalb auf den Bereich SA1 beschränkt.<br />

Abb. A2-18: Macrochilo cribrumalis.<br />

Tyria jacobaeae (LINNAEUS, 1758, Abb. A2-19): Der Blutbär (Familie Arctiidae) ist in<br />

Niedersachsen nach LOBENSTEIN (2004) eine stark gefährdete Art (Gefährdungsgrad<br />

2) <strong>und</strong> ist vorwiegend auf Brachen mit Vorkommen der Raupenfutterpflanze Jakobs-<br />

Greiskraut (Senecio jacobaea) zu finden. Am Stichkanal östlich von Lühnde (SA1)<br />

wurden an einem Tag drei Falter aufgescheucht. Jakobs-Greiskraut <strong>und</strong> das nahe verwandte<br />

Raukenblättrige Greiskraut (Senecio erucifolius), welches Blutbärraupen potenziell<br />

ebenfalls als Futter dient, sind entlang des Stichkanals nur an wenigen Orten<br />

vorhanden.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 289<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Abb. A2-19: Tyria jacobaeae auf Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea).<br />

Bewertung<br />

Da keine systematische Erfassung der in diesem Kapitel betrachteten Insektengruppen<br />

durchgeführt worden ist, sondern diese als Zufallsbeobachtungen insbesondere bei den<br />

Erfassungen der Tagfalter <strong>und</strong> Wildbienen nachgewiesen worden sind, wird keine<br />

formalisierte Bewertung analog den vorangegangenen Kapiteln durchgeführt. Stattdessen<br />

werden die F<strong>und</strong>e auf der Gr<strong>und</strong>lage der vorhandenen Roten Liste <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r<br />

Nachweishäufigkeit in Niedersachsen bewertet.<br />

Auch wenn kein systematischen Erfassungen erfolgten, lässt sich schon auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

der Zufallsf<strong>und</strong>e belegen, dass besonders den Bereichen SA1, SA5 <strong>und</strong> SA6 eine landesweite<br />

Bedeutung zukommt.<br />

Für die Bewertung des Bereiches SA1 wären Idaea muricata <strong>und</strong> Tyria jacobaeae als<br />

landesweit stark gefährdete Arten ausschlaggebend. Hinzu kämen mit Anogcodes<br />

ustulata, Eumenes coronatus, Pemphredon fabricii <strong>und</strong> Trypoxylon deceptorium vier<br />

Arten, die nach heutigem Wissensstand in Niedersachsen sehr selten sind (Eumenes<br />

coronatus wurde hier erstmals für Niedersachsen nachgewiesen). Würde es zu der jeweiligen<br />

Tiergruppe eine landesweite Rote Liste geben, so müssten diese Arten zumindest<br />

wohl auch als stark gefährdet geführt werden, unter Umständen auch als vom<br />

Aussterben bedrohte Arten. Die Einstufung des Bereiches SA1 als von landesweiter<br />

Bedeutung wird zusätzlich durch die F<strong>und</strong>e vornehmlich von Cerura vinula, Epione<br />

repandaria sowie Macrochilo cribrumalis bekräftigt. Besonders unter den so genann-


290 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

ten Nachtfaltern ist am Stichkanal östlich von Lühnde mit vielen weiteren landesweit<br />

bestandsbedrohten Arten zu rechnen, so mit Schilf bewohnenden Arten.<br />

Für die Bewertung der Bereiche SA5 <strong>und</strong> SA6 als von landesweiter Bedeutung ist das<br />

Vorkommen des Bockkäfers Plagionotus detritus maßgebend. Diese b<strong>und</strong>esweit stark<br />

gefährdete Käferart würde in Niedersachsen wohl als vom Aussterben bedroht geführt,<br />

gäbe es eine Rote Liste der gefährdeten Bockkäfer Niedersachsens.<br />

Die Bereiche SA2, SA3 <strong>und</strong> SA4 können nach jetzigem Kenntnisstand der hier in diesem<br />

Kapitel betrachteten Artengruppen nicht so hoch bewertet werden, wobei systematische<br />

Erhebungen aber unter Umständen weitere wertgebende Nachweise erbrächten.<br />

Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich am Stichkanal mehrere weitere bestandsbedrohte<br />

Arten reproduzieren. Die Zahl der hervorhebenswerten F<strong>und</strong>e aus anderen Insektengruppen,<br />

die bei der Tagfalter- <strong>und</strong> Wildbienenerfassung nebenbei erbracht<br />

wurden, lässt diesen Schluss jedenfalls zu. Dies gilt insbesondere für die Nachtfalter,<br />

denn gerade bei dieser Tiergruppe sind im Bereich linearer Strukturen <strong>und</strong> Lebensräume<br />

in einer ansonsten ausgeräumten Umgebung wegen der potenziell hohen Anzahl<br />

bestandsbedrohter Arten weitere relevante Artenvorkommen nicht auszuschließen,<br />

sondern eher sogar zu erwarten.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 291<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

A<strong>3.</strong> Schutzgut Pflanzen<br />

A<strong>3.</strong>1 Gefährdete <strong>und</strong> geschützte Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />

Die Tab. A3-1 listet die F<strong>und</strong>orte der gefährdeten <strong>und</strong>/oder geschützten Farn- <strong>und</strong><br />

Blütenpflanzen auf. Die Lage der F<strong>und</strong>orte ist Karte 1 zu entnehmen.<br />

Tab. A3-1: Auflistung der F<strong>und</strong>orte der nachgewiesenen Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />

der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> der Vorwarnliste sowie der geschützten<br />

Arten (siehe auch Karte 1).<br />

Häufigkeitskategorien: 1 = 1 Exemplar (Ex.), 2 = 2 – 5 Ex., 3 = 6 – 25 Ex., 4 = 26 – 50 Ex., 5 = 51 –<br />

100 Ex. , 6 = 101 – 1.000 Ex. , 7 = 1.001 – 10.000 Ex., 8 > 10.000 Ex.<br />

Hinweis: In den Eichen-Hainbuchenwäldern verbreitet ist zudem die Hohe Schlüsselblume (Primula<br />

elatior), in den uferbegleitenden Gehölzen die Wild-Birne (Pyrus pyraster) (offensichtlich gepflanzt).<br />

Aufgr<strong>und</strong> der weiten Verbreitung wurde auf eine Darstellung von Einzelf<strong>und</strong>orten verzichtet.<br />

F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />

der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />

Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

1 Sonchus palustris Sp 1<br />

2 Sonchus palustris Sp 2<br />

3 Sonchus palustris Sp 4<br />

4 Sonchus palustris Sp 5<br />

5 Sonchus palustris Sp 4<br />

6 Sonchus palustris Sp 3<br />

7 Sanguisorba officinalis So 1<br />

8 Sonchus palustris Sp 3<br />

9 Sonchus palustris Sp 5<br />

10 Sonchus palustris Sp 2<br />

11 Sonchus palustris Sp 4<br />

12 Sonchus palustris Sp 2<br />

13 Sonchus palustris Sp 2<br />

14 Sonchus palustris Sp 3<br />

15 Pulicaria dysenterica Pd 2<br />

16 Sonchus palustris Sp 3<br />

17 Sonchus palustris Sp 2<br />

18 Sonchus palustris Sp 3<br />

19 Thelypteris palustris Tp 6<br />

20 Pulicaria dysenterica Pd 2<br />

21 Sonchus palustris Sp 2<br />

22 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />

23 Sonchus palustris Sp 2<br />

24 Pulicaria dysenterica Pd 2<br />

25 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />

26 Sonchus palustris Sp 2<br />

27 Sonchus palustris Sp 2<br />

28 Sonchus palustris Sp 2<br />

29 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />

30 Pulicaria dysenterica Pd 3


292 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />

der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />

Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

31 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

32 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

33 Betonica officinalis Bo 3<br />

34 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

35 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

36 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

37 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

38 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

39 Potamogeton lucens Pl 2<br />

40 Iris pseudacorus Ip 5<br />

41 Iris pseudacorus, Myosotis laxa, Ranunculus lingua 1 Ip 5, Ml 3, Rl 5<br />

42 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

43 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

44 Pulicaria dysenterica, Betonica officinalis Pd 4, Bo 2<br />

45 Pulicaria dysenterica Pd 4<br />

46 Cynoglossum officinale Co 1<br />

47 Cynoglossum officinale Co 2<br />

48 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

49 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

50 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp, Pl 3<br />

51 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

52 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

53 Potamogeton perfoliatus Pp 1<br />

54 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

55 Pulicaria dysenterica Pd 3<br />

56 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

57 Potamogeton lucens Pl 3<br />

58 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

59 Potamogeton lucens Pl 2<br />

60 Potamogeton lucens Pl 3<br />

61 Ulmus laevis Ul 3<br />

62 Potamogeton lucens Pl 3<br />

63 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 3, Pl 3<br />

64 Cynoglossum officinale, Lathyrus tuberosus Co 6, Lt 4<br />

65 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

66 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

67 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

68 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

69 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

70 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

71 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

72 Potamogeton lucens Pl 4<br />

73 Ulmus laevis Ul 3<br />

74 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

75 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

76 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

77 Potamogeton lucens Pl 4<br />

78 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

79 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

80 Nymphaea alba Na 3<br />

81 Potamogeton perfoliatus Pp 3


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 293<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />

der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />

Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

82 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 5, Pp 3<br />

83 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

84 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

85 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

86 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

87 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

88 Sonchus palustris Sp 1<br />

89 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

90 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

91 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

92 Potamogeton lucens Pl 3<br />

93 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

94 Potamogeton lucens Pl 5<br />

95 Potamogeton lucens Pl 5<br />

96 Carex elongata Ce 1<br />

97 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

98 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

99 Geum rivale Gr 2<br />

100 Geum rivale Gr 5<br />

101 Geum rivale Gr 5<br />

102 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

103 Potamogeton lucens Pl 3<br />

104 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

105 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 6, Pl 3<br />

106 Potamogeton lucens Pl 6<br />

107 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

108 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 6, Pl 4<br />

109 Primula veris Pv 4<br />

110 Nuphar lutea Nl 3<br />

111 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

112 Potamogeton lucens Pl 2<br />

113 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

114 Sonchus palustris Sp 2<br />

115 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

116 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

117 Sonchus palustris Sp 1<br />

118 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

119 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

120 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

121 Aquilegia vulgaris 1 Av 1<br />

122 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 5, Pl 3<br />

123 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

124 Potamogeton lucens Pl 4<br />

125 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

126 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 3, Pl 1<br />

127 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 6, Pl 6<br />

128 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

129 Potamogeton lucens Pl 5<br />

130 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 3, Pp 4<br />

131 Potamogeton lucens Pl 4<br />

132 Potamogeton perfoliatus Pp 3


294 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />

der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />

Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

133 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 4, Pp 3<br />

134 Potamogeton perfoliatus Pp<br />

135 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

136 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

137 Potamogeton perfoliatus Pp 1<br />

138 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

139 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

140 Sonchus palustris Sp 2<br />

141 Potamogeton lucens Pl 3<br />

142 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

143 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

144 Potamogeton lucens Pl 5<br />

145 Sonchus palustris Sp 3<br />

146 Potamogeton lucens, Potamogeton perfoliatus Pl 3, Pp 5<br />

147 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

148 Potamogeton lucens Pl 5<br />

149 Potamogeton lucens Pl 3<br />

150 Sonchus palustris Sp 4<br />

151 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 5, Pl 5<br />

152 Cynoglossum officinale Co 1<br />

153 Potamogeton lucens Pl 5<br />

154 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

155 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

156 Potamogeton perfoliatus, Potamogeton lucens Pp 2, Pl 5<br />

157 Carex vulpina Cv 1<br />

158 Cynoglossum officinale Co 1<br />

159 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

160 Cynoglossum officinale Co 3<br />

161 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

162 Cynoglossum officinale Co 2<br />

163 Sonchus palustris Sp 2<br />

164 Sonchus palustris Sp 3<br />

165 Cynoglossum officinale Co 2<br />

166 Potamogeton lucens Pl 4<br />

167 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

168 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

169 Sonchus palustris Sp 3<br />

170 Sonchus palustris Sp 3<br />

171 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

172 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

173 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

174 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

175 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

176 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

177 Sagittaria sagittifolia Ss 6<br />

178 Sonchus palustris Sp 2<br />

179 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

180 Sonchus palustris Sp 2<br />

181 Potamogeton perfoliatus Pp 2<br />

182 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

183 Sagittaria sagittifolia Ss 3


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie 295<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

F<strong>und</strong>ort-Nr. Pflanzensippen der niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong><br />

der Vorwarnliste sowie geschützte Arten<br />

Kürzel <strong>und</strong> Häufigkeit<br />

184 Sagittaria sagittifolia Ss 4<br />

185 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

186 Centaurium pulchellum Cp 2<br />

187 Centaurium pulchellum Cp 6<br />

188 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

189 Potamogeton lucens Pl 5<br />

190 Pulicaria dysenterica, Inula salicina Pd 4, Is 4<br />

191 Sonchus palustris Sp 2<br />

192 Sonchus palustris Sp 3<br />

193 Potamogeton lucens Pl 3<br />

194 Potamogeton lucens Pl 4<br />

195 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

196 Potamogeton perfoliatus Pp 3<br />

197 Potamogeton perfoliatus Pp 4<br />

198 Potamogeton perfoliatus Pp 6<br />

199 Potamogeton perfoliatus Pp 5<br />

200 Potamogeton perfoliatus Pp 1<br />

201 Sagittaria sagittifolia Ss 2<br />

202 - entfällt - -<br />

203 Dianthus armeria, Rosa tomentosa Da 3, Rt 1<br />

204 Pulicaria dysenterica Pd 6<br />

205 Pulicaria dysenterica Pd 6<br />

206 Betonica officinalis Bo 4<br />

207 Cynosurus cristatus Cc 6<br />

208 Betonica officinalis Bo 3<br />

209 Epipactis helleborine Eh 3<br />

210 Geranium pratense Gp 1<br />

211 Cynoglossum officinale Co 3<br />

212 Lathyrus tuberosus, Cynosurus cristatus Lt 6, Cc 6<br />

213 Paris quadrifolia Pq 4<br />

214 Cynoglossum officinale Co 3<br />

215 Campanula latifolia Cl 2<br />

216 Listera ovata Lo 1<br />

217 Verbena officinalis Vo 4<br />

Anmerkung 1: vermutlich synanthrop.


296 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391– <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

______________________________________________________________________________________________


Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim<br />

zwischen SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990<br />

sowie<br />

Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391<br />

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Oktober 2010<br />

Vorhabensträger: <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es<br />

vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau des<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />

Nikolaistraße 14/16, 30159 Hannover<br />

Verfasser:


2 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Projektbearbeitung<br />

RALF BACHMANN, Dipl.-Ing.<br />

Prof. Dr. THOMAS KAISER, Landschaftsarchitekt <strong>und</strong> Dipl.-Forstwirt<br />

Beedenbostel, den 20.10.2010<br />

..................................................................<br />

Prof. Dr. Kaiser, Landschaftsarchitekt


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 3<br />

_______________________________________________________________<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

1. Anlass 5<br />

2. Artenschutzrechtlicher Rahmen 6<br />

<strong>3.</strong> Untersuchungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag 7<br />

4. Geschützte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten im Betrachtungsraum 12<br />

4.1 Methodische Hinweise 12<br />

4.2 Bestandssituation 12<br />

5. Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigun-<br />

gen geschützter Arten 17<br />

6. Vorhabensbedingte Betroffenheit besonders oder streng geschützter Tier-<br />

<strong>und</strong> Pflanzenarten 19<br />

6.1 Schädigung oder Tötung von Individuen beziehungsweise Schädigung oder<br />

Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

geschützter Tierarten 19<br />

6.2 Schädigung oder Vernichtung von Individuen geschützter Pflanzenarten 22<br />

6.3 Störung von Individuen streng geschützter Tierarten <strong>und</strong> europäischer Vogel-<br />

arten 22<br />

7. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen 25<br />

8. Bewertung der Verbotstatbestände <strong>und</strong> Befreiungsvoraussetzungen 28<br />

9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 45 BNatSchG 32<br />

9.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses 32<br />

9.2 Fehlen zumutbarer Alternativen 36<br />

9.3 Erhaltungszustand der Populationen 37<br />

10. Resümee 39<br />

11. Quellenverzeichnis 40<br />

11.1 Literatur 40<br />

11.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen 41


4 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Seite<br />

_________________________________________________________________________________________________________<br />

Tab. 3-1: Untersuchungsbedarf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages. 8<br />

Tab. 4-1: Geschützte Arten im Wirkraum des Vorhabens. 13<br />

Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

geschützter Arten. 17<br />

Tab. 6-1: Beeinträchtigung von Vorkommen geschützter Tierarten auf Flächen,<br />

die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />

werden. 20<br />

Tab. 6-2: Beeinträchtigung von Vorkommen geschützter Pflanzenarten auf Flächen,<br />

die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />

werden 22<br />

Tab. 7-1: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. 26<br />

Tab. 8-1: Beeinträchtigungen geschützter Arten <strong>und</strong> deren Bewertung. 28


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 5<br />

_______________________________________________________________<br />

1. Anlass<br />

Die <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung, vertreten durch das Neubauamt für den Ausbau<br />

des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover, beabsichtigt den Ausbau des Stichkanales<br />

nach Hildesheim (SKH), der vom <strong>Mitte</strong>llandkanal bei km 183,2 südlich von Sehnde in<br />

Richtung Hildesheim abzweigt. Die im Einfahrtsbereich zum Stichkanal Hildesheim<br />

gelegene Schleuse Bolzum wird aktuell bereits baulich an die genannten Verhältnisse<br />

angepasst. Für den Stichkanal sollen mit den vorliegenden Verfahren zum Streckenausbau<br />

bis zur Querung der B<strong>und</strong>esautobahn A 7 (SKH-km 11,990) <strong>und</strong> zum Neubau<br />

der Brücken 385 <strong>und</strong> 391 die nächsten Voraussetzungen für den Ausbau geschaffen<br />

werden.<br />

In dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache<br />

C-98/03 wurde festgestellt, dass die artenschutzrechtlichen Regelungen des seinerzeit<br />

gültigen B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes gegen die Vorgaben der FFH-Richtlinie verstießen<br />

<strong>und</strong> in Teilen unwirksam waren. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

im Dezember 2007 novelliert. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher<br />

Belange werden seit 2006 üblicherweise so genannte artenschutzrechtliche<br />

Fachbeiträge erarbeitet.<br />

Das Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales in Hannover hat das Landschaftsplanungsbüro<br />

Prof. Dr. Kaiser (Arbeitsgruppe Land & <strong>Wasser</strong>, Beedenbostel)<br />

mit der Erstellung des Artenschutzbeitrags für die oben genannten Vorhaben beauftragt.<br />

Als weitere vorhabensbezogene <strong>Umwelt</strong>gutachten wurden eine <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

(Landschaftsplanungsbüro Prof. Dr. Kaiser) sowie landschaftspflegerische<br />

Begleitpläne (Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück) erarbeitet.


6 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

2. Artenschutzrechtlicher Rahmen<br />

Der § 44 Abs. 1 BNatSchG schützt bestimmte Tiere <strong>und</strong> Pflanzen einschließlich <strong>ihre</strong>r<br />

Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten vor Zugriff <strong>und</strong> streng geschützte Arten sowie europäische<br />

Vogelarten zusätzlich vor erheblichen Störungen. Der § 44 Abs. 5 BNatSchG<br />

stellt Handlungen im Rahmen von zulässigen Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft von<br />

den Zugriffs-, Besitz- <strong>und</strong> Vermarktungsverboten frei, sofern die betroffenen Arten<br />

nicht gleichzeitig streng geschützt sind, europäische Vogelarten umfassen oder im Anhang<br />

IV der FFH-Richtlinie verzeichnet sind. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> können sich<br />

artenschutzrechtliche Betrachtungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auf solche<br />

Arten konzentrieren, die streng geschützt sind, europäische Vogelarten umfassen<br />

oder im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichnet sind. 1 Die Belange der übrigen geschützten<br />

Arten werden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt.<br />

Nach § 7 BNatSchG gelten folgende Arten als besonders geschützt:<br />

• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97<br />

(Verordnung über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

durch Überwachung des Handels) aufgeführt sind,<br />

• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt sind,<br />

• in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

(europäische Vogelarten),<br />

• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in der B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt<br />

sind.<br />

Von den vorgenannten besonders geschützten Arten gelten einige zusätzlich als streng<br />

geschützt:<br />

• Arten des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,<br />

• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

• Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, die in der B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung (BArtSchV) als<br />

streng geschützt geführt werden.<br />

1 Alle im Anhang IV der FFH-Richtlinie verzeichneten Arten sind gleichzeitig streng geschützt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 7<br />

_______________________________________________________________<br />

<strong>3.</strong> Untersuchungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag<br />

Der Untersuchungsumfang für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstreckt sich<br />

auf die im Einwirkungsbereich des Vorhabens 2 wildlebenden Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

der besonders <strong>und</strong> streng geschützten Arten. Da Störungsverbote nur die europäischen<br />

Vogelarten <strong>und</strong> die streng geschützten Arten betreffen, kann sich die Untersuchung für<br />

die übrigen geschützten Arten auf die unmittelbar vom Vorhaben bau- oder anlagebedingt<br />

in Anspruch genommenen Flächen beschränken. Da sich auch die Abgrenzung<br />

des Untersuchungsgebietes der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie an den vorhabensbedingten<br />

Störwirkungen von störempfindlichen Tierarten (im vorliegenden Fall Vogelarten)<br />

orientiert, ist dieses Untersuchungsgebiet ausreichend bemessen, um den artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag für die streng geschützten Arten erarbeiten zu können.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass in Niedersachsen etwa 230 streng geschützte Arten <strong>und</strong><br />

etwa 800 besonders geschützte Arten vorkommen, ist es nicht sachgerecht, für jede Art<br />

<strong>und</strong> für jedes potenziell vorkommende Individuum eine Untersuchung durchzuführen<br />

(BAUCKLOH et al. 2007a, 2007b). Es ist nicht zumutbar, für jede Art den Nachweis des<br />

Nichtvorkommens zu erbringen. Eine Potenzialabschätzung mit der notwendigen Folge<br />

von nach der Rechtsprechung zulässigen “worst-case-Untersuchungen” ist in vielen<br />

Fällen ausreichend (BSI 2006). Es ist zu ermitteln, welche Arten aufgr<strong>und</strong> der bestehenden<br />

Nutzung, der Vorkenntnisse <strong>und</strong> der Verbreitung der Arten im Planungsraum<br />

voraussichtlich zu erwarten sind. Die Tab. 3-1 leitet vor diesem Hintergr<strong>und</strong> den Untersuchungsbedarf<br />

des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages verbal-argumentativ ab.<br />

Danach ergibt sich ein besonderer Untersuchungsbedarf für folgende Artengruppen:<br />

• Fledermäuse,<br />

• Feldhamster (nur Berücksichtigung vorhandener Daten),<br />

• Vögel,<br />

• Reptilien,<br />

• Amphibien,<br />

• Libellen,<br />

• Tagfalter,<br />

• Weichtiere.<br />

2 Der Einwirkungsbereich <strong>und</strong> die potenziellen Wirkfaktoren des Vorhabens wurden im Rahmen der<br />

Klärung des Untersuchungsumfanges für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie ermittelt <strong>und</strong> abgestimmt.


8 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Tab. 3-1: Untersuchungsbedarf des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages.<br />

In Spalte 2 wird das mögliche Vorkommen der in Niedersachsen nach THEUNERT (2008a, 2008b) vorkommenden<br />

streng beziehungsweise europäisch geschützten Arten diskutiert.<br />

Artengruppen mit<br />

Vorkommen<br />

geschützter Arten<br />

Vorkommen streng/europäisch<br />

geschützter Arten im Einwirk-<br />

ungsbereich des Vorhabens<br />

Fledermäuse Es sind potenzielle Habitate im<br />

Wirkraum des Vorhabens<br />

vorhanden (Wälder, Feldgehölze<br />

<strong>und</strong> Hecken, Gewässer, Bauwerke).<br />

Im Wirkraum sind mehrere streng<br />

geschützte Arten zu erwarten.<br />

Feldhamster <strong>und</strong><br />

sonstige Säugetiere<br />

Das Vorkommen des Feldhamsters<br />

im Vorhabensgebiet ist bekannt <strong>und</strong><br />

im Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />

möglich.<br />

Das Vorkommen weiterer streng geschützter<br />

Säugetiere (Wolf, Wildkatze,<br />

Luchs, Biber, Fischotter, Großer<br />

Tümmler <strong>und</strong> Schweinswal) ist<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Verbreitungsareals<br />

auszuschließen beziehungsweise<br />

aufgr<strong>und</strong> der Habitatausstattung<br />

nicht anzunehmen. Bezüglich der<br />

Haselmaus liegt das Vorhabensgebiet<br />

zwar gr<strong>und</strong>sätzlich im Verbreitungsgebiet<br />

der Art (vergleiche<br />

OLDIGS & MÜLLER-STIESS o. J.,<br />

THEUNERT 2008b), doch hat das<br />

Scoping-Verfahren keinen Erhebungsbedarf<br />

für diese Art ergeben.<br />

Vögel Im Wirkraum sind zahlreiche europäisch<br />

geschützte Vogelarten zu<br />

erwarten.<br />

Reptilien Das Vorkommen der streng geschützten<br />

Zauneidechse ist<br />

aufgr<strong>und</strong> des Verbreitungsareals<br />

<strong>und</strong> der Habitatausstattung im<br />

Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />

eher unwahrscheinlich, aber<br />

möglich.<br />

Amphibien Im Wirkraum ist das Vorkommen<br />

von Laichhabitaten (Vermehrungsstätten)<br />

<strong>und</strong> potenzieller Winterquartiere<br />

(Ruhestätten) streng geschützter<br />

Arten möglich.<br />

Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />

Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />

sind Kenntnisse der örtlichen<br />

Fledermausbestände erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.<br />

Feldhamster: Die Art besiedelt in der<br />

Regel von Jahr zu Jahr wechselnde<br />

Flächen, so dass aus der<br />

Bestandssituation eines Jahres nicht<br />

darauf zurückgeschlossen werden kann,<br />

ob Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zum<br />

Zeitpunkt des Eingriffes betroffen sein<br />

werden. In einem solchen Fall ist<br />

vorsorglich anhand der Habitatausstattung<br />

des Raumes zu beurteilen, ob das<br />

Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

geschützter Arten schädigen kann.<br />

Detailuntersuchungen zu den Artvorkommen<br />

sind zu diesem Zweck nicht erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus der Auswertung vorhandener<br />

Daten für die<br />

<strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.<br />

Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />

ist die Kenntnis der örtlichen<br />

Brutvogelbestände erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.<br />

Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />

ist die Kenntnis der örtlichen<br />

Reptilienvorkommen erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.<br />

Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />

ist die Kenntnis der örtlichen<br />

Amphibienvorkommen erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 9<br />

_______________________________________________________________<br />

Artengruppen mit<br />

Vorkommen<br />

geschützter Arten<br />

Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Vorkommen streng/europäisch<br />

geschützter Arten im Einwirk-<br />

ungsbereich des Vorhabens<br />

Das Vorkommen streng geschützter<br />

Arten (Stör, Nordseeschnäpel) ist<br />

aufgr<strong>und</strong> der Habitatausstattung<br />

auszuschließen<br />

Tagfalter Im Wirkraum ist das Vorkommen<br />

streng geschützter Arten möglich.<br />

Nachtfalter Das Vorkommen von in Niedersachsen<br />

nachgewiesenen streng geschützten<br />

Nachtfalterarten im Wirkraum<br />

des Vorhabens ist aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>ihre</strong>s Verbreitungsbildes in Niedersachsen<br />

oder <strong>ihre</strong>r Habitatansprüche<br />

eher unwahrscheinlich. Das<br />

Scoping-Verfahren hat keinen Erhe-<br />

bungsbedarf für diese Art ergeben.<br />

Käfer Die Bestandssituation der Käfer in<br />

der Region ist unzureichend erforscht.<br />

Daher muss vorsorglich<br />

davon ausgegangen werden, dass<br />

einige streng geschützte Arten tatsächlich<br />

in der Region vorkommen<br />

können. Da aber im unmittelbaren<br />

Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />

kein stark dimensioniertes Totholz<br />

vorhanden ist, sind totholzbewohnende<br />

Arten im unmittelbaren Einwirkungsbereich<br />

des Vorhabens<br />

nicht zu erwarten.<br />

Die Betroffenheit streng geschützter<br />

<strong>Wasser</strong>käferarten drängt sich nicht<br />

auf, da als Habitate geeignete, naturnahe<br />

Gewässer vom Vorhaben<br />

Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />

ist die Kenntnis der örtlichen<br />

Tagfalterbestände erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

nicht betroffen sind.<br />

Hautflügler In Niedersachsen treten keine ���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

streng geschützten Arten auf. gegeben.<br />

Libellen Im Wirkraum ist das Vorkommen Zur sachgerechten Bearbeitung des Arten-<br />

streng geschützter Arten eher unschutzbeitrag ist die Kenntnis der örtlichen<br />

wahrscheinlich, aber möglich. Libellenvorkommen erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.


10 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Artengruppen mit<br />

Vorkommen<br />

geschützter Arten<br />

Vorkommen streng/europäisch<br />

geschützter Arten im Einwirk-<br />

ungsbereich des Vorhabens<br />

Heuschrecken Das Vorkommen der streng geschützte<br />

Heideschrecke im Wirkraum<br />

des Vorhabens ist aufgr<strong>und</strong><br />

des Verbreitungsareals <strong>und</strong> der Habitatausstattung<br />

auszuschließen<br />

(vergleiche THEUNERT 2008b).<br />

Spinnentiere Die Bestandssituation der Spinnen<br />

in der Region ist unzureichend erforscht.<br />

Das Vorkommen der in Niedersachsen<br />

nachgewiesenen drei<br />

streng geschützten Arten im Wirkraum<br />

des Vorhabens ist aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>ihre</strong>s Verbreitungsbildes in Niedersachsen<br />

aber sehr unwahrscheinlich<br />

<strong>und</strong> nicht zu erwarten (vergleiche<br />

THEUNERT 2008b).<br />

Krebse Typische Lebensräume der in Niedersachsen<br />

vorkommenden streng<br />

geschützten Arten werden vom Vorhaben<br />

nicht beeinträchtigt (verglei-<br />

che THEUNERT 2008b).<br />

Weichtiere Die Bestandssituation der Weichtiere<br />

in der Region ist unzureichend<br />

erforscht. Bei drei der vier in Niedersachsen<br />

vorkommenden streng<br />

geschützten Arten werden jedoch<br />

entweder typische Lebensräume<br />

vom Vorhaben nicht beeinträchtigt<br />

oder das Verbreitungsareal der Arten<br />

liegt nicht im Vorhabensgebiet<br />

(vergleiche THEUNERT 2008b).<br />

Ein Vorkommen der streng geschützten<br />

Abgeplatteten Teichmuschel<br />

am Stichkanal ist nicht auszu-<br />

schließen.<br />

Stachelhäuter Das Vorkommen des Sonnensterns<br />

als einziger in Niedersachsen streng<br />

geschützter Art ist auf die Küste<br />

beschränkt, so dass sein Vorkommen<br />

im Wirkraum des Vorhabens<br />

Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />

auszuschließen ist.<br />

Vorkommen streng geschützter<br />

Pflanzenarten sind im Wirkraum<br />

nicht zu erwarten (vergleiche MÜL-<br />

LER 2001, GARVE 2007, THEUNERT<br />

2008a).<br />

Moose In Niedersachsen treten keine<br />

streng geschützten Arten auf.<br />

Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

Zur sachgerechten Bearbeitung des Artenschutzbeitrag<br />

ist die Kenntnis der örtlichen<br />

Vorkommen geschützter Weichtiere erforderlich.<br />

���� Es besteht Untersuchungsbedarf,<br />

der aus den Bestandserhebungen für<br />

die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

abgedeckt wird.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 11<br />

_______________________________________________________________<br />

Artengruppen mit<br />

Vorkommen<br />

geschützter Arten<br />

Vorkommen streng/europäisch<br />

geschützter Arten im Einwirk-<br />

ungsbereich des Vorhabens<br />

Flechten Die als einzige Art streng geschützte<br />

Echte Lungenflechte (Lobaria pulmonaria)<br />

war in Niedersachsen in<br />

<strong>ihre</strong>m Vorkommen auf das Berg-<br />

<strong>und</strong> Hügelland beschränkt (HAUCK<br />

1996). Die Art ist jedoch seit etwa<br />

100 Jahren nicht mehr nachgewiesen<br />

<strong>und</strong> ein Vorkommen im Wirkraum<br />

des Vorhabens ist sehr un-<br />

wahrscheinlich (THEUNERT 2008a).<br />

Pilze In Niedersachsen treten keine<br />

streng geschützten Arten auf<br />

(THEUNERT 2008a).<br />

Ableitung des Untersuchungsbedarfs<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.<br />

���� Kein spezieller Untersuchungsbedarf<br />

gegeben.


12 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

4. Geschützte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

im Betrachtungsraum<br />

4.1 Methodische Hinweise<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahmen wurden die Artengruppen berücksichtigt, für die<br />

in Kap. 3 ein besonderer Untersuchungsbedarf festgestellt wurde. Eine Dokumentation<br />

der Bestandserfassungen einschließlich des methodischen Vorgehens enthält die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

(BACHMANN et al. 2010).<br />

Die Aufstellung in Tab. 4-1 führt neben den vorrangig zu betrachtenden europarechtlich<br />

beziehungsweise streng geschützten Arten auch die sonstigen besonders geschützten<br />

Arten auf, die bei den Bestandsaufnahmen im Untersuchungsgebiet festgestellt<br />

wurden. Dies erfolgt als ergänzende Übersicht zum vorgef<strong>und</strong>enen Artenspektrum<br />

<strong>und</strong> im Hinblick auf deren mögliche vorhabensbedingte Betroffenheit, welche im<br />

Rahmen der Eingriffsbetrachtung in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie <strong>und</strong> vor allem<br />

bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung in den landschaftspflegerischen Begleitplänen<br />

behandelt wird.<br />

4.2 Bestandssituation<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahmen im gesamten Untersuchungsgebiet 3 wurden die in<br />

Tab. 4-1 zusammengestellten geschützten Arten festgestellt. Es handelt sich insgesamt<br />

um 177 besonders geschützte Arten, von denen 25 zusätzlich als streng geschützt eingestuft<br />

sind. Bei 72 Arten handelt es sich um europäische Vogelarten, bei 14 Arten um<br />

solche des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Der streng geschützte Feldhamster wurde<br />

zwar nicht konkret nachgewiesen, jedoch stellen die Ackerflächen im Umfeld des Kanales<br />

günstige Habitate im Verbreitungsgebiet der Art dar, so dass mit Vorkommen zu<br />

rechnen ist.<br />

Nester geschützter Waldameisen wurden im Rahmen der flächendeckend durchgeführten<br />

Erfassung der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in den von Flächeninanspruchnahme<br />

betroffenen Bereichen des Untersuchungsgebietes nicht festgestellt. Ebenfalls nicht<br />

festgestellt wurden geschützte Moosarten.<br />

3 Das in der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie dokumentierte Untersuchungsgebiet mit Erhebungen zu Tier-<br />

<strong>und</strong> Pflanzenarten umfasst auch das Umfeld des Stichkanals südlich der B<strong>und</strong>esautobahn A 7, der nicht<br />

Gegenstand der vorliegenden Planfeststellungsverfahren ist.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 13<br />

_______________________________________________________________<br />

Tab. 4-1: Geschützte Arten im Wirkraum des Vorhabens.<br />

Schutz: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art, IV = Art des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie, VS = europäische Vogelart gemäß Vogelschutzrichtlinie.<br />

Art<br />

gesetzlicher Schutz<br />

Säugetiere<br />

Eptesicus serotinus – Breitflügelfledermaus §§, IV<br />

Myotis brandtii – Brandtfledermaus §§, IV<br />

Myotis dasycneme - Teichfledermaus §§, IV<br />

Myotis daubentonii – <strong>Wasser</strong>fledermaus §§, IV<br />

Myotis myotis - Großes Mausohr §§, IV<br />

Myotis mystacinus - Bartfledermaus §§, IV<br />

Myotis nattereri – Fransenfledermaus §§, IV<br />

Nyctalus leisleri – Kleinabendsegler §§, IV<br />

Nyctalus noctula – Abendsegler §§, IV<br />

Pipistrellus nathusii – Rauhautfledermaus §§, IV<br />

Pipistrellus pipistrellus – Zwergfledermaus §§, IV<br />

Plecotus auritus / Plecotus austriacus – Langohr §§, IV<br />

Cricetus cricetus– Feldhamster §§, IV<br />

Vögel<br />

Acrocephalus palustris – Sumpfrohrsänger §, VS<br />

Actitis hypoleucos – Flussuferläufer §§, VS<br />

Aegithalos caudatus – Schwanzmeise §, VS<br />

Alauda arvensis – Feldlerche §, VS<br />

Alcedo atthis – Eisvogel §§, VS<br />

Anas platyrhynchos – Stockente §, VS<br />

Apus apus – Mauersegler §, VS<br />

Ardea cinerea – Graureiher §, VS<br />

Buteo buteo – Mäusebussard §§, VS<br />

Aythya fuligula – Reiherente §, VS<br />

Carduelis cannabina – Bluthänfling §, VS<br />

Carduelis carduelis – Stieglitz §, VS<br />

Carduelis chloris – Grünling §, VS<br />

Certhia brachydactyla – Gartenbaumläufer §, VS<br />

Circus aeruginosus – Rohrweihe §§, VS<br />

Coccothraustes coccothraustes – Kernbeißer §, VS<br />

Columba palumbus – Ringeltaube §, VS<br />

Corvus corone – Aaskrähe §, VS<br />

Corvus corax – Kolkrabe §, VS<br />

Coturnix coturnix – Wachtel §, VS<br />

Delichon urbica – Mehlschwalbe §, VS<br />

Dendrocopus major - Buntspecht §, VS<br />

Dendrocopus medius - <strong>Mitte</strong>lspecht §§, VS<br />

Dendrocopus minor - Kleinspecht §, VS<br />

Dryocopus martius – Schwarzspecht §§, VS<br />

Emberiza citrinella – Goldammer §, VS<br />

Emberiza schoeniclus – Rohrammer §, VS<br />

Erithacus rubecula – Rotkehlchen §, VS<br />

Falco tinnunculus – Turmfalke §§, VS<br />

Ficedula hipoleuca – Trauerschnäpper §, VS<br />

Fringilla coelebs – Buchfink §, VS<br />

Garrulus glandarius – Eichelhäher §, VS<br />

Hippolais icterina – Gelbspötter §, VS<br />

Hir<strong>und</strong>o rustica – Rauchschwalbe §, VS


14 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Art<br />

gesetzlicher Schutz<br />

Lanius collurio – Neuntöter §, VS<br />

Larus ridib<strong>und</strong>us – Lachmöwe §, VS<br />

Locustella naevia – Feldschwirl §, VS<br />

Luscinia megarhynchos – Nachtigall §, VS<br />

Milvus milvus – Rotmilan §§, VS<br />

Motacilla flava – Schafstelze §, VS<br />

Muscicapa striata – Grauschnäpper §, VS<br />

Parus caeruleus – Blaumeise §, VS<br />

Parus major – Kohlmeise §, VS<br />

Parus montanus – Weidenmeise §, VS<br />

Parus palustris – Sumpfmeise §, VS<br />

Passer domesticus – Haussperling §, VS<br />

Passer montanus – Feldsperling §, VS<br />

Perdix perdix – Rebhuhn §, VS<br />

Phalacrocorax carbo - Kormoran §, VS<br />

Phasianus colchicus – Fasan §, VS<br />

Phoenicurus ochruros – Hausrotschwanz §, VS<br />

Phylloscopus collybita – Zilpzalp §, VS<br />

Phylloscopus sibilatrix – Waldlaubsänger §, VS<br />

Phylloscopus trochilus – Fitis §, VS<br />

Pica pica – Elster §, VS<br />

Picoides major – Buntspecht §, VS<br />

Picoides minor – Kleinspecht §, VS<br />

Picus viridis – Grünspecht §§, VS<br />

Prunella modularis – Heckenbraunelle §, VS<br />

Regulus ignicapillus – Sommergoldhähnchen §, VS<br />

Serinus serinus – Girlitz §, VS<br />

Sitta europaea – Kleiber §, VS<br />

Sturnus vulgaris – Star §, VS<br />

Sylvia atricapilla – Mönchsgrasmücke §, VS<br />

Sylvia borin – Gartengrasmücke §, VS<br />

Sylvia communis – Dorngrasmücke §, VS<br />

Sylvia curruca – Klappergrasmücke §, VS<br />

Troglodytes troglodytes – Zaunkönig §, VS<br />

Turdus merula – Amsel §, VS<br />

Turdus philomelos – Singdrossel §, VS<br />

Turdus pilaris – Wacholderdrossel §, VS<br />

Vanellus vanellus – Kiebitz §§, VS<br />

Reptilien<br />

Zootoca vivipara – Waldeidechse §<br />

Amphibien<br />

Bufo bufo – Erdkröte §<br />

Rana kl. esculenta – Teichfrosch §<br />

Rana temporaria – Grasfrosch §<br />

Triturus alpestris – Bergmolch §<br />

Tagfalter<br />

Coenonympha pamphilus - Kleiner Heufalter §<br />

Colias hyale – Goldene Acht §<br />

Lycaena phlaeas - Kleiner Feuerfalter §<br />

Polyommatus icarus - Gemeiner Bläuling §<br />

Libellen<br />

Aeshna cyanea – Blaugrüne Mosaikjungfer §


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 15<br />

_______________________________________________________________<br />

Art<br />

gesetzlicher Schutz<br />

Anax imperator – Große Königslibelle §<br />

Brachytron pratense – Früher Schilfjäger §<br />

Calopteryx splendens – Gebänderte Prachtlibelle §<br />

Coenagrion puella – Hufeisen-Azurjungfer §<br />

Cordulia aenea – Gemeine Smaragdlibelle §<br />

Enallagma cyathigerum – Becher-Azurjungfer §<br />

Erythromma najas – Großes Granatauge §<br />

Gomphus vulgatissimus – Gemeine Keiljungfer §<br />

Ischnura elegans – Gemeine Pechlibelle §<br />

Lestes viridis – Weidenjungfer §<br />

Libellula quadrimaculata – Vierfleck §<br />

Ophiogomphus cecilia – Grüne Keiljungfer §§, IV<br />

Orthetrum cancellatum – Gemeiner Blaupfeil §<br />

Platycnemis pennipes – Gemeine Federlibelle §<br />

Pyrrhosoma nymphula – Frühe Adonislibelle §<br />

Sympetrum flaveolum – Gefleckte Heidelibelle §<br />

Sympetrum sanguineum – Blutrote Heidelibelle §<br />

Sympetrum vulgatum – Gemeine Heidelibelle §<br />

Käfer<br />

Carabus coriaceus §<br />

Carabus nemoralis §<br />

Plagionotus detritus §<br />

Hautflügler<br />

Andrena bicolor §<br />

Andrena carantonica §<br />

Andrena chrysosceles §<br />

Andrena cineraria §<br />

Andrena clarkella §<br />

Andrena flavipes §<br />

Andrena fulva §<br />

Andrena haemorrhoa §<br />

Andrena helvola §<br />

Andrena minutula §<br />

Andrena nigroaenea §<br />

Andrena praecox §<br />

Andrena subopaca §<br />

Andrena vaga §<br />

Anthophora furcata §<br />

Anthophora plumipes §<br />

Bombus hortorum §<br />

Bombus hypnorum §<br />

Bombus lapidarius §<br />

Bombus pascuorum §<br />

Bombus pratorum §<br />

Bombus terrestris §<br />

Chelostoma campanularum §<br />

Chelostoma florisomne §<br />

Chelostoma rapunculi §<br />

Epeoloides coecutiens §<br />

Halictus tumulorum §<br />

Heriades truncorum §<br />

Hylaeus annularis §<br />

Hylaeus communis §


16 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Art<br />

gesetzlicher Schutz<br />

Hylaeus confusus §<br />

Hylaeus hyalinatus §<br />

Hylaeus pectoralis §<br />

Lasioglossum calceatum §<br />

Lasioglossum fulvicorne §<br />

Lasioglossum morio §<br />

Lasioglossum pauxillum §<br />

Lasioglossum semilucens §<br />

Lasioglossum villosulum §<br />

Macropis europaea §<br />

Megachile willughbiella §<br />

Nomada flavoguttata §<br />

Nomada fucata §<br />

Osmia rufa §<br />

Osmia spinulosa §<br />

Psithyrus bohemicus §<br />

Sphecodes ephippius §<br />

Weichtiere<br />

Anodonta anatina – Flache Teichmuschel* §<br />

Anodonta cygnea – Gewöhnliche Teichmuschel* §<br />

Pseudanodonta complanata - Abgeplattete Teichmuschel* §§<br />

Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen<br />

(Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche Akelei) (vermutlich synanthrop) §<br />

Campanula latifolia – Breitblättrige Glockenblume §<br />

Centaurium pulchellum – Kleines Tausendgüldenkraut §<br />

Dianthus armeria – Raue Nelke §<br />

Epipactis helleborine – Breitblättrige Stendelwurz §<br />

Iris pseudacorus – Sumpf-Schwertlilie §<br />

Listera ovata – Großes Zweiblatt §<br />

Nuphar lutea – Gelbe Teichrose §<br />

Nymphaea alba – Weiße Seerose §<br />

Primula elatior – Hohe Schlüsselblume §<br />

Primula veris – Echte Schlüsselblume §<br />

(Ranunculus lingua – Zungen-Hahnenfuß) (vermutlich synanthrop) §<br />

* Diese Arten wurden nur im Kanalabschnitt südlich der Autobahnbrücke nachgewiesen, in dem im<br />

Rahmen dieses Verfahrens keine Umgestaltungen vorgesehen sind.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 17<br />

_______________________________________________________________<br />

5. Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von<br />

Beeinträchtigungen geschützter Arten<br />

In Tab. 5-1 sind die wesentlichen Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen geschützter Arten zusammengestellt (siehe auch Kap. 5.2.3<br />

der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie). Im Sinne des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes<br />

gilt dies für alle Arten. Eine ausführlichere Beschreibung der Vorkehrungen<br />

erfolgt im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung.<br />

Tab. 5-1: Vorkehrungen zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

geschützter Arten.<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

- Einsatz von Baumaschinen, -geräten <strong>und</strong> -fahrzeugen,<br />

die den einschlägigen technischen Vorschriften<br />

<strong>und</strong> Verordnungen entsprechen<br />

- Transport der Aushubmassen <strong>und</strong> des neuen<br />

Deckwerkmaterials zum überwiegenden Teil über<br />

den Schiffsweg<br />

- Gehölzrodungen <strong>und</strong> Fällarbeiten nur außerhalb<br />

der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober<br />

- Beseitigung von Röhricht in den Uferzonen nicht<br />

vom 1. März bis 30. September<br />

fachgerechtes Umpflanzen (Entnahme, Sicherung<br />

<strong>und</strong> Wiedereinpflanzen nach Böschungsumgestaltung)<br />

von Teilen wertvoller grasig-krautiger<br />

Vegetationsbestände am Kanal, die in Umgestaltungsbereichen<br />

liegen – zum Beispiel feuchte<br />

Hochstaudenfluren am Kanalufer nördlich der<br />

Brücke 385 bei Lühnde<br />

Umsiedelung von Beständen geschützter <strong>und</strong><br />

gleichzeitig gemäß Roter Liste gefährdeter Pflanzenarten<br />

vor der Inanspruchnahme der Flächen in<br />

den Umgestaltungsbereichen auf geeignete Er-<br />

satzstandorte<br />

vor Baumfällarbeiten Untersuchung älterer<br />

Bäume auf Baumhöhlen <strong>und</strong> mögliche<br />

Fledermausquartiere; gegebenenfalls Sicherung<br />

<strong>und</strong> Umsiedelung gef<strong>und</strong>ener Tiere durch<br />

fachk<strong>und</strong>iges Personal,<br />

analoges Vorgehen vor dem Abriss von Brückenbauwerken<br />

positive Effekte auf geschützte Arten<br />

Minderung der Belastung (Schadstoffe, Lärm,<br />

Beunruhigung) aller im Wirkraum vorkommender<br />

geschützten Arten<br />

Schutz der geschützten Niststätten von Vögeln,<br />

von Tages- <strong>und</strong> Zwischenquartieren von Fledermäusen<br />

sowie sonstiger Lebensräume geschützter<br />

Arten, keine Zerstörung von Tierhabi-<br />

taten während der Vermehrungszeiten der Tiere<br />

Minderung der Beeinträchtigung besonderer Lebensräume<br />

beziehungsweise Lebensstätten stark<br />

gefährdeter <strong>und</strong> geschützter Arten<br />

Erhalt der Pflanzenarten<br />

Vermeidung von Individuenverlusten der geschützen<br />

Arten


18 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Art der Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung oder Verminderung<br />

von Beeinträchtigungen<br />

notwendige Abholzungen zeitlich versetzt, das<br />

heißt sukzessive mit Baufortschritt beim mehrjährigen<br />

Streckenausbau des Kanales durchfüh-<br />

ren<br />

- möglichst Konzentration besonders lärmintensiver<br />

<strong>und</strong> flächenbeanspruchender Arbeiten außerhalb<br />

der Hauptbrutzeit von Vögeln (April bis Juli)<br />

- kein störintensiver Baubetrieb 4 in dieser Zeit im<br />

Nahbereich der Brutplätze streng geschützter Vogelarten<br />

(im vorliegenden Fall Grünspecht <strong>und</strong><br />

Mäusebussard, insgesamt vier baufeldnahe Vorkommen);<br />

- zeitliche Ausweitung der Baueinschränkungen<br />

zum Erhalt des Standortes der Graureiher-<br />

Kolonie südlich der Brücke 388: keine Rodungs-<br />

<strong>und</strong> störintensiven Bauarbeiten 5 mindestens<br />

zwischen Ende Januar / Anfang Februar <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong><br />

/ Ende Juni (abhängig von der Witterungslage<br />

<strong>und</strong> damit des Beginns der Koloniebesiedelung,<br />

Brut <strong>und</strong> Jungvogelaufzucht)<br />

- fachgerechte Überprüfung von geplanten Baustelleneinrichtungsflächen<br />

auf Feldhamstervorkommen<br />

vor Baubeginn<br />

- Prüfung, ob bei Hamster-Vorkommen ein Ausweichen<br />

auf Alternativflächen für die Baustelleneinrichtung<br />

möglich ist, andernfalls fachgerechte<br />

Umsiedlung der Tiere aus dem Baufeld auf geeignete<br />

Flächen<br />

- vorbeugend „nicht hamstergerechte“ Bewirtschaftung<br />

der zu beansprucheden Ackerflächen<br />

(zum Beispiel über die Wahl der Feldfrüchte) im<br />

Baufeld im Wirtschaftsjahr vor Einrichtung der<br />

Baustelle, um die Hamster zu vergrämen<br />

Schutz verbleibender Gehölzbestände <strong>und</strong> sonstiger<br />

Vegetationsbestände vor Beschädigungen in<br />

der Bauphase gemäß DIN 18 920, ökologische<br />

Baubegleitung<br />

positive Effekte auf geschützte Arten<br />

Verringerung des Umfanges gleichzeitig entlang<br />

des Kanales verloren gehender Tierlebensräume<br />

Verminderung von Störungen während der Brutzeit<br />

der Vögel, Schutz geschützter Niststätten<br />

von Vögeln während der Vermehrungszeiten der<br />

Tiere<br />

Vermeidung von Individuenverlusten der stark<br />

gefährdeten <strong>und</strong> streng geschützen Art<br />

Erhalt wertvoller Tier- <strong>und</strong> Pflanzenlebensräume<br />

<strong>und</strong> damit potenzieller Lebensräume geschützter<br />

Arten<br />

4 Besonders lärmintensive Bauarbeiten wie Ramm- <strong>und</strong> Sprengarbeiten sowie Steinschüttungen.<br />

5 Siehe vorstehende Fußnote.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 19<br />

_______________________________________________________________<br />

6. Vorhabensbedingte Betroffenheit besonders oder streng<br />

geschützter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

Die nachfolgenden Darstellungen setzen voraus, dass die in Kap. 5 beschriebenen Vorkehrungen<br />

zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung von Beeinträchtigungen geschützter<br />

Arten beachtet werden.<br />

6.1 Schädigung oder Tötung von Individuen beziehungsweise Schädigung oder<br />

Zerstörung von Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

geschützter Tierarten<br />

Im Bereich der Flächen, die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch<br />

genommen werden (siehe Karte 8 der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie sowie Kartendarstellung<br />

der landschaftspflegerischen Begleitpläne), wurden in mehreren Bereichen<br />

geschützte Tierarten festgestellt. In Tab. 6-1 sind die Beeinträchtigung zusammengestellt,<br />

durch die es zu einer Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

solcher geschützter Tierarten kommen kann.


20 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Tab. 6-1: Beeinträchtigungen von Vorkommen geschützter Tierarten auf Flächen,<br />

die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Schutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt, IV = Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,<br />

VS = europäische Vogelarten gemäß Vogelschutzrichtlinie.<br />

Gefährdungsgrad für Niedersachsen / Region Berg- <strong>und</strong> Hügelland (ALTMÜLLER 1983, HECKENROTH 1991,<br />

KRÜGER & OLTMANNS 2007, LOBENSTEIN 2004, THEUNERT 2002): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,<br />

3 = gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen; D = Daten defizitär, keine Einstufung möglich; V = Art<br />

der Vorwarnliste - = nicht gefährdet, x = keine Rote Liste für Niedersachsen vorhanden.<br />

geschützte Art Schutz-<br />

status<br />

Breitflügelfledermaus<br />

Brandtfledermaus<br />

Bartfledermaus<br />

Teichfledermaus<br />

<strong>Wasser</strong>fledermaus<br />

Großes Mausohr<br />

Fransenfledermaus<br />

Kleinabendsegler<br />

Abendsegler<br />

Rauhautfledermaus<br />

Zwergfledermaus<br />

Langohr<br />

Mäusebussard<br />

Grünspecht<br />

Neuntöter<br />

Nachtigall<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, IV<br />

§§, VS<br />

§§, VS<br />

§, VS<br />

§, VS<br />

Gefähr-<br />

dungs-<br />

grad<br />

Vorkommen, Status,<br />

Bestandsgröße<br />

europarechtlich oder streng geschützte Arten<br />

2<br />

2<br />

2<br />

D<br />

3<br />

2<br />

2<br />

1<br />

2<br />

-<br />

-<br />

V/2<br />

-<br />

3<br />

3<br />

3<br />

potenzielle Tages-/Zwischenquartiere.<br />

ältere Bäume entlang<br />

des Kanales sowie Teile<br />

von abzureißenden Brückenbauwerken<br />

jeweils 1 Brutrevier im Bereich<br />

“Tiefer Einschnitt” bei Lühnde<br />

1 Brutrevier im Ausbauabschnitt<br />

zwischen den Brücken<br />

Nr. 385 <strong>und</strong> 386<br />

Eisvogel §§, VS 3 1 Brutrevier am Kanal im Ausbauabschnitt<br />

zwischen den<br />

Brücken Nr. 391 <strong>und</strong> 392<br />

Graureiher §, VS - Koloniestandort am Stichkanal<br />

südlich der Brücke 388 bei<br />

Algermissen (Ostseite)<br />

sonstige Brutvögel<br />

mit Gehölzbindung<br />

bei der<br />

Brutplatzwahl<br />

§, VS - Brut- <strong>und</strong> Nahrungshabitate im<br />

Bereich der gesamten Baufelder<br />

entlang des Kanales<br />

Grüne Keiljungfer §§, IV 1 einmalig festgestelltes Vorkommen<br />

der im Wirkraum<br />

nicht bodenständigen Art am<br />

Kanalufer (feuchte Hochstaudenfluren)<br />

unmittelbar nördlich<br />

der Brücke 385 bei Lühnde<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der<br />

Beeinträchtigung<br />

Verlust potenzieller Quartiere<br />

durch Gehölzfällung in den<br />

Baufeldern entlang des gesamten<br />

Ausbauabschnittes<br />

des Kanales <strong>und</strong> durch Abriss<br />

der fünf Brückenbauwerke<br />

Verlust von nistplatznahen<br />

Habitatstrukturen, vor allem<br />

großflächige Gehölzbeseitigungen<br />

Verlust eines Nistplatzes im<br />

Uferbereich durch vollständigen<br />

Umbau der Kanalbö-<br />

schungen<br />

Verlust von langjährig genutzten<br />

Horstbäumen durch die<br />

Gehölzfällungen am Kolonie-<br />

standort<br />

umfassende <strong>und</strong> großflächige<br />

Verluste der Habitate (vor allem<br />

Gehölzbestände) in einem<br />

an Ausweichhabitaten defizitä-<br />

ren Raum<br />

Vegetationsverluste im Zuge<br />

der Böschungsumgestaltung -<br />

es ist keine Fortpflanzungsstätte<br />

der Art betroffen <strong>und</strong><br />

keine Beeinträchtigung gegeben.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 21<br />

_______________________________________________________________<br />

geschützte Art Schutz-<br />

status<br />

Gefähr-<br />

dungs-<br />

grad<br />

Vorkommen, Status,<br />

Bestandsgröße<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der<br />

Beeinträchtigung<br />

sonstige besonders, aber nicht europarechtlich oder streng geschützte Arten<br />

Waldeidechse § - Gesamtlebensraum der Art:<br />

vor allem Kanalböschungen<br />

<strong>und</strong> sonstige<br />

Gehölzrandzonen<br />

Kleiner Heufalter<br />

Goldene Acht<br />

Kleiner Feuerfalter<br />

Gemeiner Bläuling<br />

Libellen (mehrere<br />

geschützte Arten)<br />

Wildbienen (zahlreiche<br />

geschützte<br />

Arten)<br />

Plagionotus detritus<br />

(Bockkäferart)<br />

§<br />

§<br />

§<br />

§<br />

-<br />

V<br />

-<br />

-<br />

Kanalrandbereiche als Gesamtlebensraum<br />

§ -, 3, 1 Kanalzonen mit ausgeprägter<br />

<strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation<br />

(unmittelbar nördlich Brücke<br />

§ 2, 3,<br />

G, V /<br />

1, 2, 3,<br />

G, V, -<br />

385 bei Lühnde)<br />

Kanalrandbereiche als Gesamtlebensraum<br />

§ x Vorkommen in Kanal- <strong>und</strong><br />

Waldrandzonen zwischen<br />

Brücke 391 <strong>und</strong> Bauende -<br />

ältere, gut besonnte, anbrüchige<br />

Kronen von Eichen <strong>und</strong><br />

Buchen<br />

Verlust von Habitaten <strong>und</strong><br />

Unterbrechung von kanalbegleitenden<br />

Vegetationsflächen<br />

als Ausbreitungskorridor durch<br />

Gehölz- <strong>und</strong> sonstige Vegetationsbeseitigung<br />

(Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenfluren)<br />

Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

sowie Gehölzbeständen<br />

als Habitate, Beeinträchtigung<br />

der mikroklimatischen<br />

Habitatbedingungen<br />

infolge großflächiger Gehölz-<br />

verluste<br />

Beseitigung der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong><br />

Ufervegetation<br />

Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

sowie Gehölzbeständen<br />

als Habitate, Beeinträchtigung<br />

der mikroklimatischen<br />

Habitatbedingungen<br />

infolge großflächiger Gehölz-<br />

verluste<br />

Verlust potenzieller Habitatbäume<br />

durch Baumfällungen<br />

Darüber hinaus ist nicht gänzlich auszuschließen, dass in der Regel an jährlich wechselnden<br />

Stellen Tierarten folgender Artengruppen betroffen sein können:<br />

• Sonstige Säugetiere (nur besonders geschützte Arten) vor allem im Wald, in sonstigen<br />

Gehölz- <strong>und</strong> auf Brachflächen,<br />

• Amphibien (nur besonders geschützte Arten) in Gehölz- <strong>und</strong> Brachflächen (Landlebensräume),<br />

• Nachtfalter (nur besonders geschützte Arten) im Wald, in sonstigen Gehölz- <strong>und</strong><br />

auf Brachflächen,<br />

• Käfer (nur besonders geschützte Arten) im Wald, in sonstigen Gehölz- <strong>und</strong> auf<br />

Brachflächen,<br />

• Spinnentiere (nur besonders geschützte Arten) auf Brachflächen,<br />

• Weichtiere (nur besonders geschützte Arten) in Gewässern, im Laubwald <strong>und</strong> auf<br />

Brachflächen.


22 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Die Individuen vieler der vorstehend genannten Arten können sich durch Flucht vor<br />

einem direkten vorhabensbedingten Zugriff entziehen.<br />

6.2 Schädigung oder Vernichtung von Individuen geschützter Pflanzenarten<br />

Durch die vorhabensbedingten Flächeninanspruchnahmen gehen Wuchsorte der in<br />

Tab. 6-2 aufgeführten besonders geschützten Pflanzenarten verloren.<br />

Tab. 6-2: Beeinträchtigung von Vorkommen der geschützten Pflanzenarten auf Flächen,<br />

die bau- oder anlagebedingt für das Vorhaben in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Schutzstatus: § = besonders geschützt, §§ = streng geschützt.<br />

Gefährdungsgrad für das niedersächsische Tiefland (nach GARVE 2004): 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark<br />

gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, - = ungefährdet.<br />

geschützte Art Schutz-<br />

status<br />

Aquilegia vulgaris –<br />

Gewöhnliche Akelei<br />

– Vorkommen vermutlich<br />

synanthrop<br />

(vergleiche GARVE<br />

2007)<br />

Campanula latifolia<br />

– Breitblättrige<br />

Glockenblume<br />

Listera ovata –<br />

Großes Zweiblatt<br />

Primula veris –<br />

Echte Schlüsselblume <br />

Gefährdungsgrad<br />

Vorkommen, Status,<br />

Bestandsgröße<br />

Art <strong>und</strong> Umfang der<br />

Beeinträchtigung<br />

§ 3 1 Wuchsort (1 Exemplar) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />

kommt es zum Verlust<br />

des Wuchsortes. Wegen des<br />

synanthropen Status des Vorkommens<br />

ergibt sich keine relevante<br />

Beeinträchtigung durch den<br />

Verlust.<br />

§ 3 1 Wuchsort (2-5 Exemplare) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />

kommt es zum Verlust<br />

des Wuchsortes.<br />

§ - 1 Wuchsort (1 Exemplar) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />

kommt es zum Verlust<br />

des Wuchsortes.<br />

§ V 1 Wuchsort (26-50 Exemplare) Durch die Flächeninanspruchnahmen<br />

kommt es zum Verlust<br />

des Wuchsortes.<br />

Darüber hinaus ist nicht gänzlich auszuschließen, dass besonders geschützte Arten aus<br />

der Gruppe der Flechten <strong>und</strong> Pilze vor allem in Waldbereichen betroffen sein können.<br />

6.3 Störung von Individuen streng geschützter Tierarten<br />

<strong>und</strong> europäischer Vogelarten<br />

Die Betrachtungen zu Störwirkungen beschränken sich gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2<br />

BNatSchG auf streng geschützte Tierarten <strong>und</strong> europäische Vogelarten. Damit sind<br />

auch alle im Rahmen von Artikel 12 der FFH-Richtlinie beziehungsweise Artikel 5 der


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 23<br />

_______________________________________________________________<br />

Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigenden Arten abgedeckt. Die Tab. 4-1 gibt einen<br />

Überblick über die im Untersuchungsraum festgestellten Arten.<br />

Vorhabensbedingte Störwirkungen ergeben sich während der Bauphase durch den<br />

Baustellenbetrieb mit seinen Schallemissionen, Fahrzeugverkehr <strong>und</strong> die Anwesenheit<br />

von Menschen. Bei Brutvögeln, Rastvögeln <strong>und</strong> Säugetieren wie dem Feldhamster<br />

kann dies dazu führen, dass Teilbereiche gemieden oder ganz verlassen werden. Es<br />

handelt sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die auf umgrenzte Flächen<br />

beschränkt ist. Betriebsbedingte Störungen sind nicht zu erwarten, da es in dieser Beziehung<br />

zu keiner relevanten Veränderung gegenüber der derzeitigen Situation kommt.<br />

Im Folgenden wird dargelegt, ob <strong>und</strong> in welchen Umfang die streng geschützten Tierarten<br />

<strong>und</strong> die europäischen Vogelarten im Bereich <strong>ihre</strong>r Fortpflanzungs- oder Ruhestätten<br />

gestört werden.<br />

Feldhamster<br />

Wie in Kap. 5 beschrieben, erfolgen Schutzmaßnahmen, welche die Inanspruchnahme<br />

von durch die Tiere möglicherweise aktuell genutzten Ackerflächen in der Bauphase<br />

beziehungsweise Individuenverluste vermeiden. Geeignete Lebensräume sind zudem in<br />

sehr großem Umfang außerhalb der nur in der Bauphase in nennenswertem Umfang in<br />

Anspruch genommen Flächen vorhanden.<br />

Relevante Störwirkungen des Feldhamsters an Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sind<br />

insofern auszuschließen.<br />

Fledermäuse<br />

Fledermäuse zeigen keine auffällige Störempfindlichkeit, sofern <strong>ihre</strong> Quartiere nicht<br />

direkt aufgesucht werden <strong>und</strong> Störungen unmittelbar am Quartier stattfinden. Dementsprechend<br />

finden sich Fledermäuse auch im besiedelten Bereich. Relevante Beeinträchtigungen<br />

von Fledermäusen durch vorhabensbedingte Störwirkungen <strong>ihre</strong>r Quartiere<br />

sind somit auszuschließen.


24 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Vögel<br />

Relevante Störwirkungen für im Vorhabensgebiet vorkommende Brutvogelarten können<br />

in der Bauphase auftreten. Die Beseitigung von Vegetationsbeständen außerhalb<br />

der Brutzeit von Vögeln (siehe Kap. 5) verhindert Individuenverluste. Es handelt sich<br />

ansonsten um eine vorübergehende Beeinträchtigung, die durch weitere Schutz- <strong>und</strong><br />

Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen in der Brutzeit - siehe Kap. 5)<br />

gemindert wird, zudem jeweils nur Teilabschnitte der Ausbaustrecke am Kanal betrifft<br />

<strong>und</strong> von Tieren auch durch Ausweicheffekte kompensiert werden kann.<br />

Die umfangreiche Beseitigung von Gehölzbeständen als Bruthabitate führt zudem<br />

dazu, dass in den jeweils von diesen Verlusten betroffenen Bauabschnitten die Zahl<br />

der von möglichen Störungen betroffenen Tiere erheblich geringer als aktuell sein<br />

wird. Dieser in Kap. 6.1 beschriebene Beeinträchtigungsaspekt überlagert insofern die<br />

vorübergehenden bauzeitlichen Störeffekte.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 25<br />

_______________________________________________________________<br />

7. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

Für die dem europäischen Artenschutzrecht der FFH-Richtlinie unterliegenden Arten<br />

sind funktionserhaltende Maßnahmen möglich, die als “CEF-Maßnahmen” 6 bezeichnet<br />

werden. “CEF-measures may be an option when an activity can affect parts of a breeding<br />

site or resting place. If the breeding site or the resting place, by taking such measures,<br />

will still remain, at least, the same size (or greater) and the same quality (or<br />

better) for the species in question, deterioration of the function, quality or integrity of<br />

the site has not taken place, and the activity can be initiated without derogation <strong>und</strong>er<br />

article 16. It is crucial that continuous ecological functionality of the site is<br />

maintained or improved” (EUROPEAN COMMISSION 2006: 49-50). Mit CEF-<br />

Maßnahmen kann somit sichergestellt werden, dass keine Störung oder Zerstörung von<br />

Lebensstätten geschützter Arten im Sinne des Artikels 12 der FFH-Richtlinie vorliegt<br />

(EUROPEAN COMMISSION 2006, LÜTKES 2006). Diese Sichtweise kann auch auf<br />

Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie übertragen werden, da durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen ein günstiger Erhaltungszustand der Bestände geschützter<br />

Vogelarten erreicht werden kann (BAUCKLOH et al. 2007a). Der § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG fasst die vorgenannten Maßnahmen unter der Formulierung “vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen” zusammen.<br />

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

• Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme erfüllt <strong>ihre</strong> Funktion, bevor die Baumaßnahme<br />

durchgeführt wird.<br />

• Durch die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme kann ein günstiger Erhaltungszustand<br />

des lokal betroffenen Bestandes der jeweiligen Art gewährleistet werden.<br />

• Die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist im Genehmigungsverfahren verbindlich<br />

festzulegen <strong>und</strong> der Erfolg ist zu gewährleisten.<br />

Im vorliegenden Fall sind die in Tab. 7-1 zusammengestellten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

zu ergreifen. Detailliertere Angaben zu diesen Maßnahmen sind<br />

der landschaftspflegerischen Begleitplanung zu entnehmen.<br />

6 Die Abkürzung “CEF-Maßnahmen” steht für “measures which ensure the continuous ecological<br />

functionality of a concrete breeding site/resting place” (EUROPEAN COMMISSION 2006: 49).


26 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Tab. 7-1: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Die Maßnahmen sind vor Beginn der Bauarbeiten durchzuführen.<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahme<br />

CEF 1: vorgezogene Anlage von zusätzlichen<br />

Gebüschstrukturen mit dornentragenden<br />

Gehölzen (Schlehe – Prunus spinosa, Eingriffliger<br />

Weißdorn – Crataegus monogyna) am Westrand<br />

des Tiefen Einschnittes beziehungsweise in<br />

dessen näherem Umfeld – 1.000 m² Gehölzfläche<br />

CEF 2: Anlage künstlicher Nisthilfen (2 Brutröhren<br />

in geeigneten Gewässerrandzonen)<br />

CEF 3: Schaffung von Fledermausquartieren<br />

durch Aufhängen von Fledermauskästen (100<br />

Fledermauskästen entlang der gesamten<br />

Ausbaustrecke [10 Stück pro Ausbaukilometer])<br />

CEF-Maßnahme 1<br />

Funktion für europarechtlich geschützte Arten<br />

Verbesserung der Lebensraumfunktion für den<br />

Neuntöter<br />

Schaffung von Nistmöglichkeiten für den Eisvogel<br />

Verbesserung des Quartierangebotes für<br />

Fledermäuse<br />

Am festgestellten Brutrevierstandort des Neuntöters - mit Sträuchern durchsetzte<br />

Ruderalfluren, von denen Teilflächen bau- <strong>und</strong> anlagebedingt beansprucht werden - ist<br />

zu prüfen, ob im Baufeld vorhandene dornentragende Gehölze verpflanzt, also an den<br />

neuen Standort verbracht werden können. Im übrigen sind möglichst große Sortimente<br />

(Sträucher bevorzugt als Containerware) für die Anlage der Pflanzung zu nutzen.<br />

Als Standort für die Neuanlage der Gebüschstrukturen ist vorrangig das nähere Umfeld<br />

des vorhandenen Revierstandortes zu nutzen. Der Neuntöter wurde bei früheren<br />

Beobachtungen auch im Bereich der den Kanal querenden Bahntrasse nördlich von<br />

Lühnde festgestellt (SCHOPPE 2006). Insofern kommen als Maßnahmenstandort auch<br />

unmittelbar dort vorhandene oder angrenzende Acker- oder Ruderalflächen in Frage<br />

(Umfeld von alter Eisenbahntrasse <strong>und</strong> Bolzumer Kanalkippe). Die Pflanzung ist<br />

abseits der später direkt beanspruchten Baufeldzonen zu positionieren, um Störungen<br />

im Bereich des neuen Habitatangebotes gering zu halten.<br />

CEF-Maßnahme 2<br />

Für das eine verloren gehende Brutrevier am Kanal zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste<br />

sind an geeigneten Stellen mindestens zwei künstliche Bruthilfen (Röhren) für den<br />

Eisvogel anzulegen. Dies kann in zum Zeitpunkt des Verlustes bereits fertig gestellten<br />

Kanalabschnitten erfolgen. Infrage kommen im Umfeld auch die Bereiche des<br />

Bruchgrabens oder des Alpebachs, welche im Landschaftsrahmenplan (LANDKREIS<br />

HILDESHEIM 1993) als Entwicklungsschwerpunkträume für Ökosystem- <strong>und</strong><br />

Gewässerschutz ausgewiesen sind.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 27<br />

_______________________________________________________________<br />

CEF-Maßnahme 3<br />

Das Anbringen von Fledermauskästen an verbleibenden Bäumen oder Brückenbauwerken<br />

soll bevorzugt in den Bereichen entlang des Kanales erfolgen, in denen<br />

zumindest auf einer Uferseite Teile der vorhandenen Gehölzbestände erhalten bleiben.<br />

Ansonsten kommen hierfür die Wald- oder sonstigen flächenhaften Gehölzbestände im<br />

Umfeld des Kanals infrage, da hier ein ausreichendes Angebot an Beutetieren<br />

(Insekten) gegeben ist.<br />

Durch die beschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen,<br />

dass die im Raum bestehenden Siedlungsdichten der betreffenden Arten sich nicht<br />

verringern. Die Vorkommen der Arten verlagern sich nur hin zu den Flächen, auf<br />

denen die Maßnahmen umgesetzt werden.


28 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

8. Bewertung der Verbotstatbestände <strong>und</strong><br />

Befreiungsvoraussetzungen<br />

Unter Berücksichtigung der in Kap. 6 beschriebenen Vorkehrungen <strong>und</strong> der in Kap. 7<br />

beschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen verbleiben die in Tab. 8-1 zusammengestellten<br />

Beeinträchtigungen geschützter Arten. Die Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

folgt dem Maßstab des § 44 BNatSchG.<br />

Tab. 8-1: Beeinträchtigungen geschützter Arten <strong>und</strong> deren Bewertung.<br />

geschützte Arten<br />

<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />

Breitflügelfledermaus, Brandtfledermaus,<br />

Bartfledermaus, Teichfledermaus, <strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />

Großes Mausohr, Fransenfledermaus,<br />

Kleinabendsegler, Abendsegler,<br />

Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus,<br />

Langohr (Arten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie, streng geschützte Arten):<br />

Verlust potenzieller Quartiere durch Gehölzfällung<br />

in den Baufeldern entlang des<br />

gesamten Ausbauabschnittes des Kanales<br />

<strong>und</strong> durch Abriss der fünf Brückenbauwerke<br />

Mäusebussard, Grünspecht (europäische<br />

Vogelarten, streng geschützte Arten):<br />

Verlust von nistplatznahen<br />

Habitatstrukturen, vor allem großflächige<br />

Gehölzbeseitigungen für jeweils ein Brutpaar<br />

Neuntöter (europäische Vogelarte besonders<br />

geschützte Art):<br />

Verlust von nistplatznahen<br />

Habitatstrukturen, vor allem großflächige<br />

Gehölzbeseitigungen für ein Brutpaar<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen Ruhestätten kann im<br />

räumlichen Zusammenhang zunächst nicht mehr vollständig<br />

erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß gegen<br />

die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />

gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen (siehe Kap. 7) kann sicher gestellt<br />

werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zumindest teilweise<br />

bestehen bleibt. Durch Kompensationsmaßnahmen können<br />

negative Auswirkungen auf den betroffenen Bestand begrenzt<br />

werden, so dass diese nicht als populationskritisch anzusehen<br />

sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen zwingender<br />

Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erfolgreich<br />

durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang zunächst nicht<br />

mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />

gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />

gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch<br />

Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf<br />

den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht<br />

als populationskritisch anzusehen sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren<br />

bei Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />

Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (siehe Kap. 7) kann<br />

sicher gestellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin gegeben ist. Somit liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des<br />

§ 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 29<br />

_______________________________________________________________<br />

geschützte Arten<br />

<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />

Nachtigall (europäische Vogelart, besonders<br />

geschützte Art):<br />

Verlust von nistplatznahen<br />

Habitatstrukturen, vor allem großflächige<br />

Gehölzbeseitigungen für ein Brutpaar<br />

Eisvogel (europäische Vogelart, streng geschützte<br />

Art):<br />

Verlust eines Nistplatzes im Uferbereich<br />

durch vollständigen Umbau der Kanalböschungen<br />

Graureiher (europäische Vogelart, besonders<br />

geschützte Art):<br />

- Verlust von langjährig genutzten Horstbäumen<br />

durch die Gehölzfällungen am Koloniestandort<br />

sonstige Brutvögel mit Gehölzbindung bei<br />

der Brutplatzwahl (europäische Vogelarten,<br />

besonders geschützte Arten, relativ weit<br />

verbreitete Arten, die nicht auf der Roten<br />

Liste stehen):<br />

umfassende <strong>und</strong> großflächige Verluste der<br />

Habitate (vor allem Gehölzbestände) in<br />

einem an Ausweichhabitaten defizitären<br />

Raum<br />

Vögel (europäische Vogelarten, besonders<br />

oder streng geschützte Arten):<br />

baubedingte Störwirkungen<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang zunächst nicht<br />

mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />

gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />

gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch<br />

Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf<br />

den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht<br />

als populationskritisch anzusehen sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren<br />

bei Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden<br />

öffentlichen Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />

Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (siehe Kap. 7) kann<br />

sicher gestellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin gegeben ist. Somit liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des<br />

§ 44 Abs. 1 BNatSchG vor.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätte kann bei Verlust der Horstbäume im räumlichen Zusammenhang<br />

nicht mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich<br />

um einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44<br />

BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren gemäß § 45<br />

BNatSchG erforderlich ist. Da eine nicht gefährdete Art, die<br />

landesweit wie auch im Kreis Hildesheim einen zunehmenden<br />

Entwicklungstrend aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE<br />

2006), betroffen ist <strong>und</strong> durch Kompensationsmaßnahmen<br />

negative Auswirkungen auf den betroffenen Bestand begrenzt<br />

werden, sind diese nicht als populationskritisch anzusehen.<br />

Damit kann das Ausnahmeverfahren bei Vorliegen zwingender<br />

Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses erfolgreich<br />

durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />

Hinweis: Für den Fall, dass durch entsprechende Vorkehrungen<br />

Verluste von Horstbäumen vermieden werden können, entfällt<br />

der Tatbestand des Verstoßes gegen das Zugriffsverbot.<br />

Die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten kann im räumlichen Zusammenhang zunächst nicht<br />

mehr erfüllt werden. Insofern handelt es sich um einen Verstoß<br />

gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG, so dass ein Ausnahmeverfahren<br />

gemäß § 45 BNatSchG erforderlich ist. Durch<br />

Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf<br />

den betroffenen Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht<br />

als populationskritisch anzusehen sind. Damit kann das Ausnahmeverfahren<br />

bei Vorliegen zwingender Gründe des überwiegenden<br />

öffentlchen Interesses erfolgreich durchlaufen werden.<br />

Individuenverluste in der Bauphase können durch entsprechende<br />

Schutzvorkehrungen verhindert werden.<br />

Da es sich um eine vorübergehende Beeinträchtigung handelt,<br />

die durch Schutz- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenbeschränkungen<br />

in der Brutzeit - siehe Kap. 5) gemindert wird,<br />

jeweils nur Teilabschnitte der Ausbaustrecke am Kanal betroffen<br />

sind <strong>und</strong> die umfangreiche Beseitigung von Gehölzbeständen<br />

(Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, siehe oben)<br />

die Störungen bei weitem überlagert, ergeben sich keine zusätzlichen<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG erfüllt.


30 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

geschützte Arten<br />

<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />

Waldeidechse (besonders geschützte Art):<br />

Verlust von Habitaten <strong>und</strong> Unterbrechung<br />

von kanalbegleitenden Vegetationsflächen<br />

als Ausbreitungskorridor durch Gehölz- <strong>und</strong><br />

sonstige Vegetationsbeseitigung (Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenfluren)<br />

Kleiner Heufalter, Goldene Acht, Kleiner<br />

Feuerfalter, Gemeiner Bläuling (besonders<br />

geschützte Arten):<br />

Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren sowie<br />

Gehölzbeständen als Habitate, Beeinträchtigung<br />

der mikroklimatischen Habitatbedingungen<br />

infolge großflächiger Gehölzverluste<br />

Libellen (mehrere Arten) (besonders geschützte<br />

Arten):<br />

Beseitigung der <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Ufervegetation<br />

Wildbienen (mehrere Arten) (besonders<br />

geschützte Arten):<br />

Verlust von Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren sowie<br />

Gehölzbeständen als Habitate, Beeinträchtigung<br />

der mikroklimatischen Habitatbedingungen<br />

infolge großflächiger Gehölzverluste<br />

Plagionotus detritus (Bockkäferart) (besonders<br />

geschützte Art):<br />

Verlust potenzieller Habitatbäume durch<br />

Baumfällungen<br />

Zerstörung von Lebensstätten besonders<br />

geschützter Säugetier-, Amphibien-, Nachtfalter-,<br />

Käfer-, Spinnen- <strong>und</strong> Weichtierarten<br />

im Kanal, in Wäldern, im Grünland <strong>und</strong> auf<br />

Brachflächen<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffende Art kein<br />

europarechtlich geschütztes Tier ist <strong>und</strong> es sich um einen nach<br />

§ 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder<br />

ersetzbare Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />

ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine europarechtlich<br />

geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15<br />

BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder ersetzbare<br />

Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />

ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine europarechtlich<br />

geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15<br />

BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder ersetzbare<br />

Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />

ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden Arten keine europarechtlich<br />

geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15<br />

BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder ersetzbare<br />

Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />

ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art liegt gemäß § 44<br />

Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44<br />

Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffende Art kein<br />

europarechtlich geschütztes Tier ist <strong>und</strong> es sich um einen nach<br />

§ 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt (ausgleichbare oder<br />

ersetzbare Beeinträchtigung). Zielgerichtet auf das Vorkommen<br />

ausgerichtete Vermeidungs- <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich davon ausgegangen,<br />

dass entsprechende Zerstörungen stattfinden, da eine<br />

Erfassung jeder Lebensstätte geschützter Tierarten nicht<br />

verhältnismäßig ist. Tatsächliche Hinweise auf eine entsprechende<br />

Zerstörung liegen aber nicht vor. Für die Zerstörung<br />

beziehungsweise die Beschädigung von Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten liegt gemäß § 44 Abs. 5 kein Verstoß gegen die<br />

Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor, da die betreffenden<br />

Arten keine europarechtlich geschützten Tiere sind <strong>und</strong> es sich<br />

um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen (ausgleichbar oder<br />

ersetzbar) Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft handelt. Ausgleichsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 31<br />

_______________________________________________________________<br />

geschützte Arten<br />

<strong>und</strong> deren Beeinträchtigungen<br />

Aquilegia vulgaris – Gewöhnliche Akelei<br />

(besonders geschützte Art):<br />

Überbauung eines Wuchsortes<br />

Campanula latifolia – Breitblättrige Glockenblume,<br />

Listera ovata – Großes Zweiblatt,<br />

Primula veris – Echte Schlüsselblume (besonders<br />

geschützte Arten):<br />

Überbauung je eines Wuchsortes<br />

besonders geschützte Pilzarten:<br />

Zerstörung <strong>und</strong> Beeinträchtigung von Vorkommen<br />

im Bereich von Wald, Gehölzbeständen,<br />

Säumen, Brachflächen <strong>und</strong> Grünland<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen<br />

Wegen des synanthropen Status des Vorkommens ergibt sich<br />

keine relevante Beeinträchtigung durch den Verlust.<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Standorten der Art liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />

gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor, da die<br />

betreffende Art keine europarechtlich geschützte Pflanze ist <strong>und</strong><br />

es sich um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt<br />

(ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigung).<br />

Für die Zerstörung beziehungsweise die Beschädigung von<br />

Standorten der Art liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG kein Verstoß<br />

gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG vor, da die<br />

betreffende Art keine europarechtlich geschützte Pflanze ist <strong>und</strong><br />

es sich um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriff handelt<br />

(ausgleichbare oder ersetzbare Beeinträchtigung). Zielgerichtet<br />

auf die Vorkommen ausgerichtete Vermeidungsmaßnahmen<br />

(Umsiedlungen der auf der Roten Liste verzeichneten Art<br />

Breitblättrige Glockenblume) sind im Rahmen der Eingriffsregelung<br />

vorgesehen.<br />

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird vorsorglich davon ausgegangen,<br />

dass entsprechende Zerstörungen stattfinden können,<br />

da eine Erfassung jeder Lebensstätte geschützter Arten nicht<br />

verhältnismäßig ist. Tatsächliche Hinweise auf eine entsprechende<br />

Zerstörung liegen aber nicht vor.<br />

Der mögliche Verlust von Vorkommen stellt gemäß § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG kein Verstoß gegen die Verbote des § 44 Abs. 1<br />

BNatSchG dar, da es sich nicht um europarechtlich geschützten<br />

Arten handelt <strong>und</strong> es sich um einen nach § 15 BNatSchG zulässigen<br />

Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft handelt (ausgleichbare<br />

oder ersetzbare Beeinträchtigung). Kompensationsmaßnahmen<br />

sind im Rahmen der Eingriffsregelung vorgesehen.


32 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

9. Ausnahmevoraussetzungen gemäß § 45 BNatSchG<br />

Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG betreffen im<br />

vorliegenden Fall die folgenden europäisch geschützten Arten (siehe Kap. 8):<br />

• Breitflügelfledermaus,<br />

• Brandtfledermaus,<br />

• Bartfledermaus,<br />

• Teichfledermaus,<br />

• <strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />

• Großes Mausohr,<br />

• Fransenfledermaus,<br />

• Kleinabendsegler,<br />

• Abendsegler,<br />

• Rauhautfledermaus,<br />

• Zwergfledermaus,<br />

• Langohr,<br />

• Mäusebussard,<br />

• Grünspecht,<br />

• Nachtigall,<br />

• Graureiher,<br />

• sonstige Brutvögel mit Gehölzbindung bei der Brutplatzwahl (weit verbreitete Arten).<br />

Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG besteht die Möglichkeit, aus zwingenden Gründen des<br />

überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher<br />

Art Ausnahmen von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG zuzulassen. Eine<br />

Ausnahme darf unter Beachtung von Artikel 16 der FFH-Richtlinie <strong>und</strong> Artikel 9 der<br />

Vogelschutzrichtlinie nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben<br />

sind <strong>und</strong> sich der Erhaltungszustand der Populationen der betroffenen Arten<br />

nicht verschlechert.<br />

9.1 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />

Die zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses benennt die <strong>Wasser</strong>-<br />

<strong>und</strong> Schifffahrtsverwaltung des B<strong>und</strong>es, vertreten durch das Neubauamt für den<br />

Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals, wie folgt:


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 33<br />

_______________________________________________________________<br />

Allgemeines<br />

Der Stichkanal nach Hildesheim (SKH) soll für die moderne Güterschifffahrt<br />

(Großmotorgüterschiff - GMS <strong>und</strong> überlanges Großmotorgüterschiff - üGMS)<br />

ausgebaut werden. Hierzu ist ein Neubau der Schleuse Bolzum, der Ausbau des<br />

Stichkanales Hildesheim <strong>und</strong> gegebenenfalls die Anpassung der querenden<br />

Brückenbauwerke erforderlich. Der Ausbau der Schleuse einschließlich des Vorhafens<br />

vom Abzweig des <strong>Mitte</strong>llandkanales bis SKH-km 1,450 <strong>und</strong> die Brücke Nr. 381 sind<br />

mit Datum vom 16.0<strong>3.</strong>2006 (Az.:P-14<strong>3.</strong>3/182) planfestgestellt <strong>und</strong> befinden sich<br />

derzeit in der Umsetzung. Weiterhin wurden bereits die Brücken Nr. 386, 388 <strong>und</strong><br />

392 A <strong>und</strong> B an die neuen Anforderungen angepasst.<br />

Der Stichkanal Hildesheim verbindet den <strong>Mitte</strong>llandkanal (MLK) mit dem Hafen<br />

Hildesheim. Der <strong>Mitte</strong>llandkanal wurde 1906 bis 1916 zunächst als Bindeglied zwischen<br />

den norddeutschen Stromgebieten des Rheins, der Ems, der Weser <strong>und</strong> dem<br />

Raum Hannover gebaut. Nach seiner Weiterführung bis Magdeburg im Jahre 1938<br />

stellt er die großräumige Verknüpfung mit der Elbe <strong>und</strong> den östlichen Stromgebieten<br />

her. Der Bau des Stichkanales Hildesheim, der bei Sehnde aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal<br />

abzweigt, erfolgte in den Jahren 1919 bis 1925. Er stellt für den Hildesheimer Hafen<br />

sowie für die an seinen Ufern gelegenen Umschlagstellen (Kali+Salz AG, Gebr.<br />

Weiterer GmbH) die Verbindung zum <strong>Mitte</strong>llandkanal <strong>und</strong> damit zu den Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbezentren an den wichtigsten europäischen <strong>Wasser</strong>straßen sowie zu den Seehäfen<br />

her.<br />

Der Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales zur <strong>Wasser</strong>straßenklasse Vb ist zwischen dem<br />

Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal (DEK) <strong>und</strong> der Schleuse Sülfeld abgeschlossen, so dass dort seit<br />

dem Jahr 2000 durchgängig überlange Großmotorgüterschiffe (Länge 135 m, Breite<br />

11,45 m, Tiefgang 2,80 m) <strong>und</strong> Schubverbände (SV, Länge 185 m, Breite 11,45 m,<br />

Tiefgang 2,80 m) fahren können. Auf der Osthaltung des <strong>Mitte</strong>llandkanales östlich der<br />

Schleuse Sülfeld bis Magdeburg können seit Oktober 2001 Motorgüterschiffe <strong>und</strong><br />

Schubverbände mit Tiefgängen bis 2,50 m, teilweise in Regelungsstrecken mit schiffsgrößenabhängigen<br />

Begegnungsverboten, fahren.<br />

Die Stichkanäle des <strong>Mitte</strong>llandkanales sind für die oben genannte moderne Schifffahrt<br />

zu eng <strong>und</strong> zu flach. Damit sich die Vorteile der Kanalausbauten nicht nur auf den<br />

Durchgangsverkehr auf dem <strong>Mitte</strong>llandkanal beschränken, müssen auch die Stichkanäle<br />

für das Großmotorgüterschiff (GMS) <strong>und</strong> das überlange Großmotorgüterschiff<br />

(üGMS) ausgebaut werden.<br />

Zur Zeit dürfen auf dem Stichkanal Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je<br />

nach Breite nur Schiffe mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten


34 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Motorgüterschiffe <strong>ihre</strong> Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen. Das vorhandene<br />

Leistungspotenzial der Schifffahrt kann somit nicht voll genutzt werden. Es ist daher<br />

erforderlich, auch den Stichkanal Hildesheim soweit auszubauen, dass die künftig zwischen<br />

dem Rhein <strong>und</strong> den Berliner <strong>Wasser</strong>straßen <strong>und</strong> auf den seewärtigen Verbindungen<br />

nach Hamburg (Elbe-Seitenkanal) sowie nach Bremen (<strong>Mitte</strong>lweser) verkehrenden<br />

Schiffsgrößen auch den Hildesheimer Hafen erreichen <strong>und</strong> dort be- <strong>und</strong> entladen<br />

werden können.<br />

Wirtschaftliche Bedeutung<br />

Die Verkehrsinfrastruktur ist für die Leistungskraft eines Wirtschaftsraumes von wesentlicher<br />

Bedeutung. Der <strong>Mitte</strong>llandkanal verbindet als zentraler Teil der einzigen<br />

West-Ost-<strong>Wasser</strong>straße Norddeutschlands die Stromgebiete Rhein-Ems-Weser-Elbe-<br />

Oder. Er stellt die Anschlüsse zu den deutschen Seehäfen her <strong>und</strong> gewährleistet die<br />

Anbindung der Kanalregion <strong>und</strong> Berlins für die Binnenschifffahrt. Er besitzt damit<br />

große nationale <strong>und</strong> europäische Bedeutung, die mit der Vereinigung der beiden deutschen<br />

Staaten <strong>und</strong> im Hinblick auf den einheitlichen europäischen Binnenmarkt noch<br />

gestiegen ist.<br />

Im Sinne der Entscheidung des Rates der EG vom 29.10.1993 (931630lEWG) stellt<br />

der <strong>Mitte</strong>llandkanal eine Hauptachse eines transeuropäischen<br />

Binnenwasserstraßennetzes dar, dessen Ausbau ein vorrangiges Vorhaben von<br />

Gemeinschaftsinteresse ist.<br />

Der Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales <strong>und</strong> des Stichkanales Hildesheim dient dem Gütertransport<br />

mit dem wirtschaftlichsten, energiesparendsten, umweltfre<strong>und</strong>lichsten <strong>und</strong><br />

sichersten Verkehrsträger. Er muss die vorhersehbare Entwicklung der Schiffsgrößen,<br />

des Verkehrsaufkommens <strong>und</strong> zugleich die Belange der Bevölkerung <strong>und</strong> der <strong>Umwelt</strong><br />

berücksichtigen.<br />

In Niedersachsen liegen in den Industrie- <strong>und</strong> Gewerbezentren der Kanalregion nahezu<br />

ein Viertel aller Industriebetriebe <strong>und</strong> die Hälfte aller industriellen Arbeitsplätze.<br />

Nutznießer aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Transportkosten sind die im Bereich des Kanales<br />

<strong>und</strong> seiner Stichkanäle angesiedelten Betriebe der Stromerzeugung, der Eisen- <strong>und</strong><br />

Stahlindustrie, der Zement-, Düngemittel- <strong>und</strong> Baustoffproduktion sowie der Handel<br />

mit flüssigen <strong>und</strong> festen Brennstoffen, Getreide, dem wachsenden Containerverkehr<br />

<strong>und</strong> einer Vielzahl sonstiger Güter.<br />

In den Häfen am <strong>Mitte</strong>llandkanal zwischen Dortm<strong>und</strong>-Ems-Kanal <strong>und</strong> Elbe <strong>und</strong> an<br />

seinen Stichkanälen wurden im Jahr 2008 r<strong>und</strong> 19,8 Mio. Tonnen Güter


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 35<br />

_______________________________________________________________<br />

mengen transportiert. Bis 2015 wird eine r<strong>und</strong> 25%ige Steigerung des Verkehrsaufkommens<br />

vorausgesagt. Nach den für den B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 von der<br />

Firma PLANCO Consulting GmbH für 2015 erstellten Verkehrsprognosen ergeben<br />

sich auf dem Stichkanal Hildesheim folgende Verkehre:<br />

Richtung Hildesheim 700 000 t/Jahr<br />

Richtung <strong>Mitte</strong>llandkanal 410 000 t/Jahr<br />

Gesamt 1 110 000 t/Jahr<br />

Es wird erwartet, dass der Verkehrsträger <strong>Wasser</strong>straße in Zukunft noch stärker genutzt<br />

<strong>und</strong> das Verkehrsaufkommen auf dem Stichkanal Hildesheim weiter ansteigen<br />

wird.<br />

Entwicklung der Binnenschifffahrtsflotte<br />

Die früher vorherrschende Schleppschifffahrt mit 600 t-Kähnen ohne eigenen Antrieb<br />

wurde seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von Motorgüterschiffen verdrängt. Die<br />

Entwicklung in der Binnenschifffahrt zum größeren Schiff hält aufgr<strong>und</strong> der höheren<br />

Wirtschaftlichkeit größerer Schiffseinheiten weiterhin an. Bei den Neubauten<br />

überwiegen heute das GMS <strong>und</strong> üGMS mit Längen von bis zu 135 m, Breiten bis zu<br />

11,45 m <strong>und</strong> einer Tragfähigkeit bis zu 2.600 t.<br />

Regierungsabkommen<br />

Angesichts der Strukturänderungen der Binnenschifffahrt <strong>und</strong> der wirtschaftlichen<br />

Bedeutung des <strong>Mitte</strong>llandkanales haben der B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Länder Nordrhein-Westfalen,<br />

Niedersachsen, Hamburg <strong>und</strong> Bremen 1965 den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanales<br />

bis zur Grenze mit der ehemaligen DDR auf der Gr<strong>und</strong>lage einer gemeinsamen Finanzierung<br />

beschlossen (Regierungsabkommen vom 14.09.1965 für den Bereich östlich<br />

der Schleuse Anderten). Das Regierungsabkommen beinhaltet im Artikel 3 auch den<br />

Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim.


36 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

9.2 Fehlen zumutbarer Alternativen<br />

Aus Sicht des Vorhabensträgers ist der vorgesehene beidseitige Ausbau des Stichkanales<br />

aus den im Folgenden dargestellten Gründen alternativlos (vergleiche NEUBAU-<br />

AMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER 2010a, 2010b, 2010c).<br />

Bis heute kommt es am Stichkanal Hildesheim (SKH) aufgr<strong>und</strong> der geologischen Situation<br />

in Verbindung mit relativ steilen Böschungsneigungen zu Böschungsrutschungen<br />

in unterschiedlichen Ausmaßen. Durch die geplante Kanalvertiefung in Verbindung<br />

mit der Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels ändern sich die Randbedingungen für die Böschungsstandsicherheit,<br />

die eine Neuberechnung der Böschungsstandsicherheit erfordern.<br />

Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Baugr<strong>und</strong>gutachten mit dem Ergebnis<br />

durchgeführt, dass für die vorhandene Böschungsgeometrie im Bereich der Einschnitte<br />

beidseitig des Stichkanals Hildesheim keine ausreichenden Standsicherheiten<br />

vorliegen <strong>und</strong> somit beide Böschungsseiten abgeflacht werden müssen. Der häufig<br />

praktizierte einseitige Kanalausbau zum Schutz von Habitatstrukturen <strong>und</strong> vorhandener<br />

Bausubstanz lässt sich somit im vorliegenden Untersuchungsabschnitt nicht realisieren.<br />

Eine weitreichende Achsverschiebung zur Vermeidung des beidseitigen Kanalausbaus<br />

ist aus fahrdynamischen Gründen sowie aufgr<strong>und</strong> zahlreicher Zwangspunkte (vorhandene<br />

Brücken, Dammstrecken, Tiefer Einschnitt) nur an wenigen Bereichen möglich.<br />

Sie hätte in der Regel bei den geplanten Ausbautiefen <strong>und</strong> -wasserständen standsicherheitsfördernde<br />

Maßnahmen auf der zu erhaltenden Böschung (zum Beispiel Vorschüttungen<br />

bis auf die Einschnittsböschung) erfordert <strong>und</strong> auf der anderen Seite aber einen<br />

erheblich größeren baulichen Eingriff an der auszubauenden Böschungsseite hervorgerufen.<br />

Eine Eingriffsminimierung wäre durch eine Achsverschiebung nicht zu erwarten.<br />

Eine Achsverschiebung wird nur im Bereich der privaten Liegestelle der Gebrüder<br />

Weiterer GmbH (etwa SKH-km 6,500 bis 7,450) zum Erhalt der vorhandenen Anlagen<br />

vorgenommen.<br />

Weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Abflachung der Einschnittsböschungen wie<br />

Sp<strong>und</strong>wandausbau des Kanales oder Böschungsverdübelungen lassen sich aus Standsicherheitsgründen<br />

bei den vorliegenden Baugr<strong>und</strong>verhältnissen nicht realisieren.<br />

Der Einsatz von Druckentlastungsbohrungen zur Minimierung der Böschungsabflachungen<br />

ist nur in tieferen Einschnitten effektiv <strong>und</strong> wird demzufolge nur im so genannten<br />

Tiefen Einschnitt bei Lühnde angewendet. Die Anwendung der Beobachtungsmethode<br />

im Rahmen der Standsicherheitsberechnungen blieb ebenfalls effektiv<br />

auf den Tiefen Einschnitt <strong>und</strong> kurze bereits gerutschte Bereiche beschränkt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 37<br />

_______________________________________________________________<br />

Ein Verzicht auf den Ausbau des Stichkanales Hildesheim würde den Hafen Hildesheim<br />

von der modernen Binnenschifffahrt abschneiden. Es könnten auf dem Stichkanal<br />

Hildesheim wegen seines geringen Querschnittes je nach Breite weiterhin nur Schiffe<br />

mit 2,00 bis 2,20 m Abladetiefe fahren, so dass die meisten Motorgüterschiffe <strong>ihre</strong><br />

Tragfähigkeit nur zu 65 bis 75 % ausnutzen könnten.<br />

Ohne den Ausbau ist die Gefahr von weiteren Böschungsrutschungen wesentlich größer<br />

als mit dem Ausbau. Eine fachgerechte Sanierung von aufgetretenen Rutschungen<br />

ist nur durch extrem flache Böschungen möglich <strong>und</strong> stellt somit ebenfalls einen erheblichen<br />

Eingriff in die kanalbegleitenden Böschungen dar.<br />

Der beidseitige Ausbau mit den einhergehenden Böschungsabflachungen ist in vielen<br />

Bereichen aus den oben genannten Gründen die verbleibende Vorzugsvariante für den<br />

Ausbau des Stichkanales Hildesheim.<br />

Eine ausführlichere Darstellung enthalten die Erläuterungsberichte zur technischen<br />

Planung.<br />

9.3 Erhaltungszustand der Populationen<br />

Bezüglich der betroffenen Fledermausarten kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen<br />

(siehe Kap. 7) sichergestellt werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen<br />

Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zumindest teilweise bestehen bleibt.<br />

Durch Kompensationsmaßnahmen können negative Auswirkungen auf den betroffenen<br />

Bestand begrenzt werden, so dass diese nicht als populationskritisch anzusehen sind.<br />

Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellbarkeit<br />

eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen Arten in <strong>ihre</strong>m<br />

natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />

Der Mäusebussard ist weder in Niedersachsen noch in der naturräumlichen Region<br />

Bergland mit Börden eine gefährdete Art, die auch eher einen positiven Entwicklungstrend<br />

aufweist (KRÜGER & OLTMANNS 2007, SCHOPPE 2006). Angesichts des einen<br />

betroffenen Brutstandortes (im Untersuchungsgebiet einer von acht Nachweisen) ist<br />

keine dauerhafte populationsrelevante Verschlechterung für die Art zu erwarten. Negative<br />

Auswirkungen auf den betroffenen Bestand werden zudem durch Kompensationsmaßnahmen<br />

begrenzt. Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt eines günstigen<br />

Erhaltungszustandes der Population der betroffenen Art in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet<br />

nicht beeinträchtigt.


38 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

Der im gleichen Kanalabschnitt betroffene Grünspecht ist landesweit <strong>und</strong> regional gefährdet<br />

<strong>und</strong> unterliegt hinsichtlich der Bestandsentwicklung einem negativen Trend<br />

(KRÜGER & OLTMANNS 2007). Regional gilt die Art als selten (SCHOPPE 2006). Es ist<br />

allerdings nur einer von acht im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutvorkommen<br />

betroffen. Kritische Effekte auf die Population sind unwahrscheinlich, auch wenn<br />

zwischenzeitlich eine gewisse Verschlechterung für die Art eintritt. Negative Auswirkungen<br />

auf den betroffenen Bestand werden durch Kompensationsmaßnahmen begrenzt.<br />

Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellbarkeit<br />

eines günstigen Erhaltungszustandes der Population der betroffenen Art in<br />

<strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />

Für die gefährdete Nachtigall gilt ähnliches wie für den Grünspecht. Dabei umfasst der<br />

Verlust nur einen von 20 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutstandorten, so<br />

dass keine populationsgefährdende Wirkung bis zum Greifen von Ausgleichseffekten<br />

durch Neupflanzungen zu erwarten ist. Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt beziehungsweise<br />

die Wiederherstellbarkeit eines günstigen Erhaltungszustandes der Population<br />

der betroffenen Art in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />

Der möglicherweise eintretende Verlust oder zumindest Teilverlust von Habitaten der<br />

Graureiherkolonie betrifft eine nicht gefährdete Art, die landesweit wie auch im Kreis<br />

Hildesheim einen zunehmenden Entwicklungstrend aufweist (KRÜGER & OLTMANNS<br />

2007, SCHOPPE 2006). Insofern sind die negativen Auswirkungen auf den betroffenen<br />

Bestand beziehungsweise Standort zumindest nicht als populationskritisch anzusehen.<br />

Somit wird durch das Vorhaben der Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes der<br />

Population der betroffenen Art in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.<br />

Für die sonstigen nicht gefährdeten Brutvogelarten gilt, dass sie als häufige Arten auch<br />

weiterhin im Raum vertreten sein werden - so etwa im Bereich der verbleibenden Gehölzbestände<br />

- <strong>und</strong> die Habitatbedingungen mit zunehmender Entwicklung neu gepflanzter<br />

Bestände sowie der weiteren Reifung der im Vorhinein angelegten Waldbestände<br />

bei Harsum sich verbessern. Insofern ist auch für diese Arten nicht zu erwarten,<br />

dass anhaltend eine relevante Verschlechterung der Populationen eintritt. Somit wird<br />

durch das Vorhaben der Erhalt eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen<br />

der betroffenen Arten in <strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 39<br />

_______________________________________________________________<br />

10. Resümee<br />

Viele Beeinträchtigungen geschützter Arten lassen sich durch geeignete Vorkehrungen<br />

vermeiden oder vermindern. Beeinträchtigungen europarechtlich geschützter Arten<br />

lassen sich darüber hinaus teilweise durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vermeiden.<br />

Trotzdem verbleiben in Bezug auf mehrere europäisch geschützte Arten aus<br />

den Gruppen der Fledermäuse <strong>und</strong> Vögel vorhabensbedingte Beeinträchtigungen, die<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen. Für diese Arten können nach<br />

gutachterlicher Einschätzung 7 Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden,<br />

da zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen, zumutbare<br />

Alternativen nicht gegeben sind <strong>und</strong> der Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellbarkeit<br />

eines günstigen Erhaltungszustandes der Populationen der betroffenen Arten in<br />

<strong>ihre</strong>m natürlichen Verbreitungsgebiet nicht beeinträchtigt wird.<br />

7 Die abschließende rechtliche Würdigung obliegt der Planfeststellungsbehörde.


40 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

11. Quellenverzeichnis<br />

11.1 Literatur<br />

ALTMÜLLER, R. (1983): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeter Libellen. – Niedersächsisches<br />

Landesverwaltungsamt, Merkblatt 15: 28 S., Hannover.<br />

BACHMANN, R., KAISER, T., KOBBE, F., FISCHER, M., KLEIN, A., KIRCHBERGER, U., BLANKE,<br />

I., THEUNERT, R. (2010): Ausbau des Stichkanales nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450<br />

<strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie. –<br />

Arbeitsgruppe Land & <strong>Wasser</strong>, Gutachten im Auftrage des Neubauamtes für den Ausbau des<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover; Beedenbostel. [unveröffentlicht]<br />

BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F., STEIN, W. (2007a): Berücksichtigung besonders <strong>und</strong> streng geschützter<br />

Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. – Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftsplanung<br />

39 (1): 13-18; Stuttgart.<br />

BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F., STEIN, W. (2007b): “Nur europäisch geschützte Arten”. – Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftsplanung 39 (4): 126-127; Stuttgart.<br />

BSI – Bayerisches Staatsministerium des Innern (2006): Vorläufige Hinweise zur Aufstellung<br />

der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). –<br />

Manuskript, http://www.stmi.bayern.de/bauen/strassenbau/veroeffentlichungen/16638/, 5 S. +<br />

4 Anlagen; München.<br />

DIN 18.920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen<br />

<strong>und</strong> Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Ausgabe August 2002.<br />

EUROPEAN COMMISSION (2006): Guidance document on the strict protection of animal species<br />

of community interest provided by the ‘Habitats’ Directive 92/43/EEC. Draft-Version 5 (April<br />

2006). – 68 S.; Brüssel.<br />

GARVE, E. (2004): Rote Liste <strong>und</strong> Florenliste der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen<br />

<strong>und</strong> Bremen, 5. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2004. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24<br />

(1): 1-76; Hildesheim.<br />

GARVE, E. (2007): Verbreitungsatlas der Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen.<br />

– Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen 43: 507 S.; Hannover.<br />

HAUCK, M. (1996): Die Flechten Niedersachsen. – Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen<br />

36: 208 S.; Hannover.<br />

HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Säugetierarten<br />

- Übersicht (1. Fassung, Stand 1.1.1991). – Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Niedersachsen<br />

26: 161-164; Hannover.<br />

KRÜGER, T., OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten<br />

Brutvögel - 7. Fassung, Stand 2007. – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27 (3):<br />

131-175; Hannover.<br />

LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Großschmetterlinge<br />

mit Gesamtartenverzeichnis. 2. Fassung, Stand 1.8.2004. – Informationsdienst<br />

Naturschutz Niedersachsen 24: 165-196; Hildesheim.


Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag 41<br />

_______________________________________________________________<br />

LOUIS, H. W. (2006): Aktuelle Probleme des Europäischen Naturschutzrechts. – Manuskript,<br />

29 S.; Hannover. [unveröffentlicht]<br />

LÜTKES, S. (2006): Anpassungserfordernisse des deutschen Artenschutzrechts. – Zeitschrift für<br />

<strong>Umwelt</strong>recht 11/2006: 513-517.<br />

MÜLLER, W. (2001): Flora von Hildesheim. – Natur <strong>und</strong> Landschaft im Landkreis Hildesheim<br />

3: 366 S.; Hildesheim.<br />

NEUBAUAMT FÜR DEN AUSBAU DES MITTELLANDKANALS IN HANNOVER (2010a, 2010b,<br />

2010c): Erläuterungsberichte zu den Planfeststellungsverfahren: a) Ausbau des Stichkanals<br />

Hildesheim von SKH-km 1,400 bis SKH-km 3,680, SKH-km 4,160 bis SKH-km 10,340,<br />

SKH-km 10,465 bis SKH-km 11,990, b) Neubau der Brücke Nr. 385 über den Stichkanal nach<br />

Hildesheim im Zuge der Kreisstraße 522 zwischen Lühnde <strong>und</strong> Wätzum <strong>und</strong> Ausbau des<br />

Stichkanals von SKH-km 3,680 bis 4,160, c) Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal<br />

nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste <strong>und</strong><br />

Ausbau des Stichkanals von SKH-km 10,340 bis 10,465, Hannover. [unveröffentlicht]<br />

OLDIGS, B., MÜLLER-STIESS, H. (o. J.): Biologie <strong>und</strong> Verbreitung der Bilche. – Manuskript, 33<br />

S.; o. O.<br />

SCHOPPE, R. (2006): Die Vogelwelt des Kreises Hildesheim. - 619 S; Hildesheim.<br />

THEUNERT, R. (2002): Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Wildbienen<br />

mit Gesamtartenverzeichnis. 1. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2002. – Informationsdienst Naturschutz<br />

Niedersachsen 22: 138-160; Hildesheim.<br />

THEUNERT, R. (2008a): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />

Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen<br />

<strong>und</strong> Pilze (Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (3):<br />

69-141, Hannover.<br />

THEUNERT, R. (2008b): Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />

Arten. Schutz, Gefährdung, Lebensräume, Bestand, Verbreitung. Teil B: Wirbellose Tiere<br />

(Stand 1. November 2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28 (4): 153-210,<br />

Hannover.<br />

11.2 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

BArtSchV – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten (B<strong>und</strong>esartenschutzverordnung)<br />

vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 22<br />

des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />

BNatSchG – Gesetz über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege (B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz) vom<br />

29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542).<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie – Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des<br />

rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. - Amtsblatt der Europäischen<br />

Union L 20/7 ff. vom 26.01.2010.<br />

FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere <strong>und</strong> Pflanzen vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zu-


42 Ausbau des Stichkanals Hildesheim bis SKH-km 11,990, Neubau Brücken 385, 391 – Artenschutzbeitrag<br />

_______________________________________________________________<br />

letzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr.<br />

L 363 S. 368).<br />

Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-98/03:<br />

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (Vertragsverletzung<br />

eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

- Wild lebende Tiere <strong>und</strong> Pflanzen - Prüfung der Verträglichkeit bestimmter Projekte<br />

mit dem Schutzgebiet - Artenschutz).<br />

Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren<br />

wild lebender Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG L 61<br />

S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1332/2005 vom 9. August 2005 (ABl. EG<br />

Nr. L 215 S. 1).


Neubauamt für den Ausbau des<br />

<strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />

Planfeststellungsverfahren<br />

für den Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stich-<br />

kanal nach Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467<br />

zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste<br />

<strong>und</strong><br />

den Ausbau des Stichkanals von<br />

SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan ( LBP )<br />

Erläuterungsbericht<br />

November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal nach<br />

Hildesheim im Zuge der Landesstraße 467 zwischen<br />

Harsum <strong>und</strong> Klein Förste<br />

<strong>und</strong><br />

Ausbau des Stichkanals von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)<br />

Erläuterungsbericht<br />

Vorhabensträger Neubauamt für den Ausbau<br />

des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover<br />

Nikolaistr. 14/16<br />

30159 Hannover<br />

Planfeststellungsbehörde <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion <strong>Mitte</strong><br />

Am Waterlooplatz 5<br />

30159 Hannover<br />

Verfasser Landschaftsplanungsbüro<br />

Hermann Seling, Dipl.-Ing.<br />

Freier Landschaftsarchitekt BDLA/IFLA<br />

Max-Reger-Str. 24<br />

49076 Osnabrück<br />

Tel.: 0541/42936 + 42929<br />

Telefax: 0541/47820<br />

E-Mail: buero-seling@T-online.de<br />

Bearbeiter/in Egbert Willenbrink, Dipl.-Ing. Landespflege<br />

Osnabrück, den 0<strong>3.</strong>11.2010<br />

Stefan Kauling, techn. Mitarbeiter


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 1<br />

1 Vorbemerkung<br />

Der Stichkanal nach Hildesheim (SKH) soll für die moderne Güterschifffahrt (überlanges<br />

Großmotorgüterschiff; üGMS) ausgebaut werden. Hierzu ist sowohl ein Neubau<br />

der Schleuse Bolzum, als auch der Ausbau des SKH erforderlich. Der Ausbau der<br />

Schleuse einschließlich des Vorhafens vom Abzweig des <strong>Mitte</strong>llandkanals bis SKH-km<br />

1,450 <strong>und</strong> die Brücke Nr. 381 sind mit Datum vom 16.0<strong>3.</strong>2006 (Az.:P-14<strong>3.</strong>3/182) planfestgestellt<br />

<strong>und</strong> befinden sich derzeit in der Umsetzung. Weiterhin wurden bereits die<br />

Brücken Nr. 386, 388, 390 <strong>und</strong> 392 A <strong>und</strong> B an die neuen Anforderungen angepasst.<br />

Der verbleibende Ausbau des Stichkanals bis zum SKH-km 14,401 soll nachlaufend in<br />

weiteren Planfeststellungsverfahren beantragt <strong>und</strong> umgesetzt werden.<br />

In den hier vorgelegten Unterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan) wird der<br />

Neubau der Brücke Nr. 391 im Zuge der L 467 zwischen den Ortschaften Harsum <strong>und</strong><br />

Klein Förste sowie der Ausbau des SKH von km 10,340 bis 10,465 beantragt. Die Ausbauplanung<br />

des Kanalabschnitts erfolgte derart, dass ein Ausbau der nördlich <strong>und</strong> südlich<br />

anschließenden Kanalabschnitte möglich ist. Die neue Brücke Nr. 391 wird ca.<br />

15,50 m südlich der jetzigen Brückenachse neu gebaut, das alte Bauwerk wird anschließend<br />

abgerissen.<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind<br />

die §§ 13-19 des B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG).<br />

Die geplanten Baumaßnahmen stellen einen Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft im Sinne<br />

des § 14 BNatSchG dar, da die Nutzung <strong>und</strong> Gestalt von Gr<strong>und</strong>flächen verändert wird<br />

<strong>und</strong> die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>und</strong> das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Da dieser Eingriff einer Planfeststellung bedarf, hat somit der Träger des Vorhabens<br />

nach § 17 BNatSchG die nach § 15 BNatSchG erforderlichen Vorkehrungen <strong>und</strong> erforderlichen<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen im Benehmen mit der Naturschutzbehörde<br />

in dem Fachplan für das Vorhaben bzw. in einem landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

in Text <strong>und</strong> Karte im Einzelnen darzustellen. Dieser Begleitplan ist Bestandteil<br />

der Planfeststellungsunterlagen für das Vorhaben.<br />

Der Begleitplan besteht aus folgenden Inhalten:<br />

1. einer kurzen Zusammenfassung der Beschreibung des Vorhabens aus dem technischen<br />

Erläuterungsbericht (ARGE INROS LACKNER AG / WISSERRODT COUNSULTING<br />

GMBH, 2010)<br />

2. einer kurzen Zusammenfassung der Bestandsaufnahme <strong>und</strong> Bewertung von Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft aus der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (ARBEITSGRUPPE LAND &<br />

WASSER, 2010)<br />

<strong>3.</strong> Darstellung von Erheblichkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit der Beeinträchtigungen,<br />

4. Darstellung der Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen,<br />

5. Kompensationsermittlung,<br />

6. Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> der vorgesehenen<br />

Maßnahmen (Bilanz),<br />

7. Maßnahmenverzeichnis.<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 2<br />

2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Das Vorhaben wird mit den eingriffserheblichen Baumaßnahmen kurz zusammengefasst<br />

beschrieben.<br />

2.1 Brücke Nr. 391<br />

2.1.1 Bestehender Zustand<br />

Die vorhandene Brücke Nr. 391 überführt bei SKH-km 10,380 die 2-streifige Landesstraße<br />

L 497 zwischen den Ortschaften Klein Förste <strong>und</strong> Harsum über den Stichkanal<br />

Hildesheim. Der Kreuzungswinkel zwischen Kanal- <strong>und</strong> Straßenachse beträgt ca.<br />

100,00 gon. Auf <strong>ihre</strong>r Nordseite besitzt die Landesstraße beidseitig des Kanals einen<br />

Radweg, welcher z.Z. noch durch den geringen Querschnitt des vorhandenen Bauwerkes<br />

unterbrochen wird.<br />

Das bestehende Brückenbauwerk wurde in Jahr 1924 für den Verkehr freigegeben.<br />

Der stählerne Fachwerküberbau besitzt einen Trogquerschnitt. Die Stützweite des<br />

Überbaues beträgt 42,80 m.<br />

Das Lichtraumprofil unter der Brücke Nr. 391 entspricht nicht mehr den Anforderungen<br />

des Kanalausbaues für die moderne Güterschifffahrt, da es in Höhe <strong>und</strong> Breite nicht<br />

mehr ausreichend ist. Auch hinsichtlich der vorhandenen Fahrbahnbreite von 5,50 m<br />

<strong>und</strong> dem Fehlen passiver Schutzeinrichtungen entspricht die Brücke nicht den verkehrstechnischen<br />

Anforderungen. Die Instandsetzung/ Ertüchtigung stellte sich als<br />

nicht wirtschaftlich heraus. Die Brücke Nr. 391 ist daher zu ersetzen.<br />

Das Brückenbauwerk ist nach § 3 (2) Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz<br />

(NDSchG) als Baudenkmal geschützt.<br />

2.1.2 Technische Gestaltung der neuen Brücke<br />

Aus der Variantenuntersuchung wurde die Variante eines weitspannenden<br />

Einfeldbauwerkes als Bogenbrücke mit L=68,00 m <strong>und</strong> einem Quertragsystem durch<br />

eine Stahlbetonfahrbahnplatte als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Sie liegt der Planfeststellung<br />

zugr<strong>und</strong>e. Der Bau in um ca. 15,50 m nach Süden verschobener Achslage<br />

unter bauzeitlicher Nutzung der vorhandenen Brücke stellt die technologisch minimalste<br />

Achsverschiebung dar, die so trassiert ist, dass der Eingriff in das südlich der L 467<br />

<strong>und</strong> östl. des SKH vorhandene Waldstück auf ein Minimum beschränkt wird.<br />

Die neue Brücke Nr. 391 erhält einen Brückenquerschnitt RQ 9,5 mit einem 2,25 m<br />

breiten Radweg gemäß RAS-Q 96 auf der nördlichen Kappe <strong>und</strong> einem 0,75 m breiten<br />

Notweg auf der südlichen Kappe. Die Breite der Fahrbahn beträgt 7,00 m zwischen<br />

den Borden. Die Breite zwischen den Bögen beträgt 12,00 m (12,16 m zwischen den<br />

Geländern).<br />

Für die zukünftige Bauwerksgeometrie maßgebend ist eine standsichere Neigung der<br />

Einschnittsböschung des Kanals von 1:3 <strong>und</strong> der Kanalböschungen von 1:2,6.<br />

Die Brückenachse kreuzt unter einem Winkel von 100,00 gon die Kanalachse des<br />

SKH. Das Haupttragwerk der neuen Brücke wird durch einen Bogenüberbau mit 68,00<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 3<br />

m Stützweite <strong>und</strong> einer lichten Weite von ca. 66,50 m zwischen den Widerlagern gebildet.<br />

Die alte Brücke Nr. 391 ist nach Herstellung des Ersatzneubaues bis auf die Höhe<br />

NN +73,00 m vollständig abzubrechen.<br />

2.1.3 Brückenrampen <strong>und</strong> Querschnitt<br />

Durch die seitliche <strong>und</strong> höhenmäßige Verschiebung des Brückenbauwerkes wird im<br />

Planungsbereich eine Neutrassierung der L 467 auf einer Länge von ca. 515 m erforderlich.<br />

Für die Trassierung wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve=70 km/h zu Gr<strong>und</strong>e<br />

gelegt. Ausgehend von den Verkehrszahlen ergibt sich laut RAS-Q der Querschnitt<br />

RQ 9,5. Der nördlich der L 467 vorhandene Radweg wird mit einer Breite von 2,0 m<br />

aufgenommen <strong>und</strong> hinter einem Seitentrennstreifen von 1,75 m mit der neuen Fahrbahn<br />

mitgeführt. Daraus ergibt sich eine Kronenbreite von 12,25 m. Sie setzt sich zusammen<br />

aus 6,50 m Fahrbahn, aus 1,75 m Seitentrennstreifen, aus 2,00 m Radweg<br />

auf der Nordseite <strong>und</strong> 1,50 m bzw. 0,50 m Bankett.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Achsverschiebung der Brücke bzw. der erforderlichen Anpassungsarbeiten<br />

des Straßenverlaufes entfallen z.T. straßenbegleitende Bäume. Betroffen sind die<br />

südlich des jetzigen Verlaufes der L 467 vorhandenen Bäume <strong>und</strong> die nördlich des<br />

jetzigen Verlaufes der L 467 vorhandenen Bäume von Straßenbau-km 0,045 bis 0,095<br />

sowie von Straßenbau-km 0,404 bis 0,480.<br />

Einmündende Wirtschaftswege werden höhengleich wieder angeb<strong>und</strong>en.<br />

2.1.4 Wirtschaftswege<br />

Es handelt sich um 3 vorhandene Wegeanbindungen, die in Höhe <strong>und</strong> Lage verändert<br />

werden müssen. Die beidseitig des Kanales verlaufenden einstreifigen Wirtschaftswege<br />

erhalten mit dem veränderten Straßenverlauf <strong>und</strong> der größeren Brückenlänge neue<br />

Anbindepunkte an die L 467.<br />

Um den baulichen Eingriff in die Wege gering zu halten, wurden max. Längsneigungen<br />

von 4 bis 5% vorgesehen.<br />

Sie erhalten folgende Regelbreite: 3,00 m Fahrbahn<br />

2x1,50 m Bankett<br />

6,00 m Kronenbreite<br />

Die Straßenanbindungen an die Landesstraße werden auf den letzten 20 m auf 5,00 m<br />

Fahrbahnbreite aufgeweitet, um beim Zu- <strong>und</strong> Ausfahren größerer Fahrzeuge die<br />

Schleppkurven zu gewährleisten.<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 4<br />

2.2. Streckenausbau<br />

2.2.1 Bestehender Zustand<br />

Der Bereich von SKH-km 10,340 bis SKH-km 10,465 befindet sich in einem etwa 9 m<br />

tiefen Einschnitt (gemessen von Geländeoberkante bis Kanalsohle). Die vorhandenen<br />

Böschungsneigungen sind mit 1:1,6 auf der Ostseite <strong>und</strong> ca. 1:1,8 auf der Westseite<br />

sehr steil. Ein Betriebsweg mit einer befestigten Breite von 2,00 m ist auf der Westseite<br />

vorhanden. Der Kanal ist in diesem Abschnitt nicht gedichtet. Die <strong>Wasser</strong>spiegelbreite<br />

beträgt 30,60 m.<br />

2.2.2 Gr<strong>und</strong>lagen des Kanalausbaus<br />

Für den Verkehr von Großmotorgüterschiffen (GMS) <strong>und</strong> überlangen Großmotorgüterschiffen<br />

(üGMS) ist eine <strong>Wasser</strong>tiefe von 4,00 m <strong>und</strong> eine lichte Durchfahrtshöhe von<br />

5,25 m über dem oberen Grenzwasserstand von NN + 73,70 m erforderlich.<br />

Die <strong>Wasser</strong>tiefe von 4,00 m wird durch Anspannen des Normalwasserstandes von<br />

bisher NN + 73,00 m auf den zukünftigen Wert von NN + 73,50 m <strong>und</strong> die Vertiefung<br />

der Kanalsohle von NN + 70,00 m auf NN + 69,50 m erreicht.<br />

Im Bereich der Brücke Nr. 391 ist ein Trapezprofil mit einer <strong>Wasser</strong>spiegelbreite von<br />

B = 37,60 m vorgesehen.<br />

Bis heute kommt es am Stichkanal Hildesheim aufgr<strong>und</strong> der geologischen Situation in<br />

Verbindung mit relativ steilen Böschungsneigungen zu Böschungsrutschungen in unterschiedlichen<br />

Ausmaßen. Durch die geplante Kanalvertiefung in Verbindung mit der<br />

Anspannung des <strong>Wasser</strong>spiegels ändern sich die Randbedingungen für die Böschungsstandsicherheit,<br />

die eine Neuberechnung der Böschungsstandsicherheit erfordern.<br />

Diese wurden auf Gr<strong>und</strong>lage der vorliegenden Baugr<strong>und</strong>gutachten mit dem Ergebnis<br />

durchgeführt, dass für die vorhandene Böschungsgeometrie beidseitig des SKH<br />

keine ausreichenden Standsicherheiten vorliegen. Der häufig praktizierte einseitige<br />

Kanalausbau zum Schutz von Habitatstrukturen <strong>und</strong> vorhandener Bausubstanz lässt<br />

sich somit im vorliegenden Untersuchungsabschnitt nicht realisieren.<br />

Eine Achsverschiebung ist nicht vorgesehen. Die Böschungen werden abgeflacht.<br />

2.2.3 Ausbau des Stichkanals von SKH-Km 10,340 bis 10,465<br />

Der Ausbau des SKH im Bereich von SKH-km 10,340 bis 10,465 liegt weitgehend in<br />

einer Geraden <strong>und</strong> erfolgt mit einer Neigung der Kanalböschung von 1:2,6.<br />

Der Kanal erhält an beiden Ufern Betriebswege mit einer Kronenbreite von 4,00 m<br />

(0,50 m Bankett, 3,00 m Weg, 0,50 m Bankett). Böschungsseitig ist eine Entwässerungsmulde<br />

mit einer Breite von 1,00 m angeordnet. Die Betriebswege sind auf einer<br />

Höhe von NN+74,50 m vorgesehen <strong>und</strong> sind mit 4,0% zum Kanal geneigt. Sie werden<br />

mit einer wassergeb<strong>und</strong>enen Schotterdecke befestigt.<br />

Im Böschungsbereich wird das Deckwerk entsprechend dem neuen <strong>Wasser</strong>stand bis<br />

NN +74,30 m eingebaut.<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 6<br />

ist eine Wiedereinbringung in den Wirtschaftskreislauf vorgesehen (z.B. Verwertung als<br />

Schotter für den Straßenbau).<br />

Nassaushub:<br />

Für die nass gewonnenen Böden stehen folgende Unterbringungsmöglichkeiten zur<br />

Verfügung:<br />

1. Einlagerung in der „Teutoniagrube Misburg“ der Firma Genamo (ca. 20 km)<br />

2. Bodenreinigungsanlage Hannover, der Firma <strong>Umwelt</strong>schutz Nord GmbH (Zech<br />

<strong>Umwelt</strong>) (ca. 25 km)<br />

<strong>3.</strong> Bodenbehandlungsanlage Burg, der Firma MAS Maschinenvermietung <strong>und</strong> Agrarservice<br />

GmbH (ca. 180 km)<br />

4. Rekultivierung „Gut Grunland“, der Firma Hülskens <strong>Wasser</strong>bau GmbH (ca. 380 km)<br />

5. sonstige geeignete <strong>und</strong> genehmigte Deponien<br />

Die Verbringungsorte können gr<strong>und</strong>sätzlich nass gewonnenes Bodenmaterial annehmen.<br />

Der oben genannte Verbringungsort 1 verwertet Material gr<strong>und</strong>sätzlich bis zu<br />

einer LAGA- Klassifizierung von Z0*. Jedoch sind Ausnahmen in Abhängigkeit der vorliegenden<br />

Belastungsparameter zugelassen <strong>und</strong> werden im Einzelfall mit den jeweiligen<br />

Genehmigungsbehörden der Einlagerungsstellen abgestimmt.<br />

Die Verbringungsorte 2 bis 4 sind für die Einlagerung von Bodenmaterial bis Z2 gemäß<br />

LAGA zugelassen. Aber auch hier können bei Überschreitungen der Grenzwerte Einzelfallentscheidungen<br />

mit der Genehmigungsbehörde vereinbart werden. Der Verbringungsort<br />

2 kann Schlick von zumindest „stichfester“ Konsistenz annehmen. Die Verbringungsorte<br />

3 <strong>und</strong> 4 können auch breiigen <strong>und</strong> flüssigen Schlick annehmen.<br />

2.<strong>3.</strong>3 Bodentransporte<br />

Es ist vorgesehen, die Abtragsmassen über den <strong>Wasser</strong>weg zum jeweiligen Verbringungsort<br />

zu transportieren. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Bodenmassen des kurzen Kanalabschnitts<br />

wird in diesem Fall voraussichtlich der Landtransport zu einer nahgelegenen<br />

Verbringungsstelle realisiert. Sollte, wie vorgesehen, der Kanalausbau im Zusammenhang<br />

mit dem Ausbau des gesamten hier noch nicht beantragten Kanalstrecke umgesetzt<br />

werden, ist der Transport der Hauptaushubmassen auf dem <strong>Wasser</strong>weg vorgesehen.<br />

Der ortsnah verbleibende Oberboden wird über Baustellentransporte mit dem<br />

Lkw oder Dumper auf die Zwischenlagerflächen gefahren. Weiterhin werden Aushubmassen<br />

im geringen Umfang, z.B. Aushubmengen für den Bau der Brücke, mit dem<br />

Lkw zu den Verbringungsorten transportiert.<br />

2.4 Bauzeit<br />

Für die Herstellung der neuen Brücke einschließlich Abbruch des alten Bauwerkes <strong>und</strong><br />

dem Rückbau der Zufahrtsrampen muss mit einer Bauzeit von 15 bis 18 Monaten gerechnet<br />

werden. Die bauzeitliche Verkehrsführung erfolgt während der gesamten Bauzeit<br />

über das vorhandene Bauwerk.<br />

Der anschließende Ausbau des beantragten Kanalabschnitts wird mit einer Bauzeit von<br />

etwa 3 Monaten veranschlagt.<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 7<br />

3 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung des Planungsgebietes<br />

Das Planungsgebiet (PG) befindet sich in der Hildesheimer Bördelandschaft im Landkreis<br />

Hildesheim im Bereich der Gemeinde Harsum. Der Stichkanal Hildesheim (SKH)<br />

verläuft in Nord-Süd-Richtung. Das PG erstreckt sich beidseitig des Stichkanals von<br />

SKH-km 10,340 bis SKH-km 10,465 <strong>und</strong> schließt die Brücke Nr. 391 mit ein.<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

Beginn der Baustrecke SKH-km 10,340<br />

Abb. 1: Übersichtskarte, unmaßstäblich, rote Linie = Baufeldgrenze<br />

Ende der Baustrecke SKH-km 10,465<br />

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5 Bestandserfassung <strong>und</strong> Bewertung<br />

5.1 Naturräumliche Gliederung<br />

Der Stichkanal Hildesheim durchquert den westlichen Teil der naturräumlichen Einheit<br />

„Braunschweig-Hildesheimer Lößbörde“. Entsprechend der naturräumlichen Gliederung<br />

Deutschlands liegt das Planungsgebiet in der naturräumlichen Untereinheit „Hildesheimer<br />

Lößbörde“ (MEISEL 1960). Das kanalbegleitende flachwellige Gelände bewegt<br />

sich im <strong>Mitte</strong>l zwischen 75 <strong>und</strong> 80 m über NN.<br />

Dieser Naturraum ist durch eine fast geschlossene Lössdecke mit sehr fruchtbaren<br />

Böden gekennzeichnet. Der vorherrschende Ackerbau spiegelt sehr deutlich die Verwandtschaft<br />

mit den benachbarten „Börden“ wieder.<br />

Wegen der Fruchtbarkeit <strong>ihre</strong>r Böden wurden diese Landschaften sehr früh besiedelt.<br />

Das Gebiet weist vorwiegend große Haufendörfer mit dichter Bebauung auf, die verhältnismäßig<br />

eng benachbart <strong>und</strong> regelmäßig über das ganze Gebiet verstreut sind.<br />

Sie liegen häufig in Hangnischen oder –mulden, an Quellen oder oberhalb von Bachläufen,<br />

einzelne auch auf den Höhen der Geländewellen.<br />

5.2 Potentielle natürliche Vegetation<br />

Die heutige potentielle natürliche Vegetation wird gemäß KAISER & ZACHARIAS (2003)<br />

im PG aus dem Waldmeister-Buchenwald des Hügel- <strong>und</strong> Berglandes im Übergang<br />

zum Flattergras-Buchenwald gebildet.<br />

5.3 Boden<br />

Im Planungsgebiet kommen überwiegend Parabraunerden vor. Diese Böden bestehen<br />

aus schluffig-tonigen Lössboden <strong>und</strong> erbringen hohe bis sehr hohe landwirtschaftliche<br />

Erträge.<br />

Am Stichkanal liegen durch Abgrabungen veränderte Bodenstandorte vor, die allerdings<br />

- anders als die intensiv genutzten Ackerböden der Feldflur - nur geringen Nutzungseinflüssen<br />

ausgesetzt sind <strong>und</strong> meist unter Gehölzbestand liegen.<br />

Die Versiegelungen von Böden stellen im Planungsgebiet die stärksten Vorbelastungen<br />

für das Schutzgut dar. Hinzu kommen Schadstoffeinflüsse im Bereich von landwirtschaftlicher<br />

Bewirtschaftung.<br />

Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung (Wertstufe V) für das Schutzgut sind<br />

seit langer Zeit, die nur sehr wenig überformten Böden der so genannten historisch<br />

alten Waldstandorte im Bereich der Hasumer Wäldern.<br />

Die hohe bis sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit der landwirtschaftlich genutzten<br />

Lössböden macht auch diese zu Bodenbereichen mit besonderer Bedeutung (Wertstufe<br />

V).<br />

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Die größte Bedeutung kommt dem Gr<strong>und</strong>wasser als Einflussgröße für den biotischen<br />

Lebensraumcharakter <strong>und</strong> damit vor allem hinsichtlich der Wechselwirkungen mit anderen<br />

<strong>Umwelt</strong>schutzgütern zu.<br />

Wo das Kanalbett in einem Gr<strong>und</strong>wasserdurchströmungsbereich gelegen ist, besteht<br />

eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber Beeinflussung dieser<br />

Durchströmung durch Maßnahmen mit Sperrwirkung (vor allem Einbringen von<br />

Sp<strong>und</strong>wänden).<br />

5.5 Klima<br />

Das Planungsgebiet liegt großklimatisch betrachtet im Übergangsbereich vom ozeanisch<br />

geprägten zum kontinentalen Klima. Darauf weisen eine vergleichsweise hohe<br />

Durchschnittstemperatur, größere Temperaturschwankungen <strong>und</strong> geringere Niederschläge<br />

(im Jahresmittel um 600 mm) hin. Die Winde wehen zu 60 % aus dem Westsektor<br />

mit einem Maximum aus Südwesten. In den freien Ackerfluren treten relativ hohe<br />

Windgeschwindigkeiten auf.<br />

Mögliche klimatische Ausgleichsfunktionen (zum Beispiel Entlastung von thermisch<br />

belasteten Siedlungsgebieten durch auf offenen Freiflächen produzierte Kaltluft) sind in<br />

den vorliegenden Fällen nicht relevant, da im Planungsgebiet keine zu entlastenden<br />

Wirkräume vorliegen.<br />

Im Hinblick auf das Vorhaben relevant ist die Tatsache, dass die den Stichkanal begleitenden<br />

Gehölzbestände zusammen mit den Waldflächen eine die Windgeschwindigkeit<br />

reduzierende Wirkung entfalten. Damit entstehen im Lee windberuhigte <strong>und</strong> in Verbindung<br />

mit dem <strong>Wasser</strong> des Kanals kleinräumig feuchtere Geländeklimate.<br />

5.6 Pflanzen / Biotoptypen<br />

Eine flächendeckende Erfassung der Biotoptypen erfolgte im Rahmen der Bearbeitung<br />

der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie in der Vegetationsperiode 2008 im Maßstab 1 : 5.000<br />

nach dem „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (V. DRACHENFELS 2004).<br />

Da der Landschaftspflegerische Begleitplan für den Neubau der Brücke Nr. 391 im<br />

Maßstab 1 : 1.000 erstellt wird <strong>und</strong> eigene Erhebungen vor Ort im Spätsommer 2009<br />

durchgeführt wurden, werden die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung aus dem Jahr<br />

2008 detaillierter dargestellt <strong>und</strong> um einige Biotoptypen ergänzt (siehe Bestands- <strong>und</strong><br />

Konfliktplan).<br />

Die Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen der niedersächsischen Roten Liste einschließlich der<br />

Vorwarnliste (GARVE 2004) <strong>und</strong> die im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützten<br />

Pflanzenarten (vergleiche THEUNERT 2008a) wurden im Rahmen der Bearbeitung<br />

der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie erfasst <strong>und</strong> werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan<br />

bzw. in dem Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan übernommen.<br />

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5.6.1 Bestandssituation<br />

Die räumliche Verbreitung der Biotoptypen kann dem Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan entnommen<br />

werden.<br />

Wälder reichen auf der Ostseite des Kanals direkt bis an den Kanal heran. Es handelt<br />

sich um einen größeren, älteren, naturnahen Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald<br />

feuchter, basenreicher Standorte (WCR) <strong>und</strong> auf der davor liegenden Böschung des<br />

dort eingeschnittenen Kanals um einen Laubforst aus einheimischen Arten (WHX) mittleren<br />

Alters in dem Ahornarten <strong>und</strong> Esche dominieren. Der Eichen- Hainbuchen-<br />

Mischwald weist eine artenreiche Krautschicht auf, mit Busch- <strong>und</strong> Gelbes Windröschen<br />

(Anemone nemerosa, Anemone ranuncoloides), Wald-Segge (Carex sylvatica),<br />

Waldmeister (Galium odoratum), Einblütiges Perlgras (Melica uniflora), Nesselblättrige<br />

Glockenblume (Campanula trachelium), Großes Zweiblatt (Listera ovata), Hohe<br />

Schlüsselblume (Primula elatior) <strong>und</strong> Wald-Ziest (Stachys sylvatica). In der Baumschicht<br />

sind neben Stiel-Eiche (Quercus robur) <strong>und</strong> Hainbuche (Carpinus betulus) unter<br />

anderem Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior), Vogel-Kirsche (Prunus avium)<br />

<strong>und</strong> Winter-Linde (Tilia cordata) vertreten.<br />

Bei den Kleingehölzen handelt es sich hauptsächlich um relativ breit ausgedehnte<br />

mittelalte Strauch-Baumhecken (HFM), die vor allem auf den Böschungen entlang des<br />

Kanales angelegt wurden. In diesen Hecken dominieren Ahornarten, Esche, Birke <strong>und</strong><br />

Eiche. Auf der Ostseite des Kanals reichen die Strauch-Baumhecken bis an das Kanalufer<br />

heran, wobei auf den letzten 3 – 4 m aufgr<strong>und</strong> von Unterhaltungsarbeiten nur<br />

junger Gehölzaufwuchs stockt. Entlang der L 467 stehen Birken-Baumreihen mittleren<br />

Alters.<br />

Der Stichkanal ist ein künstlich angelegtes Gewässer, der innerhalb des Planungsgebietes<br />

ins Gelände eingeschnitten ist. Die Kanalufer sind mit lose geschütteten <strong>Wasser</strong>bausteinen<br />

befestigt, die unter den Brücken mit Beton verklammert bzw. vergossen<br />

sind. In diesem Abschnitt befinden sich im Kanal an sechs Wuchsorten Laichkräuter<br />

(Durchwachsenes <strong>und</strong> Glänzendes Laichkraut) mit 1 – 1.000 Exemplaren.<br />

Die nur temporär wasserführenden Straßenseitengräben wurden nicht als Gewässer<br />

erfasst, sondern sind als Flächen mit halbruderaler Gras- <strong>und</strong> Staudenflur mittlerer<br />

Standorte (UHM) dargestellt.<br />

Weitere halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM, UHF) auch in größeren Beständen<br />

kommen auf der Westseite des Stichkanals auf den unteren Böschungsflächen<br />

sowie entlang des Betriebsweges vor. Es handelt sich meist um artenreiche Ausprägungen,<br />

in den feuchtebeeinflussten Zonen am Kanal mit Arten wie Zottiges Weidenröschen<br />

(Epilobium hirsutum), <strong>Wasser</strong>dost (Eupatorium cannabinum), Echtes Mädesüß<br />

(Filipendula ulmaria), Gilb- <strong>und</strong> Blutweiderich (Lysimachia vulgaris, Lythrum<br />

salicaria) <strong>und</strong> Echter Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis) (OVH & NABU 2008). In<br />

diesen Beständen befindet sich auch öfters junger Gehölzaufwuchs. Abseits des Kanales<br />

finden sich linear ausgeprägte Bestände an Weg- <strong>und</strong> Straßenrändern.<br />

Dominierender Biotoptyp ist der Tonacker (AT), der die Bördenlandschaft auch außerhalb<br />

des Planungsgebietes prägt.<br />

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Zu den Grünanlagen der Siedlungsbereiche gehört der Sportplatz (PSP) auf der<br />

Ostseite des Kanals an der L 467.<br />

Die L 467 <strong>und</strong> die Brücke Nr. 391 sind asphaltierte Verkehrsflächen. Der Radweg<br />

entlang der L 467 ist mit Betonsteinpflaster befestigt, während der Betriebsweg auf der<br />

Westseite des Kanals mit einer wassergeb<strong>und</strong>enen Decke erstellt wurde.<br />

Im Planungsgebiet wurden an 6 F<strong>und</strong>orten 2 Pflanzenarten der niedersächsischen<br />

Roten Liste erfasst <strong>und</strong> in dem Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan dargestellt. Eine weitere<br />

Pflanzenart der Roten Liste ist die Wild-Birne (Pyrus pyraster), die in den Gehölzbeständen<br />

entlang des Kanals in zahlreichen Beständen vorkommt. Außerdem ist in den<br />

Eichen-Hainbuchenwäldern die Hohe Schlüsselblume (Primula elatior) verbreitet, die<br />

nach § 7 BNatSchG besonders geschützt ist. Aufgr<strong>und</strong> der weiten Verbreitung dieser<br />

beiden Arten wurde auf eine Darstellung von Einzelf<strong>und</strong>orten im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan<br />

verzichtet.<br />

Tab. 1: Im Planungsgebiet nachgewiesene gefährdete <strong>und</strong> geschützte Pflanzenarten<br />

F<strong>und</strong>ort-Nr. Art RL Nds. H RL D Schutz Häufigkeit<br />

125 Potamogeton perfoliatus -<br />

Durchwachsenes Laichkraut<br />

126 Potamogeton lucens -<br />

Glänzendes Laichkraut<br />

Potamogeton perfoliatus -<br />

Durchwachsenes Laichkraut<br />

127 Potamogeton lucens -<br />

Glänzendes Laichkraut<br />

Potamogeton perfoliatus -<br />

Durchwachsenes Laichkraut<br />

128 Potamogeton perfoliatus -<br />

Durchwachsenes Laichkraut<br />

129 Potamogeton lucens -<br />

Glänzendes Laichkraut<br />

130 Potamogeton lucens -<br />

Glänzendes Laichkraut<br />

Potamogeton perfoliatus -<br />

Durchwachsenes Laichkraut<br />

3 6<br />

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3<br />

3<br />

3<br />

3<br />

3 4<br />

3 5<br />

Primula elatior – Hohe Schlüsselblume § weite<br />

Verbreitung<br />

Pyrus pyraster – Wild-Birne 3 weite<br />

Verbreitung<br />

Rote Liste (RL): Nds. H = Niedersachsen, Region Hügel- <strong>und</strong> Bergland (GARVE 2004), D = Deutschland<br />

(KORNECK et al. 1996), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Sippen der<br />

Vorwarnliste.<br />

Schutz im Sinne von § 7 BNatSchG: § = besonders geschützte Art, §§ = streng geschützte Art.<br />

Häufigkeitskategorien: 1 = 1 Exemplar (Ex.), 2 = 2 – 5 Ex., 3 = 6 – 25 Ex., 4 = 26 – 50 Ex., 5 = 51 – 100<br />

Ex. , 6 = 101 – 1.000 Ex. , 7 = 1.001 – 10.000 Ex., 8 > 10.000 Ex.<br />

3<br />

3<br />

1<br />

3<br />

6<br />

6<br />

3<br />

4


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 16<br />

Der ältere Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald stellt im Planungsgebiet den wertvollsten<br />

Biotopbestand (Wertstufe V) dar. Der Wertstufe IV zugeordnet ist ein Großteil der<br />

sonstigen Gehölzbiotope am Kanal, denen in der ansonsten weitgehend strukturlosen<br />

Ackerlandschaft eine überdurchschnittliche Bedeutung zukommt.<br />

Bewertung der Wuchsorte der Pflanzen der Roten Liste<br />

Entsprechend den methodischen Hinweisen bei NMELF (2002) erfolgt die Bewertung<br />

der aktuell nachgewiesenen gefährdeten Pflanzenarten anhand <strong>ihre</strong>r Einstufung in der<br />

niedersächsischen Roten Liste <strong>und</strong> unter Berücksichtigung der Bestandsgröße des<br />

Vorkommens.<br />

Die im Planungsgebiet vorkommenden gefährdeten Pflanzenarten sind von allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufe III).<br />

5.7 Tiere<br />

Im Rahmen der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie erfolgten im Jahr 2008 umfangreiche faunistische<br />

Bestandserhebungen (siehe <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie). Untersucht wurden<br />

Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Wildbienen, Heuschrecken<br />

(ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER, 2009), Fledermäuse (BIODATA, 2009) <strong>und</strong> Makrozoobenthos<br />

(BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE, 2009). Für die Tiergruppen Fische<br />

<strong>und</strong> Laufkäfer wurden vorliegende Daten ausgewertet. Untersuchungen zu Feldhamstern<br />

erfolgten in Form der Auswertung vorhandener Informationen zu möglichen Vorkommen.<br />

Der Untersuchungsraum umfasst für Arten mit größeren Arealansprüchen (Vögel <strong>und</strong><br />

Fledermäuse) den Bereich in einer Breite von etwa 250 m zwischen der Schleuse<br />

Bolzum <strong>und</strong> Hildesheim, stellenweise erweitert im Bereich flächiger Wälder beiderseits<br />

des Kanales. Die übrigen Tiergruppen wurden auf Basis von Probestellen vor allem in<br />

den eingriffsrelevanten Bereichen in unmittelbarer Nähe zum Stichkanal untersucht.<br />

Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse bezogen auf das Planungsgebiet für<br />

dieses Bauvorhaben „Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau SKH von SKH-km<br />

10,340 bis 10,465“ zusammengestellt.<br />

5.7.1 Vögel<br />

Die Brücke Nr. 391 einschließlich der Kanalstrecke von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

befindet sich in dem Teilgebiet V 3 des Untersuchungsraumes Brutvögel. Im Rahmen<br />

der Brutvogelkartierung wurden in diesem Teilgebiet V 3 insgesamt 56 Vogelarten<br />

nachgewiesen, von denen 50 als Brutvögel eingestuft werden konnten. Die anderen 6<br />

Arten waren Gastvögel (Nahrungsgäste oder Durchzügler). Fünf Brutvogelarten der<br />

Roten Liste (Wachtel, Eisvogel, Grünspecht, Feldlerche <strong>und</strong> Nachtigall) <strong>und</strong> fünf streng<br />

geschützte Brutvogelarten (Mäusebussard, Turmfalke, Eisvogel, Grünspecht <strong>und</strong> <strong>Mitte</strong>lspecht)<br />

wurden innerhalb des Teilgebietes V 3 nachgewiesen.<br />

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Tab. 3: Im Rahmen der Brutvogelkartierung nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsteilgebietes<br />

V 3<br />

Nr. Art RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

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RL<br />

B/B<br />

EU<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

Status/<br />

Häufigkeit<br />

1 Kormoran – Phalacrocorax carbo + NG<br />

2 Graureiher - Ardea cinerea + Ng<br />

3 Stockente - Anas platyrhynchos + B<br />

4 Rohrweihe - Circus aerPGinosus 3 3 I § NG<br />

5 Mäusebussard - Buteo buteo § 5<br />

6 Turmfalke - Falco tinnunculus V V § 2<br />

7 Wachtel - Coturnix coturnix 3 3 + 1<br />

8 Fasan – Phasianus colchicus + A<br />

9 Ringeltaube - Columba palumbus + D<br />

10 Eisvogel – Tyto alba 3 3 I § 1<br />

11 Mauersegler - Apus apus + NG<br />

12 Grünspecht - Picus viridis 3 3 § 5<br />

13 Schwarzspecht – Dryocopus martius I § BZ<br />

14 Buntspecht - Dendrocopus major + D<br />

15 <strong>Mitte</strong>lspecht - Dendrocopus medius I § 3<br />

16 Feldlerche - Alauda arvensis 3 3 3 + 5<br />

17 Rauchschwalbe - Hir<strong>und</strong>o rustica V 3 3 + NG<br />

18 Bachstelze - Motacilla alba + C<br />

19 Zaunkönig - Troglodytes troglodytes + E<br />

20 Heckenbraunelle - Prunella modularis + D<br />

21 Rotkehlchen - Erithacus rubecula + E<br />

22 Nachtigall - Luscinia megarhynchos 3 3 + 4<br />

23 Hausrotschwanz - Phoenicurus ochruros + B<br />

24 Amsel - Turdus merula + E<br />

25 Wacholderdrossel - Turdus pilaris + E<br />

26 Singdrossel - Turdus philomelos + D<br />

27 Sumpfrohrsänger- -Acrocephalus palustris + B<br />

28 Gelbspötter - Hippolais icterina + B<br />

29 Klappergrasmücke - Sylvia curruca + C<br />

30 Dorngrasmücke - Sylvia communis + B<br />

31 Gartengrasmücke - Sylvia borin + D<br />

32 Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla + F<br />

33 Waldlaubsänger – Phyllosciopus sibilatrix V V + C<br />

34 Zilpzalp - Phylloscopus collybita + D<br />

35 Fitis - Phylloscopus trochilus + C<br />

36 Sommergoldhähnchen - Regulus ignicapilla + C<br />

37 Grauschnäpper - Muscicapa striata V V + C<br />

38 Trauerschnäpper - Ficedula hypoleuca V v + D<br />

39 Schwanzmeise - Aegithalos caudatus + B<br />

40 Sumpfmeise - Parus palustris + C<br />

41 Weidenmeise - Parus montanus + C<br />

42 Blaumeise - Parus caeruleus + D<br />

43 Kohlmeise - Parus major + E<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 18<br />

Nr. Art RL<br />

D<br />

RL<br />

Nds<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />

RL<br />

B/B<br />

EU<br />

VSR<br />

BNat<br />

SchG<br />

Status/<br />

Häufigkeit<br />

44 Kleiber - Sitta europaea + D<br />

45 Gartenbaumläufer - Certhia brachydactyla + C<br />

46 Eichelhäher - Garrulus glandarius + C<br />

47 Rabenkrähe - Corvus corone + C<br />

48 Kolkrabe - Corvus corax V + A<br />

49 Star - Sturnus vulgaris V V + D<br />

50 Feldsperling - Passer montanus V V V + B<br />

51 Buchfink - Fringilla coelebs + F<br />

52 Girlitz – Serinus serinus V V + A<br />

53 Grünfink - Carduelis chloris V V + C<br />

54 Bluthänfling - Carduelis cannabina V V V + B<br />

55 Kernbeißer – Coccothraustes coccothraustes C<br />

56 Goldammer - Emberiza citrinella + D<br />

Rote Listen (RL): RL D = Deutschland (SÜDBECK et al. 2009); RL Nds = Niedersachsen <strong>und</strong> RL B/B = Region<br />

Bergland mit Börden (KRÜGER & OLTMANNS 2007).<br />

Gefährdungskategorien: 0 = ausgestorben / verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet;<br />

3 = gefährdet; R = extrem selten; V = Vorwarnliste.<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie: EU VSR = Arten, die im Anhang I dieser Richtlinie aufgeführt sind, wurden mit I<br />

gekennzeichnet.<br />

BNatSchG = Im Sinne von § 7 Abs. 2 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng<br />

geschützte Arten (§).<br />

Arten der Roten Listen, des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie <strong>und</strong> streng geschützte Arten sind grau<br />

unterlegt <strong>und</strong> mit genauen Brutpaarzahlen aufgeführt, alle übrigen Arten als Häufigkeitsklassen oder Statuseinschätzung.<br />

Häufigkeitsklassen der Brutvögel: A = 1 Brutpaar (BP), B = 2-3 BP, C = 4-7 BP, D = 8-20 BP, E = 21-50<br />

BP, F = 51-150 BP, G = >150 BP. ( ) = Vorkommen knapp außerhalb des Planungsgebietes; NG = Nahrungsgast,<br />

DZ = Durchzügler, BZ = eine Brutzeitfeststellung, kein weiterer Nachweis.<br />

Im Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> für den Kanalausbau von<br />

SKH-km 10,340 bis 10,465 wurden keine streng geschützten oder gefährdeten Brutvogelarten<br />

nachgewiesen (siehe Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan).<br />

In der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie ist das Teilgebiet V 3 als Brutvogellebensraum mit<br />

einer besonderen Bedeutung (Wertstufe V) bewertet worden. Diese Bewertung ist auch<br />

auf das hier untersuchte Gebiet zu übertragen.<br />

5.7.1 Fledermäuse<br />

Das Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 einschließlich der auszubauenden<br />

Kanalstrecke von SKH-km 10,340 bis 10,465 ist eine Teilfläche in dem Teilgebiet<br />

F 3 des Untersuchungsraumes Fledermäuse (BIODATA, 2009).<br />

Im Rahmen der Wintererfassungen konnte keine Winterquartiernutzung von den Kanal<br />

querenden Bauwerken durch Fledermäuse festgestellt werden. Einzelne Dehnungsfugen<br />

der Brücken sind aber als Zwischenquartiere für Fledermäuse potenziell geeignet.<br />

Bei der Sommererfassung wurden zwölf Fledermausarten im Teilgebiet F 3 mittels Detektor<br />

oder durch Netzfang nachgewiesen.


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 19<br />

Tab. 4: Nachgewiesene Fledermausarten im Teilgebiet F 3<br />

Nr. Art FFH BNat<br />

SchG<br />

RL D RL<br />

Nds<br />

RL<br />

Nds*<br />

Status Häufigkeit<br />

1 <strong>Wasser</strong>fledermaus (Myotis daubentonii) IV § 3 SL, RP 3<br />

2 Teichfledermaus (Myotis dasycneme) II/IV § G R SL 2<br />

3 Brandtfledermaus (Myotis brandtii) IV § 2 2 3/D SL, RP 2<br />

5 Bartfledermaus (Myotis mystacinus) IV § 3 2 D SL,RP 2<br />

6 Fransenfledermaus – Myotis nattereri IV § 3 2 V SL,RP Netzf.<br />

7 Großes Mausohr – Myotis myotis IV § 3 2 3 SL,RP 3<br />

Myotis spec. IV § 3<br />

8 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) IV § 3 2 3 SL, DZ 2<br />

9 Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) IV § G 1 G SL, RP 2<br />

10 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) IV § 3 SL, RP 4<br />

11 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) IV § G 2 R SL 2<br />

12 Breitflügelfledermaus – Eptesicus serotinus IV § V 2 2 SL 2<br />

FFH: FFH-Richtlinie; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992: II = Anhang II, Arten von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen; IV =<br />

Anhang IV, streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

BNatSchG = im Sinne von § 7 BNatSchG besonders geschützte Arten (+) beziehungsweise streng geschützte<br />

Arten (§).<br />

RL (Rote Listen): D = Deutschland (MEINIG al. 1998); Nds = Rote Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1993),<br />

Nds* = Entwurf Rote Liste Niedersachsen: Stand 2004.<br />

Kategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, R<br />

= gefährdeter Durchzügler, G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, D = Daten defizitär,<br />

Einstufung nicht möglich.<br />

Status: DZ = Durchzug, Art frequentiert das Planungsgebiet während der saisonalen Wanderungen, RP –<br />

Reproduktionsgebiet, Art bildet im räumlichen Zusammenhang mit dem Planungsgebiet Wochenstuben,<br />

SL = Sommerlebensraum, Art ist im Planungsgebiet während der Sommermonate anzutreffen.<br />

Beobachtungshäufigkeiten: 1 = Einzelkontakt; 2 = 2-5 Kontakte; 3 = 6-10 Kon.; 4 = 11-20 Kon.; 5 = 21-50<br />

Kon.; 6 = >50 Kon.; Netzf. = nur Netzfang<br />

Als ausgeprägte Flugstraße <strong>und</strong> Jagdraum hat sich der Stichkanal selbst mit seinen<br />

begleitenden Gehölzbeständen erwiesen. Dabei wird eine Flugstraße hier als Korridor<br />

bezeichnet, in dem jeden Abend mehrere Fledermäuse verschiedener Arten sich in<br />

<strong>ihre</strong> Jagdgebiete bewegen. Dies erfolgt direkt nach Ausflugbeginn <strong>und</strong> somit meistens<br />

noch in Quartiernähe.<br />

Nahezu alle vorhandenen Gehölzstrukturen entlang des Stichkanales <strong>und</strong> der angrenzenden<br />

Bereiche werden von Fledermäusen als Leitstruktur <strong>und</strong> Jagdhabitat genutzt.<br />

Insbesondere im Teilbereich F 3 hielten sich viele Tiere über längere Zeiträume auf, da<br />

die angrenzenden Waldbereiche auch attraktive Jagdhabitate darstellen. Die freie<br />

<strong>Wasser</strong>fläche wird hauptsächlich von den <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Teichfledermäusen genutzt.<br />

In der Fledermauserhebung (BIODATA, 2009) wird das Teilgebiet F 3 wie folgt bewertet:<br />

Der Teilbereich F 3 ist von sehr hoher Bedeutung für die Fledermausfauna. Die vorhandenen<br />

Strukturen sind Leitlinien <strong>und</strong> Jagdhabitate für bis zu neun Arten, die das<br />

Gebiet sehr stark frequentieren. Darüber hinaus gibt es für sieben teilweise hochgradig<br />

gefährdete <strong>und</strong> geschützte Arten Reproduktionsnachweise bzw. –hinweise (<strong>Wasser</strong>fledermaus,<br />

Brandtfledermaus, Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr,<br />

Kleinabendsegler <strong>und</strong> Zwergfledermaus). Gerade für diese Arten sind Leitstrukturen<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 20<br />

<strong>und</strong> quartiernah gelegene, qualitativ hochwertige Jagdgebiete von essenzieller Bedeutung.<br />

In der <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie wird dem Teilgebiet F 3, insbesondere dem Kanal<br />

mit seinen begleitenden Gehölzbeständen <strong>und</strong> den angrenzenden alten Wäldern, eine<br />

herausragende Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse zu gesprochen (Wertstufe<br />

V*).<br />

5.7.3 Feldhamster<br />

Weite Bereiche der Feldflur entlang des Stichkanales, auch die Ackerflächen im Planungsgebiet<br />

auf der Westseite des Kanals sind als potenziell gut geeignete Feldhamsterhabitate<br />

anzusehen, da die Bodenverhältnisse (schwach trockene bis mittel frische<br />

Lehm- <strong>und</strong> Schluffböden) für die Anlage der Baue geeignet sind.<br />

5.7.4 Reptilien<br />

Im Rahmen der Reptilienerfassung wurden sechs Probeflächen untersucht. Im Planungsgebiet<br />

für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von SKH-km<br />

10,340 bis 10,465 befand sich keine dieser Probeflächen.<br />

In den Probeflächen konnte als einzige Art die Waldeidechse (Zootoca vivipara) nachgewiesen<br />

werden. Sie ist im Sinne von § 7 BNatSchG eine besonders geschützte Art.<br />

Aufgr<strong>und</strong> geringer Fortpflanzungsraten, spezialisierter <strong>Umwelt</strong>ansprüche <strong>und</strong> geringer<br />

Ausbreitungsraten weisen Reptilien eine hohe Gefährdungsdisposition auf. Dies gilt<br />

auch für die Waldeidechse. Die nachgewiesenen Waldeidechsenvorkommen haben<br />

eine besondere regionale Schutzbedürftigkeit.<br />

Dem gesamten Kanal wird eine zumindest regionale Bedeutung für den Erhalt der<br />

Waldeidechse zugesprochen. Insgesamt haben die Böschungen des Kanals bis auf<br />

wenige Streckenabschnitte (Probeflächen R 2, R 3 <strong>und</strong> R 5) eine allgemeine Bedeutung<br />

als Lebensraum für Reptilien (Wertstufe III).<br />

5.7.5 Amphibien<br />

Vier Gewässer wurden auf Vorkommen von Amphibien untersucht. Im Planungsgebiet<br />

für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von SKH-km 10,340 bis<br />

10,465 befand sich keines dieser Gewässer.<br />

Sporadische Beobachtungen von juvenilen Amphibien entlang des Kanales außerhalb<br />

der Probeflächen (Gewässer) deuten darauf hin, dass dieser auch selbst von vereinzelten<br />

Individuen als Laichgewässer genutzt wird. Von besonderer Bedeutung ist weiterhin<br />

die Funktion des den Kanal begleitenden Gehölzsaumes als Landlebensraum für<br />

Amphibien vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass im Landschaftsraum der Hildesheimer Börde<br />

zusammenhängende Gehölzbestände anderweitig kaum existieren.<br />

Hinsichtlich der Landlebensräume ist das Planungsgebiet in seiner Gesamtheit von<br />

allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III).<br />

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5.7.6 Fische<br />

Die Auswertung vorhandener Daten zur Artengruppe der Fische ergab, dass insgesamt<br />

für den Stichkanal Hildesheim 14 Fischarten nachgewiesen wurden. Fünf davon werden<br />

in den Roten Listen gefährdeter Arten für Deutschland <strong>und</strong> Niedersachsen geführt<br />

(siehe Tab. 5). Diese waren jedoch nur in geringen Individuenzahlen vertreten oder<br />

haben nur einen geringen Gefährdungsstatus.<br />

Tab. 5: Nachgewiesene Vorkommen <strong>und</strong> Gefährdungsgrade von Fischarten<br />

Art Rote Liste<br />

Niedersachsen<br />

Rote Liste<br />

Deutschland<br />

Aal - Anguilla anguilla 3<br />

Hecht - Esox lucius 3<br />

Brasse - Abramis brama<br />

Ukelei - Alburnus alburnus<br />

Güster - Blikka bjoerkna<br />

Giebel - Carassius auratus gibelio<br />

Karausche - Carassius carassius 3 3<br />

Karpfen - Cyprinus carpio 2 *<br />

Döbel - Leuciscus cephalus<br />

Aland - Leuciscus idus 3<br />

RotaPGe - Rutilus rutilus<br />

Rotfeder - Scardinius erythrophthalmus<br />

Flussbarsch - Perca fluviatilis<br />

Zander - Sander lucioperca 4<br />

* Bei dem im Stichkanal durch Besatz vorkommenden Karpfen handelt es sich um die Zuchtform. Nur die<br />

Wildform ist gefährdet.<br />

Rote Liste-Status: Niedersachsen (GAUMERT & KÄMMEREIT 1993), Deutschland (BLESS et al. 1998), 1<br />

= vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, 4 = potenziell gefährdet.<br />

Während der Aal regelmäßig durch Besatz des ansässigen Angelvereins in das Gewässer<br />

eingebracht wird, wurde der Aland als so genannter „Weißfisch“ höchstens<br />

zufällig besetzt. Wahrscheinlicher ist, dass diese 1995 das erste Mal für den Stichkanal<br />

Hildesheim nachgewiesene Art (BRUNKEN et al. 1995) aus dem <strong>Mitte</strong>llandkanal eingewandert<br />

ist. Unklar ist, inwieweit sich mittlerweile eine eigene Population ausgebreitet<br />

<strong>und</strong> etabliert hat. Angler des SFV Hildesheim berichten aber gerade in den letzten Jahren<br />

immer wieder von Alandfängen aller Altersklassen (FETT, mündliche <strong>Mitte</strong>ilung).<br />

Die Population des in Niedersachsen als potenziell gefährdet eingestuften Zanders<br />

wird durch Besatz gestützt. Von dem in Niedersachsen gefährdeten Hecht wurden nur<br />

einzelne Individuen nachgewiesen <strong>und</strong> die landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweit gefährdete Karausche<br />

wurde nur einmal gefangen. Für diese Fischarten gibt es keine geeigneten Lebensräume<br />

im Stichkanal Hildesheim.<br />

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Stichkanal Hildesheim eine auch im<br />

Vergleich mit anderen ausgebauten B<strong>und</strong>eswasserstraßen relativ naturferne Fischfauna<br />

mit einem deutlichen Artenfehlbetrag <strong>und</strong> einseitiger Dominanzstruktur aufweist. Die<br />

Bef<strong>und</strong>e lassen sich überwiegend auf die Armut an für die Fischfauna geeigneten<br />

Strukturen zurückführen.<br />

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Für den künstlichen Lebensraum Stichkanal Hildesheim ergibt sich die Wertstufe III<br />

(von allgemeiner Bedeutung), weil es keine größeren natürlichen Vorkommen gefährdeter<br />

Arten gibt.<br />

5.7.7 Libellen<br />

Im Rahmen der Libellenerfassung wurden drei Probeflächen untersucht. Im Planungsgebiet<br />

für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von SKH-km 10,340<br />

bis 10,465 befand sich keine dieser Probeflächen.<br />

Das Planungsgebiet liegt im Teilbereich 3, in der für Libellen die Wertstufe III (allgemeine<br />

Bedeutung) ermittelt wurde. Allerdings ist die besondere Funktion des Stichkanals<br />

als Trittsteinbiotop <strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur im Landschaftsraum der Hildesheimer<br />

Börde zu beachten.<br />

5.7.8 Tagfalter<br />

Tagfalter wurden auf sechs Transektflächen erfasst. Im Planungsgebiet wurden auf der<br />

Ostböschung des Kanals von SKH-km 10,420 bis 10,465 Tagfalter erfasst. Dieser Bereich<br />

gehört zum wesentlich größeren Untersuchungsteilbereich T 5.<br />

In dem Untersuchungsabschnitt T 5 wurden 10 Arten nachgewiesen, von denen 2 Arten<br />

in der Roten Liste Niedersachsens einschl. der Vorwarnliste stehen. Der Untersuchungsabschnitt<br />

ist als Lebensraum für Tagfalter von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe<br />

III) bewertet worden.<br />

5.7.9 Wildbienen<br />

Die Wildbienenfauna wurde auf sechs Transektflächen, die mit denen der Tagfaltererfassung<br />

überein stimmten, erfasst. In das Planungsgebiet reicht auf der Ostseite des<br />

Kanals der Untersuchungsabschnitt 5 hinein.<br />

In dem Untersuchungsabschnitt 5 wurden 20 Arten nachgewiesen, von denen 4 Arten<br />

in der Roten Liste Niedersachsens einschl. der Vorwarnliste stehen. Der Untersuchungsabschnitt<br />

ist als Lebensraum für Wildbienen von besonderer bis allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufe IV) bewertet worden.<br />

5.7.10 Heuschrecken<br />

Im Rahmen der Heuschreckenerfassung wurden auf den sechs Probeflächen zwölf<br />

Arten nachgewiesen. Im Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem<br />

Kanalausbau von SKH-km 10,340 bis 10,465 befand sich keine dieser Probeflächen.<br />

Von den erfassten Arten sind die Kurzflügelige Schwertschrecke (Conocephalus<br />

dorsalis) <strong>und</strong> der Wiesengrashüpfer (Chorthippus dorsatus) in den Roten Listen gefährdeter<br />

Arten geführt.<br />

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Die Artengemeinschaft wird geprägt von mesophilen Arten. Ausgesprochene Spezialisten,<br />

die besonders nasse oder besonders trockene Lebensräume besiedeln, wurden<br />

nicht nachgewiesen. Weiterhin wurden charakteristische Arten der Wald- <strong>und</strong> Gebüschränder<br />

festgestellt. Beim übrigen Artenspektrum handelt es sich zumeist um Arten,<br />

die weit verbreitet <strong>und</strong> relativ anspruchslos sind.<br />

Die untersuchten sechs Teilbereiche sind als Lebensräume für Heuschrecken von allgemeiner/geringer<br />

bis besonderer Bedeutung (Wertstufe II bis V) bewertet worden.<br />

5.7.11 Laufkäfer<br />

Nach Auswertung von Daten (SELING 2000a, 2000b) wurden entlang des gesamten<br />

Kanals auf elf untersuchten Flächen insgesamt 72 Arten festgestellt.<br />

Im Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> dem Kanalausbau von<br />

SKH-km 10,340 bis 10,465 befand sich keine der untersuchten Flächen.<br />

Unter den 72 Arten befinden sich acht Arten, die auf der landes- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esweiten<br />

Roten Liste verzeichnet sind sowie neun weitere in Niedersachsen seltene Arten.<br />

Hervorzuheben ist insbesondere der Nachweis von Abax parallelus (Paralleler Breitläufer),<br />

einer stenöken Waldart <strong>und</strong> nach ASSMANN (1994) eine Indikator-Art für historisch<br />

alte Wälder, welche die besondere Funktion der Wälder bei Harsum als Lebensraum<br />

<strong>und</strong> Ausbreitungsstruktur verdeutlicht.<br />

In den feuchten bis nassen Laubwaldparzellen sind mit Arten der Gattungen wie<br />

Bembidion, Badister <strong>und</strong> Patrobus charakteristische Arten festgestellt worden, wobei<br />

der Einzelnachweis des stark gefährdeten Bembidion octomaculatum (Achtfleck-<br />

Ahlenläufer) besonders zu würdigen ist. Die Waldstandorte bei Harsum sind daher von<br />

besonderer Bedeutung (Wertstufe V).<br />

Die den Kanal begleitenden Strukturen haben für Laufkäfer eine wesentliche Bedeutung<br />

hinsichtlich der Funktion als Lebensraum entlang von Sonderstrukturen in einer<br />

intensiv genutzten Agrarlandschaft sowie hinsichtlich der Funktion als Ausbreitungs-<br />

<strong>und</strong> Vernetzungsstruktur.<br />

5.7.12 Makrozoobenthos<br />

Im Stichkanal Hildesheim konnten im Herbst 2007 <strong>und</strong> Frühjahr 2008 in 55 Proben<br />

insgesamt 70 Taxa an neun Probestellen nachgewiesen werden (BUNDESANSTALT FÜR<br />

GEWÄSSERKUNDE, 2009). Darunter waren 12 Arten der Roten Liste Deutschlands oder<br />

Niedersachsens. Damit weist der Stichkanal zwar eine Artenzahl auf, die vergleichbar<br />

strukturierten <strong>und</strong> wenig befahrenen Kanälen entspricht. Die Arten sind überwiegend<br />

euryöken Species zuzurechnen, die keine nennenswerten Anforderungen an <strong>ihre</strong>n Lebensraum<br />

stellen. Ca. 57 % der Arten sind zudem eingewanderte oder eingeschleppte<br />

Wirbellosearten.<br />

Der in diesem Verfahren auszubauende Kanalabschnitt liegt zwischen den Probestellen<br />

bei SKH- km 10,0 <strong>und</strong> SKH-km 11,8. In diesen Bereichen ist der Kanal als Lebensraum<br />

für Makrozoobenthosarten von allgemeiner Bedeutung (Wertstufe III) bei SKH-km<br />

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10,0 <strong>und</strong> von besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV) bei SKH-km 11,8<br />

bewertet worden.<br />

5.7.13 Sonstige Arten<br />

Insbesondere bei den Erfassungen zu den Wildbienen <strong>und</strong> Tagfaltern wurden in den<br />

sechs untersuchten Abschnitten Zufallsf<strong>und</strong>e seltener Arten aus den Artengruppen der<br />

Bockkäfer, Scheinbockkäfer, Hautflügler <strong>und</strong> Nachtfalter registriert.<br />

Im Planungsgebiet liegt ein Teil des Untersuchungsabschnittes SA 5, in dem der b<strong>und</strong>esweit<br />

stark gefährdete Bockkäfer (Plagionotus detritus) nachgewiesen wurde. Dieser<br />

Abschnitt wird maßgeblich wegen des Vorkommens des Bockkäfers als von landesweiter<br />

Bedeutung bewertet.<br />

5.8 Landschaft / Landschaftsbild<br />

Für die im Rahmen der UVS vorgenommene Bewertung des Landschaftsbildes wurde<br />

die Landschaft innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes durch das unterschiedliche<br />

Auftreten <strong>und</strong> den Wechsel der Landschaftsbildelemente, der vorherrschenden<br />

Nutzung, der besonderen Landschaftsbildeigenschaften <strong>und</strong> Störungen in fünf Landschaftsbildeinheiten<br />

unterschieden.<br />

Das Planungsgebiet für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> den Kanalausbau von<br />

SKH-km 10,340 bis 10,465 liegt in der Landschaftsbildeinheit 3 „Ackerlandschaft mit<br />

hohem Waldanteil nordwestlich Harsum bis zur Autobahn 7 (SKH-km 8,500 bis<br />

12,000)“.<br />

Die Landschaft in dieser Einheit wird geprägt durch ältere, strukturreiche Laubwälder,<br />

Äcker <strong>und</strong> kanalbegleitende Ufergehölze.<br />

Die wesentlichen, den Raum gliedernden Elemente sind neben den älteren,<br />

strukurreichen Laubwäldern der Stichkanal selbst, die uferbegleitenden Gehölzstrukturen<br />

<strong>und</strong> die langgestreckten halbruderalen Säume an den Ufern des Stichkanals. Hinzu<br />

kommen Hecken <strong>und</strong> Baumreihen in der Feldflur <strong>und</strong> entlang der Wege <strong>und</strong> Straßen<br />

sowie einzelne Grünländer <strong>und</strong> einzelne ruderale <strong>und</strong> halbruderale Fluren <strong>und</strong> Säume.<br />

Große Bereiche dieser Landschaftsbildeinheit gehören zu den Landschaftsschutzgebieten<br />

„Harsumer Holz“ <strong>und</strong> „Klein Hörster Holz“.<br />

Störungen der naturraumtypischen Eigenart bestehen durch den Stichkanal selbst als<br />

künstliches Gewässer, die Brückenbauwerke <strong>und</strong> haldenartige Bodenablagerungsflächen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Autobahnverkehrs kommt es zu einer anhaltenden Belastung<br />

durch Lärm.<br />

Eine Zerschneidung der Landschaft ist durch den Stichkanal gegeben. Die Erreichbarkeit<br />

der jeweils gegenüberliegenden Bereiche wird über mehrere Brücken gewährleistet.<br />

Eine weitere Zerschneidung der Landschaft wird durch die Autobahn 7 verursacht.<br />

Sichtachsen beziehungsweise Blickbeziehungen aus dem Umland auf den Stichkanal<br />

mit seinen Ufergehölzen bestehen im Bereich der strukturarmen Ackerfluren über weite<br />

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Strecken. Dort wo mehrere Waldparzellen beiderseits des Kanals das Landschaftsbild<br />

bereichern ist die Fernwirkung der Uferstrukturen eingeschränkt.<br />

Das Landschaftserleben wird für Erholungsuchende durch vorhandene Fuß- <strong>und</strong> Radwege<br />

ermöglicht, welche über weite Strecken den Kanal begleiten. Nahe am Kanal<br />

verlaufende Wege werden durch die begleitenden Gehölzbestände von der umgebenden,<br />

weniger attraktiven Ackerlandschaft abgeschirmt.<br />

Die Bewertung dieser Landschaftsbildeinheit zeigt, dass aufgr<strong>und</strong> des hohen Anteils an<br />

älteren naturnahen <strong>und</strong> strukturreichen Laubwaldbeständen diese Einheit höher bewertet<br />

wird als die anderen Einheiten. Diese Landschaftsbildeinheit ist von besonderer bis<br />

allgemeiner Bedeutung (Wertstufe IV). Bedeutsam für das Schutzgut sind der Eichen-<br />

u. Hainbuchen-Mischwald, der kanalbegleitende Gehölzbestand <strong>und</strong> die Straßenbäume<br />

an der L 467 als landschaftsprägende Strukturen.<br />

5.9 Besonders geschützte Gebiete von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Natura-2000-Gebiete<br />

Im Planungsgebiet befinden sich keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete.<br />

Es tritt mit dem Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher Standorte<br />

(WCR) ein Lebensraumtyp des Anhangs I der FFH-Richtlinie auf (siehe Bestands- <strong>und</strong><br />

Konfliktplan). Der Wald entspricht dem Lebensraumtyp 9160 (Subatlantischer oder<br />

mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald).<br />

Naturschutzgebiete<br />

Im Planungsgebiet ist kein Naturschutzgebiet vorhanden oder geplant.<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Einige Flächen des Planungsgebietes liegen in den Landschaftsschutzgebieten HI 10<br />

„Klein Förster Holz“ <strong>und</strong> HI 11 „Harsumer Holz“ (siehe Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan).<br />

Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Im Planungsgebiet befinden sich keine Biotope die nach § 30 BNatSchG geschützt<br />

sind.<br />

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6 Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt <strong>und</strong><br />

das Landschaftsbild<br />

6.1 Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist zwischen bau-, anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingten Wirkungen des Bauvorhabens<br />

auf den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild zu unterscheiden.<br />

Die tatsächlich auftretenden, von dem Bauvorhaben ausgehenden Wirkungen sind erst<br />

nach der Fertigstellung zu ermitteln. Um aber schon im Planungsstadium diesen Informationsgehalt<br />

berücksichtigen zu können, muss ein Großteil der Wirkungsfaktoren in<br />

<strong>ihre</strong>m Ausmaß prognostiziert werden. Dies geschieht über Analogieschluss sowie über<br />

die Erfahrung <strong>und</strong> Untersuchungen aus vergleichbaren Projekten. Die im Rahmen dieser<br />

Vorgehensweise angewandte Methode bedient sich der qualitativen Beschreibung<br />

der Wirkungen. Lediglich einige Wirkfaktoren lassen sich schon im Planungsstadium<br />

mit Hilfe der technischen Daten des Projektes ermitteln.<br />

In den nachfolgenden Kapiteln erfolgt eine Beschreibung der Bedeutung der Funktionen<br />

oder Werte, die voraussichtlich beeinträchtigt werden, die Art der voraussichtlichen<br />

Beeinträchtigung sowie <strong>ihre</strong> zeitliche <strong>und</strong> räumliche Dimension.<br />

6.1.1 Bau- <strong>und</strong> anlagebedingte Wirkungen<br />

Baubedingte Wirkungen treten nur während der Bauphase auf. Sie gehen räumlich<br />

meistens über die anlagebedingte Flächeninanspruchnahme hinaus (Arbeitsstreifen/Baufeld).<br />

Die meisten daraus resultierenden Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Veränderungen<br />

sind vorübergehend. Unter Umständen können die Wirkungen aber auch zu nachhaltigen<br />

Beeinträchtigungen führen.<br />

Anlagebedingte Wirkungen verursachen Beeinträchtigungen, die auf das Vorhandensein<br />

des Bauwerks zurückzuführen sind <strong>und</strong> nicht nur auf die Bauzeit beschränkt sind.<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Durch die Baumaßnahme werden über die derzeit bereits für den Kanal <strong>und</strong> die<br />

Einschnittsböschungen sowie für die L 467 <strong>und</strong> den Radweg beanspruchten Flächen<br />

zusätzlich 7.660 m² dauerhaft in Anspruch genommen (davon 7.500 m² Ackerfläche).<br />

Darüber hinaus werden für Baufelder/Arbeitsstreifen, Baustelleneinrichtungen <strong>und</strong> Zwischenlagerflächen<br />

für Oberboden für die Dauer der Bauzeit vorübergehend Ackerflächen<br />

von <strong>3.</strong>890 m² beansprucht.<br />

Versiegelung<br />

Durch den Neubau der Brücke, die Neutrassierung der L 467 <strong>und</strong> den Neubau der Betriebswege<br />

kommt es zu einer Versiegelung von 4.240 m². Gleichzeitig werden Flächen<br />

(Straße, Radweg) in einem Umfang von 2.430 m² entsiegelt, so dass nach Beendigung<br />

der Baumaßnahme eine zusätzliche Fläche von 1.810 m² versiegelt ist. Durch die Versiegelung<br />

sind einerseits Böden mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V) betroffen<br />

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(2.700 m²). Andererseits werden auch stärker überprägte, unbefestigte Böden mit allgemeiner<br />

Bedeutung (Wertstufe III) überbaut (1.540 m²).<br />

Abgrabungen / Aufschüttungen<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Neugestaltung der Einschnittsböschungen <strong>und</strong> der neuen Rampen müssen<br />

auf einer Fläche von 1.810 m² Abgrabungen bzw. Aufschüttungen vorgenommen<br />

werden. Betroffen sind Flächen mit Böden besonderer Bedeutung (Wertstufe V).<br />

Veränderung des Gr<strong>und</strong>wassers <strong>und</strong> Kanalwassers<br />

Möglicher Eintrag von Schad-, Nähr- <strong>und</strong> Schwebstoffen in Oberflächen- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser,<br />

mögliche Veränderung der Gr<strong>und</strong>wasserstände bzw. Austauschbeziehungen<br />

zwischen Kanal- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser, Umgestaltung des Kanalbettes <strong>und</strong> Vergrößerung<br />

des <strong>Wasser</strong>körpers.<br />

Entwässerung von befestigten Flächen <strong>und</strong> Wegen<br />

Das anfallende Oberflächenwasser der befestigten Flächen <strong>und</strong> Wege wird über Bankette<br />

<strong>und</strong> Böschungen in Entwässerungsmulden bzw. Gräben geleitet <strong>und</strong> in den Kanal<br />

abgeführt. Eine Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser besteht im Bereich<br />

des Banketts, der Böschungen <strong>und</strong> der Entwässerungsgräben.<br />

Entfernung von Vegetation<br />

Durch das Vorhaben werden folgende Biotoptypen dauerhaft beseitigt:<br />

Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 120 m²<br />

Kleingehölze (kanalbegleitende Gehölze) 2.720 m²<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren <strong>3.</strong>450 m²<br />

Acker 7.500 m²<br />

Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen 35 Stück<br />

Durch die Entfernung der Biotoptypen werden auch die entsprechenden Tierlebensräume<br />

beseitigt.<br />

Lärmbelastungen <strong>und</strong> Luftverunreinigungen<br />

Während der Bauphase treten zusätzlich örtliche Belastungen der Luft durch die Emissionen<br />

der Baumaschinen auf. Insbesondere das Baggern <strong>und</strong> der Transport der Erdmassen<br />

sowie der Abriss der Brücke werden zu Staub- <strong>und</strong> Lärmentwicklungen führen.<br />

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Visuelle Wirkfaktoren<br />

Es kommt zum Verlust von folgenden landschaftsprägenden Strukturelementen:<br />

Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 120 m²<br />

kanalbegleitende Gehölzbestände 2.720 m²<br />

straßenbegleitende Bäume 35 Stück<br />

Der Kanal wird sich aufgr<strong>und</strong> der größer werdenden <strong>Wasser</strong>fläche (rd. 900 m²) durch<br />

die Anhebung des <strong>Wasser</strong>spiegels um 0,50 m <strong>und</strong> der größer werdenden Einschnittsböschungen<br />

(1.230 m²) sowie der neuen Brücke mit einer Stützweite von 68,00 m statt<br />

derzeit 42,80 m verändern.<br />

6.1.2 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Betriebsbedingte Wirkungen umfassen die durch den Betrieb <strong>und</strong> die Unterhaltung<br />

bedingten umwelterheblichen Wirkungen. Wesentliche Veränderungen gegenüber dem<br />

Ist-Zustand werden nicht erwartet.<br />

<strong>Umwelt</strong>erhebliche Auswirkungen durch den Betrieb <strong>und</strong> die Unterhaltung der neuen<br />

Brücke <strong>und</strong> der ausgebauten Kanalstrecke sind nicht erkennbar.<br />

6.2 Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

6.2.1 Boden<br />

Für den Neubau der Brücke <strong>und</strong> den Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 – 10,465<br />

wird eine Fläche von insgesamt 7.660 m² dauerhaft beansprucht. Davon werden derzeit<br />

7.500 m² als Ackerfläche genutzt.<br />

Darüber hinaus werden während der Bauzeit Böden im Baufeldbereich (<strong>3.</strong>890 m²<br />

Acker) durch das Befahren mit Arbeitsgeräten <strong>und</strong> die Lagerung von Baumaterialien<br />

<strong>und</strong> Erdmassen in <strong>ihre</strong>r Struktur verändert (Verdichtung). Vorrübergehend kommt es<br />

zum Verlust der Lebensraumfunktion. Die Auswirkungen sind durch die Beachtung der<br />

technischen Vorschriften für Bodenarbeiten zu minimieren. Nach Beendigung der<br />

Baumaßnahmen werden die vorübergehend beanspruchten Bodenbereiche rekultiviert<br />

(u.a. Beseitigung von Bodenverdichtung auf Ackerflächen). Die Bodenstruktur <strong>und</strong> die<br />

Lebensraumfunktion werden wiederhergestellt.<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen (Puffer-, Filter-, Stoffumwandlungs- <strong>und</strong><br />

Lebensraumfunktion) bislang unbebauter, belebter Bodenoberfläche durch die Versiegelung<br />

von Boden (4.240 m²) ist als erhebliche Beeinträchtigung zu werten.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen entstehen auch durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen<br />

im Bereich von Böden hoher natürlicher Fruchtbarkeit (Ackerflächen) <strong>und</strong> historisch<br />

alter Waldstandorte. Diese Böden mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V)<br />

werden von der Baumaßnahme in einem Umfang von 1.810 m² betroffen. Abgrabungen<br />

im Bereich von überprägten, unbefestigten Böden mit Wertstufe III (Böschungen<br />

von Kanal <strong>und</strong> Straßennebenflächen) stellen keine erhebliche Beeinträchtigung dar.<br />

Im Zuge der Baumaßnahmen fallen rd. 10.000 m³ Bodenaushub an, die sich aus Trockenaushub<br />

<strong>und</strong> Nassaushub zusammensetzen. Der Oberboden wird separat gewon-<br />

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nen, in unmittelbarer Kanalnähe zwischengelagert <strong>und</strong> für die Wiederandeckung der<br />

neu hergestellten Böschungen verwendet. Für die anderen anfallenden Aushubmassen<br />

stehen verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Transport der<br />

Aushubmassen ist auf dem <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Landweg vorgesehen (siehe Kap. 2.3 Bodenmanagement).<br />

6.2.2 <strong>Wasser</strong><br />

Während des Baubetriebes ist eine Beeinträchtigung der Qualität von Gr<strong>und</strong>wasser<br />

<strong>und</strong> Kanalwasser durch Schad- <strong>und</strong> Nährstoffeinträge möglich. Eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

wird durch eine sachgemäße Lagerung, Verwendung <strong>und</strong> Entsorgung boden-<br />

<strong>und</strong> wassergefährdender Stoffe <strong>und</strong> durch Sicherungsmaßnahmen zur Vermeidung<br />

des Eintrags von Oberboden <strong>und</strong> Abrissmaterialien ins Gewässer vermieden.<br />

Eine Beeinträchtigung der <strong>Wasser</strong>qualität durch die Bauarbeiten im Gewässerbett<br />

(Gewässertrübung <strong>und</strong> Schwebstoffbelastung) ist möglich. Angesichts der nur kurzfristigen<br />

Wirkdauer <strong>und</strong> der Vorkehrungen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen s.o.<br />

sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Angesichts der Kleinräumigkeit sind allenfalls geringfügige Auswirkungen auf die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserströmungsverhältnisse durch das neue Brückenbauwerk (Widerlager) zu<br />

erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht erkennbar.<br />

Durch die Umgestaltung des Gewässerbettes (Abflachung der Kanalböschung, Anhebung<br />

des <strong>Wasser</strong>standes um 0,50 m) im Kanal kommt es zu keiner wesentlichen Veränderung<br />

der morphologisch-hydrologischen Gegebenheiten im betroffenen Kanalabschnitt,<br />

da es ein künstliches Gewässerbett mit nur einer Schutzgutausprägung von<br />

geringer Bedeutung betrifft.<br />

6.2.3 Klima / Luft<br />

Während der Bauphase wird eine zusätzliche örtliche Belastung der Luft durch die<br />

Emissionen der Baumaschinen erfolgen. Insbesondere das Baggern <strong>und</strong> der Transport<br />

der Erdmassen sowie der Abriss der Brücke werden zu Staubentwicklungen führen.<br />

Insgesamt sind die zusätzlichen Lärm- <strong>und</strong> Staubemissionen auf die Bauzeit beschränkt<br />

<strong>und</strong> bewegen sich im üblichen Rahmen von Baustellenemissionen.<br />

Das Entfernen der kanalbegleitenden Gehölzbestände führt zu sehr kleinräumigen<br />

Veränderungen des Mikroklimas in den Kanalrandzonen. Wegen des geringen Umfanges<br />

an Gehölzverlusten sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

6.2.4 Pflanzen / Biotoptypen<br />

Vorübergehende Beeinträchtigungen ergeben sich durch den Verlust von Vegetationsbeständen,<br />

die kurzfristig nach Beendigung der Baumaßnahme regenerierbar sind.<br />

Dauerhafte Beeinträchtigungen ergeben sich durch Verluste von Vegetationsbeständen<br />

deren Wiederherstellung nach Beendigung der Baumaßnahme zeitnah nicht erreicht<br />

werden kann oder schwer möglich erscheint.<br />

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Störungen durch den Baubetrieb können entstehen. Sie führen zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der ungefährdeten europäischen Vogelarten mit wechselnden<br />

Fortpflanzungsstätten. Streng geschützte <strong>und</strong> gefährdete Vogelarten sind nicht betroffen.<br />

6.2.5.2 Fledermäuse<br />

Potentielle Fledermausquartiere (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere) können durch<br />

den Einschlag einzelner älterer Bäume <strong>und</strong> durch den Abriss der Brücke Nr. 391 beseitigt<br />

werden. Die Beeinträchtigung erreicht nicht das Maß der Erheblichkeit, da außerhalb<br />

des Baufeldes umfangreiche Gehölzbestände verbleiben in denen die Fledermäuse<br />

ausweichen können. Ein möglicher Verlust von Fledermausindividuen wird durch<br />

entsprechende Vorkehrungen (siehe Vermeidungsmaßnahmen V 3 u. V 4, Kap. 7.1)<br />

vermieden.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von besonders bedeutsamen Jagdhabitaten der Fledermäuse<br />

durch Gehölz- <strong>und</strong> sonstige Vegetationsverluste sind aufgr<strong>und</strong> des relativ<br />

geringen Verlustumfanges gegenüber den großräumigen Jagdhabitaten am Kanal nicht<br />

zu erwarten.<br />

6.2.5.3 Feldhamster<br />

Beeinträchtigungen des Feldhamsters können wegen der Flächeninanspruchnahme<br />

von Ackerflächen auf der Westseite des Kanals, die potenzielle Lebensstätten sein<br />

könnten, auftreten. Eine erhebliche Beeinträchtigung wird durch entsprechende Vorkehrungen<br />

(siehe Vermeidungsmaßnahme V 2, Kap. 7.1) vermieden.<br />

6.2.5.4 Reptilien<br />

Die Bfffeseitigung der kanalbegleitenden Gehölz- <strong>und</strong> ruderalen Saumflächen führen<br />

zu Beeinträchtigungen der Reptilien, da ein potenzieller Reptilienlebensraum- oder<br />

wanderraum durch das Vorhaben vorübergehend beansprucht wird. Die Beeinträchtigung<br />

ist im Zuge von Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste ausgleichbar.<br />

6.2.5.5 Amphibien<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung für Amphibien wird wegen der nur allgemeinen Bedeutung<br />

der betroffenen Flächen nicht erwartet.<br />

6.2.5.6 Fische<br />

Durch die Umgestaltung des Gewässerbettes des Kanals kommt es zur Beseitigung<br />

bzw. Beeinträchtigung von aquatischen Tierlebensräumen <strong>und</strong> während der Bauarbeiten<br />

zu Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>qualität. Für Fische sind diese Lebensräume von<br />

allgemeiner Bedeutung. Angesichts der räumlichen Begrenzung des Baufeldes im Gewässer<br />

auf ca. 100 m Länge, der nur kurzfristigen Wirkdauer <strong>und</strong> der Ausweichmög-<br />

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lichkeiten in unbeeinträchtigte Streckenabschnitte ist für die Fische keine erhebliche<br />

Beeinträchtigung zu erwarten.<br />

6.2.5.7 Libellen<br />

Durch die Umgestaltung der Kanalböschungen <strong>und</strong> des Gewässerbettes ist mit Beeinträchtigungen<br />

der Libellenfauna zu rechnen. Bei entsprechender Ausbildung der Kanalböschungsufer<br />

<strong>und</strong> der natürlichen Entwicklung von Uferröhrichten <strong>und</strong> Uferhochstaudenfluren<br />

ist eine Wiederbesiedelung des Streckenabschnittes nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten kurzfristig aus benachbarten Lebensräumen wahrscheinlich, so dass das<br />

Ausmaß der Beeinträchtigung nicht erheblich ist.<br />

6.2.5.8 Tagfalter<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung für Tagfalter wird durch die Beseitigung von Gehölz-<br />

<strong>und</strong> ruderalen Saumflächen nicht erwarten, da die Lebensräume im Planungsgebiet für<br />

Tagfalter nur eine allgemeine Bedeutung haben <strong>und</strong> der Verlust im Zuge von Kompensationsmaßnahmen<br />

für Biotopverluste ausgleichbar ist.<br />

6.2.5.9 Wildbienen<br />

Die Beseitigung von Lebensstätten (Gehölz- <strong>und</strong> ruderale Saumflächen) der Wildbienen<br />

auf der Ostseite des Kanals von SKH-km 10,420 – 10,465, die eine besondere bis<br />

allgemeine Bedeutung haben, verursacht eine erhebliche Beeinträchtigung. Im Zusammenhang<br />

mit den Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste ist die Beeinträchtigung<br />

ausgleichbar.<br />

6.2.5.10 Heuschrecken<br />

Eine erhebliche Beeinträchtigung für Heuschrecken wird wegen der nur allgemeinen<br />

Bedeutung der betroffenen Flächen nicht erwartet.<br />

6.2.5.11 Laufkäfer<br />

Durch den Verlust von Teilen des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes, der für Laufkäfer<br />

als Lebensraum von besonderer Bedeutung ist, kommt es zu einer Beeinträchtigung.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen sind aufgr<strong>und</strong> des relativ geringen Verlustumfanges<br />

gegenüber den großräumigen Waldflächen im angrenzenden Raum nicht zu erwarten.<br />

6.2.5.12 Makrozoobenthos<br />

Durch die Umgestaltung des Gewässerbettes des Kanals kommt es zur Beseitigung<br />

bzw. Beeinträchtigung von aquatischen Tierlebensräumen <strong>und</strong> während der Bauarbeiten<br />

zu Beeinträchtigungen der <strong>Wasser</strong>qualität. Für das Makrozoobenthos ist der Kanal<br />

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in diesem Abschnitt als Lebensraum von allgemeiner Bedeutung. Angesichts der räumlichen<br />

Begrenzung des Baufeldes im Gewässer auf ca. 100 m Länge, der nur kurzfristigen<br />

Wirkdauer <strong>und</strong> der relativ kurzfristigen Wiederbesiedelung aus den benachbarten<br />

Kanalabschnitten ist für das Makrozoobenthos keine erhebliche Beeinträchtigung zu<br />

erwarten.<br />

6.2.5.13 Sonstige Arten<br />

Die Beseitigung von Lebensstätten (Gehölz- <strong>und</strong> ruderale Saumflächen) sonstiger Arten<br />

(Nachtfalter, Hautflügler, Käfer) auf der Ostseite des Kanals von SKH-km 10,420 –<br />

10,465, die eine besondere Bedeutung haben, verursacht eine erhebliche Beeinträchtigung,<br />

die im Zuge von Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste ausgleichbar<br />

ist.<br />

6.2.6 Landschaftsbild<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergeben sich durch die Beseitigung<br />

bedeutsamer, landschaftsprägender Strukturelemente (kanalbegleitende Gehölzbestände,<br />

Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald <strong>und</strong> straßenbegleitende Bäume). Die<br />

Beeinträchtigung ist durch eine landschaftsgerechte Neugestaltung im Zuge von Kompensationsmaßnahmen<br />

für Biotopverluste ausgleichbar.<br />

Der Ersatz der alten durch die neue Brücke, die Anhebung des <strong>Wasser</strong>spiegels, die<br />

beidseitige Verbreiterung des Kanalquerschnittes <strong>und</strong> die Vergrößerung der Einschnittsböschungen<br />

verändern die Landschaftsbildsituation nur unwesentlich, so dass<br />

hier durch keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.<br />

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8 Kompensationsermittlung<br />

Die Kompensationsermittlung <strong>und</strong> –bewertung erfolgt in Anlehnung an die „Leitlinie<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“<br />

(NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN<br />

(NMELF) 2002).<br />

Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn eine Störung einzelner <strong>Bestandteile</strong> des<br />

Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes wahrscheinlich ist. Der Eingriffstatbestand<br />

wird aber nur erfüllt, wenn diese Beeinträchtigung erheblich ist. Die Erheblichkeit einer<br />

Beeinträchtigung ist für jedes Schutzgut abzuschätzen.<br />

Ob eine Beeinträchtigung erheblich sein kann, ist abhängig von<br />

- der Bedeutung eines Bereiches für den Naturschutz<br />

- <strong>und</strong> der Art sowie der räumlichen <strong>und</strong> zeitlichen Ausdehnung der Veränderung.<br />

8.1 Verlust bzw. Beeinträchtigung<br />

8.1.1 Arten <strong>und</strong> Biotope<br />

Beim Schutzgut „Arten <strong>und</strong> Biotope“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn<br />

Biotoptypen der Wertstufe V-III oder Vorkommen von Pflanzen- oder Tierarten von<br />

besonderer bis allgemeiner Bedeutung beeinträchtigt werden.<br />

Für Biotoptypen der Wertstufen V <strong>und</strong> VI, die zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt<br />

werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen Biotoptypen in gleicher Ausprägung<br />

(Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst Flächen mit Biotoptypen der<br />

Wertstufen I oder II zu verwenden.<br />

Sind Biotoptypen der Wertstufe V <strong>und</strong> IV im vom Eingriff betroffenen Raum in entsprechenden<br />

Ausprägungen mittelfristig (bis 25 Jahre) nicht wiederherstellbar, vergrößert<br />

sich der Flächenbedarf<br />

- im Verhältnis 1 : 2 bei schwer regenerierbaren Biotopen (25 bis 150 Jahre Regene-<br />

rationszeit)<br />

- im Verhältnis 1 : 3 bei kaum oder nicht regenerierbaren Biotopen (mehr als 150 Jah-<br />

re Regenerationszeit)<br />

Werden Biotopstufen der Wertstufe III zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt, genügt<br />

die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher Flächengröße auf Biotoptypen<br />

der Wertstufe I oder II. Nach Möglichkeit sollte eine naturnähere Ausprägung<br />

entwickelt werden.<br />

Weitergehende Anforderungen können sich ergeben, wenn vom Eingriff gefährdete<br />

Pflanzen – <strong>und</strong> Tierarten bzw. für Gastvögel wertvolle Bereiche bzw. Lebensräume von<br />

besonderer bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe V <strong>und</strong> IV) betroffen sind. Für gefährdete<br />

Arten müssen i.d.R. die erforderlichen Kompensationsflächen mindestens der<br />

Größe des zerstörten oder sonst erheblich beeinträchtigten Lebensraumes der jeweiligen<br />

Population entsprechen. Eine geringere Größe der Kompensationsflächen kann<br />

ausreichend sein, wenn die betroffene Population auch auf kleinerer Fläche gesichert<br />

werden kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn auf der Kompensationsfläche bessere<br />

Standort- <strong>und</strong> Habitatbedingungen geschaffen werden, als sie auf der betroffenen Flä-<br />

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che vorhanden waren. Die Kompensationsmaßnahmen können im Zuge von Kompensationsmaßnahmen<br />

für Biotopverluste erfolgen, wenn sich auf der Kompensationsfläche<br />

eine Mehrfachfunktion verwirklichen lässt.<br />

Tab. 6: Kompensationsermittlung für die Beseitigung von Biotoptypen<br />

Nr. Biotoptyp, Code Reg.fähigkeit<br />

2<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Wertstufe<br />

Fläche (m²) Kompensationsverhältnis<br />

Kompensationsbedarf<br />

(m²)<br />

III 410 1 : 1 410<br />

3 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 480 1 : 2 960<br />

4<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

III 190 1 : 1 190<br />

6 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 860 1 : 2 1.720<br />

7<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Eichen- u. Hainbuchen-Mischwald<br />

feuchter basenreicher Standorte<br />

(WCR)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

feuchter bis mittlerer Standorte<br />

(UHF/UHM)<br />

III 240 1 : 1 240<br />

III 630 1 : 1 630<br />

** V 120 1 : 3 360<br />

III 130 1 : 1 130<br />

12 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 290 1 : 2 580<br />

13<br />

15<br />

16<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

III 210 1 : 1 210<br />

III 140 1 : 1 140<br />

III 190 1 : 1 190<br />

19 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 890 1 : 2 1.780<br />

20 Strauch-Baumhecke (HFM) * IV 200 1 : 2 400<br />

21<br />

22<br />

24<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

feuchter bis mittlerer Standorte<br />

(UHF/UHM)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenflur<br />

mittlerer Standorte (UHM)<br />

Summe<br />

III 320 1 : 1 320<br />

III 480 1 : 1 480<br />

III 510 1 : 1 510<br />

6.290 9.250<br />

Einstufung der Regenerationsfähigkeit<br />

** = nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre Regeneration)<br />

* = nach Zerstörung schwer regenerierbar (bis 150 Jahre Regeneration)<br />

(*) = schwer regenerierbar, aber i.d.R. kein Entwicklungsziel des Naturschutzes (da Degenerationsstadium<br />

oder anthropogen stark verändert)<br />

kein Symbol = bedingt regenerierbar: bei günstigen Rahmenbedingungen in relativ kurzer Zeit<br />

regenerierbar (in bis zu 25 Jahren)<br />

Wertstufen<br />

V: von besonderer Bedeutung<br />

IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

III: von allgemeiner Bedeutung<br />

II: von allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

I: von geringer Bedeutung<br />

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Für beseitigte Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen ist in entsprechender<br />

Art, Zahl, Länge eine Kompensation zu schaffen.<br />

Tab. 7: Kompensationsermittlung für den Verlust von Einzelbäumen, Baumgruppen,<br />

Baumreihen <strong>und</strong> Alleen<br />

Nr. Biotoptyp, Code Wertstufe Stückzahl Kompensationsverhältnis<br />

Kompensationsbedarf<br />

(Stück)<br />

1 Allee/Baumreihe (HBA) III 5 1 : 1 5<br />

5 Allee/Baumreihe (HBA) III 4 1 : 1 3<br />

8 Allee/Baumreihe (HBA) III 6 1 : 1 7<br />

14 Allee/Baumreihe (HBA) III 2 1 : 1 2<br />

17 Allee/Baumreihe (HBA) III 14 1 : 1 14<br />

18 Allee/Baumreihe (HBA) III 1 1 : 1 1<br />

23 Allee/Baumreihe (HBA) III 3 1 : 1 3<br />

Summe<br />

35 35<br />

Tab. 8: Kompensationsermittlung für die Zerstörung von Tierlebensräumen besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung (Wertstufe V bis IV)<br />

vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />

Zerstörung von Tierlebensräumen<br />

besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

(Waldfläche sowie kanalbegleitende<br />

Gehölzbestände <strong>und</strong> Staudenfluren) auf der<br />

Ostseite des Kanals<br />

Zerstörung von Tierlebensräumen<br />

besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

(kanalbegleitende Gehölzbestände <strong>und</strong><br />

Staudenfluren) auf der Westseite des Kanals<br />

Summe<br />

8.1.2 Boden<br />

Fläche (m²) Kompensationsverhältnis<br />

Kompensationsbedarf<br />

(m²)<br />

1.890 1 : 1 1.890<br />

1.700 1 : 1 1.700<br />

<strong>3.</strong>590 <strong>3.</strong>590<br />

Beim Schutzgut „Boden“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn Böden mit<br />

besonderer Bedeutung dauerhaft überbaut, gestört, verändert oder belastet werden.<br />

Die Versiegelung von Böden ist generell als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen.<br />

Hinsichtlich der Bodenversiegelung sollte das Verhältnis zwischen versiegelter Fläche<br />

<strong>und</strong> Kompensationsfläche unabhängig von der Art der Versiegelung bei Böden mit besonderer<br />

Bedeutung 1 : 1 <strong>und</strong> bei den übrigen Böden 1 : 0,5 betragen (BREUER 2006).<br />

Für die Kompensation ist vorrangig die Entsiegelung von Flächen erforderlich. Die Flächen<br />

sind zu Biotoptypen der Wertstufen V <strong>und</strong> IV oder – soweit dies nicht möglich ist<br />

– zu Ruderalfluren oder Brachen zu entwickeln. Soweit keine entsprechenden Entsieglungsmöglichkeiten<br />

bestehen, sind die Flächen aus der intensiven landwirtschaftlichen<br />

Nutzung zu nehmen <strong>und</strong> entsprechend zu entwickeln.<br />

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Die Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen durch Bodenversiegelung<br />

sind auf den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Arten <strong>und</strong> Biotope<br />

nicht anrechenbar. Die Versiegelung eines Bodens zerstört alle oder fast alle mit dem<br />

Boden verb<strong>und</strong>enen Funktionen <strong>und</strong> Werte des Naturhaushalts.<br />

Auch andere Eingriffe (z.B. Abgrabung, dauerhafte Aufschüttung), die zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Bodens führen können, erfordern Kompensationsmaßnahmen.<br />

Soweit diese Eingriffe in Bereichen von Böden mit besonderer Bedeutung vorgenommen<br />

werden, ist die erhebliche Beeinträchtigung im Verhältnis von 1 : 0,5 zu kompensieren.<br />

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen müssen zu einer angemessenen Verbesserung<br />

oder Wiederherstellung von Böden führen (z.B. Wiedervernässung von Böden,<br />

Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Bodennutzung). Führen biotoptypbezogene<br />

Kompensationsmaßnahmen auch zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung<br />

von Bodenfunktionen, können diese als Kompensation für Bodenbeeinträchtigungen<br />

angesehen werden, soweit eine Mehrfachfunktion gegeben ist.<br />

Tab. 9: Kompensationsermittlung für den Verlust bzw. die Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen<br />

vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />

Überbaunung/Versiegelung von Böden mit<br />

besonderer Bedeutung<br />

Überbauung/Versiegelung von Böden mit<br />

allgemeiner bis geringer Bedeutung<br />

Summe Überbauung/Versiegelung<br />

Abgrabung, Aufschüttung von Bereichen mit<br />

Böden von besonderer Bedeutung<br />

Summe gesamt<br />

8.1.3 <strong>Wasser</strong><br />

Fläche (m²) Kompensationsverhältnis<br />

Kompensationsbedarf<br />

(m²)<br />

2.700 1 : 1 2.700<br />

1.540 1 : 0,5 770<br />

4.240 <strong>3.</strong>470<br />

1.810 1 : 0,5 905<br />

6.050 4.375<br />

Beim Schutzgut „<strong>Wasser</strong>“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn Bereiche<br />

mit besonderer Bedeutung für den Landschaftswasserhaushalt oder mit besonderer<br />

Funktionsfähigkeit/hoher <strong>Wasser</strong>- <strong>und</strong> Stoffretention beeinträchtigt werden.<br />

Für Eingriffe, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftswasserhaushaltes<br />

führen können, sind die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen mit den biotoptypbezogenen<br />

Kompensationsmaßnahmen abgegolten, soweit eine solche Mehrfachfunktion<br />

gegeben ist.<br />

Durch dieses Bauvorhaben sind keine Bereiche mit besonderer Bedeutung für den<br />

Landschaftswasserhaushalt betroffen. Gemäß Kap. 6.2.2 liegt bezüglich des Schutzgutes<br />

<strong>Wasser</strong> keine Erheblichkeit vor.<br />

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8.1.4 Landschaftsbild<br />

Beim Schutzgut „Landschaftsbild“ liegt eine erhebliche Beeinträchtigung vor, wenn<br />

Gebiete von besonderer Bedeutung überbaut, zerschnitten oder verlärmt werden. Auch<br />

die Beseitigung von bedeutsamen, landschaftsprägenden Strukturelementen führt zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen.<br />

Der Umfang an Kompensationsmaßnahmen bzw. der Maßnahmen zur landschaftsgerechten<br />

Neugestaltung der Landschaft bemisst sich an der Inanspruchnahme von Flächen<br />

mit besonderer Bedeutung oder an den Verlust von landschaftsprägenden Strukturelementen.<br />

Das Verhältnis zwischen diesen Flächen bzw. Strukturelementen <strong>und</strong><br />

Kompensationsflächen sollte 1 : 1 betragen.<br />

Im Zusammenhang mit den Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Arten <strong>und</strong> Biotope kann auch eine landschaftsgerechte Neugestaltung gelingen.<br />

Sofern eine solche Mehrfachfunktion gegeben ist <strong>und</strong> der Umfang der Flächen<br />

auf denen die Landschaft neugestaltet wird, den gleichen Umfang entspricht wie die in<br />

Anspruch genommen bzw. beseitigten Bereiche von besonderer Bedeutung, sind die<br />

erforderlichen Kompensationsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbild<br />

mit den biotoptypischen Kompensationsmaßnahmen abgegolten.<br />

Tab. 10: Kompensationsermittlung für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />

Beseitigung von kanalbegleitenden<br />

Gehölzen<br />

Beseitigung von Eichen u. Hainbuchen-<br />

Mischwald<br />

Beseitigung von Straßenbäumen an der L<br />

467<br />

Fläche/Stück Kompensationsverhältnis<br />

Kompensationsbedarf<br />

(m²/Stück)<br />

2.720 m² 1 : 1 2.720 m²<br />

120 m² 1 : 1 120 m²<br />

35 Stück 1 : 1 35 Stück<br />

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8.2 Ausgleich <strong>und</strong> Ersatz<br />

8.2.1 Arten <strong>und</strong> Biotope<br />

Tab. 11: Ermittlung der Kompensationsflächen - Biotoptypen<br />

Nr. Kompensationsmaßnahme Zustand der Fläche Wertstufe Flächengröße (m²)<br />

A 1 Entwicklung von Strauch-<br />

Baumhecken<br />

neu gestaltete<br />

Einschnittsböschung<br />

am Kanal / Baufeld<br />

A 1-1 1.150<br />

A 1-2 1.260<br />

A 1-3 460<br />

A 1-4 970<br />

Summe<br />

A 3 Entwicklung von<br />

halbruderalen Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenfluren<br />

Straßen- <strong>und</strong><br />

Wegeseitenflächen<br />

sowie Kanalufer /<br />

Baufeld<br />

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I<br />

I<br />

<strong>3.</strong>840<br />

A 3-1 200<br />

A 3-2 530<br />

A 3-3 320<br />

A 3-4 700<br />

A 3-5 350<br />

A 3-6 310<br />

A 3-7 290<br />

A 3-8 200<br />

A 3-9 320<br />

A 3-10 250<br />

A 3-11 1.640<br />

A 3-12 1.440<br />

A 3-13 470<br />

A 3-14 280<br />

A 3-15 290<br />

Summe<br />

E 1-1 Aufforstung, Entwicklung von<br />

Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-<br />

Mischwald<br />

Gesamtsumme<br />

Tab. 12: Ermittlung der neugepflanzten Bäume<br />

A 2 Pflanzung von Bäumen Stückzahl<br />

A 2-1 4<br />

A 2-2 11<br />

A 2-3 12<br />

Summe<br />

7.590<br />

Acker II 1.960<br />

27<br />

1<strong>3.</strong>390


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 46<br />

Tab. 13: Ermittlung der Kompensationsflächen – Tierlebensräume<br />

Nr. Kompensationsmaßnahme Flächengröße in m²<br />

A 1-1 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 1.150<br />

A 1-2 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 1.260<br />

A 1-3 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 460<br />

A 1-4 Entwicklung von Strauch-Baumhecken 970<br />

A 3-1 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 200<br />

A 3-7 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 290<br />

A 3-8 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 200<br />

A 3-15 Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren 290<br />

E 1-1 Aufforstung, Entwicklung von Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 1.960<br />

Summe<br />

8.2.2 Boden<br />

Tab. 14: Ermittlung der Kompensationsflächen – Boden<br />

Nr. Kompensationsmaßnahme Flächengröße in m²<br />

A 4-1 Rückbau von Straßen <strong>und</strong> Wegen mit anschließender<br />

Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

sowie Ruderalgebüschen<br />

A 4-2 Rückbau von Straßen <strong>und</strong> Wegen mit anschließender<br />

Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

sowie Ruderalgebüschen<br />

E 1-2 Aufgabe einer intensiven landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung, Aufforstung einer Ackerfläche<br />

Summe<br />

8.2.3 Landschaftsbild<br />

Tab. 15: Ermittlung der Kompensation – Landschaftsbild<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />

630<br />

1.800<br />

1.040<br />

<strong>3.</strong>470<br />

Nr. Kompensationsmaßnahme Fläche/Stück<br />

A 1 Entwicklung von kanalbegleitenden Strauch-Baumhecken <strong>3.</strong>840 m²<br />

A 2 Pflanzung von Bäumen 27 Stück<br />

E 1-1 Aufforstung, Entwicklung von Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 1.960 m²<br />

6.780


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 47<br />

8.3 Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf <strong>und</strong> erbrachter Kompensation<br />

Tab. 16: Gegenüberstellung von Kompensationsbedarf <strong>und</strong> erbrachter Kompensation<br />

Verlust bzw.<br />

Beeinträchtigung<br />

beeinträchtigte<br />

Fläche in m ²<br />

Kompensationsbedarf<br />

in m ² oder<br />

Stück<br />

Kompensations-<br />

maßnahme<br />

Arten u. Biotope<br />

Wald 120 360 Aufforstung,<br />

Entw icklung von<br />

Eichen- <strong>und</strong><br />

Hainbuchen-Mischw ald<br />

Strauch-<br />

Baumhecken<br />

Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenflur<br />

2.720 5.440 Entw icklung von<br />

Strauch-Baumhecken<br />

<strong>3.</strong>450 <strong>3.</strong>450 Entw icklung von<br />

halbruderalen Gras-<br />

<strong>und</strong> Staudenfluren<br />

erbrachte Kom -<br />

pensation in m²<br />

oder Stück<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />

Differenz<br />

1.960 1.600<br />

<strong>3.</strong>840 -1.600<br />

7.590 4.140<br />

Bäume 35 Pflanzung von Bäumen 27 -8<br />

Tierlebensräum e<br />

Wald <strong>und</strong><br />

kanalbegleitende<br />

Gehölze <strong>und</strong><br />

Staudenfluren<br />

<strong>3.</strong>590 <strong>3.</strong>590 Auffforstung,<br />

Kanalbegleitende<br />

Gehölze <strong>und</strong><br />

Staudenfluren<br />

Boden<br />

Versiegelung 4.240 <strong>3.</strong>470 Rückbau von Straßen<br />

<strong>und</strong> Wegen sow ie<br />

Aufgabe einer<br />

intensiven<br />

landw irtschaftlichen<br />

Bodennutzung<br />

(Aufforstung einer<br />

Abgrabung 1.810 905 Kompensation A k flä h ) in<br />

Zusammenhang mit der<br />

Ersatzmaßnahme E 1<br />

(Mehrfachfunktion)<br />

Landschaftsbild<br />

Eichen- u.<br />

Hainbuchen-<br />

Mischw ald<br />

kanalbegleitende<br />

Gehölze<br />

straßenbegleitende<br />

Bäume<br />

120 120 Aufforstung,<br />

Entw icklung von<br />

Eichen- <strong>und</strong><br />

Hainbuchen-Mischw ald<br />

2.720 2.720 Entw icklung von<br />

kanalbegleitenden<br />

Strauch-Baumhecken<br />

7.820 4.230<br />

<strong>3.</strong>470 0<br />

1.960 1.840<br />

<strong>3.</strong>840 1.120<br />

35 Pflanzung von Bäumen 27 -8<br />

Fazit<br />

In der Gegenüberstellung wird ersichtlich, dass nur für die Biotoptypen Strauch-<br />

Baumhecken <strong>und</strong> Bäume Kompensationsdefizite von 1.600 m² bzw. 8 Bäume bestehen.<br />

Diese Defizite werden durch den Kompensationsüberschuss beim Biotoptyp Wald<br />

aufgefangen, so dass bezüglich des Teilschutzgutes Pflanzen eine vollständige Kompensation<br />

in Art <strong>und</strong> Umfang besteht. Für die <strong>Schutzgüter</strong> Boden <strong>und</strong> Landschaftsbild<br />

sowie für das Teilschutzgut Tiere ist auch eine ausreichende Kompensation erbracht.


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 48<br />

9 Gegenüberstellung der erheblichen Beeinträchtigungen<br />

<strong>und</strong> der vorgesehenen Maßnahmen<br />

Tab. 17: Gegenüberstellung der Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

Beeinträchtigungen Umfang Maßnahmen Umfang<br />

Boden Boden<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung<br />

(Konflikt 10)<br />

Beeinträchtigung von Bodenfunktionen<br />

durch Abgrabung <strong>und</strong> Aufschüttung (Konflikt<br />

11)<br />

4.240 m²<br />

1.810 m²<br />

Entsiegelung <strong>und</strong> Rückbau von Straßen-<br />

<strong>und</strong> Wegeflächen (Ausgleichsmaßnahme<br />

A 4) sowie<br />

Aufgabe einer intensiven landwirtschaftlichen<br />

Bodennutzung, Aufforstung einer<br />

Ackerfläche (Ersatzmaßnahme E 1-2)<br />

Im Zusammenhang mit der Ersatzmaßnahme<br />

E 1-1 werden Böden durch Anlage<br />

neuer Biotope (Wald) einer intensiven<br />

landwirtschaftlichen Nutzung entzogen<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen Tiere <strong>und</strong> Pflanzen<br />

Verlust von Wald (Konflikt 9)<br />

Verlust von Strauch-Baumhecken (Konflikt<br />

6)<br />

Verlust von Bäumen (Konflikt 7)<br />

Verlust von halbruderalen Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenfluren (Konflikt 8)<br />

Zerstörung von Lebensräumen besonderer<br />

bis allgemeiner Bedeutung der Vögel,<br />

Fledermäuse, Wildbienen, Laufkäfer <strong>und</strong><br />

sonstiger Arten durch Beseitigung von<br />

Waldflächen, kanalbegleitenden Gehölzbeständen<br />

<strong>und</strong> Staudenfluren (Konflikt<br />

13)<br />

120 m²<br />

2.720 m²<br />

35 Stück<br />

<strong>3.</strong>450 m²<br />

<strong>3.</strong>590 m²<br />

Landschaftsbild Landschaftsbild<br />

Beeinträchtigung durch die Beseitigung<br />

von landschaftsprägenden Strukturen<br />

(Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald,<br />

kanalbegleitende Gehölze <strong>und</strong> Straßenbäume)<br />

(Konflikt 12)<br />

2.840 m²<br />

35 Bäume<br />

Aufforstung, Entwicklung eines Eichen-<br />

<strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (Ersatzmaßnahme<br />

E 1-1)<br />

Entwicklung von Strauch-Baumhecken<br />

durch Gehölzanpflanung <strong>und</strong> natürlicher<br />

Vegetationsentwicklung (Ausgleichsmaßnahme<br />

A 1) <strong>und</strong> in Zusammenhang mit<br />

der Aufforstung, Entwicklung eines Eichen-<br />

<strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (Ersatzmaßnahme<br />

E 1-1)<br />

Pflanzung von Bäumen (Ausgleichsmaßnahme<br />

A 2)<br />

Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong><br />

Staudenfluren (Ausgleichsmaßnahme A 3)<br />

Wiederherstellung von Lebensräumen für<br />

Vögel, Fledermäuse, Wildbienen, Laufkäfer<br />

<strong>und</strong> sonstiger Arten im Zuge der Kompensationsmaßnahmen<br />

für Biotopverluste<br />

(Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen A 1,<br />

A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1)<br />

Landschaftsgerechte Wiederherstellung<br />

bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />

im Zuge der Kompensationsmaßnahmen<br />

für Biotopverluste (Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1)<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010<br />

2.340 m²<br />

1.040 m²<br />

1.960 m²<br />

1.960 m²<br />

<strong>3.</strong>840 m²<br />

1.960 m²<br />

27 Stück<br />

7.590 m²<br />

6.780 m²<br />

5.800 m²<br />

27 Bäume


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 49<br />

Für den Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> den Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis<br />

10,465 werden über die derzeit bereits für den Kanal <strong>und</strong> die Einschnittsböschungen<br />

sowie für die L 467 <strong>und</strong> den Radweg beanspruchten Flächen zusätzlich 7.660 m² dauerhaft<br />

in Anspruch genommen.<br />

Durch die Versiegelung von 4.240 m² <strong>und</strong> durch Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen auf<br />

einer Fläche von 1.810 m² kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

Boden.<br />

Die Beseitigungen von kanalbegleitenden Gehölzbestände (2.720 m²), Straßenbäumen<br />

(35 Stück), Teilen eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (120 m²) <strong>und</strong> halbruderalen<br />

Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (<strong>3.</strong>450 m²) führen zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

der <strong>Schutzgüter</strong> Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sowie des Schutzgutes Landschaftsbild.<br />

Die erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes<br />

werden durch die Ausgleichsmaßnahmen A 1 – A 4 auf einer Fläche von 1<strong>3.</strong>770 m²<br />

kompensiert. Zusätzlich sind auf einer Fläche von <strong>3.</strong>000 m² die Ersatzmaßnahmen E 1-<br />

1 <strong>und</strong> E 1-2 (Aufforstung) vorgesehen.<br />

Unter Berücksichtigung der Mehrfachfunktion der Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

für Biotopverluste, die auch eine Kompensation für die <strong>Schutzgüter</strong> Boden, Tiere <strong>und</strong><br />

Landschaftsbild beinhalten, sind aus fachlicher Sicht die Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

nach Art <strong>und</strong> Umfang geeignet <strong>und</strong> ausreichend, um die durch das Bauvorhaben<br />

verursachten erheblichen Beeinträchtigungen vollständig zu kompensieren.<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 50<br />

10 Maßnahmenverzeichnis<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: L 467, Bau-km 0,035 – 0,510<br />

Maßnahmennummer<br />

V 1<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 1 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Gefährdung von zu erhaltenden, straßenbegleitenden Bäumen <strong>und</strong> einer Waldfläche bzw. Waldbäumen<br />

Die Bäume beidseitig der L 467, die nicht für die Neutrassierung der Landesstraße <strong>und</strong> des Radweges<br />

beseitigt werden <strong>und</strong> im Baufeld stehen, werden erhalten.<br />

Im Bereich des Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes wird auf ein über den Flächenbedarf für die Straße<br />

<strong>und</strong> deren Nebenflächen hinausgehendes Baufeld verzichtet.<br />

Die zu erhaltenden Bäume im Baufeld sowie die an das Baufeld angrenzenden Waldbäume sind während<br />

der Bauphase durch Auskofferungsarbeiten, Überfüllen mit Boden <strong>und</strong> Befahren mit Baufahrzeugen im<br />

Wurzel- <strong>und</strong> Kronentraufbereich gefährdet. Es können Rindenschäden an Stamm <strong>und</strong> Krone sowie Bodenverdichtungen<br />

auftreten.<br />

Eingriffsumfang:<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Baumschutzmaßnahmen<br />

Ziel: Erhalt <strong>und</strong> Sicherung von Bäumen <strong>und</strong> Waldfläche bzw. Waldbäume<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />

Baufeld <strong>und</strong> Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald<br />

Durchführung: Die zu erhaltenden Bäume im Baufeldbereich <strong>und</strong> die an das Baufeld angrenzenden<br />

Waldbäume werden vor möglichen Beschädigungen während der Bauphase gemäß RAS-LP 4 <strong>und</strong> DIN<br />

18920 geschützt.<br />

Im Wurzelbereich der Bäume wird kein Baumaterial oder Boden gelagert.<br />

Zum Schutz gegen mechanische Schäden werden die Stämme der Bäume mit einer gegen den Stamm<br />

abgepolsterten mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung versehen. Sie wird nicht unmittelbar auf die<br />

Wurzelanläufe angesetzt.<br />

Der Stammschutz wird nach Ende der Bauarbeiten wieder zurückgebaut.<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />

Zeitpunkt der Durchführung: Vor Beginn der Bauarbeiten<br />

Flächengröße:<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: für die Dauer der Bauzeit<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 51<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 – 10,465<br />

Maßnahmennummer<br />

V 2<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 2 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beeinträchtigung des Feldhamsters durch Flächeninanspruchnahme von möglichen Lebensstätten<br />

Die weiträumigen Ackerflächen auf der Westseite des Kanals sind als potenziell gut geeignete Feldhamsterhabitate<br />

anzusehen, da die Bodenverhältnisse (schwach trockene bis mittel frische Lehm- <strong>und</strong><br />

Schluffböden) für die Anlage der Baue geeignet sind. Durch das Bauvorhaben könnten mögliche Beeinträchtigungen<br />

des Feldhamsters durch Flächeninanspruchnahme von Ackerflächen auftreten.<br />

Eingriffsumfang:<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Maßnahmen zum Erhalt <strong>und</strong> Sicherung möglicher Feldhamstervorkommen<br />

Ziel: Erhalt <strong>und</strong> Sicherung möglicher Feldhamstervorkommen<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />

Ackerflächen<br />

Durchführung: Die Ackerflächen innerhalb des Baufeldes sind rechtzeitig vor Baubeginn auf Feldhamstervorkommen<br />

zu kontrollieren. Ein Nachweis kann durch die Kartierung der Baue im Frühjahr vor Aufwuchs<br />

des Getreides oder im Spätsommer nach der Getreideernte mittels systematischer Absuche der Felder <strong>und</strong><br />

Raine erfolgen (BOYE & WEINHOLD, 2004).<br />

Für den Fall, dass Feldhamster nachgewiesen werden, wird nach Alternativflächen für die Bodenzwischenlagerung<br />

gesucht bzw. eine Umsiedlungsmöglichkeit geprüft.<br />

Vorbeugend werden im Wirtschaftsjahr vor Einrichtung der Baustelle die zu beanspruchenden Ackerflächen<br />

„nicht hamstergerecht“ bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung erfolgt dann mit einer Sonderkultur z.B. Mais<br />

oder Hackfrüchte (Zuckerrüben, Kartoffeln). Alternativ auch durch Schwarzbrache (mehrmaliges pflügen).<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />

Zeitpunkt der Durchführung: Vor Baubeginn<br />

Flächengröße:<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: im Jahr vor Baubeginn<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 52<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

V 3<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 bis 10,465 u. L 467, Bau-km 0,440 – 0,510<br />

Konflikt Nr.: K 3 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust potenzieller Fledermausquartiere<br />

Die kanalbegleitenden Gehölzbestände <strong>und</strong> der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald bieten den Fledermäusen<br />

potenzielle Quartiere (Tagesschlafplätze, Zwischenquartiere). Der Verlust dieser Gehölzbestände<br />

wirkt sich unter Berücksichtigung der unten beschriebenen Vermeidungsmaßnahme auf die Fledermäuse<br />

nicht erheblich aus, da außerhalb des Baufeldes umfangreiche Gehölzbestände verbleiben in denen die<br />

Fledermäuse ausweichen können.<br />

Eingriffsumfang:<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Gehölzeinschlag nur im Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar <strong>und</strong> Kontrolle der älteren Bäume<br />

auf besetzte Fledermausquartiere vor den Baumfällarbeiten<br />

Ziel: Vermeidung der Tötung von Fledermäusen, keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen<br />

Fledermauspopulation<br />

Durchführung: Der Gehölzeinschlag <strong>und</strong> die Rodung der Gehölze erfolgt nicht zwischen dem 1. März <strong>und</strong><br />

31. Oktober, da in diesem Zeitraum möglicherweise Fledermäuse in den Gehölzen Tagesschlafplätze oder<br />

Zwischenquartiere bezogen haben. Somit kann eine Tötung von Individuen vermieden werden.<br />

Vor den Baumfällarbeiten werden die älteren Bäume (Stammdurchmesser von > 50 cm) auf Baumhöhlen<br />

(Winterquartiere) <strong>und</strong> deren möglichen Besatz durch Fledermäuse durch eine Sichtkontrolle überprüft.<br />

Erkennbare Baumhöhlen werden mit einem Endoskop untersucht <strong>und</strong> verlassene Baumhöhlen werden<br />

nach der Kontrolle sofort verschlossen, um eine Wiederansiedlung zu verhindern.<br />

Falls bei der Kontrolle der Bäume doch Fledermäuse angetroffen werden, sind diese durch fachk<strong>und</strong>iges<br />

Personal zu sichern <strong>und</strong> umzusiedeln.<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />

Zeitpunkt der Durchführung: siehe oben<br />

Flächengröße:<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: entfällt<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 53<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,380<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

V 4<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 4 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beseitigung von Brückenteilen mit potenziellen Fledermausquartieren<br />

Die Brücke Nr. 391 weist Strukturen auf, die sich zumindest als Zwischenquartier für spaltenbewohnende<br />

Fledermausarten eignen.<br />

Eingriffsumfang:<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Vor Abriss der Brücke Kontrolle auf besetzte Fledermausquartiere<br />

Ziel: Vermeidung der Tötung von Fledermäusen, keine Verschlechterung des Erhaltungszustand der lokalen<br />

Fledermauspopulation<br />

Durchführung: Die Brücke wird vor dem Abriss auf mögliche Fledermausquartiere kontrolliert. Durch Kot<br />

<strong>und</strong> Urinspuren erkennbare Quartiere werden auf Besatz untersucht <strong>und</strong> verlassene Quartiere werden nach<br />

der Kontrolle sofort verschlossen, um eine Wiederansiedlung zu verhindern.<br />

Falls bei der Kontrolle doch Fledermäuse angetroffen werden, sind diese durch fachk<strong>und</strong>iges Personal zu<br />

sichern <strong>und</strong> umzusiedeln.<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />

Zeitpunkt der Durchführung: siehe oben<br />

Flächengröße:<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: entfällt<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 54<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

V 5<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 – 10,465 u. L 467, Bau-km 0,440 – 0,510<br />

Konflikt Nr.: K 5 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Verlust von Bruthabitaten ungefährdeter europäischer Vogelarten durch Gehölz- <strong>und</strong> sonstige Vegetationsverluste<br />

Die im Baufeld brütenden Vogelarten sind Arten ohne spezifische Nistplatztreue, da sie jährlich <strong>ihre</strong> Fortpflanzungsstätten<br />

wechseln. Durch die Beseitigung der Gehölze <strong>und</strong> sonstiger Vegetation in der Brutzeit<br />

der Vögel kann es zu Verlusten von Niststätten <strong>und</strong> somit zu Individuenverlusten kommen.<br />

Da im Nahbereich des Baufeldes geeignete Habitatstrukturen in ausreichendem Umfang vorhanden sind<br />

<strong>und</strong> die vorkommenden Vogelarten jährlich neue Nester bauen, können die Vögel entsprechend ausweichen.<br />

Unter Berücksichtigung der unten genannten Vermeidungsmaßnahme <strong>und</strong> angesichts des relativ<br />

geringen Umfanges an Gehölzverlusten werden die Vogelarten durch die Baumaßnahme nicht erheblich<br />

betroffen. Zu dem können im Zuge von Kompensationsmaßnahmen für Biotopverluste Lebensräume (u.a.<br />

Bruthabitate) für Vögel wiederhergestellt werden.<br />

Eingriffsumfang:<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Gehölzbeseitigung <strong>und</strong> Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit der Vögel<br />

Ziel: Vermeidung der Zerstörungen von Nestern <strong>und</strong> Eiern sowie der Tötung von Vögeln<br />

Durchführung: Die Beseitigung der Gehölzbestände <strong>und</strong> die Entfernung aller relevanten Vegetationsstrukturen<br />

im Baufeld, auf den Baustelleneinrichtungsflächen <strong>und</strong> auf den Zwischenlagerflächen für Oberboden<br />

erfolgt außerhalb der Brutzeit der Vögel im Zeitraum vom 1. November bis 28. Februar. Dieser Zeitraum<br />

wird gewählt, um gleichzeitig Tötungen von Fledermäusen zu vermeiden (s. Vermeidungsmaßnahmen V 3).<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege:<br />

Zeitpunkt der Durchführung: vom 1. November bis 28. Februar<br />

Flächengröße:<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: entfällt<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 55<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmennummer<br />

A 1<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 6 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beseitigung von Strauch-Baumhecken (HFM)<br />

Für den Neubau der Brücke <strong>und</strong> die Neugestaltung der Einschnittsböschungen müssen die kanalbegleitenden<br />

Strauch-Baumhecken (HFM, Wertstufe IV) gerodet werden. Diese Hecken bestehen aus Ahorn, Birke,<br />

Eiche, Esche, Hasel, Hartriegel usw.. In diesen Gehölzbeständen ist die Wild-Birne, eine Rote Liste Art,<br />

verbreitet. Die Bäume haben in der Regel einen Stammdurchmesser < 50 cm. Einzelne Bäume erreichen<br />

Stammdurchmesser bis 80 cm.<br />

Die kanalbegleitenden Hecken sind zusammen mit dem Kanal <strong>und</strong> der uferbegleitenden Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

als Lebensraum für Fledermäuse (Jagdhabitat, Leitlinie) von herausragender Bedeutung (Wertstufe<br />

V). Zudem besitzen diese Hecken eine besondere Bedeutung als Lebensraum (u.a. Bruthabitat) für<br />

Vögel (Wertstufe V). Die Hecken auf der Ostseite des Kanals von SKH-km 10,420 – 10,465 gehören zu<br />

Lebensstätten von Wildbienen <strong>und</strong> sonstigen Arten (Bockkäfer), die für diese Arten eine besondere bis<br />

allgemeine Bedeutung haben.<br />

Darüber hinaus wird das Landschaftsbild durch den Verlust an Hecken, die landschaftsprägende Strukturelemente<br />

darstellen, stark verändert <strong>und</strong> erheblich beeinträchtigt.<br />

Insgesamt entstehen durch diesen Eingriff erhebliche Beeinträchtigungen für Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften<br />

sowie für das Landschaftsbild<br />

Strauch-Baumhecken: SKH-km 10,340 – 10,370 (Ostseite) 480 m²<br />

SKH-km 10,390 – 10,465 (Ostseite) 860 m²<br />

SKH-km 10,340 – 10,370 Westseite 290 m²<br />

SKH-km 10,390 – 10,465 (Westseite) 1.090 m²<br />

Summe 2.720 m²<br />

Eingriffsumfang: 2.720 m²<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Entwicklung von Strauch-Baumhecken (HFM) durch Gehölzanpflanzungenen <strong>und</strong> natürliche Vegetationsentwicklung<br />

Ziel: Ausgleich für die Beseitigung von Strauch-Baumhecken, Wiederherstellung von Jagdhabitaten <strong>und</strong><br />

Leitstrukturen für Fledermäuse, Wiederherstellung von Lebensräumen für Vögel, Wiederherstellung des<br />

Landschaftsbildes<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />

neu gestaltete Einschnittsböschungen am Kanal / Baufeld<br />

Durchführung: Die neugestalteten Einschnittsböschungen am Kanal werden zu 60 - 70 % mit standortgerechten<br />

einheimischen Laubgehölzen (Artenliste siehe unten) bepflanzt.<br />

Die restlichen Flächen bleiben der natürlichen Vegetationsentwicklung überlassen. Die angeschnittenen<br />

Böschungen bieten aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s geologischen Potentials <strong>und</strong> <strong>ihre</strong>r Exposition gr<strong>und</strong>sätzlich gute Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für Biozönosen trocken-warmer Lebensräume. Diese Flächen sollten nicht mit Oberboden<br />

an gedeckt <strong>und</strong> eingesät werden, um die Entwicklung solcher Lebensräume zu fördern. Langfristig<br />

sollen sich hier auch Gehölze ansiedeln, so dass sich beidseitig des Kanals durchgehende geschlossene<br />

Strauch-Baumhecken wieder entwickeln werden.<br />

Pflanzung von Strauch-Baumhecken<br />

Pflanzverband: 1 x 1m<br />

Sortiment: Jungpflanzen, 80 – 120 cm, 3 j. v.<br />

Artenauswahl: Acer campestre - Feldahorn<br />

Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 56<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Cornus sanguinea - Hartriegel<br />

Corylus avellana - Hasel<br />

Crataegus monogyna - Weißdorn<br />

Fraxinus excelsior - Esche<br />

Malus communis - Wildapfel<br />

Prunus avium - Vogelkirsche<br />

Pyrus communis - Wildbirne<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Quercus robur - Stieleiche<br />

Rosa canina - H<strong>und</strong>srose<br />

Sambucus nigra - Schwarzer Hol<strong>und</strong>er<br />

Schutzmaßnahmen: Aufstellen von 1,60 m – 1,80 m hohen Verbissschutzzäunen. Die Zäune sind nach ca.<br />

5 Jahren abzubauen.<br />

Flächen: SKH-km 10,340 – 10,378 (Ostseite) A 1-1 1.150 m²<br />

SKH-km 10,407 – 10,465 (Ostseite) A 1-2 1.260 m²<br />

SKH-km 10,340 – 10,378 (Westseite) A 1-3 460 m²<br />

SKH-km 10,407 – 10,465 (Westseite) A 1-4 970 m²<br />

Summe <strong>3.</strong>840 m²<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: Pflegemaßnahmen (Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege)<br />

sind über einen Zeitraum von etwa 5 Jahren durchzuführen. Die weitere Pflege/Unterhaltung erfolgt wie<br />

bisher nach betrieblichen Erfordernissen.<br />

Zeitpunkt der Durchführung: Gehölzpflanzungen werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung<br />

der Bauarbeiten vorgenommen.<br />

Flächengröße: <strong>3.</strong>840 m²<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: E 1-1<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: ja<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: auf Dauer<br />

Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 57<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: L 467, Bau-km 0,000 – 0,430<br />

Maßnahmennummer<br />

A 2<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 7 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beseitigung von straßenbegleitenden Baumbeständen (HBA)<br />

Im Zuge des Neubaus der Brücke <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen Neutrassierung der L 467 müssen einige der<br />

straßenbegleitenden Bäume beseitigt werden. Auf der Westseite des Kanals sind es Birken während es auf<br />

der Ostseite Birken, Ahorn <strong>und</strong> Eschen sind. Die Baumbestände haben eine allgemeine Bedeutung als<br />

Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere (Wertstufe III). Für das Landschaftsbild kommt den Baumreihen eine<br />

besondere Bedeutung zu, da sie die weiträumige, strukturarme Ackerlandschaft gliedern. Es entsteht durch<br />

den Verlust der Bäume eine erhebliche Beeinträchtigung für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere sowie für das Landschaftsbild.<br />

Baume: Ostseite SKH, Nordseite L 467 5 Stück<br />

Ostseite SKH, Südseite L 467 10 Stück<br />

Westseite SKH, Nordseite L 467 5 Stück<br />

Westseite SKH, Südseite L 467 15 Stück<br />

Summe 35 Stück<br />

Eingriffsumfang: 35 Bäume<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Pflanzung von Bäumen (HBE, HBA)<br />

Ziel: Ausgleich für die Beseitigung von straßenbegleitenden Bäumen, Einbindung der Straße in die Landschaft<br />

<strong>und</strong> Wiederherstellung des Landschaftsbildes<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />

Straßen- <strong>und</strong> Wegeseitenflächen / Baufeld<br />

Durchführung: Bäume werden entlang der L 467 gepflanzt.<br />

Pflanzabstand in der Reihe: ca. 20 m<br />

Sortiment: Hochstamm, 3 x v., m.B., StU 16 -18<br />

Artenauswahl: Acer pseudoplatanus - Bergahorn<br />

Acer platanoides - Spitzahorn<br />

Betula pendula - Sandbirke<br />

Quercus robur - Stieleiche<br />

Tilia cordata - Winterlinde<br />

Verankerung: Pfahl-Dreibock<br />

Baumstandorte : Ostseite SKH, Nordseite L 467 A 2-1 4 Stück<br />

Westseite SKH, Nordseite L 467 A 2-2 11 Stück<br />

Westseite SKH, Südseite L 467 A 2-3 12 Stück<br />

Summe 27 Stück<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: Die Pflege der Bäume wird in Anlehnung an die DIN 18916 über<br />

einen Zeitraum von 3 Jahren erfolgen. Später sind nur Schnittarbeiten zur Gewährleistung des Lichtraumprofils<br />

<strong>und</strong> der Verkehrssicherheit erforderlich.<br />

Zeitpunkt der Durchführung: Baumpflanzungen werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung der<br />

Bauarbeiten vorgenommen.<br />

Flächengröße: 27 Bäume<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 58<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 59<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

A 3<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: SKH-km 10,340 bis 10,465 u. L 467, Bau-km 0,000 – 0,500<br />

Konflikt Nr.: K 8 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beseitigung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UHM)<br />

Halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren gehen durch die Baumaßnahmen verloren. Sie haben eine allgemeine<br />

Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere (Wertstufe III). Der Verlust von halbruderalen<br />

Staudenfluren feuchter bis mittlerer Standorte in einer Flächengröße von <strong>3.</strong>450 m² stellt eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung dar. Einzelne Flächengrößen sind der Tabelle 6 zu entnehmen.<br />

Die halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren entlang der Kanalufer sind aufgr<strong>und</strong> <strong>ihre</strong>s Insektenreichtums für<br />

Fledermäuse Jagdhabitate von besonderer Bedeutung (Wertstufe V). Der Verlust dieser halbruderalen<br />

Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren verringert das Nahrungsangebot für Fledermäuse. Da außerhalb des Baufeldes in<br />

großem Umfang die günstigen Habiatbedingungen aus Gehölzstrukturen um Staudenfluren verbleiben,<br />

erreicht diese Beeinträchtigung für Fledermäuse nicht das Maß der Erheblichkeit.<br />

Eingriffsumfang: <strong>3.</strong>450 m²<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Landschaftsrasenansaat, Entwicklung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren (UH)<br />

Ziel: Wiederherstellung von halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren, Wiederherstellung von Jagdhabitaten<br />

am Kanalufer für Fledermäuse, Wiederherstellung von Lebensstätten für Wildbienen <strong>und</strong> Vögel, Begrünung<br />

von Straßen- <strong>und</strong> Wegerändern<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll:<br />

Straßen- <strong>und</strong> Wegeseitenflächen sowie Kanalufer / Baufeld<br />

Durchführung: Straßen- <strong>und</strong> Wegeseitenflächen sowie Kanalufer werden nach Erfordernis mit geeignetem<br />

Landschaftsrasen eingesät.<br />

Entwicklungsziel sind je nach Standort extensiv genutzte, artenreiche, halbruderale Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren<br />

auf einer Fläche von 7.590 m². Einzelne Flächengrößen sind der Tabelle 11 zu entnehmen.<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: wie bisher, gelegentliche Mahd nach betrieblichen Erfordernissen<br />

Zeitpunkt der Durchführung: Landschaftsrasenansaat erfolgt sofort nach Beendigung der Bauarbeiten.<br />

Flächengröße: 7.590 m²<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: nein<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: nein<br />

Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 61<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

E 1-1 <strong>und</strong> E 1-2<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km: Gemarkung Harsum, Flur 12, Flurstück 24/1 tlw. <strong>und</strong> 376/4 tlw.<br />

Konflikt Nr.: K 9 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beseitigung von Teilen eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes feuchter, basenreicher Standorte<br />

(WCR)<br />

Im Zuge der Neutrassierung der Landesstraße müssen einige Bäume (ca. 16 Stück), die am Rand des<br />

Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes (WCR; Wertstufe V) stehen, gerodet werden. Einige der Bäume<br />

(Hainbuchen, Esche, Eiche) haben einen Stammdurchmesser > 50 cm. Der Wald hat als Lebensraum für<br />

Vögel, Fledermäuse <strong>und</strong> Laufkäfer eine besondere Bedeutung (Wertstufe V). Auch bezüglich des Landschaftsbildes<br />

hat der Wald als landschaftsprägendes Strukturelement eine besondere Bedeutung. Der<br />

Verlust von Teilflächen dieses Waldes bzw. einiger am Waldrand stehender Bäume hat somit erhebliche<br />

Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild zur Folge.<br />

Eingriffsumfang: 120 m²<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Aufforstung, Entwicklung eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald (WC)<br />

Ziel: Ersatz für die Beseitigung von Teilen eines Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwaldes, Wiederherstellung<br />

von Lebensräumen für Vögel, Fledermäuse, Laufkäfer <strong>und</strong> sonstige Arten (z.B. Bockkäfer), landschaftsgerechte<br />

Neugestaltung des Landschaftsbildes (Maßnahme E 1-1) <strong>und</strong><br />

Verbesserung von Bodenfunktionen durch Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Maßnahme<br />

E 1-2)<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt wurde:<br />

Acker<br />

Durchführung: Die Bepflanzung der Flächen erfolgt mit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen<br />

(Artenliste siehe unten). Zur Bildung gestufter Waldaußenränder sind im Anschluss an die Hauptbaumarten,<br />

in einem ca. 5 m breiten Streifen Waldrandarten (Sträucher) zu pflanzen. Darüber hinaus sollten ca. 3<br />

m der natürlichen Vegetationsentwicklung zur Entwicklung eines Waldsaumes überlassen bleiben. Die<br />

Pflanzung des Hauptbestandes erfolgt mit Stieleiche <strong>und</strong> Hainbuche sowie gruppenweise (5 – 9 Pflanzen)<br />

mit Esche.<br />

Pflanzverband: 2 x 1m (Hauptbaumarten), 1 x 1m (Waldrandarten)<br />

Sortiment: Jungpflanzen, 80 – 140 cm, 3 j. v.<br />

Arten: Waldfläche (Hauptbaumarten)<br />

Carpinus betulus - Hainbuche<br />

Fraxinus exelsior - Esche<br />

Quercus robur - Stieleiche<br />

Waldrand<br />

Corylus avellana - Hasel<br />

Cornus sanguinea - Hartriegel<br />

Crataegus monogyna - Weißdorn<br />

Malus communis - Wildapfel<br />

Prunus spinosa - Schlehe<br />

Pyrus communis - Wildbirne<br />

Rosa canina - H<strong>und</strong>srose<br />

Schutzmaßnahmen: Aufstellen von 1,60 m – 1,80 m hohen Verbissschutzzäunen. Die Zäune sind nach ca.<br />

5 Jahren abzubauen.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage einer forstlichen Standortkartierung können die vorgeschlagenen Maßnahmen (z.B.<br />

Gehölzartenwahl, Sortiment, Bodenvorbereitung) in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt ergänzt<br />

bzw. geändert werden.<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 62<br />

Flächen: Maßnahme E 1-1 1.960 m²<br />

Maßnahme E 1-2 1.040 m²<br />

Maßnahme E 1-3 2.440 m²<br />

Summe 5.440 m²<br />

davon werden die Maßnahmen E 1-1 <strong>und</strong> E 1-2 (zusammen <strong>3.</strong>000 m²) für dieses Vorhaben beansprucht,<br />

die Restfläche von 2.440 m² (Maßnahme E 1-3) steht zur Kompensation von Beeinträchtigungen durch den<br />

Streckenausbau zur Verfügung.<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: Pflegemaßnahmen (Fertigstellungs- <strong>und</strong> Entwicklungspflege)<br />

sind über einen Zeitraum von etwa 5 Jahren durchzuführen. Die weitere Pflege (z.B. Läuterung, Durchforstung)<br />

sowie die spätere Nutzung erfolgt nach der guten fachlichen Praxis der Forstwirtschaft.<br />

Zeitpunkt der Durchführung: Die Aufforstung wird innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Bauarbeiten<br />

vorgenommen.<br />

Flächengröße: 5.440 m², davon <strong>3.</strong>000 m² für dieses Vorhaben<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: ja<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: auf Dauer<br />

Unterhaltungszeitraum: auf Dauer<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 63<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

in Verbindung mit<br />

Maßnahme Nr.: E 1-1<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 11 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Abgrabung <strong>und</strong> Aufschüttung<br />

Durch die Neugestaltung der Kanalböschungen <strong>und</strong> den Bau unbefestigter Straßen-/Wege-Nebenflächen<br />

erfolgt ein Eingriff in Boden (Abgrabung, Aufschüttung) der zu Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen<br />

führt. Erheblich sind die Beeinträchtigungen bei Abgrabungen oder Aufschüttungen im Bereich von Böden<br />

(Ackerflächen) hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit (Lebensraumfunktion von Pflanzen) oder im Bereich<br />

von historisch alten Waldstandorten. Diese Böden mit besonderer Bedeutung (Wertstufe V) werden von der<br />

Baumaßnahme in einem Umfang von 1.810 m² betroffen.<br />

Abgrabungen im Bereich von überprägten, unbefestigten Böden mit Wertstufe III (Böschungen von Kanal<br />

<strong>und</strong> Straßennebenflächen) stellen keine erhebliche Beeinträchtigung dar.<br />

Eingriffsumfang: 1.810 m²<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Kompensation im Zuge der Maßnahme E 1-1 aufgr<strong>und</strong> der Mehrfachfunktion dieser Maßnahme.<br />

Ziel: Ersatz für Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen<br />

Bedeutung der Flächen auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll: siehe E 1-1<br />

Durchführung: siehe E 1-1<br />

Zeitpunkt der Durchführung: siehe E 1-1<br />

Flächengröße: 1.960 m² (siehe E 1-1)<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: E 1-1<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: siehe E 1-1<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: siehe E 1-1<br />

Unterhaltungszeitraum: siehe E 1-1<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 64<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10+340 bis 10+465<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

in Verbindung mit<br />

Maßnahme Nr.: A 1, A 2<br />

<strong>und</strong> E 1-1<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 12 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

Durch den Verlust von bedeutsamen, landschaftsprägenden Strukturelementen (kanalbegleitende Gehölzbestände<br />

2.720 m², Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald 120 m²; <strong>und</strong> straßenbegleitende Bäume, 35 Stück)<br />

kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.<br />

Eingriffsumfang: 2.840 m² <strong>und</strong> 35 Bäume<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Kompensation im Zuge der Maßnahmen A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1 aufgr<strong>und</strong> der Mehrfachfunktion dieser Maßnahmen.<br />

Ziel: Wiederherstellung <strong>und</strong> landschaftsgerechte Neugestaltung des Landschaftsbildes<br />

Bedeutung der Fläche auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

Durchführung: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

Zeitpunkt der Durchführung: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

Flächengröße: 5.800 m² <strong>und</strong> 27 Bäume (siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1)<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

Unterhaltungszeitraum: siehe A 1, A 2 <strong>und</strong> E 1-1<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 65<br />

Bezeichnung der Baumaßnahme<br />

Neubau der Brücke Nr. 391<br />

<strong>und</strong> Ausbau SKH<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465<br />

Lage der Maßnahme / Bau-km:<br />

Maßnahmenblatt<br />

Maßnahmennummer<br />

in Verbindung mit<br />

Maßnahme Nr.: A 1, A 3<br />

tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E<br />

= Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)<br />

Konflikt Nr.: K 13 im Bestands- <strong>und</strong> Konfliktplan Zeichnung Nr. B/K-002.1<br />

Beschreibung:<br />

Zerstörung von Tierlebensräumen besonderer bis allgemeiner Bedeutung<br />

Die Beseitigung von Eichen- Hainbuchen-Mischwald <strong>und</strong> kanalbegleitender Gehölz- <strong>und</strong> ruderalen Staudenflächen<br />

bedeutet gleichzeitig eine Zerstörung von Tierlebensräumen besonderer bis allgemeiner Bedeutung.<br />

Erheblich betroffen sind dadurch Vögel, Fledermäuse, Wildbienen, Laufkäfer.<br />

Eingriffsumfang: <strong>3.</strong>590 m²<br />

Maßnahme zum Maßnahmenplan Zeichnung Nr. M-002.1<br />

Beschreibung/Zielsetzung:<br />

Kompensation im Zuge der Maßnahmen A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1 aufgr<strong>und</strong> der Mehrfachfunktion dieser<br />

Maßnahmen.<br />

Ziel: Wiederherstellung von Lebensräumen für Vögel, Fledermäuse, Laufkäfer <strong>und</strong> sonstige Arten (z.B.<br />

Bockkäfer)<br />

Bedeutung der Fläche auf denen die Maßnahme durchgeführt werden soll: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E<br />

1-1<br />

Durchführung: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

Hinweise für die Unterhaltung / Pflege: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

Zeitpunkt der Durchführung: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

Flächengröße: 6.780 m² (siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1)<br />

Ausgleich / Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

Gr<strong>und</strong>erwerb erforderlich: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

gr<strong>und</strong>buchliche Sicherung: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

Unterhaltungszeitraum: siehe A 1, A 3 tlw. <strong>und</strong> E 1-1<br />

Landschaftsplanungsbüro Seling, Osnabrück November 2010


Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 67<br />

12 Zusammenfassung<br />

Das Neubauamt für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover plant den Neubau<br />

der Brücke Nr. 391 im Zuge der L 467 zwischen den Ortschaften Harsum <strong>und</strong> Klein<br />

Förste sowie den Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim von SKH-km 10,340 bis<br />

10,465.<br />

Die Planung umfasst folgende Maßnahmen:<br />

1. Neubau der Brücke Nr. 391 in einer um ca. 15,50 m nach Süden verschobenen<br />

Achslage <strong>und</strong> einer Stützweite von 68,00 m statt derzeit 42,80 m.<br />

2. Ausbau SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 erfolgt mit einer Neigung der Kanalböschungen<br />

von 1:2,6 <strong>und</strong> der Einschnittsböschungen von 1:<strong>3.</strong> Der Kanal erhält an<br />

beiden Ufern 3,00 m breite Betriebswege mit einer wassergeb<strong>und</strong>enen Schotterdecke.<br />

<strong>3.</strong> Neutrassierung der L 467 (Fahrbahnbreite von 6,50 m) einschl. eines 2,00 m breiten<br />

Radweges auf einer Länge von ca. 515 m.<br />

4. Höhengleiche Wiederanbindung von 3 einmündenden Wirtschaftswegen.<br />

Im Rahmen dieser Planungen ist für das Planfeststellungsverfahren ein Landschaftspflegerischer<br />

Begleitplan (LBP) zu erstellen.<br />

Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) hat zum Ziel, die ökologischen <strong>und</strong><br />

landschaftlichen Gegebenheiten darzustellen <strong>und</strong> zu bewerten. Er soll die Art, den Umfang<br />

<strong>und</strong> den zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie die Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

zur Minderung, zum Ausgleich <strong>und</strong> zum Ersatz der Eingriffsfolgen in Text <strong>und</strong> Karte<br />

darstellen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für den LBP ist die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie (UVS) zum Ausbau des<br />

Stichkanales nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450 <strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der<br />

Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 erstellt von der ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER (2010).<br />

Der Stichkanal Hildesheim durchquert den westlichen Teil der „Braunschweig-<br />

Hildesheimer Lößbörde“. Dieser Landschaftsraum wird wegen der Fruchtbarkeit seiner<br />

Böden vorwiegend intensiv ackerbaulich genutzt, er ist in weiten Bereichen ausgesprochen<br />

strukturarm, umso wichtiger ist der Stichkanal mit seiner Vegetation als gliederndes<br />

<strong>und</strong> belebendes Element in diesem Landschaftsraum. Besonders im Zusammenhang<br />

mit den älteren, naturnahen Wäldern im Bereich Harsum, die bis an den Kanal<br />

heranreichen, besteht eine besondere bis allgemeine Bedeutung für das Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> das Landschaftserleben.<br />

Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sind im Planungsgebiet der ältere<br />

Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald feuchter, basenreicher Standorte, die relativ breit<br />

ausgedehnten, mittelalten Strauch-Baumhecken, die vor allem auf den Böschungen<br />

entlang des Kanals stehen <strong>und</strong> die halbruderalen Gras- <strong>und</strong> Staudenfluren am Kanalufer<br />

von besonderer bis allgemeiner Bedeutung. Diese Lebensräume bieten Vögel<br />

Brutstätten <strong>und</strong> Nahrungshabitate, sind für Fledermäuse Jagdgebiete <strong>und</strong> Leitstrukturen<br />

<strong>und</strong> sind für Wildbienen <strong>und</strong> Laufkäfer wertvoller Lebensraum.<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 72<br />

Quellenverzeichnis<br />

ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER<br />

(2009)<br />

ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER<br />

(2010)<br />

ARBEITSGRUPPE LAND & WASSER<br />

(2010a)<br />

ARGE INROS LACKNER AG /<br />

WISSWERRODT COUNSULTING GMBH<br />

(2010)<br />

Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim (SKH-km 1,450 –<br />

14,401) – <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie – Zwischenbericht Fauna,<br />

Mai 2009 – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes für den Ausbau<br />

des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 101 S. [unveröffentlicht]<br />

Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450<br />

<strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

– Oktober 2010 – Gutachten im Auftrage<br />

des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover,<br />

293 S. + Anlagen [unveröffentlicht]<br />

Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zwischen SKH-km 1,450<br />

<strong>und</strong> 11,990 sowie Neubau der Brücken Nr. 385 <strong>und</strong> Nr. 391 – Artenschutzrechtlicher<br />

Fachbeitrag – Oktober 2010 – Gutachten im<br />

Auftrage des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in<br />

Hannover, 42 S. [unveröffentlicht].<br />

Planfeststellungsverfahren – Für den Neubau der Brücke Nr. 391<br />

über den Stichkanal nach Hildesheim im Zuge der Landstraße 467<br />

zwischen Harsum <strong>und</strong> Klein Förste <strong>und</strong> Ausbau des Stichkanals<br />

von SKH-km 10,340 bis 10,465 – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />

für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 20 S.<br />

[unveröffentlicht]<br />

ASSMANN, T. (1994) Epigäische Coleopteren als Indikatoren für historisch alte wälder.<br />

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für die <strong>Umwelt</strong>verträglichkeitsstudie<br />

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Wirbeltiere; Schriftenreihe für Landschaftspflege <strong>und</strong> Naturschutz<br />

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Gutachten im Auftrag der B<strong>und</strong>esanstalt für Gewässerk<strong>und</strong>e, Koblenz.<br />

64 S. + Anhang. [unveröffentlicht]<br />

Bericht, Bestandserfassung aquatischer Wirbeloser (Makrozoobenthos)<br />

im Stichkanal Hildesheim 2007/2008, – Gutachten im Auftrage<br />

des Neubauamtes für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover,<br />

62 S. [unveröffentlicht]<br />

DRACHENFELS, O.V. (2004): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter besonderer<br />

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Gutachten im Auftrag der Gemeinde Harsum.<br />

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Landesamt für Ökologie (NLÖ), Informationsdienst Naturschutz<br />

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2001 mit 1. Änderung 20.12.2006<br />

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Godesberg<br />

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NISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LAND-<br />

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von SKH-km 2,340 – 9,400. – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />

für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 80 S. +<br />

Anlagen [unveröffentlicht]<br />

SELING, H. (2000b) Erläuterungsbericht zum LBP Ausbau des Stichkanals Hildesheim<br />

von SKH-km 9,400 – 14,401. – Gutachten im Auftrage des Neubauamtes<br />

für den Ausbau des <strong>Mitte</strong>llandkanals in Hannover, 80 S.<br />

+ Anlagen [unveröffentlicht]<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 74<br />

SÜDBECK ,P.,BAUER, H.-G.,<br />

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Rote Liste <strong>und</strong> gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands.<br />

4.Fassung, Stand 30. November 2007. – Naturschutz <strong>und</strong><br />

Biologische Vielfalt 70(1): 159-227; Bonn-Bad Godesberg<br />

THEUNERT, R. (2008a) Verzeichnis der in Niedersachsen besonders oder streng geschützten<br />

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Teil A: Wirbeltiere, Pflanzen <strong>und</strong> Pilze (Stand 1. November<br />

2008). – Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 28(4): 69-<br />

141, Hannover<br />

THEUNERT, R. (2002) Rote Liste der in Niedersachsen <strong>und</strong> Bremen gefährdeten Wildbienen<br />

mit Gesamtartenverzeichnis, 1. Fassung, Stand 1.<strong>3.</strong>2002. -<br />

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 22: 138-160, Hildesheim<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 75<br />

Fotodokumentation<br />

Fotos vom 22.09.2009<br />

Foto 1: Brücke Nr. 391, Blick vom Kanalufer in Richtung Norden<br />

Foto 2: Blick auf den SKH von der Brücke Nr. 391 in Richtung Norden, entlang des Westufers<br />

befindet sich ein Betriebsweg während am Ostufer die Gehölze fast bis zur <strong>Wasser</strong>fläche rei-<br />

chen.<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 76<br />

Foto 3: Blick auf den SKH von der Brücke Nr. 391 in Richtung Süden, entlang des Westufers<br />

befindet sich eine halbruderale Gras- <strong>und</strong> Hochstaudenfur während am Ostufer die Gehölze<br />

fast bis zur <strong>Wasser</strong>fläche reichen.<br />

Foto 4: Brücke Nr. 391 mit der Landesstraße L 467, Blickrichtung Westen<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 77<br />

Foto 5: Landesstraße L 467 mit Birkenallee auf der Westseite des Kanals, Blickrichtung Westen<br />

Foto 6: Brücke Nr. 391 mit der Landesstraße L 467, Blickrichtung Osten<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 78<br />

Foto 7: Landesstraße L 467 auf der Ostseite des Kanals mit Birkenallee <strong>und</strong> rechts im Hinter-<br />

gr<strong>und</strong> der Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald, Blickrichtung Osten<br />

Foto 8: Landesstraße L 467 mit angrenzendem Eichen- <strong>und</strong> Hainbuchen-Mischwald, Blickrich-<br />

tung Westen zum Kanal<br />

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Neubau der Brücke Nr. 391 <strong>und</strong> Ausbau des SKH von SKH-km 10,340 bis 10,465 (LBP) 79<br />

Foto 9: Wirtschaftweg auf der Ostseite des Kanals, rechts Gehölzbestand auf der Einschnitts-<br />

böschung, Blickrichtung Süden<br />

Foto 10: Wirtschaftsweg auf der Westseite des Kanals mit begleitendem Gehölzbestand, Blick-<br />

richtung Süden<br />

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