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193.5Ein weiterer G<strong>es</strong>ichtspunkt, der auch überzeugend gegen <strong>die</strong> Neufassung spricht, ist, dass <strong>die</strong>Ziele der Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht erreicht werden können,sondern sich ins Gegenteil verkehren:Die Voraussetzung für eine vorläufige Zahlungsanordnung ist, dass sich das Gericht zunächstzusätzlich zu dem laufenden Erkenntnisverfahren im Hauptsacheproz<strong>es</strong>s in einem schon frühenStadium d<strong>es</strong> Proz<strong>es</strong>sverfahrens eingehend mit einer summarischen Prüfung und Abwägungder Wahrscheinlichkeiten bei den einzelnen Anspruchsgrundlagen und den darauf g<strong>es</strong>tütztenForderungsteilen befassen muss. In aller Regel ist der umfangreiche Bauproz<strong>es</strong>s, dender G<strong>es</strong>etzgeber hier im Auge hatte, dadurch geprägt, dass nicht nur einige wenige Einzelforderungengeprüft und beurteilt werden müssen, sondern dass zahlreiche Einzelforderungen- und di<strong>es</strong>e <strong>zum</strong> Teil auch aufgrund unterschiedlicher Anspruchsgrundlagen - geklärt werdenmüssen. Die Befassung mit den Anspruchsgrundlagen und der hinreichenden Schlüssigkeit,<strong>die</strong> Prüfung der Prognosevoraussetzungen und detaillierte Prüfung vorläufiger Beweismittel,wie insb<strong>es</strong>ondere <strong>die</strong> nähere Prüfung ein<strong>es</strong> sogenannten qualifizierten Parteigutachtens,zwingen den Richter, sich während di<strong>es</strong><strong>es</strong> frühen Verfahrensstands intensiv und zusätzlich miterheblichem Zeitaufwand mit di<strong>es</strong>en Prüfungsgegenständen zu befassen. Proz<strong>es</strong>sleitendeMaßnahmen, <strong>die</strong> der Förderung d<strong>es</strong> parallel geführten Hauptsacheerkenntnisverfahrens <strong>die</strong>nen,werden dabei zwangsläufig zurückg<strong>es</strong>tellt.Vor allem aber wird der Zweck d<strong>es</strong> G<strong>es</strong>etz<strong>es</strong>entwurfs d<strong>es</strong>wegen nicht erreicht werden können,weil umfangreicher zusätzlicher Proz<strong>es</strong>sstoff in den Bauproz<strong>es</strong>s hineingetragen werdenmuss, um <strong>die</strong> gebotene Inter<strong>es</strong>senabwägung sachgerecht zu entscheiden. Die Motive d<strong>es</strong>G<strong>es</strong>etzgebers machen deutlich, welche Lawine von Proz<strong>es</strong>svortrag ein Hinweis d<strong>es</strong> Richtersauslösen muss, dass er sich mit der vorläufigen Prüfung einer möglichen vorläufigen Zahlungsanordnungbefassen wolle.Di<strong>es</strong>er Hinweis muss aus der Sicht der im Proz<strong>es</strong>sverfahren beteiligten Anwälte dazu Anlassgeben, umfassend zu den wirtschaftlichen Umständen d<strong>es</strong> Unternehmens auf Klägerseiteaber auch zu den wirtschaftlichen Umständen auf Seiten d<strong>es</strong> B<strong>es</strong>tellers vorzutragen.

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