Freiräume im geförderten Wohnungsbau - wiener wohnbau forschung
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zU DEN KOSTEN<br />
Im zuge der Fallstudien sowie in der vertiefenden zweiten Phase der Untersuchung wurde<br />
wiederholt der Frage nach den Herstellungskosten der Freiflächen der Wohnhausanlagen<br />
nachgegangen. Drei Aspekte schienen uns von besonderem Interesse: Die Kosten der Freiflächen<br />
je Quadratmeter, ihr jeweiliger Anteil an den gesamten Herstellungskosten und<br />
schließlich die Art und Weise der Budgetierung der Außenanlagen.<br />
Bis auf eine Ausnahme konnte keine dieser Fragen von den Planern, ob nun Architekten oder<br />
Landschaftsarchitekten, mit einiger Sicherheit beantwortet werden.<br />
In den Gesprächen mit den Bauträgern stellte sich überraschenderweise heraus, dass eine<br />
eigene, womöglich laufend nachjustierte Kalkulation dieses wichtigen Teilbereichs einer<br />
Wohnhausanlage in der Regel nicht erfolgt. 35 Dennoch wurde uns, nicht zuletzt aufgrund<br />
jahrelanger persönlicher Kontakte bzw. eines vertrauensvollen Gesprächskl<strong>im</strong>as zugesagt,<br />
diese Daten eigens auszuheben und zusammenzustellen. Trotz mehrfacher Urgenz ist es uns<br />
letztlich nicht gelungen, dieser Daten habhaft zu werden. Dabei ist es <strong>im</strong> Grunde interessanter,<br />
dass es nicht gelang, denn warum es nicht zustande kam.<br />
Hier ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich bei den für die Fallstudien ausgewählten<br />
Objekten großteils um besonders interessante Lösungen handelt, die nicht eben durch eine<br />
übermäßig sparsame Freiraumausstattung auffallen.<br />
Im Sinne einer gleichsam „umgekehrten Argumentationskette“ seien nun einige Tangenten<br />
an diese Thematik und Problematik angelegt, die sich über die Fallstudien hinaus auf zahlreiche<br />
Expertengespräche mit Planern und Bauträgern stützt.<br />
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Im Rahmen des <strong>geförderten</strong> Wohnbaus ist in Wien ein Plafond für die zulässigen Kosten<br />
je Quadratmeter eingezogen. Die Errichtung der Außenanlagen bildet einen Teil<br />
der förderbaren Gesamtkosten, um genauer zu sein, einen Bruchteil. Nach Aussage<br />
der Bauträger bewegen sich die Herstellungskosten für die Freiraumgestaltung zwischen<br />
zweieinhalb und drei Prozent der Gesamtkosten - mithin <strong>im</strong> „Skontobereich“, wie einer<br />
der befragten Experten treffend formuliert hat.<br />
In der Regel wird die Herstellung eines Objektes als Ganzes an einen Generalunternehmer<br />
vergeben. Dieser hat zum zeitpunkt der Ausschreibung üblicherweise die Entwurfsplanung<br />
der Freianlagen vorliegen, mit eventuell einigen vertiefenden Hinweisen. Da bei<br />
der Herstellung des Bauwerks die Außenanlagen als letztes errichtet werden, handelt es<br />
sich dabei erfahrungsgemäß um einen zeitpunkt, bei dem die ursprünglich kalkulierten<br />
Herstellungskosten eher über- als unterschritten worden sind.<br />
Die Außenanlagen stellen in Folge die letzte Einsparungsmöglichkeit, die einzige noch<br />
übrig gebliebene „Manövriermasse“ dar: weniger für den Bauträger denn für den Generalunternehmer.<br />
In Folge ist es nicht selten, dass die Ausführung einfacher ausfällt als,<br />
von den Planern ursprünglich angedacht.<br />
Der Handlungsspielraum der Planer, ob Architekten oder in zunehmendem Maße Landschaftsarchitekten,<br />
ist diesbezüglich sehr eingeschränkt: Da sie <strong>im</strong> Außenraum - mit<br />
Ausnahme der Pflanzplanung - nur sehr selten mit der Ausführungsplanung bzw. der<br />
Ausschreibung beauftragt sind, verfügen sie über keinen oder einen nur begrenzten Einblick<br />
in die Finanzgebarung und Kostenentwicklung des Bauvorhabens. zumeist werden<br />
35 Im Gegensatz hierzu ist etwa in Bayern <strong>im</strong> <strong>geförderten</strong> Wohnbau als Voraussetzung für die Erlangung einer Förderung<br />
eine gesonderte Kostenschätzung bzw. Kostenplanung für die Außenanlagen zu erstellen.<br />
Vergleichende Betrachtungen<br />
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