Soziale Nachhaltigkeit im Wohnbau - wiener wohnbau forschung
Soziale Nachhaltigkeit im Wohnbau - wiener wohnbau forschung
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© Dittmann + Dittmann (Red.) : Wohnmodelle Bayern, Bd. 3, München 1999 (S. 92 u. 94)<br />
Zielsetzungen<br />
Ziel des Modellprojektes von Seiten der Stadt war es, für best<strong>im</strong>mte Nachfragegruppen wie größere<br />
Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen und Student/innen, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur<br />
schwer eine passende Wohnung finden, Wohnungen in einem gemeinschaftliches Wohnumfeld zu<br />
schaffen.<br />
„Darüber hinaus sollten von diesem <strong>Wohnbau</strong>projekt auch positive Impulse für das sanierungsbedürftige<br />
Stadtviertel ‚Untere Burghalde’, einem abgewirtschafteten Wohn- und Gewerbeviertel mit hohem<br />
Ausländeranteil ausgehen.“ 214<br />
Von Seiten des <strong>Wohnbau</strong>unternehmens wurde „eine Neudefinition der Beziehung zwischen Bewohnern,<br />
Bau- und Wohlfahrtsträgern“ intendiert und eine Anpassung des Wohnungsbaus an die veränderten<br />
Marktbedingungen.<br />
Mitbest<strong>im</strong>mung<br />
Bereits sehr frühzeitig in der Planung des Projekts wurde großen Wert auf Kooperation zwischen allen<br />
Beteiligten und den zu diesem Zeitpunkt bekannten zukünftigen Bewohner/innen gelegt. Die Sozialbau<br />
Kempten stellte eine Soziologin ein, um die verschiedenen Meinungen zu ermitteln und zu koordinieren.<br />
Ein Wohnungsbewerber saß bereits in der Jury des Wettbewerbs. Die Mitbest<strong>im</strong>mung der zukünftigen<br />
Bewohner/innen wurde in einer Begleit<strong>forschung</strong> dokumentiert. Es wurde eine Mitbest<strong>im</strong>mungsvereinbarung<br />
verfasst, in der die Rechte der Bewohner/innen geregelt wurden. Auf Grund dieser Vereinbarung<br />
wurde ein Mitsprachemodell entwickelt, das drei Stufen vorsieht:<br />
· Information und Beratungspflicht der Sozialbau<br />
· Mitbest<strong>im</strong>mungsrechte der Bewohner/innenvertretung (bei der Hausordnung, bei Planung und Durch-<br />
führung von Baumaßnahmen und in den Außenanlagen, eingeschränkt – d.h. zwar theoretisch aber<br />
nicht faktisch – auch bei Neuvermietungen)<br />
· Selbstbest<strong>im</strong>mungsrechte der Bewohner/innenvertretung (bei der Gästewohnung und dem Café)<br />
214 Peter Ebner et al.: Barrierefreies und integriertes Wohnen, München 2006 (S. 55)<br />
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