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PDF: 5,6 MB - Hansestadt Wismar

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Städtebaulicher Rahmenplan Wendorf<br />

Gemäß dem Bürgerschaftsbeschluss- Nr. 0682-38/02 vom 24. 10. 02 sind für das Maßnahmen-<br />

und Handlungskonzept des Wohngebietes Wendorf die aus dem ISEK, Teil B – Teilräumliches<br />

Konzept für den Stadtteil Wendorf – vorgeschlagenen Fördermaßnahmen in dem zu erstellenden<br />

Städtebaulichen Rahmenplan Wendorf abzugleichen bzw. zu aktualisieren.<br />

In Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro erstellte die Stadtverwaltung im 1. Quartal 2002<br />

einen ersten Entwurf eines Städtebaulichen Rahmenplan für die Wohnkomplexe Wendorf Süd und<br />

Mittel Wendorf. Aufbauend auf diesen Entwurf ist die vorrangige Aufgabe des Städtebaulichen<br />

Rahmenplanes Wendorf unter Einbeziehung des Wohnkomplexes Seebad Wendorf den<br />

vorhandenen Bestand an Wohnbausubstanz, an Einrichtungen des Gemeinbedarfs, der<br />

verkehrlichen und technischen Infrastruktur und an hierzu in räumlich-funktionalem Zusammenhang<br />

stehende Grünbereiche zu erfassen, zu bewerten. Daraus sind Schlussfolgerungen für<br />

notwendige Verbesserungen der gesamten städtebaulichen Situation, der Wohn- und Lebensqualität<br />

sowie die Verbesserung der Einbindung des Stadtteils in das Umfeld zu ziehen.<br />

Insbesondere ist die vorhandene Verkehrs-, Straßen- und Parkplatzsituation sowie deren<br />

qualitativer Zustand wegen des noch vorhandenen Nachholbedarfs zu untersuchen. Im<br />

Maßnahmenplan werden dann die aus der o.g. Analyse erforderlichen Einzelmaßnahmen zur<br />

Aufwertung des Wohnumfeldes und der Verkehrssituation zusammengestellt, gewichtet und<br />

entsprechende Prioritäten gesetzt .<br />

Ziel der zwingend erforderlichen Maßnahmen in den untersuchten Wohnkomplexen soll deshalb<br />

auch die besondere Berücksichtigung der Einwohner- und Leerstandsentwicklung, die Effizienz<br />

der Wohnungsunternehmen sowie die Bewahrung der Stadtteilentwicklung mit nachhaltigen<br />

städtebaulichen Strukturen sowie die zweckmäßige Einsetzung der zur Verfügung stehenden<br />

Ressourcen sein.<br />

Dadurch wird der Städtebauliche Rahmenplan nicht nur eine notwendige Voraussetzung für das<br />

Förderprogramm „Stadtumbau Ost“, sondern ein wichtiges Instrument für die Koordinierung und<br />

Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen im Hinblick auf den zwangsläufig erforderlich<br />

werdenden Rückbau von dauerhaft leerstehendem Wohnraum sowie der notwendigen umfangreichen<br />

Aufwertungen in den Wohnkomplexen. Er bildet auch eine Grundlage für soziale<br />

integrative Entwicklungskonzepte.<br />

Ein Rahmenplan darf aber in keiner Phase als abgeschlossenes Werk betrachtet werden.<br />

Realisierte Vorhaben, Veränderungen in der Stadtentwicklung und soziologisch-demografische<br />

Veränderungen und deren Auswirkungen erfordern in bestimmten Abständen eine Überarbeitung<br />

und Fortschreibung dieses Rahmenplanes.<br />

3.0 Analyse und Darstellung der Bestandssituation<br />

Zeitgleich mit dem schnellen Aufbau einer großen Werft und dem Ausbau des Seehafens<br />

entstand, gefördert durch das „Aufbau-Gesetz“ der Volkskammer der DDR vom 06. 09. 1950,<br />

westlich des Hafens und der Werft, verteilt über die Jahre 1951 – 1971, auf einem<br />

nordwestlichen Höhenrücken diese Großwohnsiedlung mit gegenwärtig 5.742 Wohnungen. Am<br />

1. Januar 1951 wurde das umfangreiche Wohnungsbauprogramm in Mittel Wendorf, in der Nähe<br />

der historischen Ortslage Vor Wendorf, in Angriff genommen. In den folgenden Jahren bis etwa<br />

1971 entstanden hier überwiegend drei- und viergeschossige Gebäude und einige wenige<br />

Hochhäuser in anfangs traditioneller und in der Folgezeit (ab 1960) in industrieller Bauweise.<br />

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