PDF, 2,4 MB - Hansestadt Wismar
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG / BEKANNTMACHUNG<br />
Bauleitplanung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
Betrifft: Genehmigung der 29. Änderung zum Flächennutzungsplan<br />
(FNP) der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
„Umwandlung eines Dorfgebietes in Wohnbaufl äche,<br />
Gemischte Baufl äche und Grünfl äche sowie Fläche<br />
für die Landwirtschaft in Kluß“<br />
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5<br />
in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414)<br />
Das Plangebiet wird eingegrenzt:<br />
im Norden: durch die Landstraße L 102 von <strong>Wismar</strong> nach Lübow<br />
im Osten: durch den Wallensteingraben<br />
im Süden: durch die südliche, schräg verlaufende Stadtgrenze<br />
im Westen: durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn AG,<br />
Strecke Schwerin – <strong>Wismar</strong><br />
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />
Das Plangebiet ist schraffi ert dargestellt.<br />
Der von der Bürgerschaft der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> in ihrer Sitzung am<br />
15. Dezember 2005 gefasste Abschließende Beschluss gemäß § 6 Abs. 6<br />
BauGB in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 22. Januar 1998 zur 29. Ände -<br />
rung zum Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> „Umwandlung eines<br />
Dorfgebietes in Wohnbaufl äche, Gemischte Baufl äche und Grünfl äche sowie<br />
Fläche für die Landwirtschaft in Kluß“, bestehend aus der Planzeichnung<br />
und dem Erläuterungsbericht, wurde der höheren Verwaltungsbehörde am<br />
30. Dezember 2005 zur Erteilung der Genehmigung vorgelegt. Da die höhere<br />
Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 4 BauGB innerhalb von drei Monaten<br />
keine Verletzung von Rechtsvorschriften gegen den Abschließenden<br />
Beschluss geltend gemacht hat, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfi<br />
ktion).<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Die 29. Änderung zum Flächennutzungsplan wird nach Ablauf des Tages<br />
dieser Veröffentlichung wirksam.<br />
Jedermann kann die genehmigte 29. Änderung zum Flächennutzungsplan<br />
und den dazugehörigen Erläuterungsbericht ab diesem Tage im Bauamt der<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Abteilung Planung, Kopenhagener Straße 1, während der<br />
Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB<br />
und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Öffentliche Versteigerung<br />
von Fundsachen<br />
Am Sonnabend, dem 20. Mai 2006, 10.00 Uhr, fi ndet auf dem Gelände des<br />
Ordnungsamtes der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Dr.-Leber-Straße 2, eine öffentliche<br />
Versteigerung von Fundsachen (diverse Fahrräder und Kleinartikel) statt.<br />
Empfangsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Rechte nach Erscheinen<br />
der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen.<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />
Ordnungsamt<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Sanierung der Brücke (mit Überfahrtmöglichkeit für Fahrzeuge bis<br />
10 Tonnen Achslast) über den Wallensteingraben bei Lenensruhe<br />
Das Bauamt <strong>Wismar</strong>, Abt. Planung, legt vom 15. Mai bis 12. Juni 2006 Entwurfsunterlagen<br />
zum o. g. Bauvorhaben aus.<br />
Die Pläne liegen im Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 1.OG<br />
(Bürogebäude), zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten<br />
Montag bis Mittwoch 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />
Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr<br />
Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
öffentlich aus.<br />
Jedermann kann über den Inhalt Auskunft erhalten.<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Die Bürgermeisterin<br />
Bauamt – Abteilung Planung<br />
20 STADTANZEIGER / 13. MAI 2006<br />
vom 22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie<br />
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs<br />
sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung<br />
der 29. Änderung zum Flächennutzungsplan schriftlich gegenüber<br />
der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> geltend gemacht worden ist. Dabei ist der<br />
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung zum Flächennutzungsplan<br />
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />
– Bauamt, Abteilung Planung –<br />
Impressum<br />
Herausgeber: <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> · Die Bürgermeisterin · Pressestelle<br />
Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 <strong>Wismar</strong><br />
V. i. S. d. P.: Frank Junge<br />
Redaktion: Petra Steffan<br />
Tel.: 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: presse@wismar.de<br />
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