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PDF, 2,4 MB - Hansestadt Wismar

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG / BEKANNTMACHUNG<br />

Bauleitplanung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

Betrifft: Genehmigung der 29. Änderung zum Flächennutzungsplan<br />

(FNP) der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

„Umwandlung eines Dorfgebietes in Wohnbaufl äche,<br />

Gemischte Baufl äche und Grünfl äche sowie Fläche<br />

für die Landwirtschaft in Kluß“<br />

Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5<br />

in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414)<br />

Das Plangebiet wird eingegrenzt:<br />

im Norden: durch die Landstraße L 102 von <strong>Wismar</strong> nach Lübow<br />

im Osten: durch den Wallensteingraben<br />

im Süden: durch die südliche, schräg verlaufende Stadtgrenze<br />

im Westen: durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn AG,<br />

Strecke Schwerin – <strong>Wismar</strong><br />

Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />

Das Plangebiet ist schraffi ert dargestellt.<br />

Der von der Bürgerschaft der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> in ihrer Sitzung am<br />

15. Dezember 2005 gefasste Abschließende Beschluss gemäß § 6 Abs. 6<br />

BauGB in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 22. Januar 1998 zur 29. Ände -<br />

rung zum Flächennutzungsplan der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> „Umwandlung eines<br />

Dorfgebietes in Wohnbaufl äche, Gemischte Baufl äche und Grünfl äche sowie<br />

Fläche für die Landwirtschaft in Kluß“, bestehend aus der Planzeichnung<br />

und dem Erläuterungsbericht, wurde der höheren Verwaltungsbehörde am<br />

30. Dezember 2005 zur Erteilung der Genehmigung vorgelegt. Da die höhere<br />

Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 4 BauGB innerhalb von drei Monaten<br />

keine Verletzung von Rechtsvorschriften gegen den Abschließenden<br />

Beschluss geltend gemacht hat, gilt die Genehmigung als erteilt (Genehmigungsfi<br />

ktion).<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Die 29. Änderung zum Flächennutzungsplan wird nach Ablauf des Tages<br />

dieser Veröffentlichung wirksam.<br />

Jedermann kann die genehmigte 29. Änderung zum Flächennutzungsplan<br />

und den dazugehörigen Erläuterungsbericht ab diesem Tage im Bauamt der<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Abteilung Planung, Kopenhagener Straße 1, während der<br />

Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB<br />

und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Versteigerung<br />

von Fundsachen<br />

Am Sonnabend, dem 20. Mai 2006, 10.00 Uhr, fi ndet auf dem Gelände des<br />

Ordnungsamtes der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Dr.-Leber-Straße 2, eine öffentliche<br />

Versteigerung von Fundsachen (diverse Fahrräder und Kleinartikel) statt.<br />

Empfangsberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Rechte nach Erscheinen<br />

der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen.<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />

Ordnungsamt<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Sanierung der Brücke (mit Überfahrtmöglichkeit für Fahrzeuge bis<br />

10 Tonnen Achslast) über den Wallensteingraben bei Lenensruhe<br />

Das Bauamt <strong>Wismar</strong>, Abt. Planung, legt vom 15. Mai bis 12. Juni 2006 Entwurfsunterlagen<br />

zum o. g. Bauvorhaben aus.<br />

Die Pläne liegen im Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 1.OG<br />

(Bürogebäude), zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten<br />

Montag bis Mittwoch 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr<br />

Freitag 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

öffentlich aus.<br />

Jedermann kann über den Inhalt Auskunft erhalten.<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Die Bürgermeisterin<br />

Bauamt – Abteilung Planung<br />

20 STADTANZEIGER / 13. MAI 2006<br />

vom 22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie<br />

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs<br />

sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung<br />

der 29. Änderung zum Flächennutzungsplan schriftlich gegenüber<br />

der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> geltend gemacht worden ist. Dabei ist der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />

die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />

Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung zum Flächennutzungsplan<br />

und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />

– Bauamt, Abteilung Planung –<br />

Impressum<br />

Herausgeber: <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> · Die Bürgermeisterin · Pressestelle<br />

Anschrift: Rathaus, Am Markt, PF 1245 · 23952 <strong>Wismar</strong><br />

V. i. S. d. P.: Frank Junge<br />

Redaktion: Petra Steffan<br />

Tel.: 251-9032 · Fax: 251-9037 · E-Mail: presse@wismar.de<br />

Der „Stadtanzeiger“ behält sich das Recht vor,<br />

ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder<br />

Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.<br />

Erscheinungsweise: 2 x monatlich<br />

Aufl age: 27.000<br />

Verlag und Anzeigen verwaltung: AnzeigerVerlag <strong>Wismar</strong><br />

Mecklenburger Straße 28a · 23966 <strong>Wismar</strong><br />

Tel.: 0 38 41 / 28 76 00 · Fax: 0 38 41 / 28 76 01<br />

Anzeigenverkauf und Verlagsvertretung: Brunhild Fillbrandt<br />

Tel.: 0 38 41 / 63 86 23 · Fax: 0 38 41 / 63 86 24<br />

Satz: Verlag „Koch & Raum“ <strong>Wismar</strong> OHG<br />

Druck: Hanse-Druck <strong>Wismar</strong> GmbH<br />

Verteilung: Verteileragentur Ralf Dunker<br />

Schweriner Straße 65 · 19205 Gadebusch · Tel./Fax: 0 38 86 / 71 57 42<br />

Der STADTANZEIGER wird innerhalb der Stadt <strong>Wismar</strong><br />

an alle erreichbaren Haushalte und Firmen kostenlos verteilt.<br />

Er kann auch per Abonnement über den AnzeigerVerlag<br />

bezogen werden. Die aktuelle Ausgabe liegt im Bürger-Büro<br />

im Rathaus und in der Tourist-Information aus.<br />

Online ist der aktuelle Stadtanzeiger unter www.wismar.de abrufbar.

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