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PDF, 2,4 MB - Hansestadt Wismar

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Landkreis Nordwestmecklenburg – Amtliche Bekanntmachung<br />

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 9<br />

zur Bekämpfung der Gefl ügelpest<br />

vom 27. April 2006<br />

Auf der Grundlage<br />

– des § 4 Abs. 1 der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten<br />

von Gefl ügelpest bei wildlebenden Vögeln (Wildvogel-Gefl ügelpestschutz<br />

verordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 5. April 2006 –<br />

eBAnz AT 22 2006 V1)<br />

ordnet das Gemeinsame Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />

des Landkreises Nordwestmecklenburg und der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

(Veterinäramt) Folgendes an:<br />

1. Mit Wirkung vom 27. April 2006 werden die in den Tierseuchenbehördlichen<br />

Allgemeinverfügungen Nr. 1, 4, 5, 6, 7 und 8 getroffenen Anordnungen<br />

für die Wildvogelgefl ügelpest-Beobachtungsgebiete um Kritzow und<br />

Palingen sowie für das übrige Territorium des Landkreises widerrufen.<br />

Bauleitplanung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

Betrifft: Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

(FNP) der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />

„Umwandlung eines Gewerbegebietes in<br />

ein Industriegebiet und in eine Grünfl äche“<br />

Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I, S. 2414)<br />

Das Plangebiet wird begrenzt:<br />

im Nordosten: durch den ehemaligen Truppenübungsplatz bzw.<br />

mit Abstand zur <strong>Wismar</strong>bucht in einer gedachten Linie<br />

von im Mittel 1.345 m zum schräg verlaufenden Ufer<br />

im Westen: durch den ehemaligen Truppenübungsplatz bzw.<br />

mit Abstand zum abgegrenzten Bereich der Öltanks<br />

des Seehafens (Sonderbaufl äche) in einer gedachten<br />

Linie von im Mittel 320 m zur schräg verlaufenden<br />

Gewerbegebietsfl äche bzw. zur östlichen Grenze des<br />

Flurstückes 3718/1<br />

im Südwesten: mit Abstand zur Tonnenhofstraße in einer gedachten<br />

Linie von im Mittel 150 m zur schräg verlaufenden<br />

Gewerbegebietsfl äche bzw. zur nordwestlichen Grenze<br />

der Flurstücke 3717/8, 3717/7 und 3717/6<br />

im Südosten: mit Abstand zur Tonnenhofstraße in einer gedachten<br />

Linie von im Mittel 140 m zur schräg verlaufenden<br />

Gewerbegebietsfl äche bzw. zur nordöstlichen Grenze<br />

des Flurstückes 3717/6 und nördlichen Grenze des<br />

Flurstückes 3720/1<br />

im Osten: mit Abstand von im Mittel 170 m zum bestehenden<br />

Gewerbegebiet „Am Torney“ bzw. zu den<br />

Flurstücken 3720/7, 3720/6 und 3720/3<br />

Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />

Das Plangebiet ist schraffi ert dargestellt.<br />

Der von der Bürgerschaft der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> in der Sitzung am<br />

30. September 1999 gefasste Abschließende Beschluss gemäß § 6 Abs. 6<br />

BauGB in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 22. Januar 1998 zur 27. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> „Umwandlung eines<br />

Gewerbegebietes in ein Industriegebiet und in eine Grünfl äche“, bestehend<br />

aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht, wurde mit Erlass der<br />

höheren Verwaltungsbehörde vom 12. Januar 2006, Aktenzeichen VIII 230 c<br />

– 515.111 – 130.06.000 (27. Änd.) gemäß § 6 Abs. 2 BauGB genehmigt.<br />

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf des Tages<br />

dieser Bekanntmachung wirksam.<br />

STADTANZEIGER / 13. MAI 2006<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim<br />

Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames<br />

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg<br />

und der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Postfach 1155, 23931 Grevesmühlen<br />

schriftlich oder in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 3 mündlich zur<br />

Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit<br />

eines schriftlichen Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Einganges der<br />

Widerspruchsschrift. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />

Im Auftrag<br />

gez. Klamt, Fachdienstleiter/Amtstierarzt<br />

Jedermann kann die genehmigte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und den dazu gehörigen Erläuterungsbericht ab diesem Tage im Bauamt der<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, während der<br />

Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB<br />

und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom<br />

22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach<br />

§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind<br />

unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von zwei<br />

Jahren seit Bekanntmachung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> geltend gemacht worden sind.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, darzulegen.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />

die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />

Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />

– Bauamt, Abteilung Planung –<br />

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