PDF, 2,4 MB - Hansestadt Wismar
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Landkreis Nordwestmecklenburg – Amtliche Bekanntmachung<br />
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 9<br />
zur Bekämpfung der Gefl ügelpest<br />
vom 27. April 2006<br />
Auf der Grundlage<br />
– des § 4 Abs. 1 der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten<br />
von Gefl ügelpest bei wildlebenden Vögeln (Wildvogel-Gefl ügelpestschutz<br />
verordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 5. April 2006 –<br />
eBAnz AT 22 2006 V1)<br />
ordnet das Gemeinsame Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt<br />
des Landkreises Nordwestmecklenburg und der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
(Veterinäramt) Folgendes an:<br />
1. Mit Wirkung vom 27. April 2006 werden die in den Tierseuchenbehördlichen<br />
Allgemeinverfügungen Nr. 1, 4, 5, 6, 7 und 8 getroffenen Anordnungen<br />
für die Wildvogelgefl ügelpest-Beobachtungsgebiete um Kritzow und<br />
Palingen sowie für das übrige Territorium des Landkreises widerrufen.<br />
Bauleitplanung der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
Betrifft: Genehmigung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
(FNP) der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong><br />
„Umwandlung eines Gewerbegebietes in<br />
ein Industriegebiet und in eine Grünfl äche“<br />
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I, S. 2414)<br />
Das Plangebiet wird begrenzt:<br />
im Nordosten: durch den ehemaligen Truppenübungsplatz bzw.<br />
mit Abstand zur <strong>Wismar</strong>bucht in einer gedachten Linie<br />
von im Mittel 1.345 m zum schräg verlaufenden Ufer<br />
im Westen: durch den ehemaligen Truppenübungsplatz bzw.<br />
mit Abstand zum abgegrenzten Bereich der Öltanks<br />
des Seehafens (Sonderbaufl äche) in einer gedachten<br />
Linie von im Mittel 320 m zur schräg verlaufenden<br />
Gewerbegebietsfl äche bzw. zur östlichen Grenze des<br />
Flurstückes 3718/1<br />
im Südwesten: mit Abstand zur Tonnenhofstraße in einer gedachten<br />
Linie von im Mittel 150 m zur schräg verlaufenden<br />
Gewerbegebietsfl äche bzw. zur nordwestlichen Grenze<br />
der Flurstücke 3717/8, 3717/7 und 3717/6<br />
im Südosten: mit Abstand zur Tonnenhofstraße in einer gedachten<br />
Linie von im Mittel 140 m zur schräg verlaufenden<br />
Gewerbegebietsfl äche bzw. zur nordöstlichen Grenze<br />
des Flurstückes 3717/6 und nördlichen Grenze des<br />
Flurstückes 3720/1<br />
im Osten: mit Abstand von im Mittel 170 m zum bestehenden<br />
Gewerbegebiet „Am Torney“ bzw. zu den<br />
Flurstücken 3720/7, 3720/6 und 3720/3<br />
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen.<br />
Das Plangebiet ist schraffi ert dargestellt.<br />
Der von der Bürgerschaft der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> in der Sitzung am<br />
30. September 1999 gefasste Abschließende Beschluss gemäß § 6 Abs. 6<br />
BauGB in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 22. Januar 1998 zur 27. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> „Umwandlung eines<br />
Gewerbegebietes in ein Industriegebiet und in eine Grünfl äche“, bestehend<br />
aus der Planzeichnung und dem Erläuterungsbericht, wurde mit Erlass der<br />
höheren Verwaltungsbehörde vom 12. Januar 2006, Aktenzeichen VIII 230 c<br />
– 515.111 – 130.06.000 (27. Änd.) gemäß § 6 Abs. 2 BauGB genehmigt.<br />
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Ablauf des Tages<br />
dieser Bekanntmachung wirksam.<br />
STADTANZEIGER / 13. MAI 2006<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim<br />
Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, Fachdienst Gemeinsames<br />
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg<br />
und der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Postfach 1155, 23931 Grevesmühlen<br />
schriftlich oder in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 3 mündlich zur<br />
Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit<br />
eines schriftlichen Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Einganges der<br />
Widerspruchsschrift. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.<br />
Im Auftrag<br />
gez. Klamt, Fachdienstleiter/Amtstierarzt<br />
Jedermann kann die genehmigte 27. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und den dazu gehörigen Erläuterungsbericht ab diesem Tage im Bauamt der<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong>, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, während der<br />
Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />
Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB<br />
und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom<br />
22. Januar 1998 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach<br />
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von zwei<br />
Jahren seit Bekanntmachung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> geltend gemacht worden sind.<br />
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />
soll, darzulegen.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />
die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für<br />
Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
<strong>Hansestadt</strong> <strong>Wismar</strong> – Der Bürgermeister<br />
– Bauamt, Abteilung Planung –<br />
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