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information - Österreichs Bundesheer

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<strong>information</strong>„Die Milizkräfte verdienengebührende Beachtung“Im November 2008 wurde Brigadier Heinz Hufler,Kommandant der Heeresunteroffiziersakademie, zumMilizbeauftragten des Herrn Bundesministers fürLandesverteidigung und Sport für die Funktionsdauervon fünf Jahren bestellt.Bgdr Hufler ist im Jahr 1978 ausgemustert undals Mann der Praxis mit dem Milizsystem aufgewachsen.Er durchlief alle Stationen einer Milizlaufbahn,vom Zugskommandanten bis zumKommandanten eines Milizbataillons.Er sagt von sich selbst: „Von den Kameraden imMilizstand, aus allen Gesellschaftsschichten undBerufsgruppen, konnte ich viel lernen und siehaben mich zu dem geformt, was ich heute bin.“Er ist aus persönlicher Erfahrung vom Nutzender Milizkräfte für das <strong>Bundesheer</strong> überzeugt.Der Milizbeauftragte bekennt sich zu den Empfehlungender <strong>Bundesheer</strong>reformkommission. Erreibt sich nur an Begriffen wie „Professionalisierungder Miliz“ oder „Profimiliz“.Das sei ein Widerspruch in sich. Entweder ist jemandBerufssoldat und rasch verfügbar oder Milizsoldat,der seine Aufgabe neben seinem Berufausübt.Wichtig ist für Bgdr Hufler, dass die Milizkräftevor allem gedanklich professionell an ihre Aufgabeherangehen, dass sie von den Berufssoldatenernst genommen und unterstützt werden. „Menschen,die sich in den Dienst des Staates stellen,verdienen auch gebührende Beachtung. Hier istauch im eigenen Bereich viel zu tun“, sagt derMiliz beauftragte.VerbesserungenFür Bgdr Hufler sind folgende Verbesserungenvordringlich und er wird diese mit den Verantwortlichenim BMLVS vorantreiben: Rasche Umsetzung von nachhaltigen Anreiz -systemen, die Menschen motivieren, sich freiwilligfür eine Milizverwendung zu melden; Verstärkte Rekrutierung und Werbung; Höherer Stellenwert für die Informationsoffiziersschiene; Bessere Nutzung der Stellungsstraßen als Informationsplattformfür Milizkräfte; Verfügbarmachung von Gerät, Bekleidung undRüstung für die Milizsoldaten und Verbände,die die Erfüllung eines Erstauftrages ermög -lichen; Flexiblere Gestaltung der Aus- und Weiterbildungunter Anwendung moderner Lehrmethoden,wie die Fernlehre.„Eine Milizverwendung darf im <strong>Bundesheer</strong> keinelästige Nebenaufgabe sein. Bewaffnung, Aus rüs -tung und Ausstattung der Milizkräfte müssen sosein, dass die Erfüllung eines Erstauftrages möglichist.“VorgabenMit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2006wurde die Funktion des Milizbeauftragten geschaffen.Der Milizbeauftragte hat insbesondere das Recht,an Planungsvorhaben betreffend Angelegenheitendes Milizsystems mitzuwirken und den Bundesministerfür Landesverteidigung und Sport indiesen Fragen zu beraten.Ihm obliegen im Besonderen die Beratung desHBM und ChGStb in Milizangelegenheiten sowiedie Wahrnehmung der Interessen der Milizkräfteim Rahmen der gesamtheitlichen Aufgabenerfüllungdes <strong>Bundesheer</strong>es.Er kann mitwirken bei der Fähigkeitsentwicklung der Milizanteile in derPräsenzstruktur des <strong>Bundesheer</strong>es und derExpertenstäbe; Behandlung legistischer Fragen im Zusammenhangmit dem Milizsystem; Gestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildungder strukturierten Milizkräfte einschließlichÜbungen und Einsatzvorbereitung; Gestaltung der Aus-, Fort- und Weiterbildungvon Frauen, die den Ausbildungsdienst ge leis -tet haben; Aufbringung von Milizkräften für die Auslandseinsätzedes <strong>Bundesheer</strong>es; Durchführung interner und externer Öffentlichkeitsarbeitim Zusammenhang mit demMilizsystem; Unterstützung und Förderung der Rolle derstrukturierten Miliz als Partner- und Patenverbändefür Aufgaben im Rahmen von Auslandseinsätzen; Schaffung aller Maßnahmen zur Freiwilligkeiteinschließlich Einbindung des zivilen Arbeitsmarktes, Förderung der Partnerschaftsbelange im Rahmender strukturierten Milizkräfte und beider zielorientierten Nutzung der Potenziale inden Expertenstäben.Das Büro des Milizbeauftragten befindet sich imBundesministerium fürLandesverteidigung und SportRossauer Lände 11090 WienE-Mail: miliz@bmlvs.gv.atTelefon: 050201-1025170oder 1025171 DWDie RedaktionMILIZ info 1/20093


<strong>information</strong>Die neuenBezügeNach dem Heeresgebührengesetz 2001 (HGG2001) und der Verordnung über die Dienstgradzulagebestehen ab 1. Jänner 2009 folgendeAnsprüche (alle Betragsangaben in Euro):GrundwehrdienstSoldaten gebühren während des Grundwehr dienstesfolgende Bezüge:außerhalb eines Einsatzes nach§ 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001Monatsgeld nach§ 3 Abs. 1 HGG 2001: 188,06oder während eines Einsatzes nach§ 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001Monatsgeld nach§ 3 Abs. 2 HGG 2001: 432,80Anlassfälle für einen Einsatzlit. a) militärische Landesverteidigung(siehe hiezu § 2 Abs. 2 WG 2001);lit. b) Schutz der verfassungsmäßigen Ein -richtungen und ihrer Handlungsfähigkeitund der demokratischen Freiheitender Einwohner sowie zur Aufrechterhaltungder Ordnung und Sicherheitim Inneren überhaupt (sicherheitspolizeilicherAssistenzeinsatz);lit. c) Hilfeleistung bei Elementarereignissenund Unglücksfällen außergewöhnlichenUmfanges (Assistenzeinsatz zur Ka tas -trophenhilfe).Zusätzlich monatlich:Grundvergütung nach§ 5 Abs. 1 HGG 2001: 98,03Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,Freifahrt nach § 8 HGG 2001,Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.Einmalige Erfolgsprämie nach§ 5 Abs 2 HGG 2001 bei erfolgreichemAbschluss der VorbereitendenMilizausbildung (VbM): 438,80Allenfalls besteht nach § 25 HGG 2001 ein Anspruchauf Familienunterhalt (maximal 80%der Bemessungsgrundlage) und nach § 31 HGG2001 auf Wohnkostenbeihilfe (maximal 30%der Bemessungsgrundlage).Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach demjeweiligen Einkommen vor der Wirksamkeit derEinberufung (Zustellung des Einberufungsbe -fehles oder allgemeine Bekanntmachung derEinberufung) und beträgt mindestens 1.066,99und höchstens 4.845,92.PräsenzdiensteSoldaten gebühren folgende Bezüge bei den Präsenzdienstleistungen:* Milizübungen gemäß § 21 WG 2001,* freiwillige Waffenübungen oderFunktionsdienste gemäß § 22 WG 2001,* außerordentliche Übungen gemäߧ 24 Abs. 4 WG 2001Monatsgeld nach§ 3 Abs. 1 HGG 2001: 188,06oder im* Einsatzpräsenzdienst gemäß § 19 Abs. 1 Zif. 6WG 2001 bzw. während eines Einsatzes inden sonstigen PräsenzdienstenMonatsgeld nach§ 3 Abs. 2 HGG 2001: 432,80Zusätzlich monatlich:Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001,Einsatzprämie nach § 9 HGG 2001:In Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001während freiwilliger Waffenübungen und Funk -tionsdiensten gebührt Anspruchsberechtigten folgendeEinsatzprämie:Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:Rekruten und Chargen: 1.206,37(bei Einsatzvorbereitung: 603,18)Unteroffiziere: 1.550,92(bei Einsatzvorbereitung: 775,46)Offiziere: 2.010,61(bei Einsatzvorbereitung: 1.005,31)Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:Rekruten und Chargen: 1.080,11(bei Einsatzvorbereitung: 540,05)Unteroffiziere: 1.367,31(bei Einsatzvorbereitung: 683,65)Offiziere: 1.780,77(bei Einsatzvorbereitung: 890,38)Pauschalentschädigung pro Monatnach § 36 Abs. 1 HGG 2001: 1.066,99Die Entschädigung kann, wenn die Pauschalentschädigungden Verdienstentgang nicht deckt,nach § 36 Abs. 2 HGG 2001 pro Monat maximal8.002,44 betragen.MilizprämieZusätzlich gebührt Anspruchsberechtigten, dieeine Milizübung leisten, eine Milizprämie nach§ 9a HGG 2001.Die Höhe der für einen Kalendermonatgebührenden Milizprämie beträgt fürRekruten und Chargen 14,34 vH (318,76),Unteroffiziere 18,36 vH (408,12),Offiziere 23,66 vH (525,94)des Bezugsansatzes.AusbildungsdienstSoldaten gebührt während dieses Wehrdienstes:außerhalb eines Einsatzes nach§ 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001Monatsgeld nach§ 3 Abs 1 HGG 2001: 188,06oder während eines Einsatzes nach§ 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001Monatsgeld nach§ 3 Abs. 2 HGG 2001: 432,80und Monatsprämie nach§ 6 Abs. 1 HGG 2001: 733,33Zusätzlich monatlich:Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,Freifahrt nach § 8 HGG 2001,Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.Einmalige Erfolgsprämie nach§ 5 Abs 2 HGG 2001 bei erfolgreichemAbschluss der VorbereitendenMilizausbildung (VbM): 438,80Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 einAnspruch auf Familienunterhalt (maximal 80%der Bemessungsgrundlage) und nach § 31 HGG2001 auf Wohnkostenbeihilfe (maximal 30%der Bemessungsgrundlage). Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagesiehe die Spalte Grundwehrdienst.Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001gebührt den Soldaten im Ausbildungsdienst zusätzlichfolgende Einsatzvergütung nach § 6Abs. 2 HGG 2001:Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:Rekruten und Chargen: 1.096,78(bei Einsatzvorbereitung: 548,39)Unteroffiziere: 1.409,99(bei Einsatzvorbereitung: 705,–)Offiziere: 1.827,89(bei Einsatzvorbereitung: 913,94)Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:Rekruten und Chargen: 981,85(bei Einsatzvorbereitung: 490,93)Unteroffiziere: 1.243,05(bei Einsatzvorbereitung: 621,52)Offiziere: 1.618,94(bei Einsatzvorbereitung: 809,47)Fortsetzung Seite 6MILIZ info 1/20095


<strong>information</strong>Zeitsoldat („kurz“)Soldaten gebühren während des Wehrdienstes alsZeitsoldat („kurz“):Monatsgeld nach§ 3 Abs 1 HGG 2001: 188,06oder während eines Einsatzes nach§ 2 Abs 1 lit. a bis c WG 2001Monatsgeld nach§ 3 Abs. 2 HGG 2001: 432,80und Monatsprämie nach§ 6 Abs. 1 HGG 2001: 733,33Zusätzlich monatlich:Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,Freifahrt nach § 8 HGG 2001,Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.Allenfalls besteht auch nach § 25 HGG 2001 einAnspruch auf Familienunterhalt (maximal 80%der Bemessungsgrundlage) und nach § 31 HGG2001 auf Wohnkostenbeihilfe (maximal 30%der Bemessungsgrundlage).Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach demjeweiligen Einkommen vor der Wirksamkeit derEinberufung (Zustellung des Einberufungsbe -fehles oder allgemeine Bekanntmachung der Ein -berufung) und beträgt mindestens 1.066,99 undhöchstens 4.845,92.Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001gebührt den Zeitsoldaten zusätzlich folgendeEinsatzvergütung nach § 6 Abs. 2 HGG 2001:Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:Rekruten und Chargen: 1.096,78(bei Einsatzvorbereitung: 548,39)Unteroffiziere: 1.409,99(bei Einsatzvorbereitung: 705,–)Offiziere: 1.827,89(bei Einsatzvorbereitung: 913,94)Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:Rekruten und Chargen: 981,85(bei Einsatzvorbereitung: 490,93)Unteroffiziere: 1.243,05(bei Einsatzvorbereitung: 621,52)Offiziere: 1.618,94(bei Einsatzvorbereitung: 809,47)Zeitsoldat („lang“)Bei dieser Art Wehrdienstleistung gebühren:Monatsgeld nach§ 3 Abs. 1 HGG 2001: 188,06oder während eines EinsatzesMonatsgeld nach§ 3 Abs. 2 HGG 2001: 432,80und Monatsprämie nach§ 45 Abs. 1 HGG 2001:Rekrut, Gefreiter, Korporal 940,95Zugsführer 987,63Unteroffizier 1.063,44Offizier 1.174,36Zusätzlich monatlich:Dienstgradzulage nach § 4 HGG 2001,Fahrtkostenvergütung nach § 7 HGG 2001,Auslandsübungszulage nach § 10 HGG 2001.Allenfalls gebühren darüber hinaus eineBelastungsvergütung nach § 45 Abs. 3HGG 2001 von monatlich 52,24und eine Ausbildungsvergütung nach§ 45 Abs. 4 HGG 2001von monatlich 31,34(allenfalls erhöht bis maximal 313,43).Bei Einsätzen nach § 2 Abs. 1 lit. a bis c WG 2001gebührt den Zeitsoldaten („lang“) zusätzlich folgendeEinsatzvergütung nach§ 6 Abs. 2 HGG 2001:Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a WG 2001:Rekruten und Chargen: 1.096,78(bei Einsatzvorbereitung: 548,39)Unteroffiziere: 1.409,99(bei Einsatzvorbereitung: 705,–)Offiziere: 1.827,89(bei Einsatzvorbereitung: 913,94)Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. b und c WG 2001:Rekruten und Chargen: 981,85(bei Einsatzvorbereitung: 490,93)Unteroffiziere: 1.243,05(bei Einsatzvorbereitung: 621,52)Offiziere: 1.618,94(bei Einsatzvorbereitung: 809,47)AufschubpräsenzdienstNach § 52 HGG 2001 gebühren Anspruchsberechtigten,die einen Aufschubpräsenzdienst leis ten,die Ansprüche im gleichen Umfang und nach dengleichen Bestimmungen wie für jenen Wehrdienst,aus dem die Entlassung vorläufig aufgeschobenwurde.DienstgradzulageNach § 4 HGG 2001 in Verbindung mit der Verordnungüber die Dienstgradzulage beträgt dieDienstgradzulage:Gefreiter 50,68Korporal 63,35Zugsführer 75,80Wachtmeister 104,03Oberwachtmeister 116,48Stabswachtmeister 129,15Oberstabswachtmeister 141,60Offiziersstellvertreter 154,27Vizeleutnant 166,72Fähnrich 185,83Leutnant 198,28Oberleutnant 210,51Hauptmann 235,85Major 264,08Oberstleutnant 288,98Oberst 314,32Brigadier 342,55Generalmajor 351,89Generalleutnant 361,22General 370,78Auslandsübungszulagenach § 10 HGG 2001.Die Auslandsübungszulage, die unter Anwendungdes mit 1. April 1999 in Kraft getretenenAuslandszulagen- und Hilfeleistungsgesetzes -AZHG bemessen wird, besteht aus einem Sockelbetragbeia) Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmengemäß § 1 Z 2 KSE-BVG(40 % des Sockelbetrages):Rekrut 352,11Gefreiter, Korporal, Zugsführer 508,60Wachtmeister, Oberwachtmeister,Stabswachtmeister 626,00Oberstabswachtmeister, Offiziersstellvertreter,Vizeleutnant 821,58Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant,Hauptmann, Major, Oberstleutnant,Oberst, Brigadier, Generalmajor,Generalleutnant und General 1017,20b) Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmengemäß § 1 Z 1 lit. d KSE-BVG(75 % des Sockelbetrages):Rekrut 660,20Gefreiter, Korporal, Zugsführer 953,62Wachtmeister, Oberwachtmeister,Stabswachtmeister 1.173,69Oberstabswachtmeister, Offiziersstellvertreter,Vizeleutnant 1.540,47Fähnrich, Leutnant, Oberleutnant,Hauptmann, Major, Oberstleutnant,Oberst, Brigadier, Generalmajor,Generalleutnant und General 1.907,25und aus Zuschlägen, die sich nach Ort und Umständender Auslandsübung richten. Bei Vorliegender jeweiligen Voraussetzungen können in Betrachtkommen:- Zonenzuschlag: 195,62 bis max. 586,85- Funktionszuschlag: 146,71 bis max. 489,04- Unterkunfts- und VerpflegszuschlagEin Klima-, Krisen-, Ersteinsatz- oder Gefahrenzuschlagkommt bei der Durchführung einer Auslandsübungnicht in Betracht.ÜbersichtBei Übungen im Ausland gebühren:Berufssoldaten(Bedienstetedes BMLVS)MonatsbezugnachGehaltsgesetz1956 bzw.Monatsentgeltnach Vertragsbedienstetengesetz1948undAuslandszulage(steuerbefreit!)nach AZHG.Soldaten im PräsenzoderAusbildungsdienstBesoldung nach HGG 2001(nach Art des Wehrdienstes)und Auslandsübungszulagenach HGG 2001 bei sinnge -mäßer Anwendung des AZHG(beide grundsätzlich steuerbefreit;Pauschalentschädigung,Entschädigung des Verdienst -entganges und Fortzahlungder Bezüge nach dem 6.Haupt stück HGG 2001 sindjedoch steuerpflichtig!)RechtsverteidigungNotwendige Kosten zur zweckentsprechendenRechtsverteidigung können nach § 17 Abs. 4HGG 2001 bis höchstens 6.668,7 ersetzt werden.Mag. Christoph Ulrich, DiszBW6 MILIZ info 1/2009


<strong>information</strong>LandesverteidigungDas aktuelle Regierungsprogramm vor dem Hintergrundder geltenden Wehrrechtslage sieht im Kapitel „Sicher -heitspolitik und Landesverteidigung“ wehrrechtlich relevanteThemen vor, die im Folgenden näher erläutertwerden.UmfassendeSicherheitsvorsorge undNeutralität„Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassendeFriedenspolitik ein.Auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmtenimmerwährenden Neutralität wird Österreichweiterhin ein verlässlicher und solidarischerPartner in der Welt sein und sich aktiv an der weiterenEntwicklung der Europäischen SicherheitsundVerteidigungspolitik beteiligen.Die neuen, vielschichtigen und vernetzten Herausforderungenim Bereich der Sicherheit können nurdurch ein enges Zusammenwirken aller relevantenösterreichischen Akteure und eine breite internationaleKooperation wirksam und kostensparend bewältigtwerden. Das schließt das Ziel koordinierteroder gemeinsamer österreichischer Einsätze von zivilenund militärischen Instrumenten im In- und Auslandein.Die Bundesregierung stellt daher die Umsetzung vonressortübergreifenden Maßnahmen sicher wie beispielsweisedie koordinierte Umsetzung und Weiterentwicklungdes Konzepts der Umfassenden Sicherheitsvorsorge.Im Hinblick auf die Entwicklungender letzten Jahre und unter besonderer Berücksichtigungder aktuellen Entwicklungen in der EU sinddie Teilstrategien zu evaluieren und anzupassen.“In rechtlicher Hinsicht stellt die im Regierungsprogrammangedachte Umfassende Sicherheitsvorsorgewohl die Weiterentwicklung der verfassungsrechtlichin Art. 9a B-VG normierten Umfassenden Landesverteidigungdar.Die Umfassende Landesverteidigung als Überbegriffbeinhaltet die vier Teilbereiche militärische, geistige,zivile und wirtschaftliche Landesverteidigung. Siestellt eine Staatszielbestimmung dar, welche einenAuftrag an den Staat und seine Organe beinhaltet.Der Teilbereich militärische Landesverteidigungobliegt dem <strong>Bundesheer</strong> und somit dem Zuständigkeitsbereichdes Bundesministers für Landesverteidigung.Unter dem Begriff „militärische Landes ver -teidi gung“ ist grundsätzlich die Abwehr von Gefahrenvon außen gemeint; es kommt aber auch dieAbwehr von Vorgängen im Staatsinneren in Betracht,insofern sie im Zusammenhang mit vonaußen drohenden Gefahren stehen und insofern einewirksame Abwehr nur mit militärischen Mittelnmöglich ist.Für den Teilbereich der geistigen Landesverteidigungist die Bundesministerin für Unterricht, Kunst undKultur zuständig. Ziel der geistigen Landesverteidigungist die Bewusstseinsschaffung für das Systemder umfassenden Landesverteidigung durch Informationstätigkeitenüber die Medien und Schulen.Die Bundesministerin für Inneres hat die Aspekteder zivilen Landesverteidigung wahrzunehmen wiezum Beispiel die Förderung der Privatinitiative imRahmen des Zivilschutzes oder regelmäßig stattfindendeAlarmierungsübungen.Im Rahmen der wirtschaftlichen Landesverteidigung,welche in die Verantwortung des Bundesministersfür Wirtschaft fällt, sind zur Vermeidung von wirtschaftlichenStörungen für Krisenfälle entsprechendeVorsorgemaßnahmen zu treffen. Wenn diese verfassungsrechtlichenRahmenbedingungen weiterhingelten sollen, dann wäre das Prinzip der UmfassendenSicherheitsvorsorge inhaltlich an den dargestelltenVorgaben zu orientieren. Zusätzlich wird vonder Bundesregierung das Bekenntnis zur Neutralitätabgegeben.Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober1955 über die Neutralität <strong>Österreichs</strong> normiert betreffenddie immerwährende Neutralität <strong>Österreichs</strong>Folgendes: „Zum Zwecke der dauernden Behauptungseiner Unabhängigkeit nach außen und zumZwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärtÖsterreich aus freien Stücken seine immerwährendeNeutralität.Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehendenMitteln aufrechterhalten und verteidigen.Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in allerZukunft keinen militärischen Bündnissen beitretenund die Errichtung militärischer Stützpunkte fremderStaaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.“Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Form der Neutralitäthat sich durch die umfassenden sicherheitspolitischenÄnderungen seit dem Ende des „KaltenKrieges“ massiv geändert. Auf Grund des erwähntenBundesverfassungsgesetzes bestehen demnachgrundsätzlich folgende drei Kernelemente der immerwährendenNeutralität:• die Aufrechterhaltung und Verteidigung der Neutralitätim Anlassfall mit allen „zu Gebote stehendenMitteln“ einschließlich des Verbotes des Beginnensvon Kriegen und der selbst gewähltenTeilnahme an solchen,• der Nichtbeitritt zu „militärischen Bündnissen“ und• die Nichtzulassung einer „Errichtung militärischerStützpunkte fremder Staaten“ auf österreichischemStaatsgebiet.Landesverteidigung„Das <strong>Bundesheer</strong> ist in den kommenden Jahren inmehrfacher Weise gefordert. Es muss seine Aufgabenzum Schutz der Souveränität und Neutralität imBereich der militärischen Landesverteidigung erfüllen,der Bevölkerung im Katastrophenfall wirkungsvollzur Seite stehen, Assistenz im Inneren leisten,solidarisch zu Maßnahmen im Rahmen der EuropäischenSicherheits- und Verteidigungspolitik beitragenund sich an anderen internationalen Maßnahmender Friedenssicherung, der humanitären Hilfeund Katastrophenhilfe beteiligen können.Auf Grund seiner Leistungsfähigkeit ist das <strong>Bundesheer</strong>ein wesentliches Instrument zur Umsetzungder Umfassenden Sicherheitsvorsorge im Inland. Esstellt zudem eine strategische Handlungsreserve fürNot- und Krisensituationen dar. Militärische Landesverteidigungbedeutet dabei unter den geändertensicherheitspolitischen Verhältnissen im Wesentlichendie Sicherstellung der vollen staatlichen Souveränitätzu Lande und in der Luft. Dazu kommt die Erhaltungeiner militärischen Aufwuchsfähigkeit, um auf veränderteSituationen angemessen reagieren zu können.Das <strong>Bundesheer</strong> muss auch weiterhin Assistenz leis -tungen im Inneren erbringen können, soweit diezivilen Behörden seine Mitwirkung in Anspruchnehmen. Das kann unter den absehbaren sicherheitspolitischenRahmenbedingungen etwa zur Unterstützung sicherheitspolizeilicher Aufgaben, demSchutz kritischer Infrastrukturen, durch Hilfestellungenbei der Bewältigung terroristischer Bedrohungenoder im Katastropheneinsatz gefordert sein.“In der österreichischen Rechtsordnung bleibt das<strong>Bundesheer</strong> nach den Intentionen der Bundesregierungweiterhin der einzige Organkomplex der Verwaltung,dessen Aufgaben unmittelbar und abschließendauf verfassungsgesetzlicher Ebene verankertsind. Als primäre und originäre Kernaufgabe desFortsetzung Seite 8MILIZ info 1/20097


<strong>information</strong>nen freiwillig zu künftigen Auslandseinsätzen verpflichtenund erhalten dafür einen speziellen finanziellenAnreiz.Darüber hinaus soll es zur Steigerung der Fähigkeitenzur raschen Einsetzbarkeit von strukturiertenKräften zur internationalen Krisenreaktion durchKaderpräsenzkräfte (Rahmenbrigade) im gesamtenSpektrum der Petersberg-Aufgaben, insbesonderezur Wahrnehmung der Verpflichtung im Rahmendes Battle-Group-Konzepts, kommen. Das KSE-BVGregelt derzeit folgende fünf Entsendefälle mit unterschiedlichenEntsendemodalitäten:Im Bereich der Auslandseinsätze• die solidarische Teilnahme an Maßnahmen derFriedenssicherung (Die Entsendung erfolgt durchdie Bundesregierung im Einvernehmen mit demHauptausschuss des Nationalrates),• die solidarische Teilnahme an Maßnahmen der humanitärenHilfe und der Katastrophenhilfe (DieEntsendung erfolgt durch die Bundesregierungim Einvernehmen mit dem Hauptausschuss desNationalrates. Bei besonderer Dringlichkeit erfolgtdie Entsendung durch den Bundeskanzler,dem Bundesminister für europäische und auswärtigeAngelegenheiten und [den oder die] zustän -digen Bundesminister im Einvernehmen) und• die solidarische Teilnahme an Maßnahmen derSuch- und Rettungsdienste (Die Entsendung erfolgtdurch den zuständigen Bundesminister).Im Bereich der Auslandsübungen• die solidarische Teilnahme an Übungs- und Ausbildungsmaßnahmenzu den vorher genanntenZwecken (Die Entsendung erfolgt durch den zuständigenBundesminister im Rahmen desÜbungs- und Ausbildungsplanes) und• Übungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Bereichder militärischen Landesverteidigung (Die Ent -sendung erfolgt durch den zuständigen Bundes -minister, jedoch für Soldaten im Grundwehrdienstoder in den ersten sechs Monaten des Aus bil -dungs dienstes durch die Bundesregierung).Die EU kann durch ihre Gemeinsame Außen- undSicherheits politik (GASP) sehr wesentlich zur Stabilitätund Sicherheit in Krisenregionen beitragen. Diegeplante aktive Teilnahme an der GASP der EuropäischenUnion steht vor dem rechtlichen Hintergrunddes Art. 23f Abs. 1 B-VG, wonach Österreichan der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitikder Europäischen Union auf Grund des Vertragesüber die Europäische Union in der Fassung des Vertragesvon Amsterdam mitwirkt.Auf Grund der geplanten Steigerung der Fähigkeitenzur raschen Einsetzbarkeit von strukturiertenKräften zur internationalen Krisenreaktion und zueiner allfälligen Beteiligung <strong>Österreichs</strong> im Rahmender Battle-Group wäre rechtlich eine Erweiterungder erwähnten Dringlichkeitsklausel bei Maßnahmender humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfeauf Maßnahmen der Friedenssicherung vorstellbar.Damit wäre in dringenden Fällen eine rasche Entsendungdurch den Bundeskanzler, den Bundes -minister für europäische und auswärtige Angelegenheitenund den betreffenden Bundesminister für dasgesamte Spektrum der Petersberg-Aufgaben – stattwie bisher nur für Maßnahmen der humanitärenHilfe und der Katastrophenhilfe – sichergestellt.Die im KSE-BVG dargestellten Verwaltungsabläufehinsichtlich der Entsendungen sind zum Teil sehraufwendig und könnten vereinfacht werden (zumBeispiel Termine und Fristen für die Vorlage desÜbungs- und Ausbildungsplanes, Berichtspflichten).Hier könnte auch die Einführung sogenannter „Vorratsbeschlüsse“für mehrere gleichartige, aber nochnicht unmittelbar bevorstehende Entsendungenüberlegt werden.Auf diese Weise könnten routinemäßig und immerunter denselben Bedingungen stattfindende Auslandsentsendungenin einem Vorgang beschlossenund damit erhebliche Verwaltungseinsparungen erzieltwerden.Attraktivierung desGrundwehrdienstes„Die Ausbildung und der Dienstbetrieb der Grundwehrdienermüssen so gestaltet und weiter ent -wickelt werden, dass sie den geänderten sicherheitspolitischenRahmenbedingungen entsprechen undfür die jungen Staatsbürger sinnvoll und motivierendwirken.Die Grundwehrdiener sind dabei einer forderndenund erlebnisorientierten Einsatzausbildung zuzuführen.Verwendungen im Bereich der Systemerhaltungsind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Insgesamtist der Dienstbetrieb im Grundwehrdienst möglichstattraktiv zu gestalten.Die Grundwehrdiener sollen daher aus der Ausbildungund dem Dienstbetrieb beim <strong>Bundesheer</strong> aucheinen persönlichen Nutzen für ihr späteres Lebenziehen können. Dazu sind unterschiedliche Betätigungs-und Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmendes Dienstes und der Freizeitgestaltung zu erarbeitenund anzubieten, und zwar unter Einbeziehungder betroffenen Rekruten. Auch flexible Dienstzeitgestaltungenkönnen die Attraktivität des Grundwehrdienstesweiter anheben.“Entsprechende Maßnahmen wären hinsichtlich derDienstzeitflexibilisierung im Wehrgesetz 2001 undin der ADV zu regeln. Finanzielle Verbesserungen fürGrundwehrdiener könnten im Heeres gebühren -gesetz 2001 insbesondere durch eine Erhöhungder Grundvergütung, welche exklusiv für denGrundwehrdienst vorgesehen ist, vorgenommenwerden.Personal„Die neuen Aufgaben sind nur durch bestens ausgebildeteSoldaten und Soldatinnen und hochqualifizierteSpezialisten und Spezialistinnen zu bewältigen.Hiefür sind entsprechende Vorsorgen zur Sicherstellungder erforderlichen Personalstärken inqualitativer und quantitativer Hinsicht zu treffen.In diesem Zusammenhang sind alle Möglichkeitender Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltungund der Wirtschaft zur Attraktivierung des Soldatenberufesunter besonderer Beachtung zeitlichbefristeter Dienstverhältnisse auszuschöpfen.Die Maßnahmen zur Abfederung sozialer Härtenim Zuge der personellen Umschichtungen und zurErhöhung der Mobilität sind fortzusetzen. Dafürerforderliche legistische Anpassungen sind im Rahmender Weiterentwicklung des Dienstrechts zuprüfen.“Hier sieht die Bundesregierung weitere Reformenim Militärdienstrecht vor, welche beispielsweise aufdem Gebiet der Militärberufsförderung wie etwadurch Erhöhung der finanziellen Zuschüsse fürzivile Berufsausbildungen nach dem Wehrdienstoder die Verbesserung der sozialrechtlichen Absicherunghierfür sowie durch Anrechnung von militärischenAusbildungszeiten für Zivilberufe erfolgenkönnten.Mag. Christoph Ulrich, DiszBWMILIZ info 1/2009 9


organisationInstitut JägerAb 1. Oktober 2007 wurde in der BENEDEK-Kasernein Bruckneudorf das Institut Jäger der Heerestruppenschule(HTS) als Nachfolgeorganisation derJägerschule neu aufgestellt und übergeleitet.Die Herausforderung bestand darin, die bestehendeInfrastruktur in der BENEDEK-Kaserne auf die Anforderungendes Institutes abzustimmen, Personalwerbungzu betreiben und den Wissenstransfer vonder Jägerschule zum Institut Jäger bestmöglich voranzutreiben.Durch diese Maßnahmen wurden die Voraussetzungenfür eine zukunftsorientierte Durchführung derAus- und Weiterbildung des Offiziers- und Unter -offiziersnachwuchses in der Jägertruppe sichergestellt,die den Zielvorgaben der <strong>Bundesheer</strong>reformentsprechen.Das Institut Jäger gliedert sich in das Kommando,die Versorgungsgruppe und in vier Lehrgruppen, diefolgende Aufgaben wahrzunehmen haben:Lehrgruppe 1führt die Ausbildung der Offiziere der WaffengattungJäger durch.Diese Aufgabe umfasst die Ausbildung der Bataillonskommandanten im Rahmen desvon der Landesverteidigungsakademie geführtenFührungslehrganges 2, der Einheitskommandanten des Präsenz- undMilizstandes im Rahmen des Führungslehrganges1, Fachteil Jäger, und der Militärakademiker im Rahmen des Fachhochschulstudienganges„Militärische Führung“ aufder Ebene des verstärkten Jägerzuges.Darüber hinaus ist die Lehrgruppe auch für den EinjährigFreiwilligenkurs 2 sowie die Lehrgänge fürMilizoffiziersanwärter zuständig.Lehrgruppe 2führt die Ausbildung der Unteroffiziere der WaffengattungJäger durch.Diese Aufgabe umfasst die Ausbildung der Zugskommandanten im Rahmen desStabsunteroffizierslehrganges, 2. Semester -Fachteil Jäger, der Gruppenkommandanten im Rahmen des Unteroffizierslehrganges,2. Semester - Fachteil Jäger.Des Weiteren ist diese Lehrgruppe auf Grund derneu strukturierten Unteroffiziersausbildung zukünftigfür die Führungsorganisationselement-Ausbildung1 bis 3 Jäger zuständig.Lehrgruppe 3führt die Aus- und Weiterbildung der Offiziere undUnteroffiziere aller Waffengattungen des <strong>Bundesheer</strong>esim Fachbereich Luftlandung und Lufttransport, Einsatz im urbanen Umfeld, Scharfschützenwesen, Ordnungseinsatz sowie die Durchführung der neuen Schießausbilderlehrgängedurch.Lehrgruppe 4führt die Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziereder Waffengattung Jäger im Bereich der Panzerabwehrlenkwaffensystemedurch.Diese Aufgabe umfasst die Aus- und Weiterbildung der Militärakademiker, Milizoffiziersanwärter und der Unteroffiziere im Rahmen des Unteroffizierslehrgangesoder Stabsunteroffizierlehrganges.Des Weiteren ist diese Lehrgruppe auf Grund derneu strukturierten Unteroffiziersausbildung zukünftigfür die Führungsorganisationselement-Ausbildung2 bis 3 Panzerabwehrlenkwaffe zuständig.Das Institut Jäger macht es sich zur vordergründigenAufgabe, den Offizier oder Unteroffizier der Jägertruppezukunftsorientiert, innovativ und den internationalenStandards der Infanterie entsprechendauszubilden.Als Nachfolgeorganisation der Jägerschule liegt demInstitut Jäger viel daran, die bisherigen Werte undÜberzeugungen nach bestem Wissen und Gewissenzu vertreten, um auch in Zukunft den internationalenAnforderungen und Aufgaben gerecht zu werden.Obstlt Klaus-Eduard Jonach, HTSOffiziersanwärterbitte beachten:Nachträglich zumAusbildungsangebot 2009wurde die Durchführung derLaufbahnseminareEinsatztraining Zugfür Offiziersanwärter der Jägertruppeangeordnet.Diese finden jeweils vonDi 5. bis Do 7. Mai 2009 undMi 28. bis Fr 30. Oktober 2009beim InstJg/HTS am TÜPl BNstatt.Die Redaktion10MILIZ info 1/2009


<strong>information</strong>Freie Fahrtfür MilizkräfteMit Erlass BMLV, GZ S93465/67-LogU/2008 vom16. Dezember 2008 wurde ab 1. März 2009 dieVORTEILScard MILIZ (VC-Miliz) im <strong>Bundesheer</strong> eingeführt.Nunmehr können auch unsere Milizsoldaten un -mit tel bar vor, nach und während ihrer Präsenz dienst -leistung das Schienennetz der ÖBB österreichweit unentgeltlichbenutzen.ÜberblickDurch die Einführung der VORTEILScard mit1. Jänner 2007 für Wehrpflichtige, die Grundwehrdienst,Wehrdienst als Zeitsoldat oder Ausbildungsdienstleisten, wurde der Grundstein zueiner umfassenden Verwaltungsvereinfachung imBereich der Verrechnung im Militärtransportwesengelegt.Diese VORTEILScard im Scheckkartenformatwird ab Beginn des jeweiligen Präsenzdienstesausgestellt und ist zwölf Monate gültig.Sie ermöglicht die Anspruchsberechtigten zu beliebigenFreifahrten auf dem Schienennetz derÖBB. Nach dem jeweilig geleisteten Präsenzdienstbis zum Ende der Gültigkeitsdauer derVORTEILScard kann eine fünfzigprozentige Ermäßigungauf den Fahrpreis in Anspruch genommenwerden.Dieses System der Begünstigung für unsereWehrpflichtigen hat sich bewährt und wird nunmehrauch auf unsere Milizkräfte ausgedehnt.MILIZ info 1/2009Beachtenswerteszur VC-Miliz• Die VC-Miliz ermöglicht anlassbezogen demanspruchsberechtigten Personenkreis das gesamteSchienennetz der ÖBB in Österreich inder jeweiligen bestimmten Wagenklasse unentgeltlichwährend der Dienst- und Freizeit,sowie einen Tag vor und einen Tag nach derPräsenzdienstleistung gemäß WG 2001 zunutzen. Die Gültigkeitsdauer ist auf derVC-Miliz aufgedruckt.• Anspruchsberechtigt sind Wehrpflichtige, die:- Milizübungen,- Freiwillige Waffenübungen,- Funktionsdienste und- Außerordentliche Übungenleisten.Frauen, die Miliztätigkeiten im Rahmen vonfreiwilligen Waffenübungen oder Funk tions -diensten leisten, haben ebenfalls Anspruch aufNutzung der VC-Miliz.Gesucht werden Milizoffiziere,die eine Milizverwendung in der Abteilung Führungsunterstützung desBMLVS in folgenden Aufgabenbereichen anstreben:Informations- undKommunikationstechnikArbeitsplatz: VerwGrp O 2, FGrp 3Voraussetzungen: FMO oder S6Kosten- undLeistungsrechnungArbeitsplatz: VerwGrp O 1, FGrp 1Voraussetzungen: BWL-Studium odervergleichbare QualifikationFührungs- undInformationssystemeArbeitsplatz: VerwGrp O 1, FGrp 1 und 2Voraussetzungen: IT-Studium odervergleichbare QualifikationSprachmittlerdienstArbeitsplatz: VerwGrp O 1, FGrp 1Voraussetzungen: Englisch D, zweite Fremdsprache C2MilitärgeographieArbeitsplatz: VerwGrp O 1, FGrp 3Voraussetzungen: Studium BOKU odervergleichbare QualifikationMilitärmeteorologieArbeitsplatz: VerwGrp O 1, FGrp 2Voraussetzungen: Studium im FachbereichKontakt und Bewerbungenbei Abteilung FührungsunterstützungE-Mail: post.fueu@bmlvs.gv.atSB Karl-Christoph KÖNIGDie Redaktion• Die VC-Miliz ist dem Einberufungsbefehl beigeschlossenund wird anstelle des bisherigenBahngutscheines direkt zugesandt. Beim Einrückenzur Dienststelle ist die VC-Miliz nur inVerbindung mit dem Einberufungsbefehl gültig.Die VC-Miliz wird nach dem Einrückenvom Einberufungsbefehl getrennt, mit demRundsiegel der Dienststelle und der Parapheder durchführenden Person versehen und deranspruchsberechtigten Person ausgehändigt.Erst dann ist die VC-Miliz mit dem Wehrdienstausweiswährend der Präsenzdienst leis -tung gültig.• Die Gültigkeit erstreckt sich auf das gesamteösterreichische Schienennetz der ÖBB in derjeweiligen festgelegten Wagenklasse. EventuelleAufpreise, Zuschläge sowie Reservierungsentgeltesind nicht inkludiert. Ebenso sind Privatbahnenund der gesamte Busverkehr nochnicht einbezogen. Bei Inanspruchnahme derVC-Miliz ist eine zusätzliche Fahrkostenvergütungfür derartige Kosten im Zusammenhangmit der jeweiligen Präsenzdienstleistung nichtvorgesehen.• Die anspruchsberechtigten Personen sind nichtverpflichtet, die VC-Miliz zu nutzen. Erfolgteine Reisebewegung mit privatem PKW odereinem anderen Verkehrsmittel, gebührt eineFahrtkostenvergütung gemäß Heeresgebührengesetz2001 (HGG 2001) wie bisher. EineMischform von Fahrtkostenvergütung undInanspruch nahme der Begünstigungen der VC-Miliz ist grundsätzlich jedoch nicht vorgesehen.Die Einführung der VC-Miliz ist ein weiterer Meilensteinzur Attraktivitätssteigerung für dieDienstleistung unserer Milizkräfte, da sie auchwährend der Freizeit der Präsenzdienstleistungin Anspruch genommen werden kann.ADir Robert Arthofer, LogU11


ausbildungDie neue Ausbildung zumMilizunteroffizierAm 22. Dezember 2008 wurden mit Erlass BMLVS, GZS93747/88-AusbA/2008 die neuen Durchführungs -bestim mungen für die Ausbildung der Milizunter offi -ziers anwärter zu Trupp- oder Gruppenkommandantenund zu gleichwertigen Funktionen verfügt, die im Fol -gen den auszugsweise wiedergegeben werden.VorwortDie Stellung und Bedeutung des Milizunteroffiziersim personellen Gefüge und in der Kaderstruktur des<strong>Bundesheer</strong>es sind besonders heute einem erheblichenWandel unterworfen. Gerade der Milizunteroffizier- als erste und unmittelbare Bezugsperson und„Anlaufstelle“ seiner untergebenen Wehrpflichtigen -ist im besonderen Maße gefordert. Das betrifft vorallem den jungen Milizunteroffizier, der in denmeisten Fällen als Kommandant und Ausbilder aufGruppenebene vor zunehmend kritischen Jugend -lichen nicht nur bestehen, sondern überzeugen sollund muss.Aus diesem Grund wird der junge Milizunteroffizier,beginnend beim eben erst fertig ausgebildetenWachtmeister, zum Repräsentanten des <strong>Bundesheer</strong>es.Aus seinem Verhalten und seinen Fähigkeitenziehen nicht nur die Wehrpflichtigen des Milizstandesund Frauen in Milizverwendung, sondern aucheine zunehmend sensibilisierte, kritische Öffentlichkeitunmittelbare Rückschlüsse auf die Qualität unddie Effizienz des gesamten <strong>Bundesheer</strong>es.Zur Angleichung der Fähigkeiten des Milizkaders anden Berufskader ist eine weitere „Professionalisierung“der Wehrpflichtigen des Milizstandes undFrauen in Milizverwendung unerlässlich.Die „Professionalisierung“ wird vor allem durch dieFreiwilligkeit und durch die Steigerung der militärischenQualifikationen bestimmt. In Konsequenzwird die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Wehrpflichtigendes Milizstandes und Frauen in Milizverwendungin Abstimmung mit den gesteigerten Anforderungenständig zu optimieren sein.Die mit diesen Durchführungsbestimmungen angeordneteAusbildung qualifiziert den Milizunteroffizierfür einen Einsatz im jeweiligen Bedrohungsspektrumund schafft die Basis für die weiterführendeAusbildung zu qualifizierten Funktionen.GrundsätzlichesDie Durchführungsbestimmungen für die Ausbildungder Milizunteroffiziersanwärter (DBMUOA) regelndie Ausbildung der Wehrpflichtigen zum TruppoderGruppenkommandanten und zum Fachunteroffizier,die für eine Verwendung in einer Funktionin der Einsatzorganisation des <strong>Bundesheer</strong>es vorgesehen,mobeingeteilt, beordert oder auf einemZielarbeitsplatz in der Einsatzorganisation gesperrtsind.Sie gelten für Wehrpflichtige die Grundwehrdienst leisten, die Ausbildungsdienst leisten, des Milizstandes, die ZS sind, des Reservestandes, die in der PersonalreserveFORMEIN eingeteilt sind, die in einem Dienstverhältnis (zivile Bedienstete,Militär-VB) zum BMLVS stehen, für Frauen in Milizverwendung sowie für die „Personalreserve Frauen“.Die in den Durchführungsbestimmungen verwendetenpersonenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweitdies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen undMänner gleichermaßen (BGBl. I, Nr. 30/1998, Art 3,Z 10, ab 01. 01. 1998).ZulassungsbedingungenAls Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildungder Milizunteroffiziersanwärter (MUOA) sindvorgesehen: Meldung für die MUOA-Ausbildung, Bedarf in der Einsatzorganisation, freiwillige Meldung zu Milizübungen zurAusübung einer UO-Funktion, fachliche Eignung, Kadereignung, Milizübungspflicht, Altersgrenze und Verlässlichkeitsprüfung.Meldung für die MUOA-AusbildungGemäß nachfolgendem Meldevorgang.Bedarf in der EinsatzorganisationDie Feststellung des Bedarfs in der Einsatzorganisationtrifft jenes mobvKdo, bei dem der Wehrpflichtigebeordert werden soll. Für die PersonalreserveFORMEIN ist das HPA zuständig.Meldung zu Milizübungen zur Ausübung einerUO-FunktionSpätestens bei Beginn des Lehrganges für MUOAmuss die freiwillige Meldung zu Milizübungen zurAusübung einer UO-Funktion in der Einsatzorganisationund bei Frauen eine Meldung zu freiwilligenWaffenübungen im Einsatzfall vorliegen.Fachliche EignungDie Beurteilung der fachlichen Eignung für die jeweiligeFunktion gemäß Curriculum obliegt der fürdie Zulassung zur MUOA-Ausbildung zuständigenDienststelle.KadereignungDie Kadereignung wird im Rahmen der Eignungsprüfung(Eignungsfeststellung mit psychologischerUO-Eignung) durch das HPA festgestellt.MilizübungspflichtNach Abschluss der MUOA-Ausbildung muss eineNutzungsphase in Ausübung der Milizunteroffiziersfunktionvon mindestens 30 Tagen gegeben sein.Davon ausgenommen sind Angehörige der PersonalreserveFORMEIN.AltersgrenzeZum Zeitpunkt des Beginns des Lehrganges fürMUOA darf grundsätzlich das 40. Lebensjahr nochnicht überschritten sein. Für Fachfunktionen auf denGebieten der Technik, des Sanitätswesens und derFremdsprachen etc. können Ausnahmen durch dasmobverantwortliche Kommando oder HPA erteiltwerden.VerlässlichkeitsprüfungDie Verlässlichkeitsprüfung ist durch jene Dienststelle,bei der die Meldung zur MUOA-Ausbildung eingebrachtwurde, unverzüglich zu veranlassen.AusbildungsablaufDie Ausbildung besteht aus: der Ausbildung zum MUOA, dem Lehrgang für MUOA und der Bewährung in der Funktion.Hinsichtlich der Kenntnisse und Befähigungen derMUOA müssen folgende Rahmenbedingungen berücksichtigtwerden: Der MUOA weist nur die Befähigung zur Führungdes OrgEt bei Einsätzen geringer Intensität(z.B. sihpol AssE, KatE) auf. Da nur die Anlernstufe der oa. Befähigung erreichtwird, bedürfen Einsätze höherer Intensität,wie auch AuslE, einer verlängerten Vorbereitungszeit.12 MILIZ info 1/2009


ausbildungAusbildung zum MUOADie Ausbildung zum MUOA besteht aus der BA1 bisBA3 gemäß DBBA und der Vorbereitenden Milizausbildung(VbM) gemäß DBVbM. Diese Ausbildung istVoraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang fürMUOA. Vor Aufnahme in den Lehrgang für MUOAnach geleistetem GWD sind allenfalls fehlende Ausbildungsinhaltenachzuschulen.Lehrgang für MUOADer Lehrgang für MUOA gliedert sich in folgendeAbschnitte:Allgemein militärische Führungsausbildung,bestehend ausMilitärische Führung 1/Miliz (MilFü1/Miliz) undMilitärische Führung 2/Miliz (MilFü2/Miliz).Militärische Fachausbildung in der Waffengattungoder Fachrichtung, bestehend ausFührung im Organisationselement 1/Miliz(FüOrgEt1/Miliz) undFührung im Organisationselement 2/Miliz(FüOrgEt2/ Miliz).Militärische Führung 1/MilizAusbildungsziel:Das Ziel ist die Befähigung des MUOA zur Erfüllungder waffengattungs- und funktionsunabhängigenAufgaben als Kommandant auf Ebene Trupp im Einsatzim unteren Bedrohungsspektrum und als Ausbildereines Organisationselementes Gruppe unterAnleitung.Dauer:Der Abschnitt MilFü1/Miliz dauert vier Wochen undist bei der Truppe durchzuführen.Verantwortlichkeit:Ausbildungsverantwortliche Stelle: SKFüKdoAusbildungsführende Stelle:klVbd gemäß Festlegung SKFüKdoMeldung der Lehrgangsteilnehmer: Vom Standeskörperdirekt zur ausbildungsführenden Stelle.Ausbildungsinhalte:Gemäß CurriculumMilitärische Führung 2/MilizAusbildungsziel:Das Ziel der Ausbildung im MilFü2/Miliz ist die Befähigungdes MUOA zur Erfüllung der waffengattungs-und funktionsunabhängigen Aufgaben alsKommandant auf Ebene Gruppe im Einsatz im unterenBedrohungsspektrum und als Ausbilder einesOrganisationselementes Gruppe unter Anleitung.Dauer:Der Abschnitt MilFü2/Miliz dauert vier Wochen undist nach dem MilFü1/Miliz bei der Truppe durchzuführen.Verantwortlichkeit:Ausbildungsverantwortliche Stelle: HUAkAusbildungsführende Stelle:klVbd gemäß Festlegung SKFüKdoMeldung der Lehrgangsteilnehmer: Vom Standeskörperdirekt zur ausbildungsführenden Stelle.Ausbildungsinhalte:Gemäß CurriculumFührung desOrganisationselementes 1/MilizAusbildungsziel:Das Ziel der Ausbildung im FüOrgEt1/Miliz ist dieBefähigung des MUOA zur Erfüllung der waffengattungsabhängigenAufgaben als Kommandant auf derEbene Trupp im Einsatz im unteren Bedrohungsspektrumsowie die funktionsbezogenen Aufgabenals Fachunteroffizier unter Anleitung.Dauer:Der Abschnitt FüOrgEt1/Miliz dauert 12 Tage undist nach dem MilFü2/Miliz bei der Truppe oder anden Waffen- oder Fachschulen durchzuführen.Verantwortlichkeit:Ausbildungsverantwortliche Stelle:Waffen- oder Fachschulen (für San KdoEU,für MilStrf&MP Kdo MilStrf&MP)Ausbildungsführende Stelle:Waffen- oder Fachschule oder klVbd gemäß FestlegungSKFüKdo (für San MilMedZ)Meldung der Lehrgangsteilnehmer:Vom mobvKdo und HPA direkt zur ausbildungsführendenStelleAusbildungsinhalte:Gemäß CurriculumFührung desOrganisationselementes 2/MilizAusbildungsziel:Das Ziel der Ausbildung im FüOrgEt2/Miliz ist dieBefähigung des MUOA zur Erfüllung der waffengattungsabhängigenAufgaben als Kommandant aufEbene Gruppe im Einsatz im unteren Bedrohungsspektrumsowie die funktionsbezogenen Aufgabenals Fachunteroffizier.Dauer:Der Abschnitt FüOrgEt2/Miliz dauert 12 Tage undist bei der jeweiligen Waffen- oder Fachschuledurchzuführen.Verantwortlichkeit:Ausbildungsverantwortliche Stelle:Waffen- oder Fachschulen (für San KdoEU,für MilStrf&MP Kdo MilStrf&MP)Ausbildungsführende Stelle:Waffen- oder Fachschulen (für San MilMedZ,für MilStrf&MP Kdo MilStrf&MP)Meldung der Lehrgangsteilnehmer:Vom mobvKdo und HPA direkt zur ausbildungsführendenStelleAusbildungsinhalte:Gemäß CurriculumBewährung in der FunktionDie Bewährung in der Funktion kann erfolgen imRahmen: einer Beorderten-Waffenübung (BWÜ), oder einer Verwendung in der Mobfunktion - mind.zehn Tage, oder eines Einsatzes als Ausbilder - mind. zehn Tage,oder einer Einsatzvorbereitung für den Auslandseinsatz,oder eines Auslandseinsatzes, oder eines Assistenzeinsatzes - mind. zehn Tage.Die Bewährung in der Funktion ist zwingend als letz -ter Abschnitt (nach dem FüOrgEt2/Miliz) der MUOA-Ausbildung zu absolvieren. Dabei ist der MUOA ineiner UO-Funktion einzusetzen und zu beurteilen.Die Feststellung der Eignung hat gemäß den Durchführungsbestimmungendes VBl. I für „Leistungsbeurteilungfür Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandesund Frauen in Milizverwendung - Neufassung2002“ i.d.g.F. zu erfolgen. Die positive Beurteilungbewirkt den Abschluss der MUOA-Ausbildung.SonderregelungenKraftfahrdienstFür alle UO-Funktionen im Kraftfahrdienst ist dieHeereslenkerberechtigung „CM“ oder „CS“ oder„CT“ oder „G3“ Voraussetzung für die Teilnahme amFüOrgEt1/Miliz/Kf-Dienst erforderlich.Fortsetzung Seite 14MILIZ info 1/2009 13


ausbildungTechnischer DienstVoraussetzung für die Zulassung zur MUOA-Ausbildungdes technischen Dienstes ist eine entsprechendezivile Berufsausbildung (Schlosser, Kfz-Techniker, usw.).Anmerkung:Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikation derzivilen Berufsausbildung mit Lehrabschlussprüfungim Rahmen eines VbLG an der HVS zu erbringen.Dies hat spätestens mit Abschluss des FüOrgEt2/Miliz zu erfolgen. Die Absolvierung des VbLG mitLehrabschlussprüfung ist nicht Teil der MUOA-Ausbildung.VerpflegswesenVoraussetzung für die Zulassung zur MUOA-Ausbildungzum Feldkoch-UO ist eine entsprechende zivileBerufsausbildung (Koch, Kellner, Konditor, einschlägigeFachschule usw.).Anmerkung:Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikation der zivilenBerufsausbildung mit Lehrabschlussprüfung imRahmen eines VbLG an der HVS zu erbringen. Dieshat spätestens mit Abschluss des FüOrgEt2/Milizzu erfolgen. Die Absolvierung des VbLG mit Lehrabschlussprüfungist nicht Teil der MUOA-Ausbildung.JagdkommandoFür alle Soldaten mit JaKdo-Grundkurs gilt nachfolgendesLaufbahnbild für JaKdo in zeitlicher und ausbildungsmäßigerHinsicht: Der JaKdo-Grundkurs ersetzt die AusbildungMilFü1/Miliz und MilFü2/Miliz sowie TeileFüOrgEt1/Miliz und FüOrgEt2/Miliz, FüOrgEt1/Miliz/JaKdo:Dauer 1 Woche beim JaKdo, FüOrgEt2/Miliz/JaKdo:Dauer 1 Woche beim JaKdo, Bewährung in der Funktion: In der Einsatzfunktionim Rahmen einer BWÜ/JaKdo.Die Kursdauer und Ausbildungsinhalte desFüOrgEt1/Miliz/JaKdo (geführt als Kdt-Kurs/Miliz 1und Funktionsausbildung 1) sowie FüOrgEt2/Miliz/JaKdo (geführt als Kdt-Kurs/Miliz 2 und Funktionsausbildung2) sind dem jeweiligen Curriculumzu entnehmen. Für alle im JaKdo beorderten Soldatenohne JaKdo-Grundkurs gelten die Bestimmungender Normausbildung zum MUOA. Für alle imJaKdo beorderten Soldaten (Ausnahme Sicherungselementund Funktionen der Versorgungsgruppe)erfolgt die Bewährung in der Funktion gem. Pkt.3.3 ausschließlich im Rahmen des JaKdo.SanitätsdienstZulassungsvoraussetzungDie Zulassungsvoraussetzung für das FüOrgEt1 und2/Miliz/San ist eine Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigungals Notfallsanitäter (gem. § 63 BGBl II / 420 /2003 Sanitätsausbildungsverordnung i.d.g.F.). DieAusbildungsdauer beträgt bei Wehrpflichtigen zumSanUO/NFS grundsätzlich zwölf Monate.Ausbildungsmodule für SanUO/NFSDie Ausbildung zum SanUO/NFS besteht aus folgendenAusbildungsmodulen: BA1/K, Ausbildung zum Rettungssanitäter (336 Stden),VbM, Nachweis von 160 Stunden Einsatz im RettungsundKrankentransportsystem, Ausbildung zum NFS gemäß SanG 2002(90 Tage), MilFü1/Miliz, MilFü2/Miliz, Modul „Allgemeine Notfallkompetenzen Arzneimittellehre“(56 Stden), FüOrgEt1/Miliz/San (6 Tage), Modul „Allgemeine Notfallkompetenz Venenzugangund Infusion“ (70 Stden), FüOrgEt2/Miliz/San (6 Tage), Bewährung in der Funktion (nur als NFS).Anmerkung:Beförderung zum Korporal nach positiver AbsolvierungFüOrgEt1/Miliz/San.Wehrpflichtige, die die Ausbildung zum MUOA/NFSabgeschlossen haben, können als Zusatzqualifikationdas Berufsmodul gem. § 43 BGBl. I / 30 / 2002i.d.g.F. (Sanitätergesetz) absolvieren.Ausbildungsmodule DGKP/DGKSSoldaten mit der Qualifikation DGKP/DGKS werdengrundsätzlich erst nach Ableistung des GWD oderAD zum SanUO im Rahmen einer Nachhollaufbahnherangebildet und haben nachfolgende Ausbildungsmodulezu absolvieren: abgeschlossener GWD bzw. AD(mind. sechs Monate), VbM, FüOrgEt1 und 2/Miliz/San, Bewährung in der Funktion (nur in der Einsatzfunktionmöglich).Militärstreife undMilitärpolizeiZulassungsvoraussetzungenDie Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildungvon MUOA für die Militärstreife und Militärpolizei(MilStrf&MP) sind: Englischkenntnisse, Einstufung in B, (Feststellungbei Beginn Auswahlverfahren), Zivilführerschein B, Erfüllung der Aufnahmekriterien zum AuswahlverfahrenMilStrf&MP gemäß den Durchführungsbestimmungenfür das „AuswahlverfahrenMilitärstreife und Militärpolizei“ i.d.g.F., aufrechte Meldung zu KIOP/FORMEIN, Abschluss MilFü 2/ Miliz, Bereitschaft zum Erwerb der EnglischkenntnisseB, auf fWÜ Basis, Bereitschaft zum Erwerb der HeereslenkerberechtigungB2 auf fWÜ Basis.AusbildungsmoduleDie Ausbildung zum Milizunteroffiziersanwärter bisAbschluss MilFü2/Miliz ist im Normablauf bei derTruppe zu absolvieren. Im Zuge des Grundwehrdienstesist im Rahmen der Miliz<strong>information</strong> für denMilizbedarf des Kdo MilStrf&MP zu werben.Diese Informationsveranstaltungen sind bei Bedarfdurch Kdo MilStrf&MP zu unterstützen. Zu Beginndes MilFü1/Miliz ist dem Kdo MilStrf&MP dieMöglichkeit für detaillierte Informationen zu geben.Weiterer Ausbildungsablauf: Auswahlverfahren MilStrf&MP und Modul„Grundlagen Recht“ (3 Wochen auf fWÜ-Basis), Führerschein B2 (optional - 3 Wochen auffWÜ-Basis), Englischkurs B2 (optional - 6 Wochen auffWÜ-Basis), Absolvierung des Militärpolizeilehrganges in derDauer von 7 Wochen. Dieser wird als FüOrgEt1und 2/Miliz/MilStrf&MP sowie der Bewährung inder Funktion im Rahmen einer BWÜ angerechnetund ist in einem Ausbildungsmodul durchzu -führen.Anmerkung:Beförderung zum Zugsführer nach positiver Absolvierungdes Auswahlverfahrens MilStrf&MP undModuls „Grundlagen Recht“. Beförderung zumWachtmeister nach positiver Absolvierung des Militärpolizeilehrganges.Ablauf der BeorderungMUOA für die MilStrf&MP sind vorerst bei einemMobverband/Mobeinheit entsprechend ihrer Waf -fengattung zu beordern. Nach positiver Absolvierungdes Auswahlverfahrens MilStrf&MP ist derMUOA zum Kdo MilStrf&MP umzubeordern.ABCAbw-DienstFür MUOA des ABCAbw-Dienstes dauert derFüOrgEt1/Miliz 19 Tage.14 MILIZ info 1/2009


ausbildungZulassung zurMUOA-AusbildungMeldungDie Meldung für die MUOA-Ausbildung hat in Formeines persönlichen Ansuchens mit Formblatt zu erfolgen.Dieses ist an nachfolgende Dienststellen weiterzuleiten: HPA bei Wpfl. vor Leistung des GWD; 1) Standeskörper bei GWD; Standeskörper bei Personen im AD; Standeskörper bei Zeitsoldaten; Standeskörper bei Personen in einem DV; mobvKdo bei Wpfl. des Milizstandes; MilKdo bei Wpfl. des Reservestandes; HPA bei Personalreserve FORMEIN; HPA bei Frauen in Milizverwendung.Das persönliche Ansuchen ist auf dem Dienstweg andie entscheidungsbefugte Stelle weiterzuleiten.Anmerkung:1)Gilt nur für jene Wehrpflichtigen, welche dieMUOA-Ausbildung in Form des Ausbildungsdienstesabsolvieren wollen. Hiezu ist lediglich die freiwilligeMeldung zum Ausbildungsdienst/MUOA erforderlich.GenehmigungEntscheidungsbefugte Stellen sind: HPA für Wpfl. vor Ableistung des GWD; Vorgesehenes mobvKdo für GWD; mobvKdo für Wpfl. des Milizstandes; MilKdo für Wpfl. des Milizstandes ohneBeorderung; MilKdo für Wpfl. des Reservestandes; HPA für Angehörige der PersonalreserveFORMEIN; Vorgesehenes mobvKdo für ZS, PiAD und Per -sonen im Dienstverhältnis; mobvKdo für Frauen in Milizverwendung; HPA für Personalreserve Frauen; Standeskörper für Personen im Dienstverhältnis,die auf einem Arbeitsplatz gesperrt sind.Festlegung desAusbildungsablaufesMit der Genehmigung der Ausbildung zum MUOA istdurch die entscheidungsbefugte Stelle der weitereAusbildungsablauf festzulegen.KursplatzsicherungFür Soldaten im Präsenzstand:Für Soldaten im Präsenzstand hat der Standes -körper den Kursplatz bei der ausbildungsführendenStelle sicherzustellen.Für Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes:Für Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandeshat die Kursplatzsicherung nach den Bestimmungender „Durchführungsbestimmungen für Waffenübungen(DBWÜ)“ i.d.g.F. zu erfolgen.Grundsätzlich sind durch die ausbildungsverantwortlichenStellen die erforderlichen Kursplätze bereitzustellen.Wenn durch die ausbildungsführendeStelle nicht die erforderliche Anzahl an Kursplätzensichergestellt werden kann, entscheidet das Kommandoder oberen Führung über die weitere Vorgehensweise.AnrechnungsbestimmungenAnrechenbar sind: geleisteter GWD in der jeweiligen Grundfunktionals VbM; eine BWÜ als VbM; Vorbereitende Kaderausbildung (VbK) als VbM; Verwendung in PersRes FORMEIN als VbM; Verwendung als Militärexperte als VbM; Basisausbildung/med/pharm/vet/psych als VbM; ein Auslandseinsatz als VbM; Verwendung in einer KIOP/KPE - mind. ein Jahrals VbM; Verwendung in KIOP/KPE - mind. drei Jahre alsMilFü1/Miliz und FüOrgEt1/Miliz; 1) zwei Auslandseinsätze als MilFü1/Miliz undFüOrgEt1/Miliz; 2) Basisausbildung für Militärexperten alsMilFü1/ Miliz; MUOK1 als MilFü1/Miliz; ChK/BUOA als MilFü2/Miliz; MilFü1/BUOA als MilFü2/Miliz; FüOrgEt1/BUOA als FüOrgEt 1/Miliz; 3) MilFü2/BUOA als MilFü2/Miliz; FüOrgEt2/BUOA als FüOrgEt2/Miliz; EF-Kurs 1 als MilFü2/Miliz; EF-Kurs 2 als FüOrgEt2/Miliz; 3) Vorbereitungssemester für BOA alsFüOrgEt2/ Miliz. 4)Anmerkung:1) Nur wenn die Funktion in der KIOP/KPE demUO-Ausbildungsziel entspricht2) Nur wenn die Funktion im Auslandseinsatz demUO-Ausbildungsziel entspricht3) Gilt nicht für den Sanitätsdienst4) Nur für Funktion Kdt JgGrpWehrrechtliche oderdienstrechtliche StellungDie Ausbildung zum MUOA kann in nachfolgenderwehrrechtlicher oder dienstrechtlicher Stellung erfolgen: Grundsätzlich werden die BA1 bis BA3 sowie derMilFü1/Miliz und MilFü2/Miliz im Rahmen desAusbildungsdienstes geleistet. Es besteht die Möglichkeit, dass die weiterenModule der MUOA-Ausbildung noch in der offenenZeit des Ausbildungsdienstes absolviert werdenkönnen. Der FüOrgEt1/Miliz und FüOrgEt2/Miliz werdengrundsätzlich in Form von Milizübungen oderfreiwilligen Waffenübungen geleistet. Für Seiteneinsteiger und Wehrpflichtige, dienachträglich in die MUOA-Ausbildung einsteigen,legt die entscheidungsbefugte Stelle die jeweiligeForm der Wehrdienstleistung für die zu absolvierendenAusbildungsmodule fest. Angehörige der Personalreserve FORMEIN habendie MUOA-Ausbildung in Form von freiwilligenWaffenübungen zu absolvieren.Anmerkung:Es ist anzustreben, dass Militär-VB, die sich für dieAusbildung zum MUOA melden, die Ausbildung zumMUOA nach Möglichkeit noch während ihres Verpflichtungszeitraumesabschließen.Sonderbestimmungen zurMUOA-AusbildungDie Ausbildung zum MUOA kann auch im Rahmender Einjährig Freiwilligen-Ausbildung erfolgen. DerPersonenkreis der Einjährig Freiwilligen ist für dieBildung und Erhaltung des Milizunteroffizierskadersvon wesentlicher Bedeutung. Wird die Ausbildungnicht bis zum Erreichen der EF-Ausbildungsziele zuEnde geführt, kann der Wehrpflichtige die MUOA-Ausbildung entsprechend dem jeweils erreichtenAusbildungsstand fortsetzen. MUOA, die als BUOübernommen werden wollen, haben fehlende Ausbildungsabschnittegemäß den Durchführungsbestimmungenfür die Ausbildung zum Berufsunteroffiziernachzuholen.PrüfungsbestimmungenDie Überprüfung der Zielerrechung bei den einzelnenAusbildungsmodulen findet in Form laufenderBeurteilungen statt, die durch die ausbildungsdurchführendeStelle zu dokumentieren sind. Die MUOA-Prüfung hat als kommissionelle Prüfung im Rahmenvon zwei Teilprüfungen am Ende des MilFü2/Milizund FüOrgEt2/Miliz zu erfolgen.PrüfungssenatErste Teilprüfung zur MUOA-PrüfungDer Prüfungssenat setzt sich zusammen aus: dem Vorsitzenden: Kommandant des Truppenkörpersoder dessen Stellvertreter und der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern, die derKommandant des Truppenkörpers einteilt.Zweite Teilprüfung zur MUOA-PrüfungDer Prüfungssenat ist von den Waffen- oder Fachschulenzu bestellen und setzt sich zusammen aus: dem Vorsitzenden: Schulkommandant oder dessenStellvertreter oder Institutsleiter und der erforderlichen Anzahl an Mitgliedern, die derSchulkommandant einteilt.Bei der Einteilung sind die Hauptlehr- und Lehroffiziereder Lehrabteilung oder Lehrgruppe für die jeweiligeWaffengattung oder Fachrichtung, ergänztdurch ausgewählte Lehrunteroffiziere, zu erfassen,wobei zur Bildung des Prüfungssenates mindestenszwei Mitglieder der Personengruppe M BO 2 undnach Möglichkeit eines der VerwendungsgruppeM BUO 1 einzuteilen sind.Prüfungsinhalte undDurchführungDas Schwergewicht bei der Beurteilung des Prüfungserfolgesliegt auf der praktischen Anwendung:Bei der 1. Teilprüfung bei der Truppe:Führung eines Organisationselementes Gruppe inden vermittelten Verfahren zur Sicherstellung desEinsatzes unter einfachen Umfeldbedingungen.Bei der 2. Teilprüfung an der Waffen- oderFachschule:Führung eines Organisationselementes Gruppe inder jeweiligen Waffengattung in den vermitteltenEinsatzarten und Verfahren zur Sicherstellung desEinsatzes. Für Fachunteroffiziere: Selbständige Anwendungder in der jeweiligen Fachfunktion gefordertenKenntnisse und Fertigkeiten.Fortsetzung Seite 16MILIZ info 1/200915


ausbildungPrüfungsablauf1. und 2. Teilprüfung:Der Lehrgangskommandant hat vor dem Prüfungssenatdie Ergebnisse der laufenden Überprüfungenvon jedem MUOA vorzutragen. Zur mündlichen/praktischen 1. Teilprüfung treten nur jene MUOAan, die vom Lehrgangskommandanten in einem odermehreren Prüfungsfächern negativ beurteilt wurden.Die mündliche/praktische 2. Teilprüfung habenalle MUOA abzulegen. Bei der Beurteilung desAusbildungserfolges sind sowohl das Ergebnis dermündlichen/praktischen Prüfung wie auch diewährend des FüOrgEt2/Miliz gezeigten Leis tungenheranzuziehen.PrüfungsergebnisÜber das Ergebnis der Prüfung entscheidet der Prüfungssenatin nicht-öffentlicher Sitzung mit Mehrheitsbeschluss.Der Beschluss lautet auf „bestanden“,„nicht bestanden“ oder „bestanden mit Auszeichnung“in einzelnen Gegenständen. Über dasPrüfungsergebnis ist ein Zeugnis gemäß den Bestimmungendes VBl. I über die „einheitliche Regelungfür die Ausstellung von Zeugnissen und Bestätigungenüber absolvierte Lehrgänge, Kurse, Seminare“i.d.g.F. auszustellen.Die Verteilung ist wie folgt festgelegt: das Original ist dem Prüfungswerberauszuhändigen, die 2. Ausfertigung ist dem zuständigenMilitärkommando/Ergänzungsabteilung zuübermitteln, die 3. Ausfertigung ergeht an HPA die 4. Ausfertigung ergeht an das mobvKdo, die 5. Ausfertigung ist dem Prüfungsaktbeizuschließen. Das Prüfungsergebnis ist mit dem MUOA im Zusammenhangmit der Ausfolgung des Zeugnisseszu besprechen.ProtokollÜber die Prüfung ist ein Protokoll zu führen. Dieseshat zu enthalten: Dienststelle, Ort, Zeit und Dauer der Prüfung, Mitglieder des Prüfungssenats, Namen der Prüfungswerber, Prüfungsergebnis, Bemerkungen zum Ablauf oder zum Ergebnisder Prüfung (z.B. Begründung von Auszeichnungenoder des Nichtbestehens, Angaben über allfälligePrüfungswiederholungen).Der Protokollführer ist vom Vorsitzenden einzuteilen.Das Protokoll verbleibt bei der ausbildungsführendenStelle. Eine Ausfertigung ist an das HPA zuübermitteln.WiederholungsprüfungBesteht ein MUOA die Prüfung nicht, kann er zueiner Wiederholungsprüfung antreten. Der Prüfungssenatentscheidet über Zeit und Ort einerallfälligen Wiederholungsprüfung. Bei der Fest -legung des Prüfungstermins sind die Richtliniengem. Personalmanagement Erlass „Ausbildungsdienst“einzuhalten (Erstattungsbeitrag). Die Entscheidungist im Protokoll zu vermerken und demPrüfungswerber bekannt zu geben. Eine mehr alszweimalige Wiederholung der Prüfung ist unzulässigund danach ist auch eine Kurswiederholung nichtmehr möglich.Personelle MaßnahmenDienstzuteilungPersonen im Ausbildungsdienst, ZS, Militär-VB undWehrpflichtige im Dienstverhältnis gelten zurjährlich im Ausbildungskalender festgelegten aus -bildungsdurchführenden Stelle auf Grundlage dergegenständlichen Durchführungsbestimmungen zuden jeweiligen Ausbildungsmodulen des Lehrgangesfür MUOA als dienstzugeteilt.BeförderungenDie Beförderung der MUOA kann frühestens erfolgen: Gefreiter: nach positivem Abschluss der VbM mitBeginn des 5. Ausbildungsmonats, Korporal: nach positivem Abschluss desMilFü2/Miliz, Zugsführer: nach positivem Abschluss desFüOrgEt2/Miliz, Wachtmeister: nach positiver Bewährung in derFunktion.Militär-VB können frühestens nach Ende ihrerKIOP/KPE-Verpflichtung und Übernahme in eineFunktion als Milizunteroffizier sowie der positivenBewährung in dieser Funktion im Rahmen einerBWÜ oder dieser gleichgestellten Verwendung zumWachtmeister befördert werden. Wehrpflichtige derPersonalreserve FORMEIN können nach Abschlussder Einsatzvorbereitung noch vor Entsendung inden Auslandseinsatz zum Wachtmeister befördertwerden. Nähere Einzelheiten zur Beförderung sindden Beförderungsrichtlinien für Chargen und Unteroffizierendes Miliz- und Reservestandes i.d.g.F. zuentnehmen.Meldung zumAusbildungsdienstHiefür gelten die Durchführungsbestimmungen fürden Ausbildungsdienst MUOA (AD MUOA).Die Meldung zum AD kann bereits vor dem GWDbeim HPA eingebracht werden. Wird die Meldungzum AD während des GWD bei der Dienststelleeingebracht, ist diese unverzüglich mit oder ohneeinem möglichen Beorderungsvorschlag an das HPAweiterzuleiten.Gleichzeitig ist der Wehrpflichtige über das HPA-Portal (Intranet) zur Eignungsprüfung AD einzumelden.Das HPA hat in allen Fällen das Verfahren zurAufnahme in den AD und bei positiver Eignungsprüfungdie Einberufung zum AD beim mobverantwortlichenKommando durchzuführen. Nach demGWD kann diese Meldung beim mobverantwortlichenKommando oder beim HPA eingebracht werden.Das mobverantwortliche Kommando hat dieseMeldung ebenfalls mit einem Beorderungsvorschlagan das HPA weiterzuleiten.Aufnahme und Ausscheidenaus dem AusbildungsdienstAufnahme:Die Aufnahme in den AD kann mit Beginn des GDW,während und nach dem GWD erfolgen. Der AD dauertzwölf Monate. In diesem AD muss mindestensdas Ausbildungsmodul MilFü2/Miliz positiv absolviertwerden, damit keine Rückerstattungspflichteintritt.Ausscheiden:Nach Abschluss des Ausbildungsmoduls MilFü2/Milizoder nach Absolvierung weiterer Ausbildungsmodulebis zum Abschluss des Lehrganges für MUOA kanndie vorzeitige Beendigung des AD von Dienstes wegenvom Standeskörper beantragt werden. DieMaßnahmen für das vorzeitige Ausscheiden aus demAD sind im Erlass „Personalmanagement AD MUOA“geregelt (siehe HPA-Portal im Intranet).DienstfreistellungGemäß § 45 (1) WG 2001 i.d.g.F. stehen demAusbildungsdienst Leistenden dreißig WerktageDienstfreistellung für je ein Jahr eines solchenWehrdiens tes zu. Für Bruchteile dieses Zeitraumesgebührt die Dienstfreistellung anteilsmäßig. Dabeigelten Bruchteile eines Werktages als volle Werk -tage. Die Zeit des GWD wird in den AD eingerechnet,wenn dieser den AD im GWD begonnen hat. DieGewährung der Dienstfreistellung erfolgt durch denEinhKdt unter Berücksichtigung der Vorgaben desSKFüKdo.Ausscheiden aus demjeweiligen AusbildungsmodulKann ein Lehrgangsteilnehmer, der ein Ausbildungsmodulbegonnen hat, dieses aus gesundheitlichenoder sonstigen Gründen nicht im erforderlichenAusmaß absolvieren, so ist er durch die ausbildungs -führende Stelle aus der Ausbildung auszuscheiden.16MILIZ info 1/2009


ausbildungDienstzugeteilte Lehrgangsteilnehmer:Dienstzugeteilte Lehrgangsteilnehmer sind zumStandeskörper in Marsch zu setzen. Die Dienstzuteilunggilt mit dem Tag des Ausscheidens als beendet.Für AD-Leistende ist durch den Standeskörper unverzüglichKontakt mit dem HPA aufzunehmen, umdie weitere Vorgehensweise festzulegen.Wehrpflichtige des Milizstandes:Wehrpflichtige des Milizstandes sind von der ausbildungsführendenStelle zur vorzeitigen Entlassungaus dem Präsenzdienst bei der Militärbehörde zubeantragen.DatenspeicherungDie ausbildungsdurchführenden Stellen haben unmittelbarnach Beendigung eines Ausbildungsmodulsdie Speicherung der folgenden Module im PERSISNT durchzuführen: MilFü1/Miliz, MilFü2/Miliz, FüOrgEt1/Miliz, aufgegliedert nach Waffengattungenoder Fachrichtungen, FüOrgEt2/Miliz, aufgegliedert nach Waffengattungenoder Fachrichtungen, Bewährung in der Funktion.Das Kursschlüsselverzeichnis ist den Durchführungsbestimmungenzu entnehmen!SchlussbestimmungenDie vorliegenden Durchführungsbestimmungen tretenmit 1. Jänner 2009 in Kraft. Der Erlass BMLV vom9. November 1987, GZ 32.036/820-3.15/87 wirdmit Ablauf 31. Dezember 2009 außer Kraft gesetzt.Ausbildung im Jahr 2009Im Jahr 2009 werden folgende Ausbildungsabschnittefür MUOA durchgeführt:MilFü 1/Miliz:Mi 07. 01. - Fr 30. 01. 2009Stabsbataillon 7Mo 06. 04. - Fr 30. 04. 2009Stabsbataillon 6Mo 13. 07. - Fr 07. 08. 2009Panzerstabsbataillon 3Mo 05. 10. - Fr 30. 10. 2009Artillerieabwehrbataillon 4MilFü 2/Miliz:Mo 02. 02. - Fr 27. 02. 2009Stabsbataillon 7Mo 04. 05. - Fr 29. 05. 2009Stabsbataillon 6Mo 10. 08. - Fr 04. 09. 2009Panzerstabsbataillon 3Mo 03. 11. - Fr 27. 11. 2009Panzergrenadierbataillon 13RettungssanitäterkursMo 09. 02. - Fr 03. 04. 2009Mo 27. 04. - Fr 26. 06. 2009Mo 03. 08. - Fr 25. 09. 2009Di 03. 11. - Mi 30. 12. 2009NotfallsanitäterkursMo 06. 04. - Fr 30. 06. 2009Mo 05. 10. - Mi 30. 12. 2009MUOK 2für MUOA ab Dienstgrad Korporal mitbisherigem MUOK 1 oder MilFü 1 und 2:Kommandant JägergruppeMo 06. 07. - Fr 24. 07. 2009Jägerbataillon 26Mo 16. 11. - Fr 04. 12. 2009Jägerbataillon 25Kommandant Panzergrenadiergruppe,Bordschütze und PanzerfahrerMo 10. 08. - Fr 04. 09. 2009Panzerstabsbataillon 3FernmeldedienstMo 16. 11. - Fr 04. 12. 2009Führungsunterstützungsschule35 mm Fliegerabwehrkanoneund FeuerleitgerätMo 26. 01. - Fr 13. 02. 2009Flieger- und FliegerabwehrtruppenschuleFlugmeldetruppMo 26. 01. - Fr 13. 02. 2009Flieger- undFliegerabwehrtruppenschuleLeichte Fliegerabwehrlenkwaffeund ZielzuweisungsradarMo 26. 01. - Fr 13. 02. 2009Flieger- und FliegerabwehrtruppenschuleWirtschaftsdienstMo 22. 06. - Fr 10. 07. 2009HeereslogistikschuleFeldkochdienstMo 04. 05. - Fr 22. 05. 2009HeereslogistikschuleKanzleidienstMo 08. 06. - Fr 26. 06. 2009HeereslogistikschuleNachschub- und TransportdienstMo 09. 11. - Fr 28. 11. 2009Versorgungsregiment 1Nachschub- und GerätedienstMo 27. 04. - Fr 15. 05. 2009HeereslogistikschuleKraftfahrdienstMo 16. 03. - Fr 03. 04. 2009LAbt KfW/ HeereslogistikschuleSanitätsdienstMo 02. 11. - Fr 20. 11. 2009MilMedZ/SanSMilitärpilotenMo 07. 01. - Mi 23. 12. 2009Flieger- und FliegerabwehrtruppenschuleDie bisher begonnene MUOA-Ausbildung kann letztmaligmit dem MUOK 2 im Jahr 2009 abgeschlossenwerden. Im Bedarfsfall wird die Durchführungweiterer MUOK 2 angeordnet.Abschließende BemerkungenDie neue Ausbildung zum Milizunteroffizier hat wesentlicheBedeutung für die Erfüllung der gesteigertenAnforderungen an die Wehrpflichtigen des Milizstandes.Daher wurde gleichzeitig mit Verfügungder neuen Durchführungsbestimmungen eine Arbeitsgruppeunter Einbindung der Wehrpflichtigendes Milizstandes bei Ausb A installiert, die die Umsetzungdieses neuen Ausbildungssystems begleitetund allenfalls durch Veranlassung erforderlicherMaßnahmen weiter optimiert.Die RedaktionDas neueLernprogrammdient zur Vorbereitung auf Kurse und Lehrgänge,aber auch zur Auffrischung bereitsvorhandener Kenntnisse vor Übungen undEinsätzen.Das neue Offline-Lernprogramm kann in zirkaeineinhalb Stunden durchgearbeitet werden.Gleichzeitig mit Inkrafttreten der neuen DVBH„Taktische Zeichen“ mit 1. Jänner 2009 wurdein Abstimmung darauf ein elektronischesLernprogramm auf audiovisueller Basis durchdas Referat CUA der Entwicklungsabteilungder TherMilAk fertig gestellt.Die Lernmodule wurden bewusst so ent -wickelt, dass für den Lernvorgang der Tonverwendet werden muss und daher auch imProgramm nicht abschaltbar ist.Das Lernprogramm „Taktische Zeichen“ ist imIntranet des BMLVS sowie als Offline-Versionauf einer CD für unsere Kameraden im Milizstandverfügbar und kann durch diese bei derTheresianische MilitärakademieEntwicklungsabteilung, Referat CUABurgplatz 12700 Wr. NeustadtTelefon: 050201-2029051E-Mail: milak155@bmlvs.gv.atunbürokratisch angefordert werden.E-learning im <strong>Bundesheer</strong> ist ein Teil modernerAusbildungsmethoden. Die Abteilung AusbildungB in der Gruppe Ausbildungswesen imBMLVS ist dafür zuständig.Künftig werden weitere Ausbildungsinhalte alsLernprogramme verfügbar sein, die Pro duk -tions- und Fachkompetenz liegt dabei imReferat CUA der Entwicklungsabteilung derTherMilAk.Obstlt Gerhard Kletzmayr, AusbBMILIZ info 1/200917


<strong>information</strong>Ausbildungsdienst (AD)Frauen und Wehrpflichtige können sich freiwillig fürden Ausbildungsdienst melden. Der Ausbildungsdienstist ein spezieller Wehrdienst, der Frauen undMännern eine Karriere beim <strong>Bundesheer</strong> ermöglicht.Er dauert grundsätzlich zwölf Monate und kann ausmilitärischen Rücksichten um bis zu sechs weitereMonate verlängert werden.Der Ausbildungsdienst dient der Vorbereitung füreine Folgeverwendung in einer Kaderpräsenzeinheitoder als Zugang zur Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn,seit 1. Jänner 2009 auch für die Ausbildungzum Milizunteroffizier.Der Ausbildungsdienst ermöglicht Männern undFrauen somit eine Ausbildung zu einer Führungskraftan der Heeresunteroffiziersakademie oder derTheresianischen Militärakademie. Der Ausbildungsdienstgilt, sofern er mindestens sechs Monate gedauerthat, zudem auch als vollständig geleisteterGrundwehrdienst.Wehrpflichtige können ihre freiwillige Meldung bereitsvor der Stellung abgeben. In diesem Fall erfolgtstatt der Stellung die Ladung zur Eignungsprüfungbeim Prüfzentrum Nord des Heerespersonalamtesin Linz-Ebelsberg. Die freiwillige Meldung zum Ausbildungsdienstist aber auch nach der Stellung, vor,während und auch noch nach dem Grundwehrdienstmöglich.Neben der österreichischen Staatsbürgerschaft unddem vollendeten 18. Lebensjahr (ab dem vollendeten17. Lebensjahr mit schriftlicher Zustimmung desgesetzlichen Vertreters) ist eine positive EignungsprüfungVoraussetzung für die Einberufung zumAusbildungsdienst.Eignungsprüfung für AD* Die Abnahme des Prüfungsteiles „2400m-Lauf“ hat bei Temperaturen unter minus 5° Celsius bzw. über plus 28°Celsius zu unterbleiben. In solchen Fällen ist die Ersatzübung „Ergometertest“ durchzuführen. Die Leistungslimits fürFrauen sind deren körperlicher Leistungsfähigkeit entsprechend niedriger und werden bei Bedarf durch das HPA übermittelt.Das Heerespersonalamt prüft in einem Auswahlverfahrendie Eignung der Bewerberinnen und Bewerber.Dabei wird die körperliche Leistungsfähigkeitbewertet sowie die gesundheitliche und psycho -logische Eignung für den Ausbildungsdienst fest -gestellt.Die Eignungsprüfung für den Ausbildungsdienstwird in der Dauer von grundsätzlich drei Tagen beimPrüfzentrum Nord des Heerespersonalamtes inLinz-Ebelsberg durchgeführt. Wurde im Ermittlungsverfahrenfestgestellt, dass eine gesundheitlicheÜberprüfung nicht notwendig ist, zum Beispielweil sich der Wehrpflichtige bereits einer Stellungunterzogen und eine entsprechende gesundheitlicheEignung erzielt hat, wird der Bewerber zu einerverkürzten Eignungsprüfung in der Dauer von zweiTagen, die aus der Überprüfung der körperlichenLeistungsfähigkeit und der psychologischen Kadereignungstestungbesteht, geladen.Die gesundheitliche Überprüfung im Rahmen derEignungsprüfung wird analog den Vorgaben für dieStellungsuntersuchung im Stellungshaus der Ergänzungsabteilungdes Militärkommandos Oberösterreichdurchgeführt. Für das Ergebnis „Geeignet fürden Ausbildungsdienst“ muss mindestens die Wertungsziffer5 erreicht werden und es darf kein Ausnahmeprofilmit Einschränkungen bestehen.Die psychologische Überprüfung besteht aus der imRahmen der medizinischen Untersuchung im Stellungshausdurchgeführten computerunterstütztenTestung (CUT-Testung) und der psychologischenKadereignungstestung. Diese ist eine Weiterentwicklungder seit Mitte der achtziger Jahre bestehendenKaderauswahlprüfung und erlaubt Aussagenüber den Ausprägungsgrad geistiger Fähigkeiten(Kognitive Kompetenz), zwischenmenschlicher Verhaltensweisen(Soziale Kompetenz) und speziellerFähigkeiten bei Schlafentzug (Tenazitive Kompetenz).In diesem eignungsdiagnostischen Verfahren kannunter Anwendung von psychometrischen Leistungstestsund nach Durchführung eines strukturiertenInterviews und eines Explorationsgesprächs die allgemeineEignung für den Militärdienst festgestelltsowie der Studienerfolg an der Heeresunteroffiziers -akademie oder Theresianischen Militärakademieprognostiziert werden.Nach positivem Abschluss der Kadereignungstestungkann das Ergebnis auf „Geeignet für eine Offizierslaufbahn“,„Geeignet für eine Unteroffizierslaufbahn“oder „Geeignet für eine Mannschaftsverwendung“lauten.Die Eignungsprüfung für den Ausbildungsdienstbeinhaltet auch die Überprüfung der körperlichenLeistungsfähigkeit. Diese besteht aus den TeilbereichenLiegestütze, 2400m-Lauf, Jump&Reach(Standhochsprung), Klimmzüge im Schräghang undder Überprüfung der Schwimmfertigkeit (fünfzehnMinu ten Schwimmen nach einem Sprung in dasWasser aus einem Meter Höhe). Das Kalkül„Geeignet“ wird erreicht, wenn die Ausbildungs -werber die Leistungs normen für die Eignungsfitnessmit min des tens acht Punkten oder für die Basis -fitness mit mindestens zwölf Punkten und dabeijeweils mindes tens einen Punkt pro Testdisziplinerlangt haben. Die Basisfitness (zwölf Punkte) istjedoch erst ab dem fünften Ausbildungsmonat oderbei bereits absolviertem Grundwehrdienst gefordert.Sollte eine Probandin oder ein Proband in einemTeilbereich der Eignungsprüfung die gefordertenNormen und Limits nicht erreicht haben, besteht imFalle eines sanierbaren Mangels die Möglichkeit einerNachprüfung. Im Jahr 2008 haben sich 2268Freiwillige einer Eignungsprüfung im PrüfzentrumNord des Heerespersonalamtes in Linz-Ebelsbergunterzogen.Auslandseinsatzpräsenzdienst(KIOP-FORMEIN)Das <strong>Bundesheer</strong> bietet Männern und Frauen allerDienstgrade eine Verwendung im Ausland an. FormierteEinheiten (FORMEIN) werden für den Bedarfsfallaufgestellt und im Rahmen internationalerOperationen zur Friedenssicherung, Konfliktverhütungund Hilfeleistung ins Ausland entsendet.Um in einen Auslandseinsatz des <strong>Bundesheer</strong>es imRahmen der FORMEIN entsandt zu werden, ist dieAbgabe einer freiwilligen Meldung für Kräfte für InternationaleOperationen - Formierte Einheiten(KIOP-FORMEIN) notwendig.Diese kann von Angehörigen des Präsenz-, MilizundReservestandes, von Frauen in der Personalreserveund von zivilen Personen zur Bedarfsdeckungvon Spezialfunktionen, zum Beispiel medizinischesPersonal ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, eingebrachtwerden.Das Einbringen der freiwilligen Meldung löst beimHeerespersonalamt ein Ermittlungsverfahren aus.Nach Prüfung der grundlegenden Voraussetzungenerfolgt eine Evidenznahme. Unmittelbar vor einemkonkret geplanten Auslandseinsatz ist eine Eignungsfeststellungin Form der Eignungsüberprüfungim Prüfzentrum Ost des Heerespersonalamtesin Wien-Stammersdorf erforderlich.Auslandseinsatzbereitschaft(KIOP-KPE)Kaderpräsenzeinheiten (KPE) sind Einheiten mit hohemBereitschaftsgrad, die bereits in der Friedensorganisationdefiniert sind. Sie stehen für Auslandseinsätzebereit und werden bei Bedarf im Auslandeingesetzt. Eine Aufnahme in eine Kaderpräsenzeinheit(KPE) kann nur bei Vorliegen einer freiwilligenMeldung für Kräfte für Internationale Operationen –Kaderpräsenzeinheiten (KIOP-KPE) erfolgen.Diese kann von Angehörigen des Präsenz-, MilizundReservestandes sowie von Frauen in der Personalreservebeim Heerespersonalamt eingebrachtwerden. Auch Wehrpflichtige, die noch keinen Wehr-Fortsetzung Seite 20MILIZ info 1/2009 19


<strong>information</strong>dienst geleistet haben oder Frauen, die den Ausbildungsdienstund in späterer Folge eine Verwendungin einer KPE anstreben, können eine freiwillige Meldungfür den Dienst in einer Kaderpräsenzeinheitbeim Heerespersonalamt einbringen. Die freiwilligeMeldung löst beim Heerespersonalamt ein behörd -liches Ermittlungsverfahren zur Feststellung derpersönlichen Eignung aus. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrenswird auch die notwendige Art derKadereignungsprüfung festgelegt und durchgeführt.Das Erreichen der fachlichen Eignung wird durch dieTruppe festgestellt.Eignungsüberprüfung fürKIOP-FORMEIN und KIOP-KPEDie Eignungsüberprüfung für alle für internationaleOperationen vorgesehenen Kräfte (KIOP) hinsichtlichihrer persönlichen Eignung erfolgt beim PrüfzentrumOst des Heerespersonalamtes in Wien-Stammersdorf. Zu diesen Kräften zählen sowohl dieFreiwilligen für Kaderpräsenzeinheiten (KPE), alsauch jene für die formierten Einheiten (FORMEIN).Das wichtigste und zugleich auch umfangreichsteÜberprüfungsverfahren im Prüfzentrum Ost stelltdie zweitägige Eignungsüberprüfung FORMEIN/KPEdar. Dabei werden die gesundheitliche, körperlicheund die psychologische Auslandseignung festgestellt.Die Heranziehung zur Eignungsüberprüfung FOR-MEIN/KPE durch das Heerespersonalamt erfolgtgrundsätzlich sechs bis acht Wochen vor der vorgesehenenEntsendung oder unmittelbar vor der vorgesehenenVerwendung in der Auslandeseinsatzbereitschaft.Die gesundheitliche Überprüfung wird unter Steuerungdurch das „Institut für International MedicalSupport und Impfzentrum“ (IMS) im Heeresspital(HSP) durchgeführt. Dabei werden sowohl der interneStatus (Blutdruck, EKG, Laborwerte für Blutund Harn, Lungenröntgen) abgeklärt als auch eineÜberprüfung des Seh- und Hörvermögens durchgeführt.Zusätzlich erfolgen die Feststellung des Zahnstatussowie dermatologische Untersuchungen undTests auf Geschlechtskrankheiten (inklusive HIV).Bei der Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeitmuss die ausreichende, dem Alter entsprechendeFitness unter Beweis gestellt werden. DieÜberprüfung erfolgt unter Anwendung der Bestimmungender Dienstvorschrift für das <strong>Bundesheer</strong>„Körperausbildung“ durch Prüfunteroffiziere desHeerespersonalamtes.Im Prüfungsteil 1 wird die „Kraftausdauer“ in Formder Liegestütze oder im Rahmen der Ersatzübung(nur über militärärztliche Anordnung!) „Klimmzugim Schräghang“ überprüft. Die Ersatzübung „Kniebeugen“ist nach der aktuellen Körperausbildungsvorschriftnicht mehr vorgesehen.Im Prüfungsteil 2 wird die Ausdauerleistungsfähigkeitunter Absolvierung des 2400m-Laufes festgestellt.Beide Prüfungsteile sind am selben Tag imzeitlichen Abstand von mindestens fünfzehn Minutenund in der Reihenfolge Prüfungsteil 1 vor Prüfungsteil2 durchzuführen.Im Rahmen der psychologischen Untersuchung wirdgeprüft, ob die Bewerber den erhöhten psychischenAnforderungen einer Auslandsverwendung gewachsensind. Die Untersuchung erstreckt sich durch -gehend über sechzehn Stunden und umfasst dieAbschnitte Lehrsaalphase 1 mit Leistungs- und Persönlichkeitstests,Schutzraumphase - achtstündigerBunkertest mit einzel- und gruppendynamischenAufgabenstellungen unter erschwerenden Be -lastungsbedingungen, wie Schlafentzug, EssundRauchverbot. Lehrsaalphase 2 mit „Retests“ sowie Einzelgesprächmit einem Psychologen. Im Zuge diesersechzehnstündigen Gruppenuntersuchung werdendie abstrakte, handlungsorientierte und sprachlicheIntelligenz, die Konzentrationsfähigkeit, diepsychische Belastbarkeit und Stabilität für einKrisengebiet sowie die soziale Kompetenz, dieTeam- und Integrationsfähigkeit und die Motivationnach psychologischen Kriterien beurteilt.Die abschließende Entscheidung des untersuchendenPsychologen bezüglich der Eignung für eine Auslandsverwendung,einer vorübergehenden Nichteignungoder einer Nichteignung auf Dauer, basiert aufder Gesamtheit aller Teilergebnisse der LeistungsundPersönlichkeitstests, der Verhaltensbeobachtung,der Bewertung der Arbeitsleistung und desVerhaltens in der Schutzraumphase sowie den Erkenntnissendes psychologischen Einzelgesprächs.Sollte für die vorgesehene Verwendung im Auslandein bestimmtes Fremdsprachenleistungsprofil erforderlichsein und dieses beim Fremdspracheninstitutnicht aktuell aufliegen, wird im Prüfzentrum eineentsprechende Zuordnungsprüfung durchgeführt.Sollte eine Probandin oder ein Proband in einemTeilbereich der Eignungsüberprüfung die gefordertenNormen nicht erreicht haben, besteht im Falle einessanierbaren Mangels die Möglichkeit einer Nachprüfung.Im Jahr 2008 haben sich 3965 Freiwillige einerEignungsüberprüfung im Prüfzentrum Ost des Heerespersonalamtesin Wien-Stammersdorf unterzogen.FliegertauglichkeitDie „voraussichtliche Eignung zur Pilotenausbildung“wird im Rahmen der Stellung oder Eignungsprüfungfestgestellt. Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppenschuleermöglicht jedem Interessenten dieTeilnahme an einem Schnuppertag auf einem Militärflugplatz,wo ausführliche Informationen überden Pilotenberuf und die dafür erforderlichen Eignungsfeststellungenerfolgen.Persönliche BetreuungBereits im Vorfeld zu einer Eignungsprüfung odereiner Eignungsüberprüfung besteht die Möglichkeit,durch das Heerespersonalamt gezielte Informationenzur Steigerung der körperlichen Leistungs -fähigkeit zu erhalten. Dazu stehen den Freiwilligenstaatlich geprüfte Trainer und Lehrwarte zur Ver -fügung, die einen persönlichen Trainingsplan erstellenund zusätzlich auch eine Trainingsbegleitunganbieten. Alle Prüfunteroffiziere verfügen über eineentsprechende Ausbildung, persönliche (Wettkampf-)Erfahrungund das Diplom für staatlichgeprüfte Trainer und Lehrwarte.Für Auskünfte im Zusammenhang mit einer Eignungsfeststellungstehen die Mitarbeiterinnen undMitarbeiter des Heerespersonalamtes gerne zurVerfügung.ADir Gerhard Herunter, HPA20MILIZ info 1/2009


<strong>information</strong>Ansprüche während einesAuslandseinsatzpräsenzdienstesZum Auslandseinsatzpräsenzdienst dürfen Wehrpflichtigeund Frauen, die zum Ausbildungsdienst oderzu Miliztätigkeiten heranziehbar sind, auf Grundschriftlicher freiwilliger Meldung und nach Maßgabemilitärischer Interessen herangezogen werden. Einefreiwillige Meldung darf erst nach Vollendung des 18.Lebensjahres eingebracht werden.AnsprücheSoldaten, die einen Auslandseinsatzpräsenzdienst nach§ 19 Abs. 1 Z 9 des Wehrgesetzes 2001 (WG 2001)leisten, haben ab 1. Jänner 2009 Anspruch auf:* Fahrtkostenvergütung bei Antritt und bei Beendigungdes Präsenzdienstes nach § 7 Abs. 1 Z 1 desHeeresgebührengesetzes 2001 (HGG 2001);* Sachleistungen und Aufwandsersatz nach dem 3.Hauptstück HGG 2001, das sind Bewaffnung, Beklei -dung und Ausrüstung, Unterbringung sowie Verpflegung(mit Ausnahme der Ansprüche anlässlich desVerlassens des Garnisonsortes nach § 15 HGG 2001);* Leistungen bei Erkrankung oder Verletzung wieärztliche Betreuung sowie Leistungen im Falle desAblebens nach dem 4. Hauptstück HGG 2001, demHeeresversorgungsgesetz (HVG) und dem Auslandszulagen-und -hilfeleistungsgesetz (AZHG);* Besoldung gemäß Auslandseinsatzgesetz 2001(AuslEG 2001) in Form eines Grundbetrages undder Auslandseinsatzzulage.GrundbetragDer Grundbetrag richtet sich nach dem Dienstgrad. Erist vom Bundesminister für Landesverteidigung mitVerordnung in Hundertsätzen des Bezuges vergleichbarerMilitärpersonen festzusetzen.Der Grundbetrag beträgt:DienstgradEURRekrut 1.391,39Gefreiter 1.415,37Korporal 1.427,36Zugsführer 1.439,35Wachtmeister 1.489,67Oberwachtmeister 1.514,72Stabswachtmeister 1.522,98Oberstabswachtmeister 1.647,88Offiziersstellvertreter 1.720,50Vizeleutnant 1.811,64Leutnant 1.745,39Oberleutnant 1.804,28Hauptmann 1.910,39Major 2.199,52Oberstleutnant 2.443,62Oberst 2.887,98Brigadier 3.665,08Generalmajor 4.545,63Generalleutnant 5.748,63General 6.022,22Höherer GrundbetragSoldaten, die im Auslandseinsatz dauernd in erheblichemAusmaß Dienste verrichten, die einer bestimmtenFunktion zuzuordnen sind, gebührt für die Dauerder Ausübung dieser Funktion an Stelle der durch ihrenDienstgrad bestimmten Geldleistung jene höhereGeldleistung, die einem dieser Funktion zugeordnetenDienstgrad entspricht. Die Dienstgradzuordnung erfolgtmit Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung.Dienstgradzuordnung (Auszug):FunktionZuordnungärztlicher Leiter einer Mission OberstleutnantBataillonsarztMajorärztlicher Leiter einesOberstFeldspitalsleitender Oberarzt einer OberstleutnantFachabteilung eines FeldspitalsFacharzt in einem FeldspitalMajorsonstige ärztliche Verwendung HauptmannVeterinärMajorApothekerMajorRechtsberater im Stab eines Oberstleutnantmultinationalen VerbandesRechtsberater im nationalenMajorKontingentBataillonspsychologeMajorsonstige psychologischeHauptmannVerwendungdiplomierter Physiotherapeut, Hauptmanndiplomierter medizinischtechnischerAnalytiker,diplomierter radiologischtechnischerAssistent,diplomierter Ergotherapeut,diplomierter Logopäde unddiplomierter Orthoptistdiplomierte medizinisch-Vizeleutnanttechnische Fachkraftdiplomierter Krankenpfleger Vizeleutnantund vergleichbare FunktionenABC-Abwehr - Leiter eines OberstleutnantExpertenteams mit abgeschlossenemStudiumABC-Abwehr - Mitglied einesMajorExpertenteamsABC-Abwehr - Leiter einesMajorFachteams mit abgeschlossenergehobener BerufsausbildungABC-Abwehr- Mitglied eines HauptmannFachteams oder KommandantenberaterABC-Abwehr- Mitglied eines VizeleutnantFachteams mit abgeschlossenerBerufsausbildung und einschlägigerBerufserfahrungLeiter eines Suchhundeteams VizeleutnantSuchhundeführerOberstabswachtmeisterSachverständiger mit Gutachter- Majorfunktion, technischer Offizier inder Materialerhaltung oder intechnischer BetriebsanleitungsfunktionMitglied eines technischen VizeleutnantFachteamsmilitärischer Rüstungskontroll- Hauptmannexperte mit abgeschlossenemStudiumgeistlicher AmtsträgerMajorsonstiger SeelsorgerHauptmannFeldpostmeisterOberleutnantDolmetsch mit DiplomMajorDolmetsch ohne DiplomHauptmannAuslandseinsatzzulageDie Auslandseinsatzzulage setzt sich aus einemProzentsatz des Sockelbetrages und allfälligen Zuschlägenzusammen.Zusammensetzung:* 100% des Sockelbetrages und Zuschläge ge -bühren bei Entsendung von Einheiten und Einzelpersonenin das Ausland;* 50% des Sockelbetrages gebühren bei inländischerVor- und Nachbereitung zur Entsendung inden Auslandseinsatz;* 75% des Sockelbetrages und Zuschläge gebührenbei Entsendung zu Übungs- und Ausbildungsmaßnahmenim Ausland;* 40% des Sockelbetrages und Zuschläge gebührenbei Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmengemäß § 1 Z 2 KSE-BVG.Die Höhe des Sockelbetrages und der Zuschläge ist inWerteinheiten festgesetzt. Eine Werteinheit ent -spricht 4,4% des Gehaltes (einschließlich allfälligerTeuerungszulagen) der Gehaltsstufe 2 der DienstklasseV eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung.Der Sockelbetrag wird durch die Zulagengruppe bestimmt,in die der Bedienstete auf Grund seiner tatsächlichenVerwendung im Ausland einzureihen ist.Ist für die tatsächliche Verwendung im Ausland eineniedrigere Zulagengruppe vorgesehen, als der Verwendungs(Entlohnungs)gruppeeines Bedienstetenim Inland entspricht, so ist der Bedienstete in dienächstniedrigere Zulagengruppe einzureihen.Einreihung:In der VerwendungsZulagen(Entlohnungs)gruppegruppeA 6, A 7, E/e, v5, P 4/p 4, h4, 1P 5/p 5, h5 und M ZChA 4, A 5, D/d, v4, P 2/p 2, h2, 2P 3/p 3, h3, M BUO 2,M BUO 2 und K 6/k 6A 3, C/c, v3, P 1/p 1, h1, E 2a, 3E 2b, W 2, M BUO 1, M ZUO 1,K 3/k 3, K 4/k 4 und K 5/k 5A 1, A 2, A/a, v1, B/b, v2, E 1, 4W 1, M BO 1, M ZO 1, M BO 2,M ZO 2, H 1, H 2, K 1/k 1 undK 2/k 2Die Einreihung bei Soldaten erfolgt grundsätzlichin einer der Verwendungs(Entlohnungs)gruppeeines Bediensteten im Inland entsprechenden Zulagengruppe,das heißt: Ein im Ausland in derFunktion eines Vizeleutnants verwendeter Soldat,der zur Verwendungsgruppe M BUO 1 gehört,wird im Auslandseinsatzpräsenzdienst in die Zu -lagengruppe 3 eingereiht. Anspruchsberechtigtemit dem Dienstgrad Rekrut oder Gefreiter sind indie Zulagengruppe 1 einzureihen.Fortsetzung Seite 22MILIZ info 1/2009 21


<strong>information</strong>SockelbetragZulagengruppe WEinh. EUR1 13 1.284,-2 16 1.581,-3 21 2.075,-4 26 2.569,-Für die Dauer der inländischen Vorbereitung bzw.Nachbereitung einer Entsendung zu einem Auslandseinsatzgebührt ebenfalls ein Teil der Auslandseinsatzzulagein der Höhe von 50% desSockelbetrages.ZuschlägeZonenzuschlagZone Gebiete WE EUR1 Arktis, Antarktis und 6 593,-Grönland2 Afrika und Asien, soweit 3 296,-nicht in Zone 3 erfasst,Mittel- und Südamerika,Australien und Ozeanien3 Mittelmeerstaaten Nord- 2 198,-afrikas und Asiens, ausgenommender europäischeTeil der Türkei,NordamerikaKlimazuschlagGebiet WE EURWüstengebiet oder Steppen ge- 2 198,-biet oder Gebiet mit tropischemRegenwaldklimaKrisenzuschlagKrisen WE EUREinsatz in Krisengebieten mit 9 889,-anhaltenden oder wiederholtaufflammenden bewaffnetenKonfliktenEinsatz auf ehemals von einem 6 593,-bewaffneten Konflikt erfasstenGebiet und einer damit verbundenenGefährdung durch zurückgebliebene,verborgene odernicht erkennbare KampfmittelKatastropheneinsatz 5 494,-Seuchenbekämpfungseinsatz, 6 593,-der nicht im Zuge einesKatastropheneinsatzes erfolgtTreffen bei einem Einsatz mehrere Vorausset -zungen zusammen, so gebührt der Krisenzuschlagfür die jeweils am höchsten abzugeltendeVoraussetzung.Ersteinsatzzuschlagwährend der Anlaufphase WE EURFriedenssicherung 3 296,-(maximal sechs Monate)Humanitäre Hilfe, Katastro- 1,5 148,-phenhilfe sowie zu Such- undRettungsdiensten(maximal drei Monate)FunktionszuschlagFunktion WE voll halbVorgesetzter und/oder 10 988,- 494,-Kommandant derentsandten EinheitBataillonskommandant 8 790,- 395,-Kompaniekommandant 6 593,- 297,-Zugskommandant 4 395,- 198,-Gruppenkommandant 2 198,- 99,-Arzt 6 593,- 297,-Dienstführender 3 296,- 148,-UnteroffizierKommandogruppen- 3 296,- 148,-kommandantStellvertreter des Vorge- 6 593,- 297,-setzten und/oder Stellvertreterdes Kommandantender entsandten EinheitStellvertreter des 5 494,- 247,-BataillonskommandantenStellvertreter des 4 395,- 198,-KompaniekommandantenStellvertreter des 3 296,- 148,-ZugskommandantenTruppenpsychologe 6 593,- 297,-Leitender Offizier des 3 296,- 148,-Sachbereiches Logistik (S 4)Karteimittelführer 2 198,- 99,-Personalbearbeiter 2 198,- 99,-Administrator einer 3 296,- 148,-EinheitBei der Ausübung von mehr als einer Funktion gebührtder Funktionszuschlag für die jeweils amhöchsten abzugeltende Funktion.Bei Entsendung zu Übungen und Ausbildungsmaßnahmengemäß § 1 Z 1 lit. d KSE-BVG gebührt derFunktionszuschlag in halber Höhe.Gefahrenzuschlagüberwiegende und WE EURunmittelbare TätigkeitBeseitigung von Spreng- und 5 494,-Zündmitteln, Minen, Blindgängernund gefährlichen radioaktiven,biologischen, chemischenoder brennbaren Kampfstoffenoder die Überwachung dieserTätigkeitenBeseitigung von gefährlichen 3 296,-radioaktiven oder chemischenStoffen oder die Überwachungdieser TätigkeitenSuchen und Retten von Perso- 3 296,-nen aus Vertrümmerungen,Verschüttungen und Einschließungenin gefährdeten Räumen,insbesondere im urbanen BereichUnterkunfts- undVerpflegszuschlagDie Höhe des Unterkunfts- und Verpflegszuschlagesergibt sich im Einzelfall, wenn Unterkunft und/oderVerpflegung im Ausland nicht als Naturalleistungbereitgestellt oder diese Aufwendungen nicht durcheine internationale Organisation oder ein ausländischesOrgan getragen werden.Aliquote BerechnungBesteht der Anspruch auf den Sockelbetrag oder aufZuschläge1. wegen des Beginns oder des Endens der Entsendungin das Ausland oder der Vorbereitungeines Auslandseinsatzes im Inland oder2. wegen einer Änderung des für die Bemessungder Zuschläge maßgebenden Sachverhaltesnicht für einen vollen Kalendermonat, so gebührendiese mit je einem Dreißigstel für jeden Tag diesesKalendermonats, an dem ein solcher Anspruch besteht.BeachtenswertesBei Hilfeleistungen im Ausland gemäß § 2 Abs. 1 lit. dWG 2001 gebühren für:Berufssoldaten(Bedienstetedes BMLVS)Monatsbezug nachGehaltsgesetz 1956bzw. Monatsentgeltnach Vertragsbedienstetengesetz1948undAuslandszulagenach AZHG, diesteuerbefreit ist!Die Steuerbefreiung gilt gemäß § 3 Abs. 1 Z 22lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988.Die monatliche Auszahlung der Bezüge erfolgt imNachhinein auf ein inländisches Konto. Die Gewährungeines Vorschusses bis zur halben Höheder Auslandseinsatzzulage ist möglich. Der jeweiligeVorschuss wird bei der nächsten Auszahlungdieser Zulage abgezogen.Auf Grund der neuen Pensionsreform gelten Zeitendes ab 1. Jänner 2005 geleisteten Auslandseinsatzpräsenzdienstesin der Pensionsversicherungals Versicherungszeiten. Davor geleistetePräsenzdienstzeiten gelten als beitragsfreie Ersatzzeiten(ausgenommen für Gewerbetreibendeund Bauern).Die Krankenversicherung der unterhaltsberechtigtenAngehörigen von Auslandseinsatzpräsenzdienstleistenden Soldaten und Soldatinnen stelltdas Heerespersonalamt bei der für den Wohnsitzzuständigen Gebietskrankenkasse sicher.Die Leistungen im Auslandseinsatzpräsenzdienstbei Erkrankung oder Verletzung sowie im Falledes Todes sind im 4. Hauptstück des HGG 2001geregelt.Darüber hinaus sieht für den Fall einer Dienst -beschädigung das HeeresversorgungsgesetzLeistungen für den Beschädigten selbst, aberauch für Hinterbliebene vor. Hinzu gebührt - fürden Fall des Todes - auf der Grundlage des2. Teiles des Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetzeseine besondere Hilfeleistung an Hinterbliebenein der Höhe von zirka 110.000,- EUR.Mag. Christoph Ulrich, DiszBWSoldaten imAuslandseinsatzpräsenzdienstGrundbetrag nachAuslEG 2001nach DienstgradundAuslandseinsatzzulagenach AuslEG 2001 insinngemäßer Anwendungdes AZHG.Alle Bezüge sindsteuerbefreit!22MILIZ info 1/2009


DatumBestellkarte für WehrpflichtigeIch bestelle:..... StückMILIZ-Handbuch 2008,zum Preis von EUR 32,70zzgl. Versandspesen.und ersuche um Zusendung per Nachnahme!UnterschriftMILIZ info 4/1999An dieRedaktion „MILIZ Info“BMLVS/AusbARossauerlände 11090 WIENTRUPPENDIENST-BestellkarteDie Redaktion leitet die Bestellkartean den Verlag weiter!aus-PostgebührzahltEmpfänger!✂Onlineshop: www.info-team.at Tel: 0676/56 90 491Vorname/FirmaZunameStraße/Gasse/NummerPLZ/OrtIch bestelle wie ausgefüllt zum Gesamtpreis von Euroinkl. MWSt, zzgl. VersandkostenIch stimme den AGB des Info-Teams zu.❑ Setpreis 45,- / Versandkosten frei!❑ Vorausüberweisung, Versandkosten 4,20 Euro.Hypo-Vbg., Kto: 103 96 99 30 10, BLZ 58000❑ Nachnahme, max. Versandkosten 6,90 Euro.Telefon✂Datum/UnterschriftAnInfo-TeamScharten 1424612 SchartenMein Geburtstag:€ 0,55,–TASCHENBÜCHERTRUPPENDIENSTZUM BESTELLENMILIZ info 4/2003 In Vorbereitung: 23✂Band 1: Humanitäts-, Kriegs- und Neutralitätsrechtsowie Kulturgüterschutz – Leitfaden durchdas Völkerrecht für die Truppe (1991) EUR 8,10Band 5: Geländekunde (1991) EUR 8,10Band 7: Der Erste Weltkrieg (1981) EUR 10,30Band 9: Kartenkunde (2001) EUR 33,-Band 16: Gefechtsbeispiele aus dem Zweiten Weltkrieg(1971) EUR 10,30Band 17A, Reihe Wehrtechnik - ElektronischeKampfführung I (2003) EUR 25,-Band 18: Ausbildungspraxis (1990) EUR 10,30Band 19: Geschichte des europäischen Kriegswesens(I) (1972) EUR 7,40Band 22: Die Nachkriegszeit 1918 - 1922 (1973)EUR 9,80Band 23: Taktische Übungen für Kompanie und ZugBand 24:(1983) EUR 8,70Geschichte des europäischen Kriegswesens(II) (1974) EUR 9,80Band 26: Partisanenkampf am Balkan (1987) EUR 9,80Band 28: Stabsdienst im kleinen Verband (1979)EUR 10,30Band 31: Waffentechnik I - Rohr-, Lenkwaffen, Flugkörper,Ballistik, Zielen, Richten (1994) EUR 16,10Band 32: Waffentechnik II - Munition (1996) EUR 28,10Band 33:Band 34:Allgemeiner Stabsdienst - Ein Beitrag zurOrganisationskultur (1997) EUR 13,-Fremde Heere - Die Streitkräfte der Staaten desNahen Ostens und NordafrikasA: Staaten und Streitkräfte (1994) EUR 26,10B: Regionale Organisationen, Konflikte undderen Ursachen (1995) EUR 21,20C: Waffen und Gerät I (1995) EUR 17,90D: Waffen und Gerät II (1995) EUR 10,60Band 35: Führungs- und Organisationslehre I -Methodisches Vorgehen und Arbeitstechniken(1997) EUR 23,40Band 36: Führungs- und Organisationslehre II -Führungsverhalten (1997) EUR 20,10Band 39:Band 40:Band 41:Band 43:Band 44:Band 45:Band 46:Gefechtsbeispiele II - Naher Osten, Falkland,Golf-Region, Somalia (1998) EUR 10,60Technologie der Panzer I – IIIA: I - Entwicklungsgeschichte, Panzerschutz,Konfiguration (1998) EUR 16,10B: II - Bewaffnung, Munition, Ziel- undSichtgeräte, Feuerleit- und Richtanlagen,Panzerabwehrflugkörper (1999) EUR 16,10C: III - Beweglichkeit auf dem Gefechtsfeld,Panzermotoren, Lenkgetriebe, Federung undLaufwerk, Bodenmechanik (2000) EUR 16,10Guerillakriege nach dem Zweiten Weltkrieg(2004) EUR 20,-Taktik und Ausbildung I - IIIA: I - Führungsvoraussetzungen (2001) EUR 20,-B: II - Einsatz der Waffen (2002) EUR 20,-C: III - Im Gefecht (2002) EUR 20,-KFOR-Update 2005 - Das Buch zum Einsatz(2005) EUR 25,-Geiselhaft und Kriegsgefangenschaft - Opfer,Täter, Überlebensstrategien (2001) EUR 20,-Führungsverfahren auf Ebene Brigade undBataillon (2005) EUR 22,-Band 49: EUFOR - „Althea“ - Das Buch zum Einsatz (2005)EUR 22,-TD-BuchDINA5:International Handbook Military Geography(in englischer Sprache) EUR 30.-TD-TBWaffentechnik I, Band 1 (2. überarbeitete Auflage) EUR 25,-TD-BuchDINA6: UNDOF - Das Buch zum Einsatz EUR 30,-TD-BuchDINA5: Einsatzrecht EUR 30,-TD-SpezialDINA4: PC-Praxis für die Truppe - Windows XP (2006)Anforderung für die Truppe überVersorgungsnummer 7610-85351-0000TD-TBWaffentechnik I, Band 2 (2. überarbeitete Auflage) EUR 30,-TD-TB Führung der KompanieTD-HB Militäroperationen und Partisanenkampf in SüdosteuropaStrategie denken


P.b.b., Vertragsnummer: GZ02Z030049 M, Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1090 Wien, DVR: 0000159ZeitungsanschriftausbildungINHALTAssistenzeinsätze 2009 . . . . . . . . . . . . . .2Vorstellung des neuenMilizbeauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . .3Neue Dienstvorschriften . . . . . . . . . . . . .4HGG-Bezüge ab 2009 . . . . . . . . . . . . . .5Regierungsprogrammund Landesverteidigung . . . . . . . . . . . . .9Institut Jäger derHTS stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . .10Sem. „Einsatztraining Zug“für Offiziersanwärter . . . . . . . . . . . . . .10Freie Fahrt für Milizkräfte . . . . . . . . . . .11Milizoffiziere gesucht . . . . . . . . . . . . . .11Die neue Ausbildungzum Milizunteroffizier . . . . . . . . . . . . . .12Neues Lehrprogramm„Taktisches Zeichen“ . . . . . . . . . . . . . .17Eignungs(über)prüfung . . . . . . . . . . . . .18Bezüge ab 2009 imAuslandseinsatzpräsenzdienst . . . . . . . .21Onlineshop: www.info-team.at 0676/5690491CD- Mil.Märsche+gr.Zapfenstreich13 Märsche und großerZapfenstreich des <strong>Bundesheer</strong>es.Mehr auf www.info-team.atBusinesstasche MilitaryNotebookfach, Schultertragegurt, Fächer für OrdnerPapier,Handy,Stifte.... Farbe:schwarz 37x12x29 cmTRUPPENDIENST-BestellkarteSchreibmappeMilitary2-färbige Schreibmappe mitA4-Schreibblock in derGröße 34x29x2 cm.18,- 7,-StkStkFarben:heeresgrün+grün11,- 11,-Sporttasche Militarygroße Reise- und Sporttasche mit 3 Seitenfächern undSchultertragegurt Farben: heeresgrün+grün 65x40x40StkStk✂✂E-Mail: truppendienst@bmlv.gv.atFax: 050201 - 10 17 120 DW

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