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Beitragserhöhungen der Krankenkassen<br />

Sonderkündigungsrecht in 2008 noch nutzen<br />

Wenn die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung steigen, können<br />

Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und in eine günstigere<br />

Kasse wechseln. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch dann, wenn Versicherte<br />

erst kürzlich Mitglied in einer anderen Kasse geworden sind. Die achtzehnmonatige<br />

Mindestbindung wird bei Beitragserhöhungen außer Kraft gesetzt. Kunden<br />

können innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Anhebung in eine andere<br />

Kasse gehen. Versicherungsnehmer, die bereits seit 18 Monaten Mitglied in einer<br />

Kasse sind, können auch ohne Berufung auf ihr Sonderkündigungsrecht wechseln.<br />

Zum Anfang des Jahres haben zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge<br />

erhöht. „Die Beitragssätze können sich bis zu drei Prozent voneinander unterscheiden.<br />

Wer die Konditionen der Kassen miteinander vergleicht, kann bei einem Wechsel<br />

in diesem Jahr noch ein stattliches Sümmchen sparen“, verdeutlicht Elke Tiebel<br />

von der Beratungsstelle Göttingen der Verbraucherzentrale Nds. an einem Beispiel:<br />

„Kunden mit einem Einkommen von 2.500 Euro monatlich, die im günstigsten Fall<br />

von einer Kasse mit 16 Prozent Beitragssatz in eine Kasse mit 12,4 Prozent wandern,<br />

sparen sich und ihrem Arbeitgeber jeweils 45 Euro im Monat.“<br />

Die Nutzung des Sonderkündigungsrechts bei Beitragsanhebungen macht allerdings<br />

nur noch im laufenden Jahr Sinn. Ab 2009 müssen sich die gesetzlich Krankenversicherten<br />

auf ein neues Finanzierungssystem einstellen: Mit der Einführung des Gesundheitsfonds<br />

werden ab Januar einheitliche Beitragssätze eingeführt. Je nach wirtschaftlicher<br />

Lage können die Krankenkassen dann entweder Zusatzbeiträge verlangen<br />

oder aus ihren Überschüssen Prämien an ihre Mitglieder auszahlen. Zahlreiche<br />

Punkte zu den neuen Regelungen sind zurzeit jedoch noch völlig ungeklärt.<br />

In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen schon jetzt unterschiedliche Leistungen<br />

an. „Wer in eine andere Kasse wechseln möchte, sollte deshalb nicht nur die<br />

Beitragshöhe zum Maßstab machen“, rät die Expertin der Verbraucherzentrale Nds..<br />

Auch auf das Leistungsspektrum ist zu achten: „Zum Beispiel Kostenübernahmen<br />

von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim<br />

Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare<br />

Hotline – können für viele Patienten entscheidende Faktoren sein, die eine Kassenwahl<br />

mit bestimmen.“<br />

Weitere Infos und Tipps gibt es in der Beratungsstelle Göttingen zu den Öffnungszeiten<br />

(Mo und Do 10-18 Uhr, Di 10-14 Uhr). Telefonische Beratung gibt es zum<br />

Thema auch am Verbrauchertelefon unter 09001 79 79-07, Montag 10-12 Uhr für<br />

1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend.(VZ)<br />

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