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s - Hansischer Geschichtsverein

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lI.F. FREN s DOR FF ISTUDIEN ZUM BRAUNSCHWEIGSCHEN STADTRECHT.ERSTER BEITRAG.(AUS DEN NACHRICHTEN DER K. GESELLSCHAFT DER WISSEN­SCHAFTEN ZU GÖTTIN GEN. PHILOLOGISCH-HISTORISCHE KLASSE.1905, HEFT 1, S. 1-50.)VONHEINRICH MACK.Im Jahrgange 1876 dieser Zeitschrift, S. 95 ff., hat Frensdorffseine sehr anregende und lehrreiche Abhandlung »Über das Alterniederdeutscher Rechtsaufzeichnungen« veröffentlicht. Sie beschäftigtsich nicht zuletzt mit dem braunschweigischen Stadtrechteund zwar mit der Datierung seiner frühesten Redaktion,des bekannten Ottonianums. Jetzt, nach fast dreifsig Jahren, istder Gelehrte, wenn auch von andern Gesichtspunkten geleitet,auf den alten Stoff zurückgekommen. Schon im Hinblick aufden Aufsatz von I 87 6 ist die neue Arbeit hier zu besprechen;sie kann das aber mit um so besserem Rechte verlangen, alssie durch ihre gründlichen Erörterungen die Forschung ein gutesStück weiterführt.Wie der uns hier allein interessierende Teil der älteren Abhandlungden ersten Band des Urkundenbuches der Stadt Braunschweigzur Voraussetzung gehabt hat, so ist zu der jüngeren,wenngleich nur mittelbar, durch die Veröffentlichung des zweitenBandes der Anstofs gegeben worden. Er bot als Nachtrag zuden schon im ersten Bande abgedruckten Fassungen des brau·nschweigischenStadtrechts noch zwei weitere dar, so dafs jetzt

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