I43Klagepunkt vorgebrachte Verletzung der Territorialhoheit derInsel betreffend , erklärte der Rat, Kaper und Prise hätten nichtin einem neutralen »Hafen c gelegen, sondern in offener See,wo Schiffe nur bei gutem Wetter Ankergrund haben könnten;es sei also höchstens eine offene See-Rhede gewesen. Der Kommandantvon Helgoland habe höchstens das Recht, den Kaperim Hafen zu schützen, und das spreche ja auch jener Pact aus;wenn der Kommandant durch seine Schüsse habe den Kaperauch aufserhalb des Hafens schützen wollen, so involviere daseine, wider die Neutralität verstofsende Parteinahme für denKaper. Das Schiefsen auf die Hamburger Schiffe sei um sosonderbarer, als der Kommandant ja gar nicht ihre Absicht habeerkennen können.Der Harnburger Rat bestritt aber überhaupt, dafs es völkerrechtlichgestattet sei, dafs ein Kaper in einem neutralen Hafen3-4 Wochen »zu eines Benachbarten höchsten Schaden undNachteil sub specie neutralitatis geheget, von denen commendirendenOffleieren und zwar ad ostiurn flurninis Irnperii protegiretwerde, dafs er frey und ungehindert auf die ankommende Schiffeauslaufen, Jacht machen, und wenn er sie genommen, mit sichauf die neutrale Rehde oder Haven bringen könne, dafs derCommendant eines solchen Ortes mit dem Commendeur desCapers in guter Vertraulichkeit lebe, gewisse Pacta errichte,ihme von allen Nachricht und Instruction gebe, auch wenn etwaAnstalt gemachet, die zu erwartende Schiffe zu avertiren, ersolches verhindere, und solche ihren Feinden also im Rachenlaufen müssen. « Wie also die Wegnahme des Kapers ein Gebotder Notwendigkeit gewesen, so seien hierbei keine Territorialrechteverletzt, während von dem Helgoländer Kommandantendie Neutralitätsrechte »ZU einer mit derselben incompatiblenund in surnmum tertii praejudicium gereichenden indulgentzextendiret worden. cDie holsteinische Regierung aber, deren Neutralität in dieserganzen Zeit stark verdächtig war, forderte nichtsdestoweniger Genugtuungfür die angebliche Verletzung ihrer Territorialhoheit;Frankreich bedrohte Holstein mit Repressalien, und dieses ersuchteHamburg, es möge nicht zulassen, dafs die holsteinischenUntertanen darunter leiden sollten.Auch Hamburg hatte insofern Schaden von dem Ereignis,als Frankreich, durch die Wegnahme des Kapers erbittert, sichjetzt gegenüber den Wünschen der Stadt hinsichtlich der freienSchiffahrt wenig geneigt zeigte. Der hamburgische Syndikus vonBostel liefs den Franzosen vorstellen, dafs, wenn ein Kaper aufdie Eibe käme, »ihnen die Gurgel des Comrnercii zuzuschnüren«,sie sich wehren müfsten, und dafs man Harnburg sehr Unrechttue, wenn man ihm das verüble; >denn wir giengen hier nichtdie See durch, französische Schiffe zu suchen und wegzunehmen c I.Der englische Gesandte aber stand dem Rat gegen die BeschwerdenHolsteins bei ; er autorisierte den Rat dieser möges1ch.getrost clarauf berufen, dafs er, der Gesandte,'den Rat ersuchthabe, den Kaper wegzunehmen. Tatsächlich erklärte derRat in einem Schreiben vom I 4· Mai I7 o6 an die herzoglicheRegierung, dafs er nicht nur nach den allgemeinen Rechten zuder Wegnahme des Kapers befugt gewesen sei, sondern dafsauch der englische Gesandte ,uns dessen ernstlich und mit derVerwarnung anerinnern lassen, dafs, woferne wir nicht unsereSchuldigkeit und jura beobachten und in Zeiten diesen Feindseligkeitenund schädlichen Capereyen vor der Eibe nach Vermögensteuren und wehren würdenc, er deshalb bei seiner Regierungsich beklagen werde >und anderwertig zu unserem höchstenPräjudiz behufige Anstalt dagegen zu verfügen sich gemüfsigetb_efinde «; der Rat habe daher sich dieser Expedition nicht entZiehen können usw.Es vergingen dann zweiundeinhalb Jahre, ehe wir wiedervon der Sache hören. Erst am 7· Dezember qo8 überreichteder nunmehrige holsteinische Resident v. Görtz dem Rat einPromemoria, das sich gegen alle von jenem früher vorgebrachtenArgumente wandte. Bestritten wurde die Unsicherheit des Elbstroms; bestritten die Möglichkeit, das kaiserliche Privileg vonI 628 auf diesen Fall anzuwenden, da es sich auf die mitten inde~ See gelegene Insel Helgoland, die nicht einmal zum Römischen~e1c? gehöre, nicht erstrecken könne; auch hätten in Glückstadtm_ dtesem Kriege öfter Kaper gelegen, ohne dafs man davon gehört,dafs der Rat sich, an »dieselbe zu frottiren und zu reiben «'1Comm. Dep. Prut. g. April 1706.
144habe gelüsten lassen. Wo der Kaper gelegen, sei der wirklicheHafen Helgolands; :.umbschlossenc brauche ein Hafen nicht zusein ; sonst müsse es auch gestattet sein, unter der Insel Wight,im Texel, Sund, wo die Rheden auch nicht umschlossen seien,in der Neutralität feindliche Schiffe anzugreifen, »welches aberdem Hamb. Magistrat woll nicht gut geheissen, sondern garübel bekommen würdec. Wenn der Kaper sich so lange beider Insel aufgehalten habe, so hätten die Interessenten der Priseselbst Schuld daran, da sie sich mit dem Kaper in Verhandlungenbehufs Rückerlangung der Prise eingelassen hätten. Görtz forderte,da diese Sache seinem Fürstenhause sehr :.empfindlich und höchstnachteilige, wiederholt Genugtuung, ja die Rücklieferung der Prise.Er drohte sonst mit Gegenmitteln und wandte sich mit derselbenBeschwerde an das Kollegium der Oberalten.Der Rat antwortete hierauf am 25. Januar 1709, erinnerte ansein Schreiben vom 14. Mai I 7o6, das Görtz nicht zu kennen scheine.Im übrigen wiederholte er das bereits früher Gesagte, wies abernamentlich darauf hin, dafs durch Duldung feindlicher Kaperbei Helgoland die Freiheit der Schiffahrt ganz zugrunde gerichtetwerde; denn Helgoland liege, nach Gryphiander und Adam vonBremen ,in ostio Albis seu Albiac, und wie die Insel »vor vielenSeculis nach Süd-Osten sich extendiret und viel gröfser als jetzound wo nicht gar continua mit Ditmarschen , jedoch wenigstensdemselben am nechsten gelegen gewesen « , so gehöre es zumHerzogtum Holstein und folglich zum heiligen Römischen Reich;der französische Kaper aber sei Reichsfeind und somit dem Reichs·bann verfallen nach Reichsabschied von I 559, und Pacta seienmit ihm nicht zu errichten. Die getroffene Abrede mit demKommandanten mache alle Schiffe, die nicht auf der Rhede seien,dem Kaper gegenüber wehrlos; dieser könne sie auf die Rhedeschleppen und geniefse hierfür den Schutz des Kommandantender Insel. Auch wenn Helgoland neutral sei, was immerhinzweifelhaft gewesen , da es zum Reich gehöre, sei solches Ver·fahren ungehörig und widerspreche den allgemeinen Grundsätzenüber die Neutralität. Der Kaper sei auch nicht, wie seitensHolsteins behauptet würde 1 , wegen widrigen Windes auf die145Helgolander Rhede gekommen sondern hgelegen, um Kundschafit . . h' abe dort wochenlangemzre en zu könne Wbehaupte, dafs die Schüsse d K n usw. enn Görtzes ommandanten Warn hgewesen seien, so sei das schwer ver .. . ungssc üsseKaper verpflichte ja den Komm standbeb ; der Pact mit demersteren usw.andauten zum Schutz desDas letzte Aktenstück in dieser A . .auszug vom 4 August . ngelegenhert rst ein Protokoll-. · 17 I o, mittels dessen de H benglischen Gesandten Wich v . r am urger Ratmachte W . on Jener Antwort an Görtzund die In.sel e~~e JahreRd.arauf fiel Helgoland an Däne·. ' em erche stets ziemli h f dwar - sre galt tatsä hl; h al . c rem ge-T c rc s em Zubehö d heils von Schleswig n. ht . r es erzogh• IC , wre der Hamb Ratte, als ein Zubehör H I . urger at beostems _ wurd d .un ganz entfremdet. ' e em RercheHelgoland unter dänischer Herrs hein Territorium das d' S dc aft bedeutete freilich flirI' re ta t weit mehra s zu der Zeit wo es unter h I t . . zu respektieren' o s ernrsche H h ·-~'-"''"'":> zeigt diese Episode aus d r o ert gestanden.selbst noch im I 8 Jah h d er deutschen Seegeschichte. r un ert Harnbur d ,verstanden hat die F k . g es och gelegent-S . , un honen die .ehrtfahrt nach und auf d Elb , es zwecks Srcherungdie Gewässer der weit vor ;r Eibe ausübte, auszudehnen auchdas V erfahren der St d er . e gelegenen Insel Helgolanda t und rhrer 0 d . ·rechtlich zu vert 'd' rgane aber nach allener rgen war d kWürdigung dieses V . ' ~ ommt für dieErfolg die Probe auf d' oRrf~lls .wen~ger m Betracht. Wennd' H re rchtrgkert des E. Je amburger Recht; der Ei xempels ist, sodre Kaperschiffahrt macht . ndruck, den ihr Vorgehene, Ist unverkennbar gewesen.1So auch Steltzner a. a. 0., S. 449·Hansiacbe Gescbicbtabl"tta er. xxxrr.IO
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