94m~ k) , dl·e Wraker für den Verkehr mit Gold und Silber, mit1Hanf und Flachs, mit Fischen und_anderen Hand~lswar~n usw.Die erstgenannten wichtigen Amter der . Gench~vo~e undder Kämmerer unterscheiden sich von den romder w1cht1gen _dadurch,dafs jene aus dem sitzenden Rat besetzt werde~, d1esenicht. Bürgermeister, Ratsherren, Gerichtsvögte ~nd Kammererbilden demnach als Mitglieder des sitzenden Rats eme Grup~ f~rSIC · h . D1'e Zahl der amtierenden Bürgermeister betrug zwe1, d1eder sitzenden Räte acht, die der Gerichtsvögte und Kä~mererje zwei, ebenso viele in der Regel die der minder wichtig~n Amter ;nur als Ausnahmen erscheinen in der letzteren Gruppe em~r ~derdrei oder vier Inhaber. Die Gesamtzahl der ersten w1chbgenGruppe betrug aber nur zehn Personen, da die _Gerichtsvögte unddie Kämmerer aus den acht Mitgliedern des s1tzenden Rats e~tnommenwurden oder, wie anscheinend die Kämmerer, be1mAntritt ihres Amtes in den sitzenden Rat eintraten.Die Zahl der in den Listen ausdrücklich als sitzende Ratsherrengenannten Personen beträgt vier oder sechs oder acht,was nicht irreführen darf. Das eine Mal, z. B. 1419, 1433 undhäufig, nennen die Listen die sämtlichen acht sitzenden Ratsherrenund verzeichnen dann vier von ihnen noch besonders alsGerichtsvögte und Kämmerer. Ein anderes Ma~, z. B: I 4~6,nennen sie nur sechs sitzende Ratsherren und noberen d1e Kämmerernur für sich unter ihrer Amtsrubrik. Ein drittes Mal,z. B. 14ss, beträgt die Zahl der genannten sitzenden Ra~herrennur vier, indem Gerichtsvögte und Kämmerer nur für s1c~ aufgeführt,nicht aber unter den sitzenden Ratsherren verzeichnetwerden. Die Regel ist, dafs alle acht als sitzende Ratshe~engenannt werden. Die eine Hälfte der sitzenden Ratsherren, _v1er,bekleidete mithin kein anderes Amt, die andere Hälfte bekle1detedie Ämter der Gerichtsvögte und Kämmerer.Bei der ersten und wichtigen Gruppe, die aus Bürgermeistern,Ratsherren , Gerichtsvögten und Kämmerem bestand, ist der• Ich verweise auf die Ausführungen Clasons S. 38 fr., da es hierweniger auf die Darstellung der Stockholmer Ratslmterverfasaung un d 1 "her rVeränderungen ankommt, als daraaf 1 die Verteilung der atlona . l'tit I en anBeispielen zu erläutern.95Grundsatz der gleichmäfsigen Beteiligung beider Nationalitätenmindestens formell streng durchgeführt. Die Listen beginnenmit dem Namen des schwedischen Bürgermeisters (proconsulSuevus) und schliefsen daran die vier (oder weniger) Namen dersitzenden Ratsherren (sedentes euro ipso) schwedischer Nationalität.Dann folgt der deutsche Bürgermeister (proconsul Teutunicus,Theotunicus) mit den sitzenden Ratsherren (sedentes cum ipso)deutscher Nationalität. Hieran schliefsen sich die Namen derbeiden Gerichtsvögte und der beiden Kämmerer. Auch vonihnen ist immer je einer aus den sitzenden schwedischen, derandere aus den sitzenden deutschen Ratsherren entnommen. Dasergibt sich sofort aus einer Prüfung der Amtsverzeichnisse. DieListe von 1445 sagt zudem ausdrücklich: camerarii: Olaff BergxmanSue\'us, Teutunicus Hinricus Lybbenhus loco novicii, d. h.als neu in den Rat tretende. Es fragt sich , ob das gesetzlichvorgeschriebene und in den Listen formell gewahrte Verhältnisgleicher Besetzung dieser einflursreichsten Ämter, des Kerns derStadtregierung, durch Angehörige beider Nationalitäten auch tatsächlichgewahrt worden ist. Man hat schon früher im Hinblickauf die Namen der Ratsmitglieder des ]. 1420, welche im Eingangdes erwähnten Stockholmer Grundbuches genannt werden,einen überwiegenden Einflufs des deutschen Teiles der Bürgerschaftbehauptet 1 • Clason 1 bestreitet dies auf Grund der Listen'----1. _Odhner und H. Hildebrand, s. Clason S. 41, Anm. J, deren Werkemtr n•cht zugänglich sind.9S. 4 1 f, Im Eingang des erwihnten Jordeboks, a. a. 0. S. 1, werden~en~nnt vier Bürgermeister: Johan Westfael, Fikke van der Oldenstat,n~ eka Lli!lrenbergb und Johan Muntare, und 17 Ratsherren, di~ d~n geme•n~n~at bildeten: Joban Wippenflfrdh, Andris Wikafr, Matios Heyse,Andns Dllekn W'll'1H' .k • •om Olafson, Benct Skalm, Engleka Zwarte, Peter Trtbo,C •_nr• Dingxstede, Clawes Bruke, Clawes Llfrenbergh, Tydeke ye11borgh,nstofrer van D ..b e k e und Bertil unsen, Alß' von MJSten, LodWJjk Dunchede, Herman Rem·8 vame Hagbu, Von diesen 21 Personen gehören, wie Cluon• 4 2 , Anm. 2, feststellt, n.cb den Rats- und Amtalisten 11und Jo zur de tsch Gsur IChwedilcben. b u en ruppe. Sieht man auf die amea lelhlt , ao ergibtSEI~ ' dafs von den Ratsherren die IetsteD "eben denbebe amea trqen.an Clawes Llf be h .Dte1ster . s den ren T t rg · 1st , 1g 1424 deut.cher Ra herr, lplter deutacher Burger.h ' • ez Im oo ., dasu kommen unter den YOrbergebenden Ratserrenals deutsche Namen J. Wippenflfrdh (richtiger Wipperflfrdh, 1. die
weil in ihnen die nationalen Gruppen formell auseinander gehaltenwerden. Er meint, der deutsche Klang von Namen der schwedischenGruppe könne die fremde Nationalität so wenig beweisen,wie in unserer Zeit Namen wie Dyrssen oder Meyer bei schwedischenStaatsmännern. So richtig das letztere sein mag, sowenig scheint es mir für das Mittelalter zu beweisen.Die Listen selbst sprechen m. E. zugunsten der früherenAnnahme, dafs die deutsche Nationalität in der Stadtregierungüberwog. Auffallend ist das Verhältnis bei den Inhabern desobersten Amtes, bei den Bürgermeistern. Die Namen der deutschenBürgermeister sind bis 1471 durchweg deutsch. Die Aufzählungihrer Namen ist daher an dieser Stelle überflüssig 1 • DieNamen der schwedischen Bürgermeister von 1419 an sind folgende:1419-1434 9 Johann Westfall, 1420 Englica Lerenberg,1421-1435 Johann Munter oder Myntare, 1430-1433 WillamNagel, 1436-1440 Breder Jensson, 1437-1452 Olaff Swarte,1444-1455 Lambert Westfal, 1445-1448 Peter van (dem)Water, 1450-1463 Martinus Lindorm, 1457 Martinus Nielsson,1458-1477 Ludovicus Westman oder Wesman, 1464 BiernRatsliste von 1419 in der Beilage und den Text; gemeint ist Wipperftlrthi. d. Rheinprovinz oberhalb Elberfeld a. d. Wupper), A. Wikaff 1 MatiosHeyse und H. Dingxstede. Dazu geri!Chnet die beiden zuerst genanntenBürgermeister, obgleich Joh. Westfael schwedischer Bürgermeister war, vgl. denText, macht 13 deutsche Namen gegenüber 8 anderen, die nur zum Teil spezifischschwedische Namen tragen. Wegen Engleka Llrenbergh und Job. Muntares. den Text; Andris Direkn (sonst Diekn, von diaconus ~), Engleke Zwarteund Clawes Braske sind zweifelhaft. Es bleiben nur 3 &WeifeUos achwedischeNamen. Zu dem gleichen oder noch günstigeren Resultat kamen schonOdhner und Hildebrand.1Namentlich sei nur erwähnt Hans Bismark (Bysmark, Bysmarke,Bysmarket), der zuerst 1424 als Kimmerer in den litzenden (deutschen) Rateintrat, dann 1425 und 1428 als deutscher Ratsherr erscheint, 1430 aumersten Mal als deutscher Bürgermeister amtierte und noch in drei weiterenJahren, 1433, 1436 und 1438, die Stellung des deutschen BUrgermeisters ein·nahm. In dem letztgenannten Jalu 1438 heifat es in der Ratsliste bei seinemNamen: proconsul Theutunicus dominua Johannes Byamark, pro eo sedebatdomious Johannes Hoppener ipso absente.1Die Jahreszahlen bezeichnen das erste und das letate Jahr der .Filhruni:des Bürgermeisteramtes. Die Zwischenriume der AmtsfUhrune betraJCD inden meisten Fillen 2 oder 3 Jahre.97Helsing r 4 6s- 6 N"'1 47 Ige 1 ss Pedersson s "tnur Namen solcher dJ"e h ti · ei 147 2 erscheinen' sc on rüher als h d"meister fungierten wie diesc we Ische Bürgerp' genannten Lud Westm d N"ede~son, oder neue Namen zweifellos schwedisch:: ~n Igelson den erwähnten Btirgermeistern - es . rsprungs.von 1419 bis I47I als schwedische Bti . smd. alle, welchedtirften meh . rgermeJster fungiert haben _rere von nichtschwedischer H k ti .beiden langjährigen Burg . er un t sem. So dieermeister Johann und L beEs kommt hinzu, dafs ein Lambert W am rt Westfall.Ratsherr und K·· . estfall zuerst 1438 deutscherammerer und Im nächste J h dherr und Gerichtsvogt . n a re eutscher Ratsk. war, vermutlich doch d" lb peJt, die I 444 schwedischer Bti . Iese e ersönlichkanntiber die ursprlingliche N :?erm~J.~ter wurde. In jedem Fallsein. Nichtschwedische Nat· a ~~~~~htat der Familie kein Zweifel(IOna Itat kann ma h b .van dem) Water und Lud . W n auc eJ PeterOVIcus estman ode Wsetzen. Der Name Joh M r esman voransannunter kö t b .Herkunft der Familie d t n? e e entalls auf deutschebeu en. Auch dJe N E .erg, Willam Nagel und Mart· L" d amen nghca Lerend1Der schwedischen Form des Vm orm würden, abgesehen vonfremdländisch auffallen oma~e?s des ersteren' nicht alsE .' wenn man sie In de t hJm Claus L0renbergh . t du sc en Städten träfe1s enn auch 1 d ·426 und 1428 deutsch Bti . 424 eutscher Ratsherrr . er rgermeister Di d •c Je Dichtschwedische H k fi . e eutsche, genauerer un t mehr läfst · hsagen, scheint bei diesen Famili~n m .. . Sic vorläufig nichtwohl schwedisch sein k·· oghch, obgleich ihre Namenw~dischen Btirgermeister no::nen. Was an der Liste derdie verhältnismäfsig . hervorgehoben werden magZ . gennge Zahl der eh· k . . •en .weJfel ausschliefsende h . ara tenstischen undD .n sc wedischen NIe Beispiele der F T amen.anc1eutt1•11ami Jen Westfall und Ldafs der nationale Unt . fJrenberg könntendie Zugehörigkeit zu der . erschJed vielfach verwischt war..... o.,._,L emen oder d doder gleichgtiltig er h" . er an eren Nationalititwelche im Notfall d" scHien. .Die Bestimmung des Ge-. Je eranz1ehuemen Nationalität in die R "h ng von Angehörigenc· . ei e der andeur eme gröfsere Stadt . S ren gestattete 1 wi•dIi fi Wie tockh I · ' ..r en. Aber es handelt sich b . d o m Dicht geltend machenei em deutschen Teil der Stadt-1S. oben S. s 4 .Hansische GeschichtsbJ""tta er. xxxu.7
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