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s - Hansischer Geschichtsverein

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94m~ k) , dl·e Wraker für den Verkehr mit Gold und Silber, mit1Hanf und Flachs, mit Fischen und_anderen Hand~lswar~n usw.Die erstgenannten wichtigen Amter der . Gench~vo~e undder Kämmerer unterscheiden sich von den romder w1cht1gen _dadurch,dafs jene aus dem sitzenden Rat besetzt werde~, d1esenicht. Bürgermeister, Ratsherren, Gerichtsvögte ~nd Kammererbilden demnach als Mitglieder des sitzenden Rats eme Grup~ f~rSIC · h . D1'e Zahl der amtierenden Bürgermeister betrug zwe1, d1eder sitzenden Räte acht, die der Gerichtsvögte und Kä~mererje zwei, ebenso viele in der Regel die der minder wichtig~n Amter ;nur als Ausnahmen erscheinen in der letzteren Gruppe em~r ~derdrei oder vier Inhaber. Die Gesamtzahl der ersten w1chbgenGruppe betrug aber nur zehn Personen, da die _Gerichtsvögte unddie Kämmerer aus den acht Mitgliedern des s1tzenden Rats e~tnommenwurden oder, wie anscheinend die Kämmerer, be1mAntritt ihres Amtes in den sitzenden Rat eintraten.Die Zahl der in den Listen ausdrücklich als sitzende Ratsherrengenannten Personen beträgt vier oder sechs oder acht,was nicht irreführen darf. Das eine Mal, z. B. 1419, 1433 undhäufig, nennen die Listen die sämtlichen acht sitzenden Ratsherrenund verzeichnen dann vier von ihnen noch besonders alsGerichtsvögte und Kämmerer. Ein anderes Ma~, z. B: I 4~6,nennen sie nur sechs sitzende Ratsherren und noberen d1e Kämmerernur für sich unter ihrer Amtsrubrik. Ein drittes Mal,z. B. 14ss, beträgt die Zahl der genannten sitzenden Ra~herrennur vier, indem Gerichtsvögte und Kämmerer nur für s1c~ aufgeführt,nicht aber unter den sitzenden Ratsherren verzeichnetwerden. Die Regel ist, dafs alle acht als sitzende Ratshe~engenannt werden. Die eine Hälfte der sitzenden Ratsherren, _v1er,bekleidete mithin kein anderes Amt, die andere Hälfte bekle1detedie Ämter der Gerichtsvögte und Kämmerer.Bei der ersten und wichtigen Gruppe, die aus Bürgermeistern,Ratsherren , Gerichtsvögten und Kämmerem bestand, ist der• Ich verweise auf die Ausführungen Clasons S. 38 fr., da es hierweniger auf die Darstellung der Stockholmer Ratslmterverfasaung un d 1 "her rVeränderungen ankommt, als daraaf 1 die Verteilung der atlona . l'tit I en anBeispielen zu erläutern.95Grundsatz der gleichmäfsigen Beteiligung beider Nationalitätenmindestens formell streng durchgeführt. Die Listen beginnenmit dem Namen des schwedischen Bürgermeisters (proconsulSuevus) und schliefsen daran die vier (oder weniger) Namen dersitzenden Ratsherren (sedentes euro ipso) schwedischer Nationalität.Dann folgt der deutsche Bürgermeister (proconsul Teutunicus,Theotunicus) mit den sitzenden Ratsherren (sedentes cum ipso)deutscher Nationalität. Hieran schliefsen sich die Namen derbeiden Gerichtsvögte und der beiden Kämmerer. Auch vonihnen ist immer je einer aus den sitzenden schwedischen, derandere aus den sitzenden deutschen Ratsherren entnommen. Dasergibt sich sofort aus einer Prüfung der Amtsverzeichnisse. DieListe von 1445 sagt zudem ausdrücklich: camerarii: Olaff BergxmanSue\'us, Teutunicus Hinricus Lybbenhus loco novicii, d. h.als neu in den Rat tretende. Es fragt sich , ob das gesetzlichvorgeschriebene und in den Listen formell gewahrte Verhältnisgleicher Besetzung dieser einflursreichsten Ämter, des Kerns derStadtregierung, durch Angehörige beider Nationalitäten auch tatsächlichgewahrt worden ist. Man hat schon früher im Hinblickauf die Namen der Ratsmitglieder des ]. 1420, welche im Eingangdes erwähnten Stockholmer Grundbuches genannt werden,einen überwiegenden Einflufs des deutschen Teiles der Bürgerschaftbehauptet 1 • Clason 1 bestreitet dies auf Grund der Listen'----1. _Odhner und H. Hildebrand, s. Clason S. 41, Anm. J, deren Werkemtr n•cht zugänglich sind.9S. 4 1 f, Im Eingang des erwihnten Jordeboks, a. a. 0. S. 1, werden~en~nnt vier Bürgermeister: Johan Westfael, Fikke van der Oldenstat,n~ eka Lli!lrenbergb und Johan Muntare, und 17 Ratsherren, di~ d~n geme•n~n~at bildeten: Joban Wippenflfrdh, Andris Wikafr, Matios Heyse,Andns Dllekn W'll'1H' .k • •om Olafson, Benct Skalm, Engleka Zwarte, Peter Trtbo,C •_nr• Dingxstede, Clawes Bruke, Clawes Llfrenbergh, Tydeke ye11borgh,nstofrer van D ..b e k e und Bertil unsen, Alß' von MJSten, LodWJjk Dunchede, Herman Rem·8 vame Hagbu, Von diesen 21 Personen gehören, wie Cluon• 4 2 , Anm. 2, feststellt, n.cb den Rats- und Amtalisten 11und Jo zur de tsch Gsur IChwedilcben. b u en ruppe. Sieht man auf die amea lelhlt , ao ergibtSEI~ ' dafs von den Ratsherren die IetsteD "eben denbebe amea trqen.an Clawes Llf be h .Dte1ster . s den ren T t rg · 1st , 1g 1424 deut.cher Ra herr, lplter deutacher Burger.h ' • ez Im oo ., dasu kommen unter den YOrbergebenden Ratserrenals deutsche Namen J. Wippenflfrdh (richtiger Wipperflfrdh, 1. die

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