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s - Hansischer Geschichtsverein

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des Reiches war, und zugleich ein solcher der äufseren, sofernStockholm eine zum grofsen Teil deutsche Stadt war, an derenDeutschtum die deutschen Hansestädte ein Interesse hatten undfür dessen Erhaltung sie durch ihr Eingreifen in die nordischenWirren eingetreten waren. Auch das mufs als ein Erfolg derHansestädte angesehen werden, dafs sie durch die Aufrechthaltungder Stockholmer Verfassung, wie sie in den schwedischen Reichsgesetzenvorgeschrieben war, die Zukunft des Deutschtums inder Hauptstadt sicherstellten.Nur dafs seit dem mecklenburgischen Konflikt ein enger ZusammenhangStockholms und des dortigen Deutschtums mit derHanse als solcher kaum mehr wahrzunehmen ist. Nachrichtenüber Handels- und Verkehrsbeziehungen zwischen Stockholm undeinzelnen Hansestädten liegen ziemlich reichlich vor. Aber höchstselten werden später in der bisher bekannten hansischen Überlieferungdie beiden Nationalitäten der Bewohnerschaft Stockholmserwähnt. Ein Schreiben des schwedischen Reichsrats an diehansischen Seestädte weist aus Anlafs der Vertreibung KönigKarl Knutsons aus Schweden im J. I457 hin auf die beidenBestandteile der Einwohnerschaft Schwedens, Schweden undDeutsche 1 • Karl suchte gegen die Empörer, die sich überlegenerwiesen, seine letzte Zuflucht in Stockholm. Als die Stadt sichunzuverlässig zeigte, verliefs er das Reich. Ob bei dieser Gelegenheitdie Nationalitäten in ihren Neigungen zu Karl oderdessen Rivalen Christian von Dänemark, dem Vertreter derUnionspolitik, auseinandergingen, ist unbekannt. Der damalsvom schwedischen Reichsrat nach Lübeck gesandte Unterhändler,welcher dort über die Umwäbung Bericht erstatten und zugleichdas bei dem Lübecker Geschäftsfreund Karl Knutsons hinterlegteGeld des Königs beschlagnahmen sollte, Henning Pinnow 8 , wareiner der angesehensten deutschen Bürger Stockholms , noch indemselben Jahre deutscher Kämmerer, im folgenden Niedergerichtsvogtund im nächsten Jahrzehnt wiederholt deutscherBürgermeister 8 .1 Von der Ropp HR. 4, S. 379 , Schwarlz, LiY•, esth· u. kurllnd.U.-B. II, s. 527.I Von der Ropp a. a. 0., Nr. s•s, 523, 525.1Nach den Rats- und Ämte"erzeichnisaen Stockholm .93Die Verfassung Stockholms mit ihrem reichsgesetzlich geregeltenSystem möglichst gleichmäfsiger Vertretung beiderNationalitäten in der Stadtregierung, deren Bestand das PrivilegErichs dank dem Eingreifen der Hansestädte garantiert hatte~erscheint im IS. Jahrhundert in voller Wirksamkeit. Kein Teilder wieder aufgefundenen Oberlieferung veranschaulicht sie deutlicher,als die Rats- und Ämterlisten; die, wie erwähnt, seit demJ. I4I9 in ununterbrochener Reihenfolge erhalten sind. Hierinteressieren vor allem die Listen bis zur Änderung der Verfassungim J. I 47 I. Begreiflicherweise ist in diesen Listen dieSchreibung der Namen nicht konstant. Deutsche Namen werdenof~ in schwedischer Form, schwedische in deutscher gegeben.Hter mögen wenige Beispiele genügen. Heyne Frome unter dendeutschen Ratsherren erscheint als H. Froma, der DeutscheDetert Krake oder Krako als D. Kraka, der Deutsche ClausWise als Wisa. Dafs die Bestimmung der Nationalität der Personendurch diese schwankende Schreibung nicht selten erschwertoder verhindert wird, liegt auf der Hand.. Diese ~is~en verzeichnen, wie auch die in der Beilage mitgeteiltenBetsptele dartun, die Namen der die einzelnen Ämterbekleidenden Personen in nicht ganz regelmäfsiger Folge undn~cht nach einem feststehenden Schema. Doch beobachten aiee1?e. strenge Ordnung darin, dafs sie zuerst die wichtigsten Ämter~ut Ihren Inhabern nennen, denen sieb sodann die minder wichtl~en.an~chliefsen. Die ersteren umfassen die Bürgermeister undd1e Mt~gheder des sitzenden Rats, die Niedergerichtsvögte (praefectipr." mmorum judiciorum, rrette fugate und ähnlich) und ~Kämmerer ( camerarii, kremener, kremenrere ). zu den Ietztaehö ll üb . .. ereno r~n a . e . n~en Amter: die Kirebenvormünder (tutoreseccles1~, kuk~awrer1e), die Vorsteher des Almosenwesens (adelemosma.s, til ~ondagx almwsan), die Provisoren des hl. Geist·h~uses, die Provtsoren des S. Georgs-Hospitals die Aufseh übed1e städf h B ( ' er r. . . Isc en ~uten bumestera), die Vorsteher des Ziegelhauses(hl tighilhu~et, ttgelmestare), die Aufseher über die Wachen anToren und Pforten (t"xcubiatores' positoresden ~erschie~e~en::cubtaru~; Ist! habe~unt, sagt die Liste von I4I9, claves porrum),die Baumschhefser' die Aufseher über die Herbedie Schof: h d" A rgenrs erren, Ie ufseher über die städtischen Pferde (foder-

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