s - Hansischer Geschichtsverein
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derblichsten Schaden brachten, sollte vorgebaut, für die Aufrechterhaltungder Schiffahrt aber in trockenen Zeiten stets der nötigeWasservorrat aufgespart werden. Ist auch jetzt die Benutzungder Wasserkraft, die man beabsichtigt, entsprechend den Fortschrittender Wissenschaft und Technik der Neuzeit, eine andereund gröfsere, wie in den Tagen des Herzogs Julius, so bestehtdoch der zweite Grund für die Anlage dieser Stauungen heutenoch ebenso wie damals 1 • Als vor wenigen Wochen eine grofseKommission aus den umliegenden Landschaften im Okertale dieAnlage einer Talsperre erwog, da bezeichnete man dafür denPlatz als den geeignetsten, den die Juliusstauung einst einnahm,von der Überbleibsel noch bis heute erhalten sind 2 . Es berührteigen zu sehen, wie die Arbeit der Gegenwart genau an derStelle wieder einsetzt, wo ein tätiger und tüchtiger Fürst vormehr als dreihundert Jahren ein Werk vollendete, das eine spätereverständnislosere Zeit völlig wieder hat verfallen lassen, aber esbildet das beste Zeugnis , das wir dem klaren Blicke und demgesunden Urteile, der volkswirtschaftlichen Bedeutung des HerzogsJ ulius, ausstellen können.1Es ist, als wenn die Erfahrungen des letzten Jahres den Herzog schonarn 17, Oktober I 574 zu einem Schreiben an den Amtmann zu Wolfenbüttelveranlafst hätten, in dem es u. a. heifst: • wie dan fast etzliche Jar heronicht allein wir an vnserm Cammerguth, sondern sie (d. i. unsere vielgeliebtenarmen getrewen Vnderthanen) selbst auch an dem !renn durch die unversehentlicheeilende Wasserflusse grossen schaden vnd abgang an Weyde,Korn, Getreydig vnd anderm leider gnugsam gespurt vnd befunden haben,vnd zu vermuthen, do dem nicht mit götlicher hilff vnd segen in de::r Zeitgebtirlich furgebawel vnd begegenet, abgeschafft vnd vorkorneo werden mochte,daz solcbs noch fernern nach teil vnd schaden verur ·achen wurde• .2Nach freundlicher Mitteilung des Geh. Baurats Brinckmann inBraunschweig.III.DIEENTSTEHUNG VON SLUIS.VONRUDOLF HÄPKE.
Die Stadt Sluis, bei Brügge in Flandern, jetzt in der niederländischenProvinz Seeland belegen, war infolge irrtümlicherUrkundeninterpretation 1 zu den grofsen Seehandelsplätzen imReiche Karls des Grofsen gerechnet worden. Neuerdings indessenführt Dietrich Schäfer 2 aus, »dafs sich Sluis unter diesemNamen vor dem r 4· J aluhundert nicht nachweisen läfst, unddafs es überhaupt als Ort wenig älter ist, schwerlich in die ersteHälfte des 13. Jahrhunderts hinaufreicht«. - Während er fürdiese Behauptung die näheren Beweise bringt, führt ihn imübrigen der Gang seiner Untersuchung an einer eigentlichenEntstehungsgeschichte von Sluis vorbei. In dieser Hinsicht bleibtnoch eine Reihe von Fragen zu beantworten.Fragen wir zunächst nach bereits bestehenden Ansichten ;schon mehrere Urteile liegen fest formuliert vor 8 •So äufserte sich Warnkönig 4 zur Entstehung von Sluis. Erdenkt an zwei verschiedene Ansiedlungen, »die eine in Lambinsvliet5 , die andere an der Schleuse, die östlich lag«. Diese1Es handelt sich um Urkunde Nr. 15 in Wiegands Urkunden undAkten der Stadt Strafsburg I, 1 = Mühlbacher Reg. 199 (195) vom Jahre755 (als Fälschung nachgewiesen von Bloch 1897 in der Zeitschrift fiir Geschichtedes Oberrheins N. F. XII, S. 484 fT.) und um ihre GrundlageWiegand Nr. 23 = Mühlbacher 890 (861) vom Jahre 831.2•Sclusas• im Strafsburger Zollprivileg von 831. Sitzungsbericht derk~l. preufs. Akademie d. Wissenschaften XXVII (1905). Sitzung der phil.hJst. Klasse vom 25. Mai.3Zusammengestellt bei Gilliodts-van Severen, Coutume de Ia ville deSluis (Coutumes des Pays et Comte de Flandre. Quartier de Bruges. Coutumesdes petites villes et seigneuries enclavees IV, Brüssel I 892) lntroduction,S. 443.4Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte, Bd. II, z, S. 36.5 Nach Gilliodts-van Severen, Coutume S. 444, Anm. 3, ist Lammins>'liet zu schreiben.Hansische Gescbicbtsblätter. XXXII.5
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Die Stadt Sluis, bei Brügge in Flandern, jetzt in der niederländischenProvinz Seeland belegen, war infolge irrtümlicherUrkundeninterpretation 1 zu den grofsen Seehandelsplätzen imReiche Karls des Grofsen gerechnet worden. Neuerdings indessenführt Dietrich Schäfer 2 aus, »dafs sich Sluis unter diesemNamen vor dem r 4· J aluhundert nicht nachweisen läfst, unddafs es überhaupt als Ort wenig älter ist, schwerlich in die ersteHälfte des 13. Jahrhunderts hinaufreicht«. - Während er fürdiese Behauptung die näheren Beweise bringt, führt ihn imübrigen der Gang seiner Untersuchung an einer eigentlichenEntstehungsgeschichte von Sluis vorbei. In dieser Hinsicht bleibtnoch eine Reihe von Fragen zu beantworten.Fragen wir zunächst nach bereits bestehenden Ansichten ;schon mehrere Urteile liegen fest formuliert vor 8 •So äufserte sich Warnkönig 4 zur Entstehung von Sluis. Erdenkt an zwei verschiedene Ansiedlungen, »die eine in Lambinsvliet5 , die andere an der Schleuse, die östlich lag«. Diese1Es handelt sich um Urkunde Nr. 15 in Wiegands Urkunden undAkten der Stadt Strafsburg I, 1 = Mühlbacher Reg. 199 (195) vom Jahre755 (als Fälschung nachgewiesen von Bloch 1897 in der Zeitschrift fiir Geschichtedes Oberrheins N. F. XII, S. 484 fT.) und um ihre GrundlageWiegand Nr. 23 = Mühlbacher 890 (861) vom Jahre 831.2•Sclusas• im Strafsburger Zollprivileg von 831. Sitzungsbericht derk~l. preufs. Akademie d. Wissenschaften XXVII (1905). Sitzung der phil.hJst. Klasse vom 25. Mai.3Zusammengestellt bei Gilliodts-van Severen, Coutume de Ia ville deSluis (Coutumes des Pays et Comte de Flandre. Quartier de Bruges. Coutumesdes petites villes et seigneuries enclavees IV, Brüssel I 892) lntroduction,S. 443.4Warnkönig, Flandrische Staats- und Rechtsgeschichte, Bd. II, z, S. 36.5 Nach Gilliodts-van Severen, Coutume S. 444, Anm. 3, ist Lammins>'liet zu schreiben.Hansische Gescbicbtsblätter. XXXII.5