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s - Hansischer Geschichtsverein

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30erst 12 56 in Wismar zu stande gekommen 1 . In der Urkunde,die Rostock 1257 ausstellt 9 , ist die Rede von Schäden, die eineStadt der andern getan habe , durante gwerra et post nuncusque - tarn in amissione bonorum quam in occisione hominumseu amicorumc:. Mögen hierunter Freunde der Rostocker zuverstehen sein, die sich in Stralsund aufhielten, oder die Stralsunderselbst - der Friede wird sie wohl mit umfafst haben.Was aber die Ursache zu einer so lange andauernden Spannungzwischen den wendischen Städten , die so viele gemeinsameInteressen hatte, gewesen ist, ob es sich etwa nur um eine Fortsetzungdes doch schon 1250 beendeten dänischen Kri~ges gehandelthat, oder ob wir wirklich einen Protest gegen eme vonLübeck ~gestrebte Seeherrschaft annehmen müssen, das istschwer zu entscheiden; aber das letztere scheint mir doch zutreffendzu sein.Denn Rostock war nicht die einzige tadt, die ihre eignenWege ging, und Stralsund vielleicht nicht die einzige Sta?t, d~ eLübecks Macht fühlen mufste. Wie schon bemerkt, smd d1eNachrichten für diese Zeit sehr dürftig. Aber das kann nichtzweifelhaft sein , dafs Lübecks grofser Plan , an die Spitze allerStädte zu treten, den es noch 12 52 in Flandern so offenkundigverfolgt hatte, nicht verwirklicht worrlen i t. Die Wirren desInterregnums mochten an ihrem Teile dazu beitragen · genugschon 1253 schliefsen Dortmund, oest, Osnabrück, Lippstadt,Mlinster einen besonderen Bund, den sie I 268 erneuern undI 270 organisieren; I 267 vertritt nicht Ltibeck die tädte beieiner Beschwerde gegen Gent, sondern als wollten sie gegenBund und Vorort protestieren, richten Bremen, Hamburg, Lüneburgund s1eben andre besonrler genannte Städte fUr alle anderndiese Beschwerde gegen Gent· Vorort und WortfUhrer fehlen.rach Art solcher örtlich beschränkt n Sonderbünde sinddann in Erkenntnis ihrer gemeinsamen Inter ssen die dreiwendischen Städte Lübeck, Wismar und Rostock zusammen·getreten. Die erste Versammlung fand am 24. Juni zwi chcnI L. U. -B . I, Nr. 225, B. t:.-ß. l, r. 4 7·~ L. li.·B. I, r 242, li. L'.-fl. I, • 'r. 4?"·3I126o und 64, bezeichnenderweise in Wismar, statt 1 , und scheintbereits im folgenden Jahre I 265 wiederholt zu seinsund nun zu dembemerkenswerten Beschlufs geführt zu haben, in Zukunft alljährlichzusammenzukommen pro negociis civitatum , einem Beschlufs,den man füglieh als den Anfang der Hanse bezeichnen darfS.Wenn aber in der Ausgabe der Hanserecesse die Verträge, welcheStralsund I265 mit Demmin, und 1267 mit Tribsees abschliefstals .Nachträge zu den Landfriedensverhandlungen von I 26 4(?)Jum 24 angesehen werden, so scheinen sie mir vielmehr aufeinen Sonderbund dieser drei Städte Vorpommerns zu deuten.Stralsund steht noch grollend und vielleicht mifstrauischabseits ; begünstigt wird es nur von Dänemark. Eher als eineandre Stadt erhält Stralsund I276 eigne Gerichtsbarkeit inFalsterbo, die nur Lübeck besafs, und auch diese Stadt erst seitI 268. ~ Im Lübecker Urkundenbuch wird Stralsund vor I 28 3nur zwe1mal erwähnt, das erste Mal, 1278, in einer Urkunde desdänischen Königs Erich Glipping für die Märkte in Wittingheretund sodann 128I; da urkundet Lübeck über die durch die StädteLü~eck, Rostock und Wismar erfolgte Beilegung eines Zwisteszw1schen Stralsund und Greifswald. Vermittelt ist der Friededurch ?en R~t von Rostock, dessen I 7 Mitglieder sämtlichneben Je zweien von Lübeck und Wismar als Zeugen genanntwerden. Ob aus den Namen der Stralsunder, unter denen einer,Leo Valke, s~cher aus Rostock stammt, und der Greifswalder,von denen em~r Joh.annes de Lubeke heifst, etwas gefolgertwerden darf, mochte Ich noch nicht entscheiden.Die erste Urkunde im Lübecker Urkundenbuch, in derS~ralsund selbst als vertragschliefsend auftritt, ist dann der berühmtesogenannte Rostocker Landfrieden das Sch t d T.. . ' u z- un rutzbundms,welches Herzog Johann von Sachsen Ltnd h F ..me rere ursten~ Koppmann, Hanserecesse I, S. 3_ 5.Das. S. 6 u. 7.8Die Verbindung Lübecks 't d ·m1 en wend1schen Städte 1"~ t · h-tchon 1256 nachweisen (vgl Ko mann . . n a 5 IC zwarS. X), doch handelt es si~h ~~~ 6um 1 ~ de~ ~~~. zu d~n Hanserecessen I,stock und nicht um ein Bü d . en ne en ZWI>chen Lübeck undfriedung der See datiert von 1: ms. Der e~ste Vertrag der drei Stiidte zurArt ist aber erst im Recefs N 59(Sep6t. 6, die erste Verabredung allgemeinerr. 9 12 5 ?) enthalten.

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