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s - Hansischer Geschichtsverein

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24deutlich ein Bild von den hohen Zielen, nach denen LübecksBürger trachten zu dürfen glaubten.Nur auf einen Punkt möchte ich noch kurz hinweisen; dasist der bekannte Vertrag mit Hamburg, der auch in das grofseJahr 1241 fällt. Dafs Harnburg in alten Zeiten ein Marktplatzvon einiger Bedeutung gewesen sei, darf kaum bezweifelt werden;indes scheint die Stadt in den slavischen und dänischen Kämpfen,welche auf die Zerstörung durch die Slaven 1o66 und I072folgten, jede kommerzielle Bedeutung verloren zu haben. Erstmit der Gründung der Neuzeit durch Adolf III. 1 I 88 oder u89beginnt langsam ein neuer Aufschwung. Aber naturgemäfs konnteder Handel sich nur schwach entwickeln, solange allein die Elbeaufwärts drei Zollstätten zu überwinden waren und der Stader Zollhinderte 1. Und wenn die Neustadt lübisches Recht schon II 89erhielt, gelangte die Altstadt frühestens 12 I 5, vielleicht erst I 225oder I 23 2 dazu. Nun werden in der Freilassungsurkunde fürWaldemar 1225 Nov. q Lubecenses, Harnburgenses et ceteriterre huius mercatores . . . . . Daciam frequentare volentes erwähnt;aber irgendwelche Spuren eines Hamburger Eigenhandelslassen sich aus den Urkunden jener Zeit vor I 241 nicht nach·weisen 2 .1 Bolzenburg, Geesthacht, Esslingcn, ferner nn der Bille, in Lnuenburg,vgl. Hamb. U.-B. I, Nr. 151 , H. U.-B. I, Nr. 133, zum J. 1217. DerStader Zoll scheint tatsächlich erst 1266, rechtlich 1340 aufgehoben zu . ein,vgl. Hasse in Zeitschr. f. schlesw.-ho\st. Gesch. 23, S. 258 u. Soetbeer, StnderElbzoll, S. 20.2 Wenn in dem Privileg Friedrichs II. von 1226 von Waren die Redeist, die von Harnburg oder Ratzeburg oder Schwerin oder nus dem LnndeBorwins herbeigeführt werden, so handelt es sich nicht um Eigenhandel derbetreffenden Plätze, sondern um den Handel lUbeckischer Bürger. Auch dasvon Koppmann, Die liltesten Handelswege Uamburgs, Zeit ehr. f. Hamb.Gesch. 6, S. 418 1für den englischen Verkehr angezogene Jahr 1224 stUtzt sichnur auf den Namen des Schiffers: Heinrich lli. von England befiehlt denBaillifs von Portsmouth, die laut königlichem Befehl nngehnltenen chifTeGerhards und Radulfs von Stavoren und Gottschalks von Harnburg, Leutendes Kaisers - homines imperatoris Alemanni e - frei ziehen zu Ia sen.Nun kann es sich dabei natUrlieb sehr gut um ein Hamburger Schiff handeln,jndes beweist der Name doch nicht viel mehr nls der einer Zeitgeno:;sen:Alexaoder von LUneburg, der BUrger von LUbeck, und Heinrich von LUbeck,der Bürger VOll Luneburg war (L. U.-B. r, Nr. 66r u. 664). Und in dent25Ein solcher Schlufs ex silentio hat ja seine grofsen Bedenken;aber wenn man erwägt, dafs sich urkundliche Nachrichtenfür Lübeck, Bremen, Köln, die westfälischen, rheinischenund niederländischen Städte aus der Zeit vor I 241 reichlich, fürHarnburg aber so gut wie gar nicht finden, so wird man dieBerechtigung eines solchen Schlusses wohl günstiger beurteilen.Nach dem Hansischen Urkundenbuch findet der erste schriftlicheVerkehr mit Brabant 1257 statt, mit Braunschweig 1241, mit~änemark (abgesehen von der erwähnten Freilassungsurkunde)·direkt erst 12 so (Befreiung vom Strandrecht), Dortrecht 1266,England (abgesehen von dem erwähnten I22 4 ) I2 4 7, Flandern1252, Frankreich I295, Friesland (Utlandia) 126I, Hannover'1264, Harderwijk und Zütfen r 28o, Holland I 243, Karopen umI267, Klev: 1251, Köln 1258, Norwegen 126 4 , Riga 125 I,Br~unschwerg, Magdeburg usw. 1254, Salzwedel 1248, Schonen(Frtte) 1283, Schottland 1297, Soest ca. 1241, Ziericksee I 2 66.. Wird es nach dieser Zusammenstellung ziemlich wahrscheinlich,dafs Harnburg Eigenhandel von Bedeutung vor I 241 kaumhatte, so k~nnte die Stadt sich um so eher zu dem Vertragevon 1241 mrt Lübeck verstehen, bei dem Harnburg durch An­-s~hlufs an die aufstrebende Travestadt nur gewinnen konnte und

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