22die Grafen von Danneoberg die Lübecker von aller Abgabe 1und 1238 scheint selbst Oldesloe das Lübische Recht erhaltenzu haben, das, trotzdem im Kaiserlichen Privilegium von I 226gestanden hatte: in Oldesloe soll kein Lübecker Zoll bezahlen,noch immer holsteinische Zollstätte wnr 9 •Mit keckem Wagemut wurde auch in die Verhältnisse derWestsee eingegriffen : schon I 2 2 6 hatte Kaiser Friedrich dieLübecker für ihren Verkehr nach England von der durch Kölner,Tieler und andre Genossen mifsbräuchlich geforderten Abgabebefreit und den Lübeckern die Rechte jener erteilt 8 ; mochtedies mehr ein Programm sein, so schritt man nun rasch zur_ Ausführung.Hatte König Heinrich III. von England bisher zugunstender Kölner geurkundet, so verlieh er I 2 37 allen , Kaufleutenvon Gotland « Zoll- und Abgabenfreiheit'; auf wessenBetreiben, lehrt der Umstand, dafs sich das Privileg in Lübeckbefindet, und dafs derselbe König schon im Jahre darauf 6 anLübeck schreibt, dafs er, um dem Wunsch Lübecks und andererdeutscher Städte, England zu besuchen, nachzukommen, ihnenso gut wie den Kaufleuten der anderen Städte Deutschlands diezur Zeit seiner Vorgänger dem deutschen Kaufmann gewährleistetenFreiheiten zusichert. Auf die Befreiung der LübeckischenBürger vom Rheinzoll durch König Konrad I 246, zunächst aufvier Jahre, sei nur beiläufig hingewiesen 8 .Von grofser Bedeutung sind dann zwei Ereignisse, der TodKönig Waldemars und die Aussöhnung mit Soest. Das Zer·würfnis mit Soest, dessen Recht Lübeck einst erhalten und dasalso bei Rechtsstreitigkeiten Oberhof blieb, scheint wie schonerwähnt 1232 durch Waldemars Begünstigung der Westfalenstadtentstanden zu sein; übrigens mufste es eintreten, sobald Lübeckselbst beanspruchte fiir die mit Lübischem Rechte bewidmeten1 H. U.-B. I, Nr. 285.9 A. a. 0. Nr. 205: a nullo eorum aput Odislo theloneum exigatur.Hasse I, Nr, 586, H. U.-B. I, Nr. 288.a H. U.-B. I, Nr, :aos. ' A. a. 0. Nr. 281.& A. a, 0. Nr. 292.e L. U.-B. I, Nr. 127, H. U.-B. I, Nr. 348; Detmar I, S. 316: dessekoningh Conrad gaff den borgbereu van Lubeke to besehedenen jaren tollenvry uppe deme Rine.23Städte letzte Instanz zu sein. Nun starb amK" . W ld 8 M·· 2. arz 124Iomg ~ emar II. In einer Urkunde desselben Jahres derenDatum mcht überliefert ist 1 , werden für einen Einzelf~I d ·Lüb k B" reJec er urger ausdrücklich zur Vertretung der Stadt · ·E h"d' m emer~ntsc a J~ungsklage bevollmächtigt: advocatus, sculthetus, cons~lescetenque burgenses Susaciensis civitatis ... dilectis amicisVIcem nostram commisimus ; ihre Entscheidung soll gültJ' · ~ •. .. . g semac SJ CJVJtatts nostrae essent privilegio roborati. Lübeck b -undet deur. ann am r8. Mai desselben Jahres einen AusgleichSoest und Lübeck, wonach die alte Eintracht wieder~Ischenllerrschen so!Jl'. u~_gehend erwidert Soesta und schon 1242 danktSoest der Stadt Lubeck für mannigfache und h"ufi 'h· w , a geJmer-Iesene obitat ' sodafs es klar ist: die Tochterstadt t'st gro"r.d .. hf 1 · tsermac . Jger a s dte Mutterstadt und ihrer Munt entwachsen.In dJeses Ja~r fällt denn auch der Vertrag Lübecks 'tm~urg ~ber dJe gegenseitige Anerkennung der Verfassun;~uber dJe Rechtsgleichheit der Bürger beider Städte 6 • • hbe .. ht · , Wie tcn mo~ e, Jm unmittelbaren Anschlufs an den Frieden mitDas Ist der erste Schritt zur Gründung eines Bundes dde~ Städte, die hinsichtlich ihres Rechtes in Lü~ ekrMetropolis sehen.ecD~e ferneren weitausschauenden Unternehmungen Lübecksse~ne S Machtstellung auf breiter Unterlage aufzubauen de~n, m amland eine Kolonie zu gründen e h. . 'zu finde · . . ' Ier emen Stützn,wte er m Rtga gefiu dL · · R · . n en war - man beachtemie ügen ' Elbmg' Samland und Ri a .in Flandern für den deutschen Kaufm g - der grandioseb u 7 · ann eine neue Stadta en ' em Unternehmen, bei dem Lu"becks FGührerschaft im~~ .. ~-~... rade überraschen mufs' wenn man nicht .sseila~~n Plan It 1 emen umgeen assen will, das alles kan h.werden ; und wenn auch manche . n t~r nur ge-Flandern nicht verwirklicht wurd: Plan, ':Ie der_ tn Samland' so zeigen ste uns dochI H, U.-B. I, Nr, 306 L U B III N2 ' ' •• • r 2H. U.-B. I, Nr. 309. a Das 'N , ,4Das. Nr, 325. ' r, 3IO.5 Hamb. U.-B. I, Nr. 524 L U B I NeH· U.-B. I, Nr. 327 L''U .ß·•·I N'r96HUB' • • •• • I, Nr. 303.1 V • · · • , r 98gl. W. Stein in Hans. Geschichtsbl • J b.• a rg, 1902, S. 67 fl'., 86 fl',
24deutlich ein Bild von den hohen Zielen, nach denen LübecksBürger trachten zu dürfen glaubten.Nur auf einen Punkt möchte ich noch kurz hinweisen; dasist der bekannte Vertrag mit Hamburg, der auch in das grofseJahr 1241 fällt. Dafs Harnburg in alten Zeiten ein Marktplatzvon einiger Bedeutung gewesen sei, darf kaum bezweifelt werden;indes scheint die Stadt in den slavischen und dänischen Kämpfen,welche auf die Zerstörung durch die Slaven 1o66 und I072folgten, jede kommerzielle Bedeutung verloren zu haben. Erstmit der Gründung der Neuzeit durch Adolf III. 1 I 88 oder u89beginnt langsam ein neuer Aufschwung. Aber naturgemäfs konnteder Handel sich nur schwach entwickeln, solange allein die Elbeaufwärts drei Zollstätten zu überwinden waren und der Stader Zollhinderte 1. Und wenn die Neustadt lübisches Recht schon II 89erhielt, gelangte die Altstadt frühestens 12 I 5, vielleicht erst I 225oder I 23 2 dazu. Nun werden in der Freilassungsurkunde fürWaldemar 1225 Nov. q Lubecenses, Harnburgenses et ceteriterre huius mercatores . . . . . Daciam frequentare volentes erwähnt;aber irgendwelche Spuren eines Hamburger Eigenhandelslassen sich aus den Urkunden jener Zeit vor I 241 nicht nach·weisen 2 .1 Bolzenburg, Geesthacht, Esslingcn, ferner nn der Bille, in Lnuenburg,vgl. Hamb. U.-B. I, Nr. 151 , H. U.-B. I, Nr. 133, zum J. 1217. DerStader Zoll scheint tatsächlich erst 1266, rechtlich 1340 aufgehoben zu . ein,vgl. Hasse in Zeitschr. f. schlesw.-ho\st. Gesch. 23, S. 258 u. Soetbeer, StnderElbzoll, S. 20.2 Wenn in dem Privileg Friedrichs II. von 1226 von Waren die Redeist, die von Harnburg oder Ratzeburg oder Schwerin oder nus dem LnndeBorwins herbeigeführt werden, so handelt es sich nicht um Eigenhandel derbetreffenden Plätze, sondern um den Handel lUbeckischer Bürger. Auch dasvon Koppmann, Die liltesten Handelswege Uamburgs, Zeit ehr. f. Hamb.Gesch. 6, S. 418 1für den englischen Verkehr angezogene Jahr 1224 stUtzt sichnur auf den Namen des Schiffers: Heinrich lli. von England befiehlt denBaillifs von Portsmouth, die laut königlichem Befehl nngehnltenen chifTeGerhards und Radulfs von Stavoren und Gottschalks von Harnburg, Leutendes Kaisers - homines imperatoris Alemanni e - frei ziehen zu Ia sen.Nun kann es sich dabei natUrlieb sehr gut um ein Hamburger Schiff handeln,jndes beweist der Name doch nicht viel mehr nls der einer Zeitgeno:;sen:Alexaoder von LUneburg, der BUrger von LUbeck, und Heinrich von LUbeck,der Bürger VOll Luneburg war (L. U.-B. r, Nr. 66r u. 664). Und in dent25Ein solcher Schlufs ex silentio hat ja seine grofsen Bedenken;aber wenn man erwägt, dafs sich urkundliche Nachrichtenfür Lübeck, Bremen, Köln, die westfälischen, rheinischenund niederländischen Städte aus der Zeit vor I 241 reichlich, fürHarnburg aber so gut wie gar nicht finden, so wird man dieBerechtigung eines solchen Schlusses wohl günstiger beurteilen.Nach dem Hansischen Urkundenbuch findet der erste schriftlicheVerkehr mit Brabant 1257 statt, mit Braunschweig 1241, mit~änemark (abgesehen von der erwähnten Freilassungsurkunde)·direkt erst 12 so (Befreiung vom Strandrecht), Dortrecht 1266,England (abgesehen von dem erwähnten I22 4 ) I2 4 7, Flandern1252, Frankreich I295, Friesland (Utlandia) 126I, Hannover'1264, Harderwijk und Zütfen r 28o, Holland I 243, Karopen umI267, Klev: 1251, Köln 1258, Norwegen 126 4 , Riga 125 I,Br~unschwerg, Magdeburg usw. 1254, Salzwedel 1248, Schonen(Frtte) 1283, Schottland 1297, Soest ca. 1241, Ziericksee I 2 66.. Wird es nach dieser Zusammenstellung ziemlich wahrscheinlich,dafs Harnburg Eigenhandel von Bedeutung vor I 241 kaumhatte, so k~nnte die Stadt sich um so eher zu dem Vertragevon 1241 mrt Lübeck verstehen, bei dem Harnburg durch An-s~hlufs an die aufstrebende Travestadt nur gewinnen konnte und
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vonna miser. Dom.na palmen =I24I. H
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von Stockholm nachI493na Jetare = M
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VI.KLEINERE MITTEILUNGEN ..
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zwang er, nachdem mehrere Schüsse
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Die schnelle Entlassung der Besatzu
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144habe gelüsten lassen. Wo der Ka
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getr.: Hohrn und), Hamburg, Horn (f
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schlam wieder aufs , dafs alfso der
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