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s - Hansischer Geschichtsverein

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1 93schlagsplatz für den Verkehr zwischen Osten und Westen, fürdie Nordsee- und Ostseegebiete, bildeten. Aber die Tätigkeitder Deutschen beim Heringsfang in Schonen und auf den scho·neosehen Märkten war doch eine vielseitigere und zahlreichereKlassen von Gewerbetreibenden in Beschäftigung setzende als inder Baie. Jedenfalls schiefst der Verfasser über das Ziel hinaus,wenn er die Baie ,eine Art Weltmarkt« nennt. So grofs ist dieBedeutung der Baie als Umsatz- und Austauschplatz nicht gewesen.Denn von dem Export der Bansen in die Baie wissenwir doch zu wenig, um sie für das Mittelalter etwa mit Brüggeoder London auf eine Stufe steilen zu dürfen. In manchengröfseren Häfen der atlantischen Küste, die von den Bansenaufgesucht wurden, fand ein ansehnlicher Austausch von Warendes Südens und Nordens statt. Im Baienhandel spielt dochder Export und zwar ganz überwiegend der Salzexport dieHauptrolle. Und selbst diese ergiebige Quelle ist für dieHansen und andere Bewerber nicht die einzige in Frankreichgeblieben.Neben der Baie tritt, wie der Verfasser ausführt, schon baldauch das südlicher gelegene Brouage als wichtiger Platz für dieSalzausfuhr hervor. Wir würden ein klareres Bild von der Stellungder Baie im hansischen Verkehr gewinnen, wenn neben demBaienhandel auch der nach den übrigen französischen Häfen,Brouage, La Rochelle, Bordeaux u. a. deutlicher vor Augen läge,als es heute noch der Fall ist. Selbstredend soll dem Verfasserkein Vorwurf daraus gemacht werden, dafs er den Handel mitBrouage, La Rochelle u. a. nicht mit derselben Ausführlichkeitbehandelt hat wie den BaienhandeL Immer bleibt ja die Bedeutungder Baie als Salzexporthafen für das nördliche Europagrofs genug.Der Verfasser berührt, wie erwähnt, auch den Verkehr derHansen mit den wichtigsten anderen Häfen Südfrankreichs undbespricht dann einzelne Bestimmungen des Seerechts, gibt ausführlicheNachrichten über Warenpreise, wobei er sich nicht aufdie Baie beschränkt, sondern auch die Preise der betr. Artikelan anderen Handelsplätzen notiert. Er handelt über Gröfse undWert der Schiffe, über Fracht und Schiffsanteile, meist mit besondererRücksicht auf den Baienhandel, und bespricht denHandel der das Salz aus der Baie exportierenden Kaufleute indie das Salz verbrauchenden Länder.Im dritten Kapitel wird ein Überblick gegeben über diegeschichtliche Entwicklung des Baienhandels. Sichere Nachrichtenüber Salzexport aus der Gegend der Baie beginnen im9· Jahrhundert; die Salzgewinnung in der Baie wird zurückgeführtauf die Gründung des Benediktinerklosters auf der Insel N oirmoutierdurch den hl. Philibert im 7. Jahrhundert; die Mönchedes Klosters sollen im 8. Jahrhundert die ersten marais salantseingerichtet haben. Die Vermutung scheint begründet, dafs denMönchen die rationellere Anlage der marais zu verdanken ist.Ob aber die Salzgewinnung damit erst ihren Anfang nahm, dürftewohl fraglich sein.Von Interesse sind vor allem die Anfänge des Baiensalzhandelsder deutschen Kaufleute. A. sieht (S. 49) die erste ·Erwähnung des Baiensalzes »in einer Urkunde des J. 1276«, dieeine spätere Bearbeitung und Ergänzung der bekannten HamburgerZollrolle von 1262/r263 ist. Eine solche »Urkunde des J. 1276«gibt es aber nicht. Es handelt sich um eine Bearbeitung jeneralten Zollrolle, die nach Höhlbaums Beschreibung (Hans. U.B.I n. 573· 3) in einer »Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts«steht, welch letztere »aufserdem noch das vorangehende Stadtrecht• »von I 2 76 « « enthält«. Das ist doch keine Urkunde von1 276. Während die alte Zollrolle von 1262/I263 nichts vonBaiensalz meldet, notiert die Hs. des 15. Jahrhunderts: Itemde last Bagessches ·soltes 2 1 /2 .ß. Das Vorkommen des Wortesbeweist also an dieser Stelle nur den Verkehr mit Baiensalz inHamburg im I5. Jahrhundert. Ebenso unbegründet ist derweitere Satz: ,Es ist anzunehmen, dafs die Hamburger selbstdas Salz geholt haben«, oder gar wenn es schon S. 38 heifst,~~mburg scheine im I 3: Jahrhundert ein Hauptstapelplatz füra1ensalz gewesen zu sem. Etwas anders steht es schon mitder Erwähnung von Salz und Wein aus La Rochelle im Hambu_rgerSchiffsrecht von vor I 270 (richtiger von I 292] und imLubecker Schiffsrecht von 1299. Der Verfasser meint nicht mitUnrecht, dies seien die ersten sicheren Nachrichten vom Auftretendeutscher Kaufleute an der französischen Westküste, undergänzt diesen Satz dahin, dafs seit dem Ende des 13. Jahr-Hanaische Geschichtshlätter. XX.'GI.13

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