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s - Hansischer Geschichtsverein

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ihre Rechte vorbehielt, wurde von Schweden so ausgelegt, dafsBremen inzwischen keine aus der Reichsunmittelbarkeit ftiefsendenRechte ausüben dürfe. Die diplomatischen Verhandlungen,die verschiedenen Interessen der politischen Gruppierungen, diesich an die . erneuten Rechtsansprüche Schwedens und an ihreGeltendmachung mit den Waffen durch den General Wrangelbis zum Frieden zu Habenhausen (I67 s) knüpfen, gaben ebensowie die dem ersten schwedischen Kriege vorangegangenen einBild von der Schwierigkeit des von der Stadt geführten Kampfes,ein Bild, das durch die Fülle des aus den archivalischen Korrespondenzenund aus Köchers Geschichte von Hannover undBraunschweig geschöpften neuen Stoffs gegenüber den Darstellungenfrüherer Historiker vollständiger geworden und anschaulichergezeichnet ist.Dafs bei dem ewigen Hin- und Herverhandeln, den vielenerfolglosen Bemühungen den Leser ein Gefühl der Ermüdungmitunter ergreift, liegt eben in der zu schildernden Sache i derHistoriker konnte uns von den Kreuz- und Querzügen der Diplomaten,den Reisen der Ratsherren und den kleinen Erfolgen undMifserfolgen der bremischen Militärs nichts schenken.Erfreulicher wird v. Bippen die Darstellung der Partien gewesensein, wo der Horizont sich erweitert und die bremischenEreignisse mit den europäischen in Zusammenhang treten. Daswar der Fall, als 1666 eine Eroberung der Stadt durch dieSchweden drohte und die daraus den norddeutschen Fürstenerwachsende Gefahr zur Umschau nach Bündnissen zwang.Zwischen den Generalstaaten, Dänemark, Brandenburg und denbraunschweigischen Häusern wurde eine Allianz abgeschlossen.Eine braunschweigische Armee sammelte sich unter dem Grafenv. Waldeck zwischen Nienburg und Rethem a. d. Aller. Brandenburgtrat in Verbindung mit dem Kaiser, der sich geneigtzeigte, der Allianz beizutreten, de Witt aber, der von des KaisersEintritt nichts wissen wollte, lud Frankreich zur Teilnahmeein und bat zugleich um König Ludwigs Mitwirkung zur Beilegungdes bremischen Krieges.»Halb Europa wurde auf diese Weise in die bremischschwedischeAngelegenheit verwickelt; die Gefahr eines neuengrofsen Krieges lag vor Augen. In Stockholm verkannte mansie nicht. Während man dort mit Frankreich im entgegengesetztenSinne wie der Ratspensionär von Holland verhandelte, gingzu Anfang November ein Eilbote an Wrangel ab, der ihm denBefehl brachte, sich, da das Reich den Frieden gebrochen habe,rasch auf die Verbündeten zu werfen und sie zu zerstreuen,dann Bremen zu nehmen und sich hier solange zu halten, bisdie Verträge mit Frankreich fertig seien. Allein, noch ehe dieserBote bei Wrangel anlangte, war der Friede mit Bremen geschlossen,der Befehl unausführbar geworden. «Auch der aufserordentliche Botschafter Ludwigs XIV., derGeneral Millet, traf zu spät im schwedischen Lager ein, umsich seines Auftrags zu entledigen, die Allianz zu sprengen undzwischen Schweden und Bremen einen Vergleich zustande zubringen.Der HaLenhausener Friede brachte ebensowenig wie derStader Vergleich eine unbedingte Anerkennung der ReichsstandschaftBremens. Es wurde ihm allerdings auf dem gegenwärtigenReichstage Sitz und Stimme eingeräumt, aber nach Verabschiedungdesselben sollte es bis zum Schlafs des Jahrhunderts vonden Tagungen ausgeschlossen sein. Praktisch ist diese Beschränkungnicht geworden, da der seit I 663 tagende Reichstag bekanntlichvor der Auflösung des Deutschen Reichs nicht auseinandergegangen ist. Der Huldigungseid mufste geleistet werden,des reichsstädtischen Prädikats durfte sich Bremen derKrone Schweden gegenüber nicht bedienen.Als I 719 Kur-Hannover im Frieden von Stockholm Landesherrder Herzogtümer geworden war, erkannte Georg II. in einerzu Richmond ausgestellten Erklärung, ohne welche er die kaiserlicheInvestitur nicht erhalten haben würde, die Immedietät derStadt unumwunden an, verweigerte aber die Anerkennung ihrerTerritorialhoheit über sämtliche Dörfer des Landgebiets. Erstim zweiten Stader Vergleich (23. Aug. 1741) wurde der Stadt,nachdem sie für eine grofse Anzahl von Dörfern - die sog.pagi cessi - das Hoheitsrecht Hannovers zugestanden hatte, inden übrigen Gebieten die volle Landeshoheit zuerkannt. Aberzu einem Danke für die »königliche allergnädigste und genereusestenGnadenbezeugungc, wie die Minister Georgs II. das Dekretvon Riebmond zu nennen beliebten, lag kein Grund vor. Der

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