s - Hansischer Geschichtsverein

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qoetwas weniger bestimmt I 38o sagt. Nun stellt aber Frensd~rffbei der Gelegenheit fest, dafs die I 3 I 8 einsetzenden Huldebnefefür Braunschweig bei Angabe der räumlichen Kompetenz desherrschaftlichen Vogts in der Stadt sich der gleichen Wendungbedienen. Auch in den Huldebriefen wird, wie er zeigt, infolgedes Baues der Landwehr der Zusatz »Unde de lantwere« angehängt,aber - und das ist das Merkwürdige - zum ersten Male imHuldebriefe von I 400 , noch nicht aber in dem von I 384, obuleichder Bau der Landwehr damals schon im vollen Gange0war. Wenn also nicht andre sehr triftige Gründe dafür sprächen,L nicht, wie es Schottelius gewollt hat, erst vom End~ desI . Jahrhunderts, sondern einige Jahrzehnte früher zu datieren,4auf das Fehlen jenes Zusatzes hin dürfte man es nicht wagen.Dafs Ref. sich in wenigen nebensächlichen Punkten zu andemAuffassungen wie Frensdorff bekannt hat, wird ihm hoffent­Iich nicht den Vorwurf eintragen, er wisse die Verdienste derwichtigen Abhandlung, die er nachdrücklich genug hervorgehob~nzu haben glaubt, nicht nach Gebühr zu würdigen. Dennoch Willer, um jedem Mifsverständnisse vorzubeugen, zum Schlusse nocheinmal betonen, dafs er der Arbeit Frensdorffs reiche Anregungund Belehrung verdankt und deshalb auf ihre hoffentlich balrlerscheinende Fortsetzung doppelt begierig ist.WILHELM V. BIPPEN, GESCHICHTE DER STADTBREMEN.DRITTER BAND (521 S.). HALLE A./S. UND BREMEN. C. ED.:\1ÜLLERS VERLAGSBUCHHANDLUNG, 1904, IN 8 °.VONALFRED KOHTMANN.Ich habe in den Jahrgängen 1892 und 1898 der HansischenGeschichtsblätter die beiden ersten Bände der Geschichte derStadt Bremen besprochen. Um Weihnachten 1904 hat der dritteBand des wertvollen Werkes den Lesern fertig vorgelegen. Siehaben lange auf den Abschlufs warten müssen, worüber derVerfasser im Vorwort sein lebhaftes Bedauern ausspricht, dieGründe erörternd, die ihm ein schnelleres Fortschreiten unmöglichmachten.Schon im Reformationszeitalter häufte sich der Stoff; erwird später immer umfangreicher, bedurfte wiederholter Sichtungund Durcharbeitung, »um die wesentlichen Momente der vaterstädtischenGeschichte deutlich und gemeinverständlich zur Anschauungzu bringen und die Darstellung, ohne dafs sie undeutlichwurde und ohne einzelne charakteristische Züge zu verwischen,so knapp wie möglich zu gestalten«. Der schwierigsteTeil der Arbeit war, den Zusammenhang der geschichtlichenEntwicklung scharf hervortreten zu lassen und die Verwendungdes aus dem Studium der Akten und der Urkunden geschöpftenneuen Materials diesem Zweck stets unterzuordnen. Wir werdenes dem Verfasser nachempfinden wenn er sagt: , wenn ich demWerke den doppelten Umfang des vorliegenden hätte gebenwollen, so würde ich dazu ohne Zweifel sehr viel kürzere Zeitgebraucht haben«.

J72Sodann hebt er einen zweiten Gesichtspunkt, von dem eine-gerechte Beurteilung auszugehen hat, seinen Lesern gegenüberhervor: ,sie werden nicht vergessen, dafs die Geschichte einereinzelnen Stadt nur ausnahmsweise über Ereignisse berichtenkann, die durch die Gewalt, mit der sie die Massen bewegen,oder durch die Kraft der in ihnen wirkenden Ideen, durchleidenschaftliche Kämpfe oder geniale Führer noch den spätenNachkommen zu lebendiger Teilnahme hinreifsen. Dazwischenliegen oft lange Zeiträume, in denen das Leben sich i_n engenBahnen bewegt, Zeiträume, die für die Mitlebenden kemeswegsimmer zu den unerfreulichen gehören, die aber dem, der ausweiter Ferne auf sie schaut, schal und inhaltsleer dünken. «Der reichhaltige Stoff des dritten Bandes zerfällt in zwe1Bücher: Bremen als freie Reichsstadt und Bremen im DeutschenBunde. Von den elf Kapiteln des ersten umfassen neundie diplomatischen Kämpfe der Stadt mit Schweden um dieReichsunmittelbarkeit, die Streitigkeiten mit Oldenburg wegendes Weserzolls die schwedischen Kriege und die letzten Zeitender schwedisch~n Herrschaft, die Jahre des siebenjährigen Krieges,die Revolutionszeit und den Untergang des bremischen Staats·wesens · zwei die inneren Streitigkeiten des Rats mit den Elter·leuten, 1 sowie das geistige und geschäftliche Leben in der zweitenHälfte des r8. Jahrhunderts.Das vierte Buch zerfällt in vier Kapitel: Die Wiedergeburtdes bremischen Staats. Handel und Schiffahrt, die GründungBremerhavens. Verfassungsentwürfe und Revolution. Momenteder Entwicklung bis r87o.Die wesentlichen Tatsachen in dem Flusse der Vorgängesind übersichtlich gegliedert in den Skizzen der einzelnen Ka~itel ,die durch ein sorgfältig gearbeitetes Orts· und Personenregistereine höchst wertvolle Ergänzung erhalten.Die Erweiterung unserer geschichtlichen Kentnisse, die wirnach der Lektüre des Buches gewonnen haben, glaube ich ambesten dadurch markieren zu können , dafs ich, wie ich es inden früheren Rezensionen getan, einige Beispiele gebe, welcheder Darstellung Duntzes in seiner Geschichte der freien StadtBremen Neues hinzufügen und den Zusammenhang der Ereignisseklarer und wirkungsvoller vor Augen führen.Der westfälische Friede hatte der Stadt den Frieden nichtgebracht. Schon zu Anfang des Jahres 1649 begann Schwedendie in Artikel X des Friedensvertrages durc'h den Ausdruckpraesens status gewährte Reichsunmittelbarkeit in Frage zu stellenund Beisteuern zu den herzoglich- schwedischen Kontributionsumlagenzu verlangen. Der Sekretär Güldenklaw gab der Auffassungseiner Regierung den pointierten Ausdruck, der praesensstatus sei ein status controversus, und der Kanzler Oxenstiernaerklärte in den Verhandlungen mit den 1649 nach Stockholmgesandten Ratsherren Hüneken und Schnelle: die Königin unddie Deputierten hätten so wenig Nachricht von den erzbischöflichenRechten wie von denen der Stadt, wüfsten auch nichteigentlich, was zu Münster und Osnabrück in der bremischenSache passiert sei, doch merkten sie soviel aus der bremischenDenkschrift, dafs einige Verwandtnis zwischen Stift und Stadtgewesen sein müsse, wie weit aber jedes Recht sich erstrecke,wäre ihnen nicht bekannt. Als dann die Gesandten zum Beweiseder Reichsfreiheit der Stadt Abschrift des Linzer Diplomsvon 1646 übergaben, trat die ganze Hinterhältigkeit der schwe·diseben Politik in der Antwort des Kanzlers hervor: wenn damals,als das Diplom herausgekommen, ein Erzbischof gewesenwäre, so würde derselbe appelliert haben vom schlecht unterrichtetenan den besser zu unterrichtenden Richter. In denUnterredungen, die r6sx mit der zur Organisation der Herzogtümergebildeten Kommission geführt wurden, hielt es Schwedennicht für nötig, den status praesens als einen zweifelhaften hin·zustellen: die Krone wollte ohne Einschränkung in die Rechtedes Erzbischofs eingetreten sein und verlangte die Huldigung.Die Stadt weigerte sich und r 653 begann Graf Königsmarckdie kriegerischen Angriffe. Sie wären schwerlich schon so balddurch den ersten Stader Vergleich (28. November 1654) beendetworden, wenn nicht ein Krieg mit Polen und die Gefährdungdes esth- und livländischen Besitzes in drohender Aussicht gestandenhätte.Die Hauptbestimmung des Stader Friedensvertrages wurdewieder die Veranlassung erneuten Streites. Der erste Artikel,der die Frage der Reichsunmittelbarkeit Bremens bis zu anderweitigenTraktaten hinausschob, inzwischen aber beiden Teilen

J72Sodann hebt er einen zweiten Gesichtspunkt, von dem eine-gerechte Beurteilung auszugehen hat, seinen Lesern gegenüberhervor: ,sie werden nicht vergessen, dafs die Geschichte einereinzelnen Stadt nur ausnahmsweise über Ereignisse berichtenkann, die durch die Gewalt, mit der sie die Massen bewegen,oder durch die Kraft der in ihnen wirkenden Ideen, durchleidenschaftliche Kämpfe oder geniale Führer noch den spätenNachkommen zu lebendiger Teilnahme hinreifsen. Dazwischenliegen oft lange Zeiträume, in denen das Leben sich i_n engenBahnen bewegt, Zeiträume, die für die Mitlebenden kemeswegsimmer zu den unerfreulichen gehören, die aber dem, der ausweiter Ferne auf sie schaut, schal und inhaltsleer dünken. «Der reichhaltige Stoff des dritten Bandes zerfällt in zwe1Bücher: Bremen als freie Reichsstadt und Bremen im DeutschenBunde. Von den elf Kapiteln des ersten umfassen neundie diplomatischen Kämpfe der Stadt mit Schweden um dieReichsunmittelbarkeit, die Streitigkeiten mit Oldenburg wegendes Weserzolls die schwedischen Kriege und die letzten Zeitender schwedisch~n Herrschaft, die Jahre des siebenjährigen Krieges,die Revolutionszeit und den Untergang des bremischen Staats·wesens · zwei die inneren Streitigkeiten des Rats mit den Elter·leuten, 1 sowie das geistige und geschäftliche Leben in der zweitenHälfte des r8. Jahrhunderts.Das vierte Buch zerfällt in vier Kapitel: Die Wiedergeburtdes bremischen Staats. Handel und Schiffahrt, die GründungBremerhavens. Verfassungsentwürfe und Revolution. Momenteder Entwicklung bis r87o.Die wesentlichen Tatsachen in dem Flusse der Vorgängesind übersichtlich gegliedert in den Skizzen der einzelnen Ka~itel ,die durch ein sorgfältig gearbeitetes Orts· und Personenregistereine höchst wertvolle Ergänzung erhalten.Die Erweiterung unserer geschichtlichen Kentnisse, die wirnach der Lektüre des Buches gewonnen haben, glaube ich ambesten dadurch markieren zu können , dafs ich, wie ich es inden früheren Rezensionen getan, einige Beispiele gebe, welcheder Darstellung Duntzes in seiner Geschichte der freien StadtBremen Neues hinzufügen und den Zusammenhang der Ereignisseklarer und wirkungsvoller vor Augen führen.Der westfälische Friede hatte der Stadt den Frieden nichtgebracht. Schon zu Anfang des Jahres 1649 begann Schwedendie in Artikel X des Friedensvertrages durc'h den Ausdruckpraesens status gewährte Reichsunmittelbarkeit in Frage zu stellenund Beisteuern zu den herzoglich- schwedischen Kontributionsumlagenzu verlangen. Der Sekretär Güldenklaw gab der Auffassungseiner Regierung den pointierten Ausdruck, der praesensstatus sei ein status controversus, und der Kanzler Oxenstiernaerklärte in den Verhandlungen mit den 1649 nach Stockholmgesandten Ratsherren Hüneken und Schnelle: die Königin unddie Deputierten hätten so wenig Nachricht von den erzbischöflichenRechten wie von denen der Stadt, wüfsten auch nichteigentlich, was zu Münster und Osnabrück in der bremischenSache passiert sei, doch merkten sie soviel aus der bremischenDenkschrift, dafs einige Verwandtnis zwischen Stift und Stadtgewesen sein müsse, wie weit aber jedes Recht sich erstrecke,wäre ihnen nicht bekannt. Als dann die Gesandten zum Beweiseder Reichsfreiheit der Stadt Abschrift des Linzer Diplomsvon 1646 übergaben, trat die ganze Hinterhältigkeit der schwe·diseben Politik in der Antwort des Kanzlers hervor: wenn damals,als das Diplom herausgekommen, ein Erzbischof gewesenwäre, so würde derselbe appelliert haben vom schlecht unterrichtetenan den besser zu unterrichtenden Richter. In denUnterredungen, die r6sx mit der zur Organisation der Herzogtümergebildeten Kommission geführt wurden, hielt es Schwedennicht für nötig, den status praesens als einen zweifelhaften hin·zustellen: die Krone wollte ohne Einschränkung in die Rechtedes Erzbischofs eingetreten sein und verlangte die Huldigung.Die Stadt weigerte sich und r 653 begann Graf Königsmarckdie kriegerischen Angriffe. Sie wären schwerlich schon so balddurch den ersten Stader Vergleich (28. November 1654) beendetworden, wenn nicht ein Krieg mit Polen und die Gefährdungdes esth- und livländischen Besitzes in drohender Aussicht gestandenhätte.Die Hauptbestimmung des Stader Friedensvertrages wurdewieder die Veranlassung erneuten Streites. Der erste Artikel,der die Frage der Reichsunmittelbarkeit Bremens bis zu anderweitigenTraktaten hinausschob, inzwischen aber beiden Teilen

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