Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
Protokoll - Die Grünen Wartberg/Aist
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Gemeinderatsprotokoll<br />
betreffend die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 28. Oktober 2010.<br />
Ort der Sitzung: Marktgemeindeamt <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Anwesend sind:<br />
1. Bürgermeister Ing. Erich Hackl<br />
2. GV Vzbgm. Monika Hofer<br />
3. GR Manfred Freinschlag<br />
4. GV Michaela Stütz<br />
5. GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner<br />
6. GV Dir. Hubert Kammerhuber<br />
7. GR Martin Thallinger<br />
8. GR Kurt Pühringer<br />
9. GR Bettina Michl<br />
10. GR Mag. Markus Eidenberger<br />
11. GR Harald Edlauer<br />
12. GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger<br />
13. GR Christine Schimpl<br />
14. GR Ing. Christian Stanger<br />
15. GR Christine Haider<br />
16. GR Ulrike Keinberger<br />
17. GV Wilhelm Keinberger<br />
18. GR Wilhelm Hametner<br />
19. GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger<br />
20. GR Hubert Prammer<br />
21. GR Martin Stingeder<br />
22. GR Maximilian Walch<br />
23. GR-Ersatzmitglied Gabriele Klopf<br />
24. GR-Ersatzmitglied Wolfinger Johannes<br />
25. GR-Ersatzmitglied Karl Tauber<br />
Amtsleiter Josef Bauer<br />
Gemeindebuchhalter Wilfried Brunner bei TOP 1-3<br />
VB Carina Mayrdorfer als Schriftführerin<br />
Es fehlen:<br />
GR Johann Meier, entschuldigt<br />
GR Grandl Anita, entschuldigt<br />
GR Andrea Weihrauch, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Martin Fröhlich, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Erwin Bock, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Mag. Kurt Schuster, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Roman Wiesinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Alexandra Zehetleitner, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Mag. Franz Auinger, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Rudolf Pendlmayr, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Mag. Maria-Theresia Wirtl-Hartlauer, entschuldigt<br />
GR-Ersatzmitglied Karin Speher, entschuldigt<br />
Nr. 09/2010
45<br />
Eröffnung der Sitzung und Bekanntgabe der Tagesordnung<br />
Der Vorsitzende begrüßt eingangs den Gemeinderat, eröffnet die Sitzung und stellt sodann fest,<br />
dass<br />
a) die heutige Sitzung des Gemeinderates von ihm ordnungsgemäß einberufen worden ist;<br />
b) die Einladungen hiezu schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die<br />
Gemeinderatsmitglieder per E-Mail am 15.10.2010 ergangen sind, da dieser Sitzungstermin<br />
im Sitzungskalender enthalten ist;<br />
c) die Abhaltung der Sitzung unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Anschlag an der<br />
Amtstafel in der Zeit von 18.10.2010 bis 28.10.2010 öffentlich kundgemacht worden ist;<br />
d) die Beschlussfähigkeit gegeben ist.<br />
Über Anfrage des Vorsitzenden verzichtet der Gemeinderat auf die Verlesung der Tagesordnung,<br />
da diese allen bekannt ist und schriftlich vorliegt. Nach weiterer Frage verzichtet der Gemeinderat<br />
auf die Verlesung des <strong>Protokoll</strong>s vom 16. September 2010. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass<br />
je eine Ausfertigung dieser Verhandlungsschrift den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen<br />
rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist, dieses <strong>Protokoll</strong> zudem in zweifacher Ausfertigung<br />
während der heutigen Sitzung zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt und allfällige<br />
Einwendungen hiegegen bis zum Schluss der Sitzung eingebracht werden können.<br />
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem <strong>Protokoll</strong> umfassen Frauen und Männer<br />
gleichermaßen.<br />
Der Bürgermeister informiert, dass folgender Dringlichkeitsantrag vorliegt:<br />
Konsolidierungsbedarf und - Strategie<br />
Er lässt über die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages in die heutige Tagesordnung per Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Aufnahme fest.<br />
- BERATUNGSERGEBNISSE UND BESCHLÜSSE –<br />
1) NACHTRAGSVORANSCHLAG FÜR DAS FINANZJAHR 2010<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Gemeindebuchhalter Wilfried Brunner<br />
Folgender Nachtragsvoranschlag wurde den Fraktionen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. <strong>Die</strong>ser wird<br />
von Gemeindebuchhalter W. Brunner ausführlich erläutert.<br />
ordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen: € 5.868.700,--<br />
Ausgaben: € 6.075.000,--<br />
Fehlbetrag: € - 206.300,--<br />
außerordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen: € 1.818.600,--<br />
Ausgaben: € 1.872.500,--<br />
Fehlbetrag € - 53.900,--<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Der ordentliche Voranschlag für das Fj. 2010 wies einen Abgang von € 354.800,-- aus. Mit Erstellung<br />
des Nachtragsvoranschlages konnte der Fehlbetrag im ordentlichen Haushalt auf € 206.300,--<br />
vermindert werden. <strong>Die</strong> Reduzierung des Abganges erfolgte hauptsächlich durch einnahmenseitige<br />
Maßnahmen. Hier sind besonders Rücklagenzuführungen für die Aufbringung der Leasingrate zur<br />
Finanzierung des Volksschulsanierung, zur Aufbringung der Abfertigungszahlungen und zur<br />
Bedeckung der Darlehensverpflichtungen beim Kanalbau anzuführen. Bei den<br />
Bundesabgabenertragsanteilen kommt es zu einer Steigerung gegenüber den prognostizierten Werten.
46<br />
Durch die Vorhabensabrechnung beim Vorhaben Volksschulsanierung konnte eine Rückzahlung in<br />
Höhe von € 58.800,--verbucht werden. Einnahmen aus Betriebsüberschüssen von Wasser und Kanal<br />
verbleiben im Haushalt. <strong>Die</strong> max. Investitionshöhe von 5.000,-- Euro im ordentlichen Haushalt wird<br />
eingehalten. Einnahmen aus Anschlussgebühren werden widmungsgemäß verwendet oder der<br />
zweckbestimmten Rücklage zugeführt. An den außerordentlichen Haushalt können mit Ausnahme des<br />
Gemeindebeitrages zum Ankauf des Rasenmähtraktors der TSU <strong>Wartberg</strong> (€ 7.000,--) nur<br />
Pflichtzuführungen getätigt werden.<br />
<strong>Die</strong> Steuerhebesätze und Gebühren bleiben gegenüber der VA-Erstellung unverändert.<br />
VA-Gruppen und VA 2010 NVA 2010<br />
VA 2010 NVA 2010<br />
Bezeichnungen<br />
Vertretungskörper<br />
Einnahmen Einnahmen Differenz Ausgaben Ausgaben Differenz<br />
und allg. Verwaltung<br />
Öffentliche Ordnung<br />
109.000,00 107.800,00 -1.200,00 887.100,00 929.200,00 42.100,00<br />
und Sicherheit<br />
Unterricht,Erziehung,<br />
1.500,00 2.000,00 500,00 38.600,00 42.300,00 3.700,00<br />
Sport u. Wissensch.<br />
Kunst,Kultur<br />
142.500,00 273.900,00 131.400,00 935.200,00 955.400,00 20.200,00<br />
und Kultus<br />
Soziale Wohlfahrt<br />
und<br />
7.600,00 8.600,00 1.000,00 60.700,00 59.300,00 -1.400,00<br />
Wohnbauförderung 10.700,00 12.300,00 1.600,00 881.900,00 883.300,00 1.400,00<br />
Gesundheit<br />
Straßen- und<br />
Wasserbau,<br />
29.800,00 38.200,00 8.400,00 733.700,00 736.100,00 2.400,00<br />
Verkehr 384.500,00 386.000,00 1.500,00 639.200,00 666.700,00 27.500,00<br />
Wirtschaftsförderung 100,00 100,00 0,00 38.600,00 36.700,00 -1.900,00<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen 1.527.600,00 1.575.200,00 47.600,00 1.518.100,00 1.549.500,00 31.400,00<br />
-<br />
Finanzwirtschaft 3.409.200,00 3.464.600,00 55.400,00 244.200,00 216.500,00 27.700,00<br />
Summe 5.622.500,00 5.868.700,00 246.200,00 5.977.300,00 6.075.000,00 97.700,00<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag wird ein Fehlbetrag von € 53.900,-- bei Einnahmen von<br />
1.818.600,-- und Ausgaben von 1.872.500,-- ausgewiesen.<br />
Einnahmen Ausgaben Abgang/<br />
Vorhaben<br />
NVA 2010 NVA 2010 Überschuss<br />
ZENTRALAMT EDV UMSTELLUNG<br />
ZENTRALAMT ORGANISATIONS-<br />
15.000,00 15.000,00 0,00<br />
EVALUIERUNG 9.000,00 9.000,00 0,00<br />
FEUERWEHRZEUGHAUS NEUBAU-KG 290.000,00 340.200,00 -50.200,00<br />
VOLKSSCHULE ERWEITERUNG 209.700,00 209.700,00 0,00<br />
KINDERGARTENERWEITERUNG 108.400,00 21.800,00 86.600,00<br />
PROV. HORTGRUPPE<br />
TSU WARTBERG ANKAUF<br />
3.000,00 4.500,00 -1.500,00<br />
RASENMÄHTRAKTOR 10.000,00 10.000,00 0,00<br />
HEIMATBUCH 0,00 15.000,00 -15.000,00<br />
ZEITENWEG 10.000,00 10.000,00 0,00<br />
GEMEINDESTRASSENBAU 80.100,00 73.500,00 6.600,00<br />
GEH- UND RADWEGEBAU<br />
ORTSPLATZ- ORTSDURCHFAHRT<br />
13.200,00 9.500,00 3.700,00<br />
NEUGESTALTUNG 309.800,00 1.039.500,00 -729.700,00<br />
GÜTERWEGEBAU 15.000,00 6.000,00 9.000,00<br />
ANKAUF KOMMUNALFAHRZEUGE MIT 40.000,00 40.000,00 0,00
47<br />
ZUSATZGER.<br />
ZWISCHENKREDITE F. STR.BAU 530.000,00 0,00 530.000,00<br />
SONST. EINR. u. MASSN. - BUSHALTEST.BAU 5.000,00 0,00 5.000,00<br />
WVA-DIGITALISIERUNG 30.000,00 0,00 30.000,00<br />
ORTSKANALBAU BA. 06 12.700,00 11.100,00 1.600,00<br />
ORTSKANALBAU BA. 07 57.700,00 57.700,00 0,00<br />
KANAL-DIGITALISIERUNG 70.000,00 0,00 70.000,00<br />
Summe 1.818.600,00 1.872.500,00 -53.900,00<br />
Das Vorhaben Zeughaus-Neubau weist einen Fehlbetrag aus. Da die Endabrechnung noch nicht<br />
erstellt wurde, wurden im Finanzjahr 2010 nur 50% der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisung<br />
gewährt. <strong>Die</strong> Ausfinanzierung des Vorhabens erfolgt im kommenden Jahr.<br />
Der Fehlbetrag in Höhe von 1.500,- Euro beim Vorhaben „provisorische Hortgruppe“ kann durch eine<br />
für 2011 in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung finanziert werden. Der Fehlbetrag beim Vorhaben<br />
„Heimatbuch“ wird durch einen Landeszuschuss und durch den Buchverkauf in den kommenden<br />
Jahren bedeckt. Der hohe Fehlbetrag beim Vorhaben „Ortsplatz-Ortsdurchfahrt-Neugestaltung“ wird<br />
zum Teil durch die für dieses Vorhaben genehmigte Zwischenfinanzierung (Zwischenkredit für<br />
Straßenbau) großteils kompensiert. Der verbleibende Fehlbetrag wird durch Landsförderungen und<br />
Bedarfszuweisungen bedeckt. Für die Vorhaben Kindergartenerweiterung, WVA-Digitalisierung,<br />
Kanal-Digitalisierung und Ortsplatz-Ortsdurchfahrt-Neugestaltung (Wasserleitungsbau) erfolgten<br />
Rücklagenzuführungen aus den bestehenden Betriebs- und Baurücklagen.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, den 1. Nachtragsvoranschlag im ordentlichen sowie im<br />
außerordentlichen für das Finanzjahr 2010 zu genehmigen. Er lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die Stimmenthaltung der <strong>Grünen</strong> sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder (22) fest.<br />
2) PRÜFBERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES VOM 28.9.2010<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Maximilian Walch<br />
Der Prüfungsausschuss hat am 28.9.2010 eine Gebarungsprüfung durchgeführt. Bei der Kassaprüfung<br />
wurde eine Übereinstimmung der Soll- und Istbestände festgestellt.<br />
Im Zuge der Prüfung wurden weiters die Verfügungsmittel des Bürgermeisters sowie die Kosten bzw.<br />
Leistungen des Wegeerhaltungsverbandes Unteres Mühlviertel geprüft.<br />
Der Prüfbericht wurde den Fraktionsobleuten rechtzeitig übermittelt und wird in der<br />
Gemeinderatssitzung vorgetragen.<br />
GR Maximilian Walch stellt den ANTRAG, den Prüfbericht zur Kenntnis zu nehmen. Der Vorsitzende<br />
lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
3) PRÜFBERICHT DER BH FREISTADT VOM 16.9.2010 ÜBER DEN RECHNUNGSABSCHLUSS 2009<br />
Sachverhaltsdarstellung durch AL Josef Bauer<br />
<strong>Die</strong> Bezirkshauptmannschaft Freistadt hat den Rechnungsabschluss 2009 einer Prüfung unterzogen<br />
und den diesbezüglichen Prüfungsbericht mit Schreiben vom 16.9.2010 übermittelt.<br />
Der Prüfbericht ist gem. § 99 Abs. 2 der Oö. GemO 1990 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.<br />
Der angeführte Prüfbericht wird dem Gemeinderat vollinhaltlich vorgetragen.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, den Prüfbericht zur Kenntnis zu nehmen. Er lässt darüber mit<br />
Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.
48<br />
4) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR BAU- UND STRAßENBAUANGELEGENHEITEN, DER<br />
ÖRTLICHEN RAUMPLANUNG SOWIE FÜR WIRTSCHAFT UND VERKEHR<br />
a) Verkehrskonzept 30 km/h Zonen und 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzungen<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
An den Bauausschuss werden immer wieder Ansuchen zur Schaffung von 30 km/h Zone bzw.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen herangetragen. Der Ausschuss hat festgelegt, das gesamte<br />
Gemeindegebiet zu betrachten und ein Konzept für zukünftige Ansuchen zu erstellen. Um<br />
entsprechende Informationen betreffend eventuelle Anforderungen und rechtlichen Auswirkungen<br />
derartiger Verordnungen zu erhalten, wurden zur letzten Bauausschuss-Sitzung Dr. FRANZ (Abt.<br />
Verkehr) und DI. Dirnberger (verkehrstechn. Amtssachverständiger) eingeladen. <strong>Die</strong>se beiden<br />
Experten erklärten den Ausschussmitgliedern anhand von vielen praxisbezogenen Beispielen die<br />
Auswirkungen von 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. Zonen und wie und wo<br />
solche verkehrsberuhigenden Maßnahmen sinnvoll eingesetzt werden können.<br />
Nach den ausführlichen Erklärungen einigte sich der Ausschuss darauf, in einer eigenen Sitzung<br />
anhand eines großformatigen Ortsplanes eine Art „Verkehrs-ÖEK“ zu erstellen. In diesem sollen<br />
zuerst die Hauptverkehrsadern definiert werden und danach für jeden Siedlungsbereich und jede<br />
Verbindungsstraße die geeigneten Maßnahmen diskutiert werden.<br />
b) B 124 Königswiesner Straße, Baulos „Querungshilfe Scheiben“ – Abschluss eines<br />
Übereinkommens mit dem Land OÖ zur Planungskostenteilung<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Das vom Amt der o.ö. Landesregierung übermittelte Übereinkommen wird zur Kenntnis gebracht.<br />
Der Grundsatzbeschluss wurde bereits im Gemeinderat beschlossen. Demnach sind seitens der<br />
Marktgemeinde 50 % der anfallenden Kosten für die Planung der Querungshilfe zu übernehmen.<br />
<strong>Die</strong> Gesamtkosten der Planung werden auf € 5.500 geschätzt.<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Übereinkommen zur Übernahme von 50 % der<br />
Kosten(entspricht € 2.750) zur Planung der Querungshilfe Scheiben abzuschließen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
c) Straßenbauvorhaben 2011<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Zur Budgetierung für das Finanzjahr 2011 soll vom Ausschuss ein Bauprogramm erstellt werden.<br />
Offene Ansuchen/Vorhaben (keine Reihung):<br />
- Scheiben Senke<br />
- Zufahrt Inspruckner (nicht zu verwirklichen, da von Hr. Aichinger keine Bereitschaft zur<br />
Grundabtretung besteht)<br />
- Zufahrt Schimpl, Lamplgasse (entlang der Straße noch einige unbebaute Grundstücke)<br />
- GW Türnberg – Auinger (Projekt in Ausarbeitung)<br />
- Querungshilfe Arnbergerstraße (Trainingsplatz TSU)<br />
- Schutzwegverlegung Hacklberg<br />
Neu eingelangte Ansuchen:<br />
- Roland und Sandra Urban, Untere Reitling 26 – Ansuchen vom 27.09.2010 um Sicherung der<br />
Zufahrtsstraße<br />
- Michaela Kallinger/Familie Ecker, Reitlingberg 19 – Ansuchen um Sanierung der<br />
Zufahrtsstraße<br />
- Schaumberger Josef – Wegherstellung zu Friensdorf 13a
49<br />
mögliche Vorhaben bzw. sanierungsbedürftige/desulate Straßen (keine Reihung):<br />
- Sanierung Kapellenweg<br />
- Asphaltierung Traunmüllergründe bzw. Sanierung des beschädigten Einfahrtsbereiches<br />
- Verbindung Arnberg – Untervisnitz<br />
- Verbindungsstraße Auer Richtung Autobahn A 7<br />
- Güterweg Richtung Karlinger, Untervisnitz<br />
- Gde.Straße „Am Sportplatz“ (entlang der Sporthalle)<br />
Es wurde vereinbart, dass die Bauabteilung gemeinsam mit dem Bauhof eine Bestandsaufnahme<br />
über die Straßenschäden durchführt. Danach soll eine Auflistung nach Kategorien<br />
(Komplettsanierung, nur Bankette, Einlaufschächte, …) durchgeführt und diese Vorhaben<br />
finanziell bewertet werden.<br />
Bei der Auflistung wäre zwischen Güterwegen und Gemeindestraßen zu trennen.<br />
<strong>Die</strong> neu eingelangten Ansuchen Karlinger/Ecker bzw. Urban sollen zwischenzeitlich durch den<br />
Bauhof vor Ort geprüft und allenfalls notdürftig saniert werden.<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die oben angeführte Vorgehensweise zu<br />
beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die<br />
einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
d) Ansuchen um Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK<br />
da) Hennebichler Helmut und Eleonore Bruckmoser, Ansuchen um Umwidmung der<br />
Pz. Nr. 2806/14 und 131/3 KG. Untergaisbach von Grünland in Bauland (ehem.<br />
Bahnwärterhaus Altenhaus 16)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Mit Ansuchen vom 27. 7. 2010 beantragen die Grundeigentümer die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes. Es wird beantragt, das derzeit im Grünland stehende Objekt<br />
Altenhaus 16 (Bahnwärterhaus) mit einer Baulandwidmung zu versehen. Sollte es<br />
Planungswille der Gemeinde sein eine Widmung zu schaffen, so empfiehlt der Ortsplaner eine<br />
„Sternchenausweisung“.<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, das Ansuchen abzulehnen, da eine Ausweitung im<br />
ÖEK nicht vorgesehen ist. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />
stellt die Stimmenthaltung von GR Christian Stanger sowie die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder (24) fest.<br />
db) Stanger Florian und Maria, Ansuchen um Änderung des ÖEK und Umwidmung eines<br />
Teiles der Pz. Nr. 2585 von Grünland in Bauland<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Mit Ansuchen vom 24.08.2010 beantragen die Ehegatten Maria und Florian Stanger neuerlich<br />
die Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des ÖEK für einen Teil der Pz. Nr. 2585 der<br />
KG Untergaisbach. Entsprechend dem Ansuchen sollen zwei Bauplätze in der Größe von 1600<br />
m² und 1200 m² für die Kinder geschaffen werden.<br />
<strong>Die</strong> Fläche ist derzeit als Grünland gewidmet und im ÖEK nicht als Erweiterungsfläche<br />
Bauland ausgewiesen.<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, den neuerlichen Antrag der Ehegatten Stanger<br />
abzulehnen, da sich am Sachverhalt seit der letzten Sitzung bzw. dem letzten Ansuchen um<br />
Umwidmung nichts geändert hat. <strong>Die</strong> beantragte Umwidmungsfläche steht weiterhin mit dem<br />
ÖEK im Widerspruch.<br />
GR Maximilian Walch regt an, der Umwidmung zu zustimmen da eine Straße sowie Kanal-,<br />
und Wasseranschlüsse bereits bestehen.
50<br />
GV Dir. Hubert Kammerhuber stellt fest, dass bei dem Beschluss des ÖEK im Gemeinderat<br />
damals gesagt wurde, dass genau für diese Parzellen des ÖEK geändert wird und dies jetzt<br />
nicht möglich ist. Er unterstellt, dass der Gemeinderat über die Wirkungszeit des ÖEK<br />
unrichtig informiert worden ist. Er ist der Meinung, <strong>Wartberg</strong>er sollen in <strong>Wartberg</strong> bleiben<br />
können und schlägt vor dem Ansuchen der Familie nachzukommen. <strong>Die</strong> Gemeinde hätte nach<br />
seiner Meinung dadurch sogar einen finanziellen Vorteil.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt fest, dass sich der Bauausschuss keine Weiterentwicklung<br />
in diesem Bereich vorstellen kann. Um diese Fläche umwidmen zu können, müsste das ÖEK<br />
überarbeitet werden. Eine Umwidmung wäre aber gegenüber anderen Antragsstellern unfair.<br />
GR-Ersatzmitglied Karl Tauber verweist darauf, dass rechts und links der beantragten<br />
Grundstücke bereits Häuser existieren und deshalb auch diese Familie unterstützt werden soll.<br />
GR Maximilian Walch stellt fest, dass dieses mal eine Ausnahme gemacht werden und der<br />
Gemeinderat das ÖEK auflockern soll. Seine Meinung ist, dass vermutlich auch das Land OÖ<br />
die Zustimmung dafür geben würde. <strong>Die</strong> Familie Stanger will mit dieser Umwidmung keinen<br />
Verkauf der Parzellen, sondern die Kinder in ihrer Nähe bzw. in <strong>Wartberg</strong> bauen lassen.<br />
Der Bürgermeister gibt an, dass die 3 bereits bestehenden Wohnhäuser (Mayr, Riepl,<br />
Schwaiger) als Sternchenbauten ausgewiesen sind. Da diese Gebäude in der „gelben Linie“<br />
sind, wurde im Zuge des BA 06 eine Entsorgung (mit Kanalpumpwerk) errichtet. Eine<br />
mögliche Siedlungserweiterung (Widmung) nördlich der Straße wurde bereits einmal negativ<br />
beurteilt.<br />
GV Dir. Hubert Kammerhuber fragt nach, warum ein Anschluss für den Kanal gebaut wurde,<br />
wenn dann auf diesem Grundstück nicht gebaut werden darf.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass der Kanal in Altenhaus entsprechend der Festlegung in der<br />
„gelben Linie“ errichtet wurde. <strong>Die</strong> Festsetzung der „gelben Linie“ hatte seinerseits nichts mit<br />
einer Widmung selbst zu tun.<br />
<strong>Die</strong> Fraktion der <strong>Grünen</strong> spricht sich für eine Umwidmung aus sozialen Gründen aus.<br />
GR Hubert Prammer stellt den ANTRAG, diesen Punkt noch einmal an den Bauausschuss<br />
zurück zu geben, um dieses Thema noch genau diskutieren zu können.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner stellt fest, dass es nach der Genehmigung dieser Umwidmung<br />
eine Flut von Anträgen geben wird und der Gemeinderat einmal Größe zeigen sollte und auch<br />
nein sagen soll.<br />
GR Ing. Christian Stanger erwähnt 4 positive Faktoren für die Umwidmung:<br />
� Infrastruktur ist bereits vorhanden (Kanal)<br />
� Reiner Eigenbedarf<br />
� Es ist sehr nah angrenzend an einer Siedlung<br />
� Es gibt keinen Nachteil für die Gemeinde<br />
GR Ing. Christian Stanger stellt den GEGENANTRAG, dem Ansuchen der Familie Stanger<br />
stattzugeben und eine Baulandwidmung wie vorgetragen vorzunehmen. Der Vorsitzende lässt<br />
darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die Gegenstimme der SPÖ Fraktion (11), die<br />
Stimmenthaltung von GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger und GR Ulrike Keinberger sowie<br />
die Zustimmung der ÖVP (8), BZÖ (1), FPÖ (2) und GR Willhelm Keinberger fest. <strong>Die</strong>ser<br />
Antrag gilt somit als abgelehnt.<br />
GR Hubert Prammer zieht seinen ANTRAG zurück.<br />
Der Bürgermeister lässt über den ANTRAG von GR Martin Thallinger, den neuerlichen Antrag<br />
der Ehegatten Stanger abzulehnen, mit Handzeichen abstimmen und stellt die Zustimmung<br />
der SPÖ (11), die Stimmenthaltung der <strong>Grünen</strong> (3) und die Gegenstimme der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder (12) fest. Auch dieser Beschluss gilt nicht zum Beschluss erhoben.<br />
e) Übernahmen und Auflassungen von öffentlichem Gut
51<br />
ea) Teile der Wegparzelle Nr. 1507 (GW Sacher) und Teile der Wegparzellen Nr. 1977 und<br />
1976/1 KG <strong>Wartberg</strong> in Scheiben<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Der vorliegende Verordnungsentwurf Zl.: 616-02/2010/Wo wird zur Kenntnis gebracht. <strong>Die</strong><br />
Neuvermessung des Güterweges erfolgte nach der Generalsanierung. Entsprechend dem<br />
Vermessungsergebnis sollen die im Plan rot gefärbten Flächen als Güterweg gewidmet werden<br />
(104 m²). Gleichzeitig soll die blau dargestellte Fläche als öffentliches Gut aufgelassen werden (13<br />
m²).<br />
Im Zuge der Sanierung des GW wurden auch Teile von Gemeindestraßen ausgebaut bzw. saniert.<br />
Daher sollen die im Plan grün gekennzeichneten Flächen in das öffentliche Gut übernommen und<br />
als Gemeindestraße eingereiht werden (152 m²).<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> vom 28. 10.2010 betreffend die<br />
Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung<br />
„Güterweg“ und „Gemeindestraße.<br />
Auf Grund der Bestimmungen des § 8, Abs.2, Z.1 und 2 und § 11, Abs.1, 3 und 6 des OÖ.<br />
Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr.84 i.d.g.F. in Verbindung mit dem § 40, Abs.2, Z.4 und<br />
§ 43, Abs.1 der oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.91/1990 i.d.g.F. wird verordnet:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong>ser Verordnung liegt der Plan des Amtes der oö. Landesregierung , Zl. 4519-1/09,<br />
zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde auf und kann während der Amtsstunden von<br />
jedermann eingesehen werden, und ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4<br />
Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> im Plan (§ 1) rot dargestellten Teile der Pz. Nr. 1507 KG <strong>Wartberg</strong> werden für den<br />
Gemeingebrauch gewidmet und in die Straßengattung „Güterweg“ eingereiht. Gleichzeitig wird<br />
der im Plan blau gekennzeichnete Teil der Wegparzelle Nr. 1507 KG. <strong>Wartberg</strong> als öffentliches<br />
Gut aufgelassen, weil dieser für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.<br />
<strong>Die</strong> im Plan (§1) grün dargestellten Teile der Wegparzellen Nr. 1976/1 und 1977 werden für<br />
den Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraßen eingereiht.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme des Privatgrundstückes in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Der Bürgermeister<br />
Planbeilage zur Verordnung:
52<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Verordnung entsprechend dem zur Kenntnis<br />
gebrachten Entwurf zu erlassen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />
stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
eb) Teile der Wegparzelle Nr. 1968/1 und 1967/2 KG <strong>Wartberg</strong> (GW Gusenbauer, Ausästung<br />
Rauch) in Obervisnitz<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-03/2010/Wo sollen die rot<br />
gekennzeichnete Flächen in das öffentliche Gut übernommen und als Güterweg eingereiht werden.<br />
Gleichzeitig die im Plan grün dargestellten Flächen als Gemeindestraße.<br />
Der Weg wurde nach der Sanierung der GW-Ausästung neu vermessen.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> vom 28. 10.2010 betreffend die<br />
Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung<br />
„Güterweg“ und „Gemeindestraße“.<br />
Auf Grund der Bestimmungen des § 8, Abs.2, Z.1 und 2 und § 11, Abs.1 und 6 des OÖ.<br />
Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr.84 i.d.g.F. in Verbindung mit dem § 40, Abs.2, Z.4 und<br />
§ 43, Abs.1 der oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr.91/1990 i.d.g.F wird verordnet:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong>ser Verordnung liegt der Plan des Amtes der oö. Landesregierung , Zl. 4509-2/09,<br />
zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde auf und kann während der Amtsstunden von<br />
jedermann eingesehen werden, und ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4<br />
Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> im Plan (§ 1) rot dargestellten Teile der Pz. Nr. 1968/1 KG <strong>Wartberg</strong> werden in die<br />
Straßengattung „Güterweg“ eingereiht.<br />
<strong>Die</strong> im Plan (§1) grün dargestellten Teile der Wegparzellen Nr. 1968/1 werden für den<br />
Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraßen eingereiht.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme der Privatgrundstücke in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Der Bürgermeister:
Planbeilage zur Verordnung:<br />
53<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, die Erlassung einer Verordnung entsprechend dem zur<br />
Kenntnis gebrachten Entwurf zu erlassen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
GV Mag. Dir. Hubert Kammerhuber verlässt vor der Beschlussfassung TOP4 ec) den Raum.<br />
ec) Teil der Wegparzelle Nr. 2735/2 WG Untergaisbach in Altenhaus (Zufahrt Hennebichler)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-04/2010/Wo soll die rot<br />
gekennzeichnete Fläche im Ausmaß von 18 m² in das öffentliche Gut übernommen und als<br />
Gemeindestraße eingereiht werden. <strong>Die</strong> Fläche wird anlässlich einer Abtretung bei den Bauplätzen<br />
Brandstötter der öffentlichen Zufahrt zugeschrieben.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
über die Widmung einer Straße für den<br />
Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> hat in seiner Sitzung am 28.10.2010<br />
gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und §<br />
43 O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde beabsichtigt den Ausbau eines in der Natur bereits bestehenden<br />
öffentlichen Gutes zur Erschließung der Liegenschaft Altenhaus 16. Es handelt sich dabei um<br />
einen Teil der Wegparzelle Nr. 2735/2 der KG. Untergaisbach.<br />
<strong>Die</strong>ser Wegteil wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> genaue Lage des Weges ist dem beiliegenden Lageplan M 1:500 zu entnehmen (rot gefärbte<br />
Fläche – Neubau).
54<br />
Der Plan kann beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden und ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme des Privatgrundstückes in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Planbeilage zur Verordnung<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, durch die Erlassung einer Verordnung entsprechend<br />
dem zur Kenntnis gebrachten Entwurf die Übernahme des öffentlichen Gutes vorzunehmen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
ed) Teile Wegparzelle Nr. 162/7 WG Untergaisbach in Untergaisbach (Prammergründe)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-05/2010/Wo soll die rot<br />
gekennzeichnete Fläche im Ausmaß von 488 m² in das öffentliche Gut übernommen und als<br />
Gemeindestraße eingereiht werden. <strong>Die</strong> Teilflächen dienen zur Erschließung der sogen.<br />
Prammergründe in Untergaisbach.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
über die Widmung einer Straße für den<br />
Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> hat in seiner Sitzung am 28.10.2010<br />
gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und §<br />
43 O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1
55<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde beabsichtigt den Ausbau eines in der Natur bereits bestehenden<br />
öffentlichen Gutes zur Erschließung der sogen. Prammergründe in Untergaisbach. Es handelt<br />
sich dabei um einen Teil der Wegparzelle Nr. 162/7 der KG. Untergaisbach.<br />
<strong>Die</strong>ser Wegteil wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> genaue Lage des Weges ist dem beiliegenden Lageplan M 1:500 zu entnehmen (rot gefärbte<br />
Fläche – Neubau).<br />
Der Plan kann beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden und ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme des Privatgrundstückes in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Planbeilage:<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, durch die Erlassung einer Verordnung entsprechend<br />
dem zur Kenntnis gebrachten Entwurf die Übernahme des öffentlichen Gutes vorzunehmen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest. GR Hubert Prammer nahm an der Abstimmung wegen Befangenheit nicht<br />
teil.<br />
ee) Teil der Wegparzelle Nr. 1964 KG <strong>Wartberg</strong> in Friensdorf (Schaumberger)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-06/2010/Wo soll die rot<br />
gekennzeichnete Fläche im Ausmaß von 54 m² in das öffentliche Gut übernommen und als<br />
Gemeindestraße eingereiht werden. <strong>Die</strong> Teilfläche wird für die Verbreiterung des Zufahrtsweges<br />
zum neuen Mehrparteienwohnhaus Friensdorf 13a benötigt.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
über die Widmung einer Straße für den<br />
Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße
56<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> hat in seiner Sitzung am 28.10.2010<br />
gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und §<br />
43 O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde beabsichtigt den Ausbau eines in der Natur bereits bestehenden<br />
öffentlichen Gutes zur Erschließung der Liegenschaft Friensdorf 13a auf Pz. Nr. 929/3 der KG<br />
<strong>Wartberg</strong>. Es handelt sich dabei um einen Teil der Wegparzelle Nr. 1964 der KG. <strong>Wartberg</strong>.<br />
<strong>Die</strong>ser Wegteil wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> genaue Lage des Weges ist dem beiliegenden Lageplan M 1:500 zu entnehmen (rot gefärbte<br />
Fläche – Neubau).<br />
Der Plan kann beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden und ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme des Privatgrundstückes in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Planbeilage:<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, durch die Erlassung einer Verordnung entsprechend<br />
dem zur Kenntnis gebrachten Entwurf die Übernahme des öffentlichen Gutes vorzunehmen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
ef) Teile der Wegparzelle Nr. 2750 KG Untergaisbach in Frensdorf (Mitterweg)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-07/2010/Wo sollen die rot<br />
gekennzeichnete Flächen im Ausmaß von zusammen 380 m² in das öffentliche Gut übernommen<br />
und als Gemeindestraße eingereiht werden. <strong>Die</strong> Teilfläche wird für die Verbreiterung des<br />
Mitterweges im Bereich der Mayrhofergründe in Frensdorf benötigt.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
über die Widmung einer Straße für den<br />
Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße
57<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> hat in seiner Sitzung am 28.10.2010<br />
gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und § 43<br />
O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde beabsichtigt den Ausbau eines in der Natur bereits bestehenden öffentlichen<br />
Gutes zur Erschließung der Grundstücke nördlich des sogen. Mitterweges in Frensdorf.. Es handelt<br />
sich dabei um Teile der Wegparzelle Nr. 2750 der KG. Untergaisbach.<br />
<strong>Die</strong>se Wegteile werden dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> genaue Lage des Weges ist den beiliegenden Lageplänen A und B zu entnehmen (rot gefärbte<br />
Fläche – Neubau).<br />
<strong>Die</strong> Pläne können beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden und sind auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme der Privatgrundstücke in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Planbeilage A:<br />
Planbeilage B:
58<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, durch die Erlassung einer Verordnung entsprechend<br />
dem zur Kenntnis gebrachten Entwurf die Übernahme des öffentlichen Gutes vorzunehmen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
eg) Teile der Wegparzelle Nr. 1959/3 und 1936 KG <strong>Wartberg</strong> (Horner-Kreuzung, Lamplgasse<br />
Schreinerweg)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-08/2010/Wo sollen die rot<br />
gekennzeichnete Flächen im Ausmaß von zusammen 24 m² in das öffentliche Gut übernommen<br />
und als Gemeindestraße eingereiht werden. Auf diesen Teilflächen (Abtretungsflächen Horner)<br />
wurde die Kreuzung Schreinerweg-Lamplgasse ausgebaut bzw. verbreitert.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
über die Widmung einer Straße für den<br />
Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> hat in seiner Sitzung am 28.10.2010<br />
gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und §<br />
43 O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde beabsichtigt den Ausbau eines in der Natur bereits bestehenden<br />
öffentlichen Gutes zur Verbreiterung des Kreuzungsbereiches Lamplgasse-Schreinerweg. Es<br />
handelt sich dabei um Teile der Wegparzellen Nr. 1936 und 1959/3 der KG. <strong>Wartberg</strong>.<br />
<strong>Die</strong>se Wegteile werden dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> genaue Lage des Weges ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen (rot gefärbte Fläche<br />
– Neubau).<br />
Der Plan kann beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden und ist auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im Marktgemeindeamt<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.
59<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme der Privatgrundstücke in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Planbeilage:<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, durch die Erlassung einer Verordnung entsprechend<br />
dem zur Kenntnis gebrachten Entwurf die Übernahme des öffentlichen Gutes vorzunehmen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
eh) Teile der Wegparzelle Nr. 1932/4 KG <strong>Wartberg</strong> (Hauptstraße, Abtretung Reißner,<br />
Abtretung Keppelmüller)<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Martin Thallinger<br />
Entsprechend dem vorliegenden Verordnungsentwurf Zl.: 616-09/2010/Wo sollen die rot<br />
gekennzeichnete Flächen im Ausmaß von 8 m² (Reißner) und 4 m² (Keppelmüller) in das<br />
öffentliche Gut übernommen und als Gemeindestraße eingereiht werden. Es handelt sich dabei um<br />
Abtretungsflächen zur Verbreiterung der Hauptstraße.<br />
V E R O R D N U N G S - ENTWURF<br />
über die Widmung einer Straße für den
60<br />
Gemeingebrauch und ihre Einreihung als Gemeindestraße<br />
Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Wartberg</strong> ob der <strong>Aist</strong> hat in seiner Sitzung am 28.10.2010<br />
gemäß § 11 Abs. 1 O.ö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 und §<br />
43 O.ö. Gemeindeordnung 1990 beschlossen:<br />
§ 1<br />
<strong>Die</strong> Marktgemeinde beabsichtigt den Ausbau eines in der Natur bereits bestehenden<br />
öffentlichen Gutes zur Verbreiterung der Hauptstraße. Es handelt sich dabei um Teile der<br />
Wegparzelle Nr. 1932/4 der KG. <strong>Wartberg</strong> im Bereich der Liegenschaften Hauptstraße 30 und<br />
Hauptstraße 18.<br />
<strong>Die</strong>se Wegteile werden dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße eingereiht.<br />
§ 2<br />
<strong>Die</strong> genaue Lage des Weges ist den beiliegenden Lageplänen A und B zu entnehmen (rot<br />
gefärbte Fläche – Neubau).<br />
<strong>Die</strong> Pläne können beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann<br />
eingesehen werden und sind auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen im<br />
Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
§ 3<br />
<strong>Die</strong>se Verordnung wird gem. § 94 Abs. 2 der O.ö. GemO. 1990 i.d.g.F durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit der Übernahme der Privatgrundstücke in das öffentliche Gut<br />
rechtswirksam.<br />
Planbeilage A:<br />
Planbeilage B:
61<br />
GR Martin Thallinger stellt den ANTRAG, durch die Erlassung einer Verordnung entsprechend<br />
dem zur Kenntnis gebrachten Entwurf die Übernahme des öffentlichen Gutes vorzunehmen. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
GV Mag. Dir. Hubert Kammerhuber betritt den Raum wieder.<br />
5) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR SOZIALES, FAMILIEN-, SENIOREN- UND<br />
INTEGRATIONSANGELEGENHEITEN<br />
a) Altenheim – Neubau in <strong>Wartberg</strong><br />
aa) Arbeitskreise / Vergabekriterien<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Vbgm. Monika Hofer<br />
Im letzten Ausschuss wurde vom Bürgermeister die bisherige Vorgangsweise für den<br />
Altenheimbau (Optionsvertrag, Grundankauf, Leasingvariante) erläutert.<br />
Variante 1:<br />
Wird die Diakonie als Bauträger gewählt, so müsste die Finanzierung des Grundstückes<br />
seitens der Gemeinde erfolgen. <strong>Die</strong> Diakonie würde das Gebäude errichten, wobei ein<br />
Kostenzuschuss seitens der Gemeinde von mind. 10% der Bausumme erwartet wird. Nach<br />
35 Jahren würde das Gebäude ins Eigentum der Diakonie übergehen.<br />
Variante 2:<br />
Wenn als Bauträger der Sozialhilfeverband (SHV) Freistadt gewählt wird, müsste die<br />
Gemeinde ebenfalls den Grund kostenlos zur Verfügung stellen (Beschluss des SHV<br />
Vorstandes).<br />
Variante 3:<br />
Mietkaufmodell: Errichter wäre eine Wohnbaugenossenschaft. Dabei kann das Gebäude nach<br />
ca. 35 Jahren seitens der Gemeinde gekauft werden. Für die Finanzierung solcher Gebäuden<br />
benötigt man Rücklagen von 8% für Sanierungsmaßnahmen. Hierbei wäre vom Land OÖ mit<br />
einem Zuschuss zu rechnen.<br />
<strong>Die</strong> Errichtung von 2 Arbeitskreisen wurde fixiert.<br />
Arbeitskreis Altenheim:<br />
In den bereits jetzt einzurichtenden Arbeitskreis sollen 5 Personen inkl. Je eines<br />
Ersatzmitgliedes (alle in der Gemeinde vertretenen Fraktionen) sowie 4-6 Personen, die als<br />
Experten aus dem Pflegebereich kommen, nominiert werden. <strong>Die</strong> Experten sollten aus dem<br />
Bereich Pflegepersonal, Heimleitung,…. stammen.<br />
Der Arbeitskreis muss auch den Raumbedarf festlegen.
62<br />
Bauarbeitskreis:<br />
Der Arbeitskreis soll erst zum gegebenen Zeitpunkt eingerichtet werden.<br />
Weiters wurde eingehend diskutiert, ein Hausgemeinschaftsmodel anzustreben.<br />
Solche Modelle werden zur Zeit von<br />
der Diakonie Gallneukirchen und der St.Anna – Hilfe in Stadl Paura ( Betreiber Stiftung<br />
Liebenau) geführt. Vorteil dieses Modells wären: Menschen leben in Gemeinschaften<br />
zusammen, sie können den Alltag mitgestalten (einkaufen, in der Küche und bei Hausarbeiten<br />
mithelfen etc.).<br />
Festgehalten wird, dass lt. diversen Aufzeichnungen 60 % der Heimbewohner an Demenz<br />
leiden und die Zahl dieser Erkrankungen im Ansteigen ist.<br />
Gerade für diesen Personenkreis ist ein Hausgemeinschaftsmodel sehr geeignet.<br />
Ein Schwerpunkt für die Auswahl des Pflegemodels wird daher sein, die Demenz zu<br />
berücksichtigen.<br />
Zur Diskussion stand auch, einen Teilbereich wie bei üblichen Pflegeanstalten einzurichten,<br />
wo sehr pflegebedürftige Menschen betreut werden könnten.<br />
Ein wichtiges Anliegen wäre auch, eine Anlaufstelle für diverse Pflegefälle und deren<br />
Angehörige mit einzurichten.<br />
Würde die Gemeinde das Altersheim selbst führen, wären die Verwaltung und die<br />
Personalverrechnung in der Gemeinde zu integrieren.<br />
Folgende Zeitschiene ist angedacht:<br />
� Optionsvertrag bis 2013 mit der Fam. Dinghofer<br />
� Ausschreibung an Wohnbauträger – sofort<br />
� Raumbedarf mit Wohnbauträger festlegen – Feb., März 2011<br />
� Architektenwettbewerb bis Ende 2011<br />
� Baubeginn 2012<br />
Zu den Baukosten wird erwähnt, dass pro Bett mit € 105.000,-- zu rechnen sind. In der<br />
Anfangsphase sind 48 Betten zugesagt, in der Endausbauphase 60 Betten. <strong>Die</strong> Differenz der<br />
Bettenanzahl kann in der Zwischenzeit auch anderwärtig genutzt werden. Angeregt wird, dass<br />
für die Gartengestaltung Sponsoren gesucht werden sollten.<br />
GV Vbgm. Monika Hofer stellt die Frage an jede einzelne Fraktion, wer im Arbeitskreis<br />
vertreten sein soll.<br />
ÖVP: Andrea Weihrauch<br />
Ersatz: Christine Haider<br />
Experte: Erwin Bock<br />
GRÜNE: Mag. Dr. Hermann Deisenberger<br />
Experte: Mag. Rupert Aschauer<br />
FPÖ: Verena Windischofer<br />
BZÖ: Thomas Leutgeb<br />
SPÖ: Bettina Michl<br />
Ersatz: Michaela Stütz<br />
Experte: Margit Schimpl<br />
GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger stellt den ANTRAG, eine Abstimmung von Variante 1<br />
„Hausgemeinschaftsmodell mit der Diakonie als Bauträger“ durchzuführen.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass man bereits mit einem Vertreter der Diakonie im Ausschuss<br />
gesprochen hat und dieser die mögliche Umsetzung erklärte. Vorraussetzung für die Diakonie<br />
ist, dass ihnen der Grund quasi geschenkt werden muss. Das bedeutet, im Falle einer
63<br />
Errichtung des Altenheims durch die Diakonie würde der Grund nach 35 Jahren nicht mehr an<br />
die Gemeinde zurück gehen, sondern im gänzlichen Besitz der Diakonie verbleiben. <strong>Die</strong><br />
Diakonie ist zudem zu einer Führung des Heimes nur bereit, wenn sie dieses auch selbst<br />
errichten kann und besitzt. Wohnbauträger würden hingegen den Grund kaufen und dieser<br />
würde dann bei einem Mietkauf in den Besitz der Gemeinde übergehen. Das Land empfiehlt<br />
die Abwicklung über einen Wohnbauträger. Da die Gemeinde zum Erwerb der Grundstücke<br />
finanziell nicht in der Lage ist, ist die Errichtung durch einen Wohnbauträger zweckmäßig.<br />
<strong>Die</strong> Anfrage von GV Dir. Hubert Kammerhuber, ob die geplante Ausschreibung zur Vergabe<br />
an einen Wohnbauträger bereits verpflichtet, beantwortet der Bürgermeister dahingehend, dass<br />
dies nicht der Fall sei, da der Arbeitskreis natürlich erst aufgrund des<br />
Ausschreibungsergebnisses sich auf eine Variante fixieren kann.<br />
GV Vbgm. Monika Hofer erklärt, dass jetzt ein Arbeitskreis eingerichtet werden soll. Danach<br />
soll die Ausschreibung vor sich gehen und danach die Angebote überarbeitet werden.<br />
Der Bürgermeister lässt mit Handzeichen über den ANTRAG von GR Mag. Dr. Hermann<br />
Deisenberger, eine Abstimmung von Variante 1 „Hausgemeinsschaftsmodell mit der Diakonie<br />
als Bauträger“ durchzuführen abstimmen und stellt die Zustimmung von den GRÜNEN (3),<br />
die Stimmenthaltung von GR Willhelm Hametner, GR Christine Haider, GR Christian<br />
Stanger, GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger, GV Dir. Hubert Kammerhuber, GR Christine<br />
Schimpl und GR-Ersatzmitglied Johannes Wolfinger, GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner, GR Mag.<br />
Markus Eidenberger sowie die Gegenstimmen der übrigen Gemeinderatsmitglieder (13) fest.<br />
GV Vbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, einen Arbeitskreis einzurichten. Der<br />
Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige<br />
Beschlussfassung fest.<br />
GV Vbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, die Ausschreibung an die Wohnbauträger im<br />
Sinne der dem Gemeinderat bekannten Ausschreibung vorzunehmen und die Angebote im<br />
Arbeitskreis zu überarbeiten. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />
stellt die Gegenstimme von GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger und GR Ulrike Keinberger,<br />
die Stimmenthalung von GV Wilhelm Keinberger und die Zustimmung der übrigen<br />
Gemeinderatsmitglieder (22) fest.<br />
b) Punktevergabe der neu eingelangten Wohnungsansuchen<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Vgbm. Monika Hofer<br />
<strong>Die</strong> seit der letzten Ausschusssitzung neu eingelangten Wohnungswerber wurden bepunktet.<br />
c) Wohnungsvergaben – Kapellenweg 8 und Seilerstätte 13a<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Vbgm. Monika Hofer<br />
(Nicht öffentlicher Teil der Sitzung; der Beratungsverlauf ist in einer eigenen Niederschrift<br />
protokolliert, die Zuhörer verlassen bei diesem Teil, vor dem nachstehenden Beschluss, den Raum)<br />
GV Vbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, die Öffentlichkeit für den<br />
Tagesordnungspunkt 5) c) auszuschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit<br />
Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
d) Tag der Senioren am 10.10.2010<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Vbgm. Monika Hofer<br />
Der Tag der Senioren fand am Sonntag, dem 10. Oktober mit Beginn um 10:30 Uhr im VAZ<br />
<strong>Wartberg</strong> statt. Das Catering übernahm das Gasthaus Dinghofer, es gab einen Kalbsbraten mit<br />
Beilagen, Salat und 2 Getränke. <strong>Die</strong> musikalische Gestaltung erfolgte durch die Musikkapelle<br />
<strong>Wartberg</strong>.
64<br />
e) Gesunde Gemeinde – Information<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Michaela Stütz<br />
Es fanden 3 Veranstaltungen statt:<br />
� am 12. 10. 2010, um 19:30 Uhr im VAZ <strong>Wartberg</strong><br />
Abenteuer Essen – schlank aber wie? Vortragende: Diätassistentin Fr. Michaela<br />
Hinterdorfer. Es nahmen 15 Personen teil.<br />
� am 20. 10. 2010, um 19:30 Uhr im VAZ <strong>Wartberg</strong><br />
„Brust bewusst“ Brustkrebs Brustkrebsvorsorge Vortragende: Fr. Dr. Hanna Sheu. Es<br />
nahmen 7 Personen teil.<br />
� am 13. Oktober um 18:30 Uhr im VAZ <strong>Wartberg</strong> fand ein Workshop zum Thema<br />
„Qualitätszertifikat“ statt.<br />
Am 16. November um 19.30 Uhr im VAZ <strong>Wartberg</strong> wird eine Teeverkostung mit Hr.<br />
Röbelreiter stattfinden. Eintritt € 7,--<br />
Der geplante Selbstverteidigungskurs findet im Frühjahr 2011 statt.<br />
f) Budget 2011<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GV Vbgm. Monika Hofer<br />
Für den Sozialausschuss (Topf) waren für das Jahr 2010 - € 700,-- vorgesehen. Der<br />
Ausschuss ist der Meinung, dass für das Jahr 2011 wieder € 700,-veranschlagt werden<br />
sollten.<br />
Für die/den Gesunde Gemeinde(Topf) waren für das Jahr 2010 wegen der geplanten<br />
Gesundheitsstraße im Frühjahr € 1.000,-- veranschlagt. Der Ausschuss ist der Meinung, dass<br />
für das Jahr 2011 wieder € 700,-- veranschlagt werden sollen.<br />
Für das Budget „Tag der Senioren“ waren € 2.700,--veranschlagt. <strong>Die</strong>ser Betrag soll auch für<br />
das Jahr 2011 ins Budget aufgenommen werden.<br />
GV Vbgm. Monika Hofer stellt den ANTRAG, das Budget für das Jahr 2011 in der<br />
vorgetragenen Weise zu beschließen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
6) ANGELEGENHEITEN DES AUSSCHUSSES FÜR KINDERGARTEN, JUGEND UND SPORT<br />
a) Jugendtaxi – Taxigutscheine<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
Es wurde bei den Nachbargemeinden angefragt, wie dort die Handhabung der Taxigutscheine<br />
abläuft. <strong>Die</strong> Gemeinden Pregarten, Hagenberg, Tragwein und Neumarkt wurden befragt.<br />
Pregarten: 15 – 20 Jahre /Student, Schüler, Lehrlinge, Zivildiener<br />
1 Gutschein pro Woche im Wert von € 4,-<br />
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr<br />
Sponsor: Figaro UNO<br />
Erhältlich bei: Raiba, Sparkasse, Gemeindeamt, Friseur<br />
Hagenberg: 14 – 25 Jahre<br />
1 Gutschein pro Woche im Wert von € 5,-<br />
Nur für einen Tag in der Woche gültig!<br />
Tragwein: 16 – 20 Jahre
65<br />
Im Jahr 20 Gutscheine pro Person<br />
1 Gutschein - € 4,-<br />
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr<br />
Neumarkt: 14 – 20 Jahre<br />
3 – 5 Gutscheine im Monat im Wert von € 3,-<br />
Gültigkeitsdauer: 3 Monate / 1 Quartal<br />
Der genauere Ablauf wird bei den einzelnen Gemeinden noch bis zur nächsten Ausschuss-<br />
Sitzung hinterfragt.<br />
Es wird angeregt ein einheitliches Model für die Taxigutscheine mit den Nachbargemeinden<br />
zu finden. <strong>Die</strong> Gemeinde führt eine Liste mit Daten (Name, Geburtsdatum ..) sowie die<br />
ausgegebenen und eingelösten Taxigutscheine. Es soll erhoben werden, wer nach dem Alter<br />
die häufigsten Nutzer der Gutscheine sind.<br />
Der Ausschuss vertritt die einstimmige Meinung, dass das Ziel sei, 4 Gutscheine in Monat und<br />
pro Gutschein € 4,-- anzubieten!<br />
Das heurige Budget für Taxigutscheine sind € 4.200,--, davon wurden bis zum heutigen Tag<br />
€ 3.221,40 an die Taxiunternehmen verrechnet. Ein Betrag von ca. 300,-- ist noch offen.<br />
<strong>Die</strong> Gesamtsumme beträgt somit ca. € 3.521,--, also ergibt das einen Restbetrag von<br />
voraussichtlich ca. € 680,-- für 2010. <strong>Die</strong> Landesförderung für die Aktion Taxigutscheine<br />
liegt bei etwa 50 %.<br />
Zu beachten ist, dass das anzusetzende Budget für 2011 gegenüber dem Land OÖ vertretbar<br />
sein muss. Der Budgetansatz soll an die Vorjahre angepasst werden und darf auf keinen Fall<br />
höher liegen.<br />
Bis zur nächsten Ausschusssitzung sollen konkrete Vorschläge für eine weitere Vorgangweise<br />
im Bezug auf die Taxigutscheine vorgelegt werden. Eine Einschränkung der Taxigutscheine<br />
ist nicht angedacht.<br />
b) Budget 2011<br />
Sachverhaltsdartellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
� Für den Ausschusstopf sind für das Jahr 2010 - € 700,-- veranschlagt. Verbraucht wurden<br />
bisher € 149,24, es ergibt sich ein Rest von € 550,76.<br />
� Für die Instandhaltung von Sonderanlagen – Spielplätze sind für das Jahr 2010 €<br />
5.000,- veranschlagt. Verbraucht wurden bisher € 2.530,89; Rest: € 2.469,11.<br />
� Für die Instandhaltung Sonderanlagen – Skaterplatz wurden € 7.000,-- veranschlagt.<br />
Zu bezahlen sind noch ca. € 6.500,--. Restbetrag € 500,--<br />
Der Ausschusstopf weist einen Restbetrag von € 550,76 auf. Es wird vorgeschlagen, diesen<br />
Betrag für die Taxigutscheinaktion zur Verfügung zu stellen.<br />
Es wurde angeregt, beim Funcourt in Untergaisbach im Frühjahr die Böschung zu bepflanzen.<br />
GR Manfred Freinschlag stellt den ANTRAG, das Budget 2011 in derselben Höhe wie im<br />
Vorjahr zu veranschlagen, und zwar im Ausschusstopf € 700,-- sowie für die Instandhaltung<br />
von Sonderanlagen – Spielplätze € 5.000,-- und den Restbetrag von € 550,76 für das Jahr 2011<br />
ins Taxigutschein-Budget aufzunehmen. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen<br />
abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.
c) Kindergarten – Information<br />
66<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Manfred Freinschlag<br />
<strong>Die</strong> Anzahl der derzeitigen Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2010/11 beträgt 115<br />
Kinder. <strong>Die</strong> Krabbelstube besuchen derzeit 15 Kinder (Plätze hätten wir für 20 Kinder). <strong>Die</strong><br />
zweite Gruppe für die Krabbelstube ist fast bezugsfertig.<br />
Es ist vorgesehen eine Anmeldegebühr in einer gewissen Höhe direkt bei der Anmeldung der<br />
Kinder in den Kindergarten einzuheben. <strong>Die</strong>se würde dann bei der tatsächlichen<br />
Beanspruchung des Kindergartens refundiert werden. Dafür müssen Richtlinien geschaffen<br />
und die Höhe der Gebühr festgesetzt werden. <strong>Die</strong>s sollte im nächsten Kindergartenbeirat auf<br />
die Tagesordnung kommen. <strong>Die</strong> Richtlinien werden sodann mit der Kindergartenleitung<br />
abgesprochen und festgelegt. <strong>Die</strong> Höhe der Anmeldegebühr sollte man eher als Kaution sehen.<br />
Da es leider immer wieder vorkommt, dass Eltern ihre Kinder anmelden und die Kinder dann<br />
doch nicht erscheinen, soll diese Gebühr bei der Anmeldung eingehoben werden um dies zu<br />
vermeiden.<br />
Für die 3 Hortgruppe fand am 19. 10. 2010 eine Überprüfung des Landes statt. Es ging um die<br />
Erteilung der Bewilligung für die dritte Gruppe.<br />
d) Allfälliges<br />
Eingangstüre Kindergarten<br />
<strong>Die</strong> Eingangstüre im Kindergarten wird repariert.<br />
Essensbeitrag<br />
Es wird eine Aufstellung der Kosten für die Gemeinde erarbeitet.<br />
7) GRUNDSTÜCK 81 KG UNTERGAISBACH (HOCHBEHÄLTER AM ZEILERBERG) - KAUFVERTRAG<br />
ZWISCHEN DEN GEMEINDEN WARTBERG OB DER AIST UND KATSDORF<br />
Sachverhaltsdarstellung durch AL Josef Bauer<br />
<strong>Die</strong> Gemeinde Katsdorf hat auf dem Grundstück 81 der KG Untergaisbach (ehemaliger Standort des<br />
Hochbehälters Frensdorf) einen eigenen Hochbehälter errichtet.<br />
Der Gemeinderat hat am 25.06.2009 beschlossen, der Gemeinde Katsdorf dieses Grundstück mit einer<br />
Gesamtfläche von 246 m² zu einem Pauschalpreis von € 4.200,-- zu verkaufen.<br />
Der diesbezügliche Kaufvertrag wurde von Notar Dr. Alfred Pühringer aus Linz-Urfahr erstellt und<br />
liegen dem Gemeinderat vor.<br />
Der Bürgermeister stellt den ANTRAG, den vorgelegten Kaufvertrag zu genehmigen. Er lässt darüber<br />
mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
8) KANALBAU BA 06 UND 07 – AUFNAHME VON LANDESDARLEHEN<br />
Sachverhaltsdarstellung durch Bgm. Ing. Erich Hackl<br />
Für den Kanalbau BA 06 wird laut Schreiben des Amtes der o.ö. Landesregierung vom 11.10.2010,<br />
Zl. OWG-AW-410139/293-2010-Has/Al. ein Landesdarlehen in der Höhe von € 8.786,-- und für den<br />
Kanalbau BA 07 laut lt. Schreiben vom 11.10.2010, Zl. OGW-AW-410139/292-2010-Has/Al ein<br />
Landesdarlehen in der Höhe von € 5.300,--gewährt. <strong>Die</strong> Landesdarlehen sind zinsenfrei und auf die<br />
Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. <strong>Die</strong><br />
Rückzahlung hat in 20 gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht<br />
übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen, sofern<br />
nicht die Oö. Landesregierung auf Grund der Finanzlage der Gemeinde einen längeren<br />
Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen oder teilweisen Verzicht<br />
auf Rückzahlung genehmigt.<br />
<strong>Die</strong> beiden Schuldscheine werden dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
67<br />
Bürgermeister Ing. Erich Hackl stellt den ANTRAG, die vorgetragenen Landesdarlehen in der Höhe<br />
von € 8.786,-- und € 5.000,-- aufzunehmen und den jeweiligen Schuldschein zu genehmigen. Er lässt<br />
darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
9) RESOLUTION BETREFFEND DIE EINFÜHRUNG EINES BETTELVERBOTS IN OBERÖSTERREICH<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Hubert Prammer<br />
Betreffend eines Bettelverbots in OÖ wird dem Gemeinderat folgende Resolution an den OÖ Landtag<br />
und OÖ Landesregierung zur Beschlussfassung unterbreitet:<br />
Resolution<br />
der Gemeinde <strong>Wartberg</strong>/<strong>Aist</strong> an den OÖ. Landtag und die OÖ. Landesregierung betreffend die<br />
Einführung eines Bettelverbots in Oberösterreich.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Wartberg</strong>/<strong>Aist</strong> fordert den OÖ. Landtag und die OÖ.<br />
Landesregierung auf, das OÖ. Polizeistrafgesetz zu novellieren und ein Bettelverbot zu normieren.<br />
<strong>Die</strong>ses Bettelverbot soll Betteln in aggressiver und aufdringlicher Weise, Betteln als Beteiligter einer<br />
organisierten Gruppe sowie Betteln mit oder durch unmündige Minderjährige sowohl auf öffentlichen<br />
Plätzen als auch von Haus zu Haus verbieten.<br />
Begründung<br />
Immer wieder erzeugt das Bettlerunwesen großen Unmut bei der Bevölkerung. Aktuell ziehen<br />
organisierte Bettler von Haus zu Haus und erbitten unter Hinweis auf ihre wirkliche oder angebliche<br />
Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken von Dritten Geld.<br />
Auch aggressive und aufdringliche Bettelei, wie durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten und<br />
Beschimpfen, empfindet die Bevölkerung als Belästigung und verursacht Ängste im alltäglichen<br />
Leben. Bettlern, die in Gruppen organisiert sind, werden oftmals von den Leitern dieser Bettlerbanden<br />
ausgebeutet und missbraucht. Ebenso ist das Betteln mit oder durch unmündige Minderjährige<br />
verwerflich und in unserer Gesellschaft im Interesse der Betroffenen völlig inakzeptabel.<br />
Daher soll das OÖ. Polizeistrafgesetz – wie bereits in anderen Bundesländern – dahingehend<br />
novelliert werden, dass Betteln in aggressiver und aufdringlicher Weise, Betteln als Beteiligter einer<br />
organisierten Gruppe sowie Betteln mit oder durch unmündige Minderjährige sowohl auf öffentlichen<br />
Plätzen als auch von Haus zu Haus verboten wird (Bettelverbot).<br />
Durch eindeutige Rechtsvorschriften sollen insbesondere die aktuellen Vorkommnisse betreffend<br />
organisierter Bettler, die von Haus zu Haus ziehen, Berücksichtigung finden.<br />
GR Hubert Prammer stellt den ANTRAG, diese Resolution zu erlassen.<br />
Es kamen verschienene Bedenken bei dieser Resolution auf. Daraufhin erklärte GV Vbgm. Monika<br />
Hofer, dass die durch ihren Beruf viel mit solchen Menschen zu tun hat. Es gibt zwei Gruppen, die<br />
man unterscheiden muss. <strong>Die</strong> einen sind in Not, die andere sind organisiert. Das bedeutet, diese gehen<br />
von Haus zu Haus und können auch handgreiflich werden. <strong>Die</strong>se Resolution ergeht nur an organisierte<br />
Gruppen, von denen <strong>Wartberg</strong> geschützt werden soll. Sie erläuterte einen persönlichen Bericht mit<br />
solch einer „aggressiven“ Gruppe und fügt hinzu, dass sie immer bereit sei Menschen in Not zu helfen<br />
wenn diese es benötigen.<br />
Doch es stellte sich die Frage, wie kann man „aufdringlich/aggressiv“ definieren.<br />
GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger spricht sich grundsätzlich gegen die Verabschiedung einer<br />
derartigen Resolution aus und regt an, diese Resolution von der Exekutive prüfen zu lassen bevor der<br />
Gemeinderat etwas beschließt.<br />
GR Mag. Birgit Kagerer-Wiesinger regt an, dass die vorgetragene Resolution nur organisierte Banden<br />
betreffen. Doch mit der Aufzählung von „Betteln als Beteiligter einer organisierten Gruppe sowie<br />
Betteln mit oder durch unmündige Minderjährige“ sind nicht nur organisierte Gruppen betroffen,<br />
sondern man trifft eine sehr breite Gruppe.
68<br />
GR Hubert Prammer stellt den ANTRAG, diesen Tagesordnungspunkt in den Sozialausschuss zur<br />
weiteren Behandlung zu geben. Der Vorsitzende lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und stellt<br />
die Stimmenthaltung von GR Ulrike Keinberger und Bettina Michl sowie die Zustimmung der<br />
übrigen Gemeinderatsmitglieder fest.<br />
10) BERICHT DES BÜRGERMEISTERS<br />
Blutspendeaktion<br />
An der Blutspendeaktion im September nahmen 156 Blutspender teil, davon 12 zum ersten mal und 5<br />
zum 25sten mal, Letztere erhielten eine Ehrung durch das Rote Kreuz.<br />
Wanderweg Mückstein<br />
Durch ein Schreiben vom Rechtsanwalt der Familie Mückstein mussten die Tafel auf dem Wanderweg<br />
Nr. 5 abmontiert werden.<br />
Aufsichtsklage<br />
Der Bürgermeister bekam von GR Willhelm Keinberger eine Aufsichtsklage, da die Stelle im<br />
Postparterbetrieb nicht offiziell ausgeschrieben wurde.<br />
Solarmodul Scheiben<br />
Es wurde bereits zum zweiten mal das Solarmodul im Wert von € 1.500,-- gestohlen.<br />
Gemeindenachrichten<br />
In den Gemeindenachrichten werden 3 neue Stellen ausgeschrieben.<br />
1 Reinigungskraft für die Schule nach Schulwart Wilhelm Haim.<br />
1 Bauhofmitarbeiter<br />
1 ASZ-Mitarbeiter geringfügig beschäftigt<br />
11) KONSOLIDIERUNGSBEDARF UND- STRATEGIE<br />
Sachverhaltsdarstellung durch GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger<br />
<strong>Die</strong> Prognose der Gemeindefinanzen in OÖ bis 2013 ist laut Studie von Biwald, Köfer, Maier vom<br />
Februar 2010 dramatisch. <strong>Die</strong> Gemeindeeinnahmen stagnieren bzw. sinken und die Ausgaben steigen<br />
stetig. <strong>Die</strong>se Schere geht immer weiter auseinander. Das Land hat andererseits nicht mehr lange die<br />
Möglichkeit, kompensatorisch mittels Bedarfszuweisungen zu wirken. Eine zukunftsfähige<br />
Gemeindepolitik benötigt eine gemeinsam entwickelte Konsolidierungsstrategie.<br />
GR Mag. Dr. Hermann Deisenberger stellt den ANTRAG, dass der Prüfungsausschuss sich mit den<br />
Workshopunterlagen von Mag. Peter Biwald vom Zentrum für Verwaltungsforschung vom 24.09.2010<br />
auseinandersetzt und die Frage eines Prozesses der Erarbeitung des Konsolidierungsbedarfs und der<br />
Konsolidierungsziele und der notwendigen Konsolidierungsstrategie unter der fachlichen Begleitung<br />
des Zentrums für Verwaltung prüft.<br />
Der Bürgermeister stellt dazu fest, dass der Prüfungsausschuss kein plandendes Gremium ist, sondern<br />
ein prüfendes. Grundsätzlich wäre ein Wokshop für dieses Thema kein Fehler, damit könnte der<br />
Gemeindevorstand befasst werden.
69<br />
GR Mag. Dr. Deisinger ändert hierauf seinen ANTRAG dahingehend ab, dass sich der Vorstand mit<br />
diesem Thema beschäftigen soll. Der Bürgermeister lässt darüber mit Handzeichen abstimmen und<br />
stellt die einstimmige Beschlussfassung fest.<br />
12) ALLFÄLLIGES<br />
JCUV<br />
GV Wilhelm Keinberger informiert, dass er zu einer Sitzung vom JCUV eingeladen war und ohne<br />
Unterlagen dort erscheinen musste. <strong>Die</strong> Sitzung sagte im allgemeinen aus, dass die Gemeinde mit<br />
weniger Geld auskommen muss bzw. weniger Mittel für die Partei zur Verfügung gestellt werden.<br />
GR Bettina Michl erklärt, dass sie ebenfalls an dieser Sitzung teilnahm und die<br />
dementsprechenden Unterlagen vorliegen hatte. Das Budget für das JUZ wird um 20 % sinken, im<br />
Jahr darauf ebenfalls. Aus diesem Grund konnte man sehen, dass das Budget für das JUZ auslangt,<br />
da zumindest nächstes Jahr noch keine explodierenden Kosten auftreten werden.<br />
Untere Scheiben<br />
GV Willhelm Keinberger erkundigt sich wann die Aufschüttung beim Bankett bei Frau Fürst<br />
behoben wird. Der Bürgermeister erklärt, dass dies nun Angelegenheit der BH sei und den<br />
Behördenweg geht.<br />
Marktplatz<br />
GV Willhelm Keinberger erkundigt sich, warum die Granitsteine für den Marktplatzbau aus China<br />
stammen, wo doch das Mühlviertel genug Granit hätte.<br />
Der Bürgermeister erklärt, dass in der Ausschreibung nicht festgelegt war, von wo der Granit<br />
stammen muss.<br />
GV Ing. <strong>Die</strong>tmar Stegfellner fügt hinzu, dass die Baufirma die Menge des benötigten Granites<br />
nicht verfügbar hatte. Ebenso erklärt er, dass der gelbe Asphalt teurer war als ein schwarzer. Doch<br />
er selbst war in Salzburg und besichtigte den Asphalt und er war der Meinung, dass die Farbe oker<br />
im Gemeinderat beschlossen wurde. Zumindest ergeht aus dem <strong>Protokoll</strong> des Bauausschusses vom<br />
11.03.2010 dies dem Gemeinderat vorzuschlagen.<br />
Wanderweg Mückstein<br />
Auf Anfrage von GR Manfred Freinschlag hinsichtlich der Wegstrecke Mückstein gibt der<br />
Bürgermeister einen ausführlichen Bericht. <strong>Die</strong> Familie Mückstein stellte am 25.02.2010 den<br />
Antrag 2 oder 3 Schilder für ein Reitverbot, Fahrradverbot und Mopedfahrverbot aufzustellen.<br />
Aufgrund dieses Ansuchens wurde vom Gemeinderat im Mai 2010 beschlossen, als Dauerlösung<br />
eine Wegumlegung auf Kosten der Gemeinde im Bereich des Anwesens anzubieten. Der<br />
Bürgermeister verliest diesen Beschluss. Nun wurde aufgrund eines Schreibens des<br />
Rechtsanwaltes der Familie die Beschilderung der Wanderwegteile vom Grubergupf zur Flehlucka<br />
sowie des östlich zuführenden Wanderwegteiles entfernt. Der Wanderweg Nr. 5 wird nun am<br />
öffentlichen Weg von Robeischl Richtung Schießenberger-Gemeindestraße geführt. Ein Zugang<br />
zur Flehlucka ist über den öffentlich zugänglichen Wald sowie auf Basis eines ersessenen Rechtes<br />
im Bereich Himmler möglich, wobei jedoch auf eine Beschilderung der Zugangsmöglichkeiten<br />
verzichtet wird. <strong>Die</strong> neue Wegführung auf dem öffentlichen Gut wird in der Gemeindezeitung<br />
verlautbart.<br />
<strong>Die</strong>se Angelegenheit wird hierauf intensiv diskutiert, wobei insbesondere seitens der ÖVP<br />
Fraktion darauf gedrängt wird, im Bauausschuss eine Lösung anzustreben, aufgrund welcher der<br />
Zugang der Flehlucka ungehindert gesichert sein soll.
70<br />
GENEHMIGUNG DER VERHANDLUNGSSCHRIFTEN ÜBER DIE SITZUNG VOM 16. SEPTEMBER 2010 :<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die zu Beginn der heutigen Sitzung aufgelegte Verhandlungsschrift über<br />
die Sitzungen vom 16. September 2010 keinerlei Einwendungen vorgebracht worden sind und erklärt diese daher<br />
für genehmigt. Der Vorsitzende schließt sodann die Gemeinderatssitzung.<br />
Ende der Sitzung: 22.00 Uhr<br />
Ohne – mit nachfolgenden – Einwendungen genehmigt am: .............................<br />
----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />
Schriftführerin Vorsitzender<br />
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Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />
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Gemeinderatsmitglied Gemeinderatsmitglied<br />
<strong>Die</strong> Genehmigung der vorstehenden Verhandlungsschrift wird hiermit bestätigt.<br />
----------------------------------------- ---------------------------------------------<br />
Datum Bürgermeister