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Die Vergabe von Planungsleistungen nach VOF und RPW 2008

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2Vor Auftragsvergabe:Nach § 101a GWB * 7 hat der Auftraggeber die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, 15 Tage (10 Tage per Fax oder elektronischer Weg) vor Vertragsabschluss über denNamen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren sowie über den frühesten Zeitpunkt desVertragsabschlusses. Von der beabsichtigten Auftragserteilung sind nicht nur die nicht berücksichtigtenVerhandlungsteilnehmer, sondern auch die zuvor im Verfahren ausgeschiedenen Bewerber, die nochkein Ablehnungsschreiben erhalten haben, zu informieren.Verstöße gegen das <strong>Vergabe</strong>recht, die aus den <strong>Vergabe</strong>unterlagen erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist bei der <strong>Vergabe</strong>stelle beanstandet werden (§107 Abs.3 Ziff.3 GWB). Weist der Auftraggeber eine Rüge zurück, ist der Bieter in der Pflicht, innerhalb<strong>von</strong> 15 Kalendertagen <strong>nach</strong> Mitteilung über die Nichtabhilfe mit einem Nachprüfungsantrag zureagieren (§ 107 Abs.3 Ziff.4 GWB).* 8<strong>Vergabe</strong> unterhalb der Schwellenwerte:Bei der <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuerden in § 2 der <strong>Vergabe</strong>verordnung (VgV) genannten Schwellenwert nicht erreicht, sind die Aufträgeunter Beachtung der Regelungen des gemeinsamen R<strong>und</strong>erlasses zum öffentlichen Auftragswesen inder jeweils gültigen Fassung <strong>und</strong> <strong>nach</strong> den hierzu herausgegebenen Handlungsanweisungen zu vergeben.Ist da<strong>nach</strong> ein Interessenbek<strong>und</strong>ungsverfahren durchzuführen, so kann der Auftragnehmer beifestgestellter Eignung gegebenenfalls auch durch Losentscheid ermittelt werden.Dabei sind folgende Punkte zu beachten:(..) Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des konkreten <strong>Vergabe</strong>verfahrens den Auftraggeberberaten oder in sonstiger Weise unterstützt, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerbdurch die Teilnahme dieses Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird (GeschäftsanweisungBau – Regelverfahren für den staatlichen Hochbau in Hessen).* 9Bei freiberuflichen Leistungen ab 80.000 Euro pro Auftrag soll der Aufruf zur Teilnahme an einem anstehenden<strong>Vergabe</strong>verfahren durch ein formloses Interessenbek<strong>und</strong>ungsverfahren erfolgen, das in derHessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bekannt zu machen ist (Gemeinsamer R<strong>und</strong>erlass 2.2.Abs. 5-8).* 10Öffentliche Auftraggeber, die bei Wettbewerben unterhalb des Schwellenwertes eine (unzulässige)nationale oder regionale Begrenzung des Zulassungsbereichs vornehmen, müssen damit rechnen,dass sich Interessierte unter Berufung auf EG Recht (Art. 49 EG-Vertrag oder Artikel 2 der <strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie*11 ) bewerben <strong>und</strong> zugelassen werden müssen.7 § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anlage 78 § 107 Abs.3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anlage 89 Geschäftsanweisung Bau vom 08.06.2009, Seite 1846 f Anlage 910 Land Hessen: Gemeinsamer R<strong>und</strong>erlass vom 18.03.09; Ziffer 2.2. Abs. 5 – 8 /(<strong>Vergabe</strong>beschleunigungserlass 2009) Anlage 1011 EG Vertrag Artikel 49 <strong>und</strong> Artikel 2 der Richtlinie 2004/18/EG des EuropäischenParlaments <strong>und</strong> des Rates v. 31.03.2004 Anlage 11© Architekten- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen, Referat <strong>Vergabe</strong>+Wettbewerbe 01/2010(VW+/Merkblätter_neu_Wb/HinweiseöffentlicherAuftraggeber)

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