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Die Vergabe von Planungsleistungen nach VOF und RPW 2008

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Hinweise zur <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Planungsleistungen</strong> Öffentlicher Auftraggeber in Wettbewerbsverfahren.<strong>Die</strong> <strong>Vergabe</strong> öffentlicher Aufträge <strong>nach</strong> der Verdingungsordnung für feiberuflicheLeistungen (<strong>VOF</strong>) <strong>und</strong> der Richtlinie für Planungswettbewerbe <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong><strong>Die</strong> gr<strong>und</strong>legenden Vorschriften für die <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> Architekten- <strong>und</strong> Ingenieurleistungen sindin der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland:- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – 4.Teil:<strong>Vergabe</strong> öffentlicher Aufträge- <strong>Vergabe</strong>verordnung (VgV) vom 11.02.2003 in der Fassung vom 07.06.2010- Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (<strong>VOF</strong>) - Ausgabe 2009- Richtlinie für Planungswettbewerbe – (<strong>RPW</strong> <strong>2008</strong>) - in der Fassung vom 12.September <strong>2008</strong>Nur Auftraggeber <strong>nach</strong> § 98 GWB* 1 gelten als öffentliche Auftraggeber im Sinne der <strong>VOF</strong> <strong>und</strong> müssenbei der <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Die</strong>nstleistungen sowie bei Wettbewerbsverfahren – soweit die anderen Voraussetzungenerfüllt sind - die <strong>VOF</strong> anwenden.Der öffentliche Auftraggeber (mit Ausnahme des B<strong>und</strong>es) hat bei der <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> <strong>Die</strong>nstleistungeneinen Schwellenwert ab 01.01.2010 <strong>von</strong> € 193.000 netto (§ 2 VgV Schwellenwerte)* 2 zu beachten.Wird ein <strong>Die</strong>nstleistungsauftrag innerhalb eines <strong>VOF</strong>-Verfahrens vergeben, bei dem der Auftragswert(inkl. Nebenkosten, jedoch gem. § 1 VgV ohne Umsatzsteuer) <strong>und</strong> die Summe der Preisgelder <strong>und</strong>Zahlungen an Teilnehmer (§ 3 Abs.8 VgV)* 2 € 193.000 erreichen oder übersteigen, darf die Zulassungzur Teilnahme an einem Wettbewerb (§ 15 Abs.4 <strong>VOF</strong>)* 3 nicht beschränkt werden- auf das Gebiet eines Mitgliedstaates oder einen Teil da<strong>von</strong>,- auf natürliche oder juristische Personen<strong>und</strong> muss eine Bekanntmachung europaweit <strong>nach</strong> den in der <strong>VOF</strong> festgelegten Regeln erfolgen.Liegt einem Planungswettbewerb, der dem Anwendungsbereich der <strong>VOF</strong> unterliegt, die <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong>zugr<strong>und</strong>e, sind diese Regelungen insoweit zu beachten, als die <strong>VOF</strong> im Einzelfall keine konkreten Anforderungenfestlegt. <strong>Die</strong> <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong> ist eine Verwaltungsvorschrift <strong>und</strong> wird verbindlich, wenn der Auftraggeberin der Auslobung ausdrücklich auf diese Bezug nimmt. Um ein einheitliches Verwaltungshandelnzu gewährleisten, hat das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau- <strong>und</strong> Stadtentwicklung(BMVBS) die <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong> für B<strong>und</strong>esbaumaßnahmen verbindlich eingeführt <strong>und</strong> die Einführung auchden Ländern <strong>und</strong> den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen.* 4 <strong>Die</strong> jeweiligen B<strong>und</strong>esländer führendie <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong> jeweils einzeln für ihre Hochbauten verbindlich ein (Erlass in Hessen vom23.12.2009)* 5 .Nach dem Architektenwettbewerb:Bei einem Planungswettbewerb, der <strong>nach</strong> den Vorgaben der <strong>VOF</strong> durchgeführt wurde <strong>und</strong> bei demsich der Auslober verpflichtet hat, einen der Preisträger zu beauftragen, muss er alle Preisträger zuVerhandlungen über die Auftragsvergabe auffordern (§ 3 Abs.4 b <strong>VOF</strong>).* 61 § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anlage 12 § 2 <strong>Vergabe</strong>verordnung(VgV) als Umsetzung der seit 01.01.2010 geltendenSchwellenwerte der Verordnung (EG) 1177/ 2009 in nationales Recht§ 3 Abs. 8 VgV Anlage 23 § 15 Abs.3 <strong>VOF</strong> (2009) Anlage 34 Schreiben BMVBS 21.11.<strong>2008</strong> <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong> Anlage 45 Einführungserlass <strong>RPW</strong> <strong>2008</strong> für Baumaßnahmen des Landes Hessen Anlage 56 § 3 Abs.4 b <strong>VOF</strong> (2009) Anlage 6© Architekten- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen, Referat <strong>Vergabe</strong>+Wettbewerbe 01/2010


2Vor Auftragsvergabe:Nach § 101a GWB * 7 hat der Auftraggeber die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, 15 Tage (10 Tage per Fax oder elektronischer Weg) vor Vertragsabschluss über denNamen des Unternehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren sowie über den frühesten Zeitpunkt desVertragsabschlusses. Von der beabsichtigten Auftragserteilung sind nicht nur die nicht berücksichtigtenVerhandlungsteilnehmer, sondern auch die zuvor im Verfahren ausgeschiedenen Bewerber, die nochkein Ablehnungsschreiben erhalten haben, zu informieren.Verstöße gegen das <strong>Vergabe</strong>recht, die aus den <strong>Vergabe</strong>unterlagen erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist bei der <strong>Vergabe</strong>stelle beanstandet werden (§107 Abs.3 Ziff.3 GWB). Weist der Auftraggeber eine Rüge zurück, ist der Bieter in der Pflicht, innerhalb<strong>von</strong> 15 Kalendertagen <strong>nach</strong> Mitteilung über die Nichtabhilfe mit einem Nachprüfungsantrag zureagieren (§ 107 Abs.3 Ziff.4 GWB).* 8<strong>Vergabe</strong> unterhalb der Schwellenwerte:Bei der <strong>Vergabe</strong> <strong>von</strong> freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuerden in § 2 der <strong>Vergabe</strong>verordnung (VgV) genannten Schwellenwert nicht erreicht, sind die Aufträgeunter Beachtung der Regelungen des gemeinsamen R<strong>und</strong>erlasses zum öffentlichen Auftragswesen inder jeweils gültigen Fassung <strong>und</strong> <strong>nach</strong> den hierzu herausgegebenen Handlungsanweisungen zu vergeben.Ist da<strong>nach</strong> ein Interessenbek<strong>und</strong>ungsverfahren durchzuführen, so kann der Auftragnehmer beifestgestellter Eignung gegebenenfalls auch durch Losentscheid ermittelt werden.Dabei sind folgende Punkte zu beachten:(..) Hat ein Bieter oder Bewerber vor Einleitung des konkreten <strong>Vergabe</strong>verfahrens den Auftraggeberberaten oder in sonstiger Weise unterstützt, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Wettbewerbdurch die Teilnahme dieses Bieters oder Bewerbers nicht verfälscht wird (GeschäftsanweisungBau – Regelverfahren für den staatlichen Hochbau in Hessen).* 9Bei freiberuflichen Leistungen ab 80.000 Euro pro Auftrag soll der Aufruf zur Teilnahme an einem anstehenden<strong>Vergabe</strong>verfahren durch ein formloses Interessenbek<strong>und</strong>ungsverfahren erfolgen, das in derHessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bekannt zu machen ist (Gemeinsamer R<strong>und</strong>erlass 2.2.Abs. 5-8).* 10Öffentliche Auftraggeber, die bei Wettbewerben unterhalb des Schwellenwertes eine (unzulässige)nationale oder regionale Begrenzung des Zulassungsbereichs vornehmen, müssen damit rechnen,dass sich Interessierte unter Berufung auf EG Recht (Art. 49 EG-Vertrag oder Artikel 2 der <strong>Die</strong>nstleistungsrichtlinie*11 ) bewerben <strong>und</strong> zugelassen werden müssen.7 § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anlage 78 § 107 Abs.3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anlage 89 Geschäftsanweisung Bau vom 08.06.2009, Seite 1846 f Anlage 910 Land Hessen: Gemeinsamer R<strong>und</strong>erlass vom 18.03.09; Ziffer 2.2. Abs. 5 – 8 /(<strong>Vergabe</strong>beschleunigungserlass 2009) Anlage 1011 EG Vertrag Artikel 49 <strong>und</strong> Artikel 2 der Richtlinie 2004/18/EG des EuropäischenParlaments <strong>und</strong> des Rates v. 31.03.2004 Anlage 11© Architekten- <strong>und</strong> Stadtplanerkammer Hessen, Referat <strong>Vergabe</strong>+Wettbewerbe 01/2010(VW+/Merkblätter_neu_Wb/HinweiseöffentlicherAuftraggeber)

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