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Badeordnung + Badeentgelte - Püttlingen

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Haus- und <strong>Badeordnung</strong>für dasTRIMMTREFF-Badeinschließlich der AußenflächenI. Allgemeines1) Die Haus- und <strong>Badeordnung</strong> dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit inden Bädern.2) Die Haus- und <strong>Badeordnung</strong> ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösender Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltungder Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.Die Haus- und <strong>Badeordnung</strong> ist auch für die verschiedenen Nutzergruppen, diewährend des allgemeinen oder außerhalb des Badebetriebes das Bad nutzen,verbindlich.3) Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung,schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegastfür den Schaden.4) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltungder Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.5) Das Rauchen im Bereich der Umkleiden, der Duschzone, der Geräte- und Aufenthaltsräumesowie des Hallenbades ist untersagt.6) Behälter aus Glas und Metall dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereichnicht benutzt werden.7) Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.Besucher, die gegen die Haus- und <strong>Badeordnung</strong> verstoßen, können vorübergehendoder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchenFällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.8) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw.die Betriebsleitung entgegen.9) Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenständewird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.10) Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräteoder Fernsehgeräte im Bad zu benutzen.


Seite 2 der Haus- und <strong>Badeordnung</strong> + <strong>Badeentgelte</strong> für das TRIMMTREFF-Bad---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------II. Öffnungszeiten und Zutritt11) Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.12) Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.13) Der Zutritt ist nicht gestattet:a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;b) Personen, die Tiere mit sich führen;c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinnedes Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichenBescheinigung gefordert werden) leiden;d) Personen, die an Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, diesich ablösen und in das Wasser übergehen können.14) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- undauskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitpersongestattet.15) Kindern bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthaltnur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen mit Neigung zu KrampfundOhnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthaltnur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.16) Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Das Entgelt fürdie Eintrittskarte richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. DieEintrittskarte ist zum Nachweis der Berechtigung aufzubewahren und auf Verlangenvorzuzeigen. Die Einzeleintrittskarte ist nicht übertragbar. Den Badegästensteht keine Entschädigung für den Fall zu, dass das Bad oder Teile desBades aus irgendeinem Grund geschlossen werden müssen oder ein Parallelbetriebverschiedener Nutzergruppen stattfindet.17) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebührennicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten.III. Haftung18) Die Badegäste benutzen das Bad und seine Einrichtungen einschließlich derSpiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungdes Betreibers, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicherenZustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, dieauch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet derBetreiber nicht.


Seite 3 der Haus- und <strong>Badeordnung</strong> + <strong>Badeentgelte</strong> für das TRIMMTREFF-Bad---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------19) Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtungeneingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.20) Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oderVermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auchfür die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.21) Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie an der dafür bestimmtenStelle hinterlegt sind. Ein Wertsachendepot befindet sich im Bereichder Kasse. Die Haftung wird auf einen Maximalbetrag von 25,-- € begrenzt.IV. Besondere Bedingungen für die Benutzung des Bades22) Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, denSchlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust gerateneSchlüssel ist der in der geltenden Gebührenordnung ausgewiesene Betragzu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefundenwird.23) Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.24) Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln und Kosmetika außerhalb derDuschräume ist nicht gestattet.25) Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und die Schwimmhallenicht mit Straßenschuhen betreten.26) Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidunggestattet.27) Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.Ob die Startblöcke zum Springen freigegeben werden, entscheidet das zuständigeAufsichtspersonal.28) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder –werfen anderer Personen in dieBecken sowie das Unterschwimmen des Startblockbereiches sind untersagt.Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten undSchwimmringen sowie das Ball- und Fangspielen bedarf einer besonderen Zustimmungdes Aufsichtspersonals. Die Benutzung von Augenschutzbrillen(Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.


Seite 4 der Haus- und <strong>Badeordnung</strong> + <strong>Badeentgelte</strong> für das TRIMMTREFF-Bad---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------V. Besondere Bestimmungen für die Außenflächen29) Für verlorene Kleidung und sonstige Wertgegenstände wird nicht gehaftet. Fürden Tascheninhalt wird keine Haftung übernommen.30) Bewegungsspiele und Sport sind – auch ohne Bälle und Geräte – nur auf dendafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.31) Im übrigen gelten die Nrn. 18 bis 21 des Abschnittes III sinngemäß.VI. Benutzung der Solaranlagen, Sonnenwiese und Dampfsauna32) Die Benutzung der Solaranlagen, der Sonnenwiese und der Dampfsauna geschiehtauf eigene Gefahr. Die jeweiligen Gebrauchsanleitungen sind zu beachten.Nach der Benutzung des Ganzkörpersolariums ist die Liegefläche mitdem bereitgestellten Reinigungsmittel zu säubern.VII. Ausnahmen33) Die Haus- und <strong>Badeordnung</strong> gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungenkönnen von dieser Haus- und <strong>Badeordnung</strong> Ausnahmen zugelassenwerden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und<strong>Badeordnung</strong> bedarf.VIII. In-Kraft-Treten34) Diese Haus- und <strong>Badeordnung</strong> tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft. Alle bisherigen <strong>Badeordnung</strong>en der Stadt Püttlingen verlieren hiermit ihreGültigkeit.Püttlingen, 19. November 2002DER BÜRGERMEISTERMartin Speicher


Eintrittspreise Hallenbad TTVEintrittspreise Eintrittspreisebis 30.06.2012 ab 01.07.2012Einzelkarten€ €Erwachsene ab 18 J. 4,10 4,30Kinder; freier Eintritt bis einschl. *) 5 Jahre 5 JahreKinder und Jugendliche (6 - 17 Jahre) 1,80 1,90Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 2,00 2,20Behinderte**) 2,00 2,50Familienkarte 8,00 9,00(mit einem od. mehreren Kindern bis 18 J.)6er KartenErwachsene 22,00 25,00Kinder und Jugendliche (6 - 17 Jahre) 9,50 11,00Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 11,30 13,00Behinderte**) 11,30 15,0012er KartenErwachsene 44,00 47,00Kinder und Jugendliche (6 - 17 Jahre) 19,00 21,00Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 21,00 24,00Behinderte**) 21,00 27,0020er KartenErwachsene 70,00 74,00Kinder und Jugendliche (6 - 17 Jahre) 31,00 33,00Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 33,00 38,00Behinderte**) 33,00 43,00Jahreskarte / 50er KartenErwachsene 248,00 172,00Kinder und Jugendliche (6- 17 Jahre) 110,00 76,00Schüler, Stud., Azubis, Freiw.dienstleistende ab 18 J. 116,00 88,00Behinderte**) 116,00 100,00SolarienSonnenhimmel 1,50 1,50Ganzkörperbräuner 3,00 3,00GarderobenschlüsselVerlust 21,00 21,00Vereineeinheimische Vereine, je Stunde 60,00 64,00dto., jedoch je Bahnjede weitere Bahn 4,50 4,70auswärtige Vereine, je Stunde 84,00 88,00dto., jedoch je Bahnjede weitere Bahn 6,90 7,30


Schulen je SchülerStadt Püttlingen 2,20 2,50Regionalverband Saarbrücken 2,20 3,00Sonstige 2,20 3,00SchwimmkurseDie Gebühren für Schwimmkurse werden individuell, je nach Art, Umfang und Teilnehmerzahlmarktorientiert festgesetzt.*) Dies gilt nur in Begleitung Erwachsener**) Behinderte mit Behinderungsgrad ab 50 % u. nurgegen Vorlage des Ausweises

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